Verpitbullung der Gesellschaft: Bayern macht Kriminelle hoffähig

November 28, 2014

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am Freitag, 28. November 2014

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Hof-fähig? Hoff-Art? – Was kann man sich erhoffen, wenn man bescheißt?

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Seit einiger Zeit – Milliardenverluste wegen Hypo-Alpe-Bank-CSU / Streibls AMIGOS / F. J. Strauss gespickt von Gesetzlosigkeiten / Seehofer mit 7 Jahre Mollath und Kassenärzte in Augsburg / Sonderrechtssprechung für Hoeness – sehen wir die STAATSKRISE im Süden unseres Landes,in Bayern.

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Bayerns Staatsregierung beugt nicht nur die Gesetze, Bayern führt auch eine offene Verpibullung der Sitten vor:

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Der eingetragene Fußballverein FC Bayern München e. V. hat seine Bezahlfußball-Abteilung längst in eine Aktiengsellschaft ausorganisiert.

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Man sollte glauben, in der Marktwirtschaft gäbe es auch klare, strenge Regeln einer rechtlich einwandfreien Organisation, des Managements und des Personals.

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Inzwischen hat man mit dem Spitzenmanager Uli Hoeness einen Schwerkriminellen als verdiente Vereinspersonalie und die Frage, wie man mit einem mit Gefängnis vorbestraften im Sinne billiger Resozialisation um, wenn dieser Hoeness aber weder vollumfänglich geständig ist, noch einsichtig.

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Nimmt man nun die Stellungnahmen der FC Bayern-Sprecher genau, z.B. den ebenfalls straffälligen Bayern-Chef Kar-Heinz Rummenigge, wird klar, die FC-bayern-Personnage beansprucht für sich und Hoeness Sonderrechte im Rechtsstaat:

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Weil man die heutige Besteuerung in Deutschland den Wohlhabenden zu teuer ist, lehnt man die ab. Die Steuerflucht von Franz Beckenbauer nach Kitzbühel finden alle astrein.

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Heute wurde bekannt, dass der FC Bayern auf seiner kommenden Jahreshauptversammlung eine Satzungsänderung vorhat: Der Passus „Keine bescholtenen Personen in der Vereinsleitung“, soll gestrichen werden.

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Nachdem Uli Hoeness in Landsberg sitzt, Rummenigee seinen Zollbetrug zahlen und die dicke Armbanduhr abgeben musste, laufen nunmehr die Ermittlungen gegen Franz Beckenbauer, in seiner vormaligen Funktion als FIFA-Funktionär und Unregelmäßigkeiten bei den Vergabeabsprachen für die Austragungsorte der Fußball-WM in Russland und Qatar.

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Wie schön – dass wir die Umstände der Fußball-WM, 2006 in Deutschland, noch immer schonen.

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Schön, dass hier der deutsche Kungler Beckenbauer zu Wertverwirklichungen des DFB in der FIFA noch immer nicht überführt wird.

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Dietmar Moews meint: Die Verpitbullung des FC Bayern München, der sich mit seiner Satzungsänderung der Mafia öffnet, findet vor den aktuellen Spitzenverkaufszahlen der FC-Bayern-Fan-Artikeln statt.

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Die Verpitbullung kommt also locker als Dienstleistung gegen die verpitbullte Kundschaft im deutschen Bezahlfußball daher. Bekanntlich rührt die hohe Vereinsmitgliederzahl gar nicht aus München oder Bayern, sondern aus ganz Deutschland.

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Sehr komisch scheint die geistige und sittliche Positionierung von Uli Hoeness, der sich doch auch persönlich im Feuer stehen sehen müsste – unbegreiflich diese Verkommenheit, die sich zukünftig der Jugendarbeit widmen will.

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Uli Hoeneß – Kampfmoral und Unmoral eines Steuerkriminellen 29

September 20, 2014

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am Samstag, 20. September 2014

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Die Staatskrise in Bayern, die durch Ausliegen in der Art des Seehofer wegdämmert, wurde heute durch die Ausgeh-Berichtserstattung der JVA-Landsberg / Oberbayern mit dieser frohen Botschaft neu aufgepumpt:

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Uli Hoeneß (geboren 1951), der berühmte Fußballweltmeister, Manager und Unternehmer, der als vorbestrafter Krimineller derzeit in der Haftanstalt „einsitzt“, hat heute einen ersten Ausgang erlaubt bekommen.

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Nun möchte ich doch reklamieren:

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Uli Hoeneß wurde bei aller Zerdehnung der rechtspflegerischen Relativität als zweifellos vielfältiger Straftäter zu einer Haftstrafe ohne Bewährung,ausdrücklich ohne Strafaussetzung, verurteilt.

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Uli Hoeneß hat entgegen den publizierten Behauptungen seine Straftaten nicht gestanden, weder welche Straftaten noch welche Dimensionen, der Geldumfänge und des Zeitrahmens.

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Die Rechtsstaatlichkeit wurde am Beispiel Hoeneß in Bayern ausgesetzt.

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Dietmar Moews meint: Bewährungsbegünstigung für den ohne Bewährung verurteilten Uli Hoeneß? Dann soll er jetzt ein vollumfängliches Geständnis bekanntgeben.

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Uli Hoeneß – Kampfmoral und Unmoral eines Steuerkriminellen 24

Mai 13, 2014

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am 13.Mai 2014

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Laut heutiger Nachrichtenlage wurde der Straftäter Hoeneß Opfer einer Straftat und hat daraufhin den Rechtsstaat und die Polizei beanspruchen können. Es gab eine Schutzgelderpressung. Hoeneß sollte 200.000 Euro zahlen, damit ihm während seiner Strafgefangenschaft (dreieinhalb Jahre ohne Bewährung) nichts zuleide getan werden soll. Die Polizei hat am Samstag abend in Forstried/München den Erpressungsgeldabholer festgenommen.

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Die hier aufgeführten Kolumnen zum Thema von Moral am Beispiel Uli Hoeneß in unserer Zeit, bezogen auf die Prominenten-Berichterstattung des steuerkriminellen Fußballmanagers Uli Hoeneß aus Bad Wiessee und die Staatskrise des Freistaates Bayern unter der Prüfung als Rechtsstaat, kommt jetzt langsam zum Ende.

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Hoeneß hat pauschal eingeräumt, bis zu 60 Millionen EURO unversteuerter Gewinne auf dem schweizer Vontobel-Bankkonto versteckt gehandelt zu haben.

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Hoeneß hat aber seine Strafhandlungen und zum Verständnis diese Vorgänge dem Gericht nicht überprüfbar dargelegt. Er hat Wert auf Verschleierung so gelegt, dass nunmehr weitere Straftaten zu ermitteln sind. Wenn nicht die bayerische Staatskrise Hoeneß davor schützt.

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Nun wurde der prominente Millionär Opfer eines Erpressungsversuchs.

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Schlussfolgerungen über die Entwicklungsrichtung der angängigen individuellen und kollektiven Moralvorstellungen, über qualitative Anhaltspunkte, sind aus Sicht des empirischen Soziologen so zu fassen:

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Fragen der Moral und der Kampfmoral, Alles, was man zum guten Benehmen und zur Farbe im Alltäglichen hinzunehmen bereit ist, Sitte und Stil in den Spielräumen gesetzlicher Normen lassen sich vom Fall Hoeneß nicht ableiten.

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Der Fall Hoeneß in den öffentlichen und privaten Reaktionen und ausgesprochenen Bewertungen wie auch das öffentliche Verhalten des Schwerkriminellen Uli Hoeneß selbst, zeigen einen individuellen Fall. Und die Regelhaftigkeit liegt darin, dass Uli Hoeneß sich in einer sozialen Szenerie aufhält, die ihn trägt, und auf die er geradezu weltabgewendet bezogen ist.

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Es sieht so aus, dass die nicht gerade hochintelligente Fußballerschaft und Prominentengruppe des Uli Hoeneß sich eigentlich als überfordert versteht. Folglich nehmen diese Sozialkontrolleure nicht steuernd auf Hoeneß Einfluss, sondern schweigen sich aus. Während man intern mit „dumm gelaufen“, „Künstlerpech“, oder „Spielsucht“ sich behilft und dadurch einen Schulterschluss demonstriert, der den Uli Hoeneß zum Durchhalten ermuntert. Hoeneß muss sich nicht ändern, Hoeneß muss nichts bereuen, Hoeneß darf unsinnige Ausreden und Gegenangriffe öffentlich vortragen. Seine Gruppe geht stets nichtssagend mit.

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Möglich, dass der eine oder andere jüngere Hoeneß-Fußballer mal von Zweifeln beschlichen werden wird, dass es vielleicht nicht wünschenswert und stark ist, einer Verpitbullung in der Gesellschaft öffentlich Ausdruck zu geben, wie es Uli Hoeneß tut – denn der scheint sich ja verrannt zu haben, verzockt, nennt er das.

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Der Fall Hoeneß zeigt eine deutsche Variante der staatsfernen Lebensweise und der informellen gestattenden Gesellschaft (Permissivität). Klarer und schlichter kann man entsprechend Staatsferne in Italien beobachten – wenn die Republik Italien pleite ist, schaut der Italiener vergnügt, schnüffelt in der Luft und sagt bestenfalls: Mein Arsch furzt.

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Uli Hoeneß – Kampfmoral und Unmoral eines Steuerkriminellen 13

März 21, 2014

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am 21. März 2014

 

Zum Fall des prominenten Steuerkriminellen Uli Hoeneß ist zu erkennen, wie eine Person einerseits als erfolgreich und leistungsstark hervortritt, andererseits strafrechtsbrüchig zu Heuchlerei und Selbstgerechtigkeit greift und dabei hemdsärmlig auf „political Correctness“ oder Verantwortung als Vorbild verzichtet. Ist hierin eine Verpitbullung zu erkennen und findet das Resonanz in der weiteren gesellschaftlichen Praxis von Moral, Kampfmoral und Unmoral und als Stimulans der Aktivierung der sozialen Dynamik und der individuell empfundenen Lebenszufriedenheit?

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Heute, am 21. März 2014, veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung München eine ausgiebige Stellungnahme des im Falle Hoeneß tätigen Staatsanwalts am Landgericht in München zu den offenen Fragen und dem kurzen Prozess.

Diese Darstellungen des Staatsanwalts sind nicht ganz dicht.

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Unter der Überschrift „Die Herkunft ist restlos aufgeklärt“, im Sportteil der Süddeutschen Zeitung aus München auf Seite 27, berichtet Annette Ramelsberger: „Die Münchner Staatsanwaltschaft verwahrt sich gegen den Vorwurf, sie habe im Hoeneß-Prozeß nicht alles so genau wissen wollen. Wir haben lückenlos recherchiert“, sagt Sprecher Heidenreich. Für den Vorwurf einer schwarzen Bayern-Kasse finden sich keine Belege…“

Jedoch hat Staatsanwalt Achim von Engel dabei seine sauber zugeschnittene Anklageschrift im Auge, um deren Klärung und Beurteilung es in dem vorgegangenen Strafprozess allein ging.

Es ging also nicht um verjährte Straftaten. Es ging auch nicht um möglicherweise in den verspätet vom Angeklagten dem Gericht vorgelegten Dokumenten verborgene Straftaten. Staatsanwalt von Engel verfuhr in sanfter Einmut mit dem Richter am Landgericht, Rupert Heindl, eben lediglich die Klagepunkte abzuklären.

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Insofern kam es dadurch, dass die über 50.000 Bank-Buchungs-Dokumente lediglich auf die vier vierteljährlichen Zwischen-Bilanzen über die sieben Steuerhinterziehungsjahre berechnet (per Komputer) und festgestellt worden sind, zu einer oberflächlichen Klage-und Beweisermittlung. Denn die Bankbelege enthalten, neben diesen Vierteljahres-Salden, erheblich mehr Tatsachverhalte und durch die hierzu mögliche persönliche Vernehmung viel weitere Aufschlüsse über die Nutzungszwecke und Praktiken im Umgang des Steuerkriminellen mit diesem Schwarzkonto. Das wurde unterlassen.

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Wir haben das Verfahren so geführt, dass wir uns nicht verstecken müssen, sagt die Staatsanwaltschaft München II. „Und wir wollten auch nicht mehr ein Jahr warten, in der Hoffnung, dass die Bank noch was liefert. Wir hatten schon ein Jahr gewartet. Und bestand für uns nicht die Möglichkeit, die Bank hierzu zu zwingen“ … Es hat hier keiner angerufen“, sagt Heidenreich: „Es gab keine politische Einflussnahme.“

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Dieser Aussage zu folgen, wäre die Landesregierung durch den Justizminister gehalten, die Staatsanwaltschaft auf die politische Relevanz eines solch extremen Kriminalfalles hinzuweisen. Denn es mangelt nun an Aufklärung der Steuerkriminalität des Prominenten Uli Hoeneß, der lediglich für einen Teil seiner Straftaten die dreieinhalb Jahre Gefängnis ohne Bewährung erhielt.

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Es fehlen Aufschlüsse über den Gesamtschaden durch Steuerhinterziehung und Schwarzgeschäfte. Aufklärung ist auch für den verjährten Zeitraum zu ermitteln. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, wie hoch der angerichtete Schaden ist. Allgemein und normaler Weise, kann wer Schulden hat dreißig Jahre dafür belangt werden – in diesem Prozess gegen Hoeneß fehlt zumindest die Ermittlung darüber.

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Das letzte Woche mit dem Urteil abgeschlossene Verfahren hat weiterhin einen Betrugsstraftatbestand ergeben, der nicht in der Klageschrift stand und der nun nicht berücksichtig worden ist: Uli Hoeneß hatte mehrere, weitere legal und illegal benutzte Bank-Konten, die er für seine Zielgeschäfte benutzte.

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Hierbei kam es zu erheblichen Verlustvorträgen bei einer Bank in Deutschland, die steuerrechtlich ordentlich ausgewiesen und steuermindernd geltend gemacht worden sind. Hoeneß hat seinen Steuerberater hierzu nicht von dessen Schweigepflicht entbunden. Hier ist nunmehr der Betrugstatbestand herausgekommen – eine Spielart des „Herstatt-Dattel-Komplex“ -, indem gleichzeitig unversteuerte Gewinne aus Zielgeschäften auf dem Vontobel-Schwarzkonten in der Schweiz erzielt worden sind.

Hoeneß hat also gleichzeitig auf dem deutschen Konto Verluste abgeschrieben, während er über die schwarze Bankverbindung Gewinne erzielte. Es hätte also nicht zu unsaldierten Verlustvorträgen beim Rosenheimer Finanzamt kommen dürfen. Das Gericht erklärte hierzu, es handele sich um unbedeutende, zu vernachlässigende Angelegenheiten.

Hier haben Staatsanwaltschaft und Landgericht im abgeschlossenen Prozess nicht ordentlich ermittelt.

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Wir werden abzuwarten haben, ob Verfahrens-Residuen solcher Art bei den Prüfungen der 50.000 Bank-Buchungs-Dokumente – über die Ermittlung der reinen Steuerpflicht hinaus weitere kriminelle Tatsachverhalte herausbringt oder das Ganze nun einfach deckelt.

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Die abschließende Erklärung des verurteilten Uli Hoeneß zu seiner Art von Anstand, nämlich keinerlei Aufschluss der weiteren Umstände seiner schwarzen Zockerei gegeben zu haben, ist die Farbe der Verpitbullung des nunmehr vorbestraften.

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Die Kommentare von Respekt und Anerkennung der persönlichen Größe, durch die Bundeskanzlerin Merkel (CDU) und des bayerischen Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sind blanker machiavellistischer Zynismus, wie er in der Politik gewöhnlich zu erwarten ist.

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Schlechte Vorbilder in dieser Anerkennung von Verpitbullung sind sozusagen gerichtsrelevante Maßstäbe für Moral und Sitte in der Öffentlichkeit von höchster Stelle – MERKE: „Quod licet Jovi, non licet Bovi“.

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Wie weit Unmoral und Kampfmoral die Basisdistanz zwischen dem wirklichen Geschehen der Steuerstraftaten und der rechtsstaatlichen Behandlung in diesem Fall Hoeneß verringern, ist sehr schwer qualitativ einzuschätzen. Hier sind Grenzen der qualitativen empirischen Soziologie erreicht, weil die Beteiligten in eigener Sache lügen und vertuschen dürfen.

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Es darf aber angenommen werden, dass das Wohlsein oder Unwohlsein der Bürger im regulierten Rechtsstaat prozedurale Nutzen und Schäden erzeugen. Es handelt sich um schwächende Kollektivkräfte, indem der Bürger schlecht informiert und draußen gehalten wird, fühlt er sich eventuell erleichtert, kann aber nicht teilnehmen. Er wird sich deshalb abwenden und nicht mitdenken und mitverantworten.

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Stärkende Wirkungen sind fraglos die Folge der Entkopplung und Erleichterung in der subjektiv empfundenen Lebenszufriedenheit, einerseits nicht individuell mit dem Gerichtsstreit und dem Ärger zu tun zu haben. Andererseits ist jeder individuell betroffen, wenn das Unwesen eines oberflächlich wegprozessierten prominenten Steuerkriminellen mit unguten Ausstrahlungen der Verpitbullung in der Gesellschaft belastet bleibt.

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Wir erleben im Fall Hoeneß ein aktuelles Beispiel für die Kritik der zynischen Vernunft (Peter Sloterdijk): Der Fortschritt und die Aufklärung belehrt auch den kleinen Mann, wie heutzutage beschissen werden kann. Reichtum im Jahr 2014 bringt weder Moral noch Bildung, sondern Rücksichtslosigkeit.

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Während früher der Papst öffentlich Wasser predigte und heimlich Wein soff und seine Töchter schwängerte, macht heute jeder Versicherungsfall Gelegenheit zum Betrug als Kavaliersdelikt: Verpitbullung der Gesellschaft durch Verpitbullung in der Gesellschaft.

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Fortsetzung folgt