Lichtgeschwindigkeit 5225
am Mittwoch, 31. Dezember 2014
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Staatskrise in Bayern, Statutenänderung des FC Bayern München, Schwerkrimineller ohne Bewährung, kurzer Prozess, Verwurstung der Jugendarbeit in München und der FIFA-Welt, Gustl Mollath wird freigesprochen, aber das Gericht erklärt nebenbei:
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Mollath wird für schuldig gehalten, zumal man nicht wissen kann, ob er zur angeblichen Tatzeit zurechnungsfähig war.
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Dahinter steckt folgende Widersinnigkeit, die als hinterfotzige Willkür der bayerischen Staatskrise bei Justiz wie auch der Sozialpsychiatrie und der Staatsregierung bzw. der Justizministerin Merk erscheinen.
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Es wird nämlich aus dem Vorverfahren zitiert: Mollath habe Schwarzgeldvertuschungen zwischen Nürnberg und Zürich angezeigt und dabei Verschwörungsfantasien publiziert, die nicht gerichtsfest waren.
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Hieraus wird gemacht: Mollath war damals, als er an alle möglichen staatlichen Stellen und hochstehende Rollenträger „wirre“ Briefe verschickt hatte, nicht voll zurechnungsfähig. Folglich ist es auch möglich, dass er die angeklagten Straftaten, ebenfalls unzurechnungsfähig, gegen seine damalige Ehefrau, begangen haben konnte.
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Inzwischen ist gerichtsbekannt, dass alle Schwarzgeld- bzw. Geldtransfers von Bargeld auf Schwarzkonten, die Mollath angezeigt und dokumentiert hatte, wirklich stattgefunden haben.
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Und es ist auch bekannt, dass damals die Beschuldigten in Nürnberg bereits wussten, was Mollath wusste, und damals schon begonnen hatten den Mollath „verschwörungsartig“ wegzumobben. Dabei bestätigte eine Binnenrevision der Bank exakt die Unregelmäßigkeiten, also die Richtigkeit der Vorwürfe Mollaths gegen seine Frau.
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dpa / neues deutschland am 24. Dezember 2014: „Gustl Mollath gibt sich nicht zufrieden. Der langjährige Häftling in der bayerischen Zwangspsychiatrie will vollständige Rehabilitierung erreichen“
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Hieraus ergibt sich nun zweifelsfrei, dass der heute von der Justiz aufrechterhaltene Verdacht, damals sei der Mollath etwas irre gewesen, weil er Schwarzgeld-Fantasien hatte, nicht gelten kann, weil es sowohl damals wie heute nicht zutraf. Mollath wird also falsch verdächtigt (bzw. wo kämen wir hin, dass bei einem beliebigen Urteil ein Gericht begründet: „Wir wissen nicht, ob der Beschuldigte, Beklagte, zur angeblichen Tatzeit voll zurechnunsfähig war“).
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Gustl Mollath – so zeigt auch das Material der Dokumente – hatte lediglich die kriminelle Wahrheit angezeigt. Er zeigte also zumindest in dieser Aktion, dass er wahr und falsch unterscheiden konnte. So fern war er geistig vollwertig und nicht beschränkt.
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Richter und Staatsanwalt, die dieses nicht einzusehen vermögen sind ihrerseits nicht voll zurechnungsfähig.
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Dietmar Moews meint: Gustl Mollath hat Recht. Er muss auch dieses Recht zugesprochen erhalten. Mindestens das höchste Gericht kann an der Schlüssigkeit der Tatsachverhalte nicht vorbei urteilen.
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Ob Gustl Mollath eine ausreichende „Kriegskasse“ und die nötige Kraft hat, seine Situation auf weiteren Gerichtswegen zu entwickeln, statt in anderen Aktivitäten?
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Das ist schwierig. Die Gesellschaft muss Mollath danken und unterstützen, wenn er zeigt, dass und wie der heutige Rechtswegestaat sich krümmt, wenn er Rechtsstaat sein soll.
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Mollath würde, wenn er jetzt abließe, doch sein Leben unter dem Zeichen von Unrecht verbringen müssen. – So kann mit dem Hinweis auf künstlerische Psychologie – kaum gerechte Anerkennung erhalten zu können, weil der Kunstorganisationsbetrieb nicht an Kunst sondern an der Verwertung von Personen interessiert ist, hier vielleicht helfen, den Rechtsweg der Rehabilitation fortzusetzen und als ein „Kunstprojekt“ anzusehen.
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Mollaths „Kunstpfad“ könnte aus der psychologischen Zwangslage heraushelfen: Mollath spielt den Rechtswegestaat, während sein Leben in Freiheit nun auch noch bessere Aktivitäten erlaubt. Abschließend müsste ihm materieller Schadensersatz geleistet werden.
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Ich wünsche ihm dabei für das Jahr 2015 Glück und Gesundheit und die notwendige soziale Anteilnahme von fairen Leuten.
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