Gustl Mollath will Rehabilitierung durch den Staat

Dezember 31, 2014

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am Mittwoch, 31. Dezember 2014

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BUCHTITEL Die Affäre Mollath der Mann der zu viel wusste

BUCHTITEL
Die Affäre Mollath
der Mann der zu viel wusste

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Staatskrise in Bayern, Statutenänderung des FC Bayern München, Schwerkrimineller ohne Bewährung, kurzer Prozess, Verwurstung der Jugendarbeit in München und der FIFA-Welt, Gustl Mollath wird freigesprochen, aber das Gericht erklärt nebenbei:

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Mollath wird für schuldig gehalten, zumal man nicht wissen kann, ob er zur angeblichen Tatzeit zurechnungsfähig war.

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Dahinter steckt folgende Widersinnigkeit, die als hinterfotzige Willkür der bayerischen Staatskrise bei Justiz wie auch der Sozialpsychiatrie und der Staatsregierung bzw. der Justizministerin Merk erscheinen.

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Es wird nämlich aus dem Vorverfahren zitiert: Mollath habe Schwarzgeldvertuschungen zwischen Nürnberg und Zürich angezeigt und dabei Verschwörungsfantasien publiziert, die nicht gerichtsfest waren.

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Hieraus wird gemacht: Mollath war damals, als er an alle möglichen staatlichen Stellen und hochstehende Rollenträger „wirre“ Briefe verschickt hatte, nicht voll zurechnungsfähig. Folglich ist es auch möglich, dass er die angeklagten Straftaten, ebenfalls unzurechnungsfähig, gegen seine damalige Ehefrau,  begangen haben konnte.

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Inzwischen ist gerichtsbekannt, dass alle Schwarzgeld- bzw. Geldtransfers von Bargeld auf Schwarzkonten, die Mollath angezeigt und dokumentiert hatte, wirklich stattgefunden haben.

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Und es ist auch bekannt, dass damals die Beschuldigten in Nürnberg bereits wussten, was Mollath wusste, und damals schon begonnen hatten den Mollath „verschwörungsartig“ wegzumobben. Dabei bestätigte eine Binnenrevision der Bank exakt die Unregelmäßigkeiten, also die Richtigkeit der Vorwürfe Mollaths gegen seine Frau.

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dpa / neues deutschland am 24. Dezember 2014: „Gustl Mollath gibt sich nicht zufrieden. Der langjährige Häftling in der bayerischen Zwangspsychiatrie will vollständige Rehabilitierung erreichen“

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Hieraus ergibt sich nun zweifelsfrei, dass der heute von der Justiz aufrechterhaltene Verdacht, damals sei der Mollath etwas irre gewesen, weil er Schwarzgeld-Fantasien hatte, nicht gelten kann, weil es sowohl damals wie heute nicht zutraf. Mollath wird also falsch verdächtigt (bzw. wo kämen wir hin, dass bei einem beliebigen Urteil ein Gericht begründet: „Wir wissen nicht, ob der Beschuldigte, Beklagte, zur angeblichen Tatzeit voll zurechnunsfähig war“).

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Gustl Mollath – so zeigt auch das Material der Dokumente – hatte lediglich die kriminelle Wahrheit angezeigt. Er zeigte also zumindest in dieser Aktion, dass er wahr und falsch unterscheiden konnte. So fern war er geistig vollwertig und nicht beschränkt.

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Richter und Staatsanwalt, die dieses nicht einzusehen vermögen sind ihrerseits nicht voll zurechnungsfähig.

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Dietmar Moews meint: Gustl Mollath hat Recht. Er muss auch dieses Recht zugesprochen erhalten. Mindestens das höchste Gericht kann an der Schlüssigkeit der Tatsachverhalte nicht vorbei urteilen.

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Ob Gustl Mollath eine ausreichende „Kriegskasse“ und die nötige Kraft hat, seine Situation auf weiteren Gerichtswegen zu entwickeln, statt in anderen Aktivitäten?

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Das ist schwierig. Die Gesellschaft muss Mollath danken und unterstützen, wenn er zeigt, dass und wie der heutige Rechtswegestaat sich krümmt, wenn er Rechtsstaat sein soll.

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Mollath würde, wenn er jetzt abließe, doch sein Leben unter dem Zeichen von Unrecht verbringen müssen. – So kann mit dem Hinweis auf künstlerische Psychologie – kaum gerechte Anerkennung erhalten zu können, weil der Kunstorganisationsbetrieb nicht an Kunst sondern an der Verwertung von Personen interessiert ist, hier vielleicht helfen, den Rechtsweg der Rehabilitation fortzusetzen und als ein „Kunstprojekt“ anzusehen.

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Mollaths „Kunstpfad“ könnte aus der psychologischen Zwangslage heraushelfen: Mollath spielt den Rechtswegestaat, während sein Leben in Freiheit nun auch noch bessere Aktivitäten erlaubt. Abschließend müsste ihm materieller Schadensersatz geleistet werden.

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Ich wünsche ihm dabei für das Jahr 2015 Glück und Gesundheit und die notwendige soziale Anteilnahme von fairen Leuten.

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STAATSKRISE in BAYERN und kein ENDE der Opferrolle für Gustl Mollath

Juli 4, 2014

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am 4. Juli 2014

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Dr. Dietmar MoewsDSCF0320

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Am kommenden Montag beginnt der erneute Strafprozess gegen den Nürnberger Gustl Mollath (57), Dipl. Ing und Automobil-Oldtimer-Fachmann. Mollath war wegen nichterwiesener Straftats-Vorwürfe seiner früheren Ehefrau von der bayerischen Justiz, wie in einer Nürnberger Rotary-Club-Verschwörung, ohne eingehendere gerichtliche Ermittlungen und Feststellungen freigesprochen und der bayerischen Psychiatrie übergeben.

Mollath verschwand für fast acht Jahre, wegen angeblicher Gewalttätigkeit, in der Klappsmühle.

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Die Psychiatrie-Gutachter bezogen sich auf die unerwiesenen Beschuldigungen der Ehefrau Mollaths, körperliche Gewalt (anhand eines ungültigen ärztlichen Attestes), Reifenstecherei (unerwiesene Anschuldigungen), dokumentiert falsche, vollkommen unmöglich widersprechende Anschuldigungen – betreffs Zeit, Umständen und Ort – von Polizisten zur Festnahme Mollaths (der sich selbst bei der Polizei gemeldet hatte), Anzeigeerstattungen und schriftliche Bekundungen Mollaths an verschiedene Adressen über Bank- und Steuerstraftaten einer Nürnberger mit einer Züricher Bank (die heute erwiesen sind: Revisionsbericht der Hypo-Bank), Teilentmündigung und einen staatlichen Pflichtanwalt, der Mollath ausweislich nicht anwaltlich vertreten hat und nicht vertreten wollte – Alles zusammen machte man daraus einen „halbirren gefährlichen Klienten“, der weggeschlossen wurde. Gustl Mollath wurde regelmäßig immer wieder von denselben Gutachtern mit replizierten Ferngutachten von jedem rechtsstaatlichen Bürgerrecht weggeschlossen.

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Jetzt hatte also nach Bürger-Aufschrei wegen dieser bayerischen Staatskrise der bayerische Landtag einen Untersuchungsausschuß und eine Anhörung Mollaths anberaumt. Vollkommen zweifelsfrei sahen die Parlamentarier: Hier muss etwas geschehen:

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ERSTENS: Gustl Mollath muss freigelassen werden. Gustl Mollath muss einen ordnungsgemäßen Prozess bekommen, in dem alle Strafvorwürfe und sämtliche relevanten Umstände des gesamten Falles: Ein Nürnberger Bürger-Mob von Rotariern, Ärzten, Bankern, Schwarzgeldkunden und Juristen in Partei und Staatsdiensten gegen einen Einzelgänger, Gustl Mollath.

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Augenscheinlich spielten dabei attraktive Sportlerinnenschenkel eine entscheidende Rolle für die begehrlichen alternden väterlichen Rechtsbeuger gegen Gustl Mollath in Nürnberg, mit der Mollath-Ex-Frau im Sonnensystem.

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Der gesamte Fall MOLLATH vernichtete Mollaths Lebenszeit und schuf gleichzeitig Verjährung in vielfältigem Bezug: Besonders die Bank- und Steuerunregelmäßigkeiten, die Mollath angezeigt hatte, werden hier „ohne Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ weggedrängt werden.

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ZWEITENS: Der Staat Bayern will und die Sozialministerin Emilia Müller (CSU) will noch dieses Jahr den Maßregelvollzug zur Unterbringung psychisch kranker Straftäter neu regeln.

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Dietmar Moews meint: Die Staatskrise Bayerns, die in der Ärztebetrugslage von Augsburg, dem Blitzprozess des nicht geführten ULI-HOENESS-Prozess, in der Familienallokation der Abgeordneten vom Maximilianäum oder in der Hypo-Alpine-Bank-Milliarden-Nummer, haben immer die Ministerpräsidenten und die Staatssekretäre, die Minister und ihre staatlichen Mitwirkenden die „bayerische STILHERRSCHAFT“.

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Justizministerin Dr. Beate Merck (CSU) fiel dem Fall Mollath bereits zum Opfer (sie ist nun Bayernministerin für Brüssel). Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat den Fall Mollath ausdrücklich als formal rechtsstaatlich „nachbesserungsbedürftig“ erklärt.

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Es sieht nicht so aus, als würde der Ex-Frau Mollaths der neue Unterbringungsmodus viel nützen. Denn voraussichtlich wird sie nicht von der Staatsanwaltschaft angeklagt und also nicht vom bayerischen Gericht beurteilt und auch nicht der psychiatrischen Begutachtung zugewiesen werden.

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Es sieht so aus, als würde man Mollath nicht gerecht behandeln, so dass Mollath keinen Schadensersatz erreichen können wird.

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Mollaths Anwalt Gerhard STRATE und die Anwältin haben bislang gründlich gearbeitet. Während der erste Prozess im Jahr 2006 vier Stunden dauerte, sind jetzt siebzehn Verhandlungstage vom Gericht angesetzt worden, vierzig Zeugen geladen, eingehende Durchgeistung seitens des Gerichts verlangt.

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Es ist zu hoffen, dass es gelingt, im am Montag beginnenden Prozess sowohl die Zeugen und Geladenen, wie auch die Vorwürfe ausgiebig zu klären und zurechnungsfähig festzustellen.

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Es ist zu hoffen, dass die Massenmedien eine mediale Resonanz des Bayern-Krisen-Aufwaschs MOLLATH aufbauen werden: Sonst, walte Gott, gehen Mollaths Befürchtungen weiter:

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Die bayerische Staatskrise hatte über 50 Prozent bei der Landtagswahl für die CSU gebracht und noch über 40 Prozent CSU-Wählerstimmen bei der EU-Wahl. Der schmerzbefreite Ministerpräsident Seehofer kann sich dabei nichts Neues denken: Wenn die schönen Worte gar nicht zu den bösen Sachen passen, müssen einfach andere Worte proklamiert werden. Dafür wird sich schon eine Medien-Designer-Agentur finden: Der Schwachsinn ist staatlich organisiert.

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Die Fifa-Toyota-WM in Brasilien wird wesentlichen Einfluss auf die Wahrnehmungsbereitschaft der deutsche Öffentlichkeit zur bayerischen Staatskrise und zur Solidarität für Gustl Mollath haben.

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Was schert Horst Seehofer die Staatskrise, solange er die Mehrheit hat? Seehofer steuert den Justizminister, der Justizminister steuert den Staatsanwalt, der Staatsanwalt initiiert das Gericht.

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Die Medien informieren über Kommunikationsthemen.

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Uli Hoeneß – Kampfmoral und Unmoral eines Steuerkriminellen 23

April 19, 2014

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am 19. April 2014

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Im Fall Hoeneß dauert die bayerische Staatskrise an, während die Massenmedien wie auch der verurteilte Schwerkriminelle Uli Hoeneß nach wie vor den prominenten Reizfall in die aktuelle Nachrichtenlage bringen.

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Die Staatskrise in Bayern und die Schwäche des Ministerpräsidenten Horst Seehofer ist dadurch gekennzeichnet, dass wir bis heute nicht wissen, wie hoch genau die Betrugs- und Fiskalstrafsachen insgesamt sind, mit denen sich der Fußballmanager belastet hat. Es ist schon allerhand, dass das Landgericht ein Urteil spricht, ohne den Umfang der in der Anklage vorgetragenen Straftaten ermittelt zu haben.

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Hoeneß hat Steuerhinterziehung bis zu 60 Millionen Euro eingeräumt: SECHZIG MILLIONEN – das ist auch eine Staatskrise der nicht rechtsstaatlichen Ungleichbehandlung.

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Es ist auch als Spielart der Verpitbullung des Uli Hoeneß zu erkennen, der als Schwerkrimineller, der bis heute seine Straftaten gar nicht umfassend gestanden und aufgeklärt hat, seinerseits gegen Verlage und Redakteure Rechtsmittel taktisch bemüht. Hoeneß trägt dabei keine Fakten oder nachweisliche Rechtsansprüche vor, sondern er taktiert offenbar auch an den Rändern von Unrecht in den Verfahrensnischen.

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Der schwerkriminelle Bayern München-Manager trägt vollkommen unverschämt seine Variante der Kampfmoral vor, die sich keineswegs mit allgemeinen oder individuellen Moralbegriffen – oder nur eines einfachen „Wie du mir, so ich dir“ einer Goldenen Regel – vertragen. Unmoral und Rücksichtslosigkeit gegen allgemeinen Rechtsfrieden durch Kampfmoral – da wird dieser Uli Honeneß sein Leben nicht mehr raus kommen.

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Verfahrensnischen und Rechtsmissbrauch

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In der Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete kürzlich Joachim Jahn (Dienstag, 15. April 2014 Seite 13) unter der Überschrift: „Gab es keinen Deal?. Der „STERN“ muss vorsichtig über Uli Hoeneß berichten.“

… Manchmal ist es schon verboten, Fragen zu stellen – jedenfalls wenn es nach der Ansicht der Hamburger Presserichter geht. Der „Stern“ hat sich beim Landgericht der Hansestadt wieder eine einstweilige Verfügung eingefangen … Verboten wurde außerdem die (weiter gehende) Überschrift: „Ein Deal für Hoeneß“.

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Nach Informationen der FAZ war zwar nicht das Urteil, aber doch immerhin der Verzicht auf Rechtsmittel tatsächlich zwischen Anklagebehörde und Verteidigung verabredet.

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FAZ über den „Stern“: „Wichmann hatte Ende März – nachdem sowohl Hoeneß als auch die Staatsanwaltschaft auf eine Revision gegen seine Verurteilung zu einer Haftstrafe verzichtet hatten – geschrieben: „Dieser Verzicht legt einen Verdacht nahe: Kann es sein, dass hinter der Entscheidung des Münchner Gerichts ein sogenannter Deal steht, also eine stillschweigende Verabredung über den Verlauf und das Verfahren?“ Verboten wurde außerdem die (weiter gehende) Überschrift: „Ein Deal für Hoeneß“.

Bemerkenswert daran ist: Ähnliche Vermutungen wurden nach dem Turboprozess von nur vier Verhandlungstagen, der trotz des kurzfristigen Nachreichens von rund 70 000 Dokumenten nicht einmal verschoben wurde, von vielen Menschen und von etlichen Medien geäußert. In einem Gastbeitrag für diese Zeitung vermutete ein namhafter Strafverteidiger hierbei in ganz ähnlichen Worten ein Beispiel für ein neues Phänomen in Wirtschaftsstrafprozessen – einen „unausgesprochenen Konsens“ und eine „Verständigung jenseits des Deals“. Mehr noch: Nach Informationen dieser Zeitung war zwar nicht das Urteil, aber doch immerhin der Verzicht auf Rechtsmittel tatsächlich zwischen Anklagebehörde und Verteidigung verabredet.

Die Justiziarin des Verlages Gruner + Jahr, Kirsten von Hutten, vermutet hinter dem Vorstoß von Hoeneß‘ Presseanwalt daher „Nebelkerzen“. „Da werden Nebenkriegsschauplätze ausgesucht, um kleine Etappensiege zu feiern“, sagte sie dieser Zeitung. Immerhin wandere Hoeneß bald ins Gefängnis – „und unsere Recherchen haben nicht unbeträchtlich dazu beigetragen“. Kürzlich hatten die Hamburger Richter schon vier weitere Äußerungen des Magazins verboten. Dabei berief es sich auf einen ungenannten Informanten, der angeblich bei der Bank Vontobel arbeitete. Nach dessen Angaben soll der Fußballmanager und Wurstfabrikant noch höhere Summen auf Schweizer Konten besessen haben. Auch hatte der Stern über einen Zusammenhang mit Sponsorengeschäften des FC Bayern und über Steuertricks beim Leerverkauf von Aktien spekuliert. Hoeneß bestreitet all dies.

Der Verlag prüft, ob er Widerspruch gegen die neue Gerichtsentscheidung einlegt. Die Sitten im Presserecht sind rauh – insbesondere in Hamburg und weil sich jeder Kläger wegen des „fliegenden Gerichtsstands“ selbst aussuchen kann, vor welchem Gericht er ein Medium verklagt. Verbote werden im Schnellverfahren verhängt und meist, ohne die Journalisten oder ihre Anwälte vorher zu hören. Die Juristen des „Stern“ wissen deshalb nicht einmal, auf welche Argumente sich das Gericht gestützt hat. Die Anklageschrift des Hoeneß-Anwalts, in der sie das nachlesen können, ist ihnen noch gar nicht zugestellt worden.“

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Die Hamburger Presserechtler haben also den obigen Bann gegen den „Stern“ unverzüglich verfügt. Während die Argumente von Hoeneß als Antragssteller noch keinesfalls gerichtlich geprüft worden sind.

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Fortsetzung folgt


Uli Hoeneß – Kampfmoral und Unmoral eines Steuerkriminellen 14

März 22, 2014

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am 22. März 2014

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Der Kriminalfall des Prominenten Uli Hoeneß kann nicht als Sittenverfall oder Verpitbullung eingeschätzt werden. Der Fall Hoeneß ist kein repräsentatives Beispiel qualitativer Verschlecherung der gelebten Menschlichkeit im Großen, aus Sicht einer empirisch-sozialwissenschaftlichen Analyse beurteilt.

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Hoeneß ist auch als Einzelfall bzw. als Sonderfall kein ungewöhnlicher.

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Hoeneß hatte im sozialen Feld von Unterhaltung, Sport, Freizeit und Kommunikationswirtschaft die ihm zugewachsene Rolle des Spezial-Peers erworben. Sein Rang ist keine Selbstsignierung, sondern eine gesellschaftliche Zuweisung.

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Die sichtbar gewordene Straffälligkeit, die dabei angewendeten Mittel und die darin zum Ausdruck kommende Kampfmoral und Unmoral ist, genauer betrachtet, geradezu als normal einzuschätzen. So wenig Bildung,Tugendhaftigkeit oder soziale Verantwortung aus bürgerlichem Reichtum, aus wissenschaftlicher Eminenz, aus herausragendem Spezialgenie oder aus Abstammung automatisch folgt, so sind Regelbrecher und Leistungsschwache unter Spezial-Peers alltäglich.

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Dass mit dem Fall Hoeneß die quantitativ zählbaren Fälle misslingender Kriminalität und Versagen gegenüber einer Prominentenpflicht für vorbildliches öffentliches Verhalten als eine feststellbare prozessurale Verschlechterung, ein tendenzieller Wandel im Sinne sozialer Verhärtung wäre, trifft nicht zu. Kassandrarufe, Untergangssorgen, Werteverlust erscheinen vor dem Hintergrund der Geschichte nicht gegeben.

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Weder das alttestamentarische Babel noch der Tanz des auserwählten Volkes um das goldene Kalb muss uns im Fall Hoeneß alarmieren. Im Gegenteil – ein Fachjurist zur „Steuerehrlichkeit“ teilte der TV-Öffentlichkeit kürzlich in einer Unterhaltungsdiskussion mit: „BMW! – Bäcker, Metzger, Wirte! Alle haben Schwarzgeld und machen Schwarzgeschäfte. ALLE!“ Der Steuerkriminelle Uli Hoeneß ist Metzgerssohn, stammt aus einer Metzgerfamilie in Ulm und gründete und führte selbst die HOWE-Wurstfabrik in Nürnberg. Wer wollte überrascht sein? Nimmt man Hoeneß persönliche öffentliche Stellungnahmen zum Steuernzahlen, die er über viele Jahre durchgängig geäußert hatte.

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Der Fall hat einige kommunikative Besonderheiten, die lediglich als Varianten oder als Stilverschiebung gelten können. Aber weder seitens des Straftäters Hoeneß, noch seitens der ästhetischen Resonanz, noch seitens konkreter Auswirkungen auf moralische Stimmung oder Lebenszufriedenheit, sind „Moralverluste“ bewirkt worden.

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Wer den Fall aufmerksam beobachtet hat, z. B. Uli Hoeneß selbst, könnte daraus gelernt haben, in der heutigen sozialen Situation, weltweit, in Deutschland, in Bayern, in München, in anderen Städten oder in provinzielleren Lebenszusammenhängen, seine Geldspekulationen und Steuervermeidungsabsichten geschickter auszulegen, ohne diesen skandalösen Absturz zu erleiden. Alle Metzger, die nicht erwischt werden, machen das erfolgreicher.

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Fortsetzung folgt