Lichtgeschwindigkeit 8281
Am Donnerstag, 5. Juli 2018
.

ROGER WATERS 2018 – von Pink Floyd
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Der CCC diskutiert eine Polizeiaktion:
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RAZZIA gegen Zeugen
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Im Juni gab es Durchsuchungen bei Mitgliedern von Zwiebelfreunde. Im Fokus waren sie als Zeugen, nicht als Verdächtige. Die Hintergründe scheinen fragwürdig.
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Ende Juni 2018 hat die Polizei Räumlichkeiten des Datenschutzvereins „Zwiebelfreunde“, Wohnungen von Vereinsmitgliedern und Räume des Augsburger Ablegers des Chaos Computer Clubs (CCC) durchsucht. Unter Berufung auf den CCC haben Polizisten im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft München demnach Festplatten, Mobiltelefone und Computertechnik beschlagnahmt sowie etliche Dokumente wie Spendenquittungen und Mitgliederlisten. Und das obwohl die Vereinsvorstände aus Augsburg, Jena, Dresden und Berlin nicht als Verdächtige sondern als Zeugen ins Visier geraten seien, wie ein Betroffener.
.
Man könnte meinen, man hätte extra die besonders dicke Keule gezückt und großzügig genutzt (Hausdurchsuchung bei Zeugen, Beschlagnahme entgegen der Anweisung von Gegenständen bis 2011 zurück).
.
Die lokale Exekutive wird darauf hinweisen, sich vollstaendig
verhaeltnismassig und zivilisiert verhalten zu haben: um 06:00 wurde
geklingelt und nicht die Tuer der Privatwohnung eingetreten.
.
Laut heise.de hat die „Generalstaatsanwaltschaft München explizit
bestätigt, dass ‚über das Sammeln der Geldspenden hinaus‘ keine
Verbindung zwischen RiseUp und Zwiebelfreunde besteht.“ und die
Aktion das Ziel hatte, die Blogbetreiber zu identifizieren.
.
Die einzige Verbindung soweit scheint zu sein, dass auf dem Blog eine
EMail-Adress bei RiseUP als Kontakt angegeben war.
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„Schöne Wohnung haben sie da, und nette IT HW… wäre ja schade,
wenn dem was zustossen würde, oder?“
.
Mit einem solchen Text wird dann für die polizeiliche Maßnahme RAZZIA-Verdacht begründet.
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Dietmar Moews meint: Ich sehe ein Hauptproblem mit der rechten neuen Ordnungspolitik und den Polizeirechten, ohne Verdachtsbegründung, d. h. willkürlich Menschen zu verhaften und zu filzen, private Internetz-Regäte, Festplatten, Rechner unbegrenzt zu konfiszieren – EINERSEITS!
.
ANDERERSEITS: Der einzelne Bürger wird völlig gelähmt, kann sich nicht wehren und es entstehen unbegrenzte „Akquistionskosten durch Zeitaufwand und Rechtsanwaltsrechnungen“.
.
Dazu hilft nun nicht die profane Feststellung, dass – nach diesen faschistischen Polizeigesetz-Veränderungen – solche ZWIEBELFREUNDE-RAZZIEN schlicht rechtmäßig sind:
.
Juristen glauben, nicht den Eindruck zu haben, dass es an der Durchführung der Maßnahme, morgends um sechs Uhr in den Privatwohnungen, etwas zu bemängeln gab; auch die Uhrzeit ist einigermaßen entgegenkommend, immerhin beginnt der strafprozessuale Tag im Sommer bereits um 4 Uhr.
.
Die Alternative – eine Herausgabeaufforderung von Geräten und Hardware – kommt eigentlich nur ernsthaft in Betracht, wenn die Dritten gar keinen näheren Bezug zum Beschuldigten haben oder aus anderen Gründen eine Beweismittelverlust nicht zu befürchten steht, bspw. die Einholung von Bankauskünften oder Anfragen bei Behörden.
.
Doch was macht der Gefilzte, morgends früh ohne Anwalt oder sonstigen Zeugen, gegen Übergriffe oder Willkür-Zugriffe?
.
Auch Sowas verdanken wir dem Populismus der Rechten, der AfD, der Scharfmacher wie Seehofer und Söder.
.
Bei einer solchen Durchsuchungsmaßnahme kommt in Betracht, die Annahme, ein Verein, der „Anonymität, Privatsphäre und Sicherheit im Internet“ fördert, werde Beweismittel auf Aufforderung freiwillig nicht herausgegeben und damit letztlich ja – wenn auch gezwungenermaßen – das in ihn gesetzte Vertrauen verletzen, ist wohl nicht völlig fernliegend. Jedenfalls aber nicht so sicher, dass ein Beweismittelverlust nicht zu befürchten stünde.
.
Fehlt noch sowas wie Beugehaft zur Herausgabe der Passwoerter, denn
die Daten gerade dort werden in der Regel verschlüsselt sein.
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Zur Beschlagnahme muß es nicht kommen, sondern vorläufige Sicherstellung zur Sichtung. Es ist weder erforderlich noch bei größeren Mengen praktikabel, Unterlagen und Daten vor Ort zu sichten.
.
An die Durchsuchung schließt sich daher eine Sichtungsphase an, nach der Beweismittel ggf. beschlagnahmt und der Rest zurückgegeben wird.
.
Unzulässig wäre nur eine Mitnahme von Unterlagen, die bereits auf den ersten Blick ganz offenkundig nicht von der Durchsuchungsanordnung erfasst sind.
.
Man muss also als unbescholtener Bürger hinnehmen, dass er in den Fahndungs-Datenspeichern ein ROTES LICHT erzeugt, auch wenn weder Vorwurf, noch unbotmäßiges oder ordnungswidriges Verhalten vorliegt, wie es eine individuelle Teilnahme an einer angemeldeten Demonstration ist – völlig legal:
.
Alles ganz rechtsstaatlich, das klassische Muster:
.
Gegen Sie liegt nichts vor, wir stellen nur ihre IT sicher.
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Sie können Rechtsmittel einlegen, der Instanzenweg dauert Jahre.
.
Da sind Ihre Daten drauf? Das hoffen wir doch.
.
Das brauchen Sie zum Lebenserwerb? Hätten Sie früher dran denken sollen.
.
Haben sie mal an <staatlich erwünschtes Wohlverhalten> gedacht?
.
Man könnte vielleicht noch eine Bedrohung der Zeugen nach
Bekanntwerden der potentiellen Unterstützung linksradikaler
Aktivitäten durch rechtsradikale Kräfte postulieren und Schutzhaft
anordnen – bzw. dieser Paragraph fehlt noch.
.
STAATSKOTZEN – Frau Dr. Merkel: ich verspreche rückhaltlose Aufklärung.
.
Wer im Chaos Computer Club mitwirkt kann sich also warm anziehen. Eine Piratenpartei für APO-IT-Politik ist in allen Himmelsrichtungen notwendig.
.
Na dann – auf auf der KLAPPERSTORCH bringt die Abhöranlage.
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DIETMAR MOEWS „Hit and Run“, 140cm / 140cm, Öl auf Textil
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gegen das Einverständnis des Eigentümers Dr. Dietmar Moews
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hier gezeigt und sind keine Empfehlungen von Dr. Dietmar Moews. Nichts davon wird i.S.d.P. von Dr. Dietmar Moews verantwortet. Dietmar Moews klickt diese „recommendends“ nicht an und liest nichts davon.
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Ab jetzt werden alle Dietmar Moews‘ Blog-Beiträge mit dem SLOGAN
FINE E COMPATTO deutlich beendet.
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DIETMAR MOEWS, „…erstaunlich“, 140cm / 140cm, Öl auf Textil
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Polizei: Hausdurchsuchung bei Datenschutz-Aktivisten Zwiebelfreunde
Juli 5, 2018Lichtgeschwindigkeit 8281
Am Donnerstag, 5. Juli 2018
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.
Man könnte meinen, man hätte extra die besonders dicke Keule gezückt und großzügig genutzt (Hausdurchsuchung bei Zeugen, Beschlagnahme entgegen der Anweisung von Gegenständen bis 2011 zurück).
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Die lokale Exekutive wird darauf hinweisen, sich vollstaendig
verhaeltnismassig und zivilisiert verhalten zu haben: um 06:00 wurde
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Dazu hilft nun nicht die profane Feststellung, dass – nach diesen faschistischen Polizeigesetz-Veränderungen – solche ZWIEBELFREUNDE-RAZZIEN schlicht rechtmäßig sind:
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Juristen glauben, nicht den Eindruck zu haben, dass es an der Durchführung der Maßnahme, morgends um sechs Uhr in den Privatwohnungen, etwas zu bemängeln gab; auch die Uhrzeit ist einigermaßen entgegenkommend, immerhin beginnt der strafprozessuale Tag im Sommer bereits um 4 Uhr.
.
Die Alternative – eine Herausgabeaufforderung von Geräten und Hardware – kommt eigentlich nur ernsthaft in Betracht, wenn die Dritten gar keinen näheren Bezug zum Beschuldigten haben oder aus anderen Gründen eine Beweismittelverlust nicht zu befürchten steht, bspw. die Einholung von Bankauskünften oder Anfragen bei Behörden.
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Doch was macht der Gefilzte, morgends früh ohne Anwalt oder sonstigen Zeugen, gegen Übergriffe oder Willkür-Zugriffe?
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Auch Sowas verdanken wir dem Populismus der Rechten, der AfD, der Scharfmacher wie Seehofer und Söder.
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Bei einer solchen Durchsuchungsmaßnahme kommt in Betracht, die Annahme, ein Verein, der „Anonymität, Privatsphäre und Sicherheit im Internet“ fördert, werde Beweismittel auf Aufforderung freiwillig nicht herausgegeben und damit letztlich ja – wenn auch gezwungenermaßen – das in ihn gesetzte Vertrauen verletzen, ist wohl nicht völlig fernliegend. Jedenfalls aber nicht so sicher, dass ein Beweismittelverlust nicht zu befürchten stünde.
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