Lichtgeschwindigkeit 6148
Vom Samstag, 2. Januar 2016
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Was macht mein Kampf heute aktuell? Die Frage kann man verstehen, wenn man sich heute auskennt und wenn man nach dem Motto:
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„Die Liebe ist ein seltsames Spiel, sie kommt und geht von einem zum andern“.
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auf FÜHLUNG gestellt ist. Was der andere fühlt, spricht ihn an. So funktioniert die Kunst, wenn sie frei dem Kunsterlebnis anheimgestellt sein darf und es überhaupt dazu kommt. (Was nützt dem Schauspieler seine geniale Kunst, wenn er es nicht zeigen kann).
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In DEUTSCHLAND WIRD DEUTSCHGESPRRROCHEN – da besetzt die Staatskunst und die Staatskunstfreiheit alle Nervensysteme.
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Da gibt es eine „Freiheit der Kunst“ nur mit Gänsefüßchen – das sind schonmehr Schwimmflossen für Kampftaucher. Denn in Deutschland kontrolliert der Staat durch OKF (organisierte Kunstförderung) den gesamten Kunstbetrieb durch etwa 95% der Bemittelung, hauptsächlich durch unechte Künstler als SALONPERSONNAGE.
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Selbstverständlich, niemand muss Lokomotivführer, Schornsteinfeger oder Künstler werden, wenn er keine Lust hat, zur DIENSTKLASSE zu gehören.
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Aber das ist in der deutschen OKF das Los. Es geht nicht um Freiheit der Kunst und schon gar nicht um Freiheit der Künstler oder um Förderungswürdigkeit oder Förderbedarf, nein, es geht um Kontrolle durch willfähriges DIENSKLASSEN-Personal, die Salonpersonnage.
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Lieber Kunstinteressent für die kommende zeitgenössische Kunst und das darin steckende mögliche erhebliche Gewinngeschäft: Treffen Sie auf Kunstpersonal, schauen sie zunächst,
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EINS Welche erkennbare Kunst wird vertreten? Und
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ZWEI gehört der Pseudokünstler zur DIENSTKLASSE und zur SALONPERSONNAGE oder handelt es sich um einen freien echten Künstler?
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DREI Kann der Künstler etwas Besonderes oder tut er nur so?
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FREIHEIT DER KUNST:
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Freiheit als Abwesenheit von Zwang ist unser individuell erlebtes Elixier, wo jede und jeder mitreden kann.
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Freiheitstheorie kann für die Freiheit der Kunst weithin unterbleiben.
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Dabei interessiert uns heutige Zeitgenossen aber als Kunstliebhaber wie als Künstler doch besonders die Freiheit der Künstler. Es sind aber Kunst und Künstler nur theoretisch miteinander verbunden.
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So bedeutet „Freiheit der Kunst“, als gesetzte rechtsstaatliche Norm (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Paragraph 5 Absatz 3) allerdings vorrangig die Pflicht des Staates, eine Kunst von staatlicher und ästhetischer Zensur frei zu halten.
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Dagegen, was die öffentliche Meinung und die freie Publizistik prolongieren, oder welche Bewertungen die Kunstforschung hervorbringt und was dann auf dem Feld des informellen Kunstkonsums und des Zeitgeschmacks oder auf den heiß umkämpften Syndikats-Domänen des internationalen Kunstgeschäfts geschieht, obliegt der Meinungsfreiheit, der Pressefreiheit, der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit und der freien Marktwirtschaft – jeweils als Abwesenheit von Zwang auf die Qualitätswerte eines jeden Feldes, einschließlich der gegenseitigen rechtlichen Schranken.
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So ist zunächst doch auch auf metaphysische Umstände hinzuweisen, wenn es eigentlich um sinnliche (physikalische) Kunstwerke geht:
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Der Begriff Kunst wird heute, im Jahr 2016, nicht aus einer historischen Praxis und einem historisch gewachsenen Sprachgebrauch bezogen, sondern:
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SIE MODERN IN DEN GRÜFTEN – heißt,
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Kunst in der grundrechtlichen Kunstfreiheit soll schon als Metier selbst überhaupt frei von Qualitätsbestimmungen praktiziert werden.
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Wir werden durch die Staatsdominanz, durch den mit 95% extrem hohen Finanzierungsanteil der Kunst in Deutschland, gezwungen, die staatliche Begrifflichkeit:
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„Künstler ist, wen der Staat als Künstler bezeugt“.
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„Kunst ist, was der Staat durch staatliche Salonpersonnage als Kunst in den staatlichen Kunstbetrieb einstellt.“
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Ob Kunst oder Pseudokunst, ob echte Kunst oder unechte Kunst, ob echter Künstler oder unechter V-Mann – für die staatliche Kunstentscheidung gilt nicht die Freiheit der Kunst und nicht die Freiheit der Künstler, sondern die Freiheit des deutschen Staates, Kunst und Künstler durch unechte Kunst und unechte Künstler mittels des Dienstklassenpersonals der Salonpersonnage vollzufüllen. Besonders reibungslos läuft die Chose, durch Hereinnahme von freiberuflicher ausländischer Salonpersonnage (als freie Dienstleister):
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Deutsche Dienstklasse als Freelancer.
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Was bei der Bundeswehr mit Fremdenlegionären einwandfrei und ohne politische Mitbestimmung der Söldner, funktioniert, funktioniert auch mit AiWEIWEI in der deutschen Kunstpolitik – sozio-politisch ein voller Ausfall, der nur das Geld abholt – aber wir nennen es völlig unkritisch:
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den WIRKBEREICH DER KUNST und nennen wir es die legitime KUNSTINDIENSTNAHME durch den STAAT in der Freiheit der Kunst nach dem geltenden Grundgesetz.
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Der Wert „Freiheit der Kunst“ gilt im abendländischen Deutschland von heute als ein gesellschaftlich anerkannter. Die Bedeutung des Begriffs „Freiheit der Kunst“ hat im einerseits komfortablen, andererseits sehr beanspruchenden Alltagsleben aber keine Beachtlichkeit. Während wir Pressefreiheit und Meinungsfreiheit sehr wohl nach professioneller Fachlichkeit praktizieren: Die Presse kann nicht schreiben was ihr einfällt und dann rufen „Pressefreiheit!“. Da haben wir von der freiwilligen Selbstkontrolle bis zum Presserat, bis zu den ordentlichen Gerichten Steuerung und Kontrolle. Es ist also Pressefreiheit nicht wie Meinungsfreiheit: die Gedanken sind ohnehin frei und nicht justiziabel. Aber meinen darf man Alles, sofern man nicht anderer Mitbürger Rechte verletzt, darf man auch öffentlich jede Meinung vertreten.
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Ist uns doch nicht so wichtig, ob es nun mit der Kunstfreiheit so ist, wie mit der Pressefreiheit?
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Oder gibt es da qualitative Kriterien?
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Oder ist Kunstfreiheit wie Meinungsfreiheit? Mach, was du willst – und wenn es dann der Staat finanziert, ist es Staatskunst.
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Die Ausgestaltung der „Freiheit der Kunst“ oder ihrer etwaigen Begrenzung und Praxis misst die überwiegende Mehrzahl der Menschen keine vorrangige Gültigkeit zu. Es gibt den kaum überschaubaren Kunstbetrieb und das hervorragende öffentliche Kunstangebot aller Qualitäten aller Epochen gleichzeitig und die Freiheit in der Freiheit.
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Weniger klar sehen das die Künstlerinnen und Künstler mit der „Freiheit der Kunst“. Zumindest insofern, dass sie nicht einmal mehr eine gemeinsame Sprache dafür haben, was den Kunstprozess betrifft. Es fehlen ihnen die Worte und das Verständnis für einander, von einer Inspiration, einem ersten Schaffensimpuls, den Wertbildungsprozessen im Werkbereich, bis zur Kunstveröffentlichung, zur Kritik und zur politischen Platzierung im Wirkbereich des öffentlichen Lebens mit der Kunst.
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Wenn die Begriffe „Freiheit“ und „Kunst“ von den Betroffenen im eigenen Sprachspiel nicht mehr verständlich gebraucht werden, haben sie ihre „Freiheit der Kunst“ verloren. Wir haben es dann – von den unmündigen Kunstschaffenden selbst verschuldet – überwiegend nur noch mit der „Freiheit der Kunst“ der Juristen, der Ökonomen, der Publizisten, der falschen Propheten und noch vielen anderen zu tun.
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Meine eigenen Erlebnisse mit der „Freiheit der Kunst“ reichen in die früheste Kindheit zurück. Sie betreffen die dem Kind unendlichen Stapel von leeren Karteikarten im elterlichen Vertiko, und die Freiheit mit der Länge der Arme auf Zehenspitzen die oberste Schublade von unten aufziehen zu können, um die heißbegehrten „Mittel“ herauszuziehen. Darauf wurden unendliche Geschichten mit Liebe und Begeisterung dargestellt. Später im ersten Schuljahr bemalte ich freiwillig die größten Packpapierbögen mit den unzähligen buntesten Ostereiermustern dieser Welt, wo andere mit einzelnen ärmlichen Bleistiftkringeln ihrem Zwang Ausdruck gaben. Es gibt zu denken, wenn wir in einer kunst- und sozialwissenschaftlichen Studie der Bremer Universität lesen, in der man Bremer Künstler nach ihren Einstellungen befragte, dass diese überwiegend kein Verlangen nach kritischen Beobachtern hätten und stattdessen wünschen, dass die Kulturbehörde durch gezieltes Kunstfinanzieren qualitätssteuernd in die „Freiheit der Kunst“ eingreifen soll.
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Dietmar Moews „Theatralische Sendung“, Öl und Kaseintempera auf Leinwand, 162/ 192cm, 1975 gemalt
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Durch teilweise irritierende und leidvolle Erfahrungen als Maler mit den eigenen Freunden, wenn man sich im Künstlerverband traf und versuchte Gemeinsamkeit herzustellen, zu diskutieren, sich abzustimmen und Pläne zu verwirklichen, kamen die Zweifel daran, dass Kunst-Verbände zur Verwirklichung von Künstler-Interessen geeignet seien.
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Mit Hilfe der Gesellschaftswissenschaftler Rudolph Bauer und Jürgen Blandow an der Universität Bremen, die sich mit Fragen der Wohlfahrtsverbände, der organisierten Nächstenliebe, der lieben Not und deren Vermittlung durch Internmediarität und Freiwilligkeit beschäftigten, entwarfen wir den Plan einer Dissertation zur empirischen strukturell-funktionalen Inhaltsanalyse der Kunstförderungsorganisation in Deutschland.
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Dr. Dietmar Moews als empirischer Soziologe der Kunst mit seinem Gutachter Prof. Dr. Alphons Silbermann
beim Empfang im Kölner Hotel Excellsior
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Dazu liegen inzwischen die Dissertation sowie zwei Handbücher zu „Freiheit der Kunst“ und „Verirrte Kunstförderung“ vor. Kürzlich schrieb die Süddeutsche Zeitung: „Bundesbildungsministerin initiiert Nationale Freiwilligenagentur“. „Ehrenamtlich Aktive dürfen sich nicht als Deppen der Nation fühlen“. Meine Gegenforderung lautet: „Freiheit der Gefühle der Deppen“ – während das gestellte Thema doch Freiheit der Kunst lautet – was meinen Sie?
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