Lichtgeschwindigkeit 4274
am 5. April 2014
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Gruß
Lieber Kuckuck, Sie hatten hier kürzlich einige Vorstellungen zu Internetz-Zensur, Kinder- und Jugendschutz und Sex bzw. Pornografie gepostet. Ich denke, dazu sollten mindestens noch drei Punkte gesagt werden:
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Dass manches im „Jugendschutz“ eher Crypto-Pietismus zu sein scheint, (Von „cryptos“ – „verborgen“ und „pius“ – „fromm“) dass es da eher um religiöse, oder quasi-religiöse Vorstellungen geht, als um Jugendschutz. So in der Art: „Wir fühlen uns nicht wohl, wenn wir Pornos ansehen, aber sein lassen wollen wir es auch nicht, dann verbieten wir es den Jugendlichen, dann haben wir unsere Pflicht getan.“
Ich meine, diese Darstellung blendet einige nicht irrelevante Punkte aus:
Zum einen basiert der Kinder- und Jugendschutz auf der Annahme (1), dass Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung noch nicht so reif und fortgeschritten und in ihrem Wesen noch nicht so gefestigt sind wie Erwachsene, so dass man sie zum einen leichter (ausdrücklich oder subtil) beeinflussen oder auch in ihrer Entwicklung beeinträchtigen kann als Erwachsene.
Zum anderen lässt eine freie Rechtsordnung wie unsere eine Beschränkung von Erwachsenen nur begrenzt zu. Deshalb ist es rechtlich möglich, den Zugang zu Alkoholika und Pornos für Kinder und Jugendliche zu beschränken, nicht aber, dasselbe für Erwachsene zu tun, selbst wenn man der Auffassung wäre, ungeachtet des im voranstehenden Absatz gesagten sei der (übermäßige) Konsum von Alkohol oder Pornographie auch für Erwachsene schädlich.
Zum dritten ist einer der Gründe für die im vorstehenden Absatz dargestellte Regelung der, dass die Erziehung ihrer Kinde zuvörderst den Eltern obliegt (wenn auch der Staat nach meinem Eindruck sich zunehmend in diesen Bereich einzumischen versucht). Damit die Eltern dieses Erziehungsrecht wahrnehmen und selbst entscheiden können, in welchem Maße sie ihren Kindern Alkohol, Gewalt- und Sexualdarstellungen zukommen lassen können, dürfen diese nicht ohne weiteres öffentlich zugänglich sein, weil sonst das elterliche Erziehungsrecht insoweit ad absurdum geführt wird.
[1] Ich formuliere das hier und in der Folge jeweils absichtlich so; ob diese Annahmen zutreffen oder die Rechtslage richtig ist, sei explizit dahingestellt, weil für die Argumentation nur bedingt relevant. Teilt man diese Ansichten nicht, ist nämlich die Ablehnung von „Internetzensur“ so falsch wie inkonsequent. Sinnvoll und konsequent wäre dann IMO nur eine Ablehnung der bestehenden Jugendschutzkonzepte in toto.
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Dass die „Sexualmoral“ in einem heillosen Chaos ist, unterschreibe ich jederzeit.
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Es ist einfach schwierig zu erklären, warum man ab vierzehn Sex haben darf, aber erst ab achtzehn Pornos ansehen.
Ist das so? Ob man ab 14 Sex haben „darf“, ist ebenfalls eine Frage der elterlichen Erziehung (und, natürlich, der Frage, ob man sich an diese hält); genauso im übrigen wie die Frage, ob man erst mit 18 Pornos ansehen darf, denn das entsprechende Verbot richtet sich gerade nicht an die Eltern (oder nur soweit, wie in der Zugänglichmachung eine gröbliche Verletzung der Erziehungspflichten liegt).
Richtig ist aber sicherlich, dass diese unterschiedliche Wertung auch Ausfluss der – verbliebenen Reste von – Sexualmoral ist, dergestalt nämlich, dass ein Unterschied zwischen Sex an und für sich und der typischen Darstellung desselben in pornographischen Schriften besteht, die in der Regel – oder vielleicht sollte ich ermangels ausreichenden Überblicks besser schreiben: nicht selten – in einer Form erfolgt, in der Eltern ihren Kindern den Geschlechtsakt nicht vermittelt sehen wollen.
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Es ist schwierig zu erklären, wo die Jugendlichen die Informationen her bekommen sollen, die sie brauchen, um mit vierzehn eine verantwortliche Entscheidung zu fällen. Es ist auch schwierig zu erklären, warum man in Kindergärten Sexualaufklärung machen soll, warum Eltern ins Gefängnis kommen, wenn sie ihre Kinder der Zwangs-Aufklärung in der Schule entziehen wollen. – Aber Pornos ansehen verboten ist.
Das könnte daran liegen, dass handelsübliche Pornos eher weniger als geeignetes Mittel einer Sexualerziehung hin zu verantwortlichen Entscheidungen gesehen werden, eine Ansicht, die ich durchaus teilen würde.
Das Chaos sieht man auch bei der Prostitution: Vor ein paar Jahren hat man das zum normalen Beruf erklärt, jetzt wird es verboten.
Fehler darf man korrigieren … (Ein erfolgreiches Verbot der Prostiution sehe ich im übrigen in absehbarer Zeit nicht.)
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Man verkennt aber m.E., dass „Sex“ und „Pornos“ nicht dasselbe sind, und dass auch die „Gefahren“ nicht identisch sind. Die Überlassung pp. von pornographischen Schriften an Minderjährige ist ja nicht deshalb verboten, weil daraus unerwünschte Schwangerschaften folgen würden, sondern weil die Ansicht vertreten wird, dass einerseits die Darstellung des Geschlechtsakts an sich für (jüngere) Kinder und Jugendliche aufgrund fehlenden Verständnisses ungeeignet ist, vor allem aber, weil die *Art und Weise*, in der Sexualität in pornographischen Schriften zumeist dargestellt zu werden pflegt, Kindern und Jugendlichen ein verzerrtes, völlig falsches Bild (sowohl des status quo als vor allem auch des Ideals) vermittelt, Stichwort „sozialethische Disorientierung“.
Und dass der „Jugendschutz“ zur Zensur von Inhalten für Erwachsene benutzt wird dieser Ansicht bin ich nicht. Das ist vielmehr eine Folge dessen, dass weder Anbieter noch Nutzer willens sind, sich die Umstände zu machen, die der Schutz von Kindern und Jugendlichen (oder, anders formuliert, der Versuch, diesen solche Inhalte nicht zugänglich zu machen) erfordert.
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Und dass es kein anerkanntes Mittel, Kinder und Jugendliche von Internetseite fern zu halten, weswegen man Seiten zwingt, komplett vom Netz zu gehen, trifft so nicht zu.
Selbstverständlich gibt es ein (ausreichend) sicheres Mittel, Kinder und Jugendliche „von Internetseiten fernzuhalten“, das im übrigen dasselbe Mittel ist, mit denen man sie „aus Videotheken fernhält“ oder „von Pornomagazinen fernhält“: Zugangskontrolle und Altersüberprüfung.
So wie man Erwachsenenvideotheken und Kioske mit Pornomagazinen *ohne* Zugangskontrolle schließt, nimmt man entsprechende Webseiten offline. Das ist nicht mehr als richtig und konsequent.
Das Unsetzungsproblem, aufgrunddessen Filter im Netz überhaupt diskutiert werden, liegt schlicht darin, dass im Netz (nicht nur in
diesem Bereich) massive Vollzugsdefizite vorliegen, weil (im Gegensatz zu Videotheken und Kiosken) eine Schließung nicht einfach möglich ist, Verantwortliche nicht greifbar sind und zudem unterschiedliche Rechtsordnungen und die Probleme transnationaler Rechtsverfolgung ein der Offline-Welt vergleichbares Vorgehen be- oder verhindern.
Ich würde im übrigen jederzeit die zuverlässige Schließung entsprechender Seiten einer Filterung auf Nutzerseite vorzuehen.
Kuckuck
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Lieber Kuckuck
Ich finde Ihre Vorschläge unausgegoren. Sie vermengen ihre normativen Wünsche, Ihre juristischen Bedenken und, wie ich finde, eine unzulängliche Anthropologie – will sagen:
Sowohl Ihre Wünsche wie auch die heutige Rechtslage und die Rechtsnormen vernachlässigen den Mensch, wie er ist. Der Grund ist auch eindeutig und klar. Der Rechtsstaat will gültige Normen pflegen, bei denen ganz klar die individuelle Zurechnung zu einer Person, zu einer Bande und zur allgemeinen sozialen Gesellschaft ziehbar sein soll. Was müssen die Eltern? Was darf das Kind? Was müssen die Lehrer? Was muss der Fernsehrat? Was der Justizminister? und so weiter.
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Nur – dem ist nicht so.
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Deshalb sage ich zuerst immer gerne: Achte!! auf Kants vier wichtige Fragen:
Was kann ich wissen?
Was soll ich tun?
Was darf ich hoffen?
Wie/was ist der Mensch?
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Die Frage heißt eben nicht: Was wünsche ich mir? und schon gar nicht: Wozu kann ich den Menschen / die Menschen zwingen?
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Jedenfalls sollten wir bei allen Regulierungen, Direktionen und Zwangsmitteln, Strafandrohungen und Verboten doch zunächst verstehen: Wie geht das denn? Wo holt sich das Kind den Porno? Wo lernt ein Mensch das richtige Ficken und Gefickt-Werden? Wann findet das statt? Wie selten haben da der Staat oder die Eltern Zeitpunkt und Modus bestimmt? Was sagt uns denn die Empirie? – Schön mal was von Seinsbindung gehört? Schon mal gehört, dass dogmatische Gesetze lediglich bewirken, dass die Menschen konkret und ganz allgemein Gesetze für unbeachtlich ansehen. Was soll auch ein Gesetz, das die Schwerkraft befiehlt aufzuheben und jeder weiß, das ist Unfug?
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Alle weiteren Extrapolationen zu Ihren drei Argumentationskreisen können Sie bitte mal unter ihren eigenen anthropologischen Vorurteilen abprüfen, bevor ich mir hier die Mühe mache, meine Vorurteile damit abzuhaspeln.
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Vielleicht abschließend abrundend dieses noch:
Wieso glauben Sie, dass die Farben, die das Leben überreich bietet, auf Lebenserfahrung und Kindheit bezogen unterschiedlich gefährlich oder bildend, entwicklungsfördernd und entwicklungshinderlich sein könnten? Ist es nicht vielmehr so, wenn etwas altersungemäßes passiert, dann mag das Kind oder ein Unerfahrener es gar nicht bemerken oder sehr geschockt sein – ja! Während jemand, der schonmal das Böse erlebte, nicht die Balance verlieren mag. Ja, das kann sein – wir sind Individuen.
Unser Dasein zeigt es aber vollkommen anders: Da gibt es diejenigen, die etwas Böses schon erlebt haben und dann beim nächsten Mal bereits irre die Nerven verlieren (wenngleich doch jeder Fall anders ist). Und dass jemand zum allerersten Kindheitserlebnis was Böses miterlebt, es gar nicht auf sich selbst bezieht, sondern mehr wie eine Illustrierte oder wie ein Videozuschauer den Ernst der Lage gar nicht kapiert, geschweige denn davon eine Entwicklungsstörung bezieht.
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Ihre Forderung Echtzeit-Internetz-Angebote und analoges Echtleben müssten doch aus sex- und pornorechtlicher Sicht identisch gefasst werden – das sehe ich viel differenzierter. IT-Revolution bedeutet mehr als nur technologische Weitung und Engung. Es belastet das Individuale mit einem virtuellen Sozialen in einer Art Kulturstress. Meinethalben käme es hier bei der Rechtsfassung mehr darauf an, Unterschiede zu umrahmen als konkrete Gleichsetzungen zu bestimmen, die ohne Seinsbindung sind. Vielleicht wird Ihnen klar, wie reglos auch Ihnen möglich ist, schlimmste Geschehnisse in den Fernsehnachrichten nebenbei anzuschauen, während Sie mit zartesten Liebes- und Geschenkideen befasst gewesen sein mögen.
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Finden Sie es nicht irre, zu glauben, der Mensch könne das moderieren, Schaden und Nutzen richtig justieren und zuschneiden? Gibt es im Reichtum des Alltäglichen nicht massenhaft unkontrollierbare Geschehnisse? Was glauben Sie, wenn ein Kleinkind im ehelichen Bett mitschläft, während die eingeheirateten Beischlafrechte mehr oder weniger pflichtgemäß abgebucht werden, wäre der richtige Zeitpunkt feststellbar, wann das Kind Entwicklungsschäden, Lustgewinn oder verfrühte Sexualkenntnisse davonträgt? Dieses Kind, wird, wenn es selbst den Zeitpunkt für gekommen befindet, von sich aus nachts durchs Schlüsselloch zu schauen versuchen.
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Und das Alles wollen Sie noch in allgemeingültige Rechtsnormen und Verpflichtungen fassen?
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Man sollte Ihnen auferlegen, das 1. Staatsexamen zu wiederholen – das meine ich, und wieso halten Sie die heutige Sexualmoral für Chaos? und wieso heillos? ich habe sowas jedenfalls weder geschrieben noch gemeint.
Ihr Kuckuck