Springe Ortsrat Sitzungsprotokoll 30. JUNI 2021?

Juni 30, 2021

Lichtgeschwindigkeit 10230

am 1. Juli 2021

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Die Stadt Springe hat am 30. Juni 2021 eine öffentliche Ortsratssitzung angekündigt.

Da wird in der Tischvorlage von FDP-Stadtbürgermeister (Verwaltungschef) Springfeld Folgendes getextet:

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Beleuchtung der Göbelbirne in Springe

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Beschlussvorschlag

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Der Ortsrat Springe empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die Beleuchtungstechnik der Göbelbirne unverändert bleibt, lediglich der Beginn der nächtlichen Abschaltung wird von 23:00 auf 24:00 geändert und deren Ende von 06:00 Uhr auf 05:00 Uhr vorgezogen, so dass eine Abschaltung von 24:00 Uhr bis 05:00 Uhr erfolgt

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Sachverhalt:

Die von innen beleuchtete Göbelbirne auf der Göbelbastei in Springe wurde Ende der 1950er Jahre errichtet. Bis ca. 2015 erfolgte die Beleuchtung aus ca. 25 Leuchten mit Leuchtstoffröhren. Da diese Leuchtstoffröhren nur eine begrenzte Lebensdauer haben, mussten diese ca. alle 5 Jahre gewechselt werden. Zum Lampenwechsel mussten mit einer Arbeitsbühne die verschraubte Verkleidung der Göbelbirne abgenommen und anschließend wieder montiert werden. Dieser arbeitsaufwendige Lampenwechsel verursachte jeweils Kosten von ca. 800-1.000 €.Ca. 2016 wurden von den Stadtwerken Springe LED-Röhren zur Verfügung gestellt, die als Ersatz für die Leuchtstoffröhren in den Leuchten eingesetzt wurden. Dieser Wechsel der Leuchtmittel ermöglicht, dass die Beleuchtung ca. 15 Jahre wartungsfrei betrieben werden.

Dietmar Moews demonstrierte im Jahr 2004 und 2005 an der Göbelbastei in Springe

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Dietmar Moews meint: Wieso der FDP-Bürgermeister hier schlecht und falsch formuliert, ist einfach schwach.

Wieso weiß der nicht, dass dieser Lampenfall eine Springer Geschichtslüge exakt aus dem Jahr 1954 ist (und keineswegs Ende der 1950er Jahre).

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Denn Springe hatte bis 1945 Naziopfer, Springe hatte harte Nazis bis 1945. Und Springe hatte nach 1945 die Heimkehr aus NS-Lagerhaft von überlebenden Sozialdemokraten, die von der amerikanischen Besatzungsmacht zugelassen wurden, Springer kommunalpolitische Belange zu entfalten, während Altnazis keine öffentlichen Ämter einnehmen durften und nicht zu Wahlen kandidieren durften.

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Von links: Der oberste Exekutiv-Entscheider NS-Rasseforscher Dr. Achim Gercke, Adensen, der NDZ-Publizist Willi Städtler, der Verwaltungschef Stadtdirektor Dr. jur. Gustav Degenhardt, der Ortsbürgermeister Fritz Jürges, alle bis 1945 NSDAP – dann ab 1948 entnazifiziert.

Dann kam es im Jahr 1948 zur Entnazifizierung der Alt-Nazis. Weil man kein ausreichendes Personal in Springe hatte, wurden NSDAP-Mitglieder, aber besonders auch Nazi-Funktionäre zugelassen öffentliche Ämter zu besetzen.

Als die Briten das Mandat für Springe übernahmen, wurden vom Altbürgermeister Fritz Jürges (bis 1945 NSDAP), der sogar kurzzeitig Stadtdirektor (Verwaltungschef in Doppelrolle) war, Stadtratswahlen anberaumt. Es kam dann zu kurzzeitigen Ortsbürgermeistern – im Großen LÜGENJAHR 1954 hieß der Ortsbürgermeister Bartels, war aber an der großen Göbellüge der entnazifizierten Nazis nicht entscheidend beteiligt; kurze Zeit später wurde erneut SPD-Walter Lichtenberg Ortsbürgermeister von Springe, unter Degenhardt (bis 1945 NSDAP) und NDZ-Städtler (Bis 1945 NSDAP).

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Um 1950 kommt der Nazikampf der entnazifizierten Altnazis gegen die Nichtnazis in Springe -. Während noch 1950 die Anti-Nazis verhinderten, dass der neue Volkspark von den Entnazifizierten „Heinrich-Goebel-Park“ genannt werden konnte, folgte dann die 1954er Göbellüge als amtliche Propaganda: Göbelbastei, Ortschronik Springe mit Göbel-Lügen von Jürges, Hartmann, Fischer – alles Lehrer im Nazi-Windschatten.

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Ich habe den Idol-Fall Heinrich Göbel nachgearbeitet und festgestellt, ob, was, wann war. Daneben wird zusätzlich verständlich, was nicht war, nicht erwiesen ist oder sogar unmöglich war (Ignis fatuus), was also gar nicht gewesen sein kann.

Mit meinem Gutachten zur „Quellenkritik Goebel“ 2021 habe ich die in Springe irregeführte gewünschte Vorstellung vom Idol und seinen angeblichen Leistungen widerlegt. Die Edisonleistung zur Entwicklung der elektrischen Glühlampen durch Patentanmeldungen im Jahr 1879 und 1880 ist historisch zweifelsfrei belegt. Das Gutachten wurde vom asz-alphons-silbermann-zentrum Köln in OFFENEN BRIEFEN an Gewährspersonen und im Internetz-Blog >Globus mit Vorgarten<, Dietmar Moews bei WordPress, publiziert.

Seit dem Jahr 1893 wurde in Deutschland aus den damals publizierten Gerichtsprozessen, die Edison in den USA betrieb, eine rechtsgeschichtliche Kuriosität, genannt „Goebel-Defense“, benutzt, um den Deutschen (der längst amerikanischer Staatsbürger war) ins Licht des Amerikaners Thomas Alva Edison zu stellen.

1929 veröffentlichten die deutschen Elektroverbände und die Glühbirnen-Industrie ihre Behauptung „Goebel hat 25 Jahre vor Edison die erste Glühlampe erfunden“. Damit knüpften die Propagandisten an die psychologische Szenerie der Deutschen in der Weimarer Republik an, mit der Weltkriegsniederlage 1918, den Versailler Reparations-zwängen und dem wirtschaftlichen Alltagselend sowie den Gebrechen am deutschen Nationalstolz und der Abneigung gegen Amerika, vertreten durch Herabwürdigung des von den Amerikanern verehrten Nationalhelden Edison.

1954 NS-Rasseforscher Dr. Achim Gercke, Adensen, als Göbel-Propagandist in der NDZ:

1954 entstand die Entnazifizierten-Linie der Deutschen (A.1.2) im Schlepptau des NS-Rasseforschers Dr. Achim Gercke, mit dem Stadtdirektor Dr. jur. Gustav Degenhardt, bis 1945 NSDAP, Bürgermeister Fritz Jürges, bis 1945 NSDAP, Willi Städtler Verleger der NDZ, bis 1945 NSDAP, die in Springe das Idol „Göbel 25 Jahre vor Edison“ nun auch amtlich durchsetzten. Der Coup, den ich mit vorliegender Studie, verbunden mit wissenschaftlicher Akribie und Geduld mitteilen kann, ist, dass eben nicht Hitler und die Nazis bis 1945 den National-Göbel hochgejubelt haben, sondern dass das erst Alt-Nazis zum deutschen Neubeginn 1954 taten. Die Entnazifizierten von Springe haben gewissermaßen die Hitler-Niederlage von 1933 bis 1945 in den Göbel-Nationalsieg und die Bedienung des USA-Hasses handgreiflich in Worten und Taten wahrheitswidrig geändert. Sehr frappierend ist folgende tatsächliche lokalpolitische Szene von 1950:

Springe durfte sich im Sumpfgelände am Burghof einen öffentlichen Park herrichten. Die Namensgeber stritten um „Heinrich-Göbel-Park“ seitens der Entnazifizierten, die funktional in der Minderheit waren. Die Sozialdemokraten setzten „Volkspark“ dagegen und später mit dem offiziellen Namen (SPD) „Bürgermeister-Walter-Lichtenberg-Park“ in Szene. Der Park wurde und wird von den Springern „Volkspark“ genannt. Mit „Heinrich-Göbel-Park“ war es also 1950 noch nichts – dann jedoch 1954 mit Idol-Göbel, Göbelbastei, Stadtgeschichte als Buch, Schul- und Straßenbenamungen, setzten die Entnazifizierten ihren Deutschismus durch.

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Noch einmal: Nicht in der Hitlerzeit bis 1945 schuf man den Springer-Göbel, sondern erst 1954 schafften das Alt-Nazis, den deutschen Selbstbehauptungs-Geist in Springe erfolgreich ansprechend.

1993 Die Stadt Springe initiierte die Herstellung eines Auftrags-Göbel-Bildwerkes durch einen Plastiker, anlässlich des hierdurch amtlich akzentuierten einhundertsten Todestages von Heinrich Göbel im Jahr 1893. Wieder assemblierte man ein Textschild, wie 1954:

„HEINRICH GÖBEL – GEB. SPRINGE 20.4.1818 GEST. NEW YORK 16.12. 1893 ERFAND 1854 DIE ERSTE GLÜHLAMPE – IN EINER LUFTLEEREN EAU-DE-COLOGNE-FLASCHE BRACHTE ER EINE VERKOHLTE BAMBUSFASER ZUM LEUCHTEN – 1893 KONNTE ER IN EINEM PATENTPROZESS NACHWEISEN, DASS ER BEREITS 25 JAHRE VOR EDISON EINE BRAUCHBARE GLÜHFADENLAMPE ERFUNDEN HATTE“.

Die Entnazifizierten-Linie von 1993 (A.1.2) hieß jetzt nicht mehr, wie 1954, „Gercke, Degenhardt, Jürges, Städtler“, sondern Ministerpräsident Gerhard Schröder SPD, Verwaltungschef Gerd Schwieger SPD, Ortsbürgermeister Ulrich Matz CDU, Karl Schaper (1934-2001), Verleger und Chefredakteur der NDZ, Schwiegersohn des Willi Städtler der Entnazifierungs-Linie von 1954

2004 brachte die Neue Deister Zeitung erneut einen Text des Jahres 1954 vom NSDAP-Rasseforscher Dr. Achim Gercke, der nach 1945 als Entnazifizierter angesehen worden ist. Wieder hieß es: „Zum 136. Geburtstage von Heinrich Göbel … für Springe und unser ganzes Land, denn Heinrich Göbel ist der Erfinder der Glühlampe“.

Die Entnazifizierten-Linie waren im Jahr 2004 (A.1.2) der Ministerpräsident Christian Wulff CDU, Verwaltungschef und Ortsbürgermeister Jörg-Roger Hische CDU, Burkhard Schaper NDZ, der Sohn von Karl Schaper.

2006 Dietmar Moews publizierte seine ersten Gutachten zu Göbel für das ZDF und die Quellenkritik Goebel 2006. Bei dem öffentlichen Vortrag „Als der Welt ein Licht aufging“ am 13. März 2006 im Café Mariechen von Springe waren die systematischen Material-studien noch nicht so vollständig, dass Henry Goebel Sr. als Krimineller klar daraus hervorging. Dietmar Moews deckte aber schon Goebels Betrügereien und seine Hochstapeleien sowohl als Privatblender wie als Geschäftsmann auf sowie auch die der mitspielenden zahlreichen Goebelkinder durch vom Vermittlerbüro Bull im Auftrage der Anwälte Witter & Kenyon bezahlten Affidavits. Alle logen viel Unfug zusammen.

Dietmar Moews hielt im Jahr 2006 seine eher zurückhaltende Linie zu den Göbeleien, die gerichtsnotorische Wahrheit zu erforschen und zu publizieren. Er war stets bedacht, seine Heimatstadt und all die beteiligten Akteure, die ihm weitgehend persönlich bekannt waren, zu schonen, während die Praxis der Lauterkeit miteinander inzwischen die Balance verloren hatte. So genannte Göbel-Freunde, die die Entnazifizierungs-Linie von 1954 zu halten versuchten, beleidigten Moews als Wissenschaftler als Ausdruck ihres Anspruches, die Erinnerungskultur in Springe bestimmen zu wollen.

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2007 verbreiteten die Springer Kulturvorreiter vom Museumsverein Bücher zur Geschichtsklitterung, auch in Sachen Idol-Göbel. Jetzt hieß es „Göbel-Legende“ und „Irrtümer“, die niemand rückwirkend klären könne.

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Und ich stelle es noch einmal anders dar, was geschehen ist und weshalb der KRIMINELLE nicht länger als IDOL und HEILIGER, sondern als eine Alt-Nazi-Machenschaft, sehr wesentlich immer von der NEUEN DEISTER ZEITUNG illustriert und mit saftigen LÜGEN gefüttert:

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2021 nennt das Amt Springe nunmehr das prominente Stadt-Idol Heinrich Göbel „spannend“, weigert sich aber, die geschichtsfälschenden Texttafeln, wissenschaftlich wohlkommentiert als Asservate ins Museum zu bringen: Man träte gegen Änderung der Geschichte ein, lassen Stadtbürgermeister, Ortsbürgermeister und Ortsrat verlauten. Die amtliche Position lautet nun (NDZ); A.70):

„… Egal, wie man zu Heinrich Göbel steht, er ist ein Teil der Stadtgeschichte. …Er gehöre nicht zu denen, die die Geschichte umschreiben wollen.“ Oder anders: „Man stelle sich mal vor, jemand wolle den Hamelnern ihren Rattenfänger streitig machen – oder den Bodenwerderanern ihren Münchhausen – vollkommen abwegig.“

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Die Entnazifizierten-Linie besteht im Jahr 2021 aus Ministerpräsident Stephan Weil SPD, Stadtbürgermeister Christian Springfeld FDP, Ortsbürgermeister Karl-Heinz Friedrich CDU, Burkhard Schaper NDZ.

Was ist es, dass die öffentliche Meinung nach wie vor die Altnazimachenschaft von 1954 auf den Lügen-Textschildern fortsetzen möchte? Nationalstolz? Amerika-Hass? Heimatdünkel? Unwissen? Schweigespirale einer urteilsschwachen Mehrheit? Irritation durch permanente Irreführungen?

Ich habe das Ob und das Was für die Aktualisierung des Forschungsstandes zu den sicheren Goebelquellen systematisch erfasst, analysiert und interpretiert. Meine Forschung und Argumentation zielt nicht auf das Warum dieses sozialen Wertgeschehens. Ich habe keine sozialen Handlungen erörtert oder soziologisch analysiert und interpretiert: Zur Frage: Wer hat mit wem und mit welchen Hintergedanken, Motiven usw. interagiert? habe ich mich zurückgehalten. Das betrifft auch die Aufsicht.

Kurz, ich zeigte im März des Jahres 2006 meinen an Göbel interessierten Springern im Café Mariechen mein als Paperback gebundenes Gutachten zur Quellenkritik Goebel 2006. Ich wies darauf hin, dass die in Springe ausgeschmückte Idolisierung eines Heiligen und Lichtgottes bereits in den Gerichtsverfahren im Jahr 1893 ausgeschlossen worden war. Goebel als Erfinder von Lampen vor Edison ist sogar ein Ignis fatuus. In den Unterlassungsbegehren Edisons gegen Lizenzverletzer war Henry Goebel Sr. als Falschzeuge wegen Bestechlichkeit und Betruges (bribery + fraud) von den Richtern festgestellt und darauf von den Verfahren als Zeuge ausgeschlossen worden. Im selben Jahr – auf meiner Zeitleiste (2 Meter Zollstock, beginnend bei Null mit Jesus) bei 1 Meter 893 – ist Göbel 75-jährig in New York gestorben. Alles ist genau belegt.

Ich hoffe, die dargestellte Zeitreise kann Sympathie und Verständnis für die individuelle Heimat-Geschichte begründen, wobei eben Führung und Fühlung stets geführt wurden.

Und ich möchte abschließend wissen:

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Welchen Nutzen sieht man in der Entnazifizierten-Linie von Burkhard Schaper im Jahr 2021?

Welches Ermessen ist denn denkbar, wenn man es für opportun befindet, dass die Entnazifizierungs-Linie noch immer an den Denkmälern prangen (ganz abgesehen von dem Nonsens auf Zusatzschildchen mit dem „Trotz“)

Warum gibt es in Springe keine Kommunalpolitiker, die sich für die eigene Vorgeschichte so weit interessieren, dass wir alle nicht derart irregeführt werden können, wie es die NDZ und die Schulen getrieben haben und noch treiben, indem sie die Hitlerei zur Eulenspiegelei erklären.

Die LÜGEN-TEXTTAFELN müssen jetzt ins Museum, wo man eine Asservatenkammer einzurichten hat.

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Neuer Zwischenstand: Rechtsstaat-Bruch amtliche Irreführung der Stadt Springe

Mai 16, 2021

Lichtgeschwindigkeit 10209

am Sonntag, den 16. Mai 2021

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HIER:

Korrektur bzw. Aktualisierung des Blog-Beitrages

>Rechtsstaat-Bruch amtliche Irreführung der Stadt Springe

Lichtgeschwindigkeit 10200

am Sonntag, den 11. April 2021<

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Inzwischen hat die Verwaltungsaufsicht des Landes Niedersachsen zwei konkrete Schritte unternommen – womit der in Lichtgeschwindigkeit 10200 beschriebene rechtsstaatliche Kompetenzstatus der Stadtverwaltung Springe geändert worden ist:

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In so fern ist auch der inzwischen erfolgte Ortsrat-Springe-Beschluss vom 28. April 2021 aktuell rechtmäßig.

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Da die Aufsichtsbehörde mit der Stadt Springe schriftlich und augenscheinlich auch mündlich-informell kommuniziert hat, gibt es nun eine schriftliche Lage und daneben eine informelle.

Es sieht so aus, als würde Amt Springe anders kommunizieren als konkret handeln. Man beschließt einen Ortsrats-Text zu dem Verbrecher Göbel, teilt diesen verabschiedeten Text der Verwaltungsaufsicht und der Presse mit, spricht dann aber doppelzüngig und die konkrete Verhaltensnorm weicht von der Erklärungsnorm ab.

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Dietmar Moews meint: Was ich seit einem halben Jahr im Springer Lokalblatt lese, der NDZ, zeigt den Verlust einer Kleinstadt einer verbindlichen Information durch ein „Amtsblatt“ für die Einwohner.

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Neuer Zwischenstand: Rechtsstaat-Bruch amtliche Irreführung der Stadt Springe

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am Sonntag, den 16. Mai 2021

HIER:

Korrektur bzw. Aktualisierung des Blog-Beitrages

>Rechtsstaat-Bruch amtliche Irreführung der Stadt Springe

Lichtgeschwindigkeit 10200

am Sonntag, den 11. April 2021<

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Inzwischen hat die Verwaltungsaufsicht des Landes Niedersachsen zwei konkrete Schritte unternommen – womit der in Lichtgeschwindigkeit 10200 beschriebene rechtsstaatliche Kompetenzstatus der Stadtverwaltung Springe geändert worden ist:

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In so fern ist auch der inzwischen erfolgte Ortsrat-Springe-Beschluss

vom 28. April 2021 aktuell rechtmäßig.

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Da die Aufsichtsbehörde mit der Stadt Springe schriftlich und augenscheinlich auch mündlich-informell kommuniziert hat, gibt es nun eine schriftliche Lage und daneben eine informelle.

Es sieht so aus, als würde Amt Springe anders kommunizieren als konkret handeln. Man beschließt einen Ortsrats-Text zu dem Verbrecher Göbel, teilt diesen verabschiedeten Text der Verwaltungsaufsicht und der Presse mit, spricht dann aber doppelzüngig und die konkrete Verhaltensnorm weicht von der Erklärungsnorm ab.

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Dietmar Moews meint: Was ich seit einem halben Jahr im Springer Lokalblatt lese, der NDZ, zeigt den Verlust einer Kleinstadt einer verbindlichen Information durch ein „Amtsblatt“ für die Einwohner.

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Die Neue Deister Zeitung ist nicht informiert, weiß nicht bescheid, kann die Leserinnen und Leser nicht verlässlich informieren und fummelt praktisch weiter auf der Gercke-Linie von 1954 herum.

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Ich bin gespannt, wie weit nun der Ministerpräsident Stephan Weil seine politische Entscheidung für die Springer Erinnerungskultur treffen wird.

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Um einen repressiven Verwaltungseingriff gegenüber er lokalen Basis obrigkeitlich zu vermeiden, wird man vermutlich die Springer Ortsräte versuchen informell zu veranlassen, dass die Göbellügen beseitigt werden – die heute noch vorgehalten werden.

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Mein Anliegen hier ist vorrangig, den Lichtgeschwindigkeits-Beitrag 10200 zu ergänzen und den juristisch-politischen Stand zu meinen Beanstandungen zu aktualisieren.

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Springe am Deister in unprofessioneller Verwaltungsaufsicht

März 7, 2021

Lichtgeschwindigkeit 10185

am Sonntag, 7. März 2021

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Wer ist da angesprochen? die Stadt Springe am Deister?

Nein, die unprofessionelle Verwaltungsaufsicht sitzt bei der Region Hannover.

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Nach der letzten Verwaltungsreform wird in Niedersachsen die Kommunalaufsicht über amtliches Walten durch jeweilige REGIONS-Behörden wahrgenommen. Dabei geht es um Verwaltungsaufsicht und Sachaufsicht. Es handelt sich laut Gesetz um „präventives“ bzw. „repressives“ Eingreifen zur Nachsteuerung von gesetzwidrigen Amtsvorgängen einer Kommunalverwaltung. So wäre es auch seit vielen Jahren in der Kleinstadt Springe am Deister in der Region Hannover verwaltungsrechtliche Pflicht, wurde aber versäumt.

Infolge eines OFFENEN BRIEFES an die Niedersächsische Landesregierung, wo das Amtsversagen in Springe angezeigt worden ist, wurde von oben der reguläre Verwaltungsaufsichtsweg in gang gesetzt – Ministerpräsident an den Innenminister, Innenminister an die Region, Region fragte bei der Springer Lokalverwaltung an, um Sachverhalt und Umstände zu dem Vorwurf des Amtsversagens zu klären.

Die Springer Verwaltung berichtete darauf der Region, dass der Springer-Goebel im Ortsrat in freier Abstimmung und – in der Annahme der Ortsrats- Kompetenz hierfür – beschlossen habe, wie zuvor im Jahr 2006 auch aktuell im Jahr 2021, dem Erkenntnisstand der historischen Quellen zuwider, entgegen dem Forschungsstand, wie es das asz-Gutachten Quellenkritik Goebel 2021 ausweist, am Lampen-Idol festhalten zu wollen.

Der Ortsrat hat ferner erklärt, Zusatztafeln an den öffentlichen Denkmälern mit weiterhin irreführenden Betextungen herstellen und anbringen zu wollen.

Doch ist die Stadt Springe vor solchen nicht gesicherten Geldausgaben gewarnt, denn das Verwaltungsaufsichtsverfahren verpflichtet die Region gesetzlich das Amt Springe notfalls repressiv zu zwingen von unwahren amtlichen Verlautbarungen Abstand zu nehmen und Falschbetextungen zu beseitigen.

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Dazu sollte der interessierte Bürger noch Folgendes wissen:

Das gesamte Handeln einer Kommune steht nicht nur in Deutschland unter Staatsaufsicht des jeweiligen Landes. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet die Kommunalaufsicht als Korrelat des Instituts kommunale Selbstverwaltung. Zu unterscheiden ist hierbei im Wesentlichen die Rechtsaufsicht von der Fachaufsicht (bzw. Sonderaufsicht). Kommunalaufsicht selbst ist immer eine besondere Form der Rechtsaufsicht.

Inhaltsverzeichnis

Bei der Rechtsaufsicht wird lediglich überprüft, ob die Kommune im Rahmen ihrer gesamten Verwaltungstätigkeit (eigener Wirkungskreis) Recht und Gesetz einhält. Hiervon ist die Fachaufsicht (bzw. Sonderaufsichtspflicht) zu unterscheiden, die es der staatlichen Ebene im übertragenen Wirkungskreis ermöglicht, neben der Rechtskontrolle auch inhaltlich ein bestimmtes kommunales Verwaltungshandeln – auch im Wege der Einzelweisung – vorzuschreiben. In der Praxis geschieht dies zumeist durch eine generalisierende Verwaltungsvorschrift, die eine bestimmte Gesetzesanwendung vorschreibt.

Die Unterteilung in Rechts- und Fachaufsicht entspricht der Unterscheidung der kommunalen Aufgaben: Da bei Selbstverwaltungsaufgaben die Gemeinde in der Art der Aufgabenerfüllung frei ist (bei freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben auch in der Entscheidung über die Aufgabenerfüllung), kann hier im Rahmen der Rechtsaufsicht nur das Einhalten geltenden Rechts überprüft werden. Bei Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises wird die Gemeinde für die staatliche Verwaltung tätig. Entsprechend hat hier die staatliche Aufsichtsbehörde die Fachaufsicht mit weitergehenden Kontroll- und Weisungsrechten (Vgl. Kommunale Aufgabenstruktur).

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Die Kommunalaufsicht seitens der Region wird präventiv oder repressiv ausgeübt. Die Aufsicht wird präventiv tätig, wenn im Gesetz eine Anzeigepflicht bzw. ein Genehmigungsvorbehalt aufgeführt ist. Die Entscheidungen sind Ermessensentscheidungen und unterliegen dem Opportunitätsprinzip.

Unter repressive Aufsicht fällt die nachträgliche Aufhebung kommunaler Beschlüsse. Das Verfahren ist in nahezu allen Gemeindeordnungen mehrstufig aufgebaut: Fasst der Rat einer Gemeinde einen rechtswidrigen Beschluss bzw. beschließt ein anderes Organ eine rechtswidrige Maßnahme, so besteht grundsätzlich die Einspruchspflicht des Hauptverwaltungsbeamten. Dieser hat dabei bereits in Zweifelsfällen der Kommunalaufsichtsbehörde gegenüber zu berichten (vgl. nur § 88NKomVG). Diese muss dann entscheiden, ob sie gegen den Beschluss/die Maßnahme kommunalaufsichtliche Schritte einleitet. Es handelt sich dabei um eine Ermessensentscheidung.

Die Kommunalaufsichtsbehörde kann – abhängig von dem jeweiligen Landesrecht – beanstanden, Anordnungen treffen, die Ersatzvornahme einleiten oder ein Organ durch einen Beauftragten ersetzen (vgl. für Niedersachsen §§ 172 ff NKomVG).

Bei abweichender Rechtsauffassung gegen eine solche Entscheidung besteht die Möglichkeit des Widerspruches und der Klage vor dem Verwaltungsgericht seitens der betroffenen Kommune.

Für kreisangehörige Kommunen ist in der Regel der Landkreis bzw. in Süddeutschland das Landratsamt zuständige Aufsichtsbehörde. Die Kommunalaufsicht über eine kreisfreie Stadt, große selbständige Stadt, große Kreisstadt bzw. über den Landkreis wird in einigen Flächenstaaten durch eine Landesmittelbehörde (Regierungspräsidium, Bezirksregierung, Landesverwaltungsamt Landesdirektion) ausgeübt; in anderen unmittelbar durch das Innenministerium. In Fällen der Stadt Springe bei Hannover fungiert regulär die „Region“ als niedersächsische Unterbehörde des Landesinnenministers hinsichtlich der lokalgerichteten Verwaltungs- und Sachaufsicht.

Über höhere Kommunalverbände wacht in der Regel die zuständige oberste Landesbehörde (Beispiel: in Nordrhein-Westfalen wird die Kommunalaufsicht über den Landschaftsverband nach § 24 LVerbG durch das Innenministerium als zuständiger oberster Landesbehörde ausgeübt).

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asz alphons silbermann zentrum – copyright 2021 Dr. Dietmar Moews VG-Wort

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PRESSEMITTEILUNG

1. März 2021

KÖLN. Das asz alphons-silbermann-zentrum Köln hat ein neues GUTACHTEN zur Quellenkritik Goebel 2021 veröffentlicht. Im Zuge neuer Möglichkeiten der internetzgestützten Feldarbeit im Modul „Erinnern und Vergessen einer deutschen Kleinstadt“ hat der Soziologe Dietmar Moews zum Idol Heinrich Goebel, angeblich Glühlampenerfinder vor Edison, folgenden Forschungsstand unter drei umstrittenen, klärungsbedürftigen Aspekten begutachtet (Göbel und Goebel – beide Schreibweisen sind seit 1818 gebräuchlich):

Der Deutschamerikaner Henry Goebel (1818-1893) war nicht Glühlampen-Erfinder oder -Entwickler vor Edisons Leistung im Jahr 1879.

Goebel war nicht als Produzent an der Elektrifizierungsepoche beteiligt, sondern lediglich als Konsument seiner Zeit.

Goebel wurde seit 1929 in seinem deutschen Herkunftsort als Idol geachtet. Das Gutachten stellt fest, dass Goebel infolge seiner freiwilligen Beteiligung als Zeuge während zahlreicher Edison-Patent- und Lizenz-Prozesse zwischen 1885 und 1893 gerichtsnotorisch als Krimineller eigenverantwortlich einwirkte.

Damit darf Heinrich Göbel nicht, wie bislang, amtlich als Pionier der Glühlampe bezeichnet werden. Goebel fällt aufgrund der empirischen sozialen Befunde als „Vorbild für die Schulkinder“ aus.

Folge dieses Befundes zur Quellenkritik Goebel 2021 ist nunmehr die rechtsstaatliche Pflicht auf der amtlich zuständigen lokalen Verwaltungsebene, auch unter Kontrolle durch Verwaltungs- und Sachaufsicht der Region, unwahre Narrative zu Heinrich Göbel zukünftig zu unterlassen. Denkmäler und amtliche Texte zu Goebel dürfen nicht länger unwahre oder irreführende Aussagen zeigen. Das asz-Gutachten macht weitreichende Publikationen zu Göbel, wie Johannes B. Kerner im ZDF „Die größten Erfinder“, viele Brockhaus-Jahrgänge seit 1926 und die Präsentationen im Deutschen Museum München hinfällig. Zivile Meinungsfreiheit und Lauterkeit bleiben dadurch unangetastet. asz

Pressekontakt und ViSdP:

Dr. phil. Dipl.-Ing. Dietmar Moews, Mainzer Straße 28, 50678 Köln, E-Mail: globusmitvorgarten@gmx.de

Zusammenfassung des Gutachtens vom 1. März 2021:

Damit komme ich zu dem gutachterlichen Schluss, dass die quellenkritische Behandlung der vorhandenen bekannten Quellen im Jahre 2021 zur Göbelfrage eindeutig ist. Das heißt, die Quellen zu Göbel als subalterner Handwerker im Feld der elektrischen Glühlampen beginnen zeitlich am 5. September des Jahres 1881. Materiell, zu Göbels eigenen handwerklichen Anteilen lagen zu diesem Zeitpunkt keine Glühlampen als verifizierte Beweiswerkstücke vor. Sondern lediglich solche Lampen wurden im Jahr 1893 nachgereicht, die aber seit 1882 nicht vorgelegt werden konnten, jedenfalls gerichtsnotorisch nicht vorgelegt worden sind. Im September 1881 wurde Goebel Mitarbeiter einer von Edison-Fachleuten erst 1881 als feindliche Ausgründung aufgestellte, rivalisierende Lampenfirma. Hier erlangte Goebel erstes Lampenwissen. Im Mai 1882 zeigte Göbel eine Lampenausstellung über die zwei Zeitungen Notiz brachten.

Im Oktober 1882 erwarb Goebel ein zur Täuschung von Investoren angemeldetes Lampen-Patent unter dem Edison-Patent. Besonders die Reihe der Nachbaulampen aus dem Jahr 1893, die unter Mitwirkung Goebels bei Beacon in Boston zur Vorlage bei Gericht erstellt wurden, zeigt, dass kein Stück dabei war, das der für die Göbelfrage interessantesten Lampe No. 4. bautechnisch entsprach. Die im Jahr 1893 den Gerichten vorgelegenen, damals nicht verifizierten Goebel-Glühlampen werden heute im Henry-Ford-Museum in Michigan/USA aufbewahrt. Eine Altersuntersuchung solcher Lampen könnte schwerlich den Zeitpunkt ihres Zusammenbaus beweisen, da die Einzelteile ihren altersmäßigen Ursprung viel früher haben können (wann wuchs eine Holzfaser? wann wurde sie verkohlt? wann wurde sie eingebaut? wie alt waren die Glasrohlinge, bevor daraus Tubenlampen abgelängt worden sind? usw). Die Göbelfrage: wann hat sie wer gebaut? – hängt davon nicht ab.

Alle anderslautenden Göbelvorstellungen, wie sie in deutschen Büchern und in Göbels Geburtsstadt Springe tradiert werden, sind eine andauernde gewünschte Idolbildung, eine geteilte Kollektiv-Vorstellung, die ohne konkrete Beweise und Bezeugungen auskommt, aber gerichtlich im Jahr 1893 widerlegt worden sind. Eine historische Verankerung des in Deutschland geborenen US-Amerikaners Henry Goebel (1818-1893) lässt sich bei allen auf dem Meinungsmarkt vorhanden Vorstellungen immer wieder nur auf die Probe der Quellenkritik der jeweiligen Quelle beziehen. Alle zur Idolisierung verwendeten angeblich neuen Göbelquellen, die diese Lage ignorieren, wie zuletzt HC Rohde mit der Formulierung „Göbel hatte mit seinem Patent erst drei Jahre nach 1879 einen unbedeutenden Beitrag zur Weiterentwicklung geleistet“, in „Die Glühlampe – eine deutsche Erfindung? Über die Heinrich-Göbel-Denkmäler in Springe“ in Hannoversche Geschichtsblätter 2020, verzichten damit auf Geltung.

Springe, 1. März 2021, Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing. Köln

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Dietmar Moews meint: Inzwischen sind seit meinem ersten Gutachten zur Quellenkritik – im Rahmen meiner empirischen Sozialstudie „Erinnern und Vergessen – in einer deutschen Kleinstadt“ bereits 16 Jahre vergangen, in denen man vom Lichtgott, 25 Jahre Priorität vor Edison, langsam abgelassen hat, aber noch immer der Irreführung aufsitzt, Springe habe da mit einem Göbel eine idoltaugliche Figur mit Weltgeltung:

Springe beschloss vorübergehend im Ortsrat die amtlich beabsichtige Falschaussage: Heinrich Goebel war ein Pionier in der Entwicklungsgeschichte der Glühlampen. Denn – so klar muss es gesagt werden, weil es aus den in Archiven zugänglichen us-amerikanischen Gerichtsverfahren und den -entscheidungen eindeutig hervorgeht: Der in Springe gewünschte Idolgöbel, der als ein Tüftler, Erfinder und Pionier ein trotz aller Diskussion immer spannender Fall sei, hat allein durch meineidliche Selbstbezeugungen sich diese Attribute angedichtet. Beweise hatte Goebel damals dafür nicht. Beweise haben auch die Stadt Springe oder der Ortsrat von Springe für den Tüftler nicht. Wer die widersprüchlichen und betrügerischen Zeugenaussagen der Goebelfamilienmitglieder im Original liest, wird ohne großes Studium erkennen müssen, dass nicht alle Recht haben können – also, es wurde gelogen, so weit da Abstimmung möglich war. Besonders der in Springe verschwiegene Henry Goebel Junior wurde wegen vielfacher Bestechlichkeit, Falschaussagen überführt und sogar dann dafür ausgeschlossen, der Henry Junior zuletzt noch Seitenwechsel von den Angeklagten auf die Klägerseite aufführte und dafür noch eine Eidesstattliche Erklärung gegen seine vorherigen Geldgeber und gegen seinen Vater beschwor. Dadurch denunzierte Henry Goebel Junior den ganzen Idolgoebel antizipando wie auch sich selbst noch als Trunkenbold. Der alte starb dann bald – kein Staatsanwalt belangte den nur noch betrunken angetroffenen Henry Goebel Junior. Erstaunlich erstaunlich erstaunlich, so liest man es in den Gerichtsakten, die Lehrer Rohde angeblich aus USA geholt hat, aber die Rohde nicht gelesen hat und in seinem Legenden-Essay von 2007, „Die Göbel-Legende“ ZuKlampen Verlag, auch nichr kennt. Dem Springer Verleger Dietrich zu Klampen ist das egal – er meinte: „Wer schreibt, der bleibt.“

Man fragt sich, ob die Eigentümer des alten Springer Hauses und damit Besitzer der 1920er Lichtgott-Tafel, wirklich wissen, dass sie da den Namen eines vielfach gerichtsnotorischen Kriminellen Heinrich Göbel, zur Ausstellung dulden. Das ist bis heute eine Schande der Stadt Springe, wenn man auf Lauterkeit wert legt. Es ist klarer Rechtsstaat-Bruch, indem amtlich Falsche Werte verbreitet werden. Es ist eine miserable Verwaltungsaufsicht im Großraum Hannover, wenn die zuständige Region Hannover die rechtsstaatliche Ordnung vernachlässigt bzw. konkret aussetzt.

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Wollte also die Stadt Springe gegen die Verwaltungsaufsicht der Region Verwaltungsklage darauf führen, den bisherigen Idol-Goebel weiter wahrheitswidrig promoten zu dürfen, käme es aber auf diese historisch belegten Umstände, nach Quellenlage 1893, an.

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Im Umgang mit rechtlichen Dingen, sei es das Lesen eines Gesetzestextes oder von Rechtskommentaren und Interpretationen, erlaubt mir mein früheres Studium der Jurisprudenz in Göttingen nicht ganz so respektvoll oder unsicher damit umzugehen, wie es viele normale Alltagsmenschen doch ziemlich abschreckt. Das geht den ehrenamtlichen Ortsräten und Bürgervertretern zunächst nicht besser, wie gerade in Springe zu erleben ist.

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