CDU-Kader haben Karbidlampe von Göbel 1848 in Springe erfunden

Oktober 30, 2021

Lichtgeschwindigkeit 10332

am Samstag, 30. Oktober 2021

.

 - featured image

.

Die Heimatzeitung von Springe am Deister, Region Hannover, Neue Deister Zeitung, berichtete kürzlich, dass der Ortsbürgermeister Karl-Heinz Friedrich darauf bestehe, die erlogenen Textschilder an den Denkmälern vom erlogenen Heimat-Erfinder Heinrich Göbel, davon ablenken sollen, dass dieses Entnazifizierten-LOKAL-IDOL GOEBEL, nicht ins Stadtarchiv und nicht zum Denken anregen möge, mit der Wertsetzung „TROTZ“ in die Zukunft führen soll.

Diese Heimatzeitung NDZ brachte nunmehr, dass der bisherige Ortsbürgermeister FRIEDRICH aus der CDU ausgetreten sei, weil ihm die CDU, die ihn mal als bis dahin Parteilosen für das lokale offiziale Ehrenamt politisch durchgesetzt hatte, überhaupt nicht mehr gefiel. Hauptsächlich die CDU-Leistungen im Großen und etwa zu 30 Prozent die lokalen Ideen und teils frustrierenden Ortsentwicklungen, haben seinen CDU-Austritt bewirkt.

Diese Heimatzeitung NDZ brachte kürzlich bereits den CDU-Austritt des Ortsbeirates Ulrich Kalinowski – weitgehend mit ähnlichen Sichtweisen, nämlich CDU-Regierungsleistungen, die er wirklich unerfreulich findet und – so sieht man das – deshalb auch die epochale Niederlage bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 selbst erzeugt worden sei; schon das unglückliche Gerangel um die Führungspersonen und die erkorenen Kandidaten.

So fehlt jetzt noch, dass die beiden CDU-Heimatpolitiker bekanntgeben, dass nicht der US-AMERIKANER HEINRICH GÖBEL alias HENRY GOEBEL SR. die Glühlampe erfunden hatte, sondern der US-AMERIKANER THOMAS ALVA EDISON das entscheidende technische Wunderwerk der stromsparenden hochohmigen Vakuum-Glühfaden-Birne herausbrachte und im Jahr 1879 mit mehreren Patenten schrittweise begann in ein alltagstaugliches, bezahlbares Industrieprodukt, die Glühbirne (nebst weiterer elektr. Infrastruktur), herstellen und patentieren lassen konnte.

So fehlt jetzt noch, dass die beiden CDU Heimatpolitiker bekanntgeben, sie selbst hätten die erste CARBID-LAMPE erfunden und damit der WELT DAS LICHT geschenkt hätten.

Auch dies wäre aber Hochstapelei und rechtswidrig, denn auch mit der Carbidlampe hatten andere Entwickler längst brauchbares Licht herausgebracht, nämlich so:

1892 erfand Thomas Willson eine Methode zur wirtschaftlichen Produktion von Calciumcarbid, aus dem wiederum Ethin (Trivialname: Acetylen) gewonnen werden konnte. Danach wurde die Beleuchtung mit Karbidlampen in Gebäuden ab 1894 und bei Fahrrädern und anderen Fahrzeugen ab 1896 eingeführt.

Die erste Gruben-Karbidlampe wurde am 18. Oktober 1899 von Frederic E. Baldwin in New York zum Patent angemeldet. Dieses wurde am 28. August 1900 veröffentlicht.

Der Körper der Lampe besteht aus zwei übereinander angeordneten Behältern. Im unteren Behälter der Lampe befindet sich Calciumcarbid, auf das aus dem oberen Behälter Wasser tropft.

Calciumcarbid reagiert mit Wasser zu Ethin und Calciumhydroxid.

Das generierte Gas Ethin verlässt den unteren Behälter durch eine kurze Rohrleitung, die in einem Brenner endet, der vor einem Hohlspiegel aus Metall fixiert ist. Das entweichende Gas wird am Brenner entzündet. Die grelle Flamme wird vom Spiegel fokussiert und zur Beleuchtung genutzt. Die Düse bestand früher aus Metall oder Speckstein, später aus Keramik.

Als Rückstand verbleibt im unteren Behälter überwiegend Canciumhydroxid (gelöschter Kalk). Wird die Flamme durch Luftzug gestört oder brennt sie durch irregulär hohen Druck zu groß oder ist die Düse verunreinigt, kann viel Ruß entstehen.

In der Höhlenforschung waren früher fast nur Karbidlampen im Einsatz. Auch als elektrische Leuchten zur Verfügung standen, blieb die Karbidlampe wegen ihrer größeren Lichtausbeute und der niedrigeren Betriebskosten sowie wegen des geringeren Gesamtgewichts und ihrer Robustheit noch weit verbreitet. Erst in den letzten Jahren wurde sie zunehmend durch LED-Lampen verdrängt.

Moderne Karbidlampen unterscheiden sich von den althergebrachten in der Bauform: Die Lampe ist in der modernen Version in die Einzelkomponenten Entwickler und Brenner aufgeteilt, welche mittels eines Schlauches miteinander verbunden sind. Meistens wird der Entwickler am Gurt befestigt, während man den Brenner auf dem Helm montiert, wodurch der Höhlenforscher die Hände zum Arbeiten und Fortbewegen frei hat. Die meisten Karbidentwickler verfügen über eine Belüftungsöffnung, um einen Druckausgleich herzustellen. Beim Schlufen kann es durch die horizontale Lage zu Wasserverlust kommen. Um diesem entgegenzuwirken, lassen sich einige Modelle mittels einer Schraube verschließen und als Innendrucksystem betreiben. Allerdings lassen sich solche Entwickler schlechter regulieren.

.

Peace Train

.

Dietmar Moews meint: Ich möchte nur auf meine Quellenforschung 2021, zur betrügerischen NDZ-Goebel-Affäre, die in den 1890er Jahren, bis 1893, kurzzeitig Aufsehen in der ELEKTRIFIZIERUNGS-INDUSTRIE UND IN DER Fachpresse ausgelöst hatte, und welche aktive kriminelle Rolle der Henry Göbel und seine Söhne und die Heimatzeitung von J C ERHARDT dabei gespielt hatten, die für sich ziemlich viel Geld dadurch erschwindeln konnten.

.

CDU-Kader haben Karbidlampe von Göbel 1848 in Springe erfunden - featured image

.

https://wordpress.com/post/lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/55341

.

in der Zeitschrift Neue Sinnlichkeit 79 ist das >GUTACHTEN zur QUELLENKRITIK GOEBEL 2021<

>Neue Sinnlichkeit 79 Blätter für Verbesserung der Erinnerungskultur in Lügenlampenhausen – Lichtgeschwindigkeit 10227 vom Mittwoch, 16. Juni 2021< veröffentlicht worden.

.

Bitte lesen sie den Volltext unter

https://wordpress.com/post/lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/55341

oder hier:

.

Pressemitteilung zum >Gutachten zur Quellenkritik „Heinrich Göbel“<

 PRESSEMITTEILUNG

1. März 2021

KÖLN. Das asz alphons-silbermann-zentrum Köln hat ein neues GUTACHTEN zur Quellenkritik Goebel 2021 veröffentlicht. Im Zuge neuer Möglichkeiten der internetzgestützten Feldarbeit im Modul „Erinnern und Vergessen einer deutschen Kleinstadt“ hat der Soziologe Dietmar Moews zum Idol Heinrich Goebel, angeblich Glühlampenerfinder vor Edison, folgenden Forschungsstand unter drei umstrittenen, klärungsbedürftigen Aspekten begutachtet (Göbel und Goebel – beide Schreibweisen sind seit 1818 gebräuchlich):

– Der Deutschamerikaner Henry Goebel (1818-1893) war nicht Glühlampen-Erfinder oder -Entwickler vor Edisons Leistung im Jahr 1879.

– Goebel war nicht als Produzent an der Elektrifizierungsepoche beteiligt, sondern lediglich als Konsument seiner Zeit.

– Goebel wurde seit 1929 in seinem deutschen Herkunftsort als Idol geachtet. Das Gutachten stellt fest, dass Goebel infolge seiner freiwilligen Beteiligung als Zeuge während zahlreicher Edison-Patent- und Lizenz-Prozesse zwischen 1885 und 1893 gerichtsnotorisch als Krimineller eigenverantwortlich einwirkte.

Damit darf Heinrich Göbel nicht, wie bislang, amtlich als Pionier der Glühlampe bezeichnet werden. Goebel fällt aufgrund der empirischen sozialen Befunde als „Vorbild für die Schulkinder“ aus.

Folge dieses Befundes zur Quellenkritik Goebel 2021 ist nunmehr die rechtsstaatliche Pflicht auf der amtlich zuständigen lokalen Verwaltungsebene, auch unter Kontrolle durch Verwaltungs- und Sachaufsicht der Region, unwahre Narrative zu Heinrich Göbel zukünftig zu unterlassen. Denkmäler und amtliche Texte zu Goebel dürfen nicht länger unwahre oder irreführende Aussagen zeigen. Das asz-Gutachten macht weitreichende Publikationen zu Göbel, wie Johannes B. Kerner im ZDF „Die größten Erfinder“, viele Brockhaus-Jahrgänge seit 1926 und die Präsentationen im Deutschen Museum München hinfällig. Zivile Meinungsfreiheit und Lauterkeit bleiben dadurch unangetastet. asz

Pressekontakt und V.i.S.d.P.:

Dr. phil. Dipl.-Ing. Dietmar Moews, Mainzer Straße 28, 50678 Köln, E-Mail: dietmarmoews@gmx.de

Copyright: Köln, 1. März 2021 Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing.

.

Gutachten zur Quellenkritik „Heinrich Göbel“

Seit Jahren mit Göbel beschäftigt, führte ich eine empirisch-soziologische Studie durch, das aktuelle „Erinnern und Vergessen“ als kollektives Gut zu interpretieren. Hierzu war eine belastbare Quellenlage zum Thema Göbel und Lampen zu erkunden und einer Kritik zur vorhandenen Quellenkritik zu unterziehen. Neu dabei sind heutige IT-Mittel zur weltweiten Archivsuche. Die angewendete Methode ist eine Systematische Inhaltsanalyse (Content Analysis), anhand von Texteauswertung, schriftlichen Anfragen, Interviews mit standardisierten Fragebögen und Tiefeninterviews mit ausgewählten Gewährspersonen.

Das Gutachten wird zum „Springer-Goebel 2020“ (1. März 2021) herausgegeben und schließt eine gutachterliche Kritik zu den zwei publizierten unwissenschaftlichen Essays – „Irren ist menschlich“ zur „Göbel-Legende Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe“, zu Klampen 2007 und „Die Glühlampe – eine deutsche Erfindung? Über die Heinrich-Göbel-Denkmäler in Springe“, in Hannoversche Geschichtsblätter 2020 – von Hans-Christian Rohde aus. Die Essays sind unwissenschaftlich, betreiben die weitere Legenden-Verirrung, übergehen den Forschungsstand 2007, unterschlagen die empirischen lokalen Idolisierungskräfte bis 2007 bzw. 2020. Zudem fehlt eine Universitätspublikation (gem. Promotionsordnung).

Vorauszuschicken ist, dass mein folgendes Gutachten nicht Heinrich Göbel direkt betrifft, auch nicht die Geschichte des elektrischen Lichts, auch nicht dem sozio-kulturellen und sozio-politischen Kommunikationsgeschehen der Idolisierung, sondern im ganz engen Sinn auf das zielt, was heute, also gegenwärtig, als Stand der Wissenschaft anzusehen ist und widerspruchsfrei, unwidersprochen kritisch zu Quellen für „Göbel als Erfinder, Entwickler, Publizist oder Nachbauer von elektrischen Glühlampen“ bekannt ist und für wahr gehalten wird. Der Rang der hierfür aussagekräftigen Quellen liegt in der Beweiskraft der Zuordnung zur Göbelfrage und den Göbelindikatoren für die noch oder als ungeklärt hingestellte kuranten Fragen: 1. Ob Goebel die erste brauchbare elektrische Glühlampe 1854 erfand, d. h. bereits 25 Jahre vor Edison? Ergänzt mit der auch vom ZDF 2005 verbreiteten Idee: „Goebel erkämpfte sich in Amerika vor Gericht die Ersterfinder-Zuerkennung und Goebels Familie erhielt daraufhin von Edison hohe Abfindungszahlungen“. 2. Ob Goebel mit Glühlampenarbeit als Pionier in der Elektrifizierung beteiligt war? 3. Ob Goebel eine anerkannt tüchtige Person war oder ein Krimineller mit mobartigem Sozialverhalten und keinesfalls als ein Springer Lokal-Idol taugt? Das Gutachten gilt der vorhandenen wissenschaftlich festgestellten Quellenkritik sowie solchen Pseudoquellen, deren Ursprünge bislang ohne zureichende Quellenkritik irreführende Angaben oder Deutungen zum zeitweiligen Lampenmechaniker Göbel, aus dem vorletztem Jahrhundert, anzeigen.

 Als Unterlage für dieses Gutachten sichtete ich das Feld und wertete die folgenden Themenkreise zu

Quellen und der dazugehörenden Quellenkritik-Lage aus:

1. Quellenkritik zur Geschichte der Technik des elektrischen Lichts

2. Neue Publikationen und Quellenkritik zu vorhandenen, öffentlich zugänglichen Göbel-Dokumenten und Bezeugungen (Museen, Internet, Archive, asz Dresden / heute Köln, Universitätsbibliotheken, Massenmedien aller Art, Zeitungspublikationen u. ä)

3. Quellenkritik zu Dokumenten zum Gang der Patentstreitigkeiten, zu den Richtersprüchen und strafrechtliche Perspektive

Dem Untersuchungsgegenstand geschuldet bin ich, immer die wissenschaftliche Haltbarkeit betreffend, zum folgenden gutachterlichen Ergebnis gekommen:

Der gesamte Befund wurde zunächst als vielseitige Quellenrecherche nach Quellen und etwaig vorhandener Quellenkritik oder zusammenfassender Deutung und öffentlicher Göbel-Exposition abgesucht und aufgearbeitet. Dabei kommt der wissenschaftlichen Objektivität zugute, dass Meinungen und Wissen von zahlreichen Fachleuten eingeholt werden konnten.

Kern der heutigen quellenkritischen Lage im Jahre 2021 findet sich in deponierten Originalurkunden und in kopierten, beglaubigten und unbeglaubigten Echtzeit-Textdokumenten und Abschriften, teils mit falschen oder unsicheren Übersetzungen (Goebel beeidete deutsche Texte; die Gerichte hatten die Texte in U. S. -English). Es wurde im Jahr 2005 vom asz alphons silbermann zentrum Dresden, von Dr. Dietmar Moews eine Quellenkritik „ZDF-Gutachten“ vorgelegt sowie vom selben Autor, ebenfalls vom asz, im Jahr 2006, die „Münchenkritik 2006“ publiziert. Diese Gutachten haben zur Revision der Göbel-Darstellung im Deutschen Museum München geführt (s. Anl. Deutsches Museum, 2006, Dr. Dittmann). Weiter gibt es keine gültige deutschsprachige Buchpublikation mit Quellenkritik.

Als quellenkritisches Urteilskriterium für die gutachterlich herangezogene Quellenauswahl wurden folgende Fragen in Geltung genommen: Wie weit wurden die Textdokumente an ihre Ursprünge zurückverfolgt? Wie werden sie aus heutiger Sicht verifiziert? Und wie sind sie qualitativ an gültigen Primärquellen, z. B. Originalurkunden, verankert? Wie weit sind diese Ursprünge heute nachvollziehbar und in ihrer zeitlichen und materiellen Qualität auf Konkludenz oder Widerspruch hinsichtlich der Göbelfrage sicher? Der erfasste Sachstand unterliegt in der Begutachtung wie auch in der Quellenkritik selbst, methodisch der semantischen Text-Sekundär-Inhaltsanalyse. Außerdem wurden Deutungsperspektiven in dem Grundsatz von systematischer Denkweise und Ideologiekritik bewertet.

Das wissenschaftliche Grundverlangen zur Gültigkeit qualitativen inhaltsanalytischen Vorgehens einer genügenden Repräsentativität der Begutachtung der Quellenkritik zu Heinrich Göbel und damit zum Fall Göbel wird erreicht, in dem die wichtigsten Quellen berücksichtigt wurden. Insofern das Gutachten als Vollanalyse Geltung beansprucht.

Daraus ergibt sich heute folgende Lage der Quellenkritik zu den spezifischen Goebelvorstellungen:

In allen drei quellenkritischen Perspektiven –

1. Geschichte des elektrischen Lichts;

2. vorhandene Göbel-Dokumente;

3. Patentstreitigkeiten und Richtersprüche – liegen heute sowohl quellenkritisch gültige, nachvollziehbare und quellenkritisch ebenfalls materiell begründet nichtgültige und schließlich historisch unverankerte Göbelbilder vor. Es bietet sich dem nüchternen Blick auf das vorhandene Material:

.

Zu 1. Quellenkritik zur Geschichte des elektrischen Lichts;

Betrachtet man die weltbekannte öffentliche Technikgeschichte, in Enzyklopädien, Fachbüchern und Museen (z. B. Deutsches Technikmuseum in Berlin, Siemens-Forum München, Europäisches Patentamt München oder Deutsches Museum München u. a.), erscheint zunächst die Entwicklungs- und Entdeckungsgeschichte der Elektrizität und des elektrischen Lichts, alsdann zahlreiche Einzelentwicklungen, dann Stufe für Stufe experimentelle elektrische Lampen sowie die Patentgeschichte als Teil der Wirtschaft. Dabei spielen – immer im Zuge der Internationalisierung – die Stromquellen, Batterien und seit 1866 der Dynamo (Siemens/Hochhausen) eine ebenso mitwirkende Rolle wie die Produktion und Distribution von technischen Produkten sowie der Austausch von Wissen an den Hochschulen und Forschungsinstituten, dazu das Patentrecht und der Wettkampf um Patente. Die Quellenkritik zur Geschichte des elektrischen Lichts bezieht grundsätzlich weltweit sämtliche Publikationen zur Technikgeschichte ein. Begutachtet indes wird lediglich die vorrangige „Göbelfrage“: Wann hatte Göbel eine wirkliche Lampe? Es gilt die historische Faktizität und deren wissenschaftlicher, insofern gutachterlicher, auch juridischer – das heißt äußerer Beweis. Ausgegangen von der harten Auseinandersetzung zwischen dem Patentinhaber Edison und allen anderen, die sich seinem U. S.-Patent nicht unterwerfen wollten, folgte auf die Klagebeantragung im Jahr 1885 erst im Jahr 1892 im Streit Edison vs. United States Electric Company das zugunsten Edison gesprochene Urteil von New York. Es stellt die hervorragende den Patentanspruch rechtfertigende Qualität auch zur Göbelfrage so heraus:

.

Kohleglüher, Platindrähte, geblasene Glaskörper, Torricelli-Vakuum, waren alt und längst vor Goebel (vor dem nicht erwiesenen Jahr 1854) gut bekannt. Die Qualität des Edisonpatents lag im Wesentlichen in der praktischen Konstruktion und Fertigungspraxis einer haltbaren Glühlampe. Insbesondere, dass mittels einer Werkzeuglade die endgültige gebogene Form und Maßgenauigkeit des Bambus-Kohleglühfadens bereits vor der Verkohlung fixiert wird sowie eine besondere Teerkittbefestigung von Glühelement und Stromdrähten sowie ein extrem hohes Vakuum (air-washing) eine besondere Dauerhaftigkeit des Systems bedingt. Die strukturelle praktische Komposition der Edisonlampe war die Patentleistung, nicht das allgemeine physikalische Wissen um die Teile (Richter Wallace/New York: 1892; s. unten: zu 3.). Richterlich verfügt wird damit eine Art Generalanspruch mit Denkverbot für andere. Der technikgeschichtliche Befund ist auf Grundlage der Gerichtsdokumente (National printed Records) quellenkritisch einwandfrei (s. a. Fachzeitschrift Electrical World/Kopie in asz-archiv: EW Vol XXII., No. 3, July 15. 1893, S. 35 u.S.45-49f). Dort heißt es zu recht (S. 35): „Dieser Prozess wird als eine der am sorgfältigsten vorbereiteten und am dichtesten argumentierten Voruntersuchungen in die Geschichte der Patentkämpfe eingehen. Beide Seiten sagen, dass kaum je ein abschließendes Gerichtsverfahren so achtsam vorbereitet worden sei.“ (a.a.O.) Diese elektrogeschichtliche Pro-und-Kontra-Argumentation der damaligen Kontrahenten der Jahre 1892 und 1893 wird mit einem abrundenden Blick, ob danach noch zusätzliche oder bessere oder neue, z. B. heutige Erkenntnisse vorliegen, ergänzt.

Damit liefert die quellenkritsche Lage eine im Wesentlichen zweifelsfreie Entwicklungsgeschichte der Glühlampen, mit aus heutiger Sicht einwandfreier Gültigkeit: Mit dem Engländer DeMoleyn, 1841 und den Amerikanern Starr/King, 1845, werden elektrische Vakuum-Glaslampen mit Widerstand-Glühelementen unterschiedlicher Art international vorgeführt, publiziert und auch patentiert. Andere, weniger bekannte Lampenbauer, erscheinen auf dieser technischen Spur. Es sind, Staite Lamp, 1848, mit Iridium-Glühelement, 1848; Shepard Lamp, 1850; Roberts Lamp, 1852; alle vor dem angeblichen Goebeljahr 1854. Edisons erste Kohlefaden-Lampe mit speziellem Haltbarkeits-Vacuum und seine Paper Horseshoe Lamp erschienen 1879. Es folgte Edison/United States Patent Office Patent-Numero 223,898 vom 12. Oktober 1879. Es besagt „exklusives Recht zur Herstellung von Glühlampen beinhaltet das Gepräge eines hochwiderständigen Kohlefadens, eingeschlossen in einem Ganzglasbehälter in dem ein hohes Vakuum erreicht wird; In dieser Folge erscheint „Henry Goebel one-half to John W. Kulenkamp / United States Patent Office Patent-Numero 266.358, am 24. Oktober 1882, als Vortäuschung einer Lampenerfindung: Drahtverbindung und Drahtabflachung für Incandescent Lamp“; sowie Sawyer-Man Lamp im Grundsatzstreit mit Edison 1885, wo ebenfalls Goebel nur Unbeachtlichkeit zuerkannt wird (bald kam Westinghouses Wechselstrom-Technik, während Edisons Patent im Oktober 1894 auslief). Goebel steht als Nachbauer im Jahre 1882, mit einer quasi redundanten Leistung und seinen Lügen, die Randnotiz als krimineller Meineidler in der Technikgeschichte zu, der zuletzt im Gerichtsstreit wegen Betruges und Bestechlichkeit („fraud, bribery“) allseitig durch die Streitparteien ausgeschlossen wurde (nicht jedoch wurde Goebel Teil der wirklichen Entwicklungsgeschichte der Glühlampen). Im Überblick wird eine vollkommene Dokumenten-Lage hinsichtlich der Erfindungspublikationen und Patente sowie deren Diskussion in den Patentprozessen im Einzelnen festgestellt.

.

Zu 2. Neue Publikationen und Quellenkritik zu vorhandenen Göbel-Dokumenten;

Neben den biographischen Belegen für Göbels Leben – Geburt im Jahr 1818 in Deutschland, Auswanderung 1848 mit dem Schiff in die Vereinigten Staaten, dort in New York bis zum Tode im Jahre 1893, bis 1886 im Einmannbetrieb erwerbsmäßig tätig als Mieter eines Juwelier- bzw. Optikerladens mit kleiner Werkstatt, Reparaturmechaniker und ambulanter Schausteller -, ist hinreichend aus Originalarchivalien bekannt, was die Frage auf Quellen für Goebels tatsächliche Lampenbeziehungen betrifft. Die Technikgeschichte belegt, die Glühlampen-Entwicklungsgeschichte währte bereits seit über hundert Jahren und wuchs in kleinen Schritten.

Über Henry Goebel, wie Heinrich Göbel sich als U. S. Amerikaner ab 1849 nannte, liegen der Technikgeschichtsforschung wie der Göbelforschung hierzu wenige – genau drei Primärquellen vor. Die sind in Kopien verbreitet. Deren Inhalt kann quellenkritisch, d. h. inhaltlich-semantisch, materiell und zeitlich, sicher zugeordnet werden, ist homogen und ist diesbezüglich keinerlei ernsthaften Zweifeln unterworfen. Diese Primärquellen zur Göbelfrage sind:

– ein schriftlich vorliegender Dienstleistungsvertrag (Beschäftigungsverhältnis);

– eine öffentliche bzw. in zwei Zeitungen veröffentlichte Lampenausstellung;

– ein vom U.S. Patent Office ordentlich zuerkanntes Lampenpatent:

– 1881: Dienstleistungsvertrag mit American Electric Light Company New York

Es ist dem Gutachter keine früher datierte sonstige einschlägige Primärquelle bekannt geworden, die damals als gesichert galt und heute noch gesichert ist oder die zusätzlich aufgetaucht wäre, bis auf diesen Dienstleistungsvertrag zum Glühlampenbau, der zwischen Henry Goebel und der American Electric Light Company New York am 5. September 1881 geschlossen wurde. Dieser Vertrag liegt in Abschriften und in Kopien sowie in mehreren Übersetzungen, vom US-Englischen ins Deutsche, vor, wurde auch in den Gerichtsverhandlungen des Jahres 1893, berücksichtigt und konstatiert, und ruft keine quellenkritischen Zweifel hervor. Es liegt darüberhinaus, keine Quellenkritik zu später aufgefundenen Dokumenten, später nachgeschobenen Beweisstücken oder später veröffentlichten, rückdatierten Argumenten vor, die die Annahme eines früheren Zeitpunkts als das Jahr 1881 rechtfertigen können (s. unten zu 3. und Anhang zu 2), außer bereits im „Gutachten zur Quellenkritik 2006“ von Dietmar Moews, vom asz damals publiziert, vor.

– 1882: Goebels Ausstellung

Goebel betrat das öffentliche Feld des elektrischen Lichts mit einer kleinen Ausstellung von Glühlampen in seinem letzten Laden in der 468 Grand Street. Darüber berichteten die Zeitungen The New York Times am 30. April 1882 und The New York World am 1. Mai 1882 (Reprint im EE v. 1. Feb. 1893, S. 121). Es ist Goebels erster Lampenauftritt. Die Lampen der Ausstellung stammten von American Electr. Light. Diese Sekundärquelle ist in zahlreichen Archiven als Kopien abgelegt, allgemein zugänglich und unstrittig. Die Ausstellung selbst wird im Fall Edison et al. vs. Beacon, Feb. 1893 erwähnt, also bestätigt.

– 1882: Goebels Lampenpatent

Mit dem Goebel-Lampen-Patent No. 266.358 vom United States Patent Office liegt die entscheidende Primärquelle vor. Es war am 23. Januar 1882 beantragt und am 24. Oktober 1882 erteilt worden. In der Patentschrift und der technischen System/Konstruktionszeichnung findet der Fachmann, dass vom Patentantragsteller Goebel selbst die Nachrangigkeit auf Edison sachlich-technisch dokumentiert ist. Diese Goebel zur Hälfte mit Kulenkamp zuerkannte Patentleistung besteht in einer Drahtapplikation, die im übrigen an einer typischen Edison-Lampentechnik dargestellt wird. Dieses Patent No. 266.358 hatte dann in den späteren Gerichtsverhandlungen ein entscheidendes Gewicht.

Zu 2. Daraus folgere ich, dass die frühesten vorhandenen Primärquellen zur Goebelfrage, die Goebel in Verbindung mit Glühlampen nachweisen, bereits zur Echtzeit bekannt waren – das ist ab 5. September 1881 – und gerichtlich verhandelt und beurteilt worden sind, als da wären: 1. Der Dienstleistungsvertrag zwischen Henry Goebel und der American Electric Light Comp. zum Systemlampenbau vom 5. September 1881; 2. Die Ausstellung mit solchen Systemlampen am 1. Mai 1882 in Goebels Laden-Hinterzimmer in der Grand Street 468, berichtet u. a. in The New York World vom 1. Mai 1882 und 3. Das Goebel-Kulenkamp-Lampen-Patent vom 24. Oktober 1882, U. S. Patent Office No. 268,358.

Zu 3. Quellenkritik und Dokumente zum Gang der Patentstreitigkeiten, zu den Richtersprüchen und strafrechtliche Perspektive

Dieses dritte Feld zur Goebelfrage hat dokumentierte Richtersprüche, Argumentationen der Kontrahenten, Kläger und Beklagten sowie Zeugeneinlassungen und prozessstrategische Tatsachen zu beachten.

Was sich als Vernunftwahrheit bereits selbst disqualifiziert, weil Goebel erst nach – unter Anderen – Starr/King im Jahr 1845, angeblich 1854, kam – nimmt nun in diesem Gutachten den größten Raum ein. Denn nach wie vor werden jene Gerichtsprozesse und Urteile von 1893 im Blick der verirrten Prioritätsfrage „Edison vs. Goebel“ als Schlüsselbeweis gesehen, ohne dass dafür je belastbare Quellen vorhanden waren und nicht vorhanden sind. Doch die entscheidenden Tatsachenwahrheiten liegen nicht in der zeitlichen Priorität (Vernunftwahrheit: Goebel nach Starr 1845), sondern sie liegt in der technischen Qualität und Überlegenheit des Edison-Systems (Goebel 1882 schlechter als Edison 1879).

Kurz: Das Gutachten kommt nach Prüfung der Quellen und der Quellenkritik zu den Gerichtsverfahren, die in umfangreichen Reportagen und Aufzeichnungen gesichert sind, zu dem folgenden Schluss: Die Goebelfrage und die sogenannte Goebel Defense wurden in keinem der Richtersprüche bestätigt oder zugunsten Goebels entschieden. Es ist aus diesen Prozessen keine anderslautende Erkenntnis zu ziehen, als Quellen und Quellenkritik zu 1) und zu 2) es zeigen.

Es liegen insgesamt 7 Eidesstattliche Erklärungen, angeblich von Henry Goebel Sr. aus dem Frühjahr 1893 zur Göbelfrage in der Goebel-Defense vor. Die Quellenanalyse kann deren Inhalte nicht anerkennen. Es fehlen Hand-Unterschriften dazu bei zwei Eidesstattliche Erklärungen und Bezahl-Quittungen, weitere widersprüchliche Zeugnisse des Sohnes Henry Goebel jr. als quasi Kronzeuge und weitere Goebel-Söhne, Charles, William, George, liegen vor. Außerdem gehen von 12 engen Familienmitgliedern Henry Goebels zunächst für Boston/1893 etwa 30, dann für St. Louis und Oconto/Milwaukee insgesamt über 100 Eidesstattliche Erklärungen aus, die Goebel unterstützen wollen, aber in ihrer Laienhaftigkeit oder Ungenauigkeit nicht helfen, sondern auf dieser Seite eher den Verdacht einer vielleicht harmlosen Machenschaft erzeugen. Während auf der Seite der Anwälte und Firmen zivilrechtliche und strafrechtliche Tatbestände dazu helfen sollen, das Patentgeschäft zu manipulieren, Zeugenkäufe mit Ausblick auf Aktienkurse und Aktienkäufe. Dies sei deshalb ohne Weiteres angefügt, weil die sogenannte „Goebel Defense“ nicht zur Klärung der Göbelfrage aufgebracht und seitens der Verteidigung nicht dahingehend geführt und verhandelt worden ist. Hauptverhandlungen wurden nach dem Berufungsentscheid zu Electrical Manufacturing Company vs. Edison Oconto 1894 gar nicht mehr durchgeführt.

Es wird hier der Knappheit halber für nützlich angesehen, dem Gutachten einen zweiteiligen Anhang – zu 2.) und zu 3.) zu geben. Zusammenhänge der Patentstreitigkeiten werden im Anhang soweit entfaltet, dass die oft zitierten, aber nicht beglaubigten quellenkritisch fragwürdigen Abschriften von Eidesstattlichen Erklärungen zugeordnet werden können, ohne dass damit mehr als eine vorläufige Quellenkritik geboten wird.

Schließlich ist die Lage der Quellenkritik im Jahr 2021 aus folgendem Grund nur als vorläufig zu einem Gesamtgutachten zusammenzufassen. Das Untersuchungsfeld zur Göbelfrage ist ideologisch von zwei gegensätzlichen Ideologien geprägt. Einerseits, hinsichtlich der Technikgeschichte, der Glühlampenentwicklung und des wissenschaftlichen Umgangs, war bis heute eine überwiegend unambitionierte, dem naturwissenschaftlichen Positivismus hinneigende Grundposition maßgeblich. Einer solchen fühlt sich der Verfasser ideologisch verbunden. Danach gilt, dass man weiß, was man weiß – die Grenze zum Nichtwissen oder nur Meinen ist von den vorhandenen Befunden bestimmt. Aus dieser Position wurden bisher mutmaßliche Annahmen nicht weiter erforscht als es in den gründlichen Prozessen der Edisonzeit geschah (z. B. Goebels Narrativ eines Professor Münchhausen, der vor 1848 in Hannover aktuelles Lampenwissen gehabt hätte) und quellenkritisch als sicher angesehen werden kann. Andererseits herrscht teils – lediglich im deutschen Sprachraum – die Ideologie der für ein bestimmtes Selbstbild geeigneten Mutmaßlichkeit. Danach stehen nicht wissenschaftliche Klärung, nicht Aufklärung und kollektive Vernunft vor, sondern die offen gehandhabte Wertsetzung einer gewünschten Ideologisierung: Man sucht den Lichterfinder Heinrich Göbel wie einen existentiellen Bestandteil des Selbstwertgefühls und des Selbstbildes gegen die geschichtliche Seinsbindung und die Quellenlage zu verteidigen.

.

Die Quellenlage ist insgesamt quellenkritisch einwandfrei und genügt. Sie besteht aus eindeutigen (zu 1 und zu 2) Primär- und Sekundärqualitäten. Insbesondere als konkrete Primärquellen sind amtliche und zur Echtzeit publizierte Dokumente zur Göbelfrage und zur Person Heinrich Goebels sicher. In den aufwendigen Gerichtsverfahren in den USA (zwischen 1879 und 1894) – für die gesamte zur Göbelfrage relevante Glühlampen-Entwicklungszeit, die mit dem Jahr 1841 beginnt und bis zum Edisonjahr 1880 reicht – wurde dieses Feld analysiert und dokumentiert, ist archiviert und zugänglich. Hervorzuheben ist, es waren damals und sind heute keine persönlichen Gegenstände oder Erfindungs-Stücke von Göbel vorhanden oder nur genannt, die die Goebel Defense stützen, sondern Gegenteile, wie die technisch unmögliche Parfümflasche oder die für das Bambus-Glühelement zu kleinräumigen Glastuben. Dokumentiert sind sämtliche Richtersprüche in gedruckter, teils buchgebundener Form im U. S. National- und Gerichtsarchiv. Ferner wurden die Prozessverläufe in den Fachzeitschriften umfangreich berichtet, sodass die Kontroversen in den Verhandlungen und Argumentationen ebenfalls nach Hinzuziehung aller anderen Deutungskriterien wie Konkludenz und greifbare Fakten, als quellenkritisch sicher und noch heute verifizierbar zu gelten haben. Sofern die Göbelfrage darin berührt wurde oder im engen Sinn der Goebel Defense verhandelt worden ist, werden diese Befunde und Sekundärquellen im Anhang des Gutachtens dargestellt.

Zusammenfassung des Gutachtens vom 1. März 2021:

Damit komme ich zu dem gutachterlichen Schluss, dass die quellenkritische Behandlung der vorhandenen bekannten Quellen im Jahre 2021 zur Göbelfrage eindeutig ist. Das heißt, die Quellen zu Göbel als subalterner Handwerker im Feld der elektrischen Glühlampen beginnen zeitlich am 5. September des Jahres 1881. Materiell, zu Göbels eigenen handwerklichen Anteilen lagen zu diesem Zeitpunkt keine Glühlampen als verifizierte Beweiswerkstücke vor. Sondern lediglich solche Lampen wurden im Jahr 1893 nachgereicht, die aber seit 1882 nicht vorgelegt werden konnten, jedenfalls gerichtsnotorisch nicht vorgelegt worden sind. Im September 1881 wurde Goebel Mitarbeiter einer von Edison-Fachleuten erst 1881 als feindliche Ausgründung aufgestellte, rivalisierende Lampenfirma. Hier erlangte Goebel erstes Lampenwissen. Im Mai 1882 zeigte Göbel eine Lampenausstellung über die zwei Zeitungen Notiz brachten. Im Oktober 1882 erwarb Goebel (one-half to Kulenkamp) ein zur Täuschung von Investoren angemeldetes Lampen-Patent unter dem Edison Patent.  Besonders die Reihe der Nachbaulampen aus dem Jahr 1893, die unter Mitwirkung Goebels bei Beacon in Boston zur Vorlage bei Gericht erstellt wurden, zeigt, dass kein Stück dabei war, das der später eingereichten, für die Göbelfrage interessantesten Lampe No. 4. bautechnisch entsprach. Die im Jahr 1893 den Gerichten vorgelegenen, damals nicht verifizierten Goebel-Glühlampen werden heute im Henry-Ford-Museum in Michigan/USA aufbewahrt. Eine Altersuntersuchung solcher Lampen könnte schwerlich den Zeitpunkt ihres Zusammenbaus beweisen, da die Einzelteile ihren altersmäßigen Ursprung viel früher haben können (wann wuchs eine Holzfaser? wann wurde sie verkohlt? wann wurde sie eingebaut? wie alt waren die Glasrohlinge, bevor daraus Tubenlampen abgelängt worden sind? usw). Die Göbelfrage: wann hat sie wer gebaut? – hängt davon nicht ab.

Alle anderslautenden Göbelvorstellungen, wie sie in deutschen Büchern und in Göbels Geburtsstadt Springe tradiert werden, sind eine andauernde gewünschte Idolbildung, eine geteilte Kollektiv-Vorstellung, die ohne konkrete Beweise und Bezeugungen auskommt, aber gerichtlich im Jahr 1893 widerlegt worden sind. Eine historische Verankerung des in Deutschland geborenen US-Amerikaners Henry Goebel (1818-1893) lässt sich bei allen auf dem Meinungsmarkt vorhanden Vorstellungen immer wieder nur auf die Probe der Quellenkritik der jeweiligen Quelle beziehen. Alle zur Idolisierung verwendeten angeblich „neuen Göbelquellen“, die diese Lage ignorieren, wie zuletzt HC Rohde mit der Formulierung Göbel hatte mit seinem Patent erst drei Jahre nach 1879 einen unbedeutenden Beitrag zur Weiterentwicklung geleistet, in seinem Essay „Die Glühlampe – eine deutsche Erfindung? Über die Heinrich-Göbel-Denkmäler in Springe“ in Hannoversche Geschichtsblätter 2020, verzichten damit auf Geltung.

Springe, 1. März 2021, Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing. Köln

Anhänge zum Gutachten der Quellenkritik zu 2.) und zu 3.)

Anhang zum Gutachten der Quellenkritik zu 2.)

In diesem Punkt geht die Göbelfrage über die Goebel Defense, von der kleinen Angeberei und Schaustellerei Henry Goebels folkloristisch in Hochstapelei und in Betrug über – aber im juristischen Sinn, im Jahr 1893 war es zielgerichtet Betrug – Henry Goebel Seniors durch Meineide (Affidavits). Demnach war Henry Goebel Sr. schon im Jahr 1882, im Alter von 64 Jahren und volltestierfähiger Betrüger aus Sicht des Jahres 1894. Es betrifft die Zusammenhänge der Lampenbaufirma American Electric Light Company, New York, und deren Gründer einerseits. Andererseits betrifft es den erst seit dem Dienstleistungsvertrag Goebels belegten Umgang Goebels mit dem Lampenmetier überhaupt. Alle Bemühungen des Gutachters, aus der Sicht des Jahres 2021, wie schon 2005 und 2006, ernstzunehmende Quellen oder Indikationen für die Beschäftigung Goebels mit Lampen, Licht und Batterien – vor 1881 – zu finden, erbrachten keine Ergebnisse. Weder aus der Sicht von 1848, noch in Deutschland, noch 1854 oder 1859 – diese Jahreszahlen wurden anfang 1893 vom Elektro-Lobbyisten Pope auf den Markt geworfen (mit einer Abbildung des Lampen-Exp. No. 3, das erst 1892 hergestellt worden war und in keiner Weise die technische Höhe des Edison-Patents hatte) -, noch aus der Zeit der American Electric Light Company und auch nicht aus den gründlichen und quellenkritisch tragfähigen Verhandlungen in den Patentprozessen, von 1885 bis 1894. Schließlich werden falscheidliche Versicherungen als Zeuge und Betrug klar, wenn man die Entstehung des Goebelschen Lampenpatents überprüft, insbesondere angesichts des dokumentierten Zerwürfnisses zwischen den beiden one-half-Patenteignern Henry Goebel und seinem Patentpartner John W. Kulenkamp sowie von Goebels Tätlichkeit gegenüber dem Patentanwalt Paul Goepel in dessen Anwalts-Geschäftsräumen im Jahr 1882.

Nach Ermessen des Gutachters zeigt allein eine semantisch-inhaltliche Sekundäranalyse der vorliegenden persönlichen Gerichtsbezeugungen in den Auseinandersetzungen zwischen Goebel mit seinem Familienfreund, Freimaurer-Bruder und (deutscher Einwanderer wie Goebel) dann auch Geschäftspartner John William Kulenkamp, seit den 1850er Jahren bis 1893, die brutalen Vorstellungs- und Handlungsweisen Göbels als US-Amerikaner in Eastside-South Manhattan N. Y. N. Y., dass eine Idolisierung für Springer Schulkinder nicht den mindesten Lauterkeits-Vorstellungen im heutigen „FAKE- und TRUMP-Zeitalter“ gerecht werden kann.

Ende des Jahres 1880 verlassen 3 wichtige Mitarbeiter Edisons, William McMahon, George Crosby, Edwin M. Fox, die Edison Laboratories, um eine eigene, mit Edison rivalisierende Lampenfirma zu gründen: American Electric Light Company New York wird am 1. März 1881 gegründet (asz-archiv: Electrical Engineer, New York, vom 8.2.1893 Vol. XV. No.249, S.148ff; EW, New York,vom 22. Juli 1893 Vol. XXII. S. 68-80: Oconto-Fall). Sie fragten Goebel in seinem „Juwelierladen“, ob er je Glühlampen hergestellt habe. Goebel verneinte, aber er könne Kohlen wie Edison machen. Goebel kannte sich mit Edisons Erfindungen aus und lobte Edison als großen Erfinder. Alle Leute waren über das elektrische Licht aufgeregt und alle wussten, dass Edison die Erfindung gemacht hatte. Hätte jemand bessere Ideen für Glühlampen gehabt, ihm hätte unbegrenzt Kapital zur Verfügung gestanden, diese als Konkurrent Edisons zu entwickeln und rauszubringen. Die American et al. beabsichtigte das. Goebel und sein Sohn Adolph hatten offenbar Motive und alle Gründe, für Bezahlung große Versprechungen zu machen, ließen sich bezahlen und hätten Alles dafür gegeben, solche Lampen zu machen, wenn sie in dem Metier überhaupt je schon etwas gemacht hätten. Goebel schloss obigen Dienstleistungs-Vertrag am 5. September 1881, für die American et al. im Lampenbau tätig zu sein, dabei sich an die technischen Vorgaben der American et al. zu halten. Die American baute Lampen, die das Edisonpatent verletzten. Man hatte das technische Wissen bei der „Ausgründung“ mitgenommen: Goebel war subalterner Lampenteile-Hersteller nach Edison (a.a.O.). Und Goebel erzählte, er hätte noch gute geheime Ideen für die Lampen. Es wurde im Fall Edison vs. Beacon, von Boston im Februar 1893 verhandelt und in der Urteilsbegründung von Richter Colt festgestellt: „Hätten Interessenten, wie die American Electric Light Company, eine Lampe, wie No. 4 von Goebel vorgelegt bekommen und das dazugehöriges Wissen, das Edisons Patente antizipiert, wäre das ein Vermögen für Goebel wert gewesen. Doch Goebel hatte nichts und konnte nichts.

Gleichzeitig Goebelsohn Henry Jr. in den Edison-Laboratories vorstellig wurde, um Edison das Edison-Patent(mit)wissen seines Vaters (den Geschäftspartner Goebel Srs. Dreyer hintergehend) zum Kauf anzubieten. Er forderte 20.000.- Dollar (Goebels Hausmiete betrug jährlich 700.- Dollar, zum Vergleich). Edisons Büro, Mr. Eaton, verlangte Beweise für das angebotene Wissen und praktische Muster. Goebel Jr. hatte aber nichts aufzuweisen. Die viel später erst, 1893, vorgelegte Lampe No.4., die, wenn sie schon vorhanden gewesen wäre und funktioniert hätte, und alt gewesen wäre, für das Edison Patent hätte relevant sein können, war erst 1883 von Glasbläser Heger angefertigt worden. Goebel hatte nichts – Eatons Büro lehnte ab. (asz-archiv: EW vom 25.2.1893, Vol. XXI. No. 8, S.141ff u. a.a.O)

.

Noch haarsträubender war Goebels „Patenthandel“ mit Dreyer im Jahr 1882. Dreyer – ein Investor bei Aktien- und Innovationsgeschäften, Verbindungsmann zu Edison und zu Arnoux-Hochhausen – versuchte ebenfalls auf eigene Rechnung eine Lampenfirma aufzuziehen. Dreyer handelte mit Goebel eine Option zur Lieferung von allen seinen am 30. April 1882 von Goebel angeblichen (erlogenen) Erfindungen und seinem Glühlampenwissen aus. Goebel erhielt dafür 500,- Dollar Vorschuss und erhebliche Gewinnbeteiligungen, falls Dreyer mit Goebellampen ins Geschäft käme. Goebel konnte nichts zeigen. Konnte auch keine alte Lampe nachbauen. Dreyer zahlte noch einmal weitere 425.- Dollar zur Verlängerung seiner Option (s. Bezahlquittungen). Der Ärger war besonders groß, als Dreyer herausbekam, dass Goebel auch mit Edison verhandelte bzw. sein Sohn Henry jr. Goebel dadurch den Dreyer/Goebel-Vertrag zu hintergehen versucht hatte. Die heute vorhandenen handschriftlichen Quittungen zeigen auch Henry Goebel Jr. als Geldempfänger,1893 . Henry Sr. behauptete 1893 in einem Affidavit, sein Sohn Henry Jr. habe ohne sein Einverständnis Geld von Dreyer genommen, das Goebel Sr. nie erhalten habe.

Der Betrug an Dreyer wurde offiziell, indem Goebel im Jahr 1882 mehrfach versuchte ein Lampenpatent anzumelden. Goebel beteiligte den Nichtfachmann John W. Kulenkamp, der Investoren mit dem Patent anwerben sollte. Darin sollte vorgetäuscht werden, dass Goebel Patenqualitäten zu verkaufen habe, dazu Glühlampen, die vor Edison hergestellt worden seien, womit also eine von Edisons Patenten freie Lampenherstellung möglich sein sollte. Goebel und seine Söhne versprachen, selbst als Lampenbauer mitwirken zu wollen.

Da Kulenkamp diese erhoffte Geldakquise nicht gelang – so wie sie Goebel selbst und seinen Söhnen bei Dreyer und Arnoux-Hochhausen gelungen war (durch Dreyers Vermittlung), außer bei Edison Laboratories – zerstritten sich Goebel und Kulenkamp im Jahr 1882, nachdem Goebel Sr. Kulenkamp mit Dreyer hinterging. Aus diesem Zusammenhang traten im Jahre 1893 Kulenkamp, als Vertrauter Edisons, und Goebel auf der Seite der Patentverletzer, in den Edison-Patentprozessen gegensätzlich in Erscheinung. Daher ist diese Hintergrundgeschichte Teil der Gerichtsverhandlungen geworden und sehr präzise dokumentiert.

Anhang zum Gutachten der Quellenkritik zu 3.)

Die aus dem Aktenarchiv der damals die Beklagtenseite vertretenden Anwälte Witter&Kenyon stammenden Abschriften der Sammlung ausgewählter Eidesstattlicher Erklärungen (Affidavits) zu den Patentstreitigkeiten und Richtersprüchen von 1893 sind die oft zitierten, aber nicht beglaubigten quellenkritisch fragwürdigen Abschriften, die seit 1953 in Springe offiziell in zwei Mappen, Aufschrift „Heinrich-Göbel-Prozeß“, existieren. Diese Quellen allerdings der jüdische Berufsverbots-Lehrer in Springe, dann Stadtchronikschreiber ab 1939, Dr. Heinz Brasch (gest. 1944), schon in seinen Chronik-Darstellungen zu kennen schien. Hierzu werden im folgenden, als Anhang des Gutachtens zur Heinrich Goebel Quellenkritik, Zusammenhänge für den Leser entfaltet, die einem zuordnenden Verständnis dienen sollen.

Solche Anwaltstexte wurden von den Anwälten Witter&Kenyon, der patentverletzenden von Edison beklagten Beacon et al., Boston, und der Columbia Electric Lamp Company, St. Louis, in New York, teils in deutscher Sprache, teils in englischer Sprache aufgenommen (Goebel war angeblich des Englischen nicht zureichend befähigt) und von den Zeugen beschworen, teils handunterzeichnet. Die Textsammlung in Springe ist eine unvollständige Auswahl – wer die jemals, wo und aus welcher Textsammlung ausgewählt hat, ist bis heute ungeklärt – sie ist nicht vollständig, wie das alphabetische Verzeichnis zeigt. Beispielsweise fehlt die erste, nichtunterzeichnete wichtige Aussage Goebels vom 21. Januar 1893 sowie die erste von dem Glasbläser Heger und diverse andere. Insbesondere aber enthält diese GOEBEL-Quellen-Sammlung in zwei Mappen der Witter&Kenyon-Affidavits, in Springe, vielleicht seit 1939, im Jahr 1953 dem Springer Schullehrer Dr. Gresky zu Übersetzungsarbeiten mit seinen Englischschülern vorgelegen haben, nur eine lückenhafte Auswahl. Darunter sind keine Eidesstattlichen Erklärungen des abschließenden Falles Edison vs. Electrical Manufacturing Company Oconto, und selbst das Kreuzverhör mit 800 Fragen und Antworten des Goebelsohns William Goebel, das in Californien, stattfand, wie es von den Witter&Kenyon-Verteidigern zur Verteidigung freiwillig vorgebracht worden war, fehlt in den Springer Mappen. William Goebel konnte eindeutig den Kreuzverhör-Fragen der Klägerseiten nicht standhalten. Alle Goebelkinder wie Vater Henry Goebel, gaben ihre Zeugnisse freiwillig als Selbstbezeugungen ab. Henry Sr. – als Zeuge gegenüber den notariell tätigen Verteidigungsanwälten Witter&Kenyon – in New York gab seine angeblichen Aussagen teils in deutscher, aber auch in englischer Sprache ab bzw. er beeidete und unterzeichnete sie teilweise. Der ebenfalls vereidigte Übersetzer, deutscher Muttersprache, mit perfekten US-Englischkenntnissen, war bei Goebels Aussagen anwesend. So ist es auf den Dokumenten beglaubigt. Goebel konnte selbst US-Englisch verstehen. Die nachweislichen Widersprüche und Falschübersetzungen von Goebels Aussagen in diesen Texten – die durchweg in der Goebel Defense versucht wurden, genutzt zu werden – und in US-Englisch in die Klageerwiderungen eingeführt worden sind, sind deshalb kein Übersetzerverrat, sondern von Goebel zu verantworten, sofern man nicht Goebels Testierfähigkeit in Abrede stellen will. Diese Texte sind von interessierter Seite hergestellt worden (Witter&Kenyon/-Anwälte der Patentverletzer, New York) und sie sind von interessierter Seite abgeschrieben und ausgewählt worden (entweder von Witter&Kenyon, wo die Verteidigungs-Originaldokumente archiviert sind oder wer diese Dokumente nach Deutschland geholt hatte – später in Springe – von Dr. Brasch, 1939 oder Dr. Degenhardt, Stadtdirektor von Springe nach 1948, der die Göbelidolisierung betrieb). Beglaubigt sind diese Abschriften nicht. Insofern es wiederum bereits US-Amerikanische Texte von auf Deutsch abgegebenen Originalbezeugungen sind, liegt hierin quellenkritisch eine weitere Einschränkung der Verlässlichkeit ihres Inhalts. HC Rohde hat in seinen Essays (2007 u. 2020) in Unkenntnis, unter Verzicht auf einen Forschungsstand 2007, diese Kreuzverhöre-Dokumente von einer USA-Reise nicht mitgebracht. Sie sind jedenfalls in der Zeitschrift THE ELECTRICAL WORLD Seite 69 ff, vom 22. July 1893, seit 1893 im Archiv der Technischen Hochschule – heute Leibniz Universität Hannover, in der Außenstelle Rethen – öffentlich zugänglich.

– am 21. Januar 1893 gibt Henry Goebel die erste Eidesstattliche Erklärung.

Er erklärt, seine Lampenkenntnisse aus Deutschland mitgebracht zu haben, wo er in Springer von einem Professor Münchhausen – bereits vor 1848, seiner Auswanderung nach New York – über Incandescenten, Bogenlampe und Vakuum-Glühlampe, gelernt habe. Ferner gab er an, nichts über Edisons Arbeit gewusst zu haben. Während sein jüngster Sohn William Goebel in einer umfangreichen Eidesstattlichen Erklärung und im Kreuzverhör, im Juli 1893 in Kalifornien, für Milwaukee sagt: Der Vater nahm bestimmte Papiere zu sich, die über Edisons Patente handelten. William Goebel und eine Schwiegertochter sagen, die behauptete Vakuumpumpe zur Entlüftung der Glaskolben sei erst mit der American Electric Light, Ende 1881, in der Werkstatt gesehen worden. Henry Goebel selbst erwähnt die Parfümflaschen, die sich nicht für die Glasverarbeitung eigneten und beschreibt die Herstellung seiner angeblichen Glühlampe, wie sie hinsichtlich der Evakuierung mit der Torricelli-Quecksilbermethode nicht gewesen sein kann. Abgesehen davon, seine Glaskörper räumlich zu klein waren, um – hinsichtlich des notwendigen Widerstands – einen Bambus-Kohleglühfaden in ausreichender Länge anbringen zu können, funktionierten die 1893 vorgelegten Nachbau-Lampen alle nicht. Goebel beschreibt eine Vorerwärmung des Kohlefadens, um Quecksilber-Anhaftungen bei der Torricelli-Quecksilber-Auslauf-Anwendung beseitigen zu können, doch ist die Vorerhitzung bei Edison das „air-washing“ zur Beseitigung okkludenten Sauerstoffes von Kohlefaden und Platin.

– am 7. März 1893 sagt und beeidet Heinrich Goebel schriftlich: „…Ich habe ihm gegenüber (Goebel spricht von einem geschäftlichen Verbindungsmann zu Edison Comp. und zu der Elektrofirma Arnoux&Hochhausen, denen Goebel seine Dienste angeboten hatte; A.d.V.) niemals beansprucht, dass ich irgendwelche Erfindungen hätte, die patentiert wären oder welche patentiert werden könnten oder auf welche ich Patente beantragt hätte, außer der Erfindung zu der Pumpe und der Verbesserung der Verbindung von Kohlefaden und Drähten, und ich gab ihm auch keinerlei abweichenden Eindruck hierzu.“ Dreyer hatte von Henry Goebel im Jahr 1882 die Edisonpatente gekauft, die der gar nicht besaß, einmal 500 und einmal 425 Dollar bezahlt, aber keine einzige echte Lampe erhalten oder nur gesehen – nur solche der American Electric Light Comp.

Goebels Ausrede war: Er könne die Lampe nicht finden.“ – konnte offenbar keine sonstige alleine herstellen. (aus der Colt/Boston-Entscheidung vom 18. Februar 1893)

– am 6. Mai 1893 schwört der Sohn Henry Goebel Jr. in einer Eidesstattlichen Erklärung für Witter&Kenyon für State of New York, dass er den Glasbläser-Zeugen der Anklage, Arbeitskollege von Henry Goebel Sr., Hetschel, wegen Trunkenheit aus der Werkstatt geworfen habe; dass er die Lampe No. 4 bereits vor 1872 selbst im Haushalt benutzt habe; dass er, Henry Jr. selbst, damals die Lampe auf- und abgehängt habe, damit seine Schwester Sophie Goebel elektrisches Licht zum Nähmaschinenähen hatte.

– am 1. Juli 1893 legen die Edisonanwälte dem Richter Seaman in Milwaukee ihrerseits eine Eidesstattliche Erklärung von dem Hauptzeugen der Beklagtenseite Witter&Kenyon, ebendiesem Henry Goebel Jr. vor, der bezeugt, dass er selbst im Oktober 1892 die dem Gericht als angeblich alte Goebellampen No. 1, 2 und 3 vorliegenden Exemplare angefertigt habe; dass die Lampe No. 4 vom Glasbläser Heger im Jahr 1883 hergestellt worden sei; und dass das angeblich alte Werkzeug No. 6 im Jahr 1883 vom Werkzeugmacher Korwan gebaut worden sei. Dazu liegen entsprechende Eidesstattliche Erklärungen von den Zeugen Heger und Korwan vor, während der Witter&Kenyon-Verteidigungsanwalt Allan Kenyon schwört, Henry Goebels Jr. sei im Oktober 1892 bei Witter&Kenyon angestellt worden, um dessen Unglaubhaftigkeit als „Doppelagent“ – jetzt für Edison – aufzudecken.

.

Ein weiterer Hauptzeuge der Witter&Kenyon-Verteidigung, Professor Van der Weyde beeidet, dass Witter&Kenyon seine Aussagen genau umgedreht hätten, er habe niemals Goebels Zeitangaben oder Lampenbau bestätigt und nicht bezeugt. Die angeblich von Goebel hergestellten Lampen, die zahlreiche persönliche Freunde beeidet hatten, gesehen zu haben, mögen Magnesium-Glüher, Geissler-Röhren oder Bogenglühlampen anderer Lampenbauer gewesen sein. Mit solchen fremden Lampen hatte Goebel – nach Aussagen des Sohnes William Goebel – viel experimentiert. Diese Zeugen können solche Lampen nicht unterscheiden und nichts dazu sagen, wer welche gebaut hat (asz alphons silbermann zentrum institut für europäische Massenkommunikations- und Bildungsforschung-archiv: THE ELECTRICAL WORLD vom 15. Juli 1893, Vol. XXII. No. 3, S.45-S.50; EW vom 22.Juli 1893 Vol. XXII. No 4, S.60ff))

Ferner liegt das Textmaterial nur im Us-Englisch der Original-Fachzeitschriften vor; es ist damit eine kurze Auswertung und Zusammenfassung des Gutachters hilfreich, die gutachterliche Gewichtung zu 3.) verstehen zu können: Dass die ganze Göbelfrage in den Prozessen nur indirekt und viel zu spät von Dritten aufgebracht worden ist, indes Goebel persönlich lediglich Texte an Eides statt (Affidavits) unterschrieb, deren bei Gericht eingeführte Übersetzungen bereits fehlerhaft waren und ansonsten, anhand zahlreicher inhaltlicher Widersprüche, über Göbels Geisteszustand in seinem letzten Lebensjahr wenig gesagt werden kann. Denn er war vor kein Gericht persönlich als Zeuge gegen Edison gestellt, gesehen und verhört worden.

 Die Edison-Elektrifizierungszeit war voll der Patentverletzungen, der Anträge auf Einstweilige Verfügungen und Patentstreitereien. Es war üblich, dass – ob patentiert oder nicht, „ab igne ignem“ – Wissen und Neuentwicklungen „geklaut“ wurden. In jenen Jahren wurden eigens Rechtsanwaltskanzleien gegründet, die sich auf Patent-Gerichtsbarkeit spezialisierten, wie die hier in beinahe allen Verfahren beteiligte Anwaltsassoziation Witter&Kenyon, New York, die noch bis zum Jahr 2016 als Kenyon&Kenyon eine der größten Patentrecht-Fachberatungsfirmen der USA war. Deren Archiv kann bei der Nachfolge-Firma „HUNTON Andrews Kurth“ angefragt werden. Edisons Patent für die Glühlampe wurde erstmalig im Jahr 1879 beantragt und vom United States Patent Office am 27. Jan. 1880 verliehen. Es folgten darauf zahlreiche weitere Anmeldungen Edisons, die als weitere Entwicklungen und Verbesserungsschritte patentiert worden sind. Edison meinte, damit alle anderen Konkurrenten unter seinem Patent halten und in Lizenz nehmen zu können. Besonders der Lampenbauer Sawyer, in New York, der zusammen mit dem Juristen Man mit eigenen Vakuum-Glühlampen entwicklungstechnisch, praktisch, nur nicht patentrechtlich mit Edison auf Augenhöhe war, unterwarf sich nicht dem patentierten Vorrecht Edisons. Andere Firmen schlossen sich an, bauten Lampen und vermarkteten sie unlizensiert. Edisons Patente, die durch langwierige und aufwendige Forschung und Entwicklung erarbeitet worden waren, brachten ihm insgesamt bis zum Auslaufen des Patents, Ende 1894, weder Lizensgelder noch Marktvorteile, sondern erhebliche Streitkosten.

Richter Wallace Entscheidung im Oktober 1892, New York Berufungsgericht

– Im Jahr 1885 klagte Edison gegen die United States Electric Lighting Company New York vor dem United States Bezirksgericht für den südlichen Distrikt von New York auf die Gültigkeit des technischen Umfangs seines patentierten Lampensystems. Der Richterspruch erging erst am 23. Juli 1891 für Edison, nun als General Electric Company &Edison Laboratories fusioniert, und erneut nach der Berufung der United et al. vor dem Bezirks-Berufungsgericht für den Zweiten Bezirk New York, per Entscheidung im Oktober 1892. Das Berufungsgericht beschied die Bestätigung der Edison-Patentansprüche für die Edison-Glühlampen-Patente vom 27. Januar 1880 und vom 23. Juli 1881 sowie die Verfügung auf Unterlassung und Kostenpflicht für die Beklagte. Die Prozessakte umfasst über 6.000 Seiten Aufzeichnungen (asz-archiv: EW, Vol. XXI. No.8. vom 25. Februar 1893, S.133).

Im Folgenden beantragte die General Electric/Edison Einstweilige Verfügungen auf Unterlassung des unlizensierten Lampenbaus gegen weitere Patentverletzer. Die Gerichte entsprachen dem Klagebegehren, so gegen Sawyer-Man Electric Company, 19. Dezember 1892; Westinghouse-Electric Company in Pennsylvania; Perkins Electric Lamp Company und Mather Electric Company in Connecticut. Es waren zu diesem Zeitpunkt 13 Jahre verstrichen, ohne dass Edison seinen inzwischen kostspieligen Patentschutz praktisch in Marktvorteile hätte umsetzen können. Patentrecht ist Wirtschaftsrecht und zielt auf Zeitgewinn für ökonomische Ergebnisse. Die General Electric als Patenthalter der Edison-Glühlampen klagte auf Marktmacht und Lizenzierungen, nicht vorrangig auf den Autorenruhm des Erfinders Thomas Alva Edison. Hingegen die patentverletzenden Firmen bestritten die Patentverletzung gar nicht, sondern versuchten ebenfalls ihrerseits auf Verzögerung zu verteidigen. Mit den folgenden Anträgen auf Einstweilige Verfügung durch Edison et al. nahm die Verteidigung der Patentverletzer, Witter&Kenyon, – mit Blick auf das zeitliche Auslaufen der Edison Patente im Jahr 1894 – eine neue Verteidigungsstrategie auf: die „Goebel Defense“. Auf diese Goebel-Defense-Verfahren ist irrtümlich bzw. irreführend die Göbel-Idolisierung in Deutschland bezogen, wenn man die Goebelberühmung rückblickend historisch verankern will – aber nicht kann. Sie werden deshalb besonders beachtet:

Richter Lebaron B. Colt bestätigt Edison am 18. Februar 1893

– Antrag Januar 1893 auf Einstweilige Verfügung der Edison et al. vs. Beacon Vacuum Pump and Electrical Company in Boston, Massachusetts, beim United States Bezirksgericht des Distrikts von Massachusetts in Boston, auf Unterlassungsverfügung der Patentverletzung. Die Entscheidung bestätigt den Antragsteller Edison am 18. Februar 1893 durch Richter Lebaron B. Colt. (Nebeneffekt: Goebel Defense wird geprüft und abgelehnt)

Begründung: Die Entscheidung hat einzig festzustellen, ob die reklamierte Patentverletzung gegeben ist. Nur wenn die Patentverletzung strittig oder zweifelhaft ist, ist die Einstweilige Verfügung abzulehnen und an eine Hauptverhandlung abzugeben. Der Definition des zuletzt vom Bezirks-Berufungsgericht für den Zweiten Bezirk New York, per Entscheidung im Oktober 1892 als Auslegung des Patentschutzes und zur Abgrenzung von Patentverletzungen in Bestätigung der Edison-Patentansprüche, wird entsprochen. Ferner sah Richter Colt die Beklagte Beacon im Anschluss der Entscheidungen gegen Sawyer-Man Electric Company, 19. Dezember 1892; Westinghouse-Electric Company in Pennsylvania; Perkins Electric Lamp Company und Mather Electric Company in Connecticut beschiedenen Patentverletzungen, welche ebenfalls die Patentverletzung selbst gar nicht bestritten hatten. Die angebliche, behauptete Priorität Goebels wurde anhand der nicht funktionstüchtigen, in ihrem Herstellungszeitpunkt ungewissen sogenannten Goebel-Lampen nicht bestätigt, insbesondere weil diese Lampen in ihrer Komposition eindeutig nicht diejenigen edinsonschen Qualitäten erreichen, die in allen vorherigen Verfahren gerichtlich hinlänglich erörtert worden sind.

Richter Moses Hallett lehnt den Antrag Edisons am 21. April 1893 ab.

– Antrag im Januar 1893 auf Einstweilige Verfügung der Edison et al. vs Columbia Incandescent Lamp Company St. Louis, beim United States Bezirksgericht des Östlichen Distrikts von Missouri. Die Entscheidung lehnt den Antrag Edisons ab. Am 21. April 1893 veröffentlicht Richter Moses Hallett in St. Louis seine von New York und Boston abweichende Entscheidung und folgende Begründung: Aufgrund von der Verteidigung zusätzlich vorgelegten Eidesstattlichen Erklärungen neuer Zeugen bestehen für das Gericht eine veränderte Beweislage gegenüber Boston und verstärkte Zweifel an den Argumenten der Antragssteller. Es genügen für Richter Hallett Zweifel am Antragsanspruch (ohne dass damit eine Entscheidung in der strittigen Sache getroffen werde, die einer Hauptverhandlung zugekommen wäre). Zweifel genügen, einen Antrag auf Einstweilige Verfügung abzulehnen und an eine Hauptverhandlung abzugeben, während der Antragsteller zweifelsfrei vorzutragen habe. Statt die Beweislage zur Patentverletzung zu entscheiden, bezieht sich Richter Hallett auf Zweifel daran, dass das Patent im Jahr 1880 zu Recht Edison erteilt worden sei. Richter Hallett führt aus, dass damit die Ansprüche der Goebel Defense keinesfalls anerkannt oder überhaupt beurteilt seien, dass aber neue Zeugnisse die Zweifel nähren, verhandelt zu werden verlangen: „Eine Verteidigung, die den Fall in Zweifel bringt, reicht aus, um den Antrag abzuwehren.“ … „Sicherheit kann nur in einer Hauptverhandlung erreicht werden, wo die Zeugen persönlich auftreten und ins Kreuzverhör genommen werden.“ Richter Hallett ignoriert in seiner Ablehnung, dass die Reichweite und Gültigkeit des Patentanspruchs Edisons in zeitlich, pekuniär und sachlich äusserst umfänglichen Untersuchungen und Verhandlungen geklärt worden waren und es hier allein um die Frage der Patentverletzung ging, die von der Beklagten nicht bestritten worden ist. Richter Hallett stellt fest, das vorgebrachte Argument der Kläger, dass eine Göbelleistung der beschriebenen Art unmöglich sei, sei offenbar unsinnig und nicht zielführend, „auch wenn viele Goebelstellungnahmen zeigen, dass sie unwahr sind“. Hallett ignoriert auch die Entscheidung von Colt in Boston, die die antragsgegenständliche unstrittige Patentverletzung feststellt, anerkennt und begründet, dass die Goebelargumente in der Goebel Defense nicht nur unerwiesen geblieben waren, sondern selbst unter einer hypothetischen Annahme, die Goebelposition sei erwiesen, die Goebelleistung gemäß der Patentreichweite Edisons dem Edisonpatent qualitativ eindeutig unterlegen sei. Kern der Goebel Defense war die Frage, ob Goebel vor Edison einen Bambuskohlefaden der verlangten Qualität hatte. Der Befund in den angeblichen Goebel-Beweislampen hatte diese Qualität keinesfalls. Es fiel also Richter Hallett argumentativ vor den Patentprozess von 1885 zurück, sodass sich dem Blick ein Zeitspiel durch Verfahren zum Nachteil Edisons und zum Vorteil der Patentverletzer offenbart. Die Goebel Defense blieb in dieser Entscheidung sachlich ungeklärt. Denn die Goebelfrage war in diesem Verfahren Edison et al. vs Columbia gar nicht behandelt worden. Auf dem Spiel stand, dass die gesamte Edisons Patente verletztende Lampenindustrie bei der Ablehnung des Antrags, frei wurde, unlizensierte Edison Lampen auf den Markt zu bringen, insbesondere, weil eine Berufung oder weitere Verfahren innerhalb der auslaufenden Patentdauer, Ende des Jahres 1894, nicht mehr hätten abgeschlossen werden können. Damit war das Klageziel auf Patentschutz für General Electric&Edison aus zeitlichen Gründen nicht mehr erreichbar. Insofern, dass Richter Hallett in seiner Urteilsbegründung ausführte, dass – nach Lage der Beweis- und Rechtslage – er in einer Hauptverhandlung nicht zu diesem Urteil gekommen wäre, ist die Entscheidung in der Konsequenz für die Lampenwirtschaft eine Wettbewerbs-verwilderung. Aus rechtspflegerischer Sicht ist Halletts Richterspruch eine Verunsicherung des geltenden Rechts. Denn in den langwierigen Verhandlungen Edison et al. vs. United States et al in New York hatte derselbe Richter Wallace festgestellt, dass die einzelnen Bestandteile der Patentlampe seit 1845 bekannt waren, Edisons praktisches Gepräge war ausschlaggebend. Das wusste Goebel gar nicht – aber die angeblichen Goebel-Beweislampen hatten diese Qualitäten zweifellos auch keinesfalls. Für alle von Edison bereits erfolgreich belangten Patentverletzer war hierdurch eine neue Evidenz gegeben, mit der Perspektive einer Neuaufnahme.

Edison am 20. Juli 1893 durch Richter William H. Seaman bestätigt

– Antrag im Januar 1893 auf Einstweilige Verfügung der Edison et al. vs Electrical Manufacturing Company, Oconto, beim United States Bezirksgericht des Östlichen Bezirks von Wisconsin, eröffnet am 16. Mai 1893 in Chicago, ausgesetzt und erneut aufgenommen am 3. Juli 1893 in Milwaukee. Die Entscheidung bestätigt den Antragsteller Edison am 20. Juli 1893 durch Richter William H. Seaman. (Nebeneffekt: Goebel Defense wird geprüft und abgelehnt). Begründung: Es handelt sich um die bemerkenswerte umfänglichste und gründlichste gerichtliche Klärung in der Geschichte eines solchen Streitgegenstands in Patentangelegenheiten überhaupt. Richter Seaman argumentiert die Entscheidung, wie Richter Colt in Boston.

Richter Seaman beurteilt den Kern der Goebel Defense als „ex parte“ (nicht im Wirkungszusammenhang/nicht Teil der Angelegenheit). Goebel habe selbst erklärt, er habe Lampen nach dem Wissen des Professors Münchhausen aus Springer angefertigt, dabei nicht an der allgemeinen schrittweisen Glühlampenentwicklung mitgearbeitet oder so gedacht.

Für Bambus-Glühfaden gab es bei Goebels angeblichem Batterie-Betrieb keinen Grund, da die bekannten Glühkohlen besser geeignet, einfacher herzustellen und haltbarer waren. Dagegen hätten die patentierten Edison-Bambus-Kohleglühfäden eine perfekte Herstellungstechnik und ein hohes Vakuum benötigt, wie es die für Göbel vorgelegten Lampen nicht aufwiesen und er mit seinen angeblichen Selbstbau-Primär-Nass-Batterien es auch technisch nicht möglich war.

Schließlich waren neue Eidesstattliche Erklärungen vom Kläger vorgelegt, in denen der Hauptzeuge für Henry Goebel Sr. der Sohn Henry Goebel Jr. sowie weitere frühere Handwerkskollegen Goebels bei der American Electric Light Comp. der Zeit zwischen 1881 und 1883, nunmehr darlegten und bezeugten, dass nicht Goebel sondern sie die vorliegenden Lampen in der Zeit nach 1882 bzw. im Jahr 1892 angefertigt hatten. Diese Bezeugungen wurden schließlich in gegenseitigen Bestechungsvorwürfen der Parteien entwertet, indem herauskam, dass Henry Goebel Jr. zunächst für die Beklagtenseite und die Anwälte Witter&Kenyon als bezahlter Berater und Zeugenschlepper tätig war. Goebels Reise von New York nach Boston, zur Lampen-Nachbau-Demonstration im Februar 1893 haben Witter&Kenyon veranlasst, bezahlt und kontrolliert. Endlich konnte gegen Ende des Prozesses die Klägerseite entgegengesetzt lautende Eidesstattliche Erklärungen Henry Goebel Jrs. vorlegen; der hatte zuletzt die Seite gewechselt. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass Henry Goebel Jr. mehrfach auf eigene Rechnung versucht hatte, vorgebliches Wissen zu diesem Streit gegen Bezahlung bezeugen zu wollen und beeidet bezeugt hat.

Das Gericht sah ferner Goebels Srs. Glaubhaftigkeit nicht überzeugend, indem nicht begründet werden konnte, warum er die behauptete Leistung nicht zur Echtzeit mitgeteilt hatte – während er inmitten der Glühlampen-Entwicklungsszenerie In New York lebte und arbeitete – und warum er kein Patent dafür beantragt hat, während er ein beiläufiges Nähmaschinenteil im Jahr 1865 unter eigenes Patent gebracht hatte. Selbst hätte man die behauptete Edison-Antizipation als Tatsachenwahrheit zur Goebelfrage als zutreffend angenommen, also eine Glühlampenherstellung Goebels im Jahr 1854 glauben wollen, wären damit nur die längst publizierten Glühlampen-Entwicklungen des Engländers De Moleyns, im Jahr 1841, die Glühlampen der US-Amerikaner Starr und King aus dem Jahr 1845 und die des US-Amerikaners Roberts aus dem Jahr 1852 technisch-qualitativ erreicht gewesen. (Kopien im asz-archiv: EW Vol. XXI. No. 8 S.142 vom 25. Februar 1893).

Den im Jahr 1893 vorgelegten angeblichen Goebel-Beweislampen Exp. No, 1, 2 und 3 mangelte es gegenüber der angefochtenen Edisonqualität sowohl an Neuigkeit der Einzelelemente, wie daran, dass keine der angeblichen Goebellampen überhaupt funktionstüchtig war. Die im März 1893 unter Goebels Mitwirkung bei Beacon in Boston hergestellte Reihe der Nachbaulampen hatte zum Teil die gefragte Elementeverbindung (Platin/Bambus-Kohlefaden/Torricelli-Vakuum), nicht jedoch die Dauerhaftigkeit und Haltbarkeit der Glühelemente. Die 1893er Nachbau-Kohlefäden wurden bei Beacon außerdem mit neuen Werkzeugen hergestellt. Während die angeblich alten Goebel-Werkzeuge wirklich aus dem Jahr 1883 stammten, wie derjenige Werkzeugmacher im Jahr 1893 beeidete, der sie für die American im Jahr 1883 gebaut hatte. (Kopie asz-archiv: a.a.O.). Bis dahin, seit September 1881, hatte Goebel die Bambus-Holzfasern frei Hand mit einem Messer zugeschnitten – was keine geeignete Präzision ergab (Kopien im asz-archiv: EW Vol. XXII. No.8, S.46 vom 15. Juli 1893). Es ist damit unzweifelhaft, dass die angeblich alten Beweislampen, die zumindest die Bestandteile der Edisonlampen haben, erst während der American Electric Light-Mitarbeit Goebels im Jahr 1883 entstanden sind. Schließlich beeidete derjenige American Electric Light Company-Glasbläser, Heger, ebenfalls per schriftlicher Eidesstattlicher Erklärung, dass er eben diese Lampen mit eigener Hand nach 1882 gefertigt habe und dass Goebel zu solchen perfekten Glasarbeiten nicht fähig war. Ähnlich bezeugt der Goebel-Sohn William Goebel in den Aufzeichnungen des Kreuzverhörs, wenn er sagt: „Vater war ein Pfuscher“. (asz-archiv: a.a.O.)

.

Edison erklärte in seiner Aussage es für eine Unmöglichkeit, dass Goebel, der wirklich ungeschickt bearbeitete Glastuben, wie die dem Gericht in Boston als Eigenproduktion vorgelegten Exp. 1, 2 und 3 es sind, sein halbes Geschäftsleben (und angeblich früher schon in Deutschland für die Technische Hochschule Laborglas) über Hunderte von selbsthergestellte Barometer verkauft habe.

Es stand Goebel frei, der Veröffentlichung der Edisonpatente (1880 ausgiebig auch in der deutschsprachigen „Staats Zeitung“ berichtet) eigens auszuführen, nach Lage der Beweis- und Prioritätsansprüche zur Diskussion zu bringen oder gegen Edison Klage zu erheben. Die im Jahr 1893 beigebrachten Lampen Exp. No, 4, und 11 wären im Jahr 1880 Anerkennung und Geld wert gewesen – nur konnte Goebel damals solche Lampen trotz empfangener Bezahlungen – von Dreyer und von Arnoux&Hochhausen, nicht vorlegen (a.a.O).

Richter James G. Jenkins bestätigt am 9. Mai 1894 die Einstweilige Verfügung

– Berufung beantragt unmittelbar nach der Entscheidung am 20. Juli 1893 von der Electrical Manufacturing Company, Oconto, Wisconsin vs. Edison et al., gegen die Einstweilige Verfügung im Verfahren Edison et al. vs Electrical Manufacturing Company, Oconto, / Richter Seaman beim United States Bezirksgericht in Milwaukee, zugelassen beim United States Berufungsgericht in Chicago. Richter James G. Jenkins bestätigt am 9. Mai 1894 die Einstweilige Verfügung von Richter Seaman gegen die antragstellende Electrical Manufacturing Company, Oconto. Begründung: Es seien aufwendigst, unter Verschleppung der gesamten Patentdauer (Edisons Patent endete am 19. November 1894) alle Argumente und Beweisführungen bereits in den vorherigen Prozessen gewürdigt worden. Es sei, zusammengefasst, keine neue Evidenz entstanden, die deshalb in den vorherigen Prozessen andere Entscheidungen – schon – nicht hätten veranlassen können.

Zu 3.) war der Gesamtzusammenhang des Auftritts Henry Goebels Sr. in den Edison-Glühlampen-Gerichtsverfahren hier zur Begutachtung der Quellen zu ermitteln. Die Verifizierung und die inhaltliche Interpretation der Sekundär-Quellen ist hinsichtlich der Göbelfrage quellenkritisch einwandfrei. Weil die wichtigen Argumente, die zu den Urteilen führten, in mehreren Fassungen von konkurrierenden Fachzeitungen, in Archiven in aller Welt nachgelesen werden können (z. B. Bibliothek der Leibniz-Universität Hannover; Stadtbibliothek Springe; Stadtarchiv Springe; Museumsarchiv Springe, asz-archiv u.a.). Während die Urteile selbst als Primärquellen in den zuständigen Gerichtsarchiven wie auch beim Elektrogeschichtlichen Institut des MIT, Boston, aufbewahrt werden und der Wissenschaft zugänglich sind. Goebel Sr. trat also bei der Anwaltskanzlei Witter&Kenyon auf Seiten der Beacon Pump Company, Boston (Kopien im asz-archiv: div. Ausgaben EW; ER; EE; ETZ aus 1893 und 1894) im Januar 1893, mit Eidesstattlichen Erklärungen und Konstruktionszeichnungen und als Lampen-Nachbauer bei Beacon in Boston, auf den Plan des letzten Patentjahres Edisons. Eigene Lampen konnte Goebel nicht vorlegen. Er besaß auch keine einzige Photographie einer selbstgebauten Lampe oder einer Batterie, wenngleich es diverse Familienphotos, mit Laden, Fernrohr und Pferdewagen gibt, ist bis heute kein einziges Lampenphoto, das vor dem Edison-Patentjahr 1879 aufgenommen wäre. Goebel hatte die gesamte Lebenszeit, seit der Einwanderung im Jahr 1849, in New York gearbeitet. Er war Zeitzeuge der Elektrifizierung New Yorks. Er behauptete Kenntnisse und Interesse für Bogenlampen (Kohle-Lichtbogen), für elektrische Batterien, für Elektromotore, für Drähte und Leiter, für Torricellis Evakuierung und Glasbläserhandwerk, für Versiegelungen und Kokerei usw. zu haben. Er will aber angeblich von Edisons Glühlampen-Publikationen und Patenten im Jahre 1879 keine Kenntnis genommen haben und habe deshalb auch eigene Ansprüche zu dem Zeitpunkt nicht öffentlich reklamiert. Das tat Goebel erst, nachdem er für die American Light im Lampenbau tätig geworden war. Weiterhin ist für die Aussagekraft der Urteile des Jahres 1893 und 1894 noch beachtlich, dass die vielfältigen Erwerbstätigkeiten der Goebelfamilie ausführte, dass – nach Beweis-Lage, insbesondere von den Söhnen Charles, Adolph und Henry Jr., bei Lampenfirmen in New York, die allesamt Edison Patente unlizensiert unterliefen. Schließlich wird der Hauptzeuge für die Selbstbezeugungen Henry Goebels Sr., der Goebelsohn Henry Goebel Jr., als Bestecher und Bestochener vor Gericht in Oconto aufgedeckt. Sein erwerbsmäßiger Eintritt bei der Anwaltskanzlei Witter&Kenyon, quasi als Berater, Schlepper und Korrumpteur von Zeugen, im Herbst 1892 (Kopien im asz-archiv: EW Vol. XXII. No. 8. vom Juli 1893 S.35 u. S. 45-50), der ferner angeblich alte, nicht funktionstüchtige Beweislampen vorlegte und Zeugen aus der Verwandtschaft und Bekanntschaft Goebels für Witter&Kenyon rekrutierte. Das kann die Streitenden nicht dazu veranlassen, Henry Jr. als Zeuge ins Kreuzverhör zu nehmen (asz-archiv: EW a.a.O.). Es handelte sich allerdings eben nicht um ein ziviles oder staatsanwaltliches Gerichtsverfahren, sondern um Anträge auf Einstweilige Verfügung, wegen Patentverletzung, nicht wegen Betrugs. Mit dem Sohn Henry Goebel Jr. als disqualifiziertem Kronzeugen war die Goebel Defense sachlich ohne Aussicht auf Erfolg für die Verteidigung. Im Gegenteil standen nun Falschaussagen und Widersprüche des alten Goebel allein gegen Aussagen zahlreicher Laienzeugen aus seinem eigenen Verwandten- und Bekanntenkreis (Kopie im asz-archiv aus dem Nationalarchiv und Aufzeichnungen, Gruppe 21, gedruckte Fallakten des Billigkeitshofs Nr. 3096 Boston: Eidesstattliche Erklärung Henry Goebels vom 21. Januar 1893, 21 S.: z. B. Münchhausen; Öllampen statt Glühlampen; Datierungsfehler für die Evakuierung der angeblichen Beweislampen; Quecksilberreinigung und Ablagerungen an Kupferdrähten u. a.).

Es ist diese erste Eidesstattliche Erklärung vom 21. Januar 1893 Goebels quellenkritisch für die Bewertung sämtlicher Witter&Kenyon-Texte typisch problematisch. Hier hat aus Sicht des Gutachters auf diese Quelle (Originaltext in Kopie) bis zum Gutachten „München-Kritik 2006“ die Quellenkritik folgende Problematik nicht entdeckt. Der US-Amerikaner Goebel gab laut Quelle seine Eidesstattliche Erklärung angeblich in deutscher Sprache ab. Das geschah in den Räumen der Anwaltskanzlei Witter&Kenyon (Verteidiger gegen Edison). Ein Anwalt fungierte in obrigkeitlicher Rolle (Notar) und vereidigte die Zeugen. Ferner angeblich anwesend war ein Übersetzer. In unmittelbarem Anschluss an Goebels mündlich abgegebener, schriftlich protokollierter Aussage wurde die Aussage ins US-Amerikanische übersetzt, anschließend vom Zeugen und vom Notar unterzeichnet und beglaubigt. Dieser US-Amerikanische von Goebel beeidete Text wird dem Bezirksgericht in Boston vorgelegt, eine persönliche Zeugenvernehmung Goebels oder ein Kreuzverhör werden nicht durchgeführt. Da heißt es dann im deutschen Text von Goebel: „…ich machte auch eine gute Anzahl physikalischer Instrumente unter der allgemeinen Leitung dieses Professors Münchhausen, meistens für Lehrer der Schule für Technologie in Hannover und für Professor Münchhausen und Andere. Wir machten eine große Anzahl von Experimenten auf elektrische Lampen, waren mit dem elektrischen Lichtbogen und seinem Betragen bekannt, und stellten denselben häufig her. Münchhausen war ein sehr geistreicher Mann und verweilte häufig längere Zeit in meinem Arbeitszimmer…“

Dieser Goebel-Text wird von dem Gutachter Pope nach der beglaubigten Us-Amerikanischen Übersetzung im Electrical Engineer, der ausführte, dass – nach Lage der Beweise – und so zitiert: „to repair philosophical apparatus for the instructors in the Technological School of Hannover, he soon became much interest in physical research, in which he was encouraged by one Professor Mönighausen, a tutor in a neighboring wealthy family, for whom he made various pieces of apparatus, and who was accustomed to spend a great deal of his leisure time in Göbels little shop…“ (Kopie in asz-archiv: Electrical Engineer, New York. Vol. XV. No 247, S. 78, vom 25. Januar 1893). Wie aus dem anregenden Familiennamen „Münchhausen“ der gar nicht in der deutschen Sprache vorhandene Name „Mönighausen“ wird, so erscheint die Sensationsnachricht eines berühmten Deutschen bereits in der ETZ Heft 7, S. 89f vom 17. Februar 1893: „… machte Goebel, angeregt durch Prof. Mönighausen aus Hannover, diesbezügliche Versuche….“ und schon „Mönighausen in Hannover“ in der Neuen Deister Zeitung Springe, 19. Jahrgang, vom 14. Februar 1893, wo noch lebende Zeitgenossen Heinrich Göbels sich über „Professor Münchhausen aus Springer oder in Springer“ doch sehr gewundert hätten, zumal das Lampenwissen jener Zeit im Hannoverschen, auch im Vorläufer der Technischen Hochschule unbekannt war.

Ganz komisch sind dann Sprachblüten, wie die Heimatstadt Springe am Deister benannt als Springer, der Familienname Göbel oder Goebel als Gobel und – ganz unglaublich – Goebels deutsche Ansage Angelrute, in der Rückübersetzung als Fischerstange – so habe Goebel angeblich unterschrieben. Unterschrift fehlt aber.

Copyright: Köln, 1. März 2021 Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing.

.

Sämtliche Originaltexte und Übersetzungen in die deutsche Sprache sind im Internetz: bei http: WordPress Dietmar Moews‘ Blog unter LICHTGESCHWINDIGKEIT bereitgestellt, dazu weitere aufschlussreiche Originaldokumente, deren Vorlagen oft schlecht kopierbar sind und Übersetzungen sehr zeitaufwendig.

.

Auf Dietmar Moews‘ Blog bei WordPress im Internetz sind SCHLÜSSELDOKUMENTE bereitgestellt, wie die Affidavits von dem Goebelfreund JOHN WILLIAM KULENKAMP, die faksimilierten Patente, Electrical World-Publikationen zu den über 800 Kreuzverhörfragen, Eidesstattliche Versicherungen und die 1893er Gerichtsurteile von Boston, Chicago und St. Louis auf Edisons Anträge auf sofortige Unterlassungsverfügung der Lizenzverletzung, jeweils in den us-englischen Originalfassungen und von Dietmar Moews in deutsche Sprache übersetzt.

.

FINE E COMPATTO

.

WARNUNG: recommended posts (Zusätze, die als Empfehlungen oder Beziehungen von WordPress hier eingestellt werden)

auf dem Dietmar Moews‘ Blog eingeblendete „Recommended Posts“ oder sonstige „Pseudoempfehlungen“ werden von WordPress

.

gegen das Einverständnis des Eigentümers Dr. Dietmar Moews

.

hier gezeigt und sind keine Empfehlungen von Dr. Dietmar Moews. Nichts davon wird i.S.d.P. von Dr. Dietmar Moews verantwortet. Dietmar Moews klickt diese „recommendends“ nicht an und liest nichts davon.

.

Ab jetzt werden alle Dietmar Moews‘ Blog-Beiträge mit dem SLOGAN

FINE E COMPATTO deutlich beendet.

.

WARNUNG: recommended posts

.

und BESTELLEN

subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews

Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln

Blätter Neue Sinnlichkeit

.

Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.

Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)

Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 12.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 4.-

Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:

PANDORA KUNST PROJEKT

zu Händen Dr. Dietmar Moews

Mainzer Straße 28

D-50678 Köln am Rhein


Neue Sinnlichkeit 77 Blätter für Alice Schwarzer, Karl Marx, Karl May und Heinrich Goebel

Juni 13, 2021


Lichtgeschwindigkeit 10225

am Sonntag, 13. Juni 2021

.

.

Dietmar Moews‘

LEXIKON DES KUNSTWESENS

Alice Schwarzer

Alice Schwarzer, S. wurde als Alice Sophie Schwarzer am 3. Dezember 1942 in Wuppertal geboren. S. ist eine Emanzipationspolitikerin, deutsche Journalistin, Publizistin und Gründerin und Herausgeberin der Frauenzeitschrift Emma. S. bezeichnet sich selbst als Feministin und sieht vorrangig patriarchalische Herrschaftszwänge, nicht vorrangig sexuelle Aspekte der Gender-Spielarten als ihr emanzipatorisches Anliegen. S. wuchs als nichteheliches Kind bei ihren Großeltern auf, wurde zwölfjährig evangelisch getauft und ist Kirchenmitglied. S. war Schülerin einer Handelsschule, arbeitete ungelernt kaufmännisch. S. ging 1963 nach Paris und lernte Französisch. Ab 1965 volontierte sie redaktionell bei den Düsseldorfer Nachrichten, wurde 1969 Reporterin bei Pardon, von 1970 bis 1974 war S. freie Korrespondentin für Funk, Fernsehen und Zeitschriften und studierte gleichzeitig an der Universität Vincennes Psychologie, Soziologie fand Anschluss an die Frauenbewegung und deren 68er Leitfigur Simone de Beauvoir. Im Jahr 1983 brachte S. ein Gesprächsbuch und ein Fernseh-Interview mit Frau de Beauvoir in einen publizistischen Prominenzrang. Im Zuge der französischen Frauenbewegung initiierte S. die Legalisierung der Abtreibung in Deutschland mit der Illustrierten STERN, 1971, Motto Frauen gegen den § 218, in der 374 Frauen erklärten, „Wir haben abgetrieben!“ S. ging es im Kern um die politische Selbstbestimmung. Dabei zielte S. auf „kulturelle Zwangsheterogenität“. Mit Der kleine Unterschied und seine großen Folgen gelingt S. weltweit in vielen Sprachen übersetzt und publiziert zu werden: „Nicht unsere Integrierung ist wünschenswert, nicht die Vermännlichung der Frauen, sondern die Vermenschlichung der Geschlechter.“ Ab 1975 gründet S. die deutsche Zeitschrift Emma, die sie im Januar 1977 als Autorin, Verlegerin und Chefredakteurin erstmals herausbrachte. Seitdem hat S. ihre kreativen Kreise gezogen, über eine reaktionäre Esther Vilar, Jörg Kachelmann, Name-Dropping, Steuerfahndung, weiblicher Weingenuss, zahlreiche Preise und Anerkennungen und Einsicht, eine Politikerin der eigenen Emanzipation durch Kampf, aber nicht eine Denkerin der sozialen Integration zu sein, einen prominenten Platz zwischen Sexismus und Gender zugewiesen bekommen. Autobiografien: Lebenslauf; Lebenswerk.

.

Liebe Benutzer der LICHTGESCHWINDIGKEIT, wer den Anfang der Fortsetzungs-Folgen >SPRINGER GOEBEL< in der Ausgabe Neue Sinnlichkeit 76 Blätter für Kunst und Kultur, mit dem Untertitel Blätter für Menschen, die sich nach mir sehnten  die im November 2020 – im 41. Jahrgang und in loser Folge – auf dem Leser-Markt wahrgenommen wird, kann hier den Anschluss mit Heft NUMERO 77 kennenlernen.

Mit dem SPRINGER GOEBEL geht es natürlich um die heutigen GOEBEL SPRINGER, die Irregeführten, die Trägen, die Anmaßenden, die Mitläufer und die sozial Regredierten als Abbild für heutige Erinnerungskultur (S. Steinmeier) und das konkrete ERINNERN und VERGESSEN in einer deutschen KLEINSTADT, seit 1950 bis heute:

Der Versand an die Abonnenten auf Lebenszeit ist erfolgt.

Mit dieser Ausgabe Neue Sinnlichkeit 77 werden Aspekte des wirklichen sozialen Geschehens festgestellt und interpretiert. Mit den Abziehbildern der ALICE SCHWARZER, des KARL MARX, des KARL MAY und des GUISEPPE VERDI (der sich als Henry Goebel Sr. verkleidete), wird verglichen, was Qualitäten sind, die jemand hat, die jemand hatte, Leistungen, die vorliegen, öde Gewöhnlichkeit eines Lumpen, der glaubte, man könne eine Justiz mit billiger Angeberei irritieren. Henry Goebel hat an sich nur immer wieder materiellen und sozialen Müll produziert und sich dabei mit Mobgerede unter seines Gleichen in Szene gesetzt.

.

Nach langer Zeit habe ich ein Inserat in der deutschen Wochenzeitung DIE ZEIT veranlasst – womit sich die Bezieher zusätzlich in den gelebten Zusammenhang unserer Massenmedial-Welt eingebunden fühlen können.

.

Neue Sinnlichkeit 77 Blätter für Alice Schwarzer, Karl Marx, Karl May und Heinrich Goebel

Zum Geleit

Grüß Gott, liebe Neger, Frauen und Männer, liebe Frau Schwarzer, liebe Radebeuler, liebe Springer. Blätter für die Gegenwart und die Zukunft, die technisch überformt und neusinnlich gelebt werden können sollen – ich will diesen im Jahr 1979 formulierten Anspruch nicht aufgeben. Und darauf werden ein Alleinstellungsmerkmal und mein Lebenssinn verbunden. Meine Abonnenten und die Leserinnen und Leser können sicher sein, eine mit Liebe und kritischem Geist angefertigte Zeitschrift zu erhalten.

ALICE SCHWARZER hat es inzwischen, nach vielfältigen Wägungen, in den Kreis meiner Exzellenzen geschafft – die bekanntlich überwiegend männliche Genies sind oder waren. Schwarzer war eine ehrgeizige Journalistin und Unternehmerin. Ihr Lebensthema Emanzipation ist edel. Ihr Erfolg ist – durch die grundgesetzpatriarchalische, staats-monopolkapitalistische Verfassung des heutigen Deutschlands – geduldig erstritten. Alice Schwarzer hat viele offene Fragen auf Für und Wider eines anderen Geschlechts nicht gefasst. Momentan leiden wir an einer postmodernen Feindlichkeit.

Anders ist es mit KARL MARX. Er saß und schrieb nichtsnützig Texte ab und fütterte den Irrlauf der Evolution mit Hämorrhoiden. KARL MAY erfand benutzerfreundliche Bücher, die Millionen begeistern; in RADEBEUL weiß man, May war nicht bei Beduinen und Indianern, aber kriminell. HEINRICH GOEBEL erfand seine theatralische Sendung mit Meineids-Geldern von 10 Jahre dauernden Glühlampen-Lizenzbetrügen; SPRINGER wissen nicht, dass der kriminelle Wicht kein Werk hat und kein PIONIER war.

.

Erfindungen, Entwicklungen und Patente geschlossener elektrischer Lampen

Dietmar Moews

.

Kritikmangel durchzieht unsere Sprechgewohnheiten vielfältig. Deshalb sage ich gerne im klärungsbedürftigen Gespräch: Verstehe bitte, was ich meine, nicht, was ich sage.

Beispielsweise findet sich ein solcher sprachlicher Irrgang im Gebrauch des Wortes Erfindung – man sagt leicht Erfindung, wenn es sich dabei in Wirklichkeit um eine neue Stufe einer angängigen kontinuierlichen Entwicklung handelt. Darauf muss man mit Verständnis Dreierlei unterscheiden:

Erfindung/neue Idee,

Entwicklung/praktische Umsetzung,

Patent/kommerzielles Vorrecht

Erfindung einer Idee – sei es eine wirkliche Neuigkeit – ist daran erkennbar, wenn diese Idee niemals vorher bekannt war. Am Beispiel der geschlossenen elektrischen Lampen, die eine Jahrhunderte währende Entwicklung sind, besteht die Idee darin, Licht ohne offenes Feuer, mit elektrischem Strom als Triebmittel, haben zu wollen. Denn ein offenes Feuer einsetzen bringt Brandgefahr, Hitze und Rauch, die von einer offenen Flamme kommen. Die Idee, die Erfindung, dieser Lichtquelle, rührte vom Bedarf an einer nicht offenen Leuchtquelle, dass Stroh im Haus nicht zündelt oder im Bergwerk es nicht zu Gasexplosionen kommen soll. Zur Idee kamen im Laufe der Zeit Entwickler, die vermutlich mit Entwicklungsanstrengungen, manchmal auch zufällig, der Idee ihre Mühe und Geschicklichkeit zuwendeten. Bei der geschlossenen elektrischen Lampe kamen verschiedene Ideen und Motive über Jahrhunderte in einer langen Entwicklung zahlreicher weiterer verschiedener kleiner Experimente und Erfindungen zusammen. Materialkunde, Stromquellen, Betriebssicherheit, Kosten, Geniekraft, Gruppenarbeit, Industrietechniken, internationale Kommunikation der Elektrifizierung, moderne Fortschrittsideologie, Massenbedarf, Patent- und Lizenzrecht, wie Edison vormachte.

Mit Hilfe des jeweiligen Standes der Kunst der technischen Entwicklungen auf der Basis vielfältiger Ideen und Erfindungen wird erforscht, experimentiert und weiterentwickelt. Das neue Dynamo-Aggregat brachte fließenden Strom, der einen elektrischen Betrieb von geschlossenen Lampen ermöglichte. Ab 1876 ging es Patententwicklern um eine neue Technik der Beleuchtung, die den bis dahin gebräuchlichen Lampen – wie Öl-Verbrennungslampen, Gas-Jets, Wachskerzen, Fackeln und offenes Feuer, z. B. auch in den elektrischen Kohlenelektroden-Bogenlichtern – in den Herstellungs- und Betriebskosten und der ungefährlichen einfachen Alltags-Handhabung und Haltbarkeit überlegen sein mussten: Die Idee der „kommerziellen Glühlampe“ wurde patentreif entwickelt. Edison und seinen Mitarbeitern gelang der Durchbruch in den Jahren 1879 bis 1886 mit einer hochohmigen Bambus-Glühfaden-Vakuum-Ganzglaslampe.

Bis wir heute z. B. LED-Licht und Neon-Leuchtstoffröhren, Laser und – inzwischen überholt – Edisons „Incandescent Electric Vacuum Lamp“ hatten, die als weiterentwickelte Osram- und

Philips-Glühbirnen, aus günstigeren Werkstoffen, noch kennen, wurde enormes technisches Wissen und kostspielige Geduld aufgewendet. Edisons-Qualitätsidee schritt vom Konzept der elektrischen Stark-Glühlampe zur hochohmigen, stromsparenden Vakuum-Glasbirne – zunächst bei Gleichstrom, bald mit einem Bambus-Kohle-Glühelement. Aus klimatischen Motiven siedelte Edison sein Kohlefaden-Brat-Labor von Menlo Park nach Harrison um. Man hatte gelernt, dass es dabei um extrem spitzfindige Feinheiten ging – vom Regenwetter, Luftdruck, Wind, Lufttemperatur usw. – unter welchen Bedingungen dann vielstufig und bei welchen Brenntemperaturen optimiert verkohlt werden konnte. Edison fand zunächst mal, dass mineralfreie Glühelemente die geeignetsten waren. Dann wurde gesucht und unter 6000 Holzsorten wurden lediglich sechs verschiedene gefunden, die sich den Patentansprüchen gemäß zu Glühfäden verarbeiten ließen. Es war die feinste Bambusfaser, die sich abspalten ließ, gleichförmig biegen ließ, extrem elastisch, haltbar und preisgünstig war.

Man muss Verständnis für diese kommunikative Entwicklungsindustrie schaffen. Im Falle Edisons gelang schließlich das Patent von 1879 und folgende nunmehr „hochohmige“ Auslegungen dieser Lampentechnik weltweit als Weiterentwicklungen. Bald wurden die geschlossenen Glasbirnen, für die Edison sauerstoff-empfindliche Glühelemente zum Leuchten nutzte, mit nichtoxidierendem Gas, anstelle des Vakuums, gefüllt. Eine Eau de Cologne-Flasche von 4711 war als Glasgrundstoff einer solchen Patentkonzeption völlig ungeeignet. Ein Springer Pionier mit Heimatbewusstsein, Günter Haupt, machte diesen Scherzartikel im Jahr 1970.

.

Inhalt

Umschlag: Ausstellungsplakat DIETMAR MOEWS 1986 im Flughafen Hannover-Langenhagen 1

Zum Geleit 2

INHALT 3

IMPRESSUM 3

ABONNEMENT NEUE SINNLICHKEIT AUF LEBENSZEIT FÜR 500 EURO 3 ERFOLGSKINDER 4

LAYOS DAYATOS: >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< Folge ZWEI 9

DOKUMENT-FAKSIMILE: Goebel-Patentablehnung für Glühlampe 1882 50

DEUTSCHES MUSEUM 2006: Anerkennung Dietmar-Moews-Goebel-Gutachten 2005 54

ADOLPH FREIHERR KNIGGE: ÜBER EIGENNUTZ UND UNDANK 1796

Knigge setzt Kants kategorischen Imperativ in

allgemeinverständliche Klarheit: Fortsetzung XXVII 57

DIETMAR MOEWS: Lexikon des Kunstwesens: Alice Schwarzer 60

ALICE SCHWARZER: Portrait: Die Linie von Dietmar Moews 61

DIETMAR MOEWS: Die Kinderseiten der Epoche: Bummsti 62

Auflösung Qualitätsrätsel 76: Robert Walser (1878-1956)

QUALITÄTSRÄTSEL 77: Wer hats geschrieben? 64

Impressum

Neue Sinnlichkeit Blätter für Kunst und Kultur seit 1979 erscheinen in loser Folge im Pandora-Kunst-Verlag, Springe, Hannover, München, Leipzig, Magdeburg, Dresden, Berlin, Köln; ISSN 1432-5268

.

ABONNEMENT AUF LEBENSZEIT FÜR EINMALIG 500

.

E-Mail dietmarmoews@gmx.de Verlagsanschrift und Abonnement auf Lebenszeit bei:

Dr. Dietmar Moews Mainzer Straße 28, D-50678 Köln ISSN 1432-5268

………….abschneiden und …..nur mut …… ….. ….. einmalig fünfhundert Euro …………………..

abonnement auf lebenszeit NEUE SINNLICHKEIT ist so möglich:

schicken Sie 500 EURO als einmalige bezahlung (bar oder scheck) an meine verlagsanschrift: dr. dietmar moews mainzer straße 28, 50678 köln sowie ihre adresse, wohin zukünftig die lose folgenden blätter gesendet werden sollen: zur freude und belohnung sparen sie auf diese weise täglich ganz erheblich, mit einem ABONNEMENT AUF LEBENSZEIT FÜR 500 EURO

.

Ich habe ein Herz in Heidelberg – Dietmar Moews

.

Goebel-Springer 2020 –

Rechtsstaat und Lauterkeit

Folge 2

von Layos Dayatos

Goebel der Springer, Verbrecher und Krimineller in Amerika, und die Springer Lauterkeit im Jahr 2020. Was ist NEU – mit der Identifikation der Springer im schwimmenden Ichgefühl und einem Edison-Trotz? – Man sagt: „Ich glaube Göbel“ – um mit angeblichen Eidesstattlichen Erklärungen von anfang 1893 Stolz zu rechtfertigen. Springer“ nannte Henry Goebel Sr. unter Eid, am 21. Januar 1893,„Springer“, schrieb der Elektro-Guru Pope in seinem absurden Zeitungstext THE ELECTRICAL ENGINEER, 25. Januar 1893. Was bedeuteten Edisons Patente? Eigene Patente wandte Goebel selbst nicht an. Erst 1881 fing Goebel als Glühlampen-Werker an und hütete ein Mäppchen mit Zeitungsausschnitten zu Edisons neuen Glühlampen (EW: Sohn Wm. A. Goebel: Kreuzverhör 1893: „certain papers which tell all about it„). Springer ignorieren zwei Tatsachen: Es gab patentierte Glühlampen lange vor etwaigen Göbel-Lampen 1854; aber 1893, vor Gericht, ging es um Lizenzen und das angebliche Goebel Exh. 4.

Diese Neue Sinnlichkeit 77 bringt 7 angebliche Goebel-Texte von damals, wie sie Januar bis April 1893 vor Gericht waren in: >GOEBEL-SPRINGER 2020 – Folge 2<

.

ZWISCHENFAZIT 1 In >Goebel-Springer 2020 – Folge 1<, in Neue Sinnlichkeit 76 weltweit veröffentlicht, wird das THEMA entfaltet. SPRINGER hat Göbelschilder, Göbelmale, Göbelhaus, städtische Göbel-Proklamationen, das Dauerfeuer der NDZ, Bücher, „Geschichte der Stadt 1954“, „Ortschronik 2002“, „Die Göbel-Legende 2007“, diverse Springer-Selbstbilder, Göbel-Fake im Internetz, eine Göbel-Propaganda des Otto-Hahn-Gymnasiums „Goebel-Projekt“, der Rest des Verkehrs- und Verschönerungsvereins, Brockhauseintragungen, Archivalien, als „Springer bekanntester Exportschlager, neben dem Dschungelcamp“ (Jubiläums Magazin NDZ 145 Jahre v. 1. Juli 2020) aktualisiert.

.

Aus SPRINGER GOEBEL 2020 Folge EINS hier noch ein Kurz-Zitat aus OFFENER BRIEF an Bürgermeister Springfeld, September 2020 Neue Sinnlichkeit 76:

„Dipl. Ing., Dr. Dietmar Moews am 28. September 2020 Mainzer Straße 28 D-50678 Köln – 5 Seiten

An den

Stadtrat Springe sowie

Herrn Bürgermeister Christian Springfeld

Rathaus Auf dem Burghof

31832 Springe

betrifft: Verbrecher, Krimineller – „Stolz auf einen angeblichen Pionier“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Springfeld,… Der hier umstrittene Henry Goebel Senior war gerade was mehrere Meineide, Betrug, Betrugsversuche und zivile Intriganz betrifft – nach heutiger deutscher Rechtsstaatsdefinition – gerichtsnotorisch ein Verbrecher, ein Krimineller*. Von Goebels ebenfalls gerichtsnotorischen üblen privaten Verhaltensweisen noch abgesehen. *Verbrecher, Krimineller (bei StGB-Strafmaß über 1 Jahr Haft). …Ich bitte Sie deshalb ausdrücklich, den in der NDZ und im Ratsprotokoll zu findenden Vorschlag, zukünftig „Stolz auf Goebel Sr.“ offizial zu proklamieren, zu unterlassen. Offiziale Feststellung der Springer Stadtverwaltung ist ein normativer Modus. Gesetzlich frei sind öffentliche Meinungsfreiheit und Selbstdesign einer wirklichen Schande;das ist jedem Menschen in Deutschland individuell unbenommen. Zu amtlichen Zwecken der Tourismuswerbung und Stadtmarketing ist Unwahrheit rechtswidrig. Es stehen möglicherweise Abmahnungen, Feststellungen und Kosten für die Stadt in Sicht. Das betrifft Internetzauftritt, schriftliche amtliche Stellungnahmen der Stadt, dieSchrifttafeln, Huhnhaus und Osram-Bastei, die Ortschronik… mit freundlichem Gruß Dietmar Moews“.(Ende Zwischen-FAZIT der Folge 1)

.

NEU DENKEN: in >Goebel-Springer 2020 – in Rechtsstaat und Lauterkeit< Folge 2

Es folgen (textkritisch völlig zweifelhaft, s. u. Anm.) die

.

SIEBEN AFFIDAVITS, die

.

HENRY GOEBEL SR

.

unter Eid, zwischen 21. Januar bis 8. April 1893 in New York, als Zeuge gegen Edison, abgab :

(1) Man muss wissen, dass das amerikanische AFFIDAVIT als rechtlich gewertete Form einem vor einem Gericht persönlich geleisteten Eid gleich ist, stärker als die in Deutschland übliche Form einer Eidesstattlichen Versicherung.

2) Da es Edison im Januar 1893 um unverzüglichen Schutz (3 Anträge auf unverzügliche Unterlassung) gegen akute finanzielle Schäden ging, hatten hier Richter und Rechtsanwälte, allenfalls Gutachter, zu tun; Verursacher waren drei verschiedene Lampenhersteller in drei verschiedenen US-Staaten (lokalisiert bei drei Gerichten). Der Springer Henry Goebel Senior war allenfalls Zeitungsleser, hatte aber persönlich rein überhaupt nichts mit Edisons-Gerichtlichkeiten zu tun. Edison & Co verlangten den Schutz des gültigen staatlich verliehenen US-Patents No. 223,898, erteilt Jan. 27, 1880. und klagten auf „Einstweilige Anordnung der Unterlassung“ der unlizenzierten Nutzung seiner Patentqualität.

3) Bereits zu Beginn der Edison-Glühlampen-Gerichtsverfahren, im Jahr 1885, hatte sich Henry Goebel Sr., Anwälten der Patentverletzer aus Eigeninitiative als „Lampenerfinder vor 1879“, angeboten – Edison-Gegner hatten Goebel kurz kennengelernt, aber keine Geltung oder Beweise für Goebels Prioritäts-Behauptungen erkennen können – es ist gerichtsnotorisch: Goebel konnte keinerlei Beweise oder eigene Musterlampen vorzeigen.

4) Endlich, Ende 1892, als Edison den abschließenden Gerichtstitel für seinen Patentschutz erhalten hatte, begannen die restlichen amerikanischen Patentverletzer sich juristisch für den Endkampf vor ihren Heimatgerichten vorzubereiten. Einige gaben den Lizenzbetrug kampflos auf. Das fachlich hoch angesehene Anwaltsbüro Witter & Kenyon N. Y. N. Y. für die Beklagten, wurde von jenen Ende 1892 immer noch „Edison-Lampen“ herstellenden und vermarktenden Firmen, Beacon/Boston, Columbia/St.Louis, Electr. Manuf./Oconto, mandatiert. Edison veranlasste also drei Klagen auf Einstweilige Anordnungen bei den Gerichten in Boston, in St. Louis und in Chicago, vertreten durch seine Klagevertreter-Anwälte Dyer, Dyer, Mitchell, Fish et al. N. Y. N.Y.

5) Im September 1892 begann das Büro Mr. Bull, im Auftrag der Witter & Kenyon, Argumente, Beweismittel und Zeugen gegen Edison herbeizuschaffen. Bull nahm Kontakt mit Henry Goebel Junior (geb. 1855) auf, Goebel Sr.s Sohn. Dieser Goebel Jr. suchte in der eigenen Familie und in der Nachbarschaft nach Zeugen und „alten Beweislampen“. Zeugen sollten unter Eid bereit sein, zu Protokoll zu geben, diese Lampen früher bei Goebel persönlich erlebt zu haben. Alsdann kam Henry Goebel Junior täglich „Kopfgeld“ zeigend zu seinen Arbeitskollegen in der Spielzeug-Manufaktur, immer wenn es ihm gelungen war, weitere Zeugen zur Vereidigung zu schleppen. Zeugen-Schleppen wurde Henry Goebel Jr.s Hauptbeschäftigung, der darauf seine eigentliche Erwerbsarbeit aufgab. Bald sah man ihn mit Geldbündeln und stets betrunken. Dann kaufte er Glastuben-Rohr und bastelte im September 1892 selbst „Goebel-Beweislampen“, die dann als Exh. No. 1, 2 und 3 durch Herrn Bull von Witter & Kenyon als angeblich alte Goebel-Lampen in Boston dem Gericht des Richter Colt vorgelegt wurden. (Alle vorstehenden und folgenden einzelnen Angaben und Details sind gerichtsnotorisch sowie in den Elektrofachzeitschriften prozessbegleitend, im Jahr 1893, publiziert und von Dietmar Moews nachgewiesen, vgl. Moews-Archiv in Köln).

6) Erst jetzt, Ende 1892, zog Henry Goebel Jr., auf Verlangen der Witter & Kenyon, seinen Vater, den in Springer als Heinrich Göbel im Jahr 1818 geborenen Henry Goebel Sr. (inzwischen 74 Jahre alt, außerhalb in Tappan als Ruheständler wohnend) in dieses Zeugengeschäft hinein. Nachdem Anfang Januar 1893 Edisons persönliche Eidesstattliche Erklärung zum Patentanspruch bekannt wurde, berieten sich Witter & Kenyon und der berühmte Elektro-Lobbyist Pope mit Henry Goebel Sr.; Pope spitzte Goebel darauf zu, eigene Behauptungen gegen alle von Edison aufgezählten Patent-Qualitäten aufzustellen und zu beeiden. (vgl. 1. und 2. Affidavit). Goebel kam in seiner ersten Affidavit – brühwarm Edison antwortend – quasi „rückblickend“, auf ein Goebel-„Pionierwesen“, entweder vor 1848 in Springer oder vor Edisons Patentjahr 1879. Witter & Kenyon gaben im Januar 1893 auf, die Patentverletzungen ihrer Mandanten abzustreiten. Stattdessen machten sie „Goebel-Defense“. „Goebel-Defense“ – das ist heute RECHTSGESCHICHTE – kaum wert, STOLZ oder PIONIERWESEN vom Falschzeugen Goebel darin zu finden. Es war Zeitverschleppung als Prozess-Verfahren, bis das Edison-Patent 1894 auslief. Man brachte gegen Edisons Lizenzanspruch EX PARTE eine angebliche Goebel-Glühlampen-Priorität vor den Richter. Dazu Franklin Leonard Pope in ELECTRICAL ENGINEER sowie die New Yorker Tageszeitung THE SUN setzten „Goebel-Defense“ in Gang – nun fehlte noch ein Eid dazu von Henry Goebel Sr. als sein eigener Kronzeuge, begleitet von unkompetenten gekauften Zeugen.

7) Jetzt erst folgen die 7 Goebel Sr.-Affidavits, die in den „Hearings“ vor den Richtern zur Klärung beitragen sollten (diese hunderte Zeugen wurde von den Richtern weitgehend ignoriert): Immerhin, Popes großer Artikel der übersehenen Wiederentdeckung Henry Goebel Sr.s, der angeblich schon in den 1850 Jahren Edison antizipiert haben wollte im E E am 25. Januar 1893 sowie THE SUN, „HENRY GOEBEL, INVENTOR – THE MAN WHO SAYS HE IS THE PIONEER OF ELECTRIC LIGHTING“, gleichzeitig, am 26. Januar 1893, bestärkten die Zeitkosten durch „Goebel-Defense“.

8) Die unter EID von Henry Goebel Sr. aufgestellten schriftlichen Selbstbezeugungen vom 21. Januar 1893 kamen ohne jegliche Beweise daher. Der Boston-Richter Colt hätte Goebel Sr. persönlich vorladen müssen und ihn zur allseitigen Befragung und Mitwirkung als Zeuge aufzufordern gehabt. Stattdessen kam es zu weiteren sechs Eidesstattlichen Erklärungen Goebel Sr.s, (s. u.) die noch heute jeder lesen kann, ohne zu wissen, ob und wo diese Texte in den drei Verfahren wirklich vorgelegt worden waren, wer die wirklich verfasst hat, egal, ob da Henry Goebels zittrige Unterschriften drunterstehen oder nicht, egal ob in Deutsch mit englischer Grammatik (oder konnte Richter Colt einen deutschen Text verstehen? – NEIN) – was zählte, waren also immer die englischen Affidavits.

9) Immerhin „musste“ der 74-jährige Henry Goebel Sr., noch Ende Februar 1893, eine Woche nach Boston reisen, um dort bei der von Edison verklagten Lampenfirma Beacon Vacuum Pump & Electrical Co. et al. konkret und eigenhändig Beweis-Nachbau-Lampen herzustellen, die für die Edison-Beacon-Klage, vorgezeigt werden sollten. Es wäre weltfremd zu glauben, Goebel Sr. reiste nach Boston auf eigene Kosten. Er versagte allerdings völlig. Seine bei Beacon verhunzten Tuben-Nachbauten kamen indes ohnehin für Richter Colt in Boston zu spät. Stattdessen wurden später in St. Louis und Chicago solche von Beacon-Lampenmachern nachgebaute Goebel-Exh. A, B, C … P mit angeblichen Teststatistken zitiert – die Lampen überzeugten gutachterlich nicht.

10) In Boston vor dem Bezirksgericht mit dem Richter Colt, in Edisons Klageverfahren auf Einstweilige Unterlassungsverfügung gegen die Patentverletzer von Beacon/Boston, kamen aber die drei von Henry Goebel Jr. selbstgemachten Eigenbau-Beweislampen, Exh. Nr. 1, 2 und 3 zum Augenschein – und die fielen völlig durch: teils beschädigt, kein Vakuum, Eisendrähte, sie leuchteten nicht. Darauf brachten Witter & Kenyon zuallerletzt eine weitere „Goebel-Beweislampe Exh. Nr. 4.“ zum Vorschein, die bis dahin niemand kannte. Exh. Nr. 4 kannte auch Henry Goebel Jr. nicht. Und Gut-achter Pope erwähnte in seinem „Overlooked“-EE-Text vom 25. Januar 1893 diese Exh. Nr. 4 auch nicht. Und Henry Goebel Sr. – in all seinen Selbstbezeugungen – hatte das brillante Stück zunächst nicht erwähnt. Da diese ziemlich neue Tubenlampe Exh. Nr. 4 alle Edison-Eigenschaften hatte, kam sie zur allgemeinen Bewunderung als Glasbläser-Meisterkunst in Rede. Doch Henry Goebel Sr., der auf Veranlassung der Anwälte Witter & Kenyon ja persönlich nicht vor Gericht als Zeuge vorgestellt worden war, der EX PARTE-halber auch vom Richter Colt nicht als Zeuge einbestellt worden war, dichtete nach dem überraschenden Auftauchen von Exh. Nr. 4 das Meisterstück sich kurzerhand selbst nachträglich an. Goebel Sr. zeigte dabei aber viel zu viel Unwissenheit und technische Fehlangaben. Folglich wurde seine Selbstbezeugung als wertlos beurteilt. „Exh. Nr. 4“ war zu neu – der bezeugte Bauer hieß nacheislich HEGER. Damit war die „Goebel-Defense“ gestorben. Aber die Prozessverschleppung der Verteidigung von Witter & Kenyon gegen Edison war aufgegangen. Damit endete Edisons Patentschutz 1894, ohne weitere Sanktionen gegen die Lizenzbetrüger. Edison blieb ohne jedwede Entschädigung. Seine Firmen gingen leer aus. Sie blieben auf all den Prozess- und Anwaltskosten sitzen. Der weitere Klageweg konnte wegen Zeitmangels nur fallen gelassen werden. Die meisten Betrüger machten pleite, zahlten nicht, und fingen dann mit anderem Firmen-Namen neu an.

11) Zivile und strafrechtliche Verfolgung der Henry Goebels Sr. und Jr., wurden nicht veranlasst, nicht vom Staatsanwalt, nicht von Edison. Aufgrund der zielgerichteten eigennützigen Falsch-Bezeugungen (fraud, bribery) unter Eid, standen beide Goebels gerichtsnotorisch als Verbrecher und Kriminelle fest. Henry Goebel Sr. starb ende 1893 – gegen Tote wird nicht geklagt. Henry Goebel Jr. hatte vermutlich einen Leberschaden. Sein Restleben wurde nicht überliefert. Vom Rest dieser Henry-Goebel-Bande wird weiter unten gezeigt: Eidesstattliche Erklärungen, Kreuzverhöre usw.)

.

HENRY GOEBEL SR. 8. APRIL 1893,(7. Affidavit) bei den Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon

(ins Deutsche übersetzt von D. M. von der 1893 beeideten W & K-Schreibmaschinen-Textvorlage in englischer Sprache)

Edison Electric Light Company et al. gegen Columbia Incandescent Lamp Co. et al.

„HENRY GOEBEL erklärte angeblich und schwur Eid auf die Aussage (in New York) gegenüber dem

Bundesberufungsgericht der Vereinigten Staaten

Östlicher Distrikt von Missouri. In Gerechtigkeit.

Bundesstaat New York.

Stadt und Bezirk New York. (übersetzt D. M.)

„Henry Goebel, der ordnungsgemäß vereidigt wurde, bezeugte und erklärte:

Ich habe mir bestimmte Teile der eidesstattlichen Erklärung von John W. Kulenkamp vom 5. April 1893 vorlesen lassen, in der Kulenkamp angibt, dass ich versucht habe, ihn um bestimmte Patentrechte zu betrügen, und eine Abtretung eines Anteils an einem meiner US-Patente an ihn zerrissen habe. Die Tatsache meiner Beziehungen zu Herrn Kulnekamp (sic!) sind kurz diese:

Herr Kulenkamp drängte mich immer wieder, ihm zu erlauben, eine Firma zu gründen, um meine Erfindungen vorzustellen. Er drängte mich, meinen Vertrag mit der American Electric Light Company nicht zu verlängern, und schließlich traf ich mit ihm mündlich eine Vereinbarung, nach der er Geld für die Erlangung amerikanischer und ausländischer Patente, für Apparate zur Herstellung von Lampen und für die Bezahlung der so beschäftigten Arbeitskräfte bereitstellen sollte. In Anbetracht dessen sollte ich Herrn Kulenkamp nur die Hälfte meiner ausländischen Patente zur Verfügung stellen. Mein Teil dieser Abmachung wurde erfüllt, wie aus der Aufzeichnung der ausländischen Patente hervorgeht, die gemeinsam für Herrn Kulenkampf (sic!) und mich erteilt wurden, wie in der eidesstattlichen Erklärung von Herrn Kulenkampf in diesem Fall angegeben. An dem Tag, an dem mein Vertrag mit der American El. Co. Firma auslief, ließ er den Apparat in mein Geschäft liefern, so sehr war er darauf bedacht, damit zu beginnen. Ich stellte Lampen als Muster für ihn her, und er bemühte sich, die Leute zu interessieren und eine Firma zu gründen, aber er erreichte überhaupt nichts in dieser Richtung.

Was den Auftrag betrifft, den ich zerrissen habe, so wurde er von mir durch Betrug erlangt. Als ich dieses Instrument unterschrieb, war es leer. Mir wurde zu verstehen gegeben, dass es sich um ein Blankoformular handelte, das bei der Anmeldung eines Patents auf mein Hobelwerkzeug zum Schneiden von Fasern, die verkohlt werden sollten, verwendet werden sollte. Als ich später erfuhr, dass dieses Papier als Abtretung eines halben Interesses an meiner Patentanmeldung für eine Glühlampe in den Vereinigten Staaten an Herrn Kulenkamp gedacht war, war ich natürlich wütend und aufgeregt. Ich zerriss das Papier, sobald ich es in meinen Besitz bringen konnte, in dem Glauben, dass ich nicht an ein Dokument gebunden sei, an das meine Unterschrift durch einen Trick gesichert wurde. Nachdem ich Herrn Kulenkamp klar und deutlich gesagt hatte, was ich von ihm hielt, weil er versucht hatte, mich auf diese Weise zu betrügen, weigerte ich mich, noch mehr mit ihm zu tun zu haben.

Herr Kulenkamp hat mir nicht das Geld vorgeschossen, um die Löhne der Glasbläser, die Kosten für den Schaft, der für den Betrieb des Motors zur Herstellung der Lampen verwendet wird, und für andere Ausgaben des Unternehmens zu bezahlen, wie er nach unserer Vereinbarung zu tun hatte, und ich musste diese Dinge aus meiner eigenen Tasche bezahlen. Deshalb war ich der Ansicht, dass ich einen Anspruch auf die Dynamo und Motor hatte, und weigerte mich, sie, wie von Herrn Kulenkamp behauptet, aufzugeben. Henry Goebel“

Unterschrieben und vereidigt vor mir an diesem 8. April 1893.:

Henry D. Williams

(Anm. Dieses 7. Affidavit liegt nur als Anwalts-Typoskript vor und ist handschriftlich mit Henry Goebel unterzeichnet. Was Gobel da beeidet ist eigentlich unfassbar – nämlich entgegen den vorhandenen Urkunden: Goebel hatte keine Angestellten, sondern die waren von der American Co.; Goebel hatte kein „Patent auf Glühlampen“, sondern auf eine unbedeutende Klemme-Variante).

.

HENRY GOEBEL SR. 1. APRIL 1893, (6. Affidavit)bei den Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon zu

Edison Electric Light Company et al. gegen Columbia Incandescent Lamp Co. et al.

(ins Deutsche übersetzt von D. M. von der 1893 beeideten W & K-handschriftlichen Textvorlage in englischer Sprache)

– erklärte angeblich und schwur Eid auf die Aussage gegenüber dem

Bezirk des Bundesberufungsgerichts der Vereinigten Staaten von Missouri. In Gerechtigkeit.

Stadt und Bezirk New York

„HENRY GOEBEL, ordnungsgemäß vereidigt, bezeugt und sagt:

Ich habe bereits mehrere eidesstattliche Erklärungen in diesem Fall abgegeben, und im Fall der Edison Electric Light Co. vs. Beacon Vacuum Pump & Electrical Co. Mir werden elf elektrische Glühlampen gezeigt, die aus geraden Glasröhren mit Kohlefäden bestehen, die auf Trägern aus Kupferdraht montiert sind, und die mit Platineinführungsdrähten versehen sind. Sie sind wie folgt gekennzeichnet: –

„Goebel“ Reproduzierte Lampe F.“

“ “ “ “ G.“

“ “ “ “ H.“

“ “ “ “ I.“

“ “ “ “ J.“

“ “ “ “ K.“

“ “ “ “ L.“

“ “ “ “ M.“

“ “ “ “ N.“

“ “ “ “ O.“

“ “ “ “ P.“

Ich erkannte diese Lampen als einige von denen, die ich in der Fabrik der Beacon Vacuum Pump & Electrical Co. in Boston zwischen dem 22. Februar 1893 und dem 7. März 1893 mit meinen eigenen Händen hergestellt hatte.

Ich fertigte zunächst vier davon an und gab sie den Herren Witter & Kenyon und erzählte in meiner eidesstattlichen Erklärung vom 3. März 1893 davon. Danach und am 6. oder 7. März beendete ich zwölf weitere und gab sie Mr. Cary, wie die Herren Witter & Kenyon es mir aufgetragen hatten.

Bei der Herstellung dieser zwölf Lampen benutzte ich nur Methoden und Werkzeuge, die ich vor 1879 in meinen Geschäften in der Monroe Straße bzw. Grand Straße bei der Herstellung exakt identischer Lampen angewandt hatte. Für eine detaillierte Beschreibung der verwendeten Werkzeuge und Verfahren verweise ich auf meine eidesstattliche Erklärung in diesem Fall vom 3. März 1893, in der ich die Herstellung der von Goebel reproduzierten Lampen A, B, C und D beschreibe. Bei der Herstellung der mir jetzt vorliegenden Lampen verwendete ich jedoch eine Quecksilberpumpe, die in der Fabrik unter meiner Leitung konstruiert wurde und die eine exakte Reproduktion der von mir bei der Herstellung vieler elektrischer Lampen vor 1879 verwendeten Pumpe war.

Bei der Herstellung dieser mit F bis einschließlich P gekennzeichneten Lampen wusste ich nicht, dass sie Lebensdauerprüfungen unterzogen werden sollten, und war bei ihrer Herstellung nicht besonders vorsichtig. Ich verließ New York, um sehr kurzfristig nach Boston zu gehen, und hatte keine Zeit, das Material zu sammeln, das ich für die Herstellung der Lampen benötigen würde. In Boston versuchte Mr. Cary, der Superintendent der Beacon-Fabrik, sehr freundlich, mir alles zu besorgen, was ich wollte, aber die Angelrute, aus der wir den Bambus schnitten, war gefroren, das Quecksilber in der Pumpe war schmutzig, und die Dixon’s-Ofenschwärze, die ich für die Zementierung des Kohlefadens an seinen Trägern benutzte, schien nicht so rein zu sein, wie sie früher verwendet wurde, als ich sie vor 1879 für denselben Zweck einsetzte; es wird heutzutage offensichtlich mit einer nichtkohlenstoffhaltigen Substanz anders zusammengesetzt, – hat vielleicht zu viel Lehm, – was seine Nützlichkeit für diesen Zweck beeinträchtigt. Auch die Pumpe war viel weniger perfekt als die, die ich hatte und die ich vor 1879 zur Herstellung von Lampen benutzte. All diese Dinge verursachten, die Lampen weniger perfekt machen zu können, als ich sie hätte machen können, wenn ich verstanden hätte, dass sie für einen Lebensdauertest verwendet werden sollten. Und sie waren weniger perfekt als meine Lampen vor 1879. Die schlechte Qualität der Ofenschwärze erklärt das Brechen des Kohlenglühers der Lampe I, das an den Verbindungsstellen aufgetreten ist, an denen die Zementierung vorgenommen ist.

Diese sechzehn reproduzierten Lampen, die ich vor kurzem hergestellt habe, sind in ihrer Konstruktion und in jeder Einzelheit identisch mit praktisch erfolgreichen Lampen, die ich vor 1879 in großer Zahl hergestellt habe und die ich vor 1879 bei vielen verschiedenen Gelegenheiten und zu vielen verschiedenen Zeiten praktisch und erfolgreich für gewöhnliche Beleuchtungs-Zwecke eingesetzt habe. Meine alten Lampen, die vor 1879 hergestellt wurden, sind natürlich nicht alle genau wie die reproduzierten Lampen hergestellt worden, aber die reproduzierten Lampen zeigen meine durchschnittliche Herstellung vor 1879, mit der Ausnahme, dass ich damals besser in Übung war und, wie oben erwähnt, bessere Werkzeuge und Geräte hatte und besser arbeitete und bessere Lampen machte, als jetzt auf Veranlassung der Herren Witter & Kenyon ihnen und dem Gericht zu zeigen, wie ich vor 1879 Lampen hergestellt habe. Henry Goebel“

Unterzeichnet und vereidigt vor mir am 1. April 1893, Henry D. Williams,

Notar, (195) Stadt und Bezirk New York“

(Anm. Übersetzt aus dem Englischen von D. M. – angeblich gab Goebel den Text in deutscher Sprache. Der Richter erhielt eine englische Übersetzung. Der englische Text, angefertigt von einem vereidigten Übersetzer, ging in den Prozess ein. Hier wurde der englische Text wieder ins Deutsche „zurückübersetzt“ und hat nunmehr einen deutschen Satzbau. Die handschriftliche, angeblich von Goebel selbst vorgebrachte Fassung liest sich zweifellos wie Deutsch mit amerikanischer Gram-matik. Das bedeutet, dass man Goebel den englischen Text in den Einzelheiten vorgegeben hat, der dann nur zum Schein in schlechtem Deutsch notiert worden ist. Henry Goebel unterzeichnete das 6. Affidavit handschriftlich mit „Henry Goebel“. Die aufgezählten Lampen wurden mit der Beacon-Manufaktur-Werktechnik und von Beacon Lampenbauern hergestellt. Goebel lügt, indem er behauptet, diese 16 Lampen eigenhändig gebaut zu haben. So ist es vom Kläger erwiesen und von den Beacon-Lampenbauern bezeugt. Von Goebels Händen stammten die ersten vier Nachbaulampen – A-D – die allesamt Müll waren. Goebel sei „im Auftrag von Witter & Kenyon“ nach Boston gereist. Er habe auf Anweisung der Anwälte die Lampen an Cary abgegeben. An anderer Stelle behauptet Goebel, keine Bezahlung dafür erhalten zu haben).

.

HENRY GOEBEL SR. 22. März 1893,(5. Affidavit)bei den Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon für

Edison Electric Light Company et al. gegen Columbia Incandescent Lamp Co. et al. gegenüber dem

Bezirk des Bundesberufungsgerichts der Vereinigten Staaten von Missouri. In Gerechtigkeit.

Stadt und Bezirk New York

(ins Deutsche übersetzt von D. M. von der 1893 beeideten W & K-handschriftlichen Textvorlage in englischer Sprache, die handschriftlich Henry Goebel unterzeichnet ist)

„HENRY GOEBEL, ordnungsgemäß vereidigt, bezeugt und sagt:

Soeben wurden mir die eidesstattlichen Erklärungen von J. C. Goebel, vereidigt am 19. März 1893, von Baldwin Sebastiani, vereidigt am 20. März 1893, und von Ida Sebastiani, vereidigt am 20. März 1893, verlesen. Ich erinnere mich an den in diesen eidesstattlichen Erklärungen erwähnten An-lass, als mein Sohn John C. Goebel einige meiner elektrischen Lampen Herrn und Frau Sebastiani und anderen im Deutschen Krankenhaus in der 77sten Straße und Vierte Avenue in New York City zeigte.

Die in diesen eidesstattlichen Erklärungen enthaltenen Aussagen in Bezug auf die Geschehnisse bei dieser Gelegenheit sind korrekt. Ich erinnere mich, dass es in dem Jahr war, in dem mein Sohn John C. Goebel eine Reise nach Europa arrangiert hatte, und dass er zu dieser Zeit als Heizungsmaschinist am Deutschen Krankenhaus arbeitete.

Der volle Name meines Sohnes John C. Goebel ist John Charles Goebel, und er wird im Volksmund Charles Goebel genannt und ist als Charles Goebel bekannt. Henry Goebel.“

Unterschrieben und vereidigt vor mir, am 22. März 1893

Henry D. Williams, Notar (195)

Stadt und Landkreis New York

(Anm. Henry Goebel Sr. erklärte angeblich und schwur angeblich Eid auf die in englischer Sprache handschriftlich aufgenommenen Aussage, die Goebel mit „Henry Goebel“ handschriftlich unterzeich-nete,(es liegt keine von Henry Goebel handschriftlich unterzeichnete deutsche Textfassung von der 5. Affidavit vor. Konnte Goebel Sr.diese Handschrift in Englisch lesen? – Goebel hatte die 16 Nach-baulampen nicht hergestellt, es war Mr. Cary und Helfer von Beacon (Deutsch übersetzt von D. M.)

.

HENRY GOEBEL SR. 7. März 1893,(4. Affidavit)für Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon im Fall

Edison Electric Light Company et al. gegen Columbia Incandescent Lamp Co. et al. gegenüber

Bezirk des Bundesberufungsgerichts der Vereinigten Staaten von Missouri. In Gerechtigkeit.

Staat Massachusetts, Grafschaft Suffolk: ss

HENRY GOEBEL, vereidigt, bezeugt und sagt:

Die Aussage von Albert Hetschel, welche am 1ten Februar, 1893, in der Edison Electric Light Co. et al. vs. Beacon Vacuum Pump & Electrical Co. et al. Angelegenheit zugeschworen wurde, wurde mir vorgelesen. Ich erinnere mich des Albert Hetschel. Ich kann mich nicht erinnern dass er mehr als zwei Wochen in meiner Werkstatt arbeitete, und ich bin ziemlich sicher dass er sich irrt wenn er denkt bedeutend länger dort gearbeitet zu haben. Ich erinnere mich seiner als eines sehr schlechten Arbeiters, erfolgreich genug im Blasen von Glocken von Rohrglas aber nicht fähig feinere Arbeit zu vollbringen, und wusste er nichts von der Herstellung von Kohlenfäden, oder der Verbindung der Theile. Er war nie fähig, wie ich mich erinnere, die Platindrähte in die Glocke einzuschmelzen, sondern rief mich immer diesen Theil der Arbeit zu thun.

Herr Hetschel ist, wie ich denke, im Recht wenn er sagt dass ich eine Lampe machte deren Glühleiter einer der Bogen der Maxim Lampe war. Ich wusste dass die Maxim Kohle in irgend einer Weise behandelt wurde, während meine dies nicht waren, und machte ich diesen Versuch mit der Maxim Kohle um zu sehen wie sie sich bewährte. Es interessierte mich zu wissen wie solche behandelte Kohlen arbeiteten. Ich machte nur eine in dieser Weise und nur zum Zweck dieses Versuches.

Ich machte nicht vier solcher Lampen wie Herr Hetschel zu denken scheint. Auch zeigte ich diese Lampe mit der Maxim Kohle der American Company nicht noch wollte die American Company Lampen dieser Art. Die Kohle war sehr kurz, zu kurz für ihre Zwecke; die American Company wollte Lampen mit langen Kohlen. Übrigens machte ich, wie Herr Hetschel sagt einige Papier-Kohlen während er dort war und auf seinen Vorschlag, aber ihr Wiederstand (sic!) war so hoch dass wir sie in ihrer unbehandelten Gestalt nicht benutzen konnten. Meiner Errinnerung (sic!) gemaess war Hetschel ein confirmierter Trunkenbold. Ich erinnere mich dass er beschäftigt war irgend etwas zu thun mit der Luftpumpe und dass er so betrunken war dass er seine Arbeit nicht vollenden konnte, und vollendete ich dieselbe für ihn. Dieser Hetschel wurde gewaltsam von meinem Sohn Henry wegen Trunkenheit und Trägheit aus der Werkstaat (sic!) gewiesen Ich sprach sehr wenig mit ihm und einer der Gründe dafür war, dass er so beständig betrunken war. Er ist, glaube ich, im Recht wenn er sagt ich hätte ihm wenig oder nichts von meinem (sic!) Lampen oder meiner frühen Arbeit in der Glühlampen Beleuchtung, gesagt. Ich blieb so weit wie möglich von ihm weg und versuchte nur ihn an der Arbeit zu halten, und gelang es mir nicht dies zu tun.

Der Vorlesung der Aussage von Otto A. Moses zugeschworen in der Edison Electric Light Co. et al. vs. Beacon Vacuum Pump and Electrical Company et al. Angelegenheit, den 31. Januar 1893, habe ich zugehört. Ich erinnere mich des Herrn Moses. Er gab mir den Eindruck eines Mannes von bedeutender Bildung und erinnere ich mich nach seinem Laboratorium auf seine Einladung mit meinem Sohne gegangen zu sein und drei meiner birnenförmigen Lampen mit mir genommen und dort entzündet zu haben. Ich erinnere mich auch Bambusfäden für ihn gemacht zu haben, vielleicht fünfzig zur Zeit. Ich denke nicht dass ich Herrn Moses welche von meinen alten Lampen zeigte. Zur Zeit als Herr Moses mich desuchte (sic!) hatte ich Gründe für den Verdacht das andere Leute, einschließlich des Herrn Edison, versucht hatten, Nutzen aus was ich in dieser Hinsicht meiner Nachforschungen gethan hatte, zu ziehen, und denke ich dass ich Herrn Moses meine Lampen nicht zeigte weil irgend so etwas mir im Sinne lag, obgleich ich nie zu rigend (sic!) einer Zeit Bedenken hatte dieselben Leuten die ich kannte und welchen ich vertrauen konnte, zu zeigen. Herr Moses gab mir fast vom Anfang meiner Bekanntschaft mit ihm, den Eindruck eines Mannes der bestrebt war ausfindig zu machen was ich gethan und zu thun vor hatte zum Zwecke eines seiner Vorhaben zu befördern welches mir nicht mitgeteilt wurde. Er beanspruchte nicht selbst Geld zu haben oder an-derer Leute Geld liefern zu können zum Zwecke der Einrichtung und Führens irgend eines Lampen Geschäftes. Er schien mir zu versuchen etwas umsonst zu bekommen, und war dies der Eindruck der auf mich gemacht wurde von einer ziemlichen Anzahl Leute welche mich besuchten von der Zeit meiner ersten Verbindung mit der American Electric Co. Ich hatte während vieler Jahren wenig Zutrauen dass Glühlicht beleuchtung (sic!) gewerblichen erfolgreich werde, weil ich wenig Zutrauen in der Aussicht billige Elektrizitätsquellen zu bekommen, hatte. ich suchte nie Beschäftigung von Herrn Moses und erinnere ich mich nicht von ihm Beschäftigung für meinen Sohn nachgesucht zu haben.

Ich hörte der Vorlesung der Aussage von Ludwig K. Böhm zu. Ich errinnere mich eines Mannes dieses Namens und dass er mich in meiner Werkstatt in der Grand Strasse besuchte, vielleicht mehr als ein Mal. Ich errinnere mich nicht mit ihm gesprochen oder ihn gesehen zu haben in den Werken der American Electric Co. obgleich ich wusste dass er ein Glasbläser dort war. Ich wusste und hörte nicht dass er Anspruch machte ihr Oberaufseher oder Elektriker zu sein. Er war einer der Leute die mir den Eindruck machten als spähte er in meinem Platze herum und versuchte Dinge ausfindig zu machen die ihm von Nutzen sein würden für einen mir nicht mitgeteilten Zweck. Ich misstraute ihm und erinnere ich mich genau dass ich gegen ihn gewarnt wurde durch einen der Glasbläser in meiner Werkstatt. Ich sprach nie frei mit ihm über den Gegenstand meiner Erfindungen und gab er mir nie den Eindruck eines Mannes der sehr viel über den Gegenstand der Elektrizität wusste. Er machte einmal Anspruch darauf eine geschliffene Stöpsel-Lampe erfunden zu haben, welche ich untersuchte und verwarf, indem ich ihm sagte dass sie wertlos sei, und war er nicht erfreut über was ich ihm sagte. Es zeigte sich jedoch dass diese Stöpsel Lampen nie brauchbar waren und zweifle ich nicht dass er Recht hat wenn er in seiner Aussage angiebt dass deren keine verkauft wurden. Er mag wohl eine Uhr in meiner Werkstatt repariren gelassen soviel ich mich dessen errinnere. Irgend welche Besprechung die ich mit ihm hatte war von gänzlich unbedeuten-dem Character. Ich versuchte nie ihn in meine Erfindungen zu interessiren, noch zeigte ich irgend welchen Eifer Geld von ihm zu erhalten. Ich denke dass zur Zeit, welche er erwähnt ich besser im Stande war ihm Geld zu geben als er es war mir Geld zu geben.

Ich habe der Vorlesung der Aussage von William C. Dreyer, welche am 31ten Januar, 1893, zugeschworen wurde, zugehört. Ich erinnere mich des Herrn Dreyer als einer der Leute welche sich Mühe gaben, was ich gethan hatte, zu entdecken und davon zu ihren Zwecken Vortheil zu nehmen. Sein Trachten war wenn möglich Kapitalisten in meine Erfindungen zu interessiren. Ich behauptete nie ihm gegenüber dass ich irgend welche Erfindungen hatte die patentirt waren oder welche patentirt werden konnten oder auf welche ich Patente verlangt hatte ausser der Erfindung in der Pumpe und der Verbesserung der Befestigung der Fäden an die Drähte, und gab ich ihm nie den Eindruck der mit diesen variirt (sic!). Herr Dreyer dachte dass er Leute interessieren könnte um ihr Geld in eine Gesellschaft zu stecken welche auf der Base dieser Erfindungen gebildet werden könnte, und schlug mir vor mir eine gewisse Summe zu bezahlen um einige Zeit still zu bleiben und mich nicht mit einer anderen Gesellschaft zu verbinden, um ihm Gelegenheit zu geben was er in dieser Richtung thun konnte, zu thun. Für dieses bezahlte er mir für eine Zeitdauer von zwei Monaten zweimal $250., zusammen im Ganzen $ 500. Dies ist alles Geld das ich je von Herrn Dreyer erhielt. Er irrt sich wenn er sagt dass er mir mehr bezahlt. Ich bin jedoch sicher dass er gänzlich in seinem Unternehmen eine Gesellschaft zu bilden oder Kapitalisten zu interessiren erfolglos war, und dass er kurz nach der erwähnten Zeit zu mir kam und vierzig Dollar von mir borgte für welche er mir einen Wechsel auf eine Bank gab in welchem er nur $ 15. zu seinen Guthaben hatte. Herr Dreyer gab mir nie den Eindruck eines Mannes der wohl Kapitalisten interessiren oder kontrolliren könnte. Im Frühjahre von 1882, zur Zeit als Herr Dreyer in seiner Aussage sagt dass er zu mir kam und es unternahm eine Gesellschaft zu bilden, hatte ich viele meiner alten Lampen und viele meiner neuen Lampen vorräthig und hatte ich eine grosse Anzahl haarnadel förmige Kohlen in meinem Besitze, und röhrenförmige Lampen mit Haarnadel-Kohlen in denselben.

Ich nehme an dass ich in gewissem Grade Herrn Dreyer gesagt habe was ich in der Vergangenheit gethan in der Herstellung von Lampen, aber ich unternahm nie für ihn oder auf sein Verlangen meine alten Lampen zu suchen und konnte sie nicht finden. Sie waren immer zur Hand und brauchten nicht gesucht zu werden: Ich habe einen sehr bestimmten Eindruck dass ich Herrn Dreyer beide Arten dieser alten Lampen zeigte, dass heisst, die Art mit den haarnadelähnlichen Kohlen und die Art mit den gerade Kohlen in denselben. Herr Dreyer ist gänzlich im Irrtum in was er in seiner Aussage sagt im Gegensatz dieser meiner Behauptung.

Natürlich weiss ich nicht was Herr Dreyer oder Herr Eaton den Herren Dickerson und Dickerson gesagt haben mag in Betracht meiner Lampen. Ich sah nie die Herren Dickerson und Dickerson oder irgend einen derselben und machte ich nie eine Behauptung in der Form einer Aussage oder andersartig um den Herren Dickerson und Dickerson oder der Edison Gesellschaft oder Herrn S. B. Eaton vorgelegt zu werden. Ich gab meinem Sohne nie Auftrag meine Rechte an die Edison Leute für $ 20,000. oder für irgend eine andere Summe zu verkaufen. Ich bemächtigte nie Herrn Dreyer für mich oder irgend eines Teiles meines Besitztums mit den Edison Leuten oder ihren Anwälten zu unterhandeln und wurde ich nie von Herrn Dreyer oder sonst irgend Jemanden gefragt um die Thatsachen anzugeben betreffs was ich in Glühlicht Beleuchtung gethan hatte mit dem Wissen dass meine Aussage gebraucht werden sollte zum Zwecke der Unterhandlung irgend welcher Art mit der Edison Gesellschaft. Übrigens erhielt ich nie irgend eine Mitteilung von Herrn Dreyer was weder die Dickerson oder die Edison Gesellschaft oder Herr Eaton über das was ich gethan, dachten. Ich erinnere mich dass Herr Dreyer etwas beeindruckt war mit was ich gethan hatte, denn er empfahl mich der Firma Arnoux und Hochhausen, von welcher ich angestellt wurde um Versuche auszuführen mit einem Gehalte von $100. die Woche und für welche ich solche Arbeit während drei Wochen ausführte und nur für zwei bezahlt wurde,

Ich habe der Vorlesung der Aussagen von Charles F. Reinmann und William Dunn zugehört. Ich erinnere mich keiner dieser Herren. Soweit irgend eine Behauptung in ihren Aussagen enthalten ist im Gegensatz zu was ich beschworen habe, so denke ich dass sie sich irren.

Indem ich mich auf die Aussagen welche für Behalt der Edison Gesellschaft gemacht wurden beziehe, in welchen die Zeugen aussagen dass sie keine elektrischen Lampen auf dem Wagen auf welchem ich das Fernrohr ausstellte, gesehen, will ich nicht sagen dass jedesmal wenn ich das Fernrohr ausstellte, dass ich immer elektrische Lichter benutzte um die Umgebung des Fernrohres zu beleuchten. Ich gebrauchte sehr oft Öllampen für diesen Zweck, drei an der Zahl, eine grosse in der Mitte des Wagens und zwei kleinere hinten. In der That gebrauchte ich elektrische Lichter weniger häufig als die Öllampen, und für den Grund dass die Ersteren zu kostspielig eine Art um die gewünschte Beleuchtung zu erhalten waren, und dass zu viel anzuordnen war um die Batterien in Ordnung zu erhalten. Das Fernrohr auf welches ich Bezug nehme und mit welchem elektrische Lampen gebraught (sic!) wurden wurde nie ausser auf dem Wagen ausgestellt; es wurde nie auf einem Dreifuss ausgestellt. Ich hatte und stellte nahe meiner Werkstatt ein kleineres Fernrohr aus, das auf einen Dreifuss aufgesetzt war. Das große Fernrohr war so schwer dass es durch Machinenkraft (sic!) bewegt wurden (sic!) musste. Das grosse Fernrohr wurde oft von meinem Sohn John C. Goebel ausgestellt, aber ich glaube dass die elektrischen Lampen selten wenn je gebraucht wurden als mein Sohn das Fernrohr allein ausstellte. Ich stellte auch zeitweise einen Mann Namens Boss an um das Fernrohr auszustellen, aber ich denke nicht dass die Lampen jemals auf dem Wagen waren, als Boss der jetzt todt ist, das Fernrohr ausstellte.

Ich stellte auch später einen Mann Namens John Ingraham für den gleichen Zweck an. Derselbe ist jetzt auch todt. /// (hier endet der Schreibmaschinentext dieses Affidavits – ab hier wird das Affidafit als handschriftliches Notat fortgesetzt) ///

Heute zeigte man mir zwei Lampen, eine derer bezeichnet „J. C. Goebel Lampe No 9“ und die andere „Dr. Wm. J. Mayer Lampe No 11.“

Ich habe diese beiden Lampen gründlich in allen ihren Einzelheiten untersucht, den kleinsten Theil nicht ausgenommen. – Bezüglich der Lampe „J. C. Goebel Lampe No 9 erkläre ich, dass ich dieselbe als Eine von mir fabrizierte Lampe wieder erkenne, und erkenne sie als eine Lampe lange vor dem Jahre 1879 von mir verfertigt. Das heisst, ich habe lange vor dem Jahre 1879 Lampen gemacht, welche in allen Einzelheiten genau gestaltet waren, wie die genannte ausgestellte Lampe No 9 Eine von mir lange vor dem Jahre 1879 verfertigte ist.

Ich erkenne die Glasbläserei der selben, die Kohle & die Art & Weise von deren Herstellung, das Fassen der Kohlen, und in der That irgend jede Einzelheit in der Lampe. Ich fabrizierte lange vor dem Jahre 1879 viele Lampen genau wie die ausgestellte Lampe No 9 und gebrauchte solche zu verschiedenen praktischen Zwecken.-

Diese Lampe No 9 wurde mir heute erst vorgelegt. Ich erkannte dieselbe augenblicklich als eine von mir & mit meinen eigenen Händen verfertigte Lampe. Ich würde dieselbe überall & unter allen Umständen & Verhältnissen wieder Erkennen. Die etwas flitterglasartige Erscheinung der Lampe an einem Ende, hat seine Ursache darin, dass das Glas beim Verfertigen der Lampe etwas zu stark erhitzt auch etwas zu lange geblasen wurde. – Ich erinnere mich dass dies verschiedene Male angefallen ist. – an dieser Lampe No 9 befindet sich ein kleiner herausragender Auslauf, absichtlich von mir geblasen um das Einsetzen der Lampe mit Plaster & Paris gefüllt um eine Metallkapsel zu Erleichtern. – Ich erinnere mich sehr wohl, dass ich gewöhnlich diesen Auslauf aus diesen Lampen blies, einmal aus dem schon genannten Grunde wegen des Aussehens, auch um die Lampe dauerhafter zu machen. – Manchmal wurde dies allerdings vergessen oder weggelassen wird z. B. in Lampe No 4. Gewöhnlich setzte ich die Lampen aufrecht in einem mit Plaster Paris gefüllte Metallkapsel. Lampe No 9 zeigt an den Aussenseiten unmittelbar unter dem Auslauf an den Lampen, einen Kranz, welchen augenscheinlich durch Schellac umrandet worden. Öfters, wenn eine Lampe in der mit Plaster Paris angefüllten Kapsel etwas locker wurde, habe ich sie mit etwas Schellac in Alkohol aufgelöst, wieder befestigt & rührt jedenfalls davon der Kranz her. –

Ich fabrizirt Lampen genau wie die Lampe No 9 für Jahre lange vor dem Jahr 1879 und in bedeutender Anzahl.

Es waren Lampen, genau wie die hier ausgestellte No 9, welche ich gewöhnlich in Verbindung mit meinem Fernrohr & Fernrohrwagen benützte, und welche ich sehr oft im Hause in Monroe Str. sowohl als auch 500th Grand Str. und 468 Grand Str. praktisch verwandte. – Ich entsinne mich genau, dass ich eine dieser Lampen über meiner Tochter Nähmaschine anbrachte & benützte sie diese Lampe bei ihrer Abendarbeit, dem Kleidermachen, auf die praktischste Weise. – Dies war der Fall in beiden Häusern in Grand Str.

Bezüglich der Lampe No 11 erkläre ich, dass ich die Kohle und die Kohlenfassung als von mir verfertigte wiedererkenne oder wie solche wie von mir gemacht & in meinen Lampen. – Ich erkenne auch die Glasarbeit & die Gestalt der Röhre und das Eingedrückte Ende derselben wieder genau so, als wie ich an einer Anzahl Lampen in den frühen siebziger Jahre und wieder im Jahr 1880 oder früh im Jahre 1881 Ehe ich anfing für die American Company zu arbeiten, gethan habe. Diese Lampe selbst bringt mir ins Gedächtnis, dass unter den vielen Gestalten der Lampen die ich in den frühen siebziger Jahren machte, verschiedene darunter waren, welche in allen Einzelheiten gleich der ausgestellten Lampe No 11 waren.

Sie waren jedoch nicht so gut wie die durch die Lampe No 9 gezeigte Art und machte ich deren nicht viele.

Mein Mietvertrag von 468 Grand Str datirt den 22ten März 1877 und mir vom 1ten April 1877 Besitz gebend, Erlaubt mir bestimmt sagen zu können, dass ich von 500th Grand Str nach 468 Grand Str zu irgend einer Zeit zwischen den genannten Daten, das heisst zwischen dem 22sten März und 1ten April 1877 gezogen bin. – Ich wohnte vier Jahre & neun Monate in 500th Grand Str. Heinrich Goebel“

Subscribed and sworn to before me this 7th day of March 1893

HERBERT H. BARNES,

Notary Public (195),

City and County of New York

(Anm. Henry Goebel Sr. erklärte angeblich und schwur angeblich Eid auf die in deutscher Sprache bis Seite 9 mit Schreibmaschine, fortgesetzt bis Seite 13 handschriftlich aufgenommene Aussage, die Goebel mit „Heinrich Goebel“ handschriftlich unterzeichnete; sonstige Affidavits wurdenmit dem amerikanischen Namen Henry Goebel unterzeichnet bzw. sind nur in gedruckter Form für diese Untersuchung vorhanden.

Dergetippte Text dieser (4.) Affidavit ist voller orthografischer Fehler und liest sich dennoch wie von einem englischen Satzbau bezogen (es liegt keine von Henry Goebel handschriftlich unterzeichnete englische Textfassung von der 4. Affidavit vor, die der vereidigte Übersetzer Kustererangeblich auf diese deutsche Vorlagehin in Englisch anfertigte.)

Die englische Übersetzung von Kusterer wurde darauf erneut ins Deutsche zurückübersetzt von D. M. – also von Englisch nach Deutsch – also von der englischenTextfassung, die der Richter Hallet in St. Louis zwar vorliegen hatte, aber der alle Affidavits nicht laswie er auch alle Beweismittel ausdrücklich ignorierte, weil er ohne Weiteres Edison ablehnte und an eine Hauptverhandlung abgab. Hallet hat also die Fälschungen in dem 4. Affidavit nicht wahrgenommen, das von der anfänglichen Deutschfassung sprachlich erheblich abweicht.

Beachtlich ist, dass das Gericht den englischen Anwalts-Text erhalten hat. Deshalb ist dieser engli-sche Text auch für die sachliche Bewertung maßgeblich.Doch soll hier gezeigt werden, welche Zeugnisse hiervon wirklich von Henry Goebel Sr. stammen, die Goebel in New York angeblich gegenüber einem (oder verschiedenen) Schreibernin deutscher Sprache abgegeben haben soll und die später während Goebels Unterschrift-Leistung z. B. vom „public notar“ BARNES besiegelt wor-den ist. Der Sohn Henry Goebel Jr. hat vielfach Geldgeschäfte von Henry Sr. ausgeübt – in sofern lügt Goebel zur Geschäftshandlung seines Sohns, z. B. liegen Inkassoquittungen zum Beweis vor.)

.

HENRY GOEBEL SR. 3. März 1893,(3. Affidavit)für Beklagten-Anwälte Witter & Kenyon im Fall

Edison Electric Light Company et al. gegen Columbia Incandescent Lamp Co. et al. (Der Text liegt Notar-Schreiber-handschriftlich vor.)

Bezirk des Bundesberufungsgerichts der Vereinigten Staaten von Missouri. In Gerechtigkeit.

Bundesstaat Massachusetts, Grafschaft Suffolk: ss

Heinrich Goebel, in gesetzlicher Form vereidigt, bezeugt und sagt, ich bin im gesetzlichen Alter & wohne in New York City. Ich habe Erklärungen gemacht in der Sache der Edison Electric Light Co vs. die Beacon Vacuum & Pump Electrical Co.

Donnerstag den 23. Feb. 93 begann ich, in der Fabrik der Beacon Vacuum Pump & Electrical Comp. in Boston, Mass. mit eigenen Händen und nach meiner alten Methode, die Reproduction Elektrischer Glühlampen, genau so, wie solche von mir schon vor dem Jahre 1879 in meinen verschiedenen Werkstätten in New York City, nämlich: in 291th Monroe Str. in 500th Grand Str. & ebenfalls in 468 Grand Str. fabrizirt wurden. –

Gleichzeitig mit dieser Erklärung weise ich 4 Lampen auf, welche in ebengenannter Weise von mir mit dem 23. Feb. d. J. verfertigt worden sind, drei derselben mit Einlaufenden Drähten aus „Ei-sen“ nur eine mit Einlaufenden Drähten aus „Platin“. In den drei Lampen mit den eisernen Einlauf-drähten verfertigte ich die Kohlen in der sogenannten „Fleischsäge“ Gestalt, wie in früheren Erklä-rungen näher von mir erläutert, und in der einen Lampe mit Platin Einlaufdrähten verfertigte ich die Kohle in der sogenannten „Haarnadel“ Gestalt, wie ebenfalls in früheren Erklärungen von mir genau beschrieben. – In der Fabrikation dieser 4 Lampen verfuhr ich genau so, wie ich es von früher gewöhnt war, und wie ich vor dem Jahre 1879 vielemale gethan habe, und zwar wesentlich in der folgenden Weise. –

Fürs erste kaufte ich eine Angelrute aus Bambus und schnitt davon Theile zwischen den Knoten ab, darauf achtend, dass der Schnitt nicht näher als ein Inch zum Knoten ging, in jedem Fall vom Mittelpunkt des Knotens entfernt war. Der beste Theil des Bambusrohres befindet sich nahe dem dicken Ende desselben, zwischen den Knoten. Meine Erfahrung hat mich gelehrt, dass die Süd Seite des wachsenden Bambusrohres, das heisst, die Seite welche den Sonnenstrahlen ausgesetzt ist, die beste ist, und zwar weil die Poren auf dieser Seite dichter und die Fasern feiner sind, wie ohne Mühe mittelst eines Vergrößerungsglases zu erkennen ist. Der beste Theil des Bambusrohres ist direkt unter der Glasur ähnlichen Aussenseite derselben zu finden. – Ich spaltete diese Theile in feinen Streifen und gebrauchte dazu meine Hobelmaschienen (sic!) um sowohl die schwammartige Holzfaser welche sich nach der Mitte oder dem Innern des Bambusrohres sich befindet, als auch die glasurähnliche Aussenseite abzuhobeln, und behobelte auf diese Weise alle vier Seiten um ein Haar, einen Faden oder eine Faser von viereckigem Querschnitt zu erhalten. – Bei diesem Hobeln war ich, vor dem Jahre 1879, gewöhnt, vier Geräthezüge zu brauchen, derartig ausgerichtet, um damit sowohl gröberes als auch nacheinander feineres & feinstes Hobeln möglich zu machen. – Ich fand gleichfalls dass in das Geräth, gezeichnet Hobel ein neues Messer eingesetzt war, welches beim Gebrauch eines zu grossen Span oder Splitter abschnitt, weil der Raum zwischen dieser Bett-platte und der Messerkannte (sic!) zu gross war. – Das Messer welches ich in dem Geräthe hatte ehe ich dasselbe an Herrn Perkins verkaufte, und welches Geräth ich vor 1879 benützte hatte diese Schneide kannte genug direkt an der Bett-Platte auf welcher die Bambusfaser beim Hindurchziehen durch das Geräth ruhte. – Deshalb bewerkstelligte ich das gröbere Hobeln so gut ich konnte mit Messer & Hand und gebrauchte dann Geräth Goebel Nr. 8 für das feinere Hobeln um sowohl die glasurähnliche äussere Haut oder Hülle vom Bambus abzuhobeln, als auch dasselbe auf der Innen Seite fein zu behobeln. – Ich gebrauchte dann das Geräth gezeichnet „Goebel Reproduziertes Geräth“ zum letzten und schliesslichen Behobeln vor Allem. – Dieses reproduzierte Geräth habe ich kürzlich verfertigt, das heisst, innerhalb der letzten oder den beiden letzten Monate, und zwar auf Ersuchen der Herren Witter & Kenyon, um mit den drei schon erwähnten Geräthen eine Darlegung der vier Geräthe, welche ich vor 1879 in der Zubereitung meiner Bambusfasern zu gebrauchen, gewöhnt war, zu vervollständigen. – Das dargelegte reproduzierte Geräth ist wesentlich wie das letzte & vierte Geräth welches ich vor 1879 zum Fertigstellen meiner Bambusfasern zu gebrauchen gewöhnt war. Eine Prüfung dieses Geräthes stellt die Thatsache fest, dass es von der Seite der Faser welche durch dasselbe gezogen wird, abschabt oder abhobelt, und dass ebenfalls die Dicke des abzuhobelnden Spanes vermittelst des Schraubengewindes unter der Platte aufs feinste reguliert werden kann. –

Beim Verfertigen der erwähnten vier reproduzierten Lampen gebrauchte ich dieses letztgenannte Geräth zum abschaben oder abhobeln von jeder der vier Seiten der Bambusfaser, dabei das Geräth auf die genaue Dicke in welcher ich die Faser wünschte, regulierend. – Alle diese Geräthe werden gebraucht, um die Faser hindurchzuziehen, und sind derartig gebaut um auf eine Hobelbank oder einem Tische befestigt zu werden. Gewöhnlich fasste ich das Ende der Faser vermittelst einer Zange und zog sie hindurch.

Nachdem ich eine Anzahl dieser Bambusfasern fertig gestellt hatte, begann ich, dieselben wesentlich wie folgt, zu verkohlen. – Erstens befeuchtete ich dieselbe leicht in der Mitte ihrer Länge, nämlich da wo dieselben gebogen werden sollten, um die Haarnadelgestalt zu bilden, und bog die-selben in ihrem nassen Zustande langsam & vorsichtig über einem erhitzten Stück Kupfer oder Eisen, von ungefähr derselben Krümmung, welche ich für die Haarnadel Kohle wünschte, hielt dieselben für einen Augenblick in der gebogenen oder Haarnadelbildung, wonach dieselben bleibend die Haarnadelgestalt beibehielten. – Eine Anzahl derselben auf diese Weise zubereitet legte ich sie über ein Stück Gaskohle mit zum Innern der Krümmung der Haarnadel passenden & und genau ab-gerundeten Kante, band die unteren der beiden Theile sicher, einen Streifen Holz quer über dieselben legend und sie rund herum mit Zwirn bindend. Dann legte ich dieselben in einen Graphit Schmelztiegel, packte dieselben an allen Seiten mit gepulverter Gaskohle, bedeckte den Schmelztiegel und verkittete denselben luftdicht mit Wassermörtel. – Ich legte dann diesen Schmelztiegel in ein heisses Feuer und lies denselben dort über Nacht, lies das Feuer ausbrennen, entfernte den Schmelztiegel am nächsten Tage, und nachdem es erkaltet, öffnete ich denselben. –

Die nächste Arbeit war die Kohlen Faser zu fassen. Zu diesem Zwecke machte ich jeden der unterstützenden Drähte am Ende flach, bog den flachen Theil um eine Nadel in die Gestalt einer Spirale und lies gerade Raum genug um je ein Ende der Kohle in eine der beiden so gestalteten Spiralen zu stecken. Dann, nachdem ich die beiden unterstützenden Drähte vermittelst einer oder zwei Glasbrücken verbunden, steckte ich je ein Ende der Kohle in die Spiralen der genannten Dräh-te, presste mit einer Zange die Windungen der Spiralen vorsichtig um die darin steckende Kohle, trug etwas Dixon’s Ofenglanz auf, über und um die so gemachte Verbindung herum, und presste diesen Ofenglanz so gut & vorsichtig wie möglich in die Spiralen ein. – Hiernach bereitete ich die Glasröhre vor, erweichte das Glas an einem Ende, und dasselbe zusammendrückend führte ich gleichzeitig die unterstützenden Drähte in der gehörigen Weise in die Glasröhre ein, das weiche Glas vorsichtig über diesen Drähten zusammendrückend. – Wo ich eiserne Drähte gebrauchte, überzog ich deren Oberfläche mit ein wenig Borax, welcher hilft eine sichere & gewisse Verbindung zwischen Glas & Eisen zu machen. Dies zu thun, war meine Art & Weise vor 1879 wenn ich eiserne Einführungsdrähte benützte, und gebrauchte ich in der That hier & da selbst Borax wo ich Einführungsdrähte von Platin gebrauchte. – Dies scheint mir eine bessere Verbindung zu machen.

Die nun folgende Arbeit war, den luftleeren Raum zu machen. – Zuerst schmolz ich eine lange, enge Glasröhre an das andere Ende der Lampenröhre und führte dann Quecksilber in diese lange Röhre ein, welches ich in die Lampenkugel oder Röhre, in welcher die Kohle befestigt war, laufen lies. – Diese lange & enge Röhre, vermittelst welcher ich das Quecksilber einführte war unge-fähr drei Fuss lang. Das Quecksilber muss sehr vorsichtig eingeführt werden, oder es ist leicht mög-lich dass die Kohlen Faser bricht; irgend welche nachlässige Arbeit in diesem Stadium des Unter-nehmens würde die Kohle zerbrechen. – Dessen war ich mir natürlich viele Jahre vor 1879 sehr wohl bewusst, in der That fast vom Zeitpunkte meines ersten Versuchs an, den luftleeren Raum auf diese Weise zu machen, und übte infolgedessen jeder Zeit in dieser Beziehung die grösste Vorsicht. –

Das Quecksilber welches ich letztvergangene Woche gebrauchte war gewöhnliches kommerzielles Quecksilber, und war ziemlich schmutzig. –

Ich habe dasselbe filtrirt hatte aber nicht Zeit es zu destilliren. – In der Fabrikation meiner Lampen vor 1879 gebrauchte ich fast ohne Ausnahme destillirtes Quecksilber und zu wiederholten Fällen habe ich dasselbe mehrmals destillirt. – Die Lampe erscheint wenn fertig viel besser wenn das Quecksilber ein oder zweimal destillirt ist. – Sobald die Lampe und die Röhre vollständig mit Quecksilber angefüllt waren, und die Luft in denselben von Quecksilber vollständig entfernt war, legte ich meinen Finger über das offene Ende der langen & engen Röhre, tauchte dieselbe umgekehrt in ein mit Quecksilber angefülltes Gefäss und entfernte meinen Finger erst von dem offenen Ende der langen Röhre nachdem derselbe unter der Oberfläche des im Gefässe befindlichen Quecksilbers eingesetzt war. – Sobald ich meinen Finger entfernte lief das Quecksilber heraus, die Lampe vollständig leer lassend und ungefähr fünf Zoll der engen Röhre unterhalb der Lampe. Demnach klopfte ich die Lampe leicht mit meinem Finger, um auf diese Weise Quecksilber Theilchen, welche möglichen Falles im Innern der Lampe hängen geblieben, abzuschütteln, und verschmolz dann die Lampe so schnell als möglich vermittelst einer Blaspfeifenflamme, ungefähr halbwegs zwischen der Oberfläche des Quecksilbers in der kleinen Röhre & dem Boden der Lampe selbst. –

Ich vergass zu bemerken, dass ich gerade nach dem Einschmelzen der Drähte und nach dem Erkalten des Glases, jedoch vor dem Einführen des Quecksilbers zur Gestaltung des luftleeren Raumes, an der Aussenseite der Lampe, um die Einführungsdrähte herum, eine geringe Quantität flüssi-gen Gummis auftrug. – Es war mein Brauch dies zu tun beim Anfertigen meiner Lampen vor 1879, stets beim Gebrauch von Eisen Einführungsdrähten und selbst öfters beim Gebrauch von Platin Einführungsdrähten. – Es war meine Erfahrung, dass diese geringe Quantität flüssigen Gummis sofort einen dichten Verschluss bildete und auf diese Weise die Verbindung befördert. – Es erklärt dies die allerdings geringe gelbliche Erscheinung des Glases ausserhalb der Lampe um die Einführungsdrähte herum.

Diese vier reproduzierten Lampen, welche ich eben fertig gestellt habe, sind gezeichnet „Goebel Reproduzierte Lampen A, B, C, D“ – diese vier Lampen sind in allen Einzelheiten wesentlich dieselben Art Lampen welche ich lange vor 1879 gemacht und vielfach praktisch vor genannter Zeit gebraucht habe.

Man hat mich gefragt, da ich so viele Lampen in Besitz hatte, weshalb ich nur noch wenige davon vorzuweisen im Stande bin. – Die Ursache dieses Zustandes ist die folgende. – Im September des Jahres 1887 entriss der Tod mir meine Frau, infolge welchen Ereignisses ich meinen damals in 468 Grand Str. befindlichen Haushalt aufgab, und fast alle meine Haushaltsutensilien deshalb in der verschiedenartigsten Weise vertheilt wurden. – Einige derselben nahm ich mit mir nach dem Frei-maurer Heim, als ich im Januar 1891 dorthin übersiedelte; Einige andere derselben bekamen meine Kinder.

Ich glaube dass zu jener Zeit die meisten der Lampen theilweise in andere Hände übergegan-gen, oder zerbrochen oder überhaupt verloren gegangen sind. –

Ich füge dieser Erklärung einen Miethvertrag für das Haus 500th Grand Str bei, welcher Vertrag für die Dauer eines Jahres von der Zeit des Datums April 1876 gerechnet, gültig war. – Dies war der letzte Miethsvertrag welchen ich für jenes Haus abschloss. –

Gleichfalls füge ich hier eine Abschrift des ersten Mietvertrages bei, welchen ich für das Haus 468 Grand Str. abschloss, & welcher am 22. März 1877 datiert ist, und bestimmt, dass ich vom 1. April 1877 für die Dauer von dreizehn Monaten Besitz von jenem Hause zu ergreifen habe. Ebenfalls füge ich hier eine Abschrift eines Miethvertrages bei, welcher vom 20ten Februar 1885 datiert ist & die gleichen Räume behandelt.

Ferner füge ich hier noch bei, den ersten und einzigen Vertrag zwischen der „American Electric Light Co“ und mir selbst, datiert im Juli 1881. – Der Vertrag verpflichtete mich, die Lampen der „American Electric Light Co“ zu verbessern, und solche für diese Company zu fabriziren – ebenfalls der „American Electric Light Co“ zu lehren, wie die Lampen von mir gemacht wurden. – Mein Sohn Adolph arbeitete für die „American Light Co“, mit welcher Comp. er gleichfalls einen Vertrag abgeschlossen hatte, und zwar zur selben Zeit als ich meinen Vertrag abschloss, oder vielleicht etwas früher. –

Mein Sohn Adolph starb im oder um das Jahr 1889. – Wir beide haben für einige Zeit für die „American Electric Light Co“ gearbeitet. Heinrich Goebel“

Subscribed and sworn to before me this 3th day of March 1893

Herbert H. Barnes

Notary Public

(Anm. Henry Goebel Sr. erklärte angeblich und schwur angeblich Eid auf die in deutscher Sprache handschriftlich aufgenommene Aussage, die Goebel mit „Heinrich Goebel“ handschriftlich unter-zeichnete; andere Affidavits wurden handschriftlich mit Henry Goebel unterzeichnet. Der wirre Vortrag mag von Goebel herrühren, die Rechtschreibfehler des Schreibers wurden unkorrigiert wiedergegeben; man kann an anderer Stelle sehen, wie bei den Übersetzungen ins Englische, also was dem Gericht zugrunde gelegt wurde, erheblich eingegriffen und gefälscht wurde; lustig ist das Wort „fishing pole“ oder „fishing rod“ als „Fischerstange“, während Henry Goebel Sr. in Deutsch mit „Angelrute“ diktiert hatte. Goebel lügt bei jedem Detail, wo immer es ihm möglich schien, z. B. hatte er laut Arbeitsvertrag weisungsgemäß zu arbeiten, keineswegs die Aufgabe, „zu lehren“, Goebels Datierungen weichen erheblich von den vorhandenen Urkunden ab – er hat keineswegs 1 Jahr für die American gearbeitet. Im Vertrag steht „5. September 1881 auf sechs Monate“ und „…The party of the first part may continue this agreement for one year additional from the expiration of said term if they so desire … übersetzt: „die American Co. kann diesen Vertrag um ein Jahr, nachdem er abgelaufen ist, verlängern, wenn sie das verlangt.“ Goebel lügt also zum Vertragsende nach sechs Monaten. Goebels Beschreibung der physikalischen Eigenschaften des Bambus und der Bambus-fasern ist völlig falsch; weder Sonnenseite gibt es, noch lässt sich Bambus wässern. Goebels Reise nach Beacon in Boston wurde von den Anwälten angeordnet;) bei der Beschreibung seines Lampenbaus bei Beacon beschreibt nicht, wie und wer ihm geholfen hat – der Beschreibung zu folge werden für die meisten Arbeitsgänge mehr als zwei Hände benötigt. Goebel tut immer so, als habe er eine Lampe ohne Hilfe bauen können.)

.

HENRY GOEBEL SR. 31. Januar 1893,(2. Affidavit)bei den Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon im Fall GEDRUCKTER US-ARCHIVTEXT – DEUTSCH

Edison Electric Light Company et al. gegen Beacon Vacuum Pump and Electrical Co. et al.

Bezirk des Bundesberufungsgerichts der Vereinigten Staaten von Massachusetts. In Billigkeit.

Bundesstaat New York:

Stadt und Bezirk von New York. ss:

„HENRY GOEBEL, ordnungsgemäß vereidigt, bezeugt und sagt wie folgt:

Ich habe hier bereits eine eidesstattliche Erklärung abgegeben.

Von dem Zeitpunkt an, als es mir Anfang der fünfziger Jahre gelang, eine Glühlampe hinzukriegen, die den in den Exponaten Goebel-Lampen 1, 2 und 3 dargestellten ähnelt, bis zu dem Datum, sagen wir, dem Jahr 1879, erwarb ich ständig wachsende Fertigkeiten bei der Vorbereitung der verschiedenen Merkmale der Lampen und bei deren Verbindung untereinander, d. h. in der Herstellung der Kohlen, in der Befestigung der Kohlen an den Zuleitungsdrähten und der Zuleitungsdrähte selbst, in der Art und Weise ihrer Einführung durch die Glaswände und im allgemeinen Aus-sehen der fertigen Lampe. Vor dem Jahr 1872, d. h. bevor ich die Monroe Straße verließ, war ich zu endgültigen Schlussfolgerungen hinsichtlich der besten Materialien für die verschiedenen Teile der Lampe gelangt. Ich hatte mich für Bambus als das beste Material entschieden, aus dem ich die Kohlen herstellen konnte, und für einige Zeit vor und für die ganze Zeit nach diesem Datum 1872 habe ich nie Glühfäden aus einem anderen Material als karbonisiertem Bambus hergestellt, außer in seltenen Fällen, in denen andere Dinge hauptsächlich zu Vergleichszwecken behandelt wurden. Ich hatte vor 1872 festgestellt und mich vor diesem Datum darauf geeinigt, dass der Bambusfaden härter und weniger zerbrechlich ist, ein besseres Licht und eine dauerhaftere Lichtbeständigkeit bietet, d. h. in allen diesen Punkten zusammengenommen hatte ich mich vor diesem Datum für den Bambusfaden als überlegen entschieden.

Ich hatte vor diesem Datum, 1872, einen Satz mechanischer Vorrichtungen, bestehend aus vier an der Zahl, mit dem Zweck, einen sehr feinen und sehr gleichmäßigen Bambushaarfaden zur Verwendung in diesen Lampen herzustellen. Am 26. Januar 1893 wurde eines dieser Geräte in einem meiner Werkzeugkästen gefunden, und ich habe es den Herren Witter & Kenyon gegeben; es trägt die Aufschrift Goebel Nr. 6. Dieses oder ähnliche mechanische Geräte benutzte ich viele Jahre lang, um ein haarähnliches Stück Bambus aus der Zeit vor 1872 herzustellen.

Etwa 1886 verkaufte ich an Herrn Perkins drei meiner Werkzeuge zur Herstellung von Kohlen für meine Glühlampen. Zwei dieser Werkzeuge sind mir heute, am 31. Januar 1893, von Herrn Per-kins übergeben worden, und ich erkenne sie als die Werkzeuge, die ich, wie oben erwähnt, an Herrn Perkins verkauft hatte. Ich habe sie jeweils als Goebel Nr. 7 und Goebel Nr. 8 gekennzeichnet.

Das Werkzeug mit der Bezeichnung Goebel Nr. 6 ist das erste Werkzeug, das ich zur Herstellung der Streifen für die Glüher benutzte. Ich habe es in den frühen sechziger Jahren hergestellt, als ich in der Monroe Straße 271 1/2 wohnte. Es besteht aus einer Platte, die ich auf meinen Arbeits-tisch geschraubt habe. In diese Platte hatte ich ein Messer eingelassen, dessen Vorsprung ich mit einer Schraube regulieren konnte; an derselben habe ich eine weitere Platte mit Scharnieren befestigt, die eine Rolle trug, die in den Bambus eingriff und auf ihn drückte und den Durchgang des-selben zwischen dem Messer und der Rolle erleichterte. Diese aufklappbare Platte wurde mit dem Fuß oder mit der Hand nach unten gezogen und nach dem Durchziehen eines Bambusstücks durch die Wirkung einer Feder in ihre erhöhte Position zurückgebracht und war dann für die nächste Operation bereit. An derselben hatte ich eine Schraube, mit der sein Absenken reguliert werden konnte.

Dieses Werkzeug fertigte ich zu dem ausdrücklichen Zweck an, die Bambusstreifen für die Glüher meiner Lampen vorzubereiten. Es wurde von mir seit dieser Zeit bis etwa zu dem Zeitpunkt, als ich vor einigen Jahren mit der Lampenherstellung aufhörte, ziemlich ständig benutzt. Es wurde nie für einen anderen Zweck verwendet; das wäre ungeeignet gewesen. Als ich 1881 Kohlen für die American Co. herstellte, benutzte ich dieses Werkzeug. Das Werkzeug wurde von mir so konstruiert, dass ich die Streifen kleiner und gleichmäßiger machen konnte, als es mit der Hand möglich war.

Das Werkzeug mit der Bezeichnung Goebel Nr. 7 wurde von mir nach dem eben beschriebenen Werkzeug hergestellt: Ich weiß nicht mehr, wie lange danach, aber ich weiß, dass es vor 1870 hergestellt wurde, und ich glaube, schon 1865 oder früher. Das erste Werkzeug hob die Streifen nicht so klein oder gleichmäßig ab, wie ich es wollte, also fertigte ich dieses zweite Werkzeug an, um die Streifen kleiner und genauer zu schneiden. Dieses Werkzeug wurde in dreierlei Hinsicht verändert, seit ich es an Herrn Perkins verkauft habe. Als ich es verkaufte, hatte es ein anderes Messer drin, obwohl es im Wesentlichen die gleiche Form hatte. Ich hatte flache Federn; außerdem wurde eine neue Feder oder Sperre eingesetzt, die in das Zahnrad oben an der Regulierschraube eingreift. Die alte Feder oder Sperre hatte im Wesentlichen die gleiche Form wie die jetzt darauf befindliche. Sie ist wie das erste Werkzeug, außer dass ein flacher oder gerader Arm anstelle einer Rolle verwendet wurde, um auf den Bambus zu drücken, und die Schraube zur Einstellung der Bewegung der Scharnierplatte an einer anderen Stelle angebracht und mit einer großen Scheibe oder einem Kopf mit Zähnen oder Zahnrrädern versehen wurde, in die ein Federarm eingriff. Auf diese Weise konnte die Dicke des Bandes sehr schön reguliert werden. Mit diesem Werkzeug waren die Streifen nicht klein genug, also fertigte ich etwa zur gleichen Zeit ein drittes Werkzeug an.

Das Werkzeug mit der Bezeichnung Goebel Nr. 8 ist das dritte, das ich hergestellt habe. Es ist in seinen Einstellungen feiner als die anderen. Es ist genauso, wie es war, als es an Herrn Perkins verkauft wurde.

Etwa zur gleichen Zeit fertigte ich ein viertes Werkzeug an. Es diente dazu, die Seiten der Fasern so zu hobeln, dass sie alle die gleiche Breite und Dicke hatten. Es wurde wie folgt hergestellt: Auf einer Messingplatte, die ich auf den Tisch schraubte, wurde in aufrechter Position ein Messer justiert, dessen Überstand reguliert werden konnte. Ein Schieber, der mit einem Griff bedient wurde, drückte den Bambus gegen das Messer. Die Dicke dieses Abschnittes konnte für breitere oder schmalere Streifen eingestellt werden. Eine Federklammer hielt den Bambus nach unten.

Ich zog die Bambusstreifen durch all diese Hobelgeräte, indem ich sie an einem Ende mit einer Kneifzange nahm und durchzog. Dieses Hobeln musste sehr genau ausgeführt werden, da sich der Bambus, wenn er an einem Ende dicker als am anderen Ende war, nicht in einer regel-mäßigen Kurve biegen würde.

Im Allgemeinen benutzte ich für die Herstellung meiner Bambusstreifen alle vier Werkzeuge, indem ich den Bambus zuerst durch das erste Werkzeug zog, dann durch das zweite und so weiter, wobei ich den Bambus allmählich und genau verkleinerte.

Alle diese Werkzeuge wurden von mir bei der Herstellung meiner Fäden ständig benutzt.

Um 1886 fragte mich Herr Perkins, ob ich ihm einige meiner Werkzeuge verkaufen würde, und ich verkaufte ihm dann die mit Nr. 7 und 8 gekennzeichneten Werkzeuge sowie das vierte Werk-zeug, das Herr Perkins meines Wissens noch immer in seinem Besitz hat.

Bevor ich 1872 die Monroe Straße verließ, hatte ich lange Zeit Gas in meinem Haus und hatte mir einen Glasblasapparat gebaut, der dem, den ich bei der Herstellung des Glasteils der Goebel-Lampen Nr. 1, 2 und 3 verwendet hatte, weit überlegen war. Darüber hinaus hatte ich die Kunst des Glasblasens und andere Glasarbeiten nicht nur im Zusammenhang mit diesen Lampen, sondern auch in anderen Dingen, darunter Hunderte von Barometern und Thermometern, Geisslerröhren usw., in einem solchen Maße geübt, daß ich ein recht hohes Maß an Geschicklichkeit im Umgang mit dem Blasrohr erworben hatte.

Bei der Herstellung der Verbindung zwischen den Zuleitungsdrähten und der Kohle kam ich sehr früh zu dem Schluß, daß alles in allem Ofenpolitur das beste Material für die Herstellung der Verbindung war, und das war das Material, das ich vor 1872 einheitlich für diesen Zweck verwendete.

Vor diesem Datum hatte ich mich auch für die Verwendung von Platin-Einführungsdrähten entschieden, weil bei der Verwendung von Eisen oder Kupfer der Glasteil der Lampen manchmal riss und dadurch das Vakuum beeinträchtigte. Ich hätte für diesen Zweck in jeder meiner Lampen Platin verwenden sollen, aber der Platindraht war teurer und nicht so leicht zugänglich wie Eisen- oder Kupferdraht. Nachdem ich mich durch die Verwendung der Lampe auf die Überlegenheit der Platindrähte geeinigt hatte, wurden fast alle Lampen, die ich lange vor 1872 und an meinen beiden Standorten in der Grand Straße hergestellt hatte, mit Platindrähten hergestellt, und ich hatte noch 1890 eine Anzahl solcher Lampen mit Platindrähten, die älter als 1872 waren. Eine dieser Lampen mit Platineinführungsdrähten schickte ich ungefähr zu der Zeit, als ich ihnen die Göbel-Lampen Nr. 1, 2 und 3 übergab, an den mit diesem Fall verbundenen Anwalt, und ich sagte ihm damals, dass diese Lampe aus der Zeit vor 1872 in meinem Besitz gewesen sei; dass sie, zusammen mit anderen ähnlichen Lampen, vor 1872 hergestellt worden sei. Diese Lampe ist mit Goebel Nr. 4 bezeichnet.

Die Lampe Goebel Nr. 4 habe ich seitdem immer in meinem Besitz gehabt, bevor ich 1872 von der Monroe Straße in die Grand Straße zog. Ich habe sie viele Male hergestellt und verbrannt, sowohl vor als auch nach dem Verlassen der Monroe-Straße, und sie brannte gut und gab ein gutes Licht ab. Ich habe mir besondere Mühe mit dem Glasteil dieser speziellen Lampe gegeben, und weil der Glasteil so gut gemacht war und der Lampe ein sehr schönes und vollendetes Aussehen verlieh, habe ich sie immer behalten; von Zeit zu Zeit habe ich sie herausgebracht, um sie leuchten zu lassen oder auszustellen. Ich behielt sie in meinem Besitz, bis ich sie in diesem Fall an den Anwalt der Angeklagten schickte. Die Lampe und alle ihre Teile sind im Material und in allen anderen Aspekten die gleichen, wie sie waren, als ich sie vor 1872 anfertigte, mit Ausnahme der Veränderungen, die durch meinen Gebrauch, die Handhabung und den bloßen Zeitablauf entstanden sind. Als ich ihn vor 1872 herstellte, habe ich ihn mit dem Bambus-Kohlebrenner, den Platin Einführungsdrähten, den Kupfer-Verbindungsdrähten, den Verbindungsarten und dem Glasrohr so hergestellt, wie sie hier erscheinen, außer wie oben angegeben. Wenn es heute nicht brennt, liegt es daran, dass es in irgendeiner Weise durch Handhabung oder Zeitablauf verletzt wurde. Als etwa im Jahre 1881 die Leute von der American Electric Light Co. zu mir kamen, wies ich einen ihrer Glasbläser an, den Platindraht von den gegenüberliegenden Seiten der Glaskugel einzuführen (sie führten ihre Drähte von unten ein). Er sagte, das könnten sie nicht tun oder es sei nicht machbar. Von da an übernahm die American Electric Light Co. zumindest eine Zeit lang diesen Plan, und ich produziere eine Lampe mit der Bezeichnung Goebel Nr. 5, die eine alte Lampe der American Electric Co. ist, bei der die Einführungsdrähte auf diese Weise eingeschweißt sind. Als ich 1890 mein Geschäft aufgab, nahm ich diese Lampe Goebel Nr. 4 mit nach meinem jetzigen Heim und besitze sie seitdem, bis ich sie dem Anwalt in diesem Fall überließ. Zu Beginn meiner Arbeit Anfang der fünfziger Jahre konnte ich die Glasröhren nicht sehr gut blasen, aber ich erwarb allmählich mehr und mehr Geschicklichkeit, sowohl durch Übung als auch durch den Gebrauch von Gas und besseren Blasapparaten. Ich bezweifle, dass ich jemals, weder bei Monroe noch bei Grand Straße, alle anderen Lampen, die im Glas so gut aussahen wie diese. Ich habe jedoch sowohl in der Monroe Straße als auch in der 500t 1/2 Grand Straße und in der 468 Grand Straße viele Lampen mit karbonisiertem Bambusbrenner, Platinleitdrähten, Anschlüssen und Glasröhre wie Goebel Nr. 4 hergestellt und verwendet, außer im Grad der manuellen Endbearbeitung der Teile, insbesondere der Glasröhre, in der Hinsicht, dass ihre Funktionstüchtigkeit oder Lichtausbeute nicht beeinträchtigt wurde. Elektrische Glühlampen sind zerbrechliche Dinge, die durch Handhabung, Hinfallen usw. leicht zerbrechen können. Dies gilt auch für die besten kommerziellen Lampen von heute. Selbst Bambusfäden brechen bei grober Handhabung. Und je mehr die Kohlen verbraucht und verbrannt werden, desto zerbrechlicher und anfälliger werden sie bei der Handhabung. Die Goebel-Lampe Nr. 4 ist offenbar irgendwann auf ihr Ende gefallen, weil die Glasspitze abgebrochen ist.

Ich wurde kürzlich darüber informiert, dass ein Experte der Angeklagten, Herr Pope, einen Grund oder Gründe genannt hatte, warum er nicht der Meinung war, dass diese Lampe, Goebel Nr. 4, durch das torricellianische Verfahren zur Erzeugung eines Vakuums hergestellt wurde, nämlich, dass in einem solchen Fall seiner Meinung nach eine Ablagerung von Quecksilber auf der Oberfläche des Kupferdrahtes vorliegen würde, und er entdeckte keine solche Erscheinung. Aber ich sagte ihm, dass er sich in diesem Denken geirrt habe, vorausgesetzt, dass destilliertes Quecksilber bei der Herstellung des Vakuums verwendet wurde, und soweit ich weiß, hat er Experimente durchgeführt, um die Fakten in diesem Zusammenhang zu ermitteln. Das Quecksilber, das ich zur Erzeugung des Vakuums dieser Lampen verwendet habe, wurde vor seiner Verwendung sorgfältig destilliert, manchmal drei- oder viermal, und ich habe mir besondere Mühe gegeben, den Prozess immer in einer sehr trockenen Atmosphäre durchzuführen, und habe andere Sicherheitsvorkehrungen getroffen, wie z.B. eine sehr leichte Erhitzung, um ein hohes Vakuum und das Fehlen von schädlichen Ablagerungen oder Gasen zu gewährleisten. Ich möchte auch hinzufügen, dass ich vor 1872 zur Erzeugung eines Vakuums eine Quecksilberpumpe hatte und einsetzte, bei deren Einsatz im Glasteil der Lampe überhaupt kein Quecksilber hineinkommt, aber es war eine Pumpe mit Absperrhähnen, was die Handhabung schwierig und nicht immer sicher machte, so dass es mir in der Regel gelang, durch den Torricellianischen Prozess ein ebenso gutes, wenn nicht sogar besseres Vakuum zu erzielen als mit dieser frühen Quecksilberpumpe. Diese Pumpe, von der ich jetzt spreche, darf nicht mit den in früheren eidesstattlichen Erklärungen erwähnten Pumpen verwechselt werden. Diese Lampen mit den Einführungsdrähten aus Platin und einige der Lampen mit den Einführungsdrähten aus anderem Material gaben, wenn sie mit meinen Batterien verbunden waren, ein gleichmäßiges, gleichmäßiges und kontinuierliches Licht ab, das in etwa einem gewöhnlichen Gasstrahl entsprach, und sie wurden für eine Reihe von Verwendungen verwendet, wie sie heute bei Glühlampen üblich sind, und zwar vor 1879 und von Zeit zu Zeit ab Anfang der fünfziger Jahre. Ich kenne keinen Grund, warum diese Lampen nicht für die kommerzielle Nutzung geeignet waren. Diese Lampen waren bereit für den kommerziellen Gebrauch, aber der Handel war nicht bereit für diese Lampen, und der Grund dafür war, dass es keine verfügbare Quelle für billige Elektrizität gab, und die Einführung dieser Lampen für eine breite kommerzielle Nutzung bedeutete selbst bei einer angemessenen Stromquelle die Ausgabe riesiger Geldsummen.

Verglichen mit heutigen Glühlampen gaben meine frühen Lampen ein ziemlich gutes Licht ab, ein ganz praktisches Licht. Sie brannten recht gut, und mit den Verbesserungen, die der modernen Lampe hinzugefügt wurden (von denen mir einige bekannt sind), würden sie meiner Meinung nach ein ebenso gutes und langlebiges Licht abgeben wie die Edison-Lampe von heute. Jede meiner Lampen, die sich als erfolgreich herausstellte, brannte mit einer Kerzenleistung, die der eines gewöhnlichen Gasstrahls entsprach, und hielt diese Leistung, von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, bis die Batterieleistung nachließ oder bis sie eine Lebensdauer erreicht hatte, die mit der der Glühlampe von 1880 sehr vergleichbar war.

Mit dem Ausdruck „die sich als erfolgreich herausstellte“ meine ich, dass manchmal die Kohle nicht perfekt war, manchmal war das Glas nicht perfekt, manchmal waren die Verbindungen der verschiedenen Teile nicht perfekt, und in solchen Fällen war die Lampe nicht das, was ich für eine erfolgreiche Lampe hielt. Aber das hat bei der Herstellung von Glühlampen immer gegolten, und das gilt auch heute noch, ungeachtet der Verbesserungen, die den Lampen und dem Herstellungsprozess der Lampen hinzugefügt wurden.

Exponat Goebel Nr. 5 ist die Lampe, die in der Zeit hergestellt wurde, als ich bei der American Electric Light Company angestellt war, und zwar, wie ich mich erinnere, im Jahr 1881, als ich in meinem Haus Kohleglüher für sie herstellte. Ich stellte in meinem Haus sehr viele Kohleglüher für diese Firma her, und ich fertigte eine ganze Reihe von Lampen für sie an, wie die Nr. 5, durch die ihnen bewusst wurde, dass ich bessere Kohlenglühelemente und bessere Lampen herstellen konnte, als sie zu dieser Zeit selbst herstellten. Ich nehme an, dass ich aus diesem Grund Kohlen für sie hergestellt habe. Die Goebel-Lampen Nr. 1, 2, 3, 4 und 5 zeigen zum Teil den Fortschritt in der Verarbeitungsqualität, den ich von Zeit zu Zeit bei der Herstellung dieser Lampen erlangte, wenn auch nicht so vollständig, wie dieser Fortschritt gezeigt werden würde, vorausgesetzt, ich wäre in der Lage, eine größere Anzahl von Lampen herzustellen, die als einer späteren Zeit und späteren Zeiträumen zugehörig identifiziert würden.

Ich habe niemals Vorrichtungen an meinen elektrischen Lampen angebracht, um Wärme abzuleiten. Ich habe nie einen Wärmeregler an meinen Lampen verwendet. Es gab keinen Bedarf für ein solches Gerät.

Die Drähte, die durch meine Glühlampen führten, würden sich nicht erwärmen, und der Sockel der Lampen würde sich nicht erwärmen. Die von mir verwendeten Drähte, die von der Batterie zu den Lampen führten, waren von gewöhnlicher Größe, wie sie in Batterien der von mir verwendeten Größe und Art verwendet wurden. Sie waren nicht sehr dick, sondern wie gewöhnliche Kupferdrähte.

Bei der Verwendung meiner Lampen mit elektrischen Batterien verband ich normalerweise nur eine Lampe mit einem ausreichenden Satz von Batteriezellen. Manchmal schloss ich jedoch zwei oder sogar drei Lampen an denselben Satz Batteriezellen an; in diesem Fall würde ich mehr Zellen verwenden.

Eine der allerersten meiner Bemühungen, eine Glühlampe herzustellen, war die Verwendung eines Platindrahtes oder Haares als Beleuchtungsteil. Es war zwei oder drei Zoll lang und sehr fein, etwa so fein wie ein Baumwollfaden Nr. 80 oder 100. Ich verwendete Kupferdrähte, die im Glas versiegelt waren. Der feine Platindraht erhitzte sich und wurde glühend und gab ein gutes Licht ab, aber nach einigen Minuten wurde er zu heiß und schmolz und fiel in das Glas, und das Glas zerbrach. Ich versuchte es nicht noch einmal mit Platin, sondern wandte mich pflanzlichen Kohlenstoffen zu. Ich wusste von dem Bogenlicht, das ich als erstes gemacht hatte, dass Kohlenstoff nicht schmelzen würde, und ich dachte, dass er in einem Vakuum, wo es keinen Sauerstoff gibt, nicht verbraucht wird und hält, und ich entdeckte, dass er hält.

Nachdem ich begonnen hatte, für die American Electrical Company zu arbeiten, stellte ich einen Glasbläser ein, der die Glasbläserarbeiten für mich erledigte. Danach behielt ich immer einen Glasbläser, solange ich für die American Electrical Company arbeitete und solange ich Kohlen und Lampen herstellte und an andere Leute verkaufte, also etwa noch ein Jahr, nachdem ich meine Arbeit für die American Company beendet hatte. Während dieser ganzen Zeit habe ich selbst kein Glas geblasen. Ich war also mehr in der Praxis des Glasblasens, während ich zum ersten Mal in die Grand Straße Nr. 468 kam, als ich es seit Beginn meiner Arbeit für die American Company war, denn seit ich für sie gearbeitet habe, hatte ich nicht mehr so viel damit zu tun. Ich bin ein erfahrener Glasbläser oder war es in meinen besten Jahren.

Meine Freunde, Nachbarn und diejenigen, die in mein Geschäft kamen, zeigten mehr Interesse an den Glühlampen, die ich in der Monroe Straße herstellte, als an denen, die ich in der Grand Straße herstellte. Das lag zum Teil daran, dass zu dem Zeitpunkt, als ich in die Grand Straße zog, die meisten Leute, die ich kannte, meine Lampen bereits gesehen hatten. Außerdem war ich nach meinem Umzug in die Grand Straße viel stärker in meinem Optiker- und Uhrengeschäft engagiert als zuvor. Das Geschäft lief besser; ich hatte in dieser Branche mehr zu tun und hatte daher weniger Zeit, Lampen herzustellen oder sie anderen zu zeigen und zu erklären.

Auch hier, als wir in der Monroe-Straße wohnten, war Elektrizität eher eine Neuheit, wie es später einmal der Fall war. Zum Beispiel gab es, zumindest während des größten Teils der Zeit, in der ich in der Monroe Straße wohnte, keine Telegraphenpfähle und -drähte, zumindest nicht in unserer Straße und in unserer Nachbarschaft, aber mit der Zeit, als wir in die Grand Straße zogen oder kurz danach, waren sie schon sehr verbreitet.

Ich habe für die eidesstattlichen Erklärungen, die ich in dieser Klage abgegeben habe, oder für alles, was ich hier für den Angeklagten getan habe, kein Geld oder irgendetwas von Wert erhalten. Und ich habe von niemandem eine Zusage über Geld oder irgendetwas von Wert erhalten, und ich wünsche oder erwarte auch nicht, eine solche zu erhalten. Ich habe meine Zeugenaussage in diesem Fall nur widerwillig und erst nach beträchtlichem Drängen gemacht. Ich habe kein Interesse an dem Ergebnis dieser Klage. Ich bin Mr. Edison nicht feindselig gesinnt und besitze keine Aktien des beklagten Unternehmens oder eines Unternehmens für elektrische Beleuchtung und habe keinerlei Interesse an diesem Geschäft, und ich habe nicht nur keinerlei Interesse an dem beklagten Unternehmen, sondern kenne auch keinen seiner leitenden Angestellten oder jemanden, der damit in Verbindung steht.

Ich erinnere mich an einen Glasbrunnen, den ich anfertigte, als ich in der Grand Straße Nr. 500/2 wohnte. Er war so angeordnet, dass Wassertropfen und Luftblasen durch ihn hindurchgingen; zuerst kam ein Wassertropfen, dann eine Luftblase,dann ein Wassertropfen und so weiter.Ich bewahrte den lange Zeit im Schaufenster meines Geschäfts in der Grand Straße 500 1/2 und in der Grand Straße 468 auf. Ich habe den Brunnen selbst gemacht. Es gab sehr viele sehr feine, schöne Glasarbeiten daran, und ich erinnere mich, dass ich bei dieser Glasbläserarbeit sehr vorsichtig sein musste. Es gab sehr viele Glasröhren; diese Röhren mussten sehr klein sein, damit die Wassertropfen nicht zusammenfließen konnten. Viele Menschen, darunter eine Reihe von Glasbläsern, wie ich mich erinnere, kamen in meinen Laden, um diesen Brunnen zu untersuchen und sich nach ihm zu erkundigen.

Nachdem die American Co. etwa 1882 einen Dynamo in mein Geschäft in der Grand Straße 468 geliefert hatte, benutzte ich ihn, um mein Geschäft für eine Art Ausstellung zu beleuchten, und für diese Beleuchtung benutzte ich alte Röhrenlampen meiner eigenen Herstellung, die ich seit einigen Jahren vorrätig hatte. Es waren acht an der Zahl, wie ich mich an diese so ausgestellten Lampen erinnere. Ich erinnere mich nicht, ob Goebel Nr. 4 eine davon war oder nicht. Ein teilweise verstümmelter Hinweis auf diese Ausstellung meiner Lampen war in der New Yorker Welt vom 1. Mai 1882 abgedruckt und lautete wie folgt

„DIE NEW YORKER WELT.

NEW YORK, Montag, 1. Mai 1882.

DAS NEUESTE ELEKTRISCHE LICHT

Herr Henry Goebel stellte gestern Abend in einem Raum hinter seinem Laden in der Grand Straße Nr. 468 sein elektrisches Licht aus. Herr Goebel behauptet, dass er seit einunddreißig Jahren an elektrischem Licht arbeitet und dass er vor neunundzwanzig Jahren eines auf dem Dach seines Hauses in der Monroe Straße Nr. 271 1/2 eingerichtet hat. Das Licht wurde von den Glockentürmen des Essex Market aus gesehen, und es wurde Feueralarm gegeben, der eine Reihe von Feuerwehren alarmierte. Er selbst wurde verhaftet, aber Richter George Woods ließ ihn wieder frei. Als er nach Hause zurückkehrte, stellte er fest, dass seine Nachbarn alle seine Instrumente und Geräte zerstört hatten. Das Licht, das gestern Abend zu sehen war, war klar und gleichmäßig, und man konnte daran mit großer Bequemlichkeit und Leichtigkeit lesen. Es ist etwa acht Zentimeter lang und etwa so dick wie eine Kerze. Das Vakuum wird durch eine Pumpe erzeugt, die im Prinzip einer Geissler-Pumpe ähnelt und von ungeschulten Händen bedient werden kann. Die verwendeten Kohlenstoffspitzen bestehen aus Schilfrohr, das in der Retorte elektrisch erhitzt wird. Die Lampen kosten 25 Cent pro Stück, und Herr Goebel behauptet, dass er eine Leuchte genauso billig, wenn nicht billiger als Gas liefern kann“.

Ich hatte weder mit der Vorbereitung dieser Berichterstattung noch mit der Abfassung der Publikation in der Zeitung zu tun.

HENRY GOEBEL“

Unterzeichnet und vereidigt vor mir am 31. Januar 1893

JAMES A. C: JOHNSON,

Notar, Bezirk New York.

(Anm. Goebel Sr. erklärte angeblich und schwur angeblich Eid auf die in angeblich in deutscher Sprache aufgenommene Aussage, die Goebel angeblich mit „Henry Goebel“ handschriftlich unterzeichnet haben soll, die im AS-Gerichtsarchiv und hier nur in Archiv-Druck-Fassung vorliegt; andere Affidavits wurden handschriftlich mit Heinrich Goebel unterzeichnet. Der folgende Zeugentext mag von Goebel herrühren. Doch trägt dieser 2. Affidavit-Text keine handschriftliche Unterschrift Goebels. Hier handelt es sich um eine Rückübersetzung, von D. M. ins Deutsche angefertigt, von der Englisch-Sprachigen US-ARCHIV-Fassung, die der vereidigte Übersetzer Hermann Kusterer abfasste. Diese Englisch-Sprachige, gedruckte US-Archiv-Fassungweicht von der ursprünglichen Richter-Fassung,als Englisch-Übersetzung in Schreibmaschine, leicht ab. Es gibt tatsächlich zwei verschiedene englische Fassungen dieser 2. Affidavit: Die gedruckte US-Archiv-Fassung, ohne Goebels Unterschrift; und eine getippteFassung, wie die Beklagten-Anwälten dieses 2. Affidavit Goebels dem Gericht vorgelegt hatten, auch ohne Unterschrift Goebels,mit Nennung des vereidigten Übersetzers Kusterer, ohne Unterschrift.Alle Übersetzungen und Rückübersetzungen enthalten mutwillige Veränderungen, Fehler und zielgerichtete Fälschungen. Es sind Fehler, die aus Sicht der „Goebel-Defense“ der Beklagten-Anwälte Witter & Kenyon vorteilshaft dünken. Witter & Kenyon haben den wirren Goebel Sr. nicht persönlich für die„Goebel-Defense“ dem Gericht als Zeuge vorgeführt.Die gesamte Aussage dieser Affidavit beschreibt Geschehnisse aus den 1880 Jahren, nach Goebels „Lehre“ bei der American Electr. Co von September 1881 bis März 1882.

Die handschriftliche Aufzeichnung eines Schreibers in deutscher Sprache der Zeugenaussage eines handschriftlich unterzeichneten Textes der 2. Affidavit Goebels,liegt hier nicht vor – nur die nicht unterzeichneten, gedruckten US-Archiv-Fassungen. Könnte Goebel Beeinträchtigungen durch Quecksilbervergiftung davongetragen haben? Laut Arbeitsvertrag mit der American Co. hatte Goebel seine Ladenwerkstatt untervermietet; hier arbeiteten Glasbläser der American Co. die keineswegs von Goebel angestellt worden waren – er lügt.)

.

HENRY GOEBEL SR. 21. Januar 1893,(1. Affidavit)für Beklagten-Anwälte Witter & Kenyon, Übersetzt ins Deutsche von D. M. nach GEDRUCKTEM US-ARCHIVTEXT In ENGLISHim Fall

Edison Electric Light Company et al. gegen Beacon Vacuum Pump and Electrical Co. et al

United States Circuit Court Südlicher Bezirk von Massachusetts Südlicher Bezirk von New York

Stadt und Landkreis New York

HENRY GOEBEL, ordnungsgemäß vereidigt, bezeugt und sagt folgendes:

Ich bin vierundsiebzig Jahre alt und wohne in Tappan im Bundesstaat New York. Ich kam im Jahr 1848 von Springer, Deutschland, in die Vereinigten Staaten und ließ mich in der Stadt New York nieder, wo ich bis dahin in den letzten zwei Jahren gewohnt habe. Mein Beruf in Deutschland war der eines Mechanikers, Uhrmachers und Optikers, und ich lernte das Handwerk in Springer in Deutschland, wo ich auch einige praktische Bekanntschaft mit Elektrizität und Chemie machte und Unterricht bei Professor Münchhausen aus Hannover erhielt, einem Mann, der in elektrischen Angelegenheiten sehr nahe dran war. Außerdem half ich ihm bei physikalischen Experimenten und führte unter seiner Leitung zahlreiche Experimente durch, u.a. Experimente zur Gewinnung von Licht durch Elektrizität, zur Herstellung galvanischer Batterien, von Geräten zum Glockengeläut usw. Unter der allgemeinen Leitung dieses Professors Münchhausen fertigte ich auch eine ganze Reihe physikalischer Instrumen-te an, hauptsächlich für Lehrer an der Technischen Hochschule Hannover und für Professor Münchhausen und andere. Wir haben sehr viele Experimente mit elektrischen Lampen gemacht, waren mit dem Lichtbogen und sei-nem Verhalten vertraut und haben ihn sehr oft hergestellt. Münchhausen war ein sehr genialer Mann und verbrachte viel Zeit in meinem Geschäft, um über verschiedene wissenschaftliche Themen zu diskutieren. Neben dem Verständnis und der Herstellung des elektrischen Lichtbogens glaubte er, dass ein praktisch nützliches Licht mit Hilfe eines kleinen kontinuierlichen Kohlenstoffs in einer luftleeren Glasröhre erzeugt werden könnte, und er machte mich mit seinen Ansichten zu diesem Thema vertraut, einschließlich der Vorstellung, dass der Kohlenglüher durchgehen müsste, anstatt unterbrochen, wie bei der Bogenlampe, und dass der Kohlenstoff in einer hermetisch abgedichteten, evakuierten Glashülle mit Drähten, die zum Kohlenglüher führen, eingeschlossen ist, und dass der Kohlenglüher sehr viel kleiner sein könnte als die, die wir für die Bogenlampe verwendet haben. Wir haben die Verwendung des Blasrohrs und die Methode zur Erzeugung des barometrischen oder torricellischen Vakuums durch die Verwendung von Quecksilber in der bekannten Weise perfekt verstanden. Wir haben uns häufig mit dieser Art von Arbeit und mit unseren physikalischen und Laborexperimenten beschäftigt. Noch während meiner Zeit in Springer, Deutschland, und bevor ich 1848 in dieses Land kam, hatte ich Barometer und Thermometer hergestellt, geometrische Instrumente gebaut und repariert. Wir benutzten das Innere eines Stückes gewöhnlicher Anthrazitkohle, das im Feuer verbrannt worden war, um Licht zu geben, indem wir Stücke davon für die Elektroden eines Lichtbogens verwendeten. So erfuhren wir, dass es ein geeigneter Leiter war. Ich hatte von der Verkohlung verschiedener Dinge gehört. Ich erfuhr zum ersten Mal, wie Holz verkohlt werden kann, indem ich versuchte, das Holz aus einer langen Metallhülse zu verbrennen, die zu einem zerbrochenen Gehstock gehörte. Nachdem ich die Hülse entfernt und den Stock aus dem Feuer genommen hatte, stellte ich fest, dass das untere Ende des Stockes verkohlt war und nicht vom Feuer verzehrt wurde. Dies legte mir nahe, wie Holz verkohlt sein könnte. Ich versuchte es und stellte fest, dass dieses verkohlte Holz ein guter Leiter war. Ich habe bei Springer auch eine Magnetomaschine gebaut, die aus einem großen Magneten besteht, vor dessen Polen sich Spulen drehen. Ich verwendete Platin im Kommutator dieser Maschine und war durch dessen Funkenbildung und Verbrennung beunruhigt, und so verkohlte ich Holzstücke und setzte sie anstelle des Platins ein, allerdings nicht sehr erfolgreich. Ich verkohlte auch Holz und benutzte es zur Erzeugung des elektrischen Lichtbogens. Bei den Untersuchungen mit Münchhausen wurden kontinuierliche und kleine Kohlenstoffstücke in einen Kreislauf gebracht, durch den Stromdurchgang zum Glühen gebracht und verbraucht. Münchhausen sagte, dass diese Kohlenstoffstücke, wenn sie in einer Kammer eingeschlossen wären, aus der Sauerstoff ausgeschlossen ist, nicht verbrennen würden, sondern glühend bleiben und Licht spenden würden, und er hielt dies für eine sehr gute Möglichkeit, ein praktisches Licht zu erhalten.

Unter anderem erfuhr ich zu dieser Zeit, dass der Ausdehnungskoeffizient von Glas und Platin derselbe war. Ich war eine Zeitlang Lehrling bei einem Doktor der Medizin in Springer und studierte bei ihm bis zu einem gewissen Grad Chemie, aber eher praktische Chemie als aus den Büchern, und ich tat dies ab und zu für einen Zeitraum von zehn oder einem Dutzend Jahren. Mein Vater war ein Mann mit beachtlicher Bildung, war Schokoladenfabrikant in Springer, und er kannte die Menscheni in den höheren Bildungskreisen gut. Diese Tatsache brachte mich mit der gleichen Klasse von Menschen in Verbindung, und es war durch meine Verbindung mit ihnen, dass ich mich mit ihnen für verschiedene wissenschaftliche und chemische Untersuchungen interessierte, die mich auf den Weg führten, den ich bis zu einem gewissen Grad immer verfolgt habe.

Ich verließ Springer 1848 über Bremen in Richtung New York und erreichte Anfang 1849 die Stadt New York.

Ich wohnte zunächst etwas mehr als ein Jahr lang in der Monroe Straße Nr. 391. Dann zog ich in die heutige Monroe Straße Nr. 271 1/2, wo ich mehr als zweiundzwanzig Jahre lebte.

Von dort zog ich in die Grand Straße Nr. 500 !/2, wo ich fünf Jahre blieb.

Von dort zog ich in die Grand Straße Nr. 468. Das war im Jahr 1877, wo ich bis 1890 wohnte, nachdem ich etwa elf Jahre in der Grand Straße Nr. 468 gewohnt hatte.

Als ich das erste Mal nach New York City kam, war ich unter meinem deutschen Namen Heinrich Gobel bekannt, und ich erinnere mich, dass der Name damals so im Verzeichnis stand.

Unmittelbar nach meiner Ankunft in New York und meiner Ansiedlung in der Monroe Straße begann ich, meinen Beruf des Uhrmachers und Optikers zu verfolgen. Ich besaß und besitze ein gründliches Verständnis der Uhrmacherkunst und habe eine ganze Reihe von Uhren, Chronometer und Uhren hergestellt, von denen einige seit vielen Jahren in Betrieb sind. Ich hatte ein angängiges Geschäft und war immer in der Lage, mit den Erträgen aus meiner täglichen Tätigkeit als Uhrmacher usw. eine Familie bequem zu ernähren. Ich hatte eine erfinderische Geisteshaltung, und es gab nie eine sehr lange Zeit in meinem Leben, in der ich mich nicht mit der Herstellung oder dem Versuch einer Verbesserung oder einer anderen Erfindung oder Forschung beschäftigt habe, die mich interessierte.

Sobald ich genug Geld hatte, um Apparate zu kaufen, fing ich an, mit Elektrizität zu experimentieren, und wiederholte im wesentlichen viele der Experimente, die ich in Deutschland mitgemacht oder gesehen hatte, mit solchen Verbesserungen ausgeführt, die meine Erfahrung nahelegte. Ich erinnere mich, dass ich an einem rohen Spielzeugmotor experimentierte. Bald nach meiner Ankunft wandte ich mich den elektrischen Bogenlampen zu und machte eine Reihe von Experimenten in dieser Richtung. Eines Abends stellte ich eine Bogenlampe auf dem Dach meines Hauses aus, und bald kam die Feuerwehr herbei, um eine angebliche Feuersbrunst zu löschen. Dafür wurde ich verhaftet und einem Richter wegen Ruhestörung vorgeführt.

Bald darauf wandte ich meine Aufmerksamkeit auf Glimmlampen oder Glühlampen, wie sie jetzt genannt werden. Was ich in dieser Richtung tat, betrachtete ich, was die Hauptfunktion der Lampe betraf, immer als die Ausführung der Vorschläge und Ansichten von Professor Münchhausen. Wobei ich bei meinen Bemühungen sol-che Materialien benutzte, die zufällig zur Hand waren. Die ersten elektrischen Glühlampen, die ich herstellte, wurden Anfang der fünfziger Jahre in der Form hergestellt, die ich gemeinhin als „Geigenbogen“ oder „Fleischsäge“ bezeichnete. Diese Lampen sieht man in der folgenden Skizze mit Abbildung 1:

ooo

Die Röhre wurde in einem Stück aus Glas gefertigt. Sie wurde bei a ausgesaugt. bb sind metallische Drähte oder Stützen und d ist der Glühleiter. Die Drähte sind hermetisch in die umschließende Wand eingeschlossen, durch die sie durch die Verschmelzung des Glases direkt auf ihnen bei c hindurchgehen. Die Metalldrähte wurden direkt in das Glas eingeschmolzen; es wurde kein Zement oder eine andere Substanz verwendet. Die ersten Lampen dieser Art, die ich hergestellt habe, wurden aus Röhrenglas hergestellt. Ich wohnte in der Monroe-Straße, als ich mit der Herstellung dieser Lampen begann und dort viele von ihnen herstellte.

Die nächste Form von Glühlampen, die ich herstellte, ist in der folgenden Skizze, Abbildung 2, dargestellt, und diesen Lampenstil nannte ich aufgrund der Form der Kohle gemeinhin „Haarnadel“-Lampe. Die Zuleitungen in den Drähten b b wurden manchmal aus Kupfer hergestellt. Ich bevorzugte Platin, aber da das Metall teuer war und ich es nicht immer zur Hand hatte, fertigte ich sie sehr häufig aus anderen Metallen an. Abbildung 2.

Der Einschlussstutzen bestand aus dem Röhrenglas und war oben abgesaugt. Die Metalldrähte c c waren manchmal dünne Platinbänder, zu anderen Zeiten aus anderen Metallen. Der Träger b bestand zunächst aus Glas. c ist der Glühleiter, der in erhitztem Blei verkohlt, an den Drähten befestigt und dann durch Aufbringen von geschmolzenem Weichglas am unteren Ende des Rohres f befestigt wurde. Das Glasrohr wurde dann mit dem Becher d justiert und diese beiden Glasteile durch Verschmelzen mit dem Blasrohr miteinander verschlossen; das Rohr wurde dann abgesaugt und verschlossen. Ich wohnte in der Monroe-Straße, als ich mit der Herstellung dieser Lampen begann und dort viele von ihnen herstellte.

Während ich in der Monroe-Straße wohnte und bevor ich in die Grand-Straße zog, fertigte ich von Zeit zu Zeit eine ganze Reihe von Lampen dieser Art an, auch in der Form einer Geigenbogen oder Fleischsäge.

Nachdem in der Monroe-Straße Gas in das Haus eines meiner Nachbarn eingeführt worden war, dachten einige Angestellte des Gasunternehmens, die von außerhalb meines Geschäfts in der Monroe-Straße das Leuchten dieser Lampen beobachtet hatten, offenbar, dass ich eine geheime Verbindung zu den Gasleitungen des Unternehmens hätte und dass ich ihr Gas verbrenne, ohne dafür zu bezahlen, und bestanden darauf, in meinen Keller zu gehen und zu prüfen, ob nicht irgendeine Gasleitung mit meinem Geschäft verbunden sei. Diese Leute waren unverschämt, und ich weigerte mich, ihnen die Lampen zu zeigen, und bat sie, jemanden aus dem Büro ihrer Firma zu schicken, und kurz darauf kam ein Herr an, und ich zeigte ihm meine Lampen und erklärte sie ihm.

Bis vor einem kurzen Zeitraum hatte ich komplette funktionsfähige Lampen der Sorte, die auf jeder dieser beiden Skizzen dargestellt ist, in meinem Besitz, und die ich während meiner Zeit in der Monroe-Straße hergestellt und benutzt habe. Aber als ich 1890 mein Geschäft aufgab, waren fast alle meine verbliebenen Besitztümer in verschiedene Richtungen verstreut, und darunter diese Lampen, von denen einige verloren gegangen sind – und einige jedoch noch existieren. Die Exponate Goebel Nr. 1, 2 und 3 sind Exemplare von Lampen, die von mir hergestellt und benutzt wurden, bevor ich die Monroe-Straße verließ, und die bis zum Jahr 1890 in meinem Besitz verblieben waren.

Manchmal habe ich die Platindrähte in Form von Bändern eher braun gebrannt, da ich es einfacher fand, das Glas in dieser Form um sie herum zu verschmelzen. Einige dieser Drähte fertigte ich aus dem Material eines Platintiegels mit Hilfe eines Paares von Ziehwalzen an, die ich ebenfalls aus Deutschland mitgebracht hatte. Manchmal fertigte ich die Platin-Einführungsdrähte, die ich in diesen Lampen verwendet habe, aus Platinspänen oder Platinresten an. Ich stellte eine große Anzahl dieser Fleischsäge- und Haarnadel-Glühlampen her, als ich in der Monroe Straße wohnte, und später, als ich in der Grand Straße wohnte. Ich fertigte und benutzte von Zeit zu Zeit auch Lampen jeder dieser beiden Varianten. Es gab keine sechs Monate bis zum Jahr 1880 oder 1881, in denen ich nicht mehrmals Lampen wie eine der beiden oben genannten Skizzen hergestellt, benutzt und andere ausgestellt habe.

Alle Glühlampen, die ich gemacht habe, waren mit Glühleitern aus Kohlenstoff bestückt, die ich aus pflanzlichem Material hergestellt habe. Die Kohlen waren dünn, so dünn, wie ich sie herstellen konnte. Die meisten von ihnen hatten einen Durchmesser oder eine Dicke von weniger als 1-100 Zoll, und die meisten waren von vergleichsweise großer Länge. Einige von ihnen waren sehr viel feiner als diese, aber ich stellte fest, dass dies den Widerstand so sehr erhöhte, dass ich nicht genügend Batteriezellen hatte, um sie zu betreiben. Als Material für diese Kohlen verwendete ich Flachs, Schilfrohr, schwarzes Rohr, das ich durch Zerschneiden eines Schirmstiels erhielt, eine Fischerstange, Tampico, eine Art Gras, & c. Diese Leiter wurden in Tiegeln in Öfen verkohlt, die ich beim Schmelzen von Metallen verwendet hatte. Zuerst rasierte ich kleine Stücke des Rohres oder eines anderen Materials ab und machte sie sehr klein und schlank, und dann packte ich sie in einen Tiegel und rieb über jede Ofenpolitur und füllte sie mit Koks. Ein ebenfalls mit Ofenpolitur eingeriebenes Stück Karton wurde zwischen die Leiter gelegt. Dann legte ich einen Deckel auf den Tiegel und befestigte ihn. Der Tiegel wurde dann in einen Ofen oder eine Feuerung gestellt und dort belassen, bis die Fäden des Rohres oder anderen Materials richtig verkohlt waren. Ich versuchte, die Bleiminen von Bleistiften für Kohlen zu verwenden, aber es war so viel Ton in ihnen, dass sie nicht brauchbar waren.

Die ersten Lampen, die ich herstellte, wurden mit einer gewöhnlichen Luftpumpe ausgesaugt. Auf diese Weise erreichte ich kein gutes Vakuum, und ich saugte die Röhren anschließend ab, indem ich sie und eine lange daran befestigte Röhre mit Quecksilber füllte, sie umkehrte und das Quecksilber herauslaufen ließ und sie dann versiegelte. Die Auslauf-Röhre war etwa einen Meter lang. Bevor ich sie jedoch versiegelte, erhitzte ich den Glühleiter leicht, was zusammen mit einem leichten Schütteln dazu führte, dass das Quecksilber, das an der Kohle anhaftete, abfloss. Ich verwendete Quecksilber, um in diesen Lampen fast unmittelbar nach Wiederaufnahme der Arbeit in diesem Land ein Vakuum zu erzeugen. Das Glas am Ende der Röhre, aus der ich die Luft absaugte, wurde über eine große Länge herausgezogen, und während des oben beschriebenen Vorgangs des Erhitzens und Schütteln wurde das Quecksilber in einem Teil dieses herausgezogenen Teils aufbewahrt.

Ich habe die Kohlen an den Drähten dieser frühen Lampen befestigt, während ich noch in der Monroe-Straße war, und auch danach auf folgende Weise. Ich habe das Ende des Drahtes auf etwa einem halben Zoll seiner Länge abgeflacht und dann den abgeflachten Teil zu einem Spiralrohr verdreht, in das das Ende der Kohlen gestoßen wurde, und das Rohr wurde dann vorsichtig mit einer Zange zusammengedrückt. Ich verwendete verschiedene Methoden, um die so entstandenen Verbindungen zu zementieren. Manchmal galvanisierte ich die Enden der Kohlen mit Kupfer und trug dann ein Amalgam aus Gold und Quecksilber auf die Verbindung auf, das am Kupfer anhaftete, aber öfter verwendete ich Ofenpolitur, die, wenn sie erhitzt wurde, eine ebenso gute Verbindung ergab und viel billiger war. Manchmal benutzte ich Platinschwamm zum Zementieren der Verbindung.

Der elektrische Strom wurde durch die chemische Wirkung von Batterien erzeugt. Als ich in der Monroe-Straße wohnte, hatte ich eine Batterie, die aus bis zu achtzig Zellen bestand und die ich für die Beleuchtung meiner Lampen verwendete. Ich brauchte zwanzig oder dreißig dieser Zellen, um eine Fleischsägenlampe zum Leuchten zu bringen. Von Anfang der fünfziger Jahre bis 1880 stellte ich zu allen möglichen Zeiten Lampen der oben beschriebenen Art her und stellte sie während dieser ganzen Zeit Freunden und Personen vor, die in meinem Geschäft vorbeikamen. Einige dieser Lampen wurden von Zeit zu Zeit in der Vitrine meines Geschäfts aufgestellt, wo alle meine Kunden sie sehen konnten. Sie wurden allen Personen, die sich zu den Zeiten, als ich sie betrieb, zufällig in meinem Geschäft befanden, öffentlich gezeigt und ausgestellt. Ich verschenkte mehrere dieser Lampen zu verschiedenen Zeiten an Personen, die mich darum baten. Als ich 1890 die Grand Straße verließ, befanden sich noch etwa ein Dutzend dieser alten Haarnadel- und Fleischsägenlampen in meinem Besitz.

Zusätzlich zu den Fleischsäge- und Haarnadel-Lampen fertigte ich auch, als ich noch in der Monroe Straße wohnte, eine Glühlampe der in der folgenden Skizze gezeigten Form an,

Abb.3: OOO

OOO

a ist die Ganzglaskugel, bb die Platinleitungen, die durch Verschmelzung des Glases abgedichtet werden, d ist der Incandeszenzleiter, e der Punkt, an dem die Lampe abgedichtet wird. Der Glühlampenleiter bestand aus karbonisiertem Fasermaterial und die Zuleitungen waren aus Platin. Diese Lampenform war nicht gut geeignet, da der Glühlampenleiter durch die Hitze zerbrechen oder brechen konnte.

Die Glühlampen, die ich in meinem Geschäft in der Monroe-Straße ausstellte, konnte man, wenn sie angezündet waren, von dem Lebensmittelgeschäft an der Ecke Jackson-/Monroe-Straße aus sehen, und ich erinnere mich, dass Leute aus diesem Lebensmittelgeschäft vorbeikamen und mich baten, die Lampen anzuzünden, damit sie sie von der Ecke aus sehen und ihren Freunden zeigen konnten.

Ich sagte, dass die Glühlampen nicht sehr lange auf einmal betrieben werden könnten, weil die Batterien aufgeben würden. Manchmal erwärmten die Batterien den Glühlampenleiter nicht über eine Rotglut hinaus. Zu anderen Zeiten würde der Leiter dadurch stark glühen. Ich habe diese Lampen jedoch oft länger als eine Stunde am Stück betrieben. In der Monroe-Straße habe ich Kohlen unterschiedlicher Länge ausprobiert und festgestellt, dass die kürzeren Kohlen ein besseres Licht erzeugen. Je kürzer die Kohlen, desto eher gab die Batterie auf. Ich hatte eine Vorrichtung, mit der ich eine Batterie nach der anderen einschalten konnte, und auf diese Weise gelang es mir, die Lampen lange zu brennen – zwei oder drei Stunden am Stück. Das war, bevor ich die Monroe-Straße verließ. Je kürzer der Leiter, desto höher war der Widerstand und desto schneller würden meine Batterien halten. Die Kohlen waren in der Tat sehr fein. Ich erhielt sie, indem ich mit meinen Fingern die kleinen Fasern aus Bambus spaltete und sie dann mit einer Maschine kleiner und gleichförmiger machte. Ich stellte sie aus Schirmstäbchen und aus Rohrstäbchen her. Sie konnten sehr klein gemacht werden, und ich machte sie so klein wie möglich. Die Glühlampenleiter waren langlebig, und dieselbe Lampe wurde immer wieder zum Glühen gebracht, ohne den Glühfaden anscheinend zu beschädigen oder zu zerstören. Die Länge der Zeit, die eine Lampe gleichzeitig betrieben werden konnte, hing von der Batterie ab. Derselbe Glüher wurde viele Male eingeschaltet und brannte insgesamt viele Stunden. Wenn die Kohle nicht sofort nach dem Einschalten des Stroms zerglühte, war die

Lebensdauer der Lampe fast unbegrenzt. Die meisten dieser Lampen brannten ohne offensichtliche Abnutzung des Kohlenstoffteils, bis die Glaskugeln,die sie enthielten, versehentlich zerbrachen.

Während ich in der Monroe-Straße wohnte, baute ich ein sehr großes Teleskop, das ich von Zeit zu Zeit auf einem eigens dafür gebauten Wagen zu einem öffentlichen Platz, wie dem Union Square oder vor dem Cooper Institute, mitnahm und durch das die Öffentlichkeit die Himmelskörper betrachten konnte, wofür ich einen kleinen Betrag verlangte. Während dieser Zeit und bevor ich in die Grand Straße zog, stellte ich gelegentlich einige meiner Glühlampen auf diesem Wagen aus und schaltete sie an, teils wegen des Lichts, das sie gaben, teils um die Auf-merksamkeit der Öffentlichkeit zu erregen. Viele Hunderte von Menschen sahen diese Lampen von mir, während sie so auf dem Pferdewagen in Verbindung mit dem Teleskop aus-gestellt waren. Zu diesen Zeiten nahm ich manchmal meinen Sohn, Henry Goebel jr., mit, und da er damals noch ein kleiner Junge war, ließ ich für ihn einen geschlossenen Platz auf dem Wagen bauen, damit er sicher aufgehoben war. Mein Sohn John C. Goebel führte im Allgemeinen das Pferd – immer, wenn er zu Hause war.

Ich benutzte auf dem Wagen beide Arten von Lampen, die ich oben beschrieben und „Fleischsäge“-Lampen genannt habe, und auch die Art, die ich „Haarnadel“-Lampen genannt habe.

Eine Verwendung, die ich von meiner Glühlampe machte, war die folgende: Ich benutzte eine dieser Lam-pen, eine kleine, um das Zifferblatt einer großen Uhr zu beleuchten, die in meinem Schlaf-zimmer an der Wand hing. Die Lampe war unmittelbar vor dem Zifferblatt der Uhr und darüber angeordnet, und direkt hinter der Lampe hatte ich einen kleinen Spiegel, der das Licht der Lampe auf das Zifferblatt der Uhr reflektierte. Ich befestigte die Drähte am Uhrwerk der Uhr so, dass der Stromkreis durch die Lampe geführt wurde, um sie zu den Stunden zu beleuchten. Sie blieb beleuchtet, während die Uhr schlug. Der Stromkreis wurde automatisch unterbrochen, und das Licht ging aus. Ich hatte diese Lampe im praktischen Betrieb in meinem Schlafzimmer, während ich in der Monroe Straße wohnte, und danach jahrelang in der Grand Straße. Ich hatte die Angewohnheit, die Drähte von der Lampe an die Batterie anzuschließen, wenn ich zu Bett ging, und sie morgens beim Aufstehen abzuschalten, um die Batterien nicht unnötig zu verbrauchen. Ich weiß, dass ich zu diesem Zweck eine kleine Haarnadel-Lampe benutzte, bevor ich die Monroe-Straße verließ, aber ich kann mich nicht erinnern, ob ich jemals eine Fleischsägen-Lampe benutzt habe. Nach dem Umzug in die Grand Straße 468 habe ich auf die gleiche Weise eine andere Uhr und eine Glühlampe angeordnet und verwendet. Während ich in der 500 1/2 Grand Straße wohnte, arrangierte ich die Uhr und die Lampe so, indem ich sie mit einem Druckknopf auf dem Bettgestell verband, dass ich durch Drücken des Knopfes die Lampe einschalten konnte und dies ermöglichte,die Zeit in jedem Moment der Nacht zu sehen, oder beim Betreten des dunklen Zimmers ein Streichholz zu finden und für andere Zwecke. Ich benutzte diese Anordnung weiterhin, nachdem ich in die Grand Straße 468 umgezogen war.

Es gab nie eine Zeit von vor 1860 bis nach 1880, in der ich nicht mehrere dieser Lampen in meinem Besitz hatte, die sich dazu eigneten, zu leuchten und jedem gezeigt zu werden, der sie sehen wollte. Während dieser ganzen Zeit gab es nie einen Zeitraum von sechs Monaten, in dem ich nicht eine oder mehrere dieser Lampen angezündet und jemandem gezeigt hätte. Ich machte kein Geheimnis aus ihnen, aus ihrer Konstruktion oder aus der Konstruktion irgendeines Teils von ihnen. Vor 1879 fertigte und benutzte ich mehr als hundert Lam-pen der beiden in den Skizzen gezeigten Arten, nämlich die „Fleischsäge“- und die „Haarnadel“-Lampe. Nachdem

ich in die Grand Straße gezogen war und vor 1879 fertigte ich von Zeit zu Zeit sehr kleine Lampen an, einige nicht größer als eine große Erbse und mit einer sehr kurzen und sehr dünnen Kohle. Einige davon habe ich verschenkt.

Ich machte keinen erweiterten praktischen Gebrauch von diesen Lampen, weil die Batterien nicht sparsam waren und die Lampen nicht sehr lange brennen konnten. Ich hatte nie von der Dynamo-Maschine für elektrisches Licht gehört, bis ich 1881 und 1882 für die American Electric Lighting Company arbeitete, und ich habe nie von Edison oder etwas von dem gehört, was er angeblich getan hat, bis ich 1881 und 1882 für die American Electric Lighting Company arbeitete. Ich musste das gesamte Material für meine Batterien und Lampen kaufen und alles selbst herstellen, einschließlich der Werkzeuge, was mir in Zeit und Geld ziemlich teuer kam. Bis zu diesem Zeitpunkt wusste oder hörte ich nicht, dass irgendjemand außer mir eine Glühlampe hergestellt oder benutzt hatte. Dann erfuhr ich auch zum ersten Mal von der Verwendung einer Dynamomaschine zur Erzeugung eines elektrischen Stroms für die Zwecke der elektrischen Beleuchtung. In den öffentlichen Druckschriften hatte ich nie etwas zu diesem Thema gelesen. Ich lese kein Englisch, obwohl ich es spreche und verstehe, wenn es einigermaßen anständig gesprochen wird.

Während der ganzen Zeit, in der ich diese Glühlampen herstellte, von den Anfängen in der Monroe Straße bis zu meinem Engagement bei der American Electric Light Co. hatte ich mein Geschäft als Uhrmacher und Optiker betrieben und erfuhr nur sehr wenig über das, was in der Außenwelt geschah. Ich war nie in Edisons Fabrik, kannte oder sah soweit ich weiß nie einen seiner Männer, hörte nie, was er angab, im Einzelnen getan zu haben. Was ich selbst tat, geschah hauptsächlich auf der Linie der Umsetzung der Ideen, die Münchhausen und ich selbst vor meiner Ankunft in diesem Land erreicht hatten.

Nachdem ich in die Grand Straße 468 umgezogen war, machte ich nicht mehr als ein Jahr später ein Quecksilbervakuum, diese Idee war mir durch das Hören von der Geisslers Pumpe gekommen. Von Zeit zu Zeit hatte ich mich beim Absaugen meiner Lampen mit dem Barometerrohr über Quecksilberpartikel geärgert, die an einigen Innenteilen der Lampen anhafteten, und es war manchmal mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, dass ich diese anhaftenden Partikel aus der Lampe herausbekam. Als ich von der Geissler-Pumpe hörte, erkannte ich, dass sie eine viel bessere Möglichkeit bot, die Lampen auszusaugen, und machte mich sofort an die Arbeit und machte eine, wie oben erwähnt. Damit habe ich die Lampen abgesaugt und war mit ihrem Betrieb sehr zufrieden. Ich war so zufrieden damit, dass ich eine größere machte und die Lampen damit evakuierte. Das war, bevor ich im Frühjahr 1881 Vertreter der American Electric Light Company kennen lernte. Später erhielt ich ein Patent auf diese Pumpe, Nr. 252.658, vom 24. Januar 1882.

Im Jahre 1881 oder 1882 wurde ich von einem Mann angesprochen, von dem ich danach wußte, daß es sich um Mr. Crosby handelte, der mit der American Electric Light Co. verbunden war. Er interessierte sich sehr für meine Lampen und sprach mich mehrmals an, und ich gab ihm auf seinen Wunsch hin einige der Lampen, die ich zur Verfügung hatte, um sie auszuprobieren. Er wollte, dass ich in seiner Firma angestellt werde. Ich wollte mein Geschäft nicht verlassen, aber ich erlaubte meinem Sohn Adolph (der tot ist), bei ihm zu arbeiten. Sie überredeten mich so sehr, ihre Kohlen für sie herzustellen und ihre Lampen zu evakuieren, dass ich schließlich einwilligte, für sie in meinem Geschäft weiter zu arbeiten. Während ich mein normales Geschäft in meinem Laden weiterführte, habe ich etwas mehr als ein Jahr lang, glaube ich, Kohlen für diese Firma gebacken, Lampen für sie (für einige

Zeit) mit meiner Luftpumpe ausgesaugt und verschiedene experimentelle Arbeiten für sie durchgeführt. Die Firma stellte mir alle Handwerker zur Verfügung, die ich für diese Arbeiten unter meiner Aufsicht einsetzen wollte, während ich weiterhin meinem regulären Uhrmacher- und Optikergeschäft nachging.

Ich erkenne die Goebel-Lampen 1, 2 und 3 als meine eigene Herstellung an, und ich habe genau diese Lampen und alle ihre Teile hergestellt, bevor ich die Monroe-Straße verließ. Sie wurden in der Monroe Street hergestellt, bevor ich anfing, Gas für meine Blaspfeife zu verwenden. Ziemlich bald nach der Einführung des Gases in die Monroe Straße ließ ich es in mein dortiges Geschäft einführen, und ich verlegte die Gasrohre selbst. Nachdem das Gas eingeführt worden war, habe ich das Blasrohr nie mehr mit einer Ölflammenlampe benutzt. Diese Lampen 1, 2 und 3 wurden durch ein Blasrohr mit einer Ölflammenlampe hergestellt. Das tat ich nicht mehr nachdem ich die Monroe-Straße verlassen hatte und nachdem Gas in den Laden in der Monroe-Straße eingeführt worden war. Unmittelbar nach der erstmaligen Verfügbarkeit von Gas in der Monroe-Straße baute ich einen Doppelblasrohrapparat auf, der durch einen Fußbalg unter dem Tisch geführt wurde, und ich weiß, dass keine der Lampen, die ich nach der Herstellung und Verwendung des Doppelblasrohrs hergestellt hatte, durch Rauch ver-färbt war, wie die Exponate Goebel-Lampen 1, 2 und 3. Ich habe diese Doppelblaspfeife hergestellt und benutzt, bevor ich die Monroe-Straße verließ und unmittelbar nachdem das Gas in das Haus in der Monroe-Straße einge-leitet wurde. Die einzelne kleine Blaspfeife berauchte das Glas überall, wo die Öllampe benutzt wurde. Bevor ich das Gas bekam, verwendete ich in meinen Lampen auch eine Mischung aus Alkohol und Terpentin. Meine ersten Experimente zur Herstellung von Glühlampen machte ich mit Eau de Cologne-Flaschen als Glasteil. Ich versuchte, dieses Glas mit dem Blasrohr zu bearbeiten, hatte aber große Schwierigkeiten damit, weil es so spröde war, und es war sehr schwierig, ein richtiges Glas herzustellen, das den Globus damit umschließt. Danach fertigte ich die Kugeln aus Röhrenglas an, die ich von einem Holke erworben hatte, der in der Chambers Straße in der Nähe der Chatham Straße wohnte.

Vor dem Jahr 1867 erfand ich einen Säumer, eine Befestigung an einer Nähmaschine, und ich ließ sie in jenem Jahr patentieren. Es handelte sich um eine sehr nützliche Verbesserung, die sich für eine breite und sofortige kommerzielle Nutzung eignete, wie die Übernahme durch die Nähmaschinenfirmen ohne Gegenleistung für mich zeigte, insbesondere durch die Singer Co., wie ich mich erinnere. Ich verbrauchte sehr viel Geld und Zeit und alles Geld, das ich auftreiben konnte, und Geld von Freunden und im Laufe der Jahre in dem Bemühen, einen gewissen Gewinn aus der Erfindung zu ziehen. Ich erntete jedoch nichts als Ärger, Geldverlust, Enttäuschung und Kritik von meinen Freunden und war überaus entmutigt von meiner vergeblichen Anstrengung, aus diesem Patenteigentum nichts machen zu können.

HENRY GOEBEL.“

Abgezeichnet und vereidigt an diesem 21. Januar 1893 vor mir

HENRY D. WILLIAMS

Notar, (195) (SEAL.)

Stadt und Landkreis New York

.

(Anm. Obiger Text ist eine Rückübersetzung vom US-Archiv-Text in Englisch ins Deutsche. Der US-Archivtext in Englisch des 1. Affidavit wurde angeblich von einer Typoskript-Textvorlage in Englisch, die dem Richter Colt in Boston von den Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon eingereicht worden war. Diese englische Textfassung war von einem unzuverlässigen vereidigten Übersetzer von einer deutschen 1. Affidavit her übersetzt. (Die Anwaltsfassung des 1. Affidavit, unterscheidet sich von den gedruckten US-Archiv-Fassungen in Englisch und Deutsch, wie sie irreführend, ohne Textkritik, in der „Göbel-Legende, Rohde 2007“ in den Mittelpunkt gestellt ist). Die nicht bekannte angebliche 1. Affidavit liegt nämlich nicht vor, weder als Typoskript noch als handschriftliche Textaufnahme der Zeugenaussage des Henry Goebel Sr, Es fehlt auch die handschriftliche Unterschrift Goebels. Vergleicht man also die ebenfalls vorliegende deutsche US-Archivfassung und die hier von D. M. angefertigte deutsche Übersetzung der englischen US-Archivfasung – und erkennt man bei der Textkritik, dass zwischen allen möglichen Fassungen der vorliegenden sieben Affidavits , die angeb-lich auf einer angeblich in Deutsch gesprochenen Zeugenaussage Goebels basieren, die er hand-schriftlich zu unterzeichnen gehabt hätte – ist eindeutig, dass bei allen Hin und Her-Übersetzungen semantische Verfälschungen vorgenommen wurden. so steht jedenfalls fest, dass die hier vorliegen-de US-Archiv-Textfassung des 1. Affidavits nicht der Zeugenaussage Henry Goebels entspricht. Es handelt sich also um eine angeblich von einer deutschaufgesagten mitgeschriebenen Original-1.-Affidavit gewonnenen Meineidleistung. Es trägt den Schein, als sei dieser Zeugenaussage ein Stichwort-Konzept und bestimmte Formulierungen seitens der Witter & Kenyon und ein Briefing des Goebel vorangegangen, bevor er aussagte bzw. der diktierte Text wurde eindeutig nachgearbeitet und anschließend von Goebel nicht mehr kontrollgelesen. Außerdem fehlt Goebels Hand-Unterschrift. Es hat ein vereidigter Übersetzer ins Englische übersetzt; die englische Fassung müsste eigentlich eine handschriftliche Unterschrift von Goebel tragen. Eine unterschrieben Fassung der 1. Affidavit wurde bis heute nicht gesehen. ES GILT DER HINWEIS D. M.: „Jede von Goebel fallbezogene, angegebene und bezeugte Angabe ist unwahr und gelogen – JEDE. Das angebliche „Pumpenpatent“ patentiert keine Pumpe, sondern eine geringfüge Änderung an einer patentierten Geissler-Pumpe. Die Skizzen-Bilder von Lampentypen in diesem US-ARCHIV-TEXT stammen natürlich nicht von Henry Goebel, sondern von irgendeinem Archivzeichner. ICH WIEDERHOLE: Wir haben also mit dem US-Archiv-Drucktext nicht denjenigen deutschen Text vom 1. Affidavit Goebels. Richter Colt bekam eine von Witter & Kenyon – als Zeugnis der Beklagten-Verteidiger – davon angefertigte englische Übersetzungs-Fassung vorgelegt. Angesichts der von den Original-Affidavit-Texten bekannten Fassungen: Originalhandschriften eines Schreibers des Notars der Eidesstattlichen Erklärung (Affidavit), die eine Handunterschrift Goebels tragen müssten, ferner Schreibmaschinen-Texte des Schreibers von Goebel handunterschrieben, oder Schreibmaschinenfassungen ohne Goebels Handunterschrift sowie weitere Übersetzungen, alle ohne Originalunterschrift, machen eindeutig klar, dass die zu verlangende Übersetzungstreue vielfach verletzt worden ist.

Bei der semantischen Bewertung der sieben Affidavits (nicht in den „Springer Akten“), die wir, von angeblich Henry Goebel Sr., haben, ist ohne eingehende Textkritik Nichts aussagekräftiger als die Beurteilung „angeblich“ und – wer gibt an? Goebel, Witter & Kenyon, der Übersetzer oder der Schreiber des US-ARCHIVS? oder alle durcheinander? Z. B. Gab es einen Professor Münchhausen in Springer und Hannover? oder hieß der „Mönnighausen“? wie es Pope im Electrical Engineer berichtete? war der Vater Konsul der Niederlande und hatte eine Schokoladenfabrik oder war er Hausierer und Tagelöhner? sind diese Angeblichkeiten Goebels wahr oder Meineide? Goebels Affidavits wurden von seinem Sohn, Henry Goebel Jr. betrieben und von den Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon, die dem Sohn viel Handgeld dafür gaben. Es ist fraglich, ob Henry Goebel Sr. diese 1. Affidavit überhaupt jemals selbst gelesen und unterschrieben hat – es enthält zu viel Schiefheiten: Goebel hatte kein Patent auf eine Pumpe, sondern auf eine geringfügige Veränderung an der Geisslerpumpe. Das von Goebel benutzte Wort „Angelrute“ wird als English „Fishing rod“ übersetzt und erscheint dann in der deutschen Druckfassung als „Fischerstange“ (s. Rohde 2007, „Goebel-Legende S. 67) . Fischerstange statt Angelrute, Hammer statt Säumer, Gobel statt Göbel und Springer statt Springe? – da hat vermutlich der Übersetzer den vereideten Zeugen Göbel nicht mehr gegenlesen lassen, was da im einzelnen übersetzt und falsch steht).

Die 1. Affidavit von Henry Goebel Sr. ist textkritisch überhaupt nicht als Beweisstück zu werten. Es kann allenfalls auf Konkludenz, feststehende Sachverhalte und vorhandene Original-Urkunden inder Erkenntnisfindung durch eine Textanalyse in Beziehungen gesetzt, zu verifizieren versuchtwerden:Was steht in Urkunden und in Gerichts-Zeugnissen anderer, was stand in Zeitungen!)

Für Springer kommt letztlich der vielfältige Übersetzungsbetrug des Springer Mittelschul-Rektors Dr. Gresky hinzu. Gresky ließ von englischsprachig übersetzten „GOEBEL-PROZESSAKTEN“ (An-waltspapiere seit unbestimmbartem Zeitpunkt, vor 1940, in Springer) von ihm inhaltlich manipulierte deutsche Übersetzungen, im Schulunterricht mit Schülern im Jahr 1952/53, hergestellt.

.

Es folgt Neue Sinnlichkeit 78

und die FOLGE DREI

SPRINGER GOEBEL 2020

.

FINE E COMPATTO

.

WARNUNG: recommended posts (Zusätze, die als Empfehlungen oder Beziehungen von WordPress hier eingestellt werden)

auf dem Dietmar Moews‘ Blog eingeblendete „Recommended Posts“ oder sonstige „Pseudoempfehlungen“ werden von WordPress

.

gegen das Einverständnis des Eigentümers Dr. Dietmar Moews

.

hier gezeigt und sind keine Empfehlungen von Dr. Dietmar Moews. Nichts davon wird i.S.d.P. von Dr. Dietmar Moews verantwortet. Dietmar Moews klickt diese „recommendends“ nicht an und liest nichts davon.

.

Ab jetzt werden alle Dietmar Moews‘ Blog-Beiträge mit dem SLOGAN

FINE E COMPATTO deutlich beendet.

.

WARNUNG: recommended posts

.

und BESTELLEN

subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews

Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln

Blätter Neue Sinnlichkeit

.

Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.

Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)

Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 12.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 4.-

Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:

PANDORA KUNST PROJEKT

zu Händen Dr. Dietmar Moews

Mainzer Straße 28

D-50678 Köln am Rhein

i


Altbürgermeister Gerd Schwieger auf der Entnazifizierten-Linie von Springe

Mai 31, 2021

Lichtgeschwindigkeit 10215

am Dienstag, den 1. Juni 2021

Im deutschen Kaiserreich gab es eine kapitalistische Elektroindustrie, die insgesamt den Anschluss an die erste Industriewelt so langsam gefunden hatte. Man korrespondierte mit internationalen Standards, man gründete das nationale Patentrecht. Man bildete Elektrik-Verbände, die sich der Elektrifizierungs-Revolution stellten und man gründete die ETZ, Elektrotechnische Zeitung, die Elektrotechnik, Elektroindustrie, Elektrophysik als Wissenschaft sowie neue Ausbildungsberufe für „Elektriker“, Elektrotechniker, Elektroingenieure, Handel und Im- und Exportgeschäfte veränderten das Leben.

Ein Genie, wie Werner von Siemens, der quasi den Dynamo erfand und an eine Dampfmaschine anschloss, der auch Telegrafie und Atlantikkabel entwickelte, der ein eigenes Dreimaster-Segelschiff zum Kabellegen und Kabelfischen durch Sturm und Wellen führte, der Kupferminen betrieb und die ganze Elektrowelt persönlich bereiste …

So stand in der ETZ im Februar 1893: Goebel vor Edison.

So stand es aber – bis heute unerklärlich, wie es dahinkam – bereits auch im Februar 1893 in der Springer Lokalzeitung NDZ (Neue Deister Zeitung) – es gab bereits Telegramme und möglicherweise Telefonkontakte zwischen New York und Deutschland – die NDZ klärt es nicht auf).

Das war von Pope aus dem Electrical Engineer und landete also in Echtzeit in der Springer Zeitung von J. C. Erhardt.

So stand es wieder in der ETZ im Jahr 1923.

So stand es wieder in der ETZ und in der Neuen Deister Zeitung im Jahr 1929. Da brachte die deutsche Elektrolobby erneut „Goebel vor Edison“.

Die Nazis sprangen zunächst – 1933 – gar nicht so auf eine Springer Göbel-Lüge auf, auch wenn man eine Schule nach Heinrich Göbel benannte. 1935 war Göbel in Springe vergessen, schreibt Archivar und Chronist in Springe, Andreas Lilge, in der Stadtchronik 2002.

Noch 1950 wehrten sich die aus der Nazi-Unterjochung entkommenen Sozialdemokraten von Springe gegen eine Göbel-Huld und machten das erste große Stadtfest 1950. Also, die erste große öffentlich und offizial durchgeführte Bürgerparty in Ort Springe nahm auch Tradion und Geschichte auf, aber im Nachkriegsjahr 1950 ohne irgend eine Erwähnung des Göbel (wenngleich man ja eine nach Göbel benannte Schule und ein erlogenes Geburtshaus am Oberntor hatte).

Auch lehnten die gewählten Stadträte die Benamung des neuen Parks als „Heinrich-Göbel-Park“ ab, der dann offiziell nach dem Bürgermeister „Walter-Lichtenberg-Park“ offiziell tituliert wurde und aber als „Volkspark“ zur Stadtgeschichte wurde.

Der als Heinrich Göbel im Jahr 1818 im damals noch Hannoverschen Springe geborene, im Jahr 1848/49 nach Amerika ausgewandert – hieß längst Henry Goebel Senior (Sr.) -. Er war seit den 1850er Jahren US-Amerikaner in New York. Goebel Sr. hatte am Lebensende 1893 eine besondere Liste gerichtlich-notorischer Feststellungen – die alle in Originalgerichtspapieren archiviert und öffentlich zugänglich sind – gegen sich. Nachdem er seit 1882 versucht hatte durch Patentbetrug und gerichtlicher Falschaussagen, sich selbst rückwirkend zum Glühlampen-Erfinder zu erklären, lange nachdem diese Glühlampen vielfältig von anderen Patentierern publiziert und offiziell patentiert waren sowie bereits weltweit produziert und genutzt wurden: Elektrisches Licht! – das war eine Sensation – das wurde rasant verbreitet, nebst allen technischen Ausstattungen, die ebenfalls Erfinder EDISON beitgetragen hat und – die ersten Elektrostrom-Fabriken er selbst sogar in Musteranlagen in New York gebaut hat.

Der NSDAP-Rasseforscher Dr. Achim Gercke propagierte Heinrich Göbel in der Neuen Deister Zeitung, Willy Städtler, Verleger der Neuen Deister Zeitung, bis 1945 NSDAP, Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt, bis 1945 NSDAP und Altbürgermeister Fritz Jürges, bis 1945 NSDAP, hatten für Springe den großen Deutschen zum Idol erhoben, womit sie als Entnazifizierte schafften, was bis 1945 mit Hitler nicht gelungen war: Der Sieg über Amerika und über Edison.

Die Lege-Henne von Springe meinte der Glühlampen-Kriminelle Heinrich Göbel (1818-1893) sei durch einen Hermann Beckmann in der Elektrotechnischen Zeitung (ETZ) im Jahr 1923 als Glühlampenerfinder in einem Gerichtsverfahren im Jahr 1893 festgestellt worden, aber dem Beckmann halfen dabei gefälschte und wahrheitswidrige Quellen, die er zitiert hatte. Dann schloss die Lege-Henne, der Herr Beckmann habe den Glühlampen-Göbel im Jahr 1929 nach Springe gebracht.

Ich will nichts ersparen – immer wenn die Lege-Henne ein Ei gelegt zu haben glaubt, gackert sie aufgeregt und schreibt eine Disqualifizierungsarbeit.

Misserfolg macht bescheiden und schlicht.

Nun schloss die Lege-Henne, den Beckmann-Glühlampen-Göbel hätten die Nazis nach 1933 sehr gerne angenommen. Und die Springer Nazi benannten im Jahr 1939 ihre Mittelschule Heinrich-Göbel-Mittelschule.

Und ganz ehrlich machte die Lege-Henne dann daraus, dass man auch nach dem Krieg Heinrich Göbel in Springe am Deister mit einer großen Festwoche huldigte.

Und nun hatten mehrere Lege-Hennen den Wunsch ein Krimi-Buch aus der missratenen und nicht betreuten Qualifizierungsarbeit zu publizieren. Wer selbst Genosse ist oder wessen Vater Entnazifizierten-Linie-Rektor in Springe war, ja nun: Wir schreiben mittlerweile das Jahr 2006 bzw. dann 2007 als das Buch rausgebracht wurde, Print on Demand bei Zu Klampen Verlag Springe, Titel:

>Die Göbel-Lege-Henne Der Kampf um die Glühbirne<

Die Lege-Henne erzählte in dem Krimi-Essay, es sei da wohl ein Irrtum geschehen. Denn Heinrich Göbel hatte mit Hilfe von beeideten schriftlichen Erklärungen und fast 150 Zeugen aus der Nachbarschaft der Monroe Street von Lower East Side Manhattan, New York, im Jahr 1893 versucht, die Gerichte davon zu überzeugen, dass er bereits lange bevor Thomas Alva Edison den Entwicklungsdurchbruch mit ersten hochohmigen Glühlampen im Jahr 1879 gelungen war, wie es zweifelsfrei jeder wusste, als deutschamerikanischer Außenseiter ebenbürtige Lampen hergestellt gehabt haben wollte, was kaum jemand wusste – aber die Bekannten, Freunde und viele Kinder Göbels.

Die Lege-Henne nannte deshalb Heinrich Göbel einen Hochstapler, ohne es beweisen zu können und führte für die Göbel-Huldigung nach 1945 ein neues Wort für den

Irrtum in Springe

ein (man nennt sowas heute „Labeling“ und „Wording“).

Das Wort der Lege-Henne lautete

LEGENDE:

Heinrich Göbel, Erfinder der Glühlampe und Entdecker des Bambus-Kohlefadens, 25 Jahre vor Edison, im Jahr 1854.

.

Dietmar Moews meint: Wer nicht völlig irregeführt versteinert ist, wird die ETZ, als Repräsentanz des deutschen Elektrogeschäfts verstehen können, also

ETZ 1893 ztiert Pope vom Electrical Engineer, 1893

Feldhaus zitiert ETZ 1915

ETZ zitiert Feldhaus und ETZ und Pope 1923

1929 ETZ bringen die Verbände, die Elektroindustrie und die Wirtschaftspolitiker

mit der ETZ die „Göbel vor Edison“-Behauptungen erstmalig nach Springe.

1935 benannte man eine Heinrich-Göbel-Schule in Springe, doch der Hitlerstaat stieg gar nicht auf einen Göbel-Lampen-Deutschismus ein. Pläne für eine Göbel-Bastei blieben also hängen.

Erst nach dem Zusammenbruch 1945 brachten Entnazifizierte im Jahr 1954 eine erneute Göbel-Propaganda in Springe auf, die nun auch amtlich betrieben wurde: Straßenname, Göbelbastei, Großes Lichtfest mit viel Auflauf.

Und jetzt möchte ich gerne von dem späteren Bürgermeister Gerd Schwieger wissen, wie er als SPDist dazu gekommen ist, die Entnazifizierten-Göbel-Linie zu übernehmen und geradezu dummdreist zu vertreten?

Schwieger hat kein einziges Argument und keine Kenntnisse, die das heute bekannte Archivmaterial bietet.

Nun schreibt Schwieger, nunmehr aus Norddeutschland, also Entnazifizierten-Leserbriefe in der NDZ mit unverschämten Ton und völlig ohne Argumente dafür, wie er dazu kommt, immer noch den Sinn der Erinnerungskultur nicht begreifen zu können, nur weil mal Dr. Achim Gercke im Jahr 1954 die Springer Deister Zeitung nutzte.

Ja, sehr wohl, die NDZ brachte die Göbel-Texte des NSDAP-Rasseforschers Dr. Gercke erneut im Jahr 2004 (nach 50 Jahren), da war Bürgermeister Schwieger selbst bereits im Abseits der SPD-Posten gelandet, der aber für die neue (alte) Stadtchronik noch mit Göbel vor Edison im Jahr 2002 der geistige Bruder von Callies war, seinem SPD-Partner von Springe.

Auch Horst Callies vertrat die Entnazifizierten-Linie und sagt bis heute nicht, wie er als Geschichtsprofessor dazu kommt, Geschichtsfälschung zu propagieren? – weils die Deister Zeitung so gerne hatte? – weil es die Springer Lehrer alle so mitmachten? Verschickt dann ein Geschichtsprofessor Lügenbriefe an die Bildungswelt? Dietmar Moews hält solche Giftwerke als Originalkopien aus dem Springer Stadtarchiv im eigenen asz-archiv in Köln – es ist unglaublich, aber Callies Briefe-Lügen sind da: Prof. Dr. Horst Callies.

.

und BESTELLEN

subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews

Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln

Blätter Neue Sinnlichkeit

.

Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews

Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln

Blätter Neue Sinnlichkeit

.

Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.

Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)

Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 12.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 4.-

Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:

PANDORA KUNST PROJEKT

zu Händen Dr. Dietmar Moews

Mainzer Straße 28

D-50678 Köln am Rhein


Neues von der Neuen Deister Zeitung

März 26, 2021

Lichtgeschwindigkeit 10192

am Freitag, den 26. März 2021

.

Heute las ich in einer älteren Ausgabe der Neue Deister Zeitung aus Springe am Deister. Die Redakteure in Springe haben sich einen Oberflächenstil zugelegt, weil vermutlich bei gründlicherer journalistischer Arbeitsweise kein Blatt zum Redaktionsschluss fertig würde – hat man dort doch auch immer gleichzeitig den NDZ.de-Auftritt im Auge, der nicht hinter dem Tageszeitungsrhythmus herhängen darf, sondern stets auf der möglichst aktuellen Höhe der Echtzeit-Agenturen sein möchte – dazu möglichst gute Abbildungen. Und jetzt hatte ich also eine Titelseite, die dem Lokalreiz entsprechen sollte. Es brachte die NDZ in ungewöhnlichem Großformat den folgenden Titel:

.

Dietmar Moews meint: Ich weise auf das neue Gutachten 2021 zum Forschungsstand hin: Dr. Dietmar Moews zu >Goebel Quellenkritik 2021<, im asz Köln erschienen.

.

.

Liebe Benutzer*ienen der LICHTGESCHWINDIGKEIT bei WordPress, es folgt ein Text/Bild-Beitrag, den ich für die Leser der NDZ (Neue Deister Zeitung Springe) verfasst habe. Der Text ist wegen meiner Urheberrechtsansprüche bislang nicht von der NDZ publiziert worden. Der informative Text bringt Fakten, die beweisen, dass und wie durch Jahrzehnte hindurch den Lokalblattlesern der Kleinstadt Springe am Deister durch die Neue Deister Zeitung (NDZ) eine IRREFÜHRUNG eingebrannt worden ist.

.

In einem mit kommunalem Geld erstellten Bildband der beiden Springer Heimatzeugen, Heinrich Kalisch (1925-2003) und Dr. rer. nat. Hans-Heinrich Seedorf (1923-2020), mit dem Titel „Zeitzeugengeschichte von Springe von 1925 bis 1956“, wurden zahlreiche Erinnerungen von Zeitzeugen mit Briefen, Worten und Bildern und Archivgütern dokumentiert und leider auch geschichtsmanipulativ verschwiegen. Die historisch wertenden Teile von Kalisch/Seedorf sind wesentlich irreführend oder gar falsch. Sie behaupten z. B., der Springer Heinrich Göbel habe im Jahr 1854 die elektrische Glühlampe erfunden. Sie verschweigen den ersten Verfasser der Orts-Chronik, den umgekommenen Juden und Springer Lehrer, mit Nazi-Berufsverbot, Dr. Heinz Brasch. Dabei danken Kalisch/Seedorf allen möglichen Geschichtsfälschern, den Lehrern Wilhelm Hartmann, Friedrich Fischer und Wilhelm Haverkamp sowie dem Alt-Bürgermeister Jürges, der den Juden Brasch persönlich für diese Stadtgeschichte indienst genommen hatte und ekelhaft ist dann folgender Nachsatz:

„…Die Rücksichtnahme auf noch Lebende, die undurchsichtigen Verhältnisse dieser Zeit und die völlig unzureichende Quellenlage machten eine eingehende Behandlung der Zeit des Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit für die Verfasser unmöglich. Das nachzuholen war auch eine Aufgabe des jetzigen Buches …“. Und Kalisch/Seedorf schwingen sich geschichtsklitternd auf: „18. Bericht: Der Führerstaat: (Einparteienstaat) Die Nationalsozialisten verfügten über eine straffe Organisation, die sie befähigten, in kürzester Zeit von der Spitze bis zur Basis taktische Entscheidungen zu fällen und umzusetzen. Die Partei war eine lückenlose Superorganisation. Sie erfasste über die verschiedenen Gliederungen alle Berufe und Stände des deutschen Volkes. Keiner durfte abseits stehen. Alle wurden erfasst, nicht nur im öffentlichen Leben. Alle Organisationen der Partei waren hierarchisch aufgebaut und jede Stufe mit einem verantwortlichen Führer besetzt, der streng den Anweisungen seiner Vorgesetzten zu folgen hatte …“ (S. 37).

So ging es auch Brasch – aber unsere Springer Chronisten haben dafür eine Lücken-Superorganisation. Wer nicht studierter Historiker war, hätte in den Tagebüchern von Goebbels oder Rosenberg lesen können. In den Aufzeichnungen und Analysen zum NSDAP-Innenleben, dem SS/SA-Konflikt, den geografischen und linken/rechten Gruppenkämpfen, wird keineswegs mitgeteilt, dass – wie vom Führer gefordert – Staat und Politik sich führen ließen (vgl. Brendan Simms 2019). Und wer Zeuge war, wie die beiden Kalisch/Seedorf, sollte verstanden haben, dass und warum die „Superorganisation“ den totalen Untergang verursachte. Das entging den beiden heimatfreundigen Pioniere der Zeitzeugenschaft , auch auf sich selbst zu beziehen, offensichtlich:

.

>Pioniere der Irreführung als lokale Domäne der Neuen Deister Zeitung von Springe< – 18. September 2020

.

Heute brachte die NDZ in ungewöhnlichem Großformat den folgenden Titel:

.

Im hinteren Teil des Provinzblattes NDZ, auf Seite 8, wird nämlich ein Pionier als Idol der historischen Wahrheit zuwider eingepflegt. Auch die aktuelle Leitung der NDZ deckt bis heute nicht die eigene führende Rolle daran auf. Ein Unterklassen-Auswanderer, 1848 aus Springer, wird 2020 weiterhin als Pionier der Entwicklung des elektrischen Lichts den einheimischen Lesern erklärt. Man tut so, als habe ein Heinrich Göbel (1818-1893) in USA gegen Edison prozessiert, vor Gericht gesiegt, als „Pionier“ große Abstandsgelder erhalten und sei dann zu früh gestorben. So lehrten auch die Lehrer nach dem Krieg (1939-1945) ihren Schülern in Springer. Man hatte sogar eine Heinrich-Göbel-Schule benannt und wollte den Volkspark „Heinrich-Göbel-Park“ nennen. Schon der Orts-Chronik-Verfasser, der Lehrer Dr. Heinz Brasch, erfand bereits 1943 die Göbel-Pionier-Idolisierung. Es wird noch im Jahr 2021 so gehalten.

.

Als Göbel-Gutachter erhielt ich die Anfrage, ob ich die Einstein-von Braun Atomexperimente im Springer „Wegemeisterhaus“ für möglich halte, und habe darauf meinen folgenden Text für die NDZ geschrieben. Jedenfalls treten für mich ganz harte soziologische Tatsachen der proaktiven lokalen Führungs- und Meinungsmacht hervor zur Frage: „Was halten die Bewohner der Kleinstadt Springer für wahr? Woher haben sie ihr vermeintliches Wissen? Wozu schweigen sie lieber? Vielleicht können die Menschen aus folgendem Narrativ etwas über Massenkommunikation im Kleinen lernen:

>Springer* als moderner Pionierort mit Einstein

Der Springer Ortsbürgermeister Karl-Heinz Friedrich (CDU) freute sich über kostengünstige neue Idole und Pioniere für den kreativen Ort hinterm Deister. Zumal bereits Einsteins Familienunternehmen als Pioniere des elektrischen Lichts große Straßen-Beleuchtungsprojekte in München, Zürich und Wien realisierten, womit zusätzlich Bezug zur Lichtstadt Springer offenkundig ist. So könnte auch der Leuchtkörper am Ebersberg zur „Einstein-Bastei“ umgewidmet werden, der den ersten Atomsprengkörpern, von 1915 aus Springe, sehr ähnelt.

* Springer (sic!) nannte Henry Goebel Sr. seine Heimatstadt Springe in seiner ersten von sieben Eidesstattlichen Erklärungen im Januar 1893 in New York.

.

Es ist zu vermuten, dass auch lange nach dem geistigen Aufkommen von Münchhausen in Springe (Göbels Lehrer), auch Einstein und Wernher von Braun bereits im Jahr 1914 in Springe die ersten erfolgreichen Experimente mit kleinen Atombomben durchführten (Jahrzehnte vor Großbritannien).

Wie die NDZ jetzt vom „Einsteinkreis“ erfuhr, der aus Mitgliedern des Springer Geschichtsvereins und dem damaligen Nachkriegs-Superintendent Heinrich Grimm bestand, gab es ein Labor im ehemaligen Wegemeisterhaus, nahe der Kaiserrampe. Dort sollen die ersten Testexplosionen erfolgreich stattgefunden haben

Einstein/ von Braun hatten jeweils die Nachtzeit des 31. Dezember genutzt, wo die Sylvesterfeiern und das übliche Feuerwerk, für akustische Deckung sorgte. Die radioaktiven Rückstände wurden in den Nebengebäuden des Laves-Jagdschlosses zwischengelagert. Sie sollen die ehemalige „Kaiserrampe“ und einen Sonderzug der Reichsbahn benutzt haben und direkt in der Einsiedlung (ehem. Lohöfer) gewohnt haben. Schwerer persönlicher Streit zwischen dem älteren Einstein und dem jüngeren Wernher von Braun um verfügbare Forschungsgelder beendete deren Zusammenarbeit in Springe.

Während die beiden Pioniere der Atomphysik, Einstein und von Braun, später von den USA angeworben wurden, hatte Hitler (in Springe) gegen Ende der Weimarer Republik noch selbst versucht, die fortschrittliche Waffentechnik in Deutschland zu halten.

Der NDZ liegen Auszüge der Korrespondenz zum Atomlabor „Wegemeisterhaus Springe“ vor, die aus dem Nachlass der Springer Geschichts- und Naturwissenschafts-Professoren, Horst Callies und Hans Heinrich Seedorf, stammen sollen. Vor einigen Jahren präsentierte Museumspionier Prof. Callies sogar ein Glasgehäuse (NDZ berichtete), das mutmaßlich zum Bau der Einstein/von Braun-Atombomben-Modelle verwendet worden sei. Callies bezeichnete dieses Gehäuse als „Fliegenfalle“. Dafür erhielt er sogar das Bundesverdienstkreuz.

.

Der Springer Ortsrat besitzt vom eigenen Rang als Pionier-Stadt bislang nur Geheimpapiere im Stadtarchiv, die von Patent-Gerichtsprozessen zur Kernspaltung aus den USA stammen. Vom geheimen Atomlabor im Springer Wegemeisterhaus besitzt das Stadtarchiv keine Dokumente, obschon sowohl Prof. Callies wie auch Prof. Seedorf im Museum auf dem Burghof  jahrzehntelang aktiv waren. Man könnte allerdings im Museumsarchiv oder in den geheimnisumwitterten Oscar Musal-Papieren, des Amtsgerichtsrats, fündig werden.

Sollte jetzt ein Sturm der Springer, besonders auch der Schüler, auf das Stadtarchiv erfolgen, selbst zu sehen, was die geheime Orts-Geschichte noch alles sagt, hätte die NDZ allerdings viel zu tun, wenn sie die Führungsrolle fortsetzen möchte. Und es drängt erneut der akute Personalmangel für Stadtarchiv und Museum wieder auf die Tagesordnung von Stadtrat und Ortsrat (nach Abgang des Stadtarchivars Andreas Lilge; NDZ berichtete).

An sich kann preisgünstig die „Einstein-Bastei“ aus der bislang so genannten „Göbel-Bastei“ gemacht werden – der Leuchtkörper ist durchaus als Fantasieform eines Atomsprengkörpers gut geeignet. Auch ließe sich ein zweiter Pferdehalfter am alten Springer Amtsgericht neben dem ersten anbringen, der an den Stadtarchivar Andreas Lilge mit folgenden Worten erinnert: „Herausgeber der Ortschronik Springe im Jahr 2002 und Pionier des Archivwesens“.

Eine Verdi-Göbel-Lilge-Darstellung lässt sich als Idolisierungs-Symbol für den Fremdenverkehr und durchaus auch international vermarkten, sobald es um Idole und Pioniere geht. In der Pipeline des Springer Stadtmarketings befinden sich auch weitere Modelle, z. B. Bill Wyman als Hannah Arendt-Double, Keith Moon als Charles Aznavour und Mireille Matthieu.

.

Dietmar Moews, Köln am 18. September 2020, meinte: Die beiden Zeitzeugen, Kalisch und Seedorf, haben ihre persönlichen Erlebnisse und ihre „Heimatverbundenheit“ – als Weltkriegsflüchtlinge – zusammengetragen und publiziert, wofür ich ihnen danken möchte. Springe hat kaum derart Sozio-Geistiges hervorgebracht – die beiden sind damit alleinstellend. Ich bedauere die Lücken, aber ich finde die Brasch-Verleugnung von Kalisch/Seedorf beachtlich. Die beiden Autoren haben weder Musal befragt, noch Achim Gercke, noch Hartmann 1954 korrigiert.

13. Änderung / Ergänzung des Wortlautes auf den Gedenktafeln von Heinrich Göbel. Herr Friedrich stellt den Antrag vor. Er bittet den Bürgermeister, Herrn Springfeld, eine Stellungnahme zu der Thematik abzugeben. Herr Springfeld stellt klar, dass aus seiner Sicht die Stadt weiterhin stolz auf Heinrich Göbel sein darf. Der Teil gehört zur Stadtgeschichte und dieser solle auch nicht gestrichen werden. Er informiert, dass es keine rechtliche Verpflichtung etc. gibt, die eine Anpassung, Ergänzung oder Ähnliches an den Göbel-Denkmälern vorsehe. Der Ortsrat sei hier vollkommen frei in der Entscheidung. Er könne sich vorstellen, kleine Tafeln zur Einordnung des Sachverhaltes zu ergänzen. Am Ende solle man einen positiven Schlussstrich unter die Thematik ziehen. Der Ortsrat befürwortet die Idee. Bis zur nächsten Sitzung solle nun ausgearbeitet werden, wie ein Hinweistext auf der Tafeln aussehen könnte.

Mittlerweile meint die NDZ, es gäbe eine Anti-Göbel-Truppe, und es sei inzwischen mit Gerichtsklage gegen die Stadt Springe gedroht worden. Denn man möchte doch trotz der wissenschaftlichen Belege, dass Goebel ein gerichtsnotorischer Krimineller war, was gerade durch seine eigeninitiativen Interventionen vor den US-Gerichten mit beeideten Falschzeugnissen (affidavits) gerichtsnotorisch ist. Dazu sind hierbei noch etliche diverse geschäftliche Betrugsdelikte Henry Goebel Seniors sowie seiner Söhne, gegen verschiedene Geschäftspartner und Freunde amtlich dokumentiert worden. Das weiß die NDZ entweder nicht – oder – oder man treibt die Irreführung für ein absurdes Lokalidol weiter.

Was bislang nicht gesehen wurde, ist EDISON, der einer der größten Epochen-Menschen war, auf den die USA ihre historische Identität stellen. Das sollte nicht amtlich von Springe am Deister und auch nicht presseethisch mit einer NDZ fortwährend beleidigt und herabgewürdigt werden – auch, wenn immer noch Alt- und Neu-Nazis in Springe schreiben.

.

FINE E COMPATTO

WARNUNG: recommended posts (Zusätze, die als Empfehlungen oder Beziehungen von WordPress hier eingestellt werden)

auf dem Dietmar Moews‘ Blog eingeblendete „Recommended Posts“ oder sonstige „Pseudoempfehlungen“ werden von WordPress

.

gegen das Einverständnis des Eigentümers Dr. Dietmar Moews

.

hier gezeigt und sind keine Empfehlungen von Dr. Dietmar Moews. Nichts davon wird i.S.d.P. von Dr. Dietmar Moews verantwortet. Dietmar Moews klickt diese „recommendends“ nicht an und liest nichts davon.

.

Ab jetzt werden alle Dietmar Moews‘ Blog-Beiträge mit dem SLOGAN

FINE E COMPATTO deutlich beendet.

.

WARNUNG: recommended posts

.

und BESTELLEN

subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews

Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln

Blätter Neue Sinnlichkeit

.

Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.

Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)

Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 12.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 4.-

Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:

PANDORA KUNST PROJEKT

zu Händen Dr. Dietmar Moews

Mainzer Straße 28

D-50678 Köln am Rhein


„Eintrag ins Beschwerdebuch der Geschichte“ – OFFENER BRIEF

Juni 15, 2020

Lichtgeschwindigkeit 10048

am Montag, den 15, Juni 2020

.

OFFENER BRIEF

Dr. Dietmar Moews 11. Juni 2020 (9 Blatt)

Mainzer Straße 28

D-50678 Köln

.

An den Verlag I. C. Erhardt GmbH

die Neue Deister Zeitung

Herrn Burkhard Schaper,Verlagsleitung und Herrn Christian Zett, Redaktionsleitung

Bahnhofstraße 18

31832 Springe

.

„Eintrag ins Beschwerdebuch der Geschichte“ 

.

Sehr geehrter Herr Schaper, sehr geehrter Herr Zett,

wie folgt, werfe ich Ihrem Haus mutwillige Falschberichterstattung und Lügenführung vor. NDZ/I. C. Erhardt begann damit bereits mit einem ersten „Göbel-Bericht“ im Jahr 1893. Der Text ist bei Ihnen archiviert

Meinen Vorwurf belege ich durch entscheidende in Springe vorhandene, leicht zugängliche Dokumente (siehe unten).

Meinen OFFENEN BRIEF veranlassten Sie, in dem Sie mich angreifen und verleugnen – aktuell ausgelöst mit aktuellen Lügen und Irreführungen der Öffentlichkeit zu Göbel in der Lokal-Kommunikation in Springe, geführt durch I. C. Erhardt, Schaper/NDZ, s. NDZ am 9. Juni 2020 „Neue Unruhe an der Göbel-Front“/ Marita Scheffler und am 11. Juni 2020 „Es irrt der Mensch, so lang er strebt“, von Anne Brinkmann-Thies.

Ich schreibe Ihnen, als wissenschaftlicher Göbelaufklärer („Systematische semantische Vollanalyse s. Anlage Dr. Moews/ „Deutsches Museum“, Dr. Moews/Gutachten für das ZDF 2005, vgl. WordPress Dietmar Moews‘ Blog, wo sie in Lichtgeschwindigkeit die Sachlage dokumentiert finden können). Ich schreibe auch als Alt-Springer, der die Heinrich-Göbel-Schule besuchte und der mit Karl, dem Vater von Burkhard, Tischtennis spielte. Kurz, ich bin der einzige, der das gesamte vorhandene Textmaterial in Originalen und Kopien studiert, übersetzt und ausgewertet hat – die NDZ weiß das auch – desungeachtet prolongieren sie den falschen Göbel-Doktor Rohde als Zeugen. Wäre Herr Rohde seriös, hätte er bei seiner Göbel-Neugestaltung im Museum die Lücken und Fehler seines Klampen-Buches aufzuklären. Leider konnte ich das nicht in der aktuellen Fassung sehen.

Ich nehme neuere Redakteurinnen und Redakteure der NDZ von meinen Vorwürfen aus, denn ich weiß, dass zum vertieften Quellenstudium zu wenig Arbeitskraft vorgehalten wird (aber man kann in Rethen in der Uni-Bibliothek all die Original-Elektrozeitungen durchfilzen, falls man den jeweiligen Stand der 1870er, 1880er und 1890 Jahre in der Elektrifizierung der Welt erfahren möchte: ich habe das im Jahr 2005 gemacht und wichtige Kopien gezogen). Ich habe keine Lust, hier über Lügenpresse und Fake zu streiten – als Wissenschaftler macht man zwangsläufig enorme Quellenarbeit.

NDZ-Falschberichterstattung und Lügenführung besteht in der fortlaufenden Göbel-Führung, scheinbar in Unkenntnis, dass der Kerl ein krimineller übler Wicht war, kaufbar als Falschzeuge und in unfassbarer sozialer Rücksichtslosigkeit (divers gerichtsnotorisch in New York). Ich habe hier 5 Klappboxen voller Texte auf 9 Seiten kurzgefasst – es ist viel.

Sie schreiben aktuell: Irren ist menschlich? – und erklären oftmals, was Leute so tun und glauben, „Es irreführt der Mensch, so lang er danach strebt“ – Goethe, Reinecke Fuchs.

In der NDZ hinsichtlich des kriminellen Henry Goebel SR (1818-1893) ist es aber Irreführung in der öffentlichen Kommunikation.

1. Pope* veranlasste die „übersehene Erfindung“ in der US-Fach-Zeitung EE 1893 (ein Edisonfeind und Elektrofizierungs-Lobbyist, um in die Lizenzprozesse einzuwirken)

2. Die ETZ (deutsche Fachzeitung) zitierte das 1893 – „Pope habe eine Original-Goebel-Lampe von 1859 als Foto vorgelegt, welche angeblich lange vor 1879 (Edisons Patentanmeldung) angefertigt worden sei. Pope füttert damit die Verteidigung der beklagten Edison-Patentverletzer in Boston gegen die GE (General Electric/Edison als Kläger). Manche (NDZ) machten daraus 1854.

3. Die NDZ druckte 1893 den Pope-Fake als ETZ-Zitat: „Goebel vor Edison“ (NDZ-Archiv, Archiv Dietmar Moews, Stadtarchiv/Kalisch-Nachlass)

4. Nachdem die US-Fachzeitungen die Lügen (Text+Bild) Popes bereits 1893 korrigierten – angeschlossen auch die deutsche ETZ, berichtete die NDZ diese Korrektur nicht. Die NDZ blieb seit 1893 bei „Göbel vor Edison“ (prüfen Sie den Vorwurf!).

5. Im Deutschen Technikmuseum Berlin / Feldhaus-Archiv liegen öffentlich die Korrespondenz und die Publikationen (Arendt an Feldhaus) zu der in Deutschland aufgebrachten Göbel-gegen-Edison-Lüge, schon 1905, (Alt-Lehrer Rohde war persönlich im Technikmuseum, hat dort unterschrieben). Die Kenntnisse hat Rohde unterschlagen, schrieb dann aber einen Ersterfinder Göbel dem Publizisten Beckmann, mit dessen ETZ-Artikel von 1923, im Jahr 2007 zu. Rohde wusste, dass Beckmann das Feldhaus-Archiv in Berlin kannte – dass also Beckmann den Deutschen Göbel, wider besseres Wissen, zugunsten von OSRAM publizierte.

6. Hiermit wurde nachweislich der erste Göbel-Eintrag im BROCKHAUS durchgesetzt, „Göbel 1854 vor Edison“. Die Betreiber, ETZ, OSRAM und Beckmann, waren im vollen Bewusstsein der Geschichtsfälschung.

7. In der Nazi-Zeit (1933-1945) wurde in Springe eine Mittelschule angebahnt, die bald den Namen „Heinrich-Göbel-Mittelschule für Jungen und Mädchen“ erhielt. Die Göbel-Benamung wurde von Rohde als Deutschismus der Goebbels-Nazipropaganda interpretiert. Hitler hatte aber bei seinen Springe-Besuchen Heinrich Göbel nicht beachtet. Daran hatte auch das NSDAP-Mitglied und I.C.- Erhardt-Chef Städler nichts geändert. Hingegen Beckmann und die ETZ, die Firma OSRAM, der Elektriker-Verband und der BROCKHAUS brachten dann den Lichtgöbel auch persönlich nach Springe. Die NDZ berichtete.

8. Anfang der 1950er Jahre tauchten sogenannte Umdruckkopien von angeblichen „Göbel-Prozessakten“ in Springe auf, von denen gesagt wurde, sie kämen aus den USA vom Prozess, den Göbel (aus Springe) gegen Edison (in New York) geführt und gewonnen habe – und große Entschädigungszahlungen von Edison bekommen habe. Alle Papiere habe ich analysiert. Mir ist aufgefallen, dass der naziverfolgte Springer Lehrer, jüdische Autor der ersten Stadtchronik, Dr. Heinz Brasch, Informationen aus den Prozessakten (schon vor 1945) brachte. Alles, was man in Springe über Göbel glaubte und unter den Springer Göbel-Idolisierern noch immer annimmt, ist in jedem Sinn völlig falsch und irreführend. Jedenfalls keiner weiß, wie und wer diese in den USA lückenhaft ausgewählten Texte von dort beschafft hat und, wer sie viel später nach Springe brachte. Man weiß nicht einmal ob alle Papiere wirklich vor einem Gericht vorgebracht worden waren oder gar nicht – es sind eben Verteidigungsanwälte-Unterlagen. Sie gehören zu den vier Streitfällen „Edison gegen Lizenzverletzer“ im Jahr 1893, in vier verschiedenen US-Staaten. Die Kopien stammen aus dem Archiv der noch heute großen New Yorker Anwaltskanzlei Witter& Kenyon, die als Beklagten-Vertreter diverser Lizenz-Verletzer der GE-Edison-Glühlampen-Patente USA-weit gegen Edison mandatiert waren. Mit Göbel hatte Edison gar nichts zu tun. Den kannte in der Glühlampen-Geschichte bis 1881 niemand aus der Fachwelt. Erst ab 1892 brachten Witter&Kenyon eine sogenannte „Goebel-Defense“ vor die Gerichtsstände. Man bestritt den Patentanspruch Edisons nicht, man beanspruchte keinen Erfinderanspruch Goebels. Witter & Kenyon waren explizit einzig auf Prozessverschleppung ausgerichtet.

So berichteten damals alle Fachblätter. Das Edison Glühlampen-Patent galt nur noch bis 1894. So behaupteten Witter&Kenyon: Die relevanten Edison- Patente von 1879 und 1880 seien unberechtigt erteilt worden! – schon 1854 oder zumindest vor 1879 habe Goebel hochohmige Glühlampen mit Bambus-Kohle-Filament im Vakuum gebaut, ohne dafür Patentschutz zu erwerben. Beweis: 7 Eidesstattliche Versicherungen (affidavits) im Jahr 1893 von Henry Goebel SR. denen allerdings Widersinn eingeschrieben war, teils nicht von Goebel unterschrieben, hunderte Zeugenaussagen produzierten Witter & Kenyon, der Familie Göbels, der Nachbarn und von Zufallszeugen. Da nennt z. B. Goebel den Ort seiner Herkunft in Deutschland „Springer“ und, Goebel habe bei einem Professor Münchhausen in Hannover bereits elektrische Lichter kennengelernt (vor 1848 Batteriebetrieb – wurde als Edison-Patenttechnik reklamiert. Den Münchhausen in Hannover gab es nicht.

Obige Prozesse-Papiere hätte in New York nur jemand auswählen können, der Kenntnisse von dem wirklich langjährigen und komplizierten Lampen-Lizenz-Betrugsgeschäft hatte. So ist eher anzunehmen, dass jemand ein unsortiertes Konvolut Stichwort „Goebel-Defense“ bei Witter&Kenyon bestellt hat – es könnte OSRAM gewesen sein. Und dann muss jemand in Deutschland diese Texte durchgesucht und ausgewählt haben, sodass einem unbedarften Leser erscheinen soll, Goebel habe gegen Edison geklagt. Nahe liegt, dass OSRAM/ Beckmann diese Auswahl der Anwaltspapiere, die man für Prozesspapiere Goebel vs. Edison halten wollte, nach Deutschland geholt haben – in englischer Sprache, der Goebel nicht mächtig war. Nachdem diese Anwaltspapiere in Springe angekommen waren, kamen sie für das Lichtfest 1954 zum Einsatz. Der damalige Englischlehrer und Rektor der Mittelschule von Springe, Gresky, machte fast ein Jahr lang mit seinen Schülern Übersetzungen der „Prozessakten“ in die deutsche Sprache (wozu Schüler keineswegs alleine fähig waren). Ich habe persönlich im Jahr 2005 Zeitzeugen von 1953 hierzu interviewt. Zur Frage, warum die Übersetzungen 1953 völlig unvermittelt abgebrochen wurden? wusste keiner der damaligen Schüler eine Antwort. Meine semantische Analyse ergab jedoch, dass überall dort, wo die ganze Göbel-Idolisierung, als Erfinder der Glühlampe, kippte, der Lehrer Gresky die Übersetzungen stoppte. Innerhalb der Übersetzungen finden sich diverse Sinnfälschungen, auf die die ahnungslosen Springer Mittel-Schüler gar nicht hätten kommen können. Z. B. wurden die us-amerikanisch vorliegenden Arbeitsverträge zwischen den Goebels und der American Electr., die 1881/82 Edison-Lampen unlizensiert versuchten nachzubauen, mal dem Sohn Adolph als Hilfskraft und Henry SR. als Spezialist für elektrische Lampen, übersetzt. So steht es aber im englischen Text gar nicht. Und das höhere Entgeld für Henry SR. im Vertrag schloss die Nutzung der Goebelgeschäftsräume als Werkstatt mit ein, während Sohn Adolph in die Firmenräume der American Elec. zu gehen hatte. Henry Goebel SR. erhielt schon nach wenigen Wochen die Kündigung, weil er nichts zustande brachte, keine Lampen, keine Glühfäden, nichts was funktionierte (dazu gibt es zahlreiche Bezeugungen von Handwerkern, die in dieser Goebelwerkstatt abgeordnet gearbeitet hatten. Deren Prozessaussagen finden sich nicht in den Springer Schülertexten usw. Es ist insgesamt ein einziges Elend, was Goebel da fortwährend durch Betrug herumprobierte. In Rohdes Goebelbuch ist von diesen Arbeitsverträgen und von dem Übersetzungsdrama keinerlei Rede – sei es, dass er es nicht gelesen hatte oder eben verschwieg, was da herauskam: Goebel entnahm Edison-Birnen Bambusfäden und gab sie als eigene Produktion aus.

Mit den „Prozessunterlagen-Übersetzungen“ zogen die Springer Idolisierer nun in die Lichtfest-Gestaltung von 1954. Aber hier sind es neben der NDZ die Alt-Nazis in Springe. Sie brachten mit großem Aufgebot, OSRAM, ETZ, Beckmann, alle Schullehrer und Schüler, die Kirchen und Bürgermeister Walter Lichtenberg zum Straßen-Umzug. Namentlich irregeführt und gelogen haben der zugewanderte Stadtdirektor Alt-Nazi Dr. Degenhardt, die Springer Lehrerschaften, Dr. Gresky, der Bildhauer Benna, der Komponist, später der SPD-Funktionär Dr. Horst Callies. „Göbel gegen Edison“ hieß die Devise von 1954 her. Die NDZ machte ganz groß auf. Kratzin, Link oder Glitza – alle machten dicke Extra-Beilagen.

.

Callies hat in die Weltgeschichte Briefe versendet, er, der Professor, habe im Archiv die Beweise, Prozessakten und Dokumente zum Springer Lichtgoebel. – Callies hatte unvollständige Anwaltspapiere der Kanzlei Witter&Kenyon, die Lizenzverletzer gegen GE-Edison verteidigten. Es gab keinerlei Prozess zwischen Goebel und Edison.

.

Im später gegründeten Museum auf dem Burghof in Springe hat Callies seinen Anteil an der Göbel-Vitrine. Callies veranlasste, dass im Jahr 2002 eine Neufassung der Springer Stadtchronik vom nachmaligen Stadtarchivar Andreas Lilge erarbeitet werden musste. Dr. Heinz Brasch wurde verschwiegen. Lilge musste das „alte Göbel“-Kapitel aus der Stadtchronik von 1953/54 unverändert übernehmen. 2003 kam dann die Göbel-Briefmarken-Korrespondenz von Callies.

Die damalige Behauptung, das Lichtfest 1954 habe die geschwächte kleinstädtische Nachkriegs-Kampfmoral wieder aufgerichtet, steht wohl gegen den WM-Sieg in Bern 1954 ziemlich läppisch da. Bennas-Holzschnitt mit der Glühbirne und dem Schraubverschluss spricht es doch bis ins Lachhafte aus.

.

NDZ-ÖFFENTLICHKEIT IN ZIELGRUPPEN:

1. Die durch in NDZ-Publikationen aufgestellten „Göbel-Fronten“, zuletzt am 9. Juni 2020, die aber durchaus nicht der Göbel-Wahrheiten halber integriert worden sind und nicht werden.

2. Ich selbst, Dietmar Moews, finde mich dem Kampfbegriff „Göbel-Front“ subsumiert.

3. Alt-Lehrer Rohde wird weiterhin als Göbel-Insider eingesetzt (mit seinem Göbelbuch-Schnellschuß – Rohde, der die in Springe vorliegenden Dokumente selbst gar nicht ausreichend gelesen hatte).

4. Die Springer Lehrerschaften, seit 1947 insgesamt,

5. Die Springer Altnazis, Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt, Altnazi NDZ-Chef Städler und in lückenloser Nachfolge, SPD-Multifunktionär Dr. Horst Callies. Sie alle haben die Idolisierung Göbels wissentlich, seit 1953 in vielen Schritten, geschichtsfälschend betrieben und betreiben sinngemäß weiter. Göbel-Briefmarke 2003, eine 4711-Glühflasche von 1971, eine ZDF-Bezeugung der „Genies“ bei Kerner – eine regelwidrige Promotion, des Lehrers Rohde, als Externer der Leibniz-Universität, von Prof. Dr. Callies verantwortet – nach wie vor ohne regelgerechte Publikation; denn das Zu Klampen-Göbelbuch ist keine Dissertation – Fake-Gutachter* haben dieses Buch entgegen der geltenden Pomotionsordnung der Universität regelwidrig dazu gestempelt; * sie haben nachgewiesen den Text nicht gutachterlich durchgearbeitet).

5. Als letzte zu respektierende Gruppe nenne ich die Springer Mitbürger, die nicht wissen, dass die Bahnhofstraße mal Adolf-Hitler-Straße hieß, die davon wenig wissen und nur gelegentlich mehr wissen wollen, wenn daraus Vergünstigungen folgen müssten. Die NDZ sollte die Bürger nicht dazu überreden, über die Wahrheit mehrheitlich Willkür zu beschließen.

.

ZUR SACHE des NDZ-ARTIKELS vom 9. Juni 2020:

.

Die namentliche Autorin Marita Scheffler ist spätestens seit meinen ersten Auftritten an der Göbelbastei in der NDZ 2005 kundig in der Springer Göbelei.

Die einzigen historisch festgestellten Fakten zu Goebel und Glühlampen kommen aus den Jahren 1881 und 1882 und sind folgende – Nichts sonst:

.

1. Zwei seit 1893 gerichtsbestätigte Arbeitsverträge Göbels SR. sowie seines Sohnes Adolph, aus dem Jahr 1881.

2. Marginale Original US-Patente des Henry Goebel SR von 1882 sowie schriftlich vorliegende dreimalige Patentanmaßungs-Anträge Goebels auf geltende Edison-Patente und weitere, und deren begründete Ablehnungen durch das US-Patent Office.

3. Original-Partnerschafts-Verträge sowie etliche Bezahlquittungen, zwischen Goebel und Kulenkamp von 1882 sowie Goebel und Dreyer und Goebel und Hochhausen.

4. Goebels Gewaltauftritt in der Anwaltskanzlei PAUL GOEPEL 1882.

5. Goebels bösartige Intrige gegen Kulenkamp in der Freimaurer-Loge

6. New York, 30. 4. 1882: Öffentliche Lampenvorführung und Goebels Lügen in der Tagespresse, New York Times und New York World

7. Bezahlquittungen von Goebel für William C. Dreyer 1882

.

MEIN APPELL AN DIE NDZ

Verlassen Sie ab sofort den irrelaufenden Weg der NDZ zur deutschen Lampe mit Göbel, der seit 1893 in der NDZ gedruckt wurde.

.

Informieren sie die Einheimischen, welch ein übler Wicht dieser Goebel war, sodass die Forderung, das falsche Etikett abzuräumen als Lernen und Hygiene auf der Hand liegt. Eine OSRAM-Birne für EDISON wäre besser als die Fake-Glühflasche hinter den Bäumen.

.

Dem „Vorbild der Springer Schüler“ (von 1954) schuldet die NDZ nun wichtige Lebenszeugnisse des Heinrich Göbel, der im Ort vielfach namentlich angebunden worden ist. Immer hieß es: Über Göbels Leben ist wenig bekannt. Heute ist die Lage aufgeklärt. Es gibt ungewöhnlich ausgiebige Gerichtsdokumente über Heinrich Göbel als Henry Goebel SR. – genug ein kleinkriminelles Familienschicksal aus dem 19. Jahrhundert erleuchten zu lassen. Dafür gibt es in Springe ein Stadtarchiv – und nicht zur Irreführung.

.

„Man war nicht dabei – man weiß es nicht genau“. Und das erneut irreführende „irren ist menschlich“, sollte die NDZ jetzt mit Goethe (11. Juni 2020: „Physik statt Metaphysik“) fortsetzen, indem die NDZ weiter mutwillig Irren und Irreführen verwechselt?

.

Das muss aufhören. Die NDZ ist am Zug – ich warte und verbleibe mit freundlichem Gruß,

Ihr Dietmar Moews

.

.

Dietmar Moews meint:

„Heinrich-Göbel-Front“ nennt die Neue Deister Zeitung (9. + 11. Juni 2020) die inzwischen 125 Jahre währende Irreführung der Öffentlichkeit durch die NDZ im I. C. Erhardt-Verlag, Springe. Inzwischen steht Ihr Göbel als Fake unzweifelhaft fest. Alle Tatsachverhalte zum kriminellen Henry Goebel Sr., dem USA-Einwanderer von 1849, sind ausgehend von meiner wissenschaftlichen Arbeit, das gesamte Textmaterial zu analysieren, längst öffentlich im Stadtarchiv Springe belegt.

Die Bestätigung durch das Deutsche Museum, München, 2006 (Anlage), fand in einem Veranstaltungshinweis in die NDZ (Anlagen). Der armselige Auftritt von Mitgliedern des „Göbel-Stammtisches“ (im damaligen „Mariechen“), woher die NDZ-Zeugen Rohde und zu Klampen bei mir die Aufklärung holten, wurde dann Quelle der „Göbel-Legende“.

Sie reklamieren nun in der NDZ: „.. Das Thema jetzt endlich mal abschließen“ – während der Artikel „die Irreführung durch die NDZ“ „weiter als „Irren der Öffentlichkeit“ hinstellt.

Die Göbel-Fake-Front ist nazimäßig belastet. Z. B. der Brief des Altnazi Stadtdirektor Dr. Degenhardt (im Volksmund „Knochengustav“, s. Anlage) an den Präsident der USA wird von vielen Blüten durch Callies u.a., die ich in meinem Archiv habe, bis heute zur notpeinlichen Stadtgeschichte. Hören Sie bitte als traditionelles Lokalblatt mit der Irreführung auf.

So weit ich es als empirischer Soziologe sehe, schadet die bisherige Göbelkampagne dem Ansehen Springes.

Vor der Neugestaltung der Göbelbastei, 1998, hatten wir andere Sorgen und eine Osramreklame-Birne. Sie leuchtete als Nachkriegswerk ins Calenberger Land. Der Hang wucherte zu, das Gestell erlosch.

Der heute peinliche Göbelquatsch beginnt mit der neugeformten Leuchte und ist mit der rohde-calliesschen Göbelstory, aus dem Museumsverein, im neuerlichen Abseits gelandet. Indem man bis heute die Springer Archivschriften nicht las, aber von Osram gelieferte Tuben und die 4711-Camouflage auf eine Briefmarke, schließlich bei ZDF-Kerner plazierte, liegen Heimatliebe und Unehrlichkeit im Konflikt. Aber sogar eine sogenannte Doktorarbeit, ohne den Forschungsstand unserer Zeit, die laienhafte und unzulängliche Auskunft zu Heinrich Göbel brachte, glaubte man, in Springe hinnehmen zu können. Zu Klampens Göbelbuch von 2007 ist keine den Vorschriften entsprechende Publikation einer Doktorarbeit. Eine solche liegt nicht vor. Publikation und Disputation wäre aber Voraussetzung für eine Promotion nach der Promotionssatzung der Leibniz-Universität. Darin werde ich namentlich, inhaltlich unzutreffend, angeführt.

Im Jahr 2009 wollte die NDZ mal wieder Göbel-Scherze machen? Die Sorger von Springe täten gut, ihre Distanz zu bewahren. Vor mir liegt Herr Aden, im Zeitungsausschnitt aus dem Jahr 2002, und steht am eingerüsteten Unfug am Ebersberg.

Der Auswanderer Göbel war ein übler Typ, handwerklich sehr ungeschickt, keinesfalls erfinderisch. Wieso hier wieder die „drei Patente“ ins Spiel kommen (diese Kaffeetassen für Linkshänder: Henkel auf der anderen Seite) – kurz, was es mit diesen Teil-Patenten auf sich hat, findet sich in Originalkopien in Springe. Da liest man – 15 Jahre nach Edison hat Göbel vielfach versucht, Edisons Patentqualitäten als Patente anzumelden – die technisch begründeten Ablehnungen von Göbels Betrugsversuchen. Was dann schließlich patentiert worden war, waren nutzlose Varianten sogenannter Verbesserungspatente, die keiner brauchte. Keine der von Göbel nachgeschobenen Bastelgläser waren nach seinen Patentqualitäten ausgeführt. Die Handwerker, die die Dinger gemacht hatten, waren später gerichtsnotorisch: Archivalien auch in Springe!

Es ist zweifellos die Urteilskraft oder der gute Wille derjenigen, die hierzu den Springer Meinungsmarkt verzieren, nicht ausreichend. Göbel ist weder als Idol für die Jugend noch als Maskottchen der touristischen Ambitionen geeignet.

So lange in Springe Menschen einen Göbel als Folie für ihren Behauptungswillen verwenden, bleibt das ein unentgeltlicher lokaler Wert. So lange die Springer Dokumente zu Göbel, 1849-1893 in New York, in Springe nicht zur Kenntnis gebracht werden können, werden weiterhin Lehrer den Schülern Unkenntnis, Blödsinn und Schweigen zu Göbel bieten.

Die NDZ jedenfalls hatte mit einer ersten Göbelnotiz vom Februar 1893 bereits Unfug verbreitet, der noch heute nicht ausgeräumt worden ist. In der Leibniz-Universitäts-Bibliothek, in Rethen, liegen alle elektrotechnischen Fachzeitschriften, seit damals. Die NDZ hat verfälschend berichtet.

Nun fragen Sie, was ist zu tun?

Stellen Sie doch einfach diese Tatsachen heraus.

Der NDZ-Kollege Glitza hatte eine große Göbel-Beilage erstellt, die alle Leser in Springe kennen und die zweifellos zeitaufwendig war, anzufertigen.

Da frischt die NDZ den Unfug von 1893 und von Nazi Dr. Degenhardt, von 1954, unter Redakteur Mark Fuegmann erneut auf. Zeit ist also da, wenn man will. Ohne den tatsächlichen Befund zum Springer Anteil an der Idolisierungssache, halte ich die Frage:

Was bietet sich an, zu versuchen?

nicht für den nächsten Schritt.

Der nächste Schritt, den ihre jüngsten Artikel insinuieren, endlich mal die Vermutung, dass jemand von Ihnen Schluss mit der Irreführung der Springer zu machen hätte, liegt doch auf der Hand.

Die Vermutung, dass jemand von Ihnen in Springe eine Heinrich-Göbel-Idol-Wohnadresse hat, die er nicht ändern möchte, wäre verständlich. Aber die Bahnhofstraße hieß auch mal Adolf-Hitler-Straße und Springe hat die Peinlichkeit beseitigt.

Die NDZ hat nunmehr Herrn Redakteur Zett. Die NDZ im Verlag I. C. Erhardt, Springe am Deister, muss jetzt endlich die Wahrheit verbreiten, so, dass die Information nachprüfbar auch ankommt, anstatt weiter die Bürger vorzuführen.

Dieser Schritt hieße: Heraus mit den Wahrheiten. Was es bedeutet, dass einmal Pech Pech ist, zweimal Pech vielleicht auch Pech ist, dreimal Pech den Geruch von Dummheit atmet, lässt auf Klärung hoffen.

.

Ganz ohne echte Recherche zu den Dokumenten über den kriminellen Henry Goebel Sr. und seine schreckliche Familie, die allesamt im Jahr 1893 vielfältig vor US-Gerichten falsche widersprüchliche Zeugnisse beschworen hatten, wird die NDZ nicht auskommen. Goebel wurde in New York vielfach zivil beklagt und verurteilt. Auch das kann man in Springer Archiven finden (allerdings nicht in Rohdes „Göbel-Legende“ von 2007).

.

Die zitierten Dokumente als Papieranlage im OFFENEN BRIEF kann ich hier in der LICHTGESCHWINDIGKEIT leider nicht einstellen, verweise aber auf alle Bereitstellungen in der Lichtgeschwindigkeit der vergangenen Jahre – überbordende Archivgüter, die ein intensives Studium ermöglichen; ich habe hunderte Seiten aus dem juristischen US-English der Prozessdokumente und Zeitungsartikel in verständliches Deutsch übertragen.

.

FINE E COMPATTO

.

WARNUNG: recommended posts (Zusätze, die als Empfehlungen oder Beziehungen von WordPress hier eingestellt werden)

auf dem Dietmar Moews‘ Blog eingeblendete „Recommended Posts“ oder sonstige „Pseudoempfehlungen“ werden von WordPress

.

gegen das Einverständnis des Eigentümers Dr. Dietmar Moews

.

hier gezeigt und sind keine Empfehlungen von Dr. Dietmar Moews. Nichts davon wird i.S.d.P. von Dr. Dietmar Moews verantwortet. Dietmar Moews klickt diese „recommendends“ nicht an und liest nichts davon.

.

Ab jetzt werden alle Dietmar Moews‘ Blog-Beiträge mit dem SLOGAN

FINE E COMPATTO deutlich beendet.

.

WARNUNG: recommended posts

.

und BESTELLEN

subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews

Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln

Blätter Neue Sinnlichkeit

.

Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.

Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)

Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 12.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 4.-

Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:

PANDORA KUNST PROJEKT

zu Händen Dr. Dietmar Moews

Mainzer Straße 28

D-50678 Köln am Rhein



CDU GEWINNT – Wahlergebnisse 2016: So hat Niedersachsen gewählt (Stand MONTAG)

September 12, 2016

Lichtgeschwindigkeit 6765

Vom Montag, 12. September 2016j

.

IMG_9005

Blick über das Deistertal von Springe und das Calenberger Land in östliche Richtung

.

Angesichts der seltsamen psychologischen Bewegungen innerhalb der deutschen BLOCKPARTEIEN-LANDSCHAFT, die durch die MERKEL II-Große Koalition in Berlin das Prinzip die Regierungspolitik im Bundestag mit minimierten Oppositionskräften durchzusetzen, offenbar überstrapaziert haben, sind zutiefst verunsichert.

.

Die Abspaltung der wertkonservativen – oft gestandenen CDU-Politiker – von der CDU zu Gründung der AfD und inzwischen der Rechtsruck dieser AfD durch den erheblichen Zulauf plebejischer Wähler sowie den EXIT- und Anti-Euro-Deutschen und den montäglichen PEGIDA-Bewegungen auf den Straßen, haben inzwischen zu Erdrutsch Wahlergebnissen gegen die BLOCKPARTEIEN und zugunsten den Fundamentaloppositionellen der AFD in deutsche Parlamente geführt.

.

IMG_4571

Das „U“ unter dem ZOB von Hannover am Raschplatz 7 OPQ

.

20 PROZENT für die AfD (Alternative für Deutschland) bei der Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern hat wie ein Schock durchgeschlagen, sodass in den Massenmedien bereits die DEMOKRATIE verloren gegeben wird. Und mit monatelangem Krampf attackiert die SEEHOFER-CSU die CDU-Bundeskanzlerin, weil sie nicht verhindern kann, eine AfD, rechts von der CSU, entstehen zu sehen, mit Wählern, die der herkömmlichen bayerischen BLOCKPARTEI CSU nicht mehr zustimmen.

.

Wir werden jetzt DEMOKRATIE empirisch zu diskutieren haben.

.

IMG_4591

DIETMAR MOEWS DMW „Ballhof-Galerie Hannover“, 140cm / 140cm, Öl auf Leinwand

.

1977_bildarchitektur_plakat

.

Heute steht die CDU indes als WAHLSIEGER in NIEDERSACHSEN fest:

.

Mit 34,4 Prozent ist die CDU landesweit die stärkste Partei geworden, vor der regierenden SPD und dem VW-Ministerpräsident Stephan Weil.

.

Die Landeswahlleitung hat am frühen Montagmorgen das vorläufige amtliche Endergebnis der Kommunalwahlen in Niedersachsen mitgeteilt. In der landesweiten Auswertung ist die

.

CDU mit 34,4 Prozent die stärkste Partei – trotz leichter Verluste (-2,6 Punkte) im Vergleich zur Kommunalwahl 2011.

.

Die SPD erreicht 31,2 Prozent (-3,7).

.

Mit deutlichem Abstand folgen die Grünen mit 10, 9 Prozent (-3,4) und

.

die AfD mit 7,8 Prozent (+7,8).

.

Die FDP kam auf 4,8 und

.

die Linke auf 3,3 Prozent.

.

Wählergruppen erreichten insgesamt auf sechs Prozent.

.

IMG_4323

.

Gewählt wurden die Abgeordneten für die kommunalen Vertretungen. Außerdem fiel in zahlreichen Direktwahlen die Entscheidung über neue Bürgermeister, Samtgemeindebürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte. Sämtliche Ergebnisse aus den Landkreisen und vielen großen Städten finden Sie hier:

.

.

Dietmar Moews meint: Die CDU siegt vor der SPD – der befürchtete Erdrutsch der AfD erfolgte nicht. Die neuen Rechten sind im Westen nicht so weit verbreitet wie in den jungen Bundesländern der ehemaligen „DDR“.

.

Für SPRINGE am Deister ergaben die Kommunalwahlen den Sieg mit 35 Prozent für die CDU gegenüber erheblichen Verlusten der SPD, die nur noch auf 30,5 Prozent kam.

.

Die CDU ist die neue stärkste Fraktion im Springer Rat: Die Christdemokraten haben ihren Sieg bei der Kommunalwahl allerdings weniger dem eigenen Erfolg zu verdanken – und vielmehr dem Minus der SPD. Die Partei stürzte um 6,9 Prozentpunkte. Sie landete bei 30,5 Prozent, die CDU bei 35 Prozent.

.

Insgesamt entspricht das Wahlergebnis in Springe dem der Regionalwahl: des Landkreis Region Hannover und auch dem landesweiten Wahlergebnis.Die Wahlbeteiligung lautet abschließend für 2016, 55,6 Prozent der Wahlberechtigten gegenüber 52,6 im Jahr 2011.

 .

Vorläufiges Endergebnis der Regionsversammlungswahl Region Hannover am 11. September 2016

Partei
SPD 31,2 %
CDU 29,0 %
Grüne 13,6 %
AfD 10,1 %
FDP 5,4 %
Linke 4,8 %
DIE HANNOVERANER 1,9 %
Piraten 1,6 %
Die PARTEI 0,9 %
ALFA 0,5 %
GFW 0,5 %
Bündnis C 0,2 %
UWG – BGS 0,2 %
ASH 0,0 %

.

Die CDU ist die neue stärkste Fraktion im Springer Rat: Die Christdemokraten haben ihren Sieg bei der Kommunalwahl allerdings weniger dem eigenen Erfolg zu verdanken – und vielmehr dem Minus der SPD. Die Partei stürzte um 6,9 Prozentpunkte. Sie landete bei 30,5 Prozent, die CDU bei 35 Prozent.

.

IMG_4361

.

NDZ050226

NDZ: Dr. Dietmar Moews spricht in Bad Münder zur IT-Revolution

.

Am Wahlabend, ab 22 Uhr NDR DREI/ARD-TV Live-Sendung mit aktuellen Auszählungsergebnissen für die kommunalen Themen und die örtlichen Persönlichkeiten:

.

In rund 8.200 Wahllokalen in Niedersachsen werden seit Stunden Stimmen ausgezählt: Rund 6,5 Millionen Niedersachsen waren heute aufgerufen, ihre Stimme bei den Kommunalwahlen abzugeben. Gewählt wurden die Abgeordneten für die etwa 2.200 kommunalen Vertretungen, außerdem 30 Bürgermeister, sechs Landräte sowie ein Oberbürgermeister.

.

.

Ortsbürgermeister und Gemeindevorstände werden teils in von den allgemeinen Wahlzyklen abweichenden Terminen und direkt gewählt.

.

Wahlbeteiligung wurde bislang nicht allgemein zugänglich veröffentlicht.

.

und BESTELLEN

subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews

Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln

Blätter Neue Sinnlichkeit

.

10_h200

.

Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.

Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)

Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 12.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 4.-

Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:

PANDORA KUNST PROJEKT

zu Händen Dr. Dietmar Moews

Mainzer Straße 28

D-50678 Köln am Rhein

 


Wahlbeteiligung unter 50 bei Landtagswahlen SACHSEN 2014

August 31, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4839

am Sonntag, 31. August 2014

.

L1010327

.

Das Wahlergebnis der Landtagswahlen 2014 in Sachsen aus Dresden hat eigentlich die Erwartungen bestätigt: Ministerpräsident Tillich (CDU) wird erneut eine Regierung bilden können. Verhandlungen für eine Regierungsmehrheit werden mit der SPD (so, wie in Berlin) oder mit den Grünen vereinbart werden. Eine Große Koalition mit der Linkspartei und auch mit der AfD sind aufgrund einiger essentiellen Unvereinbarkeiten nicht zu erwarten.

.

Die FDP und die NPD wurden mit unter fünf Prozent abgewählt.

.

EINS Das Wahlergebnis ist eine zu erwartende Bestätigung der Regierung Tillich, mit der eine sichere Mehrheit der wahlberechtigten Sachsen zufrieden ist.

.

ZWEI Die Wahlbeteiligung von 49 Prozent plus ist nicht an sich bedeutend klein:

.

a) Die bisherige Regierung sollte in Sachsen wiedergewählt werden.

 

b) Es war sehr schlechtes regnerisches Wetter: Die Vorhersagen und noch mittags während des Wahltages in staatlichen Sendern (das ist rechtswidrig) zeigten, dass die CDU eine Regierungsmehrheit erhalten wird. Sodass nachmittags die Wahlberechtigten, die mit diesem vorausgesagten Ergebnis einverstanden sind, nicht mehr notwendig ihre Stimme dazu abgeben mussten.

.

c) Eine Wahlbeteiligung ist immer dann bedenklich, wenn sie ungewöhnlich hoch ist (im Vergleich zu der gewohnten Beteiligung) oder, wenn besonders wenig Wähler sich beteiligen. Heute, bei der Sachsenwahl 2014, wurde zwar die Marke von 50 Prozent Wahlbeteiligung der Wahlberechtigen unterschritten. Doch ist die Abweichung gegenüber der vorherigen Landtagswahl Sachsen 2009, von 52 Prozent, nicht gravierend: Sachsen hatte schon mehrfach eine eher geringe Beteiligung gemessen an 100 Prozent. Nach den publizierten offizialen Statistiken hat Sachsen heute die zweitniedrigste Wahlbeteiligung nach dem Krieg gewählt.

.

d) Der Anteil der Wahlberechtigten Sachsen, die noch eigene biografische Erfahrungen mit dem Quasi-Zwang zur Stimmabgabe zu DDR-Zeit haben, drücken ihre Beteiligung ganz im Sinne der „freien demokratischen Wahlen“ aus, nämlich auch das Recht nicht zu wählen.

.

e) Die soziologischen Bedenken über geringe Wahlbeteiligung, wie in Sachsen 2014, müssen den soziologischen Erkenntnissen entsprechend interpretiert werden: Wir haben keine Radikalisierung, aus der Mitte weg, nach links oder rechts. Im Gegenteil, die Linken und Rechten, haben verloren. Die NPD ist sogar mit unter fünf Prozent abgeschlagen in der außerparlamentarischen Opposition gelandet.

.

f) Unter dem Aspekt der Nichtradikalisierung nach links und rechts, ist der hohe gestiegende Anteil der Nichtwähler nicht in dem Sinne bedenklich, dass hieraus die „größte Partei der Nichtwähler“ die absolute Mehrheit anzeigt, die abgeholt werden könnte.

.

g) Die Parteien können die Nichtwähler nicht als Ausdruck von Zufriedenheit unter den Wahlberechtigten werten. Es muss ausdrücklich erkannt werden, dass die neue Militär- und Kriegspolitik der Großen Koalition auf Bundesebene, wegen der Bundeskompetenz zwar nicht bei der Landtagswahl gefragt war. Dennoch sind es die sogenannten Volksparteien, die als Regierungsparteien damit rechnen müssen, dass die Wähler „hitlerschlau“ sind: Man kann das heutige Erfolgsergebnis für CDU und SPD tatsächlich nicht als Bestätigung für die aktuelle deutsche Kriegspolitik bewerten.

.

h) Wahltag am Ende der Schulsommerferien dämpft die Wahlbeteiligung.

.

42

.

Dietmar Moews meint: Ob Krieg oder Merkel-Sprechblasen – die Wähler in Sachsen bewegt überwiegend lediglich, wie es ihnen besser gehen könnte als Bayern. Man sollte von den sächsischen Wählern nicht erwarten, dass nun gerade die Leute mit DDR-Geschichte diese deutsche Demokratie besonders wertschätzen sollten.

.

.

Die geringe Wahlbeteiligung sollte die gewählten Politiker daran erinnern, dass sie ohne den Respekt der Mehrheit Politik machen. Der AfD-Zuspruch ist keine Regierungsbestätigung.

.

.

und BESTELLEN

subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews

Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln

Blätter Neue Sinnlichkeit

.

42

Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.

Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)

Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 10.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 2.-

Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:

PANDORA KUNST PROJEKT

zu Händen Dr. Dietmar Moews

Mainzer Straße 28

D-50678 Köln am Rhein

.

 


Offener Brief an die Heimatstadt Springe: SCHULNAME

August 28, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4832

am Donnerstag, 28. August 2014

.

L1010327

.

Die Kernstadt Springe braucht einen Namen für die Schule. Ich bekomme das in der Ferne mit und war selbst auf der nach Göbel benannten Mittelschule in Springe. Bürgerbeteiligung ist verlangt. Etwas Kenntnisse zur Stadtgeschichte, der Tradition, der Abhängigkeiten und der Veränderlichkeiten, speziell der Menschen dieses Ortes, wären wünschenswert, damit ein guter passender Name gefunden wird.

.

Springe am Deister, an der Eisenbahn von Hannover nach Hameln, in Niedersachsen, ist heute eine Samtgemeinde von etwa 30 000 Bewohnern, mit 16 Ortsteilen zahlreicher ursprünglich eigenständiger Orte. Alle haben eine eigene Schulgeschichte. Hauptort und Kommunaladministration ist die sogenannte Kernstadt Springe. Hier befinden sich heute die wichtigen Schulen von Gesamtspringe. Es gibt eine angestammte Heimatzeitung – zeitweise gab es sogar drei Redaktionen: BILD, HAZ und NDZ. Man hat also Erfahrung mit Namenslöschungen und Neunamensgebungen (inzwischen tragen alle außerdem das Ehrenzeichen des Fortschritts – wie Lise Meitner – nämlich ein „.de“, NDZ.de, HAZ.de, BILD.de).

.

IMG_3569

.

Namensvorschlag für die zukünftige IGS in Springe:

Vorab noch eine Grundvoraussetzung für den zu suchenden Namen. Frei, je nach politischem Willen der Springer, ließe sich jedes Jahr ein anderer attraktiver Name für die Schule wählen – es bliebe immer IGS-Springe.

.

Welcher Name passt zum Otto-Hahn-Gymnasium von Springe am Deister?

.

Die Grundvoraussetzung für den Schulnamen sind Wertschätzung, Achtung und Respekt und Liebe, die jede Gesellschaft mit jeder Schule haben sollte. Es sind also alle Bürger gemeint, alle Springer gefragt, alte wie junge, Steuerzahler und Schulkinder, Alteingesessene und Zugezogene. Doch ist nicht die Frage, ob der Name den Unbedarftesten gefallen soll (IGS-McDonald), ob kleine Mädchen eine IGS-Barbie cool fänden oder die IGS-Manuel-Neuer mehrheitsfähig wäre – es zählt hingegen die Bedeutung des Namens für eine imaginierte Wertschätzung durch alle Menschen in unserer Welt.

.

Hat man dies verstanden, dann drängt sich der Name der Schule für Springe auf. Denn in Springe gibt es eine Otto-Hahn-Schule. Das OHG hat auf diesem Weg bereits mit Springe und mit den Springer Schulnamen zu tun.

.

Dazu passt wunderbar der Name einer bedeutenden Frau und Naturforscherin, der, wie man weiß, selbst Otto Hahn sehr viel verdankte.

.

Folglich lautet der Vorschlag: Lise Meitner – die bedeutende Naturwissenschaftlerin für die IGS-Springe.

.

IMG_3567

.

Lise Meitner ist nämlich Kollegin von Otto Hahn gewesen – für den sich schon vor vielen Jahren berufene Springer Namensfinder gemeinsam entschieden hatten – der das Otto-Hahn-Gymnasium seitdem in Springe verziert.

.

Lise Meitner. Beide, Meitner und Hahn haben in Berlin am Wannsee ihre unglaublichen Entdeckungen zur Atomphysik gemacht und erste labortechnische Versuchsanlagen gebaut und zur Forschung eingesetzt.

.

Was also Legionen von Schülern auf Berlin-Klassenfahrten erleben, den Besuch des Lise-Meitner-Instituts am Wannsee, fände mit „Otto Hahn“ und „Lise Meitner“, zwei Sternen der Wissenschaft unserer Welt – durch die Benennung der wichtigen Schulen in Springe Ausdruck des Hoffens auf Können durch Wissen.

.

Zum Peinlichen noch dies: Ich hatte als Wissenschaftler für das ZDF im Jahre 2005 ein Gutachten zu dem aus Springe stammenden Heinrich Göbel erstellt. Darauf hat das ZDF und auch das Deutsche Museum München bestätigt, dass Göbel keinerlei Teilhabe an der Entstehung der Osram-Glühlampen gehabt hatte. Das Deutsche Museum hat etwaige Zuschreibungsverirrungen seitdem auch benannt.

.

IMG_3570

Was ich nach jahrelangem Gesamtstudium des sehr umfangreichen Konvoluts in us-amerikanischer Sprache, ca. 6.000 Blatt Gerichtsakten (im Springer Heimatmuseum) sowie des unerwartet umfänglichen Quellenreichtums in den internationalen Elektrotechnischen Zeitungen der Elektrifizierungszeit im 19. Jahrhundert (in Rethen, im Archiv der Leibniz-Universität) fand, war zweifelsfrei aufschlußreich und äußerst zeitintensiv.

.

Es wundert mich nicht, dass der flüchtige „Göbel-Kriminalroman“ des Lehrers Chr. Rohde, der beim Verlag von Dietrich zu Klampen als Schnellschuss erschien, ohne das Studium all dieser Dokumente auskommen muss. Man glaubte so, irgendwie -, statt nach wissenschaftlichem Wissen zu fragen.

.

Was ich an Rohde, zu Klampens und Callies Springer Irreführung der Öffentlichkeit bedauere ist, dass die Schlusszusammenfassung von Rohdes Göbelbericht aussagt:

.

Der eine glaubt dies, der andere das – Rohde glaubt an Professor Callies und die Althistoriker von Hannover, die von der Elektrotechnik-Geschichte so wenig wie von einer methodisch ordentlichen systematisch-semantischen Inhaltsanalyse verstehen. Oder den Text gar nicht gelesen und nicht betreut haben. Das heißt ganz einfach, ein Kategorienfeld von Hilfshypothesen zusammenzustellen, also ein vollständiges Fragensystem und dazu sämtliches Textmaterial durch zu prüfen, den Befund zusammenzufassen und zu interpretieren.

.

Rohde hätte besser das vorhandene Material gesichtet und vollständig gelesen, bevor er mit lückenhaften Etwaigkeiten rausgekommen wäre – und die Universität Leibniz hätte sich einen Promotions-Skandal erspart, wenn professionelle Technikgeschichtler und nicht Althistoriker mitgewirkt hätten. Rohdes LEGENDE argumentiert nicht wissenschaftlich, sondern mutmaßlich, und kommt zu der Kernansage:

 

Ich weiß es nicht. Ich weiß es nicht, so lautet nach der Universität Hannover der aktuelle „Forschungsstand“.

.

Hätte Rohde einen belastbaren Forschungsstand zu Göbel erarbeitet und die vorhandenen Dokumente gründlich ausgewertet, wäre auch ihm klar geworden, dass keinerlei elektrotechnische Leistung dem Springer Auswanderer entsprang. In Wirklichkeit entsprach dem eine zeitlang das Deutsche, heute nur noch das Springer Gerücht zur Göbel-Bastei, zum Geburtshaus und zum 4711-Flaschen-Nachbau des Museumsgründers, Architekt Günter Haupt, aus den 1970er Jahren, die Professor Callies mittels Lügenbriefen an Ministerien und Briefmarkengremium, im Jahre 2004 noch,  auf die Briefmarke hat hieven lassen.

.

IMG_3752

Modell Callies / Rohde 2004

.

Was für ein törichter Mann Herr Göbel war, wird an der Transatlantikausreise deutlich: Göbel, der bis dahin das Deistertal höchsten zu Fuß oder auf einem Langholz-Pferdewagen verlassen hatte, beschliesst auszuwandern. Wie idiotisch das geschah, kann man empfinden, wenn man weiß, Göbel, Ehefrau und zwei Wickelkinder überquerten den Atlantik im Winter. Sie stachen ohne außergewöhnliche Not im November 1848, von Bremen aus, mit einem kleinen Zweieinhalbmaster in See.

Im April 1849 landeten sie in New York Eastside Manhattan. Zwei Querstraßen vom Kai entfernt mietete sich Heinrich Göbel als Henry Goebel, Optiker (wo von er überhaupt keinerlei Ahnung hatte: Mehrere Meter breit stand am angemieteten Laden der Schriftzug in Versalien „OPTICIAN“; darauf ließ „Optiker“ Goebel Visitenkarten drucken), in der Monroe Street ein und machte eine Art An- und Verkauf Empfangsgeschäft für Einwanderer aus Deutschland (woher er auch eine Auswahl von Kuriositäten und Raritäten hatte, die er gegen die ersten Dollars zu Tiefpreisen in Zahlung nahm – Beschiss und Streit sind überliefert – und im Schaufenster als Eigenmanufaktur ausgab). Da blieb er bis zum Lebensende.

Noch einmal:

November bis April, also über den Winter, mit einem kleinen Segler und zwei Kleinkindern über den Nordatlantik – kein moralisch sauberer Mensch macht sowas ohne Zwang?

.

Zwischen 1878 und 1895 wurden von den führenden Technikern, Edison, Westinghouse, Tesla und zahlreichen im Fach prominenten Physikern und Handwerkern, die Elektrifizierung, Folge des neuen Elektromotors, weltweit diskutiert, von Amerika bis Russland, England, Frankreich, selbst Werner von Siemens in Berlin entwarf Glühlampenideen u. a., zehn Jahre dauernde Prozesse zwischen Lampenentwicklern, Patenthaltern und der damals neuen Lampenindustrie wurden in New York geführt. Alle Prozesse gingen zunächst um Patentqualitäten und dann um Lizenzbetrug. Henry Goebel hatte mit diesen Prozessen gar nichts zu tun, lediglich als Stadtklatsch über Prozesse zum Elektrischlicht fanden die deutschen Einwanderer ab 1880 auch in der deutschen Zeitung Informationen – und man redete natürlich darüber. Goebel hatte eine kleine Mappe mit ausgeschnittenen Zeitungsberichten zu den Edison-Entwicklungen gesammelt, haben seine Kinder vor Gericht bezeugt.

.

Dabei sind die Entwicklungsgeschichte und die tatsächliche Patentgeschichte der Glühlampen vollkommen klar und eindeutig. Es wurden in allen modernen Ländern Elektro-Fachzeitschriften gegründet, die noch heute da sind (s. die deutsche ETZ). Sie waren damals so epochal und avantgardistisch wie heute die IT-Revolution ist. Geradezu jeder kleine Trick wurde international diskutiert und ist in den Fachzeitschriften sowie in Briefwechseln dokumentiert.

.

Die Elektrophysik beginnt zielgerichtet bereits im 17. Jahrhundert und schleppte sich hin, weil man nur schlappen Batteriestrom erzeugen konnte. Dann, mit der Dampfmaschine und dem Dynamo explodierte die Elektrifizierungsgeschichte. Und das ganz neue Patentrecht entstand, das lediglich innerhalb nationaler Grenzen galt und überall extra anzumelden war. So standen die Laboratorien von Edison / General Electric mit französischen und insbesondere britischen Entwicklern in engem persönlichen Kontakt und Austausch, was geht und was nicht.

.

Edisons Durchbruch für die High-Tech-Lampe erfolgte im Jahr 1879, mit der Konzeption die der Brite Lane-Fox in England – mit dem Edison in engem schriftlichem Austausch stand –  bereits 1878 patentieren gelassen hatte – doch Lane-Fox konnte seine eigene Entwicklung nicht bauen und hielt das dann auch für unmöglich. Als alle anderen die hochohmige Vakuum-Konzeption aufgegeben hatten, gelang dann dem Edison-Team in New York eine zu bauen und, die eine bemerkenswerte Betriebsstunden-Brenndauer erreichte.

.

Bauen konnte das Erfolgspatent dieser feinmechanischen Hightech-Entwicklung von Edison im Jahr 1879 nur Edison selbst. Wichtiger Bestandteil der ersten Patente waren nicht mal technische Neuerungen, sondern bestanden in der delikaten Herstellungsgeschicklichkeit. Von Serienproduzierbarkeit, Transportfähigkeit, Stromverbrauchsgünstigkeit und marktgängigen Verkaufspreisen war noch nichts zu sehen. Deshalb wurden dann auch sehr bald verbesserte, technisch sehr veränderte Folgelampen entwickelt und patentiert (Wechselstrom, Metallglüher, Gas usw.).

.

Mit seinen Glühbirnenpatenten und den Lizenzprozessen gegen Lizenzbetrüger war das in Deutschland so sehr beneidete Universal-Erfindergenie Thomas Alva Edison pleite gegangen und hatte seine Laboratorien an eine Aktiengesellschaft verloren – General Electric. Erst die Finanzkraft der General Electric half die Patente durchzusetzen – als sie nach 15 Jahren ausgelaufen waren – wurde also dennoch kein Geld damit verdient.

.

Heinrich Göbel Senior taucht als Henry Goebel SR. am Ende der vier Elektro-Lampen-Lizenz-Klagen, ganz kurz, im Jahr 1892 (also über zehn Jahre nach den wichtigen Edisonpatenten, in den Elekrotechnischen Fachblättern) als gekaufter Zeuge auf, in vier verschiedenen US-Staaten, mit von ihm bezeugten schriftlichen Erklärungen, auf Seiten der Lizenzbetrüger (belegt ist auch, dass sich Goebel bereits im Jahr 1885 den Anwälten als falscher Zeuge gegen Edison angeboten hatte – die haben ihn geprüft und als nutzlosen Betrüger erkannt. Während der selbe Quatsch dann 1891 zur Verschleppung der Verfahren als „Goebel-Defense“ in die Lizenzprozesse eingeführt wurde: Man wollte Edison die Patent-Lizenzen nicht zahlen, mit der unerwiesenen Behauptung begründet, angeblich Goebel habe bereits 25 Jahre vor Edison eine elektrische Lampe gebaut, was der beschwören wollte) – es erwies sich als Unsinn. Aber die frühesten Edison-Glühlampen-Patente verjährten durch Prozessverschleppung:

Gerichtlich ging es um die Verletzung eines geltenden staatlichen Patents. Die „Goebel-Defense“ dagegen argumentierte mit technischen Qualitäten, war also im Sinne der forensischen Streitformalen EX PARTE, d. h. ungeeignet, gegen einen Antrag auf unverzügliche Unterlassung der Patentverletzung.

Es waren Firmen gegründet worden, die mit Edisons Patenten Lampen herstellten und vermarkteten, aber keine Lizenzen von Edison erwarben oder an ihn bezahlten. Die brachten 12 Jahre nach der entscheidenden staatlichen Edisonpatent-Erteilung schließlich den alten Goebel, der auch noch nach Boston reisen musste, um Beweisstücke nachzubauen – was ihm weder gelang, noch wusste er, wie es gehen sollte. (Vorgelegt wurden „Affidavits“ – es handelt sich um von Anwälten aufgesetzte Texte, die nur ausnahmsweise Goebels Unterschrift tragen; das Gleiche mit den Patentanmeldungsversuchen – überall fremde Handschriften, ab und zu nur Goebels Maikäfergekracksel; Goebel hatte dem Gerichtsvollzieher beglaubigt, dass er nur in deutscher Sprache bezeugen könne – bald ging es dann munter in Juristen-Amerikanisch weiter (Fotokopien davon in Springe und in meinem eigenen Archiv). Goebel hat da als bezahlter falscher Zeuge Sachen unterschrieben und bezahlt genommen, die er gar nicht lesen konnte – Bezahlungen sind für Henry Goebel Jr. belegt.

.

Heraus kommt außerdem – und das ist eben haarklein und peinlichst belegt – dass Göbel ausgehend von den frühen Edisonpatenten und von den frühen Edisonlampen in New York als Patentbetrüger aufgetreten ist und Investoren betrügerisch um viel „Kleingeld“ gebracht hat.

.

In diesen Fällen war Goebel selbst von den verschiedenen Geschädigten als Betrüger entlarvt, in Zivilklagen in New York angeklagt und verurteilt worden. Mal hat er eine Dampfmaschine mit Stromgenerator geklaut bzw. unterschlagen, mal hat er das Investment einfach verbraucht und keine Lampen liefern können. Dann hat er keine Abrechnungen gemacht, unterschlagen, wenn Rendite zu zahlen gewesen wäre.

.

Goebel ist also selbst als Betrüger in Gerichtsverfahren verurteilt worden! (Davon auch NICHTS bei Chr. Rohde und zu Klampen)

.

Mehrfach hat Goebel von Patentanwälten Edisonpatente auf seinen eigenen Namen anzumelden versuchen lassen, was vom US-Patentamt natürlich mehrfach – ausführlich mit Textbegründung, an welchen Stellen Goebel zu klauen versucht hatte – abgelehnt worden ist (liegt Alles schriftlich in Springe vor).

.

Nachdem die ersten Bogenlampen in New Yorks Straßen grell leuchteten und knatterten und Edisons Demonstration seines maßvollen, stillen Glühlampensystems eindrucksvoll vollbracht war, begann ein Elektrolampen-Goldrausch in New York.

.

Einige von Edisons Speziallaboranten hatten eine eigene Lampenfirma (American Light) ausgegründet, um mit ihrem Insiderwissen selbst auf den Markt zu kommen. Henry Goebel Sr., der davon Zeitungsausschnitte in der Deutschen Zeitung gefunden hatte. Auf die Suche nach einem Handwerker, zunächst einen Uhrmacher (drei Goebels hatten sich die Berufsbezeichnung „Uhrmacher“ genommen, Henry Sr, Adolph Otto und Henry Jr.) der Verbindungsklemmen anfertigen sollte, meldeten sich die Goebels. Später suchte die American Light einen Handwerker, der Kohle-Glühfäden brennen könne. Die Goebels verpflichteten sich bei dieser neuen Lampenfirma, ganz in der Nähe, Grand Street. Henry Sr. behauptete später, entgegen des schriftlichen Arbeits-Vertrags, er sei als angeblicher Spezialist angestellt worden. Sein Sohn Adolph Otto brachte zunächst seinen Vater, Henry Sr. gleich noch als eingeweihten Handlanger mit. Goebel Sr. erhielt Ende 1881 (5. September 1881) einen Arbeitsvertrag auf Probe für sechs Monate, bereits im Mai 1881 Adolph, am 5. September 1881 Henry Sr. (diese Verträge sind in Springe im Museum und in der Schule, als Abschriften oder Kopien archiviert). Goebel wurde sehr bald, vor Ablauf der Probezeit, entlassen, weil Goebel keine einzige brauchbare Kohle herstellen konnte.

.

Die Glasbläser, die von der American-Lampenfirma in Goebels Werkstatt-Laden Monroestreet geschickt wurden, um Goebels Kohlen einzubauen, haben unabhängig von einander in den Gerichtsprozessen bezeugt, dass Goebel handwerklich sehr ungeschickt war und ihnen Kohlen (Glühelemente) gab, die er aus gekauften Edison- und Maxim-Glühlampen herausgeholt hatte. Denn die Goebel selbst zustande brachte ließen sich nicht verwenden. Und das wars.

.

So hatte aber Goebel Sr. ERSTMALIG 1881 direkt und konkret mit der ganz jungen New Yorker Lampenindustrie Kontakt gehabt. Sein Sohn Adolph Otto war noch bis 1882 als Hilfsarbeiter dort tätig und konnte noch von den weiteren Misserfolgen berichten, bis die Firma „American Light“, pleite war. Das hieraus bezogene Insiderwissen versuchte Goebel dann selbst zu vermarkten, was zumindest indirekt – als falscher Zeuge in den Prozessen 1892 – noch auf kriminelle Weise geschah. Während Goebel selbst sich schon vorher als Zeuge, im Jahr 1885, New Yorker Anwälten angeboten hatte. Wurde er von denen interviewt. Sie durchschauten Goebels Versuch als Trittbrettfahrer und schickten ihn weg (auch das steht in den Prozessakten, zitiert in den Elektro-Zeitungen; nachzuprüfen in Universitätsbibliothek der Leibniz Universität Hannover in Rethen).

.

Das ist schon kurios, dass Henry Goebel Sr, der mit einem kleinen Ponywagen und einem Fernrohr für Pennyspenden in Manhattan nächtliche Sternbeschauungen für Touristen durchführte, mit einer Guiseppe Verdi-Verkleidung seiner Zeit, dem Bart, Gehrock und Zylinderhut herumzog, und wie er die Touristen mit Judenwitzen unterhielt. Die Leute lachten, wenn Goebel den Stern „Jupiter“ als „Jew Peter“ aussprach. Er sprach nur gebrochen Amerikanisch, hatte Öllampen auf dem Ponywagen, die 30 Jahre später von nachbarschaftlichen, bezahlten Zeugen, in Eidesstattlichen Erklärungen als Glühlampen beschrieben worden sind.

.

Betrachtet man die Lebensszenerie der Einwandererfamilie Henry Goebel Sr, ergeben sich soziologische Tatsachen, die hervorzuheben sind, will man sich ein Bild machen.

.

Goebel war ohne Geld und ohne soziale Beziehungen nach Manhattan gekommen, wendete sich an Deutsche, die er zufällig traf. Dadurch bekam er die Adresse einer deutschen „Pilgrim“-Freimaurerloge in New York – ein Geselligkeitsverein – dem er bald beitreten konnte. In diesem Verein von Deutschen in New York verkehrte Goebel wie unter Parteigenossen. Man beredete die Belange der Einwanderer, gab sich Tipps, vermittelte Kontakte oder schloss auch persönliche und familiäre Freundschaften. In diesem Deutschenverein fand Goebel alle seine Möglichkeiten der sozialen Expansion, einen Buchhalter, der ihm Geld lieh, einen Schmuckhändler der kleine Erfindungen machte und ein Patent hatte, der ihm Kommissionsware in den Laden besorgte, der Goebel einen deutschen Patentanwalt vermittelte, Herrn Paul Göpel. Innerhalb vieler Jahre seiner Mitgliedschaft bei den „Pilgrims“ hatte Henry Goebel Sr. – davon selbst völlig unbekümmert – zahlreiche schreckliche Streitereien und Prozesse, beklagt vor dem New Yorker Gericht.

.

Man muss es selbst nachlesen: Goebel lebte ausschließlich in Eastside, Downtown Manhattan, dem Deutschen-Einwanderplatz von New York in Amerika. Goebel verkehrte mit neuen deutschen Einwanderern und mit den Deutschen, die er in der Pilgrim-Loge kannte. Goebel sprach kaum Amerikanisch. Aber auch Deutsch lesen und schreiben konnte er kaum – Goebel hat nie Deutsch lesen und schreiben geübt. Sein täglicher Kampf mit dem Trödelladen im Wohnhaus Monroestreet, und den Reparaturaufträgen spannte die gesamte Familie mit ein. Wir können das daher wissen, weil zu den von Goebel im Jahr 1891 für die Anwälte der Edison-Widersacher unterzeichneten Eidesstaatlichen Erklärungen, die eigentlich das gesamte Leben Goebels in America zeitlich umfassen, sämtliche noch fassbaren Zeugen persönlich vor Gericht gezogen worden waren. Diese Zeugen, meist solche, die in Goebels Werkstatt gearbeitet hatten oder Hausnachbarn waren (und gar nichts von Lampen wussten), wurden ja unabhängig voneinander in den Prozessen, teils in Kreuzverhören, vernommen, aber jeweils zu den selben Geschehnissen. Also:

.

War Goebel im Jahr 1854 bei der Polizei, weil er auf seinem Hausdach eine Explosion verursacht hatte?

Konnte Goebel 1854 über eine Batterie verfügen, mit der ein solches Bogenlampenfeuer auf dem Dach hätte von ihm verursacht werden können? ANTWORT: NEIN. Weder technisch noch bezahlbar hatte Goebel zu jener Zeit 1854 eine solche Batterie.

Hatte Goebel eine öffentliche Vorführung von angeblich „eigenen Lampenpatenten“? Welche Unregelmäßigkeiten gab es mit Kuhlenkampf, dem Patentpartner von Goebel? usw. usf.

.

Es finden sich also Gerichtsakten – die gar nichts mit Edison oder mit Lampenpatenten zu tun hatten – und Zeugenprotokolle über all die Jahre in America. Allein die Angebergeschichten Goebels über die teils kuriosen Raritäten in seinem Ladenschaufenster, eine Zahnarztpuppe, eine Fernrohrlinse, gläserner Wohnzimmerspringbrunnen, Kuckucksuhren u. a. die er verschiedenen Zeugen zu verschiedenen Zeiten erzählt hat, ergeben eine disaströse Farbe.

.

Es ging eigentlich immer um grenzwertige Ausnutzungen und Betrügereien, Vertrauensbrüche und Rücksichtslosigkeiten. Goebel hinterlässt ein wirklich übles niederträchtiges Persönlichkeitsbild, gerissen und dumm gleichzeitig, vermutlich auch aus einer gänzlich unkultivierten Kreatürlichkeit des Lebenskampfes, unfähig sozial verlässlich zu sein. Anbetracht all der Zeugnisse zum Verhältnis Goebels innerhalb der Goebelfamilie und der unglaublich platten Denunziationen seiner Söhne, als falsche  Zeugen vor Gericht

.

IMG_3566

.

Sieht man Goebels Handschrift, auch die seiner Söhne (Postkarten von Sohn John C. Goebel im Deutschen Technikmuseum Berlin), war es eben damals für Einwanderer mit der Sprache, Lesen und Schreiben, schwer. Und wir wissen, dass Heinrich Göbel als Kind schon in Springe kaum die Schule besucht hatte und ein unglaubliches Abgangszeugnis als Abschrift im Archiv liegt, auf dem ein mitleidiger Pastor noch mildernde Worte drunterschrieb.

.

Goebel Sr. sowie weitere Söhne und Töchter sowie besonders Henry Goebel Jr. wurden von den Gerichten der gerichtlichen Falschaussagen und der Bestechlichkeit überführt. Henry Jr. hatte zuletzt behauptet, Vater Henry Sr. sei ein Stümper gewesen, hätte handwerklich gar nichts gekonnt, weder Löten noch Glasblasen. Die zerbrochenen angeblichen Göbellampen habe er, Henry Jr., gemacht.

.

Dann waren alle möglichen New Yorker Glasbläser vor Gericht und jede einzelne vorliegende Lampe konnte den verschiedenen Glaskünstlern zugeordnet werden – von der Einkaufsquittung der Rohlinge (zusätzlich Zeugnis des Glasverkäufers) bis zu den benutzten Werkzeugen. Solche evakuierten Elektrokolben waren sehr schwierig herzustellen. Es ist von allen Glasbläsern bezeugt, die bei Goebel in der Werkstatt /Ende 1881 im Auftrag der American Lights (aus der Grand Street) Glasarbeiten gemacht hatten, dass Göbel selbst absolut nicht fähig war einen Kolben abzuisolieren, sodass das Vakuum hielt. Goebel hatte aus Edisonlampen die Glühfäden entnommen, um sie in den Glasarbeiten der Glasbläser zu verwenden. Er hatte zwar ein Brenneisen, konnte dennoch selbst keine haltbaren Bambus-Glühfäden herstellen.

.

Das Wort „air-washing“ und die Bedeutung für das „filament“ kannte Goebel bis zu seinem Lebensende nicht. Dabei handelt es sich um einen technische Erfindungstrick Edisons, ohne den keine haltbaren Bambus-Glühfäden herzustellen waren, nämlich okkludenten Sauerstoff durch Vorglühen aus den Kohlefäden herauszuholen. (Vom „air-washing“ hat Krimiautor Lehrer Rohde, der die Glühlampenentwicklung thematisiert, nichts gewusst. Es ist aber exakt das technische Nadelöhr hinsichtlich der Tauglichkeit von Bambus als Filament, worum es den Springer Göbel-Indianern stets ging).

.

Göbel hatte noch im Jahr seines Todes versucht, zur Demonstration seiner Behauptungen in Boston, Nachbauten vor Zeugen zu machen. Er fuhr dafür auf Anweisung der Anwälte Witter & Kenyon nach Boston – konnte und wusste es aber nicht wie es ging. Zum Beispiel fehlte das „air-washing“. Der alte Göbel, mit zittrigen Händen, war extra von New York nach Boston gereist und konnte nicht mal mehr ein Glas erhitzen – war zwar scharf auf das Zeugengeld, doch er konnte nichts, was vor Gericht Geltung hätte haben können). Die dabei entstandenen „Beweisstücke“ wurden von verschiedenen Lampenbauern der Beacon-Pump in Boston gebaut, hatten keine Leistung im Test (und wurden inzwischen in einem US-Museum in einer Kiste wiedergefunden – die wurde alle nicht von Goebel, bei Goebel, sondern in Boston von namentlich bekannten Lampenbauern (Cary) erstellt).

.

Noch heftiger der Goebelsohn Henry Jr. Der Sohn Henry brachte für Bestechungsgeld einige nachgebastelte Glaskolben vor Gericht und beschwor Alles und wurde schließlich wegen Falschaussage überführt, weil er plötzlich von Allem das Gegenteil behauptete. Henry Jr. hatte die Seiten gewechselt und erhöhtes Bestechungsgeld von der Gegenpartei vor Gericht bezogen. Schließlich wurde er vom Gericht als Betrüger, an der Grenze von Schwachsinn und Trunkenheit, rausgeschmissen.

.

Man kann es in den weltweit publizierten Dauerberichten über die Patentprozesse nachlesen (Alles in Rethen frei zugänglich). Alles peinlich für Goebel. Aber soll das auch peinlich für Springe sein?

.

Henry Goebel Sr. hatte die letzten Gerichtseskapaden seiner Söhne, insbesondere Henry Jr.s, der ihn ja vor Gericht denunziert und beleidigt hatte, nicht mehr mitgekriegt. Es war in Goebels Todesjahr und er lebte in einem Altenheim – ohne Eigenbau-Elektrolampen.

.

Aula der Heinrich-Göbel-Realschule in Springe, 1967

Aula der Heinrich-Göbel-Realschule in Springe, 1967

.

Nach all den niederträchtigen – ich will es mal „Überlebenskampf eines armen Einwanderers“ nennen – Zeugnissen, wie Goebel alle seine deutschen Einwandererfreunde betrog und belog, die Freimaurerloge der Deutschen, die ihn anfänglich mit einem Patentanwalt zusammengebracht hatte (der lesen und schreiben konnte), den er dann betrog und tätlich angegriffen hat (gerichtsnotorisch). Wie er seine eigene Ehefrau, Mutter von 13 bis 14 Kindern, fertig machte, sie über die Fähre nach New Jersey jagte, Botengänge zu machen, wie er seine erwachsenen Söhne schlug, wie er unglaubliche Angebereien verbreitete. Die Akten sind voll damit: Goebel war ein übler, geifernder Wicht. Bis hin zu einer in New York in der Zeitung angekündigten Vorführung neuer Goebel-Elektropatente, die er dann aber gar nicht vorzeigen konnte, weil er keine hatte – all das ist dokumentiert (allerdings nicht in Rohdes Kriminal-Legendenroman).

.

Dass hauptsächlich einige deutsche Hochstaplernaturen, einschließlich der Neuen Deister Zeitung (NDZ) von IC Erhardt in Springe, einen Göbel-Erfinder erfanden (NDZ-Beleg aus dem 19. Jahrhundert), dem muss man schrittweise nachgehen, um sich vor den Kopf zu schlagen, wenn man sieht, wie Calenberger-Kollektiv-Intelligenz geführt werden kann:

.

Eine Elektrozeitung wird zum Geburtstag falsch zitiert. Ein späterer Widerruf „the biggest fraud in electric-history“ wurde dann zwar wieder von der ETZ (Elektrotechnische Zeitung) gebracht, jedoch in der NDZ vom kleinen Springe stand das nun nicht. Die NDZ stützte sich später lieber auf die deutsche Lampenindustrie und den Brockhaus, voran OSRAM. Später stützten dann auch Siemens und das Deutsche Museum München diese rein deutsche Göbelaffäre. Bis die Nazis „Göbel vs. Edison“ hochzogen.

.

Schließlich konnten Altnazis, wie der zugewanderte Springer Stadtdirektor Gustav Degenhardt, der nach dem Krieg den Springer Juden den Judenfriedhof als Wohnhaus-Baugrundstück abschacherte, ja abpresste (links neben der alten Superintendentur, Völksener Straße). Dieser Degenhardt baute auf dem Judenfriedhof sein Privathaus -, der sich nicht gescheut hatte, an Bundespräsident Theodor Heuss verlogenen Briefe aus Springe zu schreiben, und zum Jahrestag 1954 ein Stadt-Fest zur Lampenerfindung inszenierte. – Mancher Springer, nach dem Krieg, im Gefühl der Deutschen Fußballmeister von Hannover 96 und der Fußballweltmeisterschaft in Bern, wird sich noch erinnern können, wie groß der Umzug war, ein Licht-Chor, ein Motivwagen mit Riesenfernrohr, ein großes OSRAM-Reklameleuchtzeichen an der Deisterpforte, alle Schulen machten mit, alte Springer und die vielen zugewanderten Heimatvertriebenen – sogar das Wetter war gut beim Licht-Fest 1954.

.

Mit der 1939 auf den Weg gebrachten Mittelschule für Springe kam es zur ersten Namensnennung.

.

Ich ging selbst zur Heinrich-Göbel-Kreisrealschule für Jungen und Mädchen in Springe. Zuerst in der „Baracke“, dann der „Neuen Schule“, 1951 Hinter der Burg / Ecke Schulstraße gebaut, später mit Umzug zum Erstbezug in den Schulneubau von 1965 (Schulzentrum Süd / Schwarzer Koppelweg).

.

Ich finde und wir – ehemalige Schüler mit denen ich noch heute Kontakt habe – finden dieses Idolproblem der Nachkriegszeit heute, nach dem Motto „wir haben ja sonst nichts“ oder „Hameln hat ja auch den Rattenfänger“, nun, nachdem man das besser weiß oder wissen könnte, als Geschichtstatsache für erledigt. Das amtliche Springe allerdings bricht mit offizialer Lügenverbreitung unseren Rechtsstaat mit Fake.

.

Wie absurd einige Springer Geschichtsfälscher aufgeladen waren und sind, sieht man noch im Ankauf der letzten überhaupt gedruckten Brockhaus-Ausgabe für die Springer Stadtbibliothek. Man sieht den Göbel-Idolisierer Chr. Rohde auf dem Zeitungsphoto, OHG-Lehrer in Springe, der den neuen Brockhaus vorzeigt, in dem wiederaufgenommen unter dem Buchstaben „G“, ganz in der Nähe von Goebbels, infolge vollen Einsatzes der Springer Museumsaktivisten gegen die Brockhaus-Redaktion, Callies und Rohde, wieder „Göbel“ gedruckt worden war:

.

„Göbel, Heinrich (geboren 1818 in Springe -1893 in New York gestorben) der 25 Jahre vor Edison…“ (also fast noch in Springe) bereits die erste Parfüm-Pressglasflasche zur Glühflasche umgebastelt haben soll, die im Jahr 2004 von Professor Callies, Lehrer Manthey und Rohde auf die Briefmarke gebracht worden war. 

.

IMG_3750

.

Also, so eine 4711-Lampe ist technisch nicht möglich, weil das Pressglas nicht zu verarbeiten ist. Batteriestrom hatte Göbel vor seiner Auswanderung 1848 nicht. Außerdem haben die Strom führenden Drähte völlig anderes Wärme-Ausdehnungsverhalten als das Glas, so dass kein Vakuum zu halten wäre. Ohne Vakuum verbrennt aber jeder Glühfaden usw usf. Es ist einfach nur dummer Quatsch, den bis heute kein Springer Physiklehrer den Springer Schülern mal demonstriert hätte – wirklich schlimm. Kein Springer Lehrer hatte den Mut oder das technische Wissen, als ich meine empirische Forschung zum Idol Göbel durchführte (in den Jahren 2004 und 2005), in den Tiefeninterviews hierzu Angaben zu machen.

.

Die meisten Lehrer in den sechzig Jahren seit 1950 waren ja ebenfalls fremde zugezogene Neuspringer, die das Lokalidol nicht anzweifeln mochten.

.

Und so ist auch das Lavieren des Lehrers Rohde zu erklären: Die einen glauben dies – die anderen nicht.

.

Da stehen schließlich eine Göbel-Bastei, ein falsches Göbel-Geburtshaus, eine Göbelstube mit Göbelteller (Wirt Koch zeigte inzwischen Einsicht), eine Göbelstraße, eine Unter der Göbelbastei, eine Göbelabteilung im Museum, Jubiläumstage, die Lexikoneinträge, lügenhafte „Stadtchroniken“ von 1953 und 2002, die Briefmarke, ein Schulname und all die Lehrer der HGR auf dem Spiel – wie bitte? über sechzig Jahre lang haben Lehrer in Springe die Schüler mit dem großen Sohn der Stadt belogen und getäuscht.

.

Man sollte jetzt aufhören damit.

.

Hinterm Deister, aus Hannoverscher Sicht, sollten mehr zukunftsweisendere Impulse entstehen können. (Es gibt ja eine wegweisende LED-Lichtelektrik-Industrie in Völksen). Das Paar Lise Meitner und Otto Hahn zu versöhnen wäre ein überregionales Zeichen und für das Deistertal eine selbstgestellte Aufgabe für die Zukunft.

.

Man hat uns Schüler damals bewusst angelogen. Der damalige Rektor der Mittelschule hatte mit Schülern im Englischunterricht Gerichtsakten mit Göbel ins Deutsche übersetzt (liegen in der Schule). Ich habe die Originale aufgesucht und musste erkennen, dass der Rektor an all den Stellen diese Übersetzungen abgebrochen hatte, wo deutlich war, dass Göbel ein Idiot und ein peinliches Grossmaul war. Ich habe noch Schüler von damals gefragt, warum denn da, wo es interessant wird, die Übersetzungen abbrechen? Die Schüler der Mittelschule von 1953 und 1954 wussten es nicht.

.

Ich weise zuletzt auf eine Gedicht von Martin Jäger hin, dem Springer Forstmann, der in Springe den städtischen Forst leitete und der zur ersten Werbung der deutschen Lampenindustrie mit dem Namen Göbel in Springe „50 Jahre Glühbirne“ – das Ganze fand im bedrängten Jahr 1929 statt – mitwirkte. Martin Jäger, der eingewanderte Sachse aus Leisnig und Kamenz, der in der Springer Feldmark im Deistertal Windbrüche und Pappeln als Blickpunkte pflanzte und die „Jäger“-Allee anpflanzen ließ, dichtete: „das Licht wurde den Springern von Fremden gebracht“ und machte sich noch lustig (Das Gedicht hat auch die NDZ gebunkert). Der Martin-Jäger-Allee“- Jäger, der hatte das Licht im Schatten von Springe verstanden.

.

Martin Jäger hätte auch für Lise Meitner als Namenspatronin für eine wichtige Schule gestimmt, davon bin ich überzeugt.

.

P. S. Im Springer Stadtarchiv sind zahlreiche Ausgaben der „Neue Sinnlichkeit“ Blätter für Kunst und Kultur vorhanden, in denen umfangreiche Göbelmaterialien und Studien, Gutachten und faksimilierte Dokumente zu finden und ins Deutsche übersetzt sind, die ich herausgegeben habe.

.

und BESTELLEN

subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews

Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln

Blätter Neue Sinnlichkeit

.

IMG_2944

Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.

Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)

Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 10.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 2.-

Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:

PANDORA KUNST PROJEKT

zu Händen Dr. Dietmar Moews

Mainzer Straße 28

D-50678 Köln am Rhein

.


KERNER hat HÖRNER – ZDF zur Verblödung wie WERBUNG

Juli 11, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4659

am Freitag, 11. Juli 2014

.

Das ZDF hat erneut eine bereits bekannte Masche der Irreführung unter dem Signet von Bildungs-Entertainement gezielt manipuliert „Deutschlands Beste“ und dabei das Kuckucks-Umfragen-Institut FORSA benutzt.

.

KERNER hat HÖRNER bereits 2006 mit Betrug und Irreführung im ZDF aufgefallen.

KERNER hat HÖRNER
bereits 2006 mit Betrug und Irreführung im ZDF aufgefallen.

.

Bereits im Jahr 2006 musste sich das ZDF mit einem wissenschaftlichen Gutachten von Dr. Dietmar Moews herumschlagen. Weil das ZDF mit dem Moderator Johannes B. Kerner in der Sendung „Unsere Besten Erfinder“ die Behauptung aufgestellt hatte, ein deutscher Heinrich Göbel habe im Jahr 1854 die elektrische Glühbirne erfunden. Der Entwickler, Erfinder und sämtliche Patente zu Recht innehabende Thomas Alva Edison wurde von Johannes Kerner kurzerhand ausgebootet, während ein Henry Goebel SR. In New York in den Jahren 1883, 1885 sowie 1889 als „the biggest fraud in the history of electrification“ in den Archivakten dokumentiert ist. Goebel – mit Kerner heute – trat gegen Bezahlung als meineidlicher und bestochener falscher Zeuge auf, nebst seinem Sohn Henry Goebel JR, und ist zweifelsfrei vor mehreren Gerichten als Betrüger überführt worden. Dabei liegen weniger bekannte Gerichtsurteile vor, in denen geprellte Investoren auf Goebelsangebliche eigene Patente hin Tausende Dollars investiert hatte, Goebel aber lediglich das Geld nahm und verbrauchte, ohne je irgendetwas Brauchbares herstellen zu können. Besonders weder Glasbläserarbeiten, noch Elektrikkenntnisse hatte Goebel jemals. Ihm ging es stets um Lizenzbetrug von Lampenfirmen, die Edisons Patente nutzten ohne dafür zu zahlen. Goebel untesrchrieb als gekaufter Zeuge schriftliche Affidavits (Eidesstattliche Erklärungen), die Rechtsanwälte passend formuliert hatte.

.

Jetzt also erneut: KERNER hat HÖRNER – bei „Deutschlands Beste“ im ZDF.

.

Die Redaktion hat nach Angaben des Senders Veränderungen an der Rangliste der Prominenten vorgenommen, die aus einer Forsa-Befragung hervorgegangen war.

Die Redaktion habe bestimmte Prominente in der Rangfolge aufgewertet, um sie ins Studio einladen zu können. Das teilte das ZDF am Freitag in Mainz mit. „Dies geschah ohne Wissen der eingeladenen Gäste“, betonte Programmdirektor Norbert Himmler.

Der Sender hatte bereits am Dienstag eingeräumt, die Redaktion habe „methodisch unsauber“ gearbeitet, dies jedoch nur auf eine Vermischung eines Online-Votings und der Forsa-Studie bezogen.

Himmler sagte dazu am Freitag: „Die Veränderungen am Ergebnis der Forsa-Umfragen sind ein grober Verstoß gegen die Programmrichtlinien des ZDF.“ Es würden «arbeitsrechtliche Konsequenzen» geprüft, kündigte Himmler an.

.

Dietmar Moews meint: Als ehemaliger Schüler einer Heinrich-Göbel-Schule in Springe am Deister bei Hannover, habe ich seinerzeit die Göbelakten ausgewertet. So wahr die Bahnhofstraße mal Adolf-Hitler-Straße hieß, wird vermutlich der Mob in Springe demnächst eine Johannes-ZDF-Kerner-Straße benennen. Es dirigiert dort ein Mob-Redakteur die Neue Deister-Zeitung und alle anderen tischen die wahren Dokumente nicht auf.

.

und BESTELLEN

subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews

Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln

Blätter Neue Sinnlichkeit

.

IMG_2948

Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.

Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)

Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 10.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 2.-

Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:

PANDORA KUNST PROJEKT

zu Händen Dr. Dietmar Moews

Mainzer Straße 28

D-50678 Köln am Rhein