Gestern Abend, Mittwoch, den 11. Mai 2016, waren alle deutschen Nachrichten voll von einer angeblichen Regierungserfolgmeldung:
.
Die Koalitionsparteien einigten sich auf die Abschaffung der Störerhaftung, nach der die privaten Betreiber von Hotspots für das Fehlverhalten von Nutzern haften müssen.
.
SCREEN SHOT von BILD.de am 11.Mai 2016#
.
Sie berichteten: Berlin – Die Koalition hat nach monatelangem Streit den Weg für den Ausbau offener WLAN-Netze in Deutschland frei gemacht.
.
Mit dem Wegfall der sogenannten Störerhaftung sollen die Betreiber der Netze künftig nicht mehr dafür haften müssen, was Nutzer im Internet tun. Darauf verständigten sich Netz-, Wirtschafts- und Rechtspolitiker am Mittwoch in Berlin.
.
.
Schon in der nächsten Sitzungswoche solle das Gesetz beschlossen werden und noch in diesem Jahr in Kraft treten.
.
Bisher laufen WLAN-Anbieter aufgrund einer unklaren Rechtslage Gefahr, dass sie für Verstöße der Nutzer haften müssen. Dies gilt als Barriere beim Ausbau freier Internet-Hotspots in Deutschland.
.
Ein drahtloser Internetzugang für Laptop, Tablet und Smartphone gilt für Cafes und Hotels längst als Wettbewerbsfaktor. Experten bescheinigen der Bundesrepublik im Vergleich zu anderen Ländern hier seit langem einen deutlichen Nachholbedarf.
So lange ich mit Internetz zu tun habe, gibt es alternativ zu den Festnetzverbindungen (angangs Post über Modem und Telefonanschlüsse) das technisch alternative FREIFUNK-INTERNETZ.
.
In Dresden gab es bereits anfang der 1990er Jahre Initiatoren vom CCC (Chaos Computer Club), die unabhängig von der rückständigen TELEKOM ein Hot-Spot-Netz in Dresden aufbauten (Antennen auf hochliegenden Gebäuden), sodass von den häuslichen Schnittstellen ein zumindest lückenhafter Funkzugang in das Internetz erreichbar war.
.
Diese Freifunk-Initiative wurde auch vehement von IT-kompetenten Piraten der Piratenpartei in Berlin vorangetrieben. Immer bestand Unterversorgung, weil das mehr oder weniger Telekommonopol, samt der Regulierungsberhörde, die Investitionen in den Netzausbau bremsten, weil sie Investitionen in technischen Vorsprung verhinderten, dadurch das Konkurrenz-Vorsprung wegreguliert wurde bzw. werden sollte.
.
Auf diese politische Fortschrittsblockade machten die Freifunker Leistungsdruck.
.
Die Bundesregierung reagierte darauf mit Kriminalisierungs-Propaganda und dem Telekommunikationsgesetz von Juni 2015.
.
Danach wurden Halter der Freifunk-Hot-SPOTS verantwortlich gemacht für die gegebenfalls anonymen Freifunkbenutzer, die gegebenfalls über den Freifunkzugang Rechtswidrigkeiten begehen würden:
.
Beim Auto nennt man das HALTERHAFTUNG.
.
Praktiker wie die Freifunker sowie Verbraucherschützer halten die Anforderungen für schwer umsetzbar und darüber hinaus datenschutzrechtlich bedenklich. Sie kritisieren, dass die Auflagen zu hohen Folgekosten für öffentliche Stellen und Private führen.
.
„Mit dem Gesetzentwurf verpasst die Bundesregierung die Gelegenheit, kleinen und mittelständischen Händlern die Möglichkeit zu geben, ihren Kunden einfach und unkompliziert WLAN anzubieten“, beklagt auch der Handelsverband Deutschland. Dies verbliebenen rechtlichen Risiken und Registrierungsvorschriften für öffentliche Funknetze bremsten Investitionen in Millionenhöhe aus.
.
Die Bundesregierung will Hotspot-Anbieter vom Damoklesschwert der Störerhaftung befreien. Sie hat dazu am Mittwoch einen Referentenentwurf für ein WLAN-Gesetz aus dem Bundeswirtschaftsministerium vom Juni ohne Änderungen verabschiedet. Die heftig umstrittene Initiative muss noch den Bundestag passieren. Der Bundesrat ist nicht zustimmungspflichtig.
.
WLAN-Anbieter sollen sich unter bestimmten Voraussetzungen auf das Haftungsprivileg für Provider aus dem Telemediengesetz (TMG) berufen können. Es besagt, dass sie für Rechtsverletzungen anderer nicht schadensersatzpflichtig sind und sich nicht strafbar machen. Zudem will das Bundeskabinett mit dem Gesetz klarstellen, dass Betreiber nicht auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden könnten. Sie müssen dafür aber „zumutbare Maßnahmen“ ergreifen, um insbesondere Urheberrechtsverstöße durch Dritte zu verhindern.
.
Wenige Tage nach dem Machtwort der Bundeskanzlerin haben sich die Vertreter von SPD und Union im Bundestag offenbar darauf geeinigt, die Störerhaftung abzuschaffen.
.
Spiegel Online berichtet am 11.Mai 2016:
.
„Es sollen auch private und neben-gewerbliche Anbieter (wie Restaurant-Besitzer) das sogenannte Provider-Privileg für sich in Anspruch nehmen können. Sie müssen ihr WLAN dann auch weder mit einer Vorschaltseite noch mit einem Passwort sichern und können sie dann tatsächlich öffnen. Die dazu nötigen Änderungen des geplanten WLAN-Gesetzes sollen demnach schon in der kommenden Sitzungswoche beschlossen werden und könnten dann ab Herbst in Kraft treten.
.
Nach einer Vorentscheidung des Europäischen Gerichtshofs waren sich CDU/CSU und SPD im Prinzip einig, dass die Anbieter offener Funknetze von der sogenannten Störerhaftung befreit werden sollen.
.
.
Dietmar Moews meint: EINS: SKANDAL ist, dass in Deutschland auf 10.000 Bürger heute lediglich 2 HOT POTS existieren, von denen der Passant ins Internetz kommen kann, während in Südkorea etwa 250 oder in danderen E U-Staaten 150 je 10.000 Leuten verfügbar ist.
.
ZWEI: SKANDAL ist auch überhaupt die neue Sprachschöpfung Störerhaftung. Denn es geht um die Befreiung von der HALTERHAFTUNG. Dass jemand für Straftaten haftbar ist, steht schließlich im Rechtsstaat außer Frage. Jedoch, dass Halter von HOT SPOTS für die Straftaten anderer verurteilt wwerden, ist absurd.
.
Dennoch liegt das Gesetz noch nicht vor. Und es besteht nach wie vor eine Falle im derzeitigen Textentwurf, indem jede benutzte Seite ein Modifikationsdatum hat (in dem Metadaten), aber das ist schlicht der Zeitpunkt des Aufrufs.
.
Netzpolitik.org und Ingo Dachwitz schrieben am 11. Maai 2016:
.
„Die Freude war groß heute Morgen, als über Twitter bekannt wurde, dass sich die Große Koalition auf ein Ende der Störerhaftung geeinigt habe. Wir wunderten uns, dass es zwar eine Einigung, aber offensichtlich noch keinen konkreten Gesetzestext gab. Die Erfahrung zeigt schließlich, dass damit noch nichts in trockenen Tüchern ist und in dem konkreten Gesetzestext noch Schlupflöcher auftauchen könnten, die das eigentliche Ziel der Rechtssicherheit für Betreiber offener Netze konterkarieren.
.
Die von der Regierungskoalition verabredete Änderung im Gesetzentwurf zur Reform des Telemediengesetzes sieht … vor, dass mit Streichung des bisher geplanten § 8 Abs. 4 TMG zumindest die Themen Passwort-Pflicht und Vorschaltseite vom Tisch sind…. Es soll eine komplette Gleichstellung von WLAN-Anbietern mit Access-Providern erfolgen. Betreiber von offenen Netzen würden dann ebenfalls von deren Haftungsprivilegierung profitieren. Das eigentliche Problem der Rechtsunsicherheit für Betreiber offener Hotspots durch Abmahnungen könnte jedoch trotzdem weiterhin bestehen bleiben.
.
Ob es ausreicht, lediglich WLAN-Provider mit „normalen“ Providern gleichzustellen, um sicherzugehen, dass diese nicht mehr für Rechtsverstöße der Nutzer ihres Hotspots abgemahnt werden können, ist nämlich strittig. Richter Ulf Buermeyer, freier Autor bei netzpolitik.org und Gutachter bei der Bundestagsanhörung zur Reform des Telemediengesetzes, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
.
In Anbetracht der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes im Fall Goldesel sind alle Access-Provider potentziell von Netzsperren oder Abmahnungen bedroht. Rechtsgrundlage hierfür ist in beiden Fällen ein Unterlassungsanspruch. Es kommt deshalb jetzt darauf an, dass die Koalition ebenfalls regelt, dass der Ausschluss der Haftung nach § 8 TMG auch Unterlassungsansprüche erfasst – so wie es der Vorschlag des Vereins Digitale Gesellschaft und der des Bundesrats vorsehen. Sonst ist mit dem Gesetz nichts gewonnen.
.
Volker Tripp vom Digitale Gesellschaft e.V. – ebenfalls als Gutachter bei der Bundestagsanhörung – sieht das genauso:
.
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit, das Plädoyer des Generalanwalts nun konsequent umzusetzen. Dieser hat lediglich gefordert, gerichtliche Unterlassungsanordnungen zu ermöglichen. Dazu bedarf es nicht zwingend eines Unterlassungsanspruchs. Deshalb sollte sich die Haftungsfreistellung explizit auch auf Unterlassungsansprüche erstrecken. Der Generalanwalt hat außerdem klargestellt, dass WLAN-Betreiber keinesfalls für Abmahn- oder Gerichtskosten haften dürfen. Auch das muss nun gesetzlich festgeschrieben werden.
.
Als Lösung schlägt Buermeyer vor, in die in § 8 geregelte Haftungsprivilegierung von WLAN-Anbietern auch die Freistellung von Unterlassungsansprüchen explizit mit aufzunehmen – das Problem der Abmahnungen wäre somit sicher gelöst. Zugleich könnte die Möglichkeit geschaffen werden, im Falle von Rechtsverstößen gerichtliche Sperranordnungen zu erwirken. Wenn klargestellt würde, dass die Kosten hierfür der Antragssteller zu tragen hat, wäre der Abmahnindustrie ihre Geschäftsgrundlage entzogen. Eine solche Regelung würde auch dem Votum des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gerecht werden, so Buermeyer.
.
Für Jubel ist es also noch zu früh. Ärgerlich an der Debatte ist vor allem, dass der konkrete Änderungsvorschlag noch niemandem schriftlich vorliegt, gleichzeitig aber bereits Erfolge gefeiert werden. Wir müssen derweil abwarten, ob die Große Koalition tatsächlich eine bedingungslose Abschaffung der Störerhaftung beschließt oder lediglich den gröbsten Unfug aus einem Gesetz streicht, welches ansonsten die Rechtsunsicherheit für Betreiber offener Netze fortschreibt.
.
… vielleicht ist es jetzt auch die Aufgabe der Zivilgesellschaft Fakten zu schaffen: Eine Vorbereitung auf den Tag X im Herbst, um dann mit einem Mal den „Schalter bei den Routern umzulegen“ (Anschaffung von Routern für öffentliche Räume etc.). Sollte die Große Koalition ihre großspurige Ankündigung dann doch einschränken, wären zumindest die politischen Kosten sehr hoch.
.
Politische Aktivitäten, dass das Gesetz klar formuliert wird, muss es natürlich trotzdem geben.
.
Es besteht jetzt also die Hoffnung bald allgegenwärtigen, freien, kostenlosen Netzzugang und offene Netze zu haben.
.
und BESTELLEN
subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews
Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln
Blätter Neue Sinnlichkeit
.
.
Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.
Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)
Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 12.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 4.-
Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:
Seit 2007 habe ich alle RE:PUBLICAS in Berlin mitgemacht und besucht. Von Anbeginn wurde mehr gemacht und mehr geboten, als ein Interessent wahrnehmen kann, auch wenn man sich gut vorbereitet, vorher und währenddessen vieles zusätzlich liest, und aus it-politischen, it-sozialen und natürlich it-technischen Ambitionen – wirklich kein Grund zur Klage, sondern zur Dankbarkeit.
.
Der USA-Notemigrant EDWARD SNOWDEN brachte per SKYPE jetzt Folgendes zum Anspruch auf Privatheit im Netz:
.
„Wer sagt, er habe keine Geheimnisse und brauche daher keine Privatsphäre im Internet, kann genauso gut sagen, er brauche keine Freiheit der Rede, weil er nichts zu sagen hat,“
.
und erhielt großen Applaus von dem Riesen-Publikumsandrang zu dieser Aussage bei der diesjährigen Unterveranstaltung der Re:publica, „Media Convent“, veranstaltet vom Medienboard Berlin-Brandenburg.
.
.
Re:publica 2016 hat sich inzwischen längst von der Berliner Kalkscheune und vom Friedrichsstadt-Palast in Mitte weg, auf das Veranstaltungsgelände „Station“ in Kreuzberg etabliert und wartet als die größte Digitalkonferenz Europas auf:
.
8.000 Gäste, 400 Stunden Programm, 770 Sprecherinnen und Sprecher aus 60 Ländern, 17 Bühnen und ubiquitäre Musikbeschallung:
.
Es sollte um Selbstbesinnung gehen, blieb aber sinnvoller Weise bei den bekannten Problemthemen:
.
EINS: Dass die IT-Politik und der Rahmen in dem das Netz benutzt und kontrolliert wird, von der IT-Wirtschaft und anlässlich der alljährlichen CeBit den Bürgern „mitgeteilt“ wird.
.
ZWEI: Dass die AUTOMOBIL-MESSEN in aller Welt, wie die Frankfurter IAA, demonstrieren, wohin die Parlamente ihre lobbyierten Gesetze steuern müssen, damit Umsätze, Konsum und Profite brummen.
.
.
Ansonsten besonn man sich auch auf dieser Re:publica erneut auf das „offene Internetz“, die Vorratsdatenspeicherung. Zensur, Medienkompetenz, Blogger-Klassentreffen, Facebook-Freunde, (Web 2.0), Netzsperren, Geheimdienste, Crowdfunding-Initiative, Urheberrecht, Netzneutralität, während die Post, durch die IT-Wirtschaft angetrieben, bei
Die re:publica wird vom IT-Blog „Netzpolitik.org“ und dem IT-Blog „Spreeblick“, mit Unterstützung des medienbord Berlin-Brandenburg und der Bundeszentrale für politische Bildung veranstaltet.
.
Die nächste Re:publica findet am 20.Oktobe r2016 im irischen Dublin statt.
.
.
Dietmar Moews meint: Wie immer – das möchte ich als IT-Soziologe einwenden – treten bei der re:publica IT-Techniker der Hardware, der Netzwerkerei und der Software sowie Kaufleute im IT-Bereich und Mediendesigner mit Apple-Computer auf, die von Soziologie überhaupt keine Ahnung haben. Selbst Ein- und Auslassungen der prominenten CCC-Sprecher Frank Rieger und Constanze Kurz warten immer wieder mit Folklore auf, wenn soziale Vorgänge und Orientierungen der IT-Benutzer anzusprechen sind.
.
Frage ist dabei immer: Wie entsteht Soziales aus Sozialem?
.
Die soziologische Fragestellung hängt zunächst überhaupt nicht von der IT-Technik herkommenden Qualitäten ab, sondern vom Allzumenschlichen und dem Möglichkeitssinn der unkonstanten Verhaltensweisen, die sich interdependierend und interagierend erfassen lassen und als solche analysiert und interpretiert werden müssen, will man zu gültigen Ergebnissen kommen, statt nur zu unentgeltlichen Mutmaßungen.
.
Das Thema der sogenannten Verschlüsselung, der Sicherheits-Software, von Thor-Verwirbelungen, bis zur Geheimschrift und PINS usw. versäumt bis heute die Einsicht, dass Alles was man codiert auch decodierbar ist.
.
Während die soziale Intelligenz, die Maschinen in Interaktionen der Kommunikationsinhalte austricksen kann und das auch gemacht wird.
.
Man begreift nicht, dass das „offene Internetz“ Wahrheit ist, sobald die „Halterhaftung“ für Schnittstellen-Swinger, und ohne Grußformeln, namentlichen Anreden und „Kuckucks-Use“, für die Volldatenspeicherer nur noch nutzlose Datenfolgen wären, aber keine Personifizierung und verwertbare Algorithmen-Profilierung mehr ermöglichen könnten, würden nur zehn Prozent der USER im Netz die IP-Personifizierung boykottieren würden..
.
Das Internetz durchdringt alle Lebensaspekte – in Echtzeit, mit weiter steigenden Rechnerkapazitäten und Beschleunigung.
.
.
EDWAD SNOWDEN, der als ehemaliger CIA-Insider, der erhebliche Urteile über politische Erwartungen mitteilen kann, sagte:
.
„Man beginnt die menschliche Kommunikation auszubeuten wie Öl“.
.
Edward Snowden sieht das Internetz am Scheideweg:
.
„Wollen wir von unsichtbaren Mächten ständig beobachtet sein, unsere Daten weiterleiten, unsere Gespräche als Geschäftsmodell sehen und keinen Winkel zur private Entfaltung haben? Wie wollen wir in und mit diesem Netz leben?“
.
Und was erfahren wir aus dem NSA-Untersuchungsausschuss? – Martina Renner von der Linkspartei teilte mit:
.
„Es gibt nichts, wovor die Geheimdienste haltmachen.“ Die Parlamente sind ausserstande dieses Geheimwesen zu steuern oder zu kontrollieren, nicht mal beeinflussen.
.
Es geht nicht um anonyme Datenautobahnen mit Privatheits-Schutz, sondern um die vollkontrollierte geregelte Gesellschaft.
.
Als bräche ein Krieg aus, weil es seine Natur ist und nicht die Menschen den Krieg machten – so macht sich hier das Internetz selbst, wie es will?
.
Nein, so ist es natürlich nicht. Sondern die Herrschenden haben die Demokratie und die Partizipation weggeschmissen und erzwingen die Entmündigung und Überwachung – nicht nur im digitalen Netz, sondern in alle analogen privaten Lebenssphären, vom Schlafzimmer bis in den Kühlschrank.
.
und BESTELLEN
subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews
Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln
Blätter Neue Sinnlichkeit
.
.
Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.
Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)
Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 12.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 4.-
Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:
Süddeutsche Zeitung am Freitag, 31. Juli 2015 „Landesverrat…“
.
Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren auf Strafanzeige wg. Landesverrats, also „Indiskretion“ – der Internetz-Blog von Markus Beckedahl „netzpolitik.org“ habe im Frühjahr 2015 als „geheim“ gekennzeichnete staatliche Textinhalte im Internetz veröffentlicht hat:
.
Strafanzeige in drei Fällen – zwei Veröffentlichungen von Dokumenten des Verfassungsschutzes, ein geheimer Bericht über eine V-Mann-Affäre im NSU-Komplex – hatte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, beim Landeskriminalamt Berlin, erstattet, das den Vorgang an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe weitergab.
.
EINS eine erhebliche Aufmerksamkeit in den deutschsprachigen Massenmedien erhalten. Insbesondere die Staatssender haben dieses Thema in allen Sendungen und Folgesendungen „gebracht“ – einschließlich O-Töne des Beklagten Markus Beckedahl.
.
ZWEI Es läuft eine „Unterschriftensammlung“ im Internetz zugunsten der Einordnung des inkriminierten Geschehens der netzpolitik.org-Indiskretion als sinnerfüllende Nutzung der gemäß §5 GG geltenden Pressefreiheit durch die Verantwortlichen Beckedahl et al.
.
DREI Der Generalbundesanwalt RANGE hat heute (DLF-Nachrichten, 31. Juli 2015, 14 Uhr) zu den laufenden Ermittlungen einen nicht konkret rechtsbindenden amtlichen Kommentar zu dieser Strafsache erklärt:
.
Dieser Fall der Strafverfolgung wegen „Geheimnisverrats“ bzw. und „Überschreitung der rechtlichen Schranklen der Pressefreiheit“ werde nicht mit aller Dringlichkeit und Schärfe von der Ermittlungsbegörde verfolgt.
.
.
Dietmar Moews meint: Staatsbürger – aufgepasst!!
.
Zwar ist der Sachstreit um Pressefreiheit und Staatsgeheimnis, zwischen Markus Beckedahl und dem Staatsanwalt substantiell ein Thema des SOMMERLOCHS. Sonst wäre der Aufschrei zeitnah im Frühjahr erfolgt, als netzpolitik.org die geheimen Inhalte ins Netz gestellt hatte
.
(und wir sehen ja, dass es auch momentan gar nicht um die politische Bewertung jener Staatsgeheimnisse geht. Und es geht auch nicht um eine Staatsrechts-Hygiene, so, als sei es nicht Ermessensfrage des Staatsanwalts, ob überhaupt und wann er Ermittlungsrelevanz befindet, ermittelt und Klage erhebt oder nicht).
.
VIER Jedenfalls soll jeder Bürger, Wähler und LICHTGESCHWINDIGKEIT-Nutzer wissen:
.
Staatsanwälte handeln zwar amtlich eigeninitiativ. Aber Staatsanwälte sind weisungsabhängig.
.
Das bedeutet, ein Augenzwinkern des Justizministers, des Kanzleramtsminister, der Bundeskanzlerin genügt bereits, dass der Staatsanwalt – hier der verfahrungsmäßig höchste „Generalbundesanwalt“ Range (das sind solche, die in Zweifelsfällen auch mal bei ungeklärten Morden umgebracht werden BEISPIEL Siegfried Buback 1978 / kein Ermittlungsbedarf auf Augenzwinkern) die Weisung erhalten hat, die Diskussion um Pressefreiheit oder Geheimnisverrat nicht hochzuschaukeln.
.
RANGE will die Ermittlungen „vorerst nicht mit allen Mitteln vorantreiben“, sondern zunächst ein in Auftrag gegebenes GUTACHTEN abwarten.
.
Süddeutsche Zeitung vom 31. Juli 2015 „Sommerloch offen“
.
Denn schon hat Markus Beckedahl in dieser Sache in persönlichen Kommentaren nachgelegt: Beckedahl hat sich aus dem Fenster gelehnt und nicht die Grenzwertigkeit der Indiskretion eingeräumt, sondern das Prinzip betont:
.
Publizistik vs. Exekutivmacht.
.
Die §5 GG „Pressefreiheit“ ist Ausdruck der Verfassungsabsicht einer Gewaltenteilung zwischen der EXEKUTIVE – Kanzleramt+Staatsanwalt – und dem politisch-demokratischen Wertaushandlungen im Zielsystem des rechtsstaatlichen Ordnung im zulässigen zivilen Alltagsleben, auch durch eine freie Publizistik staatsrelevanter Informationen und Transparenz.
.
Beckedahl und Schwarm -Unintelligenz
.
Die Pressefreiheit steht also nicht in der Pflicht der Regierung, sondern umgekehrt, der Staatsanwalt und die Regierung sind den politischen Qualitäten ihres exekutiven Mandats verpflichtet. Das schließt rechtsstaatliches Handeln ein.
.
Es muss diskutiert werden, wie die Judikative (rechtsstaatliche Unabhängigkeit) durch konkrete Verfassungsschutz- und Geheimdienststrukturen überhaupt den „Naturwechsel“ steuern und verantworten kann, wenn die Exekutive sich zur Struktur eines „rechtsstaatsfeindlichen Heimatschutzes“ mutiert?
.
Es ist eigentlich unglaublich, dass hier das empirische Gegenüber von der verfassungsmäßigen Struktur „Rechststaatsschutz“ und dem „rechtswidrigen Heimatschutz“ den Wandel von einer staatlichen Funktion zu einer Struktur durchgemacht hat. Und der gesamte V-Betrieb ist frech genug, sich als transnationale Subversiv-Struktur selbst zu signieren.
.
.
und BESTELLEN
subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews
Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln
Blätter Neue Sinnlichkeit
.
DIETMAR MOEWS 1991 Tucuman / Argentina
Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.
Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)
Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 12.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 4.-
Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:
In Berlin findet in diesen Tagen die seit dem Jahr 2006 alljährliche re:publica statt. Re:publica ist eine Konferenz der netzinteressierten deutschsprachigen Menschen in Berlin, an der dieses Jahr ca. 6.000 Teilnehmer der Digitalen Gesellschaft sich den Fragen und Ideen zur angängigen IT-Revolution widmen.
.
.
Dietmar Moews meint:
Ich habe die re:publica von anbeginn besucht und inhaltlich begleitet und auch in der Lichtgeschwindigkeit referiert.
.
.
.
.
.
.
Wenn die re:publica anfänglich Nerds, Hacker und Fachidioten zusammenbrachte, hat sich bei dieser re:publica-Gemeinde inzwischen ein Bewusstsein für IT-Politik, als Hauptnenner der Politik überhaupt, gebildet. Das ist überfällig und ein Segen, wenn die Menschheit nicht Blindflug durch Algorithmen. Telematik und Robotik spielen will. Die re:publica leistet einen unabdingbaren Beitrag zur IT-Revolution, ähnlich wie es das alljährliche Chaos-Treffen des CCC an jedem Jahresende hinsichtlich der IT-Technikentwicklung hat.
.
Das sind quasi Bürgerinitiativen.
.
Die ALARMLICHTER schrillen, wo man hinschaut, wenn das gesamte Alltagsleben mit neuen Verhaltensformen durchfärbt wird, die von massenhaft sinnlosen IT-Anwendungen bestimmt werden.
.
Auf dem Weg zum Weltüberwachungsstaat haben wir längst eine entscheidende Weggabelung verpasst. Wir sind heute totalüberwachte und politisch unmündige, ausschließlich konsumorientierte Menschen.
.
Wollten wir unser Grundrecht auf freie Entfaltung unserer Persönlichkeit wahren und verteidigen,um ein Leben in Selbstbestimmung und persönlicher Integrität führen können, steht die nichtsouveräne Unterworfenheit der zweiten Bundesrepublik unter das amerikanische, britische und französische Besatzungsstatut im Weg. Der deutsche Staat kann die informationelle Grundrechtsforderung des GG für die Deutschen gar nicht sicherstellen. Denn die USA dürfen machen, was sie wollen bzw. Die NSA macht was sie will.
.
Die politische Marschrichtung, der sich die Wirtschaft aus reinem Gewinnstreben willfährig unterwirft, tendiert nicht nur zu einem Weltüberwachungsmarkt, sondern noch viel schlimmer, zu einem Weltüberwachungsstaat. Dabei lassen die Amerikaner keinen Zweifel daran, wer diese alleinige Weltmacht sein soll und kann.
.
So sieht es momentan aus. Es sieht klar aus. China kommt dennoch. Lernen wir also Chinesisch – Sinologen vor!
.
Es ist bemerkenswert und möglicherweise bis zur nächsten Bundestagswahl schon wieder vergessen, in welcher außerordentlichen Zurückhaltung die Bundesregierung sich mit dieser Problematik befasst, die Bürger im Unklaren lässt und kaum Initiativen entfaltet.
.
Dabei muss man wissen, dass Deutschland nicht souverän ist. Und dass die Regierenden verpflichtet sind, diese Nichtsouveränität zu verschweigen.
.
Wir sehen, dass historische Erfahrung mit Nazi-Deutschland, mit Dirigismus und totalitären Attitüden, spurlos verhallt ist und das heutige Deutschland auch innerhalb der EU nichts unternimmt, damit ihre Bürger ein freies Leben in Selbstbestimmung und persönlicher Würde führen können.
.
Die Bundesregierung – jetzt als GROßE KOALITION der Blockparteien, wie in der DDR – sitzt das Problem aus.
.
Es ist längst zu spät. Und die Völker hören die Signale nicht. Ich rede hier von kollektiver Intelligenz – nicht von meiner persönlichen.
.
Die re:publica zeigt nun also die institutionelle Vereinnahmung der deutschen IT-Szene durch die Parteien:
.
Wer nicht schon als einer der 17 Sachverständigen in der IT-Enquete saß, wo die Fachlichkeit des CCC abgeschöpft und verarscht worden ist, kann jetzt auf der re:publica sehen, wie einer der Organisatoren der re:publica, Markus Beckedahl (netzpolitik.org und DigiGes), bei der SPD-orientierten Wochenzeitung DIE ZEIT untergekommen ist. Und wir sehen wie der angeblich prominente Sascha Lobo, als quasi IT-Soziologe, beim SPIEGEL herummimt.
.
Von beiden – Beckedahl und Lobo – haben wir niemals irgendetwas Zielführendes in der IT-Revolution gehört. Beide haben ihre Bedeutung als Aggregatoren, Segregatoren und Akklamatoren der alternativen IT-Personnage. Nun ja – so geht es stets, nachdem neue Bewegungen durch staatliche Kriminalisierung nicht vernichtet werden können, werden sie aggregiert.
.
Die Piraten waren und sind zu blöd, die IT-Revolution als Kernkompetenz parteipolitisch zu besetzen.
.
Hoffnung macht nach wie vor der Chaos Computer Club (CCC) in einigen Ausprägungen und Persönlichkeiten. Hier sind nach wie vor Constanze Kurz und Rieger vom CCC als Aufklärer intelligent unterwegs. Der FAZ-Redakteur und Mitherausgeber Frank Schirrmacher hat beide angedockt.
.
Wir sehen ZEIT, SPIEGEL, FAZ, das ist die freie marktorientierte Spielwiese der IT-Revolution im Jahr 2014.