FREIES OFFENES W-LAN für die FREIFUNK-Bewegung ohne Störerhaftung

Mai 11, 2016
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Vom Mittwoch, 11. Mai 2016

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SCREEN SHOT von BILD.de am 11. Mai 2016

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Gestern Abend, Mittwoch, den 11. Mai 2016, waren alle deutschen Nachrichten voll von einer angeblichen Regierungserfolgmeldung:

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Die Koalitionsparteien einigten sich auf die Abschaffung der Störerhaftung, nach der die privaten Betreiber von Hotspots für das Fehlverhalten von Nutzern haften müssen.

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Bildschirmfoto vom 2016-05-11 22:47:24

SCREEN SHOT von BILD.de am 11.Mai 2016#

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Sie berichteten: Berlin – Die Koalition hat nach monatelangem Streit den Weg für den Ausbau offener WLAN-Netze in Deutschland frei gemacht.

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Mit dem Wegfall der sogenannten Störerhaftung sollen die Betreiber der Netze künftig nicht mehr dafür haften müssen, was Nutzer im Internet tun. Darauf verständigten sich Netz-, Wirtschafts- und Rechtspolitiker am Mittwoch in Berlin.

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Schon in der nächsten Sitzungswoche solle das Gesetz beschlossen werden und noch in diesem Jahr in Kraft treten.

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Bisher laufen WLAN-Anbieter aufgrund einer unklaren Rechtslage Gefahr, dass sie für Verstöße der Nutzer haften müssen. Dies gilt als Barriere beim Ausbau freier Internet-Hotspots in Deutschland.

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Ein drahtloser Internetzugang für Laptop, Tablet und Smartphone gilt für Cafes und Hotels längst als Wettbewerbsfaktor. Experten bescheinigen der Bundesrepublik im Vergleich zu anderen Ländern hier seit langem einen deutlichen Nachholbedarf.

 

So lange ich mit Internetz zu tun habe, gibt es alternativ zu den Festnetzverbindungen (angangs Post über Modem und Telefonanschlüsse) das technisch alternative FREIFUNK-INTERNETZ.

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In Dresden gab es bereits anfang der 1990er Jahre Initiatoren vom CCC (Chaos Computer Club), die unabhängig von der rückständigen TELEKOM ein Hot-Spot-Netz in Dresden aufbauten (Antennen auf hochliegenden Gebäuden), sodass von den häuslichen Schnittstellen ein zumindest lückenhafter Funkzugang in das Internetz erreichbar war.

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Diese Freifunk-Initiative wurde auch vehement von IT-kompetenten Piraten der Piratenpartei in Berlin vorangetrieben. Immer bestand Unterversorgung, weil das mehr oder weniger Telekommonopol, samt der Regulierungsberhörde, die Investitionen in den Netzausbau bremsten, weil sie Investitionen in technischen Vorsprung verhinderten, dadurch das Konkurrenz-Vorsprung wegreguliert wurde bzw. werden sollte.

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Auf diese politische Fortschrittsblockade machten die Freifunker Leistungsdruck.

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Die Bundesregierung reagierte darauf mit Kriminalisierungs-Propaganda und dem Telekommunikationsgesetz von Juni 2015.

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Danach wurden Halter der Freifunk-Hot-SPOTS verantwortlich gemacht für die gegebenfalls anonymen Freifunkbenutzer, die gegebenfalls über den Freifunkzugang Rechtswidrigkeiten begehen würden:

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Beim Auto nennt man das HALTERHAFTUNG.

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Praktiker wie die Freifunker sowie Verbraucherschützer halten die Anforderungen für schwer umsetzbar und darüber hinaus datenschutzrechtlich bedenklich. Sie kritisieren, dass die Auflagen zu hohen Folgekosten für öffentliche Stellen und Private führen.

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„Mit dem Gesetzentwurf verpasst die Bundesregierung die Gelegenheit, kleinen und mittelständischen Händlern die Möglichkeit zu geben, ihren Kunden einfach und unkompliziert WLAN anzubieten“, beklagt auch der Handelsverband Deutschland. Dies verbliebenen rechtlichen Risiken und Registrierungsvorschriften für öffentliche Funknetze bremsten Investitionen in Millionenhöhe aus.

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Die Bundesregierung will Hotspot-Anbieter vom Damoklesschwert der Störerhaftung befreien. Sie hat dazu am Mittwoch einen Referentenentwurf für ein WLAN-Gesetz aus dem Bundeswirtschaftsministerium vom Juni ohne Änderungen verabschiedet. Die heftig umstrittene Initiative muss noch den Bundestag passieren. Der Bundesrat ist nicht zustimmungspflichtig.

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WLAN-Anbieter sollen sich unter bestimmten Voraussetzungen auf das Haftungsprivileg für Provider aus dem Telemediengesetz (TMG) berufen können. Es besagt, dass sie für Rechtsverletzungen anderer nicht schadensersatzpflichtig sind und sich nicht strafbar machen. Zudem will das Bundeskabinett mit dem Gesetz klarstellen, dass Betreiber nicht auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden könnten. Sie müssen dafür aber „zumutbare Maßnahmen“ ergreifen, um insbesondere Urheberrechtsverstöße durch Dritte zu verhindern.

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Wenige Tage nach dem Machtwort der Bundeskanzlerin haben sich die Vertreter von SPD und Union im Bundestag offenbar darauf geeinigt, die Störerhaftung abzuschaffen.

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Spiegel Online berichtet am 11.Mai 2016:

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Es sollen auch private und neben-gewerbliche Anbieter (wie Restaurant-Besitzer) das sogenannte Provider-Privileg für sich in Anspruch nehmen können. Sie müssen ihr WLAN dann auch weder mit einer Vorschaltseite noch mit einem Passwort sichern und können sie dann tatsächlich öffnen. Die dazu nötigen Änderungen des geplanten WLAN-Gesetzes sollen demnach schon in der kommenden Sitzungswoche beschlossen werden und könnten dann ab Herbst in Kraft treten.

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Nach einer Vorentscheidung des Europäischen Gerichtshofs waren sich CDU/CSU und SPD im Prinzip einig, dass die Anbieter offener Funknetze von der sogenannten Störerhaftung befreit werden sollen.

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Dietmar Moews meint: EINS: SKANDAL ist, dass in Deutschland auf 10.000 Bürger heute lediglich 2 HOT POTS existieren, von denen der Passant ins Internetz kommen kann, während in Südkorea etwa 250 oder in danderen E U-Staaten 150 je 10.000 Leuten verfügbar ist.

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ZWEI: SKANDAL ist auch überhaupt die neue Sprachschöpfung Störerhaftung. Denn es geht um die Befreiung von der HALTERHAFTUNG. Dass jemand für Straftaten haftbar ist, steht schließlich im Rechtsstaat außer Frage. Jedoch, dass Halter von HOT SPOTS für die Straftaten anderer verurteilt wwerden, ist absurd.

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Dennoch liegt das Gesetz noch nicht vor. Und es besteht nach wie vor eine Falle im derzeitigen Textentwurf, indem jede benutzte Seite ein Modifikationsdatum hat (in dem Metadaten), aber das ist schlicht der Zeitpunkt des Aufrufs.

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Netzpolitik.org und Ingo Dachwitz schrieben am 11. Maai 2016:

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Die Freude war groß heute Morgen, als über Twitter bekannt wurde, dass sich die Große Koalition auf ein Ende der Störerhaftung geeinigt habe. Wir wunderten uns, dass es zwar eine Einigung, aber offensichtlich noch keinen konkreten Gesetzestext gab. Die Erfahrung zeigt schließlich, dass damit noch nichts in trockenen Tüchern ist und in dem konkreten Gesetzestext noch Schlupflöcher auftauchen könnten, die das eigentliche Ziel der Rechtssicherheit für Betreiber offener Netze konterkarieren.

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Die von der Regierungskoalition verabredete Änderung im Gesetzentwurf zur Reform des Telemediengesetzes sieht … vor, dass mit Streichung des bisher geplanten § 8 Abs. 4 TMG zumindest die Themen Passwort-Pflicht und Vorschaltseite vom Tisch sind…. Es soll eine komplette Gleichstellung von WLAN-Anbietern mit Access-Providern erfolgen. Betreiber von offenen Netzen würden dann ebenfalls von deren Haftungsprivilegierung profitieren. Das eigentliche Problem der Rechtsunsicherheit für Betreiber offener Hotspots durch Abmahnungen könnte jedoch trotzdem weiterhin bestehen bleiben.

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Ob es ausreicht, lediglich WLAN-Provider mit „normalen“ Providern gleichzustellen, um sicherzugehen, dass diese nicht mehr für Rechtsverstöße der Nutzer ihres Hotspots abgemahnt werden können, ist nämlich strittig. Richter Ulf Buermeyer, freier Autor bei netzpolitik.org und Gutachter bei der Bundestagsanhörung zur Reform des Telemediengesetzes, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

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In Anbetracht der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes im Fall Goldesel sind alle Access-Provider potentziell von Netzsperren oder Abmahnungen bedroht. Rechtsgrundlage hierfür ist in beiden Fällen ein Unterlassungsanspruch. Es kommt deshalb jetzt darauf an, dass die Koalition ebenfalls regelt, dass der Ausschluss der Haftung nach § 8 TMG auch Unterlassungsansprüche erfasst – so wie es der Vorschlag des Vereins Digitale Gesellschaft und der des Bundesrats vorsehen. Sonst ist mit dem Gesetz nichts gewonnen.

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Volker Tripp vom Digitale Gesellschaft e.V. – ebenfalls als Gutachter bei der Bundestagsanhörung – sieht das genauso:

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Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit, das Plädoyer des Generalanwalts nun konsequent umzusetzen. Dieser hat lediglich gefordert, gerichtliche Unterlassungsanordnungen zu ermöglichen. Dazu bedarf es nicht zwingend eines Unterlassungsanspruchs. Deshalb sollte sich die Haftungsfreistellung explizit auch auf Unterlassungsansprüche erstrecken. Der Generalanwalt hat außerdem klargestellt, dass WLAN-Betreiber keinesfalls für Abmahn- oder Gerichtskosten haften dürfen. Auch das muss nun gesetzlich festgeschrieben werden.

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Als Lösung schlägt Buermeyer vor, in die in § 8 geregelte Haftungsprivilegierung von WLAN-Anbietern auch die Freistellung von Unterlassungsansprüchen explizit mit aufzunehmen – das Problem der Abmahnungen wäre somit sicher gelöst. Zugleich könnte die Möglichkeit geschaffen werden, im Falle von Rechtsverstößen gerichtliche Sperranordnungen zu erwirken. Wenn klargestellt würde, dass die Kosten hierfür der Antragssteller zu tragen hat, wäre der Abmahnindustrie ihre Geschäftsgrundlage entzogen. Eine solche Regelung würde auch dem Votum des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gerecht werden, so Buermeyer.

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Für Jubel ist es also noch zu früh. Ärgerlich an der Debatte ist vor allem, dass der konkrete Änderungsvorschlag noch niemandem schriftlich vorliegt, gleichzeitig aber bereits Erfolge gefeiert werden. Wir müssen derweil abwarten, ob die Große Koalition tatsächlich eine bedingungslose Abschaffung der Störerhaftung beschließt oder lediglich den gröbsten Unfug aus einem Gesetz streicht, welches ansonsten die Rechtsunsicherheit für Betreiber offener Netze fortschreibt.

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vielleicht ist es jetzt auch die Aufgabe der Zivilgesellschaft Fakten zu schaffen: Eine Vorbereitung auf den Tag X im Herbst, um dann mit einem Mal den „Schalter bei den Routern umzulegen“ (Anschaffung von Routern für öffentliche Räume etc.). Sollte die Große Koalition ihre großspurige Ankündigung dann doch einschränken, wären zumindest die politischen Kosten sehr hoch.

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Politische Aktivitäten, dass das Gesetz klar formuliert wird, muss es natürlich trotzdem geben.

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Es besteht jetzt also die Hoffnung bald allgegenwärtigen, freien, kostenlosen Netzzugang und offene Netze zu haben.

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EDWARD SNOWDEN und RE:PUBLICA die IT-politische

Mai 8, 2016
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Vom Samstag, 7. Mai 2016

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Seit 2007 habe ich alle RE:PUBLICAS in Berlin mitgemacht und besucht. Von Anbeginn wurde mehr gemacht und mehr geboten, als ein Interessent wahrnehmen kann, auch wenn man sich gut vorbereitet, vorher und währenddessen vieles zusätzlich liest, und aus it-politischen, it-sozialen und natürlich it-technischen Ambitionen – wirklich kein Grund zur Klage, sondern zur Dankbarkeit.

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Der USA-Notemigrant EDWARD SNOWDEN brachte per SKYPE jetzt Folgendes zum Anspruch auf Privatheit im Netz:

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Wer sagt, er habe keine Geheimnisse und brauche daher keine Privatsphäre im Internet, kann genauso gut sagen, er brauche keine Freiheit der Rede, weil er nichts zu sagen hat,“

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und erhielt großen Applaus von dem Riesen-Publikumsandrang zu dieser Aussage bei der diesjährigen Unterveranstaltung der Re:publica, „Media Convent“, veranstaltet vom Medienboard Berlin-Brandenburg.

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Re:publica 2016 hat sich inzwischen längst von der Berliner Kalkscheune und vom Friedrichsstadt-Palast in Mitte weg, auf das Veranstaltungsgelände „Station“ in Kreuzberg etabliert und wartet als die größte Digitalkonferenz Europas auf:

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8.000 Gäste, 400 Stunden Programm, 770 Sprecherinnen und Sprecher aus 60 Ländern, 17 Bühnen und ubiquitäre Musikbeschallung:

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Es sollte um Selbstbesinnung gehen, blieb aber sinnvoller Weise bei den bekannten Problemthemen:

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EINS: Dass die IT-Politik und der Rahmen in dem das Netz benutzt und kontrolliert wird, von der IT-Wirtschaft und anlässlich der alljährlichen CeBit den Bürgern „mitgeteilt“ wird.

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ZWEI: Dass die AUTOMOBIL-MESSEN in aller Welt, wie die Frankfurter IAA, demonstrieren, wohin die Parlamente ihre lobbyierten Gesetze steuern müssen, damit Umsätze, Konsum und Profite brummen.

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Ansonsten besonn man sich auch auf dieser Re:publica erneut auf das „offene Internetz“, die Vorratsdatenspeicherung. Zensur, Medienkompetenz, Blogger-Klassentreffen, Facebook-Freunde, (Web 2.0), Netzsperren, Geheimdienste, Crowdfunding-Initiative, Urheberrecht, Netzneutralität, während die Post, durch die IT-Wirtschaft angetrieben, bei

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Robotik 4.0, 3D-Drucker, „Smart Glass“ , Hacking, „Social Media“, „Hate speach““ oder „Virtual Reality“, Sicherheits-Software, Cyber War, Terrorangst, Sensortechnologie, Überwachungstechnik, Outsourcing, Cloud, heißen.

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Die re:publica wird vom IT-Blog „Netzpolitik.org“ und dem IT-Blog „Spreeblick“, mit Unterstützung des medienbord Berlin-Brandenburg und der Bundeszentrale für politische Bildung veranstaltet.

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Die nächste Re:publica findet am 20.Oktobe r2016 im irischen Dublin statt.

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Dietmar Moews meint: Wie immer – das möchte ich als IT-Soziologe einwenden – treten bei der re:publica IT-Techniker der Hardware, der Netzwerkerei und der Software sowie Kaufleute im IT-Bereich und Mediendesigner mit Apple-Computer auf, die von Soziologie überhaupt keine Ahnung haben. Selbst Ein- und Auslassungen der prominenten CCC-Sprecher Frank Rieger und Constanze Kurz warten immer wieder mit Folklore auf, wenn soziale Vorgänge und Orientierungen der IT-Benutzer anzusprechen sind.

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Frage ist dabei immer: Wie entsteht Soziales aus Sozialem?

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Die soziologische Fragestellung hängt zunächst überhaupt nicht von der IT-Technik herkommenden Qualitäten ab, sondern vom Allzumenschlichen und dem Möglichkeitssinn der unkonstanten Verhaltensweisen, die sich interdependierend und interagierend erfassen lassen und als solche analysiert und interpretiert werden müssen, will man zu gültigen Ergebnissen kommen, statt nur zu unentgeltlichen Mutmaßungen.

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Das Thema der sogenannten Verschlüsselung, der Sicherheits-Software, von Thor-Verwirbelungen, bis zur Geheimschrift und PINS usw. versäumt bis heute die Einsicht, dass Alles was man codiert auch decodierbar ist.

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Während die soziale Intelligenz, die Maschinen in Interaktionen der Kommunikationsinhalte austricksen kann und das auch gemacht wird.

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Man begreift nicht, dass das „offene Internetz“ Wahrheit ist, sobald die „Halterhaftung“ für Schnittstellen-Swinger, und ohne Grußformeln, namentlichen Anreden und „Kuckucks-Use“, für die Volldatenspeicherer nur noch nutzlose Datenfolgen wären, aber keine Personifizierung und verwertbare Algorithmen-Profilierung mehr ermöglichen könnten, würden nur zehn Prozent der USER im Netz die IP-Personifizierung boykottieren würden..

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Das Internetz durchdringt alle Lebensaspekte – in Echtzeit, mit weiter steigenden Rechnerkapazitäten und Beschleunigung.

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EDWAD SNOWDEN, der als ehemaliger CIA-Insider, der erhebliche Urteile über politische Erwartungen mitteilen kann, sagte:

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Man beginnt die menschliche Kommunikation auszubeuten wie Öl“.

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Edward Snowden sieht das Internetz am Scheideweg:

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Wollen wir von unsichtbaren Mächten ständig beobachtet sein, unsere Daten weiterleiten, unsere Gespräche als Geschäftsmodell sehen und keinen Winkel zur private Entfaltung haben? Wie wollen wir in und mit diesem Netz leben?“

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Und was erfahren wir aus dem NSA-Untersuchungsausschuss? – Martina Renner von der Linkspartei teilte mit:

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Es gibt nichts, wovor die Geheimdienste haltmachen.“ Die Parlamente sind ausserstande dieses Geheimwesen zu steuern oder zu kontrollieren, nicht mal beeinflussen.

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Es geht nicht um anonyme Datenautobahnen mit Privatheits-Schutz, sondern um die vollkontrollierte geregelte Gesellschaft.

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Als bräche ein Krieg aus, weil es seine Natur ist und nicht die Menschen den Krieg machten – so macht sich hier das Internetz selbst, wie es will?

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Nein, so ist es natürlich nicht. Sondern die Herrschenden haben die Demokratie und die Partizipation weggeschmissen und erzwingen die Entmündigung und Überwachung – nicht nur im digitalen Netz, sondern in alle analogen privaten Lebenssphären, vom Schlafzimmer bis in den Kühlschrank.

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netzpolitik.org im Verfassungsschutz vs. Heimatschutz

Juli 31, 2015
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vom Freitag, 31. Juli 2015

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Süddeutsche Zeitung am Freitag, 31. Juli 2015 „Landesverrat…“

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Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren auf Strafanzeige wg. Landesverrats, also „Indiskretion“ – der Internetz-Blog von Markus Beckedahl „netzpolitik.org“ habe im Frühjahr 2015 als „geheim“ gekennzeichnete staatliche Textinhalte im Internetz veröffentlicht hat:

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Strafanzeige in drei Fällen – zwei Veröffentlichungen von Dokumenten des Verfassungsschutzes, ein geheimer Bericht über eine V-Mann-Affäre im NSU-Komplex – hatte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, beim Landeskriminalamt Berlin, erstattet, das den Vorgang an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe weitergab.

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EINS eine erhebliche Aufmerksamkeit in den deutschsprachigen Massenmedien erhalten. Insbesondere die Staatssender haben dieses Thema in allen Sendungen und Folgesendungen „gebracht“ – einschließlich O-Töne des Beklagten Markus Beckedahl.

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ZWEI Es läuft eine „Unterschriftensammlung“ im Internetz zugunsten der Einordnung des inkriminierten Geschehens der netzpolitik.org-Indiskretion als sinnerfüllende Nutzung der gemäß §5 GG geltenden Pressefreiheit durch die Verantwortlichen Beckedahl et al.

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DREI Der Generalbundesanwalt RANGE hat heute (DLF-Nachrichten, 31. Juli 2015, 14 Uhr) zu den laufenden Ermittlungen einen nicht konkret rechtsbindenden amtlichen Kommentar zu dieser Strafsache erklärt:

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Dieser Fall der Strafverfolgung wegen „Geheimnisverrats“ bzw. und „Überschreitung der rechtlichen Schranklen der Pressefreiheit“ werde nicht mit aller Dringlichkeit und Schärfe von der Ermittlungsbegörde verfolgt.

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Dietmar Moews meint: Staatsbürger – aufgepasst!!

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Zwar ist der Sachstreit um Pressefreiheit und Staatsgeheimnis, zwischen Markus Beckedahl und dem Staatsanwalt substantiell ein Thema des SOMMERLOCHS. Sonst wäre der Aufschrei zeitnah im Frühjahr erfolgt, als netzpolitik.org die geheimen Inhalte ins Netz gestellt hatte

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(und wir sehen ja, dass es auch momentan gar nicht um die politische Bewertung jener Staatsgeheimnisse geht. Und es geht auch nicht um eine Staatsrechts-Hygiene, so, als sei es nicht Ermessensfrage des Staatsanwalts, ob überhaupt und wann er Ermittlungsrelevanz befindet, ermittelt und Klage erhebt oder nicht).

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VIER Jedenfalls soll jeder Bürger, Wähler und LICHTGESCHWINDIGKEIT-Nutzer wissen:

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Staatsanwälte handeln zwar amtlich eigeninitiativ. Aber Staatsanwälte sind weisungsabhängig.

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Das bedeutet, ein Augenzwinkern des Justizministers, des Kanzleramtsminister, der Bundeskanzlerin genügt bereits, dass der Staatsanwalt – hier der verfahrungsmäßig höchste „Generalbundesanwalt“ Range (das sind solche, die in Zweifelsfällen auch mal bei ungeklärten Morden umgebracht werden BEISPIEL Siegfried Buback 1978 / kein Ermittlungsbedarf auf Augenzwinkern) die Weisung erhalten hat, die Diskussion um Pressefreiheit oder Geheimnisverrat nicht hochzuschaukeln.

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RANGE will die Ermittlungen „vorerst nicht mit allen Mitteln vorantreiben“, sondern zunächst ein in Auftrag gegebenes GUTACHTEN abwarten.

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Süddeutsche Zeitung vom 31. Juli 2015 „Sommerloch offen“

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Denn schon hat Markus Beckedahl in dieser Sache in persönlichen Kommentaren nachgelegt: Beckedahl hat sich aus dem Fenster gelehnt und nicht die Grenzwertigkeit der Indiskretion eingeräumt, sondern das Prinzip betont:

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Publizistik vs. Exekutivmacht.

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Die §5 GG „Pressefreiheit“ ist Ausdruck der Verfassungsabsicht einer Gewaltenteilung zwischen der EXEKUTIVE – Kanzleramt+Staatsanwalt – und dem politisch-demokratischen Wertaushandlungen im Zielsystem des rechtsstaatlichen Ordnung im zulässigen zivilen Alltagsleben, auch durch eine freie Publizistik staatsrelevanter Informationen und Transparenz.

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Beckedahl und Schwarm -Unintelligenz

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Die Pressefreiheit steht also nicht in der Pflicht der Regierung, sondern umgekehrt, der Staatsanwalt und die Regierung sind den politischen Qualitäten ihres exekutiven Mandats verpflichtet. Das schließt rechtsstaatliches Handeln ein.

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Es muss diskutiert werden, wie die Judikative (rechtsstaatliche Unabhängigkeit) durch konkrete Verfassungsschutz- und Geheimdienststrukturen überhaupt den „Naturwechsel“ steuern und verantworten kann, wenn die Exekutive sich zur Struktur eines „rechtsstaatsfeindlichen Heimatschutzes“ mutiert?

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Es ist eigentlich unglaublich, dass hier das empirische Gegenüber von der verfassungsmäßigen Struktur „Rechststaatsschutz“ und dem „rechtswidrigen Heimatschutz“ den Wandel von einer staatlichen Funktion zu einer Struktur durchgemacht hat. Und der gesamte V-Betrieb ist frech genug, sich als transnationale Subversiv-Struktur selbst zu signieren.

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DIETMAR MOEWS 1991 Tucuman / Argentina

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Re:publica IT-Konferenz und it-politische Relevanz: Digitale Selbstverteidigung ist lernbar

Mai 10, 2014

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am 10. Mai 2014

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In Berlin findet in diesen Tagen die seit dem Jahr 2006 alljährliche re:publica statt. Re:publica ist eine Konferenz der netzinteressierten deutschsprachigen Menschen in Berlin, an der dieses Jahr ca. 6.000 Teilnehmer der Digitalen Gesellschaft sich den Fragen und Ideen zur angängigen IT-Revolution widmen.

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Dietmar Moews meint:

Ich habe die re:publica von anbeginn besucht und inhaltlich begleitet und auch in der Lichtgeschwindigkeit referiert.

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Wenn die re:publica anfänglich Nerds, Hacker und Fachidioten zusammenbrachte, hat sich bei dieser re:publica-Gemeinde inzwischen ein Bewusstsein für IT-Politik, als Hauptnenner der Politik überhaupt, gebildet. Das ist überfällig und ein Segen, wenn die Menschheit nicht Blindflug durch Algorithmen. Telematik und Robotik spielen will. Die re:publica leistet einen unabdingbaren Beitrag zur IT-Revolution, ähnlich wie es das alljährliche Chaos-Treffen des CCC an jedem Jahresende hinsichtlich der IT-Technikentwicklung hat.

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Das sind quasi Bürgerinitiativen.

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Die ALARMLICHTER schrillen, wo man hinschaut, wenn das gesamte Alltagsleben mit neuen Verhaltensformen durchfärbt wird, die von massenhaft sinnlosen IT-Anwendungen bestimmt werden.

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Auf dem Weg zum Weltüberwachungsstaat haben wir längst eine entscheidende Weggabelung verpasst. Wir sind heute totalüberwachte und politisch unmündige, ausschließlich konsumorientierte Menschen.

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Wollten wir unser Grundrecht auf freie Entfaltung unserer Persönlichkeit wahren und verteidigen,um ein Leben in Selbstbestimmung und persönlicher Integrität führen können, steht die nichtsouveräne Unterworfenheit der zweiten Bundesrepublik unter das amerikanische, britische und französische Besatzungsstatut im Weg. Der deutsche Staat kann die informationelle Grundrechtsforderung des GG für die Deutschen gar nicht sicherstellen. Denn die USA dürfen machen, was sie wollen bzw. Die NSA macht was sie will.

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Die politische Marschrichtung, der sich die Wirtschaft aus reinem Gewinnstreben willfährig unterwirft, tendiert nicht nur zu einem Weltüberwachungsmarkt, sondern noch viel schlimmer, zu einem Weltüberwachungsstaat. Dabei lassen die Amerikaner keinen Zweifel daran, wer diese alleinige Weltmacht sein soll und kann.

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So sieht es momentan aus. Es sieht klar aus. China kommt dennoch. Lernen wir also Chinesisch – Sinologen vor!

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Es ist bemerkenswert und möglicherweise bis zur nächsten Bundestagswahl schon wieder vergessen, in welcher außerordentlichen Zurückhaltung die Bundesregierung sich mit dieser Problematik befasst, die Bürger im Unklaren lässt und kaum Initiativen entfaltet.

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Dabei muss man wissen, dass Deutschland nicht souverän ist. Und dass die Regierenden verpflichtet sind, diese Nichtsouveränität zu verschweigen.

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Wir sehen, dass historische Erfahrung mit Nazi-Deutschland, mit Dirigismus und totalitären Attitüden, spurlos verhallt ist und das heutige Deutschland auch innerhalb der EU nichts unternimmt, damit ihre Bürger ein freies Leben in Selbstbestimmung und persönlicher Würde führen können.

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Die Bundesregierung – jetzt als GROßE KOALITION der Blockparteien, wie in der DDR – sitzt das Problem aus.

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Es ist längst zu spät. Und die Völker hören die Signale nicht. Ich rede hier von kollektiver Intelligenz – nicht von meiner persönlichen.

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Die re:publica zeigt nun also die institutionelle Vereinnahmung der deutschen IT-Szene durch die Parteien:

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Wer nicht schon als einer der 17 Sachverständigen in der IT-Enquete saß, wo die Fachlichkeit des CCC abgeschöpft und verarscht worden ist, kann jetzt auf der re:publica sehen, wie einer der Organisatoren der re:publica, Markus Beckedahl (netzpolitik.org und DigiGes), bei der SPD-orientierten Wochenzeitung DIE ZEIT untergekommen ist. Und wir sehen wie der angeblich prominente Sascha Lobo, als quasi IT-Soziologe, beim SPIEGEL herummimt.

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Von beiden – Beckedahl und Lobo – haben wir niemals irgendetwas Zielführendes in der IT-Revolution gehört. Beide haben ihre Bedeutung als Aggregatoren, Segregatoren und Akklamatoren der alternativen IT-Personnage. Nun ja – so geht es stets, nachdem neue Bewegungen durch staatliche Kriminalisierung nicht vernichtet werden können, werden sie aggregiert.

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Die Piraten waren und sind zu blöd, die IT-Revolution als Kernkompetenz parteipolitisch zu besetzen.

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Hoffnung macht nach wie vor der Chaos Computer Club (CCC) in einigen Ausprägungen und Persönlichkeiten. Hier sind nach wie vor Constanze Kurz und Rieger vom CCC als Aufklärer intelligent unterwegs. Der FAZ-Redakteur und Mitherausgeber Frank Schirrmacher hat beide angedockt.

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Wir sehen ZEIT, SPIEGEL, FAZ, das ist die freie marktorientierte Spielwiese der IT-Revolution im Jahr 2014.


Lichtgeschwindigkeit 419

Juni 21, 2010

LICHTGESCHWINDIGKEIT 419

BUNDESPRÄSIDENT oder BUNDESQUATSCHPRÄSIDENT?

und Kommentar zur Medienlage von dem Künstlergelehrten

Dr. Dietmar Moews, aus Sicht der Piratenbewegung – live und

ungeschnitten — in Globus mit Vorgarten Berlin, am Freitag,

den 18. Juni 2010, mit Frankfurter Allgemeine Zeitung, Bild.de,

Piratenpartei Deutschland.de, heise.de, ARD, ZDF, DLF, BMJ.de,

netzpolitik.org,

Piratenthema hier: BUNDESPRÄSIDENT oder BUNDESQUATSCH-

PRÄSIDENT? Deutschland braucht innerhalb von 30 Tagen einen

neuen Bundespräsident. Und macht daraus eine Seifen-Operette.

Bundespräsident Horst Köhler, der erst vor einem Jahr für weitere

5 Jahre gewählt worden war (Fehler: Versprecher im gesprochenen

Text), ist am 31. Mai 2010, mit sofortiger Wirkung zurückgetreten.

Köhler hat keine seriösen Gründe dafür angegeben. Er wird ganz

sicher ungenannte Gründe für seinen Rücktritt haben. Um, wie Köhler

sagte: Das Amt vor Schaden zu bewahren“, hätte er nach Lage der

bekannten Dinge, so, in dieser Krisensituation, nicht abtreten dürfen.

Zur Besinnung kurz erklärt: Der Bundespräsident wird als Staatsober-

haupt bezeichnet. Er ist sachlich gesehen eine Struktur der EXEKUTIVE,

hat also ein Staatspolitik ausübende Rolle, daneben ist er eine Art

Staatsaufsicht mit legislativen und judikativen Qualitäten. Der Bundes-

präsident ist also nicht nur Repräsentant, er ist kein König oder Fürst,

auch kein Parlamentspräsident oder Staatspräsident, wie es in verschie-

denen Ausprägungen unterchiedlicher Staaten zu finden ist. Ich würde

ihn als einen Notar des Staates bezeichnen, über dessen Schreibtisch

alle vom Staatsoberhaupt zu beglaubigenden Staatsakte zu gehen haben:

der Bundespräsident heilt den Schein des gemachten Staats, zwischen

Scheinheiligkeit, Unheil, Warnungen, Lob, Vorbildhaftigkeit und

Anmahnung der öffentlichen Tugend und Moral und deren staatlicher

Bezeugung.

Der Bundespräsident wird nicht direkt vom Wählervolk gewählt,

sondern von der Bundesversammlung, bestehend aus den amtierenden

Bundestagsabgeordneten sowie der gleichen Anzahl, nach in den

Landesparlamenten amtierenden Fraktionen aufgeschlüsselter

Wahlberechtigter aus dem Bundesrat.

Es ist durch die Verfassung beabsichtigt, dass ein Bundespräsident,

wie die bisherigen Bundespräsidenten, den von den Wahlbürgern

in die Parlamente gewählten Parteimehrheiten entspringt, ohne als

Parteimitglied zu kandidieren. Das Wahlrecht ist den Wahlberechtigten

aus der Bundesversammlung persönlich gegeben. Sie stimmen nach

eigenem Ermessen, frei und geheim ab und unterliegen dabei keinerlei

Partei- oder Fraktionzwang und keinerlei begleitender oder

nachträglicher Kontrolle über ihre Stimmabgabe.

Es können alle unbescholtenen Deutschen, im Alter von mindestens

40 Jahren, Kandidat für das Amt des Bundespräsident werden,

wenn Sie nach Benennung der Mitglieder der Bundesversammlung,

offiziell vorgeschlagen werden.

Es ist also ausdrücklich und unzweifelhaft jeder der Bundes-

versammlung berechtigt, einen Kandidaten vorzuschlagen.

Dieses Vorschlagsrecht ist keineswegs Angelegenheit der

Regierung, der Parteien, der Fraktionen, der Minister, des

Bundestagspräsident, des Bundesverfassungsgerichtspräsident

und auch nicht einzelner Gruppen oder Bürger.

Dieses in Deutschland gültige Vorschlags- und Wahlverfahren

drückt die Unabhängigkeit des Staatsoberhaupts bereits im

Vorschlags- und Wahlverfahren aus.

Dass hier die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und mit ihr

die Regierungskoalitionspartner der schwarz-gelben Koalition

eine aggressive Kandidatenkür für einen eigenen Kandidaten,

Niedersachsens CDU-Ministerpräsident Dr. Christian Wulf,

durchgeführt hat, entspricht nicht der verlangten öffentlichen

Tugend. Dieses Vorgehen der merkel-regierung müsste von

dem derzeit das Aufgaben des Bundespräsidenten wahrnehmenden

amtierenden Bundesratspräsident, Jens Böhrnsen, SPD/Bremens

Senatspräsident, öffentlich gerügt werden.

Aus Eigennutz — ebenso sittenwidrig – der bewirtschafteten

Aufregung halber, betreiben die Medien in Deutschland nunmehr

eine Art Wahlkampf-Kampagne der Kandidaten für das Amt des

Bundespräsidenten. Neben dem katholischen Dr. Wulf wurde

nun von der Opposition der evangelisch-lutherische ehemalige

DDR-Bürgerrechtler Joachim Gauck und die frühere

Staatsjournalistin Luc Joachimsen ins Wahlkampfrennen

geschickt. Kriegsunterstützer oder Marx-Matsch. Auch die oft

genannte Forderung, der Bundespräsident sei Vertreter der

Bürger, gegen die Regierung, ist vollkommen falsch verstanden.

Dietmarmoews: Es werden öffentliche Tugenden durch

Verkitschung vernichtet.

Produktion, Idee, Autor, Direktion, Dr. Dietmar Moews;

Aufnahmetechnik und Admin, Piratencrew Berlin;

Musik: Pierre Attaignant, Entrada spielt Hans Kretzschmar


Lichtgeschwindigkeit 416

Juni 19, 2010

LICHTGESCHWINDIGKEIT 416

GRUNDGESETZ (GG) § 91e/§79 BLOCKPARTEIEN VERSCHERBELN

den FÖDERALISMUS

und Kommentar zur Medienlage von dem Künstlergelehrten

Dr. Dietmar Moews, aus Sicht der Piratenbewegung – live und

ungeschnitten — in Globus mit Vorgarten Berlin, am Donnerstag,

den 17. Juni 2010, mit Frankfurter Allgemeine Zeitung, Bild.de,

Piratenpartei Deutschland.de, heise.de, ARD, ZDF, DLF, BMJ.de,

netzpolitik.org,

Piratenthema hier:

PIRATEN VERPENNEN DIE GRUNDGESETZÄNDERUNG UND

DEN !7. JUNI 1953: In einem neu eingefügten Artikel 91e heißt es:

„Bei der Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet der

Grundsicherung für Arbeitsuchende wirken Bund und Länder oder

die nach Landesrecht zuständigen Gemeinden und Gemeindeverbände

in der Regel in gemeinsamen Einrichtungen zusammen.“

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

und Arbeits-Zenzursula haben ein Problem gelöst: das neue HARTZ 4 –

Mischkompetenzen-Komplott per GG § 79 und § 91 e mit 2/3.

Bundestagsmehrheit der Blockparteien.

Ich sehe in der derzeitigen Piratenposition (auch vom

Vorsitzenden J. Seipenbusch und den Beiräten des Bundesvorstands)

nicht das Verständnis dafür, welche Themen für die Piraten als

Rechtsstaatspartei in Opposition zu den Blockparteien unerlässlich

sind, in der Öffentlichkeit zu argumentieren: Hier gilt es unseren

FÖDERALISMUS zu verteidigen, das Mischkompetenzverbot der

Verfassung basisnah zu erhalten, statt aufzulösen.

Piraten sollten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lesen,

das die Kompetenzübergrffe des Bundes für die Bundesagentur

und die lokalen Jobzenter als verfassungswidrig beurteilt hatte.

Jetzt wurde ein neues Gesetz der Grundgesetzänderung durchgepaukt

und die alte „verfassungswidrige“ Praxis wird fortgeführt.

Produktion, Idee, Autor, Direktion, Dr. Dietmar Moews;

Aufnahmetechnik und Admin, Piratencrew Berlin;


Lichtgeschwindigkeit 415

Juni 19, 2010

LICHTGESCHWINDIGKEIT 415

BERLINER GEREDE TOTAL&GESAMT

und Kommentar zur Medienlage von dem Künstlergelehrten

Dr. Dietmar Moews, aus Sicht der Piratenbewegung – live und

ungeschnitten – in Globus mit Vorgarten Berlin, am Mittwoch,

den 16. Juni 2010, mit Frankfurter Allgemeine Zeitung, Bild.de,

Piratenpartei Deutschland.de, heise.de, ARD, ZDF, DLF, BMJ.de,

netzpolitik.org,

Piratenthema hier: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-

Schnarrenberger hielt am 14. Juni 2010 eine dilatorische Rede zur

Reform und Zukunft des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft –

BERLINER REDE zum URHEBERRECHT – in der

Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, zur

Eröffnung der öffentlichen Debatte über eine Reform in dieser

Legislaturperiode.

Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 16. Juni 2010, Feuilleton:

Hannes Hintermeier: Hallo, was du da tust, ist illegal: Zur

Zukunft des Urheberrechts.

Ich möchte die PIRATEN zum nocheinmal Neudenken auffordern.

Denn es geht ums gesellschaftliche Total des sozialen Fortschritts-

Erlebnisses und nicht um Steuerung und Kontrolle durch Kaufvertrag

und Rechtsstaat über Individuen (Kreative).

SPINOZAS Satz: Infolgedessen gehört alles, wozu man weder

durch Belohnungen noch durch Drohungen gebracht werden

kann, nicht in die Rechtssphäre des Staates (Baruch Spinoza: 1663/

Abhandlung vom Staate, Vom Recht des Staates, 3. Kap. § 8,).

Hier geht es um die relative Orientierung, wie sie Immanuel

Kant mit dem „DING“ und dem „Ding an“ sich thematisierte.

Uns geht die sinnliche Welt an, auch wenn die Erkenntnis des

Menschen (Metaphysik) Widersprüche anzeigt.

Ich sehe in der derzeitigen Piratenposition (auch vom

Vorsitzenden J. Seipenbusch) nicht das Verständnis dafür, wo

und wie der Knotenpunkt des Fortschrittsprozesses, anhand einer

Urheberrechtsreform, erfasst würde. Der Abwehr der

Verwerterbegehrlichkeiten in den bisherigen EU-Fassungen

durch die Piraten stimme ich zu. Aber das Hauptinteresse

betrifft die politische Vorentscheidung, dass das Lebendige

des sozialen Innovationserlebnisses fokussiert wird, statt

„Kreative“ oder „Konsumenten“. Die Grundsätze zu Recht,

Pflicht und Schutz zwischen Urhebern und Verwertern, zur

Steuerung und Kontrolle durch Kaufvertrag und Rechtsstaat,

sind nachrangig, wo es sich bei der Innovationsproduktion,

bei der Kulturentfaltung und Erfindung, Entwicklung und

Schöpferkräften um eine zweifellos unersetzliche Daseinsoption

handelt, die nicht durch Belohnung oder Bestrafung erzwungen

werden kann.

Produktion, Idee, Autor, Direktion, Dr. Dietmar Moews;

Aufnahmetechnik und Admin, Piratencrew Berlin;


Lichtgeschwindigkeit 309

April 23, 2010

LICHTGESCHWINDIGKEIT 309

RE:PUBLICA IT-Kongress, 14., 15. und 16. April in BERLIN 2010,

und hier täglicher Kommentar zur Medienlage von dem

Künstlergelehrten Dr. Dietmar Moews, Piratenpartei Deutschland,

aus Sicht der Piratenbewegung – live und ungeschnitten – muss

auch immer die Werte der Piraten berücksichtigen: Offenheit,

Transparenz, Freiheit, Piraterie und Rechtsstaatlichkeit,

am Donnerstag, 15. April 2010, in FRIEDRICHSTADT PALAST

BERLIN, in Lichtgeschwindigkeit, mit Frankfurter Allgemeine

Zeitung, vom 14. April 2010, ferner bundeskanzlerin.de, spiegel.de,

heise.de, piratenpartei.de, bild.de, ard.de, zdf.de, cryptome.org,

WikiLeaks.org, Spreeblick.com, netzpoliik.org,

wiki.piratenpartei.de/Crew:PG/Landtagswahlkampf,

gruene.landtag.nrw.de, fdp-nrw.de, cdu-nordrhein-westfalen.de,

blog.nrwspd.de, die linke-nrw.de, BiBi4E= Broad Band for Everyone

Piratenthema hier: RE:PUBLICA IT-Kongress 2010 zur

Informationsgesellschaft und den praktischen und politischen

Extrapolationen, mit 150 Vorträgen im Paneel; Guttenberg auf

BESUCH IM KRIEG.

Frankfurter Allgemeine Zeitung titelt: Kommentar von Günther

Nonnenmacher: Aufregungswellen: Eu-politische Spannungen

zwischen Frankreich und Deutschland werden als nationalistisches

Dauerproblem beschrieben. Dabei hat es Deutschland nötig,

zu heilen und zu integrieren.

FAZ titelt mit Andreas Ross: Obamas Kraftakt; Dietmarmoews:

Eigennütziger gehts kaum. USA können auf Atomwaffen verzichten

und möchten alle anderen entwaffnen.

FAZ: Guttenberg: Gabriel soll das Mandat noch mal lesen.

Dietmarmoews meint: Guttenberg muss dringend zurücktreten.

Die dreifache Krise von Wirtschaft, Finanzen und Krieg darf nicht

in Unglaubwürdigkeit der Stellvertreter untergehen.

Frankfurter Rundschau titelt: Minister an der Front:

Karl Theodor von Guttenberg besucht die Bundeswehr im afghanischen

Kundus. Daheim tobt die Schlacht um Worte weiter.

Der Freitag vom 15. April titelt: Wir bio-Heiligen der Freitag:

Die Bomben-Idee: Rüstung: Obama träumte von einer Welt

ohne Kernwaffen weil Amerika die Welt auch konventionell

zerstören kann; der Freitag kommentiert Alban Nikolai Herbst:

Ihr Schriftssteller lasst Euch bloß das Internet nicht madig machen.

Freitag Re:publica now here 2010: Eine Beilage mit den

Ablauf-Paneels von 150 Veranstaltungen in drei Orten,

Friedrichstadt-Palast, Kalkscheune/klein/groß sowie Workshops

an drei Tagen

die tageszeitung titelt: Kundus, 13,30 Uhr: Die Frisur sitzt:

Afghanistan Kriegsminister Karl Theodor zu Guttenberg hat

die deutschen Truppen mit einem Blitzbesuch überrascht.

Er sah dabei wieder mal sehr gut aus.

FLAGGE ZEIGEN IM WAHLKAMPF! Warum ist die Rede vom

parlamentarischen BLOCK?

Antwort: WEIL alle, Bund, Länder, Gemeinden, von der

desaströsen Schuldenpolitik in Föderal-Deutschland betroffen sind.

Der Bund bestimmt Gesetzesverpflichtungen für Länder, Kreise

und Gemeinden, denen Schuldenpolitik nicht erlaubt ist.

Zusammenbruch der kommunalen Kassen macht diesen

Wahlkampf gegen die Blockparteien zu einem Piratenwahlkampf

in ganz Deutschland.

PIRATEN ZEIGEN FLAGGE und PIRATEN MACHEN BILDER

Jeder Pirat kann die Mobilsierung für Bilder mitsteigern.

Wir publizieren digitale Bild-Aufnahmen: Piraten vor den

deutschen RATHÄUSERN, Datum, Ort, Fotograf und Freigabe

für die unentgeldliche massenmediale Publikation. Dig-Datei

an dietmarmoews@gmx.de per Anhang einsenden und bald

stehts im Netz.

Produktion, Autor, Direktion, Dr. Dietmar Moews,

Aufnahmetechnik und Admin, Piratencrew Berlin;


Lichtgeschwindigkeit 200

Februar 12, 2010

LICHTGESCHWINDIGKEIT 200

SHACKSPACE,

täglicher Kommentar zur Medienlage von dem Künstlergelehrten

Dr. Dietmar Moews, Piratenpartei Deutschland, aus Sicht der Piratenbewegung –

live und ungeschnitten – muss auch immer die Werte der Piraten berücksichtigen:

Offenheit, Transparenz, Freiheit, Piraterie und Rechtsstaatlichkeit.

Kritik am Kunstbetrieb fällt da meist aus, aber hier: am Dienstag 9. Februar 2010,

Alphons-Silbermann-Zentrum, Berlin-Pankow Niederschönhausen

in Lichtgeschwindigkeit, mit BILD Berlin/Brandenburg, Neues Deutschland

und Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 9. Februar 2010,

ferner shackspace.de, nycresistor.com, hackerspace.org, netzpolitik.org,

wikipedia.de, ccc.de, cccs.de, nzz.ch, taz.de, BMVg.de, spiegel.de ,

BMF.de, Bundeskanzlerin.de, BMI.de, BBC.com, ard, zdf, DLF,

dradio.de, Spiegel.de, bild.de, heise.de, piratenpartei.de, Derwesten.de,

Ksta.de, RP-online.de

Piratenthema hier: SHACKSPACE, Technik zum Anfassen für alle.

Ein Hackspace für Stuttgart. Das weltweit erfolgreiche Modell „Hackspace“

erreicht am 20.02.2010 die
Landeshauptstadt Baden-Württembergs. In den Räumen des Stadtjugendrings

trifft man sich um 16 Uhr zur Gründung des Vereins SHACK (engl.: Schuppen,

Werkstatt). „Im Prinzip kann man sich SHACK wie einen grossen Bastelkeller

vorstellen“, erklärt Jan VanVinkenroye, einer der Organisatoren hinter SHACK.

Jeder ist eingeladen von Anfang an dabei zu sein. Bekannt ist das Prinzip

von den klassischen KFZ Schrauberwerkstätten, in denen Werkzeug und

Garagenplatz jedem Mitglied zur Verfügung stehen. Ein Hackspace wie

SHACK nimmt dieses Prinzip auf und transportiert es ins digitale Zeitalter.

SHACK bietet seinen Mitgliedern einen rund um die Uhr zugänglichen

Raum. Gemeinsam wird diskutiert, gelehrt, gelernt, gebaut.

Das Modell ist bewährt und funktioniert, wie Beispiele aus vielen

Metropolen der Welt zeigen. Gemeinsam ist es möglich Werkzeug

und Maschinen zu unterhalten, die einem Einzelnen sonst nicht

zugänglich wären. 3D-Drucker erzeugen keine Bilder sondern echte

Objekte zum Anfassen. Computergesteuerte LASER ersetzen Säge

und Schleifpapier.

Elektronische Schaltungen entwerfen und umsetzen wird zum Kinderspiel.

Aufkommende Fragen werden direkt in der Gruppe gelöst. Jeder hilft

Jedem. Der Verein hat sich die Förderung von Technik- und

Medienkompetenz in der Gesellschaft zur Aufgabe gemacht. „Viele

scheuen zu Unrecht vor den Wunderwerken der heutigen Technik

zurück“, so Ansgar Schmidt, Gründungsmitglied des SHACK. Er selbst

ist bei einem grossen Technologiekonzern der Region in der

Forschungsabteilung tätig und ist von den Möglichkeiten die SHACK

bietet begeistert. Er sieht darin die Chance sein Wissen und seine

Erfahrung weiterzugeben. Lernen durch Anfassen und Ausprobieren

ist das Motto. Denn die Bastler von heute sind die Ingenieure und

Forscher von Morgen.

INFORMATION: Internationaler Dachverband der Hackspaces Auswahl

Hackspaces D/A/CH: Entropia (Karlsruhe), cbase (Berlin), Metalab (Wien),

MechArtLab (Zuerich), Auswahl Hackspaces International: Noisebridge

(San Francisco),NYC Resistor (New York City), twitter.com/shackspace

BILD Berlin/Brandenburg titelt: Berlinale schön wie nie: die schönsten

Stars auf dem roten Teppich; BILD titelt: Für Ihre Haus-Apotheke:

Geprüft von Stiftung Warentest: Die 50 besten Medikamente.

BILD Seite 2: Was bedeutet die EURO-KRISE für uns Deutsche?

Dietmarmoews: BILD spielt die Worte Angst, Reisen, Wann fliegt

Griechenland raus … BILD versäumt darzulegen, wie stark die

deutsche Wirtschaft von den Lieferungen auf Pump nach Griechenland

angewiesen sind. BILD versäumt, aufzudecken, dass der der Ministerrat

in Brüssel, in dem die regelmäßigen Finanzpläne vorgelegt und geprüft

werden, verschlafen hat, die offensichtlich falschen Zahlenangaben

Griechenlands aufzudecken und zu stoppen. Die internationale

Finanzspekulation auf den griechisch geschwächten Euros, hätte

vermieden werden müssen. Der EU-Ministerrat ist schuld.

Frankfurter Rundschau titelt: Film ab; Die Berlinale .. knapp 400 Filme;

FR titelt Werner Balsen, Bernd Salzmann und Eva Roth: Retter in Not.

EU-Gipfel spannt Schutzschirm für Griechenland. FR-Leitartikel Seite 11

von Rouven Schellenberger: … Europa immer mehr sein will als ein reiner

Finanzclub .. ziehen gemeinsam in den Krieg…“

DIE WELT titelt: EU verspricht Griechenland Nothilfe. Heftiger Streit über

Westerwelle: …die Debatte trägt sozialistische üge .. verspricht

anstrengungslosen Wohlstand..“ Dietmarmoews: Reallöhne, Realleistungen.

Hier irrt die Demoskopiegesellschaft. WELT: Seite3, Gernot Facius:

Kirche, Sex, der Zölibat. Dietmarmoews: WELT vergaß den DFB.

Idee, Produktion, Autor, Direktion: Dr. Dietmar Moews;

Aufnahmetechnik und Admin, Piratencrew Berlin,

Musikwerbung: 4 BEADS 8 Days MP3 gratis Download von dietmarmoews.com


Lichtgeschwindigkeit 200

Februar 12, 2010