Im deutschen Kaiserreich gab es eine kapitalistische Elektroindustrie, die insgesamt den Anschluss an die erste Industriewelt so langsam gefunden hatte. Man korrespondierte mit internationalen Standards, man gründete das nationale Patentrecht. Man bildete Elektrik-Verbände, die sich der Elektrifizierungs-Revolution stellten und man gründete die ETZ, Elektrotechnische Zeitung, die Elektrotechnik, Elektroindustrie, Elektrophysik als Wissenschaft sowie neue Ausbildungsberufe für „Elektriker“, Elektrotechniker, Elektroingenieure, Handel und Im- und Exportgeschäfte veränderten das Leben.
Ein Genie, wie Werner von Siemens, der quasi den Dynamo erfand und an eine Dampfmaschine anschloss, der auch Telegrafie und Atlantikkabel entwickelte, der ein eigenes Dreimaster-Segelschiff zum Kabellegen und Kabelfischen durch Sturm und Wellen führte, der Kupferminen betrieb und die ganze Elektrowelt persönlich bereiste …
So stand in der ETZ im Februar 1893: Goebel vor Edison.
So stand es aber – bis heute unerklärlich, wie es dahinkam – bereits auch im Februar 1893 in der Springer Lokalzeitung NDZ (Neue Deister Zeitung) – es gab bereits Telegramme und möglicherweise Telefonkontakte zwischen New York und Deutschland – die NDZ klärt es nicht auf).
Das war von Pope aus dem Electrical Engineer und landete also in Echtzeit in der Springer Zeitung von J. C. Erhardt.
So stand es wieder in der ETZ im Jahr 1923.
So stand es wieder in der ETZ und in der Neuen Deister Zeitung im Jahr 1929. Da brachte die deutsche Elektrolobby erneut „Goebel vor Edison“.
Die Nazis sprangen zunächst – 1933 – gar nicht so auf eine Springer Göbel-Lüge auf, auch wenn man eine Schule nach Heinrich Göbel benannte. 1935 war Göbel in Springe vergessen, schreibt Archivar und Chronist in Springe, Andreas Lilge, in der Stadtchronik 2002.
Noch 1950 wehrten sich die aus der Nazi-Unterjochung entkommenen Sozialdemokraten von Springe gegen eine Göbel-Huld und machten das erste große Stadtfest 1950. Also, die erste große öffentlich und offizial durchgeführte Bürgerparty in Ort Springe nahm auch Tradion und Geschichte auf, aber im Nachkriegsjahr 1950 ohne irgend eine Erwähnung des Göbel (wenngleich man ja eine nach Göbel benannte Schule und ein erlogenes Geburtshaus am Oberntor hatte).
Auch lehnten die gewählten Stadträte die Benamung des neuen Parks als „Heinrich-Göbel-Park“ ab, der dann offiziell nach dem Bürgermeister „Walter-Lichtenberg-Park“ offiziell tituliert wurde und aber als „Volkspark“ zur Stadtgeschichte wurde.
Der als Heinrich Göbel im Jahr 1818 im damals noch Hannoverschen Springe geborene, im Jahr 1848/49 nach Amerika ausgewandert – hieß längst Henry Goebel Senior (Sr.) -. Er war seit den 1850er Jahren US-Amerikaner in New York. Goebel Sr. hatte am Lebensende 1893 eine besondere Liste gerichtlich-notorischer Feststellungen – die alle in Originalgerichtspapieren archiviert und öffentlich zugänglich sind – gegen sich. Nachdem er seit 1882 versucht hatte durch Patentbetrug und gerichtlicher Falschaussagen, sich selbst rückwirkend zum Glühlampen-Erfinder zu erklären, lange nachdem diese Glühlampen vielfältig von anderen Patentierern publiziert und offiziell patentiert waren sowie bereits weltweit produziert und genutzt wurden: Elektrisches Licht! – das war eine Sensation – das wurde rasant verbreitet, nebst allen technischen Ausstattungen, die ebenfalls Erfinder EDISON beitgetragen hat und – die ersten Elektrostrom-Fabriken er selbst sogar in Musteranlagen in New York gebaut hat.
Der NSDAP-Rasseforscher Dr. Achim Gercke propagierte Heinrich Göbel in der Neuen Deister Zeitung, Willy Städtler, Verleger der Neuen Deister Zeitung, bis 1945 NSDAP, Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt, bis 1945 NSDAP und Altbürgermeister Fritz Jürges, bis 1945 NSDAP, hatten für Springe den großen Deutschen zum Idol erhoben, womit sie als Entnazifizierte schafften, was bis 1945 mit Hitler nicht gelungen war: Der Sieg über Amerika und über Edison.
Die Lege-Henne von Springe meinte der Glühlampen-Kriminelle Heinrich Göbel (1818-1893) sei durch einen Hermann Beckmann in der Elektrotechnischen Zeitung (ETZ) im Jahr 1923 als Glühlampenerfinder in einem Gerichtsverfahren im Jahr 1893 festgestellt worden, aber dem Beckmann halfen dabei gefälschte und wahrheitswidrige Quellen, die er zitiert hatte. Dann schloss die Lege-Henne, der Herr Beckmann habe den Glühlampen-Göbel im Jahr 1929 nach Springe gebracht.
Ich will nichts ersparen – immer wenn die Lege-Henne ein Ei gelegt zu haben glaubt, gackert sie aufgeregt und schreibt eine Disqualifizierungsarbeit.
Misserfolg macht bescheiden und schlicht.
Nun schloss die Lege-Henne, den Beckmann-Glühlampen-Göbel hätten die Nazis nach 1933 sehr gerne angenommen. Und die Springer Nazi benannten im Jahr 1939 ihre Mittelschule Heinrich-Göbel-Mittelschule.
Und ganz ehrlich machte die Lege-Henne dann daraus, dass man auch nach dem Krieg Heinrich Göbel in Springe am Deister mit einer großen Festwoche huldigte.
Und nun hatten mehrere Lege-Hennen den Wunsch ein Krimi-Buch aus der missratenen und nicht betreuten Qualifizierungsarbeit zu publizieren. Wer selbst Genosse ist oder wessen Vater Entnazifizierten-Linie-Rektor in Springe war, ja nun: Wir schreiben mittlerweile das Jahr 2006 bzw. dann 2007 als das Buch rausgebracht wurde, Print on Demand bei Zu Klampen Verlag Springe, Titel:
>Die Göbel-Lege-Henne Der Kampf um die Glühbirne<
Die Lege-Henne erzählte in dem Krimi-Essay, es sei da wohl ein Irrtum geschehen. Denn Heinrich Göbel hatte mit Hilfe von beeideten schriftlichen Erklärungen und fast 150 Zeugen aus der Nachbarschaft der Monroe Street von Lower East Side Manhattan, New York, im Jahr 1893 versucht, die Gerichte davon zu überzeugen, dass er bereits lange bevor Thomas Alva Edison den Entwicklungsdurchbruch mit ersten hochohmigen Glühlampen im Jahr 1879 gelungen war, wie es zweifelsfrei jeder wusste, als deutschamerikanischer Außenseiter ebenbürtige Lampen hergestellt gehabt haben wollte, was kaum jemand wusste – aber die Bekannten, Freunde und viele Kinder Göbels.
Die Lege-Henne nannte deshalb Heinrich Göbel einen Hochstapler, ohne es beweisen zu können und führte für die Göbel-Huldigung nach 1945 ein neues Wort für den
Irrtum in Springe
ein (man nennt sowas heute „Labeling“ und „Wording“).
Das Wort der Lege-Henne lautete
LEGENDE:
Heinrich Göbel, Erfinder der Glühlampe und Entdecker des Bambus-Kohlefadens, 25 Jahre vor Edison, im Jahr 1854.
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Dietmar Moews meint: Wer nicht völlig irregeführt versteinert ist, wird die ETZ, als Repräsentanz des deutschen Elektrogeschäfts verstehen können, also
ETZ 1893 ztiert Pope vom Electrical Engineer, 1893
Feldhaus zitiert ETZ 1915
ETZ zitiert Feldhaus und ETZ und Pope 1923
1929 ETZ bringen die Verbände, die Elektroindustrie und die Wirtschaftspolitiker
mit der ETZ die „Göbel vor Edison“-Behauptungen erstmalig nach Springe.
1935 benannte man eine Heinrich-Göbel-Schule in Springe, doch der Hitlerstaat stieg gar nicht auf einen Göbel-Lampen-Deutschismus ein. Pläne für eine Göbel-Bastei blieben also hängen.
Erst nach dem Zusammenbruch 1945 brachten Entnazifizierte im Jahr 1954 eine erneute Göbel-Propaganda in Springe auf, die nun auch amtlich betrieben wurde: Straßenname, Göbelbastei, Großes Lichtfest mit viel Auflauf.
Und jetzt möchte ich gerne von dem späteren Bürgermeister Gerd Schwieger wissen, wie er als SPDist dazu gekommen ist, die Entnazifizierten-Göbel-Linie zu übernehmen und geradezu dummdreist zu vertreten?
Schwieger hat kein einziges Argument und keine Kenntnisse, die das heute bekannte Archivmaterial bietet.
Nun schreibt Schwieger, nunmehr aus Norddeutschland, also Entnazifizierten-Leserbriefe in der NDZ mit unverschämten Ton und völlig ohne Argumente dafür, wie er dazu kommt, immer noch den Sinn der Erinnerungskultur nicht begreifen zu können, nur weil mal Dr. Achim Gercke im Jahr 1954 die Springer Deister Zeitung nutzte.
Ja, sehr wohl, die NDZ brachte die Göbel-Texte des NSDAP-Rasseforschers Dr. Gercke erneut im Jahr 2004 (nach 50 Jahren), da war Bürgermeister Schwieger selbst bereits im Abseits der SPD-Posten gelandet, der aber für die neue (alte) Stadtchronik noch mit Göbel vor Edison im Jahr 2002 der geistige Bruder von Callies war, seinem SPD-Partner von Springe.
Auch Horst Callies vertrat die Entnazifizierten-Linie und sagt bis heute nicht, wie er als Geschichtsprofessor dazu kommt, Geschichtsfälschung zu propagieren? – weils die Deister Zeitung so gerne hatte? – weil es die Springer Lehrer alle so mitmachten? Verschickt dann ein Geschichtsprofessor Lügenbriefe an die Bildungswelt? Dietmar Moews hält solche Giftwerke als Originalkopien aus dem Springer Stadtarchiv im eigenen asz-archiv in Köln – es ist unglaublich, aber Callies Briefe-Lügen sind da: Prof. Dr. Horst Callies.
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Als deutlich wurde, dass der Hitler-Furor Selbstzerstörung würde, und die NDZ voll der Todesannoncen war, lautet es am 31. März 1943:
„Aus „kriegsbedingten Gründen“ muß die Neue Deister Zeitung ihr Erscheinen einstellen.
Erstes Stadtfest nach dem Kriegsende fand nach Hunger und Elend im Sommer 1950 statt. Das Kriegsende wurde als deutsche Kapitulation am 9. Mai 1945 offiziell und als Zusammenbruch bereits einige Wochen vorher in Springe am Deister erlebt. Da kamen „desertierte“ Wehrmachtsoldaten zu Fuß aus Frankreich oder von der Brücke in Remagen ins Deistertal aus dem Krieg zurück. Das Wort „Lichtgott aus Springe“ hatten die damals nicht „ins Feld“ gebracht
Schon im April 1945 erlebten Springer russische Gefangene auf Transport von Sennelager, aber auch amerikanische Soldaten und Endsieg-Fliegerangriffe. Gleichzeitig gab es noch Panzerfäuste und Flugabwehrkanonen, die den Feind bis zur letzten Kartoffelschale bekämpften und SA-Uniformierte, die Einheimische zum Durchhalten zwangen. Es hieß anfang April 1945, Springe würde nicht gegen die alliierten Besatzer verteidigt. Während die Springer Frauen und Kinder den April 1945 Kriegsgetöse und Bomberflüge, Fliegeralarm und völlig übergedrehte Restnazi-Soldaten auszuhalten hatten, verkrochen sie sich im Wald, sogar in der Tropfsteinhöhle am Hallermuntskopf.
Springe war dann zunächst 1945 unter britischer Besatzung und britischem Militärregime. So haben es die beiden Zeitzeugen der „Zeitzeugengeschichte“, der Springer Postbote Heinrich Kalisch und der später zugewanderte Historiker Hans-Heinrich Seedorf, aufgeschrieben. Diese Überlebenden bezeichneten sich selbst als im Hitlerreich, in den damaligen NSDAP-Kinder- und Jugendorganisationen als überzeugte, begeisterte, verführte junge Deutsche.
Im Frühjahr 1947 löste der alliierte Kontrollrat den Preußischen Landtag auf. Damit erst begann die Geschichte eines neuen Landes – Niedersachsen, mit der Hauptstadt Hannover.
Das Springer Lokalblatt NEUE DEISTER ZEITUNG, des Familienunternehmers STÄDLER, der Mitglied der NSDAP war, wurde erst 1949 wieder – mit einer Publikationslizenz der britischen Besatzer – neugestartet. Lebensmittelnot und Wohnungsmisere waren nach dem Wiedererscheinen ab 22. Oktober die NDZ-Themen. Es war die ausdrückliche Neuaufbaulinie der Briten für Springe, demokratische Selbstbestimmung zu organisieren. Die Briten wollten ein gewisses „bottom-up“ der britischen Demokratie herleiten, anders als das gescheiterte „top-down“ der Weimarer Republik, das zum Hitler Despotismus geführt worden war.
Die Nazis von Springe erhielten 1945 von der Besatzungsmacht die Auflage, keine politischen oder gemeinschaftlichen Ämter wahrzunehmen, sie hatten zunächst weder passives noch aktives Wahlrecht. Doch anders als die brutale sowjetische Militärmacht gab die britische Militärregierung der aufzubauenden deutschen Verwaltung den Vorrang vor der politischen Säuberung und stellte zahlreiche ehemalige Beamte des sogenannten Dritten Reiches wieder ein bzw. beließ sie auf ihren Posten. So wurde der NSDAP-Bürgermeister Fritz Jürges, der seit 1918 auch schon in der Weimarer Republik seine Stelle erfüllt hatte, auch bei den Briten im Neuanfang 1945 geduldet.
Im Sommer 1949 stellten die drei Westalliierten die Entnazifizierung ein. Damit war auch der aus Goslar zugewanderte selbstentnazifizierte Dr. Gustav Degenhardt entsorgt, der NDZ-Verleger Städler war fein raus, der Bürgermeister Jürges usw. sagte man „PG“: Pech gehabt.
Bis dahin hatte jeder überlebende Deutsche, auch die Springer, einen Entnazifizierungsbogen mit 131 Fragen auszufüllen. Ein unentbehrlicher Amtsarzt in SA-Uniform, den jeder kannte, der noch im Februar 1945 einer 73-jährigen jüdische Mitbürgerin ihre Transportfähigkeit nach Theresienstadt attestiert hatte, war folglich für Jeden, der nach 1945 im öffentlichen Dienst tätig werden wollte, darauf angewiesen sich von diesem Mitläufer genannten Braunhemd-Nazi vertrauensärztlich untersuchen lassen. 1951 beschloß auch der Niedersächsische Landtag das „Gesetz über den Abschluss der Entnazifizierung“.
Und nun das:
Die neue Demokratie in Springe schuf eine Grünanlage mit Gold-Fischteich und Insel – sogar mit Schwänen. Mückenplage hin Gärtnerkosten her – der Park erhielt einen Namen. Die Stadträte beschlossen, den neuen Park nicht Heinrich-Göbel-Park zu taufen, wie jemand vorgeschlagen hatte, sondern lieber den sozialdemokratischen Begriff VOLKSPARK zu nehmen.
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Dietmar Moews meint: Mit meinem Gutachten zur Quellenkritik Goebel 2021 sind der Erfindergöbel und der Pioniergöbel wissenschaftlich überführt. Stattdessen hat man nun einen Verbrecher-Goebel hinzunehmen – zumindest mal den Begriff „Heiliger“ und „Vorbild für die Kinder“ zu streichen.
Schon kurznach der Kapitulation, das war die Osterzeit – was ja mal zu Ostern anzumerken ist, wenn es sich doch nicht um einen Western handelt -, ist in Springe eine „britische“ Neuorganisation eingeleitet worden – segensreich, aber:
Mit dem vorhandenen Personal – bis die ganzen überlebenden Springer Sozis, Kommunisten und Bibelforscher aus den Lagern nach Springe entlassen worden waren, die dann Springe mit britischen Demokratievorgaben reorganisierten sollten – wurde nun aus Hunger und Not Demokratie gemacht werden.
Und dann übertrug man das Sumpfglände aus Kircheneigentum, östlich der Domäne (heute Rathaus und Museum, Richtung B 217), ins Grundeigentum der Kommune.
Und man wünschte sich statt eines Mückenbrut-Loches eine Grünanlage – einen Park. Das wurde sehr umstritten. Dann also Park. Und dann der Name des Parks. Und dann der Vorschlag Heinrich-Göbel-Park.
Und dann – 1950 – abgelehnt.
Vom Springer Volksvertretern wurde der eher sozialdemokratische Wertbegriff VOLKSPARK entschieden.
So viel 1950.
Erst 1951 war Niedersachsen mit Landtagsbeschluss entnazifiziert!
Und dann erst kamen die alten Nazis in Springer zur Göbellage.
Während das erste Stadtfest 1950 von Degenhardt noch völlig ohne Göbelnennung aufgepoppt worden war, suchte man Feieranlässe. Alljährliche lokale Jahresfeste wurden ab 1951 die Forst-Grenzbeziehungen. – Bald kamen die frischentnazifizierten Goebel-Springer hinzu.
Also erst nach 1950, als der NSDAP-NDZ-Städler, der NSDAP-Degenhardt-Stadtdirektor, der Bürgermeister und Landrat NSDAP Fritz Jürges dazukamen. – Wann kam – Ex-Dr. Achim NSDAP-Gercke zum Zuge?
Wann: schrieb der ehemalige Spitzen-Nazi-Rassentheoretiker, als „Dr. Achim Gercke, Adensen“ erstmalig in der NDZ über Heinrich Göbel?
Ab 1949/50 durfte die NDZ wieder erscheinen.
Frage: Wann erschien erstmalig eine Heinrich-Göbel-Park-Werbung in der NDZ?
Wann erschien erstmalig nach 1950 Göbel in der NDZ?
Wann durfte Gercke erstmalig in der NDZ auftreten?
Was wurde da bis 1954 für Göbel publiziert?
Dietmar Moews sieht hierin eine konkrete EX-NAZI-Ingroup (die den Heinrich-Göbel-Park noch nicht durchsetzen konnte), die danach aber aufdrehte.
Ob Lehrer Dr. Gresky – der mit der Übersetzungsfälschung der Göbel-Akten – Nazi war? Wie wurde man damals Doktor?
So geht es doch munter weiter – weg von Beckmann – hin zu Springer-Goebel. Was haben nur die Legendenhüter Callies und Rohde da zur eigenen Verdummung im Jahre 2007 publiziert?
Wo wird Gercke in einer angeblichen Doktorarbeit erwähnt – oder als Gehrke vertuscht?
Und noch eine strukturelle Feinheit:
Während im Hitlerdeutschland von oben, von der Reichsregierung, die Landkreise und Regierungspräsidenten lebenswichtige Funktionen für die Kriegsorganisation ausübten (Luftschutz, Stellungsübungen, Lebensmittelkarten usw.), wurden die lokale Lebenswelt, die Kommunen davon weitgehend freigehalten. Statt lokaler Selbstbestimmung herrschten in Springer – in der Nazidoppelstruktur (analog zu Frick Reichsinnenminister/ Himmler SS-Innenterrorist) die SA-Standarten gegenüber den Bürgermeistern.
Staatsheoretisch war also die lokale Basis abgekoppelt und wurde von den lokalen SA-Größen quasi informell traktiert.
1952 war es umgekehrt: Die 1952-Nachkriegsnazis von Springer machten ihr Lokalidol, den Göbel gegen Edison, ohne Landkreis, ohne die Landräte und ohne die Landesregierung.
Der Springer-Göbel wurde vom Goebel-Springer-Nazis, zusammen mit den Industrieverbänden, den Elektro-Lobbyisten, von Osram, Siemens und ETZ, mit dem Brockhaus im Hinteergrund mobilisiert – so von Altnazi Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt, der als „Knochengustav“ auf dem Judenfriedhof sein Wohnhaus baute, organisiert und persönlich durchgesetzt.
Da mussten dann Jürges, Degenhardt, Gresky, Städler, Gercke nur noch ins Göbel-Geheul einstimmen, wenn der Lichtgott Göbel mit Schraubverschluss von dem schlesischen Holzbildhauer Helmut Benna, als Holzschnitt gedruckt, erschien.
Ich frage die heutigen Springer Bürger und Bewohner, was sehen Sie, wenn Sie das sehen? Als Internetzbenutzer bilden Sie eine Minderheit in Springer.
Aber glauben Sie nur nicht länger, dass heute, 2021, NDZ-Leser noch eine bedeutende Mehrheit wären.
Und glauben Sie nicht, den amerikanischen Nationalheld Edison zu beleidigen, sei kluge Politik. Edison wird in den USA ganz hervorgehoben geehrt, weil er einer der entscheidenden Menschen war, die die Epoche der Elektrifizierung in der ganzen Welt herbeiführten.
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FINE E COMPATTO
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Heute las ich in einer älteren Ausgabe der Neue Deister Zeitung aus Springe am Deister. Die Redakteure in Springe haben sich einen Oberflächenstil zugelegt, weil vermutlich bei gründlicherer journalistischer Arbeitsweise kein Blatt zum Redaktionsschluss fertig würde – hat man dort doch auch immer gleichzeitig den NDZ.de-Auftritt im Auge, der nicht hinter dem Tageszeitungsrhythmus herhängen darf, sondern stets auf der möglichst aktuellen Höhe der Echtzeit-Agenturen sein möchte – dazu möglichst gute Abbildungen. Und jetzt hatte ich also eine Titelseite, die dem Lokalreiz entsprechen sollte. Es brachte die NDZ in ungewöhnlichem Großformat den folgenden Titel:
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Dietmar Moews meint: Ich weise auf das neue Gutachten 2021 zum Forschungsstand hin: Dr. Dietmar Moews zu >Goebel Quellenkritik 2021<, im asz Köln erschienen.
Liebe Benutzer*ienen der LICHTGESCHWINDIGKEIT bei WordPress, es folgt ein Text/Bild-Beitrag, den ich für die Leser der NDZ (Neue Deister Zeitung Springe) verfasst habe. Der Text ist wegen meiner Urheberrechtsansprüche bislang nicht von der NDZ publiziert worden. Der informative Text bringt Fakten, die beweisen, dass und wie durch Jahrzehnte hindurch den Lokalblattlesern der Kleinstadt Springe am Deister durch die Neue Deister Zeitung (NDZ) eine IRREFÜHRUNG eingebrannt worden ist.
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In einem mit kommunalem Geld erstellten Bildband der beiden Springer Heimatzeugen, Heinrich Kalisch (1925-2003) und Dr. rer. nat. Hans-Heinrich Seedorf (1923-2020), mit dem Titel „Zeitzeugengeschichte von Springe von 1925 bis 1956“, wurden zahlreiche Erinnerungen von Zeitzeugen mit Briefen, Worten und Bildern und Archivgütern dokumentiert und leider auch geschichtsmanipulativ verschwiegen. Die historisch wertenden Teile von Kalisch/Seedorf sind wesentlich irreführend oder gar falsch. Sie behaupten z. B., der Springer Heinrich Göbel habe im Jahr 1854 die elektrische Glühlampe erfunden. Sie verschweigen den ersten Verfasser der Orts-Chronik, den umgekommenen Juden und Springer Lehrer, mit Nazi-Berufsverbot, Dr. Heinz Brasch. Dabei danken Kalisch/Seedorf allen möglichen Geschichtsfälschern, den Lehrern Wilhelm Hartmann, Friedrich Fischer und Wilhelm Haverkamp sowie dem Alt-Bürgermeister Jürges, der den Juden Brasch persönlich für diese Stadtgeschichte indienst genommen hatte und ekelhaft ist dann folgender Nachsatz:
„…Die Rücksichtnahme auf noch Lebende, die undurchsichtigen Verhältnisse dieser Zeit und die völlig unzureichende Quellenlage machten eine eingehende Behandlung der Zeit des Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit für die Verfasser unmöglich. Das nachzuholen war auch eine Aufgabe des jetzigen Buches …“. Und Kalisch/Seedorf schwingen sich geschichtsklitternd auf: „18. Bericht: Der Führerstaat: (Einparteienstaat) Die Nationalsozialisten verfügten über eine straffe Organisation, die sie befähigten, in kürzester Zeit von der Spitze bis zur Basis taktische Entscheidungen zu fällen und umzusetzen. Die Partei war eine lückenlose Superorganisation. Sie erfasste über die verschiedenen Gliederungen alle Berufe und Stände des deutschen Volkes. Keiner durfte abseits stehen. Alle wurden erfasst, nicht nur im öffentlichen Leben. Alle Organisationen der Partei waren hierarchisch aufgebaut und jede Stufe mit einem verantwortlichen Führer besetzt, der streng den Anweisungen seiner Vorgesetzten zu folgen hatte …“ (S. 37).
So ging es auch Brasch – aber unsere Springer Chronisten haben dafür eine Lücken-Superorganisation. Wer nicht studierter Historiker war, hätte in den Tagebüchern von Goebbels oder Rosenberg lesen können. In den Aufzeichnungen und Analysen zum NSDAP-Innenleben, dem SS/SA-Konflikt, den geografischen und linken/rechten Gruppenkämpfen, wird keineswegs mitgeteilt, dass – wie vom Führer gefordert – Staat und Politik sich führen ließen (vgl. Brendan Simms 2019). Und wer Zeuge war, wie die beiden Kalisch/Seedorf, sollte verstanden haben, dass und warum die „Superorganisation“ den totalen Untergang verursachte. Das entging den beiden heimatfreundigen Pioniere der Zeitzeugenschaft , auch auf sich selbst zu beziehen, offensichtlich:
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>Pioniere der Irreführung als lokale Domäne der Neuen Deister Zeitung von Springe< – 18. September 2020
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Heute brachte die NDZ in ungewöhnlichem Großformat den folgenden Titel:
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Im hinteren Teil des Provinzblattes NDZ, auf Seite 8, wird nämlich ein Pionier als Idol der historischen Wahrheit zuwider eingepflegt. Auch die aktuelle Leitung der NDZ deckt bis heute nicht die eigene führende Rolle daran auf. Ein Unterklassen-Auswanderer, 1848 aus Springer, wird 2020 weiterhin als Pionier der Entwicklung des elektrischen Lichts den einheimischen Lesern erklärt. Man tut so, als habe ein Heinrich Göbel (1818-1893) in USA gegen Edison prozessiert, vor Gericht gesiegt, als „Pionier“ große Abstandsgelder erhalten und sei dann zu früh gestorben. So lehrten auch die Lehrer nach dem Krieg (1939-1945) ihren Schülern in Springer. Man hatte sogar eine Heinrich-Göbel-Schule benannt und wollte den Volkspark „Heinrich-Göbel-Park“ nennen. Schon der Orts-Chronik-Verfasser, der Lehrer Dr. Heinz Brasch, erfand bereits 1943 die Göbel-Pionier-Idolisierung. Es wird noch im Jahr 2021 so gehalten.
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Als Göbel-Gutachter erhielt ich die Anfrage, ob ich die Einstein-von Braun Atomexperimente im Springer „Wegemeisterhaus“ für möglich halte, und habe darauf meinen folgenden Text für die NDZ geschrieben. Jedenfalls treten für mich ganz harte soziologische Tatsachen der proaktiven lokalen Führungs- und Meinungsmacht hervor zur Frage: „Was halten die Bewohner der Kleinstadt Springer für wahr? Woher haben sie ihr vermeintliches Wissen? Wozu schweigen sie lieber? Vielleicht können die Menschen aus folgendem Narrativ etwas über Massenkommunikation im Kleinen lernen:
>Springer* als moderner Pionierort mit Einstein
Der Springer Ortsbürgermeister Karl-Heinz Friedrich (CDU) freute sich über kostengünstige neue Idole und Pioniere für den kreativen Ort hinterm Deister. Zumal bereits Einsteins Familienunternehmen als Pioniere des elektrischen Lichts große Straßen-Beleuchtungsprojekte in München, Zürich und Wien realisierten, womit zusätzlich Bezug zur Lichtstadt Springer offenkundig ist. So könnte auch der Leuchtkörper am Ebersberg zur „Einstein-Bastei“ umgewidmet werden, der den ersten Atomsprengkörpern, von 1915 aus Springe, sehr ähnelt.
* Springer (sic!) nannte Henry Goebel Sr. seine Heimatstadt Springe in seiner ersten von sieben Eidesstattlichen Erklärungen im Januar 1893 in New York.
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Es ist zu vermuten, dass auch lange nach dem geistigen Aufkommen von Münchhausen in Springe (Göbels Lehrer), auch Einstein und Wernher von Braun bereits im Jahr 1914 in Springe die ersten erfolgreichen Experimente mit kleinen Atombomben durchführten (Jahrzehnte vor Großbritannien).
Wie die NDZ jetzt vom „Einsteinkreis“ erfuhr, der aus Mitgliedern des Springer Geschichtsvereins und dem damaligen Nachkriegs-Superintendent Heinrich Grimm bestand, gab es ein Labor im ehemaligen Wegemeisterhaus, nahe der Kaiserrampe. Dort sollen die ersten Testexplosionen erfolgreich stattgefunden haben
Einstein/ von Braun hatten jeweils die Nachtzeit des 31. Dezember genutzt, wo die Sylvesterfeiern und das übliche Feuerwerk, für akustische Deckung sorgte. Die radioaktiven Rückstände wurden in den Nebengebäuden des Laves-Jagdschlosses zwischengelagert. Sie sollen die ehemalige „Kaiserrampe“ und einen Sonderzug der Reichsbahn benutzt haben und direkt in der Einsiedlung (ehem. Lohöfer) gewohnt haben. Schwerer persönlicher Streit zwischen dem älteren Einstein und dem jüngeren Wernher von Braun um verfügbare Forschungsgelder beendete deren Zusammenarbeit in Springe.
Während die beiden Pioniere der Atomphysik, Einstein und von Braun, später von den USA angeworben wurden, hatte Hitler (in Springe) gegen Ende der Weimarer Republik noch selbst versucht, die fortschrittliche Waffentechnik in Deutschland zu halten.
Der NDZ liegen Auszüge der Korrespondenz zum Atomlabor „Wegemeisterhaus Springe“ vor, die aus dem Nachlass der Springer Geschichts- und Naturwissenschafts-Professoren, Horst Callies und Hans Heinrich Seedorf, stammen sollen. Vor einigen Jahren präsentierte Museumspionier Prof. Callies sogar ein Glasgehäuse (NDZ berichtete), das mutmaßlich zum Bau der Einstein/von Braun-Atombomben-Modelle verwendet worden sei. Callies bezeichnete dieses Gehäuse als „Fliegenfalle“. Dafür erhielt er sogar das Bundesverdienstkreuz.
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Der Springer Ortsrat besitzt vom eigenen Rang als Pionier-Stadt bislang nur Geheimpapiere im Stadtarchiv, die von Patent-Gerichtsprozessen zur Kernspaltung aus den USA stammen. Vom geheimen Atomlabor im Springer Wegemeisterhaus besitzt das Stadtarchiv keine Dokumente, obschon sowohl Prof. Callies wie auch Prof. Seedorf im Museum auf dem Burghof jahrzehntelang aktiv waren. Man könnte allerdings im Museumsarchiv oder in den geheimnisumwitterten Oscar Musal-Papieren, des Amtsgerichtsrats, fündig werden.
Sollte jetzt ein Sturm der Springer, besonders auch der Schüler, auf das Stadtarchiv erfolgen, selbst zu sehen, was die geheime Orts-Geschichte noch alles sagt, hätte die NDZ allerdings viel zu tun, wenn sie die Führungsrolle fortsetzen möchte. Und es drängt erneut der akute Personalmangel für Stadtarchiv und Museum wieder auf die Tagesordnung von Stadtrat und Ortsrat (nach Abgang des Stadtarchivars Andreas Lilge; NDZ berichtete).
An sich kann preisgünstig die „Einstein-Bastei“ aus der bislang so genannten „Göbel-Bastei“ gemacht werden – der Leuchtkörper ist durchaus als Fantasieform eines Atomsprengkörpers gut geeignet. Auch ließe sich ein zweiter Pferdehalfter am alten Springer Amtsgericht neben dem ersten anbringen, der an den Stadtarchivar Andreas Lilge mit folgenden Worten erinnert: „Herausgeber der Ortschronik Springe im Jahr 2002 und Pionier des Archivwesens“.
Eine Verdi-Göbel-Lilge-Darstellung lässt sich als Idolisierungs-Symbol für den Fremdenverkehr und durchaus auch international vermarkten, sobald es um Idole und Pioniere geht. In der Pipeline des Springer Stadtmarketings befinden sich auch weitere Modelle, z. B. Bill Wyman als Hannah Arendt-Double, Keith Moon als Charles Aznavour und Mireille Matthieu.
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Dietmar Moews, Köln am 18. September 2020, meinte: Die beiden Zeitzeugen, Kalisch und Seedorf, haben ihre persönlichen Erlebnisse und ihre „Heimatverbundenheit“ – als Weltkriegsflüchtlinge – zusammengetragen und publiziert, wofür ich ihnen danken möchte. Springe hat kaum derart Sozio-Geistiges hervorgebracht – die beiden sind damit alleinstellend. Ich bedauere die Lücken, aber ich finde die Brasch-Verleugnung von Kalisch/Seedorf beachtlich. Die beiden Autoren haben weder Musal befragt, noch Achim Gercke, noch Hartmann 1954 korrigiert.
13. Änderung / Ergänzung des Wortlautes auf den Gedenktafeln von Heinrich Göbel. Herr Friedrich stellt den Antrag vor. Er bittet den Bürgermeister, Herrn Springfeld, eine Stellungnahme zu der Thematik abzugeben. Herr Springfeld stellt klar, dass aus seiner Sicht die Stadt weiterhin stolz auf Heinrich Göbel sein darf. Der Teil gehört zur Stadtgeschichte und dieser solle auch nicht gestrichen werden. Er informiert, dass es keine rechtliche Verpflichtung etc. gibt, die eine Anpassung, Ergänzung oder Ähnliches an den Göbel-Denkmälern vorsehe. Der Ortsrat sei hier vollkommen frei in der Entscheidung. Er könne sich vorstellen, kleine Tafeln zur Einordnung des Sachverhaltes zu ergänzen. Am Ende solle man einen positiven Schlussstrich unter die Thematik ziehen. Der Ortsrat befürwortet die Idee. Bis zur nächsten Sitzung solle nun ausgearbeitet werden, wie ein Hinweistext auf der Tafeln aussehen könnte.
Mittlerweile meint die NDZ, es gäbe eine Anti-Göbel-Truppe, und es sei inzwischen mit Gerichtsklage gegen die Stadt Springe gedroht worden. Denn man möchte doch trotz der wissenschaftlichen Belege, dass Goebel ein gerichtsnotorischer Krimineller war, was gerade durch seine eigeninitiativen Interventionen vor den US-Gerichten mit beeideten Falschzeugnissen (affidavits) gerichtsnotorisch ist. Dazu sind hierbei noch etliche diverse geschäftliche Betrugsdelikte Henry Goebel Seniors sowie seiner Söhne, gegen verschiedene Geschäftspartner und Freunde amtlich dokumentiert worden. Das weiß die NDZ entweder nicht – oder – oder man treibt die Irreführung für ein absurdes Lokalidol weiter.
Was bislang nicht gesehen wurde, ist EDISON, der einer der größten Epochen-Menschen war, auf den die USA ihre historische Identität stellen. Das sollte nicht amtlich von Springe am Deister und auch nicht presseethisch mit einer NDZ fortwährend beleidigt und herabgewürdigt werden – auch, wenn immer noch Alt- und Neu-Nazis in Springe schreiben.
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Goebel der Springer, Verbrecher und Krimineller in Amerika, und die Springer Lauterkeit im Jahr 2020. Was ist NEU – mit der Identifikation der Springer im schwimmenden Ichgefühl und einem Edison-Trotz? – Man sagt: „Ich glaube Göbel“ – um mit angeblichen Eidesstattlichen Erklärungen von anfang 1893 Stolz zu rechtfertigen. Springer“ nannte Henry Goebel Sr. unter Eid, am 21. Januar 1893,„Springer“, schrieb der Elektro-Guru Pope in seinem absurden Zeitungstext THE ELECTRICAL ENGINEER, 25. Januar 1893. Was bedeuteten Edisons Patente? Eigene Patente wandte Goebel selbst nicht an. Erst 1881 fing Goebel als Glühlampen-Werker an und hütete ein Mäppchen mit Zeitungsausschnitten zu Edisons neuen Glühlampen (EW: Sohn Wm. A. Goebel: Kreuzverhör 1893: „certain papers which tell all about it„). Springer ignorieren zwei Tatsachen: Es gab patentierte Glühlampen lange vor etwaigen Göbel-Lampen 1854; aber 1893, vor Gericht, ging es um Lizenzen und das angebliche Goebel Exh. 4.
Diese Neue Sinnlichkeit 77 bringt 7 angebliche Goebel-Texte von damals, wie sie Januar bis April 1893 vor Gericht waren in: >GOEBEL-SPRINGER 2020 – Folge 2<
ZWISCHENFAZIT 1 In >Goebel-Springer 2020 – Folge 1<, in Neue Sinnlichkeit 76 weltweit veröffentlicht, wird das THEMA entfaltet. SPRINGER hat Göbelschilder, Göbelmale, Göbelhaus, städtische Göbel-Proklamationen, das Dauerfeuer der NDZ, Bücher, „Geschichte der Stadt 1954“, „Ortschronik 2002“, „Die Göbel-Legende 2007“, diverse Springer-Selbstbilder, Göbel-Fake im Internetz, eine Göbel-Propaganda des Otto-Hahn-Gymnasiums „Goebel-Projekt“, der Rest des Verkehrs- und Verschönerungsvereins, Brockhauseintragungen, Archivalien, als „Springer bekanntester Exportschlager, neben dem Dschungelcamp“ (Jubiläums Magazin NDZ 145 Jahre v. 1. Juli 2020) aktualisiert.
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Aus SPRINGER GOEBEL 2020 Folge EINS hier noch ein Kurz-Zitat aus OFFENER BRIEF an Bürgermeister Springfeld, September 2020 Neue Sinnlichkeit 76:
„Dipl. Ing., Dr. Dietmar Moews am 28. September 2020 Mainzer Straße 28 D-50678 Köln – 5 Seiten
An den
Stadtrat Springe sowie
Herrn Bürgermeister Christian Springfeld
Rathaus Auf dem Burghof
31832 Springe
betrifft: Verbrecher, Krimineller – „Stolz auf einen angeblichen Pionier“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Springfeld,… Der hier umstrittene Henry Goebel Senior war gerade was mehrere Meineide, Betrug, Betrugsversuche und zivile Intriganz betrifft – nach heutiger deutscher Rechtsstaatsdefinition – gerichtsnotorisch ein Verbrecher, ein Krimineller*. Von Goebels ebenfalls gerichtsnotorischen üblen privaten Verhaltensweisen noch abgesehen. *Verbrecher, Krimineller (bei StGB-Strafmaß über 1 Jahr Haft). …Ich bitte Sie deshalb ausdrücklich, den in der NDZ und im Ratsprotokoll zu findenden Vorschlag, zukünftig „Stolz auf Goebel Sr.“ offizial zu proklamieren, zu unterlassen. Offiziale Feststellung der Springer Stadtverwaltung ist ein normativer Modus.Gesetzlich frei sind öffentliche Meinungsfreiheit und Selbstdesign einer wirklichen Schande;das ist jedem Menschen in Deutschland individuell unbenommen. Zu amtlichen Zwecken der Tourismuswerbung und Stadtmarketing ist Unwahrheit rechtswidrig. Es stehen möglicherweise Abmahnungen, Feststellungen und Kosten für die Stadt in Sicht. Das betrifft Internetzauftritt, schriftliche amtliche Stellungnahmen der Stadt, dieSchrifttafeln, Huhnhaus und Osram-Bastei, die Ortschronik… mit freundlichem Gruß Dietmar Moews“.(Ende Zwischen-FAZIT der Folge 1)
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NEU DENKEN: in >Goebel-Springer 2020 – in Rechtsstaat und Lauterkeit< Folge 2
Es folgen (textkritisch völlig zweifelhaft, s. u. Anm.) die SIEBEN AFFIDAVITS, die HENRY GOEBEL SR. unter Eid, zwischen 21. Januar bis 8. April 1893 in New York, als Zeuge gegen Edison, abgab :
(1) Man muss wissen, dass das amerikanische AFFIDAVIT als rechtlich gewertete Form einem vor einem Gericht persönlich geleisteten Eid gleich ist, stärker als die in Deutschland übliche Form einer Eidesstattlichen Versicherung.
2) Da es Edison im Januar 1893 um unverzüglichen Schutz (3 Anträge auf unverzügliche Unterlassung) gegen akute finanzielle Schäden ging, hatten hier Richter und Rechtsanwälte, allenfalls Gutachter, zu tun; Verursacher waren drei verschiedene Lampenhersteller in drei verschiedenen US-Staaten (lokalisiert bei drei Gerichten). Der Springer Henry Goebel Senior war allenfalls Zeitungsleser, hatte aber persönlich rein überhaupt nichts mit Edisons-Gerichtlichkeiten zu tun. Edison & Co verlangten den Schutz des gültigen staatlich verliehenen US-Patents No. 223,898, erteilt Jan. 27, 1880. und klagten auf „Einstweilige Anordnung der Unterlassung“ der unlizenzierten Nutzung seiner Patentqualität.
3) Bereits zu Beginn der Edison-Glühlampen-Gerichtsverfahren, im Jahr 1885, hatte sich Henry Goebel Sr., Anwälten der Patentverletzer aus Eigeninitiative als „Lampenerfinder vor 1879“, angeboten – Edison-Gegner hatten Goebel kurz kennengelernt, aber keine Geltung oder Beweise für Goebels Prioritäts-Behauptungen erkennen können – es ist gerichtsnotorisch: Goebel konnte keinerlei Beweise oder eigene Musterlampen vorzeigen.
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Henry Goebel hat ab 1881 mehrfach auf Kosten von Kulenkamp versucht, bestehende Patente anderer Patenthalter auf eigenen Namen anzumelden. Das ist serienmäßig mit schriftlichen Begründungen vom Patent Office abgelehnt worden. Goebels Patentanwalt Paul Goepel hat lustig weiter dem Betrugsmandanten Goebel „gedient“, damit die SPRINGER im Jahr 2020 verstehen können, was kein „Pionier der Entwicklung“ ist.
4) Endlich, Ende 1892, als Edison den abschließenden Gerichtstitel für seinen Patentschutz erhalten hatte, begannen die restlichen amerikanischen Patentverletzer sich juristisch für den Endkampf vor ihren Heimatgerichten vorzubereiten. Einige gaben den Lizenzbetrug kampflos auf. Das fachlich hoch angesehene Anwaltsbüro Witter & Kenyon N. Y. N. Y. für die Beklagten, wurde von jenen Ende 1892 immer noch „Edison-Lampen“ herstellenden und vermarktenden Firmen, Beacon/Boston, Columbia/St.Louis, Electr. Manuf./Oconto, mandatiert. Edison veranlasste also drei Klagen auf Einstweilige Anordnungen bei den Gerichten in Boston, in St. Louis und in Chicago, vertreten durch seine Klagevertreter-Anwälte Dyer, Dyer, Mitchell, Fish et al. N. Y. N.Y.
5) Im September 1892 begann das Büro Mr. Bull, im Auftrag der Witter & Kenyon, Argumente, Beweismittel und Zeugen gegen Edison herbeizuschaffen. Bull nahm Kontakt mit Henry Goebel Junior (geb. 1855) auf, Goebel Sr.s Sohn. Dieser Goebel Jr. suchte in der eigenen Familie und in der Nachbarschaft nach Zeugen und „alten Beweislampen“. Zeugen sollten unter Eid bereit sein, zu Protokoll zu geben, diese Lampen früher bei Goebel persönlich erlebt zu haben. Alsdann kam Henry Goebel Junior täglich „Kopfgeld“ zeigend zu seinen Arbeitskollegen in der Spielzeug-Manufaktur, immer wenn es ihm gelungen war, weitere Zeugen zur Vereidigung zu schleppen. Zeugen-Schleppen wurde Henry Goebel Jr.s Hauptbeschäftigung, der darauf seine eigentliche Erwerbsarbeit aufgab. Bald sah man ihn mit Geldbündeln und stets betrunken. Dann kaufte er Glastuben-Rohr und bastelte im September 1892 selbst „Goebel-Beweislampen“, die dann als Exh. No. 1, 2 und 3 durch Herrn Bull von Witter & Kenyon als angeblich alte Goebel-Lampen in Boston dem Gericht des Richter Colt vorgelegt wurden. (Alle vorstehenden und folgenden einzelnen Angaben und Details sind gerichtsnotorisch sowie in den Elektrofachzeitschriften prozessbegleitend, im Jahr 1893, publiziert und von Dietmar Moews nachgewiesen, vgl. Moews-Archiv in Köln).
6) Erst jetzt, Ende 1892, zog Henry Goebel Jr., auf Verlangen der Witter & Kenyon, seinen Vater, den in Springer als Heinrich Göbel im Jahr 1818 geborenen Henry Goebel Sr. (inzwischen 74 Jahre alt, außerhalb in Tappan als Ruheständler wohnend) in dieses Zeugengeschäft hinein. Nachdem Anfang Januar 1893 Edisons persönliche Eidesstattliche Erklärung zum Patentanspruch bekannt wurde, berieten sich Witter & Kenyon und der berühmte Elektro-Lobbyist Pope mit Henry Goebel Sr.; Pope spitzte Goebel darauf zu, eigene Behauptungen gegen alle von Edison aufgezählten Patent-Qualitäten aufzustellen und zu beeiden. (vgl. 1. und 2. Affidavit). Goebel kam in seiner ersten Affidavit – brühwarm Edison antwortend – quasi „rückblickend“, auf ein Goebel-„Pionierwesen“, entweder vor 1848 in Springer oder vor Edisons Patentjahr 1879. Witter & Kenyon gaben im Januar 1893 auf, die Patentverletzungen ihrer Mandanten abzustreiten. Stattdessen machten sie „Goebel-Defense“. „Goebel-Defense“ – das ist heute RECHTSGESCHICHTE – kaum wert, STOLZ oder PIONIERWESEN vom Falschzeugen Goebel darin zu finden. Es war Zeitverschleppung als Prozess-Verfahren, bis das Edison-Patent 1894 auslief. Man brachte gegen Edisons Lizenzanspruch EX PARTE eine angebliche Goebel-Glühlampen-Priorität vor den Richter. Dazu Franklin Leonard Pope in ELECTRICAL ENGINEER sowie die New Yorker Tageszeitung THE SUN setzten „Goebel-Defense“ in Gang – nun fehlte noch ein Eid dazu von Henry Goebel Sr. als sein eigener Kronzeuge, begleitet von unkompetenten gekauften Zeugen.
7) Jetzt erst folgen die 7 Goebel Sr.-Affidavits (hier in Folge 2) , die in den „Hearings“ vor den Richtern zur Klärung beitragen sollten (diese hunderte Zeugen wurde von den Richtern weitgehend ignoriert): Immerhin, Popes großer Artikel der übersehenen Wiederentdeckung Henry Goebel Sr.s, der angeblich schon in den 1850 Jahren Edison antizipiert haben wollte im E E am 25. Januar 1893 sowie THE SUN, „HENRY GOEBEL, INVENTOR – THE MAN WHO SAYS HE IS THE PIONEER OF ELECTRIC LIGHTING“, gleichzeitig, am 26. Januar 1893, bestärkten die Zeitkosten durch „Goebel-Defense“.
8) Die unter EID von Henry Goebel Sr. aufgestellten schriftlichen Selbstbezeugungen vom 21. Januar 1893 kamen ohne jegliche Beweise daher. Der Boston-Richter Colt hätte Goebel Sr. persönlich vorladen müssen und ihn zur allseitigen Befragung und Mitwirkung als Zeuge aufzufordern gehabt. Stattdessen kam es zu weiteren sechs Eidesstattlichen Erklärungen Goebel Sr.s, (s. u.) die noch heute jeder lesen kann, ohne zu wissen, ob und wo diese Texte in den drei Verfahren wirklich vorgelegt worden waren, wer die wirklich verfasst hat, egal, ob da Henry Goebels zittrige Unterschriften drunterstehen oder nicht, egal ob in Deutsch mit englischer Grammatik (oder konnte Richter Colt einen deutschen Text verstehen? – NEIN) – was zählte, waren also immer die englischen Affidavits.
9) Immerhin „musste“ der 74-jährige Henry Goebel Sr., noch Ende Februar 1893, eine Woche nach Boston reisen, um dort bei der von Edison verklagten Lampenfirma Beacon Vacuum Pump & Electrical Co. et al. konkret und eigenhändig Beweis-Nachbau-Lampen herzustellen, die für die Edison-Beacon-Klage, vorgezeigt werden sollten. Es wäre weltfremd zu glauben, Goebel Sr. reiste nach Boston auf eigene Kosten. Er versagte allerdings völlig. Seine bei Beacon verhunzten Tuben-Nachbauten kamen indes ohnehin für Richter Colt in Boston zu spät. Stattdessen wurden später in St. Louis und Chicago solche von Beacon-Lampenmachern nachgebaute Goebel-Exh. A, B, C … P mit angeblichen Teststatistken zitiert – die Lampen überzeugten gutachterlich nicht.
10) In Boston vor dem Bezirksgericht mit dem Richter Colt, in Edisons Klageverfahren auf Einstweilige Unterlassungsverfügung gegen die Patentverletzer von Beacon/Boston, kamen aber die drei von Henry Goebel Jr. selbstgemachten Eigenbau-Beweislampen, Exh. Nr. 1, 2 und 3 zum Augenschein – und die fielen völlig durch: teils beschädigt, kein Vakuum, Eisendrähte, sie leuchteten nicht. Darauf brachten Witter & Kenyon zuallerletzt eine weitere „Goebel-Beweislampe Exh. Nr. 4.“ zum Vorschein, die bis dahin niemand kannte. Exh. Nr. 4 kannte auch Henry Goebel Jr. nicht. Und Gut-achter Pope erwähnte in seinem „Overlooked“-EE-Text vom 25. Januar 1893 diese Exh. Nr. 4 auch nicht. Und Henry Goebel Sr. – in all seinen Selbstbezeugungen – hatte das brillante Stück zunächst nicht erwähnt. Da diese ziemlich neue Tubenlampe Exh. Nr. 4 alle Edison-Eigenschaften hatte, kam sie zur allgemeinen Bewunderung als Glasbläser-Meisterkunst in Rede. Doch Henry Goebel Sr., der auf Veranlassung der Anwälte Witter & Kenyon ja persönlich nicht vor Gericht als Zeuge vorgestellt worden war, der EX PARTE-halber auch vom Richter Colt nicht als Zeuge einbestellt worden war, dichtete nach dem überraschenden Auftauchen von Exh. Nr. 4 das Meisterstück sich kurzerhand selbst nachträglich an. Goebel Sr. zeigte dabei aber viel zu viel Unwissenheit und technische Fehlangaben. Folglich wurde seine Selbstbezeugung als wertlos beurteilt. „Exh. Nr. 4“ war zu neu – der bezeugte Bauer hieß nacheislich HEGER. Damit war die „Goebel-Defense“ gestorben. Aber die Prozessverschleppung der Verteidigung von Witter & Kenyon gegen Edison war aufgegangen. Damit endete Edisons Patentschutz 1894, ohne weitere Sanktionen gegen die Lizenzbetrüger. Edison blieb ohne jedwede Entschädigung. Seine Firmen gingen leer aus. Sie blieben auf all den Prozess- und Anwaltskosten sitzen. Der weitere Klageweg konnte wegen Zeitmangels nur fallen gelassen werden. Die meisten Betrüger machten pleite, zahlten nicht, und fingen dann mit anderem Firmen-Namen neu an.
11) Zivile und strafrechtliche Verfolgung der Henry Goebels Sr. und Jr., wurden nicht veranlasst, nicht vom Staatsanwalt, nicht von Edison. Aufgrund der zielgerichteten eigennützigen Falsch-Bezeugungen (fraud, bribery) unter Eid, standen beide Goebels gerichtsnotorisch als Verbrecher und Kriminelle fest. Henry Goebel Sr. starb ende 1893 – gegen Tote wird nicht geklagt. Henry Goebel Jr. hatte vermutlich einen Leberschaden. Sein Restleben wurde nicht überliefert. Vom Rest dieser Henry-Goebel-Bande wird weiter unten gezeigt: Eidesstattliche Erklärungen, Kreuzverhöre usw.)
HENRY GOEBEL SR. 8. APRIL 1893,(7. Affidavit) bei den Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon
(ins Deutsche übersetzt von D. M. von der 1893 beeideten W & K-Schreibmaschinen-Textvorlage in englischer Sprache)
Edison Electric Light Company et al. gegen Columbia Incandescent Lamp Co. et al.
„HENRY GOEBEL erklärte angeblich und schwur Eid auf die Aussage (in New York) gegenüber dem
Bundesberufungsgericht der Vereinigten Staaten
Östlicher Distrikt von Missouri. In Gerechtigkeit.
Bundesstaat New York.
Stadt und Bezirk New York. (übersetzt D. M.)
„Henry Goebel, der ordnungsgemäß vereidigt wurde, bezeugte und erklärte:
Ich habe mir bestimmte Teile der eidesstattlichen Erklärung von John W. Kulenkamp vom 5. April 1893 vorlesen lassen, in der Kulenkamp angibt, dass ich versucht habe, ihn um bestimmte Patentrechte zu betrügen, und eine Abtretung eines Anteils an einem meiner US-Patente an ihn zerrissen habe. Die Tatsache meiner Beziehungen zu Herrn Kulnekamp (sic!) sind kurz diese:
Herr Kulenkamp drängte mich immer wieder, ihm zu erlauben, eine Firma zu gründen, um meine Erfindungen vorzustellen. Er drängte mich, meinen Vertrag mit der American Electric Light Company nicht zu verlängern, und schließlich traf ich mit ihm mündlich eine Vereinbarung, nach der er Geld für die Erlangung amerikanischer und ausländischer Patente, für Apparate zur Herstellung von Lampen und für die Bezahlung der so beschäftigten Arbeitskräfte bereitstellen sollte. In Anbetracht dessen sollte ich Herrn Kulenkamp nur die Hälfte meiner ausländischen Patente zur Verfügung stellen. Mein Teil dieser Abmachung wurde erfüllt, wie aus der Aufzeichnung der ausländischen Patente hervorgeht, die gemeinsam für Herrn Kulenkampf (sic!) und mich erteilt wurden, wie in der eidesstattlichen Erklärung von Herrn Kulenkampf in diesem Fall angegeben. An dem Tag, an dem mein Vertrag mit der American El. Co. Firma auslief, ließ er den Apparat in mein Geschäft liefern, so sehr war er darauf bedacht, damit zu beginnen. Ich stellte Lampen als Muster für ihn her, und er bemühte sich, die Leute zu interessieren und eine Firma zu gründen, aber er erreichte überhaupt nichts in dieser Richtung.
Was den Auftrag betrifft, den ich zerrissen habe, so wurde er von mir durch Betrug erlangt. Als ich dieses Instrument unterschrieb, war es leer. Mir wurde zu verstehen gegeben, dass es sich um ein Blankoformular handelte, das bei der Anmeldung eines Patents auf mein Hobelwerkzeug zum Schneiden von Fasern, die verkohlt werden sollten, verwendet werden sollte. Als ich später erfuhr, dass dieses Papier als Abtretung eines halben Interesses an meiner Patentanmeldung für eine Glühlampe in den Vereinigten Staaten an Herrn Kulenkamp gedacht war, war ich natürlich wütend und aufgeregt. Ich zerriss das Papier, sobald ich es in meinen Besitz bringen konnte, in dem Glauben, dass ich nicht an ein Dokument gebunden sei, an das meine Unterschrift durch einen Trick gesichert wurde. Nachdem ich Herrn Kulenkamp klar und deutlich gesagt hatte, was ich von ihm hielt, weil er versucht hatte, mich auf diese Weise zu betrügen, weigerte ich mich, noch mehr mit ihm zu tun zu haben.
Herr Kulenkamp hat mir nicht das Geld vorgeschossen, um die Löhne der Glasbläser, die Kosten für den Schaft, der für den Betrieb des Motors zur Herstellung der Lampen verwendet wird, und für andere Ausgaben des Unternehmens zu bezahlen, wie er nach unserer Vereinbarung zu tun hatte, und ich musste diese Dinge aus meiner eigenen Tasche bezahlen. Deshalb war ich der Ansicht, dass ich einen Anspruch auf die Dynamo und Motor hatte, und weigerte mich, sie, wie von Herrn Kulenkamp behauptet, aufzugeben. Henry Goebel“
Unterschrieben und vereidigt vor mir an diesem 8. April 1893.:
Henry D. Williams
(Anm. Dieses 7. Affidavit liegt nur als Anwalts-Typoskript vor und ist handschriftlich mit Henry Goebel unterzeichnet. Was Gobel da beeidet ist eigentlich unfassbar – nämlich entgegen den vorhandenen Urkunden: Goebel hatte keine Angestellten, sondern die waren von der American Co.; Goebel hatte kein „Patent auf Glühlampen“, sondern auf eine unbedeutende Klemme-Variante).
HENRY GOEBEL SR. 1. APRIL 1893, (6. Affidavit)bei den Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon zu
Edison Electric Light Company et al. gegen Columbia Incandescent Lamp Co. et al.
(ins Deutsche übersetzt von D. M. von der 1893 beeideten W & K-handschriftlichen Textvorlage in englischer Sprache)
– erklärte angeblich und schwur Eid auf die Aussage gegenüber dem
Bezirk des Bundesberufungsgerichts der Vereinigten Staaten von Missouri. In Gerechtigkeit.
Stadt und Bezirk New York
„HENRY GOEBEL, ordnungsgemäß vereidigt, bezeugt und sagt:
Ich habe bereits mehrere eidesstattliche Erklärungen in diesem Fall abgegeben, und im Fall der Edison Electric Light Co. vs. Beacon Vacuum Pump & Electrical Co. Mir werden elf elektrische Glühlampen gezeigt, die aus geraden Glasröhren mit Kohlefäden bestehen, die auf Trägern aus Kupferdraht montiert sind, und die mit Platineinführungsdrähten versehen sind. Sie sind wie folgt gekennzeichnet: –
„Goebel“ Reproduzierte Lampe F.“
“ “ “ “ G.“
“ “ “ “ H.“
“ “ “ “ I.“
“ “ “ “ J.“
“ “ “ “ K.“
“ “ “ “ L.“
“ “ “ “ M.“
“ “ “ “ N.“
“ “ “ “ O.“
“ “ “ “ P.“
Ich erkannte diese Lampen als einige von denen, die ich in der Fabrik der Beacon Vacuum Pump & Electrical Co. in Boston zwischen dem 22. Februar 1893 und dem 7. März 1893 mit meinen eigenen Händen hergestellt hatte.
Ich fertigte zunächst vier davon an und gab sie den Herren Witter & Kenyon und erzählte in meiner eidesstattlichen Erklärung vom 3. März 1893 davon. Danach und am 6. oder 7. März beendete ich zwölf weitere und gab sie Mr. Cary, wie die Herren Witter & Kenyon es mir aufgetragen hatten.
Bei der Herstellung dieser zwölf Lampen benutzte ich nur Methoden und Werkzeuge, die ich vor 1879 in meinen Geschäften in der Monroe Straße bzw. Grand Straße bei der Herstellung exakt identischer Lampen angewandt hatte. Für eine detaillierte Beschreibung der verwendeten Werkzeuge und Verfahren verweise ich auf meine eidesstattliche Erklärung in diesem Fall vom 3. März 1893, in der ich die Herstellung der von Goebel reproduzierten Lampen A, B, C und D beschreibe. Bei der Herstellung der mir jetzt vorliegenden Lampen verwendete ich jedoch eine Quecksilberpumpe, die in der Fabrik unter meiner Leitung konstruiert wurde und die eine exakte Reproduktion der von mir bei der Herstellung vieler elektrischer Lampen vor 1879 verwendeten Pumpe war.
Bei der Herstellung dieser mit F bis einschließlich P gekennzeichneten Lampen wusste ich nicht, dass sie Lebensdauerprüfungen unterzogen werden sollten, und war bei ihrer Herstellung nicht besonders vorsichtig. Ich verließ New York, um sehr kurzfristig nach Boston zu gehen, und hatte keine Zeit, das Material zu sammeln, das ich für die Herstellung der Lampen benötigen würde. In Boston versuchte Mr. Cary, der Superintendent der Beacon-Fabrik, sehr freundlich, mir alles zu besorgen, was ich wollte, aber die Angelrute, aus der wir den Bambus schnitten, war gefroren, das Quecksilber in der Pumpe war schmutzig, und die Dixon’s-Ofenschwärze, die ich für die Zementierung des Kohlefadens an seinen Trägern benutzte, schien nicht so rein zu sein, wie sie früher verwendet wurde, als ich sie vor 1879 für denselben Zweck einsetzte; es wird heutzutage offensichtlich mit einer nichtkohlenstoffhaltigen Substanz anders zusammengesetzt, – hat vielleicht zu viel Lehm, – was seine Nützlichkeit für diesen Zweck beeinträchtigt. Auch die Pumpe war viel weniger perfekt als die, die ich hatte und die ich vor 1879 zur Herstellung von Lampen benutzte. All diese Dinge verursachten, die Lampen weniger perfekt machen zu können, als ich sie hätte machen können, wenn ich verstanden hätte, dass sie für einen Lebensdauertest verwendet werden sollten. Und sie waren weniger perfekt als meine Lampen vor 1879. Die schlechte Qualität der Ofenschwärze erklärt das Brechen des Kohlenglühers der Lampe I, das an den Verbindungsstellen aufgetreten ist, an denen die Zementierung vorgenommen ist.
Diese sechzehn reproduzierten Lampen, die ich vor kurzem hergestellt habe, sind in ihrer Konstruktion und in jeder Einzelheit identisch mit praktisch erfolgreichen Lampen, die ich vor 1879 in großer Zahl hergestellt habe und die ich vor 1879 bei vielen verschiedenen Gelegenheiten und zu vielen verschiedenen Zeiten praktisch und erfolgreich für gewöhnliche Beleuchtungs-Zwecke eingesetzt habe. Meine alten Lampen, die vor 1879 hergestellt wurden, sind natürlich nicht alle genau wie die reproduzierten Lampen hergestellt worden, aber die reproduzierten Lampen zeigen meine durchschnittliche Herstellung vor 1879, mit der Ausnahme, dass ich damals besser in Übung war und, wie oben erwähnt, bessere Werkzeuge und Geräte hatte und besser arbeitete und bessere Lampen machte, als jetzt auf Veranlassung der Herren Witter & Kenyon ihnen und dem Gericht zu zeigen, wie ich vor 1879 Lampen hergestellt habe. Henry Goebel“
Unterzeichnet und vereidigt vor mir am 1. April 1893, Henry D. Williams,
Notar, (195) Stadt und Bezirk New York“
(Anm. Übersetzt aus dem Englischen von D. M. – angeblich gab Goebel den Text in deutscher Sprache. Der Richter erhielt eine englische Übersetzung. Der englische Text, angefertigt von einem vereidigten Übersetzer, ging in den Prozess ein. Hier wurde der englische Text wieder ins Deutsche „zurückübersetzt“ und hat nunmehr einen deutschen Satzbau. Die handschriftliche, angeblich von Goebel selbst vorgebrachte Fassung liest sich zweifellos wie Deutsch mit amerikanischer Gram-matik. Das bedeutet, dass man Goebel den englischen Text in den Einzelheiten vorgegeben hat, der dann nur zum Schein in schlechtem Deutsch notiert worden ist. Henry Goebel unterzeichnete das 6. Affidavit handschriftlich mit „Henry Goebel“. Die aufgezählten Lampen wurden mit der Beacon-Manufaktur-Werktechnik und von Beacon Lampenbauern hergestellt. Goebel lügt, indem er behauptet, diese 16 Lampen eigenhändig gebaut zu haben. So ist es vom Kläger erwiesen und von den Beacon-Lampenbauern bezeugt. Von Goebels Händen stammten die ersten vier Nachbaulampen – A-D – die allesamt Müll waren. Goebel sei „im Auftrag von Witter & Kenyon“ nach Boston gereist. Er habe auf Anweisung der Anwälte die Lampen an Cary abgegeben. An anderer Stelle behauptet Goebel, keine Bezahlung dafür erhalten zu haben).
HENRY GOEBEL SR. 22. März 1893,(5. Affidavit)bei den Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon
(ins Deutsche übersetztvon D. M. von der 1893 beeidetenW & K-handschriftlichen Textvorlage in englischer Sprache, die handschriftlich Henry Goebel unterzeichnet ist, der bis dahin Englisch nicht lesen konnte; eine deutsche Fassung ist nicht bekannt)für
Edison Electric Light Company et al. gegen Columbia Incandescent Lamp Co. et al. gegenüber dem
Bezirk des Bundesberufungsgerichts der Vereinigten Staaten von Missouri. In Gerechtigkeit.
Stadt und Bezirk New York
„HENRY GOEBEL, ordnungsgemäß vereidigt, bezeugt und sagt:
Soeben wurden mir die eidesstattlichen Erklärungen von J. C. Goebel, vereidigt am 19. März 1893, von Baldwin Sebastiani, vereidigt am 20. März 1893, und von Ida Sebastiani, vereidigt am 20. März 1893, verlesen. Ich erinnere mich an den in diesen eidesstattlichen Erklärungen erwähnten Anlass, als mein Sohn John C. Goebel einige meiner elektrischen Lampen Herrn und Frau Sebastiani und anderen im Deutschen Krankenhaus in der 77sten Straße und Vierte Avenue in New York City zeigte.
Die in diesen eidesstattlichen Erklärungen enthaltenen Aussagen in Bezug auf die Gescheh-nisse bei dieser Gelegenheit sind korrekt. Ich erinnere mich, dass es in dem Jahr war, in dem mein Sohn John C. Goebel eine Reise nach Europa arrangiert hatte, und dass er zu dieser Zeit als Heizungsmaschinist am Deutschen Krankenhaus arbeitete.
Der volle Name meines Sohnes John C. Goebel ist John Charles Goebel, und er wird im Volksmund Charles Goebel genannt und ist als Charles Goebel bekannt. Henry Goebel.“
Unterschrieben und vereidigt vor mir, am 22. März 1893
Henry D. Williams, Notar (195)
Stadt und Landkreis New York
(Anm. Henry Goebel Sr. erklärte angeblich und schwur angeblich Eid auf die in englischer Sprache handschriftlich aufgenommenen Aussage, die Goebel mit „Henry Goebel“ handschriftlich unterzeichnete. Dagegen liegt keine von Henry Goebel handschriftlich unterzeichnete deutsche Textfassung von der 5. Affidavit vor. Konnte Goebel Sr.diese Handschrift in Englisch lesen? – Goebel hatte die 16 Nachbaulampen nicht hergestellt, es war Mr. Cary und Helfer von Beacon (Deutsch übersetzt von D. M.)
HENRY GOEBEL SR. 7. März 1893,(4. Affidavit)für Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon (geprüft von D. M. eine W & K teils handschriftliche, teils maschinenschriftliche deutsche Textfassung, handschriftlich mit Heinrich Göbel unterzeichnet)
im Fall
Edison Electric Light Company et al. gegen Columbia Incandescent Lamp Co. et al.– gegenüber
Bezirk des Bundesberufungsgerichts der Vereinigten Staaten von Missouri. In Gerechtigkeit.
Staat Massachusetts, Grafschaft Suffolk: ss
„HENRY GOEBEL, vereidigt, bezeugt und sagt:
Die Aussage von Albert Hetschel, welche am 1ten Februar, 1893, in der Edison Electric Light Co. et al. vs. Beacon Vacuum Pump & Electrical Co. et al. Angelegenheit zugeschworen wurde, wurde mir vorgelesen. Ich erinnere mich des Albert Hetschel. Ich kann mich nicht erinnern dass er mehr als zwei Wochen in meiner Werkstatt arbeitete, und ich bin ziemlich sicher dass er sich irrt wenn er denkt bedeutend länger dort gearbeitet zu haben. Ich erinnere mich seiner als eines sehr schlechten Arbeiters, erfolgreich genug im Blasen von Glocken von Rohrglas aber nicht fähig feinere Arbeit zu vollbringen, und wusste er nichts von der Herstellung von Kohlenfäden, oder der Verbindung der Theile. Er war nie fähig, wie ich mich erinnere, die Platindrähte in die Glocke einzuschmelzen, sondern rief mich immer diesen Theil der Arbeit zu thun.
Herr Hetschel ist, wie ich denke, im Recht wenn er sagt dass ich eine Lampe machte deren Glühleiter einer der Bogen der Maxim Lampe war. Ich wusste dass die Maxim Kohle in irgend einer Weise behandelt wurde, während meine dies nicht waren, und machte ich diesen Versuch mit der Maxim Kohle um zu sehen wie sie sich bewährte. Es interessierte mich zu wissen wie solche behandelte Kohlen arbeiteten. Ich machte nur eine in dieser Weise und nur zum Zweck dieses Versuches.
Ich machte nicht vier solcher Lampen wie Herr Hetschel zu denken scheint. Auch zeigte ich diese Lampe mit der Maxim Kohle der American Company nicht noch wollte die American Company Lampen dieser Art. Die Kohle war sehr kurz, zu kurz für ihre Zwecke; die American Company wollte Lampen mit langen Kohlen. Übrigens machte ich, wie Herr Hetschel sagt einige Papier-Kohlen während er dort war und auf seinen Vorschlag, aber ihr Wiederstand (sic!) war so hoch dass wir sie in ihrer unbehandelten Gestalt nicht benutzen konnten. Meiner Errinnerung (sic!) gemaess war Hetschel ein confirmierter Trunkenbold. Ich erinnere mich dass er beschäftigt war irgend etwas zu thun mit der Luftpumpe und dass er so betrunken war dass er seine Arbeit nicht vollenden konnte, und vollendete ich dieselbe für ihn. Dieser Hetschel wurde gewaltsam von meinem Sohn Henry wegen Trunkenheit und Trägheit aus der Werkstaat (sic!) gewiesen Ich sprach sehr wenig mit ihm und einer der Gründe dafür war, dass er so beständig betrunken war. Er ist, glaube ich, im Recht wenn er sagt ich hätte ihm wenig oder nichts von meinem (sic!) Lampen oder meiner frühen Arbeit in der Glühlampen Beleuchtung, gesagt. Ich blieb so weit wie möglich von ihm weg und versuchte nur ihn an der Arbeit zu halten, und gelang es mir nicht dies zu tun.
Der Vorlesung der Aussage von Otto A. Moses zugeschworen in der Edison Electric Light Co. et al. vs. Beacon Vacuum Pump and Electrical Company et al. Angelegenheit, den 31. Januar 1893, habe ich zugehört. Ich erinnere mich des Herrn Moses. Er gab mir den Eindruck eines Mannes von bedeutender Bildung und erinnere ich mich nach seinem Laboratorium auf seine Einladung mit meinem Sohne gegangen zu sein und drei meiner birnenförmigen Lampen mit mir genommen und dort entzündet zu haben. Ich erinnere mich auch Bambusfäden für ihn gemacht zu haben, vielleicht fünfzig zur Zeit. Ich denke nicht dass ich Herrn Moses welche von meinen alten Lampen zeigte. Zur Zeit als Herr Moses mich desuchte (sic!) hatte ich Gründe für den Verdacht das andere Leute, einschließlich des Herrn Edison, versucht hatten, Nutzen aus was ich in dieser Hinsicht meiner Nachforschungen gethan hatte, zu ziehen, und denke ich dass ich Herrn Moses meine Lampen nicht zeigte weil irgend so etwas mir im Sinne lag, obgleich ich nie zu rigend (sic!) einer Zeit Bedenken hatte dieselben Leuten die ich kannte und welchen ich vertrauen konnte, zu zeigen. Herr Moses gab mir fast vom Anfang meiner Bekanntschaft mit ihm, den Eindruck eines Mannes der bestrebt war ausfindig zu machen was ich gethan und zu thun vor hatte zum Zwecke eines seiner Vorhaben zu befördern welches mir nicht mitgeteilt wurde. Er beanspruchte nicht selbst Geld zu haben oder anderer Leute Geld liefern zu können zum Zwecke der Einrichtung und Führens irgend eines Lampen Geschäftes. Er schien mir zu versuchen etwas umsonst zu bekommen, und war dies der Eindruck der auf mich gemacht wurde von einer ziemlichen Anzahl Leute welche mich besuchten von der Zeit meiner ersten Verbindung mit der American Electric Co. Ich hatte während vieler Jahren wenig Zu-trauen dass Glühlicht beleuchtung (sic!) gewerblichen erfolgreich werde, weil ich wenig Zutrauen in der Aussicht billige Elektrizitätsquellen zu bekommen, hatte. ich suchte nie Beschäftigung von Herrn Moses und erinnere ich mich nicht von ihm Beschäftigung für meinen Sohn nachgesucht zu haben.
Ich hörte der Vorlesung der Aussage von Ludwig K. Böhm zu. Ich errinnere mich eines Mannes dieses Namens und dass er mich in meiner Werkstatt in der Grand Strasse besuchte, vielleicht mehr als ein Mal. Ich errinnere mich nicht mit ihm gesprochen oder ihn gesehen zu haben in den Werken der American Electric Co. obgleich ich wusste dass er ein Glasbläser dort war. Ich wusste und hörte nicht dass er Anspruch machte ihr Oberaufseher oder Elektriker zu sein. Er war einer der Leute die mir den Eindruck machten als spähte er in meinem Platze herum und versuchte Dinge ausfindig zu machen die ihm von Nutzen sein würden für einen mir nicht mitgeteilten Zweck. Ich misstraute ihm und erinnere ich mich genau dass ich gegen ihn gewarnt wurde durch einen der Glasbläser in meiner Werkstatt. Ich sprach nie frei mit ihm über den Gegenstand meiner Erfindungen und gab er mir nie den Eindruck eines Mannes der sehr viel über den Gegenstand der Elektrizität wusste. Er machte einmal Anspruch darauf eine geschliffene Stöpsel-Lampe erfunden zu haben, welche ich untersuchte und verwarf, indem ich ihm sagte dass sie wertlos sei, und war er nicht erfreut über was ich ihm sagte. Es zeigte sich jedoch dass diese Stöpsel Lampen nie brauchbar waren und zweifle ich nicht dass er Recht hat wenn er in seiner Aussage angiebt dass deren keine verkauft wurden. Er mag wohl eine Uhr in meiner Werkstatt repariren gelassen soviel ich mich dessen errinnere (sic!). Irgend welche Besprechung die ich mit ihm hatte war von gänzlich unbedeutendem Character. Ich versuchte nie ihn in meine Erfindungen zu interessiren, noch zeigte ich irgend welchen Eifer Geld von ihm zu erhalten. Ich denke dass zur Zeit, welche er erwähnt ich besser im Stande war ihm Geld zu geben als er es war mir Geld zu geben.
Ich habe der Vorlesung der Aussage von William C. Dreyer, welche am 31ten Januar, 1893, zugeschworen wurde, zugehört. Ich erinnere mich des Herrn Dreyer als einer der Leute welche sich Mühe gaben, was ich gethan hatte, zu entdecken und davon zu ihren Zwecken Vortheil zu nehmen. Sein Trachten war wenn möglich Kapitalisten in meine Erfindungen zu interessiren. Ich behauptete nie ihm gegenüber dass ich irgend welche Erfindungen hatte die patentirt waren oder welche patentirt werden konnten oder auf welche ich Patente verlangt hatte ausser der Erfindung in der Pumpe und der Verbesserung der Befestigung der Fäden an die Drähte, und gab ich ihm nie den Eindruck der mit diesen variirt (sic!). Herr Dreyer dachte dass er Leute interessieren könnte um ihr Geld in eine Gesellschaft zu stecken welche auf der Base dieser Erfindungen gebildet werden könnte, und schlug mir vor mir eine gewisse Summe zu bezahlen um einige Zeit still zu bleiben und mich nicht mit einer anderen Gesellschaft zu verbinden, um ihm Gelegenheit zu geben was er in dieser Richtung thun konnte, zu thun. Für dieses bezahlte er mir für eine Zeitdauer von zwei Monaten zweimal $250., zusammen im Ganzen $ 500. Dies ist alles Geld das ich je von Herrn Dreyer erhielt. Er irrt sich wenn er sagt dass er mir mehr bezahlt. Ich bin jedoch sicher dass er gänzlich in seinem Unternehmen eine Gesellschaft zu bilden oder Kapitalisten zu interessiren erfolglos war, und dass er kurz nach der erwähnten Zeit zu mir kam und vierzig Dollar von mir borgte für welche er mir einen Wechsel auf eine Bank gab in welchem er nur $ 15. zu seinen Guthaben hatte. Herr Dreyer gab mir nie den Eindruck eines Mannes der wohl Kapitalisten interessiren oder kontrolliren könnte. Im Frühjahre von 1882, zur Zeit als Herr Dreyer in seiner Aussage sagt dass er zu mir kam und es unternahm eine Gesellschaft zu bilden, hatte ich viele meiner alten Lampen und viele meiner neuen Lampen vorräthig und hatte ich eine grosse Anzahl haarnadel förmige Kohlen in meinem Besitze, und röhrenförmige Lampen mit Haarnadel-Kohlen in denselben.
Ich nehme an dass ich in gewissem Grade Herrn Dreyer gesagt habe was ich in der Vergangenheit gethan in der Herstellung von Lampen, aber ich unternahm nie für ihn oder auf sein Verlangen meine alten Lampen zu suchen und konnte sie nicht finden. Sie waren immer zur Hand und brauchten nicht gesucht zu werden: Ich habe einen sehr bestimmten Eindruck dass ich Herrn Dreyer beide Arten dieser alten Lampen zeigte, dass heisst, die Art mit den haarnadelähnlichen Kohlen und die Art mit den gerade Kohlen in denselben. Herr Dreyer ist gänzlich im Irrtum in was er in seiner Aussage sagt im Gegensatz dieser meiner Behauptung.
Natürlich weiss ich nicht was Herr Dreyer oder Herr Eaton den Herren Dickerson und Dickerson gesagt haben mag in Betracht meiner Lampen. Ich sah nie die Herren Dickerson und Dickerson oder irgend einen derselben und machte ich nie eine Behauptung in der Form einer Aussage oder andersartig um den Herren Dickerson und Dickerson oder der Edison Gesellschaft oder Herrn S. B. Eaton vorgelegt zu werden. Ich gab meinem Sohne nie Auftrag meine Rechte an die Edison Leute für $ 20,000. oder für irgend eine andere Summe zu verkaufen. Ich bemächtigte nie Herrn Dreyer für mich oder irgend eines Teiles meines Besitztums mit den Edison Leuten oder ihren Anwälten zu unterhandeln und wurde ich nie von Herrn Dreyer oder sonst irgend Jemanden gefragt um die Thatsachen anzugeben betreffs was ich in Glühlicht Beleuchtung gethan hatte mit dem Wissen dass meine Aussage gebraucht werden sollte zum Zwecke der Unterhandlung irgend welcher Art mit der Edison Gesellschaft. Übrigens erhielt ich nie irgend eine Mitteilung von Herrn Dreyer was weder die Dickerson oder die Edison Gesellschaft oder Herr Eaton über das was ich gethan, dachten. Ich erinnere mich dass Herr Dreyer etwas beeindruckt war mit was ich gethan hatte, denn er empfahl mich der Firma Arnoux und Hochhausen, von welcher ich angestellt wurde um Versuche auszuführen mit einem Gehalte von $100. die Woche und für welche ich solche Arbeit während drei Wochen ausführte und nur für zwei bezahlt wurde,
Ich habe der Vorlesung der Aussagen von Charles F. Reinmann und William Dunn zugehört. Ich erinnere mich keiner dieser Herren. Soweit irgend eine Behauptung in ihren Aussagen enthalten ist im Gegensatz zu was ich beschworen habe, so denke ich dass sie sich irren.
Indem ich mich auf die Aussagen welche für Behalt der Edison Gesellschaft gemacht wurden beziehe, in welchen die Zeugen aussagen dass sie keine elektrischen Lampen auf dem Wagen auf welchem ich das Fernrohr ausstellte, gesehen, will ich nicht sagen dass jedesmal wenn ich das Fernrohr ausstellte, dass ich immer elektrische Lichter benutzte um die Umgebung des Fernrohres zu beleuchten. Ich gebrauchte sehr oft Öllampen für diesen Zweck, drei an der Zahl, eine grosse in der Mitte des Wagens und zwei kleinere hinten. In der That gebrauchte ich elektrische Lichter weniger häufig als die Öllampen, und für den Grund dass die Ersteren zu kostspielig eine Art um die gewünschte Beleuchtung zu erhalten waren, und dass zu viel anzuordnen war um die Batterien in Ordnung zu erhalten. Das Fernrohr auf welches ich Bezug nehme und mit welchem elektrische Lampen gebraught (sic!) wurden wurde nie ausser auf dem Wagen ausgestellt; es wurde nie auf einem Dreifuss ausgestellt. Ich hatte und stellte nahe meiner Werkstatt ein kleineres Fernrohr aus, das auf einen Dreifuss aufgesetzt war. Das große Fernrohr war so schwer dass es durch Machinenkraft (sic!) bewegt wurden (sic!) musste. Das grosse Fernrohr wurde oft von meinem Sohn John C. Goebel ausgestellt, aber ich glaube dass die elektrischen Lampen selten wenn je gebraucht wurden als mein Sohn das Fernrohr allein ausstellte. Ich stellte auch zeitweise einen Mann Namens Boss an um das Fernrohr auszustellen, aber ich denke nicht dass die Lampen jemals auf dem Wagen waren, als Boss der jetzt todt ist, das Fernrohr ausstellte.
Ich stellte auch später einen Mann Namens John Ingraham für den gleichen Zweck an. Derselbe ist jetzt auch todt. /// (hier endet der Schreibmaschinentext dieses Affidavits – ab hier wird das Affidafit als handschriftliches Notat fortgesetzt) ///
Heute zeigte man mir zwei Lampen, eine derer bezeichnet „J. C. Goebel Lampe No 9“ und die andere „Dr. Wm. J. Mayer Lampe No 11.“
Ich habe diese beiden Lampen gründlich in allen ihren Einzelheiten untersucht, den kleinsten Theil nicht ausgenommen. – Bezüglich der Lampe „J. C. Goebel Lampe No 9 erkläre ich, dass ich dieselbe als Eine von mir fabrizierte Lampe wieder erkenne, und erkenne sie als eine Lampe lange vor dem Jahre 1879 von mir verfertigt. Das heisst, ich habe lange vor dem Jahre 1879 Lampen gemacht, welche in allen Einzelheiten genau gestaltet waren, wie die genannte ausgestellte Lampe No 9 Eine von mir lange vor dem Jahre 1879 verfertigte ist.
Ich erkenne die Glasbläserei der selben, die Kohle & die Art & Weise von deren Herstellung, das Fassen der Kohlen, und in der That irgend jede Einzelheit in der Lampe. Ich fabrizierte lange vor dem Jahre 1879 viele Lampen genau wie die ausgestellte Lampe No 9 und gebrauchte solche zu verschiedenen praktischen Zwecken.-
Diese Lampe No 9 wurde mir heute erst vorgelegt. Ich erkannte dieselbe augenblicklich als eine von mir & mit meinen eigenen Händen verfertigte Lampe. Ich würde dieselbe überall & unter allen Umständen & Verhältnissen wieder Erkennen. Die etwas flitterglasartige Erscheinung der Lampe an einem Ende, hat seine Ursache darin, dass das Glas beim Verfertigen der Lampe etwas zu stark erhitzt auch etwas zu lange geblasen wurde. – Ich erinnere mich dass dies verschiedene Male angefallen ist. – an dieser Lampe No 9 befindet sich ein kleiner herausragender Auslauf, absichtlich von mir geblasen um das Einsetzen der Lampe mit Plaster & Paris gefüllt um eine Metallkapsel zu Erleichtern. – Ich erinnere mich sehr wohl, dass ich gewöhnlich diesen Auslauf aus diesen Lampen blies, einmal aus dem schon genannten Grunde wegen des Aussehens, auch um die Lampe dauerhafter zu machen. – Manchmal wurde dies allerdings vergessen oder weggelassen wird z. B. in Lampe No 4. Gewöhnlich setzte ich die Lampen aufrecht in einem mit Plaster Paris gefüllte Metallkapsel. Lampe No 9 zeigt an den Aussenseiten unmittelbar unter dem Auslauf an den Lampen, einen Kranz, welchen augenscheinlich durch Schellac umrandet worden. Öfters, wenn eine Lampe in der mit Plaster Paris angefüllten Kapsel etwas locker wurde, habe ich sie mit etwas Schellac in Alkohol aufgelöst, wieder befestigt & rührt jedenfalls davon der Kranz her. –
Ich fabrizirt Lampen genau wie die Lampe No 9 für Jahre lange vor dem Jahr 1879 und in bedeutender Anzahl.
Es waren Lampen, genau wie die hier ausgestellte No 9, welche ich gewöhnlich in Verbindung mit meinem Fernrohr & Fernrohrwagen benützte, und welche ich sehr oft im Hause in Monroe Str. sowohl als auch 500th Grand Str. und 468 Grand Str. praktisch verwandte. – Ich entsinne mich genau, dass ich eine dieser Lampen über meiner Tochter Nähmaschine anbrachte & benützte sie diese Lampe bei ihrer Abendarbeit, dem Kleidermachen, auf die praktischste Weise. – Dies war der Fall in beiden Häusern in Grand Str.
Bezüglich der Lampe No 11 erkläre ich, dass ich die Kohle und die Kohlenfassung als von mir verfertigte wiedererkenne oder wie solche wie von mir gemacht & in meinen Lampen. – Ich erkenne auch die Glasarbeit & die Gestalt der Röhre und das Eingedrückte Ende derselben wieder genau so, als wie ich an einer Anzahl Lampen in den frühen siebziger Jahre und wieder im Jahr 1880 oder früh im Jahre 1881 Ehe ich anfing für die American Company zu arbeiten, gethan habe. Diese Lampe selbst bringt mir ins Gedächtnis, dass unter den vielen Gestalten der Lampen die ich in den frühen siebziger Jahren machte, verschiedene darunter waren, welche in allen Einzelheiten gleich der ausgestellten Lampe No 11 waren.
Sie waren jedoch nicht so gut wie die durch die Lampe No 9 gezeigte Art und machte ich deren nicht viele.
Mein Mietvertrag von 468 Grand Str datirt den 22ten März 1877 und mir vom 1ten April 1877 Besitz gebend, Erlaubt mir bestimmt sagen zu können, dass ich von 500th Grand Str nach 468 Grand Str zu irgend einer Zeit zwischen den genannten Daten, das heisst zwischen dem 22sten März und 1ten April 1877 gezogen bin. – Ich wohnte vier Jahre & neun Monate in 500th Grand Str. Heinrich Goebel“
Subscribed and sworn to before me this 7th day of March 1893
HERBERT H. BARNES,
Notary Public (195),
City and County of New York
(Anm. Henry Goebel Sr. erklärte angeblich und schwur angeblich Eid auf die in deutscher Sprache bis Seite 9 mit Schreibmaschine, handschriftlich fortgesetzt bis Seite 13, aufgenommene Aussage, die Goebel mit „Heinrich Goebel“ handschriftlich unterzeichnete; sonstige Affidavits wurdenmit dem amerikanischen Namen Henry Goebel unterzeichnet bzw. sind nur in gedruckter Form für diese Untersuchung vorhanden.
Dergetippte Text dieser (4.) Affidavit ist voller orthografischer Fehler und liest sich dennoch wie von einem englischen Satzbau bezogen; es liegt keine von Henry Goebel handschriftlich unterzeichnete englische Textfassung von der 4. Affidavit vor, die der vereidigte Übersetzer Kustererangeblich auf diese deutsche Vorlagehin in Englisch anfertigte.
Die englische Übersetzung von Kusterer wurde daraufvon D. M. erneut ins Deutsche zurückübersetzt – also von Englisch nach Deutsch – also von der englischenTextfassung, die der Richter Hallet in St. Louis zwar vorliegen hatte, aber der alle Affidavits nicht laswie er auch alle Beweismittel ausdrücklich ignorierte, weil er ohne Weiteres Edisons Eilantrag ablehnte und mit Zeugenbefragung des Zeugens Heger, der beeidet hatte, die Exp. No. 4 nach 1882 angefertigt zu haben, deshalb an eine Hauptverhandlung abgab. Hallet hat also die Fälschungen in dem 4. Affidavit nicht wahrgenommen, das von der anfänglichen Deutschfassung sprachlich erheblich abweicht.
Beachtlich ist, dass das Gericht den englischen Anwalts-Text erhalten hat. Deshalb ist dieser englische Text auch für die sachliche Bewertung maßgeblich.Doch soll hier gezeigt werden, welche Zeugnisse hiervon wirklich von Henry Goebel Sr. stammen, die Goebel in New York angeblich gegenüber einem (oder verschiedenen) Schreibernin deutscher Sprache abgegeben haben soll und die später während Goebels Unterschrift-Leistung z. B. vom „public notar“ BARNES besiegelt worden sind. Der Sohn Henry Goebel Jr. hat vielfach Geldgeschäfte von Henry Sr. ausgeübt – in sofern lügt Goebel zur stellvertretenden Geschäftshandlung seines Sohns, z. B. liegen weitere Inkassoquittungen zugunsten Dreyers zum Beweis vor, die Goebel Jr. unterzeichnet hatte.)
HENRY GOEBEL SR. 3. März 1893,(3. Affidavit)für Beklagten-Anwälte Witter & Kenyon im Fall
Edison Electric Light Company et al. gegen Columbia Incandescent Lamp Co. et al. (Der Text liegt in deutscher Sprache in Notar-Schreiber-handschriftlich vor und trägt Gobels Unterschrift.)
Bezirk des Bundesberufungsgerichts der Vereinigten Staaten von Missouri. In Gerechtigkeit.
Bundesstaat Massachusetts, Grafschaft Suffolk: ss
Heinrich Goebel, in gesetzlicher Form vereidigt, bezeugt und sagt, ich bin im gesetzlichen Alter & wohne in New York City. Ich habe Erklärungen gemacht in der Sache der Edison Electric Light Co vs. die Beacon Vacuum & Pump Electrical Co.
Donnerstag den 23. Feb. 93 begann ich, in der Fabrik der Beacon Vacuum Pump & Electrical Comp. in Boston, Mass. mit eigenen Händen und nach meiner alten Methode, die Reproduction Elektrischer Glühlampen, genau so, wie solche von mir schon vor dem Jahre 1879 in meinen verschiedenen Werkstätten in New York City, nämlich: in 291th Monroe Str. in 500th Grand Str. & ebenfalls in 468 Grand Str. fabrizirt wurden. –
Gleichzeitig mit dieser Erklärung weise ich 4 Lampen auf, welche in ebengenannter Weise von mir mit dem 23. Feb. d. J. verfertigt worden sind, drei derselben mit Einlaufenden Drähten aus „Eisen“ nur eine mit Einlaufenden Drähten aus „Platin“. In den drei Lampen mit den eisernen Einlaufdrähten verfertigte ich die Kohlen in der sogenannten „Fleischsäge“ Gestalt, wie in früheren Erklärungen näher von mir erläutert, und in der einen Lampe mit Platin Einlaufdrähten verfertigte ich die Kohle in der sogenannten „Haarnadel“ Gestalt, wie ebenfalls in früheren Erklärungen von mir genau beschrieben. – In der Fabrikation dieser 4 Lampen verfuhr ich genau so, wie ich es von früher gewöhnt war, und wie ich vor dem Jahre 1879 vielemale gethan habe, und zwar wesentlich in der folgenden Weise. –
Fürs erste kaufte ich eine Angelrute aus Bambus und schnitt davon Theile zwischen den Knoten ab, darauf achtend, dass der Schnitt nicht näher als ein Inch zum Knoten ging, in jedem Fall vom Mittelpunkt des Knotens entfernt war. Der beste Theil des Bambusrohres befindet sich nahe dem dicken Ende desselben, zwischen den Knoten. Meine Erfahrung hat mich gelehrt, dass die Süd Seite des wachsenden Bambusrohres, das heisst, die Seite welche den Sonnenstrahlen ausgesetzt ist, die beste ist, und zwar weil die Poren auf dieser Seite dichter und die Fasern feiner sind, wie ohne Mühe mittelst eines Vergrößerungsglases zu erkennen ist. Der beste Theil des Bambusrohres ist direkt unter der Glasur ähnlichen Aussenseite derselben zu finden. – Ich spaltete diese Theile in feinen Streifen und gebrauchte dazu meine Hobelmaschienen (sic!) um sowohl die schwammartige Holzfaser welche sich nach der Mitte oder dem Innern des Bambusrohres sich befindet, als auch die glasurähnliche Aussenseite abzuhobeln, und behobelte auf diese Weise alle vier Seiten um ein Haar, einen Faden oder eine Faser von viereckigem Querschnitt zu erhalten. – Bei diesem Hobeln war ich, vor dem Jahre 1879, gewöhnt, vier Geräthezüge zu brauchen, derartig ausgerichtet, um damit sowohl gröberes als auch nacheinander feineres & feinstes Hobeln möglich zu machen. – Ich fand gleichfalls dass in das Geräth, gezeichnet Hobel ein neues Messer eingesetzt war, welches beim Gebrauch eines zu grossen Span oder Splitter abschnitt, weil der Raum zwischen dieser Bettplatte und der Messerkannte (sic!) zu gross war. – Das Messer welches ich in dem Geräthe hatte ehe ich dasselbe an Herrn Perkins verkaufte, und welches Geräth ich vor 1879 benützte hatte diese Schneide kannte genug direkt an der Bett-Platte auf welcher die Bambusfaser beim Hindurchziehen durch das Geräth ruhte. – Deshalb bewerkstelligte ich das gröbere Hobeln so gut ich konnte mit Messer & Hand und gebrauchte dann Geräth Goebel Nr. 8 für das feinere Hobeln um sowohl die glasurähnliche äussere Haut oder Hülle vom Bambus abzuhobeln, als auch dasselbe auf der Innen Seite fein zu behobeln. – Ich gebrauchte dann das Geräth gezeichnet „Goebel Reproduziertes Geräth“ zum letzten und schliesslichen Behobeln vor Allem. – Dieses reproduzierte Geräth habe ich kürzlich verfertigt, das heisst, innerhalb der letzten oder den beiden letzten Monate, und zwar auf Ersuchen der Herren Witter & Kenyon, um mit den drei schon erwähnten Geräthen eine Darlegung der vier Geräthe, welche ich vor 1879 in der Zubereitung meiner Bambusfasern zu gebrauchen, gewöhnt war, zu vervollständigen. – Das dargelegte reproduzierte Geräth ist wesentlich wie das letzte & vierte Geräth welches ich vor 1879 zum Fertigstellen meiner Bambusfasern zu gebrauchen gewöhnt war. Eine Prüfung dieses Geräthes stellt die Thatsache fest, dass es von der Seite der Faser welche durch dasselbe gezogen wird, abschabt oder abhobelt, und dass ebenfalls die Dicke des abzuhobelnden Spanes vermittelst des Schraubengewindes unter der Platte aufs feinste reguliert werden kann. –
Beim Verfertigen der erwähnten vier reproduzierten Lampen gebrauchte ich dieses letztgenannte Geräth zum abschaben oder abhobeln von jeder der vier Seiten der Bambusfaser, dabei das Geräth auf die genaue Dicke in welcher ich die Faser wünschte, regulierend. – Alle diese Geräthe werden gebraucht, um die Faser hindurchzuziehen, und sind derartig gebaut um auf eine Hobelbank oder einem Tische befestigt zu werden. Gewöhnlich fasste ich das Ende der Faser vermittelst einer Zange und zog sie hindurch.
Nachdem ich eine Anzahl dieser Bambusfasern fertig gestellt hatte, begann ich, dieselben wesentlich wie folgt, zu verkohlen. – Erstens befeuchtete ich dieselbe leicht in der Mitte ihrer Länge, nämlich da wo dieselben gebogen werden sollten, um die Haarnadelgestalt zu bilden, und bog dieselben in ihrem nassen Zustande langsam & vorsichtig über einem erhitzten Stück Kupfer oder Eisen, von ungefähr derselben Krümmung, welche ich für die Haarnadel Kohle wünschte, hielt dieselben für einen Augenblick in der gebogenen oder Haarnadelbildung, wonach dieselben bleibend die Haarnadelgestalt beibehielten. – Eine Anzahl derselben auf diese Weise zubereitet legte ich sie über ein Stück Gaskohle mit zum Innern der Krümmung der Haarnadel passenden & und genau abgerundeten Kante, band die unteren der beiden Theile sicher, einen Streifen Holz quer über dieselben legend und sie rund herum mit Zwirn bindend. Dann legte ich dieselben in einen Graphit Schmelztiegel, packte dieselben an allen Seiten mit gepulverter Gaskohle, bedeckte den Schmelztiegel und verkittete denselben luftdicht mit Wassermörtel. – Ich legte dann diesen Schmelztiegel in ein heisses Feuer und lies denselben dort über Nacht, lies das Feuer ausbrennen, entfernte den Schmelztiegel am nächsten Tage, und nachdem es erkaltet, öffnete ich denselben. –
Die nächste Arbeit war die Kohlen Faser zu fassen. Zu diesem Zwecke machte ich jeden der unterstützenden Drähte am Ende flach, bog den flachen Theil um eine Nadel in die Gestalt einer Spirale und lies gerade Raum genug um je ein Ende der Kohle in eine der beiden so gestalteten Spiralen zu stecken. Dann, nachdem ich die beiden unterstützenden Drähte vermittelst einer oder zwei Glasbrücken verbunden, steckte ich je ein Ende der Kohle in die Spiralen der genannten Drähte, presste mit einer Zange die Windungen der Spiralen vorsichtig um die darin steckende Kohle, trug etwas Dixon’s Ofenglanz auf, über und um die so gemachte Verbindung herum, und presste diesen Ofenglanz so gut & vorsichtig wie möglich in die Spiralen ein. – Hiernach bereitete ich die Glasröhre vor, erweichte das Glas an einem Ende, und dasselbe zusammendrückend führte ich gleichzeitig die unterstützenden Drähte in der gehörigen Weise in die Glasröhre ein, das weiche Glas vorsichtig über diesen Drähten zusammendrückend. – Wo ich eiserne Drähte gebrauchte, überzog ich deren Oberfläche mit ein wenig Borax, welcher hilft eine sichere & gewisse Verbindung zwischen Glas & Eisen zu machen. Dies zu thun, war meine Art & Weise vor 1879 wenn ich eiserne Einführungsdrähte benützte, und gebrauchte ich in der That hier & da selbst Borax wo ich Einführungsdrähte von Platin gebrauchte. – Dies scheint mir eine bessere Verbindung zu machen.
Die nun folgende Arbeit war, den luftleeren Raum zu machen. – Zuerst schmolz ich eine lange, enge Glasröhre an das andere Ende der Lampenröhre und führte dann Quecksilber in diese lange Röhre ein, welches ich in die Lampenkugel oder Röhre, in welcher die Kohle befestigt war, laufen lies. – Diese lange & enge Röhre, vermittelst welcher ich das Quecksilber einführte war ungefähr drei Fuss lang. Das Quecksilber muss sehr vorsichtig eingeführt werden, oder es ist leicht möglich dass die Kohlen Faser bricht; irgend welche nachlässige Arbeit in diesem Stadium des Unternehmens würde die Kohle zerbrechen. – Dessen war ich mir natürlich viele Jahre vor 1879 sehr wohl bewusst, in der That fast vom Zeitpunkte meines ersten Versuchs an, den luftleeren Raum auf diese Weise zu machen, und übte infolgedessen jeder Zeit in dieser Beziehung die grösste Vorsicht. –
Das Quecksilber welches ich letztvergangene Woche gebrauchte war gewöhnliches kommerzielles Quecksilber, und war ziemlich schmutzig. –
Ich habe dasselbe filtrirt hatte aber nicht Zeit es zu destilliren. – In der Fabrikation meiner Lampen vor 1879 gebrauchte ich fast ohne Ausnahme destillirtes Quecksilber und zu wiederholten Fällen habe ich dasselbe mehrmals destillirt. – Die Lampe erscheint wenn fertig viel besser wenn das Quecksilber ein oder zweimal destillirt ist. – Sobald die Lampe und die Röhre vollständig mit Quecksilber angefüllt waren, und die Luft in denselben von Quecksilber vollständig entfernt war, legte ich meinen Finger über das offene Ende der langen & engen Röhre, tauchte dieselbe umgekehrt in ein mit Quecksilber angefülltes Gefäss und entfernte meinen Finger erst von dem offenen Ende der langen Röhre nachdem derselbe unter der Oberfläche des im Gefässe befindlichen Quecksilbers eingesetzt war. – Sobald ich meinen Finger entfernte lief das Quecksilber heraus, die Lampe vollständig leer lassend und ungefähr fünf Zoll der engen Röhre unterhalb der Lampe. Demnach klopfte ich die Lampe leicht mit meinem Finger, um auf diese Weise Quecksilber Theilchen, welche möglichen Falles im Innern der Lampe hängen geblieben, abzuschütteln, und verschmolz dann die Lampe so schnell als möglich vermittelst einer Blaspfeifenflamme, ungefähr halbwegs zwischen der Ober-fläche des Quecksilbers in der kleinen Röhre & dem Boden der Lampe selbst. –
Ich vergass zu bemerken, dass ich gerade nach dem Einschmelzen der Drähte und nach dem Erkalten des Glases, jedoch vor dem Einführen des Quecksilbers zur Gestaltung des luftleeren Raumes, an der Aussenseite der Lampe, um die Einführungsdrähte herum, eine geringe Quantität flüssigen Gummis auftrug. – Es war mein Brauch dies zu tun beim Anfertigen meiner Lampen vor 1879, stets beim Gebrauch von Eisen Einführungsdrähten und selbst öfters beim Gebrauch von Platin Einführungsdrähten. – Es war meine Erfahrung, dass diese geringe Quantität flüssigen Gummis sofort einen dichten Verschluss bildete und auf diese Weise die Verbindung befördert. – Es erklärt dies die allerdings geringe gelbliche Erscheinung des Glases ausserhalb der Lampe um die Einführungsdrähte herum.
Diese vier reproduzierten Lampen, welche ich eben fertig gestellt habe, sind gezeichnet „Goebel Reproduzierte Lampen A, B, C, D“ – diese vier Lampen sind in allen Einzelheiten wesentlich dieselben Art Lampen welche ich lange vor 1879 gemacht und vielfach praktisch vor genannter Zeit gebraucht habe.
Man hat mich gefragt, da ich so viele Lampen in Besitz hatte, weshalb ich nur noch wenige davon vorzuweisen im Stande bin. – Die Ursache dieses Zustandes ist die folgende. – Im September des Jahres 1887 entriss der Tod mir meine Frau, infolge welchen Ereignisses ich meinen damals in 468 Grand Str. befindlichen Haushalt aufgab, und fast alle meine Haushaltsutensilien deshalb in der verschiedenartigsten Weise vertheilt wurden. – Einige derselben nahm ich mit mir nach dem Freimaurer Heim, als ich im Januar 1891 dorthin übersiedelte; Einige andere derselben bekamen meine Kinder.
Ich glaube dass zu jener Zeit die meisten der Lampen theilweise in andere Hände übergegangen, oder zerbrochen oder überhaupt verloren gegangen sind. –
Ich füge dieser Erklärung einen Miethvertrag für das Haus 500th Grand Str bei, welcher Vertrag für die Dauer eines Jahres von der Zeit des Datums April 1876 gerechnet, gültig war. – Dies war der letzte Miethsvertrag (sic!) welchen ich für jenes Haus abschloss. –
Gleichfalls füge ich hier eine Abschrift des ersten Mietvertrages bei, welchen ich für das Haus 468 Grand Str. abschloss, & welcher am 22. März 1877 datiert ist, und bestimmt, dass ich vom 1. April 1877 für die Dauer von dreizehn Monaten Besitz von jenem Hause zu ergreifen habe. Ebenfalls füge ich hier eine Abschrift eines Miethvertrages bei, welcher vom 20ten Februar 1885 datiert ist & die gleichen Räume behandelt.
Ferner füge ich hier noch bei, den ersten und einzigen Vertrag zwischen der „American Electric Light Co“ und mir selbst, datiert im Juli 1881. – Der Vertrag verpflichtete mich, die Lampen der „American Electric Light Co“ zu verbessern, und solche für diese Company zu fabriziren – ebenfalls der „American Electric Light Co“ zu lehren, wie die Lampen von mir gemacht wurden. – Mein Sohn Adolph arbeitete für die „American Light Co“, mit welcher Comp. er gleichfalls einen Vertrag abgeschlossen hatte, und zwar zur selben Zeit als ich meinen Vertrag abschloss, oder vielleicht etwas früher. –
Mein Sohn Adolph starb im oder um das Jahr 1889. – Wir beide haben für einige Zeit für die „American Electric Light Co“ gearbeitet. Heinrich Goebel“
Subscribed and sworn to before me this 3th day of March 1893
Herbert H. Barnes
Notary Public
(Anm. Henry Goebel Sr. erklärte angeblich und schwur angeblich Eid auf die in deutscher Sprache handschriftlich aufgenommene Aussage, die Goebel mit „Heinrich Goebel“ handschriftlich unterzeichnete; andere Affidavits wurden handschriftlich mit Henry Goebel unterzeichnet. Der wirre Vortrag mag von Goebel herrühren, die Rechtschreibfehler des Schreibers werden hier unkorrigiert wiedergegeben; man kann an anderer Stelle sehen, wie bei den Übersetzungen ins Englische, also was dem Gericht zugrunde gelegt wurde, erheblich eingegriffen und gefälscht wurde; lustig ist das Wort „fishing pole“ oder „fishing rod“ als „Fischerstange“, während Henry Goebel Sr. in Deutsch mit „Angelrute“ diktiert hatte. Goebel lügt bei jedem Detail, wo immer es ihm möglich schien, z. B. hatte er laut Arbeitsvertrag weisungsgemäß zu arbeiten, keineswegs die Aufgabe, „zu lehren“, Goebels Datierungen weichen erheblich von den vorhandenen Urkunden ab – er hat keineswegs 1 Jahr für die American gearbeitet. Im Vertrag steht „5. September 1881 auf sechs Monate“ und „…The party of the first part may continue this agreement for one year additional from the expiration of said term if they so desire … übersetzt: „die American Co. kann diesen Vertrag um ein Jahr, nachdem er abgelaufen ist, verlängern, wenn sie das verlangt.“ Goebel lügt also zum Vertragsende nach sechs Monaten. Goebels Beschreibung der physikalischen Eigenschaften des Bambus und der Bambusfasern ist völlig falsch; weder Sonnenseite gibt es, noch lässt sich Bambus wässern. Goebels Reise nach Beacon in Boston wurde von den Anwälten angeordnet;) bei der Beschreibung seines Lampenbaus bei Beacon beschreibt nicht, wie und wer ihm geholfen hat – der Beschreibung zu folge werden für die meisten Arbeitsgänge mehr als zwei Hände benötigt. Goebel tut immer so, als habe er eine Lampe ohne Hilfe bauen können.)
HENRY GOEBEL SR. 31. Januar 1893, (2. Affidavit) bei den Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon im Fall
(Dieser GEDRUCKTE US-ARCHIVTEXT – DEUTSCHvon D. M. gegen den englischen US-Archivtext geprüft – beide nicht handschriftlich von Gobel unterzeichnet).
Edison Electric Light Company et al. gegen Beacon Vacuum Pump and Electrical Co. et al.
Bezirk des Bundesberufungsgerichts der Vereinigten Staaten von Massachusetts. In Billigkeit.
Bundesstaat New York:
Stadt und Bezirk von New York. ss:
„HENRY GOEBEL, ordnungsgemäß vereidigt, bezeugt und sagt wie folgt:
Ich habe hier bereits eine eidesstattliche Erklärung abgegeben.
Von dem Zeitpunkt an, als es mir Anfang der fünfziger Jahre gelang, eine Glühlampe hinzukriegen, die den in den Exponaten Goebel-Lampen 1, 2 und 3 dargestellten ähnelt, bis zu dem Datum, sagen wir, dem Jahr 1879, erwarb ich ständig wachsende Fertigkeiten bei der Vorbereitung der verschiedenen Merkmale der Lampen und bei deren Verbindung untereinander, d. h. in der Herstellung der Kohlen, in der Befestigung der Kohlen an den Zuleitungsdrähten und der Zuleitungsdrähte selbst, in der Art und Weise ihrer Einführung durch die Glaswände und im allgemeinen Aussehen der fertigen Lampe. Vor dem Jahr 1872, d. h. bevor ich die Monroe Straße verließ, war ich zu endgültigen Schlussfolgerungen hinsichtlich der besten Materialien für die verschiedenen Teile der Lampe gelangt. Ich hatte mich für Bambus als das beste Material entschieden, aus dem ich die Kohlen herstellen konnte, und für einige Zeit vor und für die ganze Zeit nach diesem Datum 1872 habe ich nie Glühfäden aus einem anderen Material als karbonisiertem Bambus hergestellt, außer in seltenen Fällen, in denen andere Dinge hauptsächlich zu Vergleichszwecken behandelt wurden. Ich hatte vor 1872 festgestellt und mich vor diesem Datum darauf geeinigt, dass der Bambusfaden härter und weniger zerbrechlich ist, ein besseres Licht und eine dauerhaftere Lichtbeständigkeit bietet, d. h. in allen diesen Punkten zusammengenommen hatte ich mich vor diesem Datum für den Bambusfaden als überlegen entschieden.
Ich hatte vor diesem Datum, 1872, einen Satz mechanischer Vorrichtungen, bestehend aus vier an der Zahl, mit dem Zweck, einen sehr feinen und sehr gleichmäßigen Bambushaarfaden zur Verwendung in diesen Lampen herzustellen. Am 26. Januar 1893 wurde eines dieser Geräte in einem meiner Werkzeugkästen gefunden, und ich habe es den Herren Witter & Kenyon gegeben; es trägt die Aufschrift Goebel Nr. 6. Dieses oder ähnliche mechanische Geräte benutzte ich viele Jahre lang, um ein haarähnliches Stück Bambus aus der Zeit vor 1872 herzustellen.
Etwa 1886 verkaufte ich an Herrn Perkins drei meiner Werkzeuge zur Herstellung von Kohlen für meine Glühlampen. Zwei dieser Werkzeuge sind mir heute, am 31. Januar 1893, von Herrn Perkins übergeben worden, und ich erkenne sie als die Werkzeuge, die ich, wie oben erwähnt, an Herrn Perkins verkauft hatte. Ich habe sie jeweils als Goebel Nr. 7 und Goebel Nr. 8 gekennzeichnet.
Das Werkzeug mit der Bezeichnung Goebel Nr. 6 ist das erste Werkzeug, das ich zur Herstellung der Streifen für die Glüher benutzte. Ich habe es in den frühen sechziger Jahren hergestellt, als ich in der Monroe Straße 271 1/2 wohnte. Es besteht aus einer Platte, die ich auf meinen Arbeitstisch geschraubt habe. In diese Platte hatte ich ein Messer eingelassen, dessen Vorsprung ich mit einer Schraube regulieren konnte; an derselben habe ich eine weitere Platte mit Scharnieren befestigt, die eine Rolle trug, die in den Bambus eingriff und auf ihn drückte und den Durchgang des-selben zwischen dem Messer und der Rolle erleichterte. Diese aufklappbare Platte wurde mit dem Fuß oder mit der Hand nach unten gezogen und nach dem Durchziehen eines Bambusstücks durch die Wirkung einer Feder in ihre erhöhte Position zurückgebracht und war dann für die nächste Operation bereit. An derselben hatte ich eine Schraube, mit der sein Absenken reguliert werden konnte.
Dieses Werkzeug fertigte ich zu dem ausdrücklichen Zweck an, die Bambusstreifen für die Glüher meiner Lampen vorzubereiten. Es wurde von mir seit dieser Zeit bis etwa zu dem Zeitpunkt, als ich vor einigen Jahren mit der Lampenherstellung aufhörte, ziemlich ständig benutzt. Es wurde nie für einen anderen Zweck verwendet; das wäre ungeeignet gewesen. Als ich 1881 Kohlen für die American Co. herstellte, benutzte ich dieses Werkzeug. Das Werkzeug wurde von mir so konstruiert, dass ich die Streifen kleiner und gleichmäßiger machen konnte, als es mit der Hand möglich war.
Das Werkzeug mit der Bezeichnung Goebel Nr. 7 wurde von mir nach dem eben beschriebenen Werkzeug hergestellt: Ich weiß nicht mehr, wie lange danach, aber ich weiß, dass es vor 1870 hergestellt wurde, und ich glaube, schon 1865 oder früher. Das erste Werkzeug hob die Streifen nicht so klein oder gleichmäßig ab, wie ich es wollte, also fertigte ich dieses zweite Werkzeug an, um die Streifen kleiner und genauer zu schneiden. Dieses Werkzeug wurde in dreierlei Hinsicht verändert, seit ich es an Herrn Perkins verkauft habe. Als ich es verkaufte, hatte es ein anderes Messer drin, obwohl es im Wesentlichen die gleiche Form hatte. Ich hatte flache Federn; außerdem wurde eine neue Feder oder Sperre eingesetzt, die in das Zahnrad oben an der Regulierschraube eingreift. Die alte Feder oder Sperre hatte im Wesentlichen die gleiche Form wie die jetzt darauf befindliche. Sie ist wie das erste Werkzeug, außer dass ein flacher oder gerader Arm anstelle einer Rolle verwendet wurde, um auf den Bambus zu drücken, und die Schraube zur Einstellung der Bewegung der Scharnierplatte an einer anderen Stelle angebracht und mit einer großen Scheibe oder einem Kopf mit Zähnen oder Zahnrädern versehen wurde, in die ein Federarm eingriff. Auf diese Weise konnte die Dicke des Bandes sehr schön reguliert werden. Mit diesem Werkzeug waren die Streifen nicht klein genug, also fertigte ich etwa zur gleichen Zeit ein drittes Werkzeug an.
Das Werkzeug mit der Bezeichnung Goebel Nr. 8 ist das dritte, das ich hergestellt habe. Es ist in seinen Einstellungen feiner als die anderen. Es ist genauso, wie es war, als es an Herrn Perkins verkauft wurde.
Etwa zur gleichen Zeit fertigte ich ein viertes Werkzeug an. Es diente dazu, die Seiten der Fasern so zu hobeln, dass sie alle die gleiche Breite und Dicke hatten. Es wurde wie folgt hergestellt: Auf einer Messingplatte, die ich auf den Tisch schraubte, wurde in aufrechter Position ein Messer justiert, dessen Überstand reguliert werden konnte. Ein Schieber, der mit einem Griff bedient wurde, drückte den Bambus gegen das Messer. Die Dicke dieses Abschnittes konnte für breitere oder schmalere Streifen eingestellt werden. Eine Federklammer hielt den Bambus nach unten.
Ich zog die Bambusstreifen durch all diese Hobelgeräte, indem ich sie an einem Ende mit einer Kneifzange nahm und durchzog. Dieses Hobeln musste sehr genau ausgeführt werden, da sich der Bambus, wenn er an einem Ende dicker als am anderen Ende war, nicht in einer regelmäßigen Kurve biegen würde.
Im Allgemeinen benutzte ich für die Herstellung meiner Bambusstreifen alle vier Werkzeuge, indem ich den Bambus zuerst durch das erste Werkzeug zog, dann durch das zweite und so weiter, wobei ich den Bambus allmählich und genau verkleinerte.
Alle diese Werkzeuge wurden von mir bei der Herstellung meiner Fäden ständig benutzt.
Um 1886 fragte mich Herr Perkins, ob ich ihm einige meiner Werkzeuge verkaufen würde, und ich verkaufte ihm dann die mit Nr. 7 und 8 gekennzeichneten Werkzeuge sowie das vierte Werkzeug, das Herr Perkins meines Wissens noch immer in seinem Besitz hat.
Bevor ich 1872 die Monroe Straße verließ, hatte ich lange Zeit Gas in meinem Haus und hatte mir einen Glasblasapparat gebaut, der dem, den ich bei der Herstellung des Glasteils der Goebel-Lampen Nr. 1, 2 und 3 verwendet hatte, weit überlegen war. Darüber hinaus hatte ich die Kunst des Glasblasens und andere Glasarbeiten nicht nur im Zusammenhang mit diesen Lampen, sondern auch in anderen Dingen, darunter Hunderte von Barometern und Thermometern, Geisslerröhren usw., in einem solchen Maße geübt, daß ich ein recht hohes Maß an Geschicklichkeit im Umgang mit dem Blasrohr erworben hatte.
Bei der Herstellung der Verbindung zwischen den Zuleitungsdrähten und der Kohle kam ich sehr früh zu dem Schluß, daß alles in allem Ofenpolitur das beste Material für die Herstellung der Verbindung war, und das war das Material, das ich vor 1872 einheitlich für diesen Zweck verwendete.
Vor diesem Datum hatte ich mich auch für die Verwendung von Platin-Einführungsdrähten entschieden, weil bei der Verwendung von Eisen oder Kupfer der Glasteil der Lampen manchmal riss und dadurch das Vakuum beeinträchtigte. Ich hätte für diesen Zweck in jeder meiner Lampen Platin verwenden sollen, aber der Platindraht war teurer und nicht so leicht zugänglich wie Eisen- oder Kupferdraht. Nachdem ich mich durch die Verwendung der Lampe auf die Überlegenheit der Platindrähte geeinigt hatte, wurden fast alle Lampen, die ich lange vor 1872 und an meinen beiden Standorten in der Grand Straße hergestellt hatte, mit Platindrähten hergestellt, und ich hatte noch 1890 eine Anzahl solcher Lampen mit Platindrähten, die älter als 1872 waren. Eine dieser Lampen mit Platineinführungsdrähten schickte ich ungefähr zu der Zeit, als ich ihnen die Göbel-Lampen Nr. 1, 2 und 3 übergab, an den mit diesem Fall verbundenen Anwalt, und ich sagte ihm damals, dass diese Lampe aus der Zeit vor 1872 in meinem Besitz gewesen sei; dass sie, zusammen mit anderen ähnlichen Lampen, vor 1872 hergestellt worden sei. Diese Lampe ist mit Goebel Nr. 4 bezeichnet.
Die Lampe Goebel Nr. 4 habe ich seitdem immer in meinem Besitz gehabt, bevor ich 1872 von der Monroe Straße in die Grand Straße zog. Ich habe sie viele Male hergestellt und verbrannt, sowohl vor als auch nach dem Verlassen der Monroe-Straße, und sie brannte gut und gab ein gutes Licht ab. Ich habe mir besondere Mühe mit dem Glasteil dieser speziellen Lampe gegeben, und weil der Glasteil so gut gemacht war und der Lampe ein sehr schönes und vollendetes Aussehen verlieh, habe ich sie immer behalten; von Zeit zu Zeit habe ich sie herausgebracht, um sie leuchten zu lassen oder auszustellen. Ich behielt sie in meinem Besitz, bis ich sie in diesem Fall an den Anwalt der Angeklagten schickte. Die Lampe und alle ihre Teile sind im Material und in allen anderen Aspekten die gleichen, wie sie waren, als ich sie vor 1872 anfertigte, mit Ausnahme der Veränderungen, die durch meinen Gebrauch, die Handhabung und den bloßen Zeitablauf entstanden sind. Als ich ihn vor 1872 herstellte, habe ich ihn mit dem Bambus-Kohlebrenner, den Platin Einführungsdrähten, den Kupfer-Verbindungsdrähten, den Verbindungsarten und dem Glasrohr so hergestellt, wie sie hier erscheinen, außer wie oben angegeben. Wenn es heute nicht brennt, liegt es daran, dass es in irgendeiner Weise durch Handhabung oder Zeitablauf verletzt wurde. Als etwa im Jahre 1881 die Leute von der American Electric Light Co. zu mir kamen, wies ich einen ihrer Glasbläser an, den Platindraht von den gegenüberliegenden Seiten der Glaskugel einzuführen (sie führten ihre Drähte von unten ein). Er sagte, das könnten sie nicht tun oder es sei nicht machbar. Von da an übernahm die American Electric Light Co. zumindest eine Zeit lang diesen Plan, und ich produziere eine Lampe mit der Bezeichnung Goebel Nr. 5, die eine alte Lampe der American Electric Co. ist, bei der die Einführungsdrähte auf diese Weise eingeschweißt sind. Als ich 1890 mein Geschäft aufgab, nahm ich diese Lampe Goebel Nr. 4 mit nach meinem jetzigen Heim und besitze sie seitdem, bis ich sie dem Anwalt in diesem Fall überließ. Zu Beginn meiner Arbeit Anfang der fünfziger Jahre konnte ich die Glasröhren nicht sehr gut blasen, aber ich erwarb allmählich mehr und mehr Geschicklichkeit, sowohl durch Übung als auch durch den Gebrauch von Gas und besseren Blasapparaten. Ich bezweifle, dass ich jemals, weder bei Monroe noch bei Grand Straße, alle anderen Lampen, die im Glas so gut aussahen wie diese. Ich habe jedoch sowohl in der Monroe Straße als auch in der 500t 1/2 Grand Straße und in der 468 Grand Straße viele Lampen mit karbonisiertem Bambusbrenner, Platinleitdrähten, Anschlüssen und Glasröhre wie Goebel Nr. 4 hergestellt und verwendet, außer im Grad der manuellen Endbearbeitung der Teile, insbesondere der Glasröhre, in der Hinsicht, dass ihre Funktionstüchtigkeit oder Lichtausbeute nicht beeinträchtigt wurde. Elektrische Glühlampen sind zerbrechliche Dinge, die durch Handhabung, Hinfallen usw. leicht zerbrechen können. Dies gilt auch für die besten kommerziellen Lampen von heute. Selbst Bambusfäden brechen bei grober Handhabung. Und je mehr die Kohlen verbraucht und verbrannt werden, desto zerbrechlicher und anfälliger werden sie bei der Handhabung. Die Goebel-Lampe Nr. 4 ist offenbar irgendwann auf ihr Ende gefallen, weil die Glasspitze abgebrochen ist.
Ich wurde kürzlich darüber informiert, dass ein Experte der Angeklagten, Herr Pope, einen Grund oder Gründe genannt hatte, warum er nicht der Meinung war, dass diese Lampe, Goebel Nr. 4, durch das torricellianische Verfahren zur Erzeugung eines Vakuums hergestellt wurde, nämlich, dass in einem solchen Fall seiner Meinung nach eine Ablagerung von Quecksilber auf der Oberfläche des Kupferdrahtes vorliegen würde, und er entdeckte keine solche Erscheinung. Aber ich sagte ihm, dass er sich in diesem Denken geirrt habe, vorausgesetzt, dass destilliertes Quecksilber bei der Herstellung des Vakuums verwendet wurde, und soweit ich weiß, hat er Experimente durchgeführt, um die Fakten in diesem Zusammenhang zu ermitteln. Das Quecksilber, das ich zur Erzeugung des Vakuums dieser Lampen verwendet habe, wurde vor seiner Verwendung sorgfältig destilliert, manchmal drei- oder viermal, und ich habe mir besondere Mühe gegeben, den Prozess immer in einer sehr trockenen Atmosphäre durchzuführen, und habe andere Sicherheitsvorkehrungen getroffen, wie z.B. eine sehr leichte Erhitzung, um ein hohes Vakuum und das Fehlen von schädlichen Ablagerungen oder Gasen zu gewährleisten. Ich möchte auch hinzufügen, dass ich vor 1872 zur Erzeugung eines Vakuums eine Quecksilberpumpe hatte und einsetzte, bei deren Einsatz im Glasteil der Lampe überhaupt kein Quecksilber hineinkommt, aber es war eine Pumpe mit Absperrhähnen, was die Handhabung schwierig und nicht immer sicher machte, so dass es mir in der Regel gelang, durch den Torricellianischen Prozess ein ebenso gutes, wenn nicht sogar besseres Vakuum zu erzielen als mit dieser frühen Quecksilberpumpe. Diese Pumpe, von der ich jetzt spreche, darf nicht mit den in früheren eidesstattlichen Erklärungen erwähnten Pumpen verwechselt werden. Diese Lampen mit den Einführungsdrähten aus Platin und einige der Lampen mit den Einführungsdrähten aus anderem Material gaben, wenn sie mit meinen Batterien verbunden waren, ein gleichmäßiges, gleichmäßiges und kontinuierliches Licht ab, das in etwa einem gewöhnlichen Gasstrahl entsprach, und sie wurden für eine Reihe von Verwendungen verwendet, wie sie heute bei Glühlampen üblich sind, und zwar vor 1879 und von Zeit zu Zeit ab Anfang der fünfziger Jahre. Ich kenne keinen Grund, warum diese Lampen nicht für die kommerzielle Nutzung geeignet waren. Diese Lampen waren bereit für den kommerziellen Gebrauch, aber der Handel war nicht bereit für diese Lampen, und der Grund dafür war, dass es keine verfügbare Quelle für billige Elektrizität gab, und die Einführung dieser Lampen für eine breite kommerzielle Nutzung bedeutete selbst bei einer angemessenen Stromquelle die Ausgabe riesiger Geldsummen.
Verglichen mit heutigen Glühlampen gaben meine frühen Lampen ein ziemlich gutes Licht ab, ein ganz praktisches Licht. Sie brannten recht gut, und mit den Verbesserungen, die der modernen Lampe hinzugefügt wurden (von denen mir einige bekannt sind), würden sie meiner Meinung nach ein ebenso gutes und langlebiges Licht abgeben wie die Edison-Lampe von heute. Jede meiner Lampen, die sich als erfolgreich herausstellte, brannte mit einer Kerzenleistung, die der eines gewöhnlichen Gasstrahls entsprach, und hielt diese Leistung, von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, bis die Batterieleistung nachließ oder bis sie eine Lebensdauer erreicht hatte, die mit der der Glühlampe von 1880 sehr vergleichbar war.
Mit dem Ausdruck „die sich als erfolgreich herausstellte“ meine ich, dass manchmal die Kohle nicht perfekt war, manchmal war das Glas nicht perfekt, manchmal waren die Verbindungen der verschiedenen Teile nicht perfekt, und in solchen Fällen war die Lampe nicht das, was ich für eine erfolgreiche Lampe hielt. Aber das hat bei der Herstellung von Glühlampen immer gegolten, und das gilt auch heute noch, ungeachtet der Verbesserungen, die den Lampen und dem Herstellungsprozess der Lampen hinzugefügt wurden.
Exponat Goebel Nr. 5 ist die Lampe, die in der Zeit hergestellt wurde, als ich bei der American Electric Light Company angestellt war, und zwar, wie ich mich erinnere, im Jahr 1881, als ich in meinem Haus Kohleglüher für sie herstellte. Ich stellte in meinem Haus sehr viele Kohleglüher für diese Firma her, und ich fertigte eine ganze Reihe von Lampen für sie an, wie die Nr. 5, durch die ihnen bewusst wurde, dass ich bessere Kohlenglühelemente und bessere Lampen herstellen konnte, als sie zu dieser Zeit selbst herstellten. Ich nehme an, dass ich aus diesem Grund Kohlen für sie hergestellt habe. Die Goebel-Lampen Nr. 1, 2, 3, 4 und 5 zeigen zum Teil den Fortschritt in der Verarbeitungsqualität, den ich von Zeit zu Zeit bei der Herstellung dieser Lampen erlangte, wenn auch nicht so vollständig, wie dieser Fortschritt gezeigt werden würde, vorausgesetzt, ich wäre in der Lage, eine größere Anzahl von Lampen herzustellen, die als einer späteren Zeit und späteren Zeiträumen zugehörig identifiziert würden.
Ich habe niemals Vorrichtungen an meinen elektrischen Lampen angebracht, um Wärme abzuleiten. Ich habe nie einen Wärmeregler an meinen Lampen verwendet. Es gab keinen Bedarf für ein solches Gerät.
Die Drähte, die durch meine Glühlampen führten, würden sich nicht erwärmen, und der Sockel der Lampen würde sich nicht erwärmen. Die von mir verwendeten Drähte, die von der Batterie zu den Lampen führten, waren von gewöhnlicher Größe, wie sie in Batterien der von mir verwendeten Größe und Art verwendet wurden. Sie waren nicht sehr dick, sondern wie gewöhnliche Kupferdrähte.
Bei der Verwendung meiner Lampen mit elektrischen Batterien verband ich normalerweise nur eine Lampe mit einem ausreichenden Satz von Batteriezellen. Manchmal schloss ich jedoch zwei oder sogar drei Lampen an denselben Satz Batteriezellen an; in diesem Fall würde ich mehr Zellen verwenden.
Eine der allerersten meiner Bemühungen, eine Glühlampe herzustellen, war die Verwendung eines Platindrahtes oder Haares als Beleuchtungsteil. Es war zwei oder drei Zoll lang und sehr fein, etwa so fein wie ein Baumwollfaden Nr. 80 oder 100. Ich verwendete Kupferdrähte, die im Glas versiegelt waren. Der feine Platindraht erhitzte sich und wurde glühend und gab ein gutes Licht ab, aber nach einigen Minuten wurde er zu heiß und schmolz und fiel in das Glas, und das Glas zerbrach. Ich versuchte es nicht noch einmal mit Platin, sondern wandte mich pflanzlichen Kohlenstoffen zu. Ich wusste von dem Bogenlicht, das ich als erstes gemacht hatte, dass Kohlenstoff nicht schmelzen würde, und ich dachte, dass er in einem Vakuum, wo es keinen Sauerstoff gibt, nicht verbraucht wird und hält, und ich entdeckte, dass er hält.
Nachdem ich begonnen hatte, für die American Electrical Company zu arbeiten, stellte ich einen Glasbläser ein, der die Glasbläserarbeiten für mich erledigte. Danach behielt ich immer einen Glasbläser, solange ich für die American Electrical Company arbeitete und solange ich Kohlen und Lampen herstellte und an andere Leute verkaufte, also etwa noch ein Jahr, nachdem ich meine Arbeit für die American Company beendet hatte. Während dieser ganzen Zeit habe ich selbst kein Glas geblasen. Ich war also mehr in der Praxis des Glasblasens, während ich zum ersten Mal in die Grand Straße Nr. 468 kam, als ich es seit Beginn meiner Arbeit für die American Company war, denn seit ich für sie gearbeitet habe, hatte ich nicht mehr so viel damit zu tun. Ich bin ein erfahrener Glasbläser oder war es in meinen besten Jahren.
Meine Freunde, Nachbarn und diejenigen, die in mein Geschäft kamen, zeigten mehr Interesse an den Glühlampen, die ich in der Monroe Straße herstellte, als an denen, die ich in der Grand Straße herstellte. Das lag zum Teil daran, dass zu dem Zeitpunkt, als ich in die Grand Straße zog, die meisten Leute, die ich kannte, meine Lampen bereits gesehen hatten. Außerdem war ich nach meinem Umzug in die Grand Straße viel stärker in meinem Optiker- und Uhrengeschäft engagiert als zuvor. Das Geschäft lief besser; ich hatte in dieser Branche mehr zu tun und hatte daher weniger Zeit, Lampen herzustellen oder sie anderen zu zeigen und zu erklären.
Auch hier, als wir in der Monroe-Straße wohnten, war Elektrizität eher eine Neuheit, wie es später einmal der Fall war. Zum Beispiel gab es, zumindest während des größten Teils der Zeit, in der ich in der Monroe Straße wohnte, keine Telegraphenpfähle und -drähte, zumindest nicht in unserer Straße und in unserer Nachbarschaft, aber mit der Zeit, als wir in die Grand Straße zogen oder kurz danach, waren sie schon sehr verbreitet.
Ich habe für die eidesstattlichen Erklärungen, die ich in dieser Klage abgegeben habe, oder für alles, was ich hier für den Angeklagten getan habe, kein Geld oder irgendetwas von Wert erhalten. Und ich habe von niemandem eine Zusage über Geld oder irgendetwas von Wert erhalten, und ich wünsche oder erwarte auch nicht, eine solche zu erhalten. Ich habe meine Zeugenaussage in diesem Fall nur widerwillig und erst nach beträchtlichem Drängen gemacht. Ich habe kein Interesse an dem Ergebnis dieser Klage. Ich bin Mr. Edison nicht feindselig gesinnt und besitze keine Aktien des beklagten Unternehmens oder eines Unternehmens für elektrische Beleuchtung und habe keinerlei Interesse an diesem Geschäft, und ich habe nicht nur keinerlei Interesse an dem beklagten Unternehmen, sondern kenne auch keinen seiner leitenden Angestellten oder jemanden, der damit in Verbindung steht.
Ich erinnere mich an einen Glasbrunnen, den ich anfertigte, als ich in der Grand Straße Nr. 500/2 wohnte. Er war so angeordnet, dass Wassertropfen und Luftblasen durch ihn hindurchgingen; zuerst kam ein Wassertropfen, dann eine Luftblase,dann ein Wassertropfen und so weiter.Ich bewahrte den lange Zeit im Schaufenster meines Geschäfts in der Grand Straße 500 1/2 und in der Grand Straße 468 auf. Ich habe den Brunnen selbst gemacht. Es gab sehr viele sehr feine, schöne Glasarbeiten daran, und ich erinnere mich, dass ich bei dieser Glasbläserarbeit sehr vorsichtig sein musste. Es gab sehr viele Glasröhren; diese Röhren mussten sehr klein sein, damit die Wassertropfen nicht zusammenfließen konnten. Viele Menschen, darunter eine Reihe von Glasbläsern, wie ich mich erinnere, kamen in meinen Laden, um diesen Brunnen zu untersuchen und sich nach ihm zu erkundigen.
Nachdem die American Co. etwa 1882 einen Dynamo in mein Geschäft in der Grand Straße 468 geliefert hatte, benutzte ich ihn, um mein Geschäft für eine Art Ausstellung zu beleuchten, und für diese Beleuchtung benutzte ich alte Röhrenlampen meiner eigenen Herstellung, die ich seit einigen Jahren vorrätig hatte. Es waren acht an der Zahl, wie ich mich an diese so ausgestellten Lampen erinnere. Ich erinnere mich nicht, ob Goebel Nr. 4 eine davon war oder nicht. Ein teilweise verstümmelter Hinweis auf diese Ausstellung meiner Lampen war in der New Yorker Welt vom 1. Mai 1882 abgedruckt und lautete wie folgt
„DIE NEW YORKER WELT.
NEW YORK, Montag, 1. Mai 1882.
DAS NEUESTE ELEKTRISCHE LICHT
Herr Henry Goebel stellte gestern Abend in einem Raum hinter seinem Laden in der Grand Straße Nr. 468 sein elektrisches Licht aus. Herr Goebel behauptet, dass er seit einunddreißig Jahren an elektrischem Licht arbeitet und dass er vor neunundzwanzig Jahren eines auf dem Dach seines Hauses in der Monroe Straße Nr. 271 1/2 eingerichtet hat. Das Licht wurde von den Glockentürmen des Essex Market aus gesehen, und es wurde Feueralarm gegeben, der eine Reihe von Feuerwehren alarmierte. Er selbst wurde verhaftet, aber Richter George Woods ließ ihn wieder frei. Als er nach Hause zurückkehrte, stellte er fest, dass seine Nachbarn alle seine Instrumente und Geräte zerstört hatten. Das Licht, das gestern Abend zu sehen war, war klar und gleichmäßig, und man konnte daran mit großer Bequemlichkeit und Leichtigkeit lesen. Es ist etwa acht Zentimeter lang und etwa so dick wie eine Kerze. Das Vakuum wird durch eine Pumpe erzeugt, die im Prinzip einer Geissler-Pumpe ähnelt und von ungeschulten Händen bedient werden kann. Die verwendeten Kohlenstoffspitzen bestehen aus Schilfrohr, das in der Retorte elektrisch erhitzt wird. Die Lampen kosten 25 Cent pro Stück, und Herr Goebel behauptet, dass er eine Leuchte genauso billig, wenn nicht billiger als Gas liefern kann“.
Ich hatte weder mit der Vorbereitung dieser Berichterstattung noch mit der Abfassung der Publikation in der Zeitung zu tun.
HENRY GOEBEL“
Unterzeichnet und vereidigt vor mir am 31. Januar 1893
JAMES A. C: JOHNSON,
Notar, Bezirk New York.
(Anm. Goebel Sr. erklärte angeblich und schwur angeblich Eid auf die in angeblich in deutscher Sprache aufgenommene Aussage, die Goebel angeblich mit „Henry Goebel“ handschriftlich unterzeichnet haben soll, die im AS-Gerichtsarchiv und hier nur in Archiv-Druck-Fassung vorliegt; andere Affidavits wurden handschriftlich mit Heinrich Goebel unterzeichnet. Der folgende Zeugentext mag von Goebel herrühren. Doch trägt dieser 2. Affidavit-Text keine handschriftliche Unterschrift Goebels. Hier handelt es sich um eine Rückübersetzung, von D. M. ins Deutsche angefertigt, von der Englisch-Sprachigen US-ARCHIV-Fassung, die der vereidigte Übersetzer Hermann Kusterer abfasste. Diese Englisch-Sprachige, gedruckte US-Archiv-Fassungweicht von der ursprünglichen Richter-Fassung,als Englisch-Übersetzung in Schreibmaschine, leicht ab. Es gibt tatsächlich zwei verschiedene englische Fassungen dieser 2. Affidavit: Die gedruckte US-Archiv-Fassung, ohne Goebels Unterschrift; und eine getippteFassung, wie die Beklagten-Anwälten dieses 2. Affidavit Goebels dem Gericht vorgelegt hatten, auch ohne Unterschrift Goebels,mit Nennung des vereidigten Übersetzers Kusterer, ohne Unterschrift.Alle Übersetzungen und Rückübersetzungen enthalten mutwillige Veränderungen, Fehler und zielgerichtete Fälschungen. Es sind Fehler, die aus Sicht der „Goebel-Defense“ der Beklagten-Anwälte Witter & Kenyon vorteilshaft dünken. Witter & Kenyon haben den wirren Goebel Sr. nicht persönlich für die„Goebel-Defense“ dem Gericht als Zeuge vorgeführt.Die gesamte Aussage dieser Affidavit beschreibt Geschehnisse aus den 1880 Jahren, nach Goebels „Lehre“ bei der American Electr. Co von September 1881 bis März 1882.
Eine handschriftliche Aufzeichnung eines Schreibers in deutscher Sprache der Zeugenaussage eines handschriftlich unterzeichneten Textes der 2. Affidavit Goebels,wurde nicht gefunden und liegt hier nicht vor – nur die nicht unterzeichneten, gedruckten US-Archiv-Fassungen. Könnte Goebel Beeinträchtigungen durch Quecksilbervergiftung davongetragen haben? Laut Arbeitsvertrag mit der American Co. hatte Goebel seine Ladenwerkstatt untervermietet; hier arbeiteten Glasbläser der American Co. die keineswegs von Goebel angestellt worden waren – er lügt.)
HENRY GOEBEL SR. 21. Januar 1893,(1. Affidavit)für Beklagten-Anwälte Witter & Kenyon
(übersetzt ins Deutsche von D. M. nach GEDRUCKTEM US-ARCHIVTEXT In ENGLISH) im Fall
Edison Electric Light Company et al. gegen Beacon Vacuum Pump and Electrical Co. et al
United States Circuit Court Südlicher Bezirk von Massachusetts Südlicher Bezirk von New York
Stadt und Landkreis New York
„HENRY GOEBEL, ordnungsgemäß vereidigt, bezeugt und sagt folgendes:
Ich bin vierundsiebzig Jahre alt und wohne in Tappan im Bundesstaat New York. Ich kam im Jahr 1848 von Springer, Deutschland, in die Vereinigten Staaten und ließ mich in der Stadt New York nieder, wo ich bis dahin in den letzten zwei Jahren gewohnt habe. Mein Beruf in Deutschland war der eines Mechanikers, Uhrmachers und Optikers, und ich lernte das Handwerk in Springer in Deutschland, wo ich auch einige praktische Bekanntschaft mit Elektrizität und Chemie machte und Unterricht bei Professor Münchhausen aus Hannover erhielt, einem Mann, der in elektrischen Angelegenheiten sehr nahe dran war. Außerdem half ich ihm bei physikalischen Experimenten und führte unter seiner Leitung zahlreiche Experimente durch, u.a. Experimente zur Gewinnung von Licht durch Elektrizität, zur Herstellung galvanischer Batterien, von Geräten zum Glockengeläut usw. Unter der allgemeinen Leitung dieses Professors Münchhausen fertigte ich auch eine ganze Reihe physikalischer Instrumente an, hauptsächlich für Lehrer an der Technischen Hochschule Hannover und für Professor Münchhausen und andere. Wir haben sehr viele Experimente mit elektrischen Lampen gemacht, waren mit dem Lichtbogen und seinem Verhalten vertraut und haben ihn sehr oft hergestellt. Münchhausen war ein sehr genialer Mann und verbrachte viel Zeit in meinem Geschäft, um über verschiedene wissenschaftliche Themen zu diskutieren. Neben dem Verständnis und der Herstellung des elektrischen Lichtbogens glaubte er, dass ein praktisch nützliches Licht mit Hilfe eines kleinen kontinuierlichen Kohlenstoffs in einer luftleeren Glasröhre erzeugt werden könnte, und er machte mich mit seinen Ansichten zu diesem Thema vertraut, einschließlich der Vorstellung, dass der Kohlenglüher durchgehen müsste, anstatt unterbrochen, wie bei der Bogenlampe, und dass der Kohlenstoff in einer hermetisch abgedichteten, evakuierten Glashülle mit Drähten, die zum Kohlenglüher führen, eingeschlossen ist, und dass der Kohlenglüher sehr viel kleiner sein könnte als die, die wir für die Bogenlampe verwendet haben. Wir haben die Verwendung des Blasrohrs und die Methode zur Erzeugung des barometrischen oder torricellischen Vakuums durch die Verwendung von Quecksilber in der bekannten Weise perfekt verstanden. Wir haben uns häufig mit dieser Art von Arbeit und mit unseren physikalischen und Laborexperimenten beschäftigt. Noch während meiner Zeit in Springer, Deutschland, und bevor ich 1848 in dieses Land kam, hatte ich Barometer und Thermometer hergestellt, geometrische Instrumente gebaut und repariert. Wir benutzten das Innere eines Stückes gewöhnlicher Anthrazitkohle, das im Feuer verbrannt worden war, um Licht zu geben, indem wir Stücke davon für die Elektroden eines Lichtbogens verwendeten. So erfuhren wir, dass es ein geeigneter Leiter war. Ich hatte von der Verkohlung verschiedener Dinge gehört. Ich erfuhr zum ersten Mal, wie Holz verkohlt werden kann, indem ich versuchte, das Holz aus einer langen Metallhülse zu verbrennen, die zu einem zerbrochenen Gehstock gehörte. Nachdem ich die Hülse entfernt und den Stock aus dem Feuer genommen hatte, stellte ich fest, dass das untere Ende des Stockes verkohlt war und nicht vom Feuer verzehrt wurde. Dies legte mir nahe, wie Holz verkohlt sein könnte. Ich versuchte es und stellte fest, dass dieses verkohlte Holz ein guter Leiter war. Ich habe bei Springer auch eine Magnetomaschine gebaut, die aus einem großen Magneten besteht, vor dessen Polen sich Spulen drehen. Ich verwendete Platin im Kommutator dieser Maschine und war durch dessen Funkenbildung und Verbrennung beunruhigt, und so verkohlte ich Holzstücke und setzte sie anstelle des Platins ein, allerdings nicht sehr erfolgreich. Ich verkohlte auch Holz und benutzte es zur Erzeugung des elektrischen Lichtbogens. Bei den Untersuchungen mit Münchhausen wurden kontinuierliche und kleine Kohlenstoffstücke in einen Kreislauf gebracht, durch den Stromdurchgang zum Glühen gebracht und verbraucht. Münchhausen sagte, dass diese Kohlenstoffstücke, wenn sie in einer Kammer eingeschlossen wären, aus der Sauerstoff ausgeschlossen ist, nicht verbrennen würden, sondern glühend bleiben und Licht spenden würden, und er hielt dies für eine sehr gute Möglichkeit, ein praktisches Licht zu erhalten.
Unter anderem erfuhr ich zu dieser Zeit, dass der Ausdehnungskoeffizient von Glas und Platin derselbe war. Ich war eine Zeitlang Lehrling bei einem Doktor der Medizin in Springer und studierte bei ihm bis zu einem gewissen Grad Chemie, aber eher praktische Chemie als aus den Büchern, und ich tat dies ab und zu für einen Zeitraum von zehn oder einem Dutzend Jahren. Mein Vater war ein Mann mit beachtlicher Bildung, war Schokoladenfabrikant in Springer, und er kannte die Menscheni in den höheren Bildungskreisen gut. Diese Tatsache brachte mich mit der gleichen Klasse von Menschen in Verbindung, und es war durch meine Verbindung mit ihnen, dass ich mich mit ihnen für verschiedene wissenschaftliche und chemische Untersuchungen interessierte, die mich auf den Weg führten, den ich bis zu einem gewissen Grad immer verfolgt habe.
Ich verließ Springer 1848 über Bremen in Richtung New York und erreichte Anfang 1849 die Stadt New York.
Ich wohnte zunächst etwas mehr als ein Jahr lang in der Monroe Straße Nr. 391. Dann zog ich in die heutige Monroe Straße Nr. 271 1/2, wo ich mehr als zweiundzwanzig Jahre lebte.
Von dort zog ich in die Grand Straße Nr. 500 !/2, wo ich fünf Jahre blieb.
Von dort zog ich in die Grand Straße Nr. 468. Das war im Jahr 1877, wo ich bis 1890 wohnte, nachdem ich etwa elf Jahre in der Grand Straße Nr. 468 gewohnt hatte.
Als ich das erste Mal nach New York City kam, war ich unter meinem deutschen Namen Heinrich Gobel bekannt, und ich erinnere mich, dass der Name damals so im Verzeichnis stand.
Unmittelbar nach meiner Ankunft in New York und meiner Ansiedlung in der Monroe Straße begann ich, meinen Beruf des Uhrmachers und Optikers zu verfolgen. Ich besaß und besitze ein gründliches Verständnis der Uhrmacherkunst und habe eine ganze Reihe von Uhren, Chronometer und Uhren hergestellt, von denen einige seit vielen Jahren in Betrieb sind. Ich hatte ein angängiges Geschäft und war immer in der Lage, mit den Erträgen aus meiner täglichen Tätigkeit als Uhrmacher usw. eine Familie bequem zu ernähren. Ich hatte eine erfinderische Geisteshaltung, und es gab nie eine sehr lange Zeit in meinem Leben, in der ich mich nicht mit der Herstellung oder dem Versuch einer Verbesserung oder einer anderen Erfindung oder Forschung beschäftigt habe, die mich interessierte.
Sobald ich genug Geld hatte, um Apparate zu kaufen, fing ich an, mit Elektrizität zu experimentieren, und wiederholte im wesentlichen viele der Experimente, die ich in Deutschland mitgemacht oder gesehen hatte, mit solchen Verbesserungen ausgeführt, die meine Erfahrung nahelegte. Ich erinnere mich, dass ich an einem rohen Spielzeugmotor experimentierte. Bald nach meiner Ankunft wandte ich mich den elektrischen Bogenlampen zu und machte eine Reihe von Experimenten in dieser Richtung. Eines Abends stellte ich eine Bogenlampe auf dem Dach meines Hauses aus, und bald kam die Feuerwehr herbei, um eine angebliche Feuersbrunst zu löschen. Dafür wurde ich verhaftet und einem Richter wegen Ruhestörung vorgeführt.
Bald darauf wandte ich meine Aufmerksamkeit auf Glimmlampen oder Glühlampen, wie sie jetzt genannt werden. Was ich in dieser Richtung tat, betrachtete ich, was die Hauptfunktion der Lampe betraf, immer als die Ausführung der Vorschläge und Ansichten von Professor Münchhausen. Wobei ich bei meinen Bemühungen solche Materialien benutzte, die zufällig zur Hand waren. Die ersten elektrischen Glühlampen, die ich herstellte, wurden Anfang der fünfziger Jahre in der Form hergestellt, die ich gemeinhin als „Geigenbogen“ oder „Fleischsäge“ bezeichnete. Diese Lampen sieht man in der folgenden Skizze mit Abbildung 1:
Die Röhre wurde in einem Stück aus Glas gefertigt. Sie wurde bei a ausgesaugt. bb sind metallische Drähte oder Stützen und d ist der Glühleiter. Die Drähte sind hermetisch in die umschließende Wand eingeschlossen, durch die sie durch die Verschmelzung des Glases direkt auf ihnen bei c hindurchgehen. Die Metalldrähte wurden direkt in das Glas eingeschmolzen; es wurde kein Zement oder eine andere Substanz verwendet. Die ersten Lampen dieser Art, die ich hergestellt habe, wurden aus Röhrenglas hergestellt. Ich wohnte in der Monroe-Straße, als ich mit der Herstellung dieser Lampen begann und dort viele von ihnen herstellte.
Die nächste Form von Glühlampen, die ich herstellte, ist in der folgenden Skizze, Abbildung 2, dargestellt, und diesen Lampenstil nannte ich aufgrund der Form der Kohle gemeinhin „Haarnadel“-Lampe. Die Zuleitungen in den Drähten b b wurden manchmal aus Kupfer hergestellt. Ich bevorzugte Platin, aber da das Metall teuer war und ich es nicht immer zur Hand hatte, fertigte ich sie sehr häufig aus anderen Metallen an. Abbildung 2.
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Der Einschlussstutzen bestand aus dem Röhrenglas und war oben abgesaugt. Die Metalldrähte c c waren manchmal dünne Platinbänder, zu anderen Zeiten aus anderen Metallen. Der Träger b bestand zunächst aus Glas. c ist der Glühleiter, der in erhitztem Blei verkohlt, an den Drähten befestigt und dann durch Aufbringen von geschmolzenem Weichglas am unteren Ende des Rohres f befestigt wurde. Das Glasrohr wurde dann mit dem Becher d justiert und diese beiden Glasteile durch Verschmelzen mit dem Blasrohr miteinander verschlossen; das Rohr wurde dann abgesaugt und verschlossen. Ich wohnte in der Monroe-Straße, als ich mit der Herstellung dieser Lampen begann und dort viele von ihnen herstellte.
Während ich in der Monroe-Straße wohnte und bevor ich in die Grand-Straße zog, fertigte ich von Zeit zu Zeit eine ganze Reihe von Lampen dieser Art an, auch in der Form einer Geigenbogen oder Fleischsäge.
Nachdem in der Monroe-Straße Gas in das Haus eines meiner Nachbarn eingeführt worden war, dachten einige Angestellte des Gasunternehmens, die von außerhalb meines Geschäfts in der Monroe-Straße das Leuchten dieser Lampen beobachtet hatten, offenbar, dass ich eine geheime Verbindung zu den Gasleitungen des Unternehmens hätte und dass ich ihr Gas verbrenne, ohne dafür zu bezahlen, und bestanden darauf, in meinen Keller zu gehen und zu prüfen, ob nicht irgendeine Gasleitung mit meinem Geschäft verbunden sei. Diese Leute waren unverschämt, und ich weigerte mich, ihnen die Lampen zu zeigen, und bat sie, jemanden aus dem Büro ihrer Firma zu schicken, und kurz darauf kam ein Herr an, und ich zeigte ihm meine Lampen und erklärte sie ihm.
Bis vor einem kurzen Zeitraum hatte ich komplette funktionsfähige Lampen der Sorte, die auf jeder dieser beiden Skizzen dargestellt ist, in meinem Besitz, und die ich während meiner Zeit in der Monroe-Straße hergestellt und benutzt habe. Aber als ich 1890 mein Geschäft aufgab, waren fast alle meine verbliebenen Besitztümer in verschiedene Richtungen verstreut, und darunter diese Lampen, von denen einige verloren gegangen sind – und einige jedoch noch existieren. Die Exponate Goebel Nr. 1, 2 und 3 sind Exemplare von Lampen, die von mir hergestellt und benutzt wurden, bevor ich die Monroe-Straße verließ, und die bis zum Jahr 1890 in meinem Besitz verblieben waren.
Manchmal habe ich die Platindrähte in Form von Bändern eher braun gebrannt, da ich es einfacher fand, das Glas in dieser Form um sie herum zu verschmelzen. Einige dieser Drähte fertigte ich aus dem Material eines Platintiegels mit Hilfe eines Paares von Ziehwalzen an, die ich ebenfalls aus Deutschland mitgebracht hatte. Manchmal fertigte ich die Platin-Einführungsdrähte, die ich in diesen Lampen verwendet habe, aus Platinspänen oder Platinresten an. Ich stellte eine große Anzahl dieser Fleischsäge- und Haarnadel-Glühlampen her, als ich in der Monroe Straße wohnte, und später, als ich in der Grand Straße wohnte. Ich fertigte und benutzte von Zeit zu Zeit auch Lampen jeder dieser beiden Varianten. Es gab keine sechs Monate bis zum Jahr 1880 oder 1881, in denen ich nicht mehrmals Lampen wie eine der beiden oben genannten Skizzen hergestellt, benutzt und andere ausgestellt habe.
Alle Glühlampen, die ich gemacht habe, waren mit Glühleitern aus Kohlenstoff bestückt, die ich aus pflanzlichem Material hergestellt habe. Die Kohlen waren dünn, so dünn, wie ich sie herstellen konnte. Die meisten von ihnen hatten einen Durchmesser oder eine Dicke von weniger als 1-100 Zoll, und die meisten waren von vergleichsweise großer Länge. Einige von ihnen waren sehr viel feiner als diese, aber ich stellte fest, dass dies den Widerstand so sehr erhöhte, dass ich nicht genügend Batteriezellen hatte, um sie zu betreiben. Als Material für diese Kohlen verwendete ich Flachs, Schilfrohr, schwarzes Rohr, das ich durch Zerschneiden eines Schirmstiels erhielt, eine Fischerstange, Tampico, eine Art Gras, & c. Diese Leiter wurden in Tiegeln in Öfen verkohlt, die ich beim Schmelzen von Metallen verwendet hatte. Zuerst rasierte ich kleine Stücke des Rohres oder eines anderen Materials ab und machte sie sehr klein und schlank, und dann packte ich sie in einen Tiegel und rieb über jede Ofenpolitur und füllte sie mit Koks. Ein ebenfalls mit Ofenpolitur eingeriebenes Stück Karton wurde zwischen die Leiter gelegt. Dann legte ich einen Deckel auf den Tiegel und befestigte ihn. Der Tiegel wurde dann in einen Ofen oder eine Feuerung gestellt und dort belassen, bis die Fäden des Rohres oder anderen Materials richtig verkohlt waren. Ich versuchte, die Bleiminen von Bleistiften für Kohlen zu verwenden, aber es war so viel Ton in ihnen, dass sie nicht brauchbar waren.
Die ersten Lampen, die ich herstellte, wurden mit einer gewöhnlichen Luftpumpe ausgesaugt. Auf diese Weise erreichte ich kein gutes Vakuum, und ich saugte die Röhren anschließend ab, indem ich sie und eine lange daran befestigte Röhre mit Quecksilber füllte, sie umkehrte und das Quecksilber herauslaufen ließ und sie dann versiegelte. Die Auslauf-Röhre war etwa einen Meter lang. Bevor ich sie jedoch versiegelte, erhitzte ich den Glühleiter leicht, was zusammen mit einem leichten Schütteln dazu führte, dass das Quecksilber, das an der Kohle anhaftete, abfloss. Ich verwendete Quecksilber, um in diesen Lampen fast unmittelbar nach Wiederaufnahme der Arbeit in diesem Land ein Vakuum zu erzeugen. Das Glas am Ende der Röhre, aus der ich die Luft absaugte, wurde über eine große Länge herausgezogen, und während des oben beschriebenen Vorgangs des Erhitzens und Schütteln wurde das Quecksilber in einem Teil dieses herausgezogenen Teils aufbewahrt.
Ich habe die Kohlen an den Drähten dieser frühen Lampen befestigt, während ich noch in der Monroe-Straße war, und auch danach auf folgende Weise. Ich habe das Ende des Drahtes auf etwa einem halben Zoll seiner Länge abgeflacht und dann den abgeflachten Teil zu einem Spiralrohr verdreht, in das das Ende der Kohlen gestoßen wurde, und das Rohr wurde dann vorsichtig mit einer Zange zusammengedrückt. Ich verwendete verschiedene Methoden, um die so entstandenen Verbindungen zu zementieren. Manchmal galvanisierte ich die Enden der Kohlen mit Kupfer und trug dann ein Amalgam aus Gold und Quecksilber auf die Verbindung auf, das am Kupfer anhaftete, aber öfter verwendete ich Ofenpolitur, die, wenn sie erhitzt wurde, eine ebenso gute Verbindung ergab und viel billiger war. Manchmal benutzte ich Platinschwamm zum Zementieren der Verbindung.
Der elektrische Strom wurde durch die chemische Wirkung von Batterien erzeugt. Als ich in der Monroe-Straße wohnte, hatte ich eine Batterie, die aus bis zu achtzig Zellen bestand und die ich für die Beleuchtung meiner Lampen verwendete. Ich brauchte zwanzig oder dreißig dieser Zellen, um eine Fleischsägenlampe zum Leuchten zu bringen. Von Anfang der fünfziger Jahre bis 1880 stellte ich zu allen möglichen Zeiten Lampen der oben beschriebenen Art her und stellte sie während dieser ganzen Zeit Freunden und Personen vor, die in meinem Geschäft vorbeikamen. Einige dieser Lampen wurden von Zeit zu Zeit in der Vitrine meines Geschäfts aufgestellt, wo alle meine Kunden sie sehen konnten. Sie wurden allen Personen, die sich zu den Zeiten, als ich sie betrieb, zufällig in meinem Geschäft befanden, öffentlich gezeigt und ausgestellt. Ich verschenkte mehrere dieser Lampen zu verschiedenen Zeiten an Personen, die mich darum baten. Als ich 1890 die Grand Straße verließ, befanden sich noch etwa ein Dutzend dieser alten Haarnadel- und Fleischsägenlampen in meinem Besitz.
Zusätzlich zu den Fleischsäge- und Haarnadel-Lampen fertigte ich auch, als ich noch in der Monroe Straße wohnte, eine Glühlampe der in der folgenden Skizze gezeigten Form an,
Abb.3: OOO
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a ist die Ganzglaskugel, bb die Platinleitungen, die durch Verschmelzung des Glases abgedichtet werden, d ist der Incandeszenzleiter, e der Punkt, an dem die Lampe abgedichtet wird. Der Glühlampenleiter bestand aus karbonisiertem Fasermaterial und die Zuleitungen waren aus Platin. Diese Lampenform war nicht gut geeignet, da der Glühlampenleiter durch die Hitze zerbrechen oder brechen konnte.
Die Glühlampen, die ich in meinem Geschäft in der Monroe-Straße ausstellte, konnte man, wenn sie angezündet waren, von dem Lebensmittelgeschäft an der Ecke Jackson-/Monroe-Straße aus sehen, und ich erinnere mich, dass Leute aus diesem Lebensmittelgeschäft vorbeikamen und mich baten, die Lampen anzuzünden, damit sie sie von der Ecke aus sehen und ihren Freunden zeigen konnten.
Ich sagte, dass die Glühlampen nicht sehr lange auf einmal betrieben werden könnten, weil die Batterien aufgeben würden. Manchmal erwärmten die Batterien den Glühlampenleiter nicht über eine Rotglut hinaus. Zu anderen Zeiten würde der Leiter dadurch stark glühen. Ich habe diese Lampen jedoch oft länger als eine Stunde am Stück betrieben. In der Monroe-Straße habe ich Kohlen unterschiedlicher Länge ausprobiert und festgestellt, dass die kürzeren Kohlen ein besseres Licht erzeugen. Je kürzer die Kohlen, desto eher gab die Batterie auf. Ich hatte eine Vorrichtung, mit der ich eine Batterie nach der anderen einschalten konnte, und auf diese Weise gelang es mir, die Lampen lange zu brennen – zwei oder drei Stunden am Stück. Das war, bevor ich die Monroe-Straße verließ. Je kürzer der Leiter, desto höher war der Widerstand und desto schneller würden meine Batterien halten. Die Kohlen waren in der Tat sehr fein. Ich erhielt sie, indem ich mit meinen Fingern die kleinen Fasern aus Bambus spaltete und sie dann mit einer Maschine kleiner und gleichförmiger machte. Ich stellte sie aus Schirmstäbchen und aus Rohrstäbchen her. Sie konnten sehr klein gemacht werden, und ich machte sie so klein wie möglich. Die Glühlampenleiter waren langlebig, und dieselbe Lampe wurde immer wieder zum Glühen gebracht, ohne den Glühfaden anscheinend zu beschädigen oder zu zerstören. Die Länge der Zeit, die eine Lampe gleichzeitig betrieben werden konnte, hing von der Batterie ab. Derselbe Glüher wurde viele Male eingeschaltet und brannte insgesamt viele Stunden. Wenn die Kohle nicht sofort nach dem Einschalten des Stroms zerglühte, war die Lebensdauer der Lampe fast unbegrenzt. Die meisten dieser Lampen brannten ohne offensichtliche Abnutzung des Kohlenstoffteils, bis die Glaskugeln,die sie enthielten, versehentlich zerbrachen.
Während ich in der Monroe-Straße wohnte, baute ich ein sehr großes Teleskop, das ich von Zeit zu Zeit auf einem eigens dafür gebauten Wagen zu einem öffentlichen Platz, wie dem Union Square oder vor dem Cooper Institute, mitnahm und durch das die Öffentlichkeit die Himmelskörper betrachten konnte, wofür ich einen kleinen Betrag verlangte. Während dieser Zeit und bevor ich in die Grand Straße zog, stellte ich gelegentlich einige meiner Glühlampen auf diesem Wagen aus und schaltete sie an, teils wegen des Lichts, das sie gaben, teils um die Auf-merksamkeit der Öffentlichkeit zu erregen. Viele Hunderte von Menschen sahen diese Lampen von mir, während sie so auf dem Pferdewagen in Verbindung mit dem Teleskop aus-gestellt waren. Zu diesen Zeiten nahm ich manchmal meinen Sohn, Henry Goebel jr., mit, und da er damals noch ein kleiner Junge war, ließ ich für ihn einen geschlossenen Platz auf dem Wagen bauen, damit er sicher aufgehoben war. Mein Sohn John C. Goebel führte im Allgemeinen das Pferd – immer, wenn er zu Hause war.
Ich benutzte auf dem Wagen beide Arten von Lampen, die ich oben beschrieben und „Fleischsäge“-Lampen genannt habe, und auch die Art, die ich „Haarnadel“-Lampen genannt habe.
Eine Verwendung, die ich von meiner Glühlampe machte, war die folgende: Ich benutzte eine dieser Lampen, eine kleine, um das Zifferblatt einer großen Uhr zu beleuchten, die in meinem Schlafzimmer an der Wand hing. Die Lampe war unmittelbar vor dem Zifferblatt der Uhr und darüber angeordnet, und direkt hinter der Lampe hatte ich einen kleinen Spiegel, der das Licht der Lampe auf das Zifferblatt der Uhr reflektierte. Ich befestigte die Drähte am Uhrwerk der Uhr so, dass der Stromkreis durch die Lampe geführt wurde, um sie zu den Stunden zu beleuchten. Sie blieb beleuchtet, während die Uhr schlug. Der Stromkreis wurde automatisch unterbrochen, und das Licht ging aus. Ich hatte diese Lampe im praktischen Betrieb in meinem Schlafzimmer, während ich in der Monroe Straße wohnte, und danach jahrelang in der Grand Straße. Ich hatte die Angewohnheit, die Drähte von der Lampe an die Batterie anzuschließen, wenn ich zu Bett ging, und sie morgens beim Aufstehen abzuschalten, um die Batterien nicht unnötig zu verbrauchen. Ich weiß, dass ich zu diesem Zweck eine kleine Haarnadel-Lampe benutzte, bevor ich die Monroe-Straße verließ, aber ich kann mich nicht erinnern, ob ich jemals eine Fleischsägen-Lampe benutzt habe. Nach dem Umzug in die Grand Straße 468 habe ich auf die gleiche Weise eine andere Uhr und eine Glühlampe angeordnet und verwendet. Während ich in der 500 1/2 Grand Straße wohnte, arrangierte ich die Uhr und die Lampe so, indem ich sie mit einem Druckknopf auf dem Bettgestell verband, dass ich durch Drücken des Knopfes die Lampe einschalten konnte und dies ermöglichte, die Zeit in jedem Moment der Nacht zu sehen, oder beim Betreten des dunklen Zimmers ein Streichholz zu finden und für andere Zwecke. Ich benutzte diese Anordnung weiterhin, nachdem ich in die Grand Straße 468 umgezogen war.
Es gab nie eine Zeit von vor 1860 bis nach 1880, in der ich nicht mehrere dieser Lampen in meinem Besitz hatte, die sich dazu eigneten, zu leuchten und jedem gezeigt zu werden, der sie sehen wollte. Während dieser ganzen Zeit gab es nie einen Zeitraum von sechs Monaten, in dem ich nicht eine oder mehrere dieser Lampen angezündet und jemandem gezeigt hätte. Ich machte kein Geheimnis aus ihnen, aus ihrer Konstruktion oder aus der Konstruktion irgendeines Teils von ihnen. Vor 1879 fertigte und benutzte ich mehr als hundert Lampen der beiden in den Skizzen gezeigten Arten, nämlich die „Fleischsäge“- und die „Haarnadel“-Lampe. Nachdem ich in die Grand Straße gezogen war und vor 1879 fertigte ich von Zeit zu Zeit sehr kleine Lampen an, einige nicht größer als eine große Erbse und mit einer sehr kurzen und sehr dünnen Kohle. Einige davon habe ich verschenkt.
Ich machte keinen erweiterten praktischen Gebrauch von diesen Lampen, weil die Batterien nicht sparsam waren und die Lampen nicht sehr lange brennen konnten. Ich hatte nie von der Dynamo-Maschine für elektrisches Licht gehört, bis ich 1881 und 1882 für die American Electric Lighting Company arbeitete, und ich habe nie von Edison oder etwas von dem gehört, was er angeblich getan hat, bis ich 1881 und 1882 für die American Electric Lighting Company arbeitete. Ich musste das gesamte Material für meine Batterien und Lampen kaufen und alles selbst herstellen, einschließlich der Werkzeuge, was mir in Zeit und Geld ziemlich teuer kam. Bis zu diesem Zeitpunkt wusste oder hörte ich nicht, dass irgendjemand außer mir eine Glühlampe hergestellt oder benutzt hatte. Dann erfuhr ich auch zum ersten Mal von der Verwendung einer Dynamomaschine zur Erzeugung eines elektrischen Stroms für die Zwecke der elektrischen Beleuchtung. In den öffentlichen Druckschriften hatte ich nie etwas zu diesem Thema gelesen. Ich lese kein Englisch, obwohl ich es spreche und verstehe, wenn es einigermaßen anständig gesprochen wird.
Während der ganzen Zeit, in der ich diese Glühlampen herstellte, von den Anfängen in der Monroe Straße bis zu meinem Engagement bei der American Electric Light Co. hatte ich mein Geschäft als Uhrmacher und Optiker betrieben und erfuhr nur sehr wenig über das, was in der Außenwelt geschah. Ich war nie in Edisons Fabrik, kannte oder sah soweit ich weiß nie einen seiner Männer, hörte nie, was er angab, im Einzelnen getan zu haben. Was ich selbst tat, geschah hauptsächlich auf der Linie der Umsetzung der Ideen, die Münchhausen und ich selbst vor meiner Ankunft in diesem Land erreicht hatten.
Nachdem ich in die Grand Straße 468 umgezogen war, machte ich nicht mehr als ein Jahr später ein Quecksilbervakuum, diese Idee war mir durch das Hören von der Geisslers Pumpe gekommen. Von Zeit zu Zeit hatte ich mich beim Absaugen meiner Lampen mit dem Barometerrohr über Quecksilberpartikel geärgert, die an einigen Innenteilen der Lampen anhafteten, und es war manchmal mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, dass ich diese anhaftenden Partikel aus der Lampe herausbekam. Als ich von der Geissler-Pumpe hörte, erkannte ich, dass sie eine viel bessere Möglichkeit bot, die Lampen auszusaugen, und machte mich sofort an die Arbeit und machte eine, wie oben erwähnt. Damit habe ich die Lampen abgesaugt und war mit ihrem Betrieb sehr zufrieden. Ich war so zufrieden damit, dass ich eine größere machte und die Lampen damit evakuierte. Das war, bevor ich im Frühjahr 1881 Vertreter der American Electric Light Company kennen lernte. Später erhielt ich ein Patent auf diese Pumpe, Nr. 252.658, vom 24. Januar 1882.
Im Jahre 1881 oder 1882 wurde ich von einem Mann angesprochen, von dem ich danach wußte, daß es sich um Mr. Crosby handelte, der mit der American Electric Light Co. verbunden war. Er interessierte sich sehr für meine Lampen und sprach mich mehrmals an, und ich gab ihm auf seinen Wunsch hin einige der Lampen, die ich zur Verfügung hatte, um sie auszuprobieren. Er wollte, dass ich in seiner Firma angestellt werde. Ich wollte mein Geschäft nicht verlassen, aber ich erlaubte meinem Sohn Adolph (der tot ist), bei ihm zu arbeiten. Sie überredeten mich so sehr, ihre Kohlen für sie herzustellen und ihre Lampen zu evakuieren, dass ich schließlich einwilligte, für sie in meinem Geschäft weiter zu arbeiten. Während ich mein normales Geschäft in meinem Laden weiterführte, habe ich etwas mehr als ein Jahr lang, glaube ich, Kohlen für diese Firma gebacken, Lampen für sie (für einige Zeit) mit meiner Luftpumpe ausgesaugt und verschiedene experimentelle Arbeiten für sie durchgeführt. Die Firma stellte mir alle Handwerker zur Verfügung, die ich für diese Arbeiten unter meiner Aufsicht einsetzen wollte, während ich weiterhin meinem regulären Uhrmacher- und Optikergeschäft nachging.
Ich erkenne die Goebel-Lampen 1, 2 und 3 als meine eigene Herstellung an, und ich habe genau diese Lampen und alle ihre Teile hergestellt, bevor ich die Monroe-Straße verließ. Sie wurden in der Monroe Street hergestellt, bevor ich anfing, Gas für meine Blaspfeife zu verwenden. Ziemlich bald nach der Einführung des Gases in die Monroe Straße ließ ich es in mein dortiges Geschäft einführen, und ich verlegte die Gasrohre selbst. Nachdem das Gas eingeführt worden war, habe ich das Blasrohr nie mehr mit einer Ölflammenlampe benutzt. Diese Lampen 1, 2 und 3 wurden durch ein Blasrohr mit einer Ölflammenlampe hergestellt. Das tat ich nicht mehr nachdem ich die Monroe-Straße verlassen hatte und nachdem Gas in den Laden in der Monroe-Straße eingeführt worden war. Unmittelbar nach der erstmaligen Verfügbarkeit von Gas in der Monroe-Straße baute ich einen Doppelblasrohrapparat auf, der durch einen Fußbalg unter dem Tisch geführt wurde, und ich weiß, dass keine der Lampen, die ich nach der Herstellung und Verwendung des Doppelblasrohrs hergestellt hatte, durch Rauch verfärbt war, wie die Exponate Goebel-Lampen 1, 2 und 3. Ich habe diese Doppelblaspfeife hergestellt und benutzt, bevor ich die Monroe-Straße verließ und unmittelbar nachdem das Gas in das Haus in der Monroe-Straße eingeleitet wurde. Die einzelne kleine Blaspfeife berauchte das Glas überall, wo die Öllampe benutzt wurde. Bevor ich das Gas bekam, verwendete ich in meinen Lampen auch eine Mischung aus Alkohol und Terpentin. Meine ersten Experimente zur Herstellung von Glühlampen machte ich mit Eau de Cologne-Flaschen als Glasteil. Ich versuchte, dieses Glas mit dem Blasrohr zu bearbeiten, hatte aber große Schwierigkeiten damit, weil es so spröde war, und es war sehr schwierig, ein richtiges Glas herzustellen, das den Globus damit umschließt. Danach fertigte ich die Kugeln aus Röhrenglas an, die ich von einem Holke erworben hatte, der in der Chambers Straße in der Nähe der Chatham Straße wohnte.
Vor dem Jahr 1867 erfand ich einen Säumer, eine Befestigung an einer Nähmaschine, und ich ließ sie in jenem Jahr patentieren. Es handelte sich um eine sehr nützliche Verbesserung, die sich für eine breite und sofortige kommerzielle Nutzung eignete, wie die Übernahme durch die Nähmaschinenfirmen ohne Gegenleistung für mich zeigte, insbesondere durch die Singer Co., wie ich mich erinnere. Ich verbrauchte sehr viel Geld und Zeit und alles Geld, das ich auftreiben konnte, und Geld von Freunden und im Laufe der Jahre in dem Bemühen, einen gewissen Gewinn aus der Erfindung zu ziehen. Ich erntete jedoch nichts als Ärger, Geldverlust, Enttäuschung und Kritik von meinen Freunden und war überaus entmutigt von meiner vergeblichen Anstrengung, aus diesem Patenteigentum nichts machen zu können.
HENRY GOEBEL.“
Abgezeichnet und vereidigt an diesem 21. Januar 1893 vor mir
HENRY D. WILLIAMS
Notar, (195) (SEAL.)
Stadt und Landkreis New York
(Anm. Obiger Text ist eine Rückübersetzung des US-Archiv-Text in Englisch ins Deutsche von D. M. Der US-Archivtext in Englisch des 1. Affidavit wurde angeblich von einer Typoskript-Textvorlage in Englisch, die dem Richter Colt in Boston von den Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon eingereicht worden war, bezogen. Diese englische Textfassung war von einem unzuverlässigen vereidigten Übersetzer von einer deutschen 1. Affidavit her übersetzt. (Die Anwaltsfassung des 1. Affidavit, unterscheidet sich von den gedruckten US-Archiv-Fassungen in Englisch und Deutsch, wie sie irreführend, ohne Textkritik, in der „Göbel-Legende, Rohde 2007“ in den Mittelpunkt gestellt ist). Die nicht bekannte angebliche 1. Affidavit liegt nämlich nicht vor, weder als Typoskript noch als handschriftliche Textaufnahme der Zeugenaussage des Henry Goebel Sr, Es fehlt auch die handschriftliche Unterschrift Goebels. Vergleicht man also die ebenfalls vorliegende deutsche US-Archivfassung und die hier von D. M. angefertigte deutsche Übersetzung der englischen US-Archivfasung – und erkennt man bei der Textkritik, dass zwischen allen möglichen Fassungen der vorliegenden sieben Affidavits, die angeblich auf einer angeblich in Deutsch gesprochenen Zeugenaussage Goebels basieren, die er handschriftlich zu unterzeichnen gehabt hätte – ist eindeutig, dass bei allen Hin und Her-Übersetzungen semantische Verfälschungen vorgenommen wurden. so steht jedenfalls fest, dass die hier vorliegen-de US-Archiv-Textfassung des 1. Affidavits nicht der Zeugenaussage Henry Goebels entspricht. Es handelt sich also um eine angeblich von einer deutschaufgesagten mitgeschriebenen Original-1.-Affidavit gewonnenen Meineidleistung. Es trägt den Schein, als sei dieser Zeugenaussage ein Stichwort-Konzept und bestimmte Formulierungen seitens der Witter & Kenyon und ein Briefing des Goebel vorangegangen, bevor er aussagte bzw. der diktierte Text wurde eindeutig nachgearbeitet und anschließend von Goebel nicht mehr kontrollgelesen. Außerdem fehlt Goebels Hand-Unterschrift. Es hat ein vereidigter Übersetzer ins Englische übersetzt; die englische Fassung müsste eigentlich eine handschriftliche Unterschrift von Goebel tragen. Eine unterschrieben Fassung der 1. Affidavit wurde bis heute nicht gesehen. ES GILT DER HINWEIS D. M.: „Jede von Goebel fallbezogene, an-gegebene und bezeugte Angabe ist unwahr und gelogen – JEDE. Das angebliche „Pumpenpatent“ patentiert keine Pumpe, sondern eine geringfüge Änderung an einer patentierten Geissler-Pumpe. Die Skizzen-Bilder von Lampentypen in diesem US-ARCHIV-TEXT stammen natürlich nicht von Henry Goebel, sondern von irgendeinem Archivzeichner. ICH WIEDERHOLE: Wir haben also mit dem US-Archiv-Drucktext nicht denjenigen deutschen Text vom 1. Affidavit Goebels. Richter Colt bekam eine von Witter & Kenyon – als Zeugnis der Beklagten-Verteidiger – davon angefertigte englische Übersetzungs-Fassung vorgelegt. Angesichts der von den Original-Affidavit-Texten bekannten Fassungen: Originalhandschriften eines Schreibers des Notars der Eidesstattlichen Erklärung (Affidavit), die eine Handunterschrift Goebels tragen müssten, ferner Schreibmaschinen-Texte des Schreibers von Goebel handunterschrieben, oder Schreibmaschinenfassungen ohne Goebels Handunterschrift sowie weitere Übersetzungen, alle ohne Originalunterschrift, machen eindeutig klar, dass die zu verlangende Übersetzungstreue vielfach verletzt worden ist.
Bei der semantischen Bewertung der sieben Affidavits (nicht in den „Springer Akten“), die wir, von angeblich Henry Goebel Sr., haben, ist ohne eingehende Textkritik Nichts aussagekräftiger als die Beurteilung „angeblich“ und – wer gibt an? Goebel, Witter & Kenyon, der Übersetzer oder der Schreiber des US-ARCHIVS? oder alle durcheinander? Z. B. Gab es einen Professor Münchhausen in Springer und Hannover? oder hieß der „Mönnighausen“? wie es Pope im Electrical Engineer berichtete? war der Vater Konsul der Niederlande und hatte eine Schokoladenfabrik oder war er Hausierer und Tagelöhner? sind diese Angeblichkeiten Goebels wahr oder Meineide? Goebels Affidavits wurden von seinem Sohn, Henry Goebel Jr. betrieben und von den Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon, die dem Sohn viel Handgeld dafür gaben. Es ist fraglich, ob Henry Goebel Sr. diese 1. Affidavit überhaupt jemals selbst gelesen und unterschrieben hat – es enthält zu viel Schiefheiten: Goebel hatte kein Patent auf eine Pumpe, sondern auf eine geringfügige Veränderung an der Geisslerpumpe. Das von Goebel benutzte Wort „Angelrute“ wird als English „Fishing rod“ übersetzt und erscheint dann in der deutschen Druckfassung als „Fischerstange“ (s. Rohde 2007, „Goebel-Legende S. 67) . Fischerstange statt Angelrute, Hammer statt Säumer, Gobel statt Göbel und Springer statt Springe? – da hat vermutlich der Übersetzer den vereideten Zeugen Göbel nicht mehr gegenlesen lassen, was da im einzelnen übersetzt und falsch steht).
Die 1. Affidavit von Henry Goebel Sr. ist textkritisch überhaupt nicht als Beweisstück zu werten. Es kann allenfalls auf Konkludenz, feststehende Sachverhalte und vorhandene Original-Urkunden inder Erkenntnisfindung durch eine Textanalyse in Beziehungen gesetzt, zu verifizieren versuchtwerden:Was steht in Urkunden und in Gerichts-Zeugnissen anderer, was stand in Zeitungen!)
Für Springer kommt letztlich der vielfältige Übersetzungsbetrug des Springer Mittelschul-Rektors Dr. Gresky hinzu. Gresky ließ von englischsprachig übersetzten „GOEBEL-PROZESSAKTEN“ (Anwaltspapiere seit dem unbestimmbarbaren Zeitpunkt, vor 1940, in Springer) von ihm inhaltlich manipulierte deutsche Übersetzungen, im Schulunterricht mit Schülern im Jahr 1952/53, hergestellt.
Kurzüberblickzu 9 Folgen von GOEBEL-SPRINGER 2020
(Anm. Die Disposition von insgesamt 9 Folgen GOEBEL-SPRINGER 2020wird noch in der Abfolge des aufzubietenden Originalmaterials verbessert, um die Rezipierbarkeit des überwölbenden Beweismaterials und des argumentativen Aufschlusses noch zu erleichtern bzw. die notwendige Abgrenzung der Rechtsstaat-Thematik zur Springer Lauterkeits-Thematik deutlich werden zu lassen. Es geht um den klaren historischen Befund des Jahres 1893 und nicht um Legenden-Ambitionen und Meinungsfreiheit im Jahr 2020.)
In Folge I von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit<(in Neue Sinnlichkeit 76) werden THEMA und WERTE um die GOEBEL-SPRINGER 2020 aufgefaltet. Es geht um POLITIK: Verwaltungschef und NDZ kreieren im Jahr 2020 einen „Stolz auf einen Pionier“. Doch Unwahrheiten offizial zu verbreiten ist gesetzwidrig. 1 Jahr Haft unter Strafe – unter dem Begriff Krimineller und Verbrecher – steht in Deutschland auf Meineid – entscheidend ist abei nicht, dass jemand ungenau oer angeberischen Quatsch erzählt und bezeugt, sondern dass es hier um Millionen-Dollar-LIZENZ-Betrug geht, den dieser Zeuge Goebel mit gezielten Lügen zu stützen versucht und zudem er die Wahrheit zu fälschen versuchte. Dieses ist Ergebnis der abgeschlossenen drei Verfahren von 1893 und mussten nicht extra in „Meineindsverfahren“ gegen Goebel Sr. gesichert werden. Dazu finden sich in Neue Sinnlichkeit 76, Folge 1 die OFFENEN BRIEFE von Dr. Dietmar Moews an den Springer Bürgermeister Springfeld.
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(RECHTSSTAAT) und an die Springer Heimatzeitung NDZ (PRESSERAT). In insgesamt 9 Folgen werden lügende Amtsträger, Lokalzeitung NDZ, zugewanderte Lehrer, die inaktiven Goebel-Springer der Gewohnheiten und Schweigespirale, die Dienstklasse, die funktionale Oligarchie der Aktiven sowie überörtliche Idolisierungskräfte festgestellt.
In Folge 2 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit<, wird allen Goebel-Springern 2020, die nicht sagen können, woher sie wissen, was sie glauben, wie der aus Springer nach Amerika ausgewanderte Heinrich Göbel in amtlichen Texten, der Welt überliefert ist: Henry Goebel Sr.s SIEBEN amerikanische Zeugenaussagen unter Eid und zielgerichtete freiwillige Presseinterview-Schnipsel als HENRY GOEBEL Sr. zwischen 21. Januar 1893 bis 8. April 1893. Wer hier einliest und mitdenkt, wird verstehen, dass es noch immer GOEBEL-SPRINGER 2020 geben kann – allerdings infolge und weil Hoffart und Eigendünkel durch RECHTSWIDRIGES VERWALTUNGSHANDELN von SPRINGER und LAUTERKEITS-VERLETZUNG durch FAKE von der NDZ fortgesetzt werden.
In Folge 3 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit<, die in Neue Sinnlichkeit 78 folgt, werden die drei Quellen der Legende:
EDISON, der Lampenentwickler;
POPE als prestigreicher Falschzeuge;
PETER VAN DER WEYDE, der Hoffärtige,
vorgestellt.
Das Schlüsselpersonal der Glühlampen-Kampfzeit bis 1894 sind EDISON, POPE, VAN DER WEYDE, dazu die 4711-Flasche und der Nachbau Exh. Nr.4.
Verbrecher Goebel indiziert
NULL: EX PARTE und die irregeführten Beweiskomplexe:
EINS: Die verdienstvolle internationale Entwicklung der Glühlampen, lange vor dem fiktiven Göbel-1854 – ohne Goebel. ZWEI: Gerichtlich beeidete Feststellungen, Begutachtung und Analyse von Lampe Nr. 4 sowie deren Entwickler, die Glasbläser Reinmann und Heger, Letzterer Exh. Nr. 4 gebaut hatte, als Zeugen. Ferner denunziert Henry Goebel Junior das Baujahr von Exh. Nr. 4, 1883 – also nach Edison.
ZWEI: Letztlich geben Witter & Kenyon zu keineswegs mit technischen Argumenten das Patentrecht Edisons erschüttern zu können, sondern ganz konkret lediglich die drei Prozesse so zeitverzögern wollten, um das im Jahr 1894 auslaufende Edisonpatent kalt zu stellen. Mit der Abgabe an eine Hauptverhandlung von Richter Hallet in St. Louis war es für Edison zeitlich nicht mehr möglich diese Hauptverhandlung, alle Zeugenkomplikationen und ein rechtsgültiges Urteil bis zum Patentverfall 1894 zu erreichen. Edison wusste, dass in St. Louis die örtliche Parteilichkeit zwischen Missouri und New York nicht für ihn sprach.
Folge 4 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< wird den gesamten Komplex „Goebel-Defense“ entfalten, durch den Henry Goebel als Falschzeuge im Jahr 1893 vor US-gerichten zur Rechtsgeschichte werden konnte. Wir werden entscheidende Originaldokumente sehen sowie die ausgiebige begleitende internationale Publizistik zur „Goebel-Defense“ – nämlich als eine aufwendige EX PARTE Prozessverschleppung durch ein maßloses Aufgebot an unkompetenten Zeugen, die die Anwaltskanzlei Witter & Kenyon aufgeführt hat.
Folge 5 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit<wird die sachlichen technikgeschichtlichen Entwicklungschritte des elektrischen Glühlichts hin zu der entscheidenden Qualität in Edisons Erfolg von 1879 kurz vollumfassend darstellen.
Das beginnt mit den konkreten technischen Fakten aus der Geschichte der Batterientechnik, die Goebel etwa vor 1848 oder um 1854 oder noch vor 1879 völlig unerreichbar war – was Göbel dazu behauptete war samt und sonders extremer Müll.
Dazu werden die materialen und die handwerkzeuglichen Mittel und Fortschritte der Hilfsmittel vollumfänglich dargestellt, die Goebel konkret unmöglich waren, dem zudem noch im Jahr 1893 entscheidende Kenntnisse zur Edison-Lampe fehlten.
Edisons Erfolg im Jahr 1879 ist die haltbare, preisgünstige Manufaktur der hochohmigen Ganzglas-Vacuum-Lampe mit durchgehendem Glühfaden und Stromleiter-Teilungen aus Kupfer/Platin/Kupfer/Platin bzw. Kohlefaden (Bambus) mit Dynamo-Gleichstrom betrieben.
Folge 6von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit<bringt das belegte Familienregime Goebels mit Ehefrau, Goebels beeidete Angeberei, Solidarität in der Pilgrim-Loge u. a. Der „Telescope-Man“ mit dem angeblich sechs Meter langen Rohr. Goebel musste als 74-Jähriger nach Boston und scheiterte trotz Hilfe der besten Lampenbauer der Beacon-Boston mit seinen Nachbauversuchen, „Goebel-Lampen“ anzufertigen, völlig. Damit war Goebel als Lügner und kriminell vor Gericht festgestellt. Henry Goebel Sr. und seine Selbstdarstellung in konkreten Konflikten, einschließlich des dynamischen Sohnes Henry Goebel Jr. (geb. 1855), treten hervor. Der 75jährige Ruheständler Henry Goebel Sr., angeberisch im Familienkreis, Lügner gegen Freunde und Gerichte, im theatralischen Verdi-Aufzug (Photo) erklärt seine vollblinden Prioritätsansprüche als verschwenderische Spielerei und Spaß an der Freude (THE SUN, Januar 1893).
Folge 7 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< Quellenkritik zu fünf Bänden Archivalien >Heinrich Göbel Prozeßakten< seit unbekannter Zeit (vor 1940) in Springer, die wir im Otto-Hahn-Gymnasium-Goebel-Projekt 2020 und bei der Springer Dr. Gresky Übersetzungsfälschung von 1952-53 durchgängig von den Springer Schulen und Lehrern getragen finden. Und das absurde „Goebel-Projekt 2020“ des Springer Otto-Hahn-Gymnasiums.
Folge 8 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< das wäre dann Neue Sinnlichkeit 83 – fokussiert die Anklage zur amtlichen RECHTSSTAAT-Verletzung im Zusammenhang mit der Springer Legende. Die irreführenden Idolisierer von Springer, die nun im Jahr 2020 per Ortsrats-Beschluss aus den SPRINGER GOEBEL einen Pionier der Entwicklung amtlich proklamieren wollen. Das ist rechtswidrig. Die Farben und sozialen Reaktionsweisen auf die anarchen ORIGINAL-Goebels werden auch den Göbelstammtisch entzücken: G. ging zum Rechtsanwalt Paul Goepel, ließ sich einen Vertrag zeigen und zerriß den, um ihn dadurch ungültig zu machen (kreativ).
Die amtliche Springer ORTSCHRONIK 2002 verbreitet rechtswidrige Unwahrheiten
Folge 9von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< entfaltet die Aspekte der lokalgeschichtlichen LAUTERKEIT, der impertinent betriebenen Lügen zu Heinrich Göbel, zwischen blanken Falschbehauptungen zu Münchhausen-Verklärungen. Falls sich die Leibniz-Universität Hannover nicht bewegt, folgt auch noch eine Verbeugung vor der Springer Rohde-Legende 2007. Rohde schreibt, S. 91 zu Beckmann: “ Diese Fehlleistungen eines promovierten Physikers und leitenden technischen Direktors sind erstaunlich und rufen nach einer Erklärung …Eine tiefere Erklärung dürfte in der politisch emotionalen Disposition der damaligen Jahre zu suchen sein, die eine nüchterne und gründliche Arbeitsweise behinderte….“ . Rohdes Buch ist eine Katastrophe. Und hintendran Dr. Frank Dittmann vom Deutschen Museum München mit SONDERDRUCK aus >Technikgeschichte Bd. 74, 2007<
Wir sehen die drei als alte Beweislampen
dem Richter Colt in Boston vorgelegten
Goebel-Tubenlampen, gerichtsnotorisch
als Exhibit No. 1, 2 und 3 bekannt. Diese
Tuben waren niemals funktionsfähig und
kamen zudem wesentlich beschädigt zur
Vorlage.
.
Henry Goebel Sr. beeidete, diese Tuben
wiederzuerkennen; die er eigenhändig in
den 1850er Jahren gebaut habe.
Henry Goebel Jr. beeidete, diese Tuben
eigenhändig im Sept. 1892 hergestellt zu
haben. So ist es auch gerichtlich festgestellt.
ENDE Folge 2 >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< –
Heute brachte die NDZ in ungewöhnlichem Großformat den folgenden Titel:
.
Liebe Benutzer*ienen der LICHTGESCHWINDIGKEIT bei WordPress, es folgt ein Text/Bild-Beitrag, den ich für die Leser der NDZ (Neue Deister Zeitung Springe) verfasst habe. Der Text ist wegen meiner Urheberrechtsansprüche bislang nicht von der NDZ publiziert worden. Der informative Text bringt Fakten, die beweisen, dass und wie durch Jahrzehnte hindurch den Lokalblattlesern der Kleinstadt Springe am Deister durch die Neue Deister Zeitung (NDZ) eine IRREFÜHRUNG eingebrannt worden ist.
.
In einem mit kommunalem Geld erstellten Bildband der beiden Springer Heimatzeugen, Heinrich Kalisch (1925-2003) und Dr. rer. nat. Hans-Heinrich Seedorf (1923-2020), mit dem Titel „Zeitzeugengeschichte von Springe von 1925 bis 1956“, wurden zahlreiche Erinnerungen von Zeitzeugen mit Briefen, Worten und Bildern und Archivgütern dokumentiert. Die historisch wertenden Teile von Kalisch/Seedorf sind wesentlich irreführend oder gar falsch. Sie behaupten z. B., der Springer Heinrich Göbel habe im Jahr 1854 die elektrische Glühlampe erfunden. Sie verschweigen den ersten Verfasser der Orts-Chronik, den umgekommenen Juden und Springer Juden Dr. Heinz Brasch. Dabei danken Kalisch/Seedorf allen möglichen Geschichtsfälschern, den Lehrern Wilhelm Hartmann, Friedrich Fischer und Wilhelm Haverkamp sowie dem Alt-Bürgermeister Jürges, der den Juden Brasch persönlich für diese Stadtgeschichte indienst genommen hatte und ekelhaft ist dann folgender Nachsatz:
„…Die Rücksichtnahme auf noch Lebende, die undurchsichtigen Verhältnisse dieser Zeit und die völlig unzureichende Quellenlage machten eine eingehende Behandlung der Zeit des Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit für die Verfasser unmöglich. Das nachzuholen war auch eine Aufgabe des jetzigen Buches …“. Und Kalisch/Seedorf schwingen sich geschichtsklitternd auf: „18. Bericht: Der Führerstaat: (Einparteienstaat) Die Nationalsozialisten verfügten über eine straffe Organisation, die sie befähigten, in kürzester Zeit von der Spitze bis zur Basis taktische Entscheidungen zu fällen und umzusetzen. Die Partei war eine lückenlose Superorganisation. Sie erfasste über die verschiedenen Gliederungen alle Berufe und Stände des deutschen Volkes. Keiner durfte abseits stehen. Alle wurden erfasst, nicht nur im öffentlichen Leben. alle Organisationen der Partei waren hierarchisch aufgebaut und jede Stufe mit einem verantwortlichen Führer besetzt, der streng den Anweisungen seiner Vorgesetzten zu folgen hatte …“ (S. 37).
Wer nicht studierter Historiker hätte in den Tagebüchern von Goebbels oder Rosenberg lesen können. In den Aufzeichnungen und Analysen zum NSDAP-Innenleben, dem SS/SA-Konflikt, den geografischen und linken/rechten Gruppenkämpfen, wird keineswegs mitgeteilt, dass – wie vom Führer gefordert – Staat und Politik sich führen ließen (vgl. Brendan Simms 2019). Und wer Zeuge war, wie die beiden Kalisch/Seedorf, sollte verstanden haben, dass und warum die „Superorganisation“ den totalen Untergang verursachte. Das entging den beiden heimatfreundigen Pioniere der Zeitzeugenschaft offensichtlich
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>Pioniere der Irreführung als lokale Domäne der Neuen Deister Zeitung von Springe< – 18. September 2020
.
Heute brachte die NDZ in ungewöhnlichem Großformat den folgenden Titel:
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Im hinteren Teil des Provinzblattes NDZ, auf Seite 8, wird nämlich ein Pionier als Idol der historischen Wahrheit zuwider eingepflegt. Auch die aktuelle Leitung der NDZ deckt bis heute nicht die eigene führende Rolle daran auf. Ein Unterklassen-Auswanderer, 1848 aus Springer, wird 2020 weiterhin als Pionier der Entwicklung des elektrischen Lichts den Einheimischen Lesern erklärt. Man tut so, als habe ein Heinrich Göbel (1818-1893) in USA gegen Edison prozessiert, vor Gericht gesiegt, als „Pionier“ große Abstandsgelder erhalten und sei dann zu früh gestorben. So lehrten auch die Lehrer nach dem Krieg (1939-1945) ihren Schülern in Springer. Man hatte sogar eine Heinrich-Göbel-Schule benannt und wollte den Volkspark „Heinrich-Göbel-Park“ nennen. Schon der Orts-Chronik-Verfasser, der Lehrer Dr. Heinz Brasch, erfand bereits 1943 die Göbel-Pionier-Idolisierung.
.
Als Göbel-Gutachter erhielt ich die Anfrage, ob ich die Einstein-von Braun Atomexperimente im Springer „Wegemeisterhaus“ für möglich halte, und habe darauf meinen folgenden Text für die NDZ geschrieben. Jedenfalls treten für mich ganz harte soziologische Tatsachen der proaktiven lokalen Führungs- und Meinungsmacht hervor zur Frage: „Was halten die Bewohner der Kleinstadt Springer für wahr? woher haben sie ihr vermeintliches Wissen? Wozu schweigen sie lieber? Vielleicht können die Menschen aus folgendem Narrativ etwas über Massenkommunikation im Kleinen lernen:
>Springer* als moderner Pionierort mit Einstein
Der Springer Ortsbürgermeister Karl-Heinz Friedrich (CDU) freute sich über kostengünstige neue Idole und Pioniere für den kreativen Ort hinterm Deister. Zumal bereits Einsteins Familienunternehmen als Pioniere des elektrischen Lichts große Straßen-Beleuchtungsprojekte in München, Zürich und Wien realisierten, womit zusätzlich Bezug zur Lichtstadt Springer offenkundig ist. So könnte auch der Leuchtkörper am Ebersberg zur „Einstein-Bastei“ umgewidmet werden, der den ersten Atomsprengkörpern, von 1915 aus Springe, sehr ähnelt.
* Springer (sic!) nannte Henry Goebel Sr. seine Heimatstadt Springe in seiner ersten von sieben Eidesstattlichen Erklärungen im Januar 1893 in New York.
.
Es ist zu vermuten, dass auch lange nach dem geistigen Aufkommen von Münchhausen in Springe (Göbels Lehrer), auch Einstein und Wernher von Braun bereits im Jahr 1914 in Springe die ersten erfolgreichen Experimente mit kleinen Atombomben durchführten (Jahrzehnte vor Großbritannien).
Wie die NDZ jetzt vom „Einsteinkreis“ erfuhr, der aus Mitgliedern des Springer Geschichtsvereins und dem damaligen Nachkriegs-Superintendent Heinrich Grimm bestand, gab es ein Labor im ehemaligen Wegemeisterhaus, nahe der Kaiserrampe. Dort sollen die ersten Testexplosionen erfolgreich stattgefunden haben
Einstein/ von Braun hatten jeweils die Nachtzeit des 31. Dezember genutzt, wo die Sylvesterfeiern und das übliche Feuerwerk, für akustische Deckung sorgte. Die radioaktiven Rückstände wurden in den Nebengebäuden des
Laves-Jagdschlosses zwischengelagert. Sie sollen die ehemalige „Kaiserrampe“ und einen Sonderzug der Reichsbahn benutzt haben und direkt in der Einsiedlung (ehem. Lohöfer) gewohnt haben. Schwerer persönlicher Streit zwischen dem älteren Einstein und dem jüngeren Wernher von Braun um verfügbare Forschungsgelder beendete deren Zusammenarbeit in Springe.
Während die beiden Pioniere der Atomphysik, Einstein und von Braun, später von den USA angeworben wurden, hatte Hitler (in Springe) gegen Ende der Weimarer Republik noch selbst versucht, die fortschrittliche Waffentechnik in Deutschland zu halten.
Der NDZ liegen Auszüge der Korrespondenz zum Atomlabor „Wegemeisterhaus Springe“ vor, die aus dem Nachlass der Springer Geschichts- und Naturwissenschafts-Professoren, Horst Callies und Hans Heinrich Seedorf, stammen sollen. Vor einigen Jahren präsentierte Museumspionier Prof. Callies sogar ein Glasgehäuse (NDZ berichtete), das mutmaßlich zum Bau der Einstein/von Braun-Atombomben-Modelle verwendet worden sei. Callies bezeichnete dieses Gehäuse als „Fliegenfalle“. Dafür erhielt er sogar das Bundesverdienstkreuz.
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Der Springer Ortsrat besitzt vom eigenen Rang als Pionier-Stadt bislang nur Geheimpapiere im Stadtarchiv, die von Patent-Gerichtsprozessen zur Kernspaltung aus den USA stammen. Vom geheimen Atomlabor im Springer Wegemeisterhaus besitzt das Stadtarchiv keine Dokumente, obschon sowohl Prof. Callies wie auch Prof. Seedorf im Museum auf dem Burghof jahrzehntelang aktiv waren. Man könnte allerdings im Museumsarchiv oder in den geheimnisumwitterten Oscar Musal-Papieren, des Amtsgerichtsrats, fündig werden.
Sollte jetzt ein Sturm der Springer, besonders auch der Schüler, auf das Stadtarchiv erfolgen, selbst zu sehen, was die geheime Orts-Geschichte noch alles sagt, hätte die NDZ allerdings viel zu tun, wenn sie die Führungsrolle fortsetzen möchte. Und es drängt erneut der akute Personalmangel für Stadtarchiv und Museum wieder auf die Tagesordnung von Stadtrat und Ortsrat (nach Abgang des Stadtarchivars Andreas Lilge; NDZ berichtete).
An sich kann preisgünstig die „Einstein-Bastei“ aus der bislang so genannten „Göbel-Bastei“ gemacht werden – der Leuchtkörper ist durchaus als Fantasieform eines Atomsprengkörpers gut geeignet. Auch ließe sich ein zweiter Pferdehalfter am alten Springer Amtsgericht neben dem ersten anbringen, der an den Stadtarchivar Andreas Lilge mit folgenden Worten erinnert: „Herausgeber der Ortschronik Springe im Jahr 2002 und Pionier des Archivwesens“.
Eine Verdi-Göbel-Lilge-Darstellung lässt sich als Idolisierungs-Symbol für den Fremdenverkehr und durchaus auch international vermarkten, sobald es um Idole und Pioniere geht. In der Pipeline des Springer Stadtmarketings befinden sich auch weitere Modelle, z. B. Bill Wyman als Hannah Arendt-Double, Keith Moon als Charles Aznavour und Mireille Matthieu.
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Dietmar Moews, Köln am 18. September 2020, meint: Die beiden Zeitzeugen, Kalisch und Seedorf, haben ihre persönlichen Erlebnisse und ihre „Heimatverbundenheit“ – als Weltkriegsflüchtlinge – zusammengetragen und publiziert, wofür ich ihnen danken möchte. Springe hat gar nichts sozio-geistiges hervorgebracht – die beiden sind damit alleinstellend. Ich bedauere die Lücken, aber ich finde die Brasch-Verleugnung beachtlich.
13. Änderung / Ergänzung des Wortlautes auf den Gedenktafeln von Heinrich Göbel. Herr Friedrich stellt den Antrag vor. Er bittet den Bürgermeister, Herrn Springfeld, eine Stellungnahme zu der Thematik abzugeben. Herr Springfeld stellt klar, dass aus seiner Sicht die Stadt weiterhin stolz auf Heinrich Göbel sein darf. Der Teil gehört zur Stadtgeschichte und dieser solle auch nicht gestrichen werden. Er informiert, dass es keine rechtliche Verpflichtung etc. gibt, die eine Anpassung, Ergänzung oder Ähnliches an den Göbel-Denkmälern vorsehe. Der Ortsrat sei hier vollkommen frei in der Entscheidung. Er könne sich vorstellen, kleine Tafeln zur Einordnung des Sachverhaltes zu ergänzen. Am Ende solle man einen positiven Schlussstrich unter die Thematik ziehen. Der Ortsrat befürwortet die Idee. Bis zur nächsten Sitzung solle nun ausgearbeitet werden, wie ein Hinweistext auf der Tafeln aussehen könnte
Heute brachte die NDZ in ungewöhnlichem Großformat den folgenden Titel:
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Liebe Benutzer*ienen der LICHTGESCHWINDIGKEIT bei WordPress, es folgt ein Text/Bild-Beitrag, den ich für die Leser der NDZ (Neue Deister Zeitung Springe) verfasst habe. Der Text ist wegen meiner Urheberrechtsansprüche bislang nicht von der NDZ publiziert worden. Der informative Text bringt Fakten, die beweisen, dass und wie durch Jahrzehnte hindurch den Lokalblattlesern der Kleinstadt Springe am Deister durch die Neue Deister Zeitung (NDZ) eine IRREFÜHRUNG eingebrannt worden ist.
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In einem mit kommunalem Geld erstellten Bildband der beiden Springer Heimatzeugen, Heinrich Kalisch (1925-2003) und Dr. rer. nat. Hans-Heinrich Seedorf (1923-2020), mit dem Titel „Zeitzeugengeschichte von Springe von 1925 bis 1956“, wurden zahlreiche Erinnerungen von Zeitzeugen mit Briefen, Worten und Bildern und Archivgütern dokumentiert. Die historisch wertenden Teile von Kalisch/Seedorf sind wesentlich irreführend oder gar falsch. Sie behaupten z. B., der Springer Heinrich Göbel habe im Jahr 1854 die elektrische Glühlampe erfunden. Sie verschweigen den ersten Verfasser der Orts-Chronik, den umgekommenen Juden und Springer Juden Dr. Heinz Brasch. Dabei danken Kalisch/Seedorf allen möglichen Geschichtsfälschern, den Lehrern Wilhelm Hartmann, Friedrich Fischer und Wilhelm Haverkamp sowie dem Alt-Bürgermeister Jürges, der den Juden Brasch persönlich für diese Stadtgeschichte indienst genommen hatte und ekelhaft ist dann folgender Nachsatz:
„…Die Rücksichtnahme auf noch Lebende, die undurchsichtigen Verhältnisse dieser Zeit und die völlig unzureichende Quellenlage machten eine eingehende Behandlung der Zeit des Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit für die Verfasser unmöglich. Das nachzuholen war auch eine Aufgabe des jetzigen Buches …“. Und Kalisch/Seedorf schwingen sich geschichtsklitternd auf: „18. Bericht: Der Führerstaat: (Einparteienstaat) Die Nationalsozialisten verfügten über eine straffe Organisation, die sie befähigten, in kürzester Zeit von der spitze bis zur Basis taktische Entscheidungen zu fällen und umzusetzen. Die Partei war eine lückenlose Superorganisation. Sie erfasste über die verschiedenen Gliederungen alle Berufe und Stände des deutschen Volkes. Keiner durfte abseits stehen. Alle wurden erfasst, nicht nur im öffentlichen Leben. alle Organisationen der Partei waren hierarchisch aufgebaut und jede Stufe mit einem verantwortlichen Führer besetzt, der streng den Anweisungen seiner Vorgesetzten zu folgen hatte …“ (S. 37).
Wer nicht studierter Historiker hätte in den Tagebüchern von Goebbels oder Rosenberg lesen können. In den Aufzeichnungen und Analysen zum NSDAP-Innenleben, dem SS/SA-Konflikt, den geografischen und linken/rechten Gruppenkämpfen, wird keineswegs mitgeteilt, dass – wie vom Führer gefordert – Staat und Politik sich führen ließen (vgl. Brendan Simms 2019). Und wer Zeuge war, wie die beiden Kalisch/Seedorf, sollte verstanden haben, dass und warum die „Superorganisation“ den totalen Untergang verursachte. Das entging den beiden heimatfreundigen Pioniere der Zeitzeugenschaft offensichtlich
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>Pioniere der Irreführung als lokale Domäne der Neuen Deister Zeitung von Springe< – 18. September 2020
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Heute brachte die NDZ in ungewöhnlichem Großformat den folgenden Titel:
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Im hinteren Teil des Provinzblattes NDZ, auf Seite 8, wird nämlich ein Pionier als Idol der historischen Wahrheit zuwider eingepflegt. Auch die aktuelle Leitung der NDZ deckt bis heute nicht die eigene führende Rolle daran auf. Ein Unterklassen-Auswanderer, 1848 aus Springer, wird 2020 weiterhin als Pionier der Entwicklung des elektrischen Lichts den Einheimischen Lesern erklärt. Man tut so, als habe ein Heinrich Göbel (1818-1893) in USA gegen Edison prozessiert, vor Gericht gesiegt, als „Pionier“ große Abstandsgelder erhalten und sei dann zu früh gestorben. So lehrten auch die Lehrer nach dem Krieg (1939-1945) ihren Schülern in Springer. Man hatte sogar eine Heinrich-Göbel-Schule benannt und wollte den Volkspark „Heinrich-Göbel-Park“ nennen. Schon der Orts-Chronik-Verfasser, der Lehrer Dr. Heinz Brasch, erfand bereits 1943 die Göbel-Pionier-Idolisierung.
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Als Göbel-Gutachter erhielt ich die Anfrage, ob ich die Einstein-von Braun Atomexperimente im Springer „Wegemeisterhaus“ für möglich halte, und habe darauf meinen folgenden Text für die NDZ geschrieben. Jedenfalls treten für mich ganz harte soziologische Tatsachen der proaktiven lokalen Führungs- und Meinungsmacht hervor zur Frage: „Was halten die Bewohner der Kleinstadt Springer für wahr? woher haben sie ihr vermeintliches Wissen? Wozu schweigen sie lieber? Vielleicht können die Menschen aus folgendem Narrativ etwas über Massenkommunikation im Kleinen lernen:
>Springer* als moderner Pionierort mit Einstein
Der Springer Ortsbürgermeister Karl-Heinz Friedrich (CDU) freute sich über kostengünstige neue Idole und Pioniere für den kreativen Ort hinterm Deister. Zumal bereits Einsteins Familienunternehmen als Pioniere des elektrischen Lichts große Straßen-Beleuchtungsprojekte in München, Zürich und Wien realisierten, womit zusätzlich Bezug zur Lichtstadt Springer offenkundig ist. So könnte auch der Leuchtkörper am Ebersberg zur „Einstein-Bastei“ umgewidmet werden, der den ersten Atomsprengkörpern, von 1915 aus Springe, sehr ähnelt.
* Springer (sic!) nannte Henry Goebel Sr. seine Heimatstadt Springe in seiner ersten von sieben Eidesstattlichen Erklärungen im Januar 1893 in New York.
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Es ist zu vermuten, dass auch lange nach dem geistigen Aufkommen von Münchhausen in Springe (Göbels Lehrer), auch Einstein und Wernher von Braun bereits im Jahr 1914 in Springe die ersten erfolgreichen Experimente mit kleinen Atombomben durchführten (Jahrzehnte vor Großbritannien).
Wie die NDZ jetzt vom „Einsteinkreis“ erfuhr, der aus Mitgliedern des Springer Geschichtsvereins und dem damaligen Nachkriegs-Superintendent Heinrich Grimm bestand, gab es ein Labor im ehemaligen Wegemeisterhaus, nahe der Kaiserrampe. Dort sollen die ersten Testexplosionen erfolgreich stattgefunden haben
Einstein/ von Braun hatten jeweils die Nachtzeit des 31. Dezember genutzt, wo die Sylvesterfeiern und das übliche Feuerwerk, für akustische Deckung sorgte. Die radioaktiven Rückstände wurden in den Nebengebäuden des
Laves-Jagdschlosses zwischengelagert. Sie sollen die ehemalige „Kaiserrampe“ und einen Sonderzug der Reichsbahn benutzt haben und direkt in der Einsiedlung (ehem. Lohöfer) gewohnt haben. Schwerer persönlicher Streit zwischen dem älteren Einstein und dem jüngeren Wernher von Braun um verfügbare Forschungsgelder beendete deren Zusammenarbeit in Springe.
Während die beiden Pioniere der Atomphysik, Einstein und von Braun, später von den USA angeworben wurden, hatte Hitler (in Springe) gegen Ende der Weimarer Republik noch selbst versucht, die fortschrittliche Waffentechnik in Deutschland zu halten.
Der NDZ liegen Auszüge der Korrespondenz zum Atomlabor „Wegemeisterhaus Springe“ vor, die aus dem Nachlass der Springer Geschichts- und Naturwissenschafts-Professoren, Horst Callies und Hans Heinrich Seedorf, stammen sollen. Vor einigen Jahren präsentierte Museumspionier Prof. Callies sogar ein Glasgehäuse (NDZ berichtete), das mutmaßlich zum Bau der Einstein/von Braun-Atombomben-Modelle verwendet worden sei. Callies bezeichnete dieses Gehäuse als „Fliegenfalle“. Dafür erhielt er sogar das Bundesverdienstkreuz.
.
Der Springer Ortsrat besitzt vom eigenen Rang als Pionier-Stadt bislang nur Geheimpapiere im Stadtarchiv, die von Patent-Gerichtsprozessen zur Kernspaltung aus den USA stammen. Vom geheimen Atomlabor im Springer Wegemeisterhaus besitzt das Stadtarchiv keine Dokumente, obschon sowohl Prof. Callies wie auch Prof. Seedorf im Museum auf dem Burghof jahrzehntelang aktiv waren. Man könnte allerdings im Museumsarchiv oder in den geheimnisumwitterten Oscar Musal-Papieren, des Amtsgerichtsrats, fündig werden.
Sollte jetzt ein Sturm der Springer, besonders auch der Schüler, auf das Stadtarchiv erfolgen, selbst zu sehen, was die geheime Orts-Geschichte noch alles sagt, hätte die NDZ allerdings viel zu tun, wenn sie die Führungsrolle fortsetzen möchte. Und es drängt erneut der akute Personalmangel für Stadtarchiv und Museum wieder auf die Tagesordnung von Stadtrat und Ortsrat (nach Abgang des Stadtarchivars Andreas Lilge; NDZ berichtete).
An sich kann preisgünstig die „Einstein-Bastei“ aus der bislang so genannten „Göbel-Bastei“ gemacht werden – der Leuchtkörper ist durchaus als Fantasieform eines Atomsprengkörpers gut geeignet. Auch ließe sich ein zweiter Pferdehalfter am alten Springer Amtsgericht neben dem ersten anbringen, der an den Stadtarchivar Andreas Lilge mit folgenden Worten erinnert: „Herausgeber der Ortschronik Springe im Jahr 2002 und Pionier des Archivwesens“.
Eine Verdi-Göbel-Lilge-Darstellung lässt sich als Idolisierungs-Symbol für den Fremdenverkehr und durchaus auch international vermarkten, sobald es um Idole und Pioniere geht. In der Pipeline des Springer Stadtmarketings befinden sich auch weitere Modelle, z. B. Bill Wyman als Hannah Arendt-Double, Keith Moon als Charles Aznavour und Mireille Matthieu.
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Dietmar Moews, Köln am 18. September 2020, meint: Die beiden Zeitzeugen, Kalisch und Seedorf, haben ihre persönlichen Erlebnisse und ihre „Heimatverbundenheit“ – als Weltkriegsflüchtlinge – zusammengetragen und publiziert, wofür ich ihnen danken möchte. Springe hat gar nichts sozio-geistiges hervorgebracht – die beiden sind damit alleinstellend. Ich bedauere die Lücken, aber ich finde die Brasch-Verleugnung beachtlich.
13. Änderung / Ergänzung des Wortlautes auf den Gedenktafeln von Heinrich Göbel. Herr Friedrich stellt den Antrag vor. Er bittet den Bürgermeister, Herrn Springfeld, eine Stellungnahme zu der Thematik abzugeben. Herr Springfeld stellt klar, dass aus seiner Sicht die Stadt weiterhin stolz auf Heinrich Göbel sein darf. Der Teil gehört zur Stadtgeschichte und dieser solle auch nicht gestrichen werden. Er informiert, dass es keine rechtliche Verpflichtung etc. gibt, die eine Anpassung, Ergänzung oder Ähnliches an den Göbel-Denkmälern vorsehe. Der Ortsrat sei hier vollkommen frei in der Entscheidung. Er könne sich vorstellen, kleine Tafeln zur Einordnung des Sachverhaltes zu ergänzen. Am Ende solle man einen positiven Schlussstrich unter die Thematik ziehen. Der Ortsrat befürwortet die Idee. Bis zur nächsten Sitzung solle nun ausgearbeitet werden, wie ein Hinweistext auf der Tafeln aussehen könnte
Alle deutschen Vollzeitungen haben in den vergangenen Tagen auf der Titelseite notiert, dass die Bundesrepublik Deutschland mehrere Milliarden Entschädigungen bzw. Gewinnausfälle an die AKW-Betreiber Vattenfall und RWE zu zahlen verpflichtet sei. Aber auch, dass die MERKEL IV-Regierung diese Zahlungen anerkenne und leisten will.
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Bereits am 30. April berichtete die ARD-TAGESSCHAU:
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„Nach dem 2011 beschlossenen Atomausstieg können die AKW-Betreiber Vattenfall und RWE nun offenbar mit rund einer Milliarde Euro Entschädigung rechnen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Umweltministeriums hervor.
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Die AKW-Betreiber Vattenfall und RWE sollen für den Atomausstieg mit rund einer Milliarde Euro entschädigt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums vor, aus dem mehrere Medien zitieren. Demnach erhalten die Betreiber einen Betrag, der einen „niedrigen einstelligen Milliardenbereich nicht überschreitet“, wahrscheinlich im „oberen dreistelligen Millionenbereich“ liege.
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2002 hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen und dazu mit den Kraftwerksbetreibern Restlaufzeiten vereinbart. Ende 2010 hob die dann schwarz-gelbe Bundesregierung diesen Konsens auf und verlängerte die AKW-Laufzeiten um durchschnittlich zwölf Jahre.“
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Dietmar Moews meint: Hierzu sind meiner Meinung nach zwei Aspekte zu bewerten.
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Der erste ASPEKT ist irreführend, denn er wird auf einen erheblichen rechtlichen Fehler der Bundesregierung bezogen, der aber auf Vortäuschung falscher Tatsachen und dem Verschweigen vorrangiger Argumente sich bezieht.
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Der zweite ASPEKT ist der konkrete und harte Vorwurf gegen die heutige und die vorhergegangenen Regierungen, die AKW-Konzerne nicht auf die gesetzlichen Pflichten nach dem Atomgesetz und konkret nach einzelnen Positionen in den BETRIEBSGENEHMIGUNGEN zu sistieren. Es gibt keinen Grund,warum die dreckigen Umweltvernichter udn Abzocker politisch geschont werden: NUN VOLK STEH‘ AUF UND STURM BRICH LOS – welch eine betrügerische Kacke!
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EINS Hier wird gesagt, den AKW-Betreibern seien Laufzeitverlängerungen (der an sich abgelaufenen Anlage-Betriebe) zugesagt worden, die dann von Bundeskanzlerin Merkel durch das auf die SUPERGAU-Katastrophe von Fukushima verfügten MORATORIUM-Bedingungen für die AKW-Betreiber umgeworfen worden sind. Hier wird behauptet, es seien erhebliche Investitionen angefallen, die bei vorzeitiger Abschaltung nicht, wie betriebswirtschaftlich erforderlich, zu amortisieren waren.
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Von den Jahrzehnten Profitentnahmen, ohne eine seriöse Vollkostenrechnung für die erzeugten KW-Stunden vorzuführen – quasi ein kriminelles Discount-Geschäft – wurden keine amtlichen ATOM-Aufsicht-Einreden vollzogen – warum nicht?
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Die gesamte ATOM-Schweinerei hat niemals kalkuliert, den eigenen Müll zu entsorgen. Und darauf hat inzwischen die MERKEL-Regierung, den AKW-Betreibern diese auf Ewigkeit MÜLL-Sorgekosten verursachende ATOM-MÜLL-Durchführung der Entlastung halber den AKW-Betreibern vom deutschen Staat abgekauft. Die deutschen Bürgern bekommen nun auf EWIG die nachträgliche VOLLKOSTENRECHUNG der längst verbrauchten KW-Stunden, die man mit erneuerbaren Energiearten ungleich kostengünstiger hätte organisieren können.
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Es ist ein Skandal und eine despotische Machenschaft, die weder rechtsstaatlich noch demokratisch oder parlamentarisch-repräsentativ abgestützt ist – Wahlergebnisse hin oder her – dazu ist lediglich zu analysieren, wie es der Staat und die interessierte Kulturindustrie hinkriegen, die Wähler derart zu entmündigen, dass solche MILLIARDEN-Betrugs-Nummer überhaupt durchgehen. Wobei nachweislich wenige Banken und Manager sich goldene Eier mit diesem ATOM-STAAT rausgezogen haben.
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ZWEI Sämtliche normgemäß terminierten Betriebsgenehmigungen der akuten AKW’s mussten und müssen laut Gesetz ständig und unaufgefordert auf den jeweiligen besten technischen Stand gebracht werden. Das kann einerseits die AKW-Anlagen selbst betreffen und auch altersbedingte Nachrüstungen – das kann aber auch die Sicherheitsvorkehrungen betreffen, wenn sich die äußere Sicherheitslage verändert hat.
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Kein AKW-Betreiber kann seine Anlage gegen militärische Angriffe durch tieffliegende Drohnen und Marschflugkörper schützen. NICHTS wurde getan. Damit ist gemäß Betriebsgenehmigungen jeder Anlage sofort abzuschalten.
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In jedem Fall, wo es zu sicherheitstechnisch bedingten ZWANGS-Abschaltungen kommen muss, entstehen keine Schadensersatzansprüche gegen den Staat, sondern hier ist jeder Betreiber selbst ins Risiko gegangen und muss selbst zahlen, anstatt Millionengehälter auszureichen.
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Es ist nicht nur die Fehlerkette der MERKEL-ATOM-Politiken, es ist auch die heute angeblich fällige Milliardenzahlungspflicht, die leicht rechtlich als unlauter und nicht gesetzgemäß zu argumentieren wäre.
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DREI Da die harten Argumente nicht genutzt werden, sondern die Öffentlichkeit und die Konsumenten wie auch die Steuerzahler verarscht werden, gehe ich davon aus, dass sowohl damals, als die Atomenergie den besseren Energietechniken vorgezogen und vorsubventioniert wurde, wie auch heute, wo die AKW-Konzerne nicht ihre Müllentsorgungspflicht erfüllen, diese Bürgerplünderung und dieses ATOM-Kapital vom deutschen Staat so gewollt ist – die zahlen und füttern, wo der Missbrauch und die Misswirtschaft eindeutig sind.
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WARUM?
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WER zwingt MERKEL, sich nicht mal herbeizulassen, diese Fehlmachenschaften zu begründen?
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Was heißt denn, die AKW-Betreiber könnten die Entsorgung nicht erwirtschaften? – ja, was heißt das denn?
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Das heißt Betrug – kriminelle Serientäter, die von der Verantwortungskrise unseres Parlaments gedeckt wird. Und so sieht keine Verschwörung aus – es ist keine Verschwörungstheorie, nein:
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Es ist die einfache Wahrheit von Ausbeutung und Rechtsstaat-Vernichtung.
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FINE E COMPATTO
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SIEBTER BLOGBEITRAG zum 20. April 2018 in Springe, und wird fortgesetzt, in LICHTGESCHWINDIGKEIT von Dietmar Moews hier:
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Wird es Springer Leser dieser Mitteilungen wundern, dass bereits im Jahr 1939 – also zu NAZI-DEUTSCHLAND-Zeit, deren Führung längst im Krieg sein wollte – das Göbel-THEMA ernstlich verhandelt wurde?
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Ich habe vorliegen einen offiziellen Brief vom 1. Dez. 1953, des damaligen Springer Stadtdirektors Dr. Gustav Degenhardt (Altnazi, genannt „Knochengustav“) adressiert an den damaligen deutschen Bundespräsident Professor Dr. Heuß:
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Degenhardt lügt: „Der erste Erfinder der Kohlefadenglühlampe…“ .
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Göbel war nicht der erste, er war nicht der Erfinder, Göbel selbst hat sich dieser Erfinderleistung nie selbstgerühmt. Wen es trötet, der mag wissen, auch Edison war nicht der „Erfinder“. Edison machte allerdings ein epochales Lampendesign, wie es dann die elektrische Weltbeleuchtung auslöste.
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Die Göbels waren so dumm, dass ihre Falschaussagen vor den Gerichten allesamt die damals in Fachkreisen bekannten allgemeinen technischen Standards unterschritten. Denn z. B. Vacuum-Glühlampen wurden schon in den 1860er Jahren gebaut und dokumentiert. Da war Edison gerade geboren.
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Jedenfalls schreibt Degenhardt in seiner Aktennotiz zum Brief an den Bundespräsident: „…25 Jahre später Edison … da dieser auch die Glühlampe mit einer Schraubfassung versehen hat …
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Der Geschäftsführer der Studiengemeinschaft Licht … wurden die Zeitungsnotizen aus dem Jahre 1939 vorgelegt, wo bereits eine Göbel-Bastei auf dem Ebersberge geplant war. Man interessierte sich sehr für dieses Bauwerk; es wurde gebeten, die darüber noch vorliegenden Bauzeichnungen herauszusuchen. Die Errichtung eines Bauwerkes könnte jedoch weder durch die Studiengemeinschaft Licht noch durch die Elektroindustrie ermöglicht werden. Wohl aber wäre es möglich, daß auf diesem Bauwerk oder einem Leichtmetallgerüst – Turm von etwa 15 m Höhe – an einem bevorzugten Punkte eine große Glühlampe als Großbild – eventuell 3 m hoch – nachgebildet und aufgerichtet werden könnte. Dieses könnte durch kleine Lämpchen irgendwie ermöglicht werden. Unter dieser Göbellampe könnte dann noch der Buchstabe G aufleuchten, der auf den Namen Göbel Bezug haben könnte …“ (Quelle Stadtarchiv Springe und asz-archiv)
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Ich möchte Verständnis erbitten, wenn hier INFORMATIONEN bereitgestellt werden, und damit für den Alltagsmenschen unvorstellbar intensive jahrelange Arbeit in kürzester Kurzfassung vorgezeigt wird, dass sich das abseits von RECHTHABEREI oder MACHT oder KAMPF abspielen muss – es ist Teil meines Lebenswerks als Künstlergelehrter und empirischer Soziologe, der aus Springe stammt und als Kind eine nach Göbel benannte Schule besuchen durfte.
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Was ich Alles an detailierten Lebensgeschichten der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in New York studieren durfte, ist teils erschütternd, teils sehr belehrend, teils wie die ewige Wiederkehr des Gleichen, wenn das Allzumenschliche durchschlägt, die Unmoral, die sozialen Risse aufeinander prallen – und was damals, 1882-1894, US-amerikanische Gerichte und Anwälte praktizierten.
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Ich gebe hier in dieser FOLGE zum 20. APRIL, wozu die Springer Zeitungen um Vorschläge aufgerufen hatten, nunmehr eine „Quellenkritik“ (Anm. Diese Arbeit wurde vor dem Hans-Christian Rohde-Buch verfasst und enthält deshalb noch keine Hinweise auf die schwerwiegenden Fehler und Lücken in Rohdes Buch):
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asz alphons silbermann zentrum 12. Dezember 2006
Institut für europäische
Massenkommunikations-
und Bildungsforschung
Leiter: Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing.
Sudetenstraße 4
31832 Springe
Gutachten zur Quellenkritik „Heinrich Göbel“
Seit Jahren mit Göbel beschäftigt, führe ich derzeit eine empirisch-soziologische Studie durch, das aktuelle „Erinnern und Vergessen“ als kollektives Gut zu interpretieren. Hierzu war eine belastbare Quellenlage zum Thema Göbel und Lampen zu erkunden und einer Kritik zur vorhandenen Quellenkritik zu unterziehen. Die angewendete Methode ist eine Systematische Inhaltsanalyse (Content Analysis), anhand von Texteauswertung, schriftlichen Anfragen, Interviews mit standardisierten Fragebögen und Tiefeninterviews mit ausgewählten Gewährspersonen.
Vorauszuschicken ist, dass mein folgendes Gutachten nicht Heinrich Göbel direkt betrifft, auch nicht die Geschichte des elektrischen Lichts, auch nicht dem sozio-kulturellen und sozio-politischen Kommunikationsgeschehen der Idolisierung, sondern im ganz engen Sinn auf das zielt, was heute, also gegenwärtig, als Stand der Wissenschaft anzusehen ist und widerspruchsfrei, unwidersprochen kritisch zu Quellen für „Göbel als Erfinder, Entwickler, Publizist oder Nachbauer von elektrischen Glühlampen“ bekannt ist und für wahr gehalten wird. Der Rang der hierfür aussagekräftigen Quellen liegt in der Beweiskraft der Zuordnung zur Göbelfrage und den Göbelindikatoren für die noch oder als ungeklärt hingestellte kurante Frage: Ob Goebel die erste brauchbare elektrische Glühlampe 1854 erfand, d.h. bereits 25 Jahre vor Edison? Ergänzt mit der auch vom ZDF 2005 verbreiteten Idee: „Goebel erkämpfte sich in Amerika vor Gericht die Ersterfinder-Zuerkennung und Goebels Familie erhielt daraufhin von Edison hohe Abfindungszahlungen“. Das Gutachten gilt der vorhandenen wissenschaftlich festgestellten Quellenkritik sowie solchen Pseudoquellen, deren Ursprünge bislang ohne zureichende Quellenkritik irreführende Angaben oder Deutungen zum zeitweiligen Lampenmechaniker Göbel, aus dem vorletztem Jahrhundert, anzeigen.
Als Unterlage für dieses Gutachten sichtete ich das Feld und wertete die folgenden Themenkreise zu Quellen und der dazugehörenden Quellenkritik-Lage aus:
1. Quellenkritik zur Geschichte der Technik des elektrischen Lichts
2. Neue Publikationen und Quellenkritik zu vorhandenen, öffentlich zugänglichen Göbel-Dokumenten und Bezeugungen (Museen, Internet, Archive, Universitätsbibliotheken, Massenmedien aller Art, Zeitungspublikationen u. ä)
3. Quellenkritik zu Dokumenten zum Gang der Patentstreitigkeiten, zu den Richtersprüchen und strafrechtliche Perspektive
Dem Untersuchungsgegenstand geschuldet bin ich, immer die wissenschaftliche Haltbarkeit betreffend, zum folgenden gutachterlichen Ergebnis gekommen:
Der gesamte Befund wurde zunächst als vielseitige Quellenrecherche nach Quellen und etwaig vorhandener Quellenkritik oder zusammenfassender Deutung und öffentlicher Göbel-Exposition abgesucht und aufgearbeitet. Dabei kommt der wissenschaftlichen Objektivität zugute, dass Meinungen und Wissen von zahlreichen Fachleuten eingeholt werden konnten.
Kern der heutigen quellenkritischen Lage im Jahre 2006 findet sich in deponierten Originalurkunden und in kopierten, beglaubigten und unbeglaubigten Echtzeit-Textdokumenten und Abschriften, teils mit falschen oder unsicheren Übersetzungen (Goebel beeidete deutsche Texte; die Gerichte hatten die Texte in U. S. -English). Es gibt keine gültige deutschsprachige Buchpublikation mit Quellenkritik.
Als quellenkritisches Urteilskriterium für die gutachterlich herangezogene Quellen-auswahl wurden folgende Fragen in Geltung genommen: Wie weit wurden die Textdokumente an ihre Ursprünge zurückverfolgt? Wie werden sie aus heutiger Sicht verifiziert? Und wie sind sie qualitativ an gültigen Primärquellen, z. B. Originalurkunden, verankert? Wie weit sind diese Ursprünge heute nachvollziehbar und in ihrer zeitlichen und materiellen Qualität auf Konkludenz oder Widerspruch hinsichtlich der Göbelfrage sicher? Der erfasste Sachstand unterliegt in der Begutachtung wie auch in der Quellenkritik selbst, methodisch der semantischen Text-Sekundär-Inhaltsanalyse. Außerdem wurden Deutungsperspektiven in dem Grundsatz von systematischer Denkweise und Ideologiekritik bewertet.
Das wissenschaftliche Grundverlangen zur Gültigkeit qualitativen inhaltsanalytischen Vorgehens einer genügenden Repräsentativität der Begutachtung der Quellenkritik zu Heinrich Göbel und damit zum Fall Göbel wird erreicht, in dem die wichtigsten Quellen berücksichtigt wurden. Insofern das Gutachten als Vollanalyse Geltung beansprucht.
Daraus ergibt sich heute folgende Lage der Quellenkritik zu den spezifischen Goebelvorstellungen:
In allen drei quellenkritischen Perspektiven –
1. Geschichte des elektrischen Lichts;
2. vorhandene Göbel-Dokumente;
3. Patentstreitigkeiten und Richtersprüche – liegen heute sowohl quellenkritisch gültige, nachvollziehbare und quellenkritisch ebenfalls materiell begründet nichtgültige und schließlich historisch unverankerte Göbelbilder vor. Es bietet sich dem nüchternen Blick auf das vorhandene Material:
Zu 1. Quellenkritik zur Geschichte des elektrischen Lichts;
Betrachtet man die weltbekannte öffentliche Technikgeschichte, in Enzyklopädien, Fachbüchern und Museen (z. B. Deutsches Technikmuseum in Berlin, Siemens-Forum München oder Deutsches Museum München u. a.), erscheint zunächst die Entwicklungs- und Entdeckungsgeschichte der Elektrizität und des elektrischen Lichts, alsdann zahlreiche Einzelentwicklungen, dann Stufe für Stufe experimentelle elektrische Lampen. Dabei spielen die Stromquellen, Batterien und seit 1866 der Dynamo (Siemens/Hochhausen) eine ebenso mitwirkende Rolle wie die Produktion und Distribution von technischen Produkten sowie der Austausch von Wissen an den Hochschulen und Forschungsinstituten, dazu das Patentrecht und der Wettkampf um Patente. Die Quellenkritik zur Geschichte des elektrischen Lichts bezieht grundsätzlich weltweit sämtliche Publikationen zur Technikgeschichte ein. Begutachtet indes wird lediglich die vorrangige „Göbelfrage“: Wann hatte Göbel eine wirkliche Lampe? Es gilt die historische Faktizität und deren wissenschaftlicher, insofern gutachterlicher, auch juridischer – das heißt äußerer Beweis. Ausgegangen von der harten Auseinandersetzung zwischen dem Patentinhaber Edison und allen anderen, die sich seinem U. S.-Patent nicht unterwerfen wollten, folgte auf die Klagebeantragung im Jahr 1885 erst im Jahr 1892 im Streit Edison vs. United States Electric Company das zugunsten Edison gesprochene Urteil von New York. Es stellt die hervorragende den Patentanspruch rechtfertigende Qualität auch zur Göbelfrage so heraus:
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Kohleglüher, Platindrähte, geblasene Glaskörper, Torricelli-Vakuum, waren alt und längst vor Goebel (vor dem nicht erwiesenen Jahr 1854) gut bekannt. Die Qualität des Edisonpatents lag im Wesentlichen in der praktischen Konstruktion und Fertigungspraxis einer haltbaren Glühlampe. Insbesondere, dass mittels einer Werkzeuglade die endgültige gebogene Form und Maßgenauigkeit des Bambus-Kohleglühfadens bereits vor der Verkohlung fixiert wird sowie eine besondere Teerkittbefestigung von Glühelement und Stromdrähten sowie ein extrem hohes Vakuum (air-washing) eine besondere Dauerhaftigkeit des Systems bedingt. Die strukturelle praktische Komposition der Edisonlampe war die Patentleistung, nicht das allgemeine physikalische Wissen um die Teile (Richter Wallace/New York: 1892; s. unten: zu 3.). Richterlich verfügt wird damit eine Art Generalanspruch mit Denkverbot für andere. Der technikgeschichtliche Befund ist auf Grundlage der Gerichtsdokumente (National printed Records) quellenkritisch einwandfrei (s. a. Fachzeitschrift Electrical World/Kopie in asz-archiv: EW Vol XXII., No. 3, July 15. 1893, S. 35 u.S.45-49f). Dort heißt es zu recht (S. 35): „Dieser Prozess wird als eine der am sorgfältigsten vorbereiteten und am dichtesten argumentierten Voruntersuchungen in die Geschichte der Patentkämpfe eingehen. Beide Seiten sagen, dass kaum je ein abschließendes Gerichtsverfahren so achtsam vorbereitet worden sei.“ (a.a.O.) Diese elektrogeschichtliche Pro-und-Kontra-Argumentation der damaligen Kontrahenten der Jahre 1892 und 1893 wird mit einem abrundenden Blick, ob danach noch zusätzliche oder bessere oder neue, z. B. heutige Erkenntnisse vorliegen, ergänzt.
Damit liefert die quellenkritsche Lage eine im Wesentlichen zweifelsfreie Entwicklungsgeschichte der Glühlampen, mit aus heutiger Sicht einwandfreier Gültigkeit: Mit dem Engländer DeMoleyn, 1841 und den Amerikanern Starr/King, 1845, werden elektrische Vakuum-Glaslampen mit Widerstand-Glühelementen unterschiedlicher Art international vorgeführt, publiziert und auch patentiert. Andere, weniger bekannte Lampenbauer, erscheinen auf dieser technischen Spur. Es sind, Staite Lamp, 1848, mit Iridum-Glühelement, 1848; Shepard Lamp, 1850; Roberts Lamp, 1852; alle vor dem angeblichen Goebeljahr 1854. Edisons erste Kohlefaden-Lampe mit speziellem Haltbarkeits-Vacuum und seine Paper Horseshoe Lamp erschienen 1879. Es folgte Edison/United States Patent Office Patent-Numero 223,898 vom 12. Oktober 1879. Es besagt „exklusives Recht zur Herstellung von Glühlampen beinhaltet das Gepräge eines hochwiderständigen Kohlefadens, eingeschlossen in einem Ganzglasbehälter in dem ein hohes Vakuum erreicht wird; In dieser Folge erscheint „Henry Goebel one-half to John W. Kulenkamp/ United States Patent Office Patent-Numero 266.358, am 24. Oktober 1882, als Vortäuschung einer Lampenerfindung: Drahtverbindung und Drahtabflachung für Incandescent Lamp“; sowie Sawyer-Man Lamp im Grundsatzstreit mit Edison 1885, wo ebenfalls Goebel nur Unbeachtlichkeit zuerkannt wird (bald kam Westinghouses Wechselstrom-Technik, während Edisons Patent im Oktober 1894 auslief). Goebel steht als Nachbauer im Jahre 1882, mit einer quasi redundanten Leistung und seinen Lügen, die Randnotiz in der Technikgeschichte zu, nicht jedoch wurde Goebel Teil der wirklichen Entwicklungsgeschichte der Glühlampen. Im Überblick wird eine vollkommene Dokumenten-Lage hinsichtlich der Erfindungspublikationen und Patente sowie deren Diskussion in den Patentprozessen im Einzelnen festgestellt.
Zu 2. Neue Publikationen und Quellenkritik zu vorhandenen Göbel-Dokumenten;
Neben den biographischen Belegen für Göbels Leben – Geburt im Jahr 1818 in Deutschland, Auswanderung 1848 mit dem Schiff in die Vereinigten Staaten, dort in New York bis zum Tode im Jahre 1893 im Einmannbetrieb erwerbsmäßig tätig als Mieter eines Juwelierladens mit kleiner Werkstatt, Reparaturmechaniker und ambulanter Schausteller -, ist hinreichend aus Originalarchivalien bekannt, was die Frage auf Quellen für Goebels tatsächliche Lampenbeziehungen betrifft. Die Technikgeschichte belegt, die Glühlampen-Entwicklungsgeschichte währte bereits seit über hundert Jahren und wuchs in kleinen Schritten.
Über Henry Goebel, wie Heinrich Göbel sich als U. S. Amerikaner ab 1849 nannte, liegen der Technikgeschichtsforschung wie der Göbelforschung hierzu wenige – genau drei Primärquellen vor. Die sind in Kopien verbreitet. Deren Inhalt kann quellenkritisch, d. h. inhaltlich, materiell und zeitlich, sicher zugeordnet werden, ist homogen und ist diesbezüglich keinerlei ernsthaften Zweifeln unterworfen. Diese Primärquellen zur Göbelfrage sind:
ein schriftlich vorliegender Dienstleistungsvertrag;
eine öffentliche bzw. in einer Zeitung veröffentlichte Lampenausstellung;
ein vom U.S. Patent Office ordentlich zuerkanntes Lampenpatent:
– 1881: Dienstleistungsvertrag mit American Electric Light Company New York
Es ist dem Gutachter keine früher datierte sonstige einschlägige Primärquelle bekannt geworden, die damals als gesichert galt und heute noch gesichert ist oder die zusätzlich aufgetaucht wäre, bis auf diesen Dienstleistungsvertrag zum Glühlampenbau, der zwischen Henry Goebel und der American Electric Light Company New York am 5. September 1881 geschlossen wurde. Dieser Vertrag liegt in Abschriften und in Kopien sowie in mehreren Übersetzungen, vom Us-Englischen ins Deutsche, vor, wurde auch in den Gerichtsverhandlungen des Jahres 1893, berücksichtigt und konstatiert, und ruft keine quellenkritischen Zweifel hervor. Es liegt darüberhinaus keine Quellenkritik zu später aufgefundenen Dokumenten, später nachgeschobenen Beweisstücken oder später veröffentlichten, rückdatierten Argumenten vor, die die Annahme eines früheren Zeitpunkts als das Jahr 1881 rechtfertigen können (s. u. zu 3. und Anhang zu 2).
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– 1882: Goebels Ausstellung
Goebel betrat das öffentliche Feld des elektrischen Lichts mit einer kleinen Ausstellung von Glühlampen in seinem letzten Laden in der 468 Grand Street. Darüber berichtete die Zeitung The New York Times am 30. April 1882 und The New York World am 1. Mai 1882 (Reprint im EE v. 1. Feb. 1893, S. 121). Es ist Goebels erster Lampenauftritt. Die Lampen der Ausstellung stammten von American Electr. Light. Diese Sekundärquelle ist in zahlreichen Archiven als Kopien abgelegt, allgemein zugänglich und unstrittig. Die Ausstellung selbst wird im Fall Edison et al. vs. Beacon, Feb. 1893 erwähnt, also bestätigt.
– 1882: Goebels Lampenpatent
Mit dem Goebel-Lampen-Patent No. 266.358 vom United States Patent Office liegt die entscheidende Primärquelle vor. Es war am 23. Januar 1882 beantragt und am 24. Oktober 1882 erteilt worden. In der Patentschrift und der technischen System/Konstruktionszeichnung findet der Fachmann, dass vom Patentantragsteller Goebel selbst die Nachrangigkeit auf Edison sachlich-technisch dokumentiert ist. Diese Goebel zur Hälfte mit Kulenkamp zuerkannte Patentleistung besteht in einer Drahtapplikation, die im übrigen an einer typischen Edison-Lampentechnik dargestellt wird. Dieses Patent No. 266.358 hatte dann in den späteren Gerichtsverhandlungen ein entscheidendes Gewicht.
Zu 2. Daraus folgere ich, dass die frühesten vorhandenen Primärquellen zur Goebelfrage, die Goebel in Verbindung mit Glühlampen nachweisen, bereits zur Echtzeit bekannt waren – das ist ab 5. September 1881 – und gerichtlich verhandelt und beurteilt worden sind, als da wären: 1. Der Dienstleistungsvertrag zwischen Henry Goebel und der American Electric Light Comp. zum Systemlampenbau vom 5. September 1881; 2. Die Ausstellung mit solchen Systemlampen am 1. Mai 1882 in Goebels Laden-Hinterzimmer in der Grand Street 468, berichtet in The New York World vom 1. Mai 1882 und 3. Das Goebel-Kulenkamp-Lampen-Patent vom 24. Oktober 1882, U. S. Patent Office No. 268,358.
Zu 3. Quellenkritik und Dokumente zum Gang der Patentstreitigkeiten, zu den Richtersprüchen und strafrechtliche Perspektive
Dieses dritte Feld zur Goebelfrage hat dokumentierte Richtersprüche, Argumentationen der Kontrahenten, Kläger und Beklagten sowie Zeugeneinlassungen und prozessstrategische Tatsachen zu beachten.
Was sich als Vernunftwahrheit bereits selbst disqualifiziert, weil Goebel erst nach – unter Anderen – Starr/King im Jahr 1845, angeblich 1854, kam – nimmt nun in diesem Gutachten den größten Raum ein. Denn nach wie vor werden jene Gerichtsprozesse und Urteile von 1893 im Blick der verirrten Prioritätsfrage „Edison vs. Goebel“ als Schlüsselbeweis gesehen, ohne dass dafür je belastbare Quellen vorhanden waren und nicht vorhanden sind. Doch die entscheidenden Tatsachenwahrheiten liegen nicht in der zeitlichen Priorität (Vernunftwahrheit: Goebel nach Starr 1845), sondern sie liegt in der technischen Qualität und Überlegenheit des Edison-Systems (Goebel 1882 schlechter als Edison).
Kurz: Das Gutachten kommt nach Prüfung der Quellen und der Quellenkritik zu den Gerichtsverfahren, die in umfangreichen Reportagen und Aufzeichungen gesichert sind, zu dem folgenden Schluss: Die Goebelfrage und die sogenannte Goebel Defense wurden in keinem der Richtersprüche bestätigt oder zugunsten Goebels entschieden. Es ist aus diesen Prozessen keine anderslautende Erkenntnis zu ziehen, als Quellen und Quellenkritik zu 1) und zu 2) es zeigen.
Es liegen insgesamt 4 Eidesstattliche Erklärungen von Henry Goebel sr. aus dem Frühjahr 1893 zur Göbelfrage vor. Dazu 2 Eidesstattliche Erklärungen des Sohnes Henry Goebel jr. als quasi Kronzeuge.
Außerdem gehen von 12 engen Familienmitgliedern Henry Goebels zunächst für Boston/1893 etwa 30, dann für St. Louis und Oconto/Milwaukee insgesamt über 100 Eidesstattliche Erklärungen aus, die Goebel unterstützen wollen, aber in ihrer Laienhaftigkeit oder Ungenauigkeit nicht helfen, sondern auf dieser Seite eher den Verdacht einer vielleicht harmlosen Machenschaft erzeugen. Während auf der Seite der Anwälte und Firmen zivilrechtliche und strafrechtliche Tatbestände dazu helfen sollen, das Patentgeschäft zu manipulieren, Zeugenkäufe mit Ausblick auf Aktienkurse und Aktienkäufe. Dies sei deshalb ohne Weiteres angefügt, weil die sogenannte „Goebel Defense“ nicht zur Klärung der Göbelfrage aufgebracht und seitens der Verteidigung nicht dahingehend geführt und verhandelt worden ist. Hauptverhandlungen wurden nach dem Berufungsentscheid zu Electrical Manufacturing Company vs. Edison Oconto 1894 gar nicht mehr durchgeführt.
Es wird hier der Knappheit halber für nützlich angesehen, dem Gutachten einen zweiteiligen Anhang – zu 2.) und zu 3.) zu geben. Zusammenhänge der Patentstreitig-keiten werden im Anhang soweit entfaltet, dass die oft zitierten, aber nicht beglaubigten quellenkritisch fragwürdigen Abschriften von Eidesstattlichen Erklärungen zugeordnet werden können, ohne dass damit mehr als eine vorläufige Quellenkritik geboten wird.
Schließlich ist die Lage der Quellenkritik im Jahr 2006 aus folgendem Grund nur als vorläufig zu einem Gesamtgutachten zusammenzufassen. Das Untersuchungsfeld zur Göbelfrage ist ideologisch von zwei gegensätzlichen Ideologien geprägt. Einerseits, hinsichtlich der Technikgeschichte, der Glühlampenentwicklung und des wissenschaftlichen Umgangs, war bis heute eine überwiegend unambitionierte, dem naturwissenschaftlichen Positivismus hinneigende Grundposition maßgeblich. Einer solchen fühlt sich der Verfasser ideologisch verbunden. Danach gilt, dass man weiß, was man weiß – die Grenze zum Nichtwissen oder nur Meinen ist von den vorhandenen Befunden bestimmt. Aus dieser Position wurden bisher mutmaßliche Annahmen nicht weiter erforscht als es in den gründlichen Prozessen der Edisonzeit geschah und quellenkritisch als sicher angesehen werden kann. Andererseits herrscht teils – lediglich im deutschen Sprachraum – die Ideologie der für ein bestimmtes Selbstbild geeigneten Mutmaßlichkeit. Danach stehen nicht wissenschaftliche Klärung, nicht Aufklärung und kollektive Vernunft vor, sondern die offen gehandhabte Wertsetzung einer gewünschten Ideologisierung: Man sucht den Lichterfinder Heinrich Göbel wie einen existentiellen Bestandteil des Selbstwertgefühls und des Selbstbildes gegen die geschichtliche Seinsbindung und die Quellenlage zu verteidigen.
Die Quellenlage ist insgesamt quellenkritisch einwandfrei und genügt. Sie besteht aus eindeutigen (zu 1 und zu 2) Primär- und Sekundärqualitäten. Insbesondere als konkrete Primärquellen sind amtliche und zur Echtzeit publizierte Dokumente zur Göbelfrage und zur Person Heinrich Goebels sicher. In den aufwendigen Gerichtsverfahren in den USA (zwischen 1879 und 1894) – für die gesamte zur Göbelfrage relevante Glühlampen-Entwicklungszeit, die mit dem Jahr 1841 beginnt und bis zum Edisonjahr 1880 reicht – wurde dieses Feld analysiert und dokumentiert, ist archiviert und zugänglich. Hervorzuheben ist, es waren damals und sind heute keine persönlichen Gegenstände oder Erfindungs-Stücke von Göbel vorhanden oder nur genannt, die die Goebel Defense stützen, sondern Gegenteile, wie die technisch unmögliche Parfümflasche oder die für das Bambus-Glühelement zu kleinräumigen Glastuben. Dokumentiert sind sämtliche Richtersprüche in gedruckter Form im U. S. Nationalarchiv. Ferner wurden die Prozessverläufe in den Fachzeitschriften umfangreich berichtet, sodass die Kon-troversen in den Verhandlungen und Argumentationen ebenfalls nach Hinzuziehung aller anderen Deutungskriterien wie Konkludenz und greifbare Fakten, als quellenkri-tisch sicher und noch heute verifizierbar zu gelten haben. Sofern die Göbelfrage darin berührt wurde oder im engen Sinn der Goebel Defense verhandelt worden ist, werden diese Befunde und Sekundärquellen im Anhang des Gutachtens dargestellt.
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Zusammenfassung des Gutachtens vom 12. Dezember 2006:
Damit komme ich zu dem gutachterlichen Schluss, dass die quellenkritische Behandlung der vorhandenen bekannten Quellen im Jahre 2006 zur Göbelfrage eindeutig ist. Das heißt, die Quellen zu Göbel als Handwerker im Feld der elektrischen Glühlampen beginnen zeitlich am 5. September des Jahres 1881. Materiell, zu Göbels eigenen handwerklichen Anteilen lagen zu diesem Zeitpunkt keine Glühlampen als verifizierte Beweiswerkstücke vor. Sondern lediglich solche Lampen wurden im Jahr 1893 nachgereicht, die aber seit 1882 nicht vorgelegt werden konnten, jedenfalls nicht vorgelegt worden sind. Im September 1881 wurde Goebel Mitarbeiter einer von Edison-Fachleuten erst 1881 als feindliche Ausgründung aufgestellte, rivalisierende Lampenfirma. Hier erlangte Goebel erstes Lampenwissen. Im Mai 1882 zeigte Göbel eine Lampenausstellung über die eine Zeitung berichtet hat.Im Oktober 1882 erwarb Goebel ein zur Täuschung von Investoren angemeldetes Lampen-Patent unter dem Edison-Patent. Besonders die Reihe der Nachbaulampen aus dem Jahr 1893, die unter Mitwirkung Goebels bei Beacon in Boston zur Vorlage bei Gericht erstellt wurden, zeigt, dass kein Stück dabei war, das der für die Göbelfrage interessantesten Lampe No. 4. bautechnisch entsprach. Die im Jahr 1893 den Gerichten vorgelegenen, damals nicht verifizierten Goebel-Glühlampen werden heute im Henry-Ford-Museum in Michigan/USA aufbewahrt. Eine Altersuntersuchung solcher Lampen könnte schwerlich den Zeitpunkt ihres Zusammenbaus beweisen, da die Einzelteile ihren altersmäßigen Ursprung viel früher haben können (wann wuchs eine Holzfaser? wann wurde sie verkohlt? wann wurde sie eingebaut? wie alt waren die Glasrohlinge, bevor daraus Tubenlampen abgelängt worden sind? usw). Die Göbelfrage: wann hat sie wer gebaut? – hängt davon nicht ab.
Alle anderslautenden Göbelvorstellungen, wie sie in deutschen Büchern und in Göbels Geburtsstadt Springe tradiert werden, sind eine andauernde gewünschte Idolbildung, eine geteilte Kollektiv-Vorstellung, die ohne konkrete Beweise und Bezeugungen auskommt. Eine historische Verankerung des in Deutschland geborenen US-Amerikaners Henry Goebel (1818-1893) lässt sich bei allen auf dem Meinungsmarkt vorhanden Vorstellungen immer wieder nur auf die Probe der Quellenkritik der jeweiligen Quelle beziehen. Alle zur Idolisierung verwendeten „Neuen Göbelquellen“, die diese Lage ignorieren, verzichten damit auf Geltung.
Springe, 12. Dezember 2006 Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing,
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Anhänge zum Gutachten der Quellenkritik zu 2.) und zu 3.)
Anhang zum Gutachten der Quellenkritik zu 2.)
In diesem Punkt geht die Göbelfrage über die Goebel Defense, von der kleinen Angeberei und Schaustellerei Henry Goebels in Hochstapelei und in Betrug über – und zwar im juristischen Sinn Betrug – Henry Goebel srs. Demnach war Henry Goebel sr. im Jahr 1882, im Alter von 64 Jahren volltestierfähiger Betrüger, aus Sicht des Jahres 1894. Es betrifft die Zusammenhänge der Lampenbaufirma American Electric Light Company, New York, und deren Gründer einerseits. Andererseits betrifft es den erst seit dem Dienstleistungsvertrag Goebels belegten Umgang Goebels mit dem Lampenmetier überhaupt. Alle Bemühungen des Gutachters, aus der Sicht des Jahres 2006 ernstzunehmende Quellen oder Indikationen für die Beschäftigung Goebels mit Lampen, Licht und Batterien – vor 1881 – zu finden, erbrachten keine Ergebnisse. Weder aus der Sicht von 1848, noch in Deutschland, noch 1854 oder 1859 – diese Jahreszahlen wurden anfang 1893 vom Elektro-Lobbyisten Pope auf den Markt geworfen -, noch aus der Zeit der American Electric Light Company und auch nicht aus den gründlichen und quellenkritisch tragfähigen Verhandlungen in den Patentprozessen, von 1885 bis 1894. Schließlich werden falscheidliche Versicherungen als Zeuge und Betrug klar, wenn man die Entstehung des Goebelschen Lampenpatents überprüft, insbesondere wegen des dokumentierten Zerwürfnisses zwischen den beiden one-half-Patenteignern Henry Goebel und John W. Kulenkamp.
Ende des Jahres 1880 verlassen 3 wichtige Mitarbeiter Edisons, William McMahon, George Crosby, Edwin M. Fox, die Edison Laboratories, um eine eigene, mit Edison rivalisierende Lampenfirma zu gründen: American Electric Light Company New York wird am 1. März 1881 gegründet (asz-archiv: Electrical Engineer, New York, vom 8.2.1893 Vol. XV. No.249, S.148ff; EW, New York,vom 22. Juli 1893 Vol. XXII. S. 68-80: Oconto-Fall). Sie fragten Goebel in seinem „Juwelierladen“, ob er je Glühlampen hergestellt habe. Goebel verneinte, aber er könne Kohlen wie Edison machen. Goebel kannte sich mit Edisons Erfindungen aus und lobte Edison als großen Erfinder. Alle Leute waren über das elektrische Licht aufgeregt und alle wussten, dass Edison die Erfindung gemacht hatte. Hätte jemand bessere Ideen für Glühlampen gehabt, ihm hätte unbegrenzt Kapital zur Verfügung gestanden, diese als Konkurrent Edisons zu entwickeln und rauszubringen. Die American et al. beabsichtigte das. Goebel und sein Sohn hatten alle Gründe, für Bezahlung große Versprechungen zu machen, ließen sich bezahlen und hätten Alles dafür gegeben, solche Lampen zu machen, wenn sie in dem Metier überhaupt je schon etwas gemacht hätten. Goebel schloss obigen Dienstleistungs-Vertrag am 5. September 1881, für die American et al. im Lampenbau tätig zu sein, dabei sich an die technischen Vorgaben der American et al. zu halten. Die American baute Lampen, die das Edisonpatent verletzten. Man hatte das technische Wissen bei der „Ausgründung“ mitgenommen: Goebel baute nach Edison (a.a.O.). Und Goebel erzählte, er hätte noch gute geheime Ideen für die Lampen. Es wurde im Fall Edison vs. Beacon, von Boston im Februar 1893 verhandelt und in der Urteilsbegründung von Richter Colt festgestellt. „Hätten Interessenten, wie die American Electric Light Company, eine Lampe, wie No. 4 von Goebel vorgelegt bekommen und das dazugehöriges Wissen, das Edisons Patente antizipiert, wäre das ein Vermögen für Goebel wert gewesen. Doch Goebel hatte nichts und konnte nichts.
Gleichzeitig Goebelsohn Henry jr. in den Edison-Laboratories vorstellig wurde, um Edison das Edison-Patent(mit)wissen seines Vaters zum Kauf anzubieten. Er forderte 20.000.- Dollar (Goebels Hausmiete betrug jährlich 700.- Dollar, zum Vergleich). Edisons Büro, Mr. Eaton, verlangte Beweise für das angebotene Wissen und praktische Muster. Goebel jr. hatte aber nichts aufzuweisen, nicht die 1893 vorgelegte Lampe No.4., die, wenn sie schon vorhanden gewesen wäre und funktioniert hätte, und alt gewesen wäre, für das Edison Patent hätte relevant sein können. Goebel hatte nichts – Eatons Büro lehnte ab. (asz-archiv: EW vom 25.2.1893, Vol. XXI. No. 8, S.141ff u. a.a.O)
Noch haarsträubender war Goebels „Patenthandel“ mit Dreyer im Jahr 1882. Dreyer – ein Verbindungsmann zu Edison und zu Arnoux-Hochhausen – versuchte ebenfalls auf eigene Rechnung eine Lampenfirma aufzuziehen. Dreyer handelte mit Goebel eine Option zur Lieferung von allen seinen Erfindungen und seinem Glühlampenwissen aus. Goebel erhielt dafür 500,- Dollar Vorschuss und erhebliche Gewinnbeteiligungen, falls Dreyer mit Goebellampen ins Geschäft käme. Goebel konnte nichts zeigen. Konnte auch keine alte Lampe nachbauen. Dreyer zahlte noch einmal weitere 425.- Dollar. Der Ärger war besonders groß, als Dreyer herausbekam, dass Goebel auch mit Edison verhandelte bzw, sein Sohn Henry jr. Goebel dadurch den Dreyer/Goebel-Vertrag zu hintergehen versucht hatte.
Der Betrug wurde offiziell, indem Goebel im Jahr 1882 mehrfach versuchte ein Lampenpatent anzumelden. Goebel beteiligte den Nichtfachmann John W. Kulenkamp, der Investoren mit dem Patent anwerben sollte. Darin sollte vorgetäuscht werden, dass Goebel Patenqualitäten zu verkaufen habe, dazu Glühlampen, die vor Edison hergestellt worden seien, womit also eine von Edisons Patenten freie Lampenherstellung möglich sein sollte. Goebel und seine Söhne versprachen, selbst als Lampenbauer mitwirken zu wollen.
Da Kulenkamp diese erhoffte Geldakquise nicht gelang – so wie sie Goebel selbst und seinen Söhnen bei Dreyer und Arnoux-Hochhausen gelungen war, außer bei Edison Laboratories – zerstritten sich Goebel und Kulenkamp im Jahr 1882. Aus diesem Zusammenhang traten im Jahre 1893 Kulenkamp als Vertrauter Edisons und Goebel auf der Seite der Patentverletzer in den Edison-Patentprozessen gegensätzlich in Erscheinung. Daher ist diese Hintergrundgeschichte Teil der Gerichtsverhandlungen geworden und sehr präzise dokumentiert.
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Anhang zum Gutachten der Quellenkritik zu 3.)
Die aus dem Aktenarchiv der damals die Beklagtenseite vertretenden Anwälte Witter&Kenyon stammenden Abschriften der Sammlung ausgewählter Eidesstattlicher Erklärungen zu den Patentstreitigkeiten und Richtersprüchen von 1893 sind die oft zitierten, aber nicht beglaubigten quellenkritisch fragwürdigen Abschriften, die seit 1954 in Springe offiziell existieren. Hierzu werden im folgenden, als Anhang des Gutachtens zur Heinrich Goebel Quellenkritik, Zusammenhänge für den Leser entfaltet, die einem zuordnenden Verständnis dienen sollen.
Sie wurden von den Anwälten, Witter&Kenyon, der patentverletzenden von Edison beklagten Beacon et al., Boston, und der Columbia Electric Lamp Company, St. Louis, in New York aufgenommen und beschworen. Die Sammlung ist nicht vollständig. Beispielsweise fehlt die erste, wichtige Aussage Goebels vom 21. Januar 1893 sowie die erste von dem Glasbläser Heger und diverse andere. Insbesondere aber enthält diese SPROEBEL-Sammlung der Witter&Kenyon-Affidavits, wie sie ausgewählt in Springe im Jahr 1954 angeschafft worden war, keine Eidesstattlichen Erklärungen des abschließenden Falles Edison vs. Electrical Manufacturing Company Oconto, wo selbst das Kreuzverhör des Goebelsohns William Goebel, in Californien, der von den Witter&Kenyon-Verteidigern zur Verteidigung freiwillig vorgebracht worden war, sehr eindeutig den Fragen der Klägerseiten nicht standhalten konnte. Alle Goebelkinder wie Vater Henry Goebel gaben ihre Zeugnisse freiwillig als Selbstbezeugungen ab. Henry sr. – als Zeuge gegenüber den notariell tätigen Verteidigungsanwälten Witter&Kenyon – in New York in deutscher Sprache ab und beeidete sie. Der ebenfalls vereidigte Übersetzer, deutscher Muttersprache, mit perfekten Us-Englischkenntnissen, war bei Goebels Aussagen anwesend. So ist es auf den Dokumenten beglaubigt. Goebel konnte selbst Us-Englisch verstehen. Die nachweislichen Widersprüche und Falschübersetzungen von Goebels Aussagen in diesen Texten – die durchweg in der Goebel Defense versucht wurden, genutzt zu werden – und in Us-Englisch in die Klageerwiderungen eingeführt worden sind, sind deshalb kein Übersetzerverrat, sondern von Goebel zu verantworten, sofern man nicht Goebels Testierfähigkeit in Abrede stellen will. Diese Texte sind von interessierter Seite hergestellt worden (Witter&Kenyon/-Anwälte der Patentverletzer, New York) und sie sind von interessierter Seite abgeschrieben und ausgewählt worden (entweder von Witter&Kenyon, wo die Originaldokumente archiviert sind oder von Dr. Degenhardt, Stadtdirektor von Springe nach 1948, der die Göbelidolisierung betrieb). Beglaubigt sind diese Abschriften nicht. Insofern es wiederum bereits Us-Amerikanische Texte von auf Deutsch abgegebenen Originalbezeugungen sind, liegt hierin quellenkritisch eine weitere Einschränkung der Verlässlichkeit ihres Inhalts.
– am 21. Januar 1893 gibt Henry Goebel die erste Eidesstattliche Erklärung.
Er erklärt, seine Lampenkenntnisse aus Deutschland mitgebracht zu haben, wo er in Springer von einem Professor Münchhausen – bereits vor 1848, seiner Auswanderung nach New York – über Incandescenten, Bogenlampe und Vakuum-Glühlampe, gelernt habe. Ferner gab er an, nichts über Edisons Arbeit gewusst zu haben. Während sein jüngster Sohn William Goebel in einer umfangreichen Eidesstattlichen Erklärung und im Kreuzverhör, im Juli 1893 in Kalifornien, für Milwaukee sagt: Der Vater nahm bestimmte Papiere zu sich, die über Edisons Patente handelten. William Goebel und eine Schwiegertochter sagen, die behauptete Vakuumpumpe zur Entlüftung der Glaskolben sei erst mit der American Electric Light, Ende 1881, in der Werkstatt gesehen worden. Henry Goebel selbst erwähnt die Parfümflaschen, die sich nicht für die Glasverarbeitung eigneten und beschreibt die Herstellung seiner angeblichen Glühlampe, wie sie hinsichtlich der Evakuierung mit der Torricelli-Quecksilbermethode nicht gewesen sein kann. Abgesehen davon, seine Glaskörper räumlich zu klein waren, um – hinsichtlich des notwendigen Widerstands – einen Bambus-Kohleglühfaden in ausreichender Länge anbringen zu können, funktionierten die 1893 vorgelegten Nachbau-Lampen alle nicht.
– am 7. März 1893 sagt und beeidet Heinrich Goebel schriftlich: „…Ich habe ihm gegenüber (Goebel spricht von einem geschäftlichen Verbindungsmann zu Edison Comp. und zu der Elektrofirma Arnoux&Hochhausen, denen Goebel seine Dienste angeboten hatte; A.d.V.) niemals beansprucht, dass ich irgendwelche Erfindungen hätte, die patentiert wären oder welche patentiert werden könnten oder auf welche ich Patente beantragt hätte, außer der Erfindung zu der Pumpe und der Verbesserung der Verbindung von Kohlefaden und Drähten, und ich gab ihm auch keinerlei abweichenden Eindruck hierzu.“ Dreyer hatte von Henry Goebel im Jahr 1882 die Edisonpatente gekauft, die der gar nicht besaß, einmal 500 und einmal 425 Dollar bezahlt, aber keine einzige echte Lampe erhalten oder nur gesehen. Goebels Ausrede war: Er könne die Lampe nicht finden.“ – konnte offenbar keine sonstige alleine herstellen. (aus der Colt/Boston-Entscheidung vom 18. Februar 1893)
– am 6. Mai 1893 schwört der Sohn Henry Goebel jr. in einer Eidesstattlichen Erklärung für Witter&Kenyon für State of New York, dass er den Glasbläser-Zeugen der Anklage, Arbeitskollege von Henry Goebel sr., Hetschel, wegen Trunkenheit aus der Werkstatt geworfen habe; dass er die Lampe No. 4 bereits vor 1872 selbst im Haushalt benutzt habe; dass er, Henry jr. selbst, damals die Lampe auf- und abgehängt habe, damit seine Schwester Sophie Goebel elektrisches Licht zum Nähmaschinenähen hatte.
– am 1. Juli 1893 legen die Edisonanwälte dem Richter Seaman in Milwaukee ihrerseits eine Eidesstattliche Erklärung von dem Hauptzeugen der Beklagtenseite Witter&Kenyon, Henry Goebel jr. vor, der bezeugt, dass er selbst im Oktober 1892 die dem Gericht als angeblich alte Goebellampen No. 1, 2 und 3 vorliegenden Exemplare angefertigt habe; dass die Lampe No. 4 vom Glasbläser Heger im Jahr 1883 hergestellt worden sei; und dass das angeblich alte Werkzeug No. 6 im Jahr 1883 vom Werkzeugmacher Korwan gebaut worden sei. Dazu liegen entsprechende Eidesstattliche Erklärungen von den Zeugen Heger und Korwan vor, während der Witter&Kenyon-Verteidigungsanwalt Allan Kenyon schwört, Henry Goebels jr. sei im Oktober 1892 bei Witter&Kenyon angestellt worden, um dessen Unglaubhaftigkeit als „Doppelagent“ aufzudecken.
Ein weiterer Hauptzeuge der Witter&Kenyon-Verteidigung, Professor Van der Weyde beeidet, dass Witter&Kenyon seine Aussagen genau umgedreht hätten, er habe niemals Goebels Zeitangaben oder Lampenbau bestätigt und nicht bezeugt. Die angeblich von Goebel hergestellten Lampen, die zahlreiche persönliche Freunde beeidet hatten, gesehen zu haben, mögen Magnesium-Glüher, Geissler-Röhren oder Bogenglühlampen anderer Lampenbauer gewesen sein. Mit solchen fremden Lampen hatte Goebel – nach Aussagen des Sohnes William Goebel – viel experimentiert. Diese Zeugen können solche Lampen nicht unterscheiden und nichts dazu sagen, wer welche gebaut hat (asz alphons silbermann zentrum institut für europäische Massenkommunikations- und Bildungsforschung-archiv: Electrical World vom 15. Juli 1893, Vol. XXII. No. 3, S.45-S.50; EW vom 22.Juli 1893 Vol. XXII. No 4, S.60ff))
Ferner liegt das Textmaterial nur im Us-Englisch der Original-Fachzeitschriften vor; es ist damit eine kurze Auswertung und Zusammenfassung des Gutachters hilfreich, die gutachterliche Gewichtung zu 3.) verstehen zu können: Dass die ganze Göbelfrage in den Prozessen nur indirekt und viel zu spät von Dritten aufgebracht worden ist, indes Goebel persönlich lediglich Texte an Eides statt unterschrieb, deren bei Gericht eingeführte Übersetzungen bereits fehlerhaft waren und ansonsten, anhand zahlreicher inhaltlicher Widersprüche, über Göbels Geisteszustand in seinem letzten Lebensjahr wenig gesagt werden kann. Denn er war vor kein Gericht persönlich gestellt und verhört worden.
Die Edison-Elektrifizierungszeit war voll der Patentverletzungen, der Anträge auf Einstweilige Verfügungen und Patentstreitereien. Es war üblich, dass – ob patentiert oder nicht, „ab igne ignem“ – Wissen und Neuentwicklungen „geklaut“ wurden. In jenen Jahren wurden eigens Rechtsanwaltskanzleien gegründet, die sich auf Patent-Gerichtsbarkeit spezialisierten, wie die hier in beinahe allen Verfahren beteiligte Anwaltsassoziation Witter&Kenyon, New York, die noch im Jahre 2006 als Kenyon&Kenyon eine der größten Patentrecht-Fachberatungsfirmen der USA ist. Edisons Patent für die Glühlampe wurde erstmalig im Jahr 1879 beantragt und vom United States Patent Office am 27. Jan. 1880 verliehen. Es folgten darauf zahlreiche weitere Anmeldungen Edisons, die als weitere Entwicklungen und Verbesserungsschritte patentiert worden sind. Edison meinte, damit alle anderen Konkurrenten unter seinem Patent halten und in Lizenz nehmen zu können. Besonders der Lampenbauer Sawyer, in New York, der zusammen mit dem Juristen Man mit eigenen Vakuum-Glühlampen entwicklungstechnisch, praktisch, nur nicht patentrechtlich mit Edison auf Augenhöhe war, unterwarf sich nicht dem patentierten Vorrecht Edisons. Andere Firmen schlossen sich an, bauten Lampen und vermarkteten sie unlizensiert. Edisons Patente, die durch langwierige und aufwendige Forschung und Entwicklung erarbeitet worden waren, brachten ihm weder Lizensgelder noch Marktvorteile, sondern erhebliche Streitkosten.
Richter Wallace Entscheidung im Oktober 1892, New York Berufungsgericht
– Im Jahr 1885 klagte Edison gegen die United States Electric Lighting Company New York vor dem United States Bezirksgericht für den südlichen Distrikt von New York auf die Gültigkeit des technischen Umfangs seines patentierten Lampensystems. Der Richterspruch erging erst am 23. Juli 1891 für Edison, nun als General Electric Company &Edison Laboratories fusioniert, und erneut nach der Berufung der United et al. vor dem Bezirks-Berufungsgericht für den Zweiten Bezirk New York, per Entscheidung im Oktober 1892. Das Berufungsgericht beschied die Bestätigung der Edison-Patentansprüche für die Edison-Glühlampen-Patente vom 27. Januar 1880 und vom 23. Juli 1881 sowie die Verfügung auf Unterlassung und Kostenpflicht für die Beklagte. Die Prozessakte umfasst über 6.000 Seiten Aufzeichnungen (asz-archiv: EW, Vol. XXI. No.8. vom 25. Februar 1893, S.133).
Im Folgenden beantragte die General Electric/Edison Einstweilige Verfügungen auf Unterlassung des unlizensierten Lampenbaus gegen weitere Patentverletzer. Die Gerichte entsprachen dem Klagebegehren, so gegen Sawyer-Man Electric Company, 19. Dezember 1892; Westinghouse-Electric Company in Pensylvania; Perkins Electric Lamp Company und Mather Electric Company in Connecticut. Es waren zu diesem Zeitpunkt 13 Jahre verstrichen, ohne dass Edison seinen inzwischen kostspieligen Patentschutz praktisch in Marktvorteile hätte umsetzen können. Patenrecht ist Wirtschaftsrecht und zielt auf Zeitgewinn für ökonomische Ergebnisse. Die General Electric als Patenthalter der Edison-Glühlampen klagte auf Marktmacht und Lizenzierungen, nicht vorrangig auf den Autorenruhm des Erfinders Thomas Alva Edison. Hingegen die patentverletzenden Firmen bestritten die Patentverletzung gar nicht, sondern versuchten ebenfalls ihrerseits auf Verzögerung zu verteidigen. Mit den folgenden Anträgen auf Einstweilige Verfügung durch Edison et al. nahm die Verteidigung der Patentverletzer, Witter&Kenyon, – mit Blick auf das zeitliche Auslaufen der Edison Patente im Jahr 1894 – eine neue Verteidigungsstrategie auf: die „Goebel Defense“. Diese Goebel-Defense-Verfahren werden in der Göbel-Idolisierung in Deutschland genannt, wenn man die Goebelberühmung rückblickend historisch verankern will – aber nicht kann. Sie werden deshalb besonders beachtet:
Richter Lebaron B. Colt bestätigt Edison am 18. Februar 1893
– Antrag Januar 1893 auf Einstweilige Verfügung der Edison et al. vs. Beacon Vacuum Pump and Electrical Company in Boston, Massachusetts, beim United States Bezirksgericht des Distrikts von Massachusetts in Boston, auf Unterlassungsverfügung der Patentverletzung. Die Entscheidung bestätigt den Antragsteller Edison am 18. Februar 1893 durch Richter Lebaron B. Colt. (Nebeneffekt: Goebel Defense wird geprüft und abgelehnt)
Begründung: Die Entscheidung hat einzig festzustellen, ob die reklamierte Patentverletzung gegeben ist. Nur wenn die Patentverletzung strittig oder zweifelhaft ist, ist die Einstweilige Verfügung abzulehnen und an eine Hauptverhandlung abzugeben. Der Definition des zuletzt vom Bezirks-Berufungsgericht für den Zweiten Bezirk New York, per Entscheidung im Oktober 1892 als Auslegung des Patentschutzes und zur Abgrenzung von Patentverletzungen in Bestätigung der Edison-Patentansprüche, wird entsprochen. Ferner sah Richter Colt die Beklagte Beacon im Anschluss der Entscheidungen gegen Sawyer-Man Electric Company, 19. Dezember 1892; Westinghouse-Electric Company in Pensylvania; Perkins Electric Lamp Company und Mather Electric Company in Connecticut beschiedenen Patentverletzungen, welche ebenfalls die Patentverletzung selbst gar nicht bestritten hatten. Die angebliche, behauptete Priorität Goebels wurde anhand der nicht funktionstüchtigen, in ihrem Herstellungszeitpunkt ungewissen sogenannten Goebel-Lampen nicht bestätigt, insbesondere weil diese Lampen in ihrer Komposition eindeutig nicht diejenigen edinsonschen Qualitäten erreichen, die in allen vorherigen Verfahren gerichtlich hinlänglich erörtert worden sind.
Richter Moses Hallett lehnt den Antrag Edisons am 21. April 1893 ab.
– Antrag im Januar 1893 auf Einstweilige Verfügung der Edison et al. vs Columbia Incandescent Lamp Company St. Louis, beim United States Bezirksgericht des Östlichen Distrikts von Missouri. Die Entscheidung lehnt den Antrag Edisons ab. Am 21. April 1893 veröffentlicht Richter Moses Hallett in St. Louis seine von New York und Boston abweichende Entscheidung und folgende Begründung: Aufgrund von der Verteidigung zusätzlich vorgelegten Eidesstattlichen Erklärungen neuer Zeugen bestehen für das Gericht eine veränderte Beweislage gegenüber Boston und verstärkte Zweifel an den Argumenten der Antragssteller. Es genügen für Richter Hallett Zweifel am Antragsanspruch (ohne dass damit eine Entscheidung in der strittigen Sache getroffen werde, die einer Hauptverhandlung zugekommen wäre). Zweifel genügen, einen Antrag auf Einstweilige Verfügung abzulehnen und an eine Hauptverhandlung abzugeben, während der Antragsteller zweifelsfrei vorzutragen habe. Statt die Beweislage zur Patentverletzung zu entscheiden, bezieht sich Richter Hallett auf Zweifel daran, dass das Patent im Jahr 1880 zu Recht Edison erteilt worden sei. Richter Hallett führt aus, dass damit die Ansprüche der Goebel Defense keinesfalls anerkannt oder überhaupt beurteilt seien, dass aber neue Zeugnisse die Zweifel nähren, verhandelt zu werden verlangen: „Eine Verteidigung, die den Fall in Zweifel bringt, reicht aus, um den Antrag abzuwehren.“ … „Sicherheit kann nur in einer Hauptverhandlung erreicht werden, wo die Zeugen persönlich auftreten und ins Kreuzverhör genommen werden.“ Richter Hallett ignoriert in seiner Ablehnung, dass die Reichweite und Gültigkeit des Patentanspruchs Edisons in zeitlich, pekuniär und sachlich äusserst umfänglichen Untersuchungen und Verhandlungen geklärt worden waren und es hier allein um die Frage der Patentverletzung ging, die von der Beklagten nicht bestritten worden ist. Richter Hallett stellt fest, das vorgebrachte Argument der Kläger, dass eine Göbelleistung der beschriebenen Art unmöglich sei, sei offenbar unsinnig und nicht zielführend, „auch wenn viele Goebelstellungnahmen zeigen, dass sie unwahr sind“. Hallett ignoriert auch die Entscheidung von Colt in Boston, die die antragsgegenständliche unstrittige Patentverletzung feststellt, anerkennt und begründet, dass die Goebelargumente in der Goebel Defense nicht nur unerwiesen geblieben waren, sondern selbst unter einer hypothetischen Annahme, die Goebelposition sei erwiesen, die Goebelleistung gemäß der Patentreichweite Edisons dem Edisonpatent qualitativ eindeutig unterlegen sei. Kern der Goebel Defense war die Frage, ob Goebel vor Edison einen Bambuskohlefaden der verlangten Qualität hatte. Der Befund in den angeblichen Goebel-Beweislampen hatte diese Qualität keinesfalls. Es fiel also Richter Hallett argumentativ vor den Patentprozess von 1885 zurück, sodass sich dem Blick ein Zeitspiel durch Verfahren zum Nachteil Edisons und zum Vorteil der Patentverletzer offenbart. Die Goebel Defense blieb in dieser Entscheidung sachlich ungeklärt. Denn die Goebelfrage war in diesem Verfahren Edison et al. vs Columbia gar nicht behandelt worden. Auf dem Spiel stand, dass die gesamte Edisons Patente verletztende Lampenindustrie bei der Ablehnung des Antrags, frei wurde, unlizensierte Edison Lampen auf den Markt zu bringen, insbesondere, weil eine Berufung oder weitere Verfahren innerhalb der auslaufenden Patentdauer, Ende des Jahres 1894, nicht mehr hätten abgeschlossen werden können. Damit war das Klageziel auf Patenschutz für General Electric&Edison aus zeitlichen Gründen nicht mehr erreichbar. Insofern, dass Richter Hallett in seiner Urteilsbegründung ausführte, dass – nach Lage der Beweis- und Rechtslage – er in einer Hauptverhandlung nicht zu diesem Urteil gekommen wäre, ist die Entscheidung in der Konsequenz für die Lampenwirtschaft eine Wettbewerbsverwilderung. Aus rechtspflegerischer Sicht ist Halletts Richterspruch eine Verunsicherung des geltenden Rechts. Denn in den langwierigen Verhandlungen Edison et al. vs. United States et al in New York hatte Richter Wallace festgestellt, dass die einzelnen Bestandteile der Patentlampe seit 1845 bekannt waren, Edisons praktisches Gepräge war ausschlaggebend. Das wusste Goebel gar nicht – aber er hatte es zweifellos auch keinesfalls. Für alle von Edison bereits erfolgreich belangten Patentverletzer war hierdurch eine neue Evidenz gegeben, mit der Perspektive einer Neuaufnahme.
Edison am 20. Juli 1893 durch Richter William H. Seaman bestätigt
– Antrag im Januar 1893 auf Einstweilige Verfügung der Edison et al. vs Electrical Manufacturing Company, Oconto, beim United States Bezirksgericht des Östlichen Bezirks von Wiskonsin, eröffnet am 16. Mai 1893 in Chicago, ausgesetzt und erneut aufgenommen am 3. Juli 1893 in Milwaukee. Die Entscheidung bestätigt den Antragsteller Edison am 20. Juli 1893 durch Richter William H. Seaman. (Nebeneffekt: Goebel Defense wird geprüft und abgelehnt). Begründung: Es handelt sich um die bemerkenswerte umfänglichste und gründlichste gerichtliche Klärung in der Geschichte eines solchen Streitgegenstands in Patentangelegenheiten überhaupt. Richter Seaman argumentiert die Entscheidung, wie Richter Colt in Boston.
Richter Seaman beurteilt den Kern der Goebel Defense als „ex parte“ (nicht im Wirkungszusammenhang/nicht Teil der Angelegenheit). Goebel habe selbst erklärt, er habe Lampen nach dem Wissen des Professors Münchhausen aus Springer angefertigt, dabei nicht an der allgemeinen schrittweisen Glühlampenentwicklung mitgearbeitet hat oder so gedacht.
Für Bambus-Glühfaden gab es bei Goebels angeblichem Batterie-Betrieb keinen Grund, da die bekannten Glühkohlen besser geeignet, einfacher herzustellen und haltbarer waren. Dagegen hätten die patentierten Edison-Bambus-Kohleglühfäden eine perfekte Herstellungstechnik und ein hohes Vakuum benötigt, wie es die für Göbel vorgelegten Lampen nicht aufwiesen und es auch technisch nicht möglich war.
Schließlich waren neue Eidesstattliche Erklärungen vom Kläger vorgelegt, in denen der Hauptzeuge für Henry Goebel sr, der Sohn Henry Goebel jr. sowie weitere frühere Handwerkskollegen Goebels bei der American Electric Light Comp. der Zeit zwischen 1881 und 1883, nunmehr darlegten und bezeugten, dass nicht Goebel sondern sie die vorliegenden Lampen in der Zeit nach 1882 bzw. im Jahr 1892 angefertigt hatten. Diese Bezeugungen wurden schließlich in gegenseitigen Bestechungsvorwürfen der Parteien entwertet, indem herauskam, dass Henry Goebel jr. zunächst für die Beklagtenseite und die Anwälte Witter&Kenyon als bezahlter Berater und Zeugenschlepper tätig war. Endlich aber hier die Klägerseite entgegengesetzt lautende Eidesstattliche Erklärungen Henry Goebel jrs. vorlegen konnte; der also die Seite gewechselt hatte. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass Henry Goebel jr. mehrfach auf eigene Rechnung versucht hatte, vorgebliches Wissen zu diesem Streit gegen Bezahlung bezeugen zu wollen.
Das Gericht sah ferner Goebels srs. Glaubhaftigkeit nicht überzeugend, indem nicht begründet werden konnte, warum er die behauptete Leistung nicht zur Echtzeit mitgeteilt hatte – während er inmitten der Glühlampen-Entwicklungsszenerie In New York lebte und arbeitete – und warum er kein Patent dafür beantragt hat, während er ein beiläufiges Nähmaschinenteil im Jahr 1865 unter eigenes Patent gebracht hatte. Selbst hätte man die behauptete Edison-Antizipation als Tatsachenwahrheit zur Goebelfrage als zutreffend angenommen, also eine Glühlampenherstellung Goebels im Jahr 1854 glauben wollen, wären damit nur die längst publizierten Glühlampen-Entwicklungen des Engländers De Moleyns, im Jahr 1841, die Glühlampen der Us-Amerikaner Starr und King aus dem Jahr 1845 und die des Us-Amerikaners Roberts aus dem Jahr 1852 erreicht gewesen. (Kopien im asz-archiv: EW Vol. XXI. No. 8 S.142 vom 25. Februar 1893).
Den im Jahr 1893 vorgelegten angeblichen Goebellampen mangelte es gegenüber der angefochtenen Edisonqualität sowohl an Neuigkeit der Einzelelemente, wie daran, dass keine der angeblichen Goebellampen überhaupt funktionstüchtig war. Die im März 1893 unter Goebels Mitwirkung bei Beacon in Boston hergestellte Reihe der Nachbaulampen hatte zum Teil die gefragte Elementeverbindung (Platin/Bambus-Kohlefaden/Torricelli-Vakuum), nicht jedoch die Dauerhaftigkeit und Haltbarkeit der Glühelemente. Die 1893er Nachbau-Kohlefäden wurden außerdem mit neuen Werkzeugen hergestellt. Während die angeblich alten Goebel-Werkzeuge wirklich aus dem Jahr 1883 stammten, wie derjenige Werkzeugmacher im Jahr 1893 beeidete, der sie für die American im Jahr 1883 gebaut hatte. (Kopie asz-archiv: a.a.O.). Bis dahin, seit September 1881, hatte Goebel die Bambus-Holzfasern frei Hand mit einem Messer zugeschnitten (Kopien im asz-archiv: EW Vol. XXII. No.8, S.46 vom 15. Juli 1893). Es ist damit unzweifelhaft, dass die angeblich alten Beweislampen, die zumindest die Bestandteile der Edisonlampen haben, erst während der American Electric Light-Mitarbeit Goebels im Jahr 1883 entstanden sind. Schließlich beeidete derjenige American Electric Light Company-Glasbläser, ebenfalls per schriftlicher Eidesstattlicher Erklärung, dass er eben diese Lampen mit eigener Hand nach 1882 gefertigt habe und dass Goebel zu solchen perfekten Glasarbeiten nicht fähig war. Ähnlich bezeugt der Goebel-Sohn William Goebel in den Aufzeichnungen des Kreuzverhörs, wenn er sagt: „Vater war ein Pfuscher“. (asz-archiv: a.a.O.)
Es stand Goebel frei, der Veröffentlichung der Edisonpatente (1880 ausgiebig auch in der deutschsprachigen „Staats Zeitung“ berichtet) eigens auszuführen, nach Lage der Beweis- und Prioritätsansprüche zur Diskussion zu bringen oder gegen Edison Klage zu erheben. Die im Jahr 1893 beigebrachten Lampen wären im Jahr 1880 Anerkennung und Geld wert gewesen – nur konnte Goebel damals solche Lampen trotz empfangener Bezahlungen – von Dreyer und von Arnoux&Hochhausen, nicht vorlegen (a.a.O).
Richter James G. Jenkins bestätigt am 9. Mai 1894 die Einstweilige Verfügung
– Berufung beantragt unmittelbar nach der Entscheidung am 20. Juli 1893 von der Electrical Manufacturing Company, Oconto, Wisconsin vs. Edison et al.,gegen die Einstweilige Verfügung im Verfahren Edison et al. vs Electrical Manufacturing Company, Oconto,/Richter Seaman beim United States Bezirksgericht in Milwaukee, zugelassen beim United States Berufungsgericht in Chicago. Richter James G. Jenkins bestätigt am 9. Mai 1894 die Einstweilige Verfügung von Richter Seaman gegen die antragstellende Electrical Manufacturing Company, Oconto. Begründung: Es seien aufwendigst, unter Verschleppung der gesamten Patentdauer (Edisons Patent endete am 19. November 1894) alle Argumente und Beweisführungen bereits in den vorherigen Prozessen gewürdigt worden. Es sei, zusammengefasst, keine neue Evidenz entstanden, die eben deshalb in den vorherigen Prozessen andere Entscheidungen – schon – nicht hätten veranlassen können.
Zu 3.) war der Gesamtzusammenhang des Auftritts Henry Goebels in den Edison-Glühlampen-Gerichtsverfahren hier zur Begutachtung der Quellen zu ermitteln. Die Verifizierung und die inhaltliche Interpretation der Sekundär-Quellen ist hinsichtlich der Göbelfrage quellenkritisch einwandfrei. Weil die wichtigen Argumente, die zu den Urteilen führten, in mehreren Fassungen von konkurrierenden Fachzeitungen, in Archiven in aller Welt nachgelesen werden können (z. B. Bibliothek der Leibniz-Universität Hannover; Stadtbibliothek Springe; Stadtarchiv Springe; asz-archiv u.a.). Während die Urteile selbst als Primärquellen in den zuständigen Gerichtsarchiven wie auch beim Elektrogeschichtlichen Institut des MIT, Boston, aufbewahrt werden und der Wissenschaft zugänglich sind. Goebel sr. trat also bei der Anwaltskanzlei Witter&Kenyon auf Seiten der Beacon Pump Company, Boston (Kopien im asz-archiv: div. Ausgaben EW; ER; EE; ETZ aus 1893 und 1894) im Januar 1893, mit Eidesstattlichen Erklärungen und Konstruktionszeichnungen und als Lampen-Nachbauer bei Beacon in Boston, auf den Plan des letzten Patentjahres Edisons. Eigene Lampen konnte Goebel nicht vorlegen. Er besaß auch keine einzige Photographie einer selbstgebauten Lampe oder einer Batterie, wenngleich es diverse Familienphotos, mit Laden, Fernrohr und Pferdewagen gibt, ist bis heute kein einziges Lampenphoto, das vor dem Edison-Patentjahr 1879 aufgenommen wäre. Goebel hatte die gesamte Lebenszeit, seit der Einwanderung im Jahr 1849, in New York gearbeitet. Er war Zeitzeuge der Elektrifizierung New Yorks. Er behauptete Kenntnisse und Interesse für Bogenlampen (Kohle-Lichtbogen), für elektrische Batterien, für Elektromotore, für Drähte und Leiter, für Torricellis Evakuierung und Glasbläserhandwerk, für Versiegelungen und Kokerei usw. zu haben. Er will aber angeblich von Edisons Glühlampen-Publikationen und Patenten im Jahre 1879 keine Kenntnis genommen haben und habe deshalb auch eigene Ansprüche zu dem Zeitpunkt nicht öffentlich reklamiert. Das tat Goebel erst, nachdem er für die American Light im Lampenbau tätig geworden war. Weiterhin ist für die Aussagekraft der Urteile des Jahres 1893 und 1894 noch beachtlich, dass die vielfältigen Erwerbstätigkeiten der Goebelfamilie ausführte, dass – nach Beweis-Lage, insbesondere von den Söhnen Charles, Adolph und Henry jr., bei Lampenfirmen in New York, die allesamt Edison Patente unlizensiert unterliefen. Schließlich wird der Hauptzeuge für die Selbstbezeugungen Henry Goebels, der Goebelsohn Henry Goebel jr., als Bestecher und Bestochener vor Gericht in Oconto aufgedeckt. Sein erwerbsmäßiger Eintritt bei der Anwaltskanzlei Witter&Kenyon, quasi als Berater, Schlepper und Korrumpteur von Zeugen, im Herbst 1892 (Kopien im asz-archiv: EW Vol. XXII. No. 8. vom Juli 1893 S.35 u. S. 45-50), der ferner angeblich alte, nicht funktions-tüchtige Beweislampen vorlegte und Zeugen aus der Verwandtschaft und Bekanntschaft Goebels für Witter&Kenyon rekrutierte. Das kann die Streitenden nicht dazu veranlassen, Henry jr. als Zeuge ins Kreuzverhör zu nehmen (asz-archiv: EW a.a.O.). Es handelte sich allerdings eben nicht um ein ziviles oder staatsanwaltliches Gerichtsverfahren, sondern um Anträge auf Einstweilige Verfügung, wegen Patentverletzung, nicht wegen Betrugs. Mit dem Sohn Henry Goebel jr als disqualifiziertem Kronzeugen war die Goebel Defense sachlich ohne Aussicht auf Erfolg für die Verteidigung. Im Gegenteil standen nun Falschaussagen und Widersprüche des alten Goebel allein gegen Aussagen zahlreicher Laienzeugen aus seinem eigenen Verwandten- und Bekanntenkreis (Kopie im asz-archiv aus dem Nationalarchiv und Aufzeichnungen, Gruppe 21, gedruckte Fallakten des Billigkeitshofs Nr. 3096 Boston: Eidesstattliche Erklärung Henry Goebels vom 21. Januar 1893, 21 S.: z. B. Münchhausen; Öllampen statt Glühlampen; Datierungsfehler für die Evakuierung der angeblichen Beweislampen; Quecksilberreinigung und Ablagerungen an Kupferdrähten u. a.).
Es ist diese erste Eidesstattliche Erklärung Goebels quellenkritisch für die Bewertung sämtlicher Witter&Kenyon-Texte typisch problematisch. Hier hat aus Sicht des Gutachters auf diese Quelle (Originaltext in Kopie) die bisherige Quellenkritik folgende Problematik nicht entdeckt. Der Us-Amerikaner Goebel gab laut Quelle seine Eidesstattliche Erklärung in deutscher Sprache ab. Das geschah in den Räumen der Anwaltskanzlei Witter&Kenyon (Verteidiger gegen Edison). Ein Anwalt fungierte in obrigkeitlicher Rolle (Notar). Ferner anwesend war ein Übersetzer. In unmittelbarem Anschluss an Goebels mündlich abgegebener, schriftlich protokollierter Aussage wurde die Aussage ins Us-Amerikanische übersetzt, anschließend unterzeichnet und beglaubigt. Dieser Us-Amerikanische von Goebel beeidete Text wird dem Bezirksgericht in Boston vorgelegt, eine persönliche Zeugenvernehmung Goebels oder ein Kreuzverhör werden nicht durchgeführt. Da heißt es dann im deutschen Text von Goebel: „…ich machte auch eine gute Anzahl physikalischer Instrumente unter der allgemeinen Leitung dieses Professors Münchhausen, meistens für Lehrer der Schule für Technologie in Hannover und für Professor Münchhausen und Andere. Wir machten eine große Anzahl von Experimenten auf elektrische Lampen, waren mit dem elektrischen Lichtbogen und seinem Betragen bekannt, und stellten denselben häufig her. Münchhausen war ein sehr geistreicher Mann und verweilte häufig längere Zeit in meinem Arbeitszimmer. …“. Dieser Goebel-Text wird von dem Gutachter Pope nach der beglaubigten Us-Amerikanischen Übersetzung im Electrical Engineer so zitiert: „to repair philosophical apparatus for the instructors in the ausführte, dass – nach Lage der Beweis- und Technological School of Hannover, he soon became much interest in physical research, in which he was encouraged by one Professor Mönighausen, a tutor in a neighboring wealthy family, for whom he made various pieces of apparatus, and who was accustomed to spend a great deal of his leisure time in Göbels little shop…“ (Kopie in asz-archiv: Electrical Engineer, New York. Vol. XV. No 247, S. 78, vom 25. Januar 1893). Wie aus dem anregenden Familiennamen „Münchhausen“ der gar nicht in der deutschen Sprache vorhandene Name „Mönighausen“ wird, so erscheint die Sensationsnachricht eines berühmten Deutschen bereits in der ETZ Heft 7, S. 89f vom 17. Februar 1893: „… machte Goebel, angeregt durch Prof. Mönighausen aus Hannover, diesbezügliche Versuche….“ und schon „Mönighausen in Hannover“ in der Neuen Deister Zeitung Springe, 19. Jahrgang, vom 14. Februar 1893, wo noch lebende Zeitgenossen Heinrich Göbels sich über „Professor Münchhausen aus Springer oder in Springer“ doch sehr gewundert hätten.
Springe, 12. Dezember 2006Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing.
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Es folgen in LICHTGESCHWINDIGKEIT weitere aufschlussreiche Originaldokumente, deren Vorlagen oft schlecht kopierbar sind und Übersetzungen sind sehr zeitaufwendig.
Jedenfalls sind da SCHLÜSSELDOKUMENTE wie die affidavits von dem Goebelfreund KULENKAMP, so die über 800 Kreuzverhörfragen, von denen Hans-Christian Rohde, der eine Dissertation schrieb ohne das Material gründlich zu kennen, darin behauptet, „Kreuzverhöre habe es nicht gegeben“.
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FINE E COMPATTO
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FÜNFTER BLOGBEITRAG zum 20. April 2018 in Springe, und wird fortgesetzt, in LICHTGESCHWINDIGKEIT von Dietmar Moews hier:
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Hier kommen SCHLÜSSELDOKUMENTE zum Goebel-Patentbetrug. Goebel-Kulenkamp, Goebel-Patentablehnungen, Goebel-Patentanwalt
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Es ist etwas aus der Mode gekommen, was zwischen 1933 und 1945 öffentliche Bezeugungspflicht für jeden Reichsdeutschen war:
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„FÜHRERS GEBURTSTAG“. Am 20. April 1818 wurde in Springe der spätere Auswanderer und US-Staatsbürger Heinrich Göbel, dann Henry Goebel Sr., geboren, dessen Geburtstag – etwas entgegengesetzt – als öffentliches Bezeugungsrecht in der Heimatpresse hingestellt wird. Anstatt mal mit den eigenen Lügen aufzuhören und zu informieren, wird Mob ernährt – Vorurteile und Hass. Denn allein die Dokumente, die im Springer Archivwesen nachlesbar sind, würden eine propagandistische IDOL-Bildung zeigen, die nun wohlverstanden dem 20. April nicht so fern sind.
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Hier ist nun die Neue Deister Zeitung in der lokalpatriotischen Pflicht, endlich mal glasklar zu informieren, mit welchem Gespenst die Springer es mit ihrem IDOL GOEBEL zu tun haben.
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Die Leute von Springe leben mit einem IDOL, Goebel, der während der NAZI-Zeit zum Deutschen, der Edison schlägt, in alle deutschen Lexika eingetragen wurde, ohne dass dafür Beweise vorlagen, sondern immer, seit 1893, die falschen deutschen Goebel-Selbstbezeugungen zu wiederholen.
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Hier folgen Dokumente zur international beachteten Entwicklung der Elektrobeleuchtung, Ende des 19. Jahrhunderts, mit neuartigen Glühlampen und Nebengeschehnisse. Wir sehen, wie Heinrich Goebel versucht hatte, sich selbst als „Erfinder vor Edison“ zum Gerichtszeugen zu etablieren, wurde aber als BETRÜGER überführt. Goebel benutzte dazu den Freimauer-Freund Kulenkamp, der viele Details aussagt, die Kulenkamp nicht aus eigener Anschauung erlebt hatte, sondern die der extrem verlogene Goebel Kulenkamps Naivität als „Verkaufsargumente“ eingeschenkt und an sich unglaubliche und praktisch unmögliche Angebereien vorerzählt hatte.
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Man sollte schon wissen, dass das folgende, dokumentierte, von Goebel in New York inszenierte THEATER um Patentanmeldungen, lange nach Edison, also verspätet aufgeführt wurde. Die entscheidend geltenden Patente der EDISON-Glühlampen und deren erfolgreicher Einsatz am Markt, waren für Goebel Hoffnung, als Trittbrettfahrer mitverdienen zu können. Die Kosten der Patentanwaltverfahren bezahlte der HIER VORGESTELLTE gutgläubige KULENKAMP, der später von Goebel übel geprellt wurde. GOEBEL fand noch weitere gutgläubige Investoren, die wiederum geprellt wurden (z. B. Dreyer). Und Goebel ließ sich zehn Jahre später zur Prozessverschleppung gegen Edison als falscher Zeuge einsetzen. Heinrich Goebel bezahlte zuletzt mit jeglichem Ansehensverlust, sogar sein Sohn und „Mitverschwörer“ Henry Junior sagte schließlich in unsäglicher Weise gegen seinen Vater aus. Der starb ende des Streitjahres 1893 75-jährig im Altersheim der deutschen Loge.
Hier jetzt:
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Goebel Patent No. 266,358 von 1882 handelt von einem abgeflachten SPIRALDRAHT
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Goebel Patent No. 266,358 für den abgeflachten Stromeinleitungsdraht an einer Edison-Glühlampe, Oct. 24, 1882. Die handschriftliche Unterschrift auf dem Patent stammt nicht von „Henry Goebel“. Göbel unterzeichnete damals mit „Heinrich Goebel“ und er hatte eine Handschrift wie ein betrunkener Maikäfer.
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Eine wie in der Patentanmeldung schematisch dargestellte, gezeichnete Goebel-Lampe hat es niemals gegeben. Eine solche wäre, auf Beurteilung von Lampenbauern, gar nicht herstellbar (da geht es um die doppelte Birnenform und die nichterkennbare Möglichkeit, mit damaligen Methoden einen solchen Glaskörper, samt Verdrahtung, mit der Quecksilber-Auslaufmethode zu evakuieren). Es folgt der inhaltliche Beschreibungs-Text der reklamierten Patentqualität ungekürzt – von einer zur elektrischen Leuchte umgenutzte 4711-Flasche war da schon lange nicht mehr die Rede vor den Gerichten:
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Elektrische Glühlampe
übersetzt aus dem US-Englishen von Dietmar Moews:
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„Patentschrift, inhaltlicher Teil der Patentanmeldung Nr. 266,358, (Bild und Text) datiert auf den 24. Oktober 1882.
An Alle, die es betreffen könnte: Soll bekannt sein, dass ich, Henry Goebel, aus der Stadt, dem Bezirk und dem Staat New York, eine bestimmte neue und nützliche Verbesserung der elektrischen Glühlampen erfunden habe, deren Patentschrift hier folgt.
Diese Erfindung bezieht sich auf eine verbesserte elektrische Lampe, die auf dem Prinzip des Glühens beruht; und die Erfindung setzt sich aus einer elektrischen Vakuumlampe zusammen, in welcher der Kohleleiter in abgeflachten und gewundenen Enden der stromführenen Drähte abgesichert und zusätzlich zementiert ist.
In den begleitenden Zeichnungen stellt Figur 1 einen vertikalen mittigen Schnitt meiner verbesserten elektrischen Lampe dar. Figur 2 ist eine Detailseitenansicht der abgeflachten Enden eines der Zuleitungsdrähte; und Figur 3 ist eine Seitenansicht des abgeflachten und zur Spirale gewundenen Ende des Zuleitungsdrahtes.
Die Buchstabenkennzeichnung zeigt die Beziehung der zusammenhängenden Teile.
A in der Zeichnung stellt eine Glasbirne dar, in welcher ein Hochvakuum mit irgendeinem geeigneten Apparat erstellt wurde. Durch den glasversiegelten Ansatz A‘ der Birne A überbrückt der Bogen die Metalldrähte B, die den Kohleleiter C unterstützen und den lichtgebenden Teil der Lampe formen, während der Strom eben dadurch fließt. Jeder verkohlte Glühfaden kann als Kohleleiter C verwendet werden, die Enden, die den Bogen an den Ansätzen B‘ sichern, sind an den inneren Enden der stromführenden Drähte B geformt, besagte Ansätze entstehen indem die Enden der Drähte B zunächst abgeflacht und dann spiralförmig gewunden werden. Ein Zement aus Lampenruß oder feingemahlenes Graphit wird mit einem Pinsel über die Ansätze B‘ aufgetragen, so dass die Zwischenräume zwischen den Spiralwindungen der Ansätze aufgefüllt werden un eine enge Verbindung zwischen dem Kohleleiter und dem Anschlussansatz B‘ der Drähte B. Auf diese Weise wird eine große Kontaktoberfläche zwischen den Zuleitungsdrähten und dem lichtgebenden Teilstück der Lampe erreicht, und hat den Vorteil das der Kohleleiter schnell und leicht mit den Drähten verbunden wedren kann, ohne das irgend eine zusätzliche Zusammenpressung oder Verkohlung der Kontaktpunkte nötig wäre, außerdem wird dadurch die Verbindungsstelle nicht zum Schwachpunkt, der leicht bricht.
Indem ich meine Erfindung so beschrieben habe, beanspruche ich sie als neu und verlange die Zuerkennung durch diese Patentanmeldung –
1. In einer elektrischen Vakuumlampe die Kombination von einem Kohleleiter dessen Ansätze aus abgeflachten spiralförmig gewundenen Drähten, festverbunden mit den Zuleitungsdrähten, das untere Ende der Spirale damit in der Mitte der Ansätze gebogen, wodurch ein Sitz für die Kohle geformt ist, im Wesentlichen wie beschrieben.
2. In einer elektrischen Vakuumlampe, Ansätze aus abgeflachten spiralförmig gewundenen Drähte festverbunden mit den stromzuleitenbden Drähten, in Kombination mit dem Kohleleiter und einer Auskleidung mit einem kohlehaltigen Zement an den Enden der Ansätze und in den Zwischenräumen zwischen den Windungen, im Wesentlichen wie beschrieben.
Mit der Bezeugung, dass ich das Aufgeführte als meine Erfindung beanspruche, habe ich in Anwesenheit der beiden unterzeichneten Zeugen mit meinem Namen unterschrieben.
Henry Goebel
Zeugnis: Paul Goepel, Carl Karp<<<
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Der Originaltext im US-Englischen lautet:
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Der Goebel/Kulenkamp zuerkannte Patentinhalt U.S.Patent Office No. 266,358 gemäß der Textbeschreibung lautet ungekürzt:
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>>Vereinigte Staaten Patentamt.
Henry Goebel, aus New York, N. Y., als Abtretender einer Hälfte an John W. Kulenkamp, aus dem selben Ort.
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>>United States Patent Office.
Henry Goebel, of New York, N. Y., Assignor of one-half to John W. Kulenkamp, of same place.
Electric Incandescent Lamp.
Specification forming part of Letters Patent No. 266,358, dated October 24, 1882″
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„To all whome it may concern:
Be it known that I, Henry Goebel, of the city, county, and State of New York, have invented certain new and useful Improvements in Electric Incandescent Lamps, of which the following is a specification.
This invention has reference to an improved electric lamp based on the principle of incandescence; and the invention consists of an electric vacuum-lamp in which the carbon conductor is secured into the flattened and spirally-coiled ends of the metallic conducting-wires and cemented thereto.
In the accompanying drawings, Figure 1 represents a vertical central section of my improved electric lamp. Fig. 2 is a detail side view of the flattened end of one of the conducting-wires; and Fig. 3 is a side view of the flattened and spirally-coiled end of the conducting-wire.
Similar letters of references indicate corresponding parts.
A in the drawings represents a glass bulb, in which a high vacuum is established by any approved apparatus. Through the glass sealed neck, A‘ of the bulb A arc passed the metallic conducting-wires B, which support the carbon conductor C, that forms the light-giving part of the lamp when the current is passed through the same. Any carbonized filament may be employed for the carbon conductor C, the ends of which are secured into sockets B‘, formed at the interior ends of the conducting-wires B, said sockets beeing obtained by first flattening and then spirally coiling the ends of the wires B, A cement made of Lamp-Black or finely-ground plumbago is laid with a brush over the sockets B‘, so as to fill up the interstices between the spiral coils of the sockets B‘ of the wires B. In this manner a large contact-surface between the conducting-wires and the light-giving portion of the lamp is obtained, which has the advantage that the carbon conductor is quickly and easily attached to the wires without requiring any extra plating or carbonizing of the contact-points of connection therewith.
Having thus described my invention, I claim as new and desire to secure by Letters Patent –
1. In an electric vacuum-lamp, the combination, with a carbon conductor, of the sockets made of flattened spirally-coiled wire integral with the conducting wires, the lower end of the spiral being bent in toward the center of the sockets thereby forming a seat for the carbon, substantially as described.
2. In an electric vacuum-lamp, sockets made of flattened spirally-coiled wire integral with the conducting-wires, in combination with the carbon conductor and a coating of carbonaceous cement applied to the ends of the sockets and to the space between the coils, substantially as described.
In testimony that I claim the foregoing as my invention I have signed my name in presence two subscribing witnesses.
Henry Goebel.
Witnesses:
Paul Goepel,
Carl Kart.<<
.
Quelle im asz-Archiv
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Hierzu gehört die Korrespondenz des Patentanwalts von Goebel, Paul Goepel, mit dem Patentamt, über die Ablehnungen zu vorangegangenen anmaßender Patentanmeldungs-Versuche, die alle KULENKAMP für Goebel zahlte.
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Der PATENTPARTNER von
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HEINRICH GOEBEL SR,
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JOHN W. KULENKAMP
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mit Kulenkamps am 5. April 1893 aufgenommenen vereidigten Aussagen vor dem USA Bezirksgericht, Östlicher Kreis von Missouri (Oconto bei Chicago) im von Edison / General Electric Co. beantragten Verfahren auf unverzügliche Unterlassung der Patentverletzung gegen COLUMBIA Incandescent Lamp Co.
Quelle: Original-Aktenkopien im asz-Archiv Dr. Dietmar Moews Köln
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Es folgt in weiterer LICHTGESCHWINDIGKEIT 7790 „KULENKAMP vom 18. April 1893″, erschütternd.
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Erstveröffentlichung in: Neue Sinnlichkeit, Blätter für Kunst und Kultur, Nr. 57, 28. Jahrgang, Dezember 2007; Springe;
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VORAB diese Erklärungen: Die an den dokumentierten Goebel-Vorkommnissen beteiligten Zeugen sind überwiegend deutsche Einwanderer, die miteinander in deutscher Sprache kommunizierten und die sehr unterschiedlich gut US-English gelernt hatten. Goebel sprach sehr schlecht, las und schrieb ganz schlecht – Deutsch wie US-English. Das ist an den wenigen Goebel-Handschriften in den affidavits leicht zu erkennen. Es betrifft Kalligrafie und Orthografie.
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Heinrich Goebel hatte seine Eidesstattlichen Erklärungen (affidavits) in New York, Manhattan, bei der Anwaltskanzlei Witter&Kenyon, die gegen EDISON viele Jahre Glühlampen-Bauer vor Gerichten vertrat, stets in deutscher Sprache ausgesagt. Die Aussagen wurden dann mit einem Übersetzer in die US-Englischen Fassungen übersetzt. Es wurde auch geschummelt, was durch Konkludenzprüfung leicht nachweisbar ist – aber das geht sehr in die Tiefe des Gesamtgeschehens, DESHALB NICHT HIER. (Ich werde bei der Analyse der Arbeitsverträge (weiter unten) demonstrieren, wie fein die Feinheiten anzuerkennen sind, wenn der Sinn ersichtlich werden soll. Die Übersetzungen wurden dann mit Unterschrift beglaubigt. In mehreren Fällen fehlen unter den Goebels affidavits, die in seinem Namen ausgestellt worden sind, seine Unterschrift. Aber auf Richtigkeit lesen konnte Goebel diese Texte ohnehin nicht. Er erkannte nicht mal, dass SPRINGER für SPRINGE geschrieben war.
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Es treten der NAME
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HENRY GOEBEL, HEINRICH GÖBEL, HENRY GOEBEL Sr und HENRY GOEBEL Jr. vielfach auf. Hier sind Verwechslungen möglich. Goebel selbst machte mit seinem Sohn Henry gezielt Urkundenfäschung und falsche Geldquittungen, die er dann sogar vor Gericht auszuspielen suchte wie KULENKAMP aussagte, „Goebel war teuflisch asozial“.
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Heinrich Goebels SECHS Eidesstattliche Erklärungen des Frühjahrs 1893 folgen in weiteren LICHTGESCHWINDIGKEITEN in deutscher Übersetzung sowie im US-Englischen Original-Wortlaut.
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GOEPEL, der deutschstämmige Patentanwalt, der für die deutschen Pilgrim-Logenbrüder (Freimauer) in New York arbeitete, ist in der Schreibweise leicht mit GOEBEL zu verwechseln, also PAUL GOEPEL und HENRY GOEBEL.
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PATENTAMT-ABLEHNUNGEN / Originalabschriften
übersetzt aus dem US-Englischen von Dietmar Moews:
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Folgende Patentamt-Ablehnungen weisen auf Patentdiebstahl-Versuche Goebels hin, z. B. von PERKINS sowie außerdem von EDISON. Die schriftlich begründeten Ablehnungen durch das Patentamt lassen Goebel seine Textbeschreibung mehrmals ändern. Später wechselt Goebel dann auch noch von Paul Goepel zum Patentanwalt SOMES. Die dann folgende Patentablehnung durch das Patentamt ergab weitere Anspruchsminderung durch Goebel im Text, und Goebel behauptet, das Patentamt verstünde das Patent nicht.
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Es wird die GOEBEL-IDOLISIERER interessieren, dass und welche Ablehnungsargumente die Patentieranträge Goebels vom PATENT-AMT erhielten, jeweils weil Goebel sich in die bereits anderweitig patentierten Patentqualitäten versuchte einzuschleichen, wie folgt:
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„Alle Nachrichten sollten an den Patentbeauftragten,
Washington, D. C. adressiert sein
Abteilung des Inneren
Vereinigte Staaten Patentamt
Washington, D. C., 16. Feb. 1882
Henry Goebel
Cr. Paul Goepel Elektrische Lampen
Cr. Tryon Row 50740
N. Y. Stadt
Eingereicht, 23. Jan 1882.
xxxxx
Der erste Patentanspruch wird wegen Perkins 244,481 zurückgewiesen
19. Juli 1881 (Lichter, glühend)
Der zweite Anspruch wird wegen der Beziehung in Verbindung mit Edison 223,898, 27. Jan 1880 (selbe Klasse) zurückgewiesen, das zuletzt die Idee des kohlehaltigen Zements zwischen den stromeinleitenden Drähten und dem Glühfaden umfasst.
Knight, Freeman
Exr.
xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Das Techniker Patentamt
Staatszeitungsgebäude, Tryon, New York, 25. Februar 1882
Antragsteller Henry Goebel
Antragsgegenstand: Elektrische Lampen
Eingereicht am 22. Jan. 1882, Serien-Nr. 50,740
in Raum Nr. 91
An den Beauftragten für Patente
Herr, ich verändere diesen Antrag,
1) indem ich in den 1. Anspruch den Satz Zeile 4 einfüge, zwischen „gehabt“ und „spiralisiert“, das Wort „abgeflacht“.
2) indem ich für den 2. Anspruch das Folgende einsetze:
-1-
2. In einer elektrischen Vakuumlampe, wird eine Kombination von Kohlelichtgeber, mit Verbindungsdrähten, mit abgeflachten zu Spiralen gewundenen Enden als Muffen für die Enden des Kohlelichtgebers angefertigt, wobei die Muffen mit einem äusserlichen Überzug eines kohlenhaltigen Zements, zum Füllen der Zwischenräume der Enden, um die Enden des Kohlelichtgebers zu sichern, wie hier vorgeschrieben.
Um den beanstandeten Anspruch zu stützen, bitte ich erklären zu dürfen, dass der Kohleglühfaden in diesem Fall von durchgehend gleicher Größe ist, ohne dass vergrößerte Enden des Kohleleiters gefordert sind, die ansonsten immer ein Quelle der Schwäche sind, weil die Kohle dazu neigt, wenn der Strom fließt, an den Verbindungsstellen mit den stromleitenden Drähten zu brechen, nahe und infolge des veränderten Querschnitts. Dieses wird bei meiner Konstruktion vollkommen vermieden, weil hier der Querschnitt der Kohle durchgängig der gleiche ist.
Ein zweiter Punkt des Vorteils ist die große Kontaktoberfläche, die durch meine Vereinfachung gegeben ist, zwischen dem Glühfaden und den Enden der stromzuführenden Drähte. Dieses begünstigt den Durchfluss des Stroms vom einen zum anderen. Ein anderer vorteilhafter Punkt ist die genaue Verbindung, die in jeder Lampe, an beiden Enden, bestimmt wird , festgelegt durch einen angemessen starken haltgebenden Draht, für den sonst unbestimmten Sitz des Sockels. Die Bauweise ist zu derjenigen von Perkins, auf den Bezug genommen worden war, verschieden, und unterscheidet sich zu Edisons Lampe, Pat. 27. Jan. 1880, die Lampe ist nicht nur billiger und einfacher anzufertigen, sondern sie hat auch geringere Selbstzerstörungseffekte im Betrieb. Mit Blick auf diese Erklärungen wünsche ich eine Neueinschätzung des Anspruchs.
Sehr respektvoll
Henry Goebel,
durch Paul Goepel, Rechtsanwalt.
xxxxxxxxxxxxxxxxxx
– 2 (Anm. D.M. Paginierung der Originalschreiben des Patentamtes.)
Raum Nr. 91.
Alle Nachrichten sollten an den Patentbeauftragten,
Washington, D. C. adressiert sein
Abteilung des Inneren
Vereinigte Staaten Patentamt
Washington, D. C., 16. Feb. 1882
Henry Goebel
Cr. Paul Goepel Elektrische Lampen
Cr. Tryon Row 50740
N. Y. Stadt
Eingereicht, 23. Jan 1882
Der erste Patentanspruch muss weiterhin wegen Perkins (wie bereits zitiert) zurückgewiesen bleiben. Der zweite Anspruch scheint keine Erfindung, über die obige hinaus, auszuweisen, wenn man sie im Zusammenhang mit dem Edison-Patent (wie bereits zitiert) betrachtet, es in diesem Sinn offensichtlich nicht möglich ist, einen kohlehaltigen Zement zur Patentierung zu beantragen oder für irgendeine solcher üblichen Verbindungen eine Neu-Patentierung zu erzwingen.
Knight, Freeman
Exr.
xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Am 14. April 1882 (aufgezeichnet am 17. April 1882) wurde ein assoziierter Anwalt des Antragstellers, Mr. F. C. Somes, aus Washington, D. C-. mit der Verfolgung des Patentantrags bevollmächtigt
xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Beim Vereinigte Staaten Patentamt.
In der Sache des Antrages Nr. 50,740 von Henry Goebel.
für ein Patent für eine Verbesserung an
Elektro-Lampe ( Vor dem
Eingereicht am 23. Januar 1882 ( Prüfer
( der Abteilung XVI
( Raum 91.
Abänderung. Büro von F. C. Somes
Rechtsanwalt und Rechtsberater
Siebente Straße 509,
Zweite Nationalbank-Gebäude Washington, D. C. 21. April 1882
An den Patentbeauftragten
– 3 –
Herr:
Der oben genannte Antrag wird hiermit respektvoll zur Wieder-Prüfung in Verbindung mit den folgenden Abänderungen eingereicht:
Löschen Sie die Ansprüche und ersetzen Sie:
„In einer elektrischen Vakuum-Lampe, sind die metallenen stromführenden Drähte BB an ihren Enden, unterhalb des Stutzens der Birne, abgeflacht und zu Spiralen gewunden, in Verbindung mit einem Kohleleiter C und dem Sockel für die Drähte, im Wesentlichen wie beschrieben.
Henry Goebel,
by F. C. Somes,
assoziierter Rechtsanwalt
xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Raum Nr. 91.
Alle Nachrichten sollten an den Patentbeauftragten,
Washington, D. C. adressiert sein
Abteilung des Inneren
Vereinigte Staaten Patentamt
Washington, D. C., 2. Mai 1882
Henry Goebel
Cr. F. C. Somes, ) Elektrische Lampen
) 50,740
Present. ) Eingereicht, 23. Jan 1882
Der derzeitige Patentanspruch wurde vom Prüfer nicht verstanden.
Die vierte und sechste Zeilen scheinen insbesondere keine Bedeutung zu haben. Solange es so abgeändert bleibt, wie es verstanden wird, kann dem Anspruch kein Verdienst zugesprochen werden.
Knight, Freeman,
Exr.
xxxxxxxxxxxxxxxxxx
-4 –
Beim Vereinigte Staaten Patentamt.
In der Sache des Antrages Nr. 50,740 von
Henry Goebel.
für ein Patent für eine Verbesserung an
Elektro-Lampen ( Vor dem
Eingereicht am 23. Januar 1882 ( Prüfer
( der Abteilung XVI
( Raum 91.
Abänderung. Büro von F. C. Somes
Rechtsanwalt und Rechtsberater
Siebente Straße 509, Zweite Nationalbank-Gebäude
Washington, D. C. 5. Mai 1882
An den Patentbeauftragten
Herr:
Der oben genannte Antrag wird hiermit respektvoll zur Wieder-Prüfung in Verbindung mit der folgenden Abänderung eingereicht:
Löschen Sie die Ansprüche und ersetzen Sie:
1. In einer elektrischen Glühlampe, sind Muffen aus abgeflachten metallenen Drähten zu Spiralen gewunden, mit offenen Spiralzwischenräumen, zusammengefügt mit Kohleleitern, im Wesentlichen wie beschrieben.
2. In einer elektrischen Vakuumlampe werden die Muffen aus abgeflachten metallenen, zu Spiralen gewundenen Drähten, in Verbindung mit dem Kohleleiter und einem Überzug aus kohlehaltigem Zement gemacht, damit die Enden der Muffen und den Zwischenräumen der Windungen, im Wesentlichen wie beschrieben.
Henry Goebel,
durch F. C. Somes
assoziierter Rechtsanwalt
xxxxxxxxxxxxxxxxx
– 5 –
Raum Nr. 91.
Alle Nachrichten sollten an den Patentbeauftragten,
Washington, D. C. adressiert sein
Abteilung des Inneren
Vereinigte Staaten Patentamt
Washington, D. C., 12. Mai 1882
Henry Goebel
Cr. F. C. Somes, ) Elektrische Lampen
) 50,740
Present. ) Eingereicht, 23. Jan 1882
Der erste Patentanspruch wurde bereits in dem vorausgegangenen, zitierten Perkins-Patent vergeben.
Knight, Freeman,
Exr.
xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Beim Vereinigte Staaten Patentamt.
In der Sache des Antrages Nr. 50,740 von
Henry Goebel.
für ein Patent für eine Verbesserung an
Elektro-Lampen ( Vor dem
Eingereicht am 23. Januar 1882 ( Prüfer
( der Abteilung XVI
( Raum 91.
Abänderung. Büro von F. C. Somes
Rechtsanwalt und Rechtsberater
Siebente Straße 509, Zweite Nationalbank-Gebäude
Washington, D. C. 5. Mai 1882
.
An den Patentbeauftragten
Herr:
Der oben genannte Antrag wird hiermit respektvoll zur Wieder-Prüfung in Verbindung mit den folgenden Abänderungen eingereicht:
Löschen Sie Anspruch 1 und ersetzen Sie:
1. In einer elektrischen Vakuumlampe werden die aus abgeflachten metallenen, zu Spiralen gewundenen Drähten gemachten Muffen mit den stromzuführenden Drähten verbunden, indem das untere Ende der Spirale zur Mitte der Muffe hin abgewinkelt wird und dadurch den Sitz für die Kohle formt, im Wesentlichen wie beschrieben. Henry Goebel, durch F. C. Somes
-6-
assoziierter Rechtsanwalt
Der Us-Englische Original-Schriftverkehr mit den Patentanträgen Goebels folgt hier:
.
„All communications should be addressed to
The Commissioner of Patents
Washington, D. C.
Department of the Interior United States Patent Office.
Washington, D. C. Feb. 16th. 1882
Henry Goebel.
Cr. Paul Goepel, Electric Lamps
Cr. Tryon Row, 50740
N. Y. City
Filed Jan. 23. 1882
The first claim is rejected on Perkins 244,481,
July 19, 1881 (Lights Incandescent)
The second claim is rejected on this reference in connection with Edison 223,898 Jan. 27, 1880 (same class) which latter embrace the idea of the carbonaceous cement between the leading-in wire and the filament.
Freeman, Knight. Exr.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
The Techniker Patent Bureau
Staats-Zeitung Building, Tryon, New York,
New York, Febr. 25th. 1882
Applicant: Henry Goebel
Subject Matter: Electric Lamps
Filed Jan. 22. 1882, Serial No. 50,740.
In Room To the Commissioner of Patents
No. 91. Sir:
I amend this application,
1) by inserting in claim 1, line 4, between „having“ and „spirally“ the word „flattened“.
2) By substituting for claim 2, the following:
-1-
2. In an electric vacuum lamp, the combination, with the carbon conductor, of connecting wires having flattened and spirally coiled terminals which form sockets for the ends of the carbon conductor, the terminal sockets being covered with an external layer of carbonaceous cement for filling the interstices of the terminals and securing the ends of the carbon conductors, as set forth.
In support of the claims as amended, I beg to state that the carbon filament in
this case is of continuous size throughout, without requiring enlarged ends, which always form a source of weakness as the carbon is liable to break by the action of the current close to its connection with the conducting wires, owing to the changes in the area of the cross section. This is entirely avoided by my construction, as here the area of the cross section of the carbon is the same throughout.
A second point of advantage is the large contact surface which takes place in my ease, between the filament and the terminals of the conducting wires.
This facilitates the passage of the current from one to the other. Another point of advantage is the exact connection which is established in each lamp at both ends owing to the inform size of the socket which is bent upon a wire of proper thickness. The construction is different from perkins, reffered to, and different from the Edison lamp pat. Jan. 27th, 1880, the lamp being not only cheaper and easier manufactured but less liable to destruction by use. In view of these explanations, a reconsideration of the claim is requested.
Very respectfully
Henry Goebel,
by Paul Goepel,
Attorney
xxxxxxxxxxxxxxxxx
-2-
Room No. 91.
All communications should be addressed to
The Commissioner of Patents
Washington, D. C. Department of the Interior
United States Patent Office.
Washington, D. C. March 2nd. 1882.
Henry Goebel.
Cr. Paul Goepel, Electric Lamps
Cr. Tryon Row, 50740
N. Y. City
Filed Jan. 23. 1882
The first claim is still held to be met rejected on Perkins (before cited). The second claim appears to present no invention over the above, taken in connection with the Edison patent (before cited) in view of which it is not considered patentable to apply carbonaceous cement or re-enforcement to any of the common connections. Freeman, Knight. Exr.
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On April 14, 1882 (recorded April 17, 1882) an associate power of attorney in the application was given to Mr. F. C. Somes, of Washington, D. C.
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In the United States Patent Office.
In the matter of the application No. 50,740 of Henry Goebel.
for a patent for an improvement in
Electric Lamp (Before the
Filed January 23, 1882. (Examiner of
(Division XVI
(Room 91.
Amendment. Office of F. C. Somes
Attorney and Counsellor at Law.
509 Seventh St., Second National Bank Bldg.
To the Commissioner of Patents Washington, D. C. April 21, 1882
-3-
Sir:
The above entitled application is hereby respectfully submitted for
re-examination in connection with the following amendments:
Erase the claims and substitute:
„In an electric vacuum lamp, the metallic conducting wires B B flattened
and spirally coiled at their terminals below the neck of the bulb in combination with a carbon conductor C and the sockets for the wires, substantially as described.
Henry Goebel,
by F. C. Somes, Associate attorney
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Room No. 91.
All communications should be addressed to
The Commissioner of Patents
Washington, D. C. Department of the Interior
United States Patent Office.
Washington, D. C. March 2nd. 1882.
Henry Goebel. ) Electric Lamps
Cr. F. C. Somes, ) 50,740
Present. ) Filed Jan. 23rd. 1882
The present claim is not understood by the Examiner.
The fourth and the sixth lines in particular seem to have no meaning. Until amended so as to be understood, the claim can not be considered on its merits.
Freeman, Knight. Exr.
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-4-
In the United States Patent Office.
In the matter of the application No. 50,740 of (
Henry Goebel. ( Before the
for a patent for an improvement in (Examiner of
Electric Lamps (Division XVI
Filed January 23, 1882. (Room 91. Amendment.
Office of F. C. Somes
Attorney and Counsellor at Law.
509 Seventh St., Second National Bank Building.
Washington, D. C. May 5., 1882
The Commissioner of Patents
Sir:
The above entitled application is hereby respectfully submitted for re-examintaion in connection with the following amendment:
Erase the claims and substitute:
1. In an incandescent electric lamp, sockets composed of flattened metallic wires spirally coiled, with open spiral spaces between the coils, in combination with the carbon conductors, substantially described.
2. In an electric vacuum lamp, sockets made of flattened spirally-coiled wire integral with the conducting wires, in combination with a carbon conductor, and a coating of carbonaceous cement applied to the ends of the sockets and to the space between the coils, substantially as described.
Henry Goebel,
by F. C. Somes,
Associate attorney
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-5-
Room No. 91.
All communications should be addressed to
The Commissioner of Patents
Washington, D. C. Department of the Interior
United States Patent Office.
Washington, D. C. March 12nd. 1882.
Henry Goebel. ) Electric Lamps
Cr. F. C. Somes, ) 50,740
Present. ) Filed Jan. 23rd. 1882.
The 1st. claim is met by the Perkins patent previously cited.
Freeman,
Knight. Exr.
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In the United States Patent Office.
In the matter of the application No. 50,740 of (
Henry Goebel. ( Before the
for a patent for an improvement in (Examiner of
Electric Lamps (Division XVI
Filed January 23, 1882. (Room 91. Amendment.
Office of F. C. Somes
Attorney and Counsellor at Law.
509 Seventh St., Second National Bank Building.
Washington, D. C. May 5., 1882
The Commissioner of Patents
Sir:
The above entitled case is hereby respectfully submitted for re-examintation in connection with the following amendment: Erase claim 1, and substitute,
1. In an electric vacuum lamp, sockets made of flattened spirally coiled wire integral with the conducting-wires, the lower end of the spiral being bent in toward the centre of the sockets, thereby formimg a seat for the carbon, substantially as described. Henry Goebel,
-6-
by F. C. Somes, Associate Attorney“
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Quellen: asz-Archiv (dazu Kulenkamp-affidavits von 1882 unten im asz-Archiv):
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Das Patent von 1882, das mit „Glühlampen-Patent“ überschrieben ist, enthält als Patentgegestand keine Glühlampe (wie abgebildet), sondern nur einen „abgeflachten Draht an einer unförmiggemachten „EDISON-LAMPE“. Nur den abgeflachten Draht hat angeblich Heinrich Goebel erfunden, der ursprünglich eine Spiralform haben sollte – der aber niemals irgendwo angewendet worden ist; auch von Goebel selbst nicht. Dieses Patent diente dazu den Freund und Geldgeber KULENKAMP vom „Genie“ anzufixen.
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JOHN W. KULENKAMP schriftliche Bezeugung vom 5. April 1893:
übersetzt aus dem US-Englischen von Dietmar Moews
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„Vereinigte Staaten Bezirksgericht
Östlicher Kreis von Missouri
Edison Elektrolicht Gesellschaft u. a.
gegen
Columbia Glühlampengesellschaft u. a.
in Unparteilichkeit
(am 5. April 1993 aufgenommen)
Staat New York
Stadt und Land New York,
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John W. Kulenkamp, hat ordnungsgemäß geschworen und sagt unter Eid:
Ich bin dreiundsechzig Jahre alt und Deutscher von Geburt. Ich kam im Jahr 1851 in dieses Land, und war in der Stadt New York seit 1852 – über vierzig Jahre – beruflich tätig und wohne da jetzt. Meine Berufskarriere verlief während jener vierzig Jahre wie folgt: Von 1852 bis 1857 war ich Kassierer und Buchhalter bei Wintjen&Co. Mehl- und Futtergroßhandel, Weststraße, Stadt New York. In den Jahren 1857 und 1858 verbrachte ich wegen meiner Gesundheit mehrere Monate in Deutschland. Von 1858 bis 1860 war ich Kassierer und Buchhalter bei Menken&Krone, Mehl- und Futtergroßhandel, Ecke Chambers- und Washingtonstraße, Stadt New York. Von 1861 bis 1865 war ich hiesiger Einkaufsagent der New Yorker Eisenwarenhändler Jaeger&Eggers aus Bremen, Deutschland. Sie handelten mit allen möglichen Metallwaren amerikanischer Herstellung und es war meine Aufgabe, diese Güter für sie einzukaufen und nach Bremen in Deutschland zu versenden.
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Von 1865 bis 1881 war ich dann mit dem Wein- und Spirituosengroßhandel Francis Bölting, Washingtonstraße 252, Stadt New York, verbunden. Mit ihm arbeitete ich sechzehn Jahre zusammen. Die ersten fünf Jahre auf Gehalt als Buchhalter und Kassierer und schließlich war ich elf Jahre Teilhaber. Während der Jahre 1881 und 1882 war ich mit Henry Goebel und seinen Angelegenheiten beschäftigt, wie ich noch unten in dieser Erklärung aussage. Während jener Zeit betrieb ich keine anderen Geschäfte, sondern steckte die gesamte Arbeitszeit da hinein. Von Oktober 1882 bis Dezember 1887 war ich bei der Standard Gaslichtgesellschaft und der Ostfluss Gaslichtgesellschaft von Astoria, Long Island, angestellt. Ich besetzte unterschiedliche Positionen in diesen Firmen, als Kassierer, Buchhalter, Sekretär und Schatzmeister. Das Jahr 1888 verbrachte ich bei der Rattan- und Rohrgesellschaft, Veseystraße 20, Stadt New York, als Buchhalter. Von 1889 bis 1891 war ich Reisekaufmann für die Magnus Gross Patentgasherstellung New York. Seit 1891 war ich und bin ich noch bei der New York&Bündelungsmaschinen-Gesellschaft, Einunddreißigste Oststraße 413, Stadt New York, als Buchhalter und Kassierer, mit Aufgaben der Korrespondenz und Geschäftsführung.
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Ich kenne Henry Goebel. Die erste Bekanntschaft mit ihm machte ich im Jahr 1858. Zu der Zeit unterhielt er einen Juwelier- und Uhrenladen und wohnte in der Monroestraße 271 ½ in der Stadt New York.
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Er blieb da bis ungefähr 1872, bis er in die Grandstraße 500 ½ umzog. Er blieb dort dann bis 1877 und zog dann in die Grandstraße 468 um, wo er sein Geschäft nach 1882 fortsetzte, und so weit ich weiß und glaube, bis 1890.
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Während all der Zeit hatte er einen Juwelierladen, und seine Familie lebte, sowohl in der Monroestraße wie auch in der Grandstraße, in Räumen, die mit dem Laden verbunden waren und da drüber. Ich kenne ihn sehr gut. Meine Frau und ich besuchten seine Familie, und er und seine Frau und einige der Kinder besuchten uns häufig. Er wartete und reparierte immer meine Uhr, und gewöhnlich kaufte ich bei ihm Alles, was in seiner Richtung lag, was ich brauchte, bei Gelegenheit. Im Jahr 1872 kaufte ich bei ihm eine goldene Sprungdeckel-Damenuhr und einen Ring für meine Frau. Vorher hatte ich von ihm eine goldene Uhr und einen Ring für mich selbst gekauft. Ich erinnere mich noch genau, als er in der Monroestraße wohnte, dass meine Frau und ich ihn einmal für drei Tage besuchten und das vordere Gastzimmer, direkt über dem Laden, belegten. Ich erinnere mich, dass dieser Raum mit Gas beleuchtet wurde. Auf Henry Goebels Wunsch wurde ich Patenonkel von seinem jüngsten Sohn Willie. Die Tauffeier fand in einer Halle in Gegenwart vieler Freunde statt, aber ich weiß nicht mehr, welche Halle das war. Im Jahr 1872 war ich sehr krank, während ich in Hoboken, New Jersey, wohnte. Henry Goebel zog 1872 von der Monroestraße in die Grandstraße um. Er sprach mit mir über die Fragen eines Umzuges und fragte nach meinem Ratschlag. Ich schlug im vor, umzuziehen, weil ich annahm, sein Handel würde in der Grandstraße besser laufen. Während all der Zeit, die ich ihn vertraulich kannte – von 1858 bis 1882 – war es normal, dass er über seine Geschäftsangelegenheiten mit mir redete. Er war sehr gesprächig und redete gerne über Alles, was er machte und was er plante und welche Hoffnungen er sich machte. Wir sind beide Deutsche und wir redeten gewöhnlich Deutsch miteinander. Obschon wir beide gut Englisch sprachen. Mir gefiel es, mit ihm zusammen zu sein und ihn reden zu hören, und ich fand das interessant, was er alles machte. Er schien immer irgendwas Neues am Wickel zu haben und darüber zu reden. Für mich war es immer eine sehr bedauerliche Sache, dass dann das Platz griff, was 1882 geschah und mich dazu zwang, meine freundschaftliche Beziehung zu ihm abzubrechen. Was diese Geschehnisse waren, werde ich unten angeben. Sie waren jedenfalls der Natur, dass mir keine Alternative übrigblieb, und ich fühlte, dass mir nichts übrigblieb, als die Beziehungen mit ihm abzubrechen. Seit der Zeit habe ich nie mehr mit ihm gesprochen.
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Henry Goebel war ein einfallsreicher Mechaniker und war immer voller Ideen, neue Sachen aufzutreiben. Ich erinnere mich an etliche Sachen, die er gemacht hatte. Eines war ein Säumer für eine Nähmaschine. Ein anderes war eine automatische Figur mit einem Wachskopf oder -gesicht, für einen bekannten Zahnarzt in der Bowery, Doktor Protesse, bei der der Unterschied zwischen einem menschlichen Mund ohne Zähne und einem mit künstlichen Zähnen gefüllten, gezeigt wurde. Noch etwas anderes war ein Fernrohr, das er auf einen Wagen montiert hatte und gegen kleines Geld zur öffentlichen Ausstellung benutzt wurde. Er zeigte mir das rohe Glas für die Linse und sagte mir, dass er es selbst gemacht habe. Als er schließlich die Ausstellung des Fernrohrs aufgab, kaufte ich von ihm das Ponny, das den Wagen gezogen hatte. Ich erinnere mich, dass er mir einmal zwei Fernrohrgläser zeigte, die er, wie er sagte, selbst gemacht und für zweihundert Golddollars an einen Herrn aus Washington verkauft habe. (Anm. D. M. Kulenkamp war niemals persönlich dabei, wenn Goebel die bewunderten Gegenstände herstellte. Es scheinen aus Deutschland mitgebrachte Meisterstücke ganz verschiedener Einwanderer zu sein, die Goebel im An- und Verkauf erwarb, wenn jemand knapp bei Kasse war. Goebels Laden war direkt dort, wo die Deutschen anlandeten. Er hat niemals eine Linse schleifen können, er hätte nicht eine Figur für den Zahnarzt machen können, wenn er nicht im Bereich figürlichen Artwerks auch andere Versuche zeigen konnte. Goebels Erzählungen sind völlig lebensfern – aber KULENKAMP wollte das so glauben).
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Zu der Zeit, als sein Sohn Willie getauft wurde und ich als Taufpate auftrat, wie oben erwähnt. machte Henry Goebel ein sehr brillantes Licht, das die Freunde, die an der Feier teilnahmen, erstaunte. Es war ein schmales Metallband, weniger als einen halben Inch breit, der nach und nach abbrannte und ein starkes und schönes Licht machte. Dabei habe ich gelernt, dass es nichts weiter als ein bekanntes Laborexperiment war, das Abbrennen eines Magnesiumstreifens, aber ich hatte von sowas keine Ahnung und es schien uns allen wundervoll. Er hatte eine elektrische Rufklingel mit Drähten in seinen Laden verbunden. Wenn er einen Draht berührte, erklang eine Glocke in einem entfernten Raum, wodurch, mittels verschieden häufiger Glockenanschläge, er die verschiedenen Familienmitglieder herbeirufen konnte. Er war immer voller Pläne neue Sachen zu tun, seine Freunde zu amüsieren oder zu überraschen, und war nach meiner Auffassung ein sehr erfinderischer Mann.
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Dass mir Henry Goebel zum ersten Mal eine elektrische Glühlampe zeigte oder mir von irgendeinem solchen Ding erzählte, war im Jahr 1881. In jenen Tagen redeten alle Leute über die große Zukunft mit der elektrischen Beleuchtung. Edisons Name war in aller Munde, und es war die allgemeine Auffassung, dass ein großer Segen aus den Erfindungen der elektrischen Glühbeleuchtung gemacht werden kann. Gerade zu der Zeit war ich beruflich nicht beschäftigt, weil ich von meinem Geschäftspartner ausgezahlt worden war. Ich verweise auf Francis Bolting, dessen Geschäftsteilhaber ich über sechzehn Jahre war, wie ich bereits oben ausgesagt habe. Dadurch hatte ich viel Freizeit, so dass ich Henry Goebel ziemlich viel sah. In der Zeit, wahrscheinlich im Sommer des Jahres 1881, zeigte er mir die erste Glühlampe, von der er behauptete, diese soeben selbst angefertigt zu haben, ebenso die Kohlen für solche Lampen, die, wie er sagte, aus Bambus gemacht wären sowie aus Glas gemachte, wie Birnen oder Ballons geformte Lampengehäuse und eine Vakuumpumpe, die zur Lampenherstellung benutzt wurde, die er behauptete, ebenfalls erfunden zu haben. Ich erinnere mich sehr genau daran, dass er diese Vakuumpumpe mit einem Kleidungsstück abdeckte, und dass er sagte, er verberge sie lieber so, damit dadurch nicht die Aufmerksamkeit von Besuchern der American Elektrolicht Gesellschaft erregt würde. Diese Sachen, die mir Henry Goebel im Jahr 1881 zeigte und erklärte, und, dass ich von seinen Einfallsreichtum und Geschicklichkeit als Mechaniker überzeugt war, ließ mich glauben, dass er noch einige Erfindungen machen könnte, die ihn reich machen könnten. Außerdem war ich Herrn Goebel persönlich zugeneigt und Dank unserer langen Freundschaft auch bereit, ihm zu helfen. Es ging mir finanziell ziemlich gut, was Goebel auch wusste. So waren die Sachen reif für das, was im Herbst 1881 kommen sollte, wie ich nun als nächstes fortsetze.
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Im Jahr 1882 wohnte ich mit meiner Frau (nun verstorben) in Springfield, New Jersey, über sechzehn Meilen von der Stadt New York entfernt, an der Morris&Essex-Eisenbahn. Ich erinnere mich, dass ich eines abends im Sommer jenes Jahres – ich kann das Datum nicht genau festmachen – zu hause, zu später Stunde, von New York ankam und mir meine Frau erzählte, dass Frau Henry Goebel hier bei uns gewesen war, um mich zu sehen. Meine Frau sagte, dass Frau Goebel so lange auf mich hier gewartet hatte, dass sie fast ihren Zug verpasste und dass sie, meine Frau, eine Kutsche vom Nachbarn besorgt habe, damit Frau Goebel ihren Zug noch bekam. Meine Frau sagte außerdem, dass Frau Goebel von ihrem Mann geschickt worden war, um mich zu bitten, unverzüglich nach New York zu kommen, ihn zu sehen, und dass es darum ging, dass er einen Vertrag mit der American Elektrolicht Gesellschaft über seine Dienstleistungen und Erfindungen machen solle – eine Sache, die sofort entschieden werden müsse. So bald meine Frau mir dies mitgeteilt hatte und auch erklärte, wie aufgeregt und in Angst Frau Goebel war, entschied ich, noch an diesem Abend, so spät es war, nach New York zu fahren. Es war bereits nach neun abends. Ich nahm den Spätzug und erreichte Herr Goebels Haus in der Grandstraße also noch an dem Abend. Er war zu hause und wir besprachen die Sache, die mich noch zu später Stunde da hingebracht hatte. Ich erinnere mich jetzt nicht mehr genau, was an dem speziellen Abend gesagt wurde, um es von anderen Gesprächen abzugrenzen, die ich mit Herrn Goebel in anderen Begegnungen jener Zeit zu dem selben Hauptthema hatte; aber ich erinnere mich vollkommen dahingehend, was zwischen uns in diesen Gesprächen entstand, die ich mit ihm um dieses bestimmte Datum herum hatte und das war, wie folgt: ein Mann namens Crosby, der die American Elektrolicht Gesellschaft vertrat, machte Goebel Druck, sich selbst und seinen Sohn Adolph an die Gesellschaft zur Mitarbeit auf ein Jahr zu binden, und verlangte eine unverzügliche Entscheidung. Goebel sagte mir, dass sie bereit wären, ihm einen Lohn von 25 oder 30 Dollars die Woche und seinem Sohn 15 oder 18 Dollar die Woche zu zahlen; sowie, dass die American Elektrolicht Gesellschaft, egal welche Erfindungen, unter diesen Vertrag bringen wollten, soweit er da bereits solche gemacht habe und noch machen würde, während dieses Jahres. Goebel sagte mir auch, dass er Angst davor habe, überhaupt einen Vertrag (Anm. D.M. zu diesen Verträgen eine Exposition und vergleichende Analyse, weiter unten in LICHTGESCHWINDIGKEIT 7790, die in der ROHDE-Buch, der angeblichen Dissertation „Goebel-Legende“ unterschlagen oder übersehen wurde.) mit dieser Firma zu machen, insbesondere Angst davor, eine Vereinbarung mit denen über seine Erfindungen einzugehen oder nur ihr Geld zu seiner Unterstützung anzunehmen, seine Patente rauszubringen. Weil, wie er sagte, er glaube, dass sie ihn eines Tages übervorteilen würden und ihn seiner Erfindungen enteignen könnten. Er sagte mir nun genau, welche Erfindungen er gemacht habe, und zwar ausführlicher als jemals zuvor. Er zeigte und erklärte mir die Vakuumpumpe, welche, er sagte, er erfunden hatte, um Elektrolampengehäuse zu entlüften. Er zeigte eine Glasröhre, ungefähr dreieinhalb Fuß lang, die Quecksilber enthielt, die er angeblich benutzt hatte, ein Vakuum herzustellen, bevor er die Vakuumpumpe vervollkommnet habe. Er ging noch einmal zu dem Thema Glühlampen über und sagte mir, dass er für die erste Lampe, die er überhaupt angefertigt habe, eine Kohle in Form eines Geigenbogens genommen habe. Aber er sagte nicht, dass er diese Lampe vor dieser Zeit gemacht habe. Noch wurde irgendwas über diese Lampe in der Hinsicht gesagt, dass die zu einer früheren Zeit, als während der gegenwärtig andauernden Arbeiten und Experimente an Glühlampen, gemacht worden sei. Weder zu dieser Zeit, noch zu irgend einer anderen Zeit hatte er überhaupt je von irgendwelchen frühen Erfindungen und Lampen gesagt. Ich meine, früher, als im Laufe des Jahres 1881, und ich hatte keinen Grund zu glauben, und kam gar nicht auf die Idee, dass er zu irgendeiner vorherigen Zeit irgendwas mit elektrischen Glühlampen zu tun gehabt hatte, in keiner Hinsicht, überhaupt. An jenem besonderen Abend, von dem ich jetzt spreche, oder in anderen Gesprächen zwischen uns in der Zeit, erklärte er mir, dass seine Schwierigkeit überhaupt wäre, dass, wenn er das Geld selbst hätte, dann würde er sicher mit der American Elektrolicht Gesellschaft keinerlei Vereinbarung über seine Erfindungen treffen, die er glaubte, sich als als von großem Wert erweisen würden. Ich erinnere, dass sein besonderes Thema war, dass er Verbesserungen und Entdeckungen machen wollte, die besser sein sollten als irgendwas das irgendjemand sonst vorher gemacht hatte.
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Aber er unterstellte nicht die Behauptung, ein früher Erfinder zu sein und sagte auch nichts darüber, die Glühlampe vor Edison erfunden zu haben. Das war nicht Gegenstand seines Geredes. Was er mir sagte, war, dass in Verbindung mit der Arbeit an Glühlampen, die er mache, er Entdeckungen und Erfindungen neuer Sachen machen würde, die sich als besser und von großem Wert herausstellen würden, als alles bis dahin Bekanntes. Und Alles, was er wolle, sei ausreichend Geld, seine Patente rausbringen und den notwendigen Aufwand treiben zu können, ohne sich von irgend einer Firma abhängig zu machen. Dabei bezog er sich besonders auf seine Vakuumpumpe und auf eine verbesserte Art, Glühlampen anzufertigen. Zwar erinnere ich mich nicht an die Details von diesen Verbesserungen, wie er sie mir erklärte, aber ich weiß, dass sie dann alle in den Patentanträgen bei Herrn Paul Goepel enthalten waren, von dem ich dann noch sprechen werde. Herr Goebel behauptete nicht, dass er der erste Erfinder der Glühlampe war, noch fragte er nach Geld für einen solchen Streit zur Frage eines solchen Ersterfinderanspruchs. Alles, was er behauptete, lag in der Bedeutung seiner Erfindungen, dafür, dass bessere und billigere Lampen gemacht werden könnten. Und er sagte, wenn er das Geld hätte, seine Verbesserungen zu patentieren, dass es ihn reich machen würde.
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Daraufhin entschied ich, Henry Goebel das Geld zur Verfügung zu stellen, seine Patente herauszugeben.
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Was Alles er mir in den Unterredungen erzählt hatte, habe ich gerade genannt, über seine Verbesserungen von Vakuumpumpen und in der Anfertigung bessere und billigere Lampen zu machen, verbunden mit meinem Vertrauen in seine Genialität, das gab mir das Gefühl ihm zu helfen. Ich konnte das Geld erübrigen und freute mich, Herrn Goebel diese Anerkennung zu geben, und ich glaubte, es würde ihn reich machen. Ich stimmte mit ihm überein, dass es für ihn besser wäre, seine Patente selbst zu haben, als durch einen Vertrag an ein gemeinsames Patenteigentum mit der American Elektrolicht Gesellschaft gebunden zu sein. Er war äusserst erfreut, als ich mich entschied, ihm das Geld zu überlassen, und begann sofort die Arbeit an den Patentanträgen. Er selbst wählte den Patentanwalt aus, der die Anträge stellen sollte. Er wählte Herrn Paul Goepel, der zu jener Zeit ein Büro im Staats-Zeitung- Gebäude, in New York Stadt hatte. Mir war der fremd, aber Herr Goebel stellte mich ihm vor und sagte Herrn Goepel, dass ich für die Patente bezahlen würde, die er rausbringen möchte, und ich bestätigte das so, in Herrn Goebels Gegenwart. Die Patente, die Herr Goebel tatsächlich beantragte, waren Drei an der Zahl. Diese Anträge waren folgende:
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Henry Goebels Antrag, zu den Akten gekommen am 5. August 1881, Seriennummer 39,335, für eine verbesserte „Vakuumpumpe“, basiert auf dem Geisslersystem der Vakuumpumpen, aber so, dass die Pumpe auch von ungeschickten Händen verwendet werden kann.
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Das Patent wurde am 24. Januar 1882, Nr. 252,658, erteilt. Eine Kopie dieses Patents ist hier angehängt, und als „J. W. K. Beweisstück A“ gekennzeichnet.
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Henry Goebels Antrag, am 23. September 1881, mit der Seriennummer 42,403, aufgenommen, für eine „Verbesserung von Elektrolampen“ und die Patentansprüche, wie sie zuerst in dem Antrag erklärt wurden, waren wie folgt:
„1. Die hier beschriebene Methode, elektrische Lampen zu evakuieren, dadurch, dass die Luft aus dem Inneren des Hohlkörpers gepumpt wird, mittels einer dünnen Röhre am verjüngten hohlen Ende desselben, welche an den zwei äußeren Endpunkten verschlossen werden, anschließend die Vakuumpumpe und der Lampenkörper durch zwischenzeitliches Zerschneiden der dünnen Röhre zwischen den Klammern getrennt werden, und zuletzt die äußeren Enden der dünnen Röhren versiegelt werden, wie es sein soll.“
„2. Eine elektrische Vakuumlampe, deren Körper vollkommen aus Glas, mit einem massiven Glasende, besteht, bei der die Platinzuleitungsdrähte und eine dünne Entlüftungsröhre durch das Glasende hindurchgeführt werden, wie es sein soll.“
Das Patentbüro lehnte diesen Antrag am 29. Oktober 1881 ab, mit der Begründung, dass der erste Anspruch bereits von Edisons Patent Nr. 230,255, am 20. Januar 1881, vergeben war. Und dass der zweite Anspruch bereits in einem englischen Patent Nr. 13,302 von 1850 stand. Darauf wurde der Antrag berichtigt,
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Französisches Patent Nr. 146,256, 28. Januar 1882, im Namen von Goebel und Kulenkamp.
Deutsches Patent Nr. 18,292, 30. Mai 1882, im Namen von Henry Goebel und John William Kulenkamp.
Das oben erwähnte „Kulenkamp“ in den drei Patenten, bin ich selbst.
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Meine Vereinbarung mit Herrn Goebel war, in Anerkennung meiner Kostenübernahme für diese Ankopplung der drei ausländischen Patentanmeldungen, dass ich eine ungeteilte Hälfte der Verwertungsrechte erhielt und er die andere Hälfte behielt. Hinsichtlich des Vereinigte Staaten Patents für die selbe Erfindung, Nr. 252,658, hatte ich nie irgend ein Anrecht. Auch hatte ich niemals irgend ein Anrecht in dem bereits erwähnten, abgelehnten Antrag, Seriennummer 42,403, für die „Verbesserung von Elektrolampen“. Ich zahlte die Aufwendungen, jedenfalls, von beiden dieser Anträge, wie es auch in Paul Goepels Brief an mich, vom 23. Mai 1893 erscheint, wie ich oben erwähnte und hier angehängt habe, als „J. W. K. Beweisstück C“ bezeichnet. Diese Stellungnahmen halte ich für wahr; aber ich hatte niemals irgendwelche Anrechte in den Patenten, noch hatte mir Herr Goebel je solche versprochen. Ich brachte rein aus Freundschaft zu ihm und aus den anderen Gründen, die ich oben schon nannte, das Geld ein, diese Patente anzumelden; und alles, was ich ihm abverlangte, war das mündliche Versprechen, dass er es mir zurückerstatten würde, wenn er seine Patente hatte. Aber Herr Goebel hat niemals auch nur einen Teil dieser Rückzahlungen an mich geleistet.
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Bezeichnung „J. W. K. Beweisstück B“.
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Diese drei Anträge sind, glaube ich, die einzigen, die jemals für Henry Goebel für Patenteangelegenheiten der elektrischen Glühlampen oder irgendwelche Herstellungsdetails oder überhaupt, was elektrische Glühlampen betrifft, amtlich geworden sind; und die beiden Patente oben sind die einzigen Vereinigte Staaten Patente, die er je für Erfindungen in Bezug auf irgendeinen solchen Gegenstand erhielt.
Ich bezahlte die Anwaltsrechnungen und die Aufwendungen für diese drei Patentantragsverfahren. Herr Paul Goepel war Goebels Anwalt, wie ich bereits angab, und meine Zahlungen leistete ich alle an ihn. Sie kamen auf 160 Dollars. Die Einzelheiten dieser Zahlungen erscheinen in einem Brief, vom 23. März 1893, den mir Paul Goepel schrieb, in Beantwortung eines Briefs, in dem ich um Information gebeten hatte. Sein Brief ist hier angehängt und als „J. W. K. Beweisstück C“ gekennzeichnet. Am 15. November 1881 bezahlte ich ebenfalls an Paul Goepel die Summe von 400 Dollars für Patentgebühren und Dienstleistungen zu Patentbeantragungen, in England, Frankreich und Deutschland, im Namen von Henry Goebel als Erfinder. Diese drei auswärtigen Patente, für die selbe Vakuumpumpenerfindung, die in dem U. S. Patent enthalten ist, wie ich oben erwähnte, sind wie folgt:
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Englisches Patent Nr. 5548,1881, 19. Dezember 1881, auf die Namen von Henry Goebel und John William Kulenkamp.
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Die Umstände, unter denen ich das Geld für die drei U. S. Patentbeantragungen, Seriennummer 50,740 „der Sprialhalter“, vorstreckte, wie oben erwähnt, waren anders. Goebel war sehr enttäuscht, weil das Patentamt den zweiten Antrag, Seriennummer 42,403, für eine „Verbesserung von Elektrolampen“ zurückwies. Es war der Antrag, der wegen des Edison- und des alten englischen Patentes abgelehnt worden war, wie oben gesagt. Goebel hoffte ein Patent für diese Verbesserung zu bekommen, und legte große Hoffnung hinein, was er daraus machen könne. Aber sein Versagen, dieses Patent zu erlangen, sagte er, verhindere ihn nun, das große Geld machen zu können, wie er es angenommen hatte; er war sehr entmutigt. Von jenem Geld hätte er meine Auslagen zurückzahlen sollen. Doch bald tröstete er sich selbst zumindest, in dem er von den großen Möglichkeiten anderer Erfindungen, die er gemacht habe, redete, insbesondere der „Spiralhalter für eine elektrische Glühlampe“, von der oben gesprochen wurde. Er dachte, dass, wenn er ein Patent für die Erfindung kriegen könnte, würde es ihm ermöglichen das Geld zu machen, das er aus den anderen gehofft hatte, zu machen, und schließlich sagte er zu mir, wenn ich ihm noch etwas mehr Geld überließe, indem ich die Beantragung des U. S. Patents für die Erfindung des „Spiralhalters“ zahlen würde, würde er mich als Teilhaber an den Rechten zu einer halben ungeteilten Hälfte einsetzen. Ich war damit einverstanden und streckte das Geld vor, wie es auch in Herrn Paul Goepels Brief, gekennzeichnet „J. W. K. Beweisstück C“ erscheint. Herr Goebel überschrieb mir das besagte halbe Anrecht auf einem entsprechenden Antragsformular für Rechtsübertragungen, datiert auf den 22. Dezember 1881. Diese Übertragung wurde von seinem Anwalt, Paul Goepel, ausgeformt, und wurde vom U. S. Patentbüro am 5. Juni 1882, unter Liber K 22, Seite 94, Patentübertragungen, aufgenommen. Diese Übertragung ist hier angehängt, als „J. W. K. Beweisstück D“, gekennzeichnet.
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Von August 1881 bis Mai 1882 war ich ununterbrochen in Henry Goebels Laden. Nicht sonst im Geschäftsleben und nicht anderswo beschäftigt, andererseits, an Goebel sowohl persönlich interessiert wie zusätzlich, weil ich Geld hineingesteckt hatte. Ich widmete ihm und seinen Glühlampenangelegenheiten meine meiste Zeit. Er hatte nun eine Art Werkstatt in Verbindung mit dem Laden und seiner Wohnung in der Grandstraße eingerichtet, was, wie er mir sagte, von der American Elektrolicht Gesellschaft unterstützt wurde, in deren Anstellung er dann war. Während dieses Zeitraums zeigte er mir, wie er eine Art kohlehaltigen Zement aus Dixons Ofenpolitur machte, mischte in einem Mörser, wie Drogisten es machen, und er sagte mir, dass er diesen Zement an die American Elektrolicht Gesellschaft für einen hohen Preis verkauft hatte. Er sagte, dass er mit dem Sohn des Bürgermeisters seines Geburtsortes in Deutschland Chemie studiert habe. Ich erinnere mich, dass er während einiger dieser Monate Mitarbeiter inseinem Laden hatte und er mir gesagthatte, dass die von der American erhofften Einnahmen für den Dixon-Zement Betrag zu erlösen, aber er konnte nicht. Keiner wollte kaufen. Folglich sagte er mir nun im Frühling 1882, dass eine öffentliche Ausstellung helfen könnte, zu verkaufen. Seine Idee war, wie er mir erklärte, dass er Zeitungsreporter einladen würde, anwesend zu sein. Zu der Zeit war Alles, das mit Glühlampen zu tun hatte, neu und von großem Publikumsinteresse. Und Investoren wurde geraten, selbst zu hohen Preisen Aktienbeteiligungen von Elektrogesellschaften zu kaufen. Er überredete mich, das Geld für diese Ausstellung vorzuschießen. Das erste, das er dafür und für die Verbesserungen und Erfindungen an denen er für die Glühlampen arbeitete, brauchte, war ein elektrischer Dynamo und eine Dampfmaschine, ihn anzutreiben. Er sagte mir, es wäre nicht notwendig, nebenan einen Heizungskessel einzubauen. Ich stimmte zu, diese Dinge zu kaufen, aber das Eigentum daran bliebe bei mir. Anfang April 1882 kaufte ich folglich, auf Goebels Wunsch, aber für eigene Rechnung, einen Hochhausen Nr.2-Dynamo für 300 Dollars; ferner eine Zehn-PS starke neue hochformatige Maschine für 300 Dollars; und Wellengestänge, Treibriemen, Aufhängungen, Gurte und Dampfpfeifen und Verbindungen. Ich kaufte den Dynamo in Henry Goebels Gegenwart bei Herrn Hochhausen – ich glaube, dies war der Name – in der Duanestraße, nahe Elmstraße in New York Stadt. Ich erinnere genau die Örtlichkeit des Ladens und auch den Verkäufer mit dem wir verhandelten. Ich meine, sein Name war Allen. Die Gesamtkostenvon Dynamo, Maschine, Gestänge,und anderes Zubehör, einschließlich Ausstellung zielte, aufmerksam zu machen. Dies betraf die Vakuumpumpe, die Bedeutung des Spiralhalters für die Kohle- und Drahtverbindung und die Zementmischung, die Goebel erfunden hatte. Ich meine, es waren noch einige andere kleine Verbesserungen von Details zur Herstellung der Glühlampen, aber ich kann mich nicht mehr genau erinnern, welche das waren. Noch vor der Ausstellung, das ist anzumerken, im Dezember 1881, hatte das Patentamt Goebels Antrag für das Patent seiner Lampe endgültig abgelehnt, wie ich feststellte. Somit, glaube ich, wurde auf der Ausstellung eher wenig über diese Erfindung gesagt(Anm. D.M. vgl. unten, die beiden Zeitungsberichte über Goebels Hinterzimmer-Auftritt in „New York Times v. 30. April 1882“ und in „New York World vom 1. Mai 1882“). Unmittelbar nach der Ausstellung fragte ich bei Herrn Peter Cooper vom Cooper Institut an und erreichte von ihm die Erlaubnis, dort eine Ausstellung mit den selben Glühlampen zu machen, und Herr Cooper erklärte, dass, falls die Ausstellung zufriedenstellend verliefe, würde er die Erlaubnis geben, das Institut zu beleuchten. Meine Erinnerung ist allerdings, dass keine solche Ausstellung jemals gemacht wurde, die Sache war hinterher aufgegeben worden.
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Im Mai 1882 betrug meine Gesamtinvestition an die 1,500 Dollars, zuzüglich, dass ich über neun Monate meiner Zeit, ausschließlich dafür, eingesetzt hatte. Meine Ausgaben schlossen nicht nur die 160 Dollars ein, die ich an Goebels Anwalt, Paul Goepel, für das U. S. Patent zu zahlen hatte, sondern auch die 400 Dollars die ich für ihn für die drei ausländischen Patente, für die Vakuumpumpe, und die 300 Dollars für den Dynamo und die 300 Dollars Elektrolicht Gesellschaft angestellt waren. Darunter waren ein oder zwei Glasbläser. Ich setzte meine Zeit ununterbrochen ausschließlich für die Sachen von Henry Goebel ein, wie ich gesagt habe, etwa von August 1881 oder so, bis Mitte Mai 1882, als ich mein Vertrauen in Herr Goebel verlor und meine Beziehungen mit ihm beendete, wie ich im Weiteren erklären werde. Doch noch nach diesem Zeitpunkt setzte ich zusätzlich viel Zeit wegen meiner Beteiligung an seinen Erfindungen dafür ein, wie ich unten erklären werde. Noch bis in den September 1882 hoffte ich, dass ich noch etwas aus meinen Investitionen machen könne oder, wenigstens teilweise mein Geld zurück zu bekommen wäre; aber schließlich im Oktober 1882 gab ich es auf und ging in meine alte Beschäftigung zurück. All die Sachen, die ich oben ausgesagt habe, waren mir während dieses Zeitraums gezeigt worden, waren mir im Jahre 1881 das erste Mal gezeigt worden. Goebel hat mir niemals vor jenem Jahr irgend etwas davon erzählt. Ich glaube nicht, dass er irgendetwas davon vor dieser Zeit gehabt hat. Meine Beziehungen mit ihm waren seit unserer ersten Bekanntschaft über viele Jahre so, dass ich sicher bin, dass er mir was gezeigt hätte und über solche Sachen erzählt hätte, falls er was gehabt hätte. Ich habe, egal wie, keinen Zweifel und glaube nicht einen einzigen Moment, dass er je irgendeine elektrische Glühlampe vor 1881 gemacht hat.
Der Winter 1881/1882 verstrich und es war Herrn Goebel nicht möglich seine Erfindungen zu verkaufen. Er hatte gehofft, sie für einen guten die unerlässlichen Dampfverbindungen, betrugen 800 Dollars. Dynamo und Dampfmaschine wurden sofort bei Goebel in der Grandstraße eingebaut, und die Anlage für die beabsichtigte Ausstellung war sehr bald bereit. Die Ausstellung fand dann am Samstag Abend, den 29. April 1882 in Goebels Laden in der Grandstraße 468 statt. Die Zeitungen waren gebeten worden, Reporter zu schicken, und mehrere von ihnen waren anwesend. Ich war selbst da; ebenso Henry Goebel und viele unserer Freunde. Ein Bericht über die Ausstellung wurde am nächsten Morgen veröffentlicht, Sonntag, den 30. April 1882, in der „New York Times“ sowie eine Kopie der Veröffentlichung, ich glaube wörtlich, ist hier angehängt, gekennzeichnet als „J. W. K. Beweisstück E“. Ein Bericht war außerdem am Montag, den 1. Mai 1882 in der „New York World“ veröffentlicht, und, wie ich glaube, eine wortgetreue Kopie ist hier angehängt, als „J. W. K. Beweisstück F“ gekennzeichnet. Auf dieser Ausstellung war, wie ich glaube, nicht die Rede darüber, dass Henry Goebel der erste Erfinder der elektrischen Glühlampe gewesen sei, noch wurde irgendetwas darüber gesagt, er habe Glühlampen vor Edison erfunden oder gemacht. Ferner steht auch nichts der Art in einem der beiden Zeitungsberichte. Wenn irgend welche Berichte außer in den beiden Blättern veröffentlicht worden wären, hätte ich das erfahren. Herr Goebel und diejenigen von uns, die mit ihm hofften, erklärten für die Zeitungsreporter die Verbesserungen und Erfindungen, auf die die für die Maschine und vielleicht noch 100 Dollars für die Getriebewellen, die Keilriemen, Gurte und Dampfverbindungen, all das, was ich schon im Detail beschrieben habe. Aber die Ausgaben enthielten außerdem andere Beträge, die ich für diese Goebelangelegenheiten von Zeit zu Zeit ausgegeben hatte. Ich bekam für all das ausgegebene Geld Belege, die ich aufhob. Aber nach dem Tod meiner Frau löste ich im Jahr 1889 meinen Haushalt auf und vernichtete alle meine alten wertlosen Papiere, von denen ich annahm, sie niemals mehr zu brauchen. Und diese Belege waren darunter. Anders als diese Aufwendungen, waren der Dynamo, die Dampfmaschine, Dampfleitungen, Gestänge usw. mein Eigentum sowie ein ungeteiltes halbes Patentanrecht an dem U. S. Patent für den „Spiralhalter“, zusammen mit einem ungeteilten halben Patentanrecht in den drei ausländischen Patenten in Frankreich, Deutschland und England. Daneben hatte ich einen Anspruch gegen Henry Goebel für die Auslagen, die ich für seinen Patentanwalt, Paul Goepel, in Verbindung mit dem U. S. Patent für die Verbesserung der Vakuumpumpe, Nr. 253,568, und in Verbindung mit dem Antrag für eine Verbesserung von elektrischen Lampen. Weiterhin, so behaupte ich, habe ich auch einen Anspruch gegen Henry Goebel für einen Teil des Geldes, das er von William C. Dreyer erhielt, eine Sache, die ich unten fortführen werde. Den elektrischen Dynamo, den ich gekauft hatte, war mir nie mehr möglich zu verkaufen. Er war in einem verstümmelten Zustand, als ich ihn endlich von Herrn Goebel zurück hatte, wie unten erklärt. Die Maschine, Wellengestänge und Keilriemen verkaufte ich, und der Ertrag von achtzig Dollars ($80) ist das einzige Geld, dass ich je von der Summe zurückerhielt, die ich, wie oben erklärt, ausgegeben hatte. Nachdem ich aufgehört hatte, irgendwas mit Herrn Goebel noch zu tun zu haben, wegen der Gründe die ich erklärt habe, was im Mai 1882 geschehen war, versuchte ich von ihm die Maschine und die Dynamoanlage, die mir ja gehörten, zurückzubekommen. Aber Herr Goebel verweigerte es, diese aufzugeben. Worauf ich meinen Anwalt, Mr. Cromwell G. Macy, Broadway Nr. 263, New York Stadt, anwies, ein gerichtliches Verfahren gegen Herrn Goebel einzuleiten. Das wurde gemacht, und das Ergebnis war, dass ich den Dynamo, Maschine, Wellenleitungen und Keilriemenscheiben zurückbekam. Mir wurde eine Eidesstattliche Erklärung von Henry Goebel gezeigt, beglaubigt am 31. Januar 1893, im sogenannte Beacon-Fall, von dem ich wie folgt zitiere: „Nachdem die American Co. mir einen Dynamo in meinen Laden gestellt hatte, hatte ich mir angewöhnt meinen Laden zu einer Art Experiment zu beleuchten, und dafür benutzte ich alte Röhrenlampen meiner eigenen Fertigung, die ich viele Jahre zur Hand gehabt hatte.“ Mir wurde auch eine Eidesstattliche Erklärung von Henry Goebel Junior gezeigt, zum selben Fall, am 14. Januar 1893 aufgenommen, aus der ich wie folgt zitiere: „Wir hatten nie einen Dynamo, ausgenommen während der Zeit, als mein Vater für die American Gesellschaft arbeitete. Für diese Zeit überstellte uns die Gesellschaft einen Dynamo, aber den holten sie wieder weg, als mein Vater deren Anstellung verließ.“ Mir wurde außerdem eine Abmachung gezeigt, die einer Eidesstattlichen Erklärung von Peter H. Fox, aus diesem Fall, angehängt ist, die der Anstellung von Henry Goebel bei der American Elektrolicht Gesellschaft für sechs Monate diente, vom 5. September 1881 sowie für ein weiteres Anstellungsjahr als Option der besagten Gesellschaft. Ferner habe ich Henry Goebels Eidesstattliche Erklärung in dem Beacon Fall, vom 12. Januar 1893, gesehen, worin er diese Worte verwendet: „Ich, für etwas mehr als ein Jahr, glaube ich, verkohlte Kohlen für diese Gesellschaft (er meinte besagte American Gesellschaft). Was nun Henry Goebel inzwischen in Bezug auf den Dynamo erwähnte, genau wie die Erklärung von Henry Goebel jr., unterscheidet sich von meiner Erinnerung. Während jener bestimmten Zeit, von der hier die Rede ist, glaube ich, hatte er überhaupt keinen Dynamo, außer, ganz sicher, denjenigen, den ich gekauft und ihm zur Verfügung gestellt hatte, gerade, wie ich es bereits oben erklärte. Mir wurde außerdem die Eidesstattliche Erklärung von Herman R. Bossier, in diesem Fall, gezeigt, datiert auf den 6. März 1893, aus der ich so zitiere: „Für Goebels Benutzung für seine Lampenanfertigungen bauten wir ihm einen kleinen Dynamo in seinen Laden in der Grandstraße.“ Nach meiner Überzeugung kann das nur gewesen sein, wenn überhaupt, nachdem ich meine Beziehungen mit Goebel beendet hatte, wie im Folgenden fortgesetzt wird.
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Die öffentliche Ausstellung und die Zeitungsberichte davon, die oben erwähnt wurden, versagten nämlich, einen Kunden zum Kauf der Patente zu bewegen, sodass Herr Goebel und ich im Mai 1882 beschlossen, eine Firma zu gründen, diese Goebelerfindungen und -Patente selbst auszubeuten. Wir sahen die Zeit verstreichen und dass kein Kunde erschien. Ich war besorgt, etwas aus meiner Investition von Zeit und Geld, zu machen. Und Herr Goebel war ebenfalls ungeduldig, Geld und Ertrag für seine Anstrengungen rauszuholen. Er wie ich, beide schlossen daraus, dass wir nicht mehr länger auf einen Investor warten wollten, sondern eine Firma zu gründen und zu versuchen, Anteile dadurch an das Publikum zu verkaufen. Wir dachten, dass die Ausstellung vom 29. April 1882, über die ja die „Times“ und die „World“ berichtet hatten, wie ich oben schon sagte, zusammen mit der beabsichtigten Beleuchtung des Cooper Instituts, die wir uns dann vorstellten zu veranstalten, und die Tatsache, dass Goebels Patentantrag für seinen „Spiralhalter“ eigentlich so gut wie zugelassen war (wie wir schon wussten), und die offensichtliche Begehrlichkeit des Publikums, in Elektrolichterfindungen zu investieren, uns ermöglichen würde, den Plan zu verwirklichen, Anteile an einer Firma verkaufen zu können. Wir beschlossen, dass die beabsichtigte Firma nach Henry Goebel benannt werden sollte, und, dass das ganze von der Firma Buff&Jones, Broadway Nr. 36 umgesetzt werden sollte. Darauf, ungefähr Mitte Mai, trafen Henry Goebel und ich uns im Büro dieser Agentur. Ich erinnere mich, dass der Herr den wir zu treffen wünschten, an dem Tag nicht da war und man uns sagte, wir sollten den nächsten Tag kommen. Ich machte darauf mit Herrn Goebel ab, dass ich bei ihm am nächsten Tag vorbeikäme, so dass er und ich noch einmal zusammen in das Büro gehen könnten. Ich bin sicher, dass die Sache, von der ich nun spreche, Mitte Mai 1882 war, wenngleich ich das exakte Datum nicht mehr weiß.
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An dem auf das obige Treffen folgenden Tag kam es zu den bestimmten Geschehnissen, die unversehens und für immer alle Beziehungen zwischen Henry Goebel und mir beendeten. Am Morgen des nächsten Tages ging ich also verabredungsgemäß bei Henry Goebel vorbei, aber sein Sohn Henry sagte mir, dass sein Vater ausgegangen sei. Darauf ging ich zum Büro von seinem Anwalt, Herrn Paul Goepel. Wie ich schon erklärt hatte, gab er Goebels Patente heraus und ich bezahlte dafür, und so war ich durchaus berechtigt, mich danach zu erkundigen und ihn dazu aufzusuchen. Ich sah Herrn Goepel und er sagte mir, dass Henry Goebel bereits vor mir, an diesem Vormittag, dagewesen war, und dass er, Goepel, sich von Goebel getrennt habe, infolge von dessen Auftritt. Herr Goepel weigerte sich aber, mir zu sagen, was geschehen war. Ich dachte, das sei ziemlich befremdlich und ging sofort wider zu Henry Goebels Laden. So weit ich mich erinnern kann, war das mittags. Ich sah den jungen Henry Goebel. Der sagte mir, dass sein Vater oben sei mit einem Herrn Dreyer, der die Patente seines Vaters kaufen wolle. Das kam mir nun wiederum sehr komisch vor, weil ich niemals vorher von Herrn Dreyer gehört hatte, oder von irgend so einem beabsichtigen Verkauf der Goebelpatente. Ich entschied mich, abzuwarten, bis Henry Goebel und Herr Dreyer nach dem Gespräch die Treppe herunter kämen. Nach einiger Verzögerung kamen sie herunter und betraten den hinteren Teil des Ladens, wo ich mich aufhielt. Henry Goebel stellte mich gewöhnlich immer allen vor, die ich dort in seinem Laden traf. Aber bei dieser Gelegenheit machte er das nicht so. Das traf mich auch, wie etwas Fremdes. Dieser Herr, der bei Henry Goebel war und mit dem ich hinterher bekannt wurde, war Herr William C. Dreyer. Er ging ohne zu stoppen durch den Laden auf die Straße, und als er das machte kam Henry Goebel eilig und aufgeregt zu mir und begann mich in großer Erregung und Leidenschaft zu beleidigen. Er führte sich auf, als sei er verrückt. Ich wusste nicht, was ich damit anfing. Mir fiel ein, was Paul Goepel mir über den Ärger erzählt hatte, den er mit Goebel an diesem Morgen gehabt hatte, und dass der junge Henry Goebel mir gerade erzählt hatte, dass derjenige, der mit seinem Vater oben war, die Patente von seinem Vater kaufen wollte. Ich wusste natürlich, dass Goebel nur zwei Patente hatte, und dass mir von einem ein halber Anteil gehörte. Ich war aber selbst so erregt, dass ich ohne noch zuzuhören oder meinerseits zu argumentieren, ich mich entschied, sofort in Paul Goepels Büro zurückzueilen, in der Hoffnung, durch ihn herauszufinden, was Alles hinter diesem überraschenden und gewaltigen Zorn Henry Goebels steckte. Ich traf Herrn Goepel auch an und teilte ihm all das, was gerade in Henry Goebels Laden geschehen war, mit. Daraufhin erklärte mir Herr Goepel, angesichts dessen, was ich ihm berichtete, er würde sagen, was zwischen ihm und Henry Goebel an dem Morgen passiert war, obwohl er sich vorher noch dagegen geweigert hatte. Er sagte also, dass Henry Goebel an dem Vormittag nach ihm gefragt hatte und darum gebeten hatte, seine Übertragung von der ungeteilten Anteilshälfte an der Erfindung und in dem Patentantrag, an mich, bezüglich Goebels „Spiralhalter“, sehen zu können. Ich beschreibe nun das formale Instrument zur Übereignung, von dem ich bereits oben sprach, und das hier angehängt ist, bezeichnet als „J. W. K. Beweisstück D“. Diese Abtretung, die in Herrn Goepels Gegenwart am 22. Dezember 1881 ausgeführt worden ist, war in Herrn Goepels Obhut belassen, und war also in seinem Besitz. Herr Goepel sagte mir, dass er keinerlei Verdacht hatte, als Herr Goebel nach der ÜbereignungsurkunDe gefragt hatte, und dass das Dokument aus dem Sicherheitsschrank gebracht worden sei und Goebel ausgehändigt wurde. Er sagte, dass Goebel, so, wie er das Papier in die Hände bekam, es entzwei riss, und er es nochmal zerreißen wollte, als Paul Goepel ihn packte und gewaltsam das Übereignungspapier wegnahm. Herr Goepel erklärte weiter, dass er Henry Goebel gleich am Arm griff und ihn vorwärts zur Tür schubste, während er im klar machte, er, Goebel, hätte es besser wissen müssen, wie man sich benimmt, und dass er ihN, Paul Goepel, dadurch in Schwierigkeiten brächte. Herr Goepel fuhr noch fort, dass er zu Goebel gesagt habe: „Sie betreten dieses Büro hier nie wieder. Ich will mit Ihnen nichts mehr zu tun haben.“ Herr Goepel sagte mir dann auch, dass die beiden durchgerissenen Teile der Übereignung, die der gesamten Länge nach gerissen waren, wieder zusammengeklebt worden sind und das Dokument ist hier im Anhang als „J. W. K. Beweisstück D“ bezeichnet. (Vgl. Kopie des Originaldokuments LICHTGESCHWINDIGKEIT 7790). Ich war erstaunt darüber, was mir Herr Goepel berichtete, wie oben schon bemerkt, und zuerst konnte ich es gar nicht verstehen. Nach weiterer Überlegung allerding wurde mir klar, dass Henry Goebel sich eine Chance ausgerechnet hatte, die Patente zu einem hohen Preis an Herrn Dreyer zu verkaufen und wollte versuchen, es so zu machen, mich auf diese Art um meinen Anteil zu bringen. Ich habe inzwischen herausgekriegt, dass mein Verdacht richtig war, jedenfalls so weit es das Ziel betraf, die Patente an Herrn Dreyer zu verkaufen. Ich habe Herr Dreyers Eidesstattliche Erklärungen in dieser Sache gelesen, und bemerkte besonders, dass Herr Dreyer erklärt, dass Henry Goebel ihm nichts davon gesagt habe, dass irgendjemand anderes einen Anteil an einem der Patente hielte. Offenkundig beabsichtigte Goebel diese Tatsache zu verschweigen, und hatte sich entschieden, mich um meinen Anteil zu bringen. Nachdem ich diese Eidesstattlichen Erklärungen von Herrn Dreyer gelesen hatte, war ich um so mehr davon überzeugt, dass Goebel dachte, er habe eine Chance, eine große Summe Geldes durch den Verkauf seiner Patente, an Herrn Dreyer, zu machen, und dass er wütend darüber war, den Ertrag mit mir würde zu teilen haben. Nach dieser Unterredung mit Herrn Goepel glaubte ich, dass Henry Goebel mich unehrlich behandelt hatte und dass ich nichts mehr mit ihm zu tun haben wollte. Ich besprach die ganze Sache mit meiner Frau, und wir waren beide gemeinsam der Auffassung, dass ich sofort mit Goebel alle Beziehungen abbrach. Ich hatte allerdings das Gefühl, dass unsere Freunde und besonders die gemeinsamen Freunde, von Goebel und von mir selbst, in dieser Angelegenheit herangezogen werden sollten. Deshalb entschied ich mich, zwei Herren dazu einzuladen, die lange unsere gemeinsamen Freunde, von Herrn Goebel und mir, gewesen waren, mit mir in Herrn Paul Goepels Büro zu gehen. Da wollte ich ihnen in dessen Gegenwart mitteilen, warum es so gekommen ist, dass ich das Vertrauen in Henry Goebel verloren hatte und, warum ich entschieden hatte, nichts mehr mit ihm zu tun zu haben. Demgemäß nahm ich am folgenden Tag Herrn Charles Boss und Albert Janicke, damals und noch jetzt Einwohner der Stadt New York, in Herrn Paul Goepels Büro mit. Und ich erzählte ihnen in dessen Gegenwart, was passiert war, und dass ich mit Henry Goebel am Ende war. Beide billigten meine Entscheidung. Ich habe Henry Goebel seit dem Tag nicht mehr gesehen. Ein Jahr nach diesen obigen Ereignissen, das ist noch anzumerken, am 16. Juli 1883, wurde mir eine Vorladung für einen Prozess bei einem Gericht der Stadt New York zugestellt. Henry Goebel war der Kläger und Paul Goepel und ich waren die Beklagten. Ich fragte dazu bei Herrn Goepel an, und er sagte mir, dass er eine ähnliche Vorladung bekommen habe. Doch ich wusste nicht, warum, und Herr Goepel sagte mir, dass er nicht wusste, warum Goebel uns verklagt habe, ohne vorherige Forderung und ohne dass ein Klagegegenstand in der Anklage von Goebel vorgebracht worden war. Herr Goepel und ich zogen Herrn Louis Raegener, einen Anwalt von New York Stadt und neuem Partner von Herr Goepel, hinzu, um in unserem Namen aufzutreten. Ich erinnere mich, dass ich ihm eine Mandatsgebühr von 25 Dollars dafür zahlte. Zunächst wollte ich die Vergewisserung von Herr Goepels Anwalt, welches der Klagegrund Goebels gegen uns war. Doch kein Klagegrund wurde je geliefert und keine weiteren Schritte wurden je von Goebel unternommen. Und ich bin heute noch völlig ahnungslos, warum Goebel uns verklagt hatte.
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(Korrektur-Einschub J.W. K.):
Ich habe die Eidesstattliche Erklärung von Albert Janicke gelesen (der selbe Herr, der oben erwähnt ist), die von ihm, für die Beklagten in diesem Fall, am 8. Februar 1893, gemacht worden war, und ich zitiere, wie folgt: „Ich kenne ihn (Henry Goebel) außerdem als „ein Mann von hoher Ehrlichkeit und Wahrheit, und ich würde mich deshalb auf Alles verlassen, was er sagen würde“. Am 5. April 1893 fragte ich bei Herrn Janicke an, ob er sich an unser Gespräch mit Paul Goepel, das ich oben beschrieb, erinnere. Zuerst erinnerte er sich nicht daran, aber nach einem kurzen Gespräch, in dem ich ihm das Ereignis wieder in die Erinnerung zurückrief, sagte er, dass er „sich daran erinnere.“. Daraufhin fragte ich ihn, wie er denn so hoch über Goebels Charakter sprechen könne, angesichts dessen, was in dem Gespräch aufgedeckt worden war. Er erwiderte Folgendes: „Es war eine gute Weile her und ich hatte es ganz vergessen. Außerdem ist Herr Goebel ein Freimaurerbruder, ein Mitglied meiner Loge, und meine Loge unterstützt ihn im Freimaurerheim in Tappan, wo Goebel wohnt. So fühlte ich mich verpflichtet, ein gutes Wort für ihn einzulegen. Andere haben es auch gemacht und ich wollte es genauso wie sie machen. Aber, als ich die Eidesstattliche Erklärung abgab, hatte ich „das ganze Gespräch“ vergessen. Herr Janicke und ich hatten uns über etliche Jahre nicht mehr gesehen, vor dem Datum am 8. Februar 1893, als er seine Zeugenaussage abgegeben hatte, und ich habe keinen Zweifel, dass meine Angelegenheit seine Gedanken längst verlassen hatte. Am 5. April 1893 fragte ich auch in der Wohnung von Herrn Charles Boss, in der Zweiundachtzigsten Oststraße 161 New York Stadt, an, ihn zu sehen, mit dem Anliegen, herauszufinden, an was er sich von diesem Gespräch noch erinnert. Ich sah Herrn Boss‘ Sohn. Er sagte mir, dass sein Vater sehr krank mit einer Grippe wäre. Dass er schliefe und zu krank sei, mich zu sehen. So ging ich, ohne ihn zu sehen.
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Ich versuchte im Jahr 1882 mein Bestes, die drei ausländischen Patente mit Goebels Vakuumpumpe zu verkaufen, die ich oben erwähnt hatte. Ich versuchte es auch speziell mit der Hilfe von Herrn George A. Mason, zu der Zeit in New York Stadt.
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Er ging zu diesem Zweck, Patente zu verkaufen, nach Europa, und im Juli 1882 traf ich mit ihm Vereinbarungen, damit er versuchen sollte den Verkauf dieser Patente in England zu verhandeln. Über mehrere Monate war ich noch mit ihm in Korrespondenz, und widmete mich der Sache mit aller Aufmerksamkeit, die sie erforderte. Mein Ziel war, das Geld zurückzubekommen, das ich investiert hatte. Und obwohl ich zu der Zeit meine Beziehung mit Herny Goebel aufgegeben hatte und nichts mit ihm zu tun hatte, hatte ich keinen Zweifel, dass er jeden Plan billigen würde, durch den er an Geld käme. Aber Herr Mason hatte mit allen Versuchen keinerlei Erfolg und anfang 1883 gab ich alle Hoffnungen in dieser Richtung auf. Das beendete meine Versuche, irgendetwas aus diesen ausländischen Patenten zu machen.
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Vor dem Jahr 1881 hörte ich Henry Goebel niemals von Glühlampen sprechen. Über all die Jahre, die ich ihn vor 1881 kannte, während unsere Beziehung vertraulich war und ich Bescheid wusste, ich glaube, von Allem was er machte und woran er arbeitete. Ich kannte ihn nicht als jemand, der irgendeine elektrische Glühlampe hatte oder irgendein Werkzeug oder Apparate, solche Lampen zu machen, oder auch nur Ähnliches, noch hörte ich ihn je darüber sprechen über solche Sachen. Ich halte es für unmöglich, dass er irgend so etwas gehabt haben könnte, ohne dass ich das gewusst hätte, wenngleich mir gesagt wurde, dass er in diesem und in einem anderen Fall – bekannt geworden als „Beacon-Fall“ – beschworen habe, dass er elektrische Glühlampen lange vor 1881 gemacht und gebraucht hätte. Und das da keine Zeit gewesen wäre, als er in der Monroestraße wohnte und keine Zeit, als er in der Grandstraße lebte, bis 1880 und 1881, dass er keinen Nutzen aus den elektrischen Glühlampen zog. Ich bin sicher, dass er mit diesen Erklärungen falsch liegt, weil ganz sicher keine dieser Sachen je passiert waren. Ich hörte niemals davon, und in aller menschlichen Wahrscheinlichkeit hätte das nicht geschehen könne, ohne das ich das gewusst hätte.
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Ich habe verschiedentlich davon gesprochen, was von Herrn Paul Goepel, Herr Goebels Patentanwalt, gesagt und getan worden war. Und während der Vorbereitung auf diese Eidesstattliche Erklärung hatte ich mehrmals bei ihm wegen Informationen und Kopien von Papieren angefragt. Insbesondere bat ich ihn brieflich, um die Belege für die Amtsentscheidungen des U. S. Patentamtes in Verbindung mit Henry Goebels Antrag für eine „Verbesserung von Elektrolampen“, Seriennummer 42,403, mein Brief lautet so:
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„New York, 24. März 1893.
Paul Goepel, Besitzer:
„Sehr geehrter Herr, bitte senden Sie mir durch einen Überbringer Ihre Büroakte (einschließlich der Kopie der Patentbeschreibung, Zeichnung, Briefe der Patentablehnungen usw.) von dem abgelehnten Antrag von Henry Goebel, für eine Elektrolampe, aufgenommen am 23. September 1881, Seriennummer 42,403 und verbleibe,
Sehr aufrichtig, Ihr J. W. Kulenkamp.“
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Aber er verweigerte, mir zu geben, worum ich bat und verweigerte mir auch andere Informationen, die ich brauchte. Er sagte, es wäre ein Verstoß gegen die berufliche Verbindlichkeit für ihn, mir irgendwelche Papiere zu geben, die auf Angelegenheiten dieses alten Klienten, Henry Goebel, bezogen seien, ohne dessen Einverständnis. Darauf bat ich Herrn Paul Goepel, meine Aussagen hierzu in einer Eidesstattlichen Erklärung zu bestätigen, soweit ich gesagt hatte, was er gesagt und getan hatte. Aber er lehnte das ab, zu tun und schrieb mir den folgenden Brief:
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„New York, 30. März 1893.
Herrn J. W. Kulenkamp, New York:
Sehr geehrter Herr – In Beantwortung Ihrer Anfrage muss ich erklären, dass meine anwaltliche Verbindlichkeit gegenüber Herrn Henry Goebel, für den ich Patente angemeldet habe, mich daran hindert, irgendeine Eidesstattliche Erklärung zu diesen Patenten und Sachen, Einzelheiten oder Ereignisse, die damit verbunden waren, abzugeben, die in irgendeinem der Edison-Gerichtsverfahren, an denen Goebel beteiligt ist, verwendet werden sollen. Deshalb muss ich es insgesamt ablehnen, irgendeine Eidesstattliche Erklärung die mit Herrn Goebels Sachen in Verbindung stehen, für die ich von ihm anwaltlich beauftragt war, abzugeben, auch bezüglich von solchen Fällen in denen Sie Gebühren und Aufwendungen bezahlt haben.
Ihr aufrichtiger Paul Goepel.“
Unterschrift J. W. Kulenkamp
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Vor mir am 5. April 1893 unterschrieben und geschworen
M. David Goldsborough, Notar
(Nr. 161), New York
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Unterschrift Goldsborough“
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xxx vorstehende Übersetzung ins Deutsche von der Original-Vorlage in US-Amerikanisch, die hier folgt – die angekündigten Zeitungstexte aus 1882 folgen weiter unten:
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„United States Circuit Court.
Eastern District of Missouri.
Edison Electric Light Company
Et al.
against
Columbia Incandescent Lamp Company et al.
in Equity (5. April 1893)
State of New York
City and County of New York, ss,:
John W. Kulenkamp, being duly sworn, deposes and says:
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I am sixtythree years of age, and am a German by birth. I came to this country in 1851, and have been engaged in business in New York City since 1852, over forty years, and reside there now. My business career during those forty years has been as follows: From 1852 to 1857 I was cashier and bookkeeper with Wintjen&Co., wholesale flour and feed dealers, West Street, New York City. In 1857 and 1858 I spent several months in Europe for my health. From 1858 to 1860 I was cashier and bookkeeper with Menken&Krone, wholesale flour and feed dealers, corner of Chambers and Washington Streets, New York City. In 1860 I was bookkeeper and cashier with Henry Harms, wholesale grocer, corner of Chambers and Washington Streets, New York City. From 1861 to 1865 I was the resident purchasing agent at New York City of Jaeger&Eggers, hardware dealers, Bremen, Germany. They dealt in a variety of hardware goods of American manufacture, and it was my business to purchase those goods here and send them to Bremen, Germany. From 1865 to 1881 I was connected with Francis Bolting wholesale wine and liquor business, No. 252 Washington Street, New York City. I was with him sixteen years. The first five years I was on a salary as bookkeeper and cashier, and at last eleven years I was a partner. During 1881 and 1882 I was engaged with Henry Goebel on his matters, as stated below in this affidavit, and during that time I carried on no other business, but gave all my time to said matters. From October, 1882, to December, 1887, I was employed by the Standard Gas Light Company, and East River Gas Light Company, of Astoria, Long Island. I occupied the various positions, in these companies, of cashier, bookkeeper, secretary and treasurer. The year 1888 I spent with the Rattan and Cane Company, 20 Vesey Street, New York City, as bookkeeper. From 1889 to 1891 I was travelling agent for the Magnus Gross Patent Process for Making Gas, New York City. Since 1891 I have been, and still am, with the New York & National Progress Bunching Machine Company No. 413. East 31 Street, New York City, I am bookkeeper and cashier, and have charge of the correspondence and office work.
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I know Henry Goebel. I first made his acquaintance in 1858. At that time he kept a jewelry and clock store, and resided at No. 271 ½ Monroe Street, New York City.
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He staid there until about 1872, when he moved to No. 500 ½ Grand Street. He remained there until 1877, and then moved to No. 468 Grand Street, where he carried on business and resided until after 1882, and , as I am informed and believe, until 1890. During all that time he kept a jewelry shop, and his family lived in rooms adjoining and over the shop, both in Monroe Street and at his two shops in Grand Street. I knew him intimately. My wife and I visited his family, and he and his wife and some of his children frequently visited us. He always did my clock and watch repairing, and I usually bought from him whatever I required in his line from time to time. In 1872 I bought from him a gold hunting-case lady’s watch and chain for my wife. Prior to that I had bought from him a gold watch and chain for myself. I remember particularly that while he was living at 271 ½ Monroe Street, my wife and I visited him at one time for three days, occupying the front parlor on the second floor, right over the shop. I remember that this room was lighted with gas. At Henry Goebel’s request I became God-father to his youngest son Willie. The ceremony took place in a Hall in the presence of many friends, but I do not now recall what Hall it was. In 1872, I was very ill at Hoboken, New Jersey, where I then resided. Henry Goebel and his wife visited my family at that time. I remember that before Henry Goebel moved from Monroe Street to Grand Street, in 1872, he talked it over with me – the question of his moving – and asked my advice. I adviced him to move, because I thought his trade would be better on Grand Street.
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He was always in the habit during all the time I knew him intimately – from 1858 to 1882 – of talking over his affairs with me. He was a great talker, and liked to talk about what he was doing and what his plans and hopes were. Both of us being German, we usually talked in German. Although both of us spoke English well. I enjoyed being with him and hearing him talk, and took an interest in what he was doing. He always seemed to have something new on hand to work at and to talk about. It has always been a matter of sincere regret to me that the events took place in 1882 which compelled me to break off my friendly relations with him. What those events were I shall state below. They were, however, of such a nature as to leave me no alternative, and I felt that there was nothing for me to do but to sever all intercourse with him. Since that time I have never spoken to him.
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Henry Goebel was an ingenious mechanic, and was always full of ideas about getting up new things. I remember a good many things he made. One was a hemmer and guage for a sewing machine. Another was an automatic figure with a wax head or face, for a well-known dentist on the Bowery, Doctor Proterre, to show the difference between a man’s mouth with no teeth at all and a mouth filled with artificial teeth. Still another was a telescope which he mounted on a wagon and used to exhibit in public places for a small charge. He showed me the crude plate of glass for the lens and told me that he made it himself. When he finally gave up exhibiting this telescope. I bought from him the pony which drew the wagon. I remember that he once showed me two telescope glasses which he said he had made and sold to a gentleman from Washington for two hundred dollars gold. At the time when his son Willie was christened and I acted as god-father, as mentioned above, Henry Goebel made a very brilliant light to astonish the friends who attended the ceremony. There was a narrow metal band, less than a half-inch wide, which burned away gradually and made a strong and beautiful light. I have since learned that this was nothing but a common laboratory experiment, the burning of a magnesium ribbon, but I was ignorant of such things, and it seemed to us all very wonderful. He had an electric call-bell with wires rigged up in his Monroe Street store. He would touch a wire and a bell would sound in a distant room, and he would thus summon different members of his family by a different number of touches. He was always full of plans for doing new things to amuse and surprise his friends, and was certainly, in my opinion, a very ingenious man.
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The first time Henry Goebel ever showed me an incandescent electric lamp, or spoke to me about any such thing, was in 1881. In those days people were all talking about the great future of electric lighting. Edison’s name was in everybody’s mouth, and it was the general opinion that great fortunes could be made out of inventions for incandescent electric lighting. Just at that time I was out of business, having sold out to my partner. I refer to Francis Bolting, with whom I had been connected for sixteen years, as I have already stated above. I thus had plenty of spare time, and I saw a good deal of Henry Goebel. About that time, probably in the summer of 1881, he showed me an incandescent lamp which he stated he had just made, also some carbons for such lamps, which he said were made out of bamboo, also lamp chambers made out of glass and shaped like a pear or balloon, and a vacuum pump to be used in making lamps, which he said he had invented. I remember particularly that he kept this vacuum pump covered with a cloth, and that he said the reason he concealed it in that way was so that it would not attract the attention of visitors from the American Electric Light Company. About that time, he was working for that company. These things which Henry Goebel showed and explained to me in 1881, coupled with my belief in his ingenuity and skill as a mechanic, made me l believe that he might make some inventions which would make him rich. Besides, I was attached to Mr. Goebel personally, and, for the sake of our long friendship, was disposed to aid him. I was fairly well off financially, which Goebel knew, so things were ripe for the events which happened in the Autumns of 1881, as set forth next below.
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In 1881 I resided with my wife (now deceased) at Springfield, New Jersey, about 16 miles from New York City, on the Morris&Essex Railroad. I remember that one evening in the summer of that year – I cannot fix the date accurately – I reached home from New York City at a late hour, and was told by my wife that Mrs. Henry Goebel had been out to see me. My wife said that Mrs. Goebel waited for me so long that she nearly lost her train, and that she, my wife, had to procure a carriage from a neighbor to get Mrs. Goebel to the train in time. My wife further said that Mrs. Goebel had been sent by her husband to ask me to come to New York, without a moment’s delay, to see him, and that it was about his making a contract with the American Electric Light Company for his services and inventions – a matter that would have to be decided at once. As soon as my wife told me this, and explained how excited and anxious Mrs. Goebel was, I decided to go to New York that very evening, late as is was. It was then after nine in the evening. I took a late train, and reached Mr. Goebel’s place on Grand Street that evening. He was at home, and we talked over the matter that had brought me there till a late hour. I cannot now distinctly recall what was said on that particular evening so as to distinguish it from other talks which I had with Mr. Goebel at other interviews about that time on the same general subject; but I remember perfectly well what passed between us at these talks I had with him on or about that particular date, and it was as follows: a man by the name of Crosby, who represented the American Electric Light Company, was then pressing Goebel to bind himself and his son Adolph to work for that Company for a year, and wanted an immidiate decision. Goebel told me that they were to pay him a salary of $25 or $30 a week, and his son Adolph $15 or $18 a week; also that the American Company wanted to make a contract for whatever inventions he, Henry Goebel, had thus far made and might make during the year. Goebel also told me that he was afraid to make any contract with that company and was particularly afraid to make an arrangement with them about his inventions or to let them aid him with money to take out his patents, because, he said, he thought that they might some time wrong him and appropriate his inventions. He told me just what inventions he had made, and did so with more detail than ever before. He showed and explained to me the vacuum pump which, he said, he had invented, for exhausting electric lamp chambers. He showed a glass tube about three and a half feet long, and containing mercury, which he said he had used to make a vacuum before he had perfected his vacuum pump. He went anew all over the subject of incandescent lamps, and told me that in the first lamp he had ever made he had used a carbon in the shape of a fiddle-bow, but he did not say that he had made this lamp prior to the time, nor was anything said about that lamp having been made at an earlier time than during his then continuing work and experiments on incandescent lamps. Neither at this time, nor at any other time, did he ever say anything about any early inventions and lamps, I mean earlier than along in 1881, and I had no reason to believe, and had no idea, that he had at any prior time had anything to do with incandescent electric lamps in any way at all. On this particular evening I now speak of, or in the other interviews between us at about that time, he told me that his trouble was that if he had the money, he certainly would not make any arrangements with the American Company about his inventions, as he believed that they would turn out to be of great value. I remember that the particular thing he dwelt on was that he was making improvements and discoveries which were better than anything done before by anybody else.
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He laid no claim to being an early inventor and said nothing about having invented the incandescent lamp before Edison. That was not the line of his talk. What he told me was that in connection with the work on incandescent lamps, which he was doing, he was discovering and inventing new things which would turn out to be better than anything then known, and of great value, and that all he wanted was money enough to get out the patents and pay expenses, without trying himself up to any corporation. He referred particularly to his vacuum pump, and to an improved way to make incandescent lamps. I do not recall just what the details of these improvements were as he then explained them, but I know that they were all afterwards embodied in the applications for patents made by Mr. Paul Goepel, which I shall speak of further on. Mr. Goebel did not claim that he was the first inventor of the incandescent lamp, nor did he ask for money to contest the question of such invention. All he claimed was that by means of his inventions, better and cheaper lamps could be made, and he said that if he had the money to patent his improvements it would make him rich.
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I then decided to let Henry Goebel have the money to take out his patents. What he told me at the interviews I have just referred to, about his improvements in vacuum pumps and in the way to make better and cheaper lamps, coupled with my faith in his ingenuity, made me feel like aiding him. I could spare the money, and was glad to do Mr. Goebel this favor, and I believed it would help him to get rich. I agreed with him that it would be much better for him to own his patents than to be tied up by a contract of joint ownership with the American Electric Light Company. He was greatly pleased when I decided to let him have the money, and he at once went to work on the applications for the patents. He made his own selection of a solicitor to apply for the patents. He chose Mr. Paul Goepel, who at that time had an office in the Staats Zeitung Building, New York City. He was a stranger to me, but Mr. Goebel introduced me to him and told Mr. Goepel that I would pay for the patents he wished to take out, to which I assented in Mr. Goebel’s presence. The patents which Mr. Goebel actually applied for were three in number, the applications being as follows:
Henry Goebel’s Application, filed August 5, 1881, Serial No. 39,335, for an improved „Vacuum Pump,“ based on the Geissler system of vacuum pumps, so that the pump may be operated by unskilled hands. The patent on the application was granted January 24, 1882, No. 252,658. A copy of this patent is annexed hereto, marked „J. W. K. Exhibit A.“
Henry Goebel’s Application, filed September 23, 1881, Serial No. 42,403, for an „Improvement in Electric Lamps.“ The claims, as at first stated in the application, were as follows:
„1. The method herein described of evacuating electric lamps, consisting in exhausting the air from the interior of the bulb through a capillary tube in the solid neck of the same, next closing the outer end of the tube at two points, then disconnecting the bulb from the vacuum pump by cutting off the capillary tube intermediately between the clamps, and finally sealing the outer end of the capillary tube, substantially as set forth.
„2. An electric vacuum lamp, the bulb of which is provided with a solid glass neck, and that platinum conducting wires and a capillary exhausting tube, passing through the neck, substantially as specified.“
The Patent Office rejected this application October 29, 1881, holding that the first claim was met by T. A. Edison’s Patent No. 230,255, January 20, 1881, and that the second claim was met by English Patent No. 13,302 of 1850. The application was then amended, the two claims above mentioned being erased and the following claim being substituted therefor, to wit:
„An electric vacuum lamp composed of a glass bulb and a solid glass neck integral therewith, said neck being provided with a capilary exhausting tube and with conducting wires, substantially as described.“
The application was again rejected by the Patent Office, December 24, 1881. Mr. Goepel, the solicitor, then requested a re-examination. It was done, and under date of December 30, 1881, the case was again rejected, the above references to the Edison Patent and the English Patent being again cited. This ended this application, which had been rejected three times. It was then abandoned.
Henry Goebel’s Application, filed January 23, 1882, Serial No. 50,740, for a spiral holder for an electric incandescent lamp“. The invention consisted of an electric vacuum lamp in which the carbon conductor is secured into the spiral ends of the leading-in wires, said spiral ends forming a socket to hold the carbon, and cemented thereto. This application was in the first instance rejected on reference to several patents, and among them was Thomas A. Edison’s Patent No. 223,898, January 27, 1880. The application was amended after the rejection, and, finally, the patent was allowed May 20, 1882, and issued October 24, 1882, No. 266,358. A copy of this patent is annexed hereto, marked „J. W. K. Exhibit B.“
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These three applications I believe to be the only ones ever filed by Henry Goebel for patents relating to an Incandescent Electric Lamp or to any process of details for making one, or for anything whatever relating to an Incandescent Electric Lamp; and the above two patents are the only United States patents ever granted to him for inventions relating to any of those subjects.
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I paid the lawyer’s bill and disbursements for these three applications for patents. Mr. Paul Goepel was Goebel’s solicitor, as I have already stated, and my payments were all made to him. They amounted to $160. The details of these payments appear in a letter which Paul Goepel wrote me, dated March 23, 1893, in reply to a letter from me asking for the information. His letter is annexed hereto, marked „J. W. K. Exhibit C.“ On November 15, 1881, I also paid Paul Goepel the sum of $400 for patent fees and services in the applications for patents in England, France and Germany, in the name of Henry Goebel, inventor. These three foreign patents, which cover the same vacuum-pump invention as is embodied in the U.S. Patent No. 252,658, mentioned above, are as follows:
English Patent No. 5548,1881, December 19, 1881, in the name of Henry Goebel and John William Kulenkamp.
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French Patent No. 146,256, January 28, 1882, in the name of Goebel and Kulenkamp.
German Patent No. 18,292, May 30, 1882, in the name of Henry Goebel and John William Kulenkamp.
The „Kulenkamp“ mentioned above in the three patents, is myself.
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My arrangement with Mr. Goebel was that in consideration of my paying the expenses of procuring these three foreign patents, I was to have an undivided one-half interest therein and he was to retain the other half interest for himself. As regards the United States Patent for the same invention, No. 252,658, I never had any interest therein. Nor did I ever have any interest in the rejected application mentioned above, Serial No. 42,403, for an „Improvement in Electric Lamps.“ I paid the expenses, however, of both of these applications, as appears by Paul Goepel’s letter to me of March 23, 1893, mentioned above and annexed hereto as „J. W. K., Exhibit C,“ the statements in which I believe to be true; but I never had any interests in them, nor did Mr. Goebel ever promise me any interest. I advanced the money to apply for these patents, purely out of friendship for him and for the other reasons already stated above; and all I exacted from him was an oral promise that he would reimburse me when he got his patents. But Mr. Goebel has never paid back to me any part of these disbursements.
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The circumstances under which I advanced the money for the third U.S. Application, Serial No. 50,740, the „Spiral Holder,“ mentioned above, were different. Goebel was very much disappointed, because the Patent Office rejected his second application, Serial No. 42,403, for an „Improvement in Electric Lamps.“ That was the application which was rejected on account of the Edison and the old English Patents, referred to above, Goebel hoped to get a patent for this improvement, and laid great hopes on what he would make out of it. But his failure to get that patent, he said, would prevent him from making the large amount of money he had anticipated; he was much disheartened. Out of that money he was to repay me my disbursements. But he finally solaced himself by talking about the great possibilities of another important improvement he had made, namely the „Spiral Holder for an Electric Incandescent Lamp,“ spoken of above. He thought that if he could get a patent on that invention, it would enable him to make the money which he had hoped to make out of the other and he finally told me that if I would let him have some more money, that is to say, if I would pay for the application for a United States Patent on this invention for a „Spiral Holder,“ he would assign to me an undivided one-half interest therein. I agreed to this and advanced the money, as appears also by Mr. Paul Goepel’s letter marked „J. W. K. Exhibit C.“ Mr. Goebel assigned to me the said one-half interest by a formal instrument of assignment, dated December 22, 1881. This assignment was drawn by his lawyer, Paul Goepel, and was recorded in the U.S. Patent Office, June 5. 1882, Liber K 22, page 94, of Transfers of Patents. This assignsment is annexed hereto, marked „J. W. K. Exhibit D.“
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I was continually at Henry Goebel’s shop from along in August, 1881, until May, 1882. Being out of business and with nothing to do, also being intrested in Mr. Goebel personally, and having as additional interest in the matter because I was putting money into it. I gave most of my time to him and his incandescent lamp matters. He had a sort of laboratory arranged in connection with his shop and residence on Grand Street, which he told me was supported by the American Electric Light Company, in whose employ he then was. During this period he showed me how he made a sort of carbonaceous cement of Dixon’s stove polish, worked in a mortar such as druggists use, and told me that he sold this cement to the American Electric Light Company at a high price. He said that he had studied chemistry with the son of a Burgomaster at his native place in Germany. I remember that during some of these months he had the assistance of workmen at his shop, and he told me that they were employed by the American Company. Among these were one or two glass-blowers. I continued to give my time exclusively to these matters of Henry Goebel, as I have stated, from along in August, 1881, or thereabouts, until the middle of may, 1882, when I lost confidence in Mr. Goebel, and my relations with him terminated, as I shall explain further on. Even after this date I continued to give much of my time to my interests in his inventions, as I shall explain below, even as late as September, 1882, hoping that I could make something out of my investment, or, at any rate, get my money back; but I finally gave it up, and in October, 1882, went back into my old occupation. All the things which I have stated above as having been shown to me during this period, were shown to me in 1881 for the first time. Goebel had never shown any of them to me prior to that year. I do not believe that he had any of them prior to that time. My relations with him during the many years of our prior acquaintance had been such that I feel certain that he would have shown me and told me about these things if he had had them. I have no doubt of that whatever, and do not for one moment believe that he had ever made any incandescent electric lamps prior to 1881.
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The winter of 1881-2 passed, and Mr. Goebel had not been able to sell his inventions. He had hoped to sell them for a good sum, but he could not. Nobody wanted to buy. Accordingly, along in the Spring of 1882, he told me that a public exhibition might help the sale. His idea was, as he stated to me, that he would invite the reporters from the newspapers to be present. At that time everything relating to incandescent lighting was novel and of great public interest, and investors were said to be buying shares of stock in electric companies at high prices. He persuaded me to advance the money for this exhibition. The first thing he wanted for that and for the improvement and inventions he was working on relating to incandescent lamps, was an electric dynamo and a steam engine to run it. He told me that it would not be necessary to put in a boiler next door. I also consented to buy these things, the title thereto to remain in me. In the beginning of april, 1882, I accordingly bought, at Goebel’s request but for my own account, one Hochhausen No. 2 dynamo, for $300; also one 10 horse power new vertical engine for $300; and shafting, pulleys, hangers, belts and steam pipes and connections. I bought the dynamo, Henry Goebel being present, at Mr. Hochhausen’s – I think that this was the name – on Duane Street, near Elm Street, New York City. I remember distinctly the location of the store, and I also remember the salesman we dealt with. I think his name was Allen. The total cost of the dynamo, engine,shafting, and other things, including the requisite steam connections, was $800. The dynamo and engine were at once installed at Goebel’s place on Grand Street, and the plant for the proposed exhibition was soon ready. The exhibition finally took place on Saturday evening, April 29, 1882, at Goebel’s place at No. 468 Grand Street. The newspapers had been asked to send reporters, and several of them were present. I was there myself. So was Henry Goebel and many of our friends. A report of the exhibition was published the next morning, Sunday, April 30, 1882, in the „New York Times,“ and a copy of that publication, which I believe to be verbatim, is annexed hereto, marked „J. W. K. , Exhibit E.“ A report was also published on Monday, may 1, 1882, in the „New York World,“ and what I believe to be a verbatim copy is hereto annexed, marked „J. W. K., Exhibit F.“ At this exhibition there was nothing said, as I believe, about Henry Goebel having been the first inventor of the incandescent electric lamp, nor was anything said about his having invented or made incandescent lamps prior to Edison. Moreover, there is nothing of that sort in either of these two newspaper reports. If any reports were published except in the two papers I have mentioned. Mr. Goebel and those of us who were interested with him, explained to the newspaper reporters the improvements and inventions which the exhibition was intended to call attention to. They were the vacuum pump, the carbon to the wire by means of that spiral holder, and the liquid cement which Goebel invented. I think that there were some other small improvements of detail in making incandescent lamps, but I do not recall what they were. Prior to this exhibition, that is to say, in December, 1881, the Patent Office had finally rejected Goebel’s application for a patent on his lamp, as I have stated. Consequently, I believe, little was said at the exhibition about that invention. Immediately after the exhibition, I called on Mr. Peter Cooper, at Cooper Institute, and obtained from him permission to make an exhibition there of these same incandescent lamps, and Mr. Cooper stated that if the exhibition was satisfactory, he would give permission to light up the Institute. My recollection is, however, that no such exhibition was ever made, the matter having been afterwards abandoned.
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By May, 1882, my total investment in Goebel’s inventions amounted to about $1,500, in addition to which I had given my time exclusively to these matters for about nine months. These disbursements of mine included not only the $160 which I had paid to Goebel’s lawyer, Paul Goepel, for the U. S. patent, and the $400 which I had also paid him for the three foreign patents on the „Vacuum Pump,“ and the $300 for the dynamo, and the $300 for the engine, and perhaps a $100 for the shafting, pulleys, belting and steam connections, all of which I have already set forth in detail, but they also included other sums which I was spending on these Goebel matters from time to time. I always took and kept receipts for all the money I spent, but after the death of my wife I broke up housekeeping in 1889, and destroyed all my old and worthless papers which I never expected to need again, and these receipts were among them. As against these expenditures, I owned the dynamo, steam engine, steam fittings, shaftings, &c., also an undivided one-half interest in the U. S. patent on „Spiral Holder,“ together with an undivided one-half interest in the three foreign patents in France, Germany and England. Besides this, I have a claim against Henry Goebel for the advances which I made to his patent solicitor, Paul Goepel, in connection with the U. S. patent for the Improvement Vacuum Pump, No. 253,568, and in connection with the application for an improvement in electric lamps. Furthermore, as I maintain, I also have a claim against Henry Goebel for a part of the money which he received from William C. Dreyer, a matter which I shall set forth below. The electric dynamo which I bought, I was never able to sell. It was in a mutilated condition when I recovered it from Mr. Goebel, as stated below. The engine, shafting and pulleys I sold, and the proceeds, about eighty dollars ($80), are the only money I have ever realized on account of what I spent as above stated. After I ceased to have anything to do with Mr. Goebel, which was in may, 1882, and for reasons hereinafter given, I tried to get back from him this engine and dynamo plant, the title of which I had kept in myself. But Mr. Goebel refused to give them up. I thereupon instructed my lawyer, Mr. Cromwell G. Macy, No. 263 Broadway, New York City, to commence legal proceedings against Mr. Goebel. This was done, and the result was that I got back the dynamo, engine, shafting and pulleys. I have been shown an affidavit of Henry Goebel in what is known as the „Beacon Case,“ verified January 31, 1893, from which I quote as follows: „After the American Co. sent a dynamo to my shop, at 468 Grand Street, in about 1882, I used to light up my shop for a sort of experiment, and in that Lighting I used old tube lamps of my own make, that I had had on hand for a number of years.“ I have also been shown an affidavit made by Henry Goebel, Jr., in the same case, verified January 14, 1893, from which I quote as follows: „We never had a dynamo except during the time my father worked for the American Company. During this time the Company sent over a dynamo, but they removed it when my father left their employ.“
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I have been also shown an Agreement attached to the affidavit of Peter H. Fox in this case, providing for Henry Goebel’s employment by the American Electric Light Co. for six months, from September 5, 1881, and for an additional Year’s employment, at the option of said Company. I have further seen Henry Goebel’s affidavit of january 12, 1893, in said „Beacon case,“ wherein he used these words: „I, for something more than a year, I think, baked carbons for this Company“ (meaning said American Co.). Now, as regards what dynamo Henry Goebel had during the time mentioned, my recollection differs from these statements of his and of Henry Goebel, Jr. During the time spoken of, I believe that he had no electric dynamo whatever, save and except the one which I bought and supplied him with, as I have just stated above. I have also been shown the affidavit of Herman R. Bossier in this case, dated March 6, 1893, from which I quote as follows: „For Goebel’s use in making his lamps we installed a small dynamo at his place on Grand St. My belief is that this event took place, if at all, after I terminated my relations with Goebel, as hereinafter set forth. During my time the only dynamo he had was the one I bought and lent him.
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The public exhibition and the newspaper notices thereof, mention above, failed to bring a customer to buy the patents, so in May, 1882, Mr. Goebel and I decided to form a corporation to exploid these Goebel inventions and patents. We saw that time was passing, and that no customer appeared. I was anxious to make something out of my investment of time and money, and Mr. Goebel was also impatient to realize money on account of what he had done. He and I both concluded that we would wait no longer for a customer, but would form a company, and try to sell the shares of stock therein to the public. We thought that the exhibition of April 29, 1882, which had been reported in the „Times“ and „World,“ as I have just stated above, together with the proposed lighting up of Cooper Institute which we then contemplated doing, and the fact that Goebel’s applications for a patent on his „Spiral Holder“ had been or was about to be allowed (as we were informed), and the apparent eagerness of the public to invest in electric light inventions, would enable us to carry out this plan of selling shares in a corporation. We decided that this proposed company should be named after Henry Goebel, and that it should be brought out by the firm of Buff&Jones, No. 36 Broadway. So, about the middle of May, 1882, Henry Goebel and I met at the office of this firm to form this company. I remember that the gentleman we particularly wished to see was not there that day, and we were told to call the next day. I thereupon arranged with Mr. Goebel that I would call at his place the next day, so that he and I could together go again to this office. I am certain that the matters which I now speak of took place about the middle of May, 1882, although I cannot fix the exact date.
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The next day after the above meeting, the certain events took place which terminated at once and forever all relations between Henry Goebel and me. On the morning of that next day, I called at Mr. Goebel’s pursuant to the above appointment, but I was told by his son Henry that his father was out. I then went to the office of his lawyer, Mr. Paul Goepel. As I have already stated, he was taking out Goebel’s patents and I was paying for them, and I was in the habit of calling to consult with him about them. I saw Mr. Goepel, and he told me that Henry Goebel had been there that forenoon ahead of me, and that he, Goepel, had fallen out with Goebel in consequences of something the latter had done. Mr. Goepel refused to tell me what it was. I thought this was very strange, and I at once went to Henry Goebel’s store. To the best of my recollection, this was about noon. I saw young Henry Goebel. He told me that his father was upstairs with a Mr. Dreyer, who wanted to buy his father’s patents. This also seemed to me to be very strange, for I had never heard of Mr. Dreyer, or of any such proposed sale of the Goebel patents. I desided to wait until Henry Goebel and Mr. Dreyer came down from their upstairs interview. After some delay they came down stairs, entering the rear of the store where I was. Henry Goebel had always been in the habit of introducing me to everybody I met at his place, but he did not do so on this occasion. That also struck me as something strange. This gentleman who was with Henry Goebel, and whom I afterwards became acquainted with, was Mr. William C. Dreyer. He passed through the store into the street, without stopping, and as he did so, Henry Goebel came hurriedly and excitedly towards me and began to abuse me with great excitement and passion. He acted as if he were crazy. I did not know what to make of it. I remembered what Paul Goepel had told me about his having had trouble with Goebel that morning, and that young Henry Goebel had just told me that the party who was upstairs with his father wanted to buy his father’s patents. I also knew that Goebel had only two patents, and that I owned a one-half interest in one of them. I was excited myself, but without stopping to listen to Henry Goebel or to argue with him, I decided to hasten back at once to Mr. Paul Goepel’s office, in the hope that I might find out from him all about what this sudden and violent anger of Henry Goebel’s meant. I found Mr. Goepel in, and told him all about what had just taken place at Henry Goebel’s shop. Thereupon Mr. Goepel stated that in view of what I had told him, he would tell me what had taken place between him and Henry Goebel that morning, although he had previously refused to tell me. He then said that Henry Goebel called on him that forenoon and asked to see the assignment from himself to me of an undivided one-half interest in the invention and application for the patent relating to Goebel’s „Spiral Holder.“ I refer now to the formal instrument of assignment which I have already spoken of above, and which is attached hereto marked „J. W. K., Exhibit D.“ This assignment, which had been executed in Mr. Goepel’s presence on December 22, 1881, had been left in Mr. Goepel’s custody, and was then in his possession. Mr. Goepel told me that he suspected nothing when Mr. Goebel asked to see the assignment, and that he got the document from his safe and handed it to Mr. Goebel. He said that Goebel, as quick as he got the assignment in his hands, tore it in two, and was on the point of again tearing it, when he, Paul Goepel, seized him and forcibly took the assignment away from him.
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Mr. Goepel further stated that he at once took Henry Goebel by the arm and pushed him towards the door, at the same time telling him that he, Goebel, knew better than to act in that way, and that it would get him, Paul Goepel, into trouble. Mr. Goepel further told me that he said to Goebel: „Never enter this office again. I shall have nothing more to do with you.“
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Mr. Goepel also then told me that the two torn parts of the assignment, which had been torn lengthwise the whole length had been pasted together and is annexed hereto, marked „J. W. K., Exhibit D.“ I was astounded at what Mr. Goepel told me, as set forth above, and at first could not understand it. On further reflection, however, I made up my mind that Henry Goebel thought he had a chance to sell his patents at a great price to Mr. Dreyer, and was trying to deprive me of my interest in them, and had resorted to this way of doing it. I have since learned that my suspicion was correct, certainly so far as the intention of selling his patents to Mr. Dreyer was concerned. I have read Mr. Dreyer‘ s affidavits in this matter, that is to say, in the Beacon case and in this case, and I notice particularly that Mr. Dreyer states that Henry Goebel said nothing to him about anybody’s owning an interest. Evidently Goebel purposely concealed that fact and made up his mind to deprive me of my share. After reading these affidavits of Mr. Dreyer, I am more thoroughly convinced than ever that Goebel thought he had a chance to make a large sum of money by selling his patents to Mr. Dreyer, and that he was angry because he would have to divide the proceeds with me. After this interview with Mr. Goepel, I decided that Henry Goebel was treating me dishonestly, and that I would have nothing more to do with him. I talked the matter over fully with my wife, and we both determined that I ought at once to break off all relations with Goebel. I felt, however, that our friends, and more particularly those who were mutual friends of both Goebel and myself, ought to be consulted in the matter, so I decided to invite two gentlemen who had long been friends of both Mr. Goebel and myself, to go with me to Mr. Paul Goepel’s office, in order that I might tell them in his presence why it was that I had lost confidence in Henry Goebel and why I had decided to have nothing more to do with him. Accordingly, on the following day, I took Mr. Charles Boss and Albert Janicke, residents of New York City then and now, to Mr. Paul Goepel’s office, and in his presence I told them what had happened, and that I was through with Henry Goebel. They both approved of my decision. I have never seen Henry Goebel since that day.
About a year after the above events, that is to say, on July 16, 1883, a summons was served on me in an action in one of the Courts of New York City, Henry Goebel being plaintiff and Paul Goepel and myself being defendants. I called on Mr. Goepel about it, and he told me that a similar summons had been served on him. I did not know, and Mr. Goepel told me that he did not know, why Goebel had sued us, no prior demand on us having been made by Goebel and no complaint having been served with the summons. Mr. Goepel and I retained Mr. Louis Raegener, a lawyer of New York City and new partner of Mr. Goepel, to appear in our behalf, I remember that I paid him a retaining fee of $25. I asked him to at once ascertain from Mr. Goebel’s lawyer what Goebel’s claim against us was. No complaint was ever served in the suit, and no further steps were ever taken by Henry Goebel, and I am to this day entirely ignorant as to why Goebel sueds us.
(paranthesis for correction J. W. K.)
I have read the affidavit of Mr. Albert Janicke (the same gentleman as is mentioned above), made by him for the defendant in this case, dated February 8, 1893, and I quote from it as follows: „I know him (Henry Goebel) also to be „a man of high honesty and truth, and I would rely implicitly on anything he might say“. On April 5, 1893, I called on Mr. Janicke and asked him if he remembered the interview with Mr. Paul Goepel which I have described above. At first he did not remember it, but after a short talk whereby I recalled the event to his recollection, he said that he „did remember it“. I then asked him how he could speak so highly of Mr. Goebel’s character, in view of what was revealed at that interview. He replied as follows. „It was a good while ago, and I had forgotten all about it. Besides Mr. Goebel is a brother mason, a member of my lodge, and my lodge is supporting him at the Masonic Home at Tappan. So I felt obliged to speak a good word for him. Others were doing it, and I wanted to do what they did. But when I made the affidavit, I had forgotten all „about the interview“. Mr. Janicke and I had not met for several years prior to the date when he made his affidavit of February 8, 1893, and I have no doubt that my matters had passed out of his mind. On April 5, 1893, I also called at the residence of Mr. Charles Boss, No. 161 East Eighty-Second Street, New York City, to see him, for the purpose of finding out what he remembered about this interview. I saw Mr. Boss‘ son. He told me that his father was quite ill with the grip, that he was then asleep, and was too ill to see me. I then left without seeing him.
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In 1882 I did my best to sell the three Foreign Patents on the Goebel Vacuum Pump, which I have mentioned above. I tried particularly to do this with the assistance of Mr. George A. Mason, then of New York City. He went to Europe for the purpose of selling inventions, and in July, 1882, I made arrangements with him whereby he was to undertake to negotiate a sale of these patents in England. For several months thereafter I was in correspondence with him, and gave the matter whatever attention it required. My object was to get back the money which I had invested, and, although I had at that time severed my relations with Henry Goebel and was having nothing to do with him, I had no doubt but what he would approve of any plan whereby he could realize some money. But Mr. Mason did not succeed in doing anything, and early in 1883 I abandoned all hope in that direction. That ended my attempt to make anything out of these Foreign Patents.
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Prior to 1881, I never heard Henry Goebel speak of an incandescent lamp. Throughout all the years I knew him, prior to 1881, during which our relations were intimate and I had knowledge, I believe, of everything he was doing and working on, I never knew him to have any incandescent electric lamp, or any tools or apparatus for making such lamps, or to use or exhibit such lamps, or to have anything of the sort; nor did I ever hear him speak of such things. I cannot believe it possible that he could have had any such things without my knowing it, although I am told that he has sworn in this case and in another case known as the „Beacon Case,“ that he made incandescent lamps and used them long prior to 1881, and that there was no time when he lived in Monroe street, and no time when he lived in Grand street, up to 1880 and 1881, that he did not make use and exhibit incandescent electric lamps. I am sure he is wrong in making these statements, for certainly no such things ever happened. I never heard of them, and in all human probability they could not have happened without my knowing it.
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I have spoken several times herein of what was said and done by Mr. Paul Goepel, Mr. Goebel’s patent solicitor, and during the preparation of this affidavit I have several times called on him for information and copies of papers. I particularly asked him, by letter, for his office copy of the Official Proceedings in the U. S. Patent Office in connection with Henry Goebel’s application for an „Improvement in Electric Lamps,“ Serial No. 42,403, my letter being as follows:
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„New York, March 24th, 1893.
„Paul Goepel, Esq.:
„Dear Sir, Please send me by bearer your office file (including copy of specification, drawing, letters of rejection, etc.) of the rejected application of Henry Goebel for an Electric Lamp, filed September 23d, 1881, Serial No. 42,403, and oblige,
Very truly yours, J. W. Kulenkamp.
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But he refused to give me what I asked for, and refuses to give me other information wanted. He says it would be a breach of professional courtey for him to give me any papers relating to the matters of this old client, Henry Goebel, without the latter’s consent. I then asked Mr. Paul Goepel to make an affidavit corroborating my statements herein as to what I say he said and did. But he declined to do that, and wrote me the following letter:
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„New York, March 30, 1893.
„Mr. J. W. Kulenkamp, New York:
Dear Sir – In reply to your inquiry I beg to state that I feel that my professional obligation to Mr. Henry Goebel, for whom I procured patents, prevents me from making any affidavit about his patents and about any matters, details or events connected therewith, for use in any one of the Edison suits involving Mr. Goebel’s patents. I must, therefore, decline altogether to make any affidavit covering any of Mr. Goebel’s matters which I had charge of for him professionally, even as regard cases in which you paid the fees and expenses.
Yours truly, Paul Goepel.“
Signature by hand J. W. Kulenkamp
Subscribed and sworn to before me this 5th day of April 1893
M. David Goldsborough, Notary Public (No. 161), New York
Signature Goldsborough“
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The New York Times berichtete am 30. April 1882 / The New York World am 1. Mai 1882. Man kann lesen, dass Goebel hier die Presse und die Öffentlichkeit und potentielle Investoren (Dreyer) angelogen und getäuscht hatte. Goebel hatte kein Patent für die vorgezeigten Tuben-Lampen, die er von American-Light Lampenbauern hatte machen lassen. Bei der American Electric Light Co. baute man Glasbirnen mit Sockel-Entlüftung.
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Kopie nach dem Original aus New York Times vom 30. April 1882
Es hatte also Goebel am 30. April der Öffentlichkeit erzählt, er sei Patenthalter der für die Lampen notwendigen Patentrechte – Patente, die er aber nicht hatte, sondern Ablehnungen. Hier war KULENKAMP anwesend und hat auch so getan, also blühe jedem Investor reicher Gewinn. Dabei diente die Schau zunächst dazu, KULENKAMP bei Geberlaune zu halten.
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Quelle: asz-Archiv: The New York World vom 1. Mai 1882, Abschrift
xxx übersetzt aus dem US-Englischen von Dietmar Moews:
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Dietmar Moews meint: Ich habe in mehreren Jahren eine systematische Feldarbeit erstellt und vollkommen abgearbeitet. Ich verbinde damit den Anspruch, eine SOZIOLOGISCHE LEISTUNG meiner WISSENSCHAFT, empirische Soziologie im Geiste Alphons Silbermanns, vorbildlich aufzuführen.
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Ich kann hier die Fragen: Wie weiß ein Kleinstädter, was er für wahr hält? – an dem Springe-spezifischen Themenfeld zum Judenfriedhof und zum Idol Goebel beantworten.
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Ein Nebenergebnis sind meine Goebel-Feldarbeit und die Archivierung, die in Texteerfassung, Zuordnung im Idolisierungsprozess, Analyse und Interpretation ausgearbeitet wurde. Davon nun für einen Alltagsgebrauch Ergebnisse zu präsentieren ist schließlich einfach, erfordert aber mit geistige Teilnahme der Rezipienten.
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Damit steht die wissenschaftliche Erkenntnis und deren Publikation gegen die lebende Tradition vorhandener Vorurteile, gegen den vorhandenen Idolbedarf, gegen die LÜGENPRESSE und gegen die Schulen und die Lehrer in Springe, die sich nach wie vor herauslügen:
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Ich danke dem früheren Springer Horst-Günter Neubauer, meinem ambulanten Beatles- und Rolling Stones- und Aufklärungsfreund, schon von gemeinsamen Schul-Ferien am Ostseestrand her, der mir zunächst mit seiner Arbeitshypothese begegnet war, die Goebel-Aufklärung allein mittels der Internetzmöglichkeiten zum Erfolg bringen zu können. Er sendet mir auch heute gelegentlich Kurzkritiken und Anregungen zur LICHTGESCHWINDKEIT. Ich bedanke mich bei ihm, und werde jetzt hier Originaldokumente publizieren, die bis heute nicht durch Internetz zu finden und zu erreichen gewesen wären. Aber jetzt – er hatte also recht. Und vielleicht findet er am „FUNKTIONALEN DILETTANTISMUS“ des empirischen Soziologen zusätzlich gewisse Freude des Verständnisses der IDOLISIERUNG hinterm Deister.
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Es folgen weitere Dokumente.
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FINE E COMPATTO
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auf dem Dietmar Moews‘ Blog eingeblendete „Recommended Posts“ oder sonstige „Pseudoempfehlungen“ werden von WordPress
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gegen das Einverständnis des Eigentümers Dr. Dietmar Moews
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hier gezeigt und sind keine Empfehlungen von Dr. Dietmar Moews. Nichts davon wird i.S.d.P. von Dr. Dietmar Moews verantwortet. Dietmar Moews klickt diese „recommendends“ nicht an und liest nichts davon.
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Ab jetzt werden alle Dietmar Moews‘ Blog-Beiträge mit dem SLOGAN
FINE E COMPATTO deutlich beendet.
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Der Weser-Kurier in Bemen, der in LICHTGESCHWINDIGKEIT per Internetz als http://www.Weser-Kurier.de in einer privaten E-Mail bei mir in KÖLN ankam, berichtete kürzlich über
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BREMEN HORN-LEHE – ein neuerer Stadtteil, der von Natur eher knapp an Tradition und Altbestand lebt – leistet sich eine UNFUG-IDOLISIERUNG mit einer Ehrung einer nicht ehrenwerten NAZI-Kampagne, die über Siemens, Osram, Brockhaus, ZDF und ETZ andauert:
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Die einschlägige Fachpresse berichtete darüber als „Henry Goebel … the biggest fraud in electrification history“.
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Es geht um:
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„Betrüger prägt Straßennamen – Hochstapler als Namensgeber“
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Am 30. November 2017 schrieb der WESER KURIER-Redakteur Timo Thalmann über eine lokalpolitische Anregung des Bürgers Ralf Kusmierz.
Wikipedia und auch das Deutsche Museum führen noch heute nachgewiesene Falschdarstellungen über Heinrich Göbel weiter. Wikipedia hat seriösen Göbel-Forschern als voluntaristischen WIKIEPEDIA-Autoren den Sachbeitrag zum LEMMA HEINRICH GÖBEL sachwidrig, aber ohne Argumente, weggenommen.
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Ein zweifelhafter Göbelforscher in Springe, der Lehrer HC Rohde hat noch zur letzten BROCKHAUS-Ausgabe ehrgeizig daran mitgewirkt, dass „Göbel“ wieder als LEMMA „Göbel vs. Edison“ in diesem großen deutschen Nachschlagwerk gedruckt wurde. Worauf sich Rohde, am Ankauf dieser Göbel-Brockhaus-Ausgabe für die Bibliothek beteiligt, strahlend im Lokalblatt NDZ erschien.
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Heinrich Göbel 1818-1893 war Tagelöhner, der mit seinem Vater als Gartenarbeiter, genannt „Kunstgärtner“, zum Arbeiten mitging, Man zog zufuß über die Dörfer, schnitt Hecken, Gesträuch und Obstbäume. Heinrich Göbel hatte kaum Schulbesuch, keinerlei Berufsabschluss, schon gar nicht „Feinmechaniker“. Wie es der WESER KURIER darstellt, ist es unzutreffend und irreführend.
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Bemerkenswert ist Göbels Emigration, von Bremen, im November 1848 mit einem Zweimaster, vier monatige WINTER-Segelreise nach New York – mit Frau und zwei Wickelkindern war das ein Wahnsinn. Heinrich Göbel war mittellos – über persönliche Fluchtgründe oder Goldfieber ist konkret nichts überliefert – bestenfalls die preußische Übergriffigkeit gegen Hannover.
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Als Henry Goebel mietet er 1849, direkt an seinem Ankunftsort der Immigration nach USA, New York Manhattan, Lower Eastside, bald in der Monroestreet und in Grand Street 468, einen Laden bzw. ein kleines Wohnhaus mit Laden an. Der Laden trug bereits vom Vorbesitzer die Beschriftung „Optician“. Dort betrieb Goebel einen An- und Verkauf-Laden für deutsche Einwanderer, z. B. mit Kuckucksuhren oder gebrauchten Brillen.
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Die von Goebel in New York persönlich in Eidesstattlichen Versicherungen, gegenüber einer privaten Anwaltskanzlei, Witter&Kenyon, als Zeuge, vielfach dokumentierten Angaben zu seiner angeblichen Glühlampen-Vorerfindung um 1850, werden bis heute, sowohl bei Wikipedia, beim deutschen Museum und auch in der folkloristischen „Doktorarbeit“ von HC Rohde (2006) nicht korrekt dargestellt.
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Besseres Verständnis dieser Geschichtsfälschung ist indes leicht möglich.
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Man muss wissen, dass die harte deutsche Elektro-Propaganda mit einem Lampen-Göbel und erheblichem Propagandaaufwand, im Jahr 1929 öffentlich ausbrach. Es folgte die spätere NAZI-Propaganda und daran angeschlossen OSRAM, die ETZ und schließlich die deutsche Technik-Politik mit gezielter IDOLISIERUNG von GÖBEL versus EDISON, sowohl in der deutschen Öffentlichkeit wie vor Ort, in Springe am Deister, wo Göbel im Jahr 1818 geboren worden war.
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Nach dem Krieg fanden sich Alt-Nazis, die in Springe dann für Straßennamen, Göbel-Schule, Göbel-falsches Geburtshaus, Brockhaus-Eintrag 1954, sorgten. Mit dem Nachbau einer „4711-Glühflasche a la Göbel“, des Springer Architekts und Museumsmitgründers Günter Haupt, wurde diese Flasche in der Callies-Manthey-Rohde-Göbel-Vitrine im Museum aufgemacht. Damit „kam das Idol gut zur Geltung“. Schließlich auch die Anträge beim Bundespräsident Theodor Heuss und später bei der Briefmarken-Kommission im Bundesministerium, die dann in Postwertzeichen gipfelten, alsdann Johannes B Kerner im ZDF „Die größten Erfinder“, der deutsche Göbel vor Edison, steuern jetzt auf ein „Göbel 200“-Erinnerungsdatum hin – 1818-2018. Auch der heutige Bürgermeister der Stadt des Jahres 2017 hat bereits erklärt, er wolle Fachleute zu Göbel befragen.
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Wieder stehen Horst Callies und HC Rohde, diese ungelernten „Althistoriker der Elektrotechnik“ parat, die Springer Archive zu verleugnen. Rohde und Callies publizierten eine „Universitäts-Publikation ohne ordentliche Veröffentlichung“, nachdem sie die in Springe lagernden Dokumente ungelesen verkümmern ließen.
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Der Bremer WESER KURIER ist in Springe am Deister leider nicht so geläufig.
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Wir ehemaligen Schüler in der Springer Göbel-Schule sind eigentlich fassungslos. Es haben uns – insgesamt mindestens Tausend Lehrer aller Springer Schulen nach dem 2. Weltkrieg – über 50 Jahre lang vollgelogen mit dem Glühbirnen-Göbel. Zuletzt sogar ein Nachwuchs-Lehrer von Althistorikern der Leibniz Universität Hannover zum „Goebel-Doktor“ gemacht wurde. Vormann der Sprohde-Promotion Prof. Dr. Hauptmeyer ließ in der NDZ großkotzig akzentuieren: „Er hätte Göbel nicht Hochstapler genannt“. Na und? Hauptmeyer hat nicht die mindesten Doktoranden-Betreuungspflichten gegenüber Sprohde erfüllt. denn da Sprohde die vorhandene Quellenlage der Universitätsbibliothek Hannover nicht studierte und nicht nutzte, hätte zumindest sein „Betreuer/Doktorvater eines Externen Promovenden“ diesen Kandidaten auffordern müssen, diese Originalquellen in seine „Legende 2007“ zu integrieren. Dann müsste aber auch Hauptmeyer seine Nicht-Hochstapler-Hypothese in diesem Quellenmaterial stützen können – KANN ER NICHT.
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Motivation der Springer Schuljugend durch das große Vorbild – wie es all diese Lehrer als falsche Zeugen – vermutlich aus banalem spießbürgerlichen Opportunismus, nicht am LOKAL-IDOL zu rühren, mitmachten. So feierten wir viele Male „den großen Sohn der Stadt“.
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Man verblödete sich nicht, als noch im Jahre 2005 ZDF-Johannes B. Kerner HEINRICH GÖBEL zum größten namhaften Erfinder der Geschichte von den ZDF-Teilnehmern wählen ließ und es im ZDF verkündete. Wieder bezeugte der Springer Museumsverein des Goebel-Althistorikers Professor Horst Callies wider besseres Wissen diese Lüge.
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Und schön leuchtet die 4711 Glühflasche, die sich Museumsgründer Günter Haupt, etwa im Jahr 1972, selbst bastelte, die Osram als Werbe-Landschaftleuchte in Birnenform bis Hamburg am Berg der Göbel-Bastei von Springe am Deister aufstellte. Etwa im Jahr 1998 erneuert man die Osrambirnenform der Leuchte, in eine Flaschensilhouette, wie es eine solche „Glühflasche“ niemals gegeben hatte. Denn ein Parfümflaschen-Pressglas eignet sich gar nicht als gläsernes Gehäuse – nicht zur Glasbläsertechnik, nicht zur Verkabelung und nicht zur Evakuierung. Damals, 1854?, schon gar nicht.
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Dietmar Moews (hier der Autor) hat daraufhin, als ehedem Göbelschul-Schüler in Springe (1960-1966), ab dem Jahr 2004, da er bis 2008 zeitweilig wieder in Springe leben musste, das gesamte US-Edison-Prozesse-Material und das Archivmaterial in Springe erfasst, gelesen und ausgewertet. Darauf verfasste er ein wissenschaftliches Gutachten, eine systematische semantische Sekundär-Vollanalyse, die er nach Anfragen an das ZDF dem ZDF sowie dem Deutschen Museum überstellte.
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Das ZDF hatte sich zuvor behufs der KERNER-Show an den Brockhaus-Angaben zu Göbel festgehalten, dazu in Springe angefragt und schließlich vom Siemens-Museum München sowie vom Deutschen Museum den Lampen-Göbel bestätigt bekommen.
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Das Deutsche Museum hat auf das Gutachten des Jahres 2005 die „Göbel-Edison-Legende“ gestrichen und Dr. Frank Dittmann erklärte schriftlich (s. o.), dem Gutachten von Dr. Dietmar Moews, Dipl. Ing. vollumfänglich zuzustimmen und zu folgen: Besagter Heinrich Göbel habe keinerlei Anteil an der Glühlampenentwicklung und nicht an den einschlägigen Patenten.
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Idolbildung in Deutschland aus „Siemens vs GE, aus Göbel vs. Edison“, begründet die soziale Karriere der Bremer Straßennamen-Schilder von Horn-Lehe.
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Andererseits wurden im Schwung der Elektrifizierungs-Revolution des ausgehenden 19ten Jahrhunderts sowie der damals neuen internationalen Regelungen eines Patent- und Lizenzrechtes, zahlreiche internationale ELEKTRO-TECHNIK-Fachzeitungen gegründet, mehrere in USA, in Frankreich, in England, in Russland und in Deutschland. In diesen Elektro-Zeitschriften wurde ab etwa 1875 intensiv gestritten und diskutiert. Jeder Aspekt des möglichen Einsatzes von Elektromotoren anstatt von Muskelkraft sowie von den wirklichen Neuigkeiten der Elektrizität und der Elektrotechnik wurden international kommuniziert.
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An der Technischen Schule von Hannover war zu jener Zeit die Elektrizität und diese Debatten erwiesener Maßen noch nicht angekommen. Erste Fachnachweise erscheinen in Hannover erst kurz vor Ende des Jahrhunderts.
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Bei den Elektrolichtentwicklungen hatte man zunächst starken Strom und Bogenlampen für Freiluftbetrieb. Für geschlossene Räume kamen niedrigohmige oder hochohmige Auslegungen in betracht. Schließlich gaben die Niedrigohmer völlig auf, zu gefährlich, Starkstrom in Wohnhäusern usw. Von den Niedrigohmern blieben zwei Entwickler, der Engländer Lane-Fox und der Amerikaner Edison, übrig. Lane-Fox meldete 1878 das entscheidende Patent in England an, kannte den Trick der Division der Stromleiter, Platin in Glas, Vakuum, hochohmige Kohleglüher, niedrigohmiges Kupfer usw. Aber Lane-Fox schrieb mit seinem Patent in London an Edison, dass er aufgebe. Lane-Fox hätte zwar das Design und das Patent der Incandescent Electric Vacuum Lamp bereits 1878, doch sah er nicht die praktische Fähigkeit die höchst feinmechanische Arbeit auch nur für einen Prototyp hinkriegen zu können. Geschweige denn, daraus ein preisgünstiges Serienprodukt entwickeln zu können: Billig, Brenndauer, Transportfähigkeit.
Die Fachwelt nannte Edisons Starrsinn-Ziel: Ignis Fatuus (lat. sinngemäß blödsinnige aussichtslose, Begeisterung, jur. auch Unmöglichkeit).
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Edison schrieb daraufhin an Lane-Fox, er mache weiter. Edison hatte tausende Glühfaden-Materialien in Testreihen seines Labors, sämtliche Metalle, dazu Pflanzenfasern – schließlich hatte Edison den Bambushobel, die Bambusfaser, das Verkohlungswerkzeug, dazu einen „Air-washing“-Trick, wie er okkludenten Restsauerstoff dem Bambus-Carbon-Filament entziehen konnte, damit nicht in der evakuierten Lampe der Bambusfaden an Eigensauerstoff verglimmen sollte usw. Im Jahr 1879 erglomm die erste Edison-Prototyp-Incandescent Vacuum Lamp (Edison hatte inzwischen dampfmaschinengetriebene Elektromotoren als Stromlieferanten).
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Es wurden insgesamt drei Edison-US-Patente, 1879 und 1880, die technisch an Lane-Fox von 1878 anschlossen, für die erste massentaugliche Incandescent Lamp aus der Fabrik von Edison, der auch gleichzeitig die sämtlichen Applikationen, Leitungsnetze, Schalter, Generatoren usw. als Musterapparatur auf der CHICAGOER Weltausstellung rausbrachte.
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Sofort begannen Prozesse um die Patentberechtigung gegen die Edison-Patente. Edison und diverse Lampenbauer stritten. Denn alle brachten ohne Lizenzen Lampen auf den Markt, gebrauchten dabei Edisons Wissen, und behaupteten gleichzeitig aber, Edison habe Grundkenntnisse der Physik unter seine Patente gebracht, er beanspruche nicht patentfähige Qualitäten. Nach knapp zehn Jahren waren die umkämpften Patentqualitäten zugunsten Edisons endlich gerichtlich entschieden. Es war klar, dass Edison der Entwickler mit den entscheidenden Innovations-Leistungen war. Aber sein Schlüssel-Patent lief ende 1894 nun aus und Edison war darüber pleite gegangen bzw. inzwischen gezwungen mit seiner Konkurrenz eine GENERAL ELECTRIC zu fusionieren. Aber dadurch wurde neue Finanzierungskraft für die Lizenzprozesse gewonnen.
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Im Amerikanischen Case-Law kann man nicht mit höheren Urteilen die folgenden Prozesse präzendent gewinnen. So brachen weiterhin in anderen Rechtsspielen Lampenhersteller Edisons Prozessergebnis – in St. Louis anders als in Chicago, in Boston, in New York. Die wichtigen Patente um die Glühbirne stammen also von 1878, 1879, 1880 ff.
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Erst zwei Jahre später trat erstmals Goebel in New Yorker Tageszeitungen (z. B. NY Times) als Patenthalter auf. Machte eine öffentliche Präsentation in seinem Laden. Und verkaufte Investoren (Kulenkamp sowie Dreyer) gegen erhebliche Versprechungen Anrechte an erhofften späteren Erträgen, die Göbel eine kleine Dampfmaschine und einen Stromgenerator (Kulenkamp) kauften. Das scheiterte. Und im Streit – im Jahr 1885, um die verdorbenen Investitionen wurde Göbel letztlich als Lampen- und Patentbetrüger vor dem New Yorker Bezirksgericht verklagt und als schuldig verurteilt. Hiervon wissen Leute in Springe nichts – schließlich war Goebel Amerikaner in New York.
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Wir befinden uns jetzt zehn Jahre später, 1890 -1894, wo immer noch Lizenzdiebe aktiv waren. Edison, inzwischen pleite gegangen und von Konkurrenten zu General Electric aufgekauft, prozessierte noch immer auf seine Lizenzansprüche (während die Elektro-Birnen außerhalb Edisons Lizenzrecht längst neuere Techniken am Markt hatten).
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Hier (im Jahr 1882, erstmalig, ohne Anklang) treten Heinrich Goebel Sr. samt Söhnen, einer, Henry Goebel Jr., als falsche bezahlte Zeugen auf und behaupteten, was sie bereits vorher, im Jahr 1882 angeblich versucht hatten. Der alte Goebel behauptete, er habe bereits in den 1850er Jahren eine Vakuumlampe in einer Parfümflasche mit einem Bambusfaden gebaut und mit einer selbstgebauten Zink-Säure-Batterie zum Leuchten gebracht.
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Das behaupteten dann hundert Jahre danach die Springer Göbel-Idolisierer, Callies und Co. genau so. Man machte daraus im Jahr 1954 ein riesiges Stadtfest in der „Lichtstadt (und damals Kreisstadt) Springe am Deister“.
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Doch es gab keinerlei Beweise, außer die Zeugenaussagen von Goebel selbst. Jedoch, zehn Jahre später, wo es um die Verjährung der Lizenansprüche Edisons ging, boten die New Yorker Anwälte Witter & Kenyon AFFIDAVITS auf, die im Zentrum einer „Goebel-Defense“ genannten Zeitverzögerungs-Strategie standen, in die Elektro-Rechtsgeschichte eingegangen sind. Dazu brachte man 142 Leute aus Goebels Nachbarschaft, die sich genau erinnerten, wie angeblich vor etwa 40 Jahren Goebel das elektrische Licht erfunden habe.
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Immerhin diente also diese „Goebel-Defense“ (unerwiesene Vorerfindung von Bambus-Glühfaden) zur Prozessverschleppung.
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Die vorhandenen Dokumente zeigen Alles sehr klar. Im Jahr 1892 engagierte der Lampen-Lizenbrecher BEACON VACUUM PUMP in Boston den alten Henry Goebel Sr., um in der Lampenfabrik Boston Beweisstücke von Hand, mit den Originalwerkzeugen, herzustellen, um diese dem Gericht vorlegen zu können. Manko war, dass Goebel nicht das technische Wissen und nicht die handwerklichen Fähigkeiten dazu besaß. Er konnte keine Bambusfaser verkohlen, er konnte kein Glas blasen oder Glasröhren ablängen, er konnte nicht evakuieren und keinen Vakuumabschluss schaffen. Kurz, nichts ging und nichts konnte gehen. Goebel wusste auch nichts vom okkludenten Sauerstoff und vom „air-washing“. Am Ende haben die besten Lampenbauer von BEACON selbst einige Exemplare nach Goebels Angaben zu machen versucht. Doch auch diese Glühlampen glimmten nur wenige Sekunden bzw. immer verglühten die Kohlefäden (am Eigensauerstoff).
Diese „Beweisstücke“ existieren noch heute in einem US-Museum (Fordmuseum). Beacon produzierte dann im Jahr 1893 weitere „Beweislampen“ die dem technischen Stand von 1893 entsprachen und längere Brenndauern schafften als die Edisonlampe von 1880.
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Dahinter steckte schließlich, dass Goebel Sr. und einige Söhne (er hatte 13 oder 14 Kinder) bei der zeitweiligen Manhattan-Lampenfabrik American-Electric-Light Arbeitsverträge hatten. Goebel Sr. als Glüh-Kohlenhersteller, verlor bereits nach den vertraglichen sechs Monaten diese Anstellung wegen Unfähigkeit. Goebel hatte aus Edison-Bruchlampen Bambusfäden entnommen und als Eigenproduktion vorgelegt. Aus dieser Zeit, 1882, hatte Goebel Sr. seine Laienkenntnisse angeschafft, die er versuchte auch durch vielfache betrügerische Patentanmeldeversuche unter eigenes Patentrecht zu bringen. Das Petenamt hatte ihn sofort durchschaut und es gelang ihm bzw. seinen Patentanwälten (von der deutschen Freimaurerloge, in der Goebel 30 Jahre Mitglied war, bis er auch da wegen Betrügereien rausflog) nicht, ein verwertbares Lampenpatent zu erwerben – in der deutschen Loge gelangen Göbel dann mit kriminellen Manipulationen, die Lage auf seinen Logenbruder Kulenkamp umzulenken, der dann beleidigt seine „deutsche Heimat“, wo er selbst zeitweilig Präsident gewesen war, austrat.
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Der Weser Kurier berichtet jetzt am 30. November 2017, Goebel sei kurze Zeit bei Edison angestellt gewesen. Das ist definitiv unzutreffend. Goebel war kurz bei einer feindlichen Ausgründung zweier ehemaliger Edison-Laboranten, die das Edison-Wissen geschäftlich zu nutzen versuchten, aber scheiterten – bei der American Electric Light (der Arbeitsvertrag sowie die Kündigung liegen vor).
Doch, wen es interessiert, der kann an den drei vorhandenen Goebel-Patenten sehen, welch ein Hochstapler Goebel war. Er hatte bspw. in einer gezeichnet dargestellten Glaslampe, die wirklich kein Glasbläser machen könnte, einen Draht abgeflacht. Auf diese Drahtabflachung hat Goebel im Jahr 1882 das Patent beantragen lassen und für sich und Kulenkamp (one-half to Kulenkamp) erhalten. Das Patent hieß „Incandescent Lamp“, „Glühlampe“. Doch hat die Patentqualität nie jemand gebrauchen können. Goebel selbst hatte nicht mal einen Prototypen von dem Gespensterding.
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Bremen Horn-Lehe? Goebel hat nicht prozessiert. Er war lediglich als Falschzeuge von Anwälten mit affidavits gegen Edison zur Prozessverschleppung in Stellung gebracht worden. Goebel wurde wegen Falscheides usw. hinterher nicht mehr gerichtlich belangt, weil er im Dezember 1893 starb. Sein falscheidesschuldiger Sohn Henry jr. wurde als Zeuge folglich gerichtlich als Lügner/Betrüger disqualifiziert. Der erzählte vor Gericht auch, dass sein Vater ein Hochstapler war, der rein gar nichts handwerklich zustande bringen konnte. Und Henry Jr. erzählte auch – wie es in den Gerichtsdokumenten steht – dass er von Lampenfirmen zum Falschaussagen bestochen (Bribery) worden war.
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All das Vorstehende ist in den vollständigen Zeitschriftensammlungen der Technischen Universitäten zu sehen. Ich habe sie alle von vorne bis hinten durchgesucht und jede Note mit oder zu Heinrich Goebel und zu der Entwicklungsgeschichte der Elektrolampen studiert.
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Inzwischen lagern in Springe viel etwa Tausende Blatt Original-Gerichts-Kopien und Abschriften-Kopien davon, die ich gelesen und größtenteils zusätzlich als eigene Übersetzungen aus dem US-English ins Deutsche dem Archiv gegeben habe. Ich verfüge selbst über ein Vollarchiv zu diesem Heimatverfall Springe, das demnächst seinen 200sten Goebel feiern wird.
Das dumme ist, dass der Lehrer Rohde, der das vorhandene Material nicht gründlich gelesen hatte, als er seinen Heimatkriminalroman „Goebel 2007“ schrieb, von den Lokalzeitungen zum prominenten Historiker in Sachen Göbel hochgejazzt wurde. Herr Rohde erhielt dafür von dem Althistoriker und Springer Goebel-Althistoriker Prof. Horst Callies das Doktorverfahren an der Leibniz Universität Hannover besorgt, das Callies Nachfolger in Hannover, letztlich als Prüfungs-Vorsitzender mit durchwinkte. Keiner von diesen „Pseudo-Althistorikern“ – Gutachter, Betreuer und Vorsitzender, Hauptmeyer, Schneider und Callies – hat ausreichend Kenntnisse oder Interesse gehabt, als der peinliche Zugereiste Lehrer Rohde zu seiner absurden Doktor-These kam: Man könne es nicht wissen! Manche glauben Göbel, andere zweifeln.
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Und noch heute verbreitet dieser Göbel-Doktor die absurde Behauptung, das Leben dieses Goebel sei ein Geheimnis – man wisse über den zu wenig.
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Das ist Unfug – es gibt keine Person des 19. Jahrhunderts aus Springe, über die so viel dokumentiert ist. Goebel hat sein halbes Leben in New York mit Rechtsbrüchen und Kleinbetrügen gelebt und ist vielfach von Gerichten verurteilt worden – hat geklaut und nicht zurückgegeben, geliehen und abgestritten, beschädigt und die Söhne als Zeugen, den eigenen Patentanwalt geprügelt, fremde Ansprüche als eigene behauptet, Mitgliedsbeiträge unterschlagen und abgestritten usw.
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Dietmar Moews meint: Springe, meine kleine Heimat am Deister, wo wir zur Schule gingen, Fußball spielten, Tischtennis spielten, Chor sangen, Beatmusik spielten … inzwischen überwiegend zu Beerdigungen kurzfristig anreisen – Bremen die Universität die mich zur Promotion bat und dafür bezahlte, Bremen, wo wir mit THE BEADS 1968 in der „LILA EULE“ spielten (während die erste Straßenbahn in Deutschland von Studenten umgekippt worden war) – Springe, wo der Fußballverein eine Broschüre herausgegeben hat, in der die von Dietmar Moews mitinitiierte Freizeitfußballmannschaft „Montagsmaler“ einige Jahre als Springe vier bzw. Springe drei sogar DFB-Fußball spielte, die dann der Jüngling Reinhard Bode als seine „Kulturleistung“ in die SF / SC Springe-Fußball-Museum-Annalen einschrieb (frei nach dem Prinzip Sproebel/Sprohde).
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FREMDSCHÄMEN kennt jeder – selten kann man solche Gefühle mitteilen. Es ist situativ und szenarisch und so variant, dass man eben bleiben muss, wo man ist, bei sich allein. Göbel in Springe, die OSRAMBIRNE, die Schule und die ganzen Lehrer, die LICHTHYMNE und das RIESENFERNROHR und dann 1954, der große Stadtumzug und HANNOVER 96 wurde Deutscher Fußball-Meister und Deutschland gewann ohne hannoversche Spieler den WM-Titel in Bern … „Schäfer nach innen geflankt, Kopfball … abgewehrt. Aus dem Hintergrund müsste Rahn schießen, Rahn schießt – TOOR TOOOR TOOOOOR – Tor für Deutschland“. In den preußischen Farben SCHWARZ und WEISS – so spielten auch die Springer Fußballer und Montagsmaler (das Wort rührte von Otto Hammelberg – war auch Titel einer Fernsehserie – dem Stadtsoldaten, der den Springer Lehrer Dietmar Moews als Maler kannte: Montagsmaler spielten immer Montags) und Göbel trat auf wie Giuseppe Verdi, dem schwarze Rock, den Bart, den Chapeau Claque.
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Das war im 20sten Jahrhundert. Und noch heute verhallt die einstige Kreisstadt Springe mit BREITBAND-DEFIZITEN im BB4E und der Unkenntnis, dass die angebliche Göbelstadt, tatsächlich der allerletzte Ort von Hannover aus war, der elektrischen Strom und öffentliche Elektrizität erhielt. Man fuhr noch ausgiebig Pferdefuhrwerke und benutzte Gas, Öl und Dampfmaschinen, wie 1848, als Preußen übergriff und der Analphabet Heinrich Göbel seine sieben Sachen packte.
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Die Arroganz der Altnazi-Springer, die seit 1950 die Göbellügen ständig verlängerten, die Museumsvereins-Leute, der NSDAP-Persilschein-Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt, der den Jüdischen Friedhof erpresste und sein Wohnhaus darauf baute (gegenüber dem alten Springer Friedhof, neben der alten Superintendentur) und mein friedliches Schonungsgemüt, dort zu erinnern und zu vergessen, macht doch ein interesssantes Leben.
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Dort – Völksener Straße – verlief mein Schulweg in die Sudetenstraße und ich erinnere mich noch genau, als dort ende der 1950er Jahre der schmiedeeiserne Zaun, das zweiflügelige Eisen-Friedhofstor und die Brombeergestrüppe und die Grabsteine des jüdischen Friedhofs zur Straßen- und Bürgersteigverbreiterung abgerümpelt worden sind. Der Judenfriedhof wurde unmittelbar nach dem Krieg noch von London aus verwaltet. Und der Springer Superintendent Grimm schrieb an die Juden, dass sie gefälligst ihren Friedhof pflegen sollen, weil die Ratten und das Ungeziefer auf das evangelisch-lutherische Grundstück kämen.
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So, meine lieben WESER KURIER-LESER und WESER KURIER-SCHREIBER, auch diesen Brief – der Kirche an die Juden, nach 1950 immerhin, habe ich im Springer STADTARCHIV gelesen, als ich die GÖBEL-IDOLISIERUNG systematisch untersuchte.
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Springe – Blick von der Göbel-Bastei Richtung Ost
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Wer noch in Springe lebt, möge doch endlich aufhören auf Professor MÜNCHHAUSEN und auf den Rattenfänger von Hameln zu zeigen. Ich erinnere daran, dass Otto Hamelberg, der abgestürzte Dachdecker als Platzwart über den Platz rief: „MOEWS, der Montagsmaler“. Otto Hammel kannte mich als Lehrer seines Sohnes und auch als Gitarrenspieler unserer Beatband „Mercy Lsd“, die bei ihm auf den Dachpappen, 1967 in der Dachdeckerei Feldstraße Willi Heine, probten. Wir liefen seitdem als MONTAGSMALER, als vierte und dritte Herren der SF Springe auf. Ich habe noch das Sammelheft mit den ganzen Passbildern – unvergessen Gerd Hohmann, Peter Kastorf, Ehrhard Stehr, Sprit Rokahr, Gianni Bua, Barni Haverkamp, Dietmar Moews, der Reservepass von Godehard Janus, Heiner Reiter, Randolf Germer, Georg Henßen, Henning Jung, Siegfried Rimkus, Gerdl zu Klampen, der Postbote Golisch (Goalish) im Tor, Hansi Meyer manchmal, Bernhard Treffi Treffpunkt, Dieter Ehrlich und Klaus Bode, Lütten Fischer auch im Tor, Klaus Hoffmann und Mönkemeyer und Kabel Fischbeck, viele die mal zur Göbel-Schule gegangen waren – und Jahre später bringt das Springer Fußballmuseum eine Broschüre über die Springer Fußballer heraus und als Autor für die Montagsmaler figuriert dort Reinhard Bode (inzwischen in die 3. Herrenmannschaft aufgerückt), sich selbst als Gründer der Montagsmaler einzuschreiben – na, haben wir gelacht oder: Wer schreibt, der bleibt, nicht ganz unähnlich dem LICHTBRINGER GOEBEL.
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Anke-Maria, Portrait 1976, DMW, 75 cm / 62 cm, Öl auf Leinwand (wohnte neben jenem Jüdischen Friedhof in der Springer Superintendentur), gemalt von Dietmar Moews.
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FINE E COMPATTO
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Das Wahlergebnis der Landtagswahlen 2014 in Sachsen aus Dresden hat eigentlich die Erwartungen bestätigt: Ministerpräsident Tillich (CDU) wird erneut eine Regierung bilden können. Verhandlungen für eine Regierungsmehrheit werden mit der SPD (so, wie in Berlin) oder mit den Grünen vereinbart werden. Eine Große Koalition mit der Linkspartei und auch mit der AfD sind aufgrund einiger essentiellen Unvereinbarkeiten nicht zu erwarten.
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Die FDP und die NPD wurden mit unter fünf Prozent abgewählt.
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EINS Das Wahlergebnis ist eine zu erwartende Bestätigung der Regierung Tillich, mit der eine sichere Mehrheit der wahlberechtigten Sachsen zufrieden ist.
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ZWEI Die Wahlbeteiligung von 49 Prozent plus ist nicht an sich bedeutend klein:
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a) Die bisherige Regierung sollte in Sachsen wiedergewählt werden.
b) Es war sehr schlechtes regnerisches Wetter: Die Vorhersagen und noch mittags während des Wahltages in staatlichen Sendern (das ist rechtswidrig) zeigten, dass die CDU eine Regierungsmehrheit erhalten wird. Sodass nachmittags die Wahlberechtigten, die mit diesem vorausgesagten Ergebnis einverstanden sind, nicht mehr notwendig ihre Stimme dazu abgeben mussten.
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c) Eine Wahlbeteiligung ist immer dann bedenklich, wenn sie ungewöhnlich hoch ist (im Vergleich zu der gewohnten Beteiligung) oder, wenn besonders wenig Wähler sich beteiligen. Heute, bei der Sachsenwahl 2014, wurde zwar die Marke von 50 Prozent Wahlbeteiligung der Wahlberechtigen unterschritten. Doch ist die Abweichung gegenüber der vorherigen Landtagswahl Sachsen 2009, von 52 Prozent, nicht gravierend: Sachsen hatte schon mehrfach eine eher geringe Beteiligung gemessen an 100 Prozent. Nach den publizierten offizialen Statistiken hat Sachsen heute die zweitniedrigste Wahlbeteiligung nach dem Krieg gewählt.
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d) Der Anteil der Wahlberechtigten Sachsen, die noch eigene biografische Erfahrungen mit dem Quasi-Zwang zur Stimmabgabe zu DDR-Zeit haben, drücken ihre Beteiligung ganz im Sinne der „freien demokratischen Wahlen“ aus, nämlich auch das Recht nicht zu wählen.
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e) Die soziologischen Bedenken über geringe Wahlbeteiligung, wie in Sachsen 2014, müssen den soziologischen Erkenntnissen entsprechend interpretiert werden: Wir haben keine Radikalisierung, aus der Mitte weg, nach links oder rechts. Im Gegenteil, die Linken und Rechten, haben verloren. Die NPD ist sogar mit unter fünf Prozent abgeschlagen in der außerparlamentarischen Opposition gelandet.
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f) Unter dem Aspekt der Nichtradikalisierung nach links und rechts, ist der hohe gestiegende Anteil der Nichtwähler nicht in dem Sinne bedenklich, dass hieraus die „größte Partei der Nichtwähler“ die absolute Mehrheit anzeigt, die abgeholt werden könnte.
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g) Die Parteien können die Nichtwähler nicht als Ausdruck von Zufriedenheit unter den Wahlberechtigten werten. Es muss ausdrücklich erkannt werden, dass die neue Militär- und Kriegspolitik der Großen Koalition auf Bundesebene, wegen der Bundeskompetenz zwar nicht bei der Landtagswahl gefragt war. Dennoch sind es die sogenannten Volksparteien, die als Regierungsparteien damit rechnen müssen, dass die Wähler „hitlerschlau“ sind: Man kann das heutige Erfolgsergebnis für CDU und SPD tatsächlich nicht als Bestätigung für die aktuelle deutsche Kriegspolitik bewerten.
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h) Wahltag am Ende der Schulsommerferien dämpft die Wahlbeteiligung.
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Dietmar Moews meint: Ob Krieg oder Merkel-Sprechblasen – die Wähler in Sachsen bewegt überwiegend lediglich, wie es ihnen besser gehen könnte als Bayern. Man sollte von den sächsischen Wählern nicht erwarten, dass nun gerade die Leute mit DDR-Geschichte diese deutsche Demokratie besonders wertschätzen sollten.
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Die geringe Wahlbeteiligung sollte die gewählten Politiker daran erinnern, dass sie ohne den Respekt der Mehrheit Politik machen. Der AfD-Zuspruch ist keine Regierungsbestätigung.
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