Uli Hoeneß – Kampfmoral und Unmoral eines Steuerkriminellen 15

März 23, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4238
am 23. März 2014
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Zum Fall Uli Hoeneß sind Fragen zur gesellschaftlichen Resonanz und zu Wirkungen auf das Wertverhalten der Menschen zu stellen. Die Antworten sind individuell und kollektiv sowie als soziales Geschehen zu fassen und zu interpretieren – nicht mit allgemeinen Statements wie, „kann ich nicht leiden“, „gehört sich nicht“, „die Sitten verkommen“ oder „Raubtierkapitalismus“ abzutun.
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Immer zur Hand und mehr oder weniger offen oder untergründig setzt sich die Anteilnahme an einem auffälligen Fall, wie es Uli Hoeneß geworden ist, nach einfachsten Mustern zusammen.

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Dabei spielen meist einfache Gleichheitspostulate mit, wie das Biblische, „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ und „wie du mir, so ich dir“ also Spielarten der Gegenseitigkeitsansprüche der „Goldenen Regel“.
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Entsprechend kommen Ausprägungen des „kategorischen Imperativs“ von Konfuzius über Christian Wolff und Immanuel Kant, Letzterer zuspitzte: „Jeder solle so handeln, dass danach allgemeine Gesetze geschrieben werden könnten“. Und Kant erklärte: handeln wie ein fürsorglicher Vater am Familientisch. Die europäische Aufklärung hat auf diesem Weg zu den drei Forderungen der „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ gefunden. Der Preußenkönig Friedrich II. erließ das Rechtsstaats-Prinzip, indem für alle, auch für ihn selbst, Gleichheit unter dem Gesetz gelten sollte.

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Im Alltagsleben wird daraus dann leicht: „Was erlaubt sich dieser oder jener?“, „Was sich Jemand herausnimmt“, „da könnte ja Jeder kommen“, „Wer, glaubst du denn, der Du bist?“

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Es ist also das Interesse vorausgesetzt, dass sich Jemand mit Fragen und gegebenenfalls mit einer öffentlichen Auseinandersetzung zur Sittlichkeit befasst und einlässt. Dabei sind Augenmaß, Bildung und Nüchternheit nicht immer in der angemessenen Balance gegeben, weil Interesse meist mit Eigennutz oder Selbstschutz verbunden ist.

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Nur bei individuellem Interesse werden wertende Gedanken ausgesprochen, entweder der Ablehnung und Distanzierung zum Fall und zum Akteur oder der Identifikation mit dem Fall oder dem Akteur durch Solidaritätsbekundung oder durch Abstreiten, Bagatellisieren, Beschönigung und sonstige abschwächende Urteile.
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Dabei sind Auffälligkeit und Skandalisierung eines solchen Falles nicht gleich den etwaig daraus folgenden Beachtung und Wirkungen.
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Wer selbst einmal vorbestraft worden ist, kann leicht Mitgefühle haben. Ebenso ist möglich, dass ein solcher Gleichheitsaspekt dadurch Ausdruck bekommt, nachdem man selbst seine Suppe ausgelöffelt hatte, auch dem Hoeneß dessen Strafe zu gönnen. Ebenso kann auch über die „Schergen“ und den „Obrigkeitsstaat“, den „Polizeistaat“, die „Bluthunde“ gezürnt werden oder es zu einer Gegenattacke kommen: „wer ohne Fehl ist, werfe den ersten Stein“.
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Bei genauerer Betrachtung auf der Suche nach Schäden an der Moral im Einzelnen und im Gesamten wird man jedoch sehen, bei aller Erregung und aller inszenierten Erregung, bei wirklicher oder künstlicher Betroffenheit, entstehen dem Individuum direkt kaum tiefgründige Verletzungen durch solche die Sitte verletzenden Regelverstöße wie beim Fall Hoeneß. Eher wird in sozialen Szenerien mit einem solchen Fallbeispiel im Dreieck hantiert, gedroht, getadelt oder gelobt, meist ohne große Sorgfalt wie und ob das Beispiel tatsächlich passt. Denn auf wen passt schon so ein Fall des prominenten reichen Provinzlers mit Weltgeltung, Uli Hoeneß?

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Anders liegt die Ambition für die „Goldene Regel“, wenn Menschen eine Verschwörung, einen Bund oder eine Genossenschaft bilden. Dann tritt man bei und wird aufgenommen, weil man wünscht, durch gemeinschaftliche Selbstverpflichtung Exklusivnutzen zu erlangen. Es ist hierbei widmungsgemäß nicht möglich, eigensüchtig Vorteile herauszunehmen, indem der Genossenschaft Schaden entsteht. Die Regelverletzung bedeutet Austritt und Verlust der Exklusivnutzen bzw. Fehlverhalten kann von einem Schiedsgericht nach der „Goldenen Regel“ geklärt verfolgt werden.

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Die Gesellschaft und der genossenschaftliche Zusammenhalt besteht anerkanntermaßen aus Triebverhalten. Wir erleben in Spielräumen der Sozio-Kultur Triebverwirklichungen neben Triebhemmungen und neben Triebverzicht. Damit hat jeder Mensch sein individuelles Päckchen zu tragen. Welche sozialen Gruppenbezüge mitspielen, ist in jedem Einzelfall anzuschauen und zu interpretieren. Wie konstant Sitten, Moral, Kampfmoral und Unmoral alltäglich oder ausnahmsweise vorkommen bzw. welchen Wandel wir dabei beobachten können, ist von hochrangiger politischer Bedeutung. Vorab ist aber gewissermaßen Entwarnung gegeben:

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Der Fall Hoeneß und die bedeutenden Erklärungen dazu, seitens des Landgerichts, seitens der Massenmedien und seitens der Bundeskanzlerin (Merkel: Respekt für die Hinnahme des Urteils) sowie wichtiger Rollenträger der Prominenz, hat als gerichtsnotorisches Beispiel Folgen im allgemeinen Ansatz von sittlichem Verhalten von Angeklagten in Strafprozessen. Wie respektabel ist eine Bundeskanzlerin, die anlässlich der Hinnahme eines Strafprozessurteils dem Straftäter dafür ihren ausdrücklichen Respekt öffentlich bezeugt. Oder, wie glaubhaft ist eine solche mutwillige Verbalattacke auf die moralischen Gepflogenheiten, wie dialektisch wird hier durch eine „Verpitbullung“ Mephisto angerufen, um das Gute zu bewirken?

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Wir bewegen uns also in Richtung ästhetischer Bewertungen von Sinn und Form –  die Reizsprache und die Mittel der Skandalisierung und Rücksichtslosigkeiten des investigativen Journalismus und der Publizistik werden wie eine leerdrehende Spirale weitergedreht, ohne dass wir damit Stoff und Träume wirklich treffen. Das spielt wohl stets an den Grenzen der Geschmacklosigkeiten, lässt sich aber bestenfalls als Stilwechsel der öffentlichen Kampfmoral, jenseits moralischer Qualität des Wertverhaltens der Individuen notieren.
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Schließlich müssen wir es für eine anthropologische Konstante anerkennen, dass stets in Gegenwart und Zukunft im menschlichen Wahlverhalten mit der „Macht des Schwertes“ und den Abwägungen des Mächtigen über die Anwendung von Gewalt zu rechnen ist. Zwar sind Rücksichtnahmen und Gerechtigkeit im Familiären üblich. Ansonsten vermeidet der Mensch aber Fairness und Gerechtigkeit, wenn es ihn kostet. Denn im sozialen Hintergrund handelt sich der Rücksichtsvolle den Verdacht auf Schwäche und Dummheit ein.
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Goldene Regel privat oder öffentlich
Als Vergleichsmaßstab des Verhaltens und des etwaigen Wandels werden zwei Hauptperspektiven – das private und das öffentliche Rollenverhalten – betrachtet, die prinzipiell gegensätzlich angelegt sind.
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Das informelle und private Individuum verhält sich egoistisch, zum eigenen Vorteil leistungsorientiert, selbstgerecht, gierig, rücksichtsvoll, empfindsam, sorgsam,  ehrgeizig u. ä.

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Das öffentliche Rollenverhalten der Individuen ist an gesetzten Verhaltensnormen auf Allseitigkeit wie Rechtsstaatlichkeit, Beamtenrecht, Marktgepflogenheiten, Freizeitspiele u. ä. auf Sitte und Alltagsgewohnheiten hin orientiert. Abweichendes Verhalten und ein gewisser Minderheitenschutz sind dabei üblich.

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Dazu verhalten sich Menschen privat-öffentlich in ihren Erklärungen gerne im Rahmen der „Goldenen Regel“: „Wie du mir, so ich dir“ bzw. „Was du nicht willst, das man dir tu, das füg‘ auch keinem andern zu“. Dabei ist jeder seinen eigenen, möglicherweise inkonstant moralischen Verhaltensweisen und Orientierungen zugeneigt, die er dem anderen ebenfalls einzuräumen bereit ist. Das bezieht sich auf „Großzügigkeit“ hinsichtlich „kleiner Sünden“, Eigenlob, Fehlerverzeihen, Kavaliersdelikte, Heuchelei, Lügen, Unehrlichkeit – jeweils qualitativ seitwärts von Vorschriften und Rechtsnormen. Täuschen, Tarnen, Abfälschen, Abstreiten und Bullshit sind üblich.

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Dabei handelt es sich einerseits um zu erfassende verbale Einlassungen und die darin steckenden Erklärungsnormen, andererseits um praktisches Verhalten und die darin steckenden Verhaltensnormen. Gesucht und untersucht wird ein möglicher prozessuraler Verhaltenswandel. Das beginnt schon mit der Schwierigkeit, eine empirische Bezugslage zu erkennen und in einem nachvollziehbaren Verfahren qualitativ feststellen zu können: Wie moralisch, kampfmoralisch, unmoralisch oder verpitbullend war der anerkannte und praktizierte Moralitätspegel zum Zeitschnittpunkt vor dem Fall Hoeneß eingestellt? Wie konstant oder inkonstant? Was bedeuten dynamisierende soziale Kontrolleinflüsse für Lebensglück und Entfaltung? Was bedeuten verwilderte Spielräume? Anarchie muss jedenfalls bedacht werden. Schließlich wiederum muss in mehreren Zeitschnitten, während des Fallverlaufes, nach dem Urteilsspruch durch das Gericht und zu späteren Zeitpunkten – mit dem Blick auf Veränderungen in den gesellschaftlichen Moralspielen, zersetzende oder inspirierende Wirkungen oder weitreichende Indifferenz erfasst werden.

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Schließlich kann alsdann als wissenschaftlicher Befund zur Hypothese „der kommunizierte Fall Hoeneß trägt zur Verpitbullung der Gesellschaft“ bei, gesagt werden, ob, Was und wie bewirkt worden ist.

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Hauptsächlich sind dirigierte, regulierte, moderierte und freizügige Spiele zu unterscheiden. Rollenverhalten unterliegen organisatorischen Anforderungen von Standardisierung, Elastizität und Flexibilität. Deshalb sind die staatlichen, intermediären, privaten und informellen Rollen verschieden ausgelegt, als Stellvertreter, als multifunktionale öffentliche, als private und als informelle Rollen ist von Rollenträgern Rollentreue verlangt.

Das bedeutet, dass in der heutigen hochintegrierten Lebens- und Arbeitswelt durch ein hohes Maß an Regelbindungen, vorausgehenden, begleitenden und nachträglichen Kontrollen und Steuerungen kaum wesentliche Veränderungen der Moralität und Sitten ohne sofortige Sanktionen zustatten kommen können. Also etwaige Anmutungen durch den miterlebten, mitkommunizierten Beispielfall Hoeneß zunächst bestenfalls Verstimmung, Motivationswirkungen oder Lähmung bzw. Dynamisierung bewirken mag, ohne dass dadurch gleich eine Reformpolitik oder sonstige Ausbalancierung veranlasst werden würde. Man freut sich oder leidet, man meckert oder wendet sich verächtlich ab und stänkert in seinen Familien und Freundschaften
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Fortsetzung folgt