Geschränkte Souveränität Deutschlands bei Foschepoth

Januar 28, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4102

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Dietmar Moews, Köln, am 28. Januar 2014

Dietmar Moews, Köln, am 28. Januar 2014

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Geschränkte Souveränität Deutschlands bei Foschepoth

“Land unter Kontrolle” bei 3SAT “Kulturzeit extra” am 27. Jan 2014, 21 bis 21.45 Uhr

In der 3SAT-Fernsehsendung “Land unter Kontrolle – Die Geschichte der Überwachung der Bundesrepublik Deutschland” wurde mit Originaldokumenten und Zeitzeugen, wie dem langjährigen Bundesinnenminister Dr. Gerhard Baum (FDP), nachvollziehbar belegt, was Josef Foschepoth, Jahrgang 1947, Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Freiburg erarbeitet hat. Der Historiker stellte in seinem 2012 erschienenen Buch “Überwachtes Deutschland” dar, wie die Westalliierten USA, Großbritannien und Frankreich zur Zeit des Kalten Krieges die Postsendungen und Telefonate in Deutschland kontrollierten. Demnach schlossen die Westalliierten mit den Bonner Regierungen in den ersten Nachkriegsjahrzehnten zum Teil geheime Vereinbarungen, die den Diensten freie Hand einräumten. Mitunter sind diese Abkommen immer noch gültig, wie Foschepoth nachweisen konnte.

In diversen Vlog-Beiträgen von Dietmar Moews “Lichtgeschwindigkeit” auf dem dietmarmoews Youtube-Kanal wurde festgestellt und belegt, dass das heutige Deutschland in Fortsetzung hoheitlicher Vorrechte der Westalliierten nach 1945 bereits im Jahr 1955 der weiteren Bevormundung vertraglich zugestimmt hatte; diese Nichtsouveränität wurde im Jahr 1990/91, nach Beitritt der DDR, vom vereinten Deutschland erneuert und gilt heute, im Jahr 2014, ungebrochen. Das betrifft insbesondere die totale Kontrolle der gesamten Kommunikation der sozialen Beziehungen aller Menschen durch die NSA. Schon Bundeskanzler Willy Brandt hat seinerzeit die Deutschen und den Deutschen Bundestag zu dieser Frage belogen (s. 3SAT, “Land unter Kontrolle”).

Generalklausel des Besatzungsstatuts 1954 und Überleitungsvertrag zum Besatzungsstatut 1990

Lichtgeschwindigkeit 3561, Samstag, 20. Juli 2013, Bundesgesetzblatt 1955 und 1990 „Überleitungsgesetz des Besatzungsstatuts“ (zit. Nach “Briefe an die Herausgeber in FAZ v. 20. Juli 2013 – danach gilt die Generalklausel* des Besatzungsstatuts laut Protokoll vom 23. Okt. 1954 in der geänderten Fassung Bundesgesetzblatt 1955 II Art. 1 S. 301, 305 und S. 405 sowie Bundesgesetzblatt 1990 Teil 2 “Überleitungsvertrag zum Besatzungsstatut” vom 27. u. 28. Sept. 1990 S. 1386 ff, wo die ungebrochenen Kriegsgewinner-Rechte über das deutsche Rechtssystem für die drei Westmächte von Deutschland (nicht für Russland) vertraglich festgeschrieben sind. (in FAZ vom 20. Juli 2013 “Briefe an die Herausgeber” auf “FAZ/Reinhard Müller v. 16.7.2013”).

*Generalklausel ist auf einen noch ausstehenden Friedensvertrag zwischen Deutschland und den vier Siegermächten USA, UK, Frankreich, Russland, bezogen, sodass vorläufig die Regelung in kraft bleibt und ohne Zustimmung der drei alliierten Westmächte nicht geändert werden kann.

Der Deutsche Staat und der Bürger unter dem GG sind nicht politisch souverän und – weiterhin – unter Besatzungsstatut (sagt in Lichtgeschwindigkeit 3636, Sonntag, 4. August 2013 auch Gregor Gysi im Deutschlandfunk bei Gerhard Schröder) ohne Friedensverträgen mit den erklärten Kriegsgegnern. Nicht allein Westdeutschland, sondern die gesamte zweite Bundesrepublik, einschließlich die beigetretene ehedem russische Zone, DDR.

Im Zuge der durch Edward Snowden enthüllten Überwachungspraktiken der Vereinigten Staaten und Großbritanniens erfahren Professor Josef Foschepoths Recherchen in „Land unter Kontrolle“ bei 3SAT neue Aktualität.

Das Narrativ vom schnellen Aufstieg der Bundesrepublik nach dem Krieg unter gleichberechtigten Freunden stimmt auf jeden Fall so nicht. Es gibt dicke Fragezeichen. Dadurch wird ja nicht alles schlecht, aber einige Dinge waren eben anders, als wir bislang dachten. Fakt ist: Der ganze Überwachungskomplex ist ein wesentliches Element der Rechtstaatsentwicklung Westdeutschlands gewesen. Die Bundesrepublik wäre niemals das geworden, was sie ist: in ihrer ganzen Beschränktheit, aber auch in ihrer Eingebundenheit in den Westen. Aber natürlich auch in ihrer Aggressivität gegenüber dem Ostblock.

Es ist frappierend, was alles in irgendwelchen Vereinbarungen und Statuten versteckt ist. Aber irgendwann wurde klar: Wir haben nahezu symbiotische Zustände zwischen den Geheimdiensten. Und alles mit dem Segen und Wissen der Bundesregierungen.

Die Verwaltungsvereinbarung erläutert ja nur, was in den Hieroglyphen anderer völkerrechtlicher Verträge enthalten ist. Sie ist auch dafür da, um die Intensität der Zusammenarbeit zu präzisieren und sie vor Geheimnisverrat und Strafverfolgung zu schützen – Dinge, die durch die Causa Snowden momentan aktuell sind.

Nato-Truppenstatut 1963 und Artikel 38: striktes Geheimhaltungsgebot

Neben der Kooperation mit deutschen Diensten schnüffelten die USA aber auch auf eigene Faust. Deutschland unterliegt einem Passus im Zustandekommen zum Nato-Truppenstatut, der 1963 in Kraft trat und den Truppenvertrag von 1955 ablöste. Der öffnet in diesem Fall die Türe. Darin verpflichten sich beide Seiten zu engster Zusammenarbeit. Diese betraf insbesondere “die Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten”. Um die “enge gegenseitige Verbindung” zu gewährleisten, verpflichteten sich beide Seiten, weitere Verwaltungsabkommen und geheime Vereinbarungen abzuschließen. In Artikel 38 wurde zudem ein striktes Geheimhaltungsgebot vertraglich festgelegt.

Grundgesetzänderung G-10-Gesetz 1968 und geheime Zusatznote vom 27. Mai 1968

Solche Bestimmungen gelten in anderen Nato-Staaten nicht. Das Zusatzabkommen haben die drei Westmächte nur mit der Bundesrepublik geschlossen. In diesem Sonderrecht spiegeln sich nach wie vor Sieger- und Besatzungsrecht wider. Der Clou sind allerdings die Grundgesetzänderung, das G-10-Gesetz und die dazu abgeschlossene geheime Verwaltungsvereinbarung von 1968. Scheinbar großherzig gaben die Alliierten die Überwachung an die Deutschen ab, die nun Dienstleister in Sachen Überwachung für die drei Westmächte wurden. Eine völkerrechtlich verbindliche geheime Zusatznote vom 27. Mai 1968 berechtigte die Alliierten außerdem, im Falle einer unmittelbaren Bedrohung ihrer Streitkräfte auch weiterhin eigene Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Es war der Bluff des Jahres 1968. Truppenstatut, Verwaltungsvereinbarung und geheime Note überdauerten auch die Wiedervereinigung, sie gelten bis zum heutigen Tage weiter.

Das heißt für die Deutschen heute: Vieles deutet darauf hin, dass die Unterwerfung der Bürger unter fremde und eigene Staatspraktiken sogar noch viel schlimmer geworden ist. Die Vernetzung zwischen den Diensten ist enger, die technischen und finanziellen Möglichkeiten wurden immer gewaltiger. Gemessen an dem Umfang der Überwachung, haben wir heute nach Ansicht der Geheimdienste offenbar eine x-mal größere Bedrohungslage als zu Zeiten des Kalten Krieges.

Grenzen hat ein westalliierter Geheimdienst wie die NSA in Deutschland praktisch und im Prinzip keine. Die NSA darf in Deutschland alles machen. Nicht nur aufgrund der Rechtslage, sondern vor allem aufgrund der intensiven Zusammenarbeit der Dienste, die schließlich immer gewollt war und in welchen Ausmaßen auch immer politisch hingenommen wurde.

Zusatzvertrag zum Truppenstatut von 1955 Art. 38 Strafverfolgungseingriffe

Aufgrund des Zusatzvertrags zum Truppenstatut und einer weiteren geheimen Vereinbarung von 1955 hat die Bundesregierung den alliierten Mächten sogar den Eingriff in das System der Strafverfolgung gestattet. Wenn eine relevante Information im Rahmen eines Strafverfahrens an die Öffentlichkeit gelangen könnte, heißt es in Artikel 38, “so holt das Gericht oder die Behörde vorher die schriftliche Einwilligung der zuständigen Behörde dazu ein, dass das Amtsgeheimnis oder die Information preisgegeben werden darf”. Gemäß der geheimen Vereinbarung wurde sogar der Strafverfolgungszwang der westdeutschen Polizei bei Personen aufgehoben, die für den amerikanischen Geheimdienst von Interesse waren. Stattdessen musste die Polizei den Verfassungsschutz und dieser umgehend den amerikanischen Geheimdienst informieren. Dann hatten die Amerikaner mindestens 21 Tage lang Zeit, die betreffende Person zu verhören und gegebenenfalls außer Landes zu schaffen. Was nicht selten geschah. Im Übrigen hat natürlich die Bundesregierung keinerlei Interesse, sich auf einen neuen Kalten Krieg, dieses Mal mit den Vereinigten Staaten, einzulassen.

Ausschaltung der Gewaltenteilung 1968

Die Beschränkungen sind inzwischen so zahlreich, dass es ein Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses nicht mehr gibt. 1968 änderte die Große Koalition Artikel 10 folgenschwer ab. Ein Zusatz sieht vor, dass die überwachten Personen nicht das Recht haben, informiert zu werden. Zudem wird der Rechtsweg ausgeschlossen. Mit der Ausschaltung der Gewaltenteilung wurde ein verfassungswidriges Prinzip in die Verfassung geschrieben. Das ist eine der schlimmsten Beschädigungen des Grundgesetzes. Die heutige Fassung stellt den Grundgedanken unseres Staatsverständnisses auf den Kopf. Der Staat hat die Bürger und seine Grundrechte zu schützen und nicht diejenigen, die es verletzen. Er hat die Grundrechte zu gewährleisten und nicht zu gewähren.

Zusatzvertrag zum Nato-Truppenstatut 1963

Das hängt mit dem großen Wunsch nach Ablösung der alliierten Vorbehaltsrechte zusammen. Als Willy Brandt im Deutschen Bundestag erklärte, dass die Vorbehaltsrechte endgültig abgelöst seien, war das nicht falsch, aber nur die halbe Wahrheit. Über den Zusatzvertrag zum Nato-Truppenstatut waren die gleichen Rechte seit 1963 völkerrechtlich verbindlich weiterhin in Kraft und sind es bis heute. Mit den Alliierten wurden das G-10-Gesetz und alle weiteren Vereinbarungen mit den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs Schritt für Schritt und Wort für Wort abgestimmt. Das war übrigens auch in den Siebziger- und Achtzigerjahren und sicher auch noch in den folgenden Jahrzehnten der Fall, wenn das G-10-Gesetz wieder einmal im Interesse der Geheimdienste novelliert werden musste.

Die deutschen Dienste oder die G-10-Kommission können sich den Amerikanern nicht verweigern und haben das bislang nicht erkennbar versucht. Die deutschen Stellen, insbesondere die G-10-Kommission, haben nach Auskunft eines langjährigen Mitglieds in der Vergangenheit jedenfalls alles durchgewinkt. Verstöße gegen Abmachungen wurden hingenommen. Die G-10-Kommission bekommt ohnehin nur gefilterte Informationen.

Die Bundesregierung hat inzwischen zugegeben, dass die Verwaltungsvereinbarung von 1968 noch in Kraft ist. Aber sie werde nicht mehr angewandt, heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele.

Aktuelle Novelle zum G-10-Gesetz 2006

Vielleicht werden keine Anträge mehr gestellt. Ist inzwischen auch nicht mehr nötig. Stattdessen wird das G-10-Gesetz immer wieder angepasst, die letzte Novelle stammt von 2006. Da schreibt man dann eben das rein, was die deutschen Dienste angeblich brauchen. Selbst von jedem Skandal konnten sie bislang profitieren. Jedes Mal gibt es mehr Geld und mehr Personal, neue schwammige Vorschriften und neue Gremien. Die Apparate wachsen immer mehr und werden immer unübersichtlicher.

Als Erstes müsste Artikel 10 des Grundgesetzes korrigiert werden, damit das Post- und Fernmeldegeheimnis endlich geschützt ist. Es kann nicht sein, dass Eingriffe in ein Grundrecht vor der Justiz verheimlicht werden dürfen. Danach müsste man das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut aufkündigen und die übrigen Vereinbarungen außer Kraft setzen. Die Nachrichtendienste müssten ein klareres Profil erhalten – mit deutlichen Grenzen und unter echter deutscher parlamentarischer Kontrolle. Aktionen müssen vorher genehmigt werden und nicht im Nachhinein legalisiert werden. Erst wenn das erreicht ist, werden rechtsstaatliche Verhältnisse herrschen.

Bundeskanzler belügen die Deutschen in den Fragen der Souveränität

Wie der SPD-Bundeskanzler Willy Brandt bereits 1968 vor dem Deutschen Bundestag auf Anfrage log, so ist auch die Behauptung der CDU-Bundeskanzlerin Angela Merkel von heutzutage: “In Deutschland gelte deutsches Recht” ausdrücklich gelogen. Merkel weiß, dass auch nach internationalen Rechtsnormen in Deutschland das Recht der USA gilt. Es gilt für die USA und – so es gewollt wird – auch für Deutschland und deutsche Staatsbürger. Schließlich unterliegen alle Souveränitätsfragen der Generalklausel, die seit 1955 sowie erneut 1990/1991 von Deutschland bestätigt wurde.

Die Deutschen werden in Deutschland, in deutscher Sprache, von deutschen Medien und deren Funktionsträger, über die deutsche Nichtsouveränität fortwährend belogen.