LICHTGESCHWINDIGKEIT 377
KINDERPORNO im RECHTSSTAAT 8 mit Jörg Tauss und
täglicher Kommentar zur Medienlage von dem Künstlergelehrten
Dr. Dietmar Moews aus Sicht der Piratenbewegung – live und
ungeschnitten – muss auch immer die Werte der Primaten
berücksichtigen: Offenheit, Transparenz, Freiheit, Piraterie
und Rechtsstaatlichkeit, aus Globus mit Vorgarten Berlin
Pankow, am Samsag, 29. Mai 2010, mit Frankfurter Allgemeine
Zeitung, Welt.de, Bild.de, Piratenpartei Deutschland.de, RP.de,
heise.de, sowie Phoenix, ARD-Fernsehen, ZDF, WDR-Fernsehen,
DLF,
Piratenthema hier: KINDERPORNO im RECHTSSTAAT 8 mit Jörg
Tauss: erstinstanzliches URTEIL im Strafprozess vor dem Landgericht
Karlsruhe um Kinderpornobesitz und -verbreitung durch den SPD-
Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss, heute Mitglied der Piraten.
Die Staatsanwältin Stephanie Egerer-Uhrig begründet ihren
Strafantrag auf Schuld mit „ausschließlich zu eigenen Zwecken,
um es privat zu nutzen und sich daran sexuell zu erregen“ und
forderte den Schuldspruch mit der Strafevon 15 Monaten Gefängnis
auf Bewährung zuzüglich 6.000 Euro Geldstrafe zu einem heilenden
Zweck.
Der Richter Udo Scholl und seine beiden Beisitzer entschieden diese
Beschuldigung für zutreffend und erwiesen und verurteilten den
Beklagten zu 15 Monaten Gefängnis auf Bewährung. Die im Antrag
der Staatsanwältin geforderte Geldstrafe wurde nicht ausgesprochen.
Es besteht Revisionsmöglichkeit im Zeitrahmen, bevor dieses Urteil
Rechtskraft erlangt, für Jörg Tauss. Während das Urteil des Richter
Scholl offen ließ, ob private Nutzung zu sexuellen Zwecken oder
Neugier oder andere Motive bei Jörg Tauss den Antrieb gebildet
hatten. Das Urteil verneint § 184b StGB in Verbindung mit Abs. 5
(Ausnahmetatbestand) und stellt den ehemaligen Parlamentarier
nicht frei, sich auf eigene Gewissensentscheidung hin Straffreiheit
herausnehmen zu können. Hiernach kann die Beschaffung, indes
nicht die Verbreitung straffrei sein.
JÖRG TAUSS erklärt auf seinem Blog tauss gezwitscher, aktuell
das Urteil kommentierend:
Er mag mit dem Urteil nicht leben, weil er bestraft wurde, für
seine dienstliche Tätigkeit, die er als seine Pflicht angesehen
hatte und noch ansieht.
JÖRG TAUSS erklärte hinsichtlich seiner Mitgliedschaft in der
Piratenpartei Deutschland, er wolle unverzüglich alle Rechte als
Parteimitglied ruhen lassen, bis der Streitfall abgeschlossen sei.
Jörg Tauss war infolge seiner Prominenz eine Art Wortführer der
ZENSURSULA-Initiative.
Mitteldeutsche Zeitung Halle am 28. Mai 2010: Aus dem
Bundesvorstand der Piratenpartei wurde das Urteil für das heutige
Piratenmitglied Tauss als dessen Privatsache eingeordnet.
Der Eindruck besteht, dass die private Interpretation durch den
Rechtsstaat in diesem Kinderporno-Strafrechtsprozess dem
staatlich betriebenen Kontroll- und Überwachungswahnsinn
gegen das Internetz Nachdruck verleihen soll.
Produktion, Idee, Autor, Direktion, Dr. Dietmar Moews;
Aufnahmetechnik und Admin, Piratencrew Berlin;
Musik: Die Wacht am Rhein