Lichtgeschwindigkeit 5280
vom Mittwoch, 21. Januar 2015
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Am Dienstag, 20. Januar 2015 verlas das NRW-Landgericht Düsseldorf das Urteil in der Klage der Albrecht-Erben gegen den Kunstagenten des verstorbenen Kaufmann Berthold Albrecht-Aldi/Essen, Helge Achenbach, Düsseldorf.
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Achenbach soll durch Betrug und Urkundenfälschung vertragswidrige Provionsaufschläge abgerechnet und kassiert haben und dadurch Albrecht um etwa 20 Millionen Euro geschädigt haben.
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In dieser Geschäftsbeziehung sollte Achenbachs Leistung darin bestehen, von Albrecht bestellte Kunst- und Auto-Oldtimer-Sammlerobjekte zu beschaffen, selbst zu kaufen und an Albrecht weiterverkaufen bzw. im Auftrag und für Rechnung Albrechts Kaufgeschäfte auf eigene Rechnung Achenbachs als Dienstleister abzuwickeln.
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Dabei waren übereinstimmenden Verhandlungsspielräume über Kaufpreise am Markt sowie an Provisionsmargen für Albrecht jeweils vereinbart.
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Dabei muss im Sinne einer solchen Zusammenarbeit, die stets Zug um Zug verlief, bei sehr häufigem stundenlangen privatem Beisammensein von Albrecht mit Achenbach, jedes für einen Ankauf attraktives Kaufobjekt intensiv beraten und „spekuliert werden“.
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Albrecht hat nur gekauft, was er sich leisten konnte und wollte –.
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Ein jedes Geschäft abschließend hat Berthold Albrecht dann auch bezahlt, was Achenbach verlangte – nachdem er sich selbst – so weit es sein Sachverstand als Kaufmann, Wertanleger, Abschreibungskünstler und Kunstsammler – überzeugt hatte, genau dieses Geschäft mit und durch Achenbach abschließen zu wollen.
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Es ist in dieser Art Wertanlage-Spekulation jedes einzelne Objekt ein Sonderfall, betreffs der Auszeichnung, der Werthaltigkeit, der ästhetischen Qualität, des Akquisitionsaufwandes und der dabei anfallenden Kosten (mal flogen sie zu zweit mit einem Privatjet nach Florida).
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Hinzu kommen Preisentwicklungen eines Lables oder eines Künstlernamens, bestimmter Werkgruppen usw. die von diversen Parametern abhängen, besondere Expositionen im der Kunst nachgelagerten Bereichen, wie Ausstellungen, Messen, Kustoden, Versteigerungen, Jahrestage usw. aber keineswegs in Achenbachs Macht lagen.
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Wenn plötzlich skandalöse Provenienzfälschungen bekannt werden oder bestimmte „hochkarätige Experten“ als Betrüger verurteilt werden, kann extremer Wertverlust eintreten.
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Wenn plötzlich große Privatsammler für eine Inflation von Werken eines Künstlers auf dem Markt sorgen, weil sie Geld brauchen und dafür Kunst abstoßen, können keine Spitzenerlöse erzielt werden. Das Zauberwort lautet „Verknappung“.
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Es ist sinnfällig, dass sich Achenbach und Albrecht stets freundschaftlich einig waren, wenn es um Kauf- und Vermittlungsgeschäfte von den insgesamt 21 Kunstwerken und 11 Oldtimer-Autos ging.
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Nun haben Erben auf Schädigung geklagt. Das Urteil vom Düsseldorfer Landgericht in der Zivilklage der Albrecht-Erben verurteilt Achenbach zur Zahlung von beinahe 20 Millionen Euro an die Kläger.
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Achenbachs Schwäche im Streit liegt darin, dass die Geschäftsgepflogenheiten mit Albrecht von Fall zu Fall extra geregelt oder extra bestätigt worden sind. Es kam kein einziges Geschäft zustande, in dem nicht Albrecht das letzte, entscheidende Wort hatte. Solche Kautelen wurden stets mündlich und informell verabredet und fanden ihre schriftliche Zertifizierung durch eine ordentliche Rechnungsstellung durch Achenbach an Albrecht, der dann – so wie es geschrieben stand – kaufte oder widersprechen konnte.
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Mir wurde im Verlauf des Verfahrens und der Vernehmung des Beklagten Achenbach nicht klar, wieso Achenbach selbstbeschuldigend erklärte, er habe Albrecht von Fall zu Fall, durch eigenmächtige Änderungen von Bezahlsummen und Provisionsforderungen übervorteilt.
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Sowohl die Dollar / Euro-Shifts, wie auch Ankaufkaskaden über eigenen Zwischenhandel, sind ausreichend mit der informellen Zusammenarbeit von Albrecht und Achenbach erklärt und der Vertragsfreiheit gemäß BGB gut möglich, gerade in einem solch offenen Geschäft von Marktlage und Spekulation.
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Nun hat Achenbach eingeräumt, Albrecht vereinbarungswidrig verteuert beliefert zu haben (weil er nicht auf seine Kosten gekommen sei).
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Hieraus folgt nunmehr – quasi Eins zu Eins – eine Berechnung des angerichteten Schadens für Albrecht durch Achenbach sowie die vom Gericht festzulegende Höhe des Schadensersatzes durch Achenbach an die Erben.
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Nun werden an diese von Achenbach eingeräumten Schadensbeträge selbstredend Straftatbestände von Betrug und Urkundenfälschung parallel laufend in einem Strafprozess in Essen ermittelt und verhandelt – während Achenbach in U-Haft sitzt.
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Ferner ist möglich, dass sich nun auch andere Achenbach-Beratungs-Kunden
überlegen, wie ihre Lage aussieht.
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Zunächst ist abzuwarten, ob Achenbach das Urteil von Düsseldorf anfechten wird.
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Dietmar Moews meint: Ich kenne Achenbach nicht persönlich. Ich kenne aber das Kunstmetier und die Praktiken im Kunsthandel.
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Entweder ist Achenbach für seine Fliegerspiele zu dumm oder er wurde von Albrecht reingelegt (mir scheinen die angeblichen Rückkaufgarantien kaufmännisch/juristisch keine sauberen gerichtsfesten Verträge).
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Oder Achenbach wurde von Albrecht oder in Gemeinschaft mit Albrechts Ehefrau und / oder mit den Erben reingelegt. Denn bei den ungleichen Kriegskassen des Milliardärs Albrecht bei etwaigen Streitkonstellationen gegen den armen kleinen Achenbach, war der heute in Düsseldorf durchgesetzte Anspruch offensichtlich in der „genialen“ Kommunikation zwischen Albrecht und Achenbach bereits so angelegt, dass man diese jetzt geführte Prozesspeinlichkeit hätte vorhersagen können.
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Wie naiv oder leichtsinnig war Achenbach.
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Ich habe das Urteil nicht gelesen – verstehe also noch nicht, warum Achenbach – jetzt vor Gericht – Belegänderungen selbst als Dokumentenfälschung und Betrug charakterisiert hat.
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Alles in Allem hat der Engel Achenbach doch lediglich Gewünschtes gebracht. Wieso sollte man nicht einem Totkranken auf Wunsch zwei Ferraris beschaffen?
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Welche Qualität steckt denn hinter jenen Erben, die diese Ferraris erben sollten, dass sie den von Albrecht ausgemachten Kauf- und Bezahlpreis, der sich diese Nummer vor seinem Tod was kosten lassen wollte, jetzt, statt als unbezahlte Freundes- und Sozialarbeit zwischen Achenbach und Albrecht, als einen Vermögensschaden am Nachlass vor Gericht ziehen.
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Kann nicht sein, dass sich Albrecht noch mal zuletzt bei Achenbach bedanken wollte, dessen Ertragslage nicht gut aussah, indem er die Autos gut bezahlte, die er gar nicht mehr gebrauchen konnte.
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