Bundeskulturminister Grütter ohne Kultur – Schluss ab 26. September

September 9, 2021

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am Donnerstag, den 9. Dezember 2021

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Die Parteien im aktuellen Bundestagswahlkampf 2021 spielen immer wieder mit einem neu einzurichtenden zusätzlichen Ministerium herum. Die absurde Staatssekretärin für Kultur im Bundeskanzleramt GRÜTTER nennt sich als Etikettenschwindlerin mit dem WORDING „Bundeskulturministerin“. Grütter muss ab 26. September abgewählt in die CDU-Fetttöpfe versenkt werden.

Was wirklich fehlt, ist ein allem vorgelagertes Digitalisierungs-Ministerium. Die IT-Revolution muss in der Regierungsstruktur auf der Höhe des Bundeskanzleramts-Ministers, der Geheimdienste-Koordination und eben eine Digitalisierungs-Risiko-Filterung durch ein Bundesdigitalisierungs-Ministerium gestellt werden.

Die permanent, schon von der Gerhard-Schröder-Regierung herkommende WORDING – ein Bundeskulturministerium – vom Grütter-Vorgänger SPD-Michael Naumann praktizierte Anmaßung, das die Lügenpresse von Staat und Markt immer wieder weiterbetreibt (ist eigentlich nur eine Wahlkampfagentur im Kanzleramt), obwohl Alles dagegen spricht:

Was soll das wohl sein? Bundeskulturministerium? was ist Bundeskultur? was ist da Kultur? was bedeutet da der ständige obrigkeitliche Begriff „Kunst und Kultur“?

Die Plattheit der Scheinthematik besteht darin, dass die deutsche Verfassung, herkommend von den Bundesländern und deren Verfassungsgremium, die Kultusministerkonferenz seit 1948, den Ländern im Föderalismus die jeweilige Kulturhoheit verfassungsrechtlich zugeordnet hat.

Dafür fehlen in den meisten Länder-Verfassungen allerdings konkrete Definitionen, was denn „KULTUR“ sein soll, die der Staat da machen will und personell, finanziell, programmatisch und letztlich durch eigene „Kultur-Machenschaften“ durchzusetzen beabsichtigt.

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Dietmar Moews meint: Die empirische Wirklichkeit der staatlichen deutschen Kulturorganisation ist eine Kulturdirektion:

– Durch fast 95 % kultur-volkswirtschaftlichen staatlichen Finanzquellen, im Übermaß entgegen dem geltenden Föderalismus und der Kulturhoheit der Länder eingreifend, bestimmen der BUND und seine HOCHKARÄTIGEN Schranzen die Förderprogramme.

– Es gibt keine Personalpolitik an der Staatsknete vorbei. Dabei hat man inzwischen eine Unmenge von Dienstklasse-Kulturberuflern, die längst den Künstlern die Kunstfreiheit (§5 GG) genommen haben und durch einige Schein- und Pseudokünstler verdrängt haben. Ansonsten finanziert man Tote und Vorzeitliches – die man mit irreführender Moderne-Turn-Ideologie überzieht.

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Der verdiente Glasbildner Georg Meistermann (Kunst Report), ehedem Vorsitzender des Deutschen Künstlerbundes, hat seine lebenslangen Berufserfahrungen, nach Abschluss seiner Präsidentschaft so quittiert:

Am Besten wäre, wenn sich der Staat völlig aus der Kunst heraushielte.

Raus aus dem Kunstschaffen. Und Kultur machen die freien Bürgers-Menschen selbst, anstatt von staatlichen Fackelläufen manipuliert zu werden.

Es ist Staatspflicht die Kunstpflege zu finanzieren sowie die Bildung und Ausbildung der Künstler und ihren Berufen von der Salonpersonnage und den Pseudo-Künstlern zu befreien. Massenhaft besetzen falsche Künstler als Artmen, Kulturmanager, Kunstfunktionäre, Rechtsanwälte und Lehrer die Herrschaft über Kunst und Kultur, denen über die Parteien die Staatallokation zugewendet wird. Für freie Künstler bleiben keine Perspektiven.

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Monika Grütter – Merkels Kulturgestaltungsmacht des Bundes

Juli 16, 2015

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vom Donnerstag, 16. Juli 2015

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Dietmar Moews mit Hanns-Joachim Friedrichs im ZDF Sportstudio 1978

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Monika Grütter fällt immer dann auf, wenn in den Medien Platz und Bedarf für Abwechslung und Wichtigtuerei (Wixtisch) ist.

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Monika Grütter ist die „Staatssekretärin im Bundeskanzleramt“, die sich meist „Kulturstaatsministerin nennen lässt – was sie aber keinesfalls ist.

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Monika Grütter ist die zuständige Dienstklassenperson, die für das Bundeskanzleramt aufpasst, dass die Fahnen- und Flaggenordnung beim Bundespräsidialamt richtig angewendet wird.

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Monika Grütters kompetenzrechtliche Zuständigkeit im Feld von Kunst und Kultur hat im Kern lediglich die Kompetenz für die grafische Auslegung des Bundesadlers im Wappen und als Hoheitszeichen der zweiten Bundesrepublik – etwa, ob der Adler nach links oder nach rechts schaut oder das Auge geschlossen hat.

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Ansonsten sind Kunst und Kultur staats- und kompetenzrechtlich allein Angelegenheit der Bundesländer in Selbstständigkeit – d. h. jedes Bundesland hat eine eigene Landes- bzw. Staatsverfassung, darin gesetzliche Regeln für Kunst und Kultur, zugeordnet sind Kompetenzen der varianten Deutschen Gemeindeordnungen.

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Zur Kompetenz in Kunst- und Kultur gehört dann auch das Verbot von Doppel- oder gemeinsam-Kompetenzen: Was das Land darf oder verpflichtet ist zu tun, dürfen die Gemeinden nicht und umgekehrt.

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Das deutsche föderale republikanische Staatssystem geht von den Grundprinzipien und Grundwerten aus (GG), wie Demokratie, Freiheit, Gleichheit, Pluralismus, Selbstbestimmung, Dezentralität und Basisdemokratie und was daraus folgt, zunächst also die „Allzuständigkeit der Gemeinden“, Städte, Dörfer, Flecken, an der jeweiligen lokalen, dezentralen Basis.

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Agavenstrand von Dietmar Moews in der Stadthalle Hannover

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So gilt die Allzuständigkeit der Gemeinden durch die Gemeindeordnung (Stadtsatzung) auch für das Kompetenzfeld von „Kunst und Kultur“

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Ich liebe dich von Dietmar Moews in der Stadthalle Hannover

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Die sogenannte „Kulturhoheit der Länder“, zusammengefasst auch in der bundesweit reichenden „Kultusministerkonferenz der Länder“ setzt also kompetenzrechtlich überall da an, wo Eingriffe oder Pflichten der Gemeinden nicht hinreichen (Gemeinde baut die Schule: Land beschäftigt und bezahlt die Lehrer! Ganz klar getrennte Kompetenzebenen – KEINE DOPPELKOMPETENZEN im deutschen Föderalismus).

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Es bleibt neben den örtlichen Kulturreferenten und den jeweiligen Kunst-und Kulturministern eines Landes sowie darüber koordinierend (z. B. für (Universitätspolitik) die „Kultusministerkonferenz der Länder“ keinerlei rechtliche Aufgaben-Zuständigkeiten für Kunst und Kultur für den Bund, nicht für einen Bundeskanzler, nicht für den Deutschen Bundestag, übrig – immer bei Verfassungsverbot von Doppelkompetenz sowie Kompetenzanmaßung des Bundes gegenüber den Kunst- und Kulturkompetenzen der Länder und der Gemeinden..

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DIETMAR MOEWS aus der Legende der Heiligen Ursula

DIETMAR MOEWS „Ich liebe dich“,
aus der Legende der Heiligen Ursula

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Die NGO Goethe-Institut e. V. ist eine intermediär verfassungswidrige Auslagerung von Staatsaufgaben an (intermediäre) nichthoheitliches Personal.

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Und, aber, das Goetheinstitut, die Filialen der Goethe-Institute sind hoheitlich dem AA (Bundesaußenministerium) weisungsabhängig und finanziell zugeordnet. Auf das AA hat zwar letztlich das Kanzleramt Entscheidungsmacht – aber doch immer nur bei freiwilligem Eingriff, niemals als Pflicht, allein politischen Stimmungen verpflichtet. Die Inland Goethe-Institute sind staatsrechtlich geschummelte Zwitter – denn auch für diese ist die Goethe-Institut-Hauptverwaltung in München, und also das Außenministerium, zuständig.

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Dietmar Moews meint: Das Feld der drei föderalen Ebenen in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland gehört zum Basiswissen meiner jahrelangen wissenschaftlichen Arbeit als empirischer Organisations-Soziologe, nicht zuletzt meiner Dissertation (Universität Bremen 2000) mit genau diesen Themen, mit dem Titel „Verirrte Kunstorganisation der Bundesrepublik Deutschland“.

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So haben wir folglich die drei Ebenen, zentralstaatlich den Bund / Berlin mit der „Kulturgestaltungsmacht des Bundes“. Die besteht einzig in einem jährlich bereitgestellten Budget im Bundeskanzler-Etat – immer ohne Eingriffsverpflichtung. Immer mit dem Dauerdruckmittel, mögliche Bundeszuschüsse für Länder und Gemeinden zurückzuhalten.

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Kölner Stillleben im Fortschritt 2014

Kölner Stillleben im Fortschritt 2014

Damit „macht“ Frau Grütter ihre Kunst- und Kulturpolitik – durch Zuschüsse und Matching Funds, durch Beteiligungsfinanzierungen auf den wirklichen Kompetenzebenen „Land“ und „Gemeinde“, wo bekanntlich unten immer das Geld nicht reicht.

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Das Bundeskanzleramt zieht Kulturmacht an sich, indem über den Bundesfinanzminister die Zuordnung und Zuteilung der diversen Steuereinnahmen für Länder und Gemeinden so defizitär gehalten werden, dass ständig blanke Finanznot besteht.

Erst macht der Bund den Föderalismus fiskalisch arm. Anschließend wird dann von Subsidarität gefaselt und mit Geld eingegriffen und mit Geld Kompetenz erschlichen.

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Dadurch kann sich der Bund jede gewünschte Einflussnahme, auch ohne Verfassungsanrecht, auch ohne die föderale Kompetenz dafür, durch Zuschüsse und Finanzierungen erkaufen:

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Die „Kulturgestaltungsmacht des Bundes“ ist reine unkompetente Prostitution der begehrlichen Salonpersonnage auf Länder- und Gemeindeebenen.

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Wenn noch jemand Fragen hat, ob ein Gummiadler als Broiler oder als Suppenhuhn bei Sotheby’s versteigert werden darf, nachdem Frau Grütters durch Gutachter feststellen ließ, dass es sich um unverzichtbare, nichtexportable Kunstware handelt, der darf bei mir weitere Gegengutachten einholen.

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Auch wenn jetzt die Salonpersonnage der Salonkünstler Baselitz und Richter medial auftrumpft, melde ich schon mal meine Einwände an:

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Noch nicht ungeöffnete Farbeimer und Schrubber bei Gerhard Richter oder Farbtuben und feine Malpinsel bei Dietmar Moews sind schon beschlagnehmbar – erst, wenn die Farbe vergeudet oder veredelt wurde, wird daraus eventuell Ware, doch:

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Der Waren- und Marktwert eines Kunstwerkes hat NULL / NICHTS mit dem Kunstwert zu tun.

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Wenn ich mein Bild in London verkaufen will, kann ich es als Kunstwerk persönlich als mein Autorenrecht nach London bringen lassen und dort – mit dem ZAUBERTRICK – daraus ein kulturindustrielles Handelsgut machen und bei Nachfrage zu MEINEM PREIS verkaufen, an wen und wohin ich es will.

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Frau Grütters darf sich ihre Bundesadler anschauen.

P. S. Das gilt ab Dezember 2022, wie für Frau Grütters bis dahin, für die neue Staatssekretärin im Bundeskanzleramt (SPD-Kanzler Olaf Scholz), die Grüne Claudia Roth – sie kündigte an, nun seitens des Bundes LITERATUR fördern zu wollen (vermutlich Bundesliteratur).

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DIETMAR MOEWS "Mexikano" DMW 567.7.0,140 cm / 140 cm, Öl auf Textil, in Dresden im Jahr 2000 gemalt

DIETMAR MOEWS
„Mexikano“ DMW 567.7.0,140 cm / 140 cm, Öl auf Textil, in Dresden im Jahr 2000 gemalt

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Kulturetat 2015: Deutschland steigert den Bundesaufwand

November 16, 2014

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am Sonntag, 16. November 2014

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BundesKanzler Gerhard Schröder vor „Strohbild“

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Die Nachricht von dem Zuschnitt des kommenden Bundeshaushalts ist nicht „einfach“ zu lesen. Jedenfalls: Der Bundeshaushalt 2015 wurde vergangene Woche vom Haushaltsausschuss verabschiedet.

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Dietmar Moews 1997 DMW 513.5.97, Öl auf Zebra 140cm / 140 cm In Leipzig gemalt

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Ich möchte hier mit Interpretation der Bundesbemittelung für Kultur auf die Besonderheiten der Bundeskompetenz für Kultur im deutschen Föderalismus eingehen.

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DIETMAR MOEWS "Mexikano" DMW 567.7.0,140 cm / 140 cm, Öl auf Textil, in Dresden im Jahr 2000 gemalt

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Zweitens möchte ich auf die Widmungszwecke dieser Bundesgelder hin die Politik für Kunst und Kultur im deutschen etatistischen Föderalismus kritisieren.

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Aus der Verfassungsgeschichte Deutschlands als demokratische Bundesrepublik nach 1948 ist schrittweise erkennbar, dass Kunst und Kultur sowie Bildung, Schulen, Wissenschaften und Universitäten zunächst praktisch und kompetenzrechtlich von der Kultusministerkonferenz der Länder ausgingen.

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Die staatsrechtliche Zuständigkeit (Kompetenz) wurde auf die „Kulturhoheit der Länder“ festgelegt und so entfaltet.

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Den Gemeinden, als lokalpolitische Basis im Föderalismus, fiel – stets sorgfältig unter Einhaltung des politischen Kompetenztrennungsgebots (ohne Doppelkompetenzen oder Kompetenzüberschneidungen) – der Schulbau zu („Allzuständigkeit der Gemeinden“).

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Während das Land das Lehr-Personal finanziert („Kulturhoheit der Länder“).

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Dem Bund fallen wenige magere Gestaltungsmöglichkeiten zu, in dem der Bund an Länder und Gemeinden Projektbemittelungen oder -bezuschussungen vergeben darf. Mittels wachsender„Kulturgestaltungsmacht“ des Bundes, steigt die Bedeutung der Redewendung „Wer zahlt, bestimmt die Musik“..

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Dietmar Moews 1999 mit „Strohbildern“ vor dem Blauen Wunder in Dresden und bei Schröder in Berlin

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Im Haushaltsposten „Kulturetat des Bundes 2015“ werden also Haushaltsmittel bereitgestellt, die – ohne „Bundeskompetenz“ für die Kunst- und Kulturpolitik – zur Kulturgestaltungsmacht verwendet werden.

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Dietmar Moews 1996 mit „Strohbildern“ in Magdeburg an der Elbe

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Es muss der normale juristisch studierte Staatsbürger aber wissen, dass tatsächlich der Bund keinerlei spezielle Kunst- und Kulturpolitikkompetenz hat. Sei es die Gestaltung der Bundeswappen, der Rückseiten der deutschen EURO-Münzen oder die Frage, soll der Bundesadler den Kopf nach rechts oder nach links ins Bild setzen.

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Alle fiskalpolitischen Festlegungen, die die Finanzministerien der Länder festlegen, werden zwar mit den föderalistischen Steuereinzieh- und verteilungsschlüsseln mit dem Bundesfinanzminister und der Bundesregierung abgestimmt. Aber auch hierfür gibt es keine Bundeskompetenz.

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Der Minister von Sachsen-Anhalt hatte im Jahr 1997 ein „Strohbild“ von Dietmar Moews „abgezweigt“

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Es gibt auch kein Bundeskunst- oder Bundeskulturministerium. Sondern ganz funktionale Kontrolle im föderalen Kunst- und Kulturspiel nimmt seit eh und je ein Staatsminister im Bundeskanzleramt wahr, der sich seit einigen Jahren nunmehr „Kulturstaatsminister“ nennt.

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Dietmar Moews-Ausstellung in Magedburg 1997

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Dadurch, dass die Länder, denen kompetenzrechtlich die Hauptfinanzlast zukommt, in zunehmendem Maße kaum noch fähig sind, die laufenden Unterhaltskosten der Landskultureinrichtungen zu finanzieren, schiebt sich der Bund und die heutige Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) auch gestalterisch in das Zentrum wichtiger Entscheidungen durch Zuschüsse, Projekte, oder deren Verweigerung.

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Dietmar Moews-„Strohbild“ als Staatsankauf, im Jahr 2010 hinter dem Landwirtschaftsminister

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Angesichts des weithin wenig bekannten Sachverhaltes, dass innerhalb der volkswirtschaftlichen Verhältnisse von Kunst und Kultur im Kernbereich sowie in den Kunst und Kultur vorgelagerten (z. B. Künstlerausbildung oder Produktion von Arbeitsmaterialien, Farbe, Gitarrensaiten u. ä.) und nachgelagerten Bereichen (z. B. Kunstspeditionen, Aufsichtspersonal in Kultureinrichtungen, kulturindustrielle Medien wie TV, Presse u. a.), über 90 % der Finanzmittel aus staatlichen Budgets kommen, ist der Staat in Kunst und Kultur etwa, was der Staat für das Militär und den Krieg ist.

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Das heißt, etwa 5 Prozent bei den Gemeinden (für Pflicht- und Kann-Aufgaben), Land etwa 85 Prozent, Bund etwa 5 Prozent, nur der kleine Rest entspringt den Marktkonsumenten und Privatquellen.

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Landwirtschaftsministerium in Magdeburg

Landwirtschaftsministerium in Magdeburg

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Diese gesamten Budgets werden überwiegend in festen Kostenpositionen im alljährlichen Zyklus für Personal ausgegeben. Dazu kommen sonstige feste Kosten.

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Die Vorstellung, der Bundeskulturhaushalt sage irgendetwas dazu aus, wie es dem einzelnen freien Künstler im kommenden Jahr gehen wird, kann bestenfalls darauf beschränkt werden, dass die Künstlersozialversicherung nicht abgeschafft wird.

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Bildschirmfoto vom 2014-07-15 16:15:21

Dietmar Moews-„Strohbild“ mit Minister Dr. Hermann Onko Aeikens

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EINS die Kunstorganisation als ein vollkommen durchorganisierter Politikbereich im Deutschen Kulturrat, im Deutschen Kunstrat und in den einzelnen Kultur- und Kunstverbänden (wie z. B. Gema, Bundesverband der deutschen Galeristen, Deutscher Künstlerbund, Deutscher Musikrat u. v. a.) hermetisch als Struktur der Politik der Kulturindustrie ausgelegt und durchgesetzt wird.

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Gegen die Kulturindustrie und die massenmedialen standardisierten Verwertungsformen haben Einzelkünstler, die handwerklich arbeiten oder Prototypen herstellen, keinerlei berufspolitische Macht, ihre besonderen Interessen durchzusetzen.

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Dietmar Moews 2014 mit „Strohbild“ in der Mainzer Straße Südstadt Köln

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ZWEI Überall, wo solche Finanzmittel für Kunst und Kultur ausgegeben werden, entscheiden stets Gremien oder Parlamente und Ausschüsse, die von den Parteien, hauptsächlich von der SPD dominiert werden.

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Eine kleine Entschädigungsfreude ist der Umstand, dass das verfügbare Geld und die sämtlichen Posten an Hochschulen, Professuren-Planstellen und Projektmittel im Verhältnis zu der großen Zahl der Begehrlichen in den Mitgliederverbänden, hinten und vorne nicht reicht. Nicht jeder, der in die SPD eintritt, kann eine Professur bekommen.

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ZUGINSFELD Goethe-Institut Dresden 2003 Begrüßung durch den Institutsleiter ROBERT SOBOTTA

ZUGINSFELD
Goethe-Institut Dresden 2003
Begrüßung durch den Institutsleiter ROBERT SOBOTTA

Dietmar Moews-Ausstellung 2003 im Goethe-Institut mit ZUGINFELD-Proklamation von Thomas Wipf, Lothar Lange und Dietmar Moews

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Dietmar Moews meint: Die Botschaft vom neuen Kulturhaushalt, aufgestockt um Plus vier Prozent, ist von den Künstlern kritisch aufzunehmen.

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Dietmar Moews 2008 „Das Heldenmotiv“ ZUGINSFELD 36 DMW 667.14.8 Öl auf Leinwand 190cm / 190cm in Berlin gemalt

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Es kommt darauf an, dass der Bund einerseits Kunst und Kultur am Markt kauft, ganz im Sinne des Wirkbereiches und der Kunstindienstnahme.

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Ferner sollte der Staat, insbesondere der Bund, keinen Einfluss auf Kunst und Künstler und Künstler- und Kunstorganisation nehmen – und: keine Auslagerung von Staatskompetenz auf nicht- oder außerstaatliche Gremien und Kuratoren.

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Dietmar Moews 1985 „Endsport“ DMW 352.5.83, 900cm / 600cm Öl und Kunststoff-Dispersion aif Leinwand, 1983 in Hannover gemalt – Ausstellung über dem Portal der Dortmunder Westfalenhalle

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Daneben soll der Bund die Kunstbereitsstellung – also Museen, Publikationen, Transporte, Versicherungen, Aufsichtspersonal und alle pluralistischen Distributions- und Konsumtionsformen ermöglichen. Dabei darf aber keine staatliche Kunstauswahl oder Vorzensur zur Anwendung, wie heute weitgehend intransparent, getroffen werden.

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Dortmunder Westfalenhalle 2010

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Die Künstler, egal in welchem Metier, ob Musik, Theater, Malerei, Literatur, sollen in ihren Verbänden und bei den Topleuten, wie Kulturstaats-Ministerin Monika Grütter (CDU), sagen, wie ein Geld von ihr bei dem einzelnen Künstler ankommt? Der Künstler und der Kunstkonsument müssen anfragen, wie man selbst selbstbestimmt an dieser Vergabeentscheidung beteiligt oder im Sinne der „Freiheit der Kunst“ bevormundet und entmündigt wird.

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Dietmar Moews 2004 „Mondstrohfeld“ DMW 634.3.4, Öl auf Leinwand 60cm / 60cm in Dresden gemalt

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