Lichtgeschwindigkeit 6122
Vom Dienstag, 22. Dezember 2015
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Braucht unser Rechtsstaat „Psychosoziale Prozessbegleiter“?
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Sollte der Staat die überforderten Bürger, die aus einer absurden Fernsehgericht- Fernsehästhetik völlig irre Vorstellungen von einem Gerichtsprozess haben, während eines obligatorischen Auftritt vor Gericht „beraten“, fühlen und führen?
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Oder und müssten kulturindustrielle Unterhaltungsformate auf „Sittenwidrigkeit“, „Volksverhetzung“ und „Verblödung“ hin mehr als der Freiwilligen Selbst Kontrolle (FSK) des Produzenten und Vertreibers anheimgestellt sein?
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Kontrolle, Zensur und Sauberkeitsstempel?
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Eine jetzt in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg diskutierte psychosoziale Prozessbegleitung soll da vermitteln, wo Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, in ihren forensischen Zwängen einen Prozessbeteiligten nicht betreuen können – wo sich ein Zeuge oder ein Angeklagter aufgrund seiner Unerfahrenheit plötzlich aus eigener Sicht allein steht und sich – oft sogar vom eigenen Anwalt oder vom verhandlungführenden Gerichtsvorsitzenden – verraten fühlen und die Fassung verlieren kann.
Es gibt in deutschen Fernsehprogrammen seit vielen Jahren Sendeformen des „Fernsehgerichts“ – . Das ist meist ein Fernsehkammerspiel, in dem in einem bestimmten Format eine Gerichtsverhandlung mit Beschuldigung, Beweiserhebung und angeblichen Prozeduren, wie eine Gerichtstagung und Prozessführung, einschließlich Urteilösverkündung, abläuft.
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Oft wird dramatischer Streit und Klamauk von Fernsehmodells inszeniert, dessen Reiz- und Unterhaltungswert ein bestimmtes, ungebildetes Publikum anlockt. Dabei werden durchaus gewisse Rechtsstaatsstandards bei einem solchen Fernsehgericht vorgeführt, aber meist nicht erklärt und meist nicht für das Laienpublikum nachvollziehbar.
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Außer Gut und Böse, Kampf und Emotion wird Identifikation über Angst und Schadenfreude aufgebaut – . Analoges Verhalten, sollte der Fernsehzuschauer „selbst mal dran sein“, ist nicht nur nicht beim Anschauen eines Fernsehgerichts zu lernen, sondern im Gegenteil:
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Die geringgebildeten Fernsehzuschauer erhalten völlig irreführende Vorstellungen davon, was sich in den vielen verschiedenen Verfahrensformen vor einem Gericht abspielt. Wer dann mal selbst als Beschuldigter oder als Zeuge oder Geschädigter oder als „Rechthaber“ dann in einem Prozess anzutreten hat, weiß oft nicht, wie ihm geschieht.
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Was soll ein Kind als Zeuge vor Gericht tun können, wenn es bis dahin serienweise Richterin Barbara Salesch oder sonstige Unterhaltungsindustrie-Werbesendungen angeschaut hatte?
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– dazu die schießenden Kommissare und die Science-Fiction-Tatorte mit und ohne Stahlnetz.
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Wie lernfähig und gelehrig alle Menschen, mehr oder wenig, sein mögen, sollte zumindest der Gesellschaft mehrheitlich bekannt sein und von den Bildungsfachleuten auf beste Wissenschaft gestützt werden.
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Kants vierte Frage: WIE IST DER MENSCH?
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ist nach unserem in Deutschland geltenden Recht an jedem einzelnen Individuum zu erfassen und zu erkennen und anzuerkennen. Nur wird auf die Individualität letztentscheidend wenig Rücksicht genommen. Und es wird allerdings ziemlich starr und hart darauf bezogen, wie sich das Individuum auf vom Rechtsstaat in Geltung gesetzte und kontrollierte Normen angepasst verhält.
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Für „Versager“ gibt es nur wenig Nachsicht.
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Wenn geklärt werden kann, dass Nichtanpassung von individueller Unfähigkeit herkommt, unfähig zu sein zu lernen, gibt die Formal zu erkennende Unzurchnungsfähigkeit und Unmündigkeit. Dass und wie sich derjenige anzupassen hätte bzw. Situationen der Überforderung zumindest zu vermeiden suchen können müsste, wird kaum abgemildert.
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Es ist klar, dass – egal wie – jedes Individuum seine Anpassungskultur auf die eigene Urteilskraft und Bereitschaft, dem Anpassungszwang zu folgen, stellen können müsste.
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Aber es ist auch klar, dass es noch einfach ist, seine Leistungsfähigkeit zu beurteilen, wenn die Frage lautet: Kann ich das?
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Was aber, wenn jemand so mit seiner Selbstbeurteilung schwimmt und eine Anpassungsaufgabe überhaupt nicht erkennt, dass er die Frage: Leiste ich die verlangte Anpassung? nicht beurteilen kann – aber glaubt, die Leistung bringen zu können, aber es klappt nicht, er kann nicht, schafft es nicht:
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„Kannst du dich in einen fließenden Auto-Straßenverkehr auf der Place de la Concorde ohne Kollision hineinfädeln und anschließend dort ohne Karambolage wieder rausbiegen, wo du gerne hinfahren möchtest?“
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Und viele Leute fahren mutig und forsch hinein – und dann kracht es.
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Sie konnten es nicht beurteilen, haben es versucht und sind gescheitert. Frage wäre dann, gelingt es beim nächsten Versuch? wird das Einschätzen und das eigene Steuervermögen im fließenden Verkehr gelernt?
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Die KFZ-Versicherungen wissen, wie Fehlerhäufigkeit bei Fahranfängern verteilt ist und wie viele Fahrer ständig schlecht fahren, Gefahr und viel Schaden anrichten.
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Dietmar Moews meint: Was erlebt ein Kind vor Gericht, das Zeuge eines elterlichen Streits mit Todesfolge erlebt hatte?
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Was kann ein Gericht mehr tun, als mit Lebenserfahrung und Fingerspitzengefühl und individueller Urteilskraft, eine Beweiskraft und Geschehensverständnis in der Vernehmung eines solchen überforderten Kindzeugen aufzubieten –.
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Oft erzählen nämlich Kinder – auch als Zeugen vor Gericht – was sie glauben, dass man gerne hören würde.
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Doch es sind erhebliche Unsicherheiten und Zweifel angebracht, will man überforderte Zeugen als ultimative Aufklärung in unklaren Fällen gebrauchen.
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Angesichts der von der Unterhaltungsindustrie „gesetteten“ irrlaufenden Vorurteile durch Fernsehgerichte-Serien, scheint die staatliche Bereitstellung solcher „Psychosozialen Prozessbegleiter“ notwendig geboten zu sein.
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Dass es dabei um geheimdienstliche Vertrauenserschleichung geht, liegt auf der Hand:
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Ein „Prozessbegleiter“ für den Prozessbegleiter, der kontrolliert, dass die überforderten Zeugen nicht verführt werden, scheint unumgänglich.
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