Psychosoziale Prozessbegleitung

Dezember 22, 2015
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Vom Dienstag, 22. Dezember 2015

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Braucht unser Rechtsstaat „Psychosoziale Prozessbegleiter“? 

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Sollte der Staat die überforderten Bürger, die aus einer absurden Fernsehgericht- Fernsehästhetik völlig irre Vorstellungen von einem Gerichtsprozess haben, während eines obligatorischen Auftritt vor Gericht „beraten“, fühlen und führen?

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Oder und müssten kulturindustrielle Unterhaltungsformate auf „Sittenwidrigkeit“, „Volksverhetzung“ und „Verblödung“ hin mehr als der Freiwilligen Selbst Kontrolle (FSK) des Produzenten und Vertreibers anheimgestellt sein?

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Kontrolle, Zensur und Sauberkeitsstempel?

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Eine jetzt in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg diskutierte psychosoziale Prozessbegleitung soll da vermitteln, wo Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, in ihren forensischen Zwängen einen Prozessbeteiligten nicht betreuen können – wo sich ein Zeuge oder ein Angeklagter aufgrund seiner Unerfahrenheit plötzlich aus eigener Sicht allein steht und sich – oft sogar vom eigenen Anwalt oder vom verhandlungführenden Gerichtsvorsitzenden – verraten fühlen und die Fassung verlieren kann.

 

Es gibt in deutschen Fernsehprogrammen seit vielen Jahren Sendeformen des „Fernsehgerichts“ – . Das ist meist ein Fernsehkammerspiel, in dem in einem bestimmten Format eine Gerichtsverhandlung mit Beschuldigung, Beweiserhebung und angeblichen Prozeduren, wie eine Gerichtstagung und Prozessführung, einschließlich Urteilösverkündung, abläuft.

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Oft wird dramatischer Streit und Klamauk von Fernsehmodells inszeniert, dessen Reiz- und Unterhaltungswert ein bestimmtes, ungebildetes Publikum anlockt. Dabei werden durchaus gewisse Rechtsstaatsstandards bei einem solchen Fernsehgericht vorgeführt, aber meist nicht erklärt und meist nicht für das Laienpublikum nachvollziehbar.

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Außer Gut und Böse, Kampf und Emotion wird Identifikation über Angst und Schadenfreude aufgebaut – . Analoges Verhalten, sollte der Fernsehzuschauer „selbst mal dran sein“, ist nicht nur nicht beim Anschauen eines Fernsehgerichts zu lernen, sondern im Gegenteil:

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Die geringgebildeten Fernsehzuschauer erhalten völlig irreführende Vorstellungen davon, was sich in den vielen verschiedenen Verfahrensformen vor einem Gericht abspielt. Wer dann mal selbst als Beschuldigter oder als Zeuge oder Geschädigter oder als „Rechthaber“ dann in einem Prozess anzutreten hat, weiß oft nicht, wie ihm geschieht.

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Was soll ein Kind als Zeuge vor Gericht tun können, wenn es bis dahin serienweise Richterin Barbara Salesch oder sonstige Unterhaltungsindustrie-Werbesendungen angeschaut hatte?

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– dazu die schießenden Kommissare und die Science-Fiction-Tatorte mit und ohne Stahlnetz.

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Wie lernfähig und gelehrig alle Menschen, mehr oder wenig, sein mögen, sollte zumindest der Gesellschaft mehrheitlich bekannt sein und von den Bildungsfachleuten auf beste Wissenschaft gestützt werden.

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Kants vierte Frage: WIE IST DER MENSCH?

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ist nach unserem in Deutschland geltenden Recht an jedem einzelnen Individuum zu erfassen und zu erkennen und anzuerkennen. Nur wird auf die Individualität letztentscheidend wenig Rücksicht genommen. Und es wird allerdings ziemlich starr und hart darauf bezogen, wie sich das Individuum auf vom Rechtsstaat in Geltung gesetzte und kontrollierte Normen angepasst verhält.

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Für „Versager“ gibt es nur wenig Nachsicht.

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Wenn geklärt werden kann, dass Nichtanpassung von individueller Unfähigkeit herkommt, unfähig zu sein zu lernen, gibt die Formal zu erkennende Unzurchnungsfähigkeit und Unmündigkeit. Dass und wie sich derjenige anzupassen hätte bzw. Situationen der Überforderung zumindest zu vermeiden suchen können müsste, wird kaum abgemildert.

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Es ist klar, dass – egal wie – jedes Individuum seine Anpassungskultur auf die eigene Urteilskraft und Bereitschaft, dem Anpassungszwang zu folgen, stellen können müsste.

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Aber es ist auch klar, dass es noch einfach ist, seine Leistungsfähigkeit zu beurteilen, wenn die Frage lautet: Kann ich das?

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Was aber, wenn jemand so mit seiner Selbstbeurteilung schwimmt und eine Anpassungsaufgabe überhaupt nicht erkennt, dass er die Frage: Leiste ich die verlangte Anpassung? nicht beurteilen kann – aber glaubt, die Leistung bringen zu können, aber es klappt nicht, er kann nicht, schafft es nicht:

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Kannst du dich in einen fließenden Auto-Straßenverkehr auf der Place de la Concorde ohne Kollision hineinfädeln und anschließend dort ohne Karambolage wieder rausbiegen, wo du gerne hinfahren möchtest?“

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Und viele Leute fahren mutig und forsch hinein – und dann kracht es.

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Sie konnten es nicht beurteilen, haben es versucht und sind gescheitert. Frage wäre dann, gelingt es beim nächsten Versuch? wird das Einschätzen und das eigene Steuervermögen im fließenden Verkehr gelernt?

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Die KFZ-Versicherungen wissen, wie Fehlerhäufigkeit bei Fahranfängern verteilt ist und wie viele Fahrer ständig schlecht fahren, Gefahr und viel Schaden anrichten.

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Dietmar Moews meint: Was erlebt ein Kind vor Gericht, das Zeuge eines elterlichen Streits mit Todesfolge erlebt hatte?

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Was kann ein Gericht mehr tun, als mit Lebenserfahrung und Fingerspitzengefühl und individueller Urteilskraft, eine Beweiskraft und Geschehensverständnis in der Vernehmung eines solchen überforderten Kindzeugen aufzubieten –.

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Oft erzählen nämlich Kinder – auch als Zeugen vor Gericht – was sie glauben, dass man gerne hören würde.

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Doch es sind erhebliche Unsicherheiten und Zweifel angebracht, will man überforderte Zeugen als ultimative Aufklärung in unklaren Fällen gebrauchen.

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Angesichts der von der Unterhaltungsindustrie „gesetteten“ irrlaufenden Vorurteile durch Fernsehgerichte-Serien, scheint die staatliche Bereitstellung solcher „Psychosozialen Prozessbegleiter“ notwendig geboten zu sein.

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Dass es dabei um geheimdienstliche Vertrauenserschleichung geht, liegt auf der Hand:

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Ein „Prozessbegleiter“ für den Prozessbegleiter, der kontrolliert, dass die überforderten Zeugen nicht verführt werden, scheint unumgänglich.

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Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.

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Internetz-Kontrollen über Porno-Angst: Eine Freundin emailt – Doktor Winterlatt antwortet

März 30, 2014

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am 31. März 2014

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Gruß

Lieber Kuckuck. Wir haben kürzlich Jugendschutzfilter am Internetz und für Netzseiten diskutiert. Ich sehe die sogenannten Jugendschutzfilter kritisch, weil sie oft zuviel oder zu wenig weg filtern und ich eigentlich nicht möchte, daß in einer Demokratie Jugendliche mit Zensur groß werden.

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Da muß es andere Möglichkeiten geben.
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Naja, Jugendschutzvorschriften sind vermutlich überhaupt Zensur in diesem Sinne. Da gibt es auch schlicht keine Alternative zu, so lange das Ziel ist, Kinder und Jugendliche nicht mit für sie in ihrer Entwicklungsstufe ungeeigneten Schriften (im weiten Sinne des StGB, also einschließlich Bilddarstellungen, Filmen und Lautäußerungen) zu konfrontieren.

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Was meinen Sie als Internetz-Soziologe?

Gruß

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Antwort
Es ist immer sinnvoll, die Verlautbarungen anzuschauen, welche Motive und Interessen dahinter stecken mögen, wenn Begründungen angeführt werden, die mit dem Verhalten derjenigen, die hier reden, nicht ganz stimmig scheinen.

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Wenn es heißt „das Gute“, dann schaue ich, ob es wirklich gut ist. Oder wird nur behauptet, Gut und Schlecht seien doch ganz klar. Denn – im Falle des Zensur/Schutz-Verlangens ist offensichtlich die Zensur lediglich Zensur – Zensur macht dumm – und Schutz wäre demnach Schutz vor Intelligenzentfaltung und Urteilskraft – das hält dumm und ist eindeutig abzulehnen.

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In meiner Familie gab es offene Bücherschränke und Bücherregale, Radio, Plattenspieler und Fernsehgeräte – nie Beschränkungen. Die Bücher habe ich bis zum Alter von ca. 15 Jahren komplett durchgelesen – es waren mehr als tausend. Da war Manches dabei, was mir wenig sagte und viel Geduld abverlangte. „Anna Karenina“ von Tolstoi war mir wirklich nicht ganz geheuer. Heute weiß ich, es ist ein durchaus bedeutender Roman, für den ich damals mangels Lebenserfahrung und Literaturwissen nicht das notwendige Bildungsinteresse mitbringen konnte: Ich verzweifelte daran, mir alle Personen zu merken (die dann nicht mehr wiederkamen).

Hat es geschadet? Während, was es da an erotisch-sexuell anregendem Material gab – war eben erotisch-sexuell anregend. Manchmal reichte es, wenige Zeilen zu lesen … Schaden? Haare zwischen den Fingern?

1. Mir scheint manches im Jugendschutz eher Krypto-Pietismus zu sein (Von „cryptos“ – „verborgen“ und „pius“ – „fromm“). Es geht da eher um religiöse oder quasi-religiöse Vorstellungen, als um Jugendschutz. So in der Art: „Wir fühlen uns nicht wohl, wenn wir Pornos ansehen, aber sein lassen wollen wir es auch nicht, dann verbieten wir es den Jugendlichen, dann haben wir unsere Pflicht getan.“

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Viele Jugendliche werden das so wahrscheinlich nicht sagen, aber doch so ähnlich fühlen.

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Und es macht einfach einen Unterschied, ob man glaubt, man würde vor schwierigen Situationen bewahrt, bis man alt genug ist, damit umzugehen, oder ob einem hier (quasi-)religiöse Vorstellungen aufgezwungen werden.

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Vorbild, Vorbild!! das kann immer wieder betont werden: Wer als Erwachsener den Kindern die Liebe predigt, schafft eher Prediger als liebevolle Menschen: Besonders, wenn die Leute, die einem Vorstellungen aufzuzwingen versuchen, sich selber nicht daran halten – sind sie den jungen Leuten lediglich langweilig, aber keine glaubhafte Orientierungshilfe.
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2. Die Sexualmoral ist in einem heillosen Vorurteilssumpf. Es ist einfach schwierig zu erklären, warum man ab vierzehn Sex haben darf, aber erst ab achtzehn Pornos ansehen. Es ist schwierig zu erklären, wo die Jugendlichen die Informationen her bekommen sollen, die sie brauchen, um mit vierzehn eine verantwortliche Entscheidung zu fällen. Es ist auch schwierig zu erklären, warum man in Kindergärten Sexualaufklärung machen soll, warum Eltern ins Gefängnis kommen, wenn sie ihre Kinder der Zwangs-Aufklärung in der Schule entziehen wollen. – Aber Pornos ansehen verboten ist.
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Die widersinnige Irreführung sieht man auch bei der Prostitution-Politik: Vor ein paar Jahren hat man das zum normalen Beruf erklärt, jetzt wird es verboten. – Wir kennen die Argumente. Aber wenn sich die Erwachsenen so uneins sind, nicht nur in der Frage, sondern in praktisch jeder, dann ist die Gesetzgebung gegenüber Jugendlichen einfach schwer zu erklären.
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Und ein volljähriger Vertreter der mündigen Internetzbenutzung steht immer in der Situation, dass er auch ein Vertreter der Erwachsenen ist, und das gegenüber ungebildeten Eltern zu rechtfertigen hat. Und wenn er sagt, dass es die Erwachsenen auch nicht regeln können, ist damit noch keine mündige Urteilskraft bei einer „Kundschaft“ geschaffen, die gegenüber parteipolitischen und massenmedialen Irreführungen ziemlich schwimmt. Mob und Volksverhetzung wird immer wieder mit plumpen Angstansagen mobilisiert.

3. Es ist nicht so recht klar, wovor die Jugendlichen eigentlich geschützt werden müssen. Und wenn es eine Gefahr gibt, dann müssten die Jugendlichen über diese Gefahr aufgeklärt werden – ähnlich wie man das bei Alkohol, Drogen, Straßenverkehr, und bei Geschäfts- und Vertragsleben auch macht. Da sorgt man doch auch dafür, dass die Jugendlichen, wenn sie in die Situation kommen, möglichst auch eine verantwortliche Entscheidung fällen können, weil sie um die Konsequenzen wissen.
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Für das Internet gibt es einen sehr fragwürdigen „Internet-Führerschein“. Mir hat bislang niemand einen „Sex-Führerschein“ angeboten. Aber was könnte das sein?

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Als Lehrer an einer Haupt-und Grundschule – in den 1970er Jahren – habe ich mal im Lehrerzimmer unter Kollegen und Kolleginnen den Vorschlag gemacht, es wäre sicher eine erhebliche Hilfe, wenn die geilen männlichen Jugendlichen vor dem Unterricht ein Häuschen an der Schule besuchen könnten, wo ihnen die sexuelle Lust befriedigt werden könnte – und sie folglich mehr Konzentrationsfähigkeit für den folgenden Unterricht bringen könnten. Damals wurde allseitig erheblich über die unbändigen Jungmänner als Störung der gesamten Unterrichtsarbeit gelitten. Wie könnte also ein Sexlehrplan für einen Sex-Führerschein aussehen?

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Als Lehrplan würde ich vorschlagen:

– Verhütungmittel

– Körperliche Veränderungen durch Schwangerschaft und Mutterschaft
– Gesetzliche Altersgrenzen
– Zustimmung, Zustimmung unter Alkoholeinfluss, unfreiwillige Zustimmung
– Entsprechende Missbrauchsdefinitionen
– Soziale Konsequenzen, Slut-Stud, Doppelmoral
– Sorgerecht und Unterhalt

Und für die Fortgeschrittenen:

– Religiöse und säkulare Wertesysteme
– Statistiken, und wie sie gefälscht werden

Es gibt durchaus Aufklärung. Aber der aktuelle Bildungsplan von Landesregierungen sieht Punkte vor, die die Interessen einer bestimmten Lobby den Kindern gegenüber vertreten. Dafür gibt es in der Richtung nachvollziehbare Gründe, dass man erreichen möchte, dass die Kinder keine Probleme machen. Dabei macht man sich zu wenig Gedanken darüber, was die Kinder zur Entfaltung ihres Urteilsvermögens und für ihre eigenen Interessen wissen müssten, damit sie sich möglichst pfiffig Problemen gegenüber entfalten können. Das wirft also Fragen auf, ob die Zensur wirklich dem Schutz der Kinder dienen kann und ob die Zensur tatsächlich so begründet ist?

4. Der Jugendschutz wird zur Zensur für Erwachsene benutzt. Es gibt kein anerkanntes Mittel, Kinder und Jugendliche von Internetseiten fern zu halten. Nun zwingt man Seiten, komplett vom Netz zu gehen. – Übrigens auch da nach einem Muster, das nach Lobbypolitik von Inhalten, und nicht nach Jugendschutz aussieht. Und insofern ist der sogenannte Jugendschutz im Internet in besonderer Weise kritikwürdig.

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http://www.youtube.com/watch?v=CPtmvBhYTv8
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Und wenn man das nicht beachtet, dann wirkt man halt leicht wie der
Alte, der ohne Handy aufgewachsen ist, und den Kindern jetzt sagt, dass
sie folglich auch keines brauchen.

Kuckuck


Lichtgeschwindigkeit 139

Januar 4, 2010

Lichtgeschwindigkeit 139

NACKTSCANNEN und NACKTGRABBELN

täglicher Kommentar der Medienlage von dem Künstlergelehrten

Dr. Dietmar Moews Dipl. Ing., Piratenpartei Deutschland,

aus Sicht der Piratenbewegung, am Samstag, 2. Januar 2010,

im Alphons-Silbermann-Zentrum, Berlin-Pankow Niederschönhausen,

mit DLF, dradio.de, bild.de, heise.de, piratenpartei.de,

Piratenthema hier: Mit den Ganzkörperscannern

lassen sich Personen bis auf die Haut durchleuchten.

Beispielsweise Geräte arbeiten rein passiv mit der allgegenwärtigen

Strahlung im Millimeterbereich: Durch Auswertung der

verschiedenen Reflexions- und Absorptionseigenschaften von

Kleidung, Gegenständen und menschlichem Gewebe lassen

sich Körperkonturen sichtbar machen. Backscatter-Röntgentechnik

wiederum

nutzt die Compton-Streuung normaler Röntgenstrahlen an

Oberflächen. Auch mittels Terahertz-Strahlung lässt sich eine

Person bis unter die Kleidung durchleuchten.

Diese Debatte um Angst, Terror, Sicherheit, Kontrolle, Nacktscannen –

ist reine Täuschung und Ablenkung. Es ist kein Kampf gegen den Terror.

1. Nicht die Technik ist böse. Die Menschen machen Fehler. Die

Menschen sind die Sicherheitslücke. Wir müssen für menschliche

Politik, für Freundschaft und Solidarität einstehen. Tschernobyl war

keine Technikschwäche, sondern eine unwahrscheinliche Kette von

einzelnen Fehlern von mehreren Menschen. Was soll die Nacktscann-Technik,

wenn die Sicherheitsleute nicht richtig aufpassen oder Sabotage machen?

2. Will man maximal kontrollieren, muss nackt abgegrabbelt werden.

Totale Leibesvisitation und Kontrolle, wie beim Duschen in Auschwitz.

Wir können also drei Modelle anbieten, drei Kontrollklassen für Flugzeuge:

Total-Nackt-Abgrabbeln.

Normale Scannkontrolle

Freier Zugang, wie bei der Bahn.

Ebenso erwartbar folgte die Empörung auf Seiten von

Kirchenvertretern und Unionspolitikern, die zu deutlich

stärkeren Eingriffen in die Privatsphäre, wie etwa der

Vorratsdatenspeicherung, schweigen oder diese sogar befürworten.

Hier ist die Propagandalinie ganz deutlich: Wiederum wird so

getan, als ginge es um technische Fragen, technische Gefahren,

technische Mängel.

Massendaten und Vorratsdatenspeicherung ist keine technische

Debatte, sondern

die Forderung der Bürger nach Freiheit vor staatlicher

Überwachung in Totalität.

Die begründete Verkrampfung im Umgang mit Nacktheit

als einer Gegnerschaft zu Überwachung darf nicht die

Totalitarismuspolitik verdecken. Dabei sind die

medizinisch-künstlichen Scans auch bei attraktiveren

Personen kaum dazu geeignet, als Pornografie verwendet

zu werden. Trotzdem konzentriert sich die Entwicklung

der Körperscantechnologie derzeit besonders auf diese

Kritikpunkte. Neue Modelle sollen BMI de Maizière

zufolge den Genitalbereich „unklarer“ abbilden. Auch

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

machte die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den

Einsatz von Nacktscannern von der Handhabung der

„Intimsphäre“ und der „technischen Weiterentwicklung“

der Vorrichtungen abhängig.

PIRATEN – Intelligenz ist Menschenrecht. Weg mit der

Pseudodiskussion: Der westen muss endlich mit

Friedenspolitik glänzen, statt mit Waffenkonjunktur und Weltpolizei.

Produktion, Performance, Autor, Direktion:

Dr. Dietmar Moews, Aufnahmetechnik und Admin,

Piratencrew Berlin; Musik: 4 Beads 8 days

MP3 gratis Download bei dietmarmoews.com


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Januar 4, 2010