Januar 29, 2015
Lichtgeschwindigkeit 5307
vom Donnerstag, 29. Januar 2015
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Zur Tradition des Kölner Karnevals gehört das Prinzip der Gleichheit aller Menschen in Köln.
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Dass es sich am Rosenmontag ganz ausdrücklich und zweifelsfrei um eine künstlerische, symbolische öffentliche Entäusserung handeln soll und darf – ob auf der Straße oder auf den Wagen.
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Wenn also – wie gehabt – über das Mohammed-Thema für einen Motivwagen demokratisch abgestimmt wird, heißt dass, das die große Zahl der Dummen die kleine Zahl der nüchternen Augenmaßler klar überstimmen kann – und so war es:
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Unter der dummen Parole:
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NARRENFREIHEIT gegen GEWALT.
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Dieser Kernsatz ist Unfug aus Dummheit und Harmlosigkeit: Wieso ist denn „CHARLIE HEBDO“ Narrentum?
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Die Darstellung eines Konfliktes zwischen der Pressefreiheit (auch für Charlie Hebdo und alle Karikaturisten der Welt aus unserer Sicht) und Terroristen, die mit Brutalität und Waffengewalt dieses Freiheitswesen konkret schränken, ist überhaupt nicht an „Narrentum“ und „Narrenfreiheit“ angebunden, sondern an MILITANZ.
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Ich weise auf die „LICHTGESCHWINDIGKEIT 5274 / Mohammed-Motivwagen“ hin und möchte ausdrücklich dazu ermuntern, mal kurz innezuhalten, wie schlecht der Motivwagen-Entwurf für Köln, mit dem „Bleistift gegen Terrorist“, ist.
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Weder sind „Charlie Hebdo“-Opfer und freie Journalisten Narren,
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noch sind Kölner Karnevalisten Presse-Karikaturisten sondern die Rosenmontag-Motivwagen sind das kurze Aufblitzen karnevalistischer Wahrheit der Gemeinschaftssymbolisten.
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Noch konnte die Terrorgewalt mit Karikaturen gestoppt werden, sondern die Gewalttäter, wie in Paris, nur mit Waffengewalt.
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Dietmar Moews meint: Ich finde die heute bekannt gemachte Entscheidung des Festkommitees von Köln – das erwogene „Charlie Hebdo“-Motiv wegzulassen:
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den turbangewickelten Terroristen nicht gegen einen bleistiftbewaffneten Pressemann auf den Motivwagen zu stellen, ganz im Sinne des freien Karnevals und der Tradition der Narrenfreiheit:
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DIETMAR MOEWS
„Mexikano“ DMW 567.7.0,140 cm / 140 cm, Öl auf Textil, in Dresden im Jahr 2000 gemalt
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Wo die harte Waffengewalt beginnt, hört der Spaß auf, weil er im Sinne der Waffen wirkungslos ist und im Sinne der Waffenbenutzer zur Waffengewalt aufruft, statt zu demotivieren.
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Dabei sind Aufruf wie auch Demotivieren keine Karnevalsbotschaften, sondern Hirngespinnste, statt sinnliche Gemeinschaftssymbole.
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Deshalb gibt es nur den „Großen Burka-Motivwagen für Kölle“: Alles von Christo und Yoko Ono in Schwarztuch verhüllt und ab damit.
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Sollten die kölsche Mohammed-Jecken Lust verspüren auf einem eigenen Motivwagen voller kölscher Moslems, Turban- und Vorhangträgern mitzumachen und diese extremsüßen arabischen und osmanische Klebrigkeiten unters Volk zu schmeißen, fände ich das ausgesprochen süß und klebrig.
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Es ist doch ähnlich wie bei den Christen auch:
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Gott ist doch nicht persönlich auf der Erde. Sondern Gott wird durch jeden Menschen stellvertreten (nicht nur von Römisch-Katholiken).
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Vielleicht finden sich ja auch einige Stellvertreter für Allah – für Kriegsgott Jahwe finden sich ja sogar außerhalb der Rosenmontagsumzüge viele Stellvertreter weltweit.
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Veröffentlicht von dietmarmoews
Januar 22, 2015
Lichtgeschwindigkeit 5286
vom Donnerstag, 22. Januar 2015
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Gerne wird in diesen Tagen vom Freiheitsrecht geredet. Das Grundgesetz hat diese wundervollen Rechtsansprüche, die jeder Bürger in seinem Rechtsstaat Deutschland beanspruchen darf und noch von unabhängigen staatlichen Gerichten dazu Hilfe erhalten soll.
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Präambel GG § 5 lautet nicht „GG $ 5“, auch nicht „GG % 5§ (% = „dicke Eier“), sondern wir sollen „Pressefreiheit, Kunstfreiheit und Wissenschaftsfreiheit“ – in Abwesenheit von äußerem Zwang ausüben dürfen.
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Mit der Meinungsfreiheit verhält es sich ganz juristisch – nämlich, das geltende Recht ist ausschließlich auf die äußere Welt bezogen. Aber die Gedanken sind frei.
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Wohlverstanden darfst Du also alles denken – „natürlich“ darfst du nicht Alles bei jeder Gelegenheit zu jedem vor Jedem äußern. ALSO: meinen Ja, sagen nicht Alles, nicht immer.
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Dafür ist einfach das Prinzip für eigene Rechte, solange man nicht die Rechte anderer verletzt oder zerstört – genannt: Rechtsschränkung.
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Dein Recht wird durch das andere Recht eventuell geschränkt. So gilt es im deutschen Rechtsstaat.
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So kann eine Meinungsfreiheit zu einer Straftat werden – und ganz konkret finden wir im geltenden Strafgesetzbuch (StGB) den gültigen Paragraphen § 166 StGB:
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„“ Vergehen, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen.(Beschimpfung religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse oder einer Religionsgesellschaft) (1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften, Tonträgern, Abbildungen oder Darstellungen den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. …“
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Man kann vom Staatsanwalt angeklagt werden und ein Richter wird urteilen, welches Ermessen für „Frieden stören“, „schimpfen“, „Eindeutigkeit der Szenerie“ letztlich entscheidend ist. Es ist nicht allein die Absicht des Angeklagten Rechtsverletzers, Karikaturisten, Karnevalisten oder des Kritikers, ausschlaggebend, auch nicht allein das Empfinden eines beleidigten Gläubigen – sondern das Gericht wird das innerhalb der arivierten Rechtspflege, dem Stand der Jurisprudenz, klären, feststellen, interpretieren und entscheiden.
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Jesus verlor das Kreuz beim Gefecht – Gotteslästerung oder Kolateralschaden?
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Dietmar Moews meint: Zwar sagt der Volksmund gerne:
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„Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.“
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Gemeint ist damit: Wenn keine Absicht, kein Schuldbewusstsein, kein Täter- und Tatbewusstsein da war, dann wird man nicht bestraft.
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Ja, es gibt Irrtum und höhere Gewalt, aber grundsätzlich gilt Zurechnung bei Schuldfähigkeit. Und, wer sehr dumm ist, wird anders vor Gericht beurteilt als ein studierter krimineller Jurist. Wir haben zwar kein Fall-Recht, wie in den USA, doch wird schon jeder Fall besonders ermittelt und besonders beurteilt.
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