Lichtgeschwindigkeit 4306
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Dietmar Moews meint: Sozialdienst ist sinnvoll – Gefängnis ist sozial unverträglich und kostspieliger.
Mit der Gerichtsverurteilung Berlusconis zu Sozialdienst entsteht mit dem Eindruck der Ungleichbehandlung im Sinne der Rechtsstaatsbeugung in Mailand eine Distanzvergrößung der Italiener gegenüber ihrem repräsentativen Politiksystem und dem hoheitlichen Organisationsapparat.
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Es ist aber zu bedenken, dass es in diesem Prozess nicht um eine moralische Bestrafung des Kriminellen Silvio Berlusconi in all seinen vielfarbigen Ausfaltungen ging, sondern um Steuerbetrug. Immerhin Steuerbetrug in Höhe von 20 Millionen Euro.
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Hier drängt sich ein Vergleich zu dem prominenten bayerischen Schwerkriminellen Uli Hoeneß auf, der kürzlich für umfangreichere Straftaten zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden war.
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Darum geht es konkret: Der italienische Ex-Ministerpräsident Berlusconi muss nicht in Hausarrest – seine Strafe wegen Steuerbetrugs wird er mit Sozialdienst ableisten. Er solle einmal pro Woche für lediglich vier Stunden in einem Altenheim erscheinen, entschied ein Gericht.
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Der Ex-Premier muss mindestens einmal pro Woche vier Stunden lang in einem Seniorenheim erscheinen.
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Berlusconi wurden von den Richtern außerdem Reisebeschränkungen auferlegt: Er darf seine Heimatregion, die Lombardei, in dieser Zeit prinzipiell nicht verlassen, kann allerdings noch beantragen, mehrere Tage pro Woche in Rom sein zu dürfen.
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Der Sozialdienst für Berlusconi gilt zunächst auf Probe – die Richter könnten ihr Urteil wieder revidieren und Berlusconi doch noch zum Hausarrest verurteilen, wenn er beispielsweise Regeln nicht einhält.
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Berlusconi war im August vergangenen Jahres wegen Steuerbetrugs zu vier Jahren Haft verurteilt worden, von denen drei jedoch wegen einer Amnestieregelung ausgesetzt worden waren. Ins Gefängnis muss der 77-Jährigen wegen seines hohen Alters nicht mehr.
Wo Berlusconi seinen Sozialdienst ableisten muss und wann er damit beginnt, wurde zunächst nicht bekannt.
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Berlusconi und seine Anwälte hatten nach Berichten italienischer Medien eine Behinderteneinrichtung in der Nähe seiner Villa Arcore bei Mailand vorgeschlagen. Die Richter könnten ihm aber auch eine andere Stelle zuweisen, etwa in einem Altenheim.
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Inwiefern Berlusconi sich mit diesem Urteil noch politisch für seine Partei Forza Italia betätigen darf, ist noch unklar. Gegen den mehrfachen früheren Regierungschef sind noch weitere Verfahren anhängig.
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