Republik Italien – Rechtsstaat mit Berlusconi

April 16, 2014

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Dietmar Moews meint: Sozialdienst ist sinnvoll – Gefängnis ist sozial unverträglich und kostspieliger.

Mit der Gerichtsverurteilung Berlusconis zu Sozialdienst entsteht mit dem Eindruck der Ungleichbehandlung im Sinne der Rechtsstaatsbeugung in Mailand eine Distanzvergrößung der Italiener gegenüber ihrem repräsentativen Politiksystem und dem hoheitlichen Organisationsapparat.

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Es ist aber zu bedenken, dass es in diesem Prozess nicht um eine moralische Bestrafung des Kriminellen Silvio Berlusconi in all seinen vielfarbigen Ausfaltungen ging, sondern um Steuerbetrug. Immerhin Steuerbetrug in Höhe von 20 Millionen Euro.

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Hier drängt sich ein Vergleich zu dem prominenten bayerischen Schwerkriminellen Uli Hoeneß auf, der kürzlich für umfangreichere Straftaten zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden war.

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Darum geht es konkret: Der italienische Ex-Ministerpräsident Berlusconi muss nicht in Hausarrest – seine Strafe wegen Steuerbetrugs wird er mit Sozialdienst ableisten. Er solle einmal pro Woche für lediglich vier Stunden in einem Altenheim erscheinen, entschied ein Gericht.

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Der Ex-Premier muss mindestens einmal pro Woche vier Stunden lang in einem Seniorenheim erscheinen.

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Berlusconi wurden von den Richtern außerdem Reisebeschränkungen auferlegt: Er darf seine Heimatregion, die Lombardei, in dieser Zeit prinzipiell nicht verlassen, kann allerdings noch beantragen, mehrere Tage pro Woche in Rom sein zu dürfen.

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Der Sozialdienst für Berlusconi gilt zunächst auf Probe – die Richter könnten ihr Urteil wieder revidieren und Berlusconi doch noch zum Hausarrest verurteilen, wenn er beispielsweise Regeln nicht einhält.

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Berlusconi war im August vergangenen Jahres wegen Steuerbetrugs zu vier Jahren Haft verurteilt worden, von denen drei jedoch wegen einer Amnestieregelung ausgesetzt worden waren. Ins Gefängnis muss der 77-Jährigen wegen seines hohen Alters nicht mehr.

Wo Berlusconi seinen Sozialdienst ableisten muss und wann er damit beginnt, wurde zunächst nicht bekannt.

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Berlusconi und seine Anwälte hatten nach Berichten italienischer Medien eine Behinderteneinrichtung in der Nähe seiner Villa Arcore bei Mailand vorgeschlagen. Die Richter könnten ihm aber auch eine andere Stelle zuweisen, etwa in einem Altenheim.

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Inwiefern Berlusconi sich mit diesem Urteil noch politisch für seine Partei Forza Italia betätigen darf, ist noch unklar. Gegen den mehrfachen früheren Regierungschef sind noch weitere Verfahren anhängig.

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Uli Hoeneß – Kampfmoral und Unmoral eines Steuerkriminellen 19

April 1, 2014

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am 1. April 2014

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Zum prominenten Kapitalverbrecher Uli Hoeneß lässt sich die Fibel zur Volksbildung zum Thema in aller Ruhe ausfalten: geduldgeduld. Zu den bis hierher getroffenen Feststellungen und Erwägungen zu Fragen des Sittenverfalls oder Verpitbullung kommen weitere mitspielende Kraftrichtungen hinzu.

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Wer sich nicht so auskennt, weiß in besonderen Fällen, wie hier mit Hoeneß, nicht wie man sich dazu stellt. Soll man nach Recht und Ordnung rufen? Soll man den Ausgleich suchen, wie wenn ein Familienmitglied mal Pech gehabt hat? Was weiß man denn über Moral und die Nachteile von gelegentlichen Verstößen gegen die Allgemeinheit?

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Empirische Feststellung hierzu drückt sich in weitreichender Indolenz und Urteilsschwäche der öffentlichen Kundschaft aus: Meist wissen Leute gar nicht, was denn Moral praktisch sein könnte. Man weiß auch nicht, welche Fragen zunächst zu klären und zu beantworten wären, damit so ein Kapitalverbrecher Hoeneß richtig ins Licht gerückt werden kann.

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Ja,und dann ist da die Aufklärung, der Rechtsstaat und die verhuschte Methode, wie das Hoeneß-Ding nun in bayerischer Art gedreht worden ist.

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Und – wars das?

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Ich zitiere hier aus einem Brief an die Herausgeber“ der FAZ v. 31. März 2014:

…Der kurios arrangierte Prozess Hoeneß war das juristische Gegenteil der salomonischen Methode, die das römische „Fiat iustitia et pereat mundus“, antizipierte, aber in dem überlieferten Fall zu besseren Ergebnissen führte. König Salomo fällte ein brutales Urteil, aber noch nicht auf Kosten eines unschuldigen Dritten, um ein Geständnis zu erpressen, an die Wahrheit zu kommen und ein gerechtes Urteil zu finden. Unbelastet vom modernen Rechtsstaat hat er das Urteil einfach in die Beweisführung importiert. Auf Uli Hoeneß angewendet: der FC Bayern dürfte kein einziges Spiel mehr antreten, bis jedes private Geschäft seines vormaligen Präsidenten vollständig geklärt und offenbart wäre.

In diesem Sinne freut es das Herz des Fußballfans, dass man es in Bayern mit der Gerechtigkeit nicht biblisch ernst nimmt. Benjamin Letzler, München“

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Dietmar Moews meint:

FAZ-Briefschreiber Letzler trifft, worauf es in der Moral- und Verpitbullungsfrage ankommt: Gerechtigkeit und rechtsstaatlicher Umgang mit Gerechtigkeit werden im Fall Hoeneß konkret berührt. Daraus folgt, was jedes Individuum voraussetzt und erwartet, wenn es selbst zum Verbrecher würde: Der Staat geht damit dann hoeneßmäßig um – ignoriert Gerechtigekeitsqualitäten indem er sich im Sinne des Rechtsspiels und der Rechtspflege den Fall vom Hals schafft, ohne auf die „Inspiration“ unter den Mitbürgern groß Rücksicht zu nehmen.

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Man verlangt als Genugtuung für die öffentlichen Sittenregeln am allgemeinen Gerechtigkeitsanspruch, nämlich der Gleichbehandlung eines Jeden vor dem Gesetz und vor dem Gericht, zumindest die Aufklärung der Taten – ungeachtet von Verjährung und Strafe.

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Dagegen werden die engeren Hoeneßvertrauten dem Uli Hoeneß noch weniger vertrauen bzw. noch grenzenloser Rechtsuntreue zutrauen als schon bisher. Das spürt Uli Hoeneß dann von Fall zu Fall selbst, wenn sein Wort nunmehr weniger gilt und leichter genommen werden wird.

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Fortsetzung folgt