Deutschlands SOUVERÄNITÄT bei Foschepoth

August 20, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4800

am Mittwoch, 20. August 2014

.

DIETMAR MOEWS im Fex-Tal

DIETMAR MOEWS
im Fex-Tal

.

Deutschland ist weder staatsrechtlich noch militärisch noch politisch SOUVERÄN, wie ich in „Lichtgeschwindigkeit 4725, am Dienstag, 29. Juli 2014“ in diesem Blog dargelegt und mit Quellenangaben verziert habe. Man findet es auch mit folgendem Link:

.

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2014/07/29/deutschland-ist-weder-staatsrechtlich-noch-militarisch-souveran/

.

Daneben gibt es noch politische Entscheidungskriterien der Staatskunst, nach denen sich ein kleiner unterworfener Staat, der technologisch nur zweitklassig ist, zu richten hat.

.

Deutschland kauft jegliche High-End-Technologie von den Superstaaten USA und ISRAEL – so fern solche verkauft werden: IT-Technologie, Waffen, Fluggerät, Cyber-War, Abwehrsysteme. Die Souveränität und Unabhängigkeit werden von der militärischen Macht geprägt. Darauf haben die Deutschen ihre Wünsche und Hoffnungen einzurichten:

.

Diese Machtfaktoren hat der Professor für Zeitgeschichte an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, JOSEF FOSCHEPOTH, kürzlich für die Süddeutsche Zeitung zusammengefasst. Er argumentiert lediglich final – nicht kausal:

.

In Deutschland gilt auch US-Recht. Warum Edward Snowden nicht in die Bundesrepublik darf.“ (SZ vom 11. August 2014, Seite 10).

.

IMG_3620

.

Foschepoth fokussiert also die Fragen, wie das deutsche Recht zu verstehen ist, wenn Snowden nach Deutschland vor den NSA-Bundestags-Untersuchungsausschuss kommen wollte. Oder was rechtlich gilt, wenn Snowden in Deutschland politisches Asyl beantragen wollte.

.

Foschepoth fokussiert also nicht die von mir oben dargelegte Rechtslage zu der Nichtsouveränität Deutschlands infolge von Verträgen mit den drei westlichen Kriegsgewinnern von 1945, USA, Frankreich und Großbritannien, die bis heute geltend aktualisiert bestehen: Deutschland ist nicht staatlich souverän.

.

Zunächst argumentiert Foschepoth nicht völkerrechtlich, sondern stellt lediglich die Proklamationen der Großen Koalition heraus, wie Deutschland einen Asylantrag behandeln würde:

.

a) Es wird formal vorgewendet, „dass Snowden einen Asylantrag nicht aus dem Ausland stellen darf“.

b) Die Bundesregierung lehnt ab, Snowden nach dem Aufenthaltsgesetz aufzunehmen, das einem Ausländer „aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis“ ermöglichen kann.

c) will die Bundesregierung Snowden nicht für eine Zeugenvernehmung für den NSA-Untersuchungsausschuss haben! Begründung: KEINE; Grund: Snowden kennt die deutsche Beteiligung am Totalitarismus der Überwachung. Die Whistleblower-Dokumente sind der deutschen Regierung so weit bekannt, dass öffentlich bekannt würde, dass sie selbst mit drin hängt – während solche Dokumente bislang einfach nicht publiziert worden sind. New York Times, Washington Post, THE GUARDIAN und der SPIEGEL mauern – sie bringen weder Snowden noch Mannings wichtige Auskünfte.

.

Foschepoth interpretiert anders – er sagt final:

.

„Die deutsch-amerikanischen Beziehungen (er meint natürlich exklusiv die Führung der beiden) stellen einen höheren Wert dar, als die Aufklärung der geheimdienstlichen Angriffe der USA auf die freiheitlichen Grundrechte der deutschen Bundesbürger. Eine Einreise Snowdens, aus welchen Gründen auch immer, wäre deswegen der politische SUPERGAU. Die Bundesregierung würde in die Entscheidung gezwungen, sich zwischen den Interessen der USA und dem verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Grundrechte zu entscheiden. Um dies zu verhindern, darf Snowden deutschen Boden erst gar nicht betreten..“

.

Foschepoth, SZ am 11. August 2014, Seite 10:

.

Die Ziele der amerikanischen Seite, wie sie sich seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs herausgebildet haben waren:

Erstens die Eindämmung der deutschen Gefahr durch Einbindung der Bundesrepublik in den Westen.

Zweitens die Entwicklung Deutschlands zu einem verlässlichen Bündnispartner mit minderen Rechten.

Drittens die Sicherung und langfristige Nutzung der geostrategischen Lage der Bundesrepublik für die Sicherung und Ausweitung des amerikanischen Imperiums.

.

Die deutschen Ziele korrespondierten mit denen der USA. Nur durch die Einbindung in den Westen war ein demokratischer Neuanfang möglich. Eine dauerhafte Stationierung amerikanischer Truppen und spezifisch deutsches NATO-Recht haben die Sonderrechte der USA dauerhaft gesichert und festgeschrieben – bis heute. Nicht von ungefähr ist die Bundesrepublik, nach Afghanistan, der größte amerikanische Militärstandort…“

.

DIETMAR MOEWS im Fex-Tal

DIETMAR MOEWS
im Fex-Tal

.

Dietmar Moews meint: Ich hebe es als bemerkenswert hervor, wie Professor Foschepoth rumeiert, anstatt die Tatsache der vertraglichen Bevormundung durch die USA infolge der Kapitulation von 1945 klar auszusprechen.

 

Er nennt die Gesetzblätter mit Nummer und Gültigkeitsdatum hier nicht. Stattdessen schreibt er in der Süddeutschen Zeitung, die ihn natürlich nur als literarisches Schoßhündchen zulässt und inhaltlich mitgeredet hat, über politische / freiwillige Unterwerfung. Dazu ist noch mehr zu sagen.

,

Aber die Bevormundungsverträge zitiert Foschepoth eben nicht mit Quellenangabe, sondern er nennt es euühemistisch nur so allgemein als „Bündnispartner mit minderen Rechten..“ und „…spezifisch deutsches NATO-Recht“.

.

Ich bezweifele hiermit nicht, dass es nach wie vor eine überwiegende Mehrheit der Deutschen für die USA gibt. Bei der Entweder-Oder-Frage, ob weiter unter den USA? oder eine Politik weg von den USA, hin zu einer Neutralität (ähnlich der Schweiz – auch Österreich)? – aber verstärkt für Europa und die E U, nehme ich an, dass die Deutschen weiter im US-Schatten mitschunkeln mögen.

.

und BESTELLEN

subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews

Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln

Blätter Neue Sinnlichkeit

.

08_h200

Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.

Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)

Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 10.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 2.-

Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:

PANDORA KUNST PROJEKT

zu Händen Dr. Dietmar Moews

Mainzer Straße 28

D-50678 Köln am Rhein


Geschränkte Souveränität Deutschlands bei Foschepoth

Januar 28, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4102

.

Dietmar Moews, Köln, am 28. Januar 2014

Dietmar Moews, Köln, am 28. Januar 2014

.

Geschränkte Souveränität Deutschlands bei Foschepoth

“Land unter Kontrolle” bei 3SAT “Kulturzeit extra” am 27. Jan 2014, 21 bis 21.45 Uhr

In der 3SAT-Fernsehsendung “Land unter Kontrolle – Die Geschichte der Überwachung der Bundesrepublik Deutschland” wurde mit Originaldokumenten und Zeitzeugen, wie dem langjährigen Bundesinnenminister Dr. Gerhard Baum (FDP), nachvollziehbar belegt, was Josef Foschepoth, Jahrgang 1947, Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Freiburg erarbeitet hat. Der Historiker stellte in seinem 2012 erschienenen Buch “Überwachtes Deutschland” dar, wie die Westalliierten USA, Großbritannien und Frankreich zur Zeit des Kalten Krieges die Postsendungen und Telefonate in Deutschland kontrollierten. Demnach schlossen die Westalliierten mit den Bonner Regierungen in den ersten Nachkriegsjahrzehnten zum Teil geheime Vereinbarungen, die den Diensten freie Hand einräumten. Mitunter sind diese Abkommen immer noch gültig, wie Foschepoth nachweisen konnte.

In diversen Vlog-Beiträgen von Dietmar Moews “Lichtgeschwindigkeit” auf dem dietmarmoews Youtube-Kanal wurde festgestellt und belegt, dass das heutige Deutschland in Fortsetzung hoheitlicher Vorrechte der Westalliierten nach 1945 bereits im Jahr 1955 der weiteren Bevormundung vertraglich zugestimmt hatte; diese Nichtsouveränität wurde im Jahr 1990/91, nach Beitritt der DDR, vom vereinten Deutschland erneuert und gilt heute, im Jahr 2014, ungebrochen. Das betrifft insbesondere die totale Kontrolle der gesamten Kommunikation der sozialen Beziehungen aller Menschen durch die NSA. Schon Bundeskanzler Willy Brandt hat seinerzeit die Deutschen und den Deutschen Bundestag zu dieser Frage belogen (s. 3SAT, “Land unter Kontrolle”).

Generalklausel des Besatzungsstatuts 1954 und Überleitungsvertrag zum Besatzungsstatut 1990

Lichtgeschwindigkeit 3561, Samstag, 20. Juli 2013, Bundesgesetzblatt 1955 und 1990 „Überleitungsgesetz des Besatzungsstatuts“ (zit. Nach “Briefe an die Herausgeber in FAZ v. 20. Juli 2013 – danach gilt die Generalklausel* des Besatzungsstatuts laut Protokoll vom 23. Okt. 1954 in der geänderten Fassung Bundesgesetzblatt 1955 II Art. 1 S. 301, 305 und S. 405 sowie Bundesgesetzblatt 1990 Teil 2 “Überleitungsvertrag zum Besatzungsstatut” vom 27. u. 28. Sept. 1990 S. 1386 ff, wo die ungebrochenen Kriegsgewinner-Rechte über das deutsche Rechtssystem für die drei Westmächte von Deutschland (nicht für Russland) vertraglich festgeschrieben sind. (in FAZ vom 20. Juli 2013 “Briefe an die Herausgeber” auf “FAZ/Reinhard Müller v. 16.7.2013”).

*Generalklausel ist auf einen noch ausstehenden Friedensvertrag zwischen Deutschland und den vier Siegermächten USA, UK, Frankreich, Russland, bezogen, sodass vorläufig die Regelung in kraft bleibt und ohne Zustimmung der drei alliierten Westmächte nicht geändert werden kann.

Der Deutsche Staat und der Bürger unter dem GG sind nicht politisch souverän und – weiterhin – unter Besatzungsstatut (sagt in Lichtgeschwindigkeit 3636, Sonntag, 4. August 2013 auch Gregor Gysi im Deutschlandfunk bei Gerhard Schröder) ohne Friedensverträgen mit den erklärten Kriegsgegnern. Nicht allein Westdeutschland, sondern die gesamte zweite Bundesrepublik, einschließlich die beigetretene ehedem russische Zone, DDR.

Im Zuge der durch Edward Snowden enthüllten Überwachungspraktiken der Vereinigten Staaten und Großbritanniens erfahren Professor Josef Foschepoths Recherchen in „Land unter Kontrolle“ bei 3SAT neue Aktualität.

Das Narrativ vom schnellen Aufstieg der Bundesrepublik nach dem Krieg unter gleichberechtigten Freunden stimmt auf jeden Fall so nicht. Es gibt dicke Fragezeichen. Dadurch wird ja nicht alles schlecht, aber einige Dinge waren eben anders, als wir bislang dachten. Fakt ist: Der ganze Überwachungskomplex ist ein wesentliches Element der Rechtstaatsentwicklung Westdeutschlands gewesen. Die Bundesrepublik wäre niemals das geworden, was sie ist: in ihrer ganzen Beschränktheit, aber auch in ihrer Eingebundenheit in den Westen. Aber natürlich auch in ihrer Aggressivität gegenüber dem Ostblock.

Es ist frappierend, was alles in irgendwelchen Vereinbarungen und Statuten versteckt ist. Aber irgendwann wurde klar: Wir haben nahezu symbiotische Zustände zwischen den Geheimdiensten. Und alles mit dem Segen und Wissen der Bundesregierungen.

Die Verwaltungsvereinbarung erläutert ja nur, was in den Hieroglyphen anderer völkerrechtlicher Verträge enthalten ist. Sie ist auch dafür da, um die Intensität der Zusammenarbeit zu präzisieren und sie vor Geheimnisverrat und Strafverfolgung zu schützen – Dinge, die durch die Causa Snowden momentan aktuell sind.

Nato-Truppenstatut 1963 und Artikel 38: striktes Geheimhaltungsgebot

Neben der Kooperation mit deutschen Diensten schnüffelten die USA aber auch auf eigene Faust. Deutschland unterliegt einem Passus im Zustandekommen zum Nato-Truppenstatut, der 1963 in Kraft trat und den Truppenvertrag von 1955 ablöste. Der öffnet in diesem Fall die Türe. Darin verpflichten sich beide Seiten zu engster Zusammenarbeit. Diese betraf insbesondere “die Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten”. Um die “enge gegenseitige Verbindung” zu gewährleisten, verpflichteten sich beide Seiten, weitere Verwaltungsabkommen und geheime Vereinbarungen abzuschließen. In Artikel 38 wurde zudem ein striktes Geheimhaltungsgebot vertraglich festgelegt.

Grundgesetzänderung G-10-Gesetz 1968 und geheime Zusatznote vom 27. Mai 1968

Solche Bestimmungen gelten in anderen Nato-Staaten nicht. Das Zusatzabkommen haben die drei Westmächte nur mit der Bundesrepublik geschlossen. In diesem Sonderrecht spiegeln sich nach wie vor Sieger- und Besatzungsrecht wider. Der Clou sind allerdings die Grundgesetzänderung, das G-10-Gesetz und die dazu abgeschlossene geheime Verwaltungsvereinbarung von 1968. Scheinbar großherzig gaben die Alliierten die Überwachung an die Deutschen ab, die nun Dienstleister in Sachen Überwachung für die drei Westmächte wurden. Eine völkerrechtlich verbindliche geheime Zusatznote vom 27. Mai 1968 berechtigte die Alliierten außerdem, im Falle einer unmittelbaren Bedrohung ihrer Streitkräfte auch weiterhin eigene Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Es war der Bluff des Jahres 1968. Truppenstatut, Verwaltungsvereinbarung und geheime Note überdauerten auch die Wiedervereinigung, sie gelten bis zum heutigen Tage weiter.

Das heißt für die Deutschen heute: Vieles deutet darauf hin, dass die Unterwerfung der Bürger unter fremde und eigene Staatspraktiken sogar noch viel schlimmer geworden ist. Die Vernetzung zwischen den Diensten ist enger, die technischen und finanziellen Möglichkeiten wurden immer gewaltiger. Gemessen an dem Umfang der Überwachung, haben wir heute nach Ansicht der Geheimdienste offenbar eine x-mal größere Bedrohungslage als zu Zeiten des Kalten Krieges.

Grenzen hat ein westalliierter Geheimdienst wie die NSA in Deutschland praktisch und im Prinzip keine. Die NSA darf in Deutschland alles machen. Nicht nur aufgrund der Rechtslage, sondern vor allem aufgrund der intensiven Zusammenarbeit der Dienste, die schließlich immer gewollt war und in welchen Ausmaßen auch immer politisch hingenommen wurde.

Zusatzvertrag zum Truppenstatut von 1955 Art. 38 Strafverfolgungseingriffe

Aufgrund des Zusatzvertrags zum Truppenstatut und einer weiteren geheimen Vereinbarung von 1955 hat die Bundesregierung den alliierten Mächten sogar den Eingriff in das System der Strafverfolgung gestattet. Wenn eine relevante Information im Rahmen eines Strafverfahrens an die Öffentlichkeit gelangen könnte, heißt es in Artikel 38, “so holt das Gericht oder die Behörde vorher die schriftliche Einwilligung der zuständigen Behörde dazu ein, dass das Amtsgeheimnis oder die Information preisgegeben werden darf”. Gemäß der geheimen Vereinbarung wurde sogar der Strafverfolgungszwang der westdeutschen Polizei bei Personen aufgehoben, die für den amerikanischen Geheimdienst von Interesse waren. Stattdessen musste die Polizei den Verfassungsschutz und dieser umgehend den amerikanischen Geheimdienst informieren. Dann hatten die Amerikaner mindestens 21 Tage lang Zeit, die betreffende Person zu verhören und gegebenenfalls außer Landes zu schaffen. Was nicht selten geschah. Im Übrigen hat natürlich die Bundesregierung keinerlei Interesse, sich auf einen neuen Kalten Krieg, dieses Mal mit den Vereinigten Staaten, einzulassen.

Ausschaltung der Gewaltenteilung 1968

Die Beschränkungen sind inzwischen so zahlreich, dass es ein Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses nicht mehr gibt. 1968 änderte die Große Koalition Artikel 10 folgenschwer ab. Ein Zusatz sieht vor, dass die überwachten Personen nicht das Recht haben, informiert zu werden. Zudem wird der Rechtsweg ausgeschlossen. Mit der Ausschaltung der Gewaltenteilung wurde ein verfassungswidriges Prinzip in die Verfassung geschrieben. Das ist eine der schlimmsten Beschädigungen des Grundgesetzes. Die heutige Fassung stellt den Grundgedanken unseres Staatsverständnisses auf den Kopf. Der Staat hat die Bürger und seine Grundrechte zu schützen und nicht diejenigen, die es verletzen. Er hat die Grundrechte zu gewährleisten und nicht zu gewähren.

Zusatzvertrag zum Nato-Truppenstatut 1963

Das hängt mit dem großen Wunsch nach Ablösung der alliierten Vorbehaltsrechte zusammen. Als Willy Brandt im Deutschen Bundestag erklärte, dass die Vorbehaltsrechte endgültig abgelöst seien, war das nicht falsch, aber nur die halbe Wahrheit. Über den Zusatzvertrag zum Nato-Truppenstatut waren die gleichen Rechte seit 1963 völkerrechtlich verbindlich weiterhin in Kraft und sind es bis heute. Mit den Alliierten wurden das G-10-Gesetz und alle weiteren Vereinbarungen mit den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs Schritt für Schritt und Wort für Wort abgestimmt. Das war übrigens auch in den Siebziger- und Achtzigerjahren und sicher auch noch in den folgenden Jahrzehnten der Fall, wenn das G-10-Gesetz wieder einmal im Interesse der Geheimdienste novelliert werden musste.

Die deutschen Dienste oder die G-10-Kommission können sich den Amerikanern nicht verweigern und haben das bislang nicht erkennbar versucht. Die deutschen Stellen, insbesondere die G-10-Kommission, haben nach Auskunft eines langjährigen Mitglieds in der Vergangenheit jedenfalls alles durchgewinkt. Verstöße gegen Abmachungen wurden hingenommen. Die G-10-Kommission bekommt ohnehin nur gefilterte Informationen.

Die Bundesregierung hat inzwischen zugegeben, dass die Verwaltungsvereinbarung von 1968 noch in Kraft ist. Aber sie werde nicht mehr angewandt, heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele.

Aktuelle Novelle zum G-10-Gesetz 2006

Vielleicht werden keine Anträge mehr gestellt. Ist inzwischen auch nicht mehr nötig. Stattdessen wird das G-10-Gesetz immer wieder angepasst, die letzte Novelle stammt von 2006. Da schreibt man dann eben das rein, was die deutschen Dienste angeblich brauchen. Selbst von jedem Skandal konnten sie bislang profitieren. Jedes Mal gibt es mehr Geld und mehr Personal, neue schwammige Vorschriften und neue Gremien. Die Apparate wachsen immer mehr und werden immer unübersichtlicher.

Als Erstes müsste Artikel 10 des Grundgesetzes korrigiert werden, damit das Post- und Fernmeldegeheimnis endlich geschützt ist. Es kann nicht sein, dass Eingriffe in ein Grundrecht vor der Justiz verheimlicht werden dürfen. Danach müsste man das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut aufkündigen und die übrigen Vereinbarungen außer Kraft setzen. Die Nachrichtendienste müssten ein klareres Profil erhalten – mit deutlichen Grenzen und unter echter deutscher parlamentarischer Kontrolle. Aktionen müssen vorher genehmigt werden und nicht im Nachhinein legalisiert werden. Erst wenn das erreicht ist, werden rechtsstaatliche Verhältnisse herrschen.

Bundeskanzler belügen die Deutschen in den Fragen der Souveränität

Wie der SPD-Bundeskanzler Willy Brandt bereits 1968 vor dem Deutschen Bundestag auf Anfrage log, so ist auch die Behauptung der CDU-Bundeskanzlerin Angela Merkel von heutzutage: “In Deutschland gelte deutsches Recht” ausdrücklich gelogen. Merkel weiß, dass auch nach internationalen Rechtsnormen in Deutschland das Recht der USA gilt. Es gilt für die USA und – so es gewollt wird – auch für Deutschland und deutsche Staatsbürger. Schließlich unterliegen alle Souveränitätsfragen der Generalklausel, die seit 1955 sowie erneut 1990/1991 von Deutschland bestätigt wurde.

Die Deutschen werden in Deutschland, in deutscher Sprache, von deutschen Medien und deren Funktionsträger, über die deutsche Nichtsouveränität fortwährend belogen.