Lichtgeschwindigkeit 7578
Vom Mittwoch, 13. September 2017
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Nach über vier Jahre währenden Gerichtsverhandlungen im NSU-STRAFPROZESS wegen vielfachen Mordes und diversen Beihilfen zu Straftaten gegen vier Strafangeklagte, darunter die einem Untergrund-Trio zugerechneten Frau Beate Zschäpe aus Jena bzw. Zwickau, wurde nach Abschluss der richterlichen Ermittlungen, Beweismittel-Prüfungen, Gutachterauftritten, Pflichtverteidiger-Modalitäten und Zeugenvernahmen bzw. Beklagtenanhörungen sowie deren Verteidigungsarbeit, gestern, am 11. September 2017, vom Bundesstaatsanwalt, dem Hauptklageführer, das Plädoyer zum Antrag auf gerichtliche Strafzumessung gehalten und als Text dem Gericht eingereicht.
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Die Angeklagten und die Öffentlichkeit waren im Münchner Gerichtssaal anwesend.
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Alle Anschuldigungen der Klageschrift wurden vom Bundesstaatsanwalt als erwiesen hingestellt, dazu die Schuldfähigkeit der Angeklagten konstatiert sowie die besonders niederträchtige Motivation zu den Taten betont – besonders der Hauptangeklagten Zschäpe, der ihre starke Persönlichkeit und psycho-soziale Intelligenz als strafrechtlich nachteilige individuelle Eigenschaft angelastet wird.
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Damit kam der Bundesstaatsanwalt auch zu seinen Strafanträgen zur Verurteilung im Sinne der Anklagen – hauptsächlich der Beate Zschäpe, die als vollmitverantwortlich im Sinn vielfacher Mordtaten und Raubüberfälle u. a. in Tätergemeinschaft mit den im Jahre 2011 tot gefundenen, als Mörder hingestellten Böhnhard und Mundlos, angesehen wird.
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Das geforderte Strafmaß für Frau Zschäpe soll auf MORD ohne mildernde Umstände mit LEBENSLÄNGLICH HAFT sowie anschließender geschlossener Unterbringung betragen. Die drei weiteren Angeklagten sollen zu 12 Jahren Gefängnis bzw. für Mitwirkung zur Aufklärung der Fälle, strafmildernde Urteile erhalten.
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Dietmar Moews meint: Die ständig wiederholte wörtliche Bekundung der Ankläger und auch der Nebenkläger bzw. auch der Opferangehörigen, dass sie Frau Zschäpe für SCHULDIG und für BÖSE und für eine rechtswidrige NAZI-Anachistin halten, sind nun gerichtsnotorisch, wenn es heißt:
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„Ich halte sie für schuldig. Ich bin von ihrer Schuld überzeugt. Ich glaube, sie ist schuldig.“
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Diese Bekundungen wurden stets erneut ausgebracht, wenn Fragen und Beschwerden vorgetragen wurden, die nun mit diesem Prozess, sollte er denn damit sein Ende erhalten, im Raum der deutschen Rechtsstaatsgeschichte durch das Land Bayern, anklagend im Raum bleiben – Was man glaubt für wahr zu halten, soll als erwiesen gelten (ich glaub’s nicht – hatte mal Rechtswissenschaft studiert).
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Es wurde über 15 Jahre derart ungewöhnlich staatsseitig das Recht gebrochen, Akten beseitigt, Tatsachverhalte des Amtshandelns mit und gegen die Polizei, mit und gegen die unabhängige Justiz, auf unzähligen Zuständigkeitsebenen des Bundes (Justiz, Kanzleramt-Geheimdienstkoordination, Innenminister), der Bundesländer (dito) sowie der verschiedenen SOKOS-Sondereinsatzkommandos und deren oftmals sinnwidrigen Ablösungen.
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Man wüsste schon ganz gerne – cui bono?
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Dabei stehen die harten – also erwiesenen Tatsachverhalten – der ursächlichen Mitwirkung, sogar Initiativführung an den hier behandelten verschiedenen Mordfällen, diverser deutscher Geheimdienste als im Prozess unterschlagen (in die gesellschaftliche Öffentlichkeit und in Zukunft hinaus).
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Damit führt der Staat vor, dass er zu unerbittlicher Durchsetzung der Obermacht bereit ist, und dabei nur ästhetische Umstände macht, die Rechtsstaatforderung nach unabhängigen Richtern versteckt vereiteln zu lassen und stattdessen beliebig zu beugen.
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Folgt man der Argumentation der Anklage nicht, die so tut, als habe das Gericht bereits gezeigt, dass alle Straftatvorwürfe zutreffend ausreichend ermittelt und bewiesen seien, dann ist eben gar nicht klar, wie und wer im Untergrund NSU aktiv war.
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Wir wissen, dass bei dem geringen Wasserverbrauch in der Frühlingstraße, kaum zwei Katzen hätten in dem Haushalt leben können (s. Stefan Aust, Laabs Dirk), wer in 15 Jahren wo mit wem gelebt und agiert hat, wer überhaupt die Tatwaffen benutzt hat, ja, nicht zuletzt, wie die beiden, Böhnhard und Mundlos, umgebracht worden sind.
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Ja, es ist auch sogar vorstellbar, dass da diverse subalterne Amtspersonen beim Auffinden des CAMPERS, am 04. November 2011 in Eisenach, bei den Foto- und Videoaufnahmen vor Ort, Polizei, Feuerwehr, Ermittler, Sonderermittler, der Eindruck des unrechtsstaatsmäßigen Amtshandels vorgetäuscht worden ist – besonders der alberne Abtransport auf dem Tieflader ist ja unglaublich. Sowas kann doch kein verantwortlicher Staatsdiener als im Sinne seiner Amtspflicht bestimmt haben.
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Und jetzt wurde der auch gar nicht weiter belangt, sondern fummelt weiterhin gut entgolten in einem deutschen Ministerium herum.
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Ja, Frau Merkel, ihre Wahlkampferklärung:
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Ich verspreche die Aufklärung, war „VERSPROCHEN / GEBROCHEN“.
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Es ist damit in dieser LICHTGESCHWINDIGKEIT der Punkt, zu sagen, dieser NSU-Prozess, wie die hierzu aufgezogenen zehn Morde (es gab erheblich mehr unaufgeklärte Morde an Türken), wurde gegen mich selbst als Bürger, gegen die deutsche Gesellschaft, gegen die Deutschtürken, zur Einschüchterung vorexerziert. Wie es der jetzige Bundespräsident STEINMEIER, zu seinem GUANTANAMO-Versagen ausdrückte:
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Zur falschen Zeit, am falschen Platz.
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Es löcke niemand zu sehr gegen den staatlichen Machiavellismus, der heuzutage zu sehr systematisch-organisatorischer Verantwortungsverschleierung fähig ist – und der zieht durch.
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Aus meiner Sicht, handelte es sich bei dem TRIO, Böhnhard, Mundlos, Zschäpe, zunächst um begabte Kinder, die sich im Nachglühen der deutschen Revolution von 1989 völlig verirrten und verrannten.
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Und wie es geschichtlich-empirisch bekannt ist, hat die erste Bundesrepublik in den 1990er Jahren, nach Schließung der örtlichen Jugendclubs, hin zu Parkplätzen und Tankstellen, zur „Abholung der unwilligen DDR-Jugend“ NEO-NAZI-Organisationen, wie SSS, durch westliche Agenten der Innenminister und mit westlichen Organisationshilfen aufgezogen. Das hieß dann Heimatschutz, das heißt noch Pegida und Reichsdeutsche, auch NSU. Hierzu gehörten auch die drei Jenenser Böhnhard, Mundlos, Zschäpe.
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Die Drei, die hier längst von den staatlichen Strippenzieher als „NSU“ tituliert worden waren, bis sie sich selbst so nannten, wurden Teil der aufstrebenden neuen deutschen (weitreichend arbeitslosen) Jugend, von Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg – komischer Weise außer Berlin – die mit Mutproben, Alkohol, Tanzen, Toben, Musizieren und Protestgebaren ihre eigene Generationssymbolik schufen. Ein Zweig davon wurde kriminell, andere politisch, noch andere beides, noch andere wurden von Geheimdienstlern adaptiert und geführt, bezahlt und bei Straftaten gegen die Staatsgewalt persönlich, durch Anruf beim Untersuchungsricher oder Staatsanwalt „geschützt“.
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Möglich, dass man sowas bei der allgäuer oder oberbayerischen Jugend so nicht hindeichseln könnte. Aber, dass es sich hier beim NSU-Trio nicht um Satansbrut handeln musste, wenn so viele Trichter ins Unglück hingehalten werden, ist wohl kaum mit der WELT-Titelseite vom 13. September 2017,
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„Beate Zschäpe war ein eiskalter kalkulierender Mensch“ getroffen.
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Wenn man nur ermittelt hätte, wer die zehn Pistolenmord-Opfer tatsächlich erschossen hat, käme sogar Mitleid mit allen Dreien auf – denn sie waren sehr jung und so dumm, dass Zschäpe – ohne das sie überhaupt gesucht wurde – in den Untergrund gegangen war. Sowas ist sicher nicht „eiskalt kalkuliert“ gewesen, sonder extrem psycho-sozial auf die damalige In-Group bezogen und bedingt (sozial) „notwendig“ gewesen, vermutlich, soziologisch gesehen, nicht einmal freiwillig.
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Kurz – alle Drei hatten schließlich Pech, bis es ausweglos war, wie jetzt auch, dass Zschäpe für ihre Mitschuld in individueller Täterschaft, einen überschaubaren Lebensweg vor sich haben wird.
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Zschäpe hätte – „eiskalt kalkuliert“ – sich selbst schützen können, indem sie andere in die Pfannen gehauen hätte. Hat sie eben nicht, nicht als Kronzeugin, nicht als Zwecklügnerin. Geht man davon aus, dass das Gericht zu überzeugend und wasserdicht gegen die Angeklagten und für den Staat diesen Prozess geführt, liegt auf der Hand, dass alle Vertuschungen zu Lasen des Staats gehen. Was bleibt dann noch für Zschäpe übrig? – Mal jung und dämlich gewesen zu sein, heißt das Spiel des „STEINE ZUERST SCHMEISSENS“.
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Der heutige deutsche Staat, der Zweiten Bundesrepublik Deutschland, will dieser 42-jährigen Mitbürgerin die gesellschaftliche Hand nicht mehr reichen – so führt es dieser Staat allen anderen Deutschen, mit der Lehre und Moral:
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Lieber wegschauen, als einmischen. (nach einschlägiger Literatur gehört zu jeder Eckkneipe mindestens ein IM, der den „Blockwart“ macht).
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Polizei: Hausdurchsuchung bei Datenschutz-Aktivisten Zwiebelfreunde
Juli 5, 2018Lichtgeschwindigkeit 8281
Am Donnerstag, 5. Juli 2018
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ROGER WATERS 2018 – von Pink Floyd
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Der CCC diskutiert eine Polizeiaktion:
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RAZZIA gegen Zeugen
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Im Juni gab es Durchsuchungen bei Mitgliedern von Zwiebelfreunde. Im Fokus waren sie als Zeugen, nicht als Verdächtige. Die Hintergründe scheinen fragwürdig.
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Ende Juni 2018 hat die Polizei Räumlichkeiten des Datenschutzvereins „Zwiebelfreunde“, Wohnungen von Vereinsmitgliedern und Räume des Augsburger Ablegers des Chaos Computer Clubs (CCC) durchsucht. Unter Berufung auf den CCC haben Polizisten im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft München demnach Festplatten, Mobiltelefone und Computertechnik beschlagnahmt sowie etliche Dokumente wie Spendenquittungen und Mitgliederlisten. Und das obwohl die Vereinsvorstände aus Augsburg, Jena, Dresden und Berlin nicht als Verdächtige sondern als Zeugen ins Visier geraten seien, wie ein Betroffener.
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Man könnte meinen, man hätte extra die besonders dicke Keule gezückt und großzügig genutzt (Hausdurchsuchung bei Zeugen, Beschlagnahme entgegen der Anweisung von Gegenständen bis 2011 zurück).
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Die lokale Exekutive wird darauf hinweisen, sich vollstaendig
verhaeltnismassig und zivilisiert verhalten zu haben: um 06:00 wurde
geklingelt und nicht die Tuer der Privatwohnung eingetreten.
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Laut heise.de hat die „Generalstaatsanwaltschaft München explizit
bestätigt, dass ‚über das Sammeln der Geldspenden hinaus‘ keine
Verbindung zwischen RiseUp und Zwiebelfreunde besteht.“ und die
Aktion das Ziel hatte, die Blogbetreiber zu identifizieren.
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Die einzige Verbindung soweit scheint zu sein, dass auf dem Blog eine
EMail-Adress bei RiseUP als Kontakt angegeben war.
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„Schöne Wohnung haben sie da, und nette IT HW… wäre ja schade,
wenn dem was zustossen würde, oder?“
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Mit einem solchen Text wird dann für die polizeiliche Maßnahme RAZZIA-Verdacht begründet.
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Dietmar Moews meint: Ich sehe ein Hauptproblem mit der rechten neuen Ordnungspolitik und den Polizeirechten, ohne Verdachtsbegründung, d. h. willkürlich Menschen zu verhaften und zu filzen, private Internetz-Regäte, Festplatten, Rechner unbegrenzt zu konfiszieren – EINERSEITS!
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ANDERERSEITS: Der einzelne Bürger wird völlig gelähmt, kann sich nicht wehren und es entstehen unbegrenzte „Akquistionskosten durch Zeitaufwand und Rechtsanwaltsrechnungen“.
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Dazu hilft nun nicht die profane Feststellung, dass – nach diesen faschistischen Polizeigesetz-Veränderungen – solche ZWIEBELFREUNDE-RAZZIEN schlicht rechtmäßig sind:
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Juristen glauben, nicht den Eindruck zu haben, dass es an der Durchführung der Maßnahme, morgends um sechs Uhr in den Privatwohnungen, etwas zu bemängeln gab; auch die Uhrzeit ist einigermaßen entgegenkommend, immerhin beginnt der strafprozessuale Tag im Sommer bereits um 4 Uhr.
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Die Alternative – eine Herausgabeaufforderung von Geräten und Hardware – kommt eigentlich nur ernsthaft in Betracht, wenn die Dritten gar keinen näheren Bezug zum Beschuldigten haben oder aus anderen Gründen eine Beweismittelverlust nicht zu befürchten steht, bspw. die Einholung von Bankauskünften oder Anfragen bei Behörden.
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Doch was macht der Gefilzte, morgends früh ohne Anwalt oder sonstigen Zeugen, gegen Übergriffe oder Willkür-Zugriffe?
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Auch Sowas verdanken wir dem Populismus der Rechten, der AfD, der Scharfmacher wie Seehofer und Söder.
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Bei einer solchen Durchsuchungsmaßnahme kommt in Betracht, die Annahme, ein Verein, der „Anonymität, Privatsphäre und Sicherheit im Internet“ fördert, werde Beweismittel auf Aufforderung freiwillig nicht herausgegeben und damit letztlich ja – wenn auch gezwungenermaßen – das in ihn gesetzte Vertrauen verletzen, ist wohl nicht völlig fernliegend. Jedenfalls aber nicht so sicher, dass ein Beweismittelverlust nicht zu befürchten stünde.
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Fehlt noch sowas wie Beugehaft zur Herausgabe der Passwoerter, denn
die Daten gerade dort werden in der Regel verschlüsselt sein.
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Zur Beschlagnahme muß es nicht kommen, sondern vorläufige Sicherstellung zur Sichtung. Es ist weder erforderlich noch bei größeren Mengen praktikabel, Unterlagen und Daten vor Ort zu sichten.
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An die Durchsuchung schließt sich daher eine Sichtungsphase an, nach der Beweismittel ggf. beschlagnahmt und der Rest zurückgegeben wird.
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Unzulässig wäre nur eine Mitnahme von Unterlagen, die bereits auf den ersten Blick ganz offenkundig nicht von der Durchsuchungsanordnung erfasst sind.
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Man muss also als unbescholtener Bürger hinnehmen, dass er in den Fahndungs-Datenspeichern ein ROTES LICHT erzeugt, auch wenn weder Vorwurf, noch unbotmäßiges oder ordnungswidriges Verhalten vorliegt, wie es eine individuelle Teilnahme an einer angemeldeten Demonstration ist – völlig legal:
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Alles ganz rechtsstaatlich, das klassische Muster:
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Gegen Sie liegt nichts vor, wir stellen nur ihre IT sicher.
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Sie können Rechtsmittel einlegen, der Instanzenweg dauert Jahre.
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Da sind Ihre Daten drauf? Das hoffen wir doch.
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Das brauchen Sie zum Lebenserwerb? Hätten Sie früher dran denken sollen.
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Haben sie mal an <staatlich erwünschtes Wohlverhalten> gedacht?
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Man könnte vielleicht noch eine Bedrohung der Zeugen nach
Bekanntwerden der potentiellen Unterstützung linksradikaler
Aktivitäten durch rechtsradikale Kräfte postulieren und Schutzhaft
anordnen – bzw. dieser Paragraph fehlt noch.
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STAATSKOTZEN – Frau Dr. Merkel: ich verspreche rückhaltlose Aufklärung.
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Wer im Chaos Computer Club mitwirkt kann sich also warm anziehen. Eine Piratenpartei für APO-IT-Politik ist in allen Himmelsrichtungen notwendig.
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Na dann – auf auf der KLAPPERSTORCH bringt die Abhöranlage.
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DIETMAR MOEWS „Hit and Run“, 140cm / 140cm, Öl auf Textil
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FINE E COMPATTO
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DIETMAR MOEWS, „…erstaunlich“, 140cm / 140cm, Öl auf Textil
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