Lichtgeschwindigkeit 7714
Vom Donnerstag, 9. November 2017
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Wer mit dem Eintrag „Drittes Geschlecht“ in ein Ausland fliegt, wo man ein solches nicht kennt, wird vermutlich zur Leibesvisite müssen.
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Man kann nach sekundären, äußeren Merkmalen am neugeborenen Menschen eine Geschlechtsbestimmung – wie traditionell von Hebamme oder Geburtshelfern – ansehen und festschreiben, entweder nach Vagina, weiblich oder Hodensack, männlich. Jetzt sagt das oberste Gericht, es soll ein „Drittes Geschlecht“ geben.
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Die natürliche äußerliche Disposition wird üblicherweise auch als sozio-psychologisches Rollenspiel durch Eingewöhnung und Erziehung zum verinnerlichten Selbstbild des Heranwachsenden, als entweder männlich oder weiblich definiert.
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Wir haben also eine äußerlich zweigeschlechtliche natürliche Ausprägung, letztlich in Erfüllung der Fortpflanzung und der genealogischen Reproduktion von Menschen vorgestellt.
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Entsprechend wurde auch eine Tradition der Lebensweise von Frauen und Männern, in allen Belangen von Arbeit, Kampf, Geist um Produktion, Konsumtion, Distribution und Kommunikation entwickelt, die heutige „Volkserzieher“ als Patriachat defieren, das auf die entweder als Mann oder als Frau definierte sekundärsexuale Körperlichkeit bezogen wird.
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Objektiv betrachtet ist Patriarchat lediglich ein Rollenspiel der Macht, in dem Fragen, wer wie wen beherrscht oder wer bestimmt (wer wessen Abkömmlinge zeugt und austrägt) keineswegs festgelegt sind. Jede Paarung ist weitgehend darin frei, miteinander umzugehen. Und auch die Fragen des gemeinsamen öffentlichen Auftretens müssen sich nicht an Majoritätsmacht halten.
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Es gibt die empirisch bekannte, ebenfalls traditionell beobachtete, mögliche Andersgeschlechtlichkeit von Menschenindividuen. Diese haben verschiedene äußere Geschlechtsmerkmale, mögen aber auch in Varianten sowohl weibliche wie männliche Geschlechtsmerkmale haben können. Es gibt alle möglichen Kombinationen von Mehrgeschlechtlichkeit, verschiedenen Funktionen des Unterleibs, Keimdrüsen, Monatseier, Milchbrüste, Penisvarianten, auch Haarwuchs, Bartwuchs und Sonderformen aller Art.
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Dass dabei ein individueller Mensch, der sich in keiner der beiden – weiblich oder männlich definierten – Ausprägungen sozialisieren mag, wechselnde sexuelle Neigungen und Dynamiken oder auch vielfältige Frustrationen verkörpern kann, wird von der staatsbürgerlich-offizialen Zuordnung und Definition von entweder Frau oder Mann nicht stimmig anerkannt.
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Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht dazu gesprochen:
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Es soll ein „drittes“ Geschlecht „eingetragen“ werden können. Damit das Individuum selbstbestimmt und nicht fremdbestimmt kategorisiert wird.
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Kurz – wo in den persönlichen Offizialdokumenten die Geschlechtsangabe vermerkt ist, kann zukünftig auf Wunsch das „andere Geschlecht“ stehen.
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Es handelt sich nicht um Sexualitäts-Kategorisierung von etwa hetero-, homo-, bi- oder asexueller Ausprägung, auch nicht um irgendwelche kulturellen Ausprägungen von Sexpraktiken – von Sodomie bis Onanie oder Kontemplation. Sondern es geht um eine biologisch-psychologische Veranlagung, die mit entweder Mann oder Frau nicht getroffen würde.
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Dietmar Moews meint: Sexualität und Kultur der empirischen Praktiken der TRIEBORIENTIERUNG sind traditionell mit Tabus und Zwängen etabliert geregelt.
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Ein „Drittes Geschlecht“ ist nun allerdings keine positive Bestimmung, sondern lediglich eine negative (sie sagt nur, was es nicht ist, Frau oder Mann). Und welche dritte Variante das betroffene Individuum darunter verstanden wissen möchte, wird nicht deutlich.
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Der BVerG-Beschluss, der hier die Wirklichkeit rechtlich konstatiert, kann nur großzügig angenommen und befürwortet werden.
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Doch wem sollte an Zwängen gelegen sein, die Andersartigen angetan werden sollten – wenn es doch die Würde eines Jeden betrifft, wie er seine persönliche Kultur ausprägen darf, wenn es um Triebverwirklichung, Triebverzicht und Triebhemmung geht?
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Niemand wollte gerne von der Obrigkeit zu Kinderreichtum gezwungen werden. Niemand möchte gerne kategorisiert werden, wenn dahinter immer eine soziale Verurteilung steht, nämlich man gehöre der großen Mehrheit (von Frau und Mann) an oder, man gehöre einer Minderheit (des anderen Geschlechts) an.
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Und hier liegt ein Phänomen, dass sich jeder Mensch gut überlegen sollte, wenn er von diesem neuen Recht Gebrauch machen möchte. Die Frage, ob man sein Leben unter der Kennzeichnung als Minderheit offiziell leben möchte?
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Mit wem ein Mensch des „Dritten Geschlechts“ gelegentlich öffentliche Toiletten benutzen kann – ob er das dann praktisch wünscht – wird nicht ganz klar. Doch liegt eine Lösung nahe, sofern es eine Behindertentoilette gibt, bei denen eine Trennung nach Geschlechtern so gut wie nie angeboten wird.
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Unsere Kulturgeschichte lässt sich vereinfacht als Machtspiel zwischen Majorität und Minorität interpretieren. Und damit steht fest, dass Minderheit sein, einer Minderheit anzugehören, eine individuell sehr beanspruchende Rolle in der Gesellschaft ist – da kann der Staat noch so wünschenswerte Schutzrechte festlegen.
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Die Gesellschaft praktiziert Majorität als Normalität. Die Gesellschaft behandelt auf diesem Wege eine Minorität als „unnormal“.
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Die Majorität spielt immer den Mob. Die Minorität muss sich wehren oder akzeptieren, misshandelt zu werden.
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FINE E COMPATTO
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