Deutsche Parteipolitiker als Föderalismus-Dilettanten im Verfassungsspiel

September 30, 2022

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am Freitag, 30. September 2022

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Keiner in Deutschland hat Allzuständigkeit, auch die E U nicht.

Das föderale Prinzip darf nicht überspielt werden.

Ausnahme bildet verfassungsgemäß eingetretener NOTSTAND – worauf dann der Bundeskanzler die konkret zugreifende Anordnungskompetenz hat. Noch darüber kann Kriegsrecht gehandhabt werden.

Keineswegs, prinzipiell, wird dadurch der Föderalismus zu einem Dezentralismus, sondern das basisdemokratische Selbstbestimmungswesen soll immer mitgedacht werden.

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Die heute im deutschen Staatswesen rechtsgültige politische Hierarchie der jeweiligen föderalspezifische Zuständigkeit, wer, auf welcher Ebene – Kommunen, Länder, Bund, EU – muss pflichtgemäß oder darf welche Entscheidungen anordnen oder gesetzlich verfügen – muss politische Angelegenheiten führen und bestimmen, wird vom professionellen Personal, besonders von den Parlamentsfraktionen und/bzw. von den -Parteien nicht respektiert. Und die Kulturindustrie missachtet den Föderalismus und die Verfehlungen werden in den Medien nicht berichtet und nicht kritisiert.

Die Rede ist hier von allen Gemeinderäten, Landtagsabgeordneten und Bundestagsmandatsträgern – überwiegend ihr eigenes Opportuninitätsprinzip (also meist ihrer Parteifraktionsführung) – die ihre föderalen Verhaltensregeln missachten oder gar nicht zu kennen scheinen.

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Inzwischen hat die Lage der allgemeinen öffentlichen Informiertheit der Menschen in Deutschland einen vorangetriebenen politisch-massenkommunikativen Meinungsstand zu „Krise“, „Zeitenwechsel“, Krieg, westliches Bündnis, Umweltverschmutzung, Rot-Grün-Gelbe Bundesregierung und drittklassige CDU/CSU-Oppositionspolitik auf Bundesebene von Berlin und EU-Kommissionsebene von Brüssel. Dabei hat die deutsche Verfassung eine quasi basidemokratisch aufeinander aufgebaute föderale Kompetenzteilungs-Struktur, wozu erhebliche Klugheit und staatspolitische wie gesellschaftpolitische Professionalität und gründliche Information und Kommunikation seitens der gewählten Stellvertreter notwendig ist, wenn das Zusammenspiel gelingen soll. Dieses Zusammenspiel soll aber kein Faschismus sein, in dem Zuordnungen gebündelt werden und die Gremien nicht wie Käseglocken gehandhabt werden dürfen.

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Dabei zeigt sich täglich immer gravierender, dass sich die anmaßende Selbstüberschätzung in Deutschland, wie entwickelt und demokratiebewährt man das höchste aller Gefühle der Zivilisation verkörpere, wie der Balken im eigenen Auge:

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Die deutschen Wähler und die deutschen Parteipolitiker, die verfassungsgemäß ihre Stellverteter in das föderale Parlaments- und Regierungssystem wählen, haben keine rechtsstaatlich angemessene Ausbildung in einem strukturell-funktionaler Föderalismus und darüber, was eigentlich FÖDERALISMUS als Verfassungsstruktur ist und wie man darin als politischer Spielraum die Verfassungsfunktionen föderal zusammenbalancieren muss.

Kurz: Die deutschen Parteipolitiker in ihren Fraktionen sind unfähig, die politischen Aufgaben im föderalen Zusammenspiel, bei klarer verfassungsbestimmter Kompetenzverteilung und Kompetenztrennung, bei glasklarer gesetzlicher Kompetenztrennung zwischen Kommunen, Ländern und Bund – also, wer muss, kann und darf was entscheiden und wer muss mitmachen, was andere Kompetenzebenen entscheiden – stellvertretend zu erfüllen.

Wohlverstanden, stattdessen kämpfen alle gegen alle, allein nach dem subjektiven Opportunitätsprinzip, ohne die föderale Balance überhaupt noch zu kennen, geschweige denn sich selbst einzuspielen.

Z. B. Bringt die Inflation enorm größere Finanzumsätze und damit enormen Zuwachs der Steuereinnahmen in die Staatskasse des Bundesfinanzministers FDP-Lindner (der daran keine Verdienste hat). Diese höheren Umsätze sind aber an der Lebensbasis entsprechend höhere Kosten, also größeren Finanzstress für die Finanzminister der Länder und Kämmerer der Kommunen. So müsste der Bund top-down die Verteilung der so entstehenden wachsenden Steuereinnahmen von der Bundesebene durch korrigierende Steuerverteilung zwischen Bund, Länder, Gemeinden, das föderale Spiel pflegen, anstatt die verarmenden unteren Länder- und Kommunalebenen politisch zu unterwerfen.

Und andersherum – quasi bottom-up – ist es Verrat am Föderalismus, wenn ganz klassisch legislativ der Bundestag den Umweltschutz und den Atomausstieg gesetzlich festlegt, aber das Land Bayern und weitere CDU-Länder den Ausbau der erneuerbaren Energie-Techniken geradezu verhindern, und dann wegen zu mangelhaftem Netzausbau einen neuerlichen Coup mit Atomvergiftung populistisch gegen den Bund aufzuhetzen.

Dies ist in einer Krisenlage, wo auch zusätzliche internationale und geopolitische Erwägungen notwendig sind, nicht mal mit viel Glück eine angemessene aussichtsreiche staatspolitische Krisen-Strategie entstehen kann.

Wer ruft die nun zur Ordnung, wenn es allen Parteipolitikern an föderaler Professionalität mangelt und krankt?

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Dietmar Moews meint: Mir ist klar, dass meine Urteilskraft und meine Denkweite das normale Allgemeinmaß weit übersteigt. Dennoch fällt es mir schwer, zu akzeptieren, dass einfache Einsichten nicht „automatisch“ entstehen, nur, weil der egozentrische Opportunismus und das sogenannte Opportunitätsprinzip die vernünftigen Einsichten verstellen:

Es kann doch nicht sein, dass in höchsten Krisenproblemen, für die Bundesebene – Bundesregierung und Bundestag – die Handlungskompetenz hat und per Staatseid auch zum Entscheiden und Handeln verpflichtet ist, dann eine Landesregierung – etwa die bayerische Staatsregierung aus CSU und Freie Wähler – den Ausbau der nachhaltigen neuen Energietechnologien verweigert, aber mit eben der verlangten Vehemenz die längst mit überragender föderalpolitischen, gesellschaftliche und parlamentarische Kompetenz abgeschaffte Atom-Kraftwerke-Drecksproduktion zurückzudrehen (wie immer ohne Atommüll-Lagerung – oder Entsorgung, nur weil der eigene Netzausbau vernachlässigt worden war und noch weiter ist-

Dazu heißt es aktuell im Deutschlandfunk, 28. September 2022 in allen Massenmedien:

ENERGIEKRISE: Ministerpräsidentenkonferenz fordert „schnellen Energiepreisdeckel“

Die Spitzen der Bundesländer fordern eine schnelle Preisbegrenzung für Strom, Gas und Wärme.

Die Bundesregierung müsse sich schnell auf Entlastungen einigen, sagte der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Wüst, im Anschluss der Länder-Beratungen über das geplante dritte Entlastungspaket gegen die Folgen der Energiekrise. Der CDU-Politiker forderte eine faire Lastenteilung zwischen Bund und Ländern. Die Landesregierungen seien zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Bund bereit, um die Menschen und die Wirtschaft gut durch den Winter zu bringen.

Wüst forderte als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz Entlastungen vor allem für untere und mittlere Einkommen. Die Erleichterungen dürften nicht nach dem Prinzip Gießkanne erfolgen.


Von der CDU/CSU-Opposition kommt inzwischen nur noch plumpe Verweigerungspropaganda – auf gute Ideen wartet man vergebens. Die Dürftigkeit des unfähigen CDU-Chefs Friedrich Merz hat auch nichts Vernünftiges erwarten lassen.

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Dietmar Moews meint: Verantwortlich für die für rechtsstaatliche Politik unmündige und zu dumme Öffentlichkeit durch jeden einzelnen Bürger und den sozio-geistigen Kollektiven, denen jeder angehört.

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Zuständig sind die Landeskompetenz für die jeweilige Bildungs- und Lehrerpolitik, die die jungen nachwachsenden Bürger nicht belehren und nicht ausreichend politisch bilden.

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Zuständig ist nicht zuletzt der Bundespräsident, der die Bürger und das abkoppelnde, intermediäre Verbandswesen nicht zur politischen Bildung auffordert und versäumt, ständig zu gemahnen.

Die weitreichende Staatsunmündigkeit der mittel- und ostdeutschen DDR-Abstammlern versäumt es anstatt Bildung DDR-Familien-Ressentiments noch bei ihren Enkelkindern fortpflanzen. Aufklärende kritische Massenmedien werden seit 1989 bei den DDR-Gläubigen noch 2022 hart vermieden.

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Freiheit der Kunst – eine verkommene Demokratieidee

Januar 2, 2016
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Vom Samstag, 2. Januar 2016

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Was macht mein Kampf heute aktuell? Die Frage kann man verstehen, wenn man sich heute auskennt und wenn man nach dem Motto:

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Die Liebe ist ein seltsames Spiel, sie kommt und geht von einem zum andern“.

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auf FÜHLUNG gestellt ist. Was der andere fühlt, spricht ihn an. So funktioniert die Kunst, wenn sie frei dem Kunsterlebnis anheimgestellt sein darf und es überhaupt dazu kommt. (Was nützt dem Schauspieler seine geniale Kunst, wenn er es nicht zeigen kann).

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In DEUTSCHLAND WIRD DEUTSCHGESPRRROCHEN – da besetzt die Staatskunst und die Staatskunstfreiheit alle Nervensysteme.

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Da gibt es eine „Freiheit der Kunst“ nur mit Gänsefüßchen – das sind schonmehr Schwimmflossen für Kampftaucher. Denn in Deutschland kontrolliert der Staat durch OKF (organisierte Kunstförderung) den gesamten Kunstbetrieb durch etwa 95% der Bemittelung, hauptsächlich durch unechte Künstler als SALONPERSONNAGE.

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Selbstverständlich, niemand muss Lokomotivführer, Schornsteinfeger oder Künstler werden, wenn er keine Lust hat, zur DIENSTKLASSE zu gehören.

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Aber das ist in der deutschen OKF das Los. Es geht nicht um Freiheit der Kunst und schon gar nicht um Freiheit der Künstler oder um Förderungswürdigkeit oder Förderbedarf, nein, es geht um Kontrolle durch willfähriges DIENSKLASSEN-Personal, die Salonpersonnage.

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Lieber Kunstinteressent für die kommende zeitgenössische Kunst und das darin steckende mögliche erhebliche Gewinngeschäft: Treffen Sie auf Kunstpersonal, schauen sie zunächst,

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EINS Welche erkennbare Kunst wird vertreten? Und

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ZWEI gehört der Pseudokünstler zur DIENSTKLASSE und zur SALONPERSONNAGE oder handelt es sich um einen freien echten Künstler?

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DREI Kann der Künstler etwas Besonderes oder tut er nur so?

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FREIHEIT DER KUNST:

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Freiheit als Abwesenheit von Zwang ist unser individuell erlebtes Elixier, wo jede und jeder mitreden kann.

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Freiheitstheorie kann für die Freiheit der Kunst weithin unterbleiben.

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Dabei interessiert uns heutige Zeitgenossen aber als Kunstliebhaber wie als Künstler doch besonders die Freiheit der Künstler. Es sind aber Kunst und Künstler nur theoretisch miteinander verbunden.

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So bedeutet „Freiheit der Kunst“, als gesetzte rechtsstaatliche Norm (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Paragraph 5 Absatz 3) allerdings vorrangig die Pflicht des Staates, eine Kunst von staatlicher und ästhetischer Zensur frei zu halten.

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Dagegen, was die öffentliche Meinung und die freie Publizistik prolongieren, oder welche Bewertungen die Kunstforschung hervorbringt und was dann auf dem Feld des informellen Kunstkonsums und des Zeitgeschmacks oder auf den heiß umkämpften Syndikats-Domänen des internationalen Kunstgeschäfts geschieht, obliegt der Meinungsfreiheit, der Pressefreiheit, der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit und der freien Marktwirtschaft – jeweils als Abwesenheit von Zwang auf die Qualitätswerte eines jeden Feldes, einschließlich der gegenseitigen rechtlichen Schranken.

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So ist zunächst doch auch auf metaphysische Umstände hinzuweisen, wenn es eigentlich um sinnliche (physikalische) Kunstwerke geht:

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Der Begriff Kunst wird heute, im Jahr 2016, nicht aus einer historischen Praxis und einem historisch gewachsenen Sprachgebrauch bezogen, sondern:

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SIE MODERN IN DEN GRÜFTEN – heißt,

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Kunst in der grundrechtlichen Kunstfreiheit soll schon als Metier selbst überhaupt frei von Qualitätsbestimmungen praktiziert werden.

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Wir werden durch die Staatsdominanz, durch den mit 95% extrem hohen Finanzierungsanteil der Kunst in Deutschland, gezwungen, die staatliche Begrifflichkeit:

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Künstler ist, wen der Staat als Künstler bezeugt“.

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Kunst ist, was der Staat durch staatliche Salonpersonnage als Kunst in den staatlichen Kunstbetrieb einstellt.“

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Ob Kunst oder Pseudokunst, ob echte Kunst oder unechte Kunst, ob echter Künstler oder unechter V-Mann – für die staatliche Kunstentscheidung gilt nicht die Freiheit der Kunst und nicht die Freiheit der Künstler, sondern die Freiheit des deutschen Staates, Kunst und Künstler durch unechte Kunst und unechte Künstler mittels des Dienstklassenpersonals der Salonpersonnage vollzufüllen. Besonders reibungslos läuft die Chose, durch Hereinnahme von freiberuflicher ausländischer Salonpersonnage (als freie Dienstleister):

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Deutsche Dienstklasse als Freelancer.

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Was bei der Bundeswehr mit Fremdenlegionären einwandfrei und ohne politische Mitbestimmung der Söldner, funktioniert, funktioniert auch mit AiWEIWEI in der deutschen Kunstpolitik – sozio-politisch ein voller Ausfall, der nur das Geld abholt – aber wir nennen es völlig unkritisch:

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den WIRKBEREICH DER KUNST und nennen wir es die legitime KUNSTINDIENSTNAHME durch den STAAT in der Freiheit der Kunst nach dem geltenden Grundgesetz.

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Der Wert „Freiheit der Kunst“ gilt im abendländischen Deutschland von heute als ein gesellschaftlich anerkannter. Die Bedeutung des Begriffs „Freiheit der Kunst“ hat im einerseits komfortablen, andererseits sehr beanspruchenden Alltagsleben aber keine Beachtlichkeit. Während wir Pressefreiheit und Meinungsfreiheit sehr wohl nach professioneller Fachlichkeit praktizieren: Die Presse kann nicht schreiben was ihr einfällt und dann rufen „Pressefreiheit!“. Da haben wir von der freiwilligen Selbstkontrolle bis zum Presserat, bis zu den ordentlichen Gerichten Steuerung und Kontrolle. Es ist also Pressefreiheit nicht wie Meinungsfreiheit: die Gedanken sind ohnehin frei und nicht justiziabel. Aber meinen darf man Alles, sofern man nicht anderer Mitbürger Rechte verletzt, darf man auch öffentlich jede Meinung vertreten.

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Ist uns doch nicht so wichtig, ob es nun mit der Kunstfreiheit so ist, wie mit der Pressefreiheit?

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Oder gibt es da qualitative Kriterien?

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Oder ist Kunstfreiheit wie Meinungsfreiheit? Mach, was du willst – und wenn es dann der Staat finanziert, ist es Staatskunst.

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Die Ausgestaltung der „Freiheit der Kunst“ oder ihrer etwaigen Begrenzung und Praxis misst die überwiegende Mehrzahl der Menschen keine vorrangige Gültigkeit zu. Es gibt den kaum überschaubaren Kunstbetrieb und das hervorragende öffentliche Kunstangebot aller Qualitäten aller Epochen gleichzeitig und die Freiheit in der Freiheit.

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Weniger klar sehen das die Künstlerinnen und Künstler mit der „Freiheit der Kunst“. Zumindest insofern, dass sie nicht einmal mehr eine gemeinsame Sprache dafür haben, was den Kunstprozess betrifft. Es fehlen ihnen die Worte und das Verständnis für einander, von einer Inspiration, einem ersten Schaffensimpuls, den Wertbildungsprozessen im Werkbereich, bis zur Kunstveröffentlichung, zur Kritik und zur politischen Platzierung im Wirkbereich des öffentlichen Lebens mit der Kunst.

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DIETMAR MOEWS "Mexikano" DMW 567.7.0,140 cm / 140 cm, Öl auf Textil, in Dresden im Jahr 2000 gemalt

DIETMAR MOEWS
„Mexikano“ DMW 567.7.0,140 cm / 140 cm, Öl auf Textil, in Dresden im Jahr 2000 gemalt

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Wenn die Begriffe „Freiheit“ und „Kunst“ von den Betroffenen im eigenen Sprachspiel nicht mehr verständlich gebraucht werden, haben sie ihre „Freiheit der Kunst“ verloren. Wir haben es dann – von den unmündigen Kunstschaffenden selbst verschuldet – überwiegend nur noch mit der „Freiheit der Kunst“ der Juristen, der Ökonomen, der Publizisten, der falschen Propheten und noch vielen anderen zu tun.

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DIETMAR in Hubertsberg an der Ostsee,1958

DIETMAR in Hubertsberg an der Ostsee,1958

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Meine eigenen Erlebnisse mit der „Freiheit der Kunst“ reichen in die früheste Kindheit zurück. Sie betreffen die dem Kind unendlichen Stapel von leeren Karteikarten im elterlichen Vertiko, und die Freiheit mit der Länge der Arme auf Zehenspitzen die oberste Schublade von unten aufziehen zu können, um die heißbegehrten „Mittel“ herauszuziehen. Darauf wurden unendliche Geschichten mit Liebe und Begeisterung dargestellt. Später im ersten Schuljahr bemalte ich freiwillig die größten Packpapierbögen mit den unzähligen buntesten Ostereiermustern dieser Welt, wo andere mit einzelnen ärmlichen Bleistiftkringeln ihrem Zwang Ausdruck gaben. Es gibt zu denken, wenn wir in einer kunst- und sozialwissenschaftlichen Studie der Bremer Universität lesen, in der man Bremer Künstler nach ihren Einstellungen befragte, dass diese überwiegend kein Verlangen nach kritischen Beobachtern hätten und stattdessen wünschen, dass die Kulturbehörde durch gezieltes Kunstfinanzieren qualitätssteuernd in die „Freiheit der Kunst“ eingreifen soll.

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Dietmar Moews „Theatralische Sendung“, Öl und Kaseintempera auf Leinwand, 162/ 192cm, 1975 gemalt

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Durch teilweise irritierende und leidvolle Erfahrungen als Maler mit den eigenen Freunden, wenn man sich im Künstlerverband traf und versuchte Gemeinsamkeit herzustellen, zu diskutieren, sich abzustimmen und Pläne zu verwirklichen, kamen die Zweifel daran, dass Kunst-Verbände zur Verwirklichung von Künstler-Interessen geeignet seien.

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Mit Hilfe der Gesellschaftswissenschaftler Rudolph Bauer und Jürgen Blandow an der Universität Bremen, die sich mit Fragen der Wohlfahrtsverbände, der organisierten Nächstenliebe, der lieben Not und deren Vermittlung durch Internmediarität und Freiwilligkeit beschäftigten, entwarfen wir den Plan einer Dissertation zur empirischen strukturell-funktionalen Inhaltsanalyse der Kunstförderungsorganisation in Deutschland.

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Dr. Dietmar Moews als empirischer Soziologe der Kunst mit seinem Gutachter Prof. Dr. Alphons Silbermann

beim Empfang im Kölner Hotel Excellsior

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Dazu liegen inzwischen die Dissertation sowie zwei Handbücher zu „Freiheit der Kunst“ und „Verirrte Kunstförderung“ vor. Kürzlich schrieb die Süddeutsche Zeitung: „Bundesbildungsministerin initiiert Nationale Freiwilligenagentur“. „Ehrenamtlich Aktive dürfen sich nicht als Deppen der Nation fühlen“. Meine Gegenforderung lautet: „Freiheit der Gefühle der Deppen“ – während das gestellte Thema doch Freiheit der Kunst lautet – was meinen Sie?

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CCCS – Chaos Computer Club Stuttgart, VORTRAG: „Datenspeicherung und Datenzugriff durch Ermittlungsbehörden“

Mai 6, 2014

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am 6. Mai 2014

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CCCS – Chaos Computer Club Stuttgart, VORTRAG:

„Datenspeicherung und Datenzugriff durch Ermittlungsbehörden“


Referent: Thomas Hochstein

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Datum: Donnerstag, 8. Mai 2014

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Zeit: 19:00 Einlass, 19:30 Vortragsbeginn

Thema: „Datenspeicherung und Datenzugriff durch
Ermittlungsbehörden“
Referent: Thomas Hochstein

Ort: Stadtbibliothek am Mailänder Platz
Mailänder Platz 1, 70173 Stuttgart
Max Bense Forum, UG
N48° 47′ 25.249″ E9° 10′ 56.96″

Veranstalter: Chaos Computer Club Stuttgart (http://www.cccs.de/)
Kooperation: Dank an die Stadtbibliothek Stuttgart für die Räumlichkeiten!

Eintritt: Frei. Um Spenden wird gebeten.

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Kurzbeschreibung:

„Nicht erst seit den Enthüllungen über die Späh- und Überwachungsprogramme der US-amerikanischen NSA steht die Frage, wer was über uns speichert und wie und unter welchen Voraussetzungen „der Staat“ auf diese Daten zugreifen kann, in der öffentlichen Diskussion. Nicht immer wird dabei klar zwischen den verschiedenen tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten des Datenzugriffs unterschieden, die sich jedoch je nach Art der betroffenen Daten und je nach „interessierter“ staatlicher Stelle durchaus voneinander unterscheiden.

Der Vortrag will diese Möglichkeiten des Zugriffs auf durch Private gespeicherte Daten in erster Linie aus rechtlicher Sicht und aus dem Blickfeld der Strafverfolgungsbehörden, also primär Polizei und Staatsanwaltschaft, beleuchten. Welche Daten speichern bspw. Banken, Telekommunikations- und Internetanbieter über uns? Wo hinterlassen wir überall Datenspuren? Wie ist diese Vielzahl verschiedener Daten rechtlich zu kategorisieren? Welche Daten genießen welchen Schutz? Unter welchen Voraussetzungen dürfen Polizei und Staatsanwaltschaft auf welche Daten zugreifen, wer entscheidet das und wie geht das praktisch vor sich? Wie fügen sich bereits verabschiedete und zukünftig geplante Gesetzesvorhaben (Bestandsdatenabfrage,
Vorratsdatenspeicherung, …) in diese Systematik ein?

Nicht Gegenstand des Vortrags werden technische Einzelheiten der Datenspeicherung und des Datenzugriffs oder die (faktischen oder rechtlichen) Zugriffsmöglichkeiten von Geheimdiensten oder sonstigen in- und ausländischen privaten oder öffentlichen Stellen sein. Auch soll es nicht darum gehen, welche Daten der Staat selbst über seine Bürger in polizeilichen, justitiellen, geheimdienstlichen oder anderen Dateien speichert.

Die Veranstaltung richtet sich an jeden, der sich für das Thema interessiert. Besondere juristische oder technische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.

Zur Person

Thomas Hochstein ist Staatsanwalt in Stuttgart und interessiert sich sowohl für das Netz und seine Dienste als auch für
Rechtsfragen und Praxis der sog. „verdeckten Ermittlungsmaßnahmen“, zu denen viele der Datenzugriffsmöglichkeiten gehören.“

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Dietmar Moews meint: Die CCCler des CCCS betreiben einerseits Selbstaufklärung durch ihre Vereinsaktivitäten als IT-Revolutionäre – allein zuhause, digital übers Internetz miteinander, und analog in regelmäßigen freiwilligen Treffen.

Andererseits nehmen sie zu it-politischen Themen im Internetz Stellung.

Und Mitglieder des CCCS geben bei Freiwilligkeit an die Restwelt auf höfliche Anfragen in Nutzung der Internetz-Öffentlichkeit fallweise schriftliche Meinungsbilder.

Zusätzlich bringen CCCSler in der Stuttgarter Bibliothek seit einigen Jahren freiwillige Referenten in einer Vortragsreihe mit Vorträgen, die in der Regel wirklich lehrreich und interessant, aktuell und verlässlich sind.

Der CCCS zeigt ein Beispiel für Bürgerinitiative in der demokratisch-presserechtlich regulierten Kommunikationsöffentlichkeit.

Der Referent th h ist selbst als Volljurist und Staatsdiener seit Jahren privat aktiver CCCSler, dort persönlich bekannt und genießt Wertschätzung als verlässlich.

Der Vortrag ist deshalb empfehlenswert.


Flaschenpost 26

Oktober 5, 2009

Themenbaum der Piratenpartei Deutschland

Flaschenpost 26 ist auf Piratenthemen der

Lichtgeschwindigkeit 26 bezogen:

Gesellschaftstheorie für die Piratenpartei Deutschland aus IT-soziologischer Sicht

zitiert nach NEUE SINNLICHKEIT 61, c. Dietmar Moews 2009 VG-Wort


THEMENBAUM der Piraten

Piratenpartei Piratenbewegung IT-Bewegung Gesellschaftstotal


Themendynamik

Themen Medien Werte


Themen

Zeitgeist-Kassensturz: Veränderlichkeiten, Abhängigkeiten, Traditionen

Forschungsstand

Organisationsprinzipien

Ligaturen und Anomie

Wertewandel und geltende Wertsetzungen

Parteistrukturierung und Handlungsstil

politisch-strategisch Intraorganisation Extraorganisation

politisch-strategisch IT-Fachlichkeit

liberaler Markt und Markt der Ideen


Medien

Vereinsrecht und Judikative

sinnlich sozio-kulturell

organisatorische Intermediarität

technische Medialität

Virtualität


Werte

Menschenbild

Kreativität und Wertewandel

Multirollenspiel und Authentizität

Leistung und Kontingenz bzw. Inkonstanz

Pragmatismus, Idealismus, Utopie

Naturphilosophie oder was?

Freiheit, Notwendigkeit und Konfliktkultur

Lokalpolitik und Weltpolitik

Perfektion der Technik Robotik und alte Sinnlichkeit

siehe unten lichtgeschwindigkeit 26

und

fortsetzung folgt

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