Burkhard Schaper der Neue Deister Zeitung mit GOEBEL-HYPOTHEK
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NEUNUNDDREISSIGSTER BLOGBEITRAG zum 20. April 2018 in Springe, und wird fortgesetzt, in LICHTGESCHWINDIGKEIT von Dietmar Moews hier:
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HIER: Goethe und Goebel am 20. April in Springe
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VERSUCH EINS GOETHE in SPRINGE:
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Aus wirklicher Freundschaft zu meiner Heimat hatte ich geschrieben:
„Springe inmitten Goethe’scher Ideallandschaft“ (1975) und in meinem Malerei-Katalog von 1977 publiziert:
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Im Jahr 1976 erteilte mir die Springer Lehrerin Marie-Luise Weylandt einen Wandbildauftrag. Ich entwarf ihr „Springe inmitten Goethe’scher Ideallandschaft“.
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Man blickt etwa von Lohhöfer nach Westen, links führt die Kaiserallee zum Jagdschloss, dahinter der Hallermundskopf am Kleinen Deister, nach rechts führt dem Sinne nach symmetrisch die Jägerallee zum Lutherheim am Deister, geradeaus wird der Blick durch die Deisterpforte in die ferne Süntellandschaft geführt.
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Es war eine werktechnologische Neuigkeit, spezielle Acrylfarbe auf einem Kunstholz. Erhard Stehr hatte mir bei der Materialfrage und bei Transport und Montage geholfen. Das Bild begleitete die beiden, Marie-Luise Weylandt und Käthe Meyer zu Hörste, ihr Leben lang. Oft luden sie mich zum Nachmittagstee ein. Sie hatten einen sehr gepflegten Hof, beste Möbel und Bücher und sehr feines Porcelan. Da schenkte man mir mein Hölderlin-Gesamtwerk und wir sprachen über Jochen Klepper und Walter Bauer in Toronto.
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DIETMAR MOEWS 1976 Malerei: Springe, Ellernstraße, westlich, mit Blick zur Deisterpforte
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VERSUCH ZWEI GOETHE IN SPRINGE:
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„Was du ererbt von deinen Vätern hast,
Erwirb es, um es zu besitzen.
Was man nicht nützt, ist eine schwere Last,
Nur was der Augenblick erschafft, das kann er nützen.“
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Oft will man missliebige Nachlässe gar nicht erwerben.
Die Deutschen hatten viel Leid – so wehren sich viele gegen NAZI-Zeug.
Was würde Göthe heute, 2018, zur IDOL-Frage von Springe sagen?
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Goethe war studierter Jurist. Goethe hätte ohne Zweifel zunächst das gesicherte historische Material angeschaut. Und hier kommt jetzt ein politisches MOB-Argument, das auf Goethe scheißt. Man will das IDOL – völlig ungeachtet, welch ein absurder Fall ihnen da ins Fell gefärbt worden ist. IDOL-Retter – bis gestern noch in der Neuen Deister Zeitung,wollen GOEBEL ehren, ohne irgendetwas von diesem Goebel zu wissen:
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Was ist es, wenn ein Bürgervertreter erklärt:
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„Irgendeinen Beitrag wird er schon geleistet haben“
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Frage ich Goethe. Der hätte zunächst die Beweise zur Lage abgefragt, die PATENT-PROZESS-ARGUMENTE von 1885-1891/92 sowie von 1893/94:
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In dem Urteil EDISON/BEACON, Feb. 1893 von Richter Colt, Boston, wurde sowohl der große Patent-Prozess 1885-1891/92 berücksichtigt und folglich der Titel auf Unterlassung unverzüglich für Edison verkündet:
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die Schlüsselerkenntnise zubilligen:
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Colt hat Edison und nicht Göbel zugestimmt –
denn Zweifel seien keine Beweise.
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Entscheidend ist hier aber, dass eben Colt
die Beweise von BARKER und DYER nicht
gewürdigt hat, auch nicht Gegenargumente
für BEACON, sondern nur dem Verlangen
seiner Entscheidungskompetenz gerecht
wurde: Einstweilig oder Haupverfahren.
Er musste von der Goebel-Defense den positiven
Beweis verlangen, der nicht mit „mögliche
Zweifel“ erbracht sein kann.
Es war nicht an Edison, der eigentlich Antragsteller
und beweispflichtig war, seinen positiven Beweis
über einen negativen Beweis zu belegen. Sondern
es waren die Goebel-Defender, die nur „negativ“
argumentierten.
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In sofern ist eine Einstweilige Anordnung keine
weitergehende Argumentation für unseren Fall.
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Den habe ich gezeigt, wie er von Dyer
ausgiebig herausgearbeitet worden ist.
Wenn man dagegen den ganzen Goebel stellt, ist
positiv bewiesen, was Edison aussagte:
Edison sagte:
Wenn Goebel all das vor vielen Jahren, aus der
Luft heraus (Münchhausen) gemacht hätte, wäre
es auch noch Irrsinn, nicht nur Wundergenie,
denn die EDISON-Priorität antwortete ja auf
High Tech-Fragen, die sich einem Batterie-Goebel
niemals gestellt haben können.
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Das ist positiver Beweis.
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Damit wäre für GOETHE der Beckmann- und NAZI-Goebel, der Degenhardt-, Callies- und Seedorf-Goebel, der Burhard Schaper- und Johannes B. Kerner-Göbel vollkommen erledigt.
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Ob Goebel an einem EULENSPIEGEL der Neuen Deister-Nazi-Zeitung viel mehr als sprudelköpfigen IDOL- und MOB-Bedarf hätte sehen können?
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Ich bezweifele das.
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IDOL-Bedarf ist legitim – aber Hitler, Haarmann und Göbel sind geschmacklos.
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MOB-Bedarf ist ein sozial-kulturelles Kollektivpotential, dass sogar von einer Lokalzeitung mobilisiert werden kann.
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Dietmar Moews meint: In der Neuen Sinnlichkeit, den Blättern für Kunst und Kultur, die ich seit 1979 herausgebe, steht in der Nummer 15, August 1986:
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„Please hurry, Hilary. Your soup’s getting dirty.“
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„Was wissen Sie denn über Heinrich Göbel? – wollte der Gold graben? war Göbel ein so guter Uhrmacher, dass ihn die wohlhabende Kundschaft in Hannover nicht hätte ernähren können? Ich glaube es nicht.
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Ich glaube nur: Die vorhandenen Dokumente wurden nicht gelesen. Göbel hatte keine Prozesse geführt. … Göbel hat Lampen nachgebaut … Vierzehn Kinder soll Göbel gehabt haben, das passiert, wenn man nicht aufpasst. … Siemens vom Obergut in Lenthe, der berühmte deutsche Elektropionier Hochhausen, der die Strommaschine in Amerika rausbrachte. Und komischer Weise tritt der Erfinder Kulenkamp, mit dem Göbel sein Patent teilt, in den Zeugenaussagen von Springe, gar nicht wieder auf. Anders, Göbels Kinder – sie geben Bezeugungen ab, die von mal zu mal so verändert werden, dass es schließlich völlig unglaubhaft wirkt. Fast wörtlich sagen die Töchter: „bei den ersten Aussagen waren wir so aufgeregt, dass wir gar nichts zu sagen wußten, was von uns erwartet worden war, jetzt, nachdem wir es uns alles überlegen konnten, haben wir unsere Erinnerung aufgefrischt und Zeit genug gehabt „to compose myself and think the matter over.“
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Das dürfte nicht reichen, für das baufällige Göbeldenkmal am Springer Ebersberg, Geld locker zu machen, bei Osram oder bei der HASTRA, um dem selbsternannten Münchhausenschüler Göbel weiter heimzuleuchten.“
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Neue Sinnlichkeit 15, 1986, wieder gelesen – im Alter von 35 Jahren so geschrieben in „Blätter für Verteidiger des eigenen ungeteilten Behagens“.
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Und dass nun das NAZI-Fieber in Springe mit der Umwandlung der Neuen Deister Zeitung in einen Internetz-Blog, am 20. April den Sattelpunkt erreicht, ist nicht schlecht. Ich begrüße bereits jetzt die neuen Studenten derselben GOEBEL-MATERIALIEN in LICHTGESCHWINDIGKEIT.
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gefällt nun der Schraubverschluss bei Lehrer BENNA?
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oder der Bajonettverschluss von PODLICHT?
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oder der Gehirnverschluss der GOEBEL-EHRENGARDE 2018?
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Es ist ein NAZI-ERBE: Erwirb es um es zu benützen.
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Die einzigen historisch festgestellten Fakten zu Goebel und Glühlampen kommen aus den Jahren 1881 und 1882 und sind folgende – Nichts sonst:
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1. Zwei seit 1893 gerichtsbestätigte Arbeitsverträge aus dem Jahr 1881
2. Original US-Patente des Henry Goebel von 1882
3. Original-Partnerschafts-Verträge sowie etliche Bezahlquittungen, zwischen Goebel und Kulenkamp von 1882 / darauf Betrugs-Straftat gegen Kulenkamp
4. Goebels Gewaltauftritt in der Anwaltskanzlei PAUL GOEPEL 1882
5. Goebels Intrige gegen Kulenkamp in der Freimaurer-Loge
6. New York, 30. 4. 1882: Öffentliche Lampenvorführung und Goebels Lügen in der Tagespresse, New York Times und New York World
7. Bezahlquittungen von Goebel für William C. Dreyer 1882
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C. Leuchten Sie bitte wieder mit der Originalbirne,statt mit der Springer Camouflage-Peinlichkeit, für OSRAM, 1954, Philips und für Paulmann ins Calenberger Land hinein. Preisen Sie den Namen EDISON, von dem die elektrische Beleuchtung am 5. September des Jahres 1879 durch ein technisch-historisches Nadelöhr gebracht werden konnte. Alle haben das damals anerkannt – auch Osram mit dem Licht am Ebersberg.
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Der Name des Springer Idols war, als meineidiger Zeuge, zu einer kurzzeitigen Randnotiz der vielfältigen Elektrizitäts-Patent-Prozesse im Jahre 1893 gemacht worden. Da lagen Goebels Betrügereien 11 Jahre zurück.
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BETRUG ist nicht HOCHSTAPELEI.
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Heinrich Goebels Betrug, im Jahr 1882, gegen seinen Partner Kulenkamp, wurde nicht gerichtlich verfolgt, ist aber unzweifelhaft erwiesen.
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SECHSUNDDREISSIGSTER 8097 am 17. April 2018 DYER-Argumente
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„OSCAR DE LA RENTA grüßt – das Leben verrauscht“
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DREIUNDDREISSIGSTER BLOGBEITRAG zum 20. April 2018 in Springe, und wird fortgesetzt, in LICHTGESCHWINDIGKEIT von Dietmar Moews hier:
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Während man noch BECKMANN, den BECKMESSER von Springe, als funktionalem Dilettanten und Multifunktionär das Bundesverdienstkreuz nachreichen möchte, um die heutige Höhe der EHRE zu erreichen –bei Hans Sachs hieß es, „die Figur des Beckmesser lehnt sich an den historischen Sixt Beckmesser an, der wohl im 16. Jahrhundert in Nürnberg lebte. Hans Sachs erwähnt ihn in einem Meisterlied von 1527 als einen der „Zwölf Nürnberger Meister“ oder „erwählten Meistersinger“.
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Der frühere Lehrer und folkloristischer Hobby-„Ratsnachtwächter“ Mestwerth schrieb mir: „Ich hatte Sie nicht um Informationen gebeten …“
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Der Berliner Elektropolitiker Dr. Hermann BECKMANN schrieb in ETZ am 22. November 1923 in Heft 47/48, Seite 1031ff den Aufsatz
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„Die erste elektrische Glühlampe.
Beitrag zur Geschichte der Elektrotechnik.
Von Dr. H. Beckmann, Berlin-Zehlendorf
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Übersicht. Schon 20 Jahre, bevor Edison sein Glühlampen-Patent im Jahre 1879 anmeldete, hat ein nach den Vereinigten Staaten ausgewanderter Deutscher bereits Kohlenfaden-Glühlampen angefertigt und öffentlich zur Schau gestellt; darüber ist ausführlich in einem großen Patentprozeß berichtet, der im Jahre 1893 in den Vereinigten Staaten geführt wurde.“
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… da capo al fine
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So wurde es den Nachkriegsgenerationen von Springe am Deister bei jeder Gelegenheit von neuzeitlichen „Meistersingern“ unterbreitet bzw. übergeschüttet – allen voran, in strammer Tradition, die Neue Deister Zeitung in Springe. Jetzt heißt es:
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Schaumburger Zeitung (Netzteil) am 13. April 2018
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Neue Deister Zeitung (Netzteil) am 13. April 2018
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Neue Deister Zeitung zitiert BROCKHAUS am 13. April 2018
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Quelle ist für den Brockhaus, für den Springer Bürgermeister, für das ZDF und für die Briefmarke des Jahres 2004 – wie auch im lebhaften Wechselspiel, immer die Neue Deister Zeitung und ein Multifunktionär.
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Der SPD-Politiker, als erwerbsberuflicher Geschichtsprofessor, Prof. Dr. Horst Callies, hat die LICHTGESTALT in ein LOKALES IDOL ausgebaut, vermutlich teils unwissentlich UND teils wider besseres Wissen. Nicht ohne die fortwährende Hilfe von Neue Deister Zeitung und den Springer Schullehrern.
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Callies hat bis in höchste Stellen hinein immer wieder behauptet, er verfüge über die Erkenntnis anhand eines eindeutigen Gerichtsurteils, dass das IDOL lange vor EDISON entscheidende Erfinderverdienste für die elektrische Glühlampe erbracht habe.
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Aber, da hatte Callies gelogen. Er hatte so ein Urteil nicht.
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Dietmar Moews meint: Ich habe das Material zwischen 2004 und 2006 intensiv durchgearbeitet, analysiert, interpretiert und publiziert:
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Tja, Herr Zett – ein Vorlauf zum 20. April 2018 muss anders aussehen
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Nach dem die Lokalblätter und die Ortsvertretung von Springe zum 20. April 2018 eingeladen hatte, wandte ich mich erneut der Sprachregelung von 2018, „großer Sohn, Ehrung, Gedenken u. ä.“ und dem wissenschaftlich zugänglichen Material zu und über Heinrich Goebel und die IDOLISIERUNG sowie die inzwischen versuchte VERULKUNG zum Lokal-Maskottchen geht weiter.
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Ich habe einen Brief versendet – mal sehen, ob es als Vorschlag zum 20. April 2018, hier mit Beitrag 33 (in Lichtgeschwindigkeit) beherzigt wird:
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„Dr. Dietmar Moews 12. April 2018 4 Blatt
Mainzer Straße 28
D-50678 Köln
…
Ich schreibe Ihnen auf ein Zitat im Lokalblatt, „Er hat seinen Beitrag geleistet“ sowie auf Ihre Ankündigung, … am 20. April 2018 zur Ehrung zum 200. Geburtstags eines Betrügers antreten zu wollen.
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Ich folge der allgemeinen Aufforderung sich mit Vorschlägen zu beteiligen:
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… Ich wünsche, und schlage Ihnen hiermit vor, die Ehrung und Herausstellung am 20. April abzusagen, verbunden mit folgenden Informationen und Vorschlag:
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A. Ich glaube, dass solche Worte, wie Ehre, Würde, Stolz, Heimatliebe, Moral im alltäglichen Umgang wie im Symbolischen wertvolle Qualitäten bezeichnen, die Springer zu stärken. Während rücksichtslose hohle Klänge, Lügen und Betrug, Anstand und Sitte schwächen. Auch ein kleiner Ort kann besser oder schlechter geführt werden. Ich möchte deshalb, als Betroffener die Dummheit und Missachtung von Intelligenz beklagen und appellieren, endlich damit aufzuhören.
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B.Ich bin nicht der einzige intelligente sterbliche Mensch, der hier an der in Springe organisierten geistigen Zersetzung leidet. Es entstand aus NAZITUM, wurde von Knochengustav Degenhardt betrieben, von der Neuen Deister Zeitung bereits seit 1893 mit Zeitungsenten fortgesetzt und seit etwa 1990 von einem NGO-Multifunktionär, im Beruf Geschichtsprofessor, noch verschärft. Nur – dass Goebel ein Betrüger war, muss dazu gezeigt werden.
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Stumme Lebenserfahrung bohrt, wenn deutlich wird, dass man als Kind von seinen Lehrern belogen worden ist. Anders, wenn man im letzten Lebensabschnitt hierzu mitbekommt, dass die NAZI-Propaganda zu dem BETRÜGER Goebel noch im Jahr 2018 von der Stadt Springe weiterbetrieben wird. Und dazu diejenige Neue Deister Zeitung, die bereits im Jahr 1893, als Goebel noch lebte, die IDOLISIERUNG publiziert hatte, immer noch in Ehrenfeiern und Würdefesten einen „Goldenen Mittelweg“ (Zett-NDZ) sehen will. Als könnten sie nicht sehen, dass dieser Goebel ein übler Lump und Betrüger war. Mit dem Wort „Hochstapler“ ist das sehr falsch reklamiert. Denn, was1893 gerichtlich in USA geschah, war nicht Goebels Initiative. Es lag nicht in seiner Macht. Anders, hier, mit BETRUG und BETRÜGER Henry Goebel im Jahr 1881/1882 gegen mehrere Partner.
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Wer sich am vorhandenen Goebel-Material selbst weiter informieren möchte, findet alle wichtigen Originaltexte, auch in Deutsch übersetzt, im Internetz unter LICHTGESCHWINDIGKEIT bei WordPress, Blog von Dr. Dietmar Moews, Dipl. Ing. (dazu diverse Anlagen in Kopie zum Verbleib)
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Die einzigen historisch festgestellten Fakten zu Goebel und Glühlampen kommen aus den Jahren 1881 und 1882 und sind folgende – Nichts sonst:
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1. Zwei seit 1893 gerichtsbestätigte Arbeitsverträge aus dem Jahr 1881
2. Original US-Patente des Henry Goebel von 1882
3. Original-Partnerschafts-Verträge sowie etliche Bezahlquittungen, zwischen Goebel und Kulenkamp von 1882 / darauf Betrugs-Straftat gegen Kulenkamp
4. Goebels Gewaltauftritt in der Anwaltskanzlei PAUL GOEPEL 1882
5. Goebels Intrige gegen Kulenkamp in der Freimaurer-Loge
6. New York, 30. 4. 1882: Öffentliche Lampenvorführung und Goebels Lügen in der Tagespresse, New York Times und New York World
7. Bezahlquittungen von Goebel für William C. Dreyer 1882
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C. Leuchten Sie bitte wieder mit der Originalbirne,statt mit der Springer Camouflage-Peinlichkeit, für OSRAM, 1954, Philips und für Paulmann ins Calenberger Land hinein. Preisen Sie den Namen EDISON, von dem die elektrische Beleuchtung am 5. September des Jahres 1879 durch ein technisch-historisches Nadelöhr gebracht werden konnte. Alle haben das damals anerkannt – auch Osram mit dem Licht am Ebersberg.
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Der Name des Springer Idols war, als meineidiger Zeuge, zu einer kurzzeitigen Randnotiz der vielfältigen Elektrizitäts-Patent-Prozesse im Jahre 1893 gemacht worden. Da lagen Goebels Betrügereien 11 Jahre zurück.
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Heinrich Goebels Betrug, im Jahr 1882, gegen seinen Partner Kulenkamp, wurde nicht gerichtlich verfolgt, ist aber unzweifelhaft erwiesen.
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Durch das Alles entstand eine äußerst umfangreiche, aber unübersichtliche und verstreute biografische Lage zu Heinrich Goebel. Zuletzt haben zwei „schwarze Schafe der Wissenschaft“ aus Springe, der SPD-Multifunktionär Em. Dr. Horst Callies und der „Grüne“ Hans-Christian Rohde, mit einem impressionistischen Zettelkasten, „Die Göbel-Legende – Der Kampf …“ (2007) skandaliert, aber Irreführung bezweckt und bis heute erreicht. Der Analysefehler bei ROHDE/CALLIES gipfeln in zwei Zauberworten, mit denen sie ihre Goebel-Legende zusammenfassen: HOCHSTAPLER und MEINUNGSFREIHEIT.
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Doch es handelt sich um den nicht erkannten oder unterschlagenen Befund eines BETRUGS-TATSACHVERHALTES, den Henry Goebel im Jahr 1882 konkret gegen John W. Kulenkamp durchgeführt und vollendet hat, neben allen sonstigen Schmuddeligkeiten dieses PSEUDO–IDOLS Heinrich Goebel.
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STGB Strafgesetzbuch
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2.
einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3.
eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
5.
einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
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Bitte hören Sie als Springer Bürger und Volksvertreter damit auf, diesen üblen Betrüger Henry Goebel (1818 in Springe -1893 in New York) zu ehren und zu preisen. Eine Tradition des Vorurteils und der Propagandamacht, die gar nichts mit einem IDOL oder mit Heimatliebe zu tun hat, trägt nicht.
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Ehre, wem Ehre gebührt. In diesem Moment des politischen Flusses unserer Zeit sind wir alle persönlich dran. Reihen wir uns in die von der NDZ geforderte Geistesmacht ein oder kommen wir zu den offensichtlichen Fakten. Fakten oder Fake? – das ist die Frage zum 20. April.
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Mit freundlichen Grüßen und der Hoffnung auf Bedenken, Ihr Dietmar Moews
Dazu Anlagen zum Verbleib
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EINS 7965 NDZ 20. April Willi Städler re-education Nazi Adolf-Hitler-Straße
ZEHN 8020 16. März Die 26 unabweisbaren Dokumente Goebel-Hypothese von 1882: Das zerrissene Kulenkamp-Assignment; das Pumpen-Patent 1882; THE WORLD New York 1. Mai 1882; NDZ-Artikel 1893; NDZ 1933 Hitler; Deister-Anzeiger 2017 Was geschieht mit Göbel?; NDZ 11.3.2006 Was wird mit Göbel?
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gegen das Einverständnis des Eigentümers Dr. Dietmar Moews
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hier gezeigt und sind keine Empfehlungen von Dr. Dietmar Moews. Nichts davon wird i.S.d.P. von Dr. Dietmar Moews verantwortet. Dietmar Moews klickt diese „recommendends“ nicht an und liest nichts davon.
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Ab jetzt werden alle Dietmar Moews‘ Blog-Beiträge mit dem SLOGAN
FINE E COMPATTO deutlich beendet.
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WARNUNG: recommended posts
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Blätter Neue Sinnlichkeit
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Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.
Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)
Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 12.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 4.-
Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:
VIERTER BLOGBEITRAG zum 20. April 2018 in Springe, und wird fortgesetzt, in LICHTGESCHWINDIGKEIT von Dietmar Moews hier:
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Gutachten zum Doktor-Prüfungs-Vorsitzenden Horst Callies 2007 (Heinrich Goebel Essay von HC Rohde)
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Wenn der Parteigenosse der NSDAP in der Heimatzeitung was zu sagen hat, kann er natürlich die Inhalte des Blattes auswählen. So war es auch bei der Neuen Deister Zeitung, deren Verlagshaus „traditionell“ die Hausanschrift „Adolf-Hitler-Straße“ trug. Als ADOLF HITLER mit seinem Troß durch Springe fahren wollte, wurde das in der Neuen Deister Zeitung angekündigt. Anschließend wurde der Erfolg auch im Bild berichtet.
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Diese Macht der Informations- und Meinungsführung ist auch heute noch missbrauchte Machttechnik, indem groß berichtet, klein berichtet oder gar nicht berichtet wird. Und entsprechend wird es mit dem Herausbilden und Führen von Lokal-Prominenz gemacht, wie mit dem hier gegenständlichen Völksener SPD-Bürger und Emeritus Horst Callies, im früheren Erwerbsberuf Geschichtsprofessor an der Technischen Universität Hannover, heute Leibniz-Universität Hannover, der Nachfolgeinstitution der früheren Technischen Hochschule und des Polytechnikums, das Heinrich Göbel nach eigenen Angaben besucht haben wollte (Wer’s glaubt, wird selig).
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Das „Schwarze Schaf“, Horst Callies, SPD-Springe, immer ganz professionell links im Bild, Erster bei der Namensnennung
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Jedenfalls wurde im Jahre 2007 der „zweihundertste Geburtstag der Gaslaterne“ bemerkt, erfunden von den Briten Boulton&Watt sowie William Murdoch und Samuel Clegg, zunächst in Birmingham und Manchester, dann in London. Statt Kerzen, Fackeln und Öllampen erhellte das Gaslicht der Gaslaternen vor 200 Jahren die nächtlichen Straßen. Bald gab es Zeitungslektüre im Nachtcafé, erhellte glitzernde Passagen, Leuchtreklamen, Leuchttürme und in Eisenbahnwagen. Auch die ersten elektrischen Lichter wurden zunächst mit dem Glühstrumpf von Carl Auer von Welsbach abgewehrt.
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Mit Dampfmaschine, Dynamo und Elektromotor setzte sich seit Mitte des 19. Jahrhunderts die Elektrifizierung in einem gewaltigen Innovationsschub durch.
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Einer der erfolgreichsten Elektrifizierer war der US-Amerikaner EDISON. Im Folgenden geht es um die epochalen Glühlampen-Patente zu Beginn der elektrischen Beleuchtung der Welt. Um die Patente wurde 15 Jahre lang in den USA prozessiert – zunächst um die Patentqualitäten, anschließend um die Lizenzbetrüger, die den Erfinder EDISON weitgehend durch Prozessverschleppung und der „Goebel-Defense“ prellen konnten. Hierher bezogen professionelle Propagandisten ihre IDOL-Argumente für Heinrich Goebel. Eine dieser „Koryphäen“ ist Gegenstand folgenden Gutachtens aus dem Jahr 2007.
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Gutachten
zum
Doktor-Prüfungs-Vorsitzenden
Horst Callies 2007
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(DM) Aufgrund des in Deutschland anwachsenden Unmuts über politische Machenschaften, wie Postenvergaben, Bestechung und Parteienfilz (z.B. Neue Heimat/DGB, Hartz/VW, Deutsches Rotes Kreuz/Aids-Bluthandel u.a.), hat die Wissenschaft den Blick auch auf den Bereich der sogenannten Ehrenamtlichen geworfen. Mit dem kritischen Begriff des „funktionalen Dilettantismus“ (Wolfgang Seibel) rücken Gremien, Vereine, Verbände, Stiftungen, NGOs u. ä. Körperschaften und Agenturen in den Blick, die hinter angeblichen Gemeinwesen-Zwecken durch aktive Multifunktionäre zur wesentlichen Strukturierung und Kontrolle des vorpolitischen Raumes benutzt werden. Verfügt wird dabei – z. B. bei Wohlfahrtsverbänden und Vereinen von Kunst- und Kultureinrichtungen – über ausgelagerte quasi-offiziale Kompetenz und Geldmittel- allerdings ohne Offizialbindung (z. B. Archivgesetz) und Rechnungshöfe.
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Ein solcher Multifunktionär war der Völksener SPD-Politiker Horst Callies, der in vielen Vereinen und Intermediären viele Rollen ausübte, wobei Funktionsvermischungen (z. B. Professor und Museumsführer), womit diskrete Rollenwechsel bzw. Multifunktionen einhergingen. Die Neue Deister Zeitung begleitete diese Lokalprominenz von Callies stets ohne Angabe seiner SPD-Rolle, z. B. hinsichtlich Goebel wurden Bürger mit Angabe ihrer Parteimitgliedschaft vorgestellt. Bei Callies wurde die Parteiangabe unterschlagen.
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Sieht sich der Staat mit missliebigen oder unlösbaren Problemen belastet, seine Handlungen und die Erwartungen aber auf Problemlösen gerichtet sein müssen, können solche Probleme Stabilitätskrisen auslösen. Besonders in den weichen Bereichen, wie Wohlfahrt, Sport, Umwelt sowie Kunst und Kultur, hat sich im „Dritten Sektor“ zwischen Staat und Markt eine intermediäre Nische in der modernen Organisationskultur gebildet, er setzt die Kontrollwirkungen marktlicher und verfassungsstaatlicher Strukturen verlässlich herab und erleichtert den Umgang mit Problemen (Wolfgang Seibel). Gleichzeitig bietet sich die persönliche Vorteilnahme für ehrenamtlichen Funktionäre, hinter denen die Begehrlichkeit der Parteien und anderer Kollektivgebilde Zugang und Zugriff für Selbstlobbying finden.
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Organisatorischer Dilettantismus kann daher funktional sein, Scheitern kann Erfolg bedeuten. Die damit einhergehende Entmündigung der normalen Bürger ist durch Entsolidarisierung, schwindende Loyalität zum Staat und Abwendung von der deutschen Demokratie gekennzeichnet. Die Meinungsführerschaft, bis hin zu lrreführung, Desinformation oder Geschichtsfälschung, im funktionalen Dilettantismus, haben zersetzende und lähmende Folgen für die soziokulturelle Dynamik und die kollektive Vernunft, die sozial notwendig auf den frei fließenden repressionsfreien Geist angewiesen sind.
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Ein solcher ausgeprägter Fall hat das folgende Gutachten veranlasst, mit dem „ehrenamtlichen“ Multifunktionär Emeritus Dr. Horst Callies, Springe, in der Hauptrolle.
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Promotion ist Staatsakt
lm August des Jahres 2006 ließ der Promotions-Ausschuss Dr. phil. der Leibniz Universität Hannover ein Promotions-Kolloquium durch, abgehalten von einem ephemeren Prüfungsgremium unter Vorsitz des Emeritus Dr. Callies und Mitwirkung der Gutachter einer Doktorarbeit, dem Forschungsprogramm Regionale Geschichtsforschung des Historischen Seminars zugeordnet. Erster Gutachter bzw. als „Doktorvater“ figurierte der Institutsleiter Prof. Dr. Hauptmeyer. Der Titel des im Februar 2007 publizierten promovierten Textes des Autors und Doktoranden H C Rohde lautet: DieGöbel-Legende – Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe. Der Text, halbe halbe mit Bildern, im Umfang von 138 Seiten, wurde als populärwissenschaftliches Paperback, mit insgesamt 248 Seiten Umfang, vom Dietrich zu Klampen Verlag Springe verlegt.
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Geschichte, Heimatgeschichte?
Für dieses Werk und durchgängig weitere Publikationen, immer mit gezielten Eingriffen in die regionale Geschichte, nämlich der Kleinstadt Springe am Deister, ist Dr. Horst Callies als ehrenamtlicher Multifunktionär (Ratsmitglied für die SPD, Vorsitzender beim Museum, beim Verein für Stadtgeschichte, bei der Volkshochschule u.v.a.m.) persönlich tätig und verantwortlich. Callies griff und greift damit in seine persönliche lokale Domäne Springe – jeweils zu den Themen „Heinrich Göbel,Glühlampenerfinder aus Springe vor Edison“ und „Juden in Springe“ – ein. Ohne Rangfolge sind hierzu besonders vier Publikationen zu nennen: neben der „Göbel-Legende“, die „Ortschronik Springe 2002“, hrsg. vom Ortsrat; der lnternetzauftritt http://www.sprinqe.de/-Museum auf dem Burghof, Stand 2005/O6, Göbel betreffend; „Wir sind Deutsche mit jüdischer Religion“: Geschichte der Juden in Eldagsen und Springe, Bennigsen, Gestorf, Völksen von H C Rohde. Hrsg. Museum auf dem Burghof e.V. Springe, 1999 (Hallermunter Schriften 2).
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Professor oder Funktionär?
Ich weiß nicht wo, wodurch und ob sich Dr. Callies die Fähigkeiten erworben hat, in der Geschichte der Glühlampenerfindung und derGöbelidolisierung sowie der Juden in Springe als Augur, Sachwalter und wissenschaftlicher Promoter derart entscheidend einzugreifen, dass er diese Publikationen durch ehrenamtliche Mitarbeiter, am Beispiel der Göbel-Legende bis zur Promotion durch seine hannoversche Universität, befördern konnte. lch bin auch nicht sein Biograph. Das Gutachten betrifft die Quellentreue und Wissenschaftlichkeit der publizierten Werke und die Fragen: Inwiefern handelt es sich mit Dr. Callies um einen Fall des „funktionalen Dilettantismus“? und wie weit verschleiert Dr. Callies seine Verantwortung deutlich und absichtlich?
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„Schwarzes Schaf“, Horst Callies, 2007 als Fliegenfänger mit Fliegenfalle
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Quellen zu Göbel
Ich habe vier Unterlagen zur Einsicht vorliegen, an deren Zustandekommen und Veröffentlichung Herr Dr. Callies wesentlich verantwortlich beteiligt ist, ferner die angegebenen und weitere Quellen studiert und habe dazu zahlreiche Gewährspersonen interviewt:
1. Die Göbel-Legende – Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe, Doktorabeit von H C Rohde, 248 S. (davon 100 S. Anhänge) zu Klampen Verlag; Springe 2007.
2. Ausdruck der lnternetzdarstellung des Museums auf dem Burghof zu Heinrich Göbel in http://www.springe.de, 2005 v.i.S.d.P Ulrich Manthey
3. „Wir sind Deutsche mit jüdischer Religion“: Geschichte der Juden in Eldagsen und Springe, Bennigsen, Gestorf, Völksen/von H C Rohde, Springe 1999.
4. Ortschronik Springe 2002; 464 S.
5. Standardisiertes Interview mit H C Rohde zu den Themen „Juden in Springe“ und „Heinrich Göbel“, persönlich geführt im Sommer 2005, im Rahmen der empirischen Sozialforschung „Erinnern&Vergessen – Kommunikation in einer deutschen Kleinstadt: Woher weiß der Springer, was er für wahr hält?“ (nichtöffentlich)
6. Kopien der Gerichtsunterlagen der Prozesse Edisons/Glühlampen-Patentverletzer
7. Kopien aller sieben maßgeblichen Gerichtsurteile, seitens Edison für seine Lampen, sowie deutsche Übersetzungen
8. Kopien der verschiedenen Sätze der Edison-Gerichtsunterlagen in Springer Archiven, in US-Englisch und Deutsch
9. Kopien der Original-Patente der in diesem Belang angesprochenen entscheidenden Glühlampen-Erfindungen
10. Kopien der Ablehnungsbescheide des US-Patent Office für Henry Goebel, im Jahr 1882, nachdem dieser versucht hatte, Edisons Patentansprüche für sich anzumelden.
11. Kopien sämtlicher Fachzeitschriften-Berichte zu Edisons Prozessen sowie zur Goebel-Defense zwischen 1878 bis 1894 (Electrical Review/NY u. London; Electrical Engineer; Electrical World; Elektrotechnische Zeitschrift/VDE u.a.)
12. Allgemeine Presseberichte bis in die Gegenwart und veröffentlichte Leserbriefe
13. Mitschnitte von Fernseh- und Radiosendungen zu Edison und Göbel sowie Göbelpropaganda von Dr. Callies
14. „Göbel-Literatur“ in Springe, z. B. Geschichte der Stadt Springe/Heinz Brasch/1940; Armin Kietzmann/1950; Wilhelm Hartmannl1954 (Stadtarchiv u. Stadtbibliothek)
15. Jahrgangsausgaben diverser Lexika, hauptsächlich deutschsprachige z. B. Brockhaus 1996 und 2006
16. Pressezitate und Leserbriefe von Dr. Callies und Rohde zum Thema
17. Archivalien des Stadtarchivs und des Museumsarchivs in Springe zu Göbel
18. Gutachten des alphons-silbermann-zentrums zur Göbelfrage für das ZDF 2005
19. Münchenkritik 2006 – Dietmar Moews: Gutachten zur Kritik der vom Deutschen Museum München angegebenen Quellen für einen angeblichen Ersterfinder Göbel
20. Quellenkritik zu ETZ/Beckmann 1923; Dietmar Moews, Dez. 2006
21. Jahrgänge Neue Sinnlichkeit, Blätter für Kunst und Kultur (1979-2007)
22. Schriftliche Anfragen an die wichtigsten deutschen Museen, Redaktionen und Fachleute sowie die Firmen Siemens, Osram, General Electric, Philips, Paulmann, E-on, Herlitz u.a.
23. Ausgewählte Jahrbücher zur Springer Stadtgeschichte
24. Satzung des Fördervereins der Heinrich-Göbel-Realschule Springe
25. Nachbau der 4711-Partümflasche-Elektrolampe im Museum Springe
26. Wolfgang Seibel: Funktionaler Dilettantismus; Baden Baden 1992
27. Alphons Silbermann: Handbuch der empirischen Sozialforschung; 1979
29. Robert K. Merton: Mass Persuasion; New York u. London 1946
30. Klaus Merten: lnhaltsanalyse – Einführung in Theorie, Methode und Praxis; Opladen 1985 u. verbessert 1995
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Arbeitshypothesen
Der Exposition und den einzelnen Stufen der Doktorarbeit „Göbel-Legende“/2007 folgend, bin ich bei der Durchsicht immer deren Wissenschaftlichkeit betreffend, zwei qualitativen semantischen lnhalten als Arbeitshypothese nachgegangen, die bei den Dr. Callies-Eingriffen zum Thema durchgängig verfolgt bzw. unterschlagen wurden:
1. An etwaiger Göbelpropaganda oder an möglicherweise wissenschaftswidriger Göbelpropaganda seien Springer Akteure, insbesondere das Museum auf dem Burghof und der Vorsitzende Dr. Horst Callies unbeteiligt gewesen; denn die Göbel-Legende sei von außen initiiert worden.
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Quelle: Kopie vom Original aus dem Stadtarchiv Springe – im Archiv Dietmar Moews
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2. Die entscheidende („Göbel 25 Jahre vor Edison“) und bis heute umstrittene Frage bleibe eine strittige, nicht entscheidbare: Hat Göbel die Glühlampe zuerst erfunden? oder: Hat Göbel Verdienste als Miterfinder im Entwicklungsgang der Glühlampe? oder: War Göbel ein Hochstapler? – darüber könne man geteilter Meinung bleiben.
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Gutachten
Ich bin für die Doktorarbeit zu folgendem gutachterlichen Ergebnis gekommen:
Das aus Textdokumenten bestehende Material wurde aufgearbeitet. Erreicht werden sollte wohl ein interdisziplinärer Rahmen, der die Lampengeschichte, die Biographie Göbels und den Legendenverlauf zur ldolbildung in der gebotenen Kürze erfasst, darstellt und interpretiert. Der Autor Rohde erklärt einleitend, dass es so gut wie keine Literatur und keinen relevanten Forschungsstand zu den Fragen: War Göbel Ersterfinder oder Miterfinder der Glühlampe? oder war er Hochstapler? gab, auf den er sich hätte beziehen können.
Das zunächst äußerst umständliche Verfahren einer interdisziplinären Fallstudie wird oft praktiziert, zeitigt in diesem Fall aber nicht den gewünschten Erfolg. Mangels systematisch-qualitativer Operationalisierung (Silbermann; Merten) unterliefen bereits bei der Literatursuche und -erfassung gravierende Mängel, sodass sich der Autor in diesen Verstrickungen vom Befund der wirklichen Technikgeschichte, den lückenhaften Auswertungen der ereignisgeschichtlichen Datenlage des Göbel und dessen Technikgeschichte, der Erfassung und Auswertung der umfangreichen Gerichtsprozesse im Streit Edisons um die Erfindung der Glühlampe sowie zur Prozess-Analyse der Entwicklung der Göbel-Legende als äußerst diverser Geschichts-, Regionalgeschichts- und Heimatgeschichtsprozess, im Zeitraum von 1881 bis 2007, verliert.
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Problemstellung und Relevanz
Der mehrfach betonte Anspruch, erstmalig einen Überblick zur Problemstellung zu erarbeiten und Fragen zu generieren, ist im angewendeten Verfahren eines „impressionistischen Zettelkastens“ nicht zu bewältigen gewesen. Bereits in der Exposition fehlt die Analyse, Klärung und Abgrenzung zur Problemstellung und zur Relevanz der Studie.
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Titel falsch/Thema verfehlt
Es ist insgesamt offensichtlich, wie die Verwirrungen in der Aufarbeitung der Göbel-Legende daher kommen, dass im von Dr. Callies hier vorgelegten Fall keine Analyse der Legende durchgeführt wurde, entweder das Thema verfehlt wurde („Die Göbel-Legende/Der Kampf um die Erfindung…“: Wer kämpft? Göbel, mit wem kämpfte denn Göbel? Die Stadt Springe kämpft heute um Göbel? Dr. Callies und der Autor kämpfen für unhaltbare Hypothesen gegen die Zeit?) oder, dass der publizierte Titel dieser Publikation gar nicht der von der Leibniz Universität Hannover zur Promotion zugelassene Titel ist.
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Fachliche lnkompetenz
Es kann dem Autor zwar nicht zur Last gelegt werden, dass sein Sachverstand für die entscheidenden Kriterien der Glühlampen in den fraglichen Glühlampenpatenten nicht ausreicht. Auch kann ihm nicht zur Last gelegt werden, dass er mit seiner Behauptung, „quasi die dritte Instanz in den Edison/Göbel-Gerichtsprozessen erledigt zu haben“, lediglich zeigt, dass dafür sowohl juristisches Können und rechtsgeschichtliches Wissen erforderlich wären, ausreichend dazu, zumindest die bis 2006 der Wissenschaft zugänglichen Quellen und die Datenlage zu erfassen, vorzustellen und einordnend zu interpretieren.
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Fehler, Mängel, Fälschungen
Mit der Unterschlagung des Juden Brasch, ab 1937 Stadtchronist in Springe, endet das Materialaufgebot von wirklichem Input zur Göbel-Legende. Der Autor übersieht mit seiner unzutreffenden Behauptung „keine Kreuzverhöre“ längst bekannte Quellen und die sogar in den Fachzeitungen publizierten Kreuzverhörfragen (insgesamt 800 Fragen) mit dem Göbelsohn William von 1893 (Electrical World), wodurch gerichtsnotorisch erkannt wird, dass Göbel tatsächlich Edisontexte und Publikationen über Glühlampen gesammelt und verwendet hatte. Der Autor kennt nicht die entscheidenden Textpassagen in den Gerichtsurteilen (eventuell mangels ausreichender Kenntnisse des US-Englischen), die die Erfindung Edisons exakt vorstellen und zuordnen,sodass seit dem Jahr 1893 – nachdem Goebel aussagte, dass seinetechnischen Vorstellungen weder den Stand von 1854 noch von 1879 jeerreicht hatten – hierzu keinerlei Fragen mehr offen geblieben sind – sowie die speziellen (Case-Law) Argumente für die Richtersprüche (ignis fatuus) und die interagierende Prozessstrategie (ex parte) auf Zeitverschleppung. Hier kommt zur unzulänglichen Aufarbeitung des zuhandenen Forschungsstands und der unvollständigen Literaturerfassung noch, dass es dem Autor Rohde an Sachverstand und Interesse für die Technikfragen und für die forensischen Fragen in dieser Studie mangelt.
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Forschungsstand
Ungeachtet des unzutreffenden Titels liegt eine Fallstudie mit dem nicht erfüllten Anspruch, die Göbelfragen auf dem Stand des Jahres 2006 aktualisiert zu erörtern vor und ruft dadurch die Frage auf: Inwiefern zielen die entscheidenden Lücken im Forschungsstand auf die Bestätigung der beiden Hypothesen
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1. „Göbelfehldeutung geht nicht vonSpringe aus“ und
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2, „die Göbelfragen seien letztlich nicht zu klären“?
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lndes scheitert der Autor in vielen Dimensionen (technische, forensische, Datenlage, biographische, ereignisgeschichtliche, methodische) an dem „impressionistisch“ erhobenen Befund, der der Arbeit zugrunde liegt. Dem Fachmann springen Passagen entgegen, die klar zeigen, dass der Autor – ähnlich wie Goebel – nicht verstanden hat, um was es bei dem zu analysierenden Material zu gehen hätte. Und der Grund dafür ist, dass die Problemstellung und die Relevanz des Themas nicht vorab geklärt wird und dass bereits von vornherein festzustehen scheint, auf was der Autor hinaus will: Der Nationalismus sei schuld; die Wahrheit läge in Amerika,nicht in Springe; die Springer seien an der Fehldeutung unschuldig; dieGöbelfrage sei endgültig nicht mehr zu klären – jeder dürfe glauben waser will; Göbel sei nach Meinung des Autors ein Hochstapler gewesen –aber jeder habe seine eigene Meinung. Dieses bleiben weitgehend unbearbeitete Arbeitshypothesen des Autors, in denen der zugängliche Befund zum Thema verborgen wird und – im Sinne einer Geschichtsfälschung – die ereignisgeschichtlich dokumentierten Tatsachverhalte der gerichtsnotorischen Lage des Jahres 1894 für diese Studie des Jahres 2007 gar nicht in voller Durchdringung erfasst wurden. Dadurch kommt der Autor zu seiner schwimmenden Kernthese: „Göbelfragen unklärbar“, während die Klärung der aufgeworfenen Fragen bereits im Urteil des Richters Wallace, New York 1891 und der Richter Lacombe und Shipman, New York 1992, einwandfrei steht und seit dem Jahr 1893 von drei weiteren Gerichten erschöpfend überprüft worden ist (asz-Archiv).
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Für Göbel kommen dabei lediglich Dokumente seiner verkommenen Persönlichkeit und seiner teils sozial unverträglichen, teils schwachsinnigen Aktivitäten der Lampenzeit, als Randnotiz in die Geschichte der Glühlampen. Göbel, der Schulabbrecher und Hausierer aus Springe, erscheint im Bild eines Wilden, der, ohne Not (vielleicht ergeben die Gerichtsakten des Springer Sammlers Musal noch Auswanderungsgründe?), mit Frau, Kleinkind und Neugeborenem, im November 1848, ein Segelschiff besteigt, bis Februar den Winter auf dem Atlantik treibt, um dann als Henry in der Lower Eastside von Manhattan, als angeblich studierter Chemiker, Optiker und Uhrmacher – bald zum Amerikaner einbürgert, einen Optiker- und Juwelierladen anzumieten, fortan beim An- und Verkaufhandel mit Neueinwanderern eine Reihe europäischer Kuriositäten zu ergattern: ein Pony, ein Wägelchen, ein Fernrohr, zwei Glaslinsen, einen Gehrock mit Zylinder, eine mechanische Wachsfigur, eine Kuckucksuhr, abbrennbare Magnesiumstreifen, eine Nähmaschine, einen Monokel, eine elektrische Klingel, ein Bogenlicht u. a.
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Das „Schwarze Schaf“ beim Wollespinnen im Museum
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Hier greift nun der unerlässliche Vorwurf, dass der Autor Rohde den aktuellen Forschungsstand, insbesondere die im Jahre 2005 und 2006 publizierten Gutachten „ZDF-Gutachten“, „Münchenkritik 2006“ sowie „Quellenkritik“ (Dietmar Moews) zwar verwendet, ohne sie ordnungsgemäß zu zitieren (Rohde und sein Verleger zu Klampen waren im März 2006 bei der öffentlichen Vorstellung Moews‘, seiner Studien, persönlich anwesend und sogar an der damaligen Diskussion beteiligt), eben nicht sachlich ausschöpft. Dies betrifft besonders seine Hypothesen:
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„Dass dieStadt Springe die Fehldeutungen zu Göbel nicht verursacht hätte“ und,
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„dass die Hauptfragen: „War Göbel Ersterfinder oder Miterfinder der Glühlampe? nicht mehr klärbar seien“.
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Der Autor Rohde diskreditiert sich selbst mit einer Fußnote auf S. 15, indem er die Neue Sinnlichkeit, Blätter für Kunst und Kultur, dafür anmerkt, im Jahre 2005 bereits Skepsis gegenüber Göbel veröffentlicht zu haben. Er nennt es „Dietmar Moewshat gegen die heimatgeschichtliche Darstellung Göbels polemisiert“, versäumt darüber diejenigen Argumente und Quellenarbeit, die er der Neuen Sinnlichkeit und von Moews direkt übernommen hat (z. B. Datierung der vorhandenen Varianten des Arbeitsvertrages (die Rohde gar nicht kennt); Quellenkritik zum Deutschen Museum München und zum Feldhaus-Archiv im Deutschen Technikmuseum Berlin, nebst Hinweis auf den frühesten deutschen Göbelforscher Arends) und übergeht darüber hinaus noch frühere Göbelkritiken in der Neuen Sinnlichkeit, zuerst gedruckt im Jahr 1986. Da diese Zeitschrift in Springe erscheint und in allen wichtigen deutschen Bibliotheken gesammelt wird, liegt hier eine schwerwiegende Verletzung der Pflicht des Wissenschaftlers vor, Quellen die er benutzt, zu nennen anstatt zu kaschieren. Ferner wird in jenen materialreichen Gutachten von 2005 und 2006 (18.; 19.; 20.;) dargelegt, wie die Göbel-ldolisierung bereits 1893 ihren Ausgang nahm.
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Vortäuschung von Quellenarbeit
Dies ignorieren Callies und Rohde, stellen es hin, als habe der deutsche Nationalismus der 1920er Jahre, ausgehend von Amerika, die Göbelzuschreibung verursacht und festgeschrieben – während beide fortlaufend – von der 4711-Flasche bis zur Briefmarke – die ldolisierung fortsetzten. Die als eine Hauptaussage in die Luft (eines News York Times-Berichts v. 30.4.1882) gestellte Meinung des Autors, „Göbel warein Hochstapler“, wird auch in der Argumentation nicht weiter begründet, als in der Gesamtthese, dass heute die Göbelfragen endgültig unklärbarseien, denn man war ja nicht dabei (Professor Münchhausen; Optikerlehre; Chemiestudium; Barometerbau; Lampenbau 1854 mit Quecksilberauslauf-Verfahren u.a.). Doch auch hierin erreicht der Autor nicht den semantisch-qualitativen Gehalt der Quellenlage, die er vorgibt durchgearbeitet zu haben.
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lgnorierte Gerichtsurteile
In den Prozessunterlagen von Boston, St. Louis und Oconto befinden sich Originalbeweisstücke sowie beidseitige, dazugehörige Aussagen und Stellungnahmen der Anwälte der Streitparteien, kontroverse Disputationen der Gutachter, der Anhörungen und Zusammenfassungen der Richter und deren Darstellungen in der allgemeinen und in der Fachpresse, z. B. der Geschehnisse um die Mitgliedschaft Göbels in der deutschen Freimaurerloge – es sind erschütternde Mob-Verhalten.
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lgnorierte Lebensdaten Göbels
Göbels private Ereignisgeschichte, die Zeugnisse seiner Familie, aus seiner Loge sowie von anderen Logenbrüdern, darunter der langjährige private Familienfreund John William Kulenkamp, Patenonkel des Göbelsohnes William und Finanzier der Göbelpatente, sogar auch Patentpartner Göbels, auch im Patent von 1882 (one-half to) John W. Kulenkamp. Die sehr weitreichenden Ausführungen zu diesen sozialen Partnern Göbels, seit 1858 über viele Jahre in New York, sowie die Probleme, Überwerfungen, bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Familie, mit mehreren Bekannten und Geschäftspartnern, hätten dem Autor Rohde, der die Hypothese „Hochstapler“ empirisch analysieren will, wichtige Anhaltspunkte gegeben, hätte er das Material des Forschungsstands hinreichend studiert. So sind auch die Mängel zum Lebensgang Göbels in der New Yorker Zeit nicht einmal auf der Höhe des gerichtsnotorischen Wissensstandes der damaligen Gerichte in den USA.
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lgnorierte Archivalien von Springe
Es ist für mich als Göbelforscher, Jurist, Ingenieur und Soziologe, früherem Schüler der Göbelschule aus Springe, nicht zu übersehen, dass insbesondere die Nichtberücksichtigung des gesamten Archivmaterials in Springe, in der Schule, in der Stadt-Bibliothek, im Museum, im Stadtarchiv (nach dem Archivgesetz) durch den Autor Rohde, die Standards der Wissenschaft unterläuft. Allein die Quellen zu dem Arbeitsvertrag Göbels im Jahr 1881, als Lampenhandwerker in New York, die Modalitäten um diesen Vertrag, die Zeugenaussagen dazu und die in Springe archivierten, voneinander abweichenden Fassungen, sind leicht zugänglich und hätten in die Argumentation dieser Doktorarbeit hineingehört. Denn es sind tatsächlich Originalpapiere, Originalkopien, zuordnungsfähige Datierungen und Beweisstücke, Lampen, Werkzeuge sowie Zeugenaussagen von Göbels Arbeitskollegen. So macht der Autor anhand eines handschriftlich vorliegenden Schlosser-Lehrvertrags für den 14-jährigen Göbel diesen, unerwiesen, zum Schlossergesellen (und aus einem selbstverfassten privaten Rohde-Brief eine Archivalie mit Signatur in den Göbel-Archivalien im Stadtarchiv von Springe, einen
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Lehrling oder Geselle?
„Schlossergesellen“ zur Archivfälschung nach dem Archivgesetz; Publikation folgt noch). Das gesamte in Springe befindliche Material wird aber vom Autor Rohde nicht inhaltlich ausgeschöpft und nur mit der unzutreffenden Behauptung erwähnt, es handele sich um Abschriften, die mit den Originalvorlagen semantisch übereinstimmen würden.
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Wo ist Göbels Arbeitsvertrag?
Die Abschriften, am Beispiel des erstrangigen Arbeitsvertrages von 1881, stimmen eben gerade nicht miteinander überein. Der Autor Rohde weiß das nicht oder er unterschlägt es in seiner Doktorarbeit.
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Klärung oder Wirrwarr?
Nach 148 Seiten vorurteilsbeladener Abhandlung folgt der Anhang. Die sogenannten Regesten, die vom Autor Rohde willkürlich ausgewählten und gekürzten Gerichtstexte, Eidesstattlichen Erklärungen, Zeugnisse, Urkunden usw., die den 100seitigen Anhang bilden, sind ein literarisches Stilmittel, das im Wissenschaftlichen in dieser Art und an dieser Stelle Unfug verursacht. Schon des Umfanges halber hätte es sich als nützlich erwiesen, eine Auswahl der juristischen Streitfragen in gekürzter Form, nachvollziehbar auszuwählen und hinsichtlich der Argumentation des Autors und seiner Hypothesen zu kommentieren. Denn es handelt sich um ein interdisziplinäres Feld mit technischen, biographischen, prozessstrategischen und publizistischen Interpretationen, dazu die Streitsituation der zahlreichen Mitspieler und Zeugen, die des Autors Kurzauswahl (Regesten) zur Klärung seiner Hypothesen und zum Nachvollziehen seiner Argumentation vollkommen unbrauchbar machen.
Es soll hier mit der allerletzten publizierten Regeste aus dieser neuerlichen „Göbellegende“ gezeigt werden, wie sinnlos verfahren worden ist, Seite 236, unten rechts, Zitat Anfang:
„(2.181) Clarence A. SEWARD sagt, er sei als Rechtsanwalt tätig für die Edison Gesellschaft, fasst die Aussagen vom 26. und 27. Mai zusammen. (Affidavit vom 27.5.1893, S.44-47) (S.760-763)“ Ende dieses für den Leser hier inhaltsleeren Zitats.
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Neue Deister Zeitung zum 20. April erwähnt Dietmar Moews
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Gültige Universitäts-Publikation?
Um es in aller Deutlichkeit festzustellen: Der Lesbarkeit eines populärwissenschaftlichen Verlags-Taschenbuches halber – und nur als ein solches wurde diese Doktorarbeit bis heute publiziert (es wurde dem Gutachter Moews bis heute keine korrekte Universitätspublikation nachgewiesen, mit Imprimatur, mit Angabe des Originaltitels, mit Angabe der Gutachter u. ä.) – ist die zeitliche Reihenfolge des Materials vom Autor in eine sinnwidrige falsche Reihenfolge ins Buch gestellt (Regesten). Dadurch entsteht eine falsche Ereignisabfolge, die nirgends angemerkt oder erkennbar wird, außer durch zusätzliches eigenes Quellenstudium eines Lesers. Da es für die „Göbelfragen“ und für die Hochstapler-Hypothese des Autors wesentlich ist, ob der 75jährige Göbel in seinem Todesjahr 1893 selbst Unwahrheiten beeidet hatte? ob die „affidavits“ ihm von seinen Söhnen oder den Anwälten nur untergeschoben wurden? ob er lediglich, nachdem alle möglichen Fachleute bereits für ihn ausgesagt hatten, dieses nur bestätigt hatte? – denn Göbel stand persönlich gegen Edison vor keinem Richter – ist es der oberflächlichen Arbeitsweise des Autors Rohde anzulasten: Dass die nachgeschobenen Aussagen Göbels vorne, als die ersten, vorangestellt worden sind, und dass dabei sowohl die abweichenden Datierungen dieser Eidesstattlichen Erklärungen Göbels, seiner handschriftlichen Unterfertigungen, und die der Übersetzungen durch den vereidigten Übersetzer (und deren Datierungen) die zeitliche Reihenfolge verkehren. Damit wird die Konkludenz verunmöglicht, einordnen zu können, wann dem Richter die in deutscher Sprache aufgenommenen Aussagen endlich in englischer Sprache vorgelegen hatten. Dies trifft besonders auf die erste Aussage (affidavit) Göbels zu, die auf den 21. Januar 1893 datiert scheint (aber auf der die Unterschrift Göbels fehlt), jedoch erst am 27. Januar 1893 übersetzt worden war. In diesem speziellen Fall bedeutet das, dass der Göbelartikel des Lobbyisten Pope im Electrical Engineer, am 25. Januar 1893 erschienen, zwischen dem 21. und dem 27. Januar plaziert war. Und dass die Namensveränderung – bei Göbel „Münchhausen“, bei Pope „Moenighausen“ – dem Richter Colt in Boston, der Anfang Februar 1893 nur wenige Tage Zeit hatte, die Anhörungen vorzubereiten und durchzuführen, nicht deutlich werden konnte. Da Göbels Unterschrift auf dem Gerichts-Dokument fehlt, ist wohl davon auszugehen, dass die Datierung 27. Januar 1893 des vereidigten Übersetzers Herman Kusterer auf der Übersetzung von Göbels Eidesstattlicher Erklärung zutreffend ist, und diejenige ist, die vom Gericht aufgenommen worden sein muss. Das betrifft ebenso die Lampenverwechslung der späteren angeblichen Beweislampe No. 4 mit Nachbaulampen der Firma Beacon, Boston, von 1893. Der Autor und seine Auguren Dr. Callies, Dr. Hauptmeyer und Dr. Schneider bemerken diese Sach- und Materialmängel nicht. Während die wesentlichen Hauptzeugen und Gutachter, wie Pope und Göbels Söhne und Verwandten, bereits ihre Eidesstattlichen Erklärungen vor dem 21. Januar 1893 abgegeben hatten.
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Hier stehen nun Deutsches Museum München, mit Dr. Frank Littmann, und das „Schwarze Schaf“ Horst Callies gegeneinander
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Unzulängliches Doktorat
Im Übrigen deuten solche Falschdarbietungen in der chronologischen Sachdarstellung, ebenso wie solche der nicht ausreichenden gedanklichen Tiefe, darauf, dass der Autor überfordert war, bzw. dass er als im Schuldienst tätiger Lehrer und nicht ausgebildeter Wissenschaftler, der nicht ordentlich von einem Professor betreut wurde, nicht über die Arbeitskraft und -zeit verfügt hat, die dazu erforderlich wären.
Der Autor folgt dem wissenschaftlichen Grundverlangen zur Gültigkeit seiner Untersuchung immer wieder nicht, wenn er es mit dem wirklichen Quellenmaterial zu tun hat. Insofern liegt mit dieser „Göbel-Legende“ von Rohde (2007) keine noch so lückenhafte Fallstudie vor, sondern mangels Repräsentativität des vorhandenen, zitierten und angeblich durchgearbeiteten Materials wurde eine Mutmaßlichkeit anhand von nicht konkret ausgewiesenen und nicht werturteilsfreien Hypothesen vorgelegt.
Es wird keine Gültigkeit erreicht, wenn vom Autor angeblich wissenschaftliche, publizierte Texte, wie der als „der wirkliche Ursprungder Legende“ interpretierte Aufsatz von Hermann Beckmann, erschienen in der ETZ von 1923 (wird als offizielle Quelle des Deutschen Museum München von Abele/Dittmann, München 2006, noch angegeben), nicht überprüft werden. Beckmann hat in der ETZ eigene Quellenangaben in Fußnoten verzeichnet. Der Autor greift diese Fußnoten nicht auf und überprüft sie nicht. Ebenso geht es mit Popes Publikationen, mit den Quellen des Brockhaus, mit den Hinweisen in der Münchenkritik 2006 auf die Arbeitsverträge u. a. – der Autor prüfte nicht nach, was sein Material ihm aufgegeben hat, folglich fehlt ihm das Wissen.
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Impressionen der Legende bis 1937
Zuletzt ist noch einmal der Titel der Doktorarbeit „Die Göbel-Legende/Der Kampf um die Erfindung der Glühbirne“ zu betrachten. Damit steht überhaupt infrage, mit welchem wissenschaftlichen Handwerkzeug, d.h. die Frage nach dem Fach, der Methode und den Verfahren – eine Analyse einer prozessuralen Legende und eines prozessuralen Kampfes anzugehen wäre und hier wurde? Der Titel „Göbel-Legende“ weist zweifellos, genau wie der Gegenstand selbst, auf ein prozessurales Geschehen hin. Eine Legendenbildung setzt sich nicht allein aus der zeitlichen Anreihung einer Textauswahlsammlung zusammen, abgesehen davon, dass es sich bei diesem Legendengeschehen auch ausdrücklich um eine ldolisierung, eine gewünschte ldolbildung in Deutschland und in Springe, bis in die Gegenwart handelt. Doch auch eine Textsammlung hätte mit dem Anspruch systematischen Vorgehens zu erfolgen. Es zeigt sich, dass der Autor keine zureichende sozialwissenschaftliche Ausbildung oder entsprechende kommunikationswissenschaftliche Kenntnisse als Wissenschaftler hat und dass es ihm deshalb an entsprechender Literaturkenntnis und Argumentationen mangelt. Indes kann kein Zweifel darüber bestehen, dass die Legendenbildung eine soziale Kommunikation ist und nur mit dem Wissen um das jeder Kommunikation innewohnende Soziale aufgeschlossen werden kann. Ansonsten haben wir es mit unentgeltlichen Reflexionen zu tun, wie die vom Autor Rohde willkürlich aufgeführte, deshalb hier nicht weiter beachtliche, Theorie des zitierten Hans-Peter Ecker und von Kunze, die als „neuere literaturwissenschaftliche Diskussion der Legende abstrahiert“ vom Autor bemüht aber nicht eingeführt wird (S. 80). Es kann dem Gutachter nicht durchgehen, dass hier eine soziologische Thematik – wo es um menschliches Verhalten, mit methodisch auszuweisenden Kategorien und Prüfverfahren zu gehen hat – als eine „literaturwissenschaftliche Theorie“ bezeichnet wird, ohne dabei auf die vorgetragene Stoffsammlung und Argumentation der Abhandlung Bezug zu nehmen. Hiermit steht schließlich die wissenschaftliche Denkfähigkeit des Autors in Frage und diese Doktorarbeit wird damit zur Farce. Die Legende wird nicht belegt, sondern ohne exakte Auswertungen und aktionsrelevante funktionsanalytische Fallbewertungen der Teilresultate einfach behauptet. Dabei stützen die Schlussfolgerungen die Hypothesen nicht, während entscheidendes Quellenmaterial nicht eingeführt wird, das für die Hypothesenerörterung wissenschaftlich notwendig gewesen wäre. Sofern nun der Beginn und Ausgang einer „Legende“ in ferner Vergangenheit mit lückenhaftem Textbefund vorgestellt wird, wäre anschließend für die Legendenentwicklung eine sozio-funktionale Analyse erforderlich. Die Legende setzt sich aus den Konsequenzen sozialer Phänomene zusammen, aus Anpassung, Regulierung, Resonanz von Individuen, Subgruppen, sozialen und kulturellen Systemen (Merton). Wir müssen Gegenstände erfassen, die festliegende und wiederholende institutionelle Muster, soziale Rollen, kulturell geformte Emotionen, soziale Normen, Gruppenorganisation usw. feststellen. Kurz, welches sind die Konsequenzen, die von Textimmissionen ausgehen, um eine Legende, einen Kampf, eine ldolbildung verständlich zu machen?
Die Wanderschaft der in Springe gewünschten Göbelzuschreibung vom ersten Göbelforscher Arends zu Feldhaus‘ Quellenforschung, zu Beckmann (nachzulesen im Deutschen Technikmuseum Berlin) unterschlägt der Autor, der die Quellen in Berlin aber gesichtet hat. Es entsteht der Eindruck, er habe diese Sachverhalte verdeckt, um seine „Beckmann-Nationalismus-These“ auszubreiten. Und ebendies zeigt sich bei der Prüfung der Beckmann-Quellenangaben der Fußnoten im ETZ-Artikel. Sie belegen nicht, was Beckmann in dem ETZ-Text behauptet, aber auch nicht, was der Autor daraus macht (Beckmanns Quellen widersprechen Beckmanns Göbel-ldolisierung vollkommen – und das zitierte Elektrolexikon stammt aus der Vor-Glühlampenzeit).
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Wissenschaftsethos/Heimatgeschichte
Im Übrigen ist noch eine letzte mit der Wissenschaftlichkeit und mit dem Wissenschaftsethos unvereinbare Tatsache anzumerken, die sich sowohl der Autor wie seine Auguren zu Schulden kommen lassen. Auf S. 143 im Quellenverzeichnis wird eine 13-seitige Publikation von Heinz Brasch mit der Jahresangabe 1938/44 „Das Licht vom Deister“ (in Beiträge zur Geschichte der Stadt Springe. Maschinenschriftliches Manuskript Teil Ill, Kapitel V. 7, 13 Seiten) angeführt. Der Autor versäumt es, deutlich herauszustellen, was er bereits in seinem Buch „Wir sind Deutsche mit jüdischer Religion“: Geschichte der Juden in Eldagsen und Springe, Bennigsen, Gestorf, Völksen/von H C Rohde. Hrsg. Museum auf dem Burghof e.V. Springe, 1999 (Hallermunter Schriften 2) verschwinden lässt. Der Jude Dr. Heinz Brasch, der mangels „arischem Abstammungsnachweis“ als Lehrer in Hannover Berufsverbot hatte, hatte im Auftrage der Stadt Springe, im Zeitraum zwischen 1937 und 1940 (Quelle: Jürges; Stadtarchiv), die erste Ortschronik „Geschichte der Stadt Springe“ erarbeitet. Hiervon liegt das nichtgedruckte Typoskript im Springer Stadtarchiv. Autor Brasch starb am 14. Oktober 1944 in Hannover an Selbstmord, dessen Abtransport ins KZ Theresienstadt zum 16. Oktober 1944 verfügt worden war. Braschs erster umfangreicher Beitrag zur Geschichte der Stadt Springe wurde nach dem Krieg von Kietzmann (1950), von Thierbach (1952), von Hartmann – dem Autor der offiziellen Stadtchronik (1954) im Schnellschuss – beerbt, ohne dass Braschs Leistung entsprechend als Quelle gewürdigt wurde (Brasch idolisiert ebenfalls Göbel ohne Quellenangaben oder Nachweise). Der Autor der Göbel-Legende/2007 hat in seinem Buch über die Springer Juden, 1999, Brasch nicht erwähnt. In der Göbel-Legende/2007 wird ein 13-seitiger Aufsatz „Das Licht vom Deister“ tituliert (die Jahresangabe 1944 ist sachlich falsch). So täuscht der Autor als eine eigenständige Göbelpublikation Braschs vor, was ein herausgelöstes Kapitel der Braschchronik von 1940 ist. Damit verschwinden der jüdische Autor und seine „Erbschleicher“ unter der regionalen Geschichtsschreibung von Dr. Callies und seinem Springer Doktoranden-Freund Rohde im Gepräge einer antisemitischen Digitalisierung schrittweise, schließlich mit der quasi-offizialen Publikation im Zu Klampen Verlag und der offizialen Promotion durch die Leibniz Universität Hannover. Dass aus diesem Vorgang eine private Korrespondenz des Jahres 2006 – zwischen dem Autor und der Tochter des Dr. Brasch – als signiertes Schriftgut im Stadtarchiv platziert wurde, steht dem Archivgesetz zuwider und deutet auf Niedertracht:
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Fälschung der Stadtgeschichte
Der Autor, der Braschs Ortschronik (1937-1940) von Springe in seinem Judenbuch von 1999 kaschierte, erlangte von der desinformierten Tochter einen Dankbrief für „Das Licht vom Deister“ – als ebenfalls kaschierende Quellenangabe (1944) im Göbelbuch von 2007 – und lässt den Brief ohne Annotation archivieren. Das kann so nicht stehenbleiben.
Aber was denkt der zeitweilige Stadtarchivar Anderas Lilge dazu?
Anbetracht des erheblichen Arbeitsaufwands, der hier von Geschichtsschreibern zur Geschichtsfälschung betrieben wird – des noch erheblicheren des Gutachters Dietmar Moews hier, es zu prüfen und zu bewerten – sind dahinter Aufladungen sozialer Wertkonflikte zu vermuten, die im Sinne des Erinnerns und Vergessens eine soziale Notwendigkeit – sowohl der Täter wie der Kritiker – zu sein scheinen. Deshalb ist aber gerade besonders herausstehend, dass im Rahmen eines ehrenamtlich tätigen Professors, späteren Emeritus, wie Dr. Callies (auch wenn er als SPD-Politiker seine Nebeneffekte fand), über viele Jahre diese beiden Themen, „Juden in Springe“ und „Heinrich Göbel, Glühlampenerfinder aus Springe vor Edison“ – geführt wurden und noch im Jahre 2007 mit dieser Publikation geführt werden.
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Multifunktionär und Dilettant
Der Multifunktionär Dr. Callies ist dafür verantwortlich, dass in der – im Jahre 2002 vom Stadtarchivar Andreas Lilge – neu gefassten Ortschronik Springe Heinrich Göbel unverändert auf die Hartmann-Stadtgeschichte von 1954 (nach Brasch) bezogen wird. Und dass weder die Autorenschaft Braschs noch das Verschwinden Braschs aus Springe noch die Umstände der Flurstücksteilung des jüdischen Friedhofs von Springe ab 1955 und des Wohnhausbaus darauf in den 1960ern dargestellt werden – dass doch interessiert, wo das Friedhofstor des jüdischen Friedhofs und wo die ganzen Grabsteine hinverschwunden sind, für deren Bewahrung die Stadt Springe vertraglich verpflichtet ist, warum heute Leute ihren Müll vor dem Restfriedhof an der Völksener Straße platzieren können, weil es zwar ein Callies/Rohde-Buch zum Thema gibt, aber kaum jemand weiß, wo sich denn dieser Rest befindet – und dass ein Nachfahre der Springer Silberbergs diesem Treiben ebenfalls zu briefschriftlicher Legitimation – von diesem Doktoranden – veranlasst wurde, wofür die Stadt Springe einen neuen Grabstein aufstellte. Auch dazu hat der Autor eine „archivreife“ Korrespondenz erstellt. Wozu sein Doktorvater Prof. Dr. Hauptmeyer, Leiter des Historischen Seminars, der Neuen Deister Zeitung mitteilte: Autor Rohde sei aufgrund seines Judenbuchs beachtlich. Dieses ist gutachterlich anzumerken, allein, weil es die Farbe des funktionalen Dilettantismus auf lokaler Ebene kennzeichnet (der ehrenamtliche Promovend ist Vereinskamerad und Vorstandskollege im Museumsverein von Springe), wie Herrschaft und Führung im Namen der Allgemeinheit, ja angeblicher Gemeinnützigkeit und der Wissenschaft, ausgeübt wird und wie – in Abwesenheit von normativer Steuerung und Kontrolle – darüber verfügt wird. Das von Dr. Callies durch die Leibniz Universität Hannover zur Promotion gebrachte Buch, „Die Göbel-Legende“ / 2007 von H C Rohde, vertritt zwei Hauptthesen:
„…dann hat sich die Zunft der deutschen Technikhistoriker des 20. Jahrhunderts eine gravierende Fehldeutung geleistet. Mit diesem Irrtum hat die Stadt Springe lmagepflege getrieben .Die Bürger von Springe haben sich einen Bären aufbinden lassen … die Vorfahren in unserer Stadt haben die Fehldeutung Göbels ja nicht verursacht. “ (Rohde).
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Der Autor behauptet
1. die Göbelfrage sei letztlich nicht mehr klärbar und bleibe eine bloße Meinung – seine Meinung sei
2. Göbel sei ein Hochstapler gewesen.
Und der Autor Rohde verkündet, diese beschränkte Klärung sei ihm auch nur gelungen, Weil er in den USA geforscht habe. Aus Sicht des Gutachters Moews ist nun dieses seinerseits eine Hochstapelei, insofern er das Textmaterial, das er aus den USA bezogen haben will, keineswegs gezielt ausgewählt und nicht komplett gelesen hat. So ist es jedenfalls nicht in die vorgelegte Doktorarbeit eingeflossen.
Zumindest für den begrenzten Rahmen der Kleinstadt Springe wäre verlangt, mittels der empirischen Soziologie das prozessurale Material des „Erinnerns und Vergessens“ als Vorgänge der Gegenwart zu zeigen: ZDF-Kerners Beste, Briefmarke, Parfümflasche, Archivbetrug: AlleVerschleierungen der Wahrheit, wie die Unmöglichkeit aus der 4711-Flasche eine Glühlampe anzufertigen, diese Unmöglichkeit bis heute vonDr. Callies‘ Museum nicht ein Mal technisch erklärt wurde, allePerpetuierungen der Geschichtsfälschung und der feindschaftlichenBeleidigungen gegen den Erfinder Edison in Springe, mitsamt dieser 4711-Flasche auf der Briefmarke, von Springe aus, dazu dienen, einen Göbel(Springe 1818 – New York 1893) als Edison-Ressentiment zum Vorbildder Schulkinder der Göbelschule auszuformen, über den imGerichtsprozess durch seinen Patentpartner J. W. Kulenkamp undweitere Zeugen herauskam (Eidesstattliche Erklärungen 1893 in NARA:
United States Circuit Court Eastern District of Missouri, Eastern Division: Edison Electric Light Co. et al. against Columbia Incandescent Lamp Co. et al.; State of New York City and County of New York, ss. 18. April 1893):
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„war ich ans Bett gebunden und krank. Aber drei oder vier Tagespäter, etwa Mitte Dezember, fragte ich bei dem Logen-Sekretariat an,doch, des ungeachtet, wurde mir der Zutritt verweigert. Und man sagtemir, dass mein Name wegen Nichtbezahlung von Zahlungspflichtengestrichen worden war. Daraufhin erklärte ich dem Sekretär die ganzeSache, zeigte ihm den Umschlag und erklärte ihm, wie der Ärger mitseinem Fehler, die falsche Adresse geschrieben zu haben, begründetwar. Aber ich machte keinerlei Umstände, in die Richtung, wieder alsMitglied zu gelten. Tatsache ist, ich hatte das Gefühl, die Loge hattemich nicht anständig behandelt. Und zumal meine schlechte Gesundheites mir erschwert hatte, an den Treffen teilzunehmen und, außerdemdarüber hinaus aber, war es mir unerfreulich, Henry Goebel dort noch zutreffen. Zog ich es insgesamt vor, nicht meine Wiedereingliederung zuverlangen. Denn Goebel war ein großer und rücksichtsloserQuatschkopf, jederzeit bereit irgendetwas zu sagen oder zu machen,ganz gleich, wie falsch oder schlecht, eine Gelegenheit zu nützen odereinen Feind zu schädigen. Und deshalb wollte ich mit ihm nichts mehr zutun haben. Tatsächlich fühlte ich seine Feindschaft und sah seinenpersönlichen Einfluss darauf überhaupt, dass mein Name gestrichenworden war. Ich hatte den Hinweis, dass, wenn ich mich entschiedenhätte, einen formalen Wiederaufnahmeantrag zu stellen, und dieserabgelehnt worden wäre, ich vor einem normalen Gericht dieWiederaufnahme erreicht hätte. Aber ich entschied mich, nichts dieserArt zu machen und damit endet die Sache.“
Die biographische Farbe, die das gewünschte Idol Göbel wirklich trug, wenn man die dokumentierten persönlichen Geschehnisse der Göbelzeit aufarbeitet, ist – vor dem Hintergrund der Idolisierer, wie Dr. Callies, die dieses Material verschleiern und ignorieren –
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ldolbedarf im Legendengeschehen
als wissenschaftlicher Geschichtsbefund erschreckend: Göbel denk mal – ganz anders. Göbel war ein Überlebenskämpfer, der mit Untreue, Hinterhältigkeit, Angeberei, ohne die von den Idolisierern gewünschte Idolqualität auskommen musste.
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Funktionaler Dilettantismus
Damit stehen die Eckpfeiler der Frage zum funktionalen Dilettantismus – zum Missbrauch ehrenamtlicher Funktionen – im Vielfachrollenspiel der lokalen Domäne Springe: Im Prüfungsausschuss einer Doktorprüfung, im Vorstand eines Museums, als Abgeordneter und Kulturberater des Stadtrates zur Göbelidolisierung, in den Gremien der Universität, in den Gremien seiner Partei, als Direktor der Göbeldarstellung auf der städtischen Internetzseite http://www.springe.de über viele Jahre im weltweiten Internetz und zur Geschichtsfälschung in der Ortschronik Springe und Stadtbüchern. Callies hat die Doktorarbeit an seine frühere leitende Stelle am Historischen Seminar vermittelt, seinen Nachfolger Prof. Dr. Hauptmeyer zum Doktorvater und den Autor und Mitglied im Museumsvereins-Vorstand zum Doktor und sich selbst zum Prüfungsausschuss-Vorsitzenden gemacht. Das liest sich in der Neuen Deister Zeitung (2007) so: Callies: „lch bin kein Göbelforscher“.
Es ist dem Kandidaten, der als Laie der Elektrotechnik und der Forensik von seinem Doktorvater zum Wissenschaftler in der interdisziplinären Arbeit hätte ausgebildet und angeleitet werden müssen, nicht anzulasten, dass das unterblieb.
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Betreuung oder Untreue?
Es ist seitens der Leibniz Universität Hannover bzw. der Betreuung des Kandidaten nicht darauf geachtet worden, dass für das sehr umfangreiche Thema eine wohldurchdachte Planung und Abgrenzung des Stoffes und einschlägige Fachlichkeiten erforderlich gewesen wären bzw. sind, die fehlen. Inwiefern die Betreuung und die nicht-öffentlichen vorläufigen Gutachten, die zur Zulassung zur offiziellen Promotion gereichten, Schwächen der Abhandlung anzeigen und nichtbefolgte Nachbesserungen verlangt haben mögen, ist aus Sicht des Gutachters Dietmar Moews, hier, nicht erkennbar. Doch hat das offensichtlich in die promovierte und publizierte Abhandlung nicht hineingefunden. Dafür ist die Leibniz Universität Hannover verantwortlich und muss mit einem über viele Jahre aufgebauten guten Namen als Technische Hochschule und Technische Universität dafür einstehen.
Es wurden die interdisziplinären Felder auf der Höhe des vorhandenen und deshalb gebotenen Forschungsstands nicht bis zum Jahr 2006 bearbeitet. Unterschlagen wird bereits der Stadtchronist Brasch von 1937. Völlig unterschlagen werden die Beiträge des Göbelpolitikers Callies zum Kampf um die Göbel-Legende, unterschlagen werden seine Kommunikationsbestimmungen und Quellen, die den Multi-Funktionär dazu brachten, die Parfümflasche auf die Briefmarke/2004 zu bringen, als Kronzeuge für das ZDF: Kerners Beste/2005, den „Brasch-Göbel“ in die Ortschronik/2002 u. a. Callies konnte durch seine Rollenmacht, seine eigene Mitwirkung an der Idolisierung und Lügen kaschieren.
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Heimatgeschichte im Selbstdesign
All das trägt heute das Etikett der Wissenschaftlichkeit im Namen der geisteswissenschaftlichen Fakultät und des Historischen Seminars der Leibniz Universität Hannover, als regionale Heimat-Geschichtsforschung – es ist damit selbst Teil der Geschichte einer Geschichtsfälschung.
Die Doktorarbeit Rohde trägt einen unzutreffenden Titel oder hat das Thema verfehlt. Die Abhandlung entspricht in Aufbau, Methode, Forschungsstand, Literaturkenntnis und Argumentation keineswegs wissenschaftlichen Ansprüchen. Sie verletzt darüber hinaus das wissenschaftsethische Verlangen zur verlässlichen Zitation und zu den tatsächlich diskret verwendeten Quellen (Plagiate). Schließlich entspricht die offizielle Universitäts-Publikation als eine Doktorarbeit – mit dem Taschenbuch im zu Klampen Verlag – nicht den Erfordernissen gemäß der Promotions-Satzung als Grundlage zur wissenschaftlichen Diskussion.
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Dietmar Moews meint: Leibniz zu Ehren: Eminenz bitte!
Ich kann diese Promotion nur missbilligen und vom Senat der Universität in Hannover erwarten, sich hier im eigenen Namen einzuschalten. Der funktionale Dilettantismus des Emeritus Dr. Horst Callies, der sich hiermit als „Salonpersonnage“ (Moews: Verirrte Kunstorganisation/2000) und „schwarzes Schaf“ der Wissenschaft zeigen darf, wird bislang – trotz Widersprüchen – vom zuständigen Promotionsausschuss seiner Universität in Hannover verbürgt.
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Dr. Dietmar Moews, Dipl. Ing.
Erstveröffentlichung in: Neue Sinnlichkeit, Blätter für Kunst und Kultur, Nr. 57, 28. Jahrgang, Dezember 2007; Springe; http://www.neuesinnlichkeit.com; Telefon 05041 64 87 13