DER TOD NATÜRLICH Helmut Schmidt Hans Dietrich Genscher Elisabeth Käsemann

Juni 8, 2014

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am 8. Juni 2014

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Natürlich ist der Tod. Wer natürlich oder unnatürlich ein Leben geschenkt bekam, erwartet doch am Ende den Tod. Einem anderen Menschen ans Leben gehen oder sein Leben nicht zu retten, wenn es möglich wäre, wer dem Leben ein Ende setzt, verlässt die Gemeinschaft im Geist. Ex-Bundeskanzler Helmut Schmidt, heute Mitherausgeber der Wochenzeitung DIE ZEIT und Ex-Vizekanzler und Bundesinnen- und -außenminister Hans-Dietrich Genscher haben im Jahr 1977 den Tod für Elisabeth Käsemann gewählt. Es steht bestialisch auf ihrem Konto. Es stinkt bis in den Dreißigjährigen Krieg zurück und in alle Zukunft: Lasciate ogni speranza!

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Ich empfehle Elisabeth Käsemann 1977 – darüber war eine Dokumentation, der FERNSEHTIPP: DAS MÄDCHEN – Donnerstag, 22.45 Uhr ARD. Von Eric Friedler.

Es müsste auch in einer TV-Mediathek anzuschauen sein. Man muss es sehen.

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Sie wurde gefoltert und ermordet – und der DFB spielte dazu Fußball. Torwart Sepp Mayer ist heute empört: Man hätte es nicht gewusst – die Fußballer hätten Frau Käsemann gerettet. Paul Breitner wagt es ebenfalls, ein schlicht moralisches Urteil abzugeben: man hätte helfen müssen. Ja – das will ich glauben. Der DFB sind eben Dreckschweine, denen bis heute nichts anderes einfällt als Verantwortung nicht auszuüben? unterlassen sie Hilfeleistung? Was ist der Preis Frau Hamm-Brücher (damals Staatssekretärin: „Man wollte nicht auffallen“)? Wird man dafür vom Staat als Verband und als Vereine steuerbegünstigt?

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Ich war auch Spieler im DFB – als Kind: Preußische Farben der Sportfreunde Springe, Schwarz-Weiß.

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Der DFB-Präsident wusste von dem Tod durch Folter und Ermordung, als die Deutschen zum Fußball, ein Jahr vor der WM 1978, in Argentinien waren: NEUBERGER tat nichts und sagte nichts, außer: Wir sind immer für die Menschenrechte eingetreten, ob Ost, ob West, Süd und Nord – zum Mord in Buenos Aires. Die Deutschen spielten schön am 5. Juni 1977. Der DFB-Präsident Neuberger wußte von Käsemanns Tod, er wusste auch von SIEMENS und MERCEDES und ALLIANZ-Geschäften. Doch er unternahm nichts. Er sagte das Spiel nicht ab, er protestierte nicht, er informierte die Spieler nicht.

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…Und es konnte geschehen,“ so schreibt es Anne Burgmer im Kölner Stadt-Anzeiger am 5. Juni 2014, „was nicht geschehen durfte. Während Österreich und England inhaftierte Staatsangehörige durch diplomatischen Druck freipressen konnten, ließen deutsche Politiker und Fußballfunktionäre unzählige Möglichkeiten aus, das Leben von Elisabeth Käsemann zu retten. Vielleicht hätte schon ein Anruf genügt, wie der langjährige DFB-Direktor Horst R. Schmidt einräumt.“

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Ich weiß es nicht, warum Genscher nichts tat, fragen Sie ihn, ich weiß es nicht“, sagte Klaus von Dohnanyi der Staatssekretär, der nichts tat.

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Man hatte den Kopf voll mit Fußball und mit den deutschen RAF-Terroristen, in deren politischen Ausstrahlungs-Kreis man das Opfer Käsemann rechtlos abqualifizierte – ich sehe noch, wie sich Jürgen Peter Boock im Interview mit Professor Michael Buback, dem Sohn des vertuschten Bundesanwalts Siegfried Buback, auf die Schenkel schlägt: „Wenn das wahr ist …“

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Hildegard Hamm-Brücher und Klaus von Dohnanyi, die Staatssekretäre des damals zuständigen Außenministers Genscher geben es heute – für die totgemachte Elisabeth Käsemann zu spät – vor den Kameras dieser Dokumentation zu. Hamm-Brücher (FDP) und Dohnanyi (SPD) sehen es und gestanden es nun öffentlich ein: SCHULD.

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Hamm-Brücher sagte wörtlich: Man wollte sich nicht exponieren.

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Die damals die Rettung von Elisabeth Käsemann unterlassenden Schmidt, Genscher, Hamm-Brücher, Dohnanyi, Hermann Neudecker-DFB, Horst Schmidt-DFB, dazu der unsägliche Unterlassungs-Haupttäter, der deutsche Botschafter in Buenos Aires, Jörg Kastl – ein inferiorer Altnazi-Mickerling jenseits jeglicher menschlicher Reife – sie alle gehören ins Buch der Schande: in die Büchse der Pandora.

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DAS MÄDCHEN – ARD-Dokumentation mit Interviews von ERIC FRIEDLER –

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Eric Friedler hat das Material und den Personalzuschnitt zu dem Tod von Elisabeth Käsemann so gut erarbeitet, dass es beim einmaligen Anschauen einen Faden ergibt, der lückenlos gedacht ist. FRIEDLER hat Ursachen und Schuldfragen, die ganze Konkludenz eines Komplexes erfassend, zahlreiche Kronzeugen und selbst persönlich betroffene Folteropfer reden lassen, Vergewaltigung? Elektroden an Klitoris und Brustwarzen – trajinando sendas me gustabe andar, natürlicher Tod mit Schmidt und Genscher.

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Auf nach Blasilien – ein Kaugummi ist noch.

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Malerische Übernachtung auf dem Weg einer Überführung nach Sizilien

Malerische Übernachtung auf dem Weg einer Überführung nach Sizilien

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Man kann zwar auch so kotzen, aber was sich Genscher und Schmidt geleistet haben – furchtbar. Es wirft ein Licht auf die Krise im großen Krisenstab und den Tod von Hans-Martin Schleyer im Kofferaum von Audi. Da kann selbst der vorbestrafte Rummenigge nur stottern. Von U. Hoeneß und Beckenbauer (Franz Wurst), die damals 1977 beide Nationalspieler waren und zum Fußball in Buenos Aires nur wussten: WIR wollen gerne spielen.Von denen hört man jetzt mal wieder gar nichts. Hoeneß weiß natürlich auch von den Bestechungsbriefumschlägen Beckenbauers für die WM in Deutschland, Hoeneß weiß über Blatter und Platini, über DFB, Über UEFA, über FIFA nur, dass er da nicht PROMI werden möchte. Hoeneß genügt sich als FC Bayern-Promi und als Landsberg am Lech-Promi. Genügsamkeit ist auch schön.

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Dr. Dietmar MoewsDSCF0320

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Dietmar Moews meint: Ich schreibe das hier, weil Anstand und Fairness verbessert werden, nur wenn Druck auf Schwächlinge wie Hoeneß, Beckenbauer, Helmut Schmidt, Horst R. Schmidt, Hans-Dietrich Genscher, Hildegard Hamm-Brücher, Dohnanyi gemacht wird. Bei DFB-Hermann Neudecker und Botschafter Jörg Kastl hätten auch Pranger, Rädern oder Teeren und Federn nicht geholfen.

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Helmut Schmidt und Genscher bekennen sich bis heute nicht. Ihnen mangelt noch immer die Einsicht, sich persönlich bekennen zu müssen oder im Dreck zu bleiben: Schmidt-Schnauze ganz klein, wenn der Tod natürlich ein Meister aus Deutschland ist. Die geächteten Juden aus dem Johannäum grüßen Schmidt, der nichts gewusst haben will.

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Gefängnisurteil war erschienen – heute erschien Hoeneß in der JVA Landsberg

Juni 2, 2014

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am 2. Juni 2014

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Der aktuelle Stand im moralischen Konflikt zwischen Rechtsstaat und Sünden-Nepotismus hat seit heute eine neue Qualität erhalten:

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Die staatlichen Nachrichtensender teilten mit: Heute Mittag ist Uli Hoeneß in der JVA Landsberg erschienen.

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Hoeneß ist jetzt also erschienen – welch eine Formulierung: ERSCHIENEN – ob erleuchtet oder geblendet, war nicht zu erfahren.

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Damit ist folgende Tatsache im Rechtsstaat zu vermerken: Im Steuerstrafrechtsprozess gegen den schwerkriminellen Angeklagten Uli Hoeneß wurde bereits nach vier Verhandlungstagen ein Urteil gesprochen. Es wurden dem Angeklagten vor dem Landgericht München zur Last gelegt, in sieben Fällen seiner Steuererklärungs- und Bringschuld nicht nachgekommen zu sein. Dabei habe Hoeneß etwa 28 Millionen Euro seinen deutschen Mitbürgern hinterzogen. Hierfür erschien dann das wundervolle Urteil der dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe.

Die anstehenden Anklagestraftaten und die Vorermittlungen des Prozesses wurden in diesem Schnellverfahren überhaupt nicht berücksichtigt. Weder hatte der Staatsanwalt Engel alle anliegenden Straftaten ermittelt (z. B. die konkrete Errechnung des Steuerbetruges, z. B. die Ping-Pong-Praxis der Verlustabschreibungen in Bayern bei gleichzeitigen schwarz gemachten unversteuerten Gewinnen bei der Vontobel Bank in Zürich; z. B. die Frage, welcher Hintergrund existierte, damit Vontobel einer leichtgewichtigen Privatperson einen zwölffachen Hebel einräumte, d.h. Hoeneß konnte mit dreistelligen Millionenrahmen spekulieren, während seine eigene Bonität nur einen Bruchteil davon betrug).

Ferner liegt Strafvereitelung vor, indem das Verfahren die getrickste Verjährung weiterer Straftaten nicht mehr berücksichtigte.

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Das Gericht sprach das Urteil aufgrund des bis zuletzt, noch bei Prozesseröffnung am ersten Prozesstag, verleugneten Straftatumfangs und der fast zwei Jahre hinausgezögerten Verschleierung der Straftaten, durch pflichtwidrig schuldhaft nicht vorgelegte Dokumente. Erst am letzten Tag legte Hoeneß ca. 70.000 Blatt vor, die die Schwarzkonto-Bank-Ausdrucke enthielt, über die aber Hoeneß längst verfügt hatte.

Damit war aber keineswegs eine einwandfreie Steuererklärung eingeliefert worden. D. h. Uli Hoeneß schuldet nach wie vor die Steuererklärungen.

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Damit ist auch zur Tatsache geworden, dass die zugegebenen 28 Millionen keineswegs die auf Heller und Pfennig einwandfrei auszuweisende Steuerschuld ausmachen. Sondern das Urteil wurde gesprochen, ohne dass die Straftaten rechtsstaatlich einwandfrei geklärt worden sind.

Dietmar Moews meint: Wann wird das für Uli Hoeneß zuständige Finanzamt die konkrete Steuerschuld bekanntgeben? Erst, wenn der Schaden errechnet ist, kann das Urteil gesprochen werden. Was hier vorgeführt wird, ist Staatskrise: Die CSU, Juchuu. Es ist im Strafrecht der Anspruch der geschädigten Steuerbürger mit einwandfreier Veröffentlichung zu beantworten. Dabei kann der Schwerkriminelle keineswegs das „Steuergeheimnis“ beanspruchen, um die angängige Strafvereitelung zu vertuschen.

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Zur hier soziologisch zu erforschenden Fragen einer etwaigen Beeinflussung der öffentlichen Wertvorstellung zu Sitte und Verhaltensspielräumen, durch die Hoeneß-Kommunikationskampagne, auf die angängige Moralwertigkeit im Zeitgeist und Lebensstil, ob Ermutigung, Dynamisierung oder Hauen und Stechen, kann auf die allgemeine Öffentlichkeit bezogen momentan von hier aus nicht festgestellt werden.

Eine empirische Untersuchung müsste auf die persönliche sozialen Szenerie des Schwerkriminellen hin beobachtet, untersucht und analysiert werden, um Entwicklungsrichtungen von Auswirkungen oder Gleichgültigkeit auszuweisen. Dies ist momentan nicht möglich, weil jede Bezugsperson und Personengruppen in der heutigen persönlichen Hoeneßsituation unter dem Affekt der Prominenz und der Medienreize stehen, also Erklärungen geben, auf die hin das etwaige Verhalten bzw. ein Verhaltenswandel nicht erkannt werden kann.

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Es ist denkbar, dass manch einer der jungen Fußballer, die jetzt auf Knopfdruck Ergebenheitsadressen für Uli Hoeneß abgegeben hatten, im eigenen privaten Kreis doch eine moralische Distanz zu dieser Art schnodderiger Hoeneß-Rolle, sein eigenes rechtsstaatswidriges Staatsbürgerverständnis aufzuführen, entfalten werden.

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Der Täter Hoeneß ist nicht einsichtig. Er ist auch nicht reumütig. Er hat bislang keineswegs Bewährungsverhalten gezeigt. Es sind zwar das Urteil und der Strafgefangene erschienen – die Straftaten wurden bislang nicht geklärt. Ja, Herr CSU-Horst Seehofer, Weisungsberechtigter des Justizministers, jener Weisungsberechtigter der Staatsanwaltschaft ist? – wie schief wird es noch kommen?

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Mollath und Hoeneß Gerechtigkeit

April 29, 2014

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am 29. April 2014

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Die bayerische Rechtsstaatsgeschichte kennt viel Übel. F. J. Strauß lässt noch immer grüßen – der Bäderkönig war ein Amigo von vielen.

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Nachdem nunmehr ein schwerer Straftäter, der Fußballprominente Uli Hoeneß, ein Urteil bekommen hat, ohne dass seine Straftaten geklärt worden sind.

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Ja, sogar wird von interessierter Seite verbreitet, Hoeneß sei geständig und habe an der Aufklärung mitgewirkt, sieht es ganz hart anders aus:

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Hoeneß lügt in entscheidenden Ermittlungsfragen bis heute und stützt sich auf Verjährung statt auf Klärung und hat während des Ermittlungsverfahrens entscheidende Akten und Dokumente verheimlicht. Damit ist am Tage des Urteilsspruches – übrigens bis heute – die Steuerhinterziehungen nicht beziffert und nicht ermittelt. So ist es bis heute.

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Hier hat die bayerische Landesregierung nicht politisch nachgefasst oder doch – man muss wissen, dass die Staatsanwaltschaft an Justizminister und Ministerpräsident Horst Seehofer weisungsgebunden ist,

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Nun haben wir eine gelebte Rechtsstaatlichkeit mit Uli Hoeneß und ein Gerechtigkeitserlebnis der herrschenden Kampfmoral.

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Lebendiger Teil der heutigen bayerischen Rechsstaatsgeschichte ist der Strafrechtsfall gegen den Nürnberger Gustl Mollath – im Vergleich zu Uli Hoeneß:

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Mollaths strafrechtliche Anschuldigungen wurden schließlich mit einem Freispruch im Urteil bewertet. Aber – im weiteren Sinn wie im Fall Hoeneß – wurde auch gegen Mollath nicht ausermittelt.

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Unterschied zwischen Mollath und Hoeneß: Mollath wollte, dass die Vorwürfe gegen ihn angemessen ermittelt worden wären, damit seine Unschuld deutlich geworden wäre.

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Aber Mollath erhielt einen Freispruch mit unzähligen Verfahrensfehlern, Amtsanmaßungen, Beweis- und Zeugnisunterschlagung durch Gerichtspersonal, insbesondere Richter Otto Brixner.

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Ja, Freispruch hieß für Gustl Mollath aber nicht FREI – man erklärte Mollath für gemeingefährlich und ließ Mollath im bayerischen Psychiatrie-Enigma verschwinden: Er galt als schuldunfähig und gefährlich.

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Dietmar Moews meint: Kam denn Niemand auf die Idee, Uli Hoeneß dem bayerischen Psychiatrie-Trogglodytmarismus zu übereignen? Dann hätte man sich die Schande der unermittelten schweren Straftaten von Uli Hoeneß erspraren können – ähnlich dem Verfahren gegen Mollath

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In dem kommenden Wiederaufnahme-Strafverfahren gegen Gustl Mollath kann keine Verschlimmbesserung für Mollath herauskommen. Kurz, schlechter als Freispruch kann es nicht kommen. Mollath darf hoffen, dass die gesamten Straftatenvorwürfe gegen ihn so gut es geht im Wiederaufnahmeverfahren geklärt werden wird. Das wäre die nach Gerechtigkeit schreiende Rehabilitierung für Gustl Mollath.

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Mollath will zusätzlich vor das Oberlandesgericht in Bamberg ziehen bzw. Mollaths Rechtsanwalt Strate hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt:

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Mollath will klären lassen, ab wann Mollath widerrechtlich in der Psychiatrie gesessen hat bzw. sein Anwalt Gerhard Strate habe beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Beschwerde gegen einen OLG Bamberg-Beschluß von 2011 eingereicht. Bamberg hatte bis zuletzt darauf entschieden, dass Gustl Mollath wegen seines gutachterlich-psychiatrischen Status in der geschlossenen Anstalt in Bayreuth bleiben musste (dpa / neues deutschland, 29. April 2014).

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Was sagen Uli Hoeneß, Gerechtigkeit und der freie Bürger?


Republik Italien – Rechtsstaat mit Berlusconi

April 16, 2014

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Dietmar Moews meint: Sozialdienst ist sinnvoll – Gefängnis ist sozial unverträglich und kostspieliger.

Mit der Gerichtsverurteilung Berlusconis zu Sozialdienst entsteht mit dem Eindruck der Ungleichbehandlung im Sinne der Rechtsstaatsbeugung in Mailand eine Distanzvergrößung der Italiener gegenüber ihrem repräsentativen Politiksystem und dem hoheitlichen Organisationsapparat.

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Es ist aber zu bedenken, dass es in diesem Prozess nicht um eine moralische Bestrafung des Kriminellen Silvio Berlusconi in all seinen vielfarbigen Ausfaltungen ging, sondern um Steuerbetrug. Immerhin Steuerbetrug in Höhe von 20 Millionen Euro.

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Hier drängt sich ein Vergleich zu dem prominenten bayerischen Schwerkriminellen Uli Hoeneß auf, der kürzlich für umfangreichere Straftaten zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden war.

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Darum geht es konkret: Der italienische Ex-Ministerpräsident Berlusconi muss nicht in Hausarrest – seine Strafe wegen Steuerbetrugs wird er mit Sozialdienst ableisten. Er solle einmal pro Woche für lediglich vier Stunden in einem Altenheim erscheinen, entschied ein Gericht.

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Der Ex-Premier muss mindestens einmal pro Woche vier Stunden lang in einem Seniorenheim erscheinen.

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Berlusconi wurden von den Richtern außerdem Reisebeschränkungen auferlegt: Er darf seine Heimatregion, die Lombardei, in dieser Zeit prinzipiell nicht verlassen, kann allerdings noch beantragen, mehrere Tage pro Woche in Rom sein zu dürfen.

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Der Sozialdienst für Berlusconi gilt zunächst auf Probe – die Richter könnten ihr Urteil wieder revidieren und Berlusconi doch noch zum Hausarrest verurteilen, wenn er beispielsweise Regeln nicht einhält.

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Berlusconi war im August vergangenen Jahres wegen Steuerbetrugs zu vier Jahren Haft verurteilt worden, von denen drei jedoch wegen einer Amnestieregelung ausgesetzt worden waren. Ins Gefängnis muss der 77-Jährigen wegen seines hohen Alters nicht mehr.

Wo Berlusconi seinen Sozialdienst ableisten muss und wann er damit beginnt, wurde zunächst nicht bekannt.

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Berlusconi und seine Anwälte hatten nach Berichten italienischer Medien eine Behinderteneinrichtung in der Nähe seiner Villa Arcore bei Mailand vorgeschlagen. Die Richter könnten ihm aber auch eine andere Stelle zuweisen, etwa in einem Altenheim.

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Inwiefern Berlusconi sich mit diesem Urteil noch politisch für seine Partei Forza Italia betätigen darf, ist noch unklar. Gegen den mehrfachen früheren Regierungschef sind noch weitere Verfahren anhängig.

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Uli Hoeneß – Kampfmoral und Unmoral eines Steuerkriminellen 8

März 18, 2014

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am 18. März 2014

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Die Strafverfolgung des prominenten Steuerkriminellen Uli Hoeneß ist mit dem Verzicht der Parteien auf Einsprüche rechtsgültig.

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Zwar liegt die schriftliche Urteilsbegründung bislang nicht vor (kommt innerhalb von fünf Wochen nach Verkündigung). Doch sind die im Prozess bekanntgewordenen steuermindernden Verlustvorträge von Hoeneß, die er gleichzeitig mit unversteuerten Schwarzgewinnen auf dem Schweizer Konto betrügerisch erwirkt hatte, weder in der Anklageschrift noch im Urteil hinreichend geklärt und gewichtet worden.

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Hoeneß hatte auf ein bei einer deutschen Bank für Aktien- bzw. Devisen-Spekulationsgeschäften parallel zu den Schwarzkonten geführten offiziellen Konto, einen legalen Schein für seine Spekulationsaktivitäten betrügerisch erzeugt. Diese Konstruktion betreffs betrügerischer Zielgeschäfte wurde mit der Herstatt-Bankpleite im Jahr 1974 und dem Betrüger Dany Dattel „klassisch“.

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Die Süddeutsche Zeitung fordert heute, nunmehr den gestürzten Uli Hoeneß zufrieden zu lassen, um seine Resozialisation zu fördern.

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Der Berliner Tagesspiegel hat heute Vorstellungen über „Bandenkriminalität“ von Hoeneß und FC Bayern München dargestellt, mit dem Hauptargument, dass ein derart „großes Rad“ der Spekulationen, wie die bis heute bekannten Umsätze auf Hoeneß Schweizer Schwarzkonten verzeichnet sind, jedenfalls nicht derart gelaufen sein können, wie es das Münchner Landgericht abschließend ungeklärt stehen ließ.

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Das „Herstatt-Dattel-Betrugs-Modell“

Das Betrugsmodell von Dany Dattel bei Herstatt war ganz einfach und hatte mehrere Stufen. Uli Hoeneß hat dieses Konzept in seinen Schwarzgeschäften nachempfunden:

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Man erzeugt in seinem offiziellen Handel Verluste, die als Gewinnminderung mit steuerminimierende Wirkung der Steuerbehörde vorgelegt werden. Gleichzeitig macht man „schwarz“ Gewinne, die unversteuert bleiben.

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Der Kick liegt darin, dass es sich bei diesen Kauf-und Verkaufsorders um Zielgeschäfte handelt, die zunächst nur per Telefon akquiriert werden. Wenn dann das Terminziel erreicht wird und entweder Gewinne oder Verluste der Kurse feststehen, werden diese Geschäfte schriftlich fixiert. Gewinngeschäfte landen im Schwarzkonto, Verluste werden steuerrelevant auf einem offiziellen Konto gebucht.

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Zitat aus Herstatt-Pleite bei Wikipedia, 18. März 2014

…Als Gewinnpotenzial identifizierte man die aus der Freigabe der Wechselkurse am 10. Mai 1971[11] resultierenden Devisenkurse, die nicht mehr innerhalb von relativ engen Wechselkursbandbreiten schwankten, sondern von Zentralbanken fast vollständig der Marktentwicklung überlassen wurden. Da das Kundengeschäft hierfür nicht ausreichte, wurde der Devisenhandel überwiegend als Eigenhandel betrieben. Auch andere Banken hatten weltweit hierin Gewinnmöglichkeiten erblickt. Entscheidend war bei der Devisenspekulation die Einschätzung der künftigen Kursentwicklung des US-Dollar und anderer wichtiger Währungen.

Die Ära der frei schwankenden Wechselkurse („Floating“) beginnt. Dadurch verstärken sich die Devisen-Spekulationen weltweit, der Eigenhandel in Devisen (also nicht kundengetriebenes Geschäft) wird zum Kernstück des Herstatt-Bankgeschäfts. Auch viele andere deutsche und internationale Banken entdecken das offensichtlich lukrative Geschäft. Bei Herstatt sind für diese Geschäfte die sogenannten „Goldjungs“ zuständig: sechs erst knapp über 20 Jahre alte Devisenhändler. Die Abteilung leitet Dany Dattel. Die Devisenabteilung arbeitet weitgehend ohne Kontrolle, was durch die vergleichsweise geringen aufsichtsrechtlichen Vorschriften begünstigt wird, und mit wenig Kontakt zu den anderen Geschäftsbereichen.

Die Goldjungs dürfen nur bis zu zehn Millionen Dollar Devisen pro Person/Tag kaufen. Jedoch umgehen sie diese Begrenzung durch andere Mitarbeiter der Bank, die als Strohmänner fungieren. Da diese Mitarbeiter als Privatpersonen nicht termingeschäftsfähig waren, traf sie keine Erfüllungspflicht. Diese Geschäfte fielen damit im Verlustfall letztlich auf die Bank zurück. …“

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Im Herstatt-Dattel-Komplex spielte das notwendig umfangreiche „Betriebskapital“, das die Betrüger von der Herstatt-Bonität beziehen konnten.

Herauskam diese Plünderung der Herstatt-Bank so: Nachdem im Tresor kein Geld mehr zu finden war, fiel auf, dass im Kassenbuch Guthaben stand. Die Buchhaltung und der Chefrevisor, der das bei Herstatt zu überwachen hatte, hatten die Zahlen gefälscht. Während die Verluste wuchsen, standen gute Zahlen in den Büchern.

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Hier liegen die Fragen im Fall der Steuerkriminalität Hoeneß: Hoeneß verfügte nicht über eine Herstatt-Bank, die er hätte plündern können. Hoeneß drehte aber ebenfalls ein riesiges Geldrad, wenn er in der angeblichen Weise Devisen-Zielgeschäfte gemacht haben will. Denn beim Devisengeschäft geht es um ganz kleine kurzfristige Kursschwankungen – mit zweistelligen Millionen-Käufen lassen sich nicht dreistelligen Gewinne erzeugen.

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Woher stammt also das „Betriebskapital“ der Uli Hoeneß Schwarzgeschäfte? Das Howe-Würstchen-Geschäft wirft diese Summen nicht ab. Allein, privat, konnte Uli Hoeneß das Rad nicht drehen. Wer sind die Hintermänner? Banken? Fußball-Konnektion? Bestechungstransfers?

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Das Landgericht München und der Bayerische Rechtsstaat haben den Fall Hoeneß abgeschlossen, ohne die auf dem Tisch liegenden Fragen zu klären.

Liegt dafür ein besseres Hintergrundwissen vor?

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Fortsetzung folgt


Uli Hoeneß – Kampfmoral und Unmoral eines Steuerkriminellen 1

März 10, 2014

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am 10. März 2014

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Heute wurde am Landgericht München das Steuerstrafverfahren gegen den Prominenten Uli Hoeneß eröffnet.

Die erste Selbstdarstellung des Angeklagten Hoeneß erweiterte die vorliegende Selbstanzeige erheblich, erneut schrittweise.

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Hoeneß eröffnete, bislang der Staatsanwaltschaft und dem Gericht nicht bekannte, neue zusätzliche selbst belastende Straftatbestände.

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Damit können Einsicht, Reue und Mitwirkung im Verfahren durch Hoeneß nicht glaubhaft gemacht werden.

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Auf die Risse in seinem Vortrag, zwischen Rechtstreue, Moral, Kampfmoral und Unmoral sowie intellektueller Unredlichkeit, zeigt der erste Auftritt von Uli Hoeneß seine persönliche Verpitbullung, indem Individualität und Urteilsschwäche mit Anmaßung und Rücksichtslosigkeit gepaart sind.

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Hoeneß‘ sogenannten „sozialen Taten“, voluntaristische Aktivitäten“ und im Laufe von Jahrzehnten geleisteten Spenden sollten zunächst sauber unterscheidbar in Handlungen der Steuerbegünstigung und Steuerabschreibungen bzw. Hingaben materieller Mitmenschlichkeit aus vor Einkommensteuer erworbenem privaten Mitteln deutlich machen. Hoeneß‘ persönlichen „Sozialleistungen“ waren Gewinnminderungen auf Steuerpflicht und Steuerzahlungen. Hoeneß hat quasi das Geld der Steuerallgemeinheit, ausgegeben. Wofür solches Geld ausgegeben wurde, entschied Hoeneß persönlich, keineswegs die Steuerzahler. So, zwar, sehen es die Wirtschafts- und Steuergesetze vor, aber Entlastung für einen Steuerkriminellen kann hieraus schwerlich bezogen werden.

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Sollte die moralische Verpflichtung des Obersatzes „Eigentum verpflichtet“ gelten, sind voluntaristische Betriebsausgaben und Steuerabschreibungen lediglich kaufmännische Etikette. Pflichterfüllung im Sinne der Moral wären Hilfen aus dem eigenen Portemonnaie oder Freizeitarbeit.

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Kurz, bei Uli Hoeneß haben wir es finanziell stets statt mit Moral mit Kampfmoral und Unmoral zu tun.

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Gefängnis auf Bewährung – Vollumfängliche freiwillige Steuerzahlung über alle Jahre – natürlich kein Freispruch – neues Steuerstrafrecht

Hoeneß Verpitbullung ist so weit gediehen, dass er seine zeitweilige Unzurechnungsfähigkeit „beim Zocken“ dem Gericht vortrug. Herausstach die Eröffnung, dass allein an einem Tag 18 Millionen Spekulationsverluste entstanden waren. Hoeneß hielt dennoch die Handlungsanweisung an seine Bank Vontobel aufrecht, weiter zu spekulieren.

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Den ehemaligen Leistungssportler Uli Hoeneß, als Fußballer in der Weltspitze, kennzeichneten Verhaltensweisen der Schnelligkeit, guter Auffassungsgabe, mehr der Geschicklichkeit, Feinheit und des Ehrgeizes, aber nicht der Brutalität oder der Nicklichkeit. Hoeneß erlitt durch schwere Sportverletzungen quasi eine Sportinvalidität und musste seinen Wettkampfsport vorzeitig aufgegeben.

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Uli Hoeneß erarbeitete als Manager, Sportdirektor und jetzt Vereinspräsident sowie Vorstand der AG FC Bayern München, für sich und den Verein sportlich und wirtschaftlich Weltgeltung.

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Hoeneß erlitt durch das Bekanntwerden seiner Spielsucht und seinen über den Verjährungszeitraum hinausreichenden vielfachen kriminellen Handlungen ein weltweites Verpitbullungs-Stigma.

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Hoeneß-Verpitbullung der Gesellschaft Fortsetzung folgt

Hoeneß-Verpitbullung der Gesellschaft
Fortsetzung folgt

Fortsetzung folgt