Lichtgeschwindigkeit 7589
Vom Montag, 18. September 2017
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Streitpunkt ist beim Spielstand von 1:0 der irreguläre 2:0-Treffer für den BVB vor der Pause.
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BILD.DE berichtete am 17. September 2017 über das Bundesliga-Punktspiel – Abendspiel in Dortmund – das mit 5:0 für Borussia Dortmund endete, aber, wir finden draufhin in allen Agenturen und allen Massenmedien dazu die folgende SONDER-NACHRICHT:
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„Schon kurz nach dem Spiel kündigt Köln-Manager Jörg Schmadtke (53) einen Beschwerde beim DFB an.
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Schmadtke stinksauer: „Wir legen Protest ein und geben den Spielberichtsbogen heute nicht frei.“
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Der Kölner erklärt: „Der Schiedsrichter hat gepfiffen, bevor der Ball die Linie überquert.
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Dann kann er danach nicht Tor geben. Das ist ein klarer Regelverstoß.“
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Schmadtke war in der Halbzeit wutentbrannt zum „Sky“-Wagen gerannt.
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„Dort habe ich mir die Bilder angesehen. Die Situation ist eindeutig“, so der FC-Manager. „Und für mich ist es ein Unterschied, ob man mit 0:1 oder 0:2 in Dortmund in die Pause geht. Ich bin ein Befürworter des Videobeweises. Aber man muss sich an das Protokoll halten und hier gab es erstens keinen Bedarf, dass der Videoschiri einschreitet, weil es keine krasse Fehlentscheidung war. Und zweitens ein Regelverstoß.“
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Zusätzlich besteht vermutlich noch ein befristeter Formzwang des Protests für den 1. FC Köln gegenüber dem DFB / DFL, der offiziell einzureichen wäre. Köln müsste exakt die reklamierte Spielsituation schriftlich aufweisen. Außerdem müsste der angesprochene Regelmodus genannt werden (Regelhaftigkeit von Schiedsrichterpfeifen) sowie das Ziel des Protests, etwa Spielanullierung, Spielwiederholung, Nichtbewertung von Spiel und Spielergebnis, Neuansetzung.
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Dietmar Moews meint: Zwar befinden wir uns mit einem solchen Profi-Unterhaltungs- und Erwerbssportereignis in einem rechtsstaatlich relativierten Rechtsbereich.
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EINS Der DFB und seine DFL genannte Profi-Abteilung spielen nach einer eigenen, internen Sportsgerichtsbarkeit. Das bedeutet, dass ein Rechtsstreit von den Parteien zunächst die DFB-interne Gerichtsbarkeit, Schiedsgericht, und die Geschäftsführung anzurufen hätte, deren Entscheidung abzuwarten wäre. Und erst eine endgültige DFB-Entscheidung, die die Spielbewertung des Schiedsrichters bestätigt, könnte der 1. FC Köln für sich versuchen, vor einem Zivilgericht anzugreifen (dazu gelten Vertragsklauseln zwischen den Lizenzspieler-Vereinen, der DFL und den Unterhaltungsindustrie-Rechtehaltern, nebst Folgerechten).
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ZWEI Der Kölner Sprecher SCHMADTKE musste direkt und in unmittelbarer zeitlicher, örtlicher und persönlicher Form seinen Protest gegenüber dem Spielleiter (Schiedsrichter) erklären. Das hat Schmadtke ordentlich getan – nachdem er zunächst, während des laufenden Spieles, sich noch einmal die Videobilder genau angesehen und angehört hatte, die Schmadtkes Spielbeobachtung unzweifelhaft bestätigen.
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DREI Die DFB-Spielregeln legen exakt fest, wie ein Fußballspiel ordnungsgemäß zu spielen ist und welche Pflichten dabei ein Spielleiter bestmöglich auszuführen hat.
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Dazu gehört neuerdings auch die Möglichkeit, dass ein „VIDEO-BEOBACHTER“, der neben dem Spielgeschehen den Spielablauf per Video-Monitor beobachtet und dokumentiert, in akute Schiedsrichterentscheidungen eingreifen kann, indem er das Spiel kurzerhand stoppt. Wenn das der Fall ist, setzen sich Schiedsrichter und Videobeobachter über die Echtzeit-Gegensprech/Hörverbindung in Kommunikation, klären und wägen die Zusatzinformation, eventuell schaut sich der Schiedsrichter sogar die Videoaufzeichnung selbst kurz an usw. usf. … in diesem Sinn werden Regelbrüche, die hinter dem Rücken des Schiedsrichters und des Schiedsrichter-Teams von Spielern oder von Spielstörern begangen werden, mit Hilfe des Videobeweises unverzüglich in eine daraus folgende Schiedsrichterentcheidung in diesem Spiel aufgenommen und zur Geltung bzw. Anerkennung gebracht.
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Im aktuellen Streit – denn der Dortmunder Gegenpart von dem Kölner Jörg Schmadtke, Watzke, findet die Kölner Intervention „unsportlich“ – kann der VIDEOBEWEIS zeigen, dass der Schiedsrichter eine konkrete Fehlentscheidung zugunsten Borussia Dortmund gepfiffen hatte, indem der Schiedsrichter selbst einen Regelbruch im zeitlichen Anschluss nach dem Videobeweis, mit Anerkennung eines ausserhalb der Spielzeit gefallenen Tors (sowas gibt es gar nicht), verursacht hatte:
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Der Schiedsrichter hat seine Schiedsrichterpfeife dazu, Spielentscheidungen akut den Mannschaften akustisch mitzuteilen – wenn er pfeift, ist das Spiel unterbrochen. Das ist die geltende Regel.
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Tatsächlich hatte der Schiedsrichter gepfiffen, angeblich nicht nur versehentlich, sondern um nach einem angeblichen Foul das Spiel durch den Pfiff zu unterbrechen. Alsdann war die Berechtigung seines Foul-Pfiffs aber in Zweifel gekommen und mit Anrufen des Videobeobachters tatsächlich als Fehl-Pfiff aufgeklärt und revidiert worden. Zwar hatte der Schiedsrichter also gepfiffen. Aber was er als Foul gesehen zu haben meinte, wurde nach Videobeweis widerlegt, und hat – so soll es gemacht werden – seine Fehl-Entscheidung zurückgenommen. Regelgemäß müsste das Spiel nach einem solchen Vorgang mit einem Schiedsrichterball (Hochball) fortgesetzt werden, nicht mit einem Tor/Anstoß.
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Aber egal, ob der Pfiff nun berechtigt oder unberechtigt war, hatte der Schiedsrichter gepfiffen. Folglich war das laufende Spiel genau in diesem Moment durch den Pfiff gestoppt und unterbrochen. Man konnte es hören, der Schiedsrichter hat seinen Pfiff auch bestätigt, man kann es auch auf der Videowiederholung nachprüfen, sehen und hören.
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Da war also einfach dem Schiedsrichter ein Fehler unterlaufen. Er pfiff ab, ließ ein nach dem Pfiff fallendes Tor für Dortmund, gegen Köln, gelten und mit Anstoss, statt mit Hochball weiterspielen zu lassen.
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Also verhielt sich der Schiedsrichter REGELWIDRIG. Denn er erkannte nach Revidierung der Foul-Fehlentscheidung nunmehr an, dass der Ball, der nach dem Abpfiff im Kölner Tor landete, als reguläres Tor erzielt worden sei, zum Stande von 2:0 für Dortmund. Damit gings mit 2:0 in die Halbzeitpause.
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VIER Der DFB-Ausschuss wird die eigene Regel, „erster Schiedsrichter-Pfiff ist Spielunterbrechung“ nicht umgehen können und nicht rückwirkend ändern.
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Folglich wird man um eine ANNULLIERUNG des heutigen Spiels und eine Neuansetzung DORTMUND versus KÖLN nicht herumkommen.
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FÜNF keinesfalls ist die allgemeine Fußballregel, die jeder versteht, „Schiedsrichter-Entscheidung ist Momententscheidung – sie gilt immer“, auch, wenn sie sich als eine Fehlentscheidung herausstellen sollte und diese nachträglich bewiesen würde.
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„Schiedsrichter-Entscheidung gilt“ wurde auch ausdrücklich durch die Zurhilfenahme von Video-Beobachter und Headset-Kommunikation im laufenden Spiel am 17. September 2017 in Dortmund die höchste Instanz. Sie gilt abschließend. Ausnahme könnten nur Beeinträchtigungen von außerhalb, gravierende Regelverletzungen sowie übergeordnete Geschehnisse der öffentlichen Ordnung oder höherer Gewalt bewirken, sodass die Staatsmacht mit Polizeigewalt eingreifen könnte – und den Schiedsrichter bevormunden könnte.
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Das war aber heute in Dortmund nicht der Fall.
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Der Schiedsricher kann jedenfalls durch seinen Pfiff eine Fehlentscheidung treffen (er könnte auch einen von außerhalb des Spielfeldes erschallenden Pfiff, als regelwidrige Außenstörung, zur Spielunterbrechung führen). Aber der Schiedsrichter kann keinesfalls durch seinen Pfiff die Spielregeln aussetzen oder ändern. Regelwidrigkeit – wenn sie erwiesen ist – fällt nicht in die Kompetenz des Schiedsrichters.
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