Der nicht berufliche Blogbenutzer wird den Heise-Text mit Gewinn lesen (es lohnt sich immer bei Heise die Kommentare zu lesen).
.
Erfahrene Publizisten wissen davon erheblich mehr und vertieft spezielle Fragenkreises, der Publizistik, der Urheberrecht- und Folgerecht-Aspekten, der praktischen Verbesserungen der ästhetischen Benutzeroberfläche, zwischen Reiz und Einfachheit, ferner alle Geschäftsfragen und noch Manches.
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Ein Kommentator meinte Folgendes (immer mit NATIV-Orthografie-Fehlern):
. „Wenn man den Text bei Heise durchließt, dann sieht man, dass da
Juristerei („Hausrecht“) mit eigener Meinung („Der Wohnzimmervergleich
leuchtete mir nie so ganz ein“) vermischt wird. Das ist völlig okay,
und ein wertvoller Beitrag zu der Frage, wie die rechtliche Situation
SEIN SOLLTE, nicht, wie sie IST.
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Er erwähnt das gegenwärtige Recht alsgeronnene Erfahrung, dass es wichtig ist, die freie Meinungsäußerung zuschützen und den Privatbesitz. Er meint nur, dass das Recht nicht mehrso ganz passt, weil wir jetzt eine neue Situation haben, dass wirnämlich Menschen nicht in unser Wohnzimmer aber doch in unsere Foreneinladen. Damit ist es immer noch ein privates „Haus“, in dem wir das„Hausrecht“ haben, aber kein „Privathaus“ mehr. Bei Diskos muss manvielleicht nicht so sorgfältig sein; wer in eine nicht reinkommt, kann
in eine andere gehen und dort abtanzen, wer ein Stadionverbot hat, kann
nicht in ein anderes Stadion gehen. Damit ist dann die persönliche
Freiheit eingeschränkt und die Entscheidung muss sorgfältiger gefällt
werden.
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Für Facebook ist das rechtlich ein Thema, für die Betreiber
„gesellschaftlich weniger bedeutender“ Blogs ist das – so zumindest der
Artikel – momentan nicht eine Frage der Strafverfolgung, wird vielleicht
auch nie eine werden, aber eine Frage, ob wir eine „Kultur der
Filterblasen“ fördern wollen.
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Zeitungen müssen nicht so sorgfältig sein wie Facebook, wenn es um das
Zulassen abweichender Meinungen geht, aber wenn eine Zeitung eine
Kommentarfunktion anbietet und dann Kommentare in eine bestimmte
Richtung sperrt, ohne das in der „Hausordnung“ zu sagen, dann gibt sie
das Stimmungsbild in der Bevölkerung falsch wieder; manche nennen das
dann „Lügenpresse“. Das an sich mag nicht strafbar sein, aber es tut
gesellschaftlich nicht gut.„
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Hier in LICHTGESCHWINDIGKEIT macht ein Autor ALLES, bezahlt ALLES und verantwortet ALLES:
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EINS macht ALLES (was denn überhaupt?)
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Ich studiere und rezipiere fortlaufend, seit vielen Jahren alle Massenmedien, die mir zugänglich sind. Das sind also Zeitungen, Internet-Auftritte internationaler Zeitungen, Radiosender, Fernsehsender und – seit ende der 1990er Jahre die Internet-Agentur-Informationen.
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Ich stelle hiermit ein Lese-Forum bereit – keine Quoten-Reizerei durch weitere Vernetzung, also kein FACEBOOK, kein Google +, keine „Freunde“ und all die Datenfresser. Ausnahmsweise verlinke ich externe Videos, auf deren Zugriff für den Nutzer ich jedoch keine Sicherheit geben kann. Es wird momentan Vieles gesperrt.
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Mein Anlass ist, eine Chronik unserer Zeit, von meinem Ort in Deutschland aus, zu erarbeiten, der alternativ zum MAINSTREAM ausgelegt wird (und ich habe dabei Karl Kraus im Sinn, der von 1898 bis 1934, etwa 36 Jahre lang, unablässig den deutschen Kulturbereich in eine zweiwöchentlich erscheinende Zeitschrift verarbeitete und selbst vertrieb: DIE FACKEL. Karl Kraus lebte in Wien, explorierte aber auch (mit der Eisenbahn), war hochbegabt, moralisch unbestechlich, höchst belesen und brachte ununterbrochen neben den Hauptsachen auch alle diejenigen Geschehnisse, die vom Mainstream (Lügenpresse) ignoriert, unterdrückt oder als unerwünschte Dissidenz bekämpft wurden. Das betrifft schwergewichtig die deutschsprachigen Verlage und die Theaterprogramme, deren Kritiker und Autoren als SALONPERSONNAGE des ausgehenden 19ten Jahrhunderts, der moderne Aufbruch Europas in Kommunikation, Dynastie und Adelsreste, Produktion und Politik.
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Jeder kluge Mensch von 2018 wird die gesammelte FACKEL des Karl Kraus zu hause haben und darin lesen. Der Rest googelt – weiß aber nicht was er googeln soll.
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Seit Sommer 2009 wurde in LICHTGESCHWINDIGKEIT als völlig spontan extemporierte Autoren-Videos – mit dem Aufbau der Piratenpartei in Berlin – täglich produziert und bei YOUTUBE bereitgestellt. Bis 2014 machte ich täglich, auch aus dem Ausland, die LAGE in LICHTGESCHWINDIGKEIT, hochgeladen bei YOUTUBE/Google. Im Jahr 2012 hatten die Doofpiraten den Niedergang der Piraten unnötiger Weise eingeleitet. Dann, 2014 gingen mir als Verantwortlichen der LICHTGESCHWINDIGKEIT die Bevormundungen durch Google für den Kanal dietmarmoews (über 4000 Videos, etwa 1,5 Millionen Klicks) zu weit. Mir wurde selbst der Zugang zu meinem Kanal gesperrt, mit der ultimativen Forderung aus „dietmarmoews“ die Benennung mit Echtnamen selbst zu wählen, was ich nicht wollte – während ich also für Kommentare Fremder auf dietmarmoews LICHTGESCHWINDIGKEIT publizistisch verantwortlich blieb, ohne moderieren zu können: Ein rechtlich unhaltbarer Zustand und damit FINIS bei Google (der Kanal existiert weiter: Viel Spaß).
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Und ohne Unterbrechung verfasste ich seit dem letzten Video im November 2014 nunmehr Blog-Texte-Bild-Reportagen mit MEINUNG, wie vorher, in der Vollanalyse der Medienangebote des Lebens und der Kommunikation, die ich, inzwischen von Köln aus, täglich erarbeite und bereitstelle. Auch hier haben inzwischen von 2547 Klicks im Jahr 2013 zu 160.000 im Jahr 2018, bisher, insgesamt etwa 400.000 Klicks die LICHTGESCHWINDIGKEIT gefunden – davon, glaubt man der WordPress-Statistik etwa die Hälfte von USA aus.
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Das ist seit dem Jahr 2014 also auf der Plattform WORDPRESS, mit begrenzten Bild-Datenkapazitäten, ohne Host-Kosten, die laufende LICHTGESCHWINDIGKEIT, durchnumeriert 8632 hier. Alle meine Videos und Texte sind auf Festplatten archiviert – also nicht für die „Ewigkeit“ aufgehoben, anders als Karl Kraus‘ Holz-Zeitschrift „Die Fackel“.
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Ich rezipiere täglich BILD.de, Heise.de, THEGUARDIAN.UK, nytimes.com, BBC.uk, dpa.de und so weiter also täglich Frankfurter Allgemeine Zeitung, neues deutschland, Frankfurter Rundschau, Kölner Stadt-Anzeiger, Süddeutsche Zeitung, DIE WELT, Neue Zürcher Zeitung, gelegentlich TAZ und Spiegel, Allgemeine Jüdische und TAGESSPIEGEL, dazu die offenen Fernsehsender und inzwischen die diversen Mediatheken per Internetz. Ich habe in Köln eine – für heutige Standardversorgung – superlative Breitband-Leitung, worüber ich sehr froh bin.
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ZWEI ich bezahle Alles selbst alleine, das heißt, es ist forwährend intensive Arbeit, die unbezahlt und ohne weitere Marketing-Verdingungen auf meine Selbstkosten entstehen und vorgehalten werden. Der BLOG bei WORDPRESS bietet zwar generell Kommunikationsfunktionen an, die Benutzer zum Blog aufnehmen können, Anfragen, Kommentare, Verlinkungsangebote usw. doch ich habe dazu keine Zeit übrig, lese zwar so Manches davon, es gibt durchaus Fremdtexte, die ich als Exposition für einen eigenen Blogbeitrag nutzen konnte. Generell aber kommen Kommentare einfach nicht sichtbar durch, aus Zeitgründen. Ich habe nicht die Arbeitskraft, Kommentare aufzunehmen, denn ich bin im Sinne des Presserecht als Autor der LICHTGESCHWINDIGKEIT voll verantwortlich und für etwaige Schäden haftbar (Halterhaftung). Es ist also grundsätzlich kein offenes Forum.
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DREI Man muss als Hauptverantwortlicher zeichnen, IMPRESSUM, Autorenrechte – immer >V.i.S.d.P<.
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Das reicht von Texten oder Bildern, die als Rechtsverletzung anderer reklamiert werden können, Beleidigungen gegen Privatpersonen (anderes bei Personen der Zeitgeschichte). Es betrifft aber auch kaufmännisch blockierte Bilder (VG-Bild oder durch privatwirtschaftlichen Verwertungsvertrag – das Bildrecht liegt grundsätzlich beim Fotografen oder Kameramann bzw. bei Sonder-Dienstleistungsverträgen).
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Ich muss also alle Fremdtexte oder Zitate oder Quellen auf die Zitierrechte und auf den heutigen Urheberrechtsschutz für Texte-Verwertung Rücksicht nehmen. Nun ist hier allerdings ein großzügiger Rahmen gegeben, weil ich selbst keine Einnahmen oder Umsätze generiere. Jedoch hafte ich gewissermaßen auch für Werbegeschäfte die WORDPRESS macht, wofür mein Blog für Traffic sorgt.
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Dietmar Moews meint: Zum Problem des im Heise-Text fokussierten „HAUSRECHT“ ist es unter zwei Blickwinkeln zu verstehen:
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EINS als V.i.S.d.P., Autor und Produzent der Blogbeiträge hafte ich für jegliche urheberrechtlichen Bezüge aus meiner Publikation.
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ZWEI folglich bestimme ich – auch ohne weitere Begründungen – die inhaltliche Auslegung der Blogbeiträge. Andere Autoren haben keinerlei Anrechte, mitzutun, mitzureden, Meinung oder Kommentare eigenmächtig einzubringen, übe also uneingeschränktes Hausrecht.
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DREI meine Benutzer und Leser können in seriöser Form Kontakt zu mir persönlich aufzunehmen versuchen. Ich reagiere immer freundlich und lege durchaus Wert auf Input und auf seriöse Kritik bzw. originelle Meinungen.
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Alsdann ad rem: Fröhliches Schaffen (auch Lesen ist Arbeit).
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Die Kernschmelze in drei Reaktoren des AKW Fukushima vor sechs Jahren konnte Tepco nicht stoppen. Mit viel Wasser wollte der Betreiber aber zumindest die weitere Ausbreitung aufhalten. Das wurde schon damals zum Problem, denn die Wassermassen blieben nicht in den (zerstörten) Abklingbecken, sondern flossen unkontrolliert ins Meer und ins Grundwasser. Deshalb wurden Stahltanks aufgestellt, bis heute etwa 580 Stück, die jeweils 1000 Tonnen des kontaminierten Wassers fassen. Von dort wurde es gereinigt: Cäsium und Strontium sowie 60 weitere radioaktive Substanzen ließen sich nach Angaben von Tepco herausfiltern; Tritium blieb dagegen im Wasser.
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Die riesigen Behälter auf dem Gelände sind nun weitgehend gefüllt, weshalb Tepco überlegt, das Wasser ins Meer abzuleiten. Der Betreiber warte noch auf das Ergebnis einer Expertengruppe und die Entscheidung der Regierung, berichtet Telepolis. Das Unternehmen führe auch Sicherheitsbedenken als Grund für die Einleitung an – die Tanks könnten durch Erdbeben und Tsunamis zerstört werden. Außerdem müsse Tepco profitabler arbeiten, um die Folgen von Fukushima bewältigen zu können. Man geht von Kosten von 190 Milliarden US-Dollar aus, um das AKW zu entsorgen und die Geschädigten zu kompensieren, so Telepolis.
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Tritium gilt als deutlich weniger gesundheitsgefährdend als andere radioaktive Substanzen, wenn es sich nicht in hohen Mengen im Körper ansammelt. Die davon ausgehenden Strahlen können die äußeren Hautschichten normalerweise nicht durchdringen. Allerdings gibt es zugleich Studien, nach denen der weiche Betastrahler das Erbgut verändern kann. Die Fischer in der Region sind naturgemäß gegen die Einleitung des Wassers ins Meer. Ihre Fische würden sich danach wohl noch schlechter verkaufen als bisher.
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G20 in Hamburg 2017 sind allesamt ATOM-Dreck-Betrüger – der Japaner ist dabei
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Täglich trifft der Mensch in Deutschland auf einen überwölbenden Schwall von Ideen und Nachrichten, die tatsächlich – ob man das so will oder nicht – die Wirkungen des NACHRICHTENS mitbringen.
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NACHRICHTEN ist FÜHREN, DIRIGIEREN, ZWINGEN, ÄNDERN MIT ZWANG – wir werden fortwährend NACHGERICHTET.
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Der SCHWALL des ZWANGES ist nicht zu stoppen. Noch im Schlaf dringt er zu – bis zur massierten Praxis, Abstumpfung oder TINITUS.
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Dietmar Moews meint: Über ATOM-Wirtschaft, Wirtschaftsbetrug in Milliardenhöhe und Totalverschmutzung mit Strahlengift ins Unendliche – ALLES ist bis zum Erbrechen bekannt.
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Nachdem die Parlamente so bestochen und die Regierenden derart korrumpiert waren, dass sie – wider die Tatsachen und das bessere Wissen – noch viele Jahre behaupteten, die ATOMENERGIE ist billig und ökonomisch notwendig.
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Inzwischen auch auf höchster Parteien- und Regierenden-Ebene ausgesprochen und klar, dass die ATOM-Konzerne kriminell sind und niemals eine Vollkostenrechnung anstellen – längst klar ist, dass Atomstrom der teuerste Strom ist. Wobei keine Entsorgung der ewig strahlenden Brennstäbe, dass ATOM-ENERGIE nicht weitergetrieben werden soll.
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Ausstieg mit weicher Abfederung der Monopol-Energie-Privatwirtschaft der Kriminellen – nicht zuletzt auch eine zwangsläufige Entrechtung des Gemeinwesens durch Verstaatlichung der staatlichen, oft lokale/kommunale Elektrizitätswerke, Gaswerke, Energieerzeuger.
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Jetzt hat man also den deutsche Bürgern über 7 Milliarden gestohlen (an die drei Syndikats-Atom-Händler EnBW, E-On, RWE. Und der Staat hat diesen Dreckverursachern die Entsorgung ihrer ATOMMÜLL-Läger abgenommen, ohne selbst zu wissen, was das kostet und wie das werden soll.
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Wer die Blockparteien wählt, die auch jetzt den Bundestag beherrschen und keine Opposition aushalten, ist daran Ursache, dass CDU, CSU,SPD, FDP, GRÜNE diese Dreckspolitik machen sollen und dafür auch das Geld der Gemeinschaft rauszuschmeißen, statt die Verbrecher vor Gericht zu stellen:
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Es gibt die Namenslisten der Spitzen-Manager der vier Syndíkats-Atom-Firmen – Vattenfall, RWE, ENBW, RWE – die Deutschland seit Jahrzehnten mit Zustimmung der Blockparteien missbrauchen.
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Ray Davies zu Gast bei NSA in New Orleans und AMERICANA
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Die Möglichkeit, den neuen elektronischen Personal Ausweis (ePA) auch als Online-Ausweis bei Geschäften und Behördenanliegen im Internet zu nutzen, ist ein Flop.
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Von den 51 Millionen Bürgern, die sich seit 2010 einen neuen Ausweis im Scheckkartenformat haben ausstellen lassen, haben zwei Drittel den neuen Möglichkeiten die kalte Schulter gezeigt und nach
Angaben des Innenministeriums die elektronische Identitätsfunktion abschalten lassen.
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Diese persönliche WAHLFREIHEIT, diese Entscheidung war bislang dem freien Bürger überlassen selbst zu bestimmen. Zwei Drittel wollen den elektronischen Daten-Chip nicht im ePA haben.
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Das spricht ja ganz massiv für das Vertrauen in „den Staat“.
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Weil die Bundesregierung das nicht auf sich beruhen lassen will, hat sie eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht:
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Die Online-Identifizierung soll künftig bei jedem Personalausweis automatisch und dauerhaft freigeschaltet werden. Damit fällt die Wahlfreiheit, die die Bürger bisher haben, unter den Tisch.
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Zugleich soll Behörden und Unternehmen die Zulassung zur Nutzung solcher elektronischen Verfahren erleichtert werden.
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Das könnte der Einstieg sein, dass die Kommunikation in Zukunft dann zwangsweise auf elektronischem Weg erfolgen muss.
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Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern kritisieren das Vorhaben scharf. Mit diesem Gesetzentwurf
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„werden das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger übergangen und Datenschutz-sichernde Standards unterlaufen“,
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erklären die Datenschützer in einem einstimmigen Beschluss.
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Dietmar Moews meint: Ich versuche einzuschätzen, was das konkret bedeutet, wenn unser Zentralstaat aus Wahlfreiheit Zwang macht.
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Bei Chaos Computer Club konnte ich folgende Argumente finden. Auch bei HEISE.de gibt es einen DISKUSSIONS-FADEN (Kommentar-Thread).
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Stellungnahme des CCC zum eID-Zwang vom 2017-04-23 19:17:00, frank:
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„Der Chaos Computer Club hat für die heutige Anhörung im Innenausschuss des Bundestags eine Stellungnahme zu einem Gesetzesvorhaben abgegeben, das die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises beim Personalausweis fördern soll. Wir veröffentlichen die Stellungnahme.
Der Chaos Computer Club (CCC) setzt sich dafür ein, interessierten Bürgern weiterhin die Wahl zu lassen, ob sie sich für eine aktivierte eID-Funktion in ihrem Ausweis entscheiden wollen oder nicht.
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Wenn sie die eID nutzen möchten, sollte auf den Meldeämtern ehrlich über Risiken aufgeklärt und darauf hingewiesen werden, dass der elektronische Personalausweis nicht länger als notwendig in das Lesegerät gesteckt werden sollte, um Relay-Angriffe zu erschweren.
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Versteckt in dem Gesetzentwurf ist auch eine Regelung für alle hiesigen Geheimdienste, die den automatisierten Zugriff auf die biometrischen Daten bekommen sollen. Davor hatte der CCC bereits in seiner Stellungnahme zur Einführung der Biometrie in Pässe und Ausweise im Jahr 2005 gewarnt:
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„Denn biometrische Verfahren und die eingesetzten Funkchips (RFID) bieten mannigfaltige Möglichkeiten zur Überwachung von Menschen. Und dass einmal installierte Technologien zur Identifizierung und Überwachung die Begehrlichkeiten von Geheimdiensten, Ermittlungsbehörden, aber auch kommerziellen Unternehmen wecken werden, ist kein neues Phänomen.“
Neben dem Zwang zum Datenreichtum beinhaltet das Gesetz übrigens auch den automatisierten Zugriff von Polizei und Geheimdiensten auf die biometrischen Daten. Vor allem letztere zeichnen sich ja als Hort rechtsstaatlichen Verhaltens zum Schutz aller Bürgerdaten aus…
Sidenote: Der Entwurf beinhaltet …
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Eine bundesweite Datenbank der biometrischen Merkmale wird nicht errichtet.
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Das wird aber widerlegt, indem bei der Herstellung des ePA das in die Karte eingescannte Kopf-Portrait-Bild, vermutlich nicht nur zur Herstellung der Plastik-Chipkarte längere Zeit bei der Pass-Behörde „verwendet“ und gespeichert wird. Damit ist die biometrische Zentral-Datenbank-Zugänglichkeit bereits hergestellt.
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Es kommen dazu die Zugriffsrechte, ohne Richtervorbehalt, damit die gläsernen Bürger vollends in der Hand der „Intelligenz“ sind.
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Doch das ist natürlich auch völlig überflüssig, wenn man alle verteilten Datenbanken bundesweit automatisiert in Echtzeit anfragen kann. Das hat den grossen Vorteil, dass es mangels zentraler
Logfiles dann auch weniger Transparenz gibt, was da eigentlich gemacht wird.
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Die Fingerabdrücke müssen lokal nach Übergabe des Ausweises gelöscht werden, was zeitlich für ein Abgreifen problemlos reichte. Die Bilder bleiben gespeichert, und es wird ja gerade massiv am Ausbau der Videoüberwachung und automatisierten Auswertung gearbeitet.
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Wir denken ehrfuchtsgesättigt an GESTAPO und Stasi 2.0 bei der heutigen Bundesregierung und den BLOCKPARTEIEN der GROSSEN KOALITION.
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Präsentiert wird das Unheil von den Blockparteien CDU/CSU und SPD – FDP und AfD sind nicht weit, GRÜNE freuen sich auch über die IT-Revolution – LINKSPARTEI war immer für Polizeistaat – nur die PIRATENPARTEI hat den Nerv – aber kaum noch Leute – die WAHLFREIHEIT der BÜRGER auf die INFORMATIONELLE SELBSTBESTIMMUNG und DATENSCHUTZ und keine VORRATSDATEN-VOLLSPEICHERUNG.
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Da kommen NEUE SINNLICHKEIT, IT-REVOLUTION und PIRATEN zusammen. Wahlempfehlung in NRW, demnächst: PIRATENPARTEI.
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ALEXA heißt eine IT-Applikation, die durch mobile Vollvernetzung und Sprech- und Antwortsimulation eine Lawine von Alltagsentmündigungen bereithält, die unter dem Deckmantel von Vereinfachung und Erleichterung von Kommunikationsaufgaben vom freien IT-Bürger zugelassen, ja angeschafft und angewendet werden. Arschkriecherische Politiker, wie Bundeskanzlerin Merkel und Bundesminister Dobrindt tüten diese totalitären „Fortschritte“ auf Geheiß der IT-Wirtschaft ein.
Textile Geruchsproben in Einweckgläsern der STASI irritieren.
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GESTAPO und Vollüberwachung darf es nie wieder geben.
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Wir scheinen zu vergessen, was TOTALITARISMUS ist.
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Der Begriff bezeichnet das TOTALE. TOTALITÄT und menschliches Leben sind unvereinbar. Wie kommt eine dumme Lebensweise, die auf Selbsterleichtung zielt, darauf, die Organisation des eigenen Gemeinwesens aus der demokratischen Hand zu geben und TOTALITÄREN PRAKTIKANTEN zu überlassen, wie es heute mit den IT-TELEMATEN gemacht wird.
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Unter dem Vorwand von Fortschritt, Modernität, Rationalität wird marktwirtschaftlichen Erfolgskriterien überlassen, welche verfassungswidrigen und unmenschlichen TOTALITÄREN IT-Produkte, durch dümmliche Zustimmung von Konsumenten für rechtlich vernachlässigbar erscheinen.
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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert die digitale Vernetzung im Öffentlichen Personenverkehr (ÖPV) mit einem eigenen Programm. […] Die thematische Bandbreite reicht von der Verbindung und Integration regionaler Mobilitätsplattformen bis hin zu Innovationen im Bereich Ticketing, wie z.B. der automatisierten Fahrpreisfindung. […] Egal was die Herrschaften auch immer versprechen sollten – es ist immer gelogen. Man erstellt Profile und man wird sie nutzen.
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Ungewollte Bestellungen und Anfragen, die mit Pornovokabular beantwortet werden: Amazons Netzwerklautsprecher und Kinder im gleichen Haushalt sind nicht immer die beste Kombination.
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Das Internet ist voll von heißen IT-News und abgestandenem Pr0n. Dazwischen finden sich auch immer wieder Perlen, die zu schade sind für die Tagesschau.
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Mit Amazons Sprachassistentin ALEXA wird Online-Shopping kinderleichter, als es manchen Eltern lieb sein mag:
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„Kurz nachdem der Netzwerklautsprecher Echo Dot in ihren Haushalt einzog, bekam so die Texanerin Megan Neitzel laut Bericht von Foxnews eine Bestätigungsmail für eine Bestellung, die sie nicht getätigt hatte. Inhalt: Ein 170 US-Dollar teures Puppenhaus und eine mehrere Kilo schwere Packung dänischer Butterkekse.
Nach Ausschluss aller Verdächtigen blieb nur noch ihre sechsjährige Tochter übrig, die dem Bericht nach bestritt, eine Bestellung losgetreten zu haben. Aber sie gestand, mit dem Lautsprecher über Kekse und Puppenhäuser gesprochen zu haben, was dann wohl irgendwie zur Bestellung geführt haben muss. Neitzel aktivierte daraufhin den vierstelligen Bestätigungscode, der dann (auch nur bedingt kindersicher) nach jeder Sprachbestellung diktiert werden muss. Die Kekse ließ man sich schmecken, das Puppenhaus soll für wohltätige Zwecke gespendet werden.“
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„Es stellt sich auch die Frage was passiert, wenn jemand einen Anrufbeantworter hat, der live den Anruf wiedergibt und ALEXA besitzt. „Öffne mir die Tür“, „Schalte das Licht/Heizung an/aus“, „Kaufe mir XY“
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Doch Amazons Sprachassistenz-System lädt Kinder nicht nur in die Konsumwelt ein, sondern kann auch ihren Wortschatz um zentrale Begriffe der erwachsenen Onlinewelt erweitern. So machte kürzlich ein Videoclip die Runde, in dem ein kleiner Junge den smarten Lautsprecher das Kommando „ALEXA, play Digger Digger“ gab. ALEXA antwortet mit der Frage, ob es sich bei dem gewünschten Titel um eine Klingeltonsammlung mit dem blumigen Namen „Porn Detected (Porno Ringtone Hot Chick Amateur Girl Calling Sexy Fuck Cunt Shit Sex Cock Pussy Anal Dildo for Android)“ gehandelt habe. Wie ein Sprecher von Amazon gegenüber Maschable mitteilte, habe man sich um dieses pornöse Fehlverhalten ALEXAS gekümmert und nicht weiter genannte Einschränkungen eingeführt.
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Dietmar Moews meint: Angesichts solcher Beispiele klingt es überaus ermutigend, dass Mattel gerade einen „Smart Home Hub für Kinder“ mit Sprachassistenz vorgestellt hat. Mal gucken, was der so alles kann.
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Stellt sich übrigens (erneut) die Frage, ob man beim Betreten einer Wohnung jetzt besser fragen sollte, ob sowas mithört. Was man dann auch jeden fragen sollte, dessen Smartphone man sehen kann..
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Ich glaube die Gesichter wären sehr bezeichnend, wenn man nicht eines Tages ohne jegliche Sozialkontakte dastehen würde. Ich erlebe es regelmäßig bei z.B. Fragen nach dem geeigneten Messenger (WhatsApp vs. Signal).
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Was einem aber in der Regel nichts hilft, wenn man mit jemandem telefoniert und ALEXA dessen Seite mithört. Nicht nur Facebook kann Profile für non-user anlegen…
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Dietmar Moews meint deshalb: Hacker an die Front. „Kann man ALEXA hacken?“. Wenn ich doch mehr Zeit hätte, würde ich mich mit diesem Dreck gerne auseinandersetzen. Hat schon jemand ALEXAS Datenstrom untersucht? Verschlüsselt? Wenn ja, wie?
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Und dass alle IT-Fachleute diese ALEXA-Profile kommen sehen und den Missbrauch der Daten vermuten, sagt dann auch schon viel über zerstörtes Vertrauen aus, und die damit für alle verbundenen politischen Kosten. Denn wie gesagt: eine Fahrkarte in der U-Bahn mit einfachem (anonymen im Vorbeigehen mit Chip) Bezahlen überall, ist eine absolut sinnvolle und notwendige Sache – wenn die Gesellschaft schon zu blöd ist, den NULLTARIF einzuführen.
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Bis dahin rate ich:
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kaum Kartenzahlung
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Tickets am Automaten soweit möglich
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Und immer dran denken: barrierefrei. Das Leben muss noch OHNE Smartphone und Internet LEBBAR sein und bleiben. Schon jetzt aber sind gerade beim Fahrkartenkauf Menschen ohne Internet benachteiligt, weil sie manche Rabatte gar nicht bekommen.
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Ebenso: Bankgeschichten. Für alles, was nicht am Automaten oder Internet erledigt wird, verlangen Banken jetzt schon Geld. Auch wenn hier der personelle Aufwand in direktem Bezug zur Bepreisung steht, eine Diskriminierung von Menschen, die sich das Computerzeugs auf die alten Tage nicht mehr antun wollen ists allemal.
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Es gibt Querdenker In Deutschland, die glauben, man müsse sich von dem Prinzip der Datensparsamkeit verabschieden und sich der Verarbeitung großer Datenmengen für neue Produkte öffnen. Daran messe sich auch die Innovationsfähigkeit einer Gesellschaft. […] Wer sowas verbreitet, ist Konkretionen schuldig.
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Während Kanzlerin Merkels heimlicher Traum der „gläserne Bürger“ zu sein scheint.
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Man muss sich fragen, ob sie so weit denkt oder bei Dingen von denen sie keine Ahnung hat („Neuland“ hat sie ja zugegeben…) einfach ihren Lieblingslobbyisten nach dem Mund redet. Merkels Forderungen in der IT-Politik sind leider nur die Spitze der netzpolitischen Unfähigkeit unserer Politik (BND Gesetz, VDS, Breitbandausbau, ….).
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Jemand schrieb mir zu ALEXA:
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„Dank Smartphoneglotzitis und dem Wahn rund um die Uhr überall erreichbar sein zu müssen, ja nichts zu verpassen und der ganzen Welt unseren Alltag mitteilen zu müssen ist es ihnen nun auch noch gelungen nicht nur unser Einverständnis zur totalen Videoüberwachung zu bekommen, nein der Michel fordert sie sogar dazu auf und beklagt sich, dass er seine Bildzeitung nicht per NFC Handy zahlen kann:
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„Ich habe nichts zu verbergen, von mir können die ruhig alles wissen.“ Da
fällt mir nur noch eines ein:
„Eine Stunde der Idiotie…“ Joseph Goebbels nach seiner berühmten Rede
im Berliner Sportpalast.
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Also – liebe Leute beim Deutschlandfunk! – ALEXA heißt das Gespenst, man findet es bei HEISE.de.
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Und kommende Woche treffen wir uns in Afrika und probieren, wie man einen Eimer Wasser umkippt.
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Seit Monaten tritt der CSU-Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt mit unausgegorenen Gesetzesvorhaben auf, sei es die MAUT, seien es, wie in diesem Fall, die rechtlichen Bedingungen für selbstfahrende „Automobil-Drohnen“.
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Durchkreuzt werden solche Konzepte von aktuellen Unfallnachrichten, von automatisch selbstlenkenden TESLA-Autos in den USA, die wegen „Wahrnehmungs- und Steuerungsirrtümern“ schwere Verkehrskollisionen verursacht haben.
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Dazu sind in den USA inzwischen Strafprozesse anhängig, wo Verantwortungszuweisung und Zulassungsbedingungen festgestellt werden und dann zu verantwortlicher Zurechnung und Haftung geführt werden:
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Wer haftet, wenn die Technik versagt?
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Jeder sollte sich dabei vorstellen, dass der Automobil-Straßenverkehr seine speziellen Vorteile in der individuellen variantenreichen Nutzung und in den Möglichkeiten abweichenden Verhaltens hat und – innerhalb der Verkehrsregeln – haben soll. Man fährt nicht zwangsläufig auf Schienen und nicht blind wie in einer Rohrpost.
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Bei Heise.de, am Montag, 18. Juli 2016, finden sich zu diesem Problemfeld interessante Text- und Informationsbeiträge sowie die – wie immer bei Heise – geistreichen Artikel-Kommentare, die von Heise beachtlich sorgfältig redigiert werden – nie Shitstorm, nie Bullshit, keine unnötigen Wiederholungen.
Dietmar Moews meint: Ich lobe erneut Heise.de sowie auch den CCC für den geistig-kritischen IT-Revolutions-Input.
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Keine heutige Politik gelingt ohne EXPERTISE.
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Man ist viel gewohnt von jenem CSU-Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, aber das ist so ungefähr die schlechteste Regelung, die man sich vorstellen konnte. Keine belastbare Grundlage für niemanden.
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Der zentrale Satz im Gesetzentwurf, der dem „Handelsblatt“ vorliegt, findet sich dem Bericht zufolge im neuen Paragraf 1a:
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Demnach dürfen Fahrzeuge betrieben werden, „die für eine bestimmte Zeit und in bestimmten Situationen“ die Kontrolle übernehmen. Künftig soll es erlaubt sein, „dass sich der Fahrzeugführer während der Fahrzeugführung mittels automatisierter Fahrfunktion vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden darf“.
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Bedingung: Der Fahrer sitzt weiter am Lenkrad und am Bremspedal und bleibt „wahrnehmungsbereit“, damit er „nach Aufforderung durch das automatisierte System“ wieder übernehmen kann. Mit den Änderungen im Gesetz wird vom Fahrer ein „Mindestmaß an Aufmerksamkeit“ erwartet. Was das konkret bedeutet, nach wie viel Sekunden der Fahrer reagiert haben muss, sollen im Streitfall Gerichte klären, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Kommt es zum Unfall, sollen Daten aus einer Blackbox bei Klärung der Ursachen helfen.
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Früher wurde bestraft, wer schlecht auf den Verkehr und sich selbst aufgepasst hatte und Unfälle verursachte.
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Heute wird bestraft, wer schlecht die Kontrollmonitore überwacht und ständig zwischen den digitalen Signalen und seiner eigenen analogen Verkehrskontrolle Unfälle nicht verhindern kann.
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Das ist ein echter Rückschritt – und nicht Komfort und nicht erhöhte Sicherheit.
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Der Fahrer darf sich abwenden, muss aber ein Mindestmaß an Aufmerksamkeit erbringen und übernehmen können. Näheres regeln dann die Gerichte.
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Große Koalition von CDU/CSU/SPD bedeutet, dass nunmehr jede Parteigruppe Themen ihrer Minister abgenickt bekommt – ohne große Diskussion und ohne Aufklärung über die Problemstellungen und welche besseren Wege bessere Rücksicht auf Verbraucher und Wähler bedeuten würden.
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Gestern Abend, Mittwoch, den 11. Mai 2016, waren alle deutschen Nachrichten voll von einer angeblichen Regierungserfolgmeldung:
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Die Koalitionsparteien einigten sich auf die Abschaffung der Störerhaftung, nach der die privaten Betreiber von Hotspots für das Fehlverhalten von Nutzern haften müssen.
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SCREEN SHOT von BILD.de am 11.Mai 2016#
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Sie berichteten: Berlin – Die Koalition hat nach monatelangem Streit den Weg für den Ausbau offener WLAN-Netze in Deutschland frei gemacht.
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Mit dem Wegfall der sogenannten Störerhaftung sollen die Betreiber der Netze künftig nicht mehr dafür haften müssen, was Nutzer im Internet tun. Darauf verständigten sich Netz-, Wirtschafts- und Rechtspolitiker am Mittwoch in Berlin.
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Schon in der nächsten Sitzungswoche solle das Gesetz beschlossen werden und noch in diesem Jahr in Kraft treten.
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Bisher laufen WLAN-Anbieter aufgrund einer unklaren Rechtslage Gefahr, dass sie für Verstöße der Nutzer haften müssen. Dies gilt als Barriere beim Ausbau freier Internet-Hotspots in Deutschland.
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Ein drahtloser Internetzugang für Laptop, Tablet und Smartphone gilt für Cafes und Hotels längst als Wettbewerbsfaktor. Experten bescheinigen der Bundesrepublik im Vergleich zu anderen Ländern hier seit langem einen deutlichen Nachholbedarf.
So lange ich mit Internetz zu tun habe, gibt es alternativ zu den Festnetzverbindungen (angangs Post über Modem und Telefonanschlüsse) das technisch alternative FREIFUNK-INTERNETZ.
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In Dresden gab es bereits anfang der 1990er Jahre Initiatoren vom CCC (Chaos Computer Club), die unabhängig von der rückständigen TELEKOM ein Hot-Spot-Netz in Dresden aufbauten (Antennen auf hochliegenden Gebäuden), sodass von den häuslichen Schnittstellen ein zumindest lückenhafter Funkzugang in das Internetz erreichbar war.
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Diese Freifunk-Initiative wurde auch vehement von IT-kompetenten Piraten der Piratenpartei in Berlin vorangetrieben. Immer bestand Unterversorgung, weil das mehr oder weniger Telekommonopol, samt der Regulierungsberhörde, die Investitionen in den Netzausbau bremsten, weil sie Investitionen in technischen Vorsprung verhinderten, dadurch das Konkurrenz-Vorsprung wegreguliert wurde bzw. werden sollte.
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Auf diese politische Fortschrittsblockade machten die Freifunker Leistungsdruck.
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Die Bundesregierung reagierte darauf mit Kriminalisierungs-Propaganda und dem Telekommunikationsgesetz von Juni 2015.
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Danach wurden Halter der Freifunk-Hot-SPOTS verantwortlich gemacht für die gegebenfalls anonymen Freifunkbenutzer, die gegebenfalls über den Freifunkzugang Rechtswidrigkeiten begehen würden:
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Beim Auto nennt man das HALTERHAFTUNG.
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Praktiker wie die Freifunker sowie Verbraucherschützer halten die Anforderungen für schwer umsetzbar und darüber hinaus datenschutzrechtlich bedenklich. Sie kritisieren, dass die Auflagen zu hohen Folgekosten für öffentliche Stellen und Private führen.
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„Mit dem Gesetzentwurf verpasst die Bundesregierung die Gelegenheit, kleinen und mittelständischen Händlern die Möglichkeit zu geben, ihren Kunden einfach und unkompliziert WLAN anzubieten“, beklagt auch der Handelsverband Deutschland. Dies verbliebenen rechtlichen Risiken und Registrierungsvorschriften für öffentliche Funknetze bremsten Investitionen in Millionenhöhe aus.
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Die Bundesregierung will Hotspot-Anbieter vom Damoklesschwert der Störerhaftung befreien. Sie hat dazu am Mittwoch einen Referentenentwurf für ein WLAN-Gesetz aus dem Bundeswirtschaftsministerium vom Juni ohne Änderungen verabschiedet. Die heftig umstrittene Initiative muss noch den Bundestag passieren. Der Bundesrat ist nicht zustimmungspflichtig.
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WLAN-Anbieter sollen sich unter bestimmten Voraussetzungen auf das Haftungsprivileg für Provider aus dem Telemediengesetz (TMG) berufen können. Es besagt, dass sie für Rechtsverletzungen anderer nicht schadensersatzpflichtig sind und sich nicht strafbar machen. Zudem will das Bundeskabinett mit dem Gesetz klarstellen, dass Betreiber nicht auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden könnten. Sie müssen dafür aber „zumutbare Maßnahmen“ ergreifen, um insbesondere Urheberrechtsverstöße durch Dritte zu verhindern.
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Wenige Tage nach dem Machtwort der Bundeskanzlerin haben sich die Vertreter von SPD und Union im Bundestag offenbar darauf geeinigt, die Störerhaftung abzuschaffen.
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Spiegel Online berichtet am 11.Mai 2016:
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„Es sollen auch private und neben-gewerbliche Anbieter (wie Restaurant-Besitzer) das sogenannte Provider-Privileg für sich in Anspruch nehmen können. Sie müssen ihr WLAN dann auch weder mit einer Vorschaltseite noch mit einem Passwort sichern und können sie dann tatsächlich öffnen. Die dazu nötigen Änderungen des geplanten WLAN-Gesetzes sollen demnach schon in der kommenden Sitzungswoche beschlossen werden und könnten dann ab Herbst in Kraft treten.
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Nach einer Vorentscheidung des Europäischen Gerichtshofs waren sich CDU/CSU und SPD im Prinzip einig, dass die Anbieter offener Funknetze von der sogenannten Störerhaftung befreit werden sollen.
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Dietmar Moews meint: EINS: SKANDAL ist, dass in Deutschland auf 10.000 Bürger heute lediglich 2 HOT POTS existieren, von denen der Passant ins Internetz kommen kann, während in Südkorea etwa 250 oder in danderen E U-Staaten 150 je 10.000 Leuten verfügbar ist.
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ZWEI: SKANDAL ist auch überhaupt die neue Sprachschöpfung Störerhaftung. Denn es geht um die Befreiung von der HALTERHAFTUNG. Dass jemand für Straftaten haftbar ist, steht schließlich im Rechtsstaat außer Frage. Jedoch, dass Halter von HOT SPOTS für die Straftaten anderer verurteilt wwerden, ist absurd.
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Dennoch liegt das Gesetz noch nicht vor. Und es besteht nach wie vor eine Falle im derzeitigen Textentwurf, indem jede benutzte Seite ein Modifikationsdatum hat (in dem Metadaten), aber das ist schlicht der Zeitpunkt des Aufrufs.
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Netzpolitik.org und Ingo Dachwitz schrieben am 11. Maai 2016:
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„Die Freude war groß heute Morgen, als über Twitter bekannt wurde, dass sich die Große Koalition auf ein Ende der Störerhaftung geeinigt habe. Wir wunderten uns, dass es zwar eine Einigung, aber offensichtlich noch keinen konkreten Gesetzestext gab. Die Erfahrung zeigt schließlich, dass damit noch nichts in trockenen Tüchern ist und in dem konkreten Gesetzestext noch Schlupflöcher auftauchen könnten, die das eigentliche Ziel der Rechtssicherheit für Betreiber offener Netze konterkarieren.
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Die von der Regierungskoalition verabredete Änderung im Gesetzentwurf zur Reform des Telemediengesetzes sieht … vor, dass mit Streichung des bisher geplanten § 8 Abs. 4 TMG zumindest die Themen Passwort-Pflicht und Vorschaltseite vom Tisch sind…. Es soll eine komplette Gleichstellung von WLAN-Anbietern mit Access-Providern erfolgen. Betreiber von offenen Netzen würden dann ebenfalls von deren Haftungsprivilegierung profitieren. Das eigentliche Problem der Rechtsunsicherheit für Betreiber offener Hotspots durch Abmahnungen könnte jedoch trotzdem weiterhin bestehen bleiben.
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Ob es ausreicht, lediglich WLAN-Provider mit „normalen“ Providern gleichzustellen, um sicherzugehen, dass diese nicht mehr für Rechtsverstöße der Nutzer ihres Hotspots abgemahnt werden können, ist nämlich strittig. Richter Ulf Buermeyer, freier Autor bei netzpolitik.org und Gutachter bei der Bundestagsanhörung zur Reform des Telemediengesetzes, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
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In Anbetracht der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes im Fall Goldesel sind alle Access-Provider potentziell von Netzsperren oder Abmahnungen bedroht. Rechtsgrundlage hierfür ist in beiden Fällen ein Unterlassungsanspruch. Es kommt deshalb jetzt darauf an, dass die Koalition ebenfalls regelt, dass der Ausschluss der Haftung nach § 8 TMG auch Unterlassungsansprüche erfasst – so wie es der Vorschlag des Vereins Digitale Gesellschaft und der des Bundesrats vorsehen. Sonst ist mit dem Gesetz nichts gewonnen.
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Volker Tripp vom Digitale Gesellschaft e.V. – ebenfalls als Gutachter bei der Bundestagsanhörung – sieht das genauso:
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Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit, das Plädoyer des Generalanwalts nun konsequent umzusetzen. Dieser hat lediglich gefordert, gerichtliche Unterlassungsanordnungen zu ermöglichen. Dazu bedarf es nicht zwingend eines Unterlassungsanspruchs. Deshalb sollte sich die Haftungsfreistellung explizit auch auf Unterlassungsansprüche erstrecken. Der Generalanwalt hat außerdem klargestellt, dass WLAN-Betreiber keinesfalls für Abmahn- oder Gerichtskosten haften dürfen. Auch das muss nun gesetzlich festgeschrieben werden.
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Als Lösung schlägt Buermeyer vor, in die in § 8 geregelte Haftungsprivilegierung von WLAN-Anbietern auch die Freistellung von Unterlassungsansprüchen explizit mit aufzunehmen – das Problem der Abmahnungen wäre somit sicher gelöst. Zugleich könnte die Möglichkeit geschaffen werden, im Falle von Rechtsverstößen gerichtliche Sperranordnungen zu erwirken. Wenn klargestellt würde, dass die Kosten hierfür der Antragssteller zu tragen hat, wäre der Abmahnindustrie ihre Geschäftsgrundlage entzogen. Eine solche Regelung würde auch dem Votum des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gerecht werden, so Buermeyer.
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Für Jubel ist es also noch zu früh. Ärgerlich an der Debatte ist vor allem, dass der konkrete Änderungsvorschlag noch niemandem schriftlich vorliegt, gleichzeitig aber bereits Erfolge gefeiert werden. Wir müssen derweil abwarten, ob die Große Koalition tatsächlich eine bedingungslose Abschaffung der Störerhaftung beschließt oder lediglich den gröbsten Unfug aus einem Gesetz streicht, welches ansonsten die Rechtsunsicherheit für Betreiber offener Netze fortschreibt.
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… vielleicht ist es jetzt auch die Aufgabe der Zivilgesellschaft Fakten zu schaffen: Eine Vorbereitung auf den Tag X im Herbst, um dann mit einem Mal den „Schalter bei den Routern umzulegen“ (Anschaffung von Routern für öffentliche Räume etc.). Sollte die Große Koalition ihre großspurige Ankündigung dann doch einschränken, wären zumindest die politischen Kosten sehr hoch.
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Politische Aktivitäten, dass das Gesetz klar formuliert wird, muss es natürlich trotzdem geben.
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Es besteht jetzt also die Hoffnung bald allgegenwärtigen, freien, kostenlosen Netzzugang und offene Netze zu haben.
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A guide to fitness tracker solutions. Ein Führer für die digitalen Fitness-Kontroll-Problematik/Solution“
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Dietmar Moews meint: Man sieht also, wie die Fitness-Messgeräte auf Aku-Schrauber, Korkenziehen, Fahrrad oder Elektro-Quirl mit interessanten Aufzeichnungen reagieren, die die Krankenkassen in einen Gesundheits- und Rabattrausch versetzen werden.
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Das heißt ganz konkret:
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Wer fit genug ist, sollte am 10.Oktober 2015 in Berlin an der STOP TTIP teilnehmen und kann dort mit den IT-Leuten über diesen UNFIT BITS diskutieren.
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Der freie Bürger kann sich zu den wichtigen Angelegenheiten des neuen IT-Totalitarismus informieren – bei Heise.de.
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Heute, Sonntag, 14. Juni 2015 wird das Thema der vergangenen Woche, wo der Deutsche Bundestag etwas per Gesetz verboten hat, das er selbst nicht einhält, bei Heise thematisiert.
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Und mit diesem gesetzlichen Zwang, der von der Regierung verlangten Benutzung von nicht sicherer Sicherheitssoftware sowie dem Meldezwang – quasi der vollkommenen Offenbarung aller eigenen Daten an die staatliche Bürokratie, die selbst nicht dicht ist – das ist jetzt bei Heise.de nachzulesen.
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Dietmar Moews schreibt Lichtgeschwindigkeit, Juli 2014 in Köln
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Dietmar Moews meint: Bei Heise findet der Nutzer momentan ca. 300 Kommentare, zum Thema „Bundestrojaner“, die aktuell von Selberdenkern zur heutigen Sicherheits-Katastrophe durch die IT der NSA und den Folgen, gepostet worden sind – ich zitiere, was wirklich „zum KOTZEN“ ist:
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Heise exponiert: „Nur Dilettanten in der IT-Verwaltung des Bundestags? Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt kontra und verweist auf ignorante Abgeordnete. Völlige Sicherheit könne es außerdem nicht geben.
Auf der 3. Potsdamer Konferenz für nationale Cybersicherheit hat sich BSI-Präsident Michael Hange gegen Vorwürfe gewehrt, dass die Bundestags-IT unzureichend gesichert sei. Um angemessen mit der Cyberattacke auf den Bundestag umgehen zu können, sei die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsdiensten, insbesondere mit dem auf Spionage spezialisierten Verfassungsschutz notwendig. Nach Ansicht des BSI liegt damit allerdings ein klassische Fall vor, in dem Netzwerk-Betreiber und Netzwerk-Nutzer nicht verlässlich zusammenarbeiten“.
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Kommentar zu Heise: „Keine 100%-ige Cybersicherheit möglich: Auf der Pressekonferenz stellte der BSI-Chef seine Behörde als Beratungsstelle für Sicherheitsfragen vor, die nur begrenzte Möglichkeiten habe. Mehrfach erklärte Hange auf Nachfragen der Journalisten, dass es keine 100%-ige Sicherheit geben könne und Computersicherheit ein fortlaufender Prozess sei. Ein Zustand, in dem das BSI sagen könnte „dieses Netz ist absolut sicher“, könne es nicht geben, dazu habe heutige Software einfach zu viele Schwachstellen. Hange wollte weder eine Einschätzungen darüber abgeben, wie teuer der Schaden im Bundestag wird, noch wer für den Angriff verantwortlich sein könnte. Das BSI arbeitet nach seinen Angaben zusammen mit Sicherheitsspezialisten von verschiedenen Fraunhofer-Instituten am Problem.
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Kommentar auf Heise: „Den Geheimdiensten Zugriff geben, während das Parlament gegen sie ermittelt?
Für wie blöd halten die das Wahlvolk?
Was wir von den Geheimdiensten brauchen ist genau eins:
Ihre Abschaffung.
Und Politiker die mehrmals für die Einführung verfassungswidriger Gesetze stimmen, sollte per GG das passive Wahlrecht entzogen werden.“
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Kommentar auf Heise: „Biografie eines Sicherheitssoftware-Entwicklers: Ich habe einmal für so eine Sicherheitssoftware Firma gearbeitet. Dann haben die ihren Standort wegen der Steuervergünstigungen gewechselt. Da ich nun schon mit meiner Familie ein Haus und Kinder hatte konnte ich leider diesen Standortwechsel nicht mit vollziehen. Dann habe ich meinen Job, den ich sehr möchte, verloren.
Na ja. Es gab eine nette Abfindung von der ich heute noch ganz gut leben kann.
Die Umstellung, als ich mir etwas Neues aufbauen wollte, war für meine Frau einfach zuviel. So hat meine (Ex-)Frau mittlerweile einen anderen. Und die Kinder sagen auch schon Papa zu diesem und leben alle gemeinsam in unserem Haus – natürlich ohne mich. Ich hatte ja schließlich keine Zeit mehr und hatte alles da hineingesteckt.
Das Ganze entwickelte sich natürlich dann zum Flop. Weil wenn nichts mehr da ist, was man einst so sehr liebte… kennen einige sicherlich auch schon.
Was habe ich da noch zu verlieren, mit all dem Wissen das ich in mir trage? Also kiffe ich mir täglich einen und denke mir so ein paar andere Sachen aus. Kennt ja sicherlich auch jeder.
„SNIP“: Auszug einer gescheiterten Entwicklers, der seine Zeit damit totschlägt sich andere „Sachen“ auszudenken .
Frage: Was würde passieren, wenn es so einen Fall oder einen ähnlichen, zum Beispiel „Ablehnung wegen einer dummen Vorstrafe aus der Jugendzeit“, wirklich gäbe?
Ich will damit darauf anspielen, dass nicht jeder sich wie ein Snowden verhält oder verhalten würde und die Öffentlichkeit über sein Wissen und dass was in solchen „Anstalten“ geschieht, informiert.
Ob dies die Hohlköppe vom BSI auch auf ihrer Rechnung haben?
Sicherlich nicht, indem sie in ihren Mutmaßungen damit beschäftigt sind, sich und ihre Interessen, mit weiteren Sprüchen gegen alle möglichen Gegner zu verteidigen.“
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Kommentar zu Heise: „Es gibt ja wirklich keinen Grund mehr, so eine Software wie (die staatliche) ELSTER als vertrauenswürdig zu betrachten.
Genauso wie es so ziemlich das Gegenteil von vertrauenserweckend ist, wenn das BSI zusammen mit dem Hasso-Plattner-Institut (das sind die, die Kreditscoring basierend auf Facebook-Postings entwickeln wollten) eine Webseite anbietet, auf der man „prüfen kann ob die eigene Mailadresse auch gehackt wurde“.
Ach Mist. Jetzt hab ich die Tastatur vollgekotzt.“
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Dr. Dietmar Moews Dipl. Ing., verantwortlich für diese LICHTGESCHWINDIGKEIT, ruft Heise.de täglich auf, um Informationen und Kommentare zu finden, die in der LÜGENPESSE nicht zum Zug kommen.
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Mit dem E-Mail-Skandal der früheren US-Aussenministerin Hillary Clinton, die private und amtliche E-Mail-Inhalte über einen privaten E-Mail-Account laufen gelassen hat, wird unzweifelhaft klar, dass die Absicherung von Internetz-Inhalten und außerdem den Metadaten unmöglich ist – die einmal gemachten DATENSPUREN reichen der Nachforschung:
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Hillary Clinton hat bestätigt, dass Sie private und amtliche E-Mail-Kommunikation über ihren Privataccount hat laufen lassen.
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Clinton erklärte: Sie habe inzwischen alle diskreten Inhalte von ihrem privaten Account gelöscht.
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Die Untersuchungsbehörde des US-Kongresses hat angekündigt: Alle Inhalte, die über dieses E-Mail-Konto von Clinton gegangen seien, auf „Indiskretion“, „Geheimnisverrat“, „Verletzung des Dienstgeheimnisses“ zu überprüfen – auch alle von ihr inzwischen gelöschten.
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Fortwährend wird über die Internet-Sicherheit geredet.
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Jeder nutzt die heutige Lichtgeschwindigkeits-Echtzeit-Fernfuchtelei.
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Die IT-Wirtschaft freut sich und behauptet:
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Datensicherheit, Schutz vor Wirtschaftsspionage, feindliche Manipulation von vertraulichen Kommunikationsinhalten per Internetz, Cloud Computing Datensicherheit für Betriebsgeheimnisse – all das sei eine banale technische Frage:
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Man behauptet: ALLES ist sicher. STIMMT NICHT.
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ALLES kann verschlüsselt werden. STIMMT NICHT.
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JEDER kann ALLES löschen und verschwinden lassen, was er nicht auf seinem Konto liegen haben will. STIMMT NICHT.
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Denn: Alles, was man digital nennt, hat analoge Datenspuren.
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Dietmar Moews schreibt Lichtgeschwindigkeit, Juli 2014 in Köln
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Dietmar Moews meint: Wir sehen im harten politischen Alltag, wo es im US-Vorwahlkampf darum geht, eine mögliche Präsidentschaftskandidatin anzuschießen und fertig zu machen, zweifelsfrei erkennbar wird, dass es keinen Datenschutz und keine Datensicherheit durch Verschlüsselung, durch Tor-Verwirbelung oder durch Sicherheits-PINs oder Sicherheits-Software gibt.
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Wer ein Geheimnis geheim halten will, darf es nicht in eine E-Mail schreiben:
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Ein Geheimnis kennt niemand. Deine E-Mails kennt jeder, der sich darum ernsthaft kümmert. Da hilft kein Login oder Logout, kein Geheimwort, kein Löschen oder Backup auf der Rechnerfestplatte – darum „KuckucksUse“, sie sozio-kulturelle Intelligenz nutzen:
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ALLES ist technisch zugänglich!
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Die US-Untersucher haben einfach erklärt, wenn Frau Clinton die privaten E-Mail-Inhalte nicht herausgibt bzw. Alles, was sie angeblich gelöscht habe, wird wieder sichtbar gemacht und überprüft.
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Man interpretiert den Umstand, dass Frau Clinton überhaupt zu den E-Mail-Vorwürfen Stellung bezogen hat, dass dies ein eindeutiges Zeichen dafür sei, dass CLINTON sich für die Präsidentschaftskandidatur bewerben will (was bislang noch nicht ausgesprochen worden ist).
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Man muss also konkludent verstehen, dass es funktional keine eigene Absicherung von der eigenen Schnittstelle aus auf Daten, auf der Festplatte und schon gar nicht im Internetz gibt.
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Zugang zu diskreten oder verschwundenen Daten wird immer möglich sein, vorausgesetzt, dass große Rechnerkapazitäten dafür verfügbar sind, wie es die NSA und auch die großen Marktakteure Google, Facebook, Apple, Microsoft, IBM, Ebay, Amazon, Telecom, GMX usw. haben.
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Die staatsseitige Behauptung, man solle staatlich zertifizierte Sicherheits-Techniken benutzen, oder es gäbe „Cloud-Sicherheit“, ist blanker Zynismus:
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Le Corbeau et le Renard (une histoire) – man soll sich der Totalüberwachung übergeben (so, wie das Briefgeheimnis auch durch Aufdampfen und Überwachungslesen aller DDR-Briefe gebrochen worden war).
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Am Beispiel Clinton und den privaten gelöschten E-Mails sehen wir, dass der Einzelnutzer am Endgerät gar nichts schützen kann – also:
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KEINE DISKRETEN PERSÖNLICHEN INHALTE!!! in E-Mails (s.KuckucksUse)
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ALLE ECHTNAMEN vermeiden – man muss seinen Adressaten keine namentlichen Grußformeln, persönlich-geschlechtsspezifische Anreden, keine Hausadressen und keine 1 zu 1 Daten und Angaben machen (s. KuckucksUse):
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S. REICHT, zu schreiben, „S. Bleibt bei unserer Verabredung“ – dann ist schon nicht mehr ganz so einfach zu profilieren, wer, mit wem, welche Verabredung usw. – denn noch gibt es keine Halterhaftung für deinen Account oder für deine IP. Man kann nicht nur ein Auto verleihen oder stehlen – man kann auch fremde E-Mail-ACCOUNTS benutzen: R. Steht.
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Wenn nur 10 Prozent aller User im Netz Echtnamen weglassen (KuckucksUse) oder variante Kunstbenamungen gebrauchen, ist keine algorithmische Profilierung (Zuordnung zu einer konkreten Person) mehr sicher möglich.
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Laut „Telepolis“ bei „heise.de“ hat die russische Regierung bislang nicht veröffentlichtes us-amerikanisches Satelitenfoto-Material publiziert und der australischen Regierung vorgelegt.
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Dabei ist nicht gesichert, dass hier MH 17 zum Zeitpunkt der Zerstörung zu identifizieren ist.
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Doch es deckt sich hier die russische Fach-Interpretation mit meiner vor Monaten in der LICHTGESCHWINDIGKEIT dargelegten Bewertung, dass MH 17 nicht von einer BUK-Boden-Luft-Rakete geschossen wurde.
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Die russische Interpretation geht sehr weit und schließt außer einer mehrstufigen Luft-Luft-Attacke alle anderen Möglichkeiten aus.
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Da die vorgelegten Fotoaufnahmen, vom Sateliten mit Blickrichtung auf die Erde, von einem US-Sateliten stammen und angeblich aus einer us-amerikanischen Quelle den Russen übermittelt worden sein soll, und, weil im niederländischen Untersuchungsbericht der Abschuss einer Großraum-Antonov, kurze Zeit vor dem MH 17-Abschuss, unterschlagen worden ist (heimlich gestrichen), ergeben sich weitere Schlussfolgerungen. Und die Ukraine habe den Luftraum desungeachtet nicht für die Zivilluftfahrt gesperrt.
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Ich gebe hier den Text von „Telepolis“ wieder:
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„Auf dem vom russischen Pervi-Fernsehkanal am Freitag gezeigten Foto ist angeblich die Beschießung einer Passagiermaschine durch ein Kampfflugzeug zu sehen.
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Im ersten russischen Fernseh-Kanal, „Pervi“, wurde am Freitagabend ein brisantes Satelliten-Foto präsentiert. Es zeigt eine Passagiermaschine und ein MIG-29-Kampfflugzeug in nur geringer Entfernung. Wenn das Foto echt ist, wurde es wenige Sekunden vor dem Absturz der malaysischen Passagiermaschine MH 17 aufgenommen. Die Boeing 777 der Malaysia Airlines stürzte am 17. Juli dieses Jahres um 16:20 ukrainischer Ortszeit aus etwa 10.000 Meter Höhe ab. An Bord befanden sich 298 Insassen.
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Veröffentlicht wurde das Foto von dem für seine scharfe, Anti-US-Rhetorik bekannten Moderator Michail Leontjew in dessen Sendung „Odnako“. Was das von dem russischen Fernsehkanal veröffentlichte Schwarz-Weiß-Bild besonders brisant macht, ist der weiße Streifen, der sich vom linken Flügel der MIG 29 zu der Passagiermaschine zieht. Möglicherweise handelte es sich dabei um den Kondensstreifen einer Luft-Luft-Rakete.
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Der Zeitpunkt der Foto-Veröffentlichung ist für Russland günstig. Der australische Ministerpräsident Tony Abbott – Gastgeber des G-20-Gipfels – wollte Wladimir Putin wegen des Abschusses der Passagiermaschine MH17 eigentlich ausladen. Der russische Präsident trage eine Mitverantwortung für den Abschuss, hieß es von australischer Seite. Putin durfte dann aber doch kommen. Der australische Ministerpräsident kündigte dann an, er wolle sich den russischen Präsidenten „vorknöpfen“. Das hat er schon, sehr zurückgenommen, in Peking gemacht (aus dem Vorknöpfen wurde nichts). Die Veröffentlichung des Fotos wird eine Konfrontation in Australien noch weniger wahrscheinlich machen.
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In der russischen Fernsehsendung am Freitagabend trat auch der Vizepräsident des Verbandes der Ingenieure Russlands, Iwan Andrijewski, auf. Er erklärte, seinem Verband sei das Foto „am 12ten“ (November?, U.H.) per Email zugeschickt worden. Der Absender, ein gewisser George Bilt, sei „Absolvent des MIT“ und habe nach eigener Aussage zwanzig Jahre Berufserfahrung. Wie aus der Begleitmail (siehe Foto) hervorgehe, stimme der Absender mit der These der russischen Ingenieure überein, dass die MH 17 von einem Kampfflugzeug abgeschossen wurde.
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Andrijewski wies darauf hin, dass sein Verband schon im August eine Untersuchung vorgelegt hatte, nach der die malaysische Passagiermaschine von einem Kampfflugzeug abgeschossen wurde. Die von westlichen Medien und Politikern vertretene These, Separatisten in der Ostukraine hätten das Passagierflugzeug mit einer Buk-Rakete abgeschossen, sei nicht stichhaltig. Buk-Raketen würden beim Start einen Lärm entwickeln, der noch zehn Kilometer weit zu hören sei. Doch in dem dichtbesiedelten Gebiet Donezk habe niemand etwas von so einem Start mitbekommen. Außerdem hinterlassen die Raketen des Buk-Systems einen langen Kondensstreifen, der noch zehn Minuten in der Luft zu sehen ist. Auch der Raketenschweif sei von niemandem beobachtet worden.
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„Eine klassische Kampfattacke“
Der angebliche Sender des Fotos, George Bilt, hatte in seiner Begleitmail seine Version des Absturzes dargelegt (siehe Foto). Danach sei die Passagiermaschine zuerst mit der Bordkanone des Kampfflugzeuges beschossen wurde. Dann sei das Cockpit der Boeing 777 mit einer Luft-Luft-Rakete abgetrennt worden. Schließlich sei dann das rechte Triebwerk und der rechte Flügel der Passagiermaschine mit einer Rakete beschossen worden, die sich wärmeorientiert selbst ihr Ziel sucht. Es sei eine „klassische Kampfattacke“ gewesen, schrieb der Informant.
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Das Foto von den beiden Flugzeugen, so der Vize-Präsident des russischen Ingenieurverbandes, sei von einem Aufklärungssatelliten aus „geringer Höhe“ gemacht worden. Die auf dem Foto angegebenen Koordinaten deuteten darauf hin, dass es sich um einen britischen oder amerikanischen Satelliten handelte. Man habe das Foto genau geprüft und keine Hinweise für eine Fälschung gefunden.
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Hohe Aktivität ukrainischer „Buk“-Radaranlage
Auch russische Militärexperten hatten die These von einer Buk-Rakete, angeblich abgefeuert von den Separatisten in der Ost-Ukraine, immer bestritten. Am 21. Juli hatte das russische Verteidigungsministerium auf einer Pressekonferenz versucht, die Behauptung, Separatisten hätte die MH 17 abgeschossen, mit Bildern von russischen Radaraufnahmen und Satelliten zu widerlegen. Das russische Verteidigungsministerium beschuldigte stattdessen die ukrainische Seite der Täterschaft.
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Die von den russischen Militärs im Juli präsentierten Bilder sollten beweisen, dass sich eine ukrainische Buk-Stellung im Raum Donezk auf einem Feld in Beobachtungsstellung befand. Das Radarsystem der Buk kann für die Erkennung und Verfolgung eines Flugzeugs verwendet werden. Außerdem hatten die russischen Militärs anhand eigener Radarbilder nachzuweisen versucht, dass sich vor dem Absturz der Boeing ein ukrainisches Militärflugzeug vom Typ Suchoi 25 in einem Abstand von drei bis vier Kilometern von der Passagiermaschine befand.
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„Objekte mit hoher Geschwindigkeit“
Der niederländische „Untersuchungsrat für Sicherheit“, welcher von der Ukraine mit der Leitung der offiziellen Untersuchung beauftragt worden war, veröffentlichte am 9. September 2014 einen 34-seitigen vorläufigen Untersuchungsbericht. In dem Bericht wird festgestellt, dass die Schäden am vorderen Bereich der Boeing auf den Einschlag zahlreicher „Objekte mit hoher Geschwindigkeit“ von außen hindeuten. Auf die Frage, was er von der russischen Behauptung halte, ein ukrainisches Kampfflugzeug habe die MH 17 abgeschossen, meinte der niederländische Chefermittler, Staatsanwalt Fred Westerbeke, am 27. Oktober:
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Ausgehend von den vorliegenden Informationen ist der Abschuss durch eine Boden-Luft-Rakete in meinen Augen noch immer das wahrscheinlichste Szenario. Aber wir verschließen nicht die Augen vor der Möglichkeit, dass es anders gewesen sein könnte.
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Probleme beim Abtransport der Wrackteile
Die Ermittlungs- und Bergungsarbeiten im Gebiet Donezk sind durch die fortdauernden Kriegshandlungen und die Verteilung der Flugzeugtrümmer über eine Fläche von 35 Quadratkilometern äußerst schwierig. Die niederländische Ermittlergruppe, die in den letzten Tagen am Absturzort war, um Wrackteile zu bergen, weigert sich zudem, ein offizielles Protokoll der selbsternannten Donezk-Republik über die Bergung von Wrackteilen zu unterschreiben, was die Lage kompliziert.
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Der Moderator der russischen Fernsehsendung „Odnako“, Michail Leontjew, gab sich am Freitag äußerst selbstbewusst. Er fordert die westlichen Staaten auf, nun ihre Fotos „auf den Tisch zu legen“. Denn es müsse „noch mehr“ als dieses eine Foto geben. Doch bisher halten sich westliche Medien mit der Bewertung des jetzt aufgetauchten Fotos zurück.“
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Dietmar Moews meint: Wir müssen anerkennen, wie vollkommen ignorant die zivile Öffentlichkeit von allen Seiten, USA, Nederlande, Ukraine, Malaysia und Russland behandelt und desinformiert wird.
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Auch nach dem die Russen dieses Material nun herausgegeben haben gibt es keine fachlichen Stellungnahmen seitens der Untersuchungskommission oder der russischen Antipoden, Ukraine, USA und Nato.
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Ich weise die LICHTGESCHWINDIGKEIT-Benutzer auf die Telepolis-Diskussion im heise-Forum.
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Der Autor des „Telepolis“-Textes, Ulrich Heyden, annotiert:
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„Aufgrund des großen Echos im TP-Forum auf den Artikel, möchte ich hier etwas klarstellen. Zuerst:
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Der Artikel hatte nicht den Anspruch, alle im Bericht des russischen Fernsehkanals aufgestellten Behauptungen auf ihre Stichhaltigkeit und das Foto auf seine Echtheit zu überprüfen.
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Das wäre Aufgabe einer Untersuchung, die eine längere Zeit in Anspruch nimmt und von einem Autor allein nicht zu leisten ist.
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Es ging mir zunächst nur darum zu berichten, dass der erste russische staatliche Fernsehkanal – also kein bedeutungsloser Regional- oder Spartensender – etwas berichtet hat, was die Diskussion über die MH 17 beeinflussen wird. Im Übrigen bleibt der Sender bei seiner These und hat sie nicht eingeschränkt, wie ein Forumsteilnehmer schrieb.
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Viele Forumsteilnehmer versuchen nun, das veröffentlichte Satellitenfoto in Zweifel zu ziehen.
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Die vorgebrachten Überlegungen und Argumente sind sicher hilfreich, um zu klären, was am 17. Juli am Himmel über dem Donezk-Gebiet wirklich passierte.
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Doch die Forumsteilnehmer, die meinen, nun sei ja alles klar, Russland habe sich mit seiner Vermutung, die MH 17 sei von einem ukrainischen Flugzeug abgeschossen worden, vollständig blamiert und unglaubwürdig gemacht, machen es sich zu einfach.
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Denn auch sie argumentieren im Ungefähren und können keine Schlüsselbeweise vorlegen, wie es wahrscheinlich nur die westlichen Staaten mit ihrem Datenmaterial könnten.“
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