CDU-Kader haben Karbidlampe von Göbel 1848 in Springe erfunden

Oktober 30, 2021

Lichtgeschwindigkeit 10332

am Samstag, 30. Oktober 2021

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Die Heimatzeitung von Springe am Deister, Region Hannover, Neue Deister Zeitung, berichtete kürzlich, dass der Ortsbürgermeister Karl-Heinz Friedrich darauf bestehe, die erlogenen Textschilder an den Denkmälern vom erlogenen Heimat-Erfinder Heinrich Göbel, davon ablenken sollen, dass dieses Entnazifizierten-LOKAL-IDOL GOEBEL, nicht ins Stadtarchiv und nicht zum Denken anregen möge, mit der Wertsetzung „TROTZ“ in die Zukunft führen soll.

Diese Heimatzeitung NDZ brachte nunmehr, dass der bisherige Ortsbürgermeister FRIEDRICH aus der CDU ausgetreten sei, weil ihm die CDU, die ihn mal als bis dahin Parteilosen für das lokale offiziale Ehrenamt politisch durchgesetzt hatte, überhaupt nicht mehr gefiel. Hauptsächlich die CDU-Leistungen im Großen und etwa zu 30 Prozent die lokalen Ideen und teils frustrierenden Ortsentwicklungen, haben seinen CDU-Austritt bewirkt.

Diese Heimatzeitung NDZ brachte kürzlich bereits den CDU-Austritt des Ortsbeirates Ulrich Kalinowski – weitgehend mit ähnlichen Sichtweisen, nämlich CDU-Regierungsleistungen, die er wirklich unerfreulich findet und – so sieht man das – deshalb auch die epochale Niederlage bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 selbst erzeugt worden sei; schon das unglückliche Gerangel um die Führungspersonen und die erkorenen Kandidaten.

So fehlt jetzt noch, dass die beiden CDU-Heimatpolitiker bekanntgeben, dass nicht der US-AMERIKANER HEINRICH GÖBEL alias HENRY GOEBEL SR. die Glühlampe erfunden hatte, sondern der US-AMERIKANER THOMAS ALVA EDISON das entscheidende technische Wunderwerk der stromsparenden hochohmigen Vakuum-Glühfaden-Birne herausbrachte und im Jahr 1879 mit mehreren Patenten schrittweise begann in ein alltagstaugliches, bezahlbares Industrieprodukt, die Glühbirne (nebst weiterer elektr. Infrastruktur), herstellen und patentieren lassen konnte.

So fehlt jetzt noch, dass die beiden CDU Heimatpolitiker bekanntgeben, sie selbst hätten die erste CARBID-LAMPE erfunden und damit der WELT DAS LICHT geschenkt hätten.

Auch dies wäre aber Hochstapelei und rechtswidrig, denn auch mit der Carbidlampe hatten andere Entwickler längst brauchbares Licht herausgebracht, nämlich so:

1892 erfand Thomas Willson eine Methode zur wirtschaftlichen Produktion von Calciumcarbid, aus dem wiederum Ethin (Trivialname: Acetylen) gewonnen werden konnte. Danach wurde die Beleuchtung mit Karbidlampen in Gebäuden ab 1894 und bei Fahrrädern und anderen Fahrzeugen ab 1896 eingeführt.

Die erste Gruben-Karbidlampe wurde am 18. Oktober 1899 von Frederic E. Baldwin in New York zum Patent angemeldet. Dieses wurde am 28. August 1900 veröffentlicht.

Der Körper der Lampe besteht aus zwei übereinander angeordneten Behältern. Im unteren Behälter der Lampe befindet sich Calciumcarbid, auf das aus dem oberen Behälter Wasser tropft.

Calciumcarbid reagiert mit Wasser zu Ethin und Calciumhydroxid.

Das generierte Gas Ethin verlässt den unteren Behälter durch eine kurze Rohrleitung, die in einem Brenner endet, der vor einem Hohlspiegel aus Metall fixiert ist. Das entweichende Gas wird am Brenner entzündet. Die grelle Flamme wird vom Spiegel fokussiert und zur Beleuchtung genutzt. Die Düse bestand früher aus Metall oder Speckstein, später aus Keramik.

Als Rückstand verbleibt im unteren Behälter überwiegend Canciumhydroxid (gelöschter Kalk). Wird die Flamme durch Luftzug gestört oder brennt sie durch irregulär hohen Druck zu groß oder ist die Düse verunreinigt, kann viel Ruß entstehen.

In der Höhlenforschung waren früher fast nur Karbidlampen im Einsatz. Auch als elektrische Leuchten zur Verfügung standen, blieb die Karbidlampe wegen ihrer größeren Lichtausbeute und der niedrigeren Betriebskosten sowie wegen des geringeren Gesamtgewichts und ihrer Robustheit noch weit verbreitet. Erst in den letzten Jahren wurde sie zunehmend durch LED-Lampen verdrängt.

Moderne Karbidlampen unterscheiden sich von den althergebrachten in der Bauform: Die Lampe ist in der modernen Version in die Einzelkomponenten Entwickler und Brenner aufgeteilt, welche mittels eines Schlauches miteinander verbunden sind. Meistens wird der Entwickler am Gurt befestigt, während man den Brenner auf dem Helm montiert, wodurch der Höhlenforscher die Hände zum Arbeiten und Fortbewegen frei hat. Die meisten Karbidentwickler verfügen über eine Belüftungsöffnung, um einen Druckausgleich herzustellen. Beim Schlufen kann es durch die horizontale Lage zu Wasserverlust kommen. Um diesem entgegenzuwirken, lassen sich einige Modelle mittels einer Schraube verschließen und als Innendrucksystem betreiben. Allerdings lassen sich solche Entwickler schlechter regulieren.

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Peace Train

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Dietmar Moews meint: Ich möchte nur auf meine Quellenforschung 2021, zur betrügerischen NDZ-Goebel-Affäre, die in den 1890er Jahren, bis 1893, kurzzeitig Aufsehen in der ELEKTRIFIZIERUNGS-INDUSTRIE UND IN DER Fachpresse ausgelöst hatte, und welche aktive kriminelle Rolle der Henry Göbel und seine Söhne und die Heimatzeitung von J C ERHARDT dabei gespielt hatten, die für sich ziemlich viel Geld dadurch erschwindeln konnten.

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https://wordpress.com/post/lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/55341

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in der Zeitschrift Neue Sinnlichkeit 79 ist das >GUTACHTEN zur QUELLENKRITIK GOEBEL 2021<

>Neue Sinnlichkeit 79 Blätter für Verbesserung der Erinnerungskultur in Lügenlampenhausen – Lichtgeschwindigkeit 10227 vom Mittwoch, 16. Juni 2021< veröffentlicht worden.

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Bitte lesen sie den Volltext unter

https://wordpress.com/post/lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/55341

oder hier:

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Pressemitteilung zum >Gutachten zur Quellenkritik „Heinrich Göbel“<

 PRESSEMITTEILUNG

1. März 2021

KÖLN. Das asz alphons-silbermann-zentrum Köln hat ein neues GUTACHTEN zur Quellenkritik Goebel 2021 veröffentlicht. Im Zuge neuer Möglichkeiten der internetzgestützten Feldarbeit im Modul „Erinnern und Vergessen einer deutschen Kleinstadt“ hat der Soziologe Dietmar Moews zum Idol Heinrich Goebel, angeblich Glühlampenerfinder vor Edison, folgenden Forschungsstand unter drei umstrittenen, klärungsbedürftigen Aspekten begutachtet (Göbel und Goebel – beide Schreibweisen sind seit 1818 gebräuchlich):

– Der Deutschamerikaner Henry Goebel (1818-1893) war nicht Glühlampen-Erfinder oder -Entwickler vor Edisons Leistung im Jahr 1879.

– Goebel war nicht als Produzent an der Elektrifizierungsepoche beteiligt, sondern lediglich als Konsument seiner Zeit.

– Goebel wurde seit 1929 in seinem deutschen Herkunftsort als Idol geachtet. Das Gutachten stellt fest, dass Goebel infolge seiner freiwilligen Beteiligung als Zeuge während zahlreicher Edison-Patent- und Lizenz-Prozesse zwischen 1885 und 1893 gerichtsnotorisch als Krimineller eigenverantwortlich einwirkte.

Damit darf Heinrich Göbel nicht, wie bislang, amtlich als Pionier der Glühlampe bezeichnet werden. Goebel fällt aufgrund der empirischen sozialen Befunde als „Vorbild für die Schulkinder“ aus.

Folge dieses Befundes zur Quellenkritik Goebel 2021 ist nunmehr die rechtsstaatliche Pflicht auf der amtlich zuständigen lokalen Verwaltungsebene, auch unter Kontrolle durch Verwaltungs- und Sachaufsicht der Region, unwahre Narrative zu Heinrich Göbel zukünftig zu unterlassen. Denkmäler und amtliche Texte zu Goebel dürfen nicht länger unwahre oder irreführende Aussagen zeigen. Das asz-Gutachten macht weitreichende Publikationen zu Göbel, wie Johannes B. Kerner im ZDF „Die größten Erfinder“, viele Brockhaus-Jahrgänge seit 1926 und die Präsentationen im Deutschen Museum München hinfällig. Zivile Meinungsfreiheit und Lauterkeit bleiben dadurch unangetastet. asz

Pressekontakt und V.i.S.d.P.:

Dr. phil. Dipl.-Ing. Dietmar Moews, Mainzer Straße 28, 50678 Köln, E-Mail: dietmarmoews@gmx.de

Copyright: Köln, 1. März 2021 Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing.

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Gutachten zur Quellenkritik „Heinrich Göbel“

Seit Jahren mit Göbel beschäftigt, führte ich eine empirisch-soziologische Studie durch, das aktuelle „Erinnern und Vergessen“ als kollektives Gut zu interpretieren. Hierzu war eine belastbare Quellenlage zum Thema Göbel und Lampen zu erkunden und einer Kritik zur vorhandenen Quellenkritik zu unterziehen. Neu dabei sind heutige IT-Mittel zur weltweiten Archivsuche. Die angewendete Methode ist eine Systematische Inhaltsanalyse (Content Analysis), anhand von Texteauswertung, schriftlichen Anfragen, Interviews mit standardisierten Fragebögen und Tiefeninterviews mit ausgewählten Gewährspersonen.

Das Gutachten wird zum „Springer-Goebel 2020“ (1. März 2021) herausgegeben und schließt eine gutachterliche Kritik zu den zwei publizierten unwissenschaftlichen Essays – „Irren ist menschlich“ zur „Göbel-Legende Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe“, zu Klampen 2007 und „Die Glühlampe – eine deutsche Erfindung? Über die Heinrich-Göbel-Denkmäler in Springe“, in Hannoversche Geschichtsblätter 2020 – von Hans-Christian Rohde aus. Die Essays sind unwissenschaftlich, betreiben die weitere Legenden-Verirrung, übergehen den Forschungsstand 2007, unterschlagen die empirischen lokalen Idolisierungskräfte bis 2007 bzw. 2020. Zudem fehlt eine Universitätspublikation (gem. Promotionsordnung).

Vorauszuschicken ist, dass mein folgendes Gutachten nicht Heinrich Göbel direkt betrifft, auch nicht die Geschichte des elektrischen Lichts, auch nicht dem sozio-kulturellen und sozio-politischen Kommunikationsgeschehen der Idolisierung, sondern im ganz engen Sinn auf das zielt, was heute, also gegenwärtig, als Stand der Wissenschaft anzusehen ist und widerspruchsfrei, unwidersprochen kritisch zu Quellen für „Göbel als Erfinder, Entwickler, Publizist oder Nachbauer von elektrischen Glühlampen“ bekannt ist und für wahr gehalten wird. Der Rang der hierfür aussagekräftigen Quellen liegt in der Beweiskraft der Zuordnung zur Göbelfrage und den Göbelindikatoren für die noch oder als ungeklärt hingestellte kuranten Fragen: 1. Ob Goebel die erste brauchbare elektrische Glühlampe 1854 erfand, d. h. bereits 25 Jahre vor Edison? Ergänzt mit der auch vom ZDF 2005 verbreiteten Idee: „Goebel erkämpfte sich in Amerika vor Gericht die Ersterfinder-Zuerkennung und Goebels Familie erhielt daraufhin von Edison hohe Abfindungszahlungen“. 2. Ob Goebel mit Glühlampenarbeit als Pionier in der Elektrifizierung beteiligt war? 3. Ob Goebel eine anerkannt tüchtige Person war oder ein Krimineller mit mobartigem Sozialverhalten und keinesfalls als ein Springer Lokal-Idol taugt? Das Gutachten gilt der vorhandenen wissenschaftlich festgestellten Quellenkritik sowie solchen Pseudoquellen, deren Ursprünge bislang ohne zureichende Quellenkritik irreführende Angaben oder Deutungen zum zeitweiligen Lampenmechaniker Göbel, aus dem vorletztem Jahrhundert, anzeigen.

 Als Unterlage für dieses Gutachten sichtete ich das Feld und wertete die folgenden Themenkreise zu

Quellen und der dazugehörenden Quellenkritik-Lage aus:

1. Quellenkritik zur Geschichte der Technik des elektrischen Lichts

2. Neue Publikationen und Quellenkritik zu vorhandenen, öffentlich zugänglichen Göbel-Dokumenten und Bezeugungen (Museen, Internet, Archive, asz Dresden / heute Köln, Universitätsbibliotheken, Massenmedien aller Art, Zeitungspublikationen u. ä)

3. Quellenkritik zu Dokumenten zum Gang der Patentstreitigkeiten, zu den Richtersprüchen und strafrechtliche Perspektive

Dem Untersuchungsgegenstand geschuldet bin ich, immer die wissenschaftliche Haltbarkeit betreffend, zum folgenden gutachterlichen Ergebnis gekommen:

Der gesamte Befund wurde zunächst als vielseitige Quellenrecherche nach Quellen und etwaig vorhandener Quellenkritik oder zusammenfassender Deutung und öffentlicher Göbel-Exposition abgesucht und aufgearbeitet. Dabei kommt der wissenschaftlichen Objektivität zugute, dass Meinungen und Wissen von zahlreichen Fachleuten eingeholt werden konnten.

Kern der heutigen quellenkritischen Lage im Jahre 2021 findet sich in deponierten Originalurkunden und in kopierten, beglaubigten und unbeglaubigten Echtzeit-Textdokumenten und Abschriften, teils mit falschen oder unsicheren Übersetzungen (Goebel beeidete deutsche Texte; die Gerichte hatten die Texte in U. S. -English). Es wurde im Jahr 2005 vom asz alphons silbermann zentrum Dresden, von Dr. Dietmar Moews eine Quellenkritik „ZDF-Gutachten“ vorgelegt sowie vom selben Autor, ebenfalls vom asz, im Jahr 2006, die „Münchenkritik 2006“ publiziert. Diese Gutachten haben zur Revision der Göbel-Darstellung im Deutschen Museum München geführt (s. Anl. Deutsches Museum, 2006, Dr. Dittmann). Weiter gibt es keine gültige deutschsprachige Buchpublikation mit Quellenkritik.

Als quellenkritisches Urteilskriterium für die gutachterlich herangezogene Quellenauswahl wurden folgende Fragen in Geltung genommen: Wie weit wurden die Textdokumente an ihre Ursprünge zurückverfolgt? Wie werden sie aus heutiger Sicht verifiziert? Und wie sind sie qualitativ an gültigen Primärquellen, z. B. Originalurkunden, verankert? Wie weit sind diese Ursprünge heute nachvollziehbar und in ihrer zeitlichen und materiellen Qualität auf Konkludenz oder Widerspruch hinsichtlich der Göbelfrage sicher? Der erfasste Sachstand unterliegt in der Begutachtung wie auch in der Quellenkritik selbst, methodisch der semantischen Text-Sekundär-Inhaltsanalyse. Außerdem wurden Deutungsperspektiven in dem Grundsatz von systematischer Denkweise und Ideologiekritik bewertet.

Das wissenschaftliche Grundverlangen zur Gültigkeit qualitativen inhaltsanalytischen Vorgehens einer genügenden Repräsentativität der Begutachtung der Quellenkritik zu Heinrich Göbel und damit zum Fall Göbel wird erreicht, in dem die wichtigsten Quellen berücksichtigt wurden. Insofern das Gutachten als Vollanalyse Geltung beansprucht.

Daraus ergibt sich heute folgende Lage der Quellenkritik zu den spezifischen Goebelvorstellungen:

In allen drei quellenkritischen Perspektiven –

1. Geschichte des elektrischen Lichts;

2. vorhandene Göbel-Dokumente;

3. Patentstreitigkeiten und Richtersprüche – liegen heute sowohl quellenkritisch gültige, nachvollziehbare und quellenkritisch ebenfalls materiell begründet nichtgültige und schließlich historisch unverankerte Göbelbilder vor. Es bietet sich dem nüchternen Blick auf das vorhandene Material:

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Zu 1. Quellenkritik zur Geschichte des elektrischen Lichts;

Betrachtet man die weltbekannte öffentliche Technikgeschichte, in Enzyklopädien, Fachbüchern und Museen (z. B. Deutsches Technikmuseum in Berlin, Siemens-Forum München, Europäisches Patentamt München oder Deutsches Museum München u. a.), erscheint zunächst die Entwicklungs- und Entdeckungsgeschichte der Elektrizität und des elektrischen Lichts, alsdann zahlreiche Einzelentwicklungen, dann Stufe für Stufe experimentelle elektrische Lampen sowie die Patentgeschichte als Teil der Wirtschaft. Dabei spielen – immer im Zuge der Internationalisierung – die Stromquellen, Batterien und seit 1866 der Dynamo (Siemens/Hochhausen) eine ebenso mitwirkende Rolle wie die Produktion und Distribution von technischen Produkten sowie der Austausch von Wissen an den Hochschulen und Forschungsinstituten, dazu das Patentrecht und der Wettkampf um Patente. Die Quellenkritik zur Geschichte des elektrischen Lichts bezieht grundsätzlich weltweit sämtliche Publikationen zur Technikgeschichte ein. Begutachtet indes wird lediglich die vorrangige „Göbelfrage“: Wann hatte Göbel eine wirkliche Lampe? Es gilt die historische Faktizität und deren wissenschaftlicher, insofern gutachterlicher, auch juridischer – das heißt äußerer Beweis. Ausgegangen von der harten Auseinandersetzung zwischen dem Patentinhaber Edison und allen anderen, die sich seinem U. S.-Patent nicht unterwerfen wollten, folgte auf die Klagebeantragung im Jahr 1885 erst im Jahr 1892 im Streit Edison vs. United States Electric Company das zugunsten Edison gesprochene Urteil von New York. Es stellt die hervorragende den Patentanspruch rechtfertigende Qualität auch zur Göbelfrage so heraus:

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Kohleglüher, Platindrähte, geblasene Glaskörper, Torricelli-Vakuum, waren alt und längst vor Goebel (vor dem nicht erwiesenen Jahr 1854) gut bekannt. Die Qualität des Edisonpatents lag im Wesentlichen in der praktischen Konstruktion und Fertigungspraxis einer haltbaren Glühlampe. Insbesondere, dass mittels einer Werkzeuglade die endgültige gebogene Form und Maßgenauigkeit des Bambus-Kohleglühfadens bereits vor der Verkohlung fixiert wird sowie eine besondere Teerkittbefestigung von Glühelement und Stromdrähten sowie ein extrem hohes Vakuum (air-washing) eine besondere Dauerhaftigkeit des Systems bedingt. Die strukturelle praktische Komposition der Edisonlampe war die Patentleistung, nicht das allgemeine physikalische Wissen um die Teile (Richter Wallace/New York: 1892; s. unten: zu 3.). Richterlich verfügt wird damit eine Art Generalanspruch mit Denkverbot für andere. Der technikgeschichtliche Befund ist auf Grundlage der Gerichtsdokumente (National printed Records) quellenkritisch einwandfrei (s. a. Fachzeitschrift Electrical World/Kopie in asz-archiv: EW Vol XXII., No. 3, July 15. 1893, S. 35 u.S.45-49f). Dort heißt es zu recht (S. 35): „Dieser Prozess wird als eine der am sorgfältigsten vorbereiteten und am dichtesten argumentierten Voruntersuchungen in die Geschichte der Patentkämpfe eingehen. Beide Seiten sagen, dass kaum je ein abschließendes Gerichtsverfahren so achtsam vorbereitet worden sei.“ (a.a.O.) Diese elektrogeschichtliche Pro-und-Kontra-Argumentation der damaligen Kontrahenten der Jahre 1892 und 1893 wird mit einem abrundenden Blick, ob danach noch zusätzliche oder bessere oder neue, z. B. heutige Erkenntnisse vorliegen, ergänzt.

Damit liefert die quellenkritsche Lage eine im Wesentlichen zweifelsfreie Entwicklungsgeschichte der Glühlampen, mit aus heutiger Sicht einwandfreier Gültigkeit: Mit dem Engländer DeMoleyn, 1841 und den Amerikanern Starr/King, 1845, werden elektrische Vakuum-Glaslampen mit Widerstand-Glühelementen unterschiedlicher Art international vorgeführt, publiziert und auch patentiert. Andere, weniger bekannte Lampenbauer, erscheinen auf dieser technischen Spur. Es sind, Staite Lamp, 1848, mit Iridium-Glühelement, 1848; Shepard Lamp, 1850; Roberts Lamp, 1852; alle vor dem angeblichen Goebeljahr 1854. Edisons erste Kohlefaden-Lampe mit speziellem Haltbarkeits-Vacuum und seine Paper Horseshoe Lamp erschienen 1879. Es folgte Edison/United States Patent Office Patent-Numero 223,898 vom 12. Oktober 1879. Es besagt „exklusives Recht zur Herstellung von Glühlampen beinhaltet das Gepräge eines hochwiderständigen Kohlefadens, eingeschlossen in einem Ganzglasbehälter in dem ein hohes Vakuum erreicht wird; In dieser Folge erscheint „Henry Goebel one-half to John W. Kulenkamp / United States Patent Office Patent-Numero 266.358, am 24. Oktober 1882, als Vortäuschung einer Lampenerfindung: Drahtverbindung und Drahtabflachung für Incandescent Lamp“; sowie Sawyer-Man Lamp im Grundsatzstreit mit Edison 1885, wo ebenfalls Goebel nur Unbeachtlichkeit zuerkannt wird (bald kam Westinghouses Wechselstrom-Technik, während Edisons Patent im Oktober 1894 auslief). Goebel steht als Nachbauer im Jahre 1882, mit einer quasi redundanten Leistung und seinen Lügen, die Randnotiz als krimineller Meineidler in der Technikgeschichte zu, der zuletzt im Gerichtsstreit wegen Betruges und Bestechlichkeit („fraud, bribery“) allseitig durch die Streitparteien ausgeschlossen wurde (nicht jedoch wurde Goebel Teil der wirklichen Entwicklungsgeschichte der Glühlampen). Im Überblick wird eine vollkommene Dokumenten-Lage hinsichtlich der Erfindungspublikationen und Patente sowie deren Diskussion in den Patentprozessen im Einzelnen festgestellt.

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Zu 2. Neue Publikationen und Quellenkritik zu vorhandenen Göbel-Dokumenten;

Neben den biographischen Belegen für Göbels Leben – Geburt im Jahr 1818 in Deutschland, Auswanderung 1848 mit dem Schiff in die Vereinigten Staaten, dort in New York bis zum Tode im Jahre 1893, bis 1886 im Einmannbetrieb erwerbsmäßig tätig als Mieter eines Juwelier- bzw. Optikerladens mit kleiner Werkstatt, Reparaturmechaniker und ambulanter Schausteller -, ist hinreichend aus Originalarchivalien bekannt, was die Frage auf Quellen für Goebels tatsächliche Lampenbeziehungen betrifft. Die Technikgeschichte belegt, die Glühlampen-Entwicklungsgeschichte währte bereits seit über hundert Jahren und wuchs in kleinen Schritten.

Über Henry Goebel, wie Heinrich Göbel sich als U. S. Amerikaner ab 1849 nannte, liegen der Technikgeschichtsforschung wie der Göbelforschung hierzu wenige – genau drei Primärquellen vor. Die sind in Kopien verbreitet. Deren Inhalt kann quellenkritisch, d. h. inhaltlich-semantisch, materiell und zeitlich, sicher zugeordnet werden, ist homogen und ist diesbezüglich keinerlei ernsthaften Zweifeln unterworfen. Diese Primärquellen zur Göbelfrage sind:

– ein schriftlich vorliegender Dienstleistungsvertrag (Beschäftigungsverhältnis);

– eine öffentliche bzw. in zwei Zeitungen veröffentlichte Lampenausstellung;

– ein vom U.S. Patent Office ordentlich zuerkanntes Lampenpatent:

– 1881: Dienstleistungsvertrag mit American Electric Light Company New York

Es ist dem Gutachter keine früher datierte sonstige einschlägige Primärquelle bekannt geworden, die damals als gesichert galt und heute noch gesichert ist oder die zusätzlich aufgetaucht wäre, bis auf diesen Dienstleistungsvertrag zum Glühlampenbau, der zwischen Henry Goebel und der American Electric Light Company New York am 5. September 1881 geschlossen wurde. Dieser Vertrag liegt in Abschriften und in Kopien sowie in mehreren Übersetzungen, vom US-Englischen ins Deutsche, vor, wurde auch in den Gerichtsverhandlungen des Jahres 1893, berücksichtigt und konstatiert, und ruft keine quellenkritischen Zweifel hervor. Es liegt darüberhinaus, keine Quellenkritik zu später aufgefundenen Dokumenten, später nachgeschobenen Beweisstücken oder später veröffentlichten, rückdatierten Argumenten vor, die die Annahme eines früheren Zeitpunkts als das Jahr 1881 rechtfertigen können (s. unten zu 3. und Anhang zu 2), außer bereits im „Gutachten zur Quellenkritik 2006“ von Dietmar Moews, vom asz damals publiziert, vor.

– 1882: Goebels Ausstellung

Goebel betrat das öffentliche Feld des elektrischen Lichts mit einer kleinen Ausstellung von Glühlampen in seinem letzten Laden in der 468 Grand Street. Darüber berichteten die Zeitungen The New York Times am 30. April 1882 und The New York World am 1. Mai 1882 (Reprint im EE v. 1. Feb. 1893, S. 121). Es ist Goebels erster Lampenauftritt. Die Lampen der Ausstellung stammten von American Electr. Light. Diese Sekundärquelle ist in zahlreichen Archiven als Kopien abgelegt, allgemein zugänglich und unstrittig. Die Ausstellung selbst wird im Fall Edison et al. vs. Beacon, Feb. 1893 erwähnt, also bestätigt.

– 1882: Goebels Lampenpatent

Mit dem Goebel-Lampen-Patent No. 266.358 vom United States Patent Office liegt die entscheidende Primärquelle vor. Es war am 23. Januar 1882 beantragt und am 24. Oktober 1882 erteilt worden. In der Patentschrift und der technischen System/Konstruktionszeichnung findet der Fachmann, dass vom Patentantragsteller Goebel selbst die Nachrangigkeit auf Edison sachlich-technisch dokumentiert ist. Diese Goebel zur Hälfte mit Kulenkamp zuerkannte Patentleistung besteht in einer Drahtapplikation, die im übrigen an einer typischen Edison-Lampentechnik dargestellt wird. Dieses Patent No. 266.358 hatte dann in den späteren Gerichtsverhandlungen ein entscheidendes Gewicht.

Zu 2. Daraus folgere ich, dass die frühesten vorhandenen Primärquellen zur Goebelfrage, die Goebel in Verbindung mit Glühlampen nachweisen, bereits zur Echtzeit bekannt waren – das ist ab 5. September 1881 – und gerichtlich verhandelt und beurteilt worden sind, als da wären: 1. Der Dienstleistungsvertrag zwischen Henry Goebel und der American Electric Light Comp. zum Systemlampenbau vom 5. September 1881; 2. Die Ausstellung mit solchen Systemlampen am 1. Mai 1882 in Goebels Laden-Hinterzimmer in der Grand Street 468, berichtet u. a. in The New York World vom 1. Mai 1882 und 3. Das Goebel-Kulenkamp-Lampen-Patent vom 24. Oktober 1882, U. S. Patent Office No. 268,358.

Zu 3. Quellenkritik und Dokumente zum Gang der Patentstreitigkeiten, zu den Richtersprüchen und strafrechtliche Perspektive

Dieses dritte Feld zur Goebelfrage hat dokumentierte Richtersprüche, Argumentationen der Kontrahenten, Kläger und Beklagten sowie Zeugeneinlassungen und prozessstrategische Tatsachen zu beachten.

Was sich als Vernunftwahrheit bereits selbst disqualifiziert, weil Goebel erst nach – unter Anderen – Starr/King im Jahr 1845, angeblich 1854, kam – nimmt nun in diesem Gutachten den größten Raum ein. Denn nach wie vor werden jene Gerichtsprozesse und Urteile von 1893 im Blick der verirrten Prioritätsfrage „Edison vs. Goebel“ als Schlüsselbeweis gesehen, ohne dass dafür je belastbare Quellen vorhanden waren und nicht vorhanden sind. Doch die entscheidenden Tatsachenwahrheiten liegen nicht in der zeitlichen Priorität (Vernunftwahrheit: Goebel nach Starr 1845), sondern sie liegt in der technischen Qualität und Überlegenheit des Edison-Systems (Goebel 1882 schlechter als Edison 1879).

Kurz: Das Gutachten kommt nach Prüfung der Quellen und der Quellenkritik zu den Gerichtsverfahren, die in umfangreichen Reportagen und Aufzeichnungen gesichert sind, zu dem folgenden Schluss: Die Goebelfrage und die sogenannte Goebel Defense wurden in keinem der Richtersprüche bestätigt oder zugunsten Goebels entschieden. Es ist aus diesen Prozessen keine anderslautende Erkenntnis zu ziehen, als Quellen und Quellenkritik zu 1) und zu 2) es zeigen.

Es liegen insgesamt 7 Eidesstattliche Erklärungen, angeblich von Henry Goebel Sr. aus dem Frühjahr 1893 zur Göbelfrage in der Goebel-Defense vor. Die Quellenanalyse kann deren Inhalte nicht anerkennen. Es fehlen Hand-Unterschriften dazu bei zwei Eidesstattliche Erklärungen und Bezahl-Quittungen, weitere widersprüchliche Zeugnisse des Sohnes Henry Goebel jr. als quasi Kronzeuge und weitere Goebel-Söhne, Charles, William, George, liegen vor. Außerdem gehen von 12 engen Familienmitgliedern Henry Goebels zunächst für Boston/1893 etwa 30, dann für St. Louis und Oconto/Milwaukee insgesamt über 100 Eidesstattliche Erklärungen aus, die Goebel unterstützen wollen, aber in ihrer Laienhaftigkeit oder Ungenauigkeit nicht helfen, sondern auf dieser Seite eher den Verdacht einer vielleicht harmlosen Machenschaft erzeugen. Während auf der Seite der Anwälte und Firmen zivilrechtliche und strafrechtliche Tatbestände dazu helfen sollen, das Patentgeschäft zu manipulieren, Zeugenkäufe mit Ausblick auf Aktienkurse und Aktienkäufe. Dies sei deshalb ohne Weiteres angefügt, weil die sogenannte „Goebel Defense“ nicht zur Klärung der Göbelfrage aufgebracht und seitens der Verteidigung nicht dahingehend geführt und verhandelt worden ist. Hauptverhandlungen wurden nach dem Berufungsentscheid zu Electrical Manufacturing Company vs. Edison Oconto 1894 gar nicht mehr durchgeführt.

Es wird hier der Knappheit halber für nützlich angesehen, dem Gutachten einen zweiteiligen Anhang – zu 2.) und zu 3.) zu geben. Zusammenhänge der Patentstreitigkeiten werden im Anhang soweit entfaltet, dass die oft zitierten, aber nicht beglaubigten quellenkritisch fragwürdigen Abschriften von Eidesstattlichen Erklärungen zugeordnet werden können, ohne dass damit mehr als eine vorläufige Quellenkritik geboten wird.

Schließlich ist die Lage der Quellenkritik im Jahr 2021 aus folgendem Grund nur als vorläufig zu einem Gesamtgutachten zusammenzufassen. Das Untersuchungsfeld zur Göbelfrage ist ideologisch von zwei gegensätzlichen Ideologien geprägt. Einerseits, hinsichtlich der Technikgeschichte, der Glühlampenentwicklung und des wissenschaftlichen Umgangs, war bis heute eine überwiegend unambitionierte, dem naturwissenschaftlichen Positivismus hinneigende Grundposition maßgeblich. Einer solchen fühlt sich der Verfasser ideologisch verbunden. Danach gilt, dass man weiß, was man weiß – die Grenze zum Nichtwissen oder nur Meinen ist von den vorhandenen Befunden bestimmt. Aus dieser Position wurden bisher mutmaßliche Annahmen nicht weiter erforscht als es in den gründlichen Prozessen der Edisonzeit geschah (z. B. Goebels Narrativ eines Professor Münchhausen, der vor 1848 in Hannover aktuelles Lampenwissen gehabt hätte) und quellenkritisch als sicher angesehen werden kann. Andererseits herrscht teils – lediglich im deutschen Sprachraum – die Ideologie der für ein bestimmtes Selbstbild geeigneten Mutmaßlichkeit. Danach stehen nicht wissenschaftliche Klärung, nicht Aufklärung und kollektive Vernunft vor, sondern die offen gehandhabte Wertsetzung einer gewünschten Ideologisierung: Man sucht den Lichterfinder Heinrich Göbel wie einen existentiellen Bestandteil des Selbstwertgefühls und des Selbstbildes gegen die geschichtliche Seinsbindung und die Quellenlage zu verteidigen.

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Die Quellenlage ist insgesamt quellenkritisch einwandfrei und genügt. Sie besteht aus eindeutigen (zu 1 und zu 2) Primär- und Sekundärqualitäten. Insbesondere als konkrete Primärquellen sind amtliche und zur Echtzeit publizierte Dokumente zur Göbelfrage und zur Person Heinrich Goebels sicher. In den aufwendigen Gerichtsverfahren in den USA (zwischen 1879 und 1894) – für die gesamte zur Göbelfrage relevante Glühlampen-Entwicklungszeit, die mit dem Jahr 1841 beginnt und bis zum Edisonjahr 1880 reicht – wurde dieses Feld analysiert und dokumentiert, ist archiviert und zugänglich. Hervorzuheben ist, es waren damals und sind heute keine persönlichen Gegenstände oder Erfindungs-Stücke von Göbel vorhanden oder nur genannt, die die Goebel Defense stützen, sondern Gegenteile, wie die technisch unmögliche Parfümflasche oder die für das Bambus-Glühelement zu kleinräumigen Glastuben. Dokumentiert sind sämtliche Richtersprüche in gedruckter, teils buchgebundener Form im U. S. National- und Gerichtsarchiv. Ferner wurden die Prozessverläufe in den Fachzeitschriften umfangreich berichtet, sodass die Kontroversen in den Verhandlungen und Argumentationen ebenfalls nach Hinzuziehung aller anderen Deutungskriterien wie Konkludenz und greifbare Fakten, als quellenkritisch sicher und noch heute verifizierbar zu gelten haben. Sofern die Göbelfrage darin berührt wurde oder im engen Sinn der Goebel Defense verhandelt worden ist, werden diese Befunde und Sekundärquellen im Anhang des Gutachtens dargestellt.

Zusammenfassung des Gutachtens vom 1. März 2021:

Damit komme ich zu dem gutachterlichen Schluss, dass die quellenkritische Behandlung der vorhandenen bekannten Quellen im Jahre 2021 zur Göbelfrage eindeutig ist. Das heißt, die Quellen zu Göbel als subalterner Handwerker im Feld der elektrischen Glühlampen beginnen zeitlich am 5. September des Jahres 1881. Materiell, zu Göbels eigenen handwerklichen Anteilen lagen zu diesem Zeitpunkt keine Glühlampen als verifizierte Beweiswerkstücke vor. Sondern lediglich solche Lampen wurden im Jahr 1893 nachgereicht, die aber seit 1882 nicht vorgelegt werden konnten, jedenfalls gerichtsnotorisch nicht vorgelegt worden sind. Im September 1881 wurde Goebel Mitarbeiter einer von Edison-Fachleuten erst 1881 als feindliche Ausgründung aufgestellte, rivalisierende Lampenfirma. Hier erlangte Goebel erstes Lampenwissen. Im Mai 1882 zeigte Göbel eine Lampenausstellung über die zwei Zeitungen Notiz brachten. Im Oktober 1882 erwarb Goebel (one-half to Kulenkamp) ein zur Täuschung von Investoren angemeldetes Lampen-Patent unter dem Edison Patent.  Besonders die Reihe der Nachbaulampen aus dem Jahr 1893, die unter Mitwirkung Goebels bei Beacon in Boston zur Vorlage bei Gericht erstellt wurden, zeigt, dass kein Stück dabei war, das der später eingereichten, für die Göbelfrage interessantesten Lampe No. 4. bautechnisch entsprach. Die im Jahr 1893 den Gerichten vorgelegenen, damals nicht verifizierten Goebel-Glühlampen werden heute im Henry-Ford-Museum in Michigan/USA aufbewahrt. Eine Altersuntersuchung solcher Lampen könnte schwerlich den Zeitpunkt ihres Zusammenbaus beweisen, da die Einzelteile ihren altersmäßigen Ursprung viel früher haben können (wann wuchs eine Holzfaser? wann wurde sie verkohlt? wann wurde sie eingebaut? wie alt waren die Glasrohlinge, bevor daraus Tubenlampen abgelängt worden sind? usw). Die Göbelfrage: wann hat sie wer gebaut? – hängt davon nicht ab.

Alle anderslautenden Göbelvorstellungen, wie sie in deutschen Büchern und in Göbels Geburtsstadt Springe tradiert werden, sind eine andauernde gewünschte Idolbildung, eine geteilte Kollektiv-Vorstellung, die ohne konkrete Beweise und Bezeugungen auskommt, aber gerichtlich im Jahr 1893 widerlegt worden sind. Eine historische Verankerung des in Deutschland geborenen US-Amerikaners Henry Goebel (1818-1893) lässt sich bei allen auf dem Meinungsmarkt vorhanden Vorstellungen immer wieder nur auf die Probe der Quellenkritik der jeweiligen Quelle beziehen. Alle zur Idolisierung verwendeten angeblich „neuen Göbelquellen“, die diese Lage ignorieren, wie zuletzt HC Rohde mit der Formulierung Göbel hatte mit seinem Patent erst drei Jahre nach 1879 einen unbedeutenden Beitrag zur Weiterentwicklung geleistet, in seinem Essay „Die Glühlampe – eine deutsche Erfindung? Über die Heinrich-Göbel-Denkmäler in Springe“ in Hannoversche Geschichtsblätter 2020, verzichten damit auf Geltung.

Springe, 1. März 2021, Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing. Köln

Anhänge zum Gutachten der Quellenkritik zu 2.) und zu 3.)

Anhang zum Gutachten der Quellenkritik zu 2.)

In diesem Punkt geht die Göbelfrage über die Goebel Defense, von der kleinen Angeberei und Schaustellerei Henry Goebels folkloristisch in Hochstapelei und in Betrug über – aber im juristischen Sinn, im Jahr 1893 war es zielgerichtet Betrug – Henry Goebel Seniors durch Meineide (Affidavits). Demnach war Henry Goebel Sr. schon im Jahr 1882, im Alter von 64 Jahren und volltestierfähiger Betrüger aus Sicht des Jahres 1894. Es betrifft die Zusammenhänge der Lampenbaufirma American Electric Light Company, New York, und deren Gründer einerseits. Andererseits betrifft es den erst seit dem Dienstleistungsvertrag Goebels belegten Umgang Goebels mit dem Lampenmetier überhaupt. Alle Bemühungen des Gutachters, aus der Sicht des Jahres 2021, wie schon 2005 und 2006, ernstzunehmende Quellen oder Indikationen für die Beschäftigung Goebels mit Lampen, Licht und Batterien – vor 1881 – zu finden, erbrachten keine Ergebnisse. Weder aus der Sicht von 1848, noch in Deutschland, noch 1854 oder 1859 – diese Jahreszahlen wurden anfang 1893 vom Elektro-Lobbyisten Pope auf den Markt geworfen (mit einer Abbildung des Lampen-Exp. No. 3, das erst 1892 hergestellt worden war und in keiner Weise die technische Höhe des Edison-Patents hatte) -, noch aus der Zeit der American Electric Light Company und auch nicht aus den gründlichen und quellenkritisch tragfähigen Verhandlungen in den Patentprozessen, von 1885 bis 1894. Schließlich werden falscheidliche Versicherungen als Zeuge und Betrug klar, wenn man die Entstehung des Goebelschen Lampenpatents überprüft, insbesondere angesichts des dokumentierten Zerwürfnisses zwischen den beiden one-half-Patenteignern Henry Goebel und seinem Patentpartner John W. Kulenkamp sowie von Goebels Tätlichkeit gegenüber dem Patentanwalt Paul Goepel in dessen Anwalts-Geschäftsräumen im Jahr 1882.

Nach Ermessen des Gutachters zeigt allein eine semantisch-inhaltliche Sekundäranalyse der vorliegenden persönlichen Gerichtsbezeugungen in den Auseinandersetzungen zwischen Goebel mit seinem Familienfreund, Freimaurer-Bruder und (deutscher Einwanderer wie Goebel) dann auch Geschäftspartner John William Kulenkamp, seit den 1850er Jahren bis 1893, die brutalen Vorstellungs- und Handlungsweisen Göbels als US-Amerikaner in Eastside-South Manhattan N. Y. N. Y., dass eine Idolisierung für Springer Schulkinder nicht den mindesten Lauterkeits-Vorstellungen im heutigen „FAKE- und TRUMP-Zeitalter“ gerecht werden kann.

Ende des Jahres 1880 verlassen 3 wichtige Mitarbeiter Edisons, William McMahon, George Crosby, Edwin M. Fox, die Edison Laboratories, um eine eigene, mit Edison rivalisierende Lampenfirma zu gründen: American Electric Light Company New York wird am 1. März 1881 gegründet (asz-archiv: Electrical Engineer, New York, vom 8.2.1893 Vol. XV. No.249, S.148ff; EW, New York,vom 22. Juli 1893 Vol. XXII. S. 68-80: Oconto-Fall). Sie fragten Goebel in seinem „Juwelierladen“, ob er je Glühlampen hergestellt habe. Goebel verneinte, aber er könne Kohlen wie Edison machen. Goebel kannte sich mit Edisons Erfindungen aus und lobte Edison als großen Erfinder. Alle Leute waren über das elektrische Licht aufgeregt und alle wussten, dass Edison die Erfindung gemacht hatte. Hätte jemand bessere Ideen für Glühlampen gehabt, ihm hätte unbegrenzt Kapital zur Verfügung gestanden, diese als Konkurrent Edisons zu entwickeln und rauszubringen. Die American et al. beabsichtigte das. Goebel und sein Sohn Adolph hatten offenbar Motive und alle Gründe, für Bezahlung große Versprechungen zu machen, ließen sich bezahlen und hätten Alles dafür gegeben, solche Lampen zu machen, wenn sie in dem Metier überhaupt je schon etwas gemacht hätten. Goebel schloss obigen Dienstleistungs-Vertrag am 5. September 1881, für die American et al. im Lampenbau tätig zu sein, dabei sich an die technischen Vorgaben der American et al. zu halten. Die American baute Lampen, die das Edisonpatent verletzten. Man hatte das technische Wissen bei der „Ausgründung“ mitgenommen: Goebel war subalterner Lampenteile-Hersteller nach Edison (a.a.O.). Und Goebel erzählte, er hätte noch gute geheime Ideen für die Lampen. Es wurde im Fall Edison vs. Beacon, von Boston im Februar 1893 verhandelt und in der Urteilsbegründung von Richter Colt festgestellt: „Hätten Interessenten, wie die American Electric Light Company, eine Lampe, wie No. 4 von Goebel vorgelegt bekommen und das dazugehöriges Wissen, das Edisons Patente antizipiert, wäre das ein Vermögen für Goebel wert gewesen. Doch Goebel hatte nichts und konnte nichts.

Gleichzeitig Goebelsohn Henry Jr. in den Edison-Laboratories vorstellig wurde, um Edison das Edison-Patent(mit)wissen seines Vaters (den Geschäftspartner Goebel Srs. Dreyer hintergehend) zum Kauf anzubieten. Er forderte 20.000.- Dollar (Goebels Hausmiete betrug jährlich 700.- Dollar, zum Vergleich). Edisons Büro, Mr. Eaton, verlangte Beweise für das angebotene Wissen und praktische Muster. Goebel Jr. hatte aber nichts aufzuweisen. Die viel später erst, 1893, vorgelegte Lampe No.4., die, wenn sie schon vorhanden gewesen wäre und funktioniert hätte, und alt gewesen wäre, für das Edison Patent hätte relevant sein können, war erst 1883 von Glasbläser Heger angefertigt worden. Goebel hatte nichts – Eatons Büro lehnte ab. (asz-archiv: EW vom 25.2.1893, Vol. XXI. No. 8, S.141ff u. a.a.O)

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Noch haarsträubender war Goebels „Patenthandel“ mit Dreyer im Jahr 1882. Dreyer – ein Investor bei Aktien- und Innovationsgeschäften, Verbindungsmann zu Edison und zu Arnoux-Hochhausen – versuchte ebenfalls auf eigene Rechnung eine Lampenfirma aufzuziehen. Dreyer handelte mit Goebel eine Option zur Lieferung von allen seinen am 30. April 1882 von Goebel angeblichen (erlogenen) Erfindungen und seinem Glühlampenwissen aus. Goebel erhielt dafür 500,- Dollar Vorschuss und erhebliche Gewinnbeteiligungen, falls Dreyer mit Goebellampen ins Geschäft käme. Goebel konnte nichts zeigen. Konnte auch keine alte Lampe nachbauen. Dreyer zahlte noch einmal weitere 425.- Dollar zur Verlängerung seiner Option (s. Bezahlquittungen). Der Ärger war besonders groß, als Dreyer herausbekam, dass Goebel auch mit Edison verhandelte bzw. sein Sohn Henry jr. Goebel dadurch den Dreyer/Goebel-Vertrag zu hintergehen versucht hatte. Die heute vorhandenen handschriftlichen Quittungen zeigen auch Henry Goebel Jr. als Geldempfänger,1893 . Henry Sr. behauptete 1893 in einem Affidavit, sein Sohn Henry Jr. habe ohne sein Einverständnis Geld von Dreyer genommen, das Goebel Sr. nie erhalten habe.

Der Betrug an Dreyer wurde offiziell, indem Goebel im Jahr 1882 mehrfach versuchte ein Lampenpatent anzumelden. Goebel beteiligte den Nichtfachmann John W. Kulenkamp, der Investoren mit dem Patent anwerben sollte. Darin sollte vorgetäuscht werden, dass Goebel Patenqualitäten zu verkaufen habe, dazu Glühlampen, die vor Edison hergestellt worden seien, womit also eine von Edisons Patenten freie Lampenherstellung möglich sein sollte. Goebel und seine Söhne versprachen, selbst als Lampenbauer mitwirken zu wollen.

Da Kulenkamp diese erhoffte Geldakquise nicht gelang – so wie sie Goebel selbst und seinen Söhnen bei Dreyer und Arnoux-Hochhausen gelungen war (durch Dreyers Vermittlung), außer bei Edison Laboratories – zerstritten sich Goebel und Kulenkamp im Jahr 1882, nachdem Goebel Sr. Kulenkamp mit Dreyer hinterging. Aus diesem Zusammenhang traten im Jahre 1893 Kulenkamp, als Vertrauter Edisons, und Goebel auf der Seite der Patentverletzer, in den Edison-Patentprozessen gegensätzlich in Erscheinung. Daher ist diese Hintergrundgeschichte Teil der Gerichtsverhandlungen geworden und sehr präzise dokumentiert.

Anhang zum Gutachten der Quellenkritik zu 3.)

Die aus dem Aktenarchiv der damals die Beklagtenseite vertretenden Anwälte Witter&Kenyon stammenden Abschriften der Sammlung ausgewählter Eidesstattlicher Erklärungen (Affidavits) zu den Patentstreitigkeiten und Richtersprüchen von 1893 sind die oft zitierten, aber nicht beglaubigten quellenkritisch fragwürdigen Abschriften, die seit 1953 in Springe offiziell in zwei Mappen, Aufschrift „Heinrich-Göbel-Prozeß“, existieren. Diese Quellen allerdings der jüdische Berufsverbots-Lehrer in Springe, dann Stadtchronikschreiber ab 1939, Dr. Heinz Brasch (gest. 1944), schon in seinen Chronik-Darstellungen zu kennen schien. Hierzu werden im folgenden, als Anhang des Gutachtens zur Heinrich Goebel Quellenkritik, Zusammenhänge für den Leser entfaltet, die einem zuordnenden Verständnis dienen sollen.

Solche Anwaltstexte wurden von den Anwälten Witter&Kenyon, der patentverletzenden von Edison beklagten Beacon et al., Boston, und der Columbia Electric Lamp Company, St. Louis, in New York, teils in deutscher Sprache, teils in englischer Sprache aufgenommen (Goebel war angeblich des Englischen nicht zureichend befähigt) und von den Zeugen beschworen, teils handunterzeichnet. Die Textsammlung in Springe ist eine unvollständige Auswahl – wer die jemals, wo und aus welcher Textsammlung ausgewählt hat, ist bis heute ungeklärt – sie ist nicht vollständig, wie das alphabetische Verzeichnis zeigt. Beispielsweise fehlt die erste, nichtunterzeichnete wichtige Aussage Goebels vom 21. Januar 1893 sowie die erste von dem Glasbläser Heger und diverse andere. Insbesondere aber enthält diese GOEBEL-Quellen-Sammlung in zwei Mappen der Witter&Kenyon-Affidavits, in Springe, vielleicht seit 1939, im Jahr 1953 dem Springer Schullehrer Dr. Gresky zu Übersetzungsarbeiten mit seinen Englischschülern vorgelegen haben, nur eine lückenhafte Auswahl. Darunter sind keine Eidesstattlichen Erklärungen des abschließenden Falles Edison vs. Electrical Manufacturing Company Oconto, und selbst das Kreuzverhör mit 800 Fragen und Antworten des Goebelsohns William Goebel, das in Californien, stattfand, wie es von den Witter&Kenyon-Verteidigern zur Verteidigung freiwillig vorgebracht worden war, fehlt in den Springer Mappen. William Goebel konnte eindeutig den Kreuzverhör-Fragen der Klägerseiten nicht standhalten. Alle Goebelkinder wie Vater Henry Goebel, gaben ihre Zeugnisse freiwillig als Selbstbezeugungen ab. Henry Sr. – als Zeuge gegenüber den notariell tätigen Verteidigungsanwälten Witter&Kenyon – in New York gab seine angeblichen Aussagen teils in deutscher, aber auch in englischer Sprache ab bzw. er beeidete und unterzeichnete sie teilweise. Der ebenfalls vereidigte Übersetzer, deutscher Muttersprache, mit perfekten US-Englischkenntnissen, war bei Goebels Aussagen anwesend. So ist es auf den Dokumenten beglaubigt. Goebel konnte selbst US-Englisch verstehen. Die nachweislichen Widersprüche und Falschübersetzungen von Goebels Aussagen in diesen Texten – die durchweg in der Goebel Defense versucht wurden, genutzt zu werden – und in US-Englisch in die Klageerwiderungen eingeführt worden sind, sind deshalb kein Übersetzerverrat, sondern von Goebel zu verantworten, sofern man nicht Goebels Testierfähigkeit in Abrede stellen will. Diese Texte sind von interessierter Seite hergestellt worden (Witter&Kenyon/-Anwälte der Patentverletzer, New York) und sie sind von interessierter Seite abgeschrieben und ausgewählt worden (entweder von Witter&Kenyon, wo die Verteidigungs-Originaldokumente archiviert sind oder wer diese Dokumente nach Deutschland geholt hatte – später in Springe – von Dr. Brasch, 1939 oder Dr. Degenhardt, Stadtdirektor von Springe nach 1948, der die Göbelidolisierung betrieb). Beglaubigt sind diese Abschriften nicht. Insofern es wiederum bereits US-Amerikanische Texte von auf Deutsch abgegebenen Originalbezeugungen sind, liegt hierin quellenkritisch eine weitere Einschränkung der Verlässlichkeit ihres Inhalts. HC Rohde hat in seinen Essays (2007 u. 2020) in Unkenntnis, unter Verzicht auf einen Forschungsstand 2007, diese Kreuzverhöre-Dokumente von einer USA-Reise nicht mitgebracht. Sie sind jedenfalls in der Zeitschrift THE ELECTRICAL WORLD Seite 69 ff, vom 22. July 1893, seit 1893 im Archiv der Technischen Hochschule – heute Leibniz Universität Hannover, in der Außenstelle Rethen – öffentlich zugänglich.

– am 21. Januar 1893 gibt Henry Goebel die erste Eidesstattliche Erklärung.

Er erklärt, seine Lampenkenntnisse aus Deutschland mitgebracht zu haben, wo er in Springer von einem Professor Münchhausen – bereits vor 1848, seiner Auswanderung nach New York – über Incandescenten, Bogenlampe und Vakuum-Glühlampe, gelernt habe. Ferner gab er an, nichts über Edisons Arbeit gewusst zu haben. Während sein jüngster Sohn William Goebel in einer umfangreichen Eidesstattlichen Erklärung und im Kreuzverhör, im Juli 1893 in Kalifornien, für Milwaukee sagt: Der Vater nahm bestimmte Papiere zu sich, die über Edisons Patente handelten. William Goebel und eine Schwiegertochter sagen, die behauptete Vakuumpumpe zur Entlüftung der Glaskolben sei erst mit der American Electric Light, Ende 1881, in der Werkstatt gesehen worden. Henry Goebel selbst erwähnt die Parfümflaschen, die sich nicht für die Glasverarbeitung eigneten und beschreibt die Herstellung seiner angeblichen Glühlampe, wie sie hinsichtlich der Evakuierung mit der Torricelli-Quecksilbermethode nicht gewesen sein kann. Abgesehen davon, seine Glaskörper räumlich zu klein waren, um – hinsichtlich des notwendigen Widerstands – einen Bambus-Kohleglühfaden in ausreichender Länge anbringen zu können, funktionierten die 1893 vorgelegten Nachbau-Lampen alle nicht. Goebel beschreibt eine Vorerwärmung des Kohlefadens, um Quecksilber-Anhaftungen bei der Torricelli-Quecksilber-Auslauf-Anwendung beseitigen zu können, doch ist die Vorerhitzung bei Edison das „air-washing“ zur Beseitigung okkludenten Sauerstoffes von Kohlefaden und Platin.

– am 7. März 1893 sagt und beeidet Heinrich Goebel schriftlich: „…Ich habe ihm gegenüber (Goebel spricht von einem geschäftlichen Verbindungsmann zu Edison Comp. und zu der Elektrofirma Arnoux&Hochhausen, denen Goebel seine Dienste angeboten hatte; A.d.V.) niemals beansprucht, dass ich irgendwelche Erfindungen hätte, die patentiert wären oder welche patentiert werden könnten oder auf welche ich Patente beantragt hätte, außer der Erfindung zu der Pumpe und der Verbesserung der Verbindung von Kohlefaden und Drähten, und ich gab ihm auch keinerlei abweichenden Eindruck hierzu.“ Dreyer hatte von Henry Goebel im Jahr 1882 die Edisonpatente gekauft, die der gar nicht besaß, einmal 500 und einmal 425 Dollar bezahlt, aber keine einzige echte Lampe erhalten oder nur gesehen – nur solche der American Electric Light Comp.

Goebels Ausrede war: Er könne die Lampe nicht finden.“ – konnte offenbar keine sonstige alleine herstellen. (aus der Colt/Boston-Entscheidung vom 18. Februar 1893)

– am 6. Mai 1893 schwört der Sohn Henry Goebel Jr. in einer Eidesstattlichen Erklärung für Witter&Kenyon für State of New York, dass er den Glasbläser-Zeugen der Anklage, Arbeitskollege von Henry Goebel Sr., Hetschel, wegen Trunkenheit aus der Werkstatt geworfen habe; dass er die Lampe No. 4 bereits vor 1872 selbst im Haushalt benutzt habe; dass er, Henry Jr. selbst, damals die Lampe auf- und abgehängt habe, damit seine Schwester Sophie Goebel elektrisches Licht zum Nähmaschinenähen hatte.

– am 1. Juli 1893 legen die Edisonanwälte dem Richter Seaman in Milwaukee ihrerseits eine Eidesstattliche Erklärung von dem Hauptzeugen der Beklagtenseite Witter&Kenyon, ebendiesem Henry Goebel Jr. vor, der bezeugt, dass er selbst im Oktober 1892 die dem Gericht als angeblich alte Goebellampen No. 1, 2 und 3 vorliegenden Exemplare angefertigt habe; dass die Lampe No. 4 vom Glasbläser Heger im Jahr 1883 hergestellt worden sei; und dass das angeblich alte Werkzeug No. 6 im Jahr 1883 vom Werkzeugmacher Korwan gebaut worden sei. Dazu liegen entsprechende Eidesstattliche Erklärungen von den Zeugen Heger und Korwan vor, während der Witter&Kenyon-Verteidigungsanwalt Allan Kenyon schwört, Henry Goebels Jr. sei im Oktober 1892 bei Witter&Kenyon angestellt worden, um dessen Unglaubhaftigkeit als „Doppelagent“ – jetzt für Edison – aufzudecken.

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Ein weiterer Hauptzeuge der Witter&Kenyon-Verteidigung, Professor Van der Weyde beeidet, dass Witter&Kenyon seine Aussagen genau umgedreht hätten, er habe niemals Goebels Zeitangaben oder Lampenbau bestätigt und nicht bezeugt. Die angeblich von Goebel hergestellten Lampen, die zahlreiche persönliche Freunde beeidet hatten, gesehen zu haben, mögen Magnesium-Glüher, Geissler-Röhren oder Bogenglühlampen anderer Lampenbauer gewesen sein. Mit solchen fremden Lampen hatte Goebel – nach Aussagen des Sohnes William Goebel – viel experimentiert. Diese Zeugen können solche Lampen nicht unterscheiden und nichts dazu sagen, wer welche gebaut hat (asz alphons silbermann zentrum institut für europäische Massenkommunikations- und Bildungsforschung-archiv: THE ELECTRICAL WORLD vom 15. Juli 1893, Vol. XXII. No. 3, S.45-S.50; EW vom 22.Juli 1893 Vol. XXII. No 4, S.60ff))

Ferner liegt das Textmaterial nur im Us-Englisch der Original-Fachzeitschriften vor; es ist damit eine kurze Auswertung und Zusammenfassung des Gutachters hilfreich, die gutachterliche Gewichtung zu 3.) verstehen zu können: Dass die ganze Göbelfrage in den Prozessen nur indirekt und viel zu spät von Dritten aufgebracht worden ist, indes Goebel persönlich lediglich Texte an Eides statt (Affidavits) unterschrieb, deren bei Gericht eingeführte Übersetzungen bereits fehlerhaft waren und ansonsten, anhand zahlreicher inhaltlicher Widersprüche, über Göbels Geisteszustand in seinem letzten Lebensjahr wenig gesagt werden kann. Denn er war vor kein Gericht persönlich als Zeuge gegen Edison gestellt, gesehen und verhört worden.

 Die Edison-Elektrifizierungszeit war voll der Patentverletzungen, der Anträge auf Einstweilige Verfügungen und Patentstreitereien. Es war üblich, dass – ob patentiert oder nicht, „ab igne ignem“ – Wissen und Neuentwicklungen „geklaut“ wurden. In jenen Jahren wurden eigens Rechtsanwaltskanzleien gegründet, die sich auf Patent-Gerichtsbarkeit spezialisierten, wie die hier in beinahe allen Verfahren beteiligte Anwaltsassoziation Witter&Kenyon, New York, die noch bis zum Jahr 2016 als Kenyon&Kenyon eine der größten Patentrecht-Fachberatungsfirmen der USA war. Deren Archiv kann bei der Nachfolge-Firma „HUNTON Andrews Kurth“ angefragt werden. Edisons Patent für die Glühlampe wurde erstmalig im Jahr 1879 beantragt und vom United States Patent Office am 27. Jan. 1880 verliehen. Es folgten darauf zahlreiche weitere Anmeldungen Edisons, die als weitere Entwicklungen und Verbesserungsschritte patentiert worden sind. Edison meinte, damit alle anderen Konkurrenten unter seinem Patent halten und in Lizenz nehmen zu können. Besonders der Lampenbauer Sawyer, in New York, der zusammen mit dem Juristen Man mit eigenen Vakuum-Glühlampen entwicklungstechnisch, praktisch, nur nicht patentrechtlich mit Edison auf Augenhöhe war, unterwarf sich nicht dem patentierten Vorrecht Edisons. Andere Firmen schlossen sich an, bauten Lampen und vermarkteten sie unlizensiert. Edisons Patente, die durch langwierige und aufwendige Forschung und Entwicklung erarbeitet worden waren, brachten ihm insgesamt bis zum Auslaufen des Patents, Ende 1894, weder Lizensgelder noch Marktvorteile, sondern erhebliche Streitkosten.

Richter Wallace Entscheidung im Oktober 1892, New York Berufungsgericht

– Im Jahr 1885 klagte Edison gegen die United States Electric Lighting Company New York vor dem United States Bezirksgericht für den südlichen Distrikt von New York auf die Gültigkeit des technischen Umfangs seines patentierten Lampensystems. Der Richterspruch erging erst am 23. Juli 1891 für Edison, nun als General Electric Company &Edison Laboratories fusioniert, und erneut nach der Berufung der United et al. vor dem Bezirks-Berufungsgericht für den Zweiten Bezirk New York, per Entscheidung im Oktober 1892. Das Berufungsgericht beschied die Bestätigung der Edison-Patentansprüche für die Edison-Glühlampen-Patente vom 27. Januar 1880 und vom 23. Juli 1881 sowie die Verfügung auf Unterlassung und Kostenpflicht für die Beklagte. Die Prozessakte umfasst über 6.000 Seiten Aufzeichnungen (asz-archiv: EW, Vol. XXI. No.8. vom 25. Februar 1893, S.133).

Im Folgenden beantragte die General Electric/Edison Einstweilige Verfügungen auf Unterlassung des unlizensierten Lampenbaus gegen weitere Patentverletzer. Die Gerichte entsprachen dem Klagebegehren, so gegen Sawyer-Man Electric Company, 19. Dezember 1892; Westinghouse-Electric Company in Pennsylvania; Perkins Electric Lamp Company und Mather Electric Company in Connecticut. Es waren zu diesem Zeitpunkt 13 Jahre verstrichen, ohne dass Edison seinen inzwischen kostspieligen Patentschutz praktisch in Marktvorteile hätte umsetzen können. Patentrecht ist Wirtschaftsrecht und zielt auf Zeitgewinn für ökonomische Ergebnisse. Die General Electric als Patenthalter der Edison-Glühlampen klagte auf Marktmacht und Lizenzierungen, nicht vorrangig auf den Autorenruhm des Erfinders Thomas Alva Edison. Hingegen die patentverletzenden Firmen bestritten die Patentverletzung gar nicht, sondern versuchten ebenfalls ihrerseits auf Verzögerung zu verteidigen. Mit den folgenden Anträgen auf Einstweilige Verfügung durch Edison et al. nahm die Verteidigung der Patentverletzer, Witter&Kenyon, – mit Blick auf das zeitliche Auslaufen der Edison Patente im Jahr 1894 – eine neue Verteidigungsstrategie auf: die „Goebel Defense“. Auf diese Goebel-Defense-Verfahren ist irrtümlich bzw. irreführend die Göbel-Idolisierung in Deutschland bezogen, wenn man die Goebelberühmung rückblickend historisch verankern will – aber nicht kann. Sie werden deshalb besonders beachtet:

Richter Lebaron B. Colt bestätigt Edison am 18. Februar 1893

– Antrag Januar 1893 auf Einstweilige Verfügung der Edison et al. vs. Beacon Vacuum Pump and Electrical Company in Boston, Massachusetts, beim United States Bezirksgericht des Distrikts von Massachusetts in Boston, auf Unterlassungsverfügung der Patentverletzung. Die Entscheidung bestätigt den Antragsteller Edison am 18. Februar 1893 durch Richter Lebaron B. Colt. (Nebeneffekt: Goebel Defense wird geprüft und abgelehnt)

Begründung: Die Entscheidung hat einzig festzustellen, ob die reklamierte Patentverletzung gegeben ist. Nur wenn die Patentverletzung strittig oder zweifelhaft ist, ist die Einstweilige Verfügung abzulehnen und an eine Hauptverhandlung abzugeben. Der Definition des zuletzt vom Bezirks-Berufungsgericht für den Zweiten Bezirk New York, per Entscheidung im Oktober 1892 als Auslegung des Patentschutzes und zur Abgrenzung von Patentverletzungen in Bestätigung der Edison-Patentansprüche, wird entsprochen. Ferner sah Richter Colt die Beklagte Beacon im Anschluss der Entscheidungen gegen Sawyer-Man Electric Company, 19. Dezember 1892; Westinghouse-Electric Company in Pennsylvania; Perkins Electric Lamp Company und Mather Electric Company in Connecticut beschiedenen Patentverletzungen, welche ebenfalls die Patentverletzung selbst gar nicht bestritten hatten. Die angebliche, behauptete Priorität Goebels wurde anhand der nicht funktionstüchtigen, in ihrem Herstellungszeitpunkt ungewissen sogenannten Goebel-Lampen nicht bestätigt, insbesondere weil diese Lampen in ihrer Komposition eindeutig nicht diejenigen edinsonschen Qualitäten erreichen, die in allen vorherigen Verfahren gerichtlich hinlänglich erörtert worden sind.

Richter Moses Hallett lehnt den Antrag Edisons am 21. April 1893 ab.

– Antrag im Januar 1893 auf Einstweilige Verfügung der Edison et al. vs Columbia Incandescent Lamp Company St. Louis, beim United States Bezirksgericht des Östlichen Distrikts von Missouri. Die Entscheidung lehnt den Antrag Edisons ab. Am 21. April 1893 veröffentlicht Richter Moses Hallett in St. Louis seine von New York und Boston abweichende Entscheidung und folgende Begründung: Aufgrund von der Verteidigung zusätzlich vorgelegten Eidesstattlichen Erklärungen neuer Zeugen bestehen für das Gericht eine veränderte Beweislage gegenüber Boston und verstärkte Zweifel an den Argumenten der Antragssteller. Es genügen für Richter Hallett Zweifel am Antragsanspruch (ohne dass damit eine Entscheidung in der strittigen Sache getroffen werde, die einer Hauptverhandlung zugekommen wäre). Zweifel genügen, einen Antrag auf Einstweilige Verfügung abzulehnen und an eine Hauptverhandlung abzugeben, während der Antragsteller zweifelsfrei vorzutragen habe. Statt die Beweislage zur Patentverletzung zu entscheiden, bezieht sich Richter Hallett auf Zweifel daran, dass das Patent im Jahr 1880 zu Recht Edison erteilt worden sei. Richter Hallett führt aus, dass damit die Ansprüche der Goebel Defense keinesfalls anerkannt oder überhaupt beurteilt seien, dass aber neue Zeugnisse die Zweifel nähren, verhandelt zu werden verlangen: „Eine Verteidigung, die den Fall in Zweifel bringt, reicht aus, um den Antrag abzuwehren.“ … „Sicherheit kann nur in einer Hauptverhandlung erreicht werden, wo die Zeugen persönlich auftreten und ins Kreuzverhör genommen werden.“ Richter Hallett ignoriert in seiner Ablehnung, dass die Reichweite und Gültigkeit des Patentanspruchs Edisons in zeitlich, pekuniär und sachlich äusserst umfänglichen Untersuchungen und Verhandlungen geklärt worden waren und es hier allein um die Frage der Patentverletzung ging, die von der Beklagten nicht bestritten worden ist. Richter Hallett stellt fest, das vorgebrachte Argument der Kläger, dass eine Göbelleistung der beschriebenen Art unmöglich sei, sei offenbar unsinnig und nicht zielführend, „auch wenn viele Goebelstellungnahmen zeigen, dass sie unwahr sind“. Hallett ignoriert auch die Entscheidung von Colt in Boston, die die antragsgegenständliche unstrittige Patentverletzung feststellt, anerkennt und begründet, dass die Goebelargumente in der Goebel Defense nicht nur unerwiesen geblieben waren, sondern selbst unter einer hypothetischen Annahme, die Goebelposition sei erwiesen, die Goebelleistung gemäß der Patentreichweite Edisons dem Edisonpatent qualitativ eindeutig unterlegen sei. Kern der Goebel Defense war die Frage, ob Goebel vor Edison einen Bambuskohlefaden der verlangten Qualität hatte. Der Befund in den angeblichen Goebel-Beweislampen hatte diese Qualität keinesfalls. Es fiel also Richter Hallett argumentativ vor den Patentprozess von 1885 zurück, sodass sich dem Blick ein Zeitspiel durch Verfahren zum Nachteil Edisons und zum Vorteil der Patentverletzer offenbart. Die Goebel Defense blieb in dieser Entscheidung sachlich ungeklärt. Denn die Goebelfrage war in diesem Verfahren Edison et al. vs Columbia gar nicht behandelt worden. Auf dem Spiel stand, dass die gesamte Edisons Patente verletztende Lampenindustrie bei der Ablehnung des Antrags, frei wurde, unlizensierte Edison Lampen auf den Markt zu bringen, insbesondere, weil eine Berufung oder weitere Verfahren innerhalb der auslaufenden Patentdauer, Ende des Jahres 1894, nicht mehr hätten abgeschlossen werden können. Damit war das Klageziel auf Patentschutz für General Electric&Edison aus zeitlichen Gründen nicht mehr erreichbar. Insofern, dass Richter Hallett in seiner Urteilsbegründung ausführte, dass – nach Lage der Beweis- und Rechtslage – er in einer Hauptverhandlung nicht zu diesem Urteil gekommen wäre, ist die Entscheidung in der Konsequenz für die Lampenwirtschaft eine Wettbewerbs-verwilderung. Aus rechtspflegerischer Sicht ist Halletts Richterspruch eine Verunsicherung des geltenden Rechts. Denn in den langwierigen Verhandlungen Edison et al. vs. United States et al in New York hatte derselbe Richter Wallace festgestellt, dass die einzelnen Bestandteile der Patentlampe seit 1845 bekannt waren, Edisons praktisches Gepräge war ausschlaggebend. Das wusste Goebel gar nicht – aber die angeblichen Goebel-Beweislampen hatten diese Qualitäten zweifellos auch keinesfalls. Für alle von Edison bereits erfolgreich belangten Patentverletzer war hierdurch eine neue Evidenz gegeben, mit der Perspektive einer Neuaufnahme.

Edison am 20. Juli 1893 durch Richter William H. Seaman bestätigt

– Antrag im Januar 1893 auf Einstweilige Verfügung der Edison et al. vs Electrical Manufacturing Company, Oconto, beim United States Bezirksgericht des Östlichen Bezirks von Wisconsin, eröffnet am 16. Mai 1893 in Chicago, ausgesetzt und erneut aufgenommen am 3. Juli 1893 in Milwaukee. Die Entscheidung bestätigt den Antragsteller Edison am 20. Juli 1893 durch Richter William H. Seaman. (Nebeneffekt: Goebel Defense wird geprüft und abgelehnt). Begründung: Es handelt sich um die bemerkenswerte umfänglichste und gründlichste gerichtliche Klärung in der Geschichte eines solchen Streitgegenstands in Patentangelegenheiten überhaupt. Richter Seaman argumentiert die Entscheidung, wie Richter Colt in Boston.

Richter Seaman beurteilt den Kern der Goebel Defense als „ex parte“ (nicht im Wirkungszusammenhang/nicht Teil der Angelegenheit). Goebel habe selbst erklärt, er habe Lampen nach dem Wissen des Professors Münchhausen aus Springer angefertigt, dabei nicht an der allgemeinen schrittweisen Glühlampenentwicklung mitgearbeitet oder so gedacht.

Für Bambus-Glühfaden gab es bei Goebels angeblichem Batterie-Betrieb keinen Grund, da die bekannten Glühkohlen besser geeignet, einfacher herzustellen und haltbarer waren. Dagegen hätten die patentierten Edison-Bambus-Kohleglühfäden eine perfekte Herstellungstechnik und ein hohes Vakuum benötigt, wie es die für Göbel vorgelegten Lampen nicht aufwiesen und er mit seinen angeblichen Selbstbau-Primär-Nass-Batterien es auch technisch nicht möglich war.

Schließlich waren neue Eidesstattliche Erklärungen vom Kläger vorgelegt, in denen der Hauptzeuge für Henry Goebel Sr. der Sohn Henry Goebel Jr. sowie weitere frühere Handwerkskollegen Goebels bei der American Electric Light Comp. der Zeit zwischen 1881 und 1883, nunmehr darlegten und bezeugten, dass nicht Goebel sondern sie die vorliegenden Lampen in der Zeit nach 1882 bzw. im Jahr 1892 angefertigt hatten. Diese Bezeugungen wurden schließlich in gegenseitigen Bestechungsvorwürfen der Parteien entwertet, indem herauskam, dass Henry Goebel Jr. zunächst für die Beklagtenseite und die Anwälte Witter&Kenyon als bezahlter Berater und Zeugenschlepper tätig war. Goebels Reise von New York nach Boston, zur Lampen-Nachbau-Demonstration im Februar 1893 haben Witter&Kenyon veranlasst, bezahlt und kontrolliert. Endlich konnte gegen Ende des Prozesses die Klägerseite entgegengesetzt lautende Eidesstattliche Erklärungen Henry Goebel Jrs. vorlegen; der hatte zuletzt die Seite gewechselt. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass Henry Goebel Jr. mehrfach auf eigene Rechnung versucht hatte, vorgebliches Wissen zu diesem Streit gegen Bezahlung bezeugen zu wollen und beeidet bezeugt hat.

Das Gericht sah ferner Goebels Srs. Glaubhaftigkeit nicht überzeugend, indem nicht begründet werden konnte, warum er die behauptete Leistung nicht zur Echtzeit mitgeteilt hatte – während er inmitten der Glühlampen-Entwicklungsszenerie In New York lebte und arbeitete – und warum er kein Patent dafür beantragt hat, während er ein beiläufiges Nähmaschinenteil im Jahr 1865 unter eigenes Patent gebracht hatte. Selbst hätte man die behauptete Edison-Antizipation als Tatsachenwahrheit zur Goebelfrage als zutreffend angenommen, also eine Glühlampenherstellung Goebels im Jahr 1854 glauben wollen, wären damit nur die längst publizierten Glühlampen-Entwicklungen des Engländers De Moleyns, im Jahr 1841, die Glühlampen der US-Amerikaner Starr und King aus dem Jahr 1845 und die des US-Amerikaners Roberts aus dem Jahr 1852 technisch-qualitativ erreicht gewesen. (Kopien im asz-archiv: EW Vol. XXI. No. 8 S.142 vom 25. Februar 1893).

Den im Jahr 1893 vorgelegten angeblichen Goebel-Beweislampen Exp. No, 1, 2 und 3 mangelte es gegenüber der angefochtenen Edisonqualität sowohl an Neuigkeit der Einzelelemente, wie daran, dass keine der angeblichen Goebellampen überhaupt funktionstüchtig war. Die im März 1893 unter Goebels Mitwirkung bei Beacon in Boston hergestellte Reihe der Nachbaulampen hatte zum Teil die gefragte Elementeverbindung (Platin/Bambus-Kohlefaden/Torricelli-Vakuum), nicht jedoch die Dauerhaftigkeit und Haltbarkeit der Glühelemente. Die 1893er Nachbau-Kohlefäden wurden bei Beacon außerdem mit neuen Werkzeugen hergestellt. Während die angeblich alten Goebel-Werkzeuge wirklich aus dem Jahr 1883 stammten, wie derjenige Werkzeugmacher im Jahr 1893 beeidete, der sie für die American im Jahr 1883 gebaut hatte. (Kopie asz-archiv: a.a.O.). Bis dahin, seit September 1881, hatte Goebel die Bambus-Holzfasern frei Hand mit einem Messer zugeschnitten – was keine geeignete Präzision ergab (Kopien im asz-archiv: EW Vol. XXII. No.8, S.46 vom 15. Juli 1893). Es ist damit unzweifelhaft, dass die angeblich alten Beweislampen, die zumindest die Bestandteile der Edisonlampen haben, erst während der American Electric Light-Mitarbeit Goebels im Jahr 1883 entstanden sind. Schließlich beeidete derjenige American Electric Light Company-Glasbläser, Heger, ebenfalls per schriftlicher Eidesstattlicher Erklärung, dass er eben diese Lampen mit eigener Hand nach 1882 gefertigt habe und dass Goebel zu solchen perfekten Glasarbeiten nicht fähig war. Ähnlich bezeugt der Goebel-Sohn William Goebel in den Aufzeichnungen des Kreuzverhörs, wenn er sagt: „Vater war ein Pfuscher“. (asz-archiv: a.a.O.)

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Edison erklärte in seiner Aussage es für eine Unmöglichkeit, dass Goebel, der wirklich ungeschickt bearbeitete Glastuben, wie die dem Gericht in Boston als Eigenproduktion vorgelegten Exp. 1, 2 und 3 es sind, sein halbes Geschäftsleben (und angeblich früher schon in Deutschland für die Technische Hochschule Laborglas) über Hunderte von selbsthergestellte Barometer verkauft habe.

Es stand Goebel frei, der Veröffentlichung der Edisonpatente (1880 ausgiebig auch in der deutschsprachigen „Staats Zeitung“ berichtet) eigens auszuführen, nach Lage der Beweis- und Prioritätsansprüche zur Diskussion zu bringen oder gegen Edison Klage zu erheben. Die im Jahr 1893 beigebrachten Lampen Exp. No, 4, und 11 wären im Jahr 1880 Anerkennung und Geld wert gewesen – nur konnte Goebel damals solche Lampen trotz empfangener Bezahlungen – von Dreyer und von Arnoux&Hochhausen, nicht vorlegen (a.a.O).

Richter James G. Jenkins bestätigt am 9. Mai 1894 die Einstweilige Verfügung

– Berufung beantragt unmittelbar nach der Entscheidung am 20. Juli 1893 von der Electrical Manufacturing Company, Oconto, Wisconsin vs. Edison et al., gegen die Einstweilige Verfügung im Verfahren Edison et al. vs Electrical Manufacturing Company, Oconto, / Richter Seaman beim United States Bezirksgericht in Milwaukee, zugelassen beim United States Berufungsgericht in Chicago. Richter James G. Jenkins bestätigt am 9. Mai 1894 die Einstweilige Verfügung von Richter Seaman gegen die antragstellende Electrical Manufacturing Company, Oconto. Begründung: Es seien aufwendigst, unter Verschleppung der gesamten Patentdauer (Edisons Patent endete am 19. November 1894) alle Argumente und Beweisführungen bereits in den vorherigen Prozessen gewürdigt worden. Es sei, zusammengefasst, keine neue Evidenz entstanden, die deshalb in den vorherigen Prozessen andere Entscheidungen – schon – nicht hätten veranlassen können.

Zu 3.) war der Gesamtzusammenhang des Auftritts Henry Goebels Sr. in den Edison-Glühlampen-Gerichtsverfahren hier zur Begutachtung der Quellen zu ermitteln. Die Verifizierung und die inhaltliche Interpretation der Sekundär-Quellen ist hinsichtlich der Göbelfrage quellenkritisch einwandfrei. Weil die wichtigen Argumente, die zu den Urteilen führten, in mehreren Fassungen von konkurrierenden Fachzeitungen, in Archiven in aller Welt nachgelesen werden können (z. B. Bibliothek der Leibniz-Universität Hannover; Stadtbibliothek Springe; Stadtarchiv Springe; Museumsarchiv Springe, asz-archiv u.a.). Während die Urteile selbst als Primärquellen in den zuständigen Gerichtsarchiven wie auch beim Elektrogeschichtlichen Institut des MIT, Boston, aufbewahrt werden und der Wissenschaft zugänglich sind. Goebel Sr. trat also bei der Anwaltskanzlei Witter&Kenyon auf Seiten der Beacon Pump Company, Boston (Kopien im asz-archiv: div. Ausgaben EW; ER; EE; ETZ aus 1893 und 1894) im Januar 1893, mit Eidesstattlichen Erklärungen und Konstruktionszeichnungen und als Lampen-Nachbauer bei Beacon in Boston, auf den Plan des letzten Patentjahres Edisons. Eigene Lampen konnte Goebel nicht vorlegen. Er besaß auch keine einzige Photographie einer selbstgebauten Lampe oder einer Batterie, wenngleich es diverse Familienphotos, mit Laden, Fernrohr und Pferdewagen gibt, ist bis heute kein einziges Lampenphoto, das vor dem Edison-Patentjahr 1879 aufgenommen wäre. Goebel hatte die gesamte Lebenszeit, seit der Einwanderung im Jahr 1849, in New York gearbeitet. Er war Zeitzeuge der Elektrifizierung New Yorks. Er behauptete Kenntnisse und Interesse für Bogenlampen (Kohle-Lichtbogen), für elektrische Batterien, für Elektromotore, für Drähte und Leiter, für Torricellis Evakuierung und Glasbläserhandwerk, für Versiegelungen und Kokerei usw. zu haben. Er will aber angeblich von Edisons Glühlampen-Publikationen und Patenten im Jahre 1879 keine Kenntnis genommen haben und habe deshalb auch eigene Ansprüche zu dem Zeitpunkt nicht öffentlich reklamiert. Das tat Goebel erst, nachdem er für die American Light im Lampenbau tätig geworden war. Weiterhin ist für die Aussagekraft der Urteile des Jahres 1893 und 1894 noch beachtlich, dass die vielfältigen Erwerbstätigkeiten der Goebelfamilie ausführte, dass – nach Beweis-Lage, insbesondere von den Söhnen Charles, Adolph und Henry Jr., bei Lampenfirmen in New York, die allesamt Edison Patente unlizensiert unterliefen. Schließlich wird der Hauptzeuge für die Selbstbezeugungen Henry Goebels Sr., der Goebelsohn Henry Goebel Jr., als Bestecher und Bestochener vor Gericht in Oconto aufgedeckt. Sein erwerbsmäßiger Eintritt bei der Anwaltskanzlei Witter&Kenyon, quasi als Berater, Schlepper und Korrumpteur von Zeugen, im Herbst 1892 (Kopien im asz-archiv: EW Vol. XXII. No. 8. vom Juli 1893 S.35 u. S. 45-50), der ferner angeblich alte, nicht funktionstüchtige Beweislampen vorlegte und Zeugen aus der Verwandtschaft und Bekanntschaft Goebels für Witter&Kenyon rekrutierte. Das kann die Streitenden nicht dazu veranlassen, Henry Jr. als Zeuge ins Kreuzverhör zu nehmen (asz-archiv: EW a.a.O.). Es handelte sich allerdings eben nicht um ein ziviles oder staatsanwaltliches Gerichtsverfahren, sondern um Anträge auf Einstweilige Verfügung, wegen Patentverletzung, nicht wegen Betrugs. Mit dem Sohn Henry Goebel Jr. als disqualifiziertem Kronzeugen war die Goebel Defense sachlich ohne Aussicht auf Erfolg für die Verteidigung. Im Gegenteil standen nun Falschaussagen und Widersprüche des alten Goebel allein gegen Aussagen zahlreicher Laienzeugen aus seinem eigenen Verwandten- und Bekanntenkreis (Kopie im asz-archiv aus dem Nationalarchiv und Aufzeichnungen, Gruppe 21, gedruckte Fallakten des Billigkeitshofs Nr. 3096 Boston: Eidesstattliche Erklärung Henry Goebels vom 21. Januar 1893, 21 S.: z. B. Münchhausen; Öllampen statt Glühlampen; Datierungsfehler für die Evakuierung der angeblichen Beweislampen; Quecksilberreinigung und Ablagerungen an Kupferdrähten u. a.).

Es ist diese erste Eidesstattliche Erklärung vom 21. Januar 1893 Goebels quellenkritisch für die Bewertung sämtlicher Witter&Kenyon-Texte typisch problematisch. Hier hat aus Sicht des Gutachters auf diese Quelle (Originaltext in Kopie) bis zum Gutachten „München-Kritik 2006“ die Quellenkritik folgende Problematik nicht entdeckt. Der US-Amerikaner Goebel gab laut Quelle seine Eidesstattliche Erklärung angeblich in deutscher Sprache ab. Das geschah in den Räumen der Anwaltskanzlei Witter&Kenyon (Verteidiger gegen Edison). Ein Anwalt fungierte in obrigkeitlicher Rolle (Notar) und vereidigte die Zeugen. Ferner angeblich anwesend war ein Übersetzer. In unmittelbarem Anschluss an Goebels mündlich abgegebener, schriftlich protokollierter Aussage wurde die Aussage ins US-Amerikanische übersetzt, anschließend vom Zeugen und vom Notar unterzeichnet und beglaubigt. Dieser US-Amerikanische von Goebel beeidete Text wird dem Bezirksgericht in Boston vorgelegt, eine persönliche Zeugenvernehmung Goebels oder ein Kreuzverhör werden nicht durchgeführt. Da heißt es dann im deutschen Text von Goebel: „…ich machte auch eine gute Anzahl physikalischer Instrumente unter der allgemeinen Leitung dieses Professors Münchhausen, meistens für Lehrer der Schule für Technologie in Hannover und für Professor Münchhausen und Andere. Wir machten eine große Anzahl von Experimenten auf elektrische Lampen, waren mit dem elektrischen Lichtbogen und seinem Betragen bekannt, und stellten denselben häufig her. Münchhausen war ein sehr geistreicher Mann und verweilte häufig längere Zeit in meinem Arbeitszimmer…“

Dieser Goebel-Text wird von dem Gutachter Pope nach der beglaubigten Us-Amerikanischen Übersetzung im Electrical Engineer, der ausführte, dass – nach Lage der Beweise – und so zitiert: „to repair philosophical apparatus for the instructors in the Technological School of Hannover, he soon became much interest in physical research, in which he was encouraged by one Professor Mönighausen, a tutor in a neighboring wealthy family, for whom he made various pieces of apparatus, and who was accustomed to spend a great deal of his leisure time in Göbels little shop…“ (Kopie in asz-archiv: Electrical Engineer, New York. Vol. XV. No 247, S. 78, vom 25. Januar 1893). Wie aus dem anregenden Familiennamen „Münchhausen“ der gar nicht in der deutschen Sprache vorhandene Name „Mönighausen“ wird, so erscheint die Sensationsnachricht eines berühmten Deutschen bereits in der ETZ Heft 7, S. 89f vom 17. Februar 1893: „… machte Goebel, angeregt durch Prof. Mönighausen aus Hannover, diesbezügliche Versuche….“ und schon „Mönighausen in Hannover“ in der Neuen Deister Zeitung Springe, 19. Jahrgang, vom 14. Februar 1893, wo noch lebende Zeitgenossen Heinrich Göbels sich über „Professor Münchhausen aus Springer oder in Springer“ doch sehr gewundert hätten, zumal das Lampenwissen jener Zeit im Hannoverschen, auch im Vorläufer der Technischen Hochschule unbekannt war.

Ganz komisch sind dann Sprachblüten, wie die Heimatstadt Springe am Deister benannt als Springer, der Familienname Göbel oder Goebel als Gobel und – ganz unglaublich – Goebels deutsche Ansage Angelrute, in der Rückübersetzung als Fischerstange – so habe Goebel angeblich unterschrieben. Unterschrift fehlt aber.

Copyright: Köln, 1. März 2021 Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing.

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Sämtliche Originaltexte und Übersetzungen in die deutsche Sprache sind im Internetz: bei http: WordPress Dietmar Moews‘ Blog unter LICHTGESCHWINDIGKEIT bereitgestellt, dazu weitere aufschlussreiche Originaldokumente, deren Vorlagen oft schlecht kopierbar sind und Übersetzungen sehr zeitaufwendig.

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Auf Dietmar Moews‘ Blog bei WordPress im Internetz sind SCHLÜSSELDOKUMENTE bereitgestellt, wie die Affidavits von dem Goebelfreund JOHN WILLIAM KULENKAMP, die faksimilierten Patente, Electrical World-Publikationen zu den über 800 Kreuzverhörfragen, Eidesstattliche Versicherungen und die 1893er Gerichtsurteile von Boston, Chicago und St. Louis auf Edisons Anträge auf sofortige Unterlassungsverfügung der Lizenzverletzung, jeweils in den us-englischen Originalfassungen und von Dietmar Moews in deutsche Sprache übersetzt.

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FINE E COMPATTO

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Neue Sinnlichkeit 79 Blätter für Verbesserung der Erinnerungskultur in Lügenlampenhausen

Juni 15, 2021

Lichtgeschwindigkeit 10227

am Mittwoch, 16. Juni 2021

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München Odeonsplatz: ZUGINSFELD Ausstellung mit Schwabing-EXTRA

ZUGINSFELD 11 „Der Hauptmann“ Öl auf Leinwand, 205cm/205cm von Dietmar Moews 1985 in Hannover gemalt, nach dem Gedicht zur Ächtung des Krieges von Otto Nebel. (Diese Darstellung „Zuginsfeld“ wird auf dem Titel der Neuen Sinnlichkeit 79 zitiert)

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ZUGINSFELD 10 „Der Hauptmann“ Öl auf Leinwand, 205cm/205cm von Dietmar Moews 1985 in Hannover gemalt, nach dem Gedicht zur Ächtung des Krieges von Otto Nebel.

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ZUGINSFELD 9 „Der Leutnant“ Öl auf Leinwand, 205cm/205cm von Dietmar Moews 1985 in Hannover gemalt, nach dem Gedicht zur Ächtung des Krieges von Otto Nebel.

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ZUGINSFELD 8 „Der Leutnant“ Öl auf Leinwand, 205cm/205cm von Dietmar Moews 1985 in Hannover gemalt, nach dem Gedicht zur Ächtung des Krieges von Otto Nebel.

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ZUGINSFELD 18 „Kaiser Wilhelm“ Öl auf Leinwand, 240cm/240cm von Dietmar Moews 1986 in Hannover gemalt, nach dem Gedicht zur Ächtung des Krieges von Otto Nebel.

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ZUGINSFELD 19 „Kaiser Wilhelm“ Öl auf Leinwand, 205cm/205cm von Dietmar Moews 1987/1988 in Hannover und München gemalt, nach dem Gedicht zur Ächtung des Krieges von Otto Nebel.

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ZUGINSFELD 20 „Kaiser Wilhelm“ Öl auf Leinwand, 205cm/205cm von Dietmar Moews 1987/1988 in München gemalt, nach dem Gedicht zur Ächtung des Krieges von Otto Nebel.

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ZUGINSFELD 21 „Viele vertrocknen unter Wasser“ Öl auf Leinwand, 205cm/205cm von Dietmar Moews 1987/1988 in München gemalt, nach dem Gedicht zur Ächtung des Krieges von Otto Nebel.

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Liebe Leserin und liebere Leser, diese Ausgabe Neue Sinnlichkeit 79 enthält neben dem Titelbild aus dem ZUGINSFELD-Zitat nach Otto Nebel, von Dietmar Moews gemalt, den Umriss des von Hans Holbein d. J. gemalten Herrn Charles de Solier, Sire de Morette, 1534, vom Dresdner Zwinger-Plakat, noch folgende Exklusivitäten:

1. Das Gutachten zur „Quellenkritik Goebel 2021“

2. Den OFFENEN BRIEF vom 26. Mai 2021 an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil persönlich von Dietmar Moews

3. JIMI HENDRIX als Portrait-Bleistiftzeichnung von Dietmar Moews

5. Das LEXIKON DES KUNSTWESENS zu „Rechtsstaat“.

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Liebe Benutzer der LICHTGESCHWINDIGKEIT, wer mal ganz dicht am deutschen RECHTSSTAAT LESEN MÖCHTE, wie aus Rechtsgeboten und Anstandsregeln, Geschmack und Lauterkeit politische Verrenkungen gemacht werden, darf sich nicht wundern, dass die Basisdistanz zwischen Staatsmacht und Alltagsbürgern an Zersetzung grenzt. Wer glaubt noch Irgendetwas, wenn beliebig gelogen werden darf, wenn Geschichte dem Verblödungssystem DONALD TRUMP unterworfen wird. Ja, wenn dabei selbst vor Nazi-Linien und Entnazifizierungs-Linien nicht zurückgeschreckt wird, wenn ein Altbürgermeister behauptet, Entnazifizierung kann ja weniger kleinlich auch als Eulenspiegelei bezeichnet werden.

Leserinnen und Leser der Wochenzeitung DIE ZEIT finden dazu jetzt auch ein Inserat in der deutschen Wochenzeitung DIE ZEIT – womit sich die Bezieher zusätzlich in den gelebten Zusammenhang unserer Massenmedial-Welt eingebunden fühlen können.

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Neue Sinnlichkeit 79 Blätter mit wechselnden Untertiteln in loser Folge

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Inhalt

Umschlag: Gelbes Lifaßsäulen-Unterkleb-Papier von der STROER-Städtereklame 1

Zum Geleit 2

INHALT 3

IMPRESSUM 3

ERFOLGSKINDER: 4

LAYOS DAYATOS: >Goebel Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< Folge VIER 5

LAYOS DAYATOS DIETMAR MOEWS: NEU DENKEN: In >Goebel-Springer 2021< Folge 4 8

OFFENER BRIEF v. 3. Januar 2021 an den Ministerpräsidenten Weil des Landes Niedersachsen

Antwort zum 3. Januar der Niedersächsischen REGION Hannover vom 01.03.2021

OFFENER BRIEF v. 4. März 2021 an den Ministerpräsidenten Weil des Landes Niedersachsen 12

Antwort zum 4. März Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport vom 17.03.2021 15

OFFENER BRIEF vom 26. Mai 2021 an den Ministerpräsidenten Stephan Weil persönlich 16

DIETMAR MOEWS: Vom Verbrecher-Goebel 1893: Die Entnazifizierten Linie 1954 bis 2021 29

DIETMAR MOEWS: Gutachten zur Quellenkritik Goebel 2021 31

DIETMAR MOEWS: Erinnerungskultur der Goebel-Defense als „Falsche Propheten“ seit 1954 51

FRANK DITTMANN: Goebel-Urteil des Deutschen Museums München 52

DIETMAR MOEWS: Kurzüberblick zu elf Folgen von >GOEBEL-SPRINGER 2021< 53

DIETMAR MOEWS ZITIERT NDZ 2005 zur DSL-Technik: Springer leben hinterm Deister 56

ADOLPH FREIHERR KNIGGE: ÜBER EIGENNUTZ UND UNDANK 1796

Knigge setzt Kants kategorischen Imperativ in

allgemeinverständliche Klarheit: Fortsetzung XXIX 57

DIETMAR MOEWS: Die Kinderseiten der Epoche: Gott scheitert an Zinnober 62

Auflösung Qualitätsrätsel 78: Historischer Richtspruch des Zimmererhandwerks

QUALITÄTSRÄTSEL 79: Wer hats geschrieben? 64

ABONNEMENT NEUE SINNLICHKEIT AUF LEBENSZEIT FÜR 500 EURO 64

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Impressum

Neue Sinnlichkeit Blätter für Kunst und Kultur seit 1979 erscheinen in loser Folge im Pandora-Kunst-Verlag, Springe, Hannover, München, Leipzig, Magdeburg, Dresden, Berlin, Köln

E-Mail dietmarmoews@gmx.de Verlagsanschrift und Abonnement auf Lebenszeit bei:

Dr. Dietmar Moews Mainzer Straße 28, D-50678 Köln ISSN 1432-5268

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Zum Geleit

Für Zukunft mit Frohsinn, statt Herkunft in realitätsgedämpfter Todesgleichmut. Seien Sie gegrüßt liebe Neger, Frauen und Männer aller Verwertungsbedenken. Blätter für Sinnlichkeit und neue Sinnlichkeit – ein jedes bekommt seine Zeit. Wer seine Sinnlichkeit nicht annimmt und schätzt, wird seine mögliche Entfaltung versäumen. Neue Sinnlichkeit liegt auf diesem Weg. Jeder und Jedes hat seine Zeit. Kann aber sein, dass Werk und Individuum auseinanderfallen. Wenn das Werk die Zeit zu spät hat, ist der Autor vielleicht schon weg: Künstlerpech. Aber wer glaubt, er müsse Druck machen, politisch seine Zeit herbeizuzwingen – oder wer seine individuelle Performance aufreizt, Kontraste und Konflikte sucht, ganz nach dem Motto: Nur wer quietscht, wird geölt! –

Henry Goebel, elend im Schwall der Geistespolitik, hat jetzt seine Zeit – tja. Noch idolisierte man, schon fällt’s wie Asche ab. Friseure wollen sich gar nicht kennenlernen, geschweige denn sind sie Freunde von Berufs wegen. Jeder kennt Konkurrenzneid und Missgunst. Wer für sein Werk die Zeit fordert, muss die Zeit betrachten, und das Werk darauf zuschneiden. Wer seine eigene Zeit wünscht, muss mit sich allein ausmachen und den anderen sich zuwenden, dienen, helfen, geben, wunschlos die Aufmerksamkeit den anderen im Strom der Zeit widmen. Edmund Husserl hat Sinnlichkeit studiert, Phänomenologie, das ist keine Hexerei. Der Leib mit Hermann Schmitz – und greifen Sie nach Juan Luis Vives „Gegen die Pseudodialektiker“ . Mit Ernst Wicherts „Das einfache Leben“ ende ich hier das Geleit 79 mit einem weiteren genialen Neger: JIMI HENDRIX.

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Dietmar Moews‘

LEXIKON DES KUNSTWESENS

Rechtsstaat

Rechtsstaat, R, ist die Bezeichnung für ein im Prinzip rechtsstrukturell-verfasster Rahmen eines souveränen Staatswesens, in dem alle gesellschaftlichen Akteure gleichermaßen dem Gesetz unterworfen sind. Die Bundesrepublik Deutschland des Jahres 2021 ist ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat, der sich in einer föderalen Kompetenzverteilung und seit ihrer Gründung im Jahr 1949 in einer Tradition eines sozialdemokratisch-marktwirtschaftlichen Etatismus gesellschaftlich reproduziert. So legt es das Grundgesetz (GG) fest. Zu allererst bedeutet dies: Alles, was staatliche Behörden, Bürger und juristische Personen im deutschen R. tun, ist an Recht und Gesetz gebunden. Staatliche Willkür ist ausgeschlossen [Art. 20 (3) GG], so bestimmen es Staats- und Verwaltungsrecht, Bürgerliches Recht und Strafrecht nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit. Der deutsche R. setzt zahlreiche funktionale Werte, wie Gewaltenteilung, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Pluralismus, Vertragsrecht, Vereinsrecht, Dezentralismus, Selbstbestimmung, Friedensgebot, Bildungsauftrag, Glaubensfreiheit, Kunstfreiheit, Presse- und Informationsfreiheit, Wissenschaftsfreiheit. Der R. unterliegt einer selbsteuernden Verfassung, die von der unabhängigen Judikative und den Verfassungsgerichten höchstrichterlich und parlamentarisch kontrolliert und gesteuert wird. Damit sind die demokratisch-freien Staatsgewalten einem unabhängigen Rechtswesen, der Gesetzgebung, der Rechtspflege und der Rechtsprechung anvertraut. Im R. müssen staatliche Entscheidungen von unabhängigen Gerichten überprüft werden können. Zum R. gehört ferner die Rechtssicherheit. Wer im Gefängnis sitzt, darf weder körperlich noch seelisch misshandelt werden [Art. 104 GG]. Kommt es zur Gerichtsverhandlung, so hat der Angeklagte Anspruch auf ein faires Verfahren und muss sich angemessen, u. U. staatlich finanziert, verteidigen können. Sondergerichte sind unzulässig [Art.101f GG].

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Erfolgskinder

Und am Ende das Neger-Rätsel, das unaufgelöst bliebe, wenn die lose Erscheinungsfolge der Neuen Sinnlichkeit mit Numero 79 abrisse. War Jimi Hendrix Neger? Wie? So? Wieso?

Wir können uns nicht um unsere Genies herumdrücken – Eckhard Henscheid hat was zu sagen. Dass wir mit Genie*innen die Sünderinnen finden, die als Nationalsozialistinnen den italienischen Faschistinnen nacheiferten, ist nicht von Bürger*innenmeister*innen zu erwarten. Ich danke Eike Christian Hirsch, der als Besserwisser frauenfreundicher Grundhaltung die nächste Genie*in kennenzulernen wünscht. Ich sage es laut und deutlich: Wer eine alte Frau über die Straße bringt, die gar nicht hinüber will, ist nicht bei Trost. Alte Frauen, die sich zögerlich in den tödlichen Verkehr stürzen, aber keineswegs wissen, was sie erwarten dürfen, wenn sie die Seite gewechselt haben, wären besser entfaltet, wenn sie beim Tröster blieben. Wo immer es um die Organisation von Mehrheitsmassen geht, haben wir das Quotengeschäft mit Renditen, hier: Springer-Goebel VIER – und Corona-Wahlkampf-Herden, die es nicht gibt.

Ich versichere Beziehern, Leserinnen und Lesern, dieser Zeitschrift, die ich seit 1979 in loser Folge herausbringe, immer wieder so froh und glücklich zu sein, dass es nie muss oder soll und keine Kunst ist, sowas zu machen, wenn es so viel Spaß macht. Ich hoffe, mit jedem einzelnen Heft die Leser anregen zu können, zu lesen und auch weiter zu sagen. Wer Neue Sinnlichkeit, Blätter für manchseitige Erbauung bereits kennt, wie man Lügenlampenhausen aufmischt, wird den brandneuen Brief an Niedersachsens Staatschef Stephan Weil als föderale Völkerkunde und Verwaltungssteuerung durch rechtsstaatliche Aufsicht und politische Entnazifizierung zum kriminellen Heinrich Göbel kennenlernen.

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LÜGENLAMPENHAUSEN? – so bezeichnete der zum Stadtbürgermeister der Stadt Springe als Verwaltungschef gewählte Herr Springfeld (FDP) die Stadt Springe, womit er auf den in Springe gängigen IDOL-SCHWACHSINN: Göbel vor Edison punktgenau zielte und traf. Den „Schwanz“ hat Springfeld inzwischen eingezogen, denn wer traut sich in der Springer Kommunalpolitik schon gegen die NDZ das Kommunalwesen zu färben?

Was Springfeld nicht weiß, ist, dass LÜGENLAMPENHAUSEN durchaus eine treffende Bezeichnung für die Springer ENTNAZIFIZIERTEN-LINIE von 1954 ist.

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Goebel-Springer 2021 –

Rechtsstaat und Lauterkeit

Folge 4

von Layos Dayatos und Dietmar Moews

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In den erschienenen ersten drei Folgen zu dem SPRINGER GOEBEL 2020, seit Neue Sinnlichkeit 76, wird von Dietmar Moews‘ technikgeschichtlicher Forschungsarbeit berichtet. Dabei wird Göbel als Thematik versucht empirisch zu untersuchen und darzustellen:

>Erinnern und Vergessen in einer deutschen Kleinstadt<.

Wim Wenders könnte daraus „New York-Calenberg“ machen. Der Leser sitzt nicht im Auto, sondern staunt über Traffic im Internetz. Vorstellungen verwandeln sich genealogisch abgewandelt durch Interessen, Motive, Trägheit, Überforderung, Anpassung, Zwänge, Geltungssucht und Niederträchtigkeit in die Farben im Alltäglichen. Dabei erscheint das Erinnern als kurzatmige Dauerkrankheit durch massierten Medienandrang. Doch immer wieder erobern begehrliche Individuen konkrete Macht in der Massenkommunikation, die in der Kulturindustrie Struktur ist. Quote und Profit sprechen nicht moralisch. Jetzt, 2021, kommt der Rechtsstaat hinzu.

Die Entnazifizierten-Propaganda des deutschen Goebel vs. den amerikanischen Edison ist Gegenwart und doch kein echtes Erinnern. Es trägt kein soziales Gewissen. Und entsprechend scheint Vergessen auch weniger Ausdruck der Interessenlagen oder der Gedächtnisschwäche, sondern lediglich als überdeckte Erinnerungen, was an Heimatkunde im täglichen Schwall heraufdrängt.

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Es gab Springer Entnazifizierte, die nach 1945 eine Entnazifizierten-Linie mit Göbel durchsetzten. Nazi-Rasseforscher Dr. Achim Gercke im Jahr 1954, der entnazifizierte NDZ-Verleger Willy Städtler, bis 1945 NSDAP, Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt, bis 1945 NSDAP, Altbürgermeister Fritz Jürges, bis 1945 NSDAP. Göbellügen, erst von Sozialdemokraten abgelehnt, dann von jüngeren Sozialdemokraten weitergetrieben und von all den tausenden Lehrern in Springe bis heute perpetuiert. Die Frage: Warum? und warum noch im Jahr 2021 Entnazifizierten-Lügen in Springe?

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ZWISCHENFAZIT zu Folge 3

In den Hinführungen zu SPRINGER GOEBEL 2020 (Folgen 1 bis 3 in Neue Sinnlichkeit 76, 77 und 78) wird GOEBEL als gerichtlicher Streitgegenstand rechtsstaatlich abgegrenzt. Die systematisch gefundenen Originalpapiere der Jahre 1818 bis 1893 werden unterschieden, ob es gerichtsnotorische Dokumente in Affidavits, erwiesene Tatsachen, widersprüchliche Bezeugungen, leere Selbstbezeugungen oder nur angebliche Quellen sind, unzertifizierte Abschriften oder Zitate aus Zeitungen. Dazu wird nachgespürt, worauf Springer Amtsleute ihre absurd falschen, gelogenen amtlichen Idolvorstellungen „ihres“ SPRINGER GOEBELS – bis zum Brief an den US-Präsidenten und an den deutschen Bundespräsidenten und „größtes Erfindergenie im ZDF“ – beziehen. Immer wird getrennt zwischen amtlichen Lügen (Rechtsstaat) und Lauterkeit im Rahmen der geltenden Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, aber auch der Qualitätssicherung durch den Deutschen Presserat. Dazu zitiere ich Herbert Weichmann, den gebildeten früheren Bürgermeister Hamburgs:

Regierungskunst als Kunst war am Ende durch eine Staatsform abgelöst, in welcher der Geist der Gesetze Auferstehung feierte, ganz wie es Montesquieu seinem Gesprächspartner Machiavelli als logische Entwicklung entgegenhalten könnte. Nur, mit Hitler geriet keineswegs der Geist des Despoten oder die Existenz sonstiger despotischer Staatsstrukturen in den Abfalleimer der Geschichte; beide sind im Gegenteil noch höchst lebendig. Der Gedanke der Macht ergriff die Macht in so manchem unserer Nachbarländer und gerade wir Deutschen sind davon in besonderem Maße betroffen. Dort herrscht auch heute noch weitgehend die Grabesstille oder die Dialektik der Diktatur, nur selten von der Stimme von Dissidenten unterbrochen oder von der Berufung auf die Menschenrechte leicht gestört. Die Worte und Werte, die Maurice Joly dem Machiavelli in den Mund legte, die raffinierte Verfälschung von Begriffen, die Apotheose des eigenen Tuns, die subversive Methode der Infiltration, eben die politische Taktik Machiavellis sind unveränderter Bestandteil der heutigen Politik

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1893 von Pope im Electrical Engineer, 1893 in der NDZ und 1893 in der ETZ, 1923 wieder in der ETZ, 1929 in der NDZ, 1954 in der NDZ, 2004 in der NDZ, immer Pressemanipulationen durch das Göbel-Trommelfeuer der Lokalzeitung NDZ (Lauterkeit = Neue Deister Zeitung) seit 1893.

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Wer mit diesem historischen Bewusstsein erkennt, was willkürliche Irreführung im deutschsprachigen Raum an Legendenpotenzial und Idol-Heiligung bewirkt hat, wird heutige soziale Zersetzung durch Fake und auch Trumpismus besser verstehen. Was aus der an sich unbekannten, unbedeutenden Unterklassenfamilie Henry Goebel Sr., abstammend aus Springer, von den New Yorker Anwälte Witter&Kenyon als Lampen-Angeber seit 1881, Goebel, in eine rücksichtslose „Goebel Defense“ hineingezogen bzw.- gekauft worden war, machte diesen Mensch letztlich ungewöhnlich detailreich gerichtlich dokumentiert und als US-Amerikaner Goebel Sr. (1818-1893) lächerlich. Das lehrt Dietmar Moews mit dem Gutachten zur „Quellenkritik Goebel 2021“ (weiter unten folgt das Gutachten als Volltext)

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NEU DENKEN: In >Goebel-Springer 2021 – Rechtsstaat und Lauterkeit< Folge 4

Zur Autorenschaft dieser SPRINGER-GOEBEL-Folgen: Der Autor, Prof. Layos Dayatos, hat inzwischen den Soziologen Dietmar Moews auch namentlich als Mit-Autor hinzugezogen. Das gesamten Thema,

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>ERINNERN und VERGESSEN in einer deutschen Kleinstadt<

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von dem der SPRINGER-GOEBEL eines der empirischen Themen ist, bringt die Goebel-Dinge von 2020 durch die OFFENEN BRIEFE (hier im Heft) in wesentliche neue Entwicklungen. Dietmar Moews ist persönlich im Jahr 2021 am lokalpolitischen Gewese von Springe beteiligt und gut informiert.

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Die zu erforschenden empirischen Werte, die der Soziologe Moews in der ERINNERN-Studie exponiert und entfaltet, stehen in der Fortführung dieses Themas, für das der eminente Alphons Silbermann in Deutschland Themenführer war – wie auch aktuell Bundespräsident Steinmeier mit der ERINNERUNGSKULTUR. Moews hat die Problemstellung zwei gesellschaftlichen Kategorien gewidmet, dem RECHTSSTAAT, als Normativ zur empirischen Politik in der niedersächsischen Exekutive, und der LAUTERKEIT, als Wirklichkeit des sozio-kulturellen und sozio-politischen Gehabes als wertorientiertes Verhalten der Deutschen in Springer – also sowohl Staat wie Bürger als Lauterkeits-Politik.

In Springe, am Deister, wo Dietmar Moews geboren und aufgewachsen ist, wurde seit dem Jahr 1954 von Entnazifizierten und ihren späteren Schranzen und Lege-Hennen ein Springer-Göbel zum Weltmeister-Idol gemacht (Fußball-WM in Bern: „Schäfer nach innen geflankt, Rahn müsste schießen, Rahn schießt“): Heinrich Göbel, Vorbild der Schulkinder, Stolz aller Einheimischen, sei Erfinder der Glühlampe 25 Jahre vor Edison gewesen, ein Lichtgott und Heiliger, der der Welt das Licht geschenkt habe. So wird die IRREFÜHRUNG noch heute in SPRINGER betrieben – auch amtsseitig.

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„Goebel-Defense“

Diese blanke Propaganda-Lüge ging von einer bösartigen Falschpublikation des damaligen US-Fachmannes Franklin Leonard Pope im amerikanischen ELECTRICAL ENGINEER am 26. Januar 1893 aus. Wenige Tage später schon brachte die Springer NDZ in einer Zeitungs-Falschmeldung und die deutsche Elektro-Verbandszeitung ETZ, diesen Pope-Goebel ins Spiel. Obschon Gerichte in den USA, wo Edison auf sein Lizenzrecht gegen drei Lizenzverletzerfirmen geklagt hatte, dem Lampengenie Edison Recht gegeben hatten. Firmen, die in drei US-Staaten – Massachusetts, Missouri, Wisconsin – die Edisons Lampen nachbauten, sollten zur einstweiligen Unterlassung gezwungen werden, um so die rechtswidrigen Geschäfte unverzüglich abzubrechen. Henry Goebel wurde in diesen Verfahren des Jahres 1893 nach gründlicher allseitiger Prüfung als meineidlicher Zeuge von weiteren gerichtlichen Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und Betruges ausgeschlossen. Das ist damals minutiös gerichtsnotorisch unter Zustimmung der Beklagtenseite (deren Anwälte die „Goebel-Defense“ eingeführt hatten) wie der Klägerseite-Edison-GE und der verhandelnden Richter in St. Louis und in Chicago festgestellt worden. Diese Gerichtsbeweise, samt umfangreichen Fachzeitungsberichten liegen zugänglich vor. Anhand derer hat Dietmar Moews die Gerichtswahrheit, aber auch die Konkludenz von Lügen und wahren Zeugnissen von 1893 des Henry Goebel Sr wissenschaftlich, d. h. empirisch-systematisch verifiziert. Wer das nicht liest, kann es nicht wissen, aber auch nicht amtlich leugnen. Die Dokumente sind in Springe archiviert sowie in der Leibniz-Universität Hannover Bibliotheks-Archiv in Rethen bei Hannover zugänglich.

Goebel der Springer, Verbrecher und Krimineller in Amerika im Jahr 1893, lautet heute die amtlich vorgetragene Beanstandung amtlicher Wahrheitswidrigkeiten, Irreführung und verbotener Propaganda gegenüber der rechtsstaatlichen föderal-exekutiven Verwaltungs- und Sachaufsicht, die Moews dem Amt und der Aufsicht schriftlich vorgebracht hat, basierend auf einem aktuellen Gutachten zur „Quellenkritik Goebel 2021“ (asz Köln, Dr. Dietmar Moews 2021, hier im Heft NUMERO 79). Die Lizenzverletzer des sensationellen Glühlampen-Durchbruches im Jahr 1879 von Edison und seiner Forschungsanstalt in Menlo-Park nahe New York – Beacon in Boston, Columbia in Missouri und Electric Manufacturing Co. in Oconto – beauftragten die damals prominenten Spitzenrechtsanwälte Witter & Kenyon der USA in N.Y N.Y. sie gegen Edisons Unterlassungsklagen zu verteidigen.1893 holten Witter & Kenyon den einflussreichen Elektro-Gutachter, Herausgeber des ELECTRICAL ENGINEER, früher Freund und Partner von Edison, dann aber dessen böser Antipode FRANKLIN LEONARD POPE. POPE erfand und beschrieb den hochstaplerischen Pseudo-Glühlampen-Erfinder – 25 Jahre vor Edison – Henry Goebel (Heinrich Göbel aus Springe) und löste eine kuriose Episode der Rechtsgeschichte aus. Witter& Kenyon zogen die „GOEBEL-DEFENSE“als Prozessverschleppung 1893 ohne gerichtsfeste Beweise hoch, und behaupteten mit einer Ex Parte Prioritätsbehauptung Goebels, um 1859, gegen Edisons Patent 1879 Zweifel (bis 1894 Edisons Patentschutz endete).

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Die Entnazifizierten von Springer

Daraus wurde die Springer Lauterkeit im Jahr 2021. Aus Lügenpropaganda schon 1893 in der Springer Neuen Deister Zeitung, aus Nazistimmungen und Amerikafeindschaft, deutsche Elektroverbände und Elektroindustrie 1929 in Springe, 1954 der Nazi-Rasseforscher Dr. Achim Gercke in Springe in einer Entnazifizierten-Kampftruppe, gemeinsam mit dem NDZ-Herausgeber Willy Städtler, bis 1945 NSDAP, Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt, bis 1945 NSDAP, Bürgermeister Fritz Jürges, bis 1945 NSDAP. Seit also 1893 der fast 75-jährige Goebel wegen Bestechlichkeit, Betruges und idiotischen Falschaussagen aus den Gerichts-Verfahren ausgeschlossen worden war, was umfangreiche Dokumentationen in der Presse 1893 begleiteten, wurde sogar Goebels Tod im Dezember 1893 – jeder kennt die „Goebel-Defense“ – in Zeitungsnotizen vermerkt. So stand Goebels Tod auch in der deutschen Elektrotechnischen Zeitung (ETZ). Goebels-Betrugsversuche wurden also 1893 in Deutschlands NDZ und ETZ als Prozess-Bestätigung für einen Prioritätsanspruch gegenüber Edison publiziert. Aber weder NDZ noch ETZ hatten damit große Resonanz und auch keinerlei Beweise für Göbel. 1915 schrieb Feldhaus in den Geschichtsblättern für Technik, was er bei POPE im Electrical Engineer fand. Noch als die deutsche Elektro-Lobby und die Elektroindustrie 1929 in Springe auftraten, wunderten sich die Springer über „ihren Göbel“ und nahmen eine Plakette entgegen, die mit einer „ewigen Leuchte“ fortan das angebliche Geburtshaus Goebels in Springe verzierte. Dann war weiterhin deutsche Notzeit und die gesamte Nazinotzeit, der Vernichtungsfuror der Deutschen, die dann für Heinrich Göbel, außer einem Schulnamen wenig übrig hatten. Das erste Fest nach 1945 machten die Springer mit buntem Programm und Festumzug 1950 – aber ohne Göbel zu erwähnen. Im Jahr 1954 übernahmen die Entnazifizierten mit dem Nazi-Rasseforscher Gercke und machten nunmehr „Göbel 25 Jahre vor Edison“erstmals zu einer amtlichen Behauptung. Springe baute ein Ehrenmal mit großem Licht und schrieb eine Stadtchronik mit Lichtgott und Heiligen-Gestammel. Die Entnazifizierten setzten 1954 die Springer-Goebel-Linie gegen die Sozialdemokraten durch. Und weil die Neue Deister Zeitung das Lokalidol Heinrich Göbel ständig hochspielte, machten alle Schulen und Lehrer mit. Und unbegreiflich – jüngere Springer Sozialdemokraten sprangen plötzlich auf: „Goebel 25 Jahre vor Edison“. So steht es noch im Jahr 2021, wie es zumindest auf amtlichen Textschildern verteidigt wird. Was in Springe ist, ist doch mehr als peinlich und ein Vergehen an der Erinnerungskultur: Denn die historische Wahrheit ist, was in der Hitlerzeit bis 1945 nicht gelungen war, vollstreckten die Entnazifizierten in Springe nach dem Krieg als Sieg über die schnöden Amerikaner und Edison im Jahr 1954, mit Stadtfest, Lichtgöttin-Festwagen, Osram-Reklame-Göbelbastei am Ebersberg und viel Pipapo aller Schullehrer und Rektoren, natürlich die Neue Deister Zeitung.

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Quellenkritik Goebel 2020

Während im Jahr 2020 die Springer Amtsträger angesichts des neuen Gutachtens zur „Quellenkritik Goebel 2020“ von Dr. Dietmar Moews nun endlich den Lichtgott aufgaben (s. NDZ, 18. Sept. 2020) und sich herumsprach, dass die Irreführung und Hetzerei seit 1954 vielleicht lieber eine Schildbürgerei gewesen wäre, gab es aber immer noch viele der an sich eher trägen Calenberger vom Deistertal, die glauben „Irgendwas wird er schon erfunden haben“. Dass das enttarnte IDOL Goebel, „der große Sohn unserer Stadt“ sogar ein Krimineller war, wurde als unziemlich und beschämend empfunden. Nun hat Dietmar Moews immer wieder an Verwaltungschefs und Bürgermeister von Springe die Göbelaufklärung – in persönlichen Gesprächen und mit Holzpost – übermittelt und stets darauf hingewiesen, dass alle Dokumente dazu sich im Springer Stadtarchiv befinden. Dagegen die NDZ die hochgezogene Göbel-Freunde-Prominenz immer weiter ignorant geradezu in Wort und Bild hochspielte, wie den uninformierten Lege-Hennen Buchautor von „Die Göbel-Legende“, 2007, der erst bei Dietmar Moews abgeschrieben hatte, dann ohne Kenntnisse einen Zettelkasten im Schnelldurchgang zusammenschusterte und zu dem Schluss kam: Man kann ja nicht wissen, aber es wird viel Irrtum sein – eine Legende. Ja – und dafür bauen die Amtsleute von Springe keine wahrheitswidrigen Textschilder ab.

Die indolente phlegmatische öffentliche Meinungslosigkeit der Springer Bürger – das muss hier verschärft zu bedenken gegeben werden – verhalten sich heute weder besonders spießbürgerlich noch schildbürgerlich, sondern sie halten sich aus einem von der NDZ (Neue Deister Zeitung seit Jahren) so umgeformten Behauptung, es streiten sich da im Abseits von lokalen Interesse zwei dümmliche Besserwissergruppen um absurde Rechthaberei. Irre würden sich verunglimpfen und anmobben. Damit will keiner zu tun haben. Zivilcourage für als schäbig und schamlos erscheinende, entweder „Goebel vor Edison 1854“, steht ja in den meisten deutschen Lexika und auf den amtlichen Texttafeln in Springe oder: „Goebel war ein Krimineller, der 1954 von Entnazifizierten in Springe durchgestartet worden war“ (s. Wikipedia Achim Gercke) – für Verbesserung der Erinnerungskultur in Lügenlampenhausen, die rechtsstaatlich geboten und der Lauterkeit geschuldet sei, fehlt die substantiierte Kenntnis der wirklichen Sachlage. Und so bleibt es bei der Entnazifizierten-Linie, die man nicht sehen will.

Aus der Sicht eines Wissenschaftlers, der systematisch ein Feld feststellt und dann sagt was man sagen kann und was nicht, sind narrative Schwachmatiken natürlich nur lokalpolitischer Opportunismus. Wer nicht die Entnazifizierten von 1954 bei den Namen nennt, kann eben die Wahrheit der Ortsgeschichte nicht klären, sondern die irregeführte Idolisierung allenfalls Legende nennen.

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Offene Briefe für den Rechtsstaat und die Verwaltungspraxis

In einem OFFENEN BRIEF am 3. Januar 2021 von Dietmar Moews an den Ministerpräsidenten von Niedersachsen (s. Neue Sinnlichkeit 78) wurde die exekutive Verwaltungsaufsicht beanstandet und ermuntert, das amtliche Springe aufzufordern, dem amtlichen Wahrheitsgebot folgend die Lügenschilder abzumontieren.

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OFFENER BRIEF an den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen

Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing. 3. Januar 2021

Mainzer Straße 28

D-50678 Köln

OFFENER BRIEF-per Einschreiben 2 Blatt

An den

Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen

Staatskanzlei Planckstraße 2
30169 Hannover

Bezug: Die Stadt Springe verbreitet aktuell amtlich unlautere unwahre Tatsachenbehauptungen und ist im Begriff, dafür weitere öffentliche Gelder auszugeben. Angeblich soll damit Image- und Wirtschaftsförderung des Ortes Springe bewirkt werden. Indes schadet die Stadt Springe dem Ansehen gravierend, regional („hinterm Deister“) und weltweit. Spätestes seit dem Jahr 2006 weist die geltende Technikgeschichte (s. 2006: Deutsches Museum München) aus, dass der US-Amerikaner, das in Springe geborene Lokalidol Heinrich Göbel (1818-1893), Henry Goebel Sr., ein gerichtsnotorischer Lügner war. Jener Goebel hat keinerlei Verdienste als Pionier der Entwicklung der elektrischen Glühlampe – was nebenbei konkludent unmöglich ist. Goebel war nach heutiger Definition „Verbrecher“, „Krimineller“. Er hat allein durch zahlreiche gerichtliche Falschaussagen und „Affidavits“ im Jahr 1893 als bezahlter Falschzeuge gegen den Patenthalter Edison vor US-Gerichten versucht, die Hinterziehung von Millionen Lizenzgeldern zu unterstützen.

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Betreff: Ich möchte zum Einen dem Land Niedersachsen, als oberster Kommunalaufsichtsbehörde, angängige rechtswidrige Verwaltungsakte der Stadt Springe/Region Hannover

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2 – Moews OFFENER BRIEF an Land Niedersachsen am 3. Januar 2021

(Ortsratsbeschluss am 2. September 2020) anzeigen. Es geht um sämtliche spezifische amtliche Publikationen zu Göbel – eine Stadtchronik von 1954 und 2002, mehrere amtliche Bronzetafeln, Beschilderungen, Internetz-Seite, Denkmäler und Schul-Lehrmittel.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Damen und Herren,

ich will für die Wertverwirklichung mit einem weiteren OFFENEN BRIEF an den Verwaltungschef von Springe den zivilen politischen Weg unter Einbeziehung der öffentlichen Multiplikatoren suchen, um den gerichtlichen Weg vermeiden zu können. Derzeit publiziere ich eine vollumfängliche gerichtsfeste Argumentation (gemäß dem Gutachten für das ZDF 2006) zum technik- bzw. rechtsgeschichtlichen Fall der Falschidolisierung und „Goebel-Defense“, mit der im Jahr 1893 mit dem Modus EX PARTE Prozessverschleppung (Patentauslauf) erreicht worden war. In der Sache informiere ich die beteiligten hauptamtlichen und ehrenamtlichen Springer Stellvertreter seit dem Jahr 1986 bzw. seit 2005.

Ich beabsichtige einen OFFENEN BRIEF zur Darstellung der politischen Forderung nach Rechtsstaat und Lauterkeit in Springe an die Stadt Springe zu senden. Dafür wären eine Argumentationshilfe bzw. Formulierungsvorschläge des Landes für das Verlangen zum Eingriff in einen rechtswidrigen Verwaltungsakt qua Kommunalaufsichts-Kompetenz hilfreich, um der Springer Stadtverwaltung den rechtmäßigen Weg vorzuhalten und um verwaltungsgerichtliche Schritte gegen die Stadt Springe vermeiden zu können.

Ferner bitte ich um Information, welches Amt konkret für die Staatsaufsicht der Stadt Springe, als Kommunalaufsicht für Rechtsaufsicht, Sachaufsicht und als Sonderaufsicht im Land Niedersachsen bereitsteht.

Hochachtungsvoll Dietmar Moews

Anlagen: Kopien Deutsches Museum 2006; NDZ-Notiz 11. März 2006 „Heinrich Göbel…“

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Doch die Exekutive lehnte Moews Beanstandungen ab und behauptete, es gäbe ein Ermessen nach dem Opportunitätsprinzip, wonach die Aufsicht nicht eingreifen würde, sondern der Ort Springe im Jahr 2021 machen dürfe, was man da wolle.

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OFFENER BRIEF an den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen

Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing. 4. März 2021

Mainzer Straße 28

D-50678 Köln

OFFENER BRIEF – per Einschreiben 4 Blatt + 7 Anlagen

An den
Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen
Staatskanzlei Planckstraße 2
30169 Hannover

Bezug: Mein OFFENER BRIEF an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten vom
3. Januar 2021. Der inzwischen erfolgte Amtsweg mit der verwaltungsrechtswidrigen und falschdatierten (1. 2. 21 kam 2. 3. 21) Stellungnahme der Region, vom 2.3. an mich (Anl.6)

Betreff: Ich überstelle hiermit gültiges Material zur Sachaufsicht zum angängigen Fall des SPRINGER-GOEBEL 2021, ein Gutachten des asz zur aktuellen Quellenkritik Goebel 2021 (Anl. 2), sowie konkret abzumahnende Lügen (Anl. 1) wie sie in einer Verwaltungsklage zum Vortrag kämen. Die unzweifelhaft rechtswidrigen amtlichen Goebelproklamationen der Stadt Springe mittels sämtlicher verfügbaren öffentlichen Manifestationen habe ich mit meiner schriftlichen Forderung vom 3. Januar 2021 auf verwaltungsspezifische Aufsicht und Korrektur durch den Rechtsstaat reklamiert.

Die Region hat sich nunmehr (Anl. 6) über das Gesetz gestellt. Danach stellen sich auch die Stadt Springe durch den Verwaltungschef Bürgermeister Springfeld sowie der Ortsrat Springe über die amtliche Wahrheitspflicht. Sie beanspruchen „neutrale Funktion“ (die Region) und politische Meinungsfreiheit (Ortsrat). (Blatt 2)

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Damen und Herren,

bitte greifen sie nachsteuernd in die normwidrige Positionierung der Region gegenüber meinem Rechtsbegehren ein. Ich wünsche keine gerichtlichen Schritte.

1. Ich danke Ihnen für die amtliche Veranlassung zur Verwaltungsaufsicht im von mir angezeigten Goebel-Fall.

2. Die Region hat leider nicht den geistigen Aufwand eingebracht, den Sachstand im Goebel-Fall zu prüfen. So macht die Region aus der offizialen Wahrheitspflicht eine lokalpolitische Willkürlichkeit und aus der Verwaltungsaufsicht eine „neutrale Funktion“ (im falschdatierten Schreiben vom 1. März 2021).

3. Bitte prüfen Sie die gerichtsfesten Darlegungen im Gutachten „Quellenkritik Göbel 2021“, die übrigens von mir bereits im Gutachten 2005 für das ZDF und im Gutachten für das Deutsche Museum München 2006 so publiziert worden waren. Es sind gutachterliche Feststellungen, die so und gar nicht anders durch die dem Gutachten zugrunde gelegten Gerichtsurteile in den USA aus dem Jahr 1893 den Wahrheitsanspruch einwandfrei beweisen, zu folgenden Themenfeldern:

EINS Heinrich Göbel, Springe, war nicht Erfinder der Glühlampe, nicht im Jahr 1854 und nicht – wie die jahrzehntelangen Irreführungen behaupteten – vor Edison (vgl. Geschichte der Entwicklung des elektrischen Lichts).

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ZWEI Heinrich Göbel war nicht einer im engen oder weitesten Sinn Beteiligter oder trug nicht mit irgendeiner nachweislichen geistigen oder materiellen Leistung zur Entwicklung der elektrischen Glühlampen, in den fraglichen Jahrzehnten von 1805 bis 1893 bei. Auch bei großzügiger Vorstellungsweise ist die Bezeichnung „Pionier im Felde der elektrischen Glühlampen“ für den empirischen Henry Goebel gerichtsnotorisch widerlegt worden und eine blanke Irreführung zu den gewohnheitsmäßigen Zwecken einer Idolisierung. (Blatt 3)

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DREI Das Rechtsstaat-Verlangen, amtliche Irreführungen auf Wahrheitsgehalt zu stellen, ist insofern unabweislich, da die Goebel-Springer schon 1929 und 1954 und 2006 das zugängliche vorhandene einschlägige Archivmaterial ignorierten, indem sie meinten „über Göbel sei einfach ganz wenig bekannt“. Diese Möglichkeit, nichts über Goebel zu wissen, durchkreuzte aber Henry Goebel Senior in den Jahren 1881 bis 1893 selbst, indem er freiwillig und zurechnungsfähig als Falschzeuge der Lizenzverletzer in die damaligen Prozesse Edisons gerichtsnotorisch eintrat. Wäre Goebel nicht mit falschen und dann vor Gericht unerweislichen bzw. widerlegten Meineiden und Betrugsmachenschaften auffällig geworden, läge er heute nicht als bestechlicher Betrüger in den USA-Gerichtsarchiven (Anl.2 ). Doch das ist der Fall. Goebel Sr. und sein Sohn Goebel Jr. waren schlussendlich sogar als Meineids-Zeugen wegen ihrer Bestechlichkeit von den Prozessen ausgeschlossen worden.

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VIER All den vorhandenen und für das Gutachten zur Quellenkritik Goebel 2021 systematisch aufgearbeiteten Dokumenten musste nun auch entnommen werden, dass jener, viele Jahre in Deutschland proklamierte „Glühlampenerfinder vor Edison, Goebel“, ein krimineller, als Privatperson übler Sozialdarwinist war, der vielfältig in Betrugsaffären mit Freunden, Bekannten und Geschäftspartnern gerichtsnotorisch geworden ist.

Ich lege Ihnen nunmehr als Anlage bei:

1. eine konkrete vorläufige Auflistung aller aktuellen amtlichen Falschproklamationen der Stadt Springe zum Goebel-Fall, so wie sie auch in einer Verwaltungsklage gegen die Stadt Springe wg. amtlicher Unwahrheiten und Irreführung der Öffentlichkeit und aus heutiger Sicht auch gegen das Land Niedersachsen wegen vernachlässigter Verwaltungs- und Sachaufsicht gegenüber der Stadt Springe im Goebel-Fall von mir als Kläger vorgetragen werden müsste.

2. Gutachten „Quellenkritik Goebel 2021“, asz-Köln, 35 Seiten (Blatt 4)

3. Kopie Bestätigungsschreiben des Deutschen Museums München 2006

4. Kopie des Schreibens der etz VDE-Verbandszeitung vom 4. 3. 2006

5. Kopie amtl. Schreiben der Stadt Springe zur Goebel-Idolisierung 2. November 2005

6. Kopie des amtl. Schreibens der REGION vom 1. 3. 2021 (falsch datiert auf 1. 2. 2021)

7. Kopie eines Original-Dokuments des Patentamtes Februar 1882 an Goebels Patentanwalt Paul Goepel NY NY: Ablehnung des Versuchs Goebels, bereits geltende Patente von Edison und Perkins betrügerisch anzumelden: Versuch gescheitert.

Ich bitte die Niedersächsische Landesregierung hiermit jetzt genauer hinzuschauen, um eine sinngemäße Rechtsstaat-Aufsicht von der in Springe geübten Missachtung der Wahrheit eindeutig zu trennen: Die bisherigen unwahren amtlichen Proklamationen müssen nun, nach 15 Jahren „seelischer Gärung“ seit 2006, unverzüglich beseitigt werden.

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Ich war selbst Schüler in Springe an einer Heinrich-Göbel-Schule, Göbel uns damals als Vorbild hingestellt worden ist. Seit dem Jahr 1979 in der Ballhof-Galerie Hannover gebe ich die Zeitschrift Neue Sinnlichkeit Blätter für Kunst und Kultur heraus. In der Ausgabe Neue Sinnlichkeit 15, erschienen im Jahr 1986, hatte ich bereits meine Skepsis gegenüber den fadenscheinigen Elogen auf den damaligen Springer Tagelöhner Göbel angemerkt, weil ich es absurd fand, dass ein 30-jähriger Familienvater mit zwei Wickelkindern im November des Jahres 1848, im Winter, 90 Tage lang (mit welcher Not?) auf einem kleinen Segelschiff den Atlantik überquert haben soll.

Hochachtungsvoll

Dietmar Moews

Moews schrieb einen zweiten OFFENEN BRIEF am 4. März 2021 (hier im Heft NUMERO 79). Darauf antwortete der Innenminister Niedersachsens mit einer ganz anderen Ablehnungsbegründung am 17. März 2021 (auch hier in Neue Sinnlichkeit 79).

Darin lehnte der MI einen Eingriff der Verwaltungsaufsicht in Springe ab, indem er nicht vorgetragene Beanstandungen zurückweist (was durch die Niedersächsische Kommunalverfassung Recht sei). Solche Beanstandungen liegen aber gar nicht an, sondern wieder und immer noch die Entnazifizierten-Wahrheitswidrigkeiten an drei Springer Göbel-Gedenkmalen, dazu der Vorwurf, die exekutive Aufsicht habe sich von der auskunftspflichtigen Stadt Springe belügen lassen und selbst nicht vor Ort nachgeprüft, wie es in Springe aussieht. Mit dem Bescheid vom 17. März 2021 hat die Landesregierung dem Ort Springe erlaubt, weiterhin die Entnazifizierten-Lügen fortzusetzen. Und prompt wurde in der NDZ erklärt, Ortsbügermeister Karl-Heinz Friedrich habe bestätigt, dass die reklamierten Schilder von Springe dranbleiben. Und der Stadtbürgermeister, der exekutive Verwaltungschef von Springe, erklärte in der NDZ: Er würde die Stadtgeschichte nicht ändern – er meinte ebenfalls, die irren Textschilder werden bleiben.

So viel Worte hier, bis nunmehr von Dietmar Moews eine juristisch wasserdichte Argumentation als OFFENER BRIEF am 26. Mai 2021 an den Ministerpräsidenten von Niedersachsen Stephan Weil persönlich übermittelt worden ist. Das Versagen der exekutiven Verwaltungsaufsicht gegenüber Amt Springe kann als eine Verwaltungsgerichts-Klage vorgebracht werden oder, eben: Der Regierungschef Stephan Weil greift zu einer persönlichen politischen Nachsteuerung. Weil kann den noch heute fortgesetzten Entnazifizierten-Hass von NSDAP-Rasseforscher Dr. Achim Gercke – wie die NDZ es noch mal im Jahre 2004 gedruckt hatte – stoppen. Schwierig im Wahljahr, wenn ein SPD-Ministerpräsident so hart an den Grundsätzen der „Erinnerungskultur“ vorbeiginge, wo doch gerade der SPD-Bundespräsident Steinmeier durch Bundesverdienstkreuz-Verleihungen der deutschen Erinnerungskultur „Nazi-Vergesslichkeit“ nicht empfiehlt. Jenes Blatt, dass mit dem Untertitel den der neue Stadtbürgermeister Christian Springfeld in seinen ersten Amtstagen in Springe hat verlauten lassen „Lügenlampenhausen“ und den ihm die NDZ um die Ohren gehauen hatte, wird jetzt schwerlich seine Begehrlichkeit, demnächst erneut in sein Amt gewählt zu werden, helfen können. Die Göbel-Lügen-Entnazifizierten-Linie müsste Springfeld erhobenen Hauptes deutlich beenden. Die drei wahrheitswidrigen Schilder von 1929 am Haus Zum Oberntor 30, am Obelisk von 1954 „Göbelbastei“ und von der Bronze am Amtsgericht, die da seit 1993 mit einem kitschigen Text in der Ecke, ferner sonstige amtliche Proklamationen, etliche Bücher und Internetz-Propaganda mit Göbel Lege-Hennen, müssen einfach weggenommen und in eine Asservatenkammer des Museums. Die Entnazifizierten-Linie müsste gut kommentiert, die Irreführung der Springer und der Nachkriegs-Coup müssten historisch wahr erinnert werden.

Wer nun die im Gutachten „Quellenkritik Goebel 2021“ reklamierte Qualität „Verbrecher“ und „Krimineller“ nicht wahrhaben will, muss die relevanten in den Verfahren dokumentierten Texte vollständig lesen. Auch Goebels Auftritt in der Zeitung THE SUN, Januar 1893. Schließlich fand die in St. Louis vom Richter Wallace verfügte Hauptverhandlung nicht statt. Goebel war im Jahr 1893 gestorben. Edisons Patent verjährte 1894. Für Nichts bzw. gute Laune fehlte dem vielbeschäftigten Wissenschaftler Edison ein Motiv, diese Hauptverhandlung noch zu verlangen. Richter Wallace spielte das Zeitspiel mit und begründete, es hätten die Söhne Goebels, Charles, Henry Junior und William Vater Henry Goebel Sr. ganz erheblich als „Bungler“ (a person who does something very badly, in a careless or stupid way: ein Pfuscher) denunziert – solche Zeugen sollten vor den Richter.

So ist also dieses Blatt der Folge VIER des SPRINGER-GOEBEL, das den Batterien und den Strommaschinen der Glühlampen gewidmet sein sollte, in eine persönliche Einvernahme der heutigen Rechtsstaatlichkeit umredigiert. Hier wird sehr kritisch und unter schmerzhaften Namensnennungen die Entnazifizierten-Schande beanstandet, die gerne als narrative politische Meinungsfreiheit um die Wahrheit sich herumdrückt. Wer Basisdemokratie und Selbstbestimmung als seinen Politikstil versteht, hat mit Top down-Exekutive ein grundsätzliches Problem. Sorry Mister.

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OFFENER BRIEF an den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsenpersönlich

Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing.

Mainzer Straße 28

D-50678 Köln

EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN gegen EMPFANGSBEKENNTNIS

OFFENER BRIEF 1 Blatt + 78 Blatt Anlagen + Dokumenten-Ordner – am 26. Mai 2021

An Herrn
Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen

Stephan Weil persönlich
Staatskanzlei Planckstraße 2
30169 Hannover

Bezug: Meine OFFENEN BRIEFE an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten vom 3. Januar 2021 und vom 4. März 2021 riefen die Verwaltungsaufsicht des Landes gegen Lügen der Stadt Springe. Ich danke für die amtlichen Stellungnahmen der Region, vom 1. März 2021, und des Innenministers, am 17. März 2021. Man ignoriert darin den Sachstand.

Betreff: Die Stadt Springe verbreitet nach wie vor amtlich LÜGEN. Meine o. g. Eingaben wurden mit widersprüchlichen Erklärungsnormen beantwortet. Die exekutiven Aufsichtsbehörden „Region“ und „MI“ ignorieren die Sachverhalte. Die Erklärungsnorm der Region ist nicht durch die beanstandete Wirklichkeit der Springer Verhaltensnorm gedeckt. Der MI zeigt mit Schreiben an mich vom 17. März 2021, in Springe nicht hingeschaut zu haben. Ich bitte um Ihr persönliches politisches Nachsteuern. Amtliche Lügen müssen weg. Nennen Sie Gründe des Ermessens für das Opportunitätsprinzip.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Weil,

aus meiner Sicht als rechtsstaatlich orientierter Citoyen versuche ich Beanstandungen in das verwaltungsrechtliche Gelingen ohne Gerichtsanrufung hinein zu färben.

Das an sich selbststeuernd gemeinte exekutive interne Amtshandeln gemäß der Niedersächsischen Landesverfassung sieht vor, dass in Fällen von gesetzwidrigen lokalamtlichen Verlautbarungen, Unwahrheiten, Propagandairreführungen, auch neuem Forschungsstand, die Landesaufsicht sowohl präventiv, d. h. begleitend (bei Informationspflicht der Lokalebene), wie auch repressiv, d. h. nachsteuernd, eingreifen muss.

Zum OFFENEN BRIEF vom 3. Januar gab die Stadt Springe der Region falsche Auskunft.

Am 17. März hat nun der MI meine Einwände vom 4. März anerkannt; allerdings erklärt der nicht- oder falschinformierte MI konkret rechtswidrige Amtstexte zur „Freiheit lokaler Denkmalgestaltung im Opportunitätsprinzip“. Mit diesem Ermessen ist es ein politischer Streit. Mit meiner Klagebegründung in der Anlage substantiiere ich diesen Qualitätssprung der Exekutive, die sich über das Recht stellt. Es wäre schön, den alten Nazi-Spuk ohne Klage beenden zu können; der Springer Verwaltungschef ist informiert.

Mit Dank für Ihre Mühe und freundlichem Gruß bleibe ich Ihr Dietmar Moews

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Gliederung der Anlage

A) Legitimation, Sachstand, Forderung und Kurzfazit

B) Im Einzelnen

1. Die empirische Lage im April 2021

Forschungsstand: Gutachten zur Quellenkritik Goebel 2021

Kommunikationsirrlauf zur empirischen Lage durch Verwaltung und Politik, 2021

NSDAP-Rasseforscher Dr. Achim Gercke als Göbel-Irreführer nach Hitler

Zwischenfazit B)1.

2. Opportunitätsprinzip im zweifelhaften Ermessen zur Irreführung

Zwischenfazit B)2

3. Der aktuelle Versuch mit bislang zwei OFFENEN BRIEFEN an die Obrigkeit Abhilfe zu erreichen und eine gerichtliche Klage wegen unberücksichtigter Beanstandung zu vermeiden – hier: anschließender Versuch mit diesem OFFENEN BRIEF vom 26. Mai 2021 an den Ministerpräsidenten Herrn Stephan Weil persönlich, mit den Beanstandungen der Lage Recht zu bekommen und um eine Klage zu vermeiden

Zwischenfazit B)3

4. Falsche Anker-Texte als konkret benennende Aufzählung der entsorgungs- bedürftigen amtlichen Falschbekundungen 2021 in Goebel-Springe

Zwischenfazit B)4

5. Material-Ordner mit der Aufschrift: MP WEIL persönlich SPRINGE 2021 – Dietmar Moews; gerichtsfeste Materialien und politische Argumentation zur Erinnerungskultur

C) Fazit zum Vortrag im persönlichen OFFENEN BRIEF und Erwartung des Absenders

Es folgt die Einzelgliederung des Fallaufbaus anhand der Materialien in der ANLAGE-MAPPE:

Gliederung der Anlage

A) Legitimation, Sachstand, Forderung und Kurzfazit

B) Im Einzelnen

1. Die empirische Lage im April 2021

Forschungsstand: Gutachten zur Quellenkritik Goebel 2021

Kommunikationsirrlauf zur empirischen Lage durch Verwaltung und Politik, 2021

NSDAP-Rasseforscher Dr. Achim Gercke als Göbel-Irreführer nach Hitler

1.1 Erfinder der ersten Glühlampe

1.2 Überholte amtliche Falschtexte und deren Beanstandungen

1.3 „Zeitzeugengeschichte …“ 2001 – aktuelle Buchpublikation der Stadt Springe:

1.4 „Ortschronik Springe“ 2002 – aktuelle Buchpublikation der Stadt Springe:

1.5 „Verkannter Göbel“ – Springer Marotte der NDZ mit Klaus-Henning Glitza 1993

1.6 Springer-Goebel 2007 von Rohde ohne Idolbildungs-Empirie

1.7 Internetz-Publikation „OHG-Goebel-Projekt 2018/19“, Otto-Hahn-Gymnasium

1.8 Öffentliche Textschilder mit Falsch-Behauptungen seit 1929, 1954, 1993

1.8.1 Göbelhaus in Springe Zum Oberntor 30 + Unfugs-Texttafel

1.8.2 Göbelbastei am Ebersberg mit Großlampe + Unfugs-Texttafel

1.8.3 Göbel-Bronze am Amtsgericht Springe + Unfugs-Texttafel

1.8.4 „HEINRICH-GÖBEL-PROZESS deutsch u. englisch“ 2 Springer Unfug-Mappen

völlig ohne Annotationen zum Fälschungscharakter und zur Herkunft

1.9 Quellen-Schlamperei- und Forschungsstand

1.9.1 Das Labeling „LEGENDE“

1.10 OFFENE BRIEFE an die NDZ Verleger SCHAPER 2020

1.11 Kommentare der NDZ-Redakteure Fuegmann und Scheffler

1.12 NDZ-Marita Scheffler in Neue Sinnlichkeit 52 (2005): Kritik zur Springer Geschichtsfälschung

1.13 Umbau des Lampen-Ehrenmals am Ebersberg 1998 und 2018, statt Denkmalschutz

Zwischenfazit B)1.

2. Opportunitätsprinzip im zweifelhaften Ermessen zur Irreführung

2.1 Rasseforscher und Alt-Nazi Dr. Achim Gercke übersehen oder versteckt

2.2 Naziverfolgte unmittelbar nach dem Krieg

2.3 Entnazifizierte übernehmen

2.4 „Persilschein“ für Stadtdirektor Degenhardt

2.5 Namensgebung des Parks

2.6 Erste Festwoche

2.7 Nazi-Frechheit

2.8 Wer schreibt, bleibt vielleicht nicht

2.8.1 Judenbeseitigung

2.8.2 Brasch kam angeblich 1944 beim Abtransport in den Osten auf dem Hannover Lindener Bahnhof zu Tode

2.8.3 Hallermunter Schriften

2.8.4 IDOL-LABEL zur „LEGENDE“

2.8.5. Geschichtsfälschung von Historiker Rohde, 2020

2.8.6 Amt Springe und Region als Aufsichtsinstanz

2.8.7 Wünsche des Ortsrates, weiterhin wahrheitswidrige Göbel-Texte, wie seit 1954 zu publizieren

2.9 Amtliche Lügen-Bücher

2.10 Niedersächsisches Kommunalverwaltungsgesetz

2.11 Ersatzvornahme gegen amtliche Buchtexte

2.12 Gesamtverlogenheit als Zeitzeugen

2.13 Die Göbel-Lügen: Erfinder und Geburtshaus

2.14 Springe-Nazis vs. Nicht-Nazis

2.15 Siemens verneint Göbel

2.16 Kompetenz als Exekutivinstanz

2.17 Deutsche Amerikafeindlichkeit unter „Goebel vs. Edison“, leere grobschläch- tige Propaganda des früheren NSDAP-Rasseforschers Dr. Achim Gercke, des Springer Verwaltungschefs Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt – publizistisch flankiert von der NDZ und Altbürgermeister Jürges, als Entnazifizierten-Linie 1954

2.18 Ambivalenz-Aspekt der Alt-Nazi-Linie – des „Kaisers neue Kleider“ – ging seit NS-Rasseforscher Dr. Achim Gercke, 1954, stets von Oben aus – von der Stadtdirektion und den Lehrern, gefüttert von der Lokalzeitung NDZ.

2.19 Sozialpsychologische Erachtlichkeiten – Gewohnheit, Selbstbild, Stolz, Ehre.

2.20 Stadtförster Martin Jäger reimte „…Die nicht aus Springe: leben hoch!“

2.21 Entnazifizierte Propagandeure Degenhardt, Jürges, Städtler, Gercke griffen zu

2.22 Springer Zu Klampen-Verlag – geringe Käuferzahl von „Göbel-Legende“ 2007

2.23 Göbel-Aktivismus vom Amtsmann Hermann Aden

2.24 Landesbedienstete Lehrer – Rektor Dr. Walter Gresky fälscht

2.25 Eine OSRAM-Werbemaßnahme von 1954

2.26 „Jusos: „Springe bleibt Springe – auch ohne Göbel“

2.27 Intelligentere Bürgermeister ließen die Glühbirne am Deisterhang zuwachsen

2.28 Das Jahr 1954 ist keineswegs das 700jährige für Springe, allenfalls das Meisterjahr im Deutschen Fußball für Hannover 96 und der Sieg der Fußball- WM in Bern 1954.

2.29 EX PARTE der „Goebel-Denfense“

2.30 Aktuelle „Ortschronik der Stadt Springe“ 2002, Andreas Lilge/Horst Callies

2.31 Das Stadtarchiv unter entnazifiziertem Altbürgermeister Jürges

2.32 Die Betreuung des Springer Archivgutes

2.33 „…Die „Stadtgeschichte von Springe am Deister“auch wohl aus Zeitmangel (war) eine eingehende Behandlung des Nationalsozialismus und derNachkriegszeit für die Verfasser unmöglich…“.

2.34 Teil der niedersächsischen Heimatgeschichte und der Kriminalgeschichte

2.35 Wissenschaftliche Spezialqualifikation bestimmt – nämlich Organisation der formalen Felder, Staat, Privat, Markt, Intermediarität und Gesellschaftsinformelles – den Springer-Goebel mit empirischen Methoden und lokaler Politikforschung zu untersuchen (systematische empirisch-soziologische Inhaltsanalyse nach Merten und Silbermann).

2.36 Meine soziologische Studie – „Erinnern und Vergessen einer deutschen Kleinstadt“

2.37 Eine Suspension der Verwaltungsaufsicht – welcher Nutzen?

2.38 Wie ein Ermessen die Wahrheit schützen soll

2.39 Henry Goebel Senior (1818-1893) deshalb sehr weitreichend dokumentiert

2.40 Gegenwartsbild betrifft nun die Opportunität – Heinrich Göbel als willkomme- nes Möbelstück im Selbstbild als Kleinstädter

2.41 „SPRINGER JAHRBUCH 2018 für die Stadt und den Altkreis Springe“, Förderverein für die Stadtgeschichte von Springe e. V. auch beim OHG- Goebel-Projekt 2018/19.

2.42 „Hameln hat den Rattenfänger – wir haben ja sonst nichts“.

2.43 Verwandtschaftsverwobene Verteidiger der entnazifizierten Irreführer

Zwischenfazit B)2

3. Der aktuelle Versuch mit bislang zwei OFFENEN BRIEFEN an die Obrigkeit Abhilfe zu erreichen und eine gerichtliche Klage wegen unberücksichtigter Beanstandung zu vermeiden – hier: anschließender Versuch mit diesem OFFENEN BRIEF vom 26. Mai 2021 an den Ministerpräsidenten Herrn Stephan Weil persönlich, mit den Beanstandungen der Lage Recht zu bekommen und um eine Klage zu vermeiden

3.1 OFFENER BRIEF an den MP am 3. Januar 2021 beanstandet

3.2 „Endlich, endlich sollte Ruhe sein …

3.3 „HEINRICH GÖBEL Der Erfinder ist weg – Ortsrat lässt Zusatz von Schildern verschwinden (mit Großabbildung des Ortsbürgermeisters Karl-Heinz Friedrich)

3.4 „Springe tilgt den Glühlampen-Erfinder

3.5 Neue Beschilderung der drei Ehrenmale der Goebel-Springer

3.6 Ortsrat-Protokoll Springe vom 10. März 2021

3.7 NDZ fasst dieser Entwicklung mit Leserbrief am 24. März 2021 nach

3.8 Eingriffsverwaltung ohne Verwaltungsgericht

3.9 NDZ hängt immer noch der Entnazifizierten-Linie nach

3.10 Bewegung im Springer Ortsrat und Distanz zur NDZ

3.11 „HEINRICH GÖBEL Der Erfinder ist weg – Ortsrat lässt Zusatz von Schildern verschwinden“

3.12 Stadt Springe muss öffentlich-amtlich den neuen Forschungsstand der Quellenforschung publizieren

3.13 Straßenbenamungen und Ortsbeschilderungen

3.14 Der Springer Nazi-Slogan „Göbel 25 Jahre vor Edison“

3.15 Persönliche Aufklärungsberatung

3.16 Zunehmend mittels Internetz und Suchmaschinen für die Feldarbeit, Material zu beschaffen

3.17 Suche nach dem Rechtsstaat

3.18 Berufsehre als empirischer Soziologe

3.19 Mit Schreiben des MI vom 17. 3. 2021 auf meinen neuerlichenOFFENEN BRIEF vom 4. März 2021

3.20 Die Publikations-Serie „SPRINGER GOEBEL EINS bis ELF“ von Layos Dayatos in den Blättern für Kunst und Kultur, NEUE SINNLICHKEIT, gegründet 1979 von Dietmar Moews in Hannover – bislang drei Folgen.

Zwischenfazit B)3

4. Falsche Anker-Texte als konkret benennende Aufzählung der entsorgungs- bedürftigen amtlichen Falschbekundungen 2021 in Goebel-Springe

4.1 In den 1980er Jahren umgerüstete Lügentext-Texttafel am sogenannten

„Goebelhaus“ von 1929 in Springe Zum Oberntor 30 muss zu den Asservaten

4.2 Lügentext-Tafel an der „Goebel-Bastei“ seit 1954 muss zu den Asservaten

4.3 Lügentext-Tafel am Bronze-Bildwerk am Amtsgericht Springe seit 1993 muss zu den Asservaten

4.4 Lügentext und falsche Angaben in der „Zeitzeugengeschichte von Springe 1925 bis 1956“ von Kalisch und Seedorf, 2001, müssen geschwärzt werden sowie öffentliche Korrektur im Amtsblatt und auf http://www.springe.de ist verlangt

4.5 Lügentext und falsche Angaben in der „Ortschronik Springe“ 2002, zusammengestellt von Andreas Lilge, dirigiert von Horst Callies, müssen geschwärzt werden sowie öffentliche Korrektur im Amtsblatt und auf http://www.springe.de ist verlangt bzw. aus dem weiteren Vertrieb zurückzuziehen

4.6 Es gibt in Springe drei Kopien von gefälschten, mit „HEINRICH-GÖBEL- PROZESS je deutsch bzw. englisch beschrifteten Mappen mit einigen hundert Texten. Dieses Archivgut muss gekennzeichnet werden.

4.7 Das OHG-Goebel-Projekt 2018/2019 ist voller Fehler und verbreitet Gerüchte

4.8 Amtliche Goebel-Falschbetextungen auf Straßenschildern

4.9 Entnazifizierten-Kultur amtlich vom Bürgermeister als Märchen hingestellt

Zwischenfazit B)4

5. Material-Ordner mit der Aufschrift: MP WEIL persönlich SPRINGE 2021 – Dietmar Moews; gerichtsfeste Materialien und politische Argumentation zur Erinnerungs- kultur

C) Fazit zum Vortrag im persönlichen OFFENEN BRIEF und Erwartung des Absenders

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A) Legitimation, Sachstand, Forderung und Kurzfazit

Beanstandung amtlicher Bekundungen der Stadt Springe, die nicht der Wahrheit entsprechen; bisheriges Nichtgreifen der Verwaltungsaufsicht durch Region und MI; deutsche Erinnerungskultur 2021.

Es bleibt das rechtsstaatliche Verlangen der zu verfügenden Beendigung des angängigen rechtsstaatlichen Amtswaltens. Lokaler Irreführungsaktivismus auf der Linie des NSDAP-Rasseforschers Dr. Achim Gercke, als Tradition der Stadtverwaltung Springe, stellt einen unlegitimen Geltungsanspruch. Den angeblichen Stadtmarketing-Zwecken wird damit geschadet. Nach langjährigen, stufenweisen öffentlichen Appellen seit dem Jahr 1986 (A.53; s. Gutachten zur Quellenkritik 2021; A.80), Aufklärungsgesprächen zur dokumentierten Quellenlage zur amtlichen Springer Göbellüge der Alt-Nazis und deren Nachfolge-Springer durch die Jahre – immer angesichts der Nichtnazis und deren Nachfolger – wurde von mir die Verwaltungs- und Sachaufsicht informiert. Eine präventive oder repressive Nachsteuerung wurde abgelehnt. Meine Offenen Briefe an den MP zur Initiation der Verwaltungsaufsicht wurden widersinnig beantwortet. Mein rechtsstaatliches Begehren wurde dem sachstandwidrigen Opportunitäts-Ermessen ausgeliefert. Damit ist nun die oberste Exekutiv-Instanz Niedersachsens gefragt: der amtierende Ministerpräsident Stephan Weil.

Inzwischen liegt ein Ortsratsbeschluss vom 28. April d. Jahres vor, der den Vorwurf amtlicher Irreführung verbal anerkennt. Bauernschlau, mit lügenhaften Erklärungsnormen, konkret aber weiter mit rechtswidrigen Textpublikationen und sinnlichen Manifestationen hält die unterste Exekutivinstanz Lügen aufrecht (s. hier 3. u. 4. – Denkmal-Betextungsschilder, aktuelle Buchausgaben, Faltblätter, online Springe.de mit Link z.B. OHG, weitere Ortsratsprotokolle 2020 und 2021, mündliche Stellungnahmen der Amtsträger, auch unwiderrufene NDZ-Zitationen, zur Fortsetzung der Nazi-initiierten amtlichen Göbel-Lügen).

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Kurzfazit

In Jahrzehnten systematischer Forschung entstand eine Leiter, die den Aufgeschlossenen ermöglicht, die Beweise zu erklettern. Meine Arbeit wurde von persönlichen Gesprächen zum Thema Springer-Goebel und Goebel-Springer geduldig begleitet. Ich beanstande, dass Entnazifizierten-Aktionismus seit 1954, Selbstaufklärung der Identitätsbildung, politische Führung und Fühlung, als Funktion von Führung, Amtshandeln im Rechtsstaat, die kulturindustrielle Lebenswirklichkeit nicht immer selbststeuernd gelingt. Das Spiel von Markt, Staat, Intermediären, BGB-Gesatzten und Informellen bedarf der Koordination.

Mit dem aktuellen Gutachten „Quellenkritik Goebel 2021“ ist das gewünschte Springer Idol Heinrich Göbel als amerikanischer Krimineller Henry Goebel Sr. erkannt. Die Entnazifizierten um Stadtdirektor Degenhardt, Bürgermeister Jürges, NDZ-Verleger Städtler, NSDAP-Rasseforscher Gercke sowie Amtsgerichtsrat Musals geheimes Archiv und deren heutige Linie stehen im Licht gerichtlicher Wahrheit. Erinnerungskultur – wie wäre es, wenn die föderale Verwaltungsaufsicht die amtliche Schildbürgerei wahrnähme? Kritik ist willkommen.

Begründung der persönlichen Inanspruchnahme:

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Weil, – Dr. Achim Gercke – bitte nehmen Sie eine kurze Fühlung zum extremen „Rasseforscher im Reichsinnenministerium“ DR. ACHIM GERCKE (Anlage A.1). Wir müssen dem Opportunitätsprinzip ins Auge schauen. Dieser Nazi hat den Springer-Goebel unmittelbar nach 1950, gemeinsam mit selbstentnazifizierten Springer Amtsleuten, dem Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt/ bis 1945 NSDAP, dem Bürgermeister seit 1918 Fritz Jürges/ bis 1945 NSDAP, und Neue Deister Zeitung-Verleger Willi Städtler/ bis 1945 NSDAP, betrieben und durchgesetzt (A.1.1): WIKIPEDIA: Dr. Achim Gercke, NSDAP seit 1926, war auch Mitglied des Reichstages, geboren 1902, gest. 1997 in Adensen/ Hannover. Im Ermessen steht also auch unsere Erinnerungskultur.

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Nur zum Verständnis des sachlichen Zusammenhanges: Die entnazifizierte Pressure Group von Springe – Gercke, Städtler, Jürges, Degenhardt (wo war Amtsrichter Musal?) hat den deutschen Lehrer und Juden in Springe Dr. Heinz Brasch, der in den 1930er Jahren das ihm angetane Nazi-Berufsverbot mit einer ersten grundlegenden Forschungsarbeit als Springer Stadtchronist beantwortete, in ihren Büchern verschwinden lassen. Ich rede von Braschs Werken: „Stadtgeschichte von Springe am Deister“, 1940, unveröffentlichtes Manuskript im Stadtarchiv sowie „Das Licht vom Deister“, vor 1938, unveröffentlichtes Manuskript im Stadtarchiv Springe sowie „Familiengeschichte Temps, Springe“ (A.26). Braschs Texte wurden von NSDAP-Bürgermeister Jürges angenommen und archiviert – dann 1953 ausgebeutet. Für die erste offizielle Stadtgeschichte, die Jürges et al. zur Göbelfestwoche 1954 herausbrachten, wurde Braschs Arbeit genutzt, aber nicht ordnungsgemäß zitiert. Brasch verschwand als Quelle der Stadtchronik. Erst Stadtarchivar Andreas Lilge, Herausgeber der „Ortschronik Springe“, 2002, zitiert Brasch amtlich-offiziös (A.29.3). Der deutsche Jude Dr. Heinz Brasch starb 1944 im Zusammenhang mit seiner angeordneten Deportation vom Hannover-Lindener Bahnhof aus.

Amt Springe hat 46 Jahre später, im Jahr 2001, diesen Nagel auf den eigenen Kopf getroffen – wer lesen kann, sieht bei Kalisch und Seedorf in der gedruckten Buchform „Zeitzeugengeschichte von Springe“, 2001, auf Seite 301 folgende klare Wert-Aussage (und die NDZ hat Dr. Achim Gercke 50 Jahre später, am 17. April 2004, erneut abgedruckt; A.2):

„Die „Stadtgeschichte von Springe am Deister“ konnte, auch wohl aus Zeitmangel, die damalige jüngste Vergangenheit nur unzureichend behandeln. Die Rücksichtnahme auf noch Lebende, die undurchsichtigen Verhältnisse dieser Zeit und die völlig unzureichende Quellenlage machten eine eingehende Behandlung der Zeit des Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit für die Verfasser unmöglich. Dies nachzuholen war auch eine Aufgabe des jetzigen Buches.“ (A.32.15).

Wir werden im Folgenden erkennen, wie noch in jenem Jahr 2001 die Amts-Springer und die Chronisten um den Nazi-Skandal von 1954 herumgedunkelt haben, anstatt zu schreiben, was sie wussten.

Menschen fühlen sich als Individuum im Seinsprozess durch Selbstführung und Selbstfühlung nicht ausreichend verantwortlich und fähig, zielführend politisch einzugreifen. Wenn das Zusammenspiel von BGB, Markt, Staat und deren intermediäre Organisationsformen materiell und sozial-psychologisch die Wertsetzungen der Gesellschaft nicht erfüllt, entsteht Unzufriedenheit und Zersetzung. Die Überforderten besorgen sich die Entlastung durch Entkopplung, d. h. Desintegration und Schwächung von Gemeinschaftsgeist und der Staatsräson.

Stattdessen wurde von Kalisch (1925-2003) und Seedorf (1923-2020), als in den Jahren 1954 und 2001 noch lebende Springer, die Rücksichtnahme den eigenen undurchsichtigen Verhältnissen angepasst. Was macht man nun im Jahr 2021 mit der völlig entgegengesetzten eindeutigen Quellenlage von 2006 und von 2021 (A.80) – wenn völlig eindeutig ist, dass man noch im Jahr 2001 falsch bezeugt hat und Unwahres schrieb?

Ich appelliere an Sie, Herr Ministerpräsident Weil, als den persönlichen politischen Entscheider: Schenken Sie, als staatlich-amtliche Fühlungsinstanz, dem in der Präambel des Grundgesetzes gesetzten Wert der Würde Geltung. Diese Vorstellung gilt rückblickend, gegenwärtig und zukünftig als lebensdienliches Symbol. Ich wünsche mir aus meiner Soziologen-, Hafenbau-Ingenieur-, Juristen-, Künstlergelehrten- und Mitbürgersicht, dass Führung und Fühlung, dabei Fühlung als Funktion von Führung, besorgt werden könnten.

Ich appelliere an Sie, als Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, ganz in rechtsstaatlicher Orientierung, den kompletten und skandalösen Unfug, der vom NSDAP-Rasseforscher Dr. Achim Gercke zusammen mit der Neuen Deister Zeitung, der Stadtverwaltung, den Schulen, Kirchen, Vereinen und Parteien in Springe nach 1945 betrieben worden ist, als Amtstatsache durch die basisorientierte einfache Verwaltungsaufsicht endlich und unverzüglich zu beseitigen. Die Menschen würden dadurch nicht umgekrempelt und nicht unziemlich unterworfen.

Dieser Alt-Nazi Dr. Achim Gercke, der im Jahr 1954 als Mitarbeiter der NDZ den Verbrecher-Göbel in der Springer Lokalzeitung als bedeutenden Erfinder politisch propagierte, wurde im Jahr 2004 von der NDZ-Redaktion ausgewählt und in der Reihe „NDZ VOR 50 JAHREN“ am Sonnabend, den 17. April 2004, in der Neuen Deister Zeitung (A. 2) erneut unkommentiert publiziert. Erneut druckte man den Alt-Nazi als Göbel-Propagandisten „ganz normal“ und unkommentiert für die Lügen als Irreführung von 1954 ab (A.3). Denn Springer Bürger und die NDZ-Leserinnen und -Leser wussten im Jahr 2004 mutmaßlich nichts von Dr. Gercke. Sonst hätte es Protest von Andersdenkenden gegeben. Und auch der Springer und ViSdP-NDZ-Herausgeber Burkhard Schaper, Enkel des Ex-Nazi Willi Städtler (A.4; A.5), mag von seinem 2004 „geerbten NDZ-Autor Gercke“ nichts gewusst haben. Es könnte der NDZ-Redaktion des Jahres 2004 möglicherweise opportun erschienen sein, den Alt-Nazi Dr. Achim Gercke neuerlich publizistisch in Stellung zu bringen. Ja – ist das opportun? Unkenntnis ist hier kein Berufsemblem der Journalisten der NDZ. Ist das lauter? – es ist doch geradezu Bürger-Pflicht, das zu beanstanden. Und was hier amtlich gesetzwidrig ist, ist publizistisch als „Pressefreiheit“ der Neuen Deister Zeitung zwar unlauter und irreführend, aber als Zersetzung und Irreführung praktisch und konkret zulässig. Und welches ist aber dem Ermessen nach der Nutzen dieser Nazi-Linie?

Jedenfalls ist die irreführende Absicht der NDZ mit der wiederholten Lügen-Göbel-Propaganda – konkret seit dem Jahr 1893 bis heute – in den Jahren 2004 (A.1.1; A.6) am 22. Mai 2004, Einmaliger Festzug zu Ehren Heinrich Göbels“ und noch weiter, auch 2006, unmissverständlich und bis heute nicht als Irreführung klargestellt. So erschien als „NDZ VOR 50 JAHREN“ am Sonnabend, den 7. Oktober 2006 ein weiteres Reprint von NDZ-1956: „Ein stimmungsvoller Herbsttag im Volkspark“, wo man erneut Alt-Nazi, Stadtdirektor Degenhardt, als Vorsitzender des „Verkehrs- und Verschönerungsvereins“ zur Einweihung der Freilichtbühne im Springer Volkspark als quasi-amtlich „zu Ehren des heimatlichen Erfinders der elektrischen Glühlampe hören konnte...“ und 50 Jahre später wieder in der NDZ lesen konnte (A. 7). Und so weiter mit der NDZ im Jahr 2007, „NDZ VOR 50 JAHREN“ vom 23. Juni 1957, „Rundfunksendung über Heinrich Göbel“ (A.8). Noch „NDZ VOR 50 JAHREN“ von 1957, vom 9. Juni 2007, „Springer Mittelschulklassen im Waldeinsatz – Heinrich-Göbel-Platz im Kaufunger Wald … Lehrer Heinz Manthey. Doch bewahrte er eine gewisse Strenge, um Zucht und Ordnung in der großen Gemeinschaft zu erhalten…“ (A.9).

Als Springer (A.83), als Schüler der „Heinrich-Göbel-Realschule“ zum „Göbelkind“ in der Heinrich-Göbel-Familie“ erklärt (A.11), lebte ich zur Betreuung meiner alten Mutter von 2004 bis 2008 wieder in Springe. Mit einem soziologischen Ansatz, im Geiste Alphons Silbermanns (A.81), nutzte ich jene Zeit auch, eine Studie zum Thema „Erinnern und Vergessen – in einer deutschen Kleinstadt“, meiner Heimatstadt Springe am Deister, durchzuführen. Ich wählte zwei Springer Themen als Untersuchungsgegenstände: „Heinrich Göbel (1818-1893), gebürtiger Springer, der angeblich 25 Jahre vor Edison die Glühbirne erfunden haben soll, sowie „Was man über Springer Juden erinnert: Woher wissen Sie, was Sie für wahr halten? Hierzu habe ich zwischen 2004 und 2006 u. a. standardisierte Tiefeninterviews mit vielen wichtigen Gewährpersonen – also auch mit den bekannten alten Göbel-Stammtischlern, z. B. im Museumsverein auf dem Burghof – persönlich in Springe geführt. Wissenschaftliche Interviews bleiben stets diskret und unveröffentlicht.

Aus dieser wissenschaftlich-systematischen Feldarbeit habe ich damals im Jahr 2006 das erste Gutachten publiziert (A.12; A.13) und jetzt das zusätzlich durch aktuelle Internetzrecherchen unterfütterte Gutachten „Quellenkritik zu Goebel 2021“ (A.80). Darin werden sämtliche Gerichtsprozesse und -urteile der für Goebels historische Spuren in den USA relevanten Jahre 1848-1893 erfasst, analysiert und interpretiert. Der Befund ist eindeutig: Alle dem Göbel später zugewiesenen Idol-Qualitäten wurden ihm mit als „deutsch“ bezeichnetem Geltungsanspruch zunächst 1893 in NDZ (A.15) und ETZ (A.16), 1914 im Feldhausarchiv (A.17), 1923 in der ETZ (A.18), 1929 in Springe von der Elektroindustrie und deren Verbänden angedichtet (A.32.1; A.33). Deutsche Lexika nahmen den Lampen-Göbel in den 1920er Jahren auf; der Große Brockhaus erstmalig im Jahr 1930 (A.34).

In Wahrheit war Göbel aber kein Erfinder vor Edison; Göbel hat auch nicht minimal als Pionier der elektrischen Glühlampen Verdienste. Durch Goebels Selbstinszenierung im Jahr 1893 als Zeuge gegen Edison ist gerichtsnotorisch, wie er mit beeideten Falschbezeugungen auf eigene Rechnung im großen Stil zum Betrüger geworden war bzw. von den Antragsgegner-Anwälten Edisons, Witter&Kenyon, durch wahrheitswidrige Affidavits zur Prozessverschleppung instrumentalisiert wurde und als „Goebel-Defense“ in die Rechtsgeschichte eingegangen und ausdrücklich als betrügerisch und bestechlich („fraud“ und „bribery“) gerichtlich festgestellt worden ist. Doch die Neue Deister Zeitung am 14. Februar 1893 (A.15) und die deutsche Elektro-Verbands-Zeitung ETZ (die damals kaum jemand in Springe kannte) drehten die Wahrheit schon im Jahr 1893 um (A.1.1; A.67; A.16). Als sich dann die Lebensnot zum Ende der Weimarer Republik noch im Jahr 1929 durch Kündigung elementarer Kredite der USA mit dem Elend der Weltwirtschaftskrise verkoppelte, war ein„Deutscher vor Edison“ in Springe leicht aufzuziehen. Die Elektroverbände „spendeten“ der Stadt die erste „Ewige Lampe“ mit Bronzetafel und Erfinderlüge (A.19). Ab 1929 behauptete und schrieb man: Göbel 25 Jahre vor Edison, ohne irgend-einen Beweis. Man nutzte dann, fast 40 Jahre später, in Springe, von Goebel angeblich schriftlich beeidete, nachträglich rückwirkende Selbstbezeugungen des Jahres 1893 (auf die Zeit vor 1879), ausgehend von dem Autor Pope, am 25. Januar 1893, in der amerikanischen Fachzeitung Electrical Engineer (A.20; A.80; A.83).

Der historische Goebel war zwar kein Geisteskranker (obschon 1832 ein Schul-Endzeugnis voller „mangelhaft“). Indes viele konkrete Gerichts-Dokumente zeigen ihn als moralisch stumpf, intellektuell ausgesprochen schwach, sehr geltungssüchtig, hyperaktiv, dabei gerissen und unbeherrscht (A.21; A.22). Was ist mit einem knapp dreißigjährigen Heinrich Göbel, der als funktionaler Analphabet mit Frau und zwei Wickelkindern über den Winter 1848/49 mit einem Segelschiff monatelang über den Atlantik auswandert? – War der auf der Flucht? Blöde Angstfreiheit, getriebene Geltungssucht, und Goebel musste sich aus Zeitungen vorlesen lassen, die Deutsche Staatszeitung von seiner Frau. Göbels drei Patentanträge bezahlte sein deutschen Logenbruder und Patente-Teilhaber John W. Kulenkamp (A.22), ein Patentanwalt besorgte die Formalitäten – dreimal versuchte Goebel vergeblich, bereits patentgeschützte Qualitäten von Edison und von Perkins anzumelden, nennt es „ELECTRIC INCANDESCENT LAMP“, während es sich nur um eine belanglose Klemme an einer Edisonlampe handelt (A.23);

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Faksimile des Originalpatent-Bildes: US-Patent No. 266.358, 1882 Henry Goebel one-half-to- Kulenkamp: Die Überschrift „Incandescent Lamp“ täuscht eine Glühlampe vor, doch handelt das Patent lediglich von einer überflüssigen „Klemme“, die niemals verwendet worden ist. Im Patenttext wird die Lampe als Edisonlampe beschrieben. (Die Unterschrift ist von Hand des Patentanwaltes Paul Goebel, nicht die Hanschrift von Henry Goebel; auch die Zeichnung ist nicht von Goebel gezeichnet worden).

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Wir lesen die schriftlichen Ablehnungen durch das Patent Office (A.24). Und sinnbildlich: Während der Hannoversche Fritz Haarmann bei einer Gegenüberstellung in der Untersuchungshaft vor Zeugen aus Blödheit sich unter dem Tisch zu verbergen suchte, so trat der Springer Goebel im Mai 1882 bei seinem New Yorker Patentanwalt Paul Goepel in der Kanzlei auf, riss dem Anwalt den längst unterschrieben Patentantrags-Vertrag gewaltsam aus der Hand, zerriss den Vertrag, im Glauben, so ließe sich der Vertrag ungültig machen (A.80; A.22 und weitere gerichtsnotorisch). Solche Vorgänge sind gerichtlich festgestellt und vielfältig – auch von Goebel selbst – bezeugt.

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Faksimile-Kopie des gewaltsam widerrechtlich von Henry Goebel Sr. zerrissenen Patentvertrags-Formular 1882

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Göbel war bis 1935 in Springe vergessen, schreibt Stadtarchivar Lilge 2002 (A.29.5). Er galt in Springe nie als ein Heiliger, wie in der Nazizeit und es bis vor Kurzem, im Jahr 2007 von Autor Seedorf noch immer propagiert wurde (A.25). Aber Brasch, jüdisch / Jürges, NSDAP, diese beiden schrieben 1938 beide im Naziwahn?: „ein deutsches Heiligtum“ .. „ein Springer Heiligtum“ (A.26). Das muss man sehen!

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Die Springer Bürger haben sich selbst nie als Schildbürger eingeschätzt. Schüler haben brav angenommen, was ihnen ihre Lehrerinnen und Lehrer beibrachten – bis hin, dass Lehrer der Heinrich-Göbel-Realschule die Schülerzeitung der „Göbelkinder“ zuschnitten (A.11). Noch im Jahre 2018 machte das der Springer Lehrer Haak mit seinen Schülern des Otto-Hahn-Gymnasiums und dem „OHG-Goebel-Projekt 2018“ (A.76), wie schon der Rektor Dr. Walter Gesky im Jahr 1953 es gemacht hatte.

Da weder in der Nazizeit, bis 1945, noch 1954, noch für Callies/ Rohdes Göbel-Legende 2007, die vorhandenen Akten-Archivalien im Stadtarchiv gelesen und historisch erfasst wurden (auch die OHG-Schüler, mit ihrem Lehrer Haak, waren 2018 nicht im Archiv) und die irregeführte Öffentlichkeit die Wahrheit nicht kennt, ist man noch im Jahr 2021 irregeführt. Das Buch „Die Göbel-Legende – Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe“, 2007, ist ein lückenhaftes falsches Werk, das aus politischen Ränken zu einer wissenschaftlichen Qualifikationsarbeit hochgestempelt worden ist – wirklich skandalös. Darauf jazzte die NDZ dieses Buch des Zu Klampen-Verlags aus Springe zusätzlich hoch. Aber Springe weiß nicht, dass der idolisierte Goebel – bei mehreren vollzogenen Meineiden in Affidavits (spezielle US-Eidesstattliche Versicherung), nach geltendem deutschen Recht strafbewehrt mit ab einem Jahr Haft ohne Bewährung – auch zwischen 1881 und 1893 in den USA ein Verbrecher war. Göbel war ein Krimineller, auch in seinem Geschäfts- und Familienleben ein Lump, der auch so zu nennen ist und nicht „Legende“ oder Idol.

Soll Goebel weiterhin ausgestellt werden, müsste man die historisch dokumentierten Tatsachverhalte und sozialen Zeugnisse aus seinem Leben anschaulich machen. Wenn man ihn nicht kriminell nennen möchte, muss man dennoch seine Meineide und Bestechungsannahme gegen Edison und die daraus erfolgte Disqualifikation 1893 vor Gericht durch beide Parteien in den Lizenzstreitigkeiten – Kläger und Beklagte – und einvernehmlich mit den Richtern bezeugen. Goebel hatte sich immerhin freiwillentlich in eine betrügerische Zeugenrolle begeben. Bei Callies/ Rohde 2007 wird den Lesern nahegelegt, diesen kriminellen Familienvater als Irrtum zu verstehen und „Legende“ zu nennen (A.27).

Sollte es dem politischen Stilwillen des Ministerpräsidenten opportun vorkommen, eine möglichst weitgehend basisdemokratische Selbstbestimmung anzuführen, böte sich eine seriöse diskrete Geschichtsbelehrung der Springer Exekutive an. Anstatt eines gesetzlichen repressiven Verwaltungseingriff. Gegen die aktuellen Amtslügen könnte der MP durch ein internes Gespräch den Endpunkt des entnazifizierten Springer-Goebels vorschlagen. Unter der Bedingung einer Fristsetzung „unverzüglich“, könnten die Springer alle amtlichen Wahrheitswidrigkeiten „eigenständig“ beseitigen. Damit wäre durchaus für eine Konsonanz der Gemüter zu sorgen. Und wenn schon dieser Entnazifizierten-Komplex durch Erinnerungskultur geklärt wird, könnte auch klar werden, dass die Stadt Springe selbst längst sowohl das Göbelhaus von 1929 und die Göbelbastei im ursprünglichen Erscheinungsbild gravierend verändert hatte.

Unbedingt muss die Verwaltungsaufsicht in Springe nachsteuern. Neben den wahrheitswidrigen amtlichen Desinformationen über und zu Henry Goebel Sr. Diese Aussagen des Bürgermeisters in der NDZ wörtlich

… Egal, wie man zu Heinrich Göbel steht, er ist ein Teil der Stadtgeschichte. ... Er gehöre nicht zu denen, die die Geschichte umschreiben wollen.“ Oder anders: „Man stelle sich mal vor, jemand wolle den Hamelnern ihren Rattenfänger streitig machen – oder den Bodenwerderanern ihren Münchhausen – vollkommen abwegig.“ (A.70)

Dieses Entnazifizierten-Göbel-Bild von 1954 in Springe ist Anti-Amerikanismus und Nazi-Deutschismus – das ist nicht egal und auch nicht Eulenspiegelei (A. 70).

C) Fazit zum OFFENEN BRIEF vom 26. Mai 2021 und Erwartung

Ich habe den Idol-Fall Heinrich Göbel nachgearbeitet und festgestellt, ob, was, wann war. Daneben wird zusätzlich verständlich, was nicht war, nicht erwiesen ist oder sogar unmöglich war (Ignis fatuus), was also gar nicht gewesen sein kann.

1. Mit meinem Gutachten zur „Quellenkritik Goebel“ 2021 habe ich die in Springe irregeführte gewünschte Vorstellung vom Idol und seinen angeblichen Leistungen widerlegt. Die Edisonleistung zur Entwicklung der elektrischen Glühlampen durch Patentanmeldungen im Jahr 1879 und 1880 ist historisch zweifelsfrei belegt. Das Gutachten wurde vom asz-alphons-silbermann-zentrum Köln in OFFENEN BRIEFEN an Gewährspersonen und im Internetz-Blog >Globus mit Vorgarten<, Dietmar Moews bei WordPress, publiziert.

2. Im Jahr 1893 schrieb die ETZ: „Gerichtlich festgestellt, Goebel vor Edison“. Es wurde in Deutschland aus den damals publizierten Gerichtsprozessen, die Edison in den USA betrieb, eine rechtsgeschichtliche Kuriosität, genannt „Goebel-Defense“, benutzt, um den Deutschen (der längst amerikanischer Staatsbürger war) ins Licht des Amerikaners Thomas Alva Edison zu stellen.

3. 1929 veröffentlichten die deutschen Elektroverbände und die Glühbirnen-Industrie in der ETZ die Behauptung „Goebel hat 25 Jahre vor Edison die erste Glühlampe erfunden“. Damit knüpften die Elektro-Propagandisten an die psychologische Szenerie der Deutschen in der Weimarer Republik an, mit der Weltkriegsniederlage 1918, den Versailler Reparationszwängen und dem wirtschaftlichen Alltagselend sowie den Gebrechen am deutschen Nationalstolz und der Abneigung gegen Amerika, vertreten durch Herabwürdigung des von den Amerikanern verehrten Nationalhelden Edison.

4. 1954 entstand die Entnazifizierten-Linie der Deutschen (A.1.2) von Springe im Schlepptau des NS-Rasseforschers Dr. Achim Gercke, mit dem Stadtdirektor Dr. jur. Gustav Degenhardt, bis 1945 NSDAP, Bürgermeister Fritz Jürges, bis 1945 NSDAP, Willi Städtler Verleger der NDZ, bis 1945 NSDAP, die in Springe das Idol „Göbel 25 Jahre vor Edison“ nun auch amtlich durchsetzten. Der Coup, den ich mit vorliegender Studie, ver-bunden mit wissenschaftlicher Akribie und Geduld mitteilen kann, ist, dass eben nicht Hitler und die Nazis bis 1945 den National-Göbel hochgejubelt haben, sondern dass das erst Alt-Nazis zum deutschen Neubeginn 1954 taten. Die Entnazifizierten von Springe haben gewissermaßen die Hitler-Niederlage von 1933 bis 1945 in den Göbel-Nationalsieg und die Bedienung des USA-Hasses handgreiflich in Worten und Taten wahrheitswidrig geändert. Sehr frappierend ist folgende tatsächliche lokalpolitische Szene von 1950:

Springe durfte sich im Sumpfgelände am Burghof einen öffentlichen Park herrichten. Die Namensgeber stritten um „Heinrich-Göbel-Park“ seitens der Entnazifizierten, die funktional in der Minderheit waren. Die Sozialdemokraten setzten „Volkspark“ dagegen und später mit dem offiziellen Namen (SPD) „Bürgermeister-Walter-Lichtenberg-Park“ in Szene. Der Park wurde und wird von den Springern „Volkspark“ genannt. Mit „Heinrich-Göbel-Park“ war es also 1950 noch nichts – dann jedoch 1954 mit Idol-Göbel, Göbelbastei, Stadtgeschichte als Buch, Schul- und Straßenbenamungen, setzten die Entnazifizierten ihren Deutschismus durch.

Noch einmal: Nicht in der Hitlerzeit bis 1945 schuf man den Springer-Göbel, sondern erst 1954 schafften das Alt-Nazis, den deutschen Selbstbehauptungs-Geist in Springe erfolgreich ansprechend.

5. 1993 Die Stadt Springe initiierte die Herstellung eines Auftrags-Göbel-Bildwerkes durch einen Plastiker, anlässlich des hierdurch amtlich akzentuierten einhundertsten Todestages von Heinrich Göbel im Jahr 1893. Wieder assemblierte man ein Textschild, wie 1954:

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„HEINRICH GÖBEL – GEB. SPRINGE 20.4.1818 GEST. NEW YORK 16.12. 1893 ERFAND 1854 DIE ERSTE GLÜHLAMPE – IN EINER LUFTLEEREN EAU-DE-COLOGNE-FLASCHE BRACHTE ER EINE VERKOHLTE BAMBUSFASER ZUM LEUCHTEN – 1893 KONNTE ER IN EINEM PATENTPROZESS NACHWEISEN, DASS ER BEREITS 25 JAHRE VOR EDISON EINE BRAUCHBARE GLÜHFADENLAMPE ERFUNDEN HATTE“.

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Die Entnazifizierten-Linie von 1993 (A.1.2) hieß jetzt nicht mehr, wie 1954, „Gercke, De-genhardt, Jürges, Städtler“, sondern Ministerpräsident Gerhard Schröder SPD, Verwaltungschef Gerd Schwieger SPD, Ortsbürgermeister Ulrich Matz CDU, Karl Schaper (1934-2001), Verleger und Chefredakteur der NDZ, Schwiegersohn des Willi Städtler der Entnazifierungs-Linie von 1954

6. 2004 brachte die Neue Deister Zeitung erneut einen Text des Jahres 1954 vom NSDAP-Rasseforscher Dr. Achim Gercke, der nach 1945 als Entnazifizierter angesehen worden ist. Wieder hieß es:

„Zum 136. Geburtstage von Heinrich Göbel … für Springe und unser ganzes Land, denn Heinrich Göbel ist der Erfinder der Glühlampe“.

Die Entnazifizierten-Linie waren im Jahr 2004 (A.1.2) der Ministerpräsident Christian Wulff CDU, Verwaltungschef und Ortsbürgermeister Jörg-Roger Hische CDU, Burkhard Schaper NDZ, der Sohn von Karl Schaper.

7. 2006 Dietmar Moews publizierte seine ersten Gutachten zu Göbel für das ZDF und die Quellenkritik Goebel 2006. Bei dem öffentlichen Vortrag „Als der Welt ein Licht aufging“ am 13. März 2006 im Café Mariechen von Springe waren die systematischen Materialstudien noch nicht so vollständig, dass Henry Goebel Sr. als Krimineller klar daraus hervorging. Dietmar Moews deckte aber schon Goebels Betrügereien und seine Hochstapeleien sowohl als Privatblender wie als Geschäftsmann auf sowie auch die der mitspielenden zahlreichen Goebelkinder durch vom Vermittlerbüro Bull im Auftrage der Anwälte Witter & Kenyon bezahlten Affidavits. Gerichtlich wurde festgestellt: Alle logen viel Unfug zusammen.

Dietmar Moews hielt im Jahr 2006 seine eher zurückhaltende Linie zu den Göbeleien, die gerichtsnotorische Wahrheit zu erforschen und zu publizieren. Er war stets bedacht, seine Heimatstadt und all die beteiligten Akteure, die ihm weitgehend persönlich bekannt waren, zu schonen, während die Praxis der Lauterkeit miteinander inzwischen die Balance verloren hatte. So genannte Göbel-Freunde, die die Entnazifizierungs-Linie von 1954 zu halten versuchten, beleidigten Moews als Wissenschaftler als Ausdruck ihres Anspruches, die Erinnerungskultur in Springe bestimmen zu wollen.

8. 2007 verbreiteten die Springer Kulturvorreiter vom Museumsverein – Callies, Ulrich Manthey, Rohde – Texte zur Geschichtsklitterung, auch in Sachen Idol-Göbel. Jetzt hieß es „Göbel-Legende“ und „Irrtümer“, die niemand rückwirkend klären könne.

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SPD-Lokalpolitiker Horst Callies aus Vöksen/Springe als Maskottchen in der NDZ

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Callies versandte Lügenbriefe in die Welt; entsprechend log er auch bei Rundfunk-Anfragen.

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9. 2007 Die NDZ, der Zu Klampen Verlag, die Schule, die Stadt Springe veranstalteten am 6. Februar 2007 in der Aula der damaligen Heinrich-Göbel-Realschule am Ebersberg für die interessierten Bürger ein öffentliches Interview mit dem Göbel-Legende-Autor H.C. Rohde. Rohde hatte die Entnazifizierten-Linie Göbel als „Legende“ verbalisiert und damit fortgesetzt. Unter Beibehaltung der wahrheitswidrigen, irreführenden amtlichen Texte im Stadtbild sollten jetzt also „Irren“ und „Legende“ gelten. Die Entnazifizierungslinie bestand im Jahr 2007 nun aus Ministerpräsident Christian Wulff CDU, Jörg-Roger Hische CDU, Burkhard Schaper NDZ.

10. 2020 ist das amtliche Springe erneut mit dem angeblichen Erfinder und Tüftler als Pionier der Elektrifizierungsepoche einverstanden. Man sagt, dass dieser Heinrich Göbel ja nun mal Stadtgeschichte sei, jeder dazu seine freie Meinung haben dürfe. Auch die Neue Deister Zeitung findet nunmehr Gefallen an Münchhausenvergleichen und dunklen Vorzeit-Irrtümern, die jedoch ungebrochen konkrete lokalpublizistische und amtliche Irreführung sind.

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11. 2020 Dietmar Moews schrieb OFFENE BRIEFE an die Lokal-Entitäten, die die Entnazifizierten-Linie fortsetzen: NDZ, Stadtbürgermeister Christian Springfeld und Ortsbürgermeister Karl-Heinz Friedrich. Es folgten verbale Rückzüge bei ausdrücklicher Aufrechterhaltung der wahrheitswidrigen amtlichen Proklamationen mittels öffentlicher Texttafeln und weiterer Medien.

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12. 2021 Dietmar Moews publiziert das Gutachten „Quellenkritik Goebel 2021“ und sendet seine Heinrich-Göbel-Beanstandungen als OFFENEN BRIEF am 6. Januar 2021 an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten, mit der Bitte um Formulierungshilfe für einen zukünftigen OFFENEN BRIEF in dieser Sache an die Stadt Springe. Dabei wird klar und deutlich zwischen den amtlichen Rechtsstaatsaspekten im Unterschied zur Meinungsfreiheit und Pressefreiheit zugespitzt. Die Region lehnt die Zuständigkeit zu einem Verwal-tungs- oder Sachaufsichts-Eingriff sowie die erbetene Formulierungshilfe zu geben ab. Dieses Exekutivversagen aus Sicht des Bürgers beantwortet Dietmar Moews, dem dazu die Worte fehlen, mit einem neuen OFFENEN BRIEF am 4. März 2021. Beanstandet wird nun das vorgebliche „Ermessen aus Opportunitätsprinzip, mit dem der MI erneut einen Eingriff in die Entnazifizierten-Linie von Springe ablehnt. Im Antwortschreiben des MI vom 17. März 2021 werden die vorgebrachten Beanstandungen vollkommen verfälscht und die wirklichen Beanstandungen übergangen. Daraus folgt nunmehr die rechtsstaatliche Verlagerung der amtlichen Exekutivsache auf die entscheidende politische Zuständigkeit des Ministerpräsidenten Stephan Weil persönlich. Dabei wird stets die Form des OFFENEN BRIEFES gewählt, nicht um damit den Kommunikationsdruck zu steigern, sondern um das Recht zu wahren, die Original-Texte publizieren zu dürfen, ohne dadurch Diskretions- und Vertrauensschutz zu brechen.

13. 2021 nennt das Amt Springe nunmehr das prominente Stadt-Idol Heinrich Göbel „spannend“, weigert sich aber, die geschichtsfälschenden Texttafeln, wissenschaftlich wohlkommentiert als Asservate ins Museum zu bringen: Man träte gegen Änderung der Geschichte ein, lassen Stadtbürgermeister, Ortsbürgermeister und Ortsrat verlauten. Die amtliche Position lautet nun (NDZ); A.70):

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… Egal, wie man zu Heinrich Göbel steht, er ist ein Teil der Stadtgeschichte. …Er gehöre nicht zu denen, die die Geschichte umschreiben wollen.“ Oder anders: „Man stelle sich mal vor, jemand wolle den Hamelnern ihren Rattenfänger streitig machen – oder den Bodenwerderanern ihren Münchhausen – vollkommen abwegig.“

Die Entnazifizierten-Linie besteht im Jahr 2021 aus Ministerpräsident Stephan Weil SPD, Stadtbürgermeister Christian Springfeld FDP, Ortsbürgermeister Karl-Heinz Friedrich CDU, Burkhard Schaper NDZ.

Was ist es, dass die öffentliche Meinung nach wie vor die Altnazimachenschaft von 1954 auf den Lügen-Textschildern fortsetzen möchte? Nationalstolz? Amerika-Hass? Heimatdünkel? Unwissen? Schweigespirale einer urteilsschwachen Mehrheit? Irritation durch permanente Irreführungen?

Ich habe das Ob und das Was für die Aktualisierung des Forschungsstandes zu den sicheren Goebelquellen systematisch erfasst, analysiert und interpretiert. Meine Forschung und Argumentation zielt nicht auf das Warum dieses sozialen Wertgeschehens. Ich habe keine sozialen Handlungen erörtert oder soziologisch analysiert und interpretiert: Zur Frage: Wer hat mit wem und mit welchen Hintergedanken, Motiven usw. interagiert? habe ich mich zurückgehalten. Das betrifft auch die Aufsicht.

Kurz, ich zeigte im März des Jahres 2006 meinen an Göbel interessierten Springern im Café Mariechen mein als Paperback gebundenes Gutachten zur Quellenkritik Goebel 2006. Ich wies darauf hin, dass die in Springe ausgeschmückte Idolisierung eines Heiligen und Lichtgottes bereits in den Gerichtsverfahren im Jahr 1893 ausgeschlossen worden war. Goebel als Erfinder von Lampen vor Edison ist sogar ein Ignis fatuus. In den Unter-lassungsbegehren Edisons gegen Lizenzverletzer war Henry Goebel Sr. als Falschzeuge wegen Bestechlichkeit und Betruges (bribery + fraud) von den Richtern festgestellt und darauf von den Verfahren als Zeuge ausgeschlossen worden. Im selben Jahr – auf meiner Zeitleiste (2 Meter Zollstock, beginnend bei Null mit Jesus) bei 1 Meter 893 – ist Göbel 75-jährig in New York gestorben. Alles ist genau belegt.

Ich hoffe, die dargestellte Zeitreise kann Sympathie und Verständnis für die indiviuelle Heimat-Geschichte begründen, wobei eben Führung und Fühlung stets geführt wurden.

Deshalb appelliere ich an die reguläre Aufsicht, die amtlichen Textverankerungen, die die Stadt Springe noch 2021 beibehalten will, zu stoppen. Die vorherrschenden Meinungen zu Göbel finden in Millionen alter Hauslexika und Brockhaus-Bänden noch genügend Affenzucker. Die Kommerzmedien publizieren, was sie reizvoll finden. Aber amtlich und in den Schulen muss die Irreführung aufhören und Erinnerungskultur versucht werden.-

Doch hier sollten Erinnern und Vergessen dem hier aufgedeckten Post-Nazi-Coup von 1954 gerecht zu werden versucht werden: Die entnazifizierten NSDAP-Rasseforscher Dr. Achim Gercke, Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt, bis 1945 NSDAP, Bürgermeister Fritz Jürges, bis 1945 NSDAP und der Verleger der Neuen Deister Zeitung Willi Städtler, bis 1945 NSDAP – haben das gefälschte Idol Heinrich Göbel inszeniert und dann geführt. Ich hoffe, was föderalstaatlich der Aufsichtsorganisation obliegt, hier hilft, die Würde zu schaffen, die unser Gemeinwesen braucht.

Abschließend möchte ich mich bedanken, dass meine Information über den bisherigen Exekutivmissstand in Springe am Deister und meine vorgebrachte Beanstandung über die amtlichen Lügen in meinen OFFENEN BRIEFEN vom 3. Januar und darauf vom 4. März vom MP (Region und MI) zeitnah anerkannt und überhaupt schriftlich erwidert worden sind.

Ich begrüße, dass mit dem rechtsstaatlichen Gebot zur Kommunikation dieser normative Wertverhalt im Sozio-Politischen durch die heutige föderalstaatliche Wirklichkeit von Hannover und Springe erfüllt wird. Kommunikationsbereitschaft und Argumentieren sind linke Tugenden. Ich hebe erfreut hervor, wie mein Staat es demokratisch versucht, den Grundsätzen der sechs EU-Gründer treu zu sein, trotz Wandel der Zeiten. Denn in unserem heutigen EU-Europa erleben wir, dass einige neuere Partner-Staaten tendenziell rechtsstaatsverneinende hemdsärmlige rechte Führungsverhältnisse praktizieren. Das ist betonenswert, nicht nur weil heute oft gedankenlos behauptet wird, Rechts und Links verschwömme. Politik hat immer Kontroversen zu integrieren, die aus linker Sicht nicht über Unterdrückung zu führen sind, während man rechts sagt: Nur die Harten kommen in den Garten.

Deshalb versuche ich mein Fazit in den zwölf Stichpunkten auf einer bildlichen Zeitschiene leicht und allgemeinverständlich noch einmal zu zeigen. Der gesamte Komplex hätte in der geballten Überfülle sonst keine Chance im Alltagsleben der Allgemeinheit anzukommen. Als ich im Jahr 2006 meinen ersten öffentlichen plakatierten Vortrag „Als der Welt ein Licht aufging“ (A.33; A.13) über Göbel hielt, hatte ich eine anschauliche Reise entworfen, die dann auch sehr gut verstanden worden war. Ich musste davon ausgehen, eine heterogene Zuhörerschaft anzutreffen und auf teils extreme Wertvorstellungen gestoßen zu werden:

Mit einem aufgeklappten „Zollstock“ (Klappmaß), den ich horizontal zwei Meter lang an der Wand (hinter mir) befestigte, rief ich unser zweitausendjähriges Abendland vor Augen. Mit Blick auf diese Zeitleiste von 2 Metern, die als 2000 Jahre dargestellt gemeint war, befanden wir uns jetzt im Jahr 2021 außerhalb aller Zweimeter-Zollstöcke. Bei 1 Meter 57 wurde der geniale Maler Caravaggio geboren, bei 1 Meter 74 ungefähr wurde Immanuel Kant geboren. Bei 1 Meter 81 kam Heinrich Göbel in Springe zur Welt. Und dann, zum Ende dieser Zweimeter-Zollstock-Zeitschiene, vor den Augen der etwa dreißig Zuhörer im Springer Café Mariechen, an der Wand, ballte sich die Epoche der Elektrifizierung, Richtung 1 Meter 90 und dann 2000, wo wir uns 2006 bildlich selbst bereits außerhalb des Klappmaßes befanden. Bei eintausend-achthundert-neunundsiebzig Zentimeter veröffentlichte Edison sein berühmtes Glühlampen-Patent. Bei eintausend-achthundert einundachtzig schließt der aus dem Hannoverschen eingewanderte Deutsche Henry Goebel Sr einen Arbeitsvertrag mit der American Electric Light Co in New York. Davon konnte ich eine Originalkopie vorzeigen: das früheste wirkliche Dokument zu Goebel und zu elektrischen Lampen, das es überhaupt gibt. Ich zeigte eine Originalkopie des Arbeitsvertrages und zusätzlich die im Jahr 1953 an der Heinrich-Göbel-Mittelschule unter Anleitung des Rektors Dr. Walter Gresky geschaffene Übersetzungsfälschung von diesem Arbeitsvertrag. Die Schüler im Jahr 1953 hatten das nicht gemerkt (A.75.2). Ich konnte den von Göbel 1882 beim Patentanwalt übergriffig zerrissenen Patentvertrag als Kopie im Café Mariechen zeigen. Ich hatte zahlreiche kopierte Original-Dollar-Empfangsquittungen mit den Unterschriften von Henry Goebel Sr. und getrickste Quittungen von Henry Goebel Jr. In Springe hatte man sich daran gewöhnt zu sagen: Über Göbel weiß man wenig. In der Anlage A.13 findet sich der pejorizierende Bericht der NDZ zu meinem Vortrag im Mariechen und der anschließenden äußerst lebhaften Debatte. Der zuständige Redakteur Andreas Zimmer für den HAZ-Deister-Anzeiger berichtete über die Sensation dieser ersten ernsthaften Kritik gar nicht. Göbel-Idolisierung mit der Aufdeckung der gezinkten Karten der Entnazifizierten ging dem Weichbild der lokalen Zeitungsmacht zu weit. Mein Vortrag im Mariechen löste Hektik unter den Museums-Irreführern und Göbel-Stammtischlern aus, die auch alle da waren. Die daraufhin dann mit der Göbel-Legende im Januar 2007 antworteten (A.39).

Wer genau hinschaut, wird durchschauen, dass im Jahr 1954 das eigene genieverdächtigende Staunen in Springe durch die Übereinstimmung von Vorurteilen zu „Göbel vs. Edison“ mit den vielseitigen allgemeinen deutschsprachigen und besonders den amtlichen Springer Text-Beschreibungen sich entsprachen. Ein Genieleben wurde von den Entnazifizierten wie eine Rache für den Niedergang von 1945 angekurbelt – da ging das kriegsgeschundene Volk gerne mit.

Heute, im Jahr 2021, versuchen die derzeit amtlich Exekutiven den Spagat. Einerseits wird der neue Forschungsstand zu Heinrich Göbel und zu den Glühlampen auch in Springe amtlich anerkannt – Göbel war kein Lichtgott, aber ein Krimineller. Aber die wahrheitswidrigen Texttafeln hängen noch herum und bilden nun keine Entsprechung mehr. Die gegenwärtige Entnazifizierungs-Linie 2021, bestehend aus dem Ministerpräsi-denten Stephan Weil SPD, Stadtbürgermeister Christian Springfeld FDP, Ortsbürgermeister Karl-Heinz Friedrich und Burkhard Schaper, Verleger und Mitherausgeber der NDZ, wird nach Publikationslage in Lippenbekenntnissen eingestanden und fallengelassen. Übereinstimmung der gültigen Stadtgeschichte 2021 mit den amtlichen Entnazifizierten-Texten von 1954, die man weiterhin öffentlich zeigen will, besteht jetzt – im Gegensatz zu 1954 – überhaupt nicht. Am Obelisk der Göbelbastei steht auf dem Schild:

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ZU EHREN DES ERFINDERS DER ELEKTR-GLÜHLAMPEHEINRICH GOEBEL

GEB. AM 20. APRIL 1818IN SPRINGE GEST. AM 16. DEZ. 1893 IN NEW YORK“

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Laut den amtlichen Sterbedokumenten von New York war das Sterbedatum von Henry Goebel, geboren am 20. April 1818, der 4. Dezember 1893, nicht der 16. Dezember – ich habe die Kopien der New Yorker Sterbeurkunden im Archiv.

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Es wird noch etwas Arbeit sein, die Studie >Erinnern und Vergessen in einer deutschen Kleinstadt< zu vollenden.

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1929er Göbel-Textschild – es wurde von der Elektroindustrie und den Elektroverbänden nach Springe gebracht

1954er Göbel-Textschild der amtlichen Entnazifizierten-Linie von Springe

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1993er Göbel-Textschild der amtlichen Entnazifizierungs-Linie der Stadt Springe am Amtsgericht

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Pressemitteilung zum >Gutachten zur Quellenkritik „Heinrich Göbel“<

 PRESSEMITTEILUNG

1. März 2021

KÖLN. Das asz alphons-silbermann-zentrum Köln hat ein neues GUTACHTEN zur Quellenkritik Goebel 2021 veröffentlicht. Im Zuge neuer Möglichkeiten der internetzgestützten Feldarbeit im Modul „Erinnern und Vergessen einer deutschen Kleinstadt“ hat der Soziologe Dietmar Moews zum Idol Heinrich Goebel, angeblich Glühlampenerfinder vor Edison, folgenden Forschungsstand unter drei umstrittenen, klärungsbedürftigen Aspekten begutachtet (Göbel und Goebel – beide Schreibweisen sind seit 1818 gebräuchlich):

– Der Deutschamerikaner Henry Goebel (1818-1893) war nicht Glühlampen-Erfinder oder -Entwickler vor Edisons Leistung im Jahr 1879.

– Goebel war nicht als Produzent an der Elektrifizierungsepoche beteiligt, sondern lediglich als Konsument seiner Zeit.

– Goebel wurde seit 1929 in seinem deutschen Herkunftsort als Idol geachtet. Das Gutachten stellt fest, dass Goebel infolge seiner freiwilligen Beteiligung als Zeuge während zahlreicher Edison-Patent- und Lizenz-Prozesse zwischen 1885 und 1893 gerichtsnotorisch als Krimineller eigenverantwortlich einwirkte.

Damit darf Heinrich Göbel nicht, wie bislang, amtlich als Pionier der Glühlampe bezeichnet werden. Goebel fällt aufgrund der empirischen sozialen Befunde als „Vorbild für die Schulkinder“ aus.

Folge dieses Befundes zur Quellenkritik Goebel 2021 ist nunmehr die rechtsstaatliche Pflicht auf der amtlich zuständigen lokalen Verwaltungsebene, auch unter Kontrolle durch Verwaltungs- und Sachaufsicht der Region, unwahre Narrative zu Heinrich Göbel zukünftig zu unterlassen. Denkmäler und amtliche Texte zu Goebel dürfen nicht länger unwahre oder irreführende Aussagen zeigen. Das asz-Gutachten macht weitreichende Publikationen zu Göbel, wie Johannes B. Kerner im ZDF „Die größten Erfinder“, viele Brockhaus-Jahrgänge seit 1926 und die Präsentationen im Deutschen Museum München hinfällig. Zivile Meinungsfreiheit und Lauterkeit bleiben dadurch unangetastet. asz

Pressekontakt und V.i.S.d.P.:

Dr. phil. Dipl.-Ing. Dietmar Moews, Mainzer Straße 28, 50678 Köln, E-Mail: dietmarmoews@gmx.de

Copyright: Köln, 1. März 2021 Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing.

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2021er Goebel-Textbeschilderung der amtlichen Entnazifizierungs-Linie von 1954

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Gutachten zur Quellenkritik „Heinrich Göbel“

Seit Jahren mit Göbel beschäftigt, führte ich eine empirisch-soziologische Studie durch, das aktuelle „Erinnern und Vergessen“ als kollektives Gut zu interpretieren. Hierzu war eine belastbare Quellenlage zum Thema Göbel und Lampen zu erkunden und einer Kritik zur vorhandenen Quellenkritik zu unterziehen. Neu dabei sind heutige IT-Mittel zur weltweiten Archivsuche. Die angewendete Methode ist eine Systematische Inhaltsanalyse (Content Analysis), anhand von Texteauswertung, schriftlichen Anfragen, Interviews mit standardisierten Fragebögen und Tiefeninterviews mit ausgewählten Gewährspersonen.

Das Gutachten wird zum „Springer-Goebel 2020“ (1. März 2021) herausgegeben und schließt eine gutachterliche Kritik zu den zwei publizierten unwissenschaftlichen Essays – „Irren ist menschlich“ zur „Göbel-Legende Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe“, zu Klampen 2007 und „Die Glühlampe – eine deutsche Erfindung? Über die Heinrich-Göbel-Denkmäler in Springe“, in Hannoversche Geschichtsblätter 2020 – von Hans-Christian Rohde aus. Die Essays sind unwissenschaftlich, betreiben die weitere Legenden-Verirrung, übergehen den Forschungsstand 2007, unterschlagen die empirischen lokalen Idolisierungskräfte bis 2007 bzw. 2020. Zudem fehlt eine Universitätspublikation (gem. Promotionsordnung).

Vorauszuschicken ist, dass mein folgendes Gutachten nicht Heinrich Göbel direkt betrifft, auch nicht die Geschichte des elektrischen Lichts, auch nicht dem sozio-kulturellen und sozio-politischen Kommunikationsgeschehen der Idolisierung, sondern im ganz engen Sinn auf das zielt, was heute, also gegenwärtig, als Stand der Wissenschaft anzusehen ist und widerspruchsfrei, unwidersprochen kritisch zu Quellen für „Göbel als Erfinder, Entwickler, Publizist oder Nachbauer von elektrischen Glühlampen“ bekannt ist und für wahr gehalten wird. Der Rang der hierfür aussagekräftigen Quellen liegt in der Beweiskraft der Zuordnung zur Göbelfrage und den Göbelindikatoren für die noch oder als ungeklärt hingestellte kuranten Fragen: 1. Ob Goebel die erste brauchbare elektrische Glühlampe 1854 erfand, d. h. bereits 25 Jahre vor Edison? Ergänzt mit der auch vom ZDF 2005 verbreiteten Idee: „Goebel erkämpfte sich in Amerika vor Gericht die Ersterfinder-Zuerkennung und Goebels Familie erhielt daraufhin von Edison hohe Abfindungszahlungen“. 2. Ob Goebel mit Glühlampenarbeit als Pionier in der Elektrifizierung beteiligt war? 3. Ob Goebel eine anerkannt tüchtige Person war oder ein Krimineller mit mobartigem Sozialverhalten und keinesfalls als ein Springer Lokal-Idol taugt? Das Gutachten gilt der vorhandenen wissenschaftlich festgestellten Quellenkritik sowie solchen Pseudoquellen, deren Ursprünge bislang ohne zureichende Quellenkritik irreführende Angaben oder Deutungen zum zeitweiligen Lampenmechaniker Göbel, aus dem vorletztem Jahrhundert, anzeigen.

 Als Unterlage für dieses Gutachten sichtete ich das Feld und wertete die folgenden Themenkreise zu

Quellen und der dazugehörenden Quellenkritik-Lage aus:

1. Quellenkritik zur Geschichte der Technik des elektrischen Lichts

2. Neue Publikationen und Quellenkritik zu vorhandenen, öffentlich zugänglichen Göbel-Dokumenten und Bezeugungen (Museen, Internet, Archive, asz Dresden / heute Köln, Universitätsbibliotheken, Massenmedien aller Art, Zeitungspublikationen u. ä)

3. Quellenkritik zu Dokumenten zum Gang der Patentstreitigkeiten, zu den Richtersprüchen und strafrechtliche Perspektive

Dem Untersuchungsgegenstand geschuldet bin ich, immer die wissenschaftliche Haltbarkeit betreffend, zum folgenden gutachterlichen Ergebnis gekommen:

Der gesamte Befund wurde zunächst als vielseitige Quellenrecherche nach Quellen und etwaig vorhandener Quellenkritik oder zusammenfassender Deutung und öffentlicher Göbel-Exposition abgesucht und aufgearbeitet. Dabei kommt der wissenschaftlichen Objektivität zugute, dass Meinungen und Wissen von zahlreichen Fachleuten eingeholt werden konnten.

Kern der heutigen quellenkritischen Lage im Jahre 2021 findet sich in deponierten Originalurkunden und in kopierten, beglaubigten und unbeglaubigten Echtzeit-Textdokumenten und Abschriften, teils mit falschen oder unsicheren Übersetzungen (Goebel beeidete deutsche Texte; die Gerichte hatten die Texte in U. S. -English). Es wurde im Jahr 2005 vom asz alphons silbermann zentrum Dresden, von Dr. Dietmar Moews eine Quellenkritik „ZDF-Gutachten“ vorgelegt sowie vom selben Autor, ebenfalls vom asz, im Jahr 2006, die „Münchenkritik 2006“ publiziert. Diese Gutachten haben zur Revision der Göbel-Darstellung im Deutschen Museum München geführt (s. Anl. Deutsches Museum, 2006, Dr. Dittmann). Weiter gibt es keine gültige deutschsprachige Buchpublikation mit Quellenkritik.

Als quellenkritisches Urteilskriterium für die gutachterlich herangezogene Quellenauswahl wurden folgende Fragen in Geltung genommen: Wie weit wurden die Textdokumente an ihre Ursprünge zurückverfolgt? Wie werden sie aus heutiger Sicht verifiziert? Und wie sind sie qualitativ an gültigen Primärquellen, z. B. Originalurkunden, verankert? Wie weit sind diese Ursprünge heute nachvollziehbar und in ihrer zeitlichen und materiellen Qualität auf Konkludenz oder Widerspruch hinsichtlich der Göbelfrage sicher? Der erfasste Sachstand unterliegt in der Begutachtung wie auch in der Quellenkritik selbst, methodisch der semantischen Text-Sekundär-Inhaltsanalyse. Außerdem wurden Deutungsperspektiven in dem Grundsatz von systematischer Denkweise und Ideologiekritik bewertet.

Das wissenschaftliche Grundverlangen zur Gültigkeit qualitativen inhaltsanalytischen Vorgehens einer genügenden Repräsentativität der Begutachtung der Quellenkritik zu Heinrich Göbel und damit zum Fall Göbel wird erreicht, in dem die wichtigsten Quellen berücksichtigt wurden. Insofern das Gutachten als Vollanalyse Geltung beansprucht.

Daraus ergibt sich heute folgende Lage der Quellenkritik zu den spezifischen Goebelvorstellungen:

In allen drei quellenkritischen Perspektiven –

1. Geschichte des elektrischen Lichts;

2. vorhandene Göbel-Dokumente;

3. Patentstreitigkeiten und Richtersprüche – liegen heute sowohl quellenkritisch gültige, nachvollziehbare und quellenkritisch ebenfalls materiell begründet nichtgültige und schließlich historisch unverankerte Göbelbilder vor. Es bietet sich dem nüchternen Blick auf das vorhandene Material:

Zu 1. Quellenkritik zur Geschichte des elektrischen Lichts;

Betrachtet man die weltbekannte öffentliche Technikgeschichte, in Enzyklopädien, Fachbüchern und Museen (z. B. Deutsches Technikmuseum in Berlin, Siemens-Forum München, Europäisches Patentamt München oder Deutsches Museum München u. a.), erscheint zunächst die Entwicklungs- und Entdeckungsgeschichte der Elektrizität und des elektrischen Lichts, alsdann zahlreiche Einzelentwicklungen, dann Stufe für Stufe experimentelle elektrische Lampen sowie die Patentgeschichte als Teil der Wirtschaft. Dabei spielen – immer im Zuge der Internationalisierung – die Stromquellen, Batterien und seit 1866 der Dynamo (Siemens/Hochhausen) eine ebenso mitwirkende Rolle wie die Produktion und Distribution von technischen Produkten sowie der Austausch von Wissen an den Hochschulen und Forschungsinstituten, dazu das Patentrecht und der Wettkampf um Patente. Die Quellenkritik zur Geschichte des elektrischen Lichts bezieht grundsätzlich weltweit sämtliche Publikationen zur Technikgeschichte ein. Begutachtet indes wird lediglich die vorrangige „Göbelfrage“: Wann hatte Göbel eine wirkliche Lampe? Es gilt die historische Faktizität und deren wissenschaftlicher, insofern gutachterlicher, auch juridischer – das heißt äußerer Beweis. Ausgegangen von der harten Auseinandersetzung zwischen dem Patentinhaber Edison und allen anderen, die sich seinem U. S.-Patent nicht unterwerfen wollten, folgte auf die Klagebeantragung im Jahr 1885 erst im Jahr 1892 im Streit Edison vs. United States Electric Company das zugunsten Edison gesprochene Urteil von New York. Es stellt die hervorragende den Patentanspruch rechtfertigende Qualität auch zur Göbelfrage so heraus:

.

Kohleglüher, Platindrähte, geblasene Glaskörper, Torricelli-Vakuum, waren alt und längst vor Goebel (vor dem nicht erwiesenen Jahr 1854) gut bekannt. Die Qualität des Edisonpatents lag im Wesentlichen in der praktischen Konstruktion und Fertigungspraxis einer haltbaren Glühlampe. Insbesondere, dass mittels einer Werkzeuglade die endgültige gebogene Form und Maßgenauigkeit des Bambus-Kohleglühfadens bereits vor der Verkohlung fixiert wird sowie eine besondere Teerkittbefestigung von Glühelement und Stromdrähten sowie ein extrem hohes Vakuum (air-washing) eine besondere Dauerhaftigkeit des Systems bedingt. Die strukturelle praktische Komposition der Edisonlampe war die Patentleistung, nicht das allgemeine physikalische Wissen um die Teile (Richter Wallace/New York: 1892; s. unten: zu 3.). Richterlich verfügt wird damit eine Art Generalanspruch mit Denkverbot für andere. Der technikgeschichtliche Befund ist auf Grundlage der Gerichtsdokumente (National printed Records) quellenkritisch einwandfrei (s. a. Fachzeitschrift Electrical World/Kopie in asz-archiv: EW Vol XXII., No. 3, July 15. 1893, S. 35 u.S.45-49f). Dort heißt es zu recht (S. 35): „Dieser Prozess wird als eine der am sorgfältigsten vorbereiteten und am dichtesten argumentierten Voruntersuchungen in die Geschichte der Patentkämpfe eingehen. Beide Seiten sagen, dass kaum je ein abschließendes Gerichtsverfahren so achtsam vorbereitet worden sei.“ (a.a.O.) Diese elektrogeschichtliche Pro-und-Kontra-Argumentation der damaligen Kontrahenten der Jahre 1892 und 1893 wird mit einem abrundenden Blick, ob danach noch zusätzliche oder bessere oder neue, z. B. heutige Erkenntnisse vorliegen, ergänzt.

Damit liefert die quellenkritsche Lage eine im Wesentlichen zweifelsfreie Entwicklungsgeschichte der Glühlampen, mit aus heutiger Sicht einwandfreier Gültigkeit: Mit dem Engländer DeMoleyn, 1841 und den Amerikanern Starr/King, 1845, werden elektrische Vakuum-Glaslampen mit Widerstand-Glühelementen unterschiedlicher Art international vorgeführt, publiziert und auch patentiert. Andere, weniger bekannte Lampenbauer, erscheinen auf dieser technischen Spur. Es sind, Staite Lamp, 1848, mit Iridium-Glühele-ment, 1848; Shepard Lamp, 1850; Roberts Lamp, 1852; alle vor dem angeblichen Goebeljahr 1854. Edisons erste Kohlefaden-Lampe mit speziellem Haltbarkeits-Vacuum und seine Paper Horseshoe Lamp erschienen 1879. Es folgte Edison/United States Patent Office Patent-Numero 223,898 vom 12. Oktober 1879. Es besagt „exklusives Recht zur Herstellung von Glühlampen beinhaltet das Gepräge eines hochwiderständigen Kohlefadens, eingeschlossen in einem Ganzglasbehälter in dem ein hohes Vakuum erreicht wird; In dieser Folge erscheint „Henry Goebel one-half to John W. Kulenkamp / United States Patent Office Patent-Numero 266.358, am 24. Oktober 1882, als Vortäuschung einer Lampenerfindung: Drahtverbindung und Drahtabflachung für Incandescent Lamp“; sowie Sawyer-Man Lamp im Grundsatzstreit mit Edison 1885, wo ebenfalls Goebel nur Unbeachtlichkeit zuerkannt wird (bald kam Westinghouses Wechselstrom-Technik, während Edisons Patent im Oktober 1894 auslief). Goebel steht als Nachbauer im Jahre 1882, mit einer quasi redundanten Leistung und seinen Lügen, die Randnotiz als krimineller Meineidler in der Technikgeschichte zu, der zuletzt im Gerichtsstreit wegen Betruges und Bestechlichkeit („fraud, bribery“) allseitig durch die Streitparteien ausgeschlossen wurde (nicht jedoch wurde Goebel Teil der wirklichen Entwicklungsgeschichte der Glühlampen). Im Überblick wird eine vollkommene Dokumenten-Lage hinsichtlich der Erfindungspublikationen und Patente sowie deren Diskussion in den Patentprozessen im Einzelnen festgestellt.

Zu 2. Neue Publikationen und Quellenkritik zu vorhandenen Göbel-Dokumenten;

Neben den biographischen Belegen für Göbels Leben – Geburt im Jahr 1818 in Deutschland, Auswanderung 1848 mit dem Schiff in die Vereinigten Staaten, dort in New York bis zum Tode im Jahre 1893, bis 1886 im Einmannbetrieb erwerbsmäßig tätig als Mieter eines Juwelier- bzw. Optikerladens mit kleiner Werkstatt, Reparaturmechaniker und ambulanter Schausteller -, ist hinreichend aus Originalarchivalien bekannt, was die Frage auf Quellen für Goebels tatsächliche Lampenbeziehungen betrifft. Die Technikgeschichte belegt, die Glühlampen-Entwicklungsgeschichte währte bereits seit über hundert Jahren und wuchs in kleinen Schritten.

Über Henry Goebel, wie Heinrich Göbel sich als U. S. Amerikaner ab 1849 nannte, liegen der Technikgeschichtsforschung wie der Göbelforschung hierzu wenige – genau drei Primärquellen vor. Die sind in Kopien verbreitet. Deren Inhalt kann quellenkritisch, d. h. inhaltlich-semantisch, materiell und zeitlich, sicher zugeordnet werden, ist homogen und ist diesbezüglich keinerlei ernsthaften Zweifeln unterworfen. Diese Primärquellen zur Göbelfrage sind:

– ein schriftlich vorliegender Dienstleistungsvertrag (Beschäftigungsverhältnis);

– eine öffentliche bzw. in zwei Zeitungen veröffentlichte Lampenausstellung;

– ein vom U.S. Patent Office ordentlich zuerkanntes Lampenpatent:

– 1881: Dienstleistungsvertrag mit American Electric Light Company New York

Es ist dem Gutachter keine früher datierte sonstige einschlägige Primärquelle bekannt geworden, die damals als gesichert galt und heute noch gesichert ist oder die zusätzlich aufgetaucht wäre, bis auf diesen Dienstleistungsvertrag zum Glühlampenbau, der zwischen Henry Goebel und der American Electric Light Company New York am 5. September 1881 geschlossen wurde. Dieser Vertrag liegt in Abschriften und in Kopien sowie in mehreren Übersetzungen, vom US-Englischen ins Deutsche, vor, wurde auch in den Gerichtsverhandlungen des Jahres 1893, berücksichtigt und konstatiert, und ruft keine quellenkritischen Zweifel hervor. Es liegt darüberhinaus, keine Quellenkritik zu später aufgefundenen Dokumenten, später nachgeschobenen Beweisstücken oder später veröffentlichten, rückdatierten Argumenten vor, die die Annahme eines früheren Zeitpunkts als das Jahr 1881 rechtfertigen können (s. unten zu 3. und Anhang zu 2), außer bereits im „Gutachten zur Quellenkritik 2006“ von Dietmar Moews, vom asz damals publiziert, vor.

– 1882: Goebels Ausstellung

Goebel betrat das öffentliche Feld des elektrischen Lichts mit einer kleinen Ausstellung von Glühlampen in seinem letzten Laden in der 468 Grand Street. Darüber berichteten die Zeitungen The New York Times am 30. April 1882 und The New York World am 1. Mai 1882 (Reprint im EE v. 1. Feb. 1893, S. 121). Es ist Goebels erster Lampenauftritt. Die Lampen der Ausstellung stammten von American Electr. Light. Diese Sekundärquelle ist in zahlreichen Archiven als Kopien abgelegt, allgemein zugänglich und unstrittig. Die Ausstellung selbst wird im Fall Edison et al. vs. Beacon, Feb. 1893 erwähnt, also bestätigt.

– 1882: Goebels Lampenpatent

Mit dem Goebel-Lampen-Patent No. 266.358 vom United States Patent Office liegt die entscheidende Primärquelle vor. Es war am 23. Januar 1882 beantragt und am 24. Oktober 1882 erteilt worden. In der Patentschrift und der technischen System/Konstruktionszeichnung findet der Fachmann, dass vom Patentantragsteller Goebel selbst die Nachrangigkeit auf Edison sachlich-technisch dokumentiert ist. Diese Goebel zur Hälfte mit Kulenkamp zuerkannte Patentleistung besteht in einer Drahtapplikation, die im übrigen an einer typischen Edison-Lampentechnik dargestellt wird. Dieses Patent No. 266.358 hatte dann in den späteren Gerichtsverhandlungen ein entscheidendes Gewicht.

Zu 2. Daraus folgere ich, dass die frühesten vorhandenen Primärquellen zur Goebelfrage, die Goebel in Verbindung mit Glühlampen nachweisen, bereits zur Echtzeit bekannt waren – das ist ab 5. September 1881 – und gerichtlich verhandelt und beurteilt worden sind, als da wären: 1. Der Dienstleistungsvertrag zwischen Henry Goebel und der American Electric Light Comp. zum Systemlampenbau vom 5. September 1881; 2. Die Ausstellung mit solchen Systemlampen am 1. Mai 1882 in Goebels Laden-Hinterzimmer in der Grand Street 468, berichtet u. a. in The New York World vom 1. Mai 1882 und 3. Das Goebel-Kulenkamp-Lampen-Patent vom 24. Oktober 1882, U. S. Patent Office No. 268,358.

Zu 3. Quellenkritik und Dokumente zum Gang der Patentstreitigkeiten, zu den Richtersprüchen und strafrechtliche Perspektive

Dieses dritte Feld zur Goebelfrage hat dokumentierte Richtersprüche, Argumentationen der Kontrahenten, Kläger und Beklagten sowie Zeugeneinlassungen und prozessstrategische Tatsachen zu beachten.

Was sich als Vernunftwahrheit bereits selbst disqualifiziert, weil Goebel erst nach – unter Anderen – Starr/King im Jahr 1845, angeblich 1854, kam – nimmt nun in diesem Gutachten den größten Raum ein. Denn nach wie vor werden jene Gerichtsprozesse und Urteile von 1893 im Blick der verirrten Prioritätsfrage „Edison vs. Goebel“ als Schlüsselbeweis gesehen, ohne dass dafür je belastbare Quellen vorhanden waren und nicht vorhanden sind. Doch die entscheidenden Tatsachenwahrheiten liegen nicht in der zeitlichen Priorität (Vernunftwahrheit: Goebel nach Starr 1845), sondern sie liegt in der technischen Qualität und Überlegenheit des Edison-Systems (Goebel 1882 schlechter als Edison 1879).

Kurz: Das Gutachten kommt nach Prüfung der Quellen und der Quellenkritik zu den Gerichtsverfahren, die in umfangreichen Reportagen und Aufzeichnungen gesichert sind, zu dem folgenden Schluss: Die Goebelfrage und die sogenannte Goebel Defense wurden in keinem der Richtersprüche bestätigt oder zugunsten Goebels entschieden. Es ist aus diesen Prozessen keine anderslautende Erkenntnis zu ziehen, als Quellen und Quellenkritik zu 1) und zu 2) es zeigen.

Es liegen insgesamt 7 Eidesstattliche Erklärungen, angeblich von Henry Goebel Sr. aus dem Frühjahr 1893 zur Göbelfrage in der Goebel-Defense vor. Die Quellenanalyse kann deren Inhalte nicht anerkennen. Es fehlen Hand-Unterschriften dazu bei zwei Eidesstattliche Erklärungen und Bezahl-Quittungen, weitere widersprüchliche Zeugnisse des Sohnes Henry Goebel jr. als quasi Kronzeuge und weitere Goebel-Söhne, Charles, William, George, liegen vor. Außerdem gehen von 12 engen Familienmitgliedern Henry Goebels zunächst für Boston/1893 etwa 30, dann für St. Louis und Oconto/Milwaukee insgesamt über 100 Eidesstattliche Erklärungen aus, die Goebel unterstützen wollen, aber in ihrer Laienhaftigkeit oder Ungenauigkeit nicht helfen, sondern auf dieser Seite eher den Verdacht einer vielleicht harmlosen Machenschaft erzeugen. Während auf der Seite der Anwälte und Firmen zivilrechtliche und strafrechtliche Tatbestände dazu helfen sollen, das Patentgeschäft zu manipulieren, Zeugenkäufe mit Ausblick auf Aktienkurse und Aktienkäufe. Dies sei deshalb ohne Weiteres angefügt, weil die sogenannte „Goebel Defense“ nicht zur Klärung der Göbelfrage aufgebracht und seitens der Verteidigung nicht dahingehend geführt und verhandelt worden ist. Hauptverhandlungen wurden nach dem Berufungsentscheid zu Electrical Manufacturing Company vs. Edison Oconto 1894 gar nicht mehr durchgeführt.

Es wird hier der Knappheit halber für nützlich angesehen, dem Gutachten einen zweiteiligen Anhang – zu 2.) und zu 3.) zu geben. Zusammenhänge der Patentstreitigkeiten werden im Anhang soweit entfaltet, dass die oft zitierten, aber nicht beglaubigten quellenkritisch fragwürdigen Abschriften von Eidesstattlichen Erklärungen zugeordnet werden können, ohne dass damit mehr als eine vorläufige Quellenkritik geboten wird.

Schließlich ist die Lage der Quellenkritik im Jahr 2021 aus folgendem Grund nur als vorläufig zu einem Gesamtgutachten zusammenzufassen. Das Untersuchungsfeld zur Göbelfrage ist ideologisch von zwei gegensätzlichen Ideologien geprägt. Einerseits, hinsichtlich der Technikgeschichte, der Glühlampenentwicklung und des wissenschaftlichen Umgangs, war bis heute eine überwiegend unambitionierte, dem naturwissenschaftlichen Positivismus hinneigende Grundposition maßgeblich. Einer solchen fühlt sich der Verfasser ideologisch verbunden. Danach gilt, dass man weiß, was man weiß – die Grenze zum Nichtwissen oder nur Meinen ist von den vorhandenen Befunden bestimmt. Aus dieser Position wurden bisher mutmaßliche Annahmen nicht weiter erforscht als es in den gründlichen Prozessen der Edisonzeit geschah (z. B. Goebels Narrativ eines Professor Münchhausen, der vor 1848 in Hannover aktuelles Lampenwissen gehabt hätte) und quellenkritisch als sicher angesehen werden kann. Andererseits herrscht teils – lediglich im deutschen Sprachraum – die Ideologie der für ein bestimmtes Selbstbild geeigneten Mutmaßlichkeit. Danach stehen nicht wissenschaftliche Klärung, nicht Aufklärung und kollektive Vernunft vor, sondern die offen gehandhabte Wertsetzung einer gewünschten Ideologisierung: Man sucht den Lichterfinder Heinrich Göbel wie einen existentiellen Bestandteil des Selbstwertgefühls und des Selbstbildes gegen die geschichtliche Seinsbindung und die Quellenlage zu verteidigen.

Die Quellenlage ist insgesamt quellenkritisch einwandfrei und genügt. Sie besteht aus eindeutigen (zu 1 und zu 2) Primär- und Sekundärqualitäten. Insbesondere als konkrete Primärquellen sind amtliche und zur Echtzeit publizierte Dokumente zur Göbelfrage und zur Person Heinrich Goebels sicher. In den aufwendigen Gerichtsverfahren in den USA (zwischen 1879 und 1894) – für die gesamte zur Göbelfrage relevante Glühlampen-Entwicklungszeit, die mit dem Jahr 1841 beginnt und bis zum Edisonjahr 1880 reicht – wurde dieses Feld analysiert und dokumentiert, ist archiviert und zugänglich. Hervorzuheben ist, es waren damals und sind heute keine persönlichen Gegenstände oder Erfindungs-Stücke von Göbel vorhanden oder nur genannt, die die Goebel Defense stützen, sondern Gegenteile, wie die technisch unmögliche Parfümflasche oder die für das Bambus-Glühelement zu kleinräumigen Glastuben. Dokumentiert sind sämtliche Richtersprüche in gedruckter, teils buchgebundener Form im U. S. National- und Gerichtsarchiv. Ferner wurden die Prozessverläufe in den Fachzeitschriften umfangreich berichtet, sodass die Kontroversen in den Verhandlungen und Argumentationen ebenfalls nach Hinzuziehung aller anderen Deutungskriterien wie Konkludenz und greifbare Fakten, als quellenkritisch sicher und noch heute verifizierbar zu gelten haben. Sofern die Göbelfrage darin berührt wurde oder im engen Sinn der Goebel Defense verhandelt worden ist, werden diese Befunde und Sekundärquellen im Anhang des Gutachtens dargestellt.

Zusammenfassung des Gutachtens vom 1. März 2021:

Damit komme ich zu dem gutachterlichen Schluss, dass die quellenkritische Behandlung der vorhandenen bekannten Quellen im Jahre 2021 zur Göbelfrage eindeutig ist. Das heißt, die Quellen zu Göbel als subalterner Handwerker im Feld der elektrischen Glühlampen beginnen zeitlich am 5. September des Jahres 1881. Materiell, zu Göbels eigenen handwerklichen Anteilen lagen zu diesem Zeitpunkt keine Glühlampen als verifizierte Beweiswerkstücke vor. Sondern lediglich solche Lampen wurden im Jahr 1893 nachgereicht, die aber seit 1882 nicht vorgelegt werden konnten, jedenfalls gerichtsnotorisch nicht vorgelegt worden sind. Im September 1881 wurde Goebel Mitarbeiter einer von Edison-Fachleuten erst 1881 als feindliche Ausgründung aufgestellte, rivalisierende Lampenfirma. Hier erlangte Goebel erstes Lampenwissen. Im Mai 1882 zeigte Göbel eine Lampenausstellung über die zwei Zeitungen Notiz brachten. Im Oktober 1882 erwarb Goebel (one-half to Kulenkamp) ein zur Täuschung von Investoren angemeldetes Lampen-Patent unter dem Edison Patent.  Besonders die Reihe der Nachbaulampen aus dem Jahr 1893, die unter Mitwirkung Goebels bei Beacon in Boston zur Vorlage bei Gericht erstellt wurden, zeigt, dass kein Stück dabei war, das der später eingereichten, für die Göbelfrage interessantesten Lampe No. 4. bautechnisch entsprach. Die im Jahr 1893 den Gerichten vorgelegenen, damals nicht verifizierten Goebel-Glühlampen werden heute im Henry-Ford-Museum in Michigan/USA aufbewahrt. Eine Altersuntersuchung solcher Lampen könnte schwerlich den Zeitpunkt ihres Zusammenbaus beweisen, da die Einzelteile ihren altersmäßigen Ursprung viel früher haben können (wann wuchs eine Holzfaser? wann wurde sie verkohlt? wann wurde sie eingebaut? wie alt waren die Glasrohlinge, bevor daraus Tubenlampen abgelängt worden sind? usw). Die Göbelfrage: wann hat sie wer gebaut? – hängt davon nicht ab.

Alle anderslautenden Göbelvorstellungen, wie sie in deutschen Büchern und in Göbels Geburtsstadt Springe tradiert werden, sind eine andauernde gewünschte Idolbildung, eine geteilte Kollektiv-Vorstellung, die ohne konkrete Beweise und Bezeugungen auskommt, aber gerichtlich im Jahr 1893 widerlegt worden sind. Eine historische Verankerung des in Deutschland geborenen US-Amerikaners Henry Goebel (1818-1893) lässt sich bei allen auf dem Meinungsmarkt vorhanden Vorstellungen immer wieder nur auf die Probe der Quellenkritik der jeweiligen Quelle beziehen. Alle zur Idolisierung verwendeten angeblich „neuen Göbelquellen“, die diese Lage ignorieren, wie zuletzt HC Rohde mit der Formulierung Göbel hatte mit seinem Patent erst drei Jahre nach 1879 einen unbedeutenden Beitrag zur Weiterentwicklung geleistet, in seinem Essay „Die Glühlampe – eine deutsche Erfindung? Über die Heinrich-Göbel-Denkmäler in Springe“ in Hannoversche Geschichtsblätter 2020, verzichten damit auf Geltung.

Springe, 1. März 2021, Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing. Köln

Anhänge zum Gutachten der Quellenkritik zu 2.) und zu 3.)

Anhang zum Gutachten der Quellenkritik zu 2.)

In diesem Punkt geht die Göbelfrage über die Goebel Defense, von der kleinen Angeberei und Schaustellerei Henry Goebels folkloristisch in Hochstapelei und in Betrug über – aber im juristischen Sinn, im Jahr 1893 war es zielgerichtet Betrug – Henry Goebel Seniors durch Meineide (Affidavits). Demnach war Henry Goebel Sr. schon im Jahr 1882, im Alter von 64 Jahren und volltestierfähiger Betrüger aus Sicht des Jahres 1894. Es betrifft die Zusammenhänge der Lampenbaufirma American Electric Light Company, New York, und deren Gründer einerseits. Andererseits betrifft es den erst seit dem Dienstleistungsvertrag Goebels belegten Umgang Goebels mit dem Lampenmetier überhaupt. Alle Bemühungen des Gutachters, aus der Sicht des Jahres 2021, wie schon 2005 und 2006, ernstzunehmende Quellen oder Indikationen für die Beschäftigung Goebels mit Lampen, Licht und Batterien – vor 1881 – zu finden, erbrachten keine Ergebnisse. Weder aus der Sicht von 1848, noch in Deutschland, noch 1854 oder 1859 – diese Jahreszahlen wurden anfang 1893 vom Elektro-Lobbyisten Pope auf den Markt geworfen (mit einer Abbildung des Lampen-Exp. No. 3, das erst 1892 hergestellt worden war und in keiner Weise die technische Höhe des Edison-Patents hatte) -, noch aus der Zeit der American Electric Light Company und auch nicht aus den gründlichen und quellenkritisch tragfähigen Verhandlungen in den Patentprozessen, von 1885 bis 1894. Schließlich werden falscheidliche Versicherungen als Zeuge und Betrug klar, wenn man die Entstehung des Goebelschen Lampenpatents überprüft, insbesondere angesichts des dokumentierten Zerwürfnisses zwischen den beiden one-half-Patenteignern Henry Goebel und seinem Patentpartner John W. Kulenkamp sowie von Goebels Tätlichkeit gegenüber dem Patentanwalt Paul Goepel in dessen Anwalts-Geschäftsräumen im Jahr 1882.

Nach Ermessen des Gutachters zeigt allein eine semantisch-inhaltliche Sekundäranalyse der vorliegenden persönlichen Gerichtsbezeugungen in den Auseinandersetzungen zwischen Goebel mit seinem Familienfreund, Freimaurer-Bruder und (deutscher Einwanderer wie Goebel) dann auch Geschäftspartner John William Kulenkamp, seit den 1850er Jahren bis 1893, die brutalen Vorstellungs- und Handlungsweisen Göbels als US-Amerikaner in Eastside-South Manhattan N. Y. N. Y., dass eine Idolisierung für Springer Schulkinder nicht den mindesten Lauterkeits-Vorstellungen im heutigen „FAKE- und TRUMP-Zeitalter“ gerecht werden kann.

Ende des Jahres 1880 verlassen 3 wichtige Mitarbeiter Edisons, William McMahon, George Crosby, Edwin M. Fox, die Edison Laboratories, um eine eigene, mit Edison rivalisierende Lampenfirma zu gründen: American Electric Light Company New York wird am 1. März 1881 gegründet (asz-archiv: Electrical Engineer, New York, vom 8.2.1893 Vol. XV. No.249, S.148ff; EW, New York,vom 22. Juli 1893 Vol. XXII. S. 68-80: Oconto-Fall). Sie fragten Goebel in seinem „Juwelierladen“, ob er je Glühlampen hergestellt habe. Goebel verneinte, aber er könne Kohlen wie Edison machen. Goebel kannte sich mit Edisons Erfindungen aus und lobte Edison als großen Erfinder. Alle Leute waren über das elektrische Licht aufgeregt und alle wussten, dass Edison die Erfindung gemacht hatte. Hätte jemand bessere Ideen für Glühlampen gehabt, ihm hätte unbegrenzt Kapital zur Verfügung gestanden, diese als Konkurrent Edisons zu entwickeln und rauszubringen. Die American et al. beabsichtigte das. Goebel und sein Sohn Adolph hatten offenbar Motive und alle Gründe, für Bezahlung große Versprechungen zu machen, ließen sich bezahlen und hätten Alles dafür gegeben, solche Lampen zu machen, wenn sie in dem Metier überhaupt je schon etwas gemacht hätten. Goebel schloss obigen Dienstleistungs-Vertrag am 5. September 1881, für die American et al. im Lampenbau tätig zu sein, dabei sich an die technischen Vorgaben der American et al. zu halten. Die American baute Lampen, die das Edisonpatent verletzten. Man hatte das technische Wissen bei der „Ausgründung“ mitgenommen: Goebel war subalterner Lampenteile-Hersteller nach Edison (a.a.O.). Und Goebel erzählte, er hätte noch gute geheime Ideen für die Lampen. Es wurde im Fall Edison vs. Beacon, von Boston im Februar 1893 verhandelt und in der Urteilsbegründung von Richter Colt festgestellt: „Hätten Interessenten, wie die American Electric Light Company, eine Lampe, wie No. 4 von Goebel vorgelegt bekommen und das dazugehöriges Wissen, das Edisons Patente antizipiert, wäre das ein Vermögen für Goebel wert gewesen. Doch Goebel hatte nichts und konnte nichts.

Gleichzeitig Goebelsohn Henry Jr. in den Edison-Laboratories vorstellig wurde, um Edison das Edison-Patent(mit)wissen seines Vaters (den Geschäftspartner Goebel Srs. Dreyer hintergehend) zum Kauf anzubieten. Er forderte 20.000.- Dollar (Goebels Hausmiete betrug jährlich 700.- Dollar, zum Vergleich). Edisons Büro, Mr. Eaton, verlangte Beweise für das angebotene Wissen und praktische Muster. Goebel Jr. hatte aber nichts aufzuweisen. Die viel später erst, 1893, vorgelegte Lampe No.4., die, wenn sie schon vorhanden gewesen wäre und funktioniert hätte, und alt gewesen wäre, für das Edison Patent hätte relevant sein können, war erst 1883 von Glasbläser Heger angefertigt worden. Goebel hatte nichts – Eatons Büro lehnte ab. (asz-archiv: EW vom 25.2.1893, Vol. XXI. No. 8, S.141ff u. a.a.O)

Noch haarsträubender war Goebels „Patenthandel“ mit Dreyer im Jahr 1882. Dreyer – ein Investor bei Aktien- und Innovationsgeschäften, Verbindungsmann zu Edison und zu Arnoux-Hochhausen – versuchte ebenfalls auf eigene Rechnung eine Lampenfirma aufzuziehen. Dreyer handelte mit Goebel eine Option zur Lieferung von allen seinen am 30. April 1882 von Goebel angeblichen (erlogenen) Erfindungen und seinem Glühlampenwissen aus. Goebel erhielt dafür 500,- Dollar Vorschuss und erhebliche Gewinnbeteiligungen, falls Dreyer mit Goebellampen ins Geschäft käme. Goebel konnte nichts zeigen. Konnte auch keine alte Lampe nachbauen. Dreyer zahlte noch einmal weitere 425.- Dollar zur Verlängerung seiner Option (s. Bezahlquittungen). Der Ärger war besonders groß, als Dreyer herausbekam, dass Goebel auch mit Edison verhandelte bzw. sein Sohn Henry jr. Goebel dadurch den Dreyer/Goebel-Vertrag zu hintergehen versucht hatte. Die heute vorhandenen handschriftlichen Quittungen zeigen auch Henry Goebel Jr. als Geldempfänger,1893 . Henry Sr. behauptete 1893 in einem Affidavit, sein Sohn Henry Jr. habe ohne sein Einverständnis Geld von Dreyer genommen, das Goebel Sr. nie erhalten habe.

Der Betrug an Dreyer wurde offiziell, indem Goebel im Jahr 1882 mehrfach versuchte ein Lampenpatent anzumelden. Goebel beteiligte den Nichtfachmann John W. Kulenkamp, der Investoren mit dem Patent anwerben sollte. Darin sollte vorgetäuscht werden, dass Goebel Patenqualitäten zu verkaufen habe, dazu Glühlampen, die vor Edison hergestellt worden seien, womit also eine von Edisons Patenten freie Lampenherstellung möglich sein sollte. Goebel und seine Söhne versprachen, selbst als Lampenbauer mitwirken zu wollen.

Da Kulenkamp diese erhoffte Geldakquise nicht gelang – so wie sie Goebel selbst und seinen Söhnen bei Dreyer und Arnoux-Hochhausen gelungen war (durch Dreyers Vermittlung), außer bei Edison Laboratories – zerstritten sich Goebel und Kulenkamp im Jahr 1882, nachdem Goebel Sr. Kulenkamp mit Dreyer hinterging. Aus diesem Zusammenhang traten im Jahre 1893 Kulenkamp, als Vertrauter Edisons, und Goebel auf der Seite der Patentverletzer, in den Edison-Patentprozessen gegensätzlich in Erscheinung. Daher ist diese Hintergrundgeschichte Teil der Gerichtsverhandlungen geworden und sehr präzise dokumentiert.

Anhang zum Gutachten der Quellenkritik zu 3.)

Die aus dem Aktenarchiv der damals die Beklagtenseite vertretenden Anwälte Witter&Kenyon stammenden Abschriften der Sammlung ausgewählter Eidesstattlicher Erklärungen (Affidavits) zu den Patentstreitigkeiten und Richtersprüchen von 1893 sind die oft zitierten, aber nicht beglaubigten quellenkritisch fragwürdigen Abschriften, die seit 1953 in Springe offiziell in zwei Mappen, Aufschrift „Heinrich-Göbel-Prozeß“, existieren. Diese Quellen allerdings der jüdische Berufsverbots-Lehrer in Springe, dann Stadtchronikschreiber ab 1939, Dr. Heinz Brasch (gest. 1944), schon in seinen Chronik-Darstellungen zu kennen schien. Hierzu werden im folgenden, als Anhang des Gutachtens zur Heinrich Goebel Quellenkritik, Zusammenhänge für den Leser entfaltet, die einem zuordnenden Verständnis dienen sollen.

Solche Anwaltstexte wurden von den Anwälten Witter&Kenyon, der patentverletzenden von Edison beklagten Beacon et al., Boston, und der Columbia Electric Lamp Company, St. Louis, in New York, teils in deutscher Sprache, teils in englischer Sprache aufgenommen (Goebel war angeblich des Englischen nicht zureichend befähigt) und von den Zeugen beschworen, teils handunterzeichnet. Die Textsammlung in Springe ist eine unvollständige Auswahl – wer die jemals, wo und aus welcher Textsammlung ausgewählt hat, ist bis heute ungeklärt – sie ist nicht vollständig, wie das alphabetische Verzeichnis zeigt. Beispielsweise fehlt die erste, nichtunterzeichnete wichtige Aussage Goebels vom 21. Januar 1893 sowie die erste von dem Glasbläser Heger und diverse andere. Insbesondere aber enthält diese GOEBEL-Quellen-Sammlung in zwei Mappen der Witter&Kenyon-Affidavits, in Springe, vielleicht seit 1939, im Jahr 1953 dem Springer Schullehrer Dr. Gresky zu Übersetzungsarbeiten mit seinen Englischschülern vorgelegen haben, nur eine lückenhafte Auswahl. Darunter sind keine Eidesstattlichen Erklärungen des abschließenden Falles Edison vs. Electrical Manufacturing Company Oconto, und selbst das Kreuzverhör mit 800 Fragen und Antworten des Goebelsohns William Goebel, das in Californien, stattfand, wie es von den Witter&Kenyon-Verteidigern zur Verteidigung freiwillig vorgebracht worden war, fehlt in den Springer Mappen. William Goebel konnte eindeutig den Kreuzverhör-Fragen der Klägerseiten nicht standhalten. Alle Goebelkinder wie Vater Henry Goebel, gaben ihre Zeugnisse freiwillig als Selbstbezeugungen ab. Henry Sr. – als Zeuge gegenüber den notariell tätigen Verteidigungsanwälten Witter&Kenyon – in New York gab seine angeblichen Aussagen teils in deutscher, aber auch in englischer Sprache ab bzw. er beeidete und unterzeichnete sie teilweise. Der ebenfalls vereidigte Übersetzer, deutscher Muttersprache, mit perfekten US-Englischkenntnissen, war bei Goebels Aussagen anwesend. So ist es auf den Dokumenten beglaubigt. Goebel konnte selbst US-Englisch verstehen. Die nachweislichen Widersprüche und Falschübersetzungen von Goebels Aussagen in diesen Texten – die durchweg in der Goebel Defense versucht wurden, genutzt zu werden – und in US-Englisch in die Klageerwiderungen eingeführt worden sind, sind deshalb kein Übersetzerverrat, sondern von Goebel zu verantworten, sofern man nicht Goebels Testierfähigkeit in Abrede stellen will. Diese Texte sind von interessierter Seite hergestellt worden (Witter&Kenyon/-Anwälte der Patentverletzer, New York) und sie sind von interessierter Seite abgeschrieben und ausgewählt worden (entweder von Witter&Kenyon, wo die Verteidigungs-Originaldokumente archiviert sind oder wer diese Dokumente nach Deutschland geholt hatte – später in Springe – von Dr. Brasch, 1939 oder Dr. Degenhardt, Stadtdirektor von Springe nach 1948, der die Göbelidolisierung betrieb). Beglaubigt sind diese Abschriften nicht. Insofern es wiederum bereits US-Amerikanische Texte von auf Deutsch abgegebenen Originalbezeugungen sind, liegt hierin quellenkritisch eine weitere Einschränkung der Verlässlichkeit ihres Inhalts. HC Rohde hat in seinen Essays (2007 u. 2020) in Unkenntnis, unter Verzicht auf einen Forschungsstand 2007, diese Kreuzverhöre-Dokumente von einer USA-Reise nicht mitgebracht. Sie sind jedenfalls in der Zeitschrift THE ELECTRICAL WORLD Seite 69 ff, vom 22. July 1893, seit 1893 im Archiv der Technischen Hochschule – heute Leibniz Universität Hannover, in der Außenstelle Rethen – öffentlich zugänglich.

– am 21. Januar 1893 gibt Henry Goebel die erste Eidesstattliche Erklärung.

Er erklärt, seine Lampenkenntnisse aus Deutschland mitgebracht zu haben, wo er in Springer von einem Professor Münchhausen – bereits vor 1848, seiner Auswanderung nach New York – über Incandescenten, Bogenlampe und Vakuum-Glühlampe, gelernt habe. Ferner gab er an, nichts über Edisons Arbeit gewusst zu haben. Während sein jüngster Sohn William Goebel in einer umfangreichen Eidesstattlichen Erklärung und im Kreuzverhör, im Juli 1893 in Kalifornien, für Milwaukee sagt: Der Vater nahm bestimmte Papiere zu sich, die über Edisons Patente handelten. William Goebel und eine Schwiegertochter sagen, die behauptete Vakuumpumpe zur Entlüftung der Glaskolben sei erst mit der American Electric Light, Ende 1881, in der Werkstatt gesehen worden. Henry Goebel selbst erwähnt die Parfümflaschen, die sich nicht für die Glasverarbeitung eigneten und beschreibt die Herstellung seiner angeblichen Glühlampe, wie sie hinsichtlich der Evakuierung mit der Torricelli-Quecksilbermethode nicht gewesen sein kann. Abgesehen davon, seine Glaskörper räumlich zu klein waren, um – hinsichtlich des notwendigen Widerstands – einen Bambus-Kohleglühfaden in ausreichender Länge anbringen zu können, funktionierten die 1893 vorgelegten Nachbau-Lampen alle nicht. Goebel beschreibt eine Vorerwärmung des Kohlefadens, um Quecksilber-Anhaftungen bei der Torricelli-Quecksilber-Auslauf-Anwendung beseitigen zu können, doch ist die Vorerhitzung bei Edison das „air-washing“ zur Beseitigung okkludenten Sauerstoffes von Kohlefaden und Platin.

– am 7. März 1893 sagt und beeidet Heinrich Goebel schriftlich: „…Ich habe ihm gegenüber (Goebel spricht von einem geschäftlichen Verbindungsmann zu Edison Comp. und zu der Elektrofirma Arnoux&Hochhausen, denen Goebel seine Dienste angeboten hatte; A.d.V.) niemals beansprucht, dass ich irgendwelche Erfindungen hätte, die patentiert wären oder welche patentiert werden könnten oder auf welche ich Patente beantragt hätte, außer der Erfindung zu der Pumpe und der Verbesserung der Verbindung von Kohlefaden und Drähten, und ich gab ihm auch keinerlei abweichenden Eindruck hierzu.“ Dreyer hatte von Henry Goebel im Jahr 1882 die Edisonpatente gekauft, die der gar nicht besaß, einmal 500 und einmal 425 Dollar bezahlt, aber keine einzige echte Lampe erhalten oder nur gesehen – nur solche der American Electric Light Comp.

Goebels Ausrede war: Er könne die Lampe nicht finden.“ – konnte offenbar keine sonstige alleine herstellen. (aus der Colt/Boston-Entscheidung vom 18. Februar 1893)

– am 6. Mai 1893 schwört der Sohn Henry Goebel Jr. in einer Eidesstattlichen Erklärung für Witter&Kenyon für State of New York, dass er den Glasbläser-Zeugen der Anklage, Arbeitskollege von Henry Goebel Sr., Hetschel, wegen Trunkenheit aus der Werkstatt geworfen habe; dass er die Lampe No. 4 bereits vor 1872 selbst im Haushalt benutzt habe; dass er, Henry Jr. selbst, damals die Lampe auf- und abgehängt habe, damit seine Schwester Sophie Goebel elektrisches Licht zum Nähmaschinenähen hatte.

– am 1. Juli 1893 legen die Edisonanwälte dem Richter Seaman in Milwaukee ihrerseits eine Eidesstattliche Erklärung von dem Hauptzeugen der Beklagtenseite Witter&Kenyon, ebendiesem Henry Goebel Jr. vor, der bezeugt, dass er selbst im Oktober 1892 die dem Gericht als angeblich alte Goebellampen No. 1, 2 und 3 vorliegenden Exemplare angefertigt habe; dass die Lampe No. 4 vom Glasbläser Heger im Jahr 1883 hergestellt worden sei; und dass das angeblich alte Werkzeug No. 6 im Jahr 1883 vom Werkzeugmacher Korwan gebaut worden sei. Dazu liegen entsprechende Eidesstattliche Erklärungen von den Zeugen Heger und Korwan vor, während der Witter&Kenyon-Verteidigungsanwalt Allan Kenyon schwört, Henry Goebels Jr. sei im Oktober 1892 bei Witter&Kenyon angestellt worden, um dessen Unglaubhaftigkeit als „Doppelagent“ – jetzt für Edison – aufzudecken.

Ein weiterer Hauptzeuge der Witter&Kenyon-Verteidigung, Professor Van der Weyde beeidet, dass Witter&Kenyon seine Aussagen genau umgedreht hätten, er habe niemals Goebels Zeitangaben oder Lampenbau bestätigt und nicht bezeugt. Die angeblich von Goebel hergestellten Lampen, die zahlreiche persönliche Freunde beeidet hatten, gesehen zu haben, mögen Magnesium-Glüher, Geissler-Röhren oder Bogenglühlampen anderer Lampenbauer gewesen sein. Mit solchen fremden Lampen hatte Goebel – nach Aussagen des Sohnes William Goebel – viel experimentiert. Diese Zeugen können solche Lampen nicht unterscheiden und nichts dazu sagen, wer welche gebaut hat (asz alphons silbermann zentrum institut für europäische Massenkommunikations- und Bildungsforschung-archiv: THE ELECTRICAL WORLD vom 15. Juli 1893, Vol. XXII. No. 3, S.45-S.50; EW vom 22.Juli 1893 Vol. XXII. No 4, S.60ff))

Ferner liegt das Textmaterial nur im Us-Englisch der Original-Fachzeitschriften vor; es ist damit eine kurze Auswertung und Zusammenfassung des Gutachters hilfreich, die gutachterliche Gewichtung zu 3.) verstehen zu können: Dass die ganze Göbelfrage in den Prozessen nur indirekt und viel zu spät von Dritten aufgebracht worden ist, indes Goebel persönlich lediglich Texte an Eides statt (Affidavits) unterschrieb, deren bei Gericht eingeführte Übersetzungen bereits fehlerhaft waren und ansonsten, anhand zahlreicher inhaltlicher Widersprüche, über Göbels Geisteszustand in seinem letzten Lebensjahr wenig gesagt werden kann. Denn er war vor kein Gericht persönlich als Zeuge gegen Edison gestellt, gesehen und verhört worden.

 Die Edison-Elektrifizierungszeit war voll der Patentverletzungen, der Anträge auf Einstweilige Verfügungen und Patentstreitereien. Es war üblich, dass – ob patentiert oder nicht, „ab igne ignem“ – Wissen und Neuentwicklungen „geklaut“ wurden. In jenen Jahren wurden eigens Rechtsanwaltskanzleien gegründet, die sich auf Patent-Gerichtsbarkeit spezialisierten, wie die hier in beinahe allen Verfahren beteiligte Anwaltsassoziation Witter&Kenyon, New York, die noch bis zum Jahr 2016 als Kenyon&Kenyon eine der größten Patentrecht-Fachberatungsfirmen der USA war. Deren Archiv kann bei der Nachfolge-Firma „HUNTON Andrews Kurth“ angefragt werden. Edisons Patent für die Glühlampe wurde erstmalig im Jahr 1879 beantragt und vom United States Patent Office am 27. Jan. 1880 verliehen. Es folgten darauf zahlreiche weitere Anmeldungen Edisons, die als weitere Entwicklungen und Verbesserungsschritte patentiert worden sind. Edison meinte, damit alle anderen Konkurrenten unter seinem Patent halten und in Lizenz nehmen zu können. Besonders der Lampenbauer Sawyer, in New York, der zusammen mit dem Juristen Man mit eigenen Vakuum-Glühlampen entwicklungstechnisch, praktisch, nur nicht patentrechtlich mit Edison auf Augenhöhe war, unterwarf sich nicht dem patentierten Vorrecht Edisons. Andere Firmen schlossen sich an, bauten Lampen und vermarkteten sie unlizensiert. Edisons Patente, die durch langwierige und aufwendige Forschung und Entwicklung erarbeitet worden waren, brachten ihm insgesamt bis zum Auslaufen des Patents, Ende 1894, weder Lizensgelder noch Marktvorteile, sondern erhebliche Streitkosten.

Richter Wallace Entscheidung im Oktober 1892, New York Berufungsgericht

– Im Jahr 1885 klagte Edison gegen die United States Electric Lighting Company New York vor dem United States Bezirksgericht für den südlichen Distrikt von New York auf die Gültigkeit des technischen Umfangs seines patentierten Lampensystems. Der Richterspruch erging erst am 23. Juli 1891 für Edison, nun als General Electric Company &Edison Laboratories fusioniert, und erneut nach der Berufung der United et al. vor dem Bezirks-Berufungsgericht für den Zweiten Bezirk New York, per Entscheidung im Oktober 1892. Das Berufungsgericht beschied die Bestätigung der Edison-Patentansprüche für die Edison-Glühlampen-Patente vom 27. Januar 1880 und vom 23. Juli 1881 sowie die Verfügung auf Unterlassung und Kostenpflicht für die Beklagte. Die Prozessakte umfasst über 6.000 Seiten Aufzeichnungen (asz-archiv: EW, Vol. XXI. No.8. vom 25. Februar 1893, S.133).

Im Folgenden beantragte die General Electric/Edison Einstweilige Verfügungen auf Unterlassung des unlizensierten Lampenbaus gegen weitere Patentverletzer. Die Gerichte entsprachen dem Klagebegehren, so gegen Sawyer-Man Electric Company, 19. Dezember 1892; Westinghouse-Electric Company in Pennsylvania; Perkins Electric Lamp Company und Mather Electric Company in Connecticut. Es waren zu diesem Zeitpunkt 13 Jahre verstrichen, ohne dass Edison seinen inzwischen kostspieligen Patentschutz praktisch in Marktvorteile hätte umsetzen können. Patentrecht ist Wirtschaftsrecht und zielt auf Zeitgewinn für ökonomische Ergebnisse. Die General Electric als Patenthalter der Edison-Glühlampen klagte auf Marktmacht und Lizenzierungen, nicht vorrangig auf den Autorenruhm des Erfinders Thomas Alva Edison. Hingegen die patentverletzenden Firmen bestritten die Patentverletzung gar nicht, sondern versuchten ebenfalls ihrerseits auf Verzögerung zu verteidigen. Mit den folgenden Anträgen auf Einstweilige Verfügung durch Edison et al. nahm die Verteidigung der Patentverletzer, Witter&Kenyon, – mit Blick auf das zeitliche Auslaufen der Edison Patente im Jahr 1894 – eine neue Verteidigungsstrategie auf: die „Goebel Defense“. Auf diese Goebel-Defense-Verfahren ist irrtümlich bzw. irreführend die Göbel-Idolisierung in Deutschland bezogen, wenn man die Goebelberühmung rückblickend historisch verankern will – aber nicht kann. Sie werden deshalb besonders beachtet:

Richter Lebaron B. Colt bestätigt Edison am 18. Februar 1893

– Antrag Januar 1893 auf Einstweilige Verfügung der Edison et al. vs. Beacon Vacuum Pump and Electrical Company in Boston, Massachusetts, beim United States Bezirksgericht des Distrikts von Massachusetts in Boston, auf Unterlassungsverfügung der Patentverletzung. Die Entscheidung bestätigt den Antragsteller Edison am 18. Februar 1893 durch Richter Lebaron B. Colt. (Nebeneffekt: Goebel Defense wird geprüft und abgelehnt)

Begründung: Die Entscheidung hat einzig festzustellen, ob die reklamierte Patentverletzung gegeben ist. Nur wenn die Patentverletzung strittig oder zweifelhaft ist, ist die Einstweilige Verfügung abzulehnen und an eine Hauptverhandlung abzugeben. Der Definition des zuletzt vom Bezirks-Berufungsgericht für den Zweiten Bezirk New York, per Entscheidung im Oktober 1892 als Auslegung des Patentschutzes und zur Abgrenzung von Patentverletzungen in Bestätigung der Edison-Patentansprüche, wird entsprochen. Ferner sah Richter Colt die Beklagte Beacon im Anschluss der Entscheidungen gegen Sawyer-Man Electric Company, 19. Dezember 1892; Westinghouse-Electric Company in Pennsylvania; Perkins Electric Lamp Company und Mather Electric Company in Connecticut beschiedenen Patentverletzungen, welche ebenfalls die Patentverletzung selbst gar nicht bestritten hatten. Die angebliche, behauptete Priorität Goebels wurde anhand der nicht funktionstüchtigen, in ihrem Herstellungszeitpunkt ungewissen sogenannten Goebel-Lampen nicht bestätigt, insbesondere weil diese Lampen in ihrer Komposition eindeutig nicht diejenigen edinsonschen Qualitäten erreichen, die in allen vorherigen Verfahren gerichtlich hinlänglich erörtert worden sind.

Richter Moses Hallett lehnt den Antrag Edisons am 21. April 1893 ab.

– Antrag im Januar 1893 auf Einstweilige Verfügung der Edison et al. vs Columbia Incandescent Lamp Company St. Louis, beim United States Bezirksgericht des Östlichen Distrikts von Missouri. Die Entscheidung lehnt den Antrag Edisons ab. Am 21. April 1893 veröffentlicht Richter Moses Hallett in St. Louis seine von New York und Boston abweichende Entscheidung und folgende Begründung: Aufgrund von der Verteidigung zusätzlich vorgelegten Eidesstattlichen Erklärungen neuer Zeugen bestehen für das Gericht eine veränderte Beweislage gegenüber Boston und verstärkte Zweifel an den Argumenten der Antragssteller. Es genügen für Richter Hallett Zweifel am Antragsanspruch (ohne dass damit eine Entscheidung in der strittigen Sache getroffen werde, die einer Hauptverhandlung zugekommen wäre). Zweifel genügen, einen Antrag auf Einstweilige Verfügung abzulehnen und an eine Hauptverhandlung abzugeben, während der Antragsteller zweifelsfrei vorzutragen habe. Statt die Beweislage zur Patentverletzung zu entscheiden, bezieht sich Richter Hallett auf Zweifel daran, dass das Patent im Jahr 1880 zu Recht Edison erteilt worden sei. Richter Hallett führt aus, dass damit die Ansprüche der Goebel Defense keinesfalls anerkannt oder überhaupt beurteilt seien, dass aber neue Zeugnisse die Zweifel nähren, verhandelt zu werden verlangen: „Eine Verteidigung, die den Fall in Zweifel bringt, reicht aus, um den Antrag abzuwehren.“ … „Sicherheit kann nur in einer Hauptverhandlung erreicht werden, wo die Zeugen persönlich auftreten und ins Kreuzverhör genommen werden.“ Richter Hallett ignoriert in seiner Ablehnung, dass die Reichweite und Gültigkeit des Patentanspruchs Edisons in zeitlich, pekuniär und sachlich äusserst umfänglichen Untersuchungen und Verhandlungen geklärt worden waren und es hier allein um die Frage der Patentverletzung ging, die von der Beklagten nicht bestritten worden ist. Richter Hallett stellt fest, das vorgebrachte Argument der Kläger, dass eine Göbelleistung der beschriebenen Art unmöglich sei, sei offenbar unsinnig und nicht zielführend, „auch wenn viele Goebelstellungnahmen zeigen, dass sie unwahr sind“. Hallett ignoriert auch die Entscheidung von Colt in Boston, die die antragsgegenständliche unstrittige Patentverletzung feststellt, anerkennt und begründet, dass die Goebelargumente in der Goebel Defense nicht nur unerwiesen geblieben waren, sondern selbst unter einer hypothetischen Annahme, die Goebelposition sei erwiesen, die Goebelleistung gemäß der Patentreichweite Edisons dem Edisonpatent qualitativ eindeutig unterlegen sei. Kern der Goebel Defense war die Frage, ob Goebel vor Edison einen Bambuskohlefaden der verlangten Qualität hatte. Der Befund in den angeblichen Goebel-Beweislampen hatte diese Qualität keinesfalls. Es fiel also Richter Hallett argumentativ vor den Patentprozess von 1885 zurück, sodass sich dem Blick ein Zeitspiel durch Verfahren zum Nachteil Edisons und zum Vorteil der Patentverletzer offenbart. Die Goebel Defense blieb in dieser Entscheidung sachlich ungeklärt. Denn die Goebelfrage war in diesem Verfahren Edison et al. vs Columbia gar nicht behandelt worden. Auf dem Spiel stand, dass die gesamte Edisons Patente verletztende Lampenindustrie bei der Ablehnung des Antrags, frei wurde, unlizensierte Edison Lampen auf den Markt zu bringen, insbesondere, weil eine Berufung oder weitere Verfahren innerhalb der auslaufenden Patentdauer, Ende des Jahres 1894, nicht mehr hätten abgeschlossen werden können. Damit war das Klageziel auf Patentschutz für General Electric&Edison aus zeitlichen Gründen nicht mehr erreichbar. Insofern, dass Richter Hallett in seiner Urteilsbegründung ausführte, dass – nach Lage der Beweis- und Rechtslage – er in einer Hauptverhandlung nicht zu diesem Urteil gekommen wäre, ist die Entscheidung in der Konsequenz für die Lampenwirtschaft eine Wettbewerbs-verwilderung. Aus rechtspflegerischer Sicht ist Halletts Richterspruch eine Verunsicherung des geltenden Rechts. Denn in den langwierigen Verhandlungen Edison et al. vs. United States et al in New York hatte derselbe Richter Wallace festgestellt, dass die einzelnen Bestandteile der Patentlampe seit 1845 bekannt waren, Edisons praktisches Gepräge war ausschlaggebend. Das wusste Goebel gar nicht – aber die angeblichen Goebel-Beweislampen hatten diese Qualitäten zweifellos auch keinesfalls. Für alle von Edison bereits erfolgreich belangten Patentverletzer war hierdurch eine neue Evidenz gegeben, mit der Perspektive einer Neuaufnahme.

Edison am 20. Juli 1893 durch Richter William H. Seaman bestätigt

– Antrag im Januar 1893 auf Einstweilige Verfügung der Edison et al. vs Electrical Manufacturing Company, Oconto, beim United States Bezirksgericht des Östlichen Bezirks von Wisconsin, eröffnet am 16. Mai 1893 in Chicago, ausgesetzt und erneut aufgenommen am 3. Juli 1893 in Milwaukee. Die Entscheidung bestätigt den Antragsteller Edison am 20. Juli 1893 durch Richter William H. Seaman. (Nebeneffekt: Goebel Defense wird geprüft und abgelehnt). Begründung: Es handelt sich um die bemerkenswerte umfänglichste und gründlichste gerichtliche Klärung in der Geschichte eines solchen Streitgegenstands in Patentangelegenheiten überhaupt. Richter Seaman argumentiert die Entscheidung, wie Richter Colt in Boston.

Richter Seaman beurteilt den Kern der Goebel Defense als „ex parte“ (nicht im Wirkungszusammenhang/nicht Teil der Angelegenheit). Goebel habe selbst erklärt, er habe Lampen nach dem Wissen des Professors Münchhausen aus Springer angefertigt, dabei nicht an der allgemeinen schrittweisen Glühlampenentwicklung mitgearbeitet oder so gedacht.

Für Bambus-Glühfaden gab es bei Goebels angeblichem Batterie-Betrieb keinen Grund, da die bekannten Glühkohlen besser geeignet, einfacher herzustellen und haltbarer waren. Dagegen hätten die patentierten Edison-Bambus-Kohleglühfäden eine perfekte Herstellungstechnik und ein hohes Vakuum benötigt, wie es die für Göbel vorgelegten Lampen nicht aufwiesen und er mit seinen angeblichen Selbstbau-Primär-Nass-Batterien es auch technisch nicht möglich war.

Schließlich waren neue Eidesstattliche Erklärungen vom Kläger vorgelegt, in denen der Hauptzeuge für Henry Goebel Sr. der Sohn Henry Goebel Jr. sowie weitere frühere Handwerkskollegen Goebels bei der American Electric Light Comp. der Zeit zwischen 1881 und 1883, nunmehr darlegten und bezeugten, dass nicht Goebel sondern sie die vorliegenden Lampen in der Zeit nach 1882 bzw. im Jahr 1892 angefertigt hatten. Diese Bezeugungen wurden schließlich in gegenseitigen Bestechungsvorwürfen der Parteien entwertet, indem herauskam, dass Henry Goebel Jr. zunächst für die Beklagtenseite und die Anwälte Witter&Kenyon als bezahlter Berater und Zeugenschlepper tätig war. Goebels Reise von New York nach Boston, zur Lampen-Nachbau-Demonstration im Februar 1893 haben Witter&Kenyon veranlasst, bezahlt und kontrolliert. Endlich konnte gegen Ende des Prozesses die Klägerseite entgegengesetzt lautende Eidesstattliche Erklärungen Henry Goebel Jrs. vorlegen; der hatte zuletzt die Seite gewechselt. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass Henry Goebel Jr. mehrfach auf eigene Rechnung versucht hatte, vorgebliches Wissen zu diesem Streit gegen Bezahlung bezeugen zu wollen und beeidet bezeugt hat.

Das Gericht sah ferner Goebels Srs. Glaubhaftigkeit nicht überzeugend, indem nicht begründet werden konnte, warum er die behauptete Leistung nicht zur Echtzeit mitgeteilt hatte – während er inmitten der Glühlampen-Entwicklungsszenerie In New York lebte und arbeitete – und warum er kein Patent dafür beantragt hat, während er ein beiläufiges Nähmaschinenteil im Jahr 1865 unter eigenes Patent gebracht hatte. Selbst hätte man die behauptete Edison-Antizipation als Tatsachenwahrheit zur Goebelfrage als zutreffend angenommen, also eine Glühlampenherstellung Goebels im Jahr 1854 glauben wollen, wären damit nur die längst publizierten Glühlampen-Entwicklungen des Engländers De Moleyns, im Jahr 1841, die Glühlampen der US-Amerikaner Starr und King aus dem Jahr 1845 und die des US-Amerikaners Roberts aus dem Jahr 1852 technisch-qualitativ erreicht gewesen. (Kopien im asz-archiv: EW Vol. XXI. No. 8 S.142 vom 25. Februar 1893).

Den im Jahr 1893 vorgelegten angeblichen Goebel-Beweislampen Exp. No, 1, 2 und 3 mangelte es gegenüber der angefochtenen Edisonqualität sowohl an Neuigkeit der Einzelelemente, wie daran, dass keine der angeblichen Goebellampen überhaupt funktionstüchtig war. Die im März 1893 unter Goebels Mitwirkung bei Beacon in Boston hergestellte Reihe der Nachbaulampen hatte zum Teil die gefragte Elementeverbindung (Platin/Bambus-Kohlefaden/Torricelli-Vakuum), nicht jedoch die Dauerhaftigkeit und Haltbarkeit der Glühelemente. Die 1893er Nachbau-Kohlefäden wurden bei Beacon außerdem mit neuen Werkzeugen hergestellt. Während die angeblich alten Goebel-Werkzeuge wirklich aus dem Jahr 1883 stammten, wie derjenige Werkzeugmacher im Jahr 1893 beeidete, der sie für die American im Jahr 1883 gebaut hatte. (Kopie asz-archiv: a.a.O.). Bis dahin, seit September 1881, hatte Goebel die Bambus-Holzfasern frei Hand mit einem Messer zugeschnitten – was keine geeignete Präzision ergab (Kopien im asz-archiv: EW Vol. XXII. No.8, S.46 vom 15. Juli 1893). Es ist damit unzweifelhaft, dass die angeblich alten Beweislampen, die zumindest die Bestandteile der Edisonlampen haben, erst während der American Electric Light-Mitarbeit Goebels im Jahr 1883 entstanden sind. Schließlich beeidete derjenige American Electric Light Company-Glasbläser, Heger, ebenfalls per schriftlicher Eidesstattlicher Erklärung, dass er eben diese Lampen mit eigener Hand nach 1882 gefertigt habe und dass Goebel zu solchen perfekten Glasarbeiten nicht fähig war. Ähnlich bezeugt der Goebel-Sohn William Goebel in den Aufzeichnungen des Kreuzverhörs, wenn er sagt: „Vater war ein Pfuscher“. (asz-archiv: a.a.O.)

Edison erklärte in seiner Aussage es für eine Unmöglichkeit, dass Goebel, der wirklich ungeschickt bearbeitete Glastuben, wie die dem Gericht in Boston als Eigenproduktion vorgelegten Exp. 1, 2 und 3 es sind, sein halbes Geschäftsleben (und angeblich früher schon in Deutschland für die Technische Hochschule Laborglas) über Hunderte von selbsthergestellte Barometer verkauft habe.

Es stand Goebel frei, der Veröffentlichung der Edisonpatente (1880 ausgiebig auch in der deutschsprachigen „Staats Zeitung“ berichtet) eigens auszuführen, nach Lage der Beweis- und Prioritätsansprüche zur Diskussion zu bringen oder gegen Edison Klage zu erheben. Die im Jahr 1893 beigebrachten Lampen Exp. No, 4, und 11 wären im Jahr 1880 Anerkennung und Geld wert gewesen – nur konnte Goebel damals solche Lampen trotz empfangener Bezahlungen – von Dreyer und von Arnoux&Hochhausen, nicht vorlegen (a.a.O).

Richter James G. Jenkins bestätigt am 9. Mai 1894 die Einstweilige Verfügung

– Berufung beantragt unmittelbar nach der Entscheidung am 20. Juli 1893 von der Electrical Manufacturing Company, Oconto, Wisconsin vs. Edison et al., gegen die Einstweilige Verfügung im Verfahren Edison et al. vs Electrical Manufacturing Company, Oconto, / Richter Seaman beim United States Bezirksgericht in Milwaukee, zugelassen beim United States Berufungsgericht in Chicago. Richter James G. Jenkins bestätigt am 9. Mai 1894 die Einstweilige Verfügung von Richter Seaman gegen die antragstellende Electrical Manufacturing Company, Oconto. Begründung: Es seien aufwendigst, unter Verschleppung der gesamten Patentdauer (Edisons Patent endete am 19. November 1894) alle Argumente und Beweisführungen bereits in den vorherigen Prozessen gewürdigt worden. Es sei, zusammengefasst, keine neue Evidenz entstanden, die deshalb in den vorherigen Prozessen andere Entscheidungen – schon – nicht hätten veranlassen können.

Zu 3.) war der Gesamtzusammenhang des Auftritts Henry Goebels Sr. in den Edison-Glühlampen-Gerichtsverfahren hier zur Begutachtung der Quellen zu ermitteln. Die Verifizierung und die inhaltliche Interpretation der Sekundär-Quellen ist hinsichtlich der Göbelfrage quellenkritisch einwandfrei. Weil die wichtigen Argumente, die zu den Urteilen führten, in mehreren Fassungen von konkurrierenden Fachzeitungen, in Archiven in aller Welt nachgelesen werden können (z. B. Bibliothek der Leibniz-Universität Hannover; Stadtbibliothek Springe; Stadtarchiv Springe; Museumsarchiv Springe, asz-archiv u.a.). Während die Urteile selbst als Primärquellen in den zuständigen Gerichtsarchiven wie auch beim Elektrogeschichtlichen Institut des MIT, Boston, aufbewahrt werden und der Wissenschaft zugänglich sind. Goebel Sr. trat also bei der Anwaltskanzlei Witter&Kenyon auf Seiten der Beacon Pump Company, Boston (Kopien im asz-archiv: div. Ausgaben EW; ER; EE; ETZ aus 1893 und 1894) im Januar 1893, mit Eidesstattlichen Erklärungen und Konstruktionszeichnungen und als Lampen-Nachbauer bei Beacon in Boston, auf den Plan des letzten Patentjahres Edisons. Eigene Lampen konnte Goebel nicht vorlegen. Er besaß auch keine einzige Photographie einer selbstgebauten Lampe oder einer Batterie, wenngleich es diverse Familienphotos, mit Laden, Fernrohr und Pferdewagen gibt, ist bis heute kein einziges Lampenphoto, das vor dem Edison-Patentjahr 1879 aufgenommen wäre. Goebel hatte die gesamte Lebenszeit, seit der Einwanderung im Jahr 1849, in New York gearbeitet. Er war Zeitzeuge der Elektrifizierung New Yorks. Er behauptete Kenntnisse und Interesse für Bogenlampen (Kohle-Lichtbogen), für elektrische Batterien, für Elektromotore, für Drähte und Leiter, für Torricellis Evakuierung und Glasbläserhandwerk, für Versiegelungen und Kokerei usw. zu haben. Er will aber angeblich von Edisons Glühlampen-Publikationen und Patenten im Jahre 1879 keine Kenntnis genommen haben und habe deshalb auch eigene Ansprüche zu dem Zeitpunkt nicht öffentlich reklamiert. Das tat Goebel erst, nachdem er für die American Light im Lampenbau tätig geworden war. Weiterhin ist für die Aussagekraft der Urteile des Jahres 1893 und 1894 noch beachtlich, dass die vielfältigen Erwerbstätigkeiten der Goebelfamilie ausführte, dass – nach Beweis-Lage, insbesondere von den Söhnen Charles, Adolph und Henry Jr., bei Lampenfirmen in New York, die allesamt Edison Patente unlizensiert unterliefen. Schließlich wird der Hauptzeuge für die Selbstbezeugungen Henry Goebels Sr., der Goebelsohn Henry Goebel Jr., als Bestecher und Bestochener vor Gericht in Oconto aufgedeckt. Sein erwerbsmäßiger Eintritt bei der Anwaltskanzlei Witter&Kenyon, quasi als Berater, Schlepper und Korrumpteur von Zeugen, im Herbst 1892 (Kopien im asz-archiv: EW Vol. XXII. No. 8. vom Juli 1893 S.35 u. S. 45-50), der ferner angeblich alte, nicht funktionstüchtige Beweislampen vorlegte und Zeugen aus der Verwandtschaft und Bekanntschaft Goebels für Witter&Kenyon rekrutierte. Das kann die Streitenden nicht dazu veranlassen, Henry Jr. als Zeuge ins Kreuzverhör zu nehmen (asz-archiv: EW a.a.O.). Es handelte sich allerdings eben nicht um ein ziviles oder staatsanwaltliches Gerichtsverfahren, sondern um Anträge auf Einstweilige Verfügung, wegen Patentverletzung, nicht wegen Betrugs. Mit dem Sohn Henry Goebel Jr. als disqualifiziertem Kronzeugen war die Goebel Defense sachlich ohne Aussicht auf Erfolg für die Verteidigung. Im Gegenteil standen nun Falschaussagen und Widersprüche des alten Goebel allein gegen Aussagen zahlreicher Laienzeugen aus seinem eigenen Verwandten- und Bekanntenkreis (Kopie im asz-archiv aus dem Nationalarchiv und Aufzeichnungen, Gruppe 21, gedruckte Fallakten des Billigkeitshofs Nr. 3096 Boston: Eidesstattliche Erklärung Henry Goebels vom 21. Januar 1893, 21 S.: z. B. Münchhausen; Öllampen statt Glühlampen; Datierungsfehler für die Evakuierung der angeblichen Beweislampen; Quecksilberreinigung und Ablagerungen an Kupferdrähten u. a.).

Es ist diese erste Eidesstattliche Erklärung vom 21. Januar 1893 Goebels quellenkritisch für die Bewertung sämtlicher Witter&Kenyon-Texte typisch problematisch. Hier hat aus Sicht des Gutachters auf diese Quelle (Originaltext in Kopie) bis zum Gutachten „München-Kritik 2006“ die Quellenkritik folgende Problematik nicht entdeckt. Der US-Amerikaner Goebel gab laut Quelle seine Eidesstattliche Erklärung angeblich in deutscher Sprache ab. Das geschah in den Räumen der Anwaltskanzlei Witter&Kenyon (Verteidiger gegen Edison). Ein Anwalt fungierte in obrigkeitlicher Rolle (Notar) und vereidigte die Zeugen. Ferner angeblich anwesend war ein Übersetzer. In unmittelbarem Anschluss an Goebels mündlich abgegebener, schriftlich protokollierter Aussage wurde die Aussage ins US-Amerikanische übersetzt, anschließend vom Zeugen und vom Notar unterzeichnet und beglaubigt. Dieser US-Amerikanische von Goebel beeidete Text wird dem Bezirksgericht in Boston vorgelegt, eine persönliche Zeugenvernehmung Goebels oder ein Kreuzverhör werden nicht durchgeführt. Da heißt es dann im deutschen Text von Goebel: „…ich machte auch eine gute Anzahl physikalischer Instrumente unter der allgemeinen Leitung dieses Professors Münchhausen, meistens für Lehrer der Schule für Technologie in Hannover und für Professor Münchhausen und Andere. Wir machten eine große Anzahl von Experimenten auf elektrische Lampen, waren mit dem elektrischen Lichtbogen und seinem Betragen bekannt, und stellten denselben häufig her. Münchhausen war ein sehr geistreicher Mann und verweilte häufig längere Zeit in meinem Arbeitszimmer…“

Dieser Goebel-Text wird von dem Gutachter Pope nach der beglaubigten Us-Amerikanischen Übersetzung im Electrical Engineer, der ausführte, dass – nach Lage der Beweise – und so zitiert: „to repair philosophical apparatus for the instructors in the Technological School of Hannover, he soon became much interest in physical research, in which he was encouraged by one Professor Mönighausen, a tutor in a neighboring wealthy family, for whom he made various pieces of apparatus, and who was accustomed to spend a great deal of his leisure time in Göbels little shop…“ (Kopie in asz-archiv: Electrical Engineer, New York. Vol. XV. No 247, S. 78, vom 25. Januar 1893). Wie aus dem anregenden Familiennamen „Münchhausen“ der gar nicht in der deutschen Sprache vorhandene Name „Mönighausen“ wird, so erscheint die Sensationsnachricht eines berühmten Deutschen bereits in der ETZ Heft 7, S. 89f vom 17. Februar 1893: „… machte Goebel, angeregt durch Prof. Mönighausen aus Hannover, diesbezügliche Versuche….“ und schon „Mönighausen in Hannover“ in der Neuen Deister Zeitung Springe, 19. Jahrgang, vom 14. Februar 1893, wo noch lebende Zeitgenossen Heinrich Göbels sich über „Professor Münchhausen aus Springer oder in Springer“ doch sehr gewundert hätten, zumal das Lampenwissen jener Zeit im Hannoverschen, auch im Vorläufer der Technischen Hochschule unbekannt war.

Ganz komisch sind dann Sprachblüten, wie die Heimatstadt Springe am Deister benannt als Springer, der Familienname Göbel oder Goebel als Gobel und – ganz unglaublich – Goebels deutsche Ansage Angelrute, in der Rückübersetzung als Fischerstange – so habe Goebel angeblich unterschrieben. Unterschrift fehlt aber.

Copyright: Köln, 1. März 2021 Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing.

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Sämtliche Originaltexte und Übersetzungen in die deutsche Sprache sind im Internetz: bei http: WordPress Dietmar Moews‘ Blog unter LICHTGESCHWINDIGKEIT bereitgestellt, dazu weitere aufschlussreiche Originaldokumente, deren Vorlagen oft schlecht kopierbar sind und Übersetzungen sehr zeitaufwendig.

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Auf Dietmar Moews‘ Blog bei WordPress im Internetz sind SCHLÜSSELDOKUMENTE bereitgestellt, wie die Affidavits von dem Goebelfreund JOHN WILLIAM KULENKAMP, die faksimilierten Patente, Electrical World-Publikationen zu den über 800 Kreuzverhörfragen, Eidesstattliche Versicherungen und die 1893er Gerichtsurteile von Boston, Chicago und St. Louis auf Edisons Anträge auf sofortige Unterlassungsverfügung der Lizenzverletzung, jeweils in den us-englischen Originalfassungen und von Dietmar Moews in deutsche Sprache übersetzt.

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Kurzüberblickzu den Folgen von >GOEBEL-SPRINGER 2020/21 – Rechtsstaat und Lauterkeit<

Amtliche Verfahren zu verzögern und dadurch die rechtsstaatliche Geichbehandlung zu verschleppen hat mit der GOEBEL-DEFENSE“ von 1893 in den USA ein rechtsgeschichtliches Alleinstellungsmerkmal. Damit ist der Name Goebel Teil der Justizgeschichte. Die Neue Sinnlichkeit wird voraussichtlich auf elf Folgen GOEBEL-SPRINGER 2021erweitert. Gründlichkeit ist verlangt. Gründlichkeit wird geboten. Die Pionierzeit der elektrischen Glühlampen um EDISON, in den 1880er Jahren, kennzeichnet eine neue weltpolitische Epoche. Mit den 11 Folgen in der Neuen Sinnlichkeit Blätter für Kunst und Kultur werden mit Goebel-Springer 2021– Rechtsstaat und Lauterkeit zwei Wertlinien zu jener Elektrifizierungszeit vorgestellt, dazu der poltische Disput mit der Staatsmacht:

1. Henry Goebel hat keinerlei geistige Anteile an den Pionierleistungen der Glühlampen und

2. Henry Goebel war kriminell und privatpersönlich intrigant und lügnerisch

Elektrischer Strom wurde in Kraft umgewandelt, Handwerksarbeit wurde in vielen Gewerken maschinell. Lohnabhängige wurden in gesellschaftliche Sozialbesorgungen gesichert, internationale Waren- und Handelsbeziehungen wurden gesetzlich bzw. vertraglich geregelt, Patent- und Urheberrecht wurde ausgelegt. Kapitaleinsätze wie auch Wissenschaft und politische Kommunikation wurden übernational und globalisiert. Je nach Traditionsverläufen wurden – ausgehend von der Französischen Revolution und der US-Amerikanischen „Bill of Right“ – Bürgerrechte und Bildungsstrukturen der Machtorganisation und der Aufklärung zur weitreichenden „demokratischen Teilnahme“ der freien Staatsbürger etabliert. Anderwärts wurden staatspolitische Experimente mit sozialistischen Zielen gewaltsam angestellt. Die erreichten empirischen Prägungen des „Kommunismus“ erzeugten einzigartige Zwangsherrschaften und harte Menschenabrichtung. Als viele Weltgegenden noch „natürlich“ lebten, brachten die geistesgeschichtlichen Neuerungen dieser Epoche in der „ersten Welt“ eine MODERNE, die in zwei Weltkriegen zu blutigen Zwischenergebnissen geführt wurde, mit einer weiteren modernen NEUIGKEIT: weltumfassende Information: Es stehen uns heute, spätestens mit der freien und interessierten Presse, den archivierten Amts- und Gerichtsdokumenten und den kirchlichen Geschichtsschreibungen, überwältigende Informationsmassen und Dokumente aus konkurrierenden Händen zur wissenschaftlichen Verfügung, nicht mehr nur Historien-Romane zeitgenössischer Literaten – und als Kommunikationsschock das Internetz:

Es steht heute überbordendes verlässliches Material zur Feststellung um den Amerikaner GOEBEL zur Verfügung. Internetz-Kommunikation und Internetz-Recherche haben heute eine enorme Effizienz an Reichweite und ermöglichten systematische Materialfeststellungen. Das Heimatidol Heinrich Göbel (1818-1893) wäre im Dunkel der Jahrhunderte geblieben, hätte er nicht mit kriminellen Attacken versucht, als Trittbrettfahrer der Lizenzprozesse um Patentrechte Edisons – zwischen 1881 und 1893 – Honig zu saugen. Nur dadurch wurde dieser Neu-Amerikaner Henry Goebel Sr. bis ins Private in peinlichsten Einzelheiten gerichtlich durchgenommen und mit Falscheiden und Täuschungsversuchen der Gerichte von Boston, St. Louis und Oconto/Chicago gerichtsnotorisch. In insgesamt 9 Folgen verfasst Layos Dayatos – inzwischen 11 Folgen mit Dietmar Moews – für die Neue Sinnlichkeit das Thema >SPRINGER-GOEBEL – Rechtsstaat und Lauterkeit< nach den Ausarbeitungen des Soziologen und früheren Springers Dietmar Moews, Doktor der Soziologie und Diplom-Ingenieur. Belegt werden lügende Amtsträger, Lokalzeitung NDZ, die Schul-Lehrer, die inaktiven Goebel-Springer der Gewohnheiten und Schweigespirale, die Dienstklasse, die funktionale Oligarchie der Aktiven sowie überörtliche Idolisierungskräfte, heute auch durch Internetz-Fakeisten angebuntet.

In Folge I von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit<in Neue Sinnlichkeit 76, erschienen November 2020, wird der zugängliche Materialreichtum zu THEMA und WERTE um die GOEBEL-SPRINGER 2020 vorgestellt. Die Goebel-Springer meinen, Goebel sei in USA gerichtlich bestätigt worden, Goebel habe die 4711-Flasche in Springer, Goebel habe eine Wunderkammer an handwerklichen Geschicklichkeiten geschaffen, Goebel habe 1854 seine Lampen gezeigt, Goebel habe gewichtige Zeugen, wie Pope und VanderWeyde. Springer besäße (etikettengefälschte) Prozessakten, im Stadtarchiv lägen laut Prof. Callies die Gerichts-Beweise. Nach Überlieferungen der Frau Göbel war der Lebenskampf der Auswandererfamilie Heinrich Göbel in New York von dessen Rücksichtslosigkeit geprägt. Er verbrauchte seinen Erwerb ohne mit Mutter und Kindern zu teilen.

Wenn FAKE durchgesetzt wird, geht es um POLITIK mit Recht und Moral: Der Springer Verwaltungschef, alle Schullehrer und Neue Deister Zeitung kreieren im Jahr 2020 NDZ v. 18. 9. einen „Stolz auf einen Pionier. Doch Unwahrheiten offizial, also amtlich, zu verbreiten, ist gesetzwidrig. Dem geschichtlichen Goebel kommt der Begriff Krimineller und Verbrecher zu (in Deutschland heute für Meineid ein Jahr Haft). Damit ist das Springer Göbel-Bild 2020 weiterhin entscheidend irreführend. Nicht, dass jemand ungenau oder angeberischen Quatsch erzählt und bezeugt, sondern dass im Jahr 1893, bei den letzten drei Gerichts-Anträgen Edisons, es um Millionen-Dollar-LIZENZ-Betrug ging. Diese Betrugsfirmen hat Henry Goebel Sr. mit gezielten Lügen zu stützen versucht. Zudem betrieb er seit 1882, die Wahrheit als Selbstbezeuger rückwirkend zu fälschen. Das zeigen die in Neue Sinnlichkeit 76, Folge 1 den Forschungsstand aufschließenden OFFENEN BRIEFE von Dr. Dietmar Moews an den Springer Bürgermeister Springfeld (RECHTSSTAAT) und an die Springer Heimatzeitung NDZ (PRESSERAT).

Folge 2 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< bringt den Goebel-Springern 2020, die nicht sagen können, woher sie wissen, was sie glauben, gültiges Verständniswissen. Man kann SIEBEN amerikanische Zeugenaussagen von 1893 lesen, die der aus Springer nach Amerika ausgewanderte Heinrich Göbel in New York in amtlichen Texten den Richtern und der Welt unter Eid angeblich gab. Begleitet von zielgerichteten freiwilligen Presseinterview-Schnipseln, die von ihm als HENRY GOEBEL Sr. kurz vor seinem 75sten Geburtstag, zwischen 21. Januar 1893 bis 8. April 1893, publiziert wurden. Wer mitdenkt, wird verstehen, dass es noch immer GOEBEL-SPRINGER 2020 geben kann – bezogen oder infolge von Hoffart und Eigendünkel, durch RECHTSWIDRIGES VERWALTUNGSHANDELN von SPRINGER und LAUTERKEITS-VERLETZUNG durch fortgesetzten FAKE von der NDZ

In Folge 3 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit<, von Neue Sinnlichkeit 78, werden die drei Schlüsselpersonen EDISON, POPE und VAN DER WEYDE vorgestellt. Sie sind Quellen der Technikgeschichte – im Missbrauch zum SPRINGER Fake. POPE als prestigereicher Falschzeuge; der hoffärtige Greis PETER VAN DER WEYDE und EDISON, der Lampenentwickler – sie sind das Schlüsselpersonal der Glühlampen-Kampfzeit bis 1894: der Prior EDISON und seine Gegenspieler POPE und VAN DER WEYDE. Die Untersuchung der Rolle dieser drei Hauptakteure macht die gerichtsnotorischen Goebel-Belange verständlich. In drei Unterlassungsklagen haben GE / Edison gegen Lampenproduzenten in Boston, St. Louis und Chicago beantragt, patentamtlichen Schutz gegen Lizenzverletzungen und Millionenverluste unverzüglich zu titulieren. Henry Goebel Sr. hatte darauf, als fast 75-jähriger Ruheständler, durch von ihm mit Eid unterzeichnete 7 Affidavits (vgl. Folge 2) zugunsten der New Yorker Anwaltskanzlei Witter & Kenyon, die beklagten Lizenzverletzer gegen Edison unterstützt. In ungewöhnlich gründlicher Gerichtsarbeit wurde Edisons Recht bestätigt. Goebels erfolglose Glühlampen-Manufaktur ab 1881 als Beschäftigter der American Electric Light Company, NY. NY. die Beweisstücke, Werkzeuge und Glastuben, brachten allerdings den Erfolg der Prozessverzögerung mit absurden Affidavits. Im Kreuzverhör und Entgegenhaltungen seiner eigenen Söhne vor dem Gericht und den Klägeranwälten hätte der geschwätzige Goebel Sr. seinen Untergang erlebt. Popes EE-Abbildung der Lampe Exp. No. 3, datiert auf 1859, zeigte sich als Henry Jrs. FAKE von 1892. Die Anwälte Witter & Kenyon gaben abschließend die Verschleppungstaktik „Goebel-Defense“ zu. Henry Goebel Sr. starb am 4. Dezember 1893. Die Hauptverhandlung kam nicht mehr zustande. Edisons Patent lief im Jahr 1894 aus.

Folge 4 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< bricht den bislang angekündigten Plan das Erinnern und Vergessen auf die Erfinder-Irreführung zu beziehen. Jetzt hat aber die Verwaltungsexekutive auf Regionsebene anstatt die Lügen in Springe zu stoppen, die rechtsstaatiche Volte angewendet. Aus Aufsichtseingriff wurde ein Opportunitätsermessen. Jetzt soll der Ministerpräsident persönlich nachsteuern. Denn der Bürger will keine Gerichtsklage. Mit dem neuen asz-GUTACHTEN >Quellenkritik zu Goebel 2021< hat der Autor Dietmar Moews den Niedersächsischen Ministerpräsident Stephan Weil auf die regionalen Kommunalaufsichtspflicht zur Kontrollsteuerung der Stadtverwaltung Springer belangt: Amtliche Lügen und irreführende amtliche Textafeln im Stadtbild, in amtlichen Büchern und im Internetz sind zu beseitigen. Deshalb OFFENE BRIEFE an den MP in Folge 4.

Folge 5 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit<wird mit Originaldokumenten zeigen, welch ein Lump und Kameradenschwein Henry Goebel Sr war und wie für das Pseudoidol der Status Verbrecher bzw, Krimineller zutreffend ist.

Folge 6 von >Goebel-Springer 2021 – Rechtsstaat und Lauterkeit< zeigt, dass Goebel gar keinen Strom hatte. Die weltbekannten technikgeschichtlichen Entwicklungsschritte der BATTERIEN und ELEKTRISCHE LAMPEN zeigen entscheidende Sachprobleme für Batterien für das elektrische Licht: Viel zu groß! Viel zu kostspielig! Viel zu schwer! Viel zu giftig durch chemische Gase für Mensch und Goebels Handelswaren im Laden!! Goebel hatte keinen Strom und keine Lampen!

Folge 7 von >Goebel-Springer 2021 – Rechtsstaat und Lauterkeit< zeigt die Edison-Gerichtsserie um sein US-Patent No. 223.898, in der von 1880 bis 1894, technisch und semantisch weltweit patentrechtlich von vielen Wettbewerbern gestritten wurde. Erst im Jahr 1892 konnte Edison seine Finanzschwäche durch Geschäftsfusion mit General Electric zum Einklagen des patentamtlichen Lizenzrechts stärken. Firmen, in Boston, in St. Louis und in Oconto/Chicago wurden abgemahnt und auf Unterlassung beklagt. Ihre Verteidiger Witter&Kenyon brachten EX PARTE die Goebel-Defense vor. Durch die Zeitverzögerung lief Edisons Patent aus. Dann räumten die Anwälte sogar ein, dass es ihnen nicht um Beweis einer Göbel-Leistung gegangen war. Und Goebel nahm „Schmerzensgeld“.

Folge 8 von >Goebel-Springer 2021 – Rechtsstaat und Lauterkeit< Goebel und seine Patente – belegen ob, was, wo, wer, wann, wie oder warum nicht Henry Goebel Sr. als Tüftler oder Erfinder oder Stümper zum Patenthalter wurde. Goebels Patentaffären zeugen von Begehrlichkeit, Wichigtuerei, mit gestellten Photos im Kittel von Guiseppe Verdi mit Zylinderhut. Tatsächlich, empirisch, kannte sich Goebel nicht mit den Glühlampen aus. Die zur Täuschung vorgelegten Beweislampen-Nachbauversuche, 1893 von der Beklagten Beacon in Boston, belegen Goebels Laienhaftigkeit exakt. Goebel wusste eigentlich nichts. (vgl Edison, Folge 3).

Folge 9 von >Goebel-Springer 2021 – Rechtsstaat und Lauterkeit<exponiert die angebliche Beweislampe Exp. No. 4. Es wird die praktische Beleuchtungsgeschichte in der konkreten „Werkstattwirklichkeit von Goebel Sr. ab 1881“ gemäß gerichtsnotorischen Beweismitteln vorgetragen, so wie es vor den Gerichten 1893 entscheidend war. Sowie die nicht auf Goebel sondern auf Zeitschinden betriebene „Goebel-Defense“ des Jahres 1893, wie alle Beteiligten – Gerichte, Kläger, Beklagte – gerichtsnotorisch belegt haben:

Folge 10 von >Goebel-Springer 2021 – Rechtsstaat und Lauterkeit<stellt 1. die amtlichen Lügen der Stadt Springe im Laufe der Jahre, seit 1893 dar. 2. werden die (etikettengeschwindelten) Kopien>Heinrich Göbel Prozeßakten< seit unbekannter Zeit in Springer mit der Fälschung durch den Springer Göbelschul-Lehrers und Schulrektors Dr. Gresky in den Jahren 1952-53 durch Übersetzungen von Englisch in Deutsch. Auf den Mappen steht: >Heinrich Göbel Prozeßakten<, es ist aber FAKE, den Springer Schulen und Lehrern bis heute mittrugen 3. Eine „Goebel-Projekt“ genannte Schulklassenarbeit im Otto-Hahn-Gymnasium Goebel-Projekt 2020 betitelt, benutzte nicht das Stadtarchiv, hielt sich irrlaufend an die Göbel-Legende 2007 und versäumte den Forschungsstand 2005/2006.

Folge 11 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit<entfaltet den LEGENDEN-Betrieb in Deutschland und die lokalgeschichtliche LAUTERKEIT in SPRINGER zum LICHT-IDOL. Impertinent betriebene Lügen zu Heinrich Göbel von den Verwaltungschefs, der Lokalzeitung, aller Schullehrer seit 1950, spreizen sich zwischen blanken Falschbehauptungen und Münchhausen-Verklärungen: Vom US-Präsident bis zur Briefmarke und ZDF-Show, Denkmalfälschungen und Bücher – sogar die Professoren der Leibniz-Universität Hannover, Hauptmeyer und Schneider, unter ihrem Emeritus, dem Springer SPD-Multifunktionär Horst Callies, produzieren eine Göbel-Legende. Autror HC Rohde im zu Klampen-Verlag 2007 hat die Lage der Quellen nicht erfasst. Sein Buch ist keine ordnungsmäßige Qualifizierungsarbeit. 2020 kam Rohde erneut damit, dass Göbel Anteile an der Lampenentwicklung, ohne Beweis, zuspricht.

ENDE Folge 4 >Goebel-Springer 2021 – Rechtsstaat und Lauterkeit<

Fortsetzung folgt in Neue Sinnlichkeit 80

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Neue Sinnlichkeit 77 Blätter für Alice Schwarzer, Karl Marx, Karl May und Heinrich Goebel

Juni 13, 2021


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am Sonntag, 13. Juni 2021

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Dietmar Moews‘

LEXIKON DES KUNSTWESENS

Alice Schwarzer

Alice Schwarzer, S. wurde als Alice Sophie Schwarzer am 3. Dezember 1942 in Wuppertal geboren. S. ist eine Emanzipationspolitikerin, deutsche Journalistin, Publizistin und Gründerin und Herausgeberin der Frauenzeitschrift Emma. S. bezeichnet sich selbst als Feministin und sieht vorrangig patriarchalische Herrschaftszwänge, nicht vorrangig sexuelle Aspekte der Gender-Spielarten als ihr emanzipatorisches Anliegen. S. wuchs als nichteheliches Kind bei ihren Großeltern auf, wurde zwölfjährig evangelisch getauft und ist Kirchenmitglied. S. war Schülerin einer Handelsschule, arbeitete ungelernt kaufmännisch. S. ging 1963 nach Paris und lernte Französisch. Ab 1965 volontierte sie redaktionell bei den Düsseldorfer Nachrichten, wurde 1969 Reporterin bei Pardon, von 1970 bis 1974 war S. freie Korrespondentin für Funk, Fernsehen und Zeitschriften und studierte gleichzeitig an der Universität Vincennes Psychologie, Soziologie fand Anschluss an die Frauenbewegung und deren 68er Leitfigur Simone de Beauvoir. Im Jahr 1983 brachte S. ein Gesprächsbuch und ein Fernseh-Interview mit Frau de Beauvoir in einen publizistischen Prominenzrang. Im Zuge der französischen Frauenbewegung initiierte S. die Legalisierung der Abtreibung in Deutschland mit der Illustrierten STERN, 1971, Motto Frauen gegen den § 218, in der 374 Frauen erklärten, „Wir haben abgetrieben!“ S. ging es im Kern um die politische Selbstbestimmung. Dabei zielte S. auf „kulturelle Zwangsheterogenität“. Mit Der kleine Unterschied und seine großen Folgen gelingt S. weltweit in vielen Sprachen übersetzt und publiziert zu werden: „Nicht unsere Integrierung ist wünschenswert, nicht die Vermännlichung der Frauen, sondern die Vermenschlichung der Geschlechter.“ Ab 1975 gründet S. die deutsche Zeitschrift Emma, die sie im Januar 1977 als Autorin, Verlegerin und Chefredakteurin erstmals herausbrachte. Seitdem hat S. ihre kreativen Kreise gezogen, über eine reaktionäre Esther Vilar, Jörg Kachelmann, Name-Dropping, Steuerfahndung, weiblicher Weingenuss, zahlreiche Preise und Anerkennungen und Einsicht, eine Politikerin der eigenen Emanzipation durch Kampf, aber nicht eine Denkerin der sozialen Integration zu sein, einen prominenten Platz zwischen Sexismus und Gender zugewiesen bekommen. Autobiografien: Lebenslauf; Lebenswerk.

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Liebe Benutzer der LICHTGESCHWINDIGKEIT, wer den Anfang der Fortsetzungs-Folgen >SPRINGER GOEBEL< in der Ausgabe Neue Sinnlichkeit 76 Blätter für Kunst und Kultur, mit dem Untertitel Blätter für Menschen, die sich nach mir sehnten  die im November 2020 – im 41. Jahrgang und in loser Folge – auf dem Leser-Markt wahrgenommen wird, kann hier den Anschluss mit Heft NUMERO 77 kennenlernen.

Mit dem SPRINGER GOEBEL geht es natürlich um die heutigen GOEBEL SPRINGER, die Irregeführten, die Trägen, die Anmaßenden, die Mitläufer und die sozial Regredierten als Abbild für heutige Erinnerungskultur (S. Steinmeier) und das konkrete ERINNERN und VERGESSEN in einer deutschen KLEINSTADT, seit 1950 bis heute:

Der Versand an die Abonnenten auf Lebenszeit ist erfolgt.

Mit dieser Ausgabe Neue Sinnlichkeit 77 werden Aspekte des wirklichen sozialen Geschehens festgestellt und interpretiert. Mit den Abziehbildern der ALICE SCHWARZER, des KARL MARX, des KARL MAY und des GUISEPPE VERDI (der sich als Henry Goebel Sr. verkleidete), wird verglichen, was Qualitäten sind, die jemand hat, die jemand hatte, Leistungen, die vorliegen, öde Gewöhnlichkeit eines Lumpen, der glaubte, man könne eine Justiz mit billiger Angeberei irritieren. Henry Goebel hat an sich nur immer wieder materiellen und sozialen Müll produziert und sich dabei mit Mobgerede unter seines Gleichen in Szene gesetzt.

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Nach langer Zeit habe ich ein Inserat in der deutschen Wochenzeitung DIE ZEIT veranlasst – womit sich die Bezieher zusätzlich in den gelebten Zusammenhang unserer Massenmedial-Welt eingebunden fühlen können.

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Neue Sinnlichkeit 77 Blätter für Alice Schwarzer, Karl Marx, Karl May und Heinrich Goebel

Zum Geleit

Grüß Gott, liebe Neger, Frauen und Männer, liebe Frau Schwarzer, liebe Radebeuler, liebe Springer. Blätter für die Gegenwart und die Zukunft, die technisch überformt und neusinnlich gelebt werden können sollen – ich will diesen im Jahr 1979 formulierten Anspruch nicht aufgeben. Und darauf werden ein Alleinstellungsmerkmal und mein Lebenssinn verbunden. Meine Abonnenten und die Leserinnen und Leser können sicher sein, eine mit Liebe und kritischem Geist angefertigte Zeitschrift zu erhalten.

ALICE SCHWARZER hat es inzwischen, nach vielfältigen Wägungen, in den Kreis meiner Exzellenzen geschafft – die bekanntlich überwiegend männliche Genies sind oder waren. Schwarzer war eine ehrgeizige Journalistin und Unternehmerin. Ihr Lebensthema Emanzipation ist edel. Ihr Erfolg ist – durch die grundgesetzpatriarchalische, staats-monopolkapitalistische Verfassung des heutigen Deutschlands – geduldig erstritten. Alice Schwarzer hat viele offene Fragen auf Für und Wider eines anderen Geschlechts nicht gefasst. Momentan leiden wir an einer postmodernen Feindlichkeit.

Anders ist es mit KARL MARX. Er saß und schrieb nichtsnützig Texte ab und fütterte den Irrlauf der Evolution mit Hämorrhoiden. KARL MAY erfand benutzerfreundliche Bücher, die Millionen begeistern; in RADEBEUL weiß man, May war nicht bei Beduinen und Indianern, aber kriminell. HEINRICH GOEBEL erfand seine theatralische Sendung mit Meineids-Geldern von 10 Jahre dauernden Glühlampen-Lizenzbetrügen; SPRINGER wissen nicht, dass der kriminelle Wicht kein Werk hat und kein PIONIER war.

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Erfindungen, Entwicklungen und Patente geschlossener elektrischer Lampen

Dietmar Moews

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Kritikmangel durchzieht unsere Sprechgewohnheiten vielfältig. Deshalb sage ich gerne im klärungsbedürftigen Gespräch: Verstehe bitte, was ich meine, nicht, was ich sage.

Beispielsweise findet sich ein solcher sprachlicher Irrgang im Gebrauch des Wortes Erfindung – man sagt leicht Erfindung, wenn es sich dabei in Wirklichkeit um eine neue Stufe einer angängigen kontinuierlichen Entwicklung handelt. Darauf muss man mit Verständnis Dreierlei unterscheiden:

Erfindung/neue Idee,

Entwicklung/praktische Umsetzung,

Patent/kommerzielles Vorrecht

Erfindung einer Idee – sei es eine wirkliche Neuigkeit – ist daran erkennbar, wenn diese Idee niemals vorher bekannt war. Am Beispiel der geschlossenen elektrischen Lampen, die eine Jahrhunderte währende Entwicklung sind, besteht die Idee darin, Licht ohne offenes Feuer, mit elektrischem Strom als Triebmittel, haben zu wollen. Denn ein offenes Feuer einsetzen bringt Brandgefahr, Hitze und Rauch, die von einer offenen Flamme kommen. Die Idee, die Erfindung, dieser Lichtquelle, rührte vom Bedarf an einer nicht offenen Leuchtquelle, dass Stroh im Haus nicht zündelt oder im Bergwerk es nicht zu Gasexplosionen kommen soll. Zur Idee kamen im Laufe der Zeit Entwickler, die vermutlich mit Entwicklungsanstrengungen, manchmal auch zufällig, der Idee ihre Mühe und Geschicklichkeit zuwendeten. Bei der geschlossenen elektrischen Lampe kamen verschiedene Ideen und Motive über Jahrhunderte in einer langen Entwicklung zahlreicher weiterer verschiedener kleiner Experimente und Erfindungen zusammen. Materialkunde, Stromquellen, Betriebssicherheit, Kosten, Geniekraft, Gruppenarbeit, Industrietechniken, internationale Kommunikation der Elektrifizierung, moderne Fortschrittsideologie, Massenbedarf, Patent- und Lizenzrecht, wie Edison vormachte.

Mit Hilfe des jeweiligen Standes der Kunst der technischen Entwicklungen auf der Basis vielfältiger Ideen und Erfindungen wird erforscht, experimentiert und weiterentwickelt. Das neue Dynamo-Aggregat brachte fließenden Strom, der einen elektrischen Betrieb von geschlossenen Lampen ermöglichte. Ab 1876 ging es Patententwicklern um eine neue Technik der Beleuchtung, die den bis dahin gebräuchlichen Lampen – wie Öl-Verbrennungslampen, Gas-Jets, Wachskerzen, Fackeln und offenes Feuer, z. B. auch in den elektrischen Kohlenelektroden-Bogenlichtern – in den Herstellungs- und Betriebskosten und der ungefährlichen einfachen Alltags-Handhabung und Haltbarkeit überlegen sein mussten: Die Idee der „kommerziellen Glühlampe“ wurde patentreif entwickelt. Edison und seinen Mitarbeitern gelang der Durchbruch in den Jahren 1879 bis 1886 mit einer hochohmigen Bambus-Glühfaden-Vakuum-Ganzglaslampe.

Bis wir heute z. B. LED-Licht und Neon-Leuchtstoffröhren, Laser und – inzwischen überholt – Edisons „Incandescent Electric Vacuum Lamp“ hatten, die als weiterentwickelte Osram- und

Philips-Glühbirnen, aus günstigeren Werkstoffen, noch kennen, wurde enormes technisches Wissen und kostspielige Geduld aufgewendet. Edisons-Qualitätsidee schritt vom Konzept der elektrischen Stark-Glühlampe zur hochohmigen, stromsparenden Vakuum-Glasbirne – zunächst bei Gleichstrom, bald mit einem Bambus-Kohle-Glühelement. Aus klimatischen Motiven siedelte Edison sein Kohlefaden-Brat-Labor von Menlo Park nach Harrison um. Man hatte gelernt, dass es dabei um extrem spitzfindige Feinheiten ging – vom Regenwetter, Luftdruck, Wind, Lufttemperatur usw. – unter welchen Bedingungen dann vielstufig und bei welchen Brenntemperaturen optimiert verkohlt werden konnte. Edison fand zunächst mal, dass mineralfreie Glühelemente die geeignetsten waren. Dann wurde gesucht und unter 6000 Holzsorten wurden lediglich sechs verschiedene gefunden, die sich den Patentansprüchen gemäß zu Glühfäden verarbeiten ließen. Es war die feinste Bambusfaser, die sich abspalten ließ, gleichförmig biegen ließ, extrem elastisch, haltbar und preisgünstig war.

Man muss Verständnis für diese kommunikative Entwicklungsindustrie schaffen. Im Falle Edisons gelang schließlich das Patent von 1879 und folgende nunmehr „hochohmige“ Auslegungen dieser Lampentechnik weltweit als Weiterentwicklungen. Bald wurden die geschlossenen Glasbirnen, für die Edison sauerstoff-empfindliche Glühelemente zum Leuchten nutzte, mit nichtoxidierendem Gas, anstelle des Vakuums, gefüllt. Eine Eau de Cologne-Flasche von 4711 war als Glasgrundstoff einer solchen Patentkonzeption völlig ungeeignet. Ein Springer Pionier mit Heimatbewusstsein, Günter Haupt, machte diesen Scherzartikel im Jahr 1970.

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Inhalt

Umschlag: Ausstellungsplakat DIETMAR MOEWS 1986 im Flughafen Hannover-Langenhagen 1

Zum Geleit 2

INHALT 3

IMPRESSUM 3

ABONNEMENT NEUE SINNLICHKEIT AUF LEBENSZEIT FÜR 500 EURO 3 ERFOLGSKINDER 4

LAYOS DAYATOS: >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< Folge ZWEI 9

DOKUMENT-FAKSIMILE: Goebel-Patentablehnung für Glühlampe 1882 50

DEUTSCHES MUSEUM 2006: Anerkennung Dietmar-Moews-Goebel-Gutachten 2005 54

ADOLPH FREIHERR KNIGGE: ÜBER EIGENNUTZ UND UNDANK 1796

Knigge setzt Kants kategorischen Imperativ in

allgemeinverständliche Klarheit: Fortsetzung XXVII 57

DIETMAR MOEWS: Lexikon des Kunstwesens: Alice Schwarzer 60

ALICE SCHWARZER: Portrait: Die Linie von Dietmar Moews 61

DIETMAR MOEWS: Die Kinderseiten der Epoche: Bummsti 62

Auflösung Qualitätsrätsel 76: Robert Walser (1878-1956)

QUALITÄTSRÄTSEL 77: Wer hats geschrieben? 64

Impressum

Neue Sinnlichkeit Blätter für Kunst und Kultur seit 1979 erscheinen in loser Folge im Pandora-Kunst-Verlag, Springe, Hannover, München, Leipzig, Magdeburg, Dresden, Berlin, Köln; ISSN 1432-5268

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ABONNEMENT AUF LEBENSZEIT FÜR EINMALIG 500

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E-Mail dietmarmoews@gmx.de Verlagsanschrift und Abonnement auf Lebenszeit bei:

Dr. Dietmar Moews Mainzer Straße 28, D-50678 Köln ISSN 1432-5268

………….abschneiden und …..nur mut …… ….. ….. einmalig fünfhundert Euro …………………..

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schicken Sie 500 EURO als einmalige bezahlung (bar oder scheck) an meine verlagsanschrift: dr. dietmar moews mainzer straße 28, 50678 köln sowie ihre adresse, wohin zukünftig die lose folgenden blätter gesendet werden sollen: zur freude und belohnung sparen sie auf diese weise täglich ganz erheblich, mit einem ABONNEMENT AUF LEBENSZEIT FÜR 500 EURO

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Ich habe ein Herz in Heidelberg – Dietmar Moews

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Goebel-Springer 2020 –

Rechtsstaat und Lauterkeit

Folge 2

von Layos Dayatos

Goebel der Springer, Verbrecher und Krimineller in Amerika, und die Springer Lauterkeit im Jahr 2020. Was ist NEU – mit der Identifikation der Springer im schwimmenden Ichgefühl und einem Edison-Trotz? – Man sagt: „Ich glaube Göbel“ – um mit angeblichen Eidesstattlichen Erklärungen von anfang 1893 Stolz zu rechtfertigen. Springer“ nannte Henry Goebel Sr. unter Eid, am 21. Januar 1893,„Springer“, schrieb der Elektro-Guru Pope in seinem absurden Zeitungstext THE ELECTRICAL ENGINEER, 25. Januar 1893. Was bedeuteten Edisons Patente? Eigene Patente wandte Goebel selbst nicht an. Erst 1881 fing Goebel als Glühlampen-Werker an und hütete ein Mäppchen mit Zeitungsausschnitten zu Edisons neuen Glühlampen (EW: Sohn Wm. A. Goebel: Kreuzverhör 1893: „certain papers which tell all about it„). Springer ignorieren zwei Tatsachen: Es gab patentierte Glühlampen lange vor etwaigen Göbel-Lampen 1854; aber 1893, vor Gericht, ging es um Lizenzen und das angebliche Goebel Exh. 4.

Diese Neue Sinnlichkeit 77 bringt 7 angebliche Goebel-Texte von damals, wie sie Januar bis April 1893 vor Gericht waren in: >GOEBEL-SPRINGER 2020 – Folge 2<

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ZWISCHENFAZIT 1 In >Goebel-Springer 2020 – Folge 1<, in Neue Sinnlichkeit 76 weltweit veröffentlicht, wird das THEMA entfaltet. SPRINGER hat Göbelschilder, Göbelmale, Göbelhaus, städtische Göbel-Proklamationen, das Dauerfeuer der NDZ, Bücher, „Geschichte der Stadt 1954“, „Ortschronik 2002“, „Die Göbel-Legende 2007“, diverse Springer-Selbstbilder, Göbel-Fake im Internetz, eine Göbel-Propaganda des Otto-Hahn-Gymnasiums „Goebel-Projekt“, der Rest des Verkehrs- und Verschönerungsvereins, Brockhauseintragungen, Archivalien, als „Springer bekanntester Exportschlager, neben dem Dschungelcamp“ (Jubiläums Magazin NDZ 145 Jahre v. 1. Juli 2020) aktualisiert.

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Aus SPRINGER GOEBEL 2020 Folge EINS hier noch ein Kurz-Zitat aus OFFENER BRIEF an Bürgermeister Springfeld, September 2020 Neue Sinnlichkeit 76:

„Dipl. Ing., Dr. Dietmar Moews am 28. September 2020 Mainzer Straße 28 D-50678 Köln – 5 Seiten

An den

Stadtrat Springe sowie

Herrn Bürgermeister Christian Springfeld

Rathaus Auf dem Burghof

31832 Springe

betrifft: Verbrecher, Krimineller – „Stolz auf einen angeblichen Pionier“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Springfeld,… Der hier umstrittene Henry Goebel Senior war gerade was mehrere Meineide, Betrug, Betrugsversuche und zivile Intriganz betrifft – nach heutiger deutscher Rechtsstaatsdefinition – gerichtsnotorisch ein Verbrecher, ein Krimineller*. Von Goebels ebenfalls gerichtsnotorischen üblen privaten Verhaltensweisen noch abgesehen. *Verbrecher, Krimineller (bei StGB-Strafmaß über 1 Jahr Haft). …Ich bitte Sie deshalb ausdrücklich, den in der NDZ und im Ratsprotokoll zu findenden Vorschlag, zukünftig „Stolz auf Goebel Sr.“ offizial zu proklamieren, zu unterlassen. Offiziale Feststellung der Springer Stadtverwaltung ist ein normativer Modus. Gesetzlich frei sind öffentliche Meinungsfreiheit und Selbstdesign einer wirklichen Schande;das ist jedem Menschen in Deutschland individuell unbenommen. Zu amtlichen Zwecken der Tourismuswerbung und Stadtmarketing ist Unwahrheit rechtswidrig. Es stehen möglicherweise Abmahnungen, Feststellungen und Kosten für die Stadt in Sicht. Das betrifft Internetzauftritt, schriftliche amtliche Stellungnahmen der Stadt, dieSchrifttafeln, Huhnhaus und Osram-Bastei, die Ortschronik… mit freundlichem Gruß Dietmar Moews“.(Ende Zwischen-FAZIT der Folge 1)

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NEU DENKEN: in >Goebel-Springer 2020 – in Rechtsstaat und Lauterkeit< Folge 2

Es folgen (textkritisch völlig zweifelhaft, s. u. Anm.) die

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SIEBEN AFFIDAVITS, die

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HENRY GOEBEL SR

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unter Eid, zwischen 21. Januar bis 8. April 1893 in New York, als Zeuge gegen Edison, abgab :

(1) Man muss wissen, dass das amerikanische AFFIDAVIT als rechtlich gewertete Form einem vor einem Gericht persönlich geleisteten Eid gleich ist, stärker als die in Deutschland übliche Form einer Eidesstattlichen Versicherung.

2) Da es Edison im Januar 1893 um unverzüglichen Schutz (3 Anträge auf unverzügliche Unterlassung) gegen akute finanzielle Schäden ging, hatten hier Richter und Rechtsanwälte, allenfalls Gutachter, zu tun; Verursacher waren drei verschiedene Lampenhersteller in drei verschiedenen US-Staaten (lokalisiert bei drei Gerichten). Der Springer Henry Goebel Senior war allenfalls Zeitungsleser, hatte aber persönlich rein überhaupt nichts mit Edisons-Gerichtlichkeiten zu tun. Edison & Co verlangten den Schutz des gültigen staatlich verliehenen US-Patents No. 223,898, erteilt Jan. 27, 1880. und klagten auf „Einstweilige Anordnung der Unterlassung“ der unlizenzierten Nutzung seiner Patentqualität.

3) Bereits zu Beginn der Edison-Glühlampen-Gerichtsverfahren, im Jahr 1885, hatte sich Henry Goebel Sr., Anwälten der Patentverletzer aus Eigeninitiative als „Lampenerfinder vor 1879“, angeboten – Edison-Gegner hatten Goebel kurz kennengelernt, aber keine Geltung oder Beweise für Goebels Prioritäts-Behauptungen erkennen können – es ist gerichtsnotorisch: Goebel konnte keinerlei Beweise oder eigene Musterlampen vorzeigen.

4) Endlich, Ende 1892, als Edison den abschließenden Gerichtstitel für seinen Patentschutz erhalten hatte, begannen die restlichen amerikanischen Patentverletzer sich juristisch für den Endkampf vor ihren Heimatgerichten vorzubereiten. Einige gaben den Lizenzbetrug kampflos auf. Das fachlich hoch angesehene Anwaltsbüro Witter & Kenyon N. Y. N. Y. für die Beklagten, wurde von jenen Ende 1892 immer noch „Edison-Lampen“ herstellenden und vermarktenden Firmen, Beacon/Boston, Columbia/St.Louis, Electr. Manuf./Oconto, mandatiert. Edison veranlasste also drei Klagen auf Einstweilige Anordnungen bei den Gerichten in Boston, in St. Louis und in Chicago, vertreten durch seine Klagevertreter-Anwälte Dyer, Dyer, Mitchell, Fish et al. N. Y. N.Y.

5) Im September 1892 begann das Büro Mr. Bull, im Auftrag der Witter & Kenyon, Argumente, Beweismittel und Zeugen gegen Edison herbeizuschaffen. Bull nahm Kontakt mit Henry Goebel Junior (geb. 1855) auf, Goebel Sr.s Sohn. Dieser Goebel Jr. suchte in der eigenen Familie und in der Nachbarschaft nach Zeugen und „alten Beweislampen“. Zeugen sollten unter Eid bereit sein, zu Protokoll zu geben, diese Lampen früher bei Goebel persönlich erlebt zu haben. Alsdann kam Henry Goebel Junior täglich „Kopfgeld“ zeigend zu seinen Arbeitskollegen in der Spielzeug-Manufaktur, immer wenn es ihm gelungen war, weitere Zeugen zur Vereidigung zu schleppen. Zeugen-Schleppen wurde Henry Goebel Jr.s Hauptbeschäftigung, der darauf seine eigentliche Erwerbsarbeit aufgab. Bald sah man ihn mit Geldbündeln und stets betrunken. Dann kaufte er Glastuben-Rohr und bastelte im September 1892 selbst „Goebel-Beweislampen“, die dann als Exh. No. 1, 2 und 3 durch Herrn Bull von Witter & Kenyon als angeblich alte Goebel-Lampen in Boston dem Gericht des Richter Colt vorgelegt wurden. (Alle vorstehenden und folgenden einzelnen Angaben und Details sind gerichtsnotorisch sowie in den Elektrofachzeitschriften prozessbegleitend, im Jahr 1893, publiziert und von Dietmar Moews nachgewiesen, vgl. Moews-Archiv in Köln).

6) Erst jetzt, Ende 1892, zog Henry Goebel Jr., auf Verlangen der Witter & Kenyon, seinen Vater, den in Springer als Heinrich Göbel im Jahr 1818 geborenen Henry Goebel Sr. (inzwischen 74 Jahre alt, außerhalb in Tappan als Ruheständler wohnend) in dieses Zeugengeschäft hinein. Nachdem Anfang Januar 1893 Edisons persönliche Eidesstattliche Erklärung zum Patentanspruch bekannt wurde, berieten sich Witter & Kenyon und der berühmte Elektro-Lobbyist Pope mit Henry Goebel Sr.; Pope spitzte Goebel darauf zu, eigene Behauptungen gegen alle von Edison aufgezählten Patent-Qualitäten aufzustellen und zu beeiden. (vgl. 1. und 2. Affidavit). Goebel kam in seiner ersten Affidavit – brühwarm Edison antwortend – quasi „rückblickend“, auf ein Goebel-„Pionierwesen“, entweder vor 1848 in Springer oder vor Edisons Patentjahr 1879. Witter & Kenyon gaben im Januar 1893 auf, die Patentverletzungen ihrer Mandanten abzustreiten. Stattdessen machten sie „Goebel-Defense“. „Goebel-Defense“ – das ist heute RECHTSGESCHICHTE – kaum wert, STOLZ oder PIONIERWESEN vom Falschzeugen Goebel darin zu finden. Es war Zeitverschleppung als Prozess-Verfahren, bis das Edison-Patent 1894 auslief. Man brachte gegen Edisons Lizenzanspruch EX PARTE eine angebliche Goebel-Glühlampen-Priorität vor den Richter. Dazu Franklin Leonard Pope in ELECTRICAL ENGINEER sowie die New Yorker Tageszeitung THE SUN setzten „Goebel-Defense“ in Gang – nun fehlte noch ein Eid dazu von Henry Goebel Sr. als sein eigener Kronzeuge, begleitet von unkompetenten gekauften Zeugen.

7) Jetzt erst folgen die 7 Goebel Sr.-Affidavits, die in den „Hearings“ vor den Richtern zur Klärung beitragen sollten (diese hunderte Zeugen wurde von den Richtern weitgehend ignoriert): Immerhin, Popes großer Artikel der übersehenen Wiederentdeckung Henry Goebel Sr.s, der angeblich schon in den 1850 Jahren Edison antizipiert haben wollte im E E am 25. Januar 1893 sowie THE SUN, „HENRY GOEBEL, INVENTOR – THE MAN WHO SAYS HE IS THE PIONEER OF ELECTRIC LIGHTING“, gleichzeitig, am 26. Januar 1893, bestärkten die Zeitkosten durch „Goebel-Defense“.

8) Die unter EID von Henry Goebel Sr. aufgestellten schriftlichen Selbstbezeugungen vom 21. Januar 1893 kamen ohne jegliche Beweise daher. Der Boston-Richter Colt hätte Goebel Sr. persönlich vorladen müssen und ihn zur allseitigen Befragung und Mitwirkung als Zeuge aufzufordern gehabt. Stattdessen kam es zu weiteren sechs Eidesstattlichen Erklärungen Goebel Sr.s, (s. u.) die noch heute jeder lesen kann, ohne zu wissen, ob und wo diese Texte in den drei Verfahren wirklich vorgelegt worden waren, wer die wirklich verfasst hat, egal, ob da Henry Goebels zittrige Unterschriften drunterstehen oder nicht, egal ob in Deutsch mit englischer Grammatik (oder konnte Richter Colt einen deutschen Text verstehen? – NEIN) – was zählte, waren also immer die englischen Affidavits.

9) Immerhin „musste“ der 74-jährige Henry Goebel Sr., noch Ende Februar 1893, eine Woche nach Boston reisen, um dort bei der von Edison verklagten Lampenfirma Beacon Vacuum Pump & Electrical Co. et al. konkret und eigenhändig Beweis-Nachbau-Lampen herzustellen, die für die Edison-Beacon-Klage, vorgezeigt werden sollten. Es wäre weltfremd zu glauben, Goebel Sr. reiste nach Boston auf eigene Kosten. Er versagte allerdings völlig. Seine bei Beacon verhunzten Tuben-Nachbauten kamen indes ohnehin für Richter Colt in Boston zu spät. Stattdessen wurden später in St. Louis und Chicago solche von Beacon-Lampenmachern nachgebaute Goebel-Exh. A, B, C … P mit angeblichen Teststatistken zitiert – die Lampen überzeugten gutachterlich nicht.

10) In Boston vor dem Bezirksgericht mit dem Richter Colt, in Edisons Klageverfahren auf Einstweilige Unterlassungsverfügung gegen die Patentverletzer von Beacon/Boston, kamen aber die drei von Henry Goebel Jr. selbstgemachten Eigenbau-Beweislampen, Exh. Nr. 1, 2 und 3 zum Augenschein – und die fielen völlig durch: teils beschädigt, kein Vakuum, Eisendrähte, sie leuchteten nicht. Darauf brachten Witter & Kenyon zuallerletzt eine weitere „Goebel-Beweislampe Exh. Nr. 4.“ zum Vorschein, die bis dahin niemand kannte. Exh. Nr. 4 kannte auch Henry Goebel Jr. nicht. Und Gut-achter Pope erwähnte in seinem „Overlooked“-EE-Text vom 25. Januar 1893 diese Exh. Nr. 4 auch nicht. Und Henry Goebel Sr. – in all seinen Selbstbezeugungen – hatte das brillante Stück zunächst nicht erwähnt. Da diese ziemlich neue Tubenlampe Exh. Nr. 4 alle Edison-Eigenschaften hatte, kam sie zur allgemeinen Bewunderung als Glasbläser-Meisterkunst in Rede. Doch Henry Goebel Sr., der auf Veranlassung der Anwälte Witter & Kenyon ja persönlich nicht vor Gericht als Zeuge vorgestellt worden war, der EX PARTE-halber auch vom Richter Colt nicht als Zeuge einbestellt worden war, dichtete nach dem überraschenden Auftauchen von Exh. Nr. 4 das Meisterstück sich kurzerhand selbst nachträglich an. Goebel Sr. zeigte dabei aber viel zu viel Unwissenheit und technische Fehlangaben. Folglich wurde seine Selbstbezeugung als wertlos beurteilt. „Exh. Nr. 4“ war zu neu – der bezeugte Bauer hieß nacheislich HEGER. Damit war die „Goebel-Defense“ gestorben. Aber die Prozessverschleppung der Verteidigung von Witter & Kenyon gegen Edison war aufgegangen. Damit endete Edisons Patentschutz 1894, ohne weitere Sanktionen gegen die Lizenzbetrüger. Edison blieb ohne jedwede Entschädigung. Seine Firmen gingen leer aus. Sie blieben auf all den Prozess- und Anwaltskosten sitzen. Der weitere Klageweg konnte wegen Zeitmangels nur fallen gelassen werden. Die meisten Betrüger machten pleite, zahlten nicht, und fingen dann mit anderem Firmen-Namen neu an.

11) Zivile und strafrechtliche Verfolgung der Henry Goebels Sr. und Jr., wurden nicht veranlasst, nicht vom Staatsanwalt, nicht von Edison. Aufgrund der zielgerichteten eigennützigen Falsch-Bezeugungen (fraud, bribery) unter Eid, standen beide Goebels gerichtsnotorisch als Verbrecher und Kriminelle fest. Henry Goebel Sr. starb ende 1893 – gegen Tote wird nicht geklagt. Henry Goebel Jr. hatte vermutlich einen Leberschaden. Sein Restleben wurde nicht überliefert. Vom Rest dieser Henry-Goebel-Bande wird weiter unten gezeigt: Eidesstattliche Erklärungen, Kreuzverhöre usw.)

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HENRY GOEBEL SR. 8. APRIL 1893,(7. Affidavit) bei den Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon

(ins Deutsche übersetzt von D. M. von der 1893 beeideten W & K-Schreibmaschinen-Textvorlage in englischer Sprache)

Edison Electric Light Company et al. gegen Columbia Incandescent Lamp Co. et al.

„HENRY GOEBEL erklärte angeblich und schwur Eid auf die Aussage (in New York) gegenüber dem

Bundesberufungsgericht der Vereinigten Staaten

Östlicher Distrikt von Missouri. In Gerechtigkeit.

Bundesstaat New York.

Stadt und Bezirk New York. (übersetzt D. M.)

„Henry Goebel, der ordnungsgemäß vereidigt wurde, bezeugte und erklärte:

Ich habe mir bestimmte Teile der eidesstattlichen Erklärung von John W. Kulenkamp vom 5. April 1893 vorlesen lassen, in der Kulenkamp angibt, dass ich versucht habe, ihn um bestimmte Patentrechte zu betrügen, und eine Abtretung eines Anteils an einem meiner US-Patente an ihn zerrissen habe. Die Tatsache meiner Beziehungen zu Herrn Kulnekamp (sic!) sind kurz diese:

Herr Kulenkamp drängte mich immer wieder, ihm zu erlauben, eine Firma zu gründen, um meine Erfindungen vorzustellen. Er drängte mich, meinen Vertrag mit der American Electric Light Company nicht zu verlängern, und schließlich traf ich mit ihm mündlich eine Vereinbarung, nach der er Geld für die Erlangung amerikanischer und ausländischer Patente, für Apparate zur Herstellung von Lampen und für die Bezahlung der so beschäftigten Arbeitskräfte bereitstellen sollte. In Anbetracht dessen sollte ich Herrn Kulenkamp nur die Hälfte meiner ausländischen Patente zur Verfügung stellen. Mein Teil dieser Abmachung wurde erfüllt, wie aus der Aufzeichnung der ausländischen Patente hervorgeht, die gemeinsam für Herrn Kulenkampf (sic!) und mich erteilt wurden, wie in der eidesstattlichen Erklärung von Herrn Kulenkampf in diesem Fall angegeben. An dem Tag, an dem mein Vertrag mit der American El. Co. Firma auslief, ließ er den Apparat in mein Geschäft liefern, so sehr war er darauf bedacht, damit zu beginnen. Ich stellte Lampen als Muster für ihn her, und er bemühte sich, die Leute zu interessieren und eine Firma zu gründen, aber er erreichte überhaupt nichts in dieser Richtung.

Was den Auftrag betrifft, den ich zerrissen habe, so wurde er von mir durch Betrug erlangt. Als ich dieses Instrument unterschrieb, war es leer. Mir wurde zu verstehen gegeben, dass es sich um ein Blankoformular handelte, das bei der Anmeldung eines Patents auf mein Hobelwerkzeug zum Schneiden von Fasern, die verkohlt werden sollten, verwendet werden sollte. Als ich später erfuhr, dass dieses Papier als Abtretung eines halben Interesses an meiner Patentanmeldung für eine Glühlampe in den Vereinigten Staaten an Herrn Kulenkamp gedacht war, war ich natürlich wütend und aufgeregt. Ich zerriss das Papier, sobald ich es in meinen Besitz bringen konnte, in dem Glauben, dass ich nicht an ein Dokument gebunden sei, an das meine Unterschrift durch einen Trick gesichert wurde. Nachdem ich Herrn Kulenkamp klar und deutlich gesagt hatte, was ich von ihm hielt, weil er versucht hatte, mich auf diese Weise zu betrügen, weigerte ich mich, noch mehr mit ihm zu tun zu haben.

Herr Kulenkamp hat mir nicht das Geld vorgeschossen, um die Löhne der Glasbläser, die Kosten für den Schaft, der für den Betrieb des Motors zur Herstellung der Lampen verwendet wird, und für andere Ausgaben des Unternehmens zu bezahlen, wie er nach unserer Vereinbarung zu tun hatte, und ich musste diese Dinge aus meiner eigenen Tasche bezahlen. Deshalb war ich der Ansicht, dass ich einen Anspruch auf die Dynamo und Motor hatte, und weigerte mich, sie, wie von Herrn Kulenkamp behauptet, aufzugeben. Henry Goebel“

Unterschrieben und vereidigt vor mir an diesem 8. April 1893.:

Henry D. Williams

(Anm. Dieses 7. Affidavit liegt nur als Anwalts-Typoskript vor und ist handschriftlich mit Henry Goebel unterzeichnet. Was Gobel da beeidet ist eigentlich unfassbar – nämlich entgegen den vorhandenen Urkunden: Goebel hatte keine Angestellten, sondern die waren von der American Co.; Goebel hatte kein „Patent auf Glühlampen“, sondern auf eine unbedeutende Klemme-Variante).

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HENRY GOEBEL SR. 1. APRIL 1893, (6. Affidavit)bei den Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon zu

Edison Electric Light Company et al. gegen Columbia Incandescent Lamp Co. et al.

(ins Deutsche übersetzt von D. M. von der 1893 beeideten W & K-handschriftlichen Textvorlage in englischer Sprache)

– erklärte angeblich und schwur Eid auf die Aussage gegenüber dem

Bezirk des Bundesberufungsgerichts der Vereinigten Staaten von Missouri. In Gerechtigkeit.

Stadt und Bezirk New York

„HENRY GOEBEL, ordnungsgemäß vereidigt, bezeugt und sagt:

Ich habe bereits mehrere eidesstattliche Erklärungen in diesem Fall abgegeben, und im Fall der Edison Electric Light Co. vs. Beacon Vacuum Pump & Electrical Co. Mir werden elf elektrische Glühlampen gezeigt, die aus geraden Glasröhren mit Kohlefäden bestehen, die auf Trägern aus Kupferdraht montiert sind, und die mit Platineinführungsdrähten versehen sind. Sie sind wie folgt gekennzeichnet: –

„Goebel“ Reproduzierte Lampe F.“

“ “ “ “ G.“

“ “ “ “ H.“

“ “ “ “ I.“

“ “ “ “ J.“

“ “ “ “ K.“

“ “ “ “ L.“

“ “ “ “ M.“

“ “ “ “ N.“

“ “ “ “ O.“

“ “ “ “ P.“

Ich erkannte diese Lampen als einige von denen, die ich in der Fabrik der Beacon Vacuum Pump & Electrical Co. in Boston zwischen dem 22. Februar 1893 und dem 7. März 1893 mit meinen eigenen Händen hergestellt hatte.

Ich fertigte zunächst vier davon an und gab sie den Herren Witter & Kenyon und erzählte in meiner eidesstattlichen Erklärung vom 3. März 1893 davon. Danach und am 6. oder 7. März beendete ich zwölf weitere und gab sie Mr. Cary, wie die Herren Witter & Kenyon es mir aufgetragen hatten.

Bei der Herstellung dieser zwölf Lampen benutzte ich nur Methoden und Werkzeuge, die ich vor 1879 in meinen Geschäften in der Monroe Straße bzw. Grand Straße bei der Herstellung exakt identischer Lampen angewandt hatte. Für eine detaillierte Beschreibung der verwendeten Werkzeuge und Verfahren verweise ich auf meine eidesstattliche Erklärung in diesem Fall vom 3. März 1893, in der ich die Herstellung der von Goebel reproduzierten Lampen A, B, C und D beschreibe. Bei der Herstellung der mir jetzt vorliegenden Lampen verwendete ich jedoch eine Quecksilberpumpe, die in der Fabrik unter meiner Leitung konstruiert wurde und die eine exakte Reproduktion der von mir bei der Herstellung vieler elektrischer Lampen vor 1879 verwendeten Pumpe war.

Bei der Herstellung dieser mit F bis einschließlich P gekennzeichneten Lampen wusste ich nicht, dass sie Lebensdauerprüfungen unterzogen werden sollten, und war bei ihrer Herstellung nicht besonders vorsichtig. Ich verließ New York, um sehr kurzfristig nach Boston zu gehen, und hatte keine Zeit, das Material zu sammeln, das ich für die Herstellung der Lampen benötigen würde. In Boston versuchte Mr. Cary, der Superintendent der Beacon-Fabrik, sehr freundlich, mir alles zu besorgen, was ich wollte, aber die Angelrute, aus der wir den Bambus schnitten, war gefroren, das Quecksilber in der Pumpe war schmutzig, und die Dixon’s-Ofenschwärze, die ich für die Zementierung des Kohlefadens an seinen Trägern benutzte, schien nicht so rein zu sein, wie sie früher verwendet wurde, als ich sie vor 1879 für denselben Zweck einsetzte; es wird heutzutage offensichtlich mit einer nichtkohlenstoffhaltigen Substanz anders zusammengesetzt, – hat vielleicht zu viel Lehm, – was seine Nützlichkeit für diesen Zweck beeinträchtigt. Auch die Pumpe war viel weniger perfekt als die, die ich hatte und die ich vor 1879 zur Herstellung von Lampen benutzte. All diese Dinge verursachten, die Lampen weniger perfekt machen zu können, als ich sie hätte machen können, wenn ich verstanden hätte, dass sie für einen Lebensdauertest verwendet werden sollten. Und sie waren weniger perfekt als meine Lampen vor 1879. Die schlechte Qualität der Ofenschwärze erklärt das Brechen des Kohlenglühers der Lampe I, das an den Verbindungsstellen aufgetreten ist, an denen die Zementierung vorgenommen ist.

Diese sechzehn reproduzierten Lampen, die ich vor kurzem hergestellt habe, sind in ihrer Konstruktion und in jeder Einzelheit identisch mit praktisch erfolgreichen Lampen, die ich vor 1879 in großer Zahl hergestellt habe und die ich vor 1879 bei vielen verschiedenen Gelegenheiten und zu vielen verschiedenen Zeiten praktisch und erfolgreich für gewöhnliche Beleuchtungs-Zwecke eingesetzt habe. Meine alten Lampen, die vor 1879 hergestellt wurden, sind natürlich nicht alle genau wie die reproduzierten Lampen hergestellt worden, aber die reproduzierten Lampen zeigen meine durchschnittliche Herstellung vor 1879, mit der Ausnahme, dass ich damals besser in Übung war und, wie oben erwähnt, bessere Werkzeuge und Geräte hatte und besser arbeitete und bessere Lampen machte, als jetzt auf Veranlassung der Herren Witter & Kenyon ihnen und dem Gericht zu zeigen, wie ich vor 1879 Lampen hergestellt habe. Henry Goebel“

Unterzeichnet und vereidigt vor mir am 1. April 1893, Henry D. Williams,

Notar, (195) Stadt und Bezirk New York“

(Anm. Übersetzt aus dem Englischen von D. M. – angeblich gab Goebel den Text in deutscher Sprache. Der Richter erhielt eine englische Übersetzung. Der englische Text, angefertigt von einem vereidigten Übersetzer, ging in den Prozess ein. Hier wurde der englische Text wieder ins Deutsche „zurückübersetzt“ und hat nunmehr einen deutschen Satzbau. Die handschriftliche, angeblich von Goebel selbst vorgebrachte Fassung liest sich zweifellos wie Deutsch mit amerikanischer Gram-matik. Das bedeutet, dass man Goebel den englischen Text in den Einzelheiten vorgegeben hat, der dann nur zum Schein in schlechtem Deutsch notiert worden ist. Henry Goebel unterzeichnete das 6. Affidavit handschriftlich mit „Henry Goebel“. Die aufgezählten Lampen wurden mit der Beacon-Manufaktur-Werktechnik und von Beacon Lampenbauern hergestellt. Goebel lügt, indem er behauptet, diese 16 Lampen eigenhändig gebaut zu haben. So ist es vom Kläger erwiesen und von den Beacon-Lampenbauern bezeugt. Von Goebels Händen stammten die ersten vier Nachbaulampen – A-D – die allesamt Müll waren. Goebel sei „im Auftrag von Witter & Kenyon“ nach Boston gereist. Er habe auf Anweisung der Anwälte die Lampen an Cary abgegeben. An anderer Stelle behauptet Goebel, keine Bezahlung dafür erhalten zu haben).

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HENRY GOEBEL SR. 22. März 1893,(5. Affidavit)bei den Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon für

Edison Electric Light Company et al. gegen Columbia Incandescent Lamp Co. et al. gegenüber dem

Bezirk des Bundesberufungsgerichts der Vereinigten Staaten von Missouri. In Gerechtigkeit.

Stadt und Bezirk New York

(ins Deutsche übersetzt von D. M. von der 1893 beeideten W & K-handschriftlichen Textvorlage in englischer Sprache, die handschriftlich Henry Goebel unterzeichnet ist)

„HENRY GOEBEL, ordnungsgemäß vereidigt, bezeugt und sagt:

Soeben wurden mir die eidesstattlichen Erklärungen von J. C. Goebel, vereidigt am 19. März 1893, von Baldwin Sebastiani, vereidigt am 20. März 1893, und von Ida Sebastiani, vereidigt am 20. März 1893, verlesen. Ich erinnere mich an den in diesen eidesstattlichen Erklärungen erwähnten An-lass, als mein Sohn John C. Goebel einige meiner elektrischen Lampen Herrn und Frau Sebastiani und anderen im Deutschen Krankenhaus in der 77sten Straße und Vierte Avenue in New York City zeigte.

Die in diesen eidesstattlichen Erklärungen enthaltenen Aussagen in Bezug auf die Geschehnisse bei dieser Gelegenheit sind korrekt. Ich erinnere mich, dass es in dem Jahr war, in dem mein Sohn John C. Goebel eine Reise nach Europa arrangiert hatte, und dass er zu dieser Zeit als Heizungsmaschinist am Deutschen Krankenhaus arbeitete.

Der volle Name meines Sohnes John C. Goebel ist John Charles Goebel, und er wird im Volksmund Charles Goebel genannt und ist als Charles Goebel bekannt. Henry Goebel.“

Unterschrieben und vereidigt vor mir, am 22. März 1893

Henry D. Williams, Notar (195)

Stadt und Landkreis New York

(Anm. Henry Goebel Sr. erklärte angeblich und schwur angeblich Eid auf die in englischer Sprache handschriftlich aufgenommenen Aussage, die Goebel mit „Henry Goebel“ handschriftlich unterzeich-nete,(es liegt keine von Henry Goebel handschriftlich unterzeichnete deutsche Textfassung von der 5. Affidavit vor. Konnte Goebel Sr.diese Handschrift in Englisch lesen? – Goebel hatte die 16 Nach-baulampen nicht hergestellt, es war Mr. Cary und Helfer von Beacon (Deutsch übersetzt von D. M.)

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HENRY GOEBEL SR. 7. März 1893,(4. Affidavit)für Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon im Fall

Edison Electric Light Company et al. gegen Columbia Incandescent Lamp Co. et al. gegenüber

Bezirk des Bundesberufungsgerichts der Vereinigten Staaten von Missouri. In Gerechtigkeit.

Staat Massachusetts, Grafschaft Suffolk: ss

HENRY GOEBEL, vereidigt, bezeugt und sagt:

Die Aussage von Albert Hetschel, welche am 1ten Februar, 1893, in der Edison Electric Light Co. et al. vs. Beacon Vacuum Pump & Electrical Co. et al. Angelegenheit zugeschworen wurde, wurde mir vorgelesen. Ich erinnere mich des Albert Hetschel. Ich kann mich nicht erinnern dass er mehr als zwei Wochen in meiner Werkstatt arbeitete, und ich bin ziemlich sicher dass er sich irrt wenn er denkt bedeutend länger dort gearbeitet zu haben. Ich erinnere mich seiner als eines sehr schlechten Arbeiters, erfolgreich genug im Blasen von Glocken von Rohrglas aber nicht fähig feinere Arbeit zu vollbringen, und wusste er nichts von der Herstellung von Kohlenfäden, oder der Verbindung der Theile. Er war nie fähig, wie ich mich erinnere, die Platindrähte in die Glocke einzuschmelzen, sondern rief mich immer diesen Theil der Arbeit zu thun.

Herr Hetschel ist, wie ich denke, im Recht wenn er sagt dass ich eine Lampe machte deren Glühleiter einer der Bogen der Maxim Lampe war. Ich wusste dass die Maxim Kohle in irgend einer Weise behandelt wurde, während meine dies nicht waren, und machte ich diesen Versuch mit der Maxim Kohle um zu sehen wie sie sich bewährte. Es interessierte mich zu wissen wie solche behandelte Kohlen arbeiteten. Ich machte nur eine in dieser Weise und nur zum Zweck dieses Versuches.

Ich machte nicht vier solcher Lampen wie Herr Hetschel zu denken scheint. Auch zeigte ich diese Lampe mit der Maxim Kohle der American Company nicht noch wollte die American Company Lampen dieser Art. Die Kohle war sehr kurz, zu kurz für ihre Zwecke; die American Company wollte Lampen mit langen Kohlen. Übrigens machte ich, wie Herr Hetschel sagt einige Papier-Kohlen während er dort war und auf seinen Vorschlag, aber ihr Wiederstand (sic!) war so hoch dass wir sie in ihrer unbehandelten Gestalt nicht benutzen konnten. Meiner Errinnerung (sic!) gemaess war Hetschel ein confirmierter Trunkenbold. Ich erinnere mich dass er beschäftigt war irgend etwas zu thun mit der Luftpumpe und dass er so betrunken war dass er seine Arbeit nicht vollenden konnte, und vollendete ich dieselbe für ihn. Dieser Hetschel wurde gewaltsam von meinem Sohn Henry wegen Trunkenheit und Trägheit aus der Werkstaat (sic!) gewiesen Ich sprach sehr wenig mit ihm und einer der Gründe dafür war, dass er so beständig betrunken war. Er ist, glaube ich, im Recht wenn er sagt ich hätte ihm wenig oder nichts von meinem (sic!) Lampen oder meiner frühen Arbeit in der Glühlampen Beleuchtung, gesagt. Ich blieb so weit wie möglich von ihm weg und versuchte nur ihn an der Arbeit zu halten, und gelang es mir nicht dies zu tun.

Der Vorlesung der Aussage von Otto A. Moses zugeschworen in der Edison Electric Light Co. et al. vs. Beacon Vacuum Pump and Electrical Company et al. Angelegenheit, den 31. Januar 1893, habe ich zugehört. Ich erinnere mich des Herrn Moses. Er gab mir den Eindruck eines Mannes von bedeutender Bildung und erinnere ich mich nach seinem Laboratorium auf seine Einladung mit meinem Sohne gegangen zu sein und drei meiner birnenförmigen Lampen mit mir genommen und dort entzündet zu haben. Ich erinnere mich auch Bambusfäden für ihn gemacht zu haben, vielleicht fünfzig zur Zeit. Ich denke nicht dass ich Herrn Moses welche von meinen alten Lampen zeigte. Zur Zeit als Herr Moses mich desuchte (sic!) hatte ich Gründe für den Verdacht das andere Leute, einschließlich des Herrn Edison, versucht hatten, Nutzen aus was ich in dieser Hinsicht meiner Nachforschungen gethan hatte, zu ziehen, und denke ich dass ich Herrn Moses meine Lampen nicht zeigte weil irgend so etwas mir im Sinne lag, obgleich ich nie zu rigend (sic!) einer Zeit Bedenken hatte dieselben Leuten die ich kannte und welchen ich vertrauen konnte, zu zeigen. Herr Moses gab mir fast vom Anfang meiner Bekanntschaft mit ihm, den Eindruck eines Mannes der bestrebt war ausfindig zu machen was ich gethan und zu thun vor hatte zum Zwecke eines seiner Vorhaben zu befördern welches mir nicht mitgeteilt wurde. Er beanspruchte nicht selbst Geld zu haben oder an-derer Leute Geld liefern zu können zum Zwecke der Einrichtung und Führens irgend eines Lampen Geschäftes. Er schien mir zu versuchen etwas umsonst zu bekommen, und war dies der Eindruck der auf mich gemacht wurde von einer ziemlichen Anzahl Leute welche mich besuchten von der Zeit meiner ersten Verbindung mit der American Electric Co. Ich hatte während vieler Jahren wenig Zutrauen dass Glühlicht beleuchtung (sic!) gewerblichen erfolgreich werde, weil ich wenig Zutrauen in der Aussicht billige Elektrizitätsquellen zu bekommen, hatte. ich suchte nie Beschäftigung von Herrn Moses und erinnere ich mich nicht von ihm Beschäftigung für meinen Sohn nachgesucht zu haben.

Ich hörte der Vorlesung der Aussage von Ludwig K. Böhm zu. Ich errinnere mich eines Mannes dieses Namens und dass er mich in meiner Werkstatt in der Grand Strasse besuchte, vielleicht mehr als ein Mal. Ich errinnere mich nicht mit ihm gesprochen oder ihn gesehen zu haben in den Werken der American Electric Co. obgleich ich wusste dass er ein Glasbläser dort war. Ich wusste und hörte nicht dass er Anspruch machte ihr Oberaufseher oder Elektriker zu sein. Er war einer der Leute die mir den Eindruck machten als spähte er in meinem Platze herum und versuchte Dinge ausfindig zu machen die ihm von Nutzen sein würden für einen mir nicht mitgeteilten Zweck. Ich misstraute ihm und erinnere ich mich genau dass ich gegen ihn gewarnt wurde durch einen der Glasbläser in meiner Werkstatt. Ich sprach nie frei mit ihm über den Gegenstand meiner Erfindungen und gab er mir nie den Eindruck eines Mannes der sehr viel über den Gegenstand der Elektrizität wusste. Er machte einmal Anspruch darauf eine geschliffene Stöpsel-Lampe erfunden zu haben, welche ich untersuchte und verwarf, indem ich ihm sagte dass sie wertlos sei, und war er nicht erfreut über was ich ihm sagte. Es zeigte sich jedoch dass diese Stöpsel Lampen nie brauchbar waren und zweifle ich nicht dass er Recht hat wenn er in seiner Aussage angiebt dass deren keine verkauft wurden. Er mag wohl eine Uhr in meiner Werkstatt repariren gelassen soviel ich mich dessen errinnere. Irgend welche Besprechung die ich mit ihm hatte war von gänzlich unbedeuten-dem Character. Ich versuchte nie ihn in meine Erfindungen zu interessiren, noch zeigte ich irgend welchen Eifer Geld von ihm zu erhalten. Ich denke dass zur Zeit, welche er erwähnt ich besser im Stande war ihm Geld zu geben als er es war mir Geld zu geben.

Ich habe der Vorlesung der Aussage von William C. Dreyer, welche am 31ten Januar, 1893, zugeschworen wurde, zugehört. Ich erinnere mich des Herrn Dreyer als einer der Leute welche sich Mühe gaben, was ich gethan hatte, zu entdecken und davon zu ihren Zwecken Vortheil zu nehmen. Sein Trachten war wenn möglich Kapitalisten in meine Erfindungen zu interessiren. Ich behauptete nie ihm gegenüber dass ich irgend welche Erfindungen hatte die patentirt waren oder welche patentirt werden konnten oder auf welche ich Patente verlangt hatte ausser der Erfindung in der Pumpe und der Verbesserung der Befestigung der Fäden an die Drähte, und gab ich ihm nie den Eindruck der mit diesen variirt (sic!). Herr Dreyer dachte dass er Leute interessieren könnte um ihr Geld in eine Gesellschaft zu stecken welche auf der Base dieser Erfindungen gebildet werden könnte, und schlug mir vor mir eine gewisse Summe zu bezahlen um einige Zeit still zu bleiben und mich nicht mit einer anderen Gesellschaft zu verbinden, um ihm Gelegenheit zu geben was er in dieser Richtung thun konnte, zu thun. Für dieses bezahlte er mir für eine Zeitdauer von zwei Monaten zweimal $250., zusammen im Ganzen $ 500. Dies ist alles Geld das ich je von Herrn Dreyer erhielt. Er irrt sich wenn er sagt dass er mir mehr bezahlt. Ich bin jedoch sicher dass er gänzlich in seinem Unternehmen eine Gesellschaft zu bilden oder Kapitalisten zu interessiren erfolglos war, und dass er kurz nach der erwähnten Zeit zu mir kam und vierzig Dollar von mir borgte für welche er mir einen Wechsel auf eine Bank gab in welchem er nur $ 15. zu seinen Guthaben hatte. Herr Dreyer gab mir nie den Eindruck eines Mannes der wohl Kapitalisten interessiren oder kontrolliren könnte. Im Frühjahre von 1882, zur Zeit als Herr Dreyer in seiner Aussage sagt dass er zu mir kam und es unternahm eine Gesellschaft zu bilden, hatte ich viele meiner alten Lampen und viele meiner neuen Lampen vorräthig und hatte ich eine grosse Anzahl haarnadel förmige Kohlen in meinem Besitze, und röhrenförmige Lampen mit Haarnadel-Kohlen in denselben.

Ich nehme an dass ich in gewissem Grade Herrn Dreyer gesagt habe was ich in der Vergangenheit gethan in der Herstellung von Lampen, aber ich unternahm nie für ihn oder auf sein Verlangen meine alten Lampen zu suchen und konnte sie nicht finden. Sie waren immer zur Hand und brauchten nicht gesucht zu werden: Ich habe einen sehr bestimmten Eindruck dass ich Herrn Dreyer beide Arten dieser alten Lampen zeigte, dass heisst, die Art mit den haarnadelähnlichen Kohlen und die Art mit den gerade Kohlen in denselben. Herr Dreyer ist gänzlich im Irrtum in was er in seiner Aussage sagt im Gegensatz dieser meiner Behauptung.

Natürlich weiss ich nicht was Herr Dreyer oder Herr Eaton den Herren Dickerson und Dickerson gesagt haben mag in Betracht meiner Lampen. Ich sah nie die Herren Dickerson und Dickerson oder irgend einen derselben und machte ich nie eine Behauptung in der Form einer Aussage oder andersartig um den Herren Dickerson und Dickerson oder der Edison Gesellschaft oder Herrn S. B. Eaton vorgelegt zu werden. Ich gab meinem Sohne nie Auftrag meine Rechte an die Edison Leute für $ 20,000. oder für irgend eine andere Summe zu verkaufen. Ich bemächtigte nie Herrn Dreyer für mich oder irgend eines Teiles meines Besitztums mit den Edison Leuten oder ihren Anwälten zu unterhandeln und wurde ich nie von Herrn Dreyer oder sonst irgend Jemanden gefragt um die Thatsachen anzugeben betreffs was ich in Glühlicht Beleuchtung gethan hatte mit dem Wissen dass meine Aussage gebraucht werden sollte zum Zwecke der Unterhandlung irgend welcher Art mit der Edison Gesellschaft. Übrigens erhielt ich nie irgend eine Mitteilung von Herrn Dreyer was weder die Dickerson oder die Edison Gesellschaft oder Herr Eaton über das was ich gethan, dachten. Ich erinnere mich dass Herr Dreyer etwas beeindruckt war mit was ich gethan hatte, denn er empfahl mich der Firma Arnoux und Hochhausen, von welcher ich angestellt wurde um Versuche auszuführen mit einem Gehalte von $100. die Woche und für welche ich solche Arbeit während drei Wochen ausführte und nur für zwei bezahlt wurde,

Ich habe der Vorlesung der Aussagen von Charles F. Reinmann und William Dunn zugehört. Ich erinnere mich keiner dieser Herren. Soweit irgend eine Behauptung in ihren Aussagen enthalten ist im Gegensatz zu was ich beschworen habe, so denke ich dass sie sich irren.

Indem ich mich auf die Aussagen welche für Behalt der Edison Gesellschaft gemacht wurden beziehe, in welchen die Zeugen aussagen dass sie keine elektrischen Lampen auf dem Wagen auf welchem ich das Fernrohr ausstellte, gesehen, will ich nicht sagen dass jedesmal wenn ich das Fernrohr ausstellte, dass ich immer elektrische Lichter benutzte um die Umgebung des Fernrohres zu beleuchten. Ich gebrauchte sehr oft Öllampen für diesen Zweck, drei an der Zahl, eine grosse in der Mitte des Wagens und zwei kleinere hinten. In der That gebrauchte ich elektrische Lichter weniger häufig als die Öllampen, und für den Grund dass die Ersteren zu kostspielig eine Art um die gewünschte Beleuchtung zu erhalten waren, und dass zu viel anzuordnen war um die Batterien in Ordnung zu erhalten. Das Fernrohr auf welches ich Bezug nehme und mit welchem elektrische Lampen gebraught (sic!) wurden wurde nie ausser auf dem Wagen ausgestellt; es wurde nie auf einem Dreifuss ausgestellt. Ich hatte und stellte nahe meiner Werkstatt ein kleineres Fernrohr aus, das auf einen Dreifuss aufgesetzt war. Das große Fernrohr war so schwer dass es durch Machinenkraft (sic!) bewegt wurden (sic!) musste. Das grosse Fernrohr wurde oft von meinem Sohn John C. Goebel ausgestellt, aber ich glaube dass die elektrischen Lampen selten wenn je gebraucht wurden als mein Sohn das Fernrohr allein ausstellte. Ich stellte auch zeitweise einen Mann Namens Boss an um das Fernrohr auszustellen, aber ich denke nicht dass die Lampen jemals auf dem Wagen waren, als Boss der jetzt todt ist, das Fernrohr ausstellte.

Ich stellte auch später einen Mann Namens John Ingraham für den gleichen Zweck an. Derselbe ist jetzt auch todt. /// (hier endet der Schreibmaschinentext dieses Affidavits – ab hier wird das Affidafit als handschriftliches Notat fortgesetzt) ///

Heute zeigte man mir zwei Lampen, eine derer bezeichnet „J. C. Goebel Lampe No 9“ und die andere „Dr. Wm. J. Mayer Lampe No 11.“

Ich habe diese beiden Lampen gründlich in allen ihren Einzelheiten untersucht, den kleinsten Theil nicht ausgenommen. – Bezüglich der Lampe „J. C. Goebel Lampe No 9 erkläre ich, dass ich dieselbe als Eine von mir fabrizierte Lampe wieder erkenne, und erkenne sie als eine Lampe lange vor dem Jahre 1879 von mir verfertigt. Das heisst, ich habe lange vor dem Jahre 1879 Lampen gemacht, welche in allen Einzelheiten genau gestaltet waren, wie die genannte ausgestellte Lampe No 9 Eine von mir lange vor dem Jahre 1879 verfertigte ist.

Ich erkenne die Glasbläserei der selben, die Kohle & die Art & Weise von deren Herstellung, das Fassen der Kohlen, und in der That irgend jede Einzelheit in der Lampe. Ich fabrizierte lange vor dem Jahre 1879 viele Lampen genau wie die ausgestellte Lampe No 9 und gebrauchte solche zu verschiedenen praktischen Zwecken.-

Diese Lampe No 9 wurde mir heute erst vorgelegt. Ich erkannte dieselbe augenblicklich als eine von mir & mit meinen eigenen Händen verfertigte Lampe. Ich würde dieselbe überall & unter allen Umständen & Verhältnissen wieder Erkennen. Die etwas flitterglasartige Erscheinung der Lampe an einem Ende, hat seine Ursache darin, dass das Glas beim Verfertigen der Lampe etwas zu stark erhitzt auch etwas zu lange geblasen wurde. – Ich erinnere mich dass dies verschiedene Male angefallen ist. – an dieser Lampe No 9 befindet sich ein kleiner herausragender Auslauf, absichtlich von mir geblasen um das Einsetzen der Lampe mit Plaster & Paris gefüllt um eine Metallkapsel zu Erleichtern. – Ich erinnere mich sehr wohl, dass ich gewöhnlich diesen Auslauf aus diesen Lampen blies, einmal aus dem schon genannten Grunde wegen des Aussehens, auch um die Lampe dauerhafter zu machen. – Manchmal wurde dies allerdings vergessen oder weggelassen wird z. B. in Lampe No 4. Gewöhnlich setzte ich die Lampen aufrecht in einem mit Plaster Paris gefüllte Metallkapsel. Lampe No 9 zeigt an den Aussenseiten unmittelbar unter dem Auslauf an den Lampen, einen Kranz, welchen augenscheinlich durch Schellac umrandet worden. Öfters, wenn eine Lampe in der mit Plaster Paris angefüllten Kapsel etwas locker wurde, habe ich sie mit etwas Schellac in Alkohol aufgelöst, wieder befestigt & rührt jedenfalls davon der Kranz her. –

Ich fabrizirt Lampen genau wie die Lampe No 9 für Jahre lange vor dem Jahr 1879 und in bedeutender Anzahl.

Es waren Lampen, genau wie die hier ausgestellte No 9, welche ich gewöhnlich in Verbindung mit meinem Fernrohr & Fernrohrwagen benützte, und welche ich sehr oft im Hause in Monroe Str. sowohl als auch 500th Grand Str. und 468 Grand Str. praktisch verwandte. – Ich entsinne mich genau, dass ich eine dieser Lampen über meiner Tochter Nähmaschine anbrachte & benützte sie diese Lampe bei ihrer Abendarbeit, dem Kleidermachen, auf die praktischste Weise. – Dies war der Fall in beiden Häusern in Grand Str.

Bezüglich der Lampe No 11 erkläre ich, dass ich die Kohle und die Kohlenfassung als von mir verfertigte wiedererkenne oder wie solche wie von mir gemacht & in meinen Lampen. – Ich erkenne auch die Glasarbeit & die Gestalt der Röhre und das Eingedrückte Ende derselben wieder genau so, als wie ich an einer Anzahl Lampen in den frühen siebziger Jahre und wieder im Jahr 1880 oder früh im Jahre 1881 Ehe ich anfing für die American Company zu arbeiten, gethan habe. Diese Lampe selbst bringt mir ins Gedächtnis, dass unter den vielen Gestalten der Lampen die ich in den frühen siebziger Jahren machte, verschiedene darunter waren, welche in allen Einzelheiten gleich der ausgestellten Lampe No 11 waren.

Sie waren jedoch nicht so gut wie die durch die Lampe No 9 gezeigte Art und machte ich deren nicht viele.

Mein Mietvertrag von 468 Grand Str datirt den 22ten März 1877 und mir vom 1ten April 1877 Besitz gebend, Erlaubt mir bestimmt sagen zu können, dass ich von 500th Grand Str nach 468 Grand Str zu irgend einer Zeit zwischen den genannten Daten, das heisst zwischen dem 22sten März und 1ten April 1877 gezogen bin. – Ich wohnte vier Jahre & neun Monate in 500th Grand Str. Heinrich Goebel“

Subscribed and sworn to before me this 7th day of March 1893

HERBERT H. BARNES,

Notary Public (195),

City and County of New York

(Anm. Henry Goebel Sr. erklärte angeblich und schwur angeblich Eid auf die in deutscher Sprache bis Seite 9 mit Schreibmaschine, fortgesetzt bis Seite 13 handschriftlich aufgenommene Aussage, die Goebel mit „Heinrich Goebel“ handschriftlich unterzeichnete; sonstige Affidavits wurdenmit dem amerikanischen Namen Henry Goebel unterzeichnet bzw. sind nur in gedruckter Form für diese Untersuchung vorhanden.

Dergetippte Text dieser (4.) Affidavit ist voller orthografischer Fehler und liest sich dennoch wie von einem englischen Satzbau bezogen (es liegt keine von Henry Goebel handschriftlich unterzeichnete englische Textfassung von der 4. Affidavit vor, die der vereidigte Übersetzer Kustererangeblich auf diese deutsche Vorlagehin in Englisch anfertigte.)

Die englische Übersetzung von Kusterer wurde darauf erneut ins Deutsche zurückübersetzt von D. M. – also von Englisch nach Deutsch – also von der englischenTextfassung, die der Richter Hallet in St. Louis zwar vorliegen hatte, aber der alle Affidavits nicht laswie er auch alle Beweismittel ausdrücklich ignorierte, weil er ohne Weiteres Edison ablehnte und an eine Hauptverhandlung abgab. Hallet hat also die Fälschungen in dem 4. Affidavit nicht wahrgenommen, das von der anfänglichen Deutschfassung sprachlich erheblich abweicht.

Beachtlich ist, dass das Gericht den englischen Anwalts-Text erhalten hat. Deshalb ist dieser engli-sche Text auch für die sachliche Bewertung maßgeblich.Doch soll hier gezeigt werden, welche Zeugnisse hiervon wirklich von Henry Goebel Sr. stammen, die Goebel in New York angeblich gegenüber einem (oder verschiedenen) Schreibernin deutscher Sprache abgegeben haben soll und die später während Goebels Unterschrift-Leistung z. B. vom „public notar“ BARNES besiegelt wor-den ist. Der Sohn Henry Goebel Jr. hat vielfach Geldgeschäfte von Henry Sr. ausgeübt – in sofern lügt Goebel zur Geschäftshandlung seines Sohns, z. B. liegen Inkassoquittungen zum Beweis vor.)

.

HENRY GOEBEL SR. 3. März 1893,(3. Affidavit)für Beklagten-Anwälte Witter & Kenyon im Fall

Edison Electric Light Company et al. gegen Columbia Incandescent Lamp Co. et al. (Der Text liegt Notar-Schreiber-handschriftlich vor.)

Bezirk des Bundesberufungsgerichts der Vereinigten Staaten von Missouri. In Gerechtigkeit.

Bundesstaat Massachusetts, Grafschaft Suffolk: ss

Heinrich Goebel, in gesetzlicher Form vereidigt, bezeugt und sagt, ich bin im gesetzlichen Alter & wohne in New York City. Ich habe Erklärungen gemacht in der Sache der Edison Electric Light Co vs. die Beacon Vacuum & Pump Electrical Co.

Donnerstag den 23. Feb. 93 begann ich, in der Fabrik der Beacon Vacuum Pump & Electrical Comp. in Boston, Mass. mit eigenen Händen und nach meiner alten Methode, die Reproduction Elektrischer Glühlampen, genau so, wie solche von mir schon vor dem Jahre 1879 in meinen verschiedenen Werkstätten in New York City, nämlich: in 291th Monroe Str. in 500th Grand Str. & ebenfalls in 468 Grand Str. fabrizirt wurden. –

Gleichzeitig mit dieser Erklärung weise ich 4 Lampen auf, welche in ebengenannter Weise von mir mit dem 23. Feb. d. J. verfertigt worden sind, drei derselben mit Einlaufenden Drähten aus „Ei-sen“ nur eine mit Einlaufenden Drähten aus „Platin“. In den drei Lampen mit den eisernen Einlauf-drähten verfertigte ich die Kohlen in der sogenannten „Fleischsäge“ Gestalt, wie in früheren Erklä-rungen näher von mir erläutert, und in der einen Lampe mit Platin Einlaufdrähten verfertigte ich die Kohle in der sogenannten „Haarnadel“ Gestalt, wie ebenfalls in früheren Erklärungen von mir genau beschrieben. – In der Fabrikation dieser 4 Lampen verfuhr ich genau so, wie ich es von früher gewöhnt war, und wie ich vor dem Jahre 1879 vielemale gethan habe, und zwar wesentlich in der folgenden Weise. –

Fürs erste kaufte ich eine Angelrute aus Bambus und schnitt davon Theile zwischen den Knoten ab, darauf achtend, dass der Schnitt nicht näher als ein Inch zum Knoten ging, in jedem Fall vom Mittelpunkt des Knotens entfernt war. Der beste Theil des Bambusrohres befindet sich nahe dem dicken Ende desselben, zwischen den Knoten. Meine Erfahrung hat mich gelehrt, dass die Süd Seite des wachsenden Bambusrohres, das heisst, die Seite welche den Sonnenstrahlen ausgesetzt ist, die beste ist, und zwar weil die Poren auf dieser Seite dichter und die Fasern feiner sind, wie ohne Mühe mittelst eines Vergrößerungsglases zu erkennen ist. Der beste Theil des Bambusrohres ist direkt unter der Glasur ähnlichen Aussenseite derselben zu finden. – Ich spaltete diese Theile in feinen Streifen und gebrauchte dazu meine Hobelmaschienen (sic!) um sowohl die schwammartige Holzfaser welche sich nach der Mitte oder dem Innern des Bambusrohres sich befindet, als auch die glasurähnliche Aussenseite abzuhobeln, und behobelte auf diese Weise alle vier Seiten um ein Haar, einen Faden oder eine Faser von viereckigem Querschnitt zu erhalten. – Bei diesem Hobeln war ich, vor dem Jahre 1879, gewöhnt, vier Geräthezüge zu brauchen, derartig ausgerichtet, um damit sowohl gröberes als auch nacheinander feineres & feinstes Hobeln möglich zu machen. – Ich fand gleichfalls dass in das Geräth, gezeichnet Hobel ein neues Messer eingesetzt war, welches beim Gebrauch eines zu grossen Span oder Splitter abschnitt, weil der Raum zwischen dieser Bett-platte und der Messerkannte (sic!) zu gross war. – Das Messer welches ich in dem Geräthe hatte ehe ich dasselbe an Herrn Perkins verkaufte, und welches Geräth ich vor 1879 benützte hatte diese Schneide kannte genug direkt an der Bett-Platte auf welcher die Bambusfaser beim Hindurchziehen durch das Geräth ruhte. – Deshalb bewerkstelligte ich das gröbere Hobeln so gut ich konnte mit Messer & Hand und gebrauchte dann Geräth Goebel Nr. 8 für das feinere Hobeln um sowohl die glasurähnliche äussere Haut oder Hülle vom Bambus abzuhobeln, als auch dasselbe auf der Innen Seite fein zu behobeln. – Ich gebrauchte dann das Geräth gezeichnet „Goebel Reproduziertes Geräth“ zum letzten und schliesslichen Behobeln vor Allem. – Dieses reproduzierte Geräth habe ich kürzlich verfertigt, das heisst, innerhalb der letzten oder den beiden letzten Monate, und zwar auf Ersuchen der Herren Witter & Kenyon, um mit den drei schon erwähnten Geräthen eine Darlegung der vier Geräthe, welche ich vor 1879 in der Zubereitung meiner Bambusfasern zu gebrauchen, gewöhnt war, zu vervollständigen. – Das dargelegte reproduzierte Geräth ist wesentlich wie das letzte & vierte Geräth welches ich vor 1879 zum Fertigstellen meiner Bambusfasern zu gebrauchen gewöhnt war. Eine Prüfung dieses Geräthes stellt die Thatsache fest, dass es von der Seite der Faser welche durch dasselbe gezogen wird, abschabt oder abhobelt, und dass ebenfalls die Dicke des abzuhobelnden Spanes vermittelst des Schraubengewindes unter der Platte aufs feinste reguliert werden kann. –

Beim Verfertigen der erwähnten vier reproduzierten Lampen gebrauchte ich dieses letztgenannte Geräth zum abschaben oder abhobeln von jeder der vier Seiten der Bambusfaser, dabei das Geräth auf die genaue Dicke in welcher ich die Faser wünschte, regulierend. – Alle diese Geräthe werden gebraucht, um die Faser hindurchzuziehen, und sind derartig gebaut um auf eine Hobelbank oder einem Tische befestigt zu werden. Gewöhnlich fasste ich das Ende der Faser vermittelst einer Zange und zog sie hindurch.

Nachdem ich eine Anzahl dieser Bambusfasern fertig gestellt hatte, begann ich, dieselben wesentlich wie folgt, zu verkohlen. – Erstens befeuchtete ich dieselbe leicht in der Mitte ihrer Länge, nämlich da wo dieselben gebogen werden sollten, um die Haarnadelgestalt zu bilden, und bog die-selben in ihrem nassen Zustande langsam & vorsichtig über einem erhitzten Stück Kupfer oder Eisen, von ungefähr derselben Krümmung, welche ich für die Haarnadel Kohle wünschte, hielt dieselben für einen Augenblick in der gebogenen oder Haarnadelbildung, wonach dieselben bleibend die Haarnadelgestalt beibehielten. – Eine Anzahl derselben auf diese Weise zubereitet legte ich sie über ein Stück Gaskohle mit zum Innern der Krümmung der Haarnadel passenden & und genau ab-gerundeten Kante, band die unteren der beiden Theile sicher, einen Streifen Holz quer über dieselben legend und sie rund herum mit Zwirn bindend. Dann legte ich dieselben in einen Graphit Schmelztiegel, packte dieselben an allen Seiten mit gepulverter Gaskohle, bedeckte den Schmelztiegel und verkittete denselben luftdicht mit Wassermörtel. – Ich legte dann diesen Schmelztiegel in ein heisses Feuer und lies denselben dort über Nacht, lies das Feuer ausbrennen, entfernte den Schmelztiegel am nächsten Tage, und nachdem es erkaltet, öffnete ich denselben. –

Die nächste Arbeit war die Kohlen Faser zu fassen. Zu diesem Zwecke machte ich jeden der unterstützenden Drähte am Ende flach, bog den flachen Theil um eine Nadel in die Gestalt einer Spirale und lies gerade Raum genug um je ein Ende der Kohle in eine der beiden so gestalteten Spiralen zu stecken. Dann, nachdem ich die beiden unterstützenden Drähte vermittelst einer oder zwei Glasbrücken verbunden, steckte ich je ein Ende der Kohle in die Spiralen der genannten Dräh-te, presste mit einer Zange die Windungen der Spiralen vorsichtig um die darin steckende Kohle, trug etwas Dixon’s Ofenglanz auf, über und um die so gemachte Verbindung herum, und presste diesen Ofenglanz so gut & vorsichtig wie möglich in die Spiralen ein. – Hiernach bereitete ich die Glasröhre vor, erweichte das Glas an einem Ende, und dasselbe zusammendrückend führte ich gleichzeitig die unterstützenden Drähte in der gehörigen Weise in die Glasröhre ein, das weiche Glas vorsichtig über diesen Drähten zusammendrückend. – Wo ich eiserne Drähte gebrauchte, überzog ich deren Oberfläche mit ein wenig Borax, welcher hilft eine sichere & gewisse Verbindung zwischen Glas & Eisen zu machen. Dies zu thun, war meine Art & Weise vor 1879 wenn ich eiserne Einführungsdrähte benützte, und gebrauchte ich in der That hier & da selbst Borax wo ich Einführungsdrähte von Platin gebrauchte. – Dies scheint mir eine bessere Verbindung zu machen.

Die nun folgende Arbeit war, den luftleeren Raum zu machen. – Zuerst schmolz ich eine lange, enge Glasröhre an das andere Ende der Lampenröhre und führte dann Quecksilber in diese lange Röhre ein, welches ich in die Lampenkugel oder Röhre, in welcher die Kohle befestigt war, laufen lies. – Diese lange & enge Röhre, vermittelst welcher ich das Quecksilber einführte war unge-fähr drei Fuss lang. Das Quecksilber muss sehr vorsichtig eingeführt werden, oder es ist leicht mög-lich dass die Kohlen Faser bricht; irgend welche nachlässige Arbeit in diesem Stadium des Unter-nehmens würde die Kohle zerbrechen. – Dessen war ich mir natürlich viele Jahre vor 1879 sehr wohl bewusst, in der That fast vom Zeitpunkte meines ersten Versuchs an, den luftleeren Raum auf diese Weise zu machen, und übte infolgedessen jeder Zeit in dieser Beziehung die grösste Vorsicht. –

Das Quecksilber welches ich letztvergangene Woche gebrauchte war gewöhnliches kommerzielles Quecksilber, und war ziemlich schmutzig. –

Ich habe dasselbe filtrirt hatte aber nicht Zeit es zu destilliren. – In der Fabrikation meiner Lampen vor 1879 gebrauchte ich fast ohne Ausnahme destillirtes Quecksilber und zu wiederholten Fällen habe ich dasselbe mehrmals destillirt. – Die Lampe erscheint wenn fertig viel besser wenn das Quecksilber ein oder zweimal destillirt ist. – Sobald die Lampe und die Röhre vollständig mit Quecksilber angefüllt waren, und die Luft in denselben von Quecksilber vollständig entfernt war, legte ich meinen Finger über das offene Ende der langen & engen Röhre, tauchte dieselbe umgekehrt in ein mit Quecksilber angefülltes Gefäss und entfernte meinen Finger erst von dem offenen Ende der langen Röhre nachdem derselbe unter der Oberfläche des im Gefässe befindlichen Quecksilbers eingesetzt war. – Sobald ich meinen Finger entfernte lief das Quecksilber heraus, die Lampe vollständig leer lassend und ungefähr fünf Zoll der engen Röhre unterhalb der Lampe. Demnach klopfte ich die Lampe leicht mit meinem Finger, um auf diese Weise Quecksilber Theilchen, welche möglichen Falles im Innern der Lampe hängen geblieben, abzuschütteln, und verschmolz dann die Lampe so schnell als möglich vermittelst einer Blaspfeifenflamme, ungefähr halbwegs zwischen der Oberfläche des Quecksilbers in der kleinen Röhre & dem Boden der Lampe selbst. –

Ich vergass zu bemerken, dass ich gerade nach dem Einschmelzen der Drähte und nach dem Erkalten des Glases, jedoch vor dem Einführen des Quecksilbers zur Gestaltung des luftleeren Raumes, an der Aussenseite der Lampe, um die Einführungsdrähte herum, eine geringe Quantität flüssi-gen Gummis auftrug. – Es war mein Brauch dies zu tun beim Anfertigen meiner Lampen vor 1879, stets beim Gebrauch von Eisen Einführungsdrähten und selbst öfters beim Gebrauch von Platin Einführungsdrähten. – Es war meine Erfahrung, dass diese geringe Quantität flüssigen Gummis sofort einen dichten Verschluss bildete und auf diese Weise die Verbindung befördert. – Es erklärt dies die allerdings geringe gelbliche Erscheinung des Glases ausserhalb der Lampe um die Einführungsdrähte herum.

Diese vier reproduzierten Lampen, welche ich eben fertig gestellt habe, sind gezeichnet „Goebel Reproduzierte Lampen A, B, C, D“ – diese vier Lampen sind in allen Einzelheiten wesentlich dieselben Art Lampen welche ich lange vor 1879 gemacht und vielfach praktisch vor genannter Zeit gebraucht habe.

Man hat mich gefragt, da ich so viele Lampen in Besitz hatte, weshalb ich nur noch wenige davon vorzuweisen im Stande bin. – Die Ursache dieses Zustandes ist die folgende. – Im September des Jahres 1887 entriss der Tod mir meine Frau, infolge welchen Ereignisses ich meinen damals in 468 Grand Str. befindlichen Haushalt aufgab, und fast alle meine Haushaltsutensilien deshalb in der verschiedenartigsten Weise vertheilt wurden. – Einige derselben nahm ich mit mir nach dem Frei-maurer Heim, als ich im Januar 1891 dorthin übersiedelte; Einige andere derselben bekamen meine Kinder.

Ich glaube dass zu jener Zeit die meisten der Lampen theilweise in andere Hände übergegan-gen, oder zerbrochen oder überhaupt verloren gegangen sind. –

Ich füge dieser Erklärung einen Miethvertrag für das Haus 500th Grand Str bei, welcher Vertrag für die Dauer eines Jahres von der Zeit des Datums April 1876 gerechnet, gültig war. – Dies war der letzte Miethsvertrag welchen ich für jenes Haus abschloss. –

Gleichfalls füge ich hier eine Abschrift des ersten Mietvertrages bei, welchen ich für das Haus 468 Grand Str. abschloss, & welcher am 22. März 1877 datiert ist, und bestimmt, dass ich vom 1. April 1877 für die Dauer von dreizehn Monaten Besitz von jenem Hause zu ergreifen habe. Ebenfalls füge ich hier eine Abschrift eines Miethvertrages bei, welcher vom 20ten Februar 1885 datiert ist & die gleichen Räume behandelt.

Ferner füge ich hier noch bei, den ersten und einzigen Vertrag zwischen der „American Electric Light Co“ und mir selbst, datiert im Juli 1881. – Der Vertrag verpflichtete mich, die Lampen der „American Electric Light Co“ zu verbessern, und solche für diese Company zu fabriziren – ebenfalls der „American Electric Light Co“ zu lehren, wie die Lampen von mir gemacht wurden. – Mein Sohn Adolph arbeitete für die „American Light Co“, mit welcher Comp. er gleichfalls einen Vertrag abgeschlossen hatte, und zwar zur selben Zeit als ich meinen Vertrag abschloss, oder vielleicht etwas früher. –

Mein Sohn Adolph starb im oder um das Jahr 1889. – Wir beide haben für einige Zeit für die „American Electric Light Co“ gearbeitet. Heinrich Goebel“

Subscribed and sworn to before me this 3th day of March 1893

Herbert H. Barnes

Notary Public

(Anm. Henry Goebel Sr. erklärte angeblich und schwur angeblich Eid auf die in deutscher Sprache handschriftlich aufgenommene Aussage, die Goebel mit „Heinrich Goebel“ handschriftlich unter-zeichnete; andere Affidavits wurden handschriftlich mit Henry Goebel unterzeichnet. Der wirre Vortrag mag von Goebel herrühren, die Rechtschreibfehler des Schreibers wurden unkorrigiert wiedergegeben; man kann an anderer Stelle sehen, wie bei den Übersetzungen ins Englische, also was dem Gericht zugrunde gelegt wurde, erheblich eingegriffen und gefälscht wurde; lustig ist das Wort „fishing pole“ oder „fishing rod“ als „Fischerstange“, während Henry Goebel Sr. in Deutsch mit „Angelrute“ diktiert hatte. Goebel lügt bei jedem Detail, wo immer es ihm möglich schien, z. B. hatte er laut Arbeitsvertrag weisungsgemäß zu arbeiten, keineswegs die Aufgabe, „zu lehren“, Goebels Datierungen weichen erheblich von den vorhandenen Urkunden ab – er hat keineswegs 1 Jahr für die American gearbeitet. Im Vertrag steht „5. September 1881 auf sechs Monate“ und „…The party of the first part may continue this agreement for one year additional from the expiration of said term if they so desire … übersetzt: „die American Co. kann diesen Vertrag um ein Jahr, nachdem er abgelaufen ist, verlängern, wenn sie das verlangt.“ Goebel lügt also zum Vertragsende nach sechs Monaten. Goebels Beschreibung der physikalischen Eigenschaften des Bambus und der Bambus-fasern ist völlig falsch; weder Sonnenseite gibt es, noch lässt sich Bambus wässern. Goebels Reise nach Beacon in Boston wurde von den Anwälten angeordnet;) bei der Beschreibung seines Lampenbaus bei Beacon beschreibt nicht, wie und wer ihm geholfen hat – der Beschreibung zu folge werden für die meisten Arbeitsgänge mehr als zwei Hände benötigt. Goebel tut immer so, als habe er eine Lampe ohne Hilfe bauen können.)

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HENRY GOEBEL SR. 31. Januar 1893,(2. Affidavit)bei den Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon im Fall GEDRUCKTER US-ARCHIVTEXT – DEUTSCH

Edison Electric Light Company et al. gegen Beacon Vacuum Pump and Electrical Co. et al.

Bezirk des Bundesberufungsgerichts der Vereinigten Staaten von Massachusetts. In Billigkeit.

Bundesstaat New York:

Stadt und Bezirk von New York. ss:

„HENRY GOEBEL, ordnungsgemäß vereidigt, bezeugt und sagt wie folgt:

Ich habe hier bereits eine eidesstattliche Erklärung abgegeben.

Von dem Zeitpunkt an, als es mir Anfang der fünfziger Jahre gelang, eine Glühlampe hinzukriegen, die den in den Exponaten Goebel-Lampen 1, 2 und 3 dargestellten ähnelt, bis zu dem Datum, sagen wir, dem Jahr 1879, erwarb ich ständig wachsende Fertigkeiten bei der Vorbereitung der verschiedenen Merkmale der Lampen und bei deren Verbindung untereinander, d. h. in der Herstellung der Kohlen, in der Befestigung der Kohlen an den Zuleitungsdrähten und der Zuleitungsdrähte selbst, in der Art und Weise ihrer Einführung durch die Glaswände und im allgemeinen Aus-sehen der fertigen Lampe. Vor dem Jahr 1872, d. h. bevor ich die Monroe Straße verließ, war ich zu endgültigen Schlussfolgerungen hinsichtlich der besten Materialien für die verschiedenen Teile der Lampe gelangt. Ich hatte mich für Bambus als das beste Material entschieden, aus dem ich die Kohlen herstellen konnte, und für einige Zeit vor und für die ganze Zeit nach diesem Datum 1872 habe ich nie Glühfäden aus einem anderen Material als karbonisiertem Bambus hergestellt, außer in seltenen Fällen, in denen andere Dinge hauptsächlich zu Vergleichszwecken behandelt wurden. Ich hatte vor 1872 festgestellt und mich vor diesem Datum darauf geeinigt, dass der Bambusfaden härter und weniger zerbrechlich ist, ein besseres Licht und eine dauerhaftere Lichtbeständigkeit bietet, d. h. in allen diesen Punkten zusammengenommen hatte ich mich vor diesem Datum für den Bambusfaden als überlegen entschieden.

Ich hatte vor diesem Datum, 1872, einen Satz mechanischer Vorrichtungen, bestehend aus vier an der Zahl, mit dem Zweck, einen sehr feinen und sehr gleichmäßigen Bambushaarfaden zur Verwendung in diesen Lampen herzustellen. Am 26. Januar 1893 wurde eines dieser Geräte in einem meiner Werkzeugkästen gefunden, und ich habe es den Herren Witter & Kenyon gegeben; es trägt die Aufschrift Goebel Nr. 6. Dieses oder ähnliche mechanische Geräte benutzte ich viele Jahre lang, um ein haarähnliches Stück Bambus aus der Zeit vor 1872 herzustellen.

Etwa 1886 verkaufte ich an Herrn Perkins drei meiner Werkzeuge zur Herstellung von Kohlen für meine Glühlampen. Zwei dieser Werkzeuge sind mir heute, am 31. Januar 1893, von Herrn Per-kins übergeben worden, und ich erkenne sie als die Werkzeuge, die ich, wie oben erwähnt, an Herrn Perkins verkauft hatte. Ich habe sie jeweils als Goebel Nr. 7 und Goebel Nr. 8 gekennzeichnet.

Das Werkzeug mit der Bezeichnung Goebel Nr. 6 ist das erste Werkzeug, das ich zur Herstellung der Streifen für die Glüher benutzte. Ich habe es in den frühen sechziger Jahren hergestellt, als ich in der Monroe Straße 271 1/2 wohnte. Es besteht aus einer Platte, die ich auf meinen Arbeits-tisch geschraubt habe. In diese Platte hatte ich ein Messer eingelassen, dessen Vorsprung ich mit einer Schraube regulieren konnte; an derselben habe ich eine weitere Platte mit Scharnieren befestigt, die eine Rolle trug, die in den Bambus eingriff und auf ihn drückte und den Durchgang des-selben zwischen dem Messer und der Rolle erleichterte. Diese aufklappbare Platte wurde mit dem Fuß oder mit der Hand nach unten gezogen und nach dem Durchziehen eines Bambusstücks durch die Wirkung einer Feder in ihre erhöhte Position zurückgebracht und war dann für die nächste Operation bereit. An derselben hatte ich eine Schraube, mit der sein Absenken reguliert werden konnte.

Dieses Werkzeug fertigte ich zu dem ausdrücklichen Zweck an, die Bambusstreifen für die Glüher meiner Lampen vorzubereiten. Es wurde von mir seit dieser Zeit bis etwa zu dem Zeitpunkt, als ich vor einigen Jahren mit der Lampenherstellung aufhörte, ziemlich ständig benutzt. Es wurde nie für einen anderen Zweck verwendet; das wäre ungeeignet gewesen. Als ich 1881 Kohlen für die American Co. herstellte, benutzte ich dieses Werkzeug. Das Werkzeug wurde von mir so konstruiert, dass ich die Streifen kleiner und gleichmäßiger machen konnte, als es mit der Hand möglich war.

Das Werkzeug mit der Bezeichnung Goebel Nr. 7 wurde von mir nach dem eben beschriebenen Werkzeug hergestellt: Ich weiß nicht mehr, wie lange danach, aber ich weiß, dass es vor 1870 hergestellt wurde, und ich glaube, schon 1865 oder früher. Das erste Werkzeug hob die Streifen nicht so klein oder gleichmäßig ab, wie ich es wollte, also fertigte ich dieses zweite Werkzeug an, um die Streifen kleiner und genauer zu schneiden. Dieses Werkzeug wurde in dreierlei Hinsicht verändert, seit ich es an Herrn Perkins verkauft habe. Als ich es verkaufte, hatte es ein anderes Messer drin, obwohl es im Wesentlichen die gleiche Form hatte. Ich hatte flache Federn; außerdem wurde eine neue Feder oder Sperre eingesetzt, die in das Zahnrad oben an der Regulierschraube eingreift. Die alte Feder oder Sperre hatte im Wesentlichen die gleiche Form wie die jetzt darauf befindliche. Sie ist wie das erste Werkzeug, außer dass ein flacher oder gerader Arm anstelle einer Rolle verwendet wurde, um auf den Bambus zu drücken, und die Schraube zur Einstellung der Bewegung der Scharnierplatte an einer anderen Stelle angebracht und mit einer großen Scheibe oder einem Kopf mit Zähnen oder Zahnrrädern versehen wurde, in die ein Federarm eingriff. Auf diese Weise konnte die Dicke des Bandes sehr schön reguliert werden. Mit diesem Werkzeug waren die Streifen nicht klein genug, also fertigte ich etwa zur gleichen Zeit ein drittes Werkzeug an.

Das Werkzeug mit der Bezeichnung Goebel Nr. 8 ist das dritte, das ich hergestellt habe. Es ist in seinen Einstellungen feiner als die anderen. Es ist genauso, wie es war, als es an Herrn Perkins verkauft wurde.

Etwa zur gleichen Zeit fertigte ich ein viertes Werkzeug an. Es diente dazu, die Seiten der Fasern so zu hobeln, dass sie alle die gleiche Breite und Dicke hatten. Es wurde wie folgt hergestellt: Auf einer Messingplatte, die ich auf den Tisch schraubte, wurde in aufrechter Position ein Messer justiert, dessen Überstand reguliert werden konnte. Ein Schieber, der mit einem Griff bedient wurde, drückte den Bambus gegen das Messer. Die Dicke dieses Abschnittes konnte für breitere oder schmalere Streifen eingestellt werden. Eine Federklammer hielt den Bambus nach unten.

Ich zog die Bambusstreifen durch all diese Hobelgeräte, indem ich sie an einem Ende mit einer Kneifzange nahm und durchzog. Dieses Hobeln musste sehr genau ausgeführt werden, da sich der Bambus, wenn er an einem Ende dicker als am anderen Ende war, nicht in einer regel-mäßigen Kurve biegen würde.

Im Allgemeinen benutzte ich für die Herstellung meiner Bambusstreifen alle vier Werkzeuge, indem ich den Bambus zuerst durch das erste Werkzeug zog, dann durch das zweite und so weiter, wobei ich den Bambus allmählich und genau verkleinerte.

Alle diese Werkzeuge wurden von mir bei der Herstellung meiner Fäden ständig benutzt.

Um 1886 fragte mich Herr Perkins, ob ich ihm einige meiner Werkzeuge verkaufen würde, und ich verkaufte ihm dann die mit Nr. 7 und 8 gekennzeichneten Werkzeuge sowie das vierte Werk-zeug, das Herr Perkins meines Wissens noch immer in seinem Besitz hat.

Bevor ich 1872 die Monroe Straße verließ, hatte ich lange Zeit Gas in meinem Haus und hatte mir einen Glasblasapparat gebaut, der dem, den ich bei der Herstellung des Glasteils der Goebel-Lampen Nr. 1, 2 und 3 verwendet hatte, weit überlegen war. Darüber hinaus hatte ich die Kunst des Glasblasens und andere Glasarbeiten nicht nur im Zusammenhang mit diesen Lampen, sondern auch in anderen Dingen, darunter Hunderte von Barometern und Thermometern, Geisslerröhren usw., in einem solchen Maße geübt, daß ich ein recht hohes Maß an Geschicklichkeit im Umgang mit dem Blasrohr erworben hatte.

Bei der Herstellung der Verbindung zwischen den Zuleitungsdrähten und der Kohle kam ich sehr früh zu dem Schluß, daß alles in allem Ofenpolitur das beste Material für die Herstellung der Verbindung war, und das war das Material, das ich vor 1872 einheitlich für diesen Zweck verwendete.

Vor diesem Datum hatte ich mich auch für die Verwendung von Platin-Einführungsdrähten entschieden, weil bei der Verwendung von Eisen oder Kupfer der Glasteil der Lampen manchmal riss und dadurch das Vakuum beeinträchtigte. Ich hätte für diesen Zweck in jeder meiner Lampen Platin verwenden sollen, aber der Platindraht war teurer und nicht so leicht zugänglich wie Eisen- oder Kupferdraht. Nachdem ich mich durch die Verwendung der Lampe auf die Überlegenheit der Platindrähte geeinigt hatte, wurden fast alle Lampen, die ich lange vor 1872 und an meinen beiden Standorten in der Grand Straße hergestellt hatte, mit Platindrähten hergestellt, und ich hatte noch 1890 eine Anzahl solcher Lampen mit Platindrähten, die älter als 1872 waren. Eine dieser Lampen mit Platineinführungsdrähten schickte ich ungefähr zu der Zeit, als ich ihnen die Göbel-Lampen Nr. 1, 2 und 3 übergab, an den mit diesem Fall verbundenen Anwalt, und ich sagte ihm damals, dass diese Lampe aus der Zeit vor 1872 in meinem Besitz gewesen sei; dass sie, zusammen mit anderen ähnlichen Lampen, vor 1872 hergestellt worden sei. Diese Lampe ist mit Goebel Nr. 4 bezeichnet.

Die Lampe Goebel Nr. 4 habe ich seitdem immer in meinem Besitz gehabt, bevor ich 1872 von der Monroe Straße in die Grand Straße zog. Ich habe sie viele Male hergestellt und verbrannt, sowohl vor als auch nach dem Verlassen der Monroe-Straße, und sie brannte gut und gab ein gutes Licht ab. Ich habe mir besondere Mühe mit dem Glasteil dieser speziellen Lampe gegeben, und weil der Glasteil so gut gemacht war und der Lampe ein sehr schönes und vollendetes Aussehen verlieh, habe ich sie immer behalten; von Zeit zu Zeit habe ich sie herausgebracht, um sie leuchten zu lassen oder auszustellen. Ich behielt sie in meinem Besitz, bis ich sie in diesem Fall an den Anwalt der Angeklagten schickte. Die Lampe und alle ihre Teile sind im Material und in allen anderen Aspekten die gleichen, wie sie waren, als ich sie vor 1872 anfertigte, mit Ausnahme der Veränderungen, die durch meinen Gebrauch, die Handhabung und den bloßen Zeitablauf entstanden sind. Als ich ihn vor 1872 herstellte, habe ich ihn mit dem Bambus-Kohlebrenner, den Platin Einführungsdrähten, den Kupfer-Verbindungsdrähten, den Verbindungsarten und dem Glasrohr so hergestellt, wie sie hier erscheinen, außer wie oben angegeben. Wenn es heute nicht brennt, liegt es daran, dass es in irgendeiner Weise durch Handhabung oder Zeitablauf verletzt wurde. Als etwa im Jahre 1881 die Leute von der American Electric Light Co. zu mir kamen, wies ich einen ihrer Glasbläser an, den Platindraht von den gegenüberliegenden Seiten der Glaskugel einzuführen (sie führten ihre Drähte von unten ein). Er sagte, das könnten sie nicht tun oder es sei nicht machbar. Von da an übernahm die American Electric Light Co. zumindest eine Zeit lang diesen Plan, und ich produziere eine Lampe mit der Bezeichnung Goebel Nr. 5, die eine alte Lampe der American Electric Co. ist, bei der die Einführungsdrähte auf diese Weise eingeschweißt sind. Als ich 1890 mein Geschäft aufgab, nahm ich diese Lampe Goebel Nr. 4 mit nach meinem jetzigen Heim und besitze sie seitdem, bis ich sie dem Anwalt in diesem Fall überließ. Zu Beginn meiner Arbeit Anfang der fünfziger Jahre konnte ich die Glasröhren nicht sehr gut blasen, aber ich erwarb allmählich mehr und mehr Geschicklichkeit, sowohl durch Übung als auch durch den Gebrauch von Gas und besseren Blasapparaten. Ich bezweifle, dass ich jemals, weder bei Monroe noch bei Grand Straße, alle anderen Lampen, die im Glas so gut aussahen wie diese. Ich habe jedoch sowohl in der Monroe Straße als auch in der 500t 1/2 Grand Straße und in der 468 Grand Straße viele Lampen mit karbonisiertem Bambusbrenner, Platinleitdrähten, Anschlüssen und Glasröhre wie Goebel Nr. 4 hergestellt und verwendet, außer im Grad der manuellen Endbearbeitung der Teile, insbesondere der Glasröhre, in der Hinsicht, dass ihre Funktionstüchtigkeit oder Lichtausbeute nicht beeinträchtigt wurde. Elektrische Glühlampen sind zerbrechliche Dinge, die durch Handhabung, Hinfallen usw. leicht zerbrechen können. Dies gilt auch für die besten kommerziellen Lampen von heute. Selbst Bambusfäden brechen bei grober Handhabung. Und je mehr die Kohlen verbraucht und verbrannt werden, desto zerbrechlicher und anfälliger werden sie bei der Handhabung. Die Goebel-Lampe Nr. 4 ist offenbar irgendwann auf ihr Ende gefallen, weil die Glasspitze abgebrochen ist.

Ich wurde kürzlich darüber informiert, dass ein Experte der Angeklagten, Herr Pope, einen Grund oder Gründe genannt hatte, warum er nicht der Meinung war, dass diese Lampe, Goebel Nr. 4, durch das torricellianische Verfahren zur Erzeugung eines Vakuums hergestellt wurde, nämlich, dass in einem solchen Fall seiner Meinung nach eine Ablagerung von Quecksilber auf der Oberfläche des Kupferdrahtes vorliegen würde, und er entdeckte keine solche Erscheinung. Aber ich sagte ihm, dass er sich in diesem Denken geirrt habe, vorausgesetzt, dass destilliertes Quecksilber bei der Herstellung des Vakuums verwendet wurde, und soweit ich weiß, hat er Experimente durchgeführt, um die Fakten in diesem Zusammenhang zu ermitteln. Das Quecksilber, das ich zur Erzeugung des Vakuums dieser Lampen verwendet habe, wurde vor seiner Verwendung sorgfältig destilliert, manchmal drei- oder viermal, und ich habe mir besondere Mühe gegeben, den Prozess immer in einer sehr trockenen Atmosphäre durchzuführen, und habe andere Sicherheitsvorkehrungen getroffen, wie z.B. eine sehr leichte Erhitzung, um ein hohes Vakuum und das Fehlen von schädlichen Ablagerungen oder Gasen zu gewährleisten. Ich möchte auch hinzufügen, dass ich vor 1872 zur Erzeugung eines Vakuums eine Quecksilberpumpe hatte und einsetzte, bei deren Einsatz im Glasteil der Lampe überhaupt kein Quecksilber hineinkommt, aber es war eine Pumpe mit Absperrhähnen, was die Handhabung schwierig und nicht immer sicher machte, so dass es mir in der Regel gelang, durch den Torricellianischen Prozess ein ebenso gutes, wenn nicht sogar besseres Vakuum zu erzielen als mit dieser frühen Quecksilberpumpe. Diese Pumpe, von der ich jetzt spreche, darf nicht mit den in früheren eidesstattlichen Erklärungen erwähnten Pumpen verwechselt werden. Diese Lampen mit den Einführungsdrähten aus Platin und einige der Lampen mit den Einführungsdrähten aus anderem Material gaben, wenn sie mit meinen Batterien verbunden waren, ein gleichmäßiges, gleichmäßiges und kontinuierliches Licht ab, das in etwa einem gewöhnlichen Gasstrahl entsprach, und sie wurden für eine Reihe von Verwendungen verwendet, wie sie heute bei Glühlampen üblich sind, und zwar vor 1879 und von Zeit zu Zeit ab Anfang der fünfziger Jahre. Ich kenne keinen Grund, warum diese Lampen nicht für die kommerzielle Nutzung geeignet waren. Diese Lampen waren bereit für den kommerziellen Gebrauch, aber der Handel war nicht bereit für diese Lampen, und der Grund dafür war, dass es keine verfügbare Quelle für billige Elektrizität gab, und die Einführung dieser Lampen für eine breite kommerzielle Nutzung bedeutete selbst bei einer angemessenen Stromquelle die Ausgabe riesiger Geldsummen.

Verglichen mit heutigen Glühlampen gaben meine frühen Lampen ein ziemlich gutes Licht ab, ein ganz praktisches Licht. Sie brannten recht gut, und mit den Verbesserungen, die der modernen Lampe hinzugefügt wurden (von denen mir einige bekannt sind), würden sie meiner Meinung nach ein ebenso gutes und langlebiges Licht abgeben wie die Edison-Lampe von heute. Jede meiner Lampen, die sich als erfolgreich herausstellte, brannte mit einer Kerzenleistung, die der eines gewöhnlichen Gasstrahls entsprach, und hielt diese Leistung, von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, bis die Batterieleistung nachließ oder bis sie eine Lebensdauer erreicht hatte, die mit der der Glühlampe von 1880 sehr vergleichbar war.

Mit dem Ausdruck „die sich als erfolgreich herausstellte“ meine ich, dass manchmal die Kohle nicht perfekt war, manchmal war das Glas nicht perfekt, manchmal waren die Verbindungen der verschiedenen Teile nicht perfekt, und in solchen Fällen war die Lampe nicht das, was ich für eine erfolgreiche Lampe hielt. Aber das hat bei der Herstellung von Glühlampen immer gegolten, und das gilt auch heute noch, ungeachtet der Verbesserungen, die den Lampen und dem Herstellungsprozess der Lampen hinzugefügt wurden.

Exponat Goebel Nr. 5 ist die Lampe, die in der Zeit hergestellt wurde, als ich bei der American Electric Light Company angestellt war, und zwar, wie ich mich erinnere, im Jahr 1881, als ich in meinem Haus Kohleglüher für sie herstellte. Ich stellte in meinem Haus sehr viele Kohleglüher für diese Firma her, und ich fertigte eine ganze Reihe von Lampen für sie an, wie die Nr. 5, durch die ihnen bewusst wurde, dass ich bessere Kohlenglühelemente und bessere Lampen herstellen konnte, als sie zu dieser Zeit selbst herstellten. Ich nehme an, dass ich aus diesem Grund Kohlen für sie hergestellt habe. Die Goebel-Lampen Nr. 1, 2, 3, 4 und 5 zeigen zum Teil den Fortschritt in der Verarbeitungsqualität, den ich von Zeit zu Zeit bei der Herstellung dieser Lampen erlangte, wenn auch nicht so vollständig, wie dieser Fortschritt gezeigt werden würde, vorausgesetzt, ich wäre in der Lage, eine größere Anzahl von Lampen herzustellen, die als einer späteren Zeit und späteren Zeiträumen zugehörig identifiziert würden.

Ich habe niemals Vorrichtungen an meinen elektrischen Lampen angebracht, um Wärme abzuleiten. Ich habe nie einen Wärmeregler an meinen Lampen verwendet. Es gab keinen Bedarf für ein solches Gerät.

Die Drähte, die durch meine Glühlampen führten, würden sich nicht erwärmen, und der Sockel der Lampen würde sich nicht erwärmen. Die von mir verwendeten Drähte, die von der Batterie zu den Lampen führten, waren von gewöhnlicher Größe, wie sie in Batterien der von mir verwendeten Größe und Art verwendet wurden. Sie waren nicht sehr dick, sondern wie gewöhnliche Kupferdrähte.

Bei der Verwendung meiner Lampen mit elektrischen Batterien verband ich normalerweise nur eine Lampe mit einem ausreichenden Satz von Batteriezellen. Manchmal schloss ich jedoch zwei oder sogar drei Lampen an denselben Satz Batteriezellen an; in diesem Fall würde ich mehr Zellen verwenden.

Eine der allerersten meiner Bemühungen, eine Glühlampe herzustellen, war die Verwendung eines Platindrahtes oder Haares als Beleuchtungsteil. Es war zwei oder drei Zoll lang und sehr fein, etwa so fein wie ein Baumwollfaden Nr. 80 oder 100. Ich verwendete Kupferdrähte, die im Glas versiegelt waren. Der feine Platindraht erhitzte sich und wurde glühend und gab ein gutes Licht ab, aber nach einigen Minuten wurde er zu heiß und schmolz und fiel in das Glas, und das Glas zerbrach. Ich versuchte es nicht noch einmal mit Platin, sondern wandte mich pflanzlichen Kohlenstoffen zu. Ich wusste von dem Bogenlicht, das ich als erstes gemacht hatte, dass Kohlenstoff nicht schmelzen würde, und ich dachte, dass er in einem Vakuum, wo es keinen Sauerstoff gibt, nicht verbraucht wird und hält, und ich entdeckte, dass er hält.

Nachdem ich begonnen hatte, für die American Electrical Company zu arbeiten, stellte ich einen Glasbläser ein, der die Glasbläserarbeiten für mich erledigte. Danach behielt ich immer einen Glasbläser, solange ich für die American Electrical Company arbeitete und solange ich Kohlen und Lampen herstellte und an andere Leute verkaufte, also etwa noch ein Jahr, nachdem ich meine Arbeit für die American Company beendet hatte. Während dieser ganzen Zeit habe ich selbst kein Glas geblasen. Ich war also mehr in der Praxis des Glasblasens, während ich zum ersten Mal in die Grand Straße Nr. 468 kam, als ich es seit Beginn meiner Arbeit für die American Company war, denn seit ich für sie gearbeitet habe, hatte ich nicht mehr so viel damit zu tun. Ich bin ein erfahrener Glasbläser oder war es in meinen besten Jahren.

Meine Freunde, Nachbarn und diejenigen, die in mein Geschäft kamen, zeigten mehr Interesse an den Glühlampen, die ich in der Monroe Straße herstellte, als an denen, die ich in der Grand Straße herstellte. Das lag zum Teil daran, dass zu dem Zeitpunkt, als ich in die Grand Straße zog, die meisten Leute, die ich kannte, meine Lampen bereits gesehen hatten. Außerdem war ich nach meinem Umzug in die Grand Straße viel stärker in meinem Optiker- und Uhrengeschäft engagiert als zuvor. Das Geschäft lief besser; ich hatte in dieser Branche mehr zu tun und hatte daher weniger Zeit, Lampen herzustellen oder sie anderen zu zeigen und zu erklären.

Auch hier, als wir in der Monroe-Straße wohnten, war Elektrizität eher eine Neuheit, wie es später einmal der Fall war. Zum Beispiel gab es, zumindest während des größten Teils der Zeit, in der ich in der Monroe Straße wohnte, keine Telegraphenpfähle und -drähte, zumindest nicht in unserer Straße und in unserer Nachbarschaft, aber mit der Zeit, als wir in die Grand Straße zogen oder kurz danach, waren sie schon sehr verbreitet.

Ich habe für die eidesstattlichen Erklärungen, die ich in dieser Klage abgegeben habe, oder für alles, was ich hier für den Angeklagten getan habe, kein Geld oder irgendetwas von Wert erhalten. Und ich habe von niemandem eine Zusage über Geld oder irgendetwas von Wert erhalten, und ich wünsche oder erwarte auch nicht, eine solche zu erhalten. Ich habe meine Zeugenaussage in diesem Fall nur widerwillig und erst nach beträchtlichem Drängen gemacht. Ich habe kein Interesse an dem Ergebnis dieser Klage. Ich bin Mr. Edison nicht feindselig gesinnt und besitze keine Aktien des beklagten Unternehmens oder eines Unternehmens für elektrische Beleuchtung und habe keinerlei Interesse an diesem Geschäft, und ich habe nicht nur keinerlei Interesse an dem beklagten Unternehmen, sondern kenne auch keinen seiner leitenden Angestellten oder jemanden, der damit in Verbindung steht.

Ich erinnere mich an einen Glasbrunnen, den ich anfertigte, als ich in der Grand Straße Nr. 500/2 wohnte. Er war so angeordnet, dass Wassertropfen und Luftblasen durch ihn hindurchgingen; zuerst kam ein Wassertropfen, dann eine Luftblase,dann ein Wassertropfen und so weiter.Ich bewahrte den lange Zeit im Schaufenster meines Geschäfts in der Grand Straße 500 1/2 und in der Grand Straße 468 auf. Ich habe den Brunnen selbst gemacht. Es gab sehr viele sehr feine, schöne Glasarbeiten daran, und ich erinnere mich, dass ich bei dieser Glasbläserarbeit sehr vorsichtig sein musste. Es gab sehr viele Glasröhren; diese Röhren mussten sehr klein sein, damit die Wassertropfen nicht zusammenfließen konnten. Viele Menschen, darunter eine Reihe von Glasbläsern, wie ich mich erinnere, kamen in meinen Laden, um diesen Brunnen zu untersuchen und sich nach ihm zu erkundigen.

Nachdem die American Co. etwa 1882 einen Dynamo in mein Geschäft in der Grand Straße 468 geliefert hatte, benutzte ich ihn, um mein Geschäft für eine Art Ausstellung zu beleuchten, und für diese Beleuchtung benutzte ich alte Röhrenlampen meiner eigenen Herstellung, die ich seit einigen Jahren vorrätig hatte. Es waren acht an der Zahl, wie ich mich an diese so ausgestellten Lampen erinnere. Ich erinnere mich nicht, ob Goebel Nr. 4 eine davon war oder nicht. Ein teilweise verstümmelter Hinweis auf diese Ausstellung meiner Lampen war in der New Yorker Welt vom 1. Mai 1882 abgedruckt und lautete wie folgt

„DIE NEW YORKER WELT.

NEW YORK, Montag, 1. Mai 1882.

DAS NEUESTE ELEKTRISCHE LICHT

Herr Henry Goebel stellte gestern Abend in einem Raum hinter seinem Laden in der Grand Straße Nr. 468 sein elektrisches Licht aus. Herr Goebel behauptet, dass er seit einunddreißig Jahren an elektrischem Licht arbeitet und dass er vor neunundzwanzig Jahren eines auf dem Dach seines Hauses in der Monroe Straße Nr. 271 1/2 eingerichtet hat. Das Licht wurde von den Glockentürmen des Essex Market aus gesehen, und es wurde Feueralarm gegeben, der eine Reihe von Feuerwehren alarmierte. Er selbst wurde verhaftet, aber Richter George Woods ließ ihn wieder frei. Als er nach Hause zurückkehrte, stellte er fest, dass seine Nachbarn alle seine Instrumente und Geräte zerstört hatten. Das Licht, das gestern Abend zu sehen war, war klar und gleichmäßig, und man konnte daran mit großer Bequemlichkeit und Leichtigkeit lesen. Es ist etwa acht Zentimeter lang und etwa so dick wie eine Kerze. Das Vakuum wird durch eine Pumpe erzeugt, die im Prinzip einer Geissler-Pumpe ähnelt und von ungeschulten Händen bedient werden kann. Die verwendeten Kohlenstoffspitzen bestehen aus Schilfrohr, das in der Retorte elektrisch erhitzt wird. Die Lampen kosten 25 Cent pro Stück, und Herr Goebel behauptet, dass er eine Leuchte genauso billig, wenn nicht billiger als Gas liefern kann“.

Ich hatte weder mit der Vorbereitung dieser Berichterstattung noch mit der Abfassung der Publikation in der Zeitung zu tun.

HENRY GOEBEL“

Unterzeichnet und vereidigt vor mir am 31. Januar 1893

JAMES A. C: JOHNSON,

Notar, Bezirk New York.

(Anm. Goebel Sr. erklärte angeblich und schwur angeblich Eid auf die in angeblich in deutscher Sprache aufgenommene Aussage, die Goebel angeblich mit „Henry Goebel“ handschriftlich unterzeichnet haben soll, die im AS-Gerichtsarchiv und hier nur in Archiv-Druck-Fassung vorliegt; andere Affidavits wurden handschriftlich mit Heinrich Goebel unterzeichnet. Der folgende Zeugentext mag von Goebel herrühren. Doch trägt dieser 2. Affidavit-Text keine handschriftliche Unterschrift Goebels. Hier handelt es sich um eine Rückübersetzung, von D. M. ins Deutsche angefertigt, von der Englisch-Sprachigen US-ARCHIV-Fassung, die der vereidigte Übersetzer Hermann Kusterer abfasste. Diese Englisch-Sprachige, gedruckte US-Archiv-Fassungweicht von der ursprünglichen Richter-Fassung,als Englisch-Übersetzung in Schreibmaschine, leicht ab. Es gibt tatsächlich zwei verschiedene englische Fassungen dieser 2. Affidavit: Die gedruckte US-Archiv-Fassung, ohne Goebels Unterschrift; und eine getippteFassung, wie die Beklagten-Anwälten dieses 2. Affidavit Goebels dem Gericht vorgelegt hatten, auch ohne Unterschrift Goebels,mit Nennung des vereidigten Übersetzers Kusterer, ohne Unterschrift.Alle Übersetzungen und Rückübersetzungen enthalten mutwillige Veränderungen, Fehler und zielgerichtete Fälschungen. Es sind Fehler, die aus Sicht der „Goebel-Defense“ der Beklagten-Anwälte Witter & Kenyon vorteilshaft dünken. Witter & Kenyon haben den wirren Goebel Sr. nicht persönlich für die„Goebel-Defense“ dem Gericht als Zeuge vorgeführt.Die gesamte Aussage dieser Affidavit beschreibt Geschehnisse aus den 1880 Jahren, nach Goebels „Lehre“ bei der American Electr. Co von September 1881 bis März 1882.

Die handschriftliche Aufzeichnung eines Schreibers in deutscher Sprache der Zeugenaussage eines handschriftlich unterzeichneten Textes der 2. Affidavit Goebels,liegt hier nicht vor – nur die nicht unterzeichneten, gedruckten US-Archiv-Fassungen. Könnte Goebel Beeinträchtigungen durch Quecksilbervergiftung davongetragen haben? Laut Arbeitsvertrag mit der American Co. hatte Goebel seine Ladenwerkstatt untervermietet; hier arbeiteten Glasbläser der American Co. die keineswegs von Goebel angestellt worden waren – er lügt.)

.

HENRY GOEBEL SR. 21. Januar 1893,(1. Affidavit)für Beklagten-Anwälte Witter & Kenyon, Übersetzt ins Deutsche von D. M. nach GEDRUCKTEM US-ARCHIVTEXT In ENGLISHim Fall

Edison Electric Light Company et al. gegen Beacon Vacuum Pump and Electrical Co. et al

United States Circuit Court Südlicher Bezirk von Massachusetts Südlicher Bezirk von New York

Stadt und Landkreis New York

HENRY GOEBEL, ordnungsgemäß vereidigt, bezeugt und sagt folgendes:

Ich bin vierundsiebzig Jahre alt und wohne in Tappan im Bundesstaat New York. Ich kam im Jahr 1848 von Springer, Deutschland, in die Vereinigten Staaten und ließ mich in der Stadt New York nieder, wo ich bis dahin in den letzten zwei Jahren gewohnt habe. Mein Beruf in Deutschland war der eines Mechanikers, Uhrmachers und Optikers, und ich lernte das Handwerk in Springer in Deutschland, wo ich auch einige praktische Bekanntschaft mit Elektrizität und Chemie machte und Unterricht bei Professor Münchhausen aus Hannover erhielt, einem Mann, der in elektrischen Angelegenheiten sehr nahe dran war. Außerdem half ich ihm bei physikalischen Experimenten und führte unter seiner Leitung zahlreiche Experimente durch, u.a. Experimente zur Gewinnung von Licht durch Elektrizität, zur Herstellung galvanischer Batterien, von Geräten zum Glockengeläut usw. Unter der allgemeinen Leitung dieses Professors Münchhausen fertigte ich auch eine ganze Reihe physikalischer Instrumen-te an, hauptsächlich für Lehrer an der Technischen Hochschule Hannover und für Professor Münchhausen und andere. Wir haben sehr viele Experimente mit elektrischen Lampen gemacht, waren mit dem Lichtbogen und sei-nem Verhalten vertraut und haben ihn sehr oft hergestellt. Münchhausen war ein sehr genialer Mann und verbrachte viel Zeit in meinem Geschäft, um über verschiedene wissenschaftliche Themen zu diskutieren. Neben dem Verständnis und der Herstellung des elektrischen Lichtbogens glaubte er, dass ein praktisch nützliches Licht mit Hilfe eines kleinen kontinuierlichen Kohlenstoffs in einer luftleeren Glasröhre erzeugt werden könnte, und er machte mich mit seinen Ansichten zu diesem Thema vertraut, einschließlich der Vorstellung, dass der Kohlenglüher durchgehen müsste, anstatt unterbrochen, wie bei der Bogenlampe, und dass der Kohlenstoff in einer hermetisch abgedichteten, evakuierten Glashülle mit Drähten, die zum Kohlenglüher führen, eingeschlossen ist, und dass der Kohlenglüher sehr viel kleiner sein könnte als die, die wir für die Bogenlampe verwendet haben. Wir haben die Verwendung des Blasrohrs und die Methode zur Erzeugung des barometrischen oder torricellischen Vakuums durch die Verwendung von Quecksilber in der bekannten Weise perfekt verstanden. Wir haben uns häufig mit dieser Art von Arbeit und mit unseren physikalischen und Laborexperimenten beschäftigt. Noch während meiner Zeit in Springer, Deutschland, und bevor ich 1848 in dieses Land kam, hatte ich Barometer und Thermometer hergestellt, geometrische Instrumente gebaut und repariert. Wir benutzten das Innere eines Stückes gewöhnlicher Anthrazitkohle, das im Feuer verbrannt worden war, um Licht zu geben, indem wir Stücke davon für die Elektroden eines Lichtbogens verwendeten. So erfuhren wir, dass es ein geeigneter Leiter war. Ich hatte von der Verkohlung verschiedener Dinge gehört. Ich erfuhr zum ersten Mal, wie Holz verkohlt werden kann, indem ich versuchte, das Holz aus einer langen Metallhülse zu verbrennen, die zu einem zerbrochenen Gehstock gehörte. Nachdem ich die Hülse entfernt und den Stock aus dem Feuer genommen hatte, stellte ich fest, dass das untere Ende des Stockes verkohlt war und nicht vom Feuer verzehrt wurde. Dies legte mir nahe, wie Holz verkohlt sein könnte. Ich versuchte es und stellte fest, dass dieses verkohlte Holz ein guter Leiter war. Ich habe bei Springer auch eine Magnetomaschine gebaut, die aus einem großen Magneten besteht, vor dessen Polen sich Spulen drehen. Ich verwendete Platin im Kommutator dieser Maschine und war durch dessen Funkenbildung und Verbrennung beunruhigt, und so verkohlte ich Holzstücke und setzte sie anstelle des Platins ein, allerdings nicht sehr erfolgreich. Ich verkohlte auch Holz und benutzte es zur Erzeugung des elektrischen Lichtbogens. Bei den Untersuchungen mit Münchhausen wurden kontinuierliche und kleine Kohlenstoffstücke in einen Kreislauf gebracht, durch den Stromdurchgang zum Glühen gebracht und verbraucht. Münchhausen sagte, dass diese Kohlenstoffstücke, wenn sie in einer Kammer eingeschlossen wären, aus der Sauerstoff ausgeschlossen ist, nicht verbrennen würden, sondern glühend bleiben und Licht spenden würden, und er hielt dies für eine sehr gute Möglichkeit, ein praktisches Licht zu erhalten.

Unter anderem erfuhr ich zu dieser Zeit, dass der Ausdehnungskoeffizient von Glas und Platin derselbe war. Ich war eine Zeitlang Lehrling bei einem Doktor der Medizin in Springer und studierte bei ihm bis zu einem gewissen Grad Chemie, aber eher praktische Chemie als aus den Büchern, und ich tat dies ab und zu für einen Zeitraum von zehn oder einem Dutzend Jahren. Mein Vater war ein Mann mit beachtlicher Bildung, war Schokoladenfabrikant in Springer, und er kannte die Menscheni in den höheren Bildungskreisen gut. Diese Tatsache brachte mich mit der gleichen Klasse von Menschen in Verbindung, und es war durch meine Verbindung mit ihnen, dass ich mich mit ihnen für verschiedene wissenschaftliche und chemische Untersuchungen interessierte, die mich auf den Weg führten, den ich bis zu einem gewissen Grad immer verfolgt habe.

Ich verließ Springer 1848 über Bremen in Richtung New York und erreichte Anfang 1849 die Stadt New York.

Ich wohnte zunächst etwas mehr als ein Jahr lang in der Monroe Straße Nr. 391. Dann zog ich in die heutige Monroe Straße Nr. 271 1/2, wo ich mehr als zweiundzwanzig Jahre lebte.

Von dort zog ich in die Grand Straße Nr. 500 !/2, wo ich fünf Jahre blieb.

Von dort zog ich in die Grand Straße Nr. 468. Das war im Jahr 1877, wo ich bis 1890 wohnte, nachdem ich etwa elf Jahre in der Grand Straße Nr. 468 gewohnt hatte.

Als ich das erste Mal nach New York City kam, war ich unter meinem deutschen Namen Heinrich Gobel bekannt, und ich erinnere mich, dass der Name damals so im Verzeichnis stand.

Unmittelbar nach meiner Ankunft in New York und meiner Ansiedlung in der Monroe Straße begann ich, meinen Beruf des Uhrmachers und Optikers zu verfolgen. Ich besaß und besitze ein gründliches Verständnis der Uhrmacherkunst und habe eine ganze Reihe von Uhren, Chronometer und Uhren hergestellt, von denen einige seit vielen Jahren in Betrieb sind. Ich hatte ein angängiges Geschäft und war immer in der Lage, mit den Erträgen aus meiner täglichen Tätigkeit als Uhrmacher usw. eine Familie bequem zu ernähren. Ich hatte eine erfinderische Geisteshaltung, und es gab nie eine sehr lange Zeit in meinem Leben, in der ich mich nicht mit der Herstellung oder dem Versuch einer Verbesserung oder einer anderen Erfindung oder Forschung beschäftigt habe, die mich interessierte.

Sobald ich genug Geld hatte, um Apparate zu kaufen, fing ich an, mit Elektrizität zu experimentieren, und wiederholte im wesentlichen viele der Experimente, die ich in Deutschland mitgemacht oder gesehen hatte, mit solchen Verbesserungen ausgeführt, die meine Erfahrung nahelegte. Ich erinnere mich, dass ich an einem rohen Spielzeugmotor experimentierte. Bald nach meiner Ankunft wandte ich mich den elektrischen Bogenlampen zu und machte eine Reihe von Experimenten in dieser Richtung. Eines Abends stellte ich eine Bogenlampe auf dem Dach meines Hauses aus, und bald kam die Feuerwehr herbei, um eine angebliche Feuersbrunst zu löschen. Dafür wurde ich verhaftet und einem Richter wegen Ruhestörung vorgeführt.

Bald darauf wandte ich meine Aufmerksamkeit auf Glimmlampen oder Glühlampen, wie sie jetzt genannt werden. Was ich in dieser Richtung tat, betrachtete ich, was die Hauptfunktion der Lampe betraf, immer als die Ausführung der Vorschläge und Ansichten von Professor Münchhausen. Wobei ich bei meinen Bemühungen sol-che Materialien benutzte, die zufällig zur Hand waren. Die ersten elektrischen Glühlampen, die ich herstellte, wurden Anfang der fünfziger Jahre in der Form hergestellt, die ich gemeinhin als „Geigenbogen“ oder „Fleischsäge“ bezeichnete. Diese Lampen sieht man in der folgenden Skizze mit Abbildung 1:

ooo

Die Röhre wurde in einem Stück aus Glas gefertigt. Sie wurde bei a ausgesaugt. bb sind metallische Drähte oder Stützen und d ist der Glühleiter. Die Drähte sind hermetisch in die umschließende Wand eingeschlossen, durch die sie durch die Verschmelzung des Glases direkt auf ihnen bei c hindurchgehen. Die Metalldrähte wurden direkt in das Glas eingeschmolzen; es wurde kein Zement oder eine andere Substanz verwendet. Die ersten Lampen dieser Art, die ich hergestellt habe, wurden aus Röhrenglas hergestellt. Ich wohnte in der Monroe-Straße, als ich mit der Herstellung dieser Lampen begann und dort viele von ihnen herstellte.

Die nächste Form von Glühlampen, die ich herstellte, ist in der folgenden Skizze, Abbildung 2, dargestellt, und diesen Lampenstil nannte ich aufgrund der Form der Kohle gemeinhin „Haarnadel“-Lampe. Die Zuleitungen in den Drähten b b wurden manchmal aus Kupfer hergestellt. Ich bevorzugte Platin, aber da das Metall teuer war und ich es nicht immer zur Hand hatte, fertigte ich sie sehr häufig aus anderen Metallen an. Abbildung 2.

Der Einschlussstutzen bestand aus dem Röhrenglas und war oben abgesaugt. Die Metalldrähte c c waren manchmal dünne Platinbänder, zu anderen Zeiten aus anderen Metallen. Der Träger b bestand zunächst aus Glas. c ist der Glühleiter, der in erhitztem Blei verkohlt, an den Drähten befestigt und dann durch Aufbringen von geschmolzenem Weichglas am unteren Ende des Rohres f befestigt wurde. Das Glasrohr wurde dann mit dem Becher d justiert und diese beiden Glasteile durch Verschmelzen mit dem Blasrohr miteinander verschlossen; das Rohr wurde dann abgesaugt und verschlossen. Ich wohnte in der Monroe-Straße, als ich mit der Herstellung dieser Lampen begann und dort viele von ihnen herstellte.

Während ich in der Monroe-Straße wohnte und bevor ich in die Grand-Straße zog, fertigte ich von Zeit zu Zeit eine ganze Reihe von Lampen dieser Art an, auch in der Form einer Geigenbogen oder Fleischsäge.

Nachdem in der Monroe-Straße Gas in das Haus eines meiner Nachbarn eingeführt worden war, dachten einige Angestellte des Gasunternehmens, die von außerhalb meines Geschäfts in der Monroe-Straße das Leuchten dieser Lampen beobachtet hatten, offenbar, dass ich eine geheime Verbindung zu den Gasleitungen des Unternehmens hätte und dass ich ihr Gas verbrenne, ohne dafür zu bezahlen, und bestanden darauf, in meinen Keller zu gehen und zu prüfen, ob nicht irgendeine Gasleitung mit meinem Geschäft verbunden sei. Diese Leute waren unverschämt, und ich weigerte mich, ihnen die Lampen zu zeigen, und bat sie, jemanden aus dem Büro ihrer Firma zu schicken, und kurz darauf kam ein Herr an, und ich zeigte ihm meine Lampen und erklärte sie ihm.

Bis vor einem kurzen Zeitraum hatte ich komplette funktionsfähige Lampen der Sorte, die auf jeder dieser beiden Skizzen dargestellt ist, in meinem Besitz, und die ich während meiner Zeit in der Monroe-Straße hergestellt und benutzt habe. Aber als ich 1890 mein Geschäft aufgab, waren fast alle meine verbliebenen Besitztümer in verschiedene Richtungen verstreut, und darunter diese Lampen, von denen einige verloren gegangen sind – und einige jedoch noch existieren. Die Exponate Goebel Nr. 1, 2 und 3 sind Exemplare von Lampen, die von mir hergestellt und benutzt wurden, bevor ich die Monroe-Straße verließ, und die bis zum Jahr 1890 in meinem Besitz verblieben waren.

Manchmal habe ich die Platindrähte in Form von Bändern eher braun gebrannt, da ich es einfacher fand, das Glas in dieser Form um sie herum zu verschmelzen. Einige dieser Drähte fertigte ich aus dem Material eines Platintiegels mit Hilfe eines Paares von Ziehwalzen an, die ich ebenfalls aus Deutschland mitgebracht hatte. Manchmal fertigte ich die Platin-Einführungsdrähte, die ich in diesen Lampen verwendet habe, aus Platinspänen oder Platinresten an. Ich stellte eine große Anzahl dieser Fleischsäge- und Haarnadel-Glühlampen her, als ich in der Monroe Straße wohnte, und später, als ich in der Grand Straße wohnte. Ich fertigte und benutzte von Zeit zu Zeit auch Lampen jeder dieser beiden Varianten. Es gab keine sechs Monate bis zum Jahr 1880 oder 1881, in denen ich nicht mehrmals Lampen wie eine der beiden oben genannten Skizzen hergestellt, benutzt und andere ausgestellt habe.

Alle Glühlampen, die ich gemacht habe, waren mit Glühleitern aus Kohlenstoff bestückt, die ich aus pflanzlichem Material hergestellt habe. Die Kohlen waren dünn, so dünn, wie ich sie herstellen konnte. Die meisten von ihnen hatten einen Durchmesser oder eine Dicke von weniger als 1-100 Zoll, und die meisten waren von vergleichsweise großer Länge. Einige von ihnen waren sehr viel feiner als diese, aber ich stellte fest, dass dies den Widerstand so sehr erhöhte, dass ich nicht genügend Batteriezellen hatte, um sie zu betreiben. Als Material für diese Kohlen verwendete ich Flachs, Schilfrohr, schwarzes Rohr, das ich durch Zerschneiden eines Schirmstiels erhielt, eine Fischerstange, Tampico, eine Art Gras, & c. Diese Leiter wurden in Tiegeln in Öfen verkohlt, die ich beim Schmelzen von Metallen verwendet hatte. Zuerst rasierte ich kleine Stücke des Rohres oder eines anderen Materials ab und machte sie sehr klein und schlank, und dann packte ich sie in einen Tiegel und rieb über jede Ofenpolitur und füllte sie mit Koks. Ein ebenfalls mit Ofenpolitur eingeriebenes Stück Karton wurde zwischen die Leiter gelegt. Dann legte ich einen Deckel auf den Tiegel und befestigte ihn. Der Tiegel wurde dann in einen Ofen oder eine Feuerung gestellt und dort belassen, bis die Fäden des Rohres oder anderen Materials richtig verkohlt waren. Ich versuchte, die Bleiminen von Bleistiften für Kohlen zu verwenden, aber es war so viel Ton in ihnen, dass sie nicht brauchbar waren.

Die ersten Lampen, die ich herstellte, wurden mit einer gewöhnlichen Luftpumpe ausgesaugt. Auf diese Weise erreichte ich kein gutes Vakuum, und ich saugte die Röhren anschließend ab, indem ich sie und eine lange daran befestigte Röhre mit Quecksilber füllte, sie umkehrte und das Quecksilber herauslaufen ließ und sie dann versiegelte. Die Auslauf-Röhre war etwa einen Meter lang. Bevor ich sie jedoch versiegelte, erhitzte ich den Glühleiter leicht, was zusammen mit einem leichten Schütteln dazu führte, dass das Quecksilber, das an der Kohle anhaftete, abfloss. Ich verwendete Quecksilber, um in diesen Lampen fast unmittelbar nach Wiederaufnahme der Arbeit in diesem Land ein Vakuum zu erzeugen. Das Glas am Ende der Röhre, aus der ich die Luft absaugte, wurde über eine große Länge herausgezogen, und während des oben beschriebenen Vorgangs des Erhitzens und Schütteln wurde das Quecksilber in einem Teil dieses herausgezogenen Teils aufbewahrt.

Ich habe die Kohlen an den Drähten dieser frühen Lampen befestigt, während ich noch in der Monroe-Straße war, und auch danach auf folgende Weise. Ich habe das Ende des Drahtes auf etwa einem halben Zoll seiner Länge abgeflacht und dann den abgeflachten Teil zu einem Spiralrohr verdreht, in das das Ende der Kohlen gestoßen wurde, und das Rohr wurde dann vorsichtig mit einer Zange zusammengedrückt. Ich verwendete verschiedene Methoden, um die so entstandenen Verbindungen zu zementieren. Manchmal galvanisierte ich die Enden der Kohlen mit Kupfer und trug dann ein Amalgam aus Gold und Quecksilber auf die Verbindung auf, das am Kupfer anhaftete, aber öfter verwendete ich Ofenpolitur, die, wenn sie erhitzt wurde, eine ebenso gute Verbindung ergab und viel billiger war. Manchmal benutzte ich Platinschwamm zum Zementieren der Verbindung.

Der elektrische Strom wurde durch die chemische Wirkung von Batterien erzeugt. Als ich in der Monroe-Straße wohnte, hatte ich eine Batterie, die aus bis zu achtzig Zellen bestand und die ich für die Beleuchtung meiner Lampen verwendete. Ich brauchte zwanzig oder dreißig dieser Zellen, um eine Fleischsägenlampe zum Leuchten zu bringen. Von Anfang der fünfziger Jahre bis 1880 stellte ich zu allen möglichen Zeiten Lampen der oben beschriebenen Art her und stellte sie während dieser ganzen Zeit Freunden und Personen vor, die in meinem Geschäft vorbeikamen. Einige dieser Lampen wurden von Zeit zu Zeit in der Vitrine meines Geschäfts aufgestellt, wo alle meine Kunden sie sehen konnten. Sie wurden allen Personen, die sich zu den Zeiten, als ich sie betrieb, zufällig in meinem Geschäft befanden, öffentlich gezeigt und ausgestellt. Ich verschenkte mehrere dieser Lampen zu verschiedenen Zeiten an Personen, die mich darum baten. Als ich 1890 die Grand Straße verließ, befanden sich noch etwa ein Dutzend dieser alten Haarnadel- und Fleischsägenlampen in meinem Besitz.

Zusätzlich zu den Fleischsäge- und Haarnadel-Lampen fertigte ich auch, als ich noch in der Monroe Straße wohnte, eine Glühlampe der in der folgenden Skizze gezeigten Form an,

Abb.3: OOO

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a ist die Ganzglaskugel, bb die Platinleitungen, die durch Verschmelzung des Glases abgedichtet werden, d ist der Incandeszenzleiter, e der Punkt, an dem die Lampe abgedichtet wird. Der Glühlampenleiter bestand aus karbonisiertem Fasermaterial und die Zuleitungen waren aus Platin. Diese Lampenform war nicht gut geeignet, da der Glühlampenleiter durch die Hitze zerbrechen oder brechen konnte.

Die Glühlampen, die ich in meinem Geschäft in der Monroe-Straße ausstellte, konnte man, wenn sie angezündet waren, von dem Lebensmittelgeschäft an der Ecke Jackson-/Monroe-Straße aus sehen, und ich erinnere mich, dass Leute aus diesem Lebensmittelgeschäft vorbeikamen und mich baten, die Lampen anzuzünden, damit sie sie von der Ecke aus sehen und ihren Freunden zeigen konnten.

Ich sagte, dass die Glühlampen nicht sehr lange auf einmal betrieben werden könnten, weil die Batterien aufgeben würden. Manchmal erwärmten die Batterien den Glühlampenleiter nicht über eine Rotglut hinaus. Zu anderen Zeiten würde der Leiter dadurch stark glühen. Ich habe diese Lampen jedoch oft länger als eine Stunde am Stück betrieben. In der Monroe-Straße habe ich Kohlen unterschiedlicher Länge ausprobiert und festgestellt, dass die kürzeren Kohlen ein besseres Licht erzeugen. Je kürzer die Kohlen, desto eher gab die Batterie auf. Ich hatte eine Vorrichtung, mit der ich eine Batterie nach der anderen einschalten konnte, und auf diese Weise gelang es mir, die Lampen lange zu brennen – zwei oder drei Stunden am Stück. Das war, bevor ich die Monroe-Straße verließ. Je kürzer der Leiter, desto höher war der Widerstand und desto schneller würden meine Batterien halten. Die Kohlen waren in der Tat sehr fein. Ich erhielt sie, indem ich mit meinen Fingern die kleinen Fasern aus Bambus spaltete und sie dann mit einer Maschine kleiner und gleichförmiger machte. Ich stellte sie aus Schirmstäbchen und aus Rohrstäbchen her. Sie konnten sehr klein gemacht werden, und ich machte sie so klein wie möglich. Die Glühlampenleiter waren langlebig, und dieselbe Lampe wurde immer wieder zum Glühen gebracht, ohne den Glühfaden anscheinend zu beschädigen oder zu zerstören. Die Länge der Zeit, die eine Lampe gleichzeitig betrieben werden konnte, hing von der Batterie ab. Derselbe Glüher wurde viele Male eingeschaltet und brannte insgesamt viele Stunden. Wenn die Kohle nicht sofort nach dem Einschalten des Stroms zerglühte, war die

Lebensdauer der Lampe fast unbegrenzt. Die meisten dieser Lampen brannten ohne offensichtliche Abnutzung des Kohlenstoffteils, bis die Glaskugeln,die sie enthielten, versehentlich zerbrachen.

Während ich in der Monroe-Straße wohnte, baute ich ein sehr großes Teleskop, das ich von Zeit zu Zeit auf einem eigens dafür gebauten Wagen zu einem öffentlichen Platz, wie dem Union Square oder vor dem Cooper Institute, mitnahm und durch das die Öffentlichkeit die Himmelskörper betrachten konnte, wofür ich einen kleinen Betrag verlangte. Während dieser Zeit und bevor ich in die Grand Straße zog, stellte ich gelegentlich einige meiner Glühlampen auf diesem Wagen aus und schaltete sie an, teils wegen des Lichts, das sie gaben, teils um die Auf-merksamkeit der Öffentlichkeit zu erregen. Viele Hunderte von Menschen sahen diese Lampen von mir, während sie so auf dem Pferdewagen in Verbindung mit dem Teleskop aus-gestellt waren. Zu diesen Zeiten nahm ich manchmal meinen Sohn, Henry Goebel jr., mit, und da er damals noch ein kleiner Junge war, ließ ich für ihn einen geschlossenen Platz auf dem Wagen bauen, damit er sicher aufgehoben war. Mein Sohn John C. Goebel führte im Allgemeinen das Pferd – immer, wenn er zu Hause war.

Ich benutzte auf dem Wagen beide Arten von Lampen, die ich oben beschrieben und „Fleischsäge“-Lampen genannt habe, und auch die Art, die ich „Haarnadel“-Lampen genannt habe.

Eine Verwendung, die ich von meiner Glühlampe machte, war die folgende: Ich benutzte eine dieser Lam-pen, eine kleine, um das Zifferblatt einer großen Uhr zu beleuchten, die in meinem Schlaf-zimmer an der Wand hing. Die Lampe war unmittelbar vor dem Zifferblatt der Uhr und darüber angeordnet, und direkt hinter der Lampe hatte ich einen kleinen Spiegel, der das Licht der Lampe auf das Zifferblatt der Uhr reflektierte. Ich befestigte die Drähte am Uhrwerk der Uhr so, dass der Stromkreis durch die Lampe geführt wurde, um sie zu den Stunden zu beleuchten. Sie blieb beleuchtet, während die Uhr schlug. Der Stromkreis wurde automatisch unterbrochen, und das Licht ging aus. Ich hatte diese Lampe im praktischen Betrieb in meinem Schlafzimmer, während ich in der Monroe Straße wohnte, und danach jahrelang in der Grand Straße. Ich hatte die Angewohnheit, die Drähte von der Lampe an die Batterie anzuschließen, wenn ich zu Bett ging, und sie morgens beim Aufstehen abzuschalten, um die Batterien nicht unnötig zu verbrauchen. Ich weiß, dass ich zu diesem Zweck eine kleine Haarnadel-Lampe benutzte, bevor ich die Monroe-Straße verließ, aber ich kann mich nicht erinnern, ob ich jemals eine Fleischsägen-Lampe benutzt habe. Nach dem Umzug in die Grand Straße 468 habe ich auf die gleiche Weise eine andere Uhr und eine Glühlampe angeordnet und verwendet. Während ich in der 500 1/2 Grand Straße wohnte, arrangierte ich die Uhr und die Lampe so, indem ich sie mit einem Druckknopf auf dem Bettgestell verband, dass ich durch Drücken des Knopfes die Lampe einschalten konnte und dies ermöglichte,die Zeit in jedem Moment der Nacht zu sehen, oder beim Betreten des dunklen Zimmers ein Streichholz zu finden und für andere Zwecke. Ich benutzte diese Anordnung weiterhin, nachdem ich in die Grand Straße 468 umgezogen war.

Es gab nie eine Zeit von vor 1860 bis nach 1880, in der ich nicht mehrere dieser Lampen in meinem Besitz hatte, die sich dazu eigneten, zu leuchten und jedem gezeigt zu werden, der sie sehen wollte. Während dieser ganzen Zeit gab es nie einen Zeitraum von sechs Monaten, in dem ich nicht eine oder mehrere dieser Lampen angezündet und jemandem gezeigt hätte. Ich machte kein Geheimnis aus ihnen, aus ihrer Konstruktion oder aus der Konstruktion irgendeines Teils von ihnen. Vor 1879 fertigte und benutzte ich mehr als hundert Lam-pen der beiden in den Skizzen gezeigten Arten, nämlich die „Fleischsäge“- und die „Haarnadel“-Lampe. Nachdem

ich in die Grand Straße gezogen war und vor 1879 fertigte ich von Zeit zu Zeit sehr kleine Lampen an, einige nicht größer als eine große Erbse und mit einer sehr kurzen und sehr dünnen Kohle. Einige davon habe ich verschenkt.

Ich machte keinen erweiterten praktischen Gebrauch von diesen Lampen, weil die Batterien nicht sparsam waren und die Lampen nicht sehr lange brennen konnten. Ich hatte nie von der Dynamo-Maschine für elektrisches Licht gehört, bis ich 1881 und 1882 für die American Electric Lighting Company arbeitete, und ich habe nie von Edison oder etwas von dem gehört, was er angeblich getan hat, bis ich 1881 und 1882 für die American Electric Lighting Company arbeitete. Ich musste das gesamte Material für meine Batterien und Lampen kaufen und alles selbst herstellen, einschließlich der Werkzeuge, was mir in Zeit und Geld ziemlich teuer kam. Bis zu diesem Zeitpunkt wusste oder hörte ich nicht, dass irgendjemand außer mir eine Glühlampe hergestellt oder benutzt hatte. Dann erfuhr ich auch zum ersten Mal von der Verwendung einer Dynamomaschine zur Erzeugung eines elektrischen Stroms für die Zwecke der elektrischen Beleuchtung. In den öffentlichen Druckschriften hatte ich nie etwas zu diesem Thema gelesen. Ich lese kein Englisch, obwohl ich es spreche und verstehe, wenn es einigermaßen anständig gesprochen wird.

Während der ganzen Zeit, in der ich diese Glühlampen herstellte, von den Anfängen in der Monroe Straße bis zu meinem Engagement bei der American Electric Light Co. hatte ich mein Geschäft als Uhrmacher und Optiker betrieben und erfuhr nur sehr wenig über das, was in der Außenwelt geschah. Ich war nie in Edisons Fabrik, kannte oder sah soweit ich weiß nie einen seiner Männer, hörte nie, was er angab, im Einzelnen getan zu haben. Was ich selbst tat, geschah hauptsächlich auf der Linie der Umsetzung der Ideen, die Münchhausen und ich selbst vor meiner Ankunft in diesem Land erreicht hatten.

Nachdem ich in die Grand Straße 468 umgezogen war, machte ich nicht mehr als ein Jahr später ein Quecksilbervakuum, diese Idee war mir durch das Hören von der Geisslers Pumpe gekommen. Von Zeit zu Zeit hatte ich mich beim Absaugen meiner Lampen mit dem Barometerrohr über Quecksilberpartikel geärgert, die an einigen Innenteilen der Lampen anhafteten, und es war manchmal mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, dass ich diese anhaftenden Partikel aus der Lampe herausbekam. Als ich von der Geissler-Pumpe hörte, erkannte ich, dass sie eine viel bessere Möglichkeit bot, die Lampen auszusaugen, und machte mich sofort an die Arbeit und machte eine, wie oben erwähnt. Damit habe ich die Lampen abgesaugt und war mit ihrem Betrieb sehr zufrieden. Ich war so zufrieden damit, dass ich eine größere machte und die Lampen damit evakuierte. Das war, bevor ich im Frühjahr 1881 Vertreter der American Electric Light Company kennen lernte. Später erhielt ich ein Patent auf diese Pumpe, Nr. 252.658, vom 24. Januar 1882.

Im Jahre 1881 oder 1882 wurde ich von einem Mann angesprochen, von dem ich danach wußte, daß es sich um Mr. Crosby handelte, der mit der American Electric Light Co. verbunden war. Er interessierte sich sehr für meine Lampen und sprach mich mehrmals an, und ich gab ihm auf seinen Wunsch hin einige der Lampen, die ich zur Verfügung hatte, um sie auszuprobieren. Er wollte, dass ich in seiner Firma angestellt werde. Ich wollte mein Geschäft nicht verlassen, aber ich erlaubte meinem Sohn Adolph (der tot ist), bei ihm zu arbeiten. Sie überredeten mich so sehr, ihre Kohlen für sie herzustellen und ihre Lampen zu evakuieren, dass ich schließlich einwilligte, für sie in meinem Geschäft weiter zu arbeiten. Während ich mein normales Geschäft in meinem Laden weiterführte, habe ich etwas mehr als ein Jahr lang, glaube ich, Kohlen für diese Firma gebacken, Lampen für sie (für einige

Zeit) mit meiner Luftpumpe ausgesaugt und verschiedene experimentelle Arbeiten für sie durchgeführt. Die Firma stellte mir alle Handwerker zur Verfügung, die ich für diese Arbeiten unter meiner Aufsicht einsetzen wollte, während ich weiterhin meinem regulären Uhrmacher- und Optikergeschäft nachging.

Ich erkenne die Goebel-Lampen 1, 2 und 3 als meine eigene Herstellung an, und ich habe genau diese Lampen und alle ihre Teile hergestellt, bevor ich die Monroe-Straße verließ. Sie wurden in der Monroe Street hergestellt, bevor ich anfing, Gas für meine Blaspfeife zu verwenden. Ziemlich bald nach der Einführung des Gases in die Monroe Straße ließ ich es in mein dortiges Geschäft einführen, und ich verlegte die Gasrohre selbst. Nachdem das Gas eingeführt worden war, habe ich das Blasrohr nie mehr mit einer Ölflammenlampe benutzt. Diese Lampen 1, 2 und 3 wurden durch ein Blasrohr mit einer Ölflammenlampe hergestellt. Das tat ich nicht mehr nachdem ich die Monroe-Straße verlassen hatte und nachdem Gas in den Laden in der Monroe-Straße eingeführt worden war. Unmittelbar nach der erstmaligen Verfügbarkeit von Gas in der Monroe-Straße baute ich einen Doppelblasrohrapparat auf, der durch einen Fußbalg unter dem Tisch geführt wurde, und ich weiß, dass keine der Lampen, die ich nach der Herstellung und Verwendung des Doppelblasrohrs hergestellt hatte, durch Rauch ver-färbt war, wie die Exponate Goebel-Lampen 1, 2 und 3. Ich habe diese Doppelblaspfeife hergestellt und benutzt, bevor ich die Monroe-Straße verließ und unmittelbar nachdem das Gas in das Haus in der Monroe-Straße einge-leitet wurde. Die einzelne kleine Blaspfeife berauchte das Glas überall, wo die Öllampe benutzt wurde. Bevor ich das Gas bekam, verwendete ich in meinen Lampen auch eine Mischung aus Alkohol und Terpentin. Meine ersten Experimente zur Herstellung von Glühlampen machte ich mit Eau de Cologne-Flaschen als Glasteil. Ich versuchte, dieses Glas mit dem Blasrohr zu bearbeiten, hatte aber große Schwierigkeiten damit, weil es so spröde war, und es war sehr schwierig, ein richtiges Glas herzustellen, das den Globus damit umschließt. Danach fertigte ich die Kugeln aus Röhrenglas an, die ich von einem Holke erworben hatte, der in der Chambers Straße in der Nähe der Chatham Straße wohnte.

Vor dem Jahr 1867 erfand ich einen Säumer, eine Befestigung an einer Nähmaschine, und ich ließ sie in jenem Jahr patentieren. Es handelte sich um eine sehr nützliche Verbesserung, die sich für eine breite und sofortige kommerzielle Nutzung eignete, wie die Übernahme durch die Nähmaschinenfirmen ohne Gegenleistung für mich zeigte, insbesondere durch die Singer Co., wie ich mich erinnere. Ich verbrauchte sehr viel Geld und Zeit und alles Geld, das ich auftreiben konnte, und Geld von Freunden und im Laufe der Jahre in dem Bemühen, einen gewissen Gewinn aus der Erfindung zu ziehen. Ich erntete jedoch nichts als Ärger, Geldverlust, Enttäuschung und Kritik von meinen Freunden und war überaus entmutigt von meiner vergeblichen Anstrengung, aus diesem Patenteigentum nichts machen zu können.

HENRY GOEBEL.“

Abgezeichnet und vereidigt an diesem 21. Januar 1893 vor mir

HENRY D. WILLIAMS

Notar, (195) (SEAL.)

Stadt und Landkreis New York

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(Anm. Obiger Text ist eine Rückübersetzung vom US-Archiv-Text in Englisch ins Deutsche. Der US-Archivtext in Englisch des 1. Affidavit wurde angeblich von einer Typoskript-Textvorlage in Englisch, die dem Richter Colt in Boston von den Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon eingereicht worden war. Diese englische Textfassung war von einem unzuverlässigen vereidigten Übersetzer von einer deutschen 1. Affidavit her übersetzt. (Die Anwaltsfassung des 1. Affidavit, unterscheidet sich von den gedruckten US-Archiv-Fassungen in Englisch und Deutsch, wie sie irreführend, ohne Textkritik, in der „Göbel-Legende, Rohde 2007“ in den Mittelpunkt gestellt ist). Die nicht bekannte angebliche 1. Affidavit liegt nämlich nicht vor, weder als Typoskript noch als handschriftliche Textaufnahme der Zeugenaussage des Henry Goebel Sr, Es fehlt auch die handschriftliche Unterschrift Goebels. Vergleicht man also die ebenfalls vorliegende deutsche US-Archivfassung und die hier von D. M. angefertigte deutsche Übersetzung der englischen US-Archivfasung – und erkennt man bei der Textkritik, dass zwischen allen möglichen Fassungen der vorliegenden sieben Affidavits , die angeb-lich auf einer angeblich in Deutsch gesprochenen Zeugenaussage Goebels basieren, die er hand-schriftlich zu unterzeichnen gehabt hätte – ist eindeutig, dass bei allen Hin und Her-Übersetzungen semantische Verfälschungen vorgenommen wurden. so steht jedenfalls fest, dass die hier vorliegen-de US-Archiv-Textfassung des 1. Affidavits nicht der Zeugenaussage Henry Goebels entspricht. Es handelt sich also um eine angeblich von einer deutschaufgesagten mitgeschriebenen Original-1.-Affidavit gewonnenen Meineidleistung. Es trägt den Schein, als sei dieser Zeugenaussage ein Stichwort-Konzept und bestimmte Formulierungen seitens der Witter & Kenyon und ein Briefing des Goebel vorangegangen, bevor er aussagte bzw. der diktierte Text wurde eindeutig nachgearbeitet und anschließend von Goebel nicht mehr kontrollgelesen. Außerdem fehlt Goebels Hand-Unterschrift. Es hat ein vereidigter Übersetzer ins Englische übersetzt; die englische Fassung müsste eigentlich eine handschriftliche Unterschrift von Goebel tragen. Eine unterschrieben Fassung der 1. Affidavit wurde bis heute nicht gesehen. ES GILT DER HINWEIS D. M.: „Jede von Goebel fallbezogene, angegebene und bezeugte Angabe ist unwahr und gelogen – JEDE. Das angebliche „Pumpenpatent“ patentiert keine Pumpe, sondern eine geringfüge Änderung an einer patentierten Geissler-Pumpe. Die Skizzen-Bilder von Lampentypen in diesem US-ARCHIV-TEXT stammen natürlich nicht von Henry Goebel, sondern von irgendeinem Archivzeichner. ICH WIEDERHOLE: Wir haben also mit dem US-Archiv-Drucktext nicht denjenigen deutschen Text vom 1. Affidavit Goebels. Richter Colt bekam eine von Witter & Kenyon – als Zeugnis der Beklagten-Verteidiger – davon angefertigte englische Übersetzungs-Fassung vorgelegt. Angesichts der von den Original-Affidavit-Texten bekannten Fassungen: Originalhandschriften eines Schreibers des Notars der Eidesstattlichen Erklärung (Affidavit), die eine Handunterschrift Goebels tragen müssten, ferner Schreibmaschinen-Texte des Schreibers von Goebel handunterschrieben, oder Schreibmaschinenfassungen ohne Goebels Handunterschrift sowie weitere Übersetzungen, alle ohne Originalunterschrift, machen eindeutig klar, dass die zu verlangende Übersetzungstreue vielfach verletzt worden ist.

Bei der semantischen Bewertung der sieben Affidavits (nicht in den „Springer Akten“), die wir, von angeblich Henry Goebel Sr., haben, ist ohne eingehende Textkritik Nichts aussagekräftiger als die Beurteilung „angeblich“ und – wer gibt an? Goebel, Witter & Kenyon, der Übersetzer oder der Schreiber des US-ARCHIVS? oder alle durcheinander? Z. B. Gab es einen Professor Münchhausen in Springer und Hannover? oder hieß der „Mönnighausen“? wie es Pope im Electrical Engineer berichtete? war der Vater Konsul der Niederlande und hatte eine Schokoladenfabrik oder war er Hausierer und Tagelöhner? sind diese Angeblichkeiten Goebels wahr oder Meineide? Goebels Affidavits wurden von seinem Sohn, Henry Goebel Jr. betrieben und von den Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon, die dem Sohn viel Handgeld dafür gaben. Es ist fraglich, ob Henry Goebel Sr. diese 1. Affidavit überhaupt jemals selbst gelesen und unterschrieben hat – es enthält zu viel Schiefheiten: Goebel hatte kein Patent auf eine Pumpe, sondern auf eine geringfügige Veränderung an der Geisslerpumpe. Das von Goebel benutzte Wort „Angelrute“ wird als English „Fishing rod“ übersetzt und erscheint dann in der deutschen Druckfassung als „Fischerstange“ (s. Rohde 2007, „Goebel-Legende S. 67) . Fischerstange statt Angelrute, Hammer statt Säumer, Gobel statt Göbel und Springer statt Springe? – da hat vermutlich der Übersetzer den vereideten Zeugen Göbel nicht mehr gegenlesen lassen, was da im einzelnen übersetzt und falsch steht).

Die 1. Affidavit von Henry Goebel Sr. ist textkritisch überhaupt nicht als Beweisstück zu werten. Es kann allenfalls auf Konkludenz, feststehende Sachverhalte und vorhandene Original-Urkunden inder Erkenntnisfindung durch eine Textanalyse in Beziehungen gesetzt, zu verifizieren versuchtwerden:Was steht in Urkunden und in Gerichts-Zeugnissen anderer, was stand in Zeitungen!)

Für Springer kommt letztlich der vielfältige Übersetzungsbetrug des Springer Mittelschul-Rektors Dr. Gresky hinzu. Gresky ließ von englischsprachig übersetzten „GOEBEL-PROZESSAKTEN“ (An-waltspapiere seit unbestimmbartem Zeitpunkt, vor 1940, in Springer) von ihm inhaltlich manipulierte deutsche Übersetzungen, im Schulunterricht mit Schülern im Jahr 1952/53, hergestellt.

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Es folgt Neue Sinnlichkeit 78

und die FOLGE DREI

SPRINGER GOEBEL 2020

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FINE E COMPATTO

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FINE E COMPATTO deutlich beendet.

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Neue Sinnlichkeit 76 Blätter für Menschen, die sich nach mir sehnten

Juni 10, 2021

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Lichtgeschwindigkeit 10221

am Donnerstag, 10. Juni 2021

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Liebe Benutzer der LICHTGESCHWINDIGKEIT, es folgt ein Vorgeschmack auf die neueste Ausgabe Neue Sinnlichkeit 76 Blätter für Kunst und Kultur – die im November 2020 – im 41. Jahrgang und in loser Folge – erscheint. Der Versand an die Abonnenten auf Lebenszeit ist erfolgt.

Mit dieser Ausgabe Neue Sinnlichkeit 76 beginnt eine Textserie, eine umfangreiche Fortsetzungsreihe. Als damit hier gegonnen wurde, waren zunächst drei, dann fünf, dann acht, dann elf Folgen vorausgeplant. Das wird nicht jede Leserin und nicht jeden Leser so intensiv interessieren, wie es aber vorausgesetzt ist, die behandelten Aspekte erfassen zu können. Dabei geht es um unser heutiges demokratisches Verhalten, um unsere individiuelle Kultur mit diesem komplexen Geschehen überhaupt hinzukriegen. De L’Esprit des Loix ist die Thematik, die als Kraft aus der europäische Geistesgeschichte im Jahr 1848 im Namen Montesquieus publiziert wurde. Montesquieu zeigt uns wie eine Wirklichkeit werden kann, wenn man sich Gesetze setzt, aber jeden Tag ein verwirrender Tanz um die Spielräume betrieben wird. Jeder treibt da mit, geht zum Rechtsanwalt, ruft Normklagen, ruft Betrug! ruft nach Ordnung. Und die als Stellvertreter gewählten Politiker müssen dann selbst zusehen, wie sie dem Geist der Gesetze ihr Ermessen spendieren, damit die Gesellschaft gelingt, anstatt dass man ruft: Holt ihn da runter!

In Neue Sinnlichkeit 76 beginnt die eng an die Wirklichkeit gehaltene Abhandlung mit dem Titel

>Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit<.

Dabei wird der Lügenkomplex um einen Verbrecher, Heinrich Göbel in Springe, angeblicher Glühlampenbastler in New York, wird unter dem Aspekt der amtlichen Lügen, die der föderalen Obrigkeit gesetzlich verboten ist und unter Verwaltungsaufsicht zu stehen hat, auf die Bewährung des RECHTSSTAATS geprüft (macht der Staat da etwa Rechtswidrigkeiten, die er Opportunitätsprinzip tituliert?) oder macht die allgemeine, nicht offizial genormte Öffentlichkeit zur Alltäglichkeit des LAUTEREN, mehr selbstgefällige Ausnahmen zur Wahrheit, als es dem Gemeinschaftsgeist dient. Reicht es schon, zu sagen, Lügen machen wach? Wer rumtrickst erzieht zur Skepsis und zum Selberdenken?

Nach langer Zeit habe ich ein Inserat in der deutschen Wochenzeitung DIE ZEIT veranlasst – womit sich die Bezieher zusätzlich in den gelebten Zusammenhang unserer Massenmedial-Welt eingebunden fühlen können.

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Neue Sinnlichkeit 76 Blätter mit wechselnden Untertiteln in loser Folge

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Zum Geleit

Grüß Gott, liebe Neger, Frauen und Männer aller Verwertungsbedenken. Seit Ewig glaube ich, dass Autohupen im Straßenverkehr meist zweckentfremdet erschallt. Sollte es doch ein Warn- und Notsignal sein, an alle Beteiligten, die möglicherweise eine unmittelbar brenzlige Zuspitzung in der Verkehrssituation nicht erkennen, so ist Hupen meist nur ein Posieren, meist, wo es umsichtige Benutzung der Bremsen auch täte. Ein Fahrer hupt, weil noch ausreichend Reaktionszeit einen Unfall zu vermeiden durch gutgemeintes Steuern möglich ist, sein Hupen eine Verletzung des ersten Ordnungsparagrafen ist: >Vermeidung von Belästigung<. Es wird gehupt und selten gerügt. Da ist der Knopf und da sind die Knöpfedrücker schnell dabei, wenns nichts kostet.

Dies neue Blatt eröffne ich mit erfrischenden Gedanken, steigere mit verdaulicher Substanz. Dann folgt Heinrich Goebel 2020 als Verwaltungsakt in 8 Folgen Teil I. Mit Sehnsucht nach Robert Walser findet man noch gut gelaunte Beiträge als Abrundung. Ich will nicht nur leichtgängige Wiedererkennungsmelodien in Kurzform in der Neuen Sinnlichkeit anstimmen. Sondern, wenn vom NEGER die Rede ist, dann ist es ein Klimmzug, ein gedachter Grenzgang. Wohl für das Gute zu sein oder berechtigt Klagenden zuzustimmen (ist obenhin immer gegen Böse, Vorurteile, Diskriminierung, Entrechtung, Stereotype, Gepflogenheiten): Der Neger, dem es schlecht geht, klagt. Er wünscht, auf das Majoritätssofa des herrschenden Mobs wechseln zu können. Ich klage und rüge aber “Life Matters”, das zum unmündigen “White Life Matters” tendiert.

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CORONALISIERTE POLITIK

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Dietmar Moews

Ich will eine pointierte Kurzbewertung darlegen, die die Aufforderung beantwortet, “es sei doch jetzt in der Corona-Seuche Aufgabe der Soziologie, Anhaltspunkte und Bedenken zu erkennen, zu analysieren und damit der Gesellschaft zu dienen” und füge hinzu:

“Angesichts des Todes”.

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Mein soziologischer Untersuchungsbefund kommt zusammengefasst zu zwei Hauptaussagen:

EINS Jeder Mensch kann die bislang unbeherrschte Virus-Seuche “Corona” durch ein weitmöglichst Risiko minimierendes, waches Verhalten an seiner Infektion hindern. Es geht um konkrete Selbstdisziplin und Verhaltensänderungen der persönlichen Hygiene und des öffentlichen Umgangs. Es geht – angesichts des Todes – um die Fallen der Gewohnheiten und dem sozialen Anpassungsdruck durch Eigenständigkeit und Selberdenken zu widerstehen. Es ist freundliche sozio-geistige Teilnahme geboten anstatt Tabuisierung und Verdrängung.

ZWEI Mit geduldiger Wahrnehmung können die Leute erkennen, welche politischen Sprecher verlässlich informieren und Führung und Fühlung verbindlich erklären. Die unbekannte Seuche bringt fortwährend Änderungen und Interpretationsänderungen der Forscher, die die Allgemeinheit in Alarmstimmung und Misstrauen bringen, auch weil zwischen Medizinern, Politikern, Alltagsmenschen und den inzwischen zu hetzerischer Propaganda aufgeschaukelten Profit-Unternehmensprechern ständig erklärungsbedürftige Stellungnahmen publizieren.

Besonders die weitgehend irreführenden Ratschläge und Verheißungen auf digitale Technologie und angeblich künstliche Intelligenz zielen auf Absatz der IT-Wirtschaft und vertröstende Täuschung durch Prothesen-Aktionismus mit gleichzeitiger “big Brother”-Datenenteignung der freiwilligen und unfreiwilligen (z. B. offiziale Kommunikationszwänge) Teilnehmer per Internetz – angesichts des Todes.

Auch weil – immer angesichts des Todes – jeder Alltagsmensch in seiner individuellen Sozialität einem sehr varianten Mix von Interessenssphären angehört bzw. ausgesetzt ist. Ein Aktienkapitalist kommuniziert andere Werte als ein Covid 19-Patient, ein Parteipolitiker anders als ein Quoten-Publizist, behandelnder Arzt anders als die Unterhaltungs- und Freizeitin-dustrie, die Polizei anders als die Gesundheits-Dienstklasse, ein Internetz-Blogger anders als ein Spitzenmanager und ein bindungsloser Paria oder die Katholische Kirche – alle angesichts des Todes – im föderalen Rechtsstaat. Zersetzung, Misstrauen, Lügenpresse, Angst und Verschwörungsverdacht, sind hierbei die Alles durchfärbenden sozialpsychologischen Kolate-ralschäden. Solidarität, Empathie und Nachbarschaftshilfe entstehen ebenfalls als nützliche Nebenwirkungen der Corona-Integration wie auch legale und kriminelle Trittbrettfahrerei, Preistreiberei bei Angebots-Engpässen und besonders in der kontrollschwachen intermediär organisierten lieben Not und Nächstenliebe im deutschen Wohlfahrtsverbändesystem.

Liebe Leser, es ist immer undienlich, da wo Orientierungsdefizite überhand haben, noch durch Provokation mit falschen Signalen oder Irritation – angesichts des Todes – aufzuwarten.

Wer sich beliebt machen will, verbreitet Optimismus und wiegelt ab. Dem kommen “normale” Verdrängungsverhalten zum Zwecke der Wirklichkeitsflucht oder der sozialen Schweigespirale (sich lieber innerhalb der mehrheitlichen Wertskala aufzuhalten, als die tatsächlichen Entwicklungen der Seuche kritisch mitzugehen und Furcht zu nähren).

Dazu, wenn es an sich eine vorrangige Pflicht einer Wissenschaft ist, verlässliche und belastbare Erkenntnisse mit geltungsberechtigten Methoden und gesicherten Verfahren zu erschließen zu versuchen, also auch aktuell anzuzeigen, wenn man wenig weiß, warum und was daran so unzugänglich oder oft auch ambivalent und ephemer und unverlässlich aufkommt, um – angesichts des Todes – bald ganz anders umzuschlagen.

Aus meinem Verständnis einer empirischen Soziologie bietet die Struktur der Corona-Seuche im inzwischen über zehn Monate entfalteten Verlauf, Ende Oktober 2020, durchaus einige Anhaltspunkte zur naturwissenschaftlichen Lage, zu den politischen Eingriffen und Gestaltungsversuchen, zur Kommunikationsintelligenz der Alltagsleute, sich – angesichts des Todes – individuell und massenkommunikativ lebensdienlich einzustellen. Der Schwall an Innovation sollte tunlichst nicht im Rezeptionsdurcheinander ziellos ausufern. Die überfordern-de Situation sollte zur soziologischen Orientierungshilfe soziologisch bewertet und für den Alltag nutzbar gemacht werden. Da helfen keine Märchen oder Narrative, sondern nüchterne Bestandsaufnahme und Transparenz zu den Wissens- und Vorstellungslücken, um die allgemeine Öffentlichkeit in den lebendigen Orientierungsprozess zur Corona-Seuche einzubinden.

Jede Informationsexklusivität führt zu abenteuerlichen Ersatzimpulsen der Laienwelt innerhalb der vielfältigen informellen Kommunikation einer jeden Gesellschaft. Corona ist ein Stimulans für alle Teilnehmer, angesichts des Todes, individuell und sozial die kollektiven Angewiesenheiten zu begreifen, was es heißt von Mensch zu Mensch zusammenzuhalten und interdependent zu interagieren und welche Anforderungen das Gelingen dabei an unsere Rhetorik stellt. Bildung und Kulturtechniken gewinnen an Wertschätzung.

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1. Eine soziologische Analyse muss vorab ansehen, wie der Mensch “tickt” und was von dieser anthropologischen Ausgangsbegabung her verhaltensmäßig zu erwarten ist und was eher nicht. Wir alle, heutzutage – ob Stadtbewohner oder dörflich-nachbarschaftlich – haben entwickelte Gepflogenheiten eines eigenen Informationsgewinnes, stündlich, täglich oder auch vollkommen ignorant den Neuigkeiten gegenüber. Das betrifft uns individuell durch Vertraute, Familie, Bekannte. Die weitere Öffentlichkeit, wie in Massenmedien, vom Handzettel, den Litfaßsäulen, der kommerziellen Presse, dem Kneipengespräch sowie staatlich geführte, herausgehoben ausgewählte Propaganda durch staatliche Fernseh- und Radiosendeanstalten. Noch weniger gesettet, dennoch als typische Spielart zwischen P to P und Massenkom-munikation verstehbar, kommen die inzwischen auch aktuell auftretenden Internetz-Komplexe der vermischten Bereitstellungen als “verwilderte” Formen freier Kommunikationsbeteiligung durch selbsternannte Internetz-Akteure hinzu. Besonders verhaltensbestimmend für aktives Informationsinteresse sind die sehr varianten Anforderungen durch erwerbsberufliche Szenerien, vom Tagelöhner, zu Lohnabhängigen, Angestellten der Dienstklasse und Politikberuflern, aber auch Kapitalbürgern und Unternehmern – immer angesichts des Todes. Was immer jemand arbeitet, erschließen sich für ihn durch seine Arbeit als Nebeneffekt immer lebenswichtige soziale Urteilskraft.

Eine soziologische Forschung wird hierzu stets auf beobachtende Feststellungen des interaktiven und interdependierenden Sozialverhaltens seiner Probanden und Untersuchungsgruppen zu achten haben, ob und was die mit Corona tun, wie sie sich gegenseitig beobachten, ob es zu sozialdynamisierenden oder indifferenten oder lähmenden Verhaltenspraktiken, möglicherweise freiwilligen und zwangsläufigen Verhaltensveränderungen – angesichts des Todes – kommt. Hierzu sind Beobachtung entscheidend sowie konkrete Tiefeninterviews über tatsächliche Verhaltensnormen und den ausgesprochenen Erklärungsnomen, also, was die Befragten diskret befragt an Wertäußerungen von sich geben und was an quasi öffentlichen kollektiven Verhaltens- und Wertäußerungen – angesichts des Todes – festzustellen ist.

2. Die naturwissenschaftlich erfasste Drohlage durch eine Seuche, die in kürzester Verlaufs-zeit seitens der politischen Sprach-Stellvertreter als Epidemie, dann als Pandemie und – vermutlich zutreffend – als Endemie hingestellt und behandelt wird, das heißt über Staatsgrenzen hinweg, weltweit und zeitlich unabsehbar, hat markante Opferzahlen durch Befall gebracht und damit die Medizin, die Patienten und die bedrohten Individuen der Gesellschaft direkt “erweckt”, die Alltagsvorstellungen zu öffnen und sich persönlich ihrem belastenden Thema “Innovationsfaulheit” zu stellen.

Hiermit muss die naturwissenschaftliche Stellvertreter-Gemeinde sich einlassen, denn blanke positive Fakten kann der individuelle Nichtfachmensch wie auch die Gesellschaft als Kollektiv-Intelligenz nicht relevant aufnehmen, formulieren, artikulieren und umsetzen.

Wir erleben also, wie Virologen ihre Arbeit vorstellen und die bescheidenen Erkenntnisse in Massenmedien bereitstellen und erklären, hieraus Nutzen zu signalisieren bzw. für komplexes Verständnis dafür zu werben, dass weder Heureka noch Spontanerlösung erwartet werden dürfen.

3. So weit also das naturwissenschaftliche Geschehen der Lage vom Soziologen festgestellt werden kann, muss eine sozialwissenschaftliche Fokussierung auf die ebenfalls empirischen Erkrankungsfälle und die individuell sehr vielfältigen (Gesundheitsstatus, Lebensalter, ökonomische Zuordnungen, Bildung, Kommunikationsgewohnheiten) CORONA-FÄLLE systematisch katalogisiert werden, um damit auf die örtlichen, regionalen und weiteren geografischen Bedrohungslagen Aussagen treffen zu können.

4. Der Soziologe hat es stets mit Individuen zu tun, die zwischen Stillhalten, Lähmung, Aktivierung und Aggressivität, auf die Außenwelt reagieren und dadurch gleichzeitig sozio-kulturelle und sozio-politische, also kollektive Lebensweisen und Sprachregelungen mitgestalten. Bei Corona erleben wir konkret Fluchtversuche, sich der völligen Unerfahrenheit, der Neuheit und auch der fachlichen Hilflosigkeit, eine solche anscheinend virtuell schwebende Bedrohung an Sündenböcke zu deligieren, an Ärzte, an Politiker, an “Recht und Ordnung” und “Chaos-Lustprinzipler” oder eben an Ergebenheit und Unmittelbarkeit bzw. kollektiven Erleichterungs-Spontanitäten oder Gott- und Schicksals-Ergebenheit – angesichts des Todes.

Die empirische Soziologie kommt nicht umhin, keine Boulevard-Reizbegriffe hinkotzen zu können, sondern nachhaltig und verlässlich das Neue am Neuen, die Entwicklung teils unangenehmer Meliorations- und Falsifikationsverläufe darzustellen, die angesichts des Todes überwiegend Ablehnung und Frustration erzeugen. Auch sind nicht Abstumpfung und Zynismus vermeidbar, wenn es um die Gesamtführung und -stimulans geht, die dem föderalen Stellvertretersystem – angesichts des Todes – obliegt. Bei Führung und Fühlung sind Fehler immer möglich, aber niemals reversibel. Durchlöchertes Vertrauen ist soziales Gift angesichts des Todes. Krank ist nicht Tot. Trost ist nicht Heilung. Tröstung ist Vertröstung. Anteilnahme umreißt das Schicksal unseres individuellen Daseins.

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Inhalt

Umschlag: Dresdner Zwinger-Plakat 1998 mit Holbein-Portrait 1

Zum Geleit 2

INHALT 3

IMPRESSUM 3

ERFOLGSKINDER 4

DIETMAR MOEWS: Nicht nur ZDF Johannes B. KERNER HAT HÖRNER 9

DIETMAR MOEWS: Coronalisierte Politik 11

LAYOS DAYATOS: >Goebel Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< Folge I 18

DIETMAR MOEWS: SPRINGER STADTMUSIKANTEN 50

ADOLPH FREIHERR KNIGGE: ÜBER EIGENNUTZ UND UNDANK 1796

Knigge setzt Kants kategorischen Imperativ in

allgemeinverständliche Klarheit: Fortsetzung XXVI 51

ABONNEMENT NEUE SINNLICHKEIT AUF LEBENSZEIT FÜR 500 EURO 53

DIETMAR MOEWS: Lexikon des Kunstwesens: Lauterkeit 54

ROBERT WALSER: Onkel Toms Hütte 55

ROBERT WALSER: Portrait: Die Linie von Dietmar Moews 59

DIETMAR MOEWS: Die Kinderseiten der Epoche: Superadelsgau im großen Wald 60

Auflösung Qualitätsrätsel 75: Christian Hofmann von Hofmannswaldau (1617-1679)

QUALITÄTSRÄTSEL 76: Wer hats geschrieben? 62

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In Folge I von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit<in Neue Sinnlichkeit 76, erschienen November 2020, wird der zugängliche Materialreichtum zu THEMA und WERTE um die GOEBEL-SPRINGER 2020 vorgestellt. Die Goebel-Springer meinen, Goebel sei in USA gerichtlich bestätigt worden, Goebel habe die 4711-Flasche in Springer, Goebel habe eine Wunderkammer an handwerklichen Geschicklichkeiten geschaffen, Goebel habe 1854 seine Lampen gezeigt, Goebel habe gewichtige Zeugen, wie Pope und VanderWeyde. Springer besäße (etikettengefälschte) Prozessakten, im Stadtarchiv lägen laut Prof. Callies die Gerichts-Beweise. Nach Überlieferungen der Frau Göbel war der Lebenskampf der Auswandererfamilie Heinrich Göbel in New York von dessen Rücksichtslosigkeit geprägt. Er verbrauchte seinen Erwerb ohne mit Mutter und Kindern zu teilen.

Wenn FAKE durchgesetzt wird, geht es um POLITIK mit Recht und Moral: Der Springer Verwaltungschef, alle Schullehrer und Neue Deister Zeitung kreieren im Jahr 2020 NDZ v. 18. 9. einen „Stolz auf einen Pionier“. Doch Unwahrheiten offizial, also amtlich, zu verbreiten, ist gesetzwidrig. Dem geschichtlichen Goebel kommt der Begriff Krimineller und Verbrecher zu (in Deutschland heute für Meineid ein Jahr Haft). Damit ist das Springer Göbel-Bild 2020 weiterhin entscheidend irreführend. Nicht, dass jemand ungenau oder angeberischen Quatsch erzählt und bezeugt, sondern dass im Jahr 1893, bei den letzten drei Gerichts-Anträgen Edisons, es um Millionen-Dollar-LIZENZ-Betrug ging. Diese Betrugsfirmen hat Henry Goebel Sr. mit gezielten Lügen zu stützen versucht. Zudem betrieb er seit 1882, die Wahrheit als Selbstbezeuger rückwirkend zu fälschen. Das zeigen die in Neue Sinnlichkeit 76, Folge 1 den Forschungsstand aufschließenden OFFENEN BRIEFE von Dr. Dietmar Moews an den Springer Bürgermeister Springfeld (RECHTSSTAAT) und an die Springer Heimatzeitung NDZ (PRESSERAT).

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Dietmar Moews‘

LEXIKON DES KUNSTWESENS

Lauterkeit

Lauterkeit, L. bedeutet Reinheit, Anständigkeit. L. ist ein Begriff, mit dem faires und ehrliches Verhalten bezeichnet wird. Der Ausdruck findet auch Verwendung in nationalem und internationalem Recht für Wettbewerb, Handel, Marketing, Werbung, Journalismus. Das L. zugehörige Adjektiv lauter  (mhd. lūter, ahd. (h)lūttar = rein; hell, klar, eigtl. = gereinigt, gespült) hat zwei Bedeutungen: (1): reinunvermischt (z. B.: „lauteres Gold“, „lauteres Quellwasser“, „Er sagt die lautere Wahrheit.“) (2) anstän-digedel (z. B.: „ein lauterer Charakter“, „Sie hat lautere Absichten.“, „ein lauteres Gemüt“, „ein Mensch von lauterer Gesinnung“). Das Substantiv L. bezieht sich dabei auf die zweite Bedeutung. Das zugehörige Verb läutern bezeichnet verschiedene Formen der Reinigung. Das Lauterkeitsrecht bildet zusammen mit dem Kartellrecht das Wettbewerbsrecht für die gesetzlichen Regelungen gegen verschiedene Arten unlauteren Verhaltens im wirtschaftlichen Wettbewerb. Danach sind irreführende Werbung und Handlungen unzulässig (also Verbrauchertäuschung aktiv oder durch Unterlassen gebotener Information etwa über die Anschrift des Gewerbetreibenden), ebenfalls sind aggressive Beeinflussung durch Bedrängen oder Nötigen, wahrheitswidriges Werben mit einem Verhaltenskode oder  Gütesiegel,  Lockvogelangebote, ferner das hartnäckige unerwünschte Ansprechen über Telefon oder E-Mails, unlautere Geschäftspraktiken. In Deutschland setzt die Richtlinie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Regeln zum Schutz der Verbraucher gegen Irreführung hat die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 vom 25. Oktober 2011 Verstöße gegen die Grundsätze zur L. der Informationspraxis  sind in Deutschland strafbar. Moralische Aspekte von L. werden nicht unmittelbar gesetzlich geschützt.

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Impressum

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Dr. Dietmar Moews Mainzer Straße 28, D-50678 Köln ISSN 1432-5268

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Osterholz-Scharmbeck und der Entnazifizierten-Mitläufer Leserbriefe-Schreiber

Juni 3, 2021

Lichtgeschwindigkeit 10218

am Fronleichnam, 3. Juni 2021

Fronleichnam ist ein passender Feiertag, mal dem Goebel-Springer auf der Entnazifizierten-Linie von 1954 auf seine Nazi-Keulen-Leserbriefe mitzuteilen, wie sehr er im Abseits der Aufklärung, der Erinnerungskultur und in deutschistischer Hoffart um sich schlägt.

Gerd Schwieger, heute SPD-Dr. Gerd Schwieger, Osterholz Scharmbeck.

Altbürgermeister von Springe am Deister, heute Rentner in Osterholz-Scharmbeck, Dr. Gerd Schwieger, SPD, fasste im Jahr 1993 ein Grußwort für ein NDZ-Sonderheft zum Programm der Heinrich-Göbel-Veranstaltung am 19. September 1993 ab. Schwieger schreibt „ich“, wenn er die Stadt vertritt, er schreibt „ich“ wenn er für die Entnazifizierten-Linie der SPD-Leute von Springe nach 1954 spricht, er schreibt auch „ich“, wenn dann neben dem Bürgermeister auch der Stadtdirektor Clemens Hons figuriert.

Nun schreibt Schwieger auch immer Osterholz-Scharmbeck unter seine Ausfälle. Was ja zur Kenntnis gegeben wird, damit man es zur Kenntnis nimmt. Schwieger zählt laut Wikipedia in Osterholz-Scharmbeck nicht zur Prominenz. Aber man legt dort Wert auf folgende Attribute der Gemeinde zur Nazigeschichte. Und so komme ich anschließend wieder auf die Goebel-Springer Entnazifizierten-Linie zurück, auf der Schwieger leserbriefschreibend mitschwingt.

Ich appelliere an die Leserinnen und Leser, hier, bitte schlagen Sie nach: Dr. Achim Gercke, 1954 und 2004 in der NDZ. Man findet diesen NSDAP-Rasseforscher, später mit Göbel in Springe am Deister, leicht mittels der Internetz-Suche.

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Osterholz-Scharmbeck im Nationalsozialismus bei Wikipedia

Die Osterholz-Scharmbecker Ortsgruppe der NSDAP wurde am 1. März 1930 gegründet. Franz Grell war der erste Ortsgruppenleiter; die erste Parteiversammlung fand am 20. März im Hotel Tivoli statt. Von 1931 bis 1933 war Johann Georg Arfmann Ortsgruppenleiter und ab 1933 dann Johann Grotheer. In der sog. Reichspogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938 wurde die örtliche Synagoge aufgebrochen. Das Gestühl wurde herausgerissen und zu Feuerholz zerschlagen. Eine Inschrift in hebräischer Sprache über der Tür wurde ebenfalls zerstört. Die Synagoge wurde auch in Brand gesteckt, aber noch rechtzeitig gelöscht. Die Gebäudestruktur blieb insoweit intakt, dass die ehemalige Synagoge ab Oktober 1939 als Luftschutzschule genutzt wurde. SA-Männer schändeten darüber hinaus auch noch den jüdischen Friedhof, indem sie Grabsteine umwarfen.

Für die noch im Landkreis Osterholz verbliebenen Juden wurde der Lebensalltag immer weiter eingeengt: Es gab Ausgehverbote sowie Einkaufs- und Verkehrsbeschränkungen, Führerscheine wurden entzogen und Bücher beschlagnahmt. Des Weiteren wurden sie dazu gezwungen, selbst für die Schäden der Pogromnacht aufzukommen und ihre Geschäfte zu schließen oder zu „arisieren“, sofern sie noch in jüdischem Besitz waren. Die Menschen jüdischer Herkunft, denen eine Emigration nicht gelang oder möglich war, wurden zur Umsiedlung nach Bremen gezwungen und mussten dort zusammengepfercht in sog. „Judenhäuser“ leben. „Die wenigen Juden, die noch im Landkreis lebten, wurden wahrscheinlich mit den Bremer Juden am 18. November 1941 in das Ghetto nach Minsk oder im Januar 1943 in das Ghetto Theresienstadt verschleppt, wo sie umkamen. Nur Wilhelm Aron überlebte die Schrecken des Ghettos Theresienstadt und kehrte nach Kriegsende in die Kreisstadt Osterholz-Scharmbeck zurück.“

Im internationalen Zentrum über NS-Verfolgung, den Arolsen Archives, befinden sich Totenlisten der auf dem Scharmbecker Friedhof begrabenen Zwangsarbeiter, die zwischen dem 3. September 1939 und dem 8. Mai 1945 im Landkreis Osterholz umgekommen sind. Die Listen stellten 1950 verschiedene Verwaltungsstellen in Osterholz-Scharmbeck zusammen. Auf den Listen sind auch zwei Kinder aufgeführt

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Im deutschen Kaiserreich gab es eine kapitalistische Elektroindustrie, die insgesamt den Anschluss an die erste Industriewelt erstrebte und so langsam gefunden hatte. Man korrespondierte mit internationalen Standards, man gründete das nationale Patentrecht. Man bildete Elektrik-Verbände, die sich der Elektrifizierungs-Revolution stellten, und man gründete die ETZ, Elektrotechnische Zeitung, die Elektrotechnik, Elektroindustrie, Elektrophysik als Wissenschaft sowie neue Ausbildungsberufe für „Elektriker“, Elektrotechniker, Elektroingenieure, Handel und Im- und Exportgeschäfte, verbandsinteressiert aktuell publizistisch darstellte.

Ein Genie, wie Werner von Siemens, der quasi den Dynamo erfand und an eine Dampfmaschine anschloss, der auch Telegrafie und Atlantikkabel entwickelte, der ein eigenes Dreimaster-Segelschiff zum Kabellegen und Kabelfischen im Nordatlantik betrieb, der Kupferminen kaufte und die ganze Elektrowelt persönlich bereiste …

So stand in der ETZ im Februar 1893: „Goebel vor Edison“.

Das war von Franklin Pope aus dem Electrical Engineer und landete sogar in der Springer Zeitung von J. C. Erhardt in Springe, Februar 1893. Man hält es heute im NDZ-Archiv zurück.

So stand es wieder in der ETZ im Jahr 1923.

So stand es wieder in der ETZ und in der Neuen Deister Zeitung im Jahr 1929. Da brachte die deutsche Elektrolobby erneut „Goebel vor Edison“.

Die Nazis sprangen 1933 gar nicht so sehr auf eine Springer Göbel-Lüge auf, auch wenn man eine Schule nach Heinrich Göbel benannte, wie die Entnazifizierten 1953 und Gerd Schwieger später, behaupteten.

Der Stadtarchivar Andreas Lilge schrieb in der Lügenfassung in Sachen Göbel (einer neuaufgelegten „Ortschronik Springe“, im Jahr 2002 erschienen), „Göbel sei noch 1935 in Springe unbekannt gewesen“ – was auch immer er damit meint. Als seien die Leute an der seit 1929 sehr sichtbar hängenden Bronzetafel mit der „ewigen Lampe“, am Oberntor die Lange Straße entlang ungerührt und blind ihrem Dritte-Reich-Alltag gefolgt.

Noch 1950 wehrten sich die aus der Nazi-Unterjochung entkommenen Sozialdemokraten von Springe gegen eine Göbel-Huld und machten das erste große Stadtfest 1950 ohne irgend eine Erwähnung des Göbel. Die Springer feierten ihr erstes offiziales Fest im Jahr 1950, OHNE GÖBEL und ohne all die GOEBEL-LÜGEN von heute.

Auch lehnten sie die Benamung des neuen Parks als „Heinrich-Göbel-Park“ ab, der offiziell nach dem damaligen SPD-Bürgermeister „Walter-Lichtenberg-Park“ genannt wurde und aber im Volksmund als „Volkspark“ zur Stadtgeschichte wurde.

Erst im Jahr 1954 setzten entnazifizierte Alt-Nazis in Springe den Erfinder „Göbel vor Edison“ in die amtliche Lokalgeschichte: Göbel vor Edison, durch.

Man schuf sich und für Springe 1954 einen Lichtgott, der der Welt Licht schenkte.

Der NSDAP-Rasseforscher Dr. Achim Gercke propagierte Heinrich Göbel in der Neuen Deister Zeitung, Willy Städtler, Verleger der Neuen Deister Zeitung (bis 1945 NSDAP), Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt (bis 1945 NSDAP) und Altbürgermeister Fritz Jürges, (erst nach 1933, bis 1945 NSDAP), hatten für Springe den großen Deutschen zum Idol erhoben. Diese Altnazi-Genossen schafften als Entnazifizierten, was bis 1945 mit Hitler nicht gelungen war: Der Sieg über Amerika als Umweg über Edison.

Der Spät-Göbel-Lügner Gerd Schwieger von Springe meinte, der Glühlampen-Kriminelle Heinrich Göbel (1818-1893) sei durch einen Hermann Beckmann in der Elektrotechnischen Zeitung (ETZ) im Jahr 1923 als Glühlampenerfinder in einem Gerichtsverfahren im Jahr 1893 festgestellt worden. Die Dokumente im Archiv zeigen: Beckmann benutzte lediglich bereits Publiziertes von 1893 und 1914, dabei gefälschte und wahrheitswidrige Quellen, die Beckmann pseudozitiert hat. Es sind also stets die ETZ und die Verbände, und nicht die Plaudertasche Beckmann, die den Glühlampen-Göbel im Jahr 1929 nach Springe gebracht hat.

Ich will nichts ersparen – immer wenn eine Lege-Henne ein Ei gelegt zu haben glaubt, gackert sie aufgeregt und schreibt eine Disqualifizierungsarbeit.

Misserfolg macht bescheiden und schlicht.

Nun schloss die deutsche Elektro-Lobby, den Beckmann-Glühlampen-Göbel hätten die Nazis nach 1933 sehr gerne angenommen. Und so benannten die Springer Nazi bereits im Jahr 1939 ihre neue Mittelschule sehr bald Heinrich-Göbel-Mittelschule.

Und, ganz ehrlich, machte der SPD-Ortspolitiker Gerd Schwieger dann daraus, dass man auch nach dem Krieg Heinrich Göbel in Springe am Deister mit einer großen Festwoche huldigte. Es war aber nicht 1950 – solange damalige SPDisten noch dagegen waren, nach dem Krieg, sondern erst den Edison/Göbel propagierte Springe ganz groß erstmalig im Jahr 1954.

Und nun hatten mehrere Begehrliche den Wunsch, ein Krimi-Buch aus der missratenen und nicht betreuten Qualifizierungsarbeit des Lehrers in Springe, Hans-Christian Rohde von 2007 zu publizieren. Wir schreiben mittlerweile das Jahr 2006 bzw. dann 2007 als das Buch raugebracht wurde, Print on Demand bei Zu Klampen Verlag Springe, Titel:

>Die Göbel-Lege-Henne Der Kampf um die Glühbirne<

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Die Lege-Henne Rohde erzählt in dem Krimi-Essay, es sei da wohl ein Irrtum geschehen. Denn Heinrich Göbel hatte mit Hilfe von beeideten schriftlichen Erklärungen und fast 150 Zeugen aus der Nachbarschaft der Monroe Street von Lower East Side Manhattan, New York, im Jahr 1893 versucht, die Gerichte davon zu überzeugen, dass ihm bereits lange bevor Thomas Alva Edison den Entwicklungsdurchbruch mit ersten hochohmigen Glühlampen im Jahr 1879 gelungen war, wie es zweifelsfrei „jeder gewusst habe“, Goebel Sr. als deutschamerikanischer Außenseiter ebenbürtige Lampen hergestellt hätte, was zur Echtzeit (um 1854) NIEMAND wusste – aber die Bekannten, Freunde und viele Kinder Göbels behaupteten das später gegenüber den Gerichten in Amerika im Jahr 1893.

Die Lege-Henne Rohed nannte deshalb Heinrich Göbel einen Hochstapler, ohne es zu beweisen und mangels Materialstudium nicht zu können und führte für die Göbel-Huldigung nach 1945 ein neues Wort für den

Irrtum in Springe (man nennt sowas heute „Labeling“ und „Wording“).

Das Wort der Lege-Henne lautete

LEGENDE:

(auch unser Leserbriefschreiber Schwieger setzt LEGENDE ein).

Heinrich Göbel, Erfinder der Glühlampe und Entdecker des Bambus-Kohlefadens, 25 Jahre vor Edison, im Jahr 1854.

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Neue Deister Zeitung Springe am 18. September 2020

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Im Jahr 1993 – 100 Jahre Göbel-Todestag – also schrieb Bürgermeister Dr. Gerd Schwieger in der NDZ-Sonderbeilage:

„Grußwort der Stadt Springer“

Auf der Suche nach Heinrich Göbel“ – so könnte eine der Überschriften des Heinrich-Göbel-Jahres 1993 lauten. Denn der Erfinder der wohl ersten funktionsfähigen Glühlampe ist ein Unbekannter und – wie es scheint – von Legenden Umrankter. Von so mancher der „Geschichten und Geschichtchen“ müssen wir uns heute verabschieden. Vorausgesetzt, wir glauben den Nachforschungen der Gegenwart. Sicher ist allemal eins: Es hat ihn nicht zu Hause gehalten, den Sohn Springes. Immerhin schon 33 Jahre alt, wagte er den Sprung über den Atlantik – aus der kleinräumigen Enge der Ackerbürgerstadt in das „Neuland Amerika“, in die große Stadt New York. Dazu gehörte damals Risikobereitschaft und Hoffnung auf eine bessere Zukunft.

Ob er sie damals in der Riesenstadt gefunden hat, ob sich seine Wünsche erfüllt haben – wir wissen es nicht genau. Denn die Quellenlage zu Heinrich Göbel ist vergleichsweise bescheiden. Eins aber ist sicher: Er war der erste, der eine funktionsfähige Glühlampe erfand und zum praktischen Einsatz benutzte. Der erste also, dem es gelang, das Dunkel sozusagen „dauerhaft“ und rußfrei zu erhellen. Seine Leistung geriet jedoch in Vergessenheit. Erst lange nach dem „Erfindungsjahr“ 1854 produzierten ein Engländer namens Swan und der Amerikaner Edison Glühlampen. Edison war – vom zeitlichen Ablauf her gesehen – wohl erst der Dritte.

Freilich: Göbel hat das wenig Nutzen gebracht. Ruhm und Profit blieben anderen. Auch der Nachruhm will sich nicht so recht einstellen. Darin gleicht Göbels Schicksal dem vieler anderer umtriebiger Erfinder und Bastler des 18. und 19. Jahrhunderts.

Und wir Springer? Wir haben die Göbelbastei, die „ewige Lampe“ am Göbelhaus, eine Realschule, die nach ihm benannt wurde, einen Straßennamen! Ansonsten tut sich mancher in Springe schwer, mit der Suche nach Göbel, v. a. nach der rechten Form, in der man seiner gedenkt. Vorbei ist die Zeit der Umzüge, in denen „Lichtgöttinnen“ durch die Straßen fuhren.

Wir mussten heute neue Formen finden. Das haben wir in diesem Jahr versucht. Dabei wurden auch Ideen verworfen, weil in Zeiten des knappen Geldes einiges nicht zumutbar oder finanzierbar erschien. Das hat Kritik einzelner hervorgerufen; wenige haben sich sogar in den Schmollwinkel zurückgezogen. Aber Politik, Fremdenverkehrsamt, Heimatmuseum und Wirtschaft haben doch mehr auf die Beine gestellt, als z. T. erwartet wurde: Kunstausstellungen, ein kleines Volksfest mit Feuerwerk und Lichtspielen, Vorträge und Ausstellungen im Heimatmuseum sowie die in Arbeit befindliche Aufstellung eines kleinen Göbel-Denkmals sind hier zu nennen. Kreditinstitute und Firmen, aber auch Privatleute haben dazu beigetragen. Auch die nach Göbel benannte Schule beteiligt sich mit Aktivitäten.

„Auf der Suche nach Heinrich Göbel“ oder vielleicht eher noch „Auf der Suche nach der Heinrich-Göbel-Stadt Springe“? Hoffen wir, dass die Veranstaltungen und das Engagement aller Beteiligten bei dieser Suche helfen oder geholfen haben. Hilfreich und erfreulich ist sicher auch die Aktivität der NDZ, die zu dieser Sonderausgabe führte. Schon im Vorfeld wurde sichtbar, dass hier journalistische Recherchen Neues und Interessantes zutage förderten. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass die NDZ-Redaktion das Göbel-Jahr und die Veranstaltungen in Springe nicht unkritisch, aber am Ende doch konstruktiv begleitet hat. In diesem Sinne wünsche ich dieser Ausgabe reges Interesse und allen Lesern viel Genuss bei der „Suche nach Heinrich Göbel“! Dr. Gerd Schwieger Bürgermeister / Clemens Hons Stadtdirektor“

(Heinrich Göbel, geboren am 20. April 1818, war bei der Atlantikreise im November 1848 dreißig Jahre alt, nicht wie der Legendenumranker Schwieger schreibt, 33 Jahre.)

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Dietmar Moews meint: Herr Schwieger, Sie Historiker, Sie SPD-Ulknudel. Alle Dokumente liegen seit 1954 im Stadtarchiv Springe. Wie kommen Sie auf die lächerliche Behauptung, „Denn die Quellenlage zu Heinrich Göbel ist vergleichsweise bescheiden. Eins aber ist sicher: Er war der erste, der eine funktionsfähige Glühlampe erfand …“?

Das ist ja das Peinliche Ihrer Auftritte – der ganze Lampengöbel ist geradezu redundant und barock bzw. noch bis ins Kleinste gerichtsnotorisch erfasst und in den Archiven nachzulesen, weil die beklagten Patentverletzer-Glühbirnenfabriken im Jahr 1893 vor den Gerichten gegen Edison eine „Goebel-Defense“ aufgezogen hatte.

Und auch als Rentner kann man mal eben in die Entwicklungsgeschichte der Glühlampen hineinlesen, um nicht so einen Blödsinn zu behaupten, Edison wäre der Dritte gewesen oder, überhaupt so zu tun, als sei Edisons Lampe von 1879 für die geballte internationale Glühlampen-Fachschaft, die dafür jahrelang erfolglos gearbeitet hatte, nicht eine Sensation gewesen:

EDISON war mit seinem Durchbruch 1878/79 unter den Fachkonkurrenten mit der filigranen hochohmigen Vakuum-Glühlampe (Incandescent Lamp) eine technisch-praktische, virtuose Sensation gelungen.

Wer nicht völlig irregeführt versteinert, wird die ETZ, als Repräsentanz des deutschen Elektrogeschäfts verstehen können, also

ETZ 1893 zitiert Franklin Leonard Pope vom Electrical Engineer, 1893

Feldhaus zitiert ETZ 1915

ETZ zitiert Feldhaus und ETZ und Pope 1923

1929 bringen die Verbände, die Elektroindustrie und die Wirtschaftspolitiker

mit der ETZ die „Göbel vor Edison“-Behauptungen erstmalig nach Springe.

1935 benannte man eine Heinrich-Göbel-Schule in Springe, doch der Hitlerstaat stieg gar nicht auf einen Göbel-Lampen-Deutschismus ein. Pläne für eine Göbel-Bastei blieben also hängen (s. Stadtarchiv).

Erst nach dem Zusammenbruch 1945 brachten Entnazifizierte im Jahr 1954 eine erneute Göbel-Propaganda in Springe auf, die nun auch amtlich betrieben wurde: Straßenname, Göbelbastei, Großes Lichtfest mit viel Auflauf.

Und jetzt möchte ich gerne von dem späteren Bürgermeister in Springe (1991-2001), Gerd Schwieger in Osterholz-Scharmbeck wissen, wie er als SPDist dazu gekommen ist, die Entnazifizierten-Göbellinie persönlich als Bürgermeisteramt-Träger von Springe am Deister zu übernehmen und geradezu dummdreist zu vertreten?

Herr Schwieger hat kein einziges Argument und keine Kenntnisse, die das in Springe vorhandene Archivmaterial bietet. Schwieger rief nach der RECHTEN Form. Ignoranz ist rechts – das passt ja gut zu Gercke und Degenhardt.

Die rechte Form der Entnazifizierten hatte Schwieger in Springe voll und ganz zur Irreführung der Einwohner übernommen. Heute, 2021 verteidigt er sich immer noch völlig unehrlich, mit „Eulenspiegel-Göbel“.

Nun schreibt Schwieger, nunmehr aus Norddeutschland, also Entnazifizierten-Leserbriefe in der NDZ mit unverschämten Ton und völlig ohne Argumente dafür, wie er dazu kommt, immer noch den Sinn der Erinnerungskultur nicht begreifen zu können, nur weil mal Dr. Achim Gercke, der Nazi im Jahr 1954 die Springer Deister Zeitung nutzte.

Ja, sehr wohl, die NDZ brachte die Göbel-Texte des NSDAP-Rasseforschers Dr. Gercke erneut im Jahr 2004 (nach 50 Jahren).

Da war Bürgermeister Dr. Gerd Schwieger selbst bereits im Abseits der SPD-Posten gelandet. aber es war Schwieger, der noch für die neue (alte) Stadtchronik den Göbel vor Edison angeordnet hatte. Noch im Jahr 2002 war Schwieger der geistige Bruder von SPD-Horst Callies, seinem SPD-Partner von der Entnazifizierten-Linie in Springe.

Auch Horst Callies vertrat die Entnazifizierten-Linie und sagt bis heute nicht, wie er als Geschichtsprofessor dazu kommt, Geschichtsfälschung zu propagieren? – weil die Neue Deister Zeitung das so gerne hatte? – weil es die Springer Lehrer alle so mitmachten?

Jetzt also LESERBRIEF aus Osterholz-Scharmbeck von Schwieger in der NDZ vom 16. Juni 2020:

„Nach dem Göbel-Kill der Edison Wash away

… Ob man sich auf Dauer aber nicht langweilen kann, wenn jemand den Göbel- Böhmermann gibt, sei dahingestellt. Dass Springe zurzeit nichts Besseres zu tun hat als sich zu ent-göbeln und sich mit dem guten Heinrich wechselseitig auf die Lampe zu schlagen, hört man dennoch als Ex-Springer gern. … „Wir killen Göbel“ oder „Schlagt den Göbel“ .. Wer gewinnt, erhält eine Eulenspiegel-Göbellampe .. „Wir treiben den Beelze-Göbel aus!“… im übertragenen Sinne könnte man auch zitieren „Irrtümer gibt es hier und da. Nicht jeder der nach Indien will, kommt nach Amerika!“ Wenn denn schon Göbel über den Deister gejagt werden soll, könnte der Historiker auch kritisch die Erfinder-Rolle eines gewissen Thomas Alva Edison hinterfragen … also nach Göbel-Kill der Edison-Wash-away …Also, liebe Springer, lasst die Göbel- und die Anti-Göbelfraktion wacker weiter kämpfen, erfindet für eventuelle Blessuren ein Pflaster mit Lampen und Göbel-Kopf-Aufdruck. Man hat ja sonst nichts wirklich Wichtiges zu tun. Dr. Gerd Schwieger Osterholz-Scharmbeck“

Aber noch nicht genug im Entnazifizierten-Jargon des rechten Nachfolgers von NSDAP-Rassforscher Dr. Achim Gercke aus Adensen, Dr. Gerd Schwieger aus Springe bzw. Osterholz-Scharmbeck in der NDZ am 27. Mai 2021:

„Bleibt bitte auf dem Teppich

Betrifft Taternpfahl: Am „Taternpfahl“ steht ein Schild. Es gibt sachlich und mit sprachlich korrekten Bezeichnungen Auskunft über einen geschichtlichen Sachverhalt. … Als Historiker verstehe ich angesichts dessen die Aufregung nicht, mit der jetzt über den „Taternpfahl“ diskutiert wird…. (wobei ich nicht weiß, wie der Brief des „Wanderers“ formuliert war). Aber nun daraus „Rassismus“-Unterstellungen abzuleiten, erscheint mir eher als verwegen, überzogen, wenn nicht gar problematisch. Schon in der Göbel-Diskussion spielte ja der Hinweis auf die „Nazi-Legende“, der wir seinerzeit angeblich aufgesessen seien, eine Rolle.

Hilft es uns eigentlich weiter, bei vergleichsweise „harmlosen“ Sachverhalten mit derart „deftigen Argumenten“ zu operieren? Oder nützt es nicht denen, die beispielsweise rassistische, antisemitische oder faschistoide Affekte transportieren und dann behaupten, ihnen würde sofort mit der Nazi-Keule geantwortet…. Dr. Gerd Schwieger Osterholz-Scharmbeck“

Da hat Schwieger also sein Problem. Er hat die Entnazifizierten-Linie von 1954 übernommen, als er Bürgermeister war. Es war ihm egal, dass er dadurch die im Krieg von den Nazis geschundenen Sozialdemokraten hinterging. Denn für Schwieger – wir finden es jetzt in seinem Nazi-Keule-Leserbrief – war der Coup der Entnazifizierten, Gercke, Städtler, Degenhardt, Jürges, der symbolische Sieg, der 1945 unter Hitler nicht gelungen war, nun eben nach dem Krieg: Sieg der Springer Entnazifizierten im Jahr 1954.

„EDISON? Wash-away“ – lautet die Naziformel von Schwieger. Und dann ruft er um Rat.

Ich kann es ihm sagen: Schwieger, bleib‘ bitte auf dem Teppich. Und mach‘ keine weiteren Göbel-Umrankungen zu Eulenspiegel, wenn es dir so extrem gegen die Amerikaner und gegen Edison geht, denn NAZI-KEULE ist gegen NAZIS erlaubt – du hast als angeblicher HISTORIKER die Entnazifizierten-Linie prolongiert, die lautet „Göbel vs. Edison“, „Göbel 25 Jahre vor Edison“, also erkläre bitte:

Warum die Göbellügen der Entnazifizierten 1954, warum deine Göbellügen 1993, 2021?

Welches waren und sind die Nutzen der Göbel-Idolisierung?

Welches ist die Opportunität dieser Lügen?

Wo ist die Erinnerungskultur?

Und wenn es Wichtigeres gibt, was wäre das für einen Altbürgermeister von Springe als NDZ-Briefschreiber? – wenn er in Osterholz-Scharmbeck die Toten-Listen des dortigen Arolsen-Archives betrachtet?

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Neuer Zwischenstand: Rechtsstaat-Bruch amtliche Irreführung der Stadt Springe

Mai 16, 2021

Lichtgeschwindigkeit 10209

am Sonntag, den 16. Mai 2021

.

HIER:

Korrektur bzw. Aktualisierung des Blog-Beitrages

>Rechtsstaat-Bruch amtliche Irreführung der Stadt Springe

Lichtgeschwindigkeit 10200

am Sonntag, den 11. April 2021<

.

Inzwischen hat die Verwaltungsaufsicht des Landes Niedersachsen zwei konkrete Schritte unternommen – womit der in Lichtgeschwindigkeit 10200 beschriebene rechtsstaatliche Kompetenzstatus der Stadtverwaltung Springe geändert worden ist:

.

In so fern ist auch der inzwischen erfolgte Ortsrat-Springe-Beschluss vom 28. April 2021 aktuell rechtmäßig.

.

Da die Aufsichtsbehörde mit der Stadt Springe schriftlich und augenscheinlich auch mündlich-informell kommuniziert hat, gibt es nun eine schriftliche Lage und daneben eine informelle.

Es sieht so aus, als würde Amt Springe anders kommunizieren als konkret handeln. Man beschließt einen Ortsrats-Text zu dem Verbrecher Göbel, teilt diesen verabschiedeten Text der Verwaltungsaufsicht und der Presse mit, spricht dann aber doppelzüngig und die konkrete Verhaltensnorm weicht von der Erklärungsnorm ab.

.

Dietmar Moews meint: Was ich seit einem halben Jahr im Springer Lokalblatt lese, der NDZ, zeigt den Verlust einer Kleinstadt einer verbindlichen Information durch ein „Amtsblatt“ für die Einwohner.

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Neuer Zwischenstand: Rechtsstaat-Bruch amtliche Irreführung der Stadt Springe

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HIER:

Korrektur bzw. Aktualisierung des Blog-Beitrages

>Rechtsstaat-Bruch amtliche Irreführung der Stadt Springe

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am Sonntag, den 11. April 2021<

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Inzwischen hat die Verwaltungsaufsicht des Landes Niedersachsen zwei konkrete Schritte unternommen – womit der in Lichtgeschwindigkeit 10200 beschriebene rechtsstaatliche Kompetenzstatus der Stadtverwaltung Springe geändert worden ist:

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In so fern ist auch der inzwischen erfolgte Ortsrat-Springe-Beschluss

vom 28. April 2021 aktuell rechtmäßig.

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Da die Aufsichtsbehörde mit der Stadt Springe schriftlich und augenscheinlich auch mündlich-informell kommuniziert hat, gibt es nun eine schriftliche Lage und daneben eine informelle.

Es sieht so aus, als würde Amt Springe anders kommunizieren als konkret handeln. Man beschließt einen Ortsrats-Text zu dem Verbrecher Göbel, teilt diesen verabschiedeten Text der Verwaltungsaufsicht und der Presse mit, spricht dann aber doppelzüngig und die konkrete Verhaltensnorm weicht von der Erklärungsnorm ab.

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Dietmar Moews meint: Was ich seit einem halben Jahr im Springer Lokalblatt lese, der NDZ, zeigt den Verlust einer Kleinstadt einer verbindlichen Information durch ein „Amtsblatt“ für die Einwohner.

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Die Neue Deister Zeitung ist nicht informiert, weiß nicht bescheid, kann die Leserinnen und Leser nicht verlässlich informieren und fummelt praktisch weiter auf der Gercke-Linie von 1954 herum.

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Ich bin gespannt, wie weit nun der Ministerpräsident Stephan Weil seine politische Entscheidung für die Springer Erinnerungskultur treffen wird.

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Um einen repressiven Verwaltungseingriff gegenüber er lokalen Basis obrigkeitlich zu vermeiden, wird man vermutlich die Springer Ortsräte versuchen informell zu veranlassen, dass die Göbellügen beseitigt werden – die heute noch vorgehalten werden.

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Mein Anliegen hier ist vorrangig, den Lichtgeschwindigkeits-Beitrag 10200 zu ergänzen und den juristisch-politischen Stand zu meinen Beanstandungen zu aktualisieren.

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Ich bin gespannt, wie weit nun der Ministerpräsident Stephan Weil seine politische Entscheidung für die Springer Erinnerungskultur treffen wird.

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20. April 2021 – der historische Durchbruch im Opportunitätsprinzip

April 16, 2021

Lichtgeschwindigkeit 10203

am Freitag, den 16. April 2021

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Der alljährliche Ladenhüter-Geburtstag 20. April kommt. Und es gibt eine sozio-geistige Bewegung, die von Intelligenz und Entfaltungskraft zeugt:

Nach Aufklärung durch das „Gutachten zur Quellenkritik Goebel 2021“ gibt es ein neues amtliches Ermessen im politischen Opportunitätsprinzip.

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https://wordpress.com/post/lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/54566

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Nazi-Reichskanzler Adolf Hitler bei der alljährlichen Springer-Passage auf dem Weg zum Erntedankfest, Externsteine

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Dietmar Moews meint: Es gibt immer Tradition, es gibt immer Abhängigkeiten, es gibt immer Veränderlichkeiten – sagt der Soziologe und bezeichnet den fortlaufenden Wandel.

So gibt es auch Nazi-Nachfolger und Nachfolger der Nazi-Opfer. Beide Gruppen haben eigenes Recht, wie die Küchenschabe, wenn man sie lässt.

Das ist nun also nicht einfach der Geburtstag von Adolf Hitler und dessen geistigen Kindern bzw. dessen kindischen Nachfolgegeistern. Sondern es ist nunmehr die öffentliche Einsicht, dass der am 20. April 1818 in Springer geborenen HEINRICH GÖBEL ein unterbelichteter Verbrecher war, jedoch kein Glühlicht-Erfinder und kein Elektro-Pionier. Die Eigenschaft als „Tüftler“ wird ihm zuzugestehen sein, immerhin hatte Heinrich Göbel nach eigenen Angaben mit seiner Frau törichte 14 Kinder (s. Charles, Henry Jr., Adolph, George, William und die lügenden Töchter).

So frage ich denn unseren niedersächsischen politischen Exekutivführer, Herrn Ministerpräsident Stephan Weil:

Indem die Niedersächsische Verwaltungsaufsicht den amtlichen Rechtsbruch Springes mit dem Opportunitätsprinzip argumentiert, wird eine Verlagerung des Falles auf die höchste Exekutivebene erzwungen. Es ergeben sich zwei Fragenkomplexe zu den rechtswidrigen Wertverletzungen an der unzweifelhaften historisch Wahrheit der vorhandenen Gerichtsdokumente. Was ist opportun, Herr Weil? Welche Argumente hat der MI für das bemühte Opportunitätsprinzip?

2.1 Herr Weil, wissen Sie, dass mit der Entnazifizierung in Springe – schon kurz nach der Ablehnung in der Auseinandersetzung um die Namensgebung „Heinrich-Göbel-Park“, der dann Volkspark genannt worden ist – in Springe willensstarke Alt-Nazis wieder zum Zuge kamen?

2.2 Herr Weil, halten sie für opportun, dass der Verlagschef des Familienbetriebs Neue Deister Zeitung Willi Städtler, bis 1945 in der NSDAP, den bekannten Nazi und Rasseforscher Dr. Achim Gercke als freien Mitarbeiter der NDZ zum Thema „Heinrich Göbel“ in zahlreichen einschlägigen Text-Beiträgen und Leserbriefen (A.) zum Zuge brachte?

2.3 Herr Weil können Sie opportun finden, wenn der 1948 selbst entnazifizierte neue Springer Stadtdirektor, Dr. jur. Gustav Degenhardt (wir nannten ihn Knochengustav, weil er auf dem Springer Judenfriedhof sein Wohnhaus baute), bis 1945 NSDAP-Mitglied und Amtsmann in Goslar, aus Thüringen gekommen, an den Bundespräsident Theodor Heuß schrieb, dass er zum Lichtfest 1954 nach Springe kommen möge? (A.)

2.4 Herr Weil – zum Verständnis noch – kurz nach dem 2. Weltkrieg genehmigte die vorgeordnete Behörde der Stadt Springe aus einem altstadtnahen Domänen-Sumpf einen Park anzulegen. Als der Park 1950 eingeweiht werden konnte, kämpften bestimmte politische Akteure für den Namen „Heinrich-Göbel-Park“; die Lockerungen der Entnazifizierung waren noch in der Entfaltung – die nazibefreiten SPD-Springer setzten den Namen „Volkspark“ durch. Finden Sie hindurch?

2.5 Im Jahr 1950 konnten die kriegsgeschlagenen, hungernden und frierenden Springer erstmalig ein Volksfest machen, eine Festwoche mit Straßen-Umzug, mit den Schülern, den Feuerwehren, dem Pferde- und Reitverein, Schützen durften noch nicht schießen. Aber Tanz und Bierzelte brachten die ersten vom Überlebenskampf erleichterten Stunden im Deistertal. Man sang „Wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld …? Irgendwelche Göbel-Elogen oder Symbolkünste zu Edisons Glühlampen wurden nicht aufs Programm gesetzt – keiner vermisste die „Ewige Lampe“ am falschen Geburtshaus in der Festwoche.

Die Zeitzeugengeschichten der Springer Heinrich Kalisch und Hans Heinrich Seedorf, die sich als frühere Hitlerjungen vorstellten, akzentuieren in ihrem Buch von 2001 nicht, was da die Springer im Jahr 1950 bewegte und wie die von den britischen Besatzern sehr umsichtig moderierte basisdemokratische Selbstverwaltung, bald Parteien zuließen, Ratswahlen und Neuzulassung der Neuen Deister Zeitung. Denn die Alt-Nazi griffen an:

2.6 Herr Weil, wie finden Sie, dass Stadtdirektor Degenhardt an den US- Präsidenten in einem Brief auf „Goebel vor Edison“ hinwies, um für ein Benefit der USA zu bitten? (A.)

2.7 Herr Weil, wie opportun finden Sie, dass der Springer Bürgermeister seit 1918, bis 1945 NSDAP-Mitglied, danach kurzzeitig sogar Stadtdirektor, Fritz Jürges, als Mitautor der „Geschichte der Stadt Springe am Deister“, 1954, mit einigen Lehrern, Hartmann, Fischer, Haverkamp, die allererste offizielle Stadtgeschichte schrieb, jedoch

2.7.1. Weitgehend hat der Springer Lehrer und naziverfolgte deutsche Jude Dr. Heinz Brasch, nach dessen Nazi-Berufsverbot im Jahr 1939, diese Stadtchronik von 1939 bis 1944 erarbeitet (A.). Braschs Autorenschaft wird von Altnazi Jürges unterschlagen. Kein anständiger Mensch kann das opportun finden.

2.7.2 Dr. Brasch kam angeblich 1944, beim Abtransport in den Osten, auf dem Lindener Bahnhof zu Tode (A.).

2.7.3 Eine amtliche Hallermunter-Schrift über „Springer Juden“, 1998, von Springer-Lehrer Hans-Christian Rohde,“vergisst“ Dr. Brasch; dasselbe passierte Rohde in seinem Buch „Göbel-Legende 2007“: Brasch? Fehlanzeige. Brasch hatte aber „Das Licht vom Deister“ geschrieben (Typoskript im Stadtarchiv Springe und Kopie im asz- Archiv, Dr. Dietmar Moews, Dipl. Ing. Köln.)

2.7.4 Und noch 2020 in „Hannoverschen Geschichtsblättern“ zitiert Rohde Fritz Jürges, der Dr. Brasch abgeschrieben hatte (A.), allerdings ohne Quellenangabe. Ist das wirklich der Geist der basisorientierten Selbstbestimmung, der mit dem Opportunitätsprinzip als politische Integrationskunst über den repressiven Verwaltungseingriff zu stellen ist?

2.8 Sind die Göbel angebunteten Textteile in Hartmann/Jürges „Geschichte der Stadt Springe am Deister“ (1954) über Göbel, die Kalisch/Seedorf ohne seriöse Quellennachweise ebenfalls amtlich verbreiten dürfen, zulässig? Diese Geschichtsfälschungen bei Hartmann 1954 auch in „Ortschronik Springe 2002“ vom Autor Andreas Lilge, auf amtliche Herausgebervorgabe durch Prof. Horst Callies, quasi unbearbeitet übernommen – sind die zulässig? Kann man das für opportun halten, im Sinne von Ermessensentscheidung?

2.9 Ich zitiere aus konkretem Opportunitäts-Spiel, allerdings hier beim heutigen Springe-Goebel 2021 als Geschwür der 1954er Alt-Nazi-Konjunktur mit Dr. Achim Gercke und der Neuen Deister Zeitung (NDZ). Da heißt es nämlich:

Fasst der Rat einer Gemeinde einen rechtswidrigen Beschluss bzw. beschließt ein anderes Organ eine rechtswidrige Maßnahme, so besteht grundsätzlich die Einspruchspflicht des Hauptverwaltungsbeamten. Dieser hat dabei bereits in Zweifelsfällen der Kommunalaufsichtsbehörde gegenüber zu berichten (vgl. nur 88 NKomVG). Diese muss dann entscheiden, ob sie gegen den Beschluss/die Maßnahme kommunalaufsichtliche Schritte einleitet. Es handelt sich dabei um eine Ermessensentscheidung. Die Kommunalaufsichtsbehörde kann – abhängig von dem jeweiligen Landesrecht – beanstanden, Anordnungen treffen, die Ersatzvornahme einleiten oder ein Organ durch einen Beauftragten ersetzen (vgl. für Niedersachsen §§ 172 ff. NKomBG). Bei abweichender Rechtsauffassung gegen eine solche Entscheidung besteht die Möglichkeit des Widerspruches und der Klage vor dem Verwaltungsgericht seitens der betroffenen Kommune.

2.10 Herr Weil, meinen Sie denn, es könne als oppportunes Ermessen weitergetrieben werden, wie der obige Passus aus dem Vorwort der Zeitzeugengeschichte 2001 von Kalisch/Seedorf – ob nun irrlaufend oder zynisch – der geradezu danach schreit, so nicht länger amtlich verbreitet werden zu dürfen. Denn es ist die Fortpflanzung der blanken Göbellüge von 1929 über 1954, hier 2001 in die Ortschronik 2002, die noch heute, im Jahr 2021, in Springe auf den öffentlich-amtlichen Texttafeln steht.

2.11 Hier spitzen die beiden Autoren Kalisch und Seedorf vollkommen wahrheitswidrig zu, was die Gesamtverlogenheit dieser Zeitzeugen, aber auch die Göbelkapitel im Besonderen betrifft, wenn sie ein paartausendfach drucken lassen („Zeitzeugengeschichte von Springe 1925-1956“, 2001 – Seedorf nannte Goebel einen Heiligen):

„Seite 3

Vorwort:

Wie war das eigentlich damals?

… Fragen sind bisher in schriftlicher Form von kaum jemandem und auch nur randlich in der sonst vortrefflichen Stadtgeschichte von Wilhelm Hartmann (1954) beantwortet worden. Und auch in den anderen Heimatchroniken der letzten 50 Jahre wird diese Zeit häufig ausgelassen oder doch nur sehr kurz behandelt. Es wird darüber mehr unterdrückt als geschrieben. Das Schweigen hatte viele Gründe…“

2.12 „Seite 26

5. Bericht: Heinrich Kalisch Erste große Göbel-Feier im Jahre 1929

… Der Verband deutscher Elektromechaniker hatte gemeinsam mit der Elektrotechnischen Gesellschaft Hannover an diesem Sonnabendnachmittag in das Hotel Friese eingeladen, um Heinrich Göbels, dem Erfinder der ersten elektrischen Glühlampe zu gedenken. Heinrich Göbel, ein Sohn unserer Stadt, geboren am 20. April 1818 im Hause Zum Oberntor 30 und im Alter von 30 Jahren im Krisenjahr 1848 nach Amerika ausgewandert, hatte 1854 dort seine große Erfindung gemacht….“

2.13 Herr Weil, wie können Sie opportun befinden, wenn die Springer Goebel- Nazimachenschaft durch sozio-geistige Nachfolger über so viele Jahre gegen die Nazi-Opfer und deren Nachfolger (z. B. all die Springer Sozialdemokraten, die bis 1945 von den Nazis eingesperrt waren) mit amtlicher Macht fortgesetzt wird?

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Daraus folgt – wer wachsam die Hierarchie der Gedanken zu mobilisieren vermag:

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WG. Unterlassung amtlicher Bekundungen der Stadt Springe die nicht der Wahrheit entsprechen

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Das rechtsstaatliche Verlangen der zu verfügenden Beendigung des angängigen rechtswidrigen Amtswalten in Zuständigkeit der Stadtverwaltung Springe bzw. nach langjährigen, stufenweisen öffentlichen Appellen seit dem Jahr 1986 (s. Gutachten zur Quellenkritik 2021), Aufklärungsgesprächen zur dokumentierten Quellenlage zur amtlichen Springer Göbellüge der Alt-Nazi und deren Nachfolge-Springer durch die Jahre – immer angesichts der Nichtnazi und deren Nachfolger – bis hin zu Offenen Briefen zur Initiation der Verwaltungsaufsicht, nun nach dem Opportunitäts-Ermessen an die oberste Exekutiv-Instanz Niedersachsens.

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Der angezeigte Missstand und die amtlichen Irreführungen werden noch im April 2021 fortgesetzt. Es werden lügenhafte Erklärungsnormen gegen die weiterhin rechtswidrigen Textpublikationen und sinnlichen Manifestationen von der untersten Exekutivinstanz aufrecht erhalten (s. online Springe.de und Links zum OHG, aktuelle amtliche Buchpublikationen, Denkmäler mit unwahren Betextungen, die Ortsratsprotokolle 2020 und 2021, mündliche Stellungnahmen der Amtsträger, auch unwiderrufene NDZ-Zitationen, zur Fortsetzung der Nazi-initiierten amtlichen Göbel-Lügen).

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Heiliger Bimmbamm!

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Rechtsstaat-Bruch amtliche Irreführung der Stadt Springe

April 11, 2021

Lichtgeschwindigkeit 10200

am Sonntag, den 11. April 2021

Sonntag, 16. Mai 2021 AKTUALISIERUNG und KORREKTUR:

Der folgende Text Lichtgeschwindigkeit 10200 wurde inzwischen von der Aufsichtsbehörde Niedersachsen einer exekutiven Rechtsänderung unterworfen, dass zugunsten der Kompetenz der Stadt Springe zum Fall Göbel ortswillkürliche Beschlüsse gefasst werden dürfen. Damit ist der Ortsratsbeschluss vom 28. April 2021 zunächst rechtsgültig.

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Die hier folgende Darstellung der Amtslügen besteht unverändert.

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Die Stadt Springe belügt die Region-Verwaltungsaufsicht-Aufsicht von Niedersachsen und behauptet mit der Springer Göbellüge durch die Stadtverwaltung, in Büchern, im eigenen Internetzauftritt, in öffentlichen amtlichen Verlautbarungen und als Texttafeln an Denkmälern, diese Lügen seien Wahrheit und alle Texte seien Bestandteile der Denkmale und gestützt von der eigenen Denkmalsouveränität der Goebel-Springer 2021 auf kommunaler Amtsebene.

Damit beugen der Ortsrat Springe und der Verwaltungschef Bürgermeister Christian Springfeld das geltende Recht, des „Verbotes amtlicher Lügenverbreitung“ und setzen sich selbst als Exekutivebene in eine quasi Legislativfunktion über die geltende Exekutivkompetenz.

Im deutschen Rechtsstaat soll als Generalnorm verstanden und befolgt werden, dass Nichts und Niemand über dem Gesetz steht.

In Deutschland gilt das Grundgesetz und alle weiteren rechtsstaatlichen Rechtsregelungen, in genereller Widerspruchsfreiheit aller Gesetze untereinander sowie das Prinzip des „Verbots von Mehrfachkompetenzen“ in den föderalen Legislativebenen von Bund, Länder und Gemeinden.

Deutschland hat eine weitere Rechtsstaat-Beugung, indem die staatliche Souveränität Deutschlands immer noch als Folge der völligen Kapitulation vom 9. Mai 1945 durch die US-amerikanischen Kriegsgewinner misshandelt werden kann.

Z. B. Es wurde ausdrücklich im Jahr 1951 von den Siegermächten USA und Großbritannien die staatliche Souveränität der Bundesrepublik Deutschland anerkannt, aber praktisch niemals gewährt. Frankreich saß eigentlich nur am Katzentisch, weil es nicht Siegermacht, sondern Befreiht-Land war. Und die Sowjetunion hatte die Rote Armee ohnehin aus der sowjetischbesetzten Ost-Zone gar nicht abgezogen, die dafür dann „DDR“ genannt wurde.

Im nichtsouveränen westlichen Deutschland erzwangen die USA konkret die verfügte Todesstrafe gegen SS-Offiziere nach der Souveränitätserklärung, indem sie sich über die Reklamation des demokratisch gewählten Bundeskanzlers Konrad Adenauer hinwegsetzten, der auf das geltende Recht im souveränen Deutschland pochte, darin die Todesstrafe abgeschafft war und keine staatlichen Tötungen mehr durchgeführt werden durften.

Die USA-Militärmacht tötete die Verurteilten entgegen dem deutschen Recht und ignorierten damit die Souveränität.

Es ist Recht der Bürger und als Verwaltungsregel bei amtlicher Irreführung oder Lügen im deutschen Rechtsstaat geltend, Korrektur zugunsten der geltenden Wahrheit durch Verwaltungsaufsicht oder durch ein Verwaltungsgericht zu erreichen. Zumindest ist eine Beseitigung und Löschung von unwahren amtlichen Texteproklamationen verlangt.

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Nun haben Aufklärungsarbeiten und schließlich systematische wissenschaftliche Quellenprüfung zum Thema „Heinrich Göbel – 25 Jahre vor Edison“ / „Heinrich Göbel – Pionier der Elektrogeschichte“ / „Heinrich Göbel – Erfindervorbild für die Schulkinder“ aktuell – auch mit erweiterten Internetz-Recherchen – erneut festgestellt, dass die wirkliche Geschichte der Glühlampen den US-Amerikaner Henry Goebel Sr. (1818-1893) als Kriminellen im Zusammenhang der Pionierzeit der Lampentechnik zeigt. Eine weitere amtliche Idolisierung ist damit rechtswidrig. Geschmack und Lauterkeit einer lokalen Meinungsfreiheit sind davon lediglich moralisch berührt. Wer Fake anstellt muss mit der Verkommenheit des Umgangs rechnen.

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Dietmar Moews meint: Ich bin der Meinung, dass das heutige in wichtigen eigenen Angelegenheiten schlecht oder unterbelichtet informierte deutsche Wählervolk nicht von einer staatlichen Kulturindustrie propagandistisch geführt werden sollte, sodass daraus der Volksmund schlicht LÜGENPRESSE erkennen muss. Sondern es sollten alle wichtigen Informationen öffentlich und durchdringend bereitgestellt und vermittelt werden (es ist nicht von Staats-, Amts- und Polizeigeheimnis die Rede).

Ebenso empfinde ich die (vermutlich informellen) Falschmitteilungen an die Verwaltungsaufsicht der Region Hannover durch das Amt Springe nicht als „Verhältnismäßigkeit“ sondern als die soziologisch-rechtstaatliche Frage:

Wie lange wird öffentlich geduldet, dass die eigene Geschichte und der Forschungsstand propagandistisch umgangen werden, indem Ämter, Aufsicht und Kulturindustrie durch Lokalmedien und staatliche Massenmedien im wahrsten Sinn des Wortes geheim gehalten werden, Aufklärung verhindert wird und dazu die Schullehrer die Irreführung der Schuljugend betreiben (zuletzt das amtliche OHG-Goebel-Projekt-Papier, das ohne Einführung in die Dokumente zu Goebel im Springer Stadtarchiv stattfand; die Schüler wissen gar nicht, was es da Alles umfangreich gibt und sagen: Wir wollten neutral berichten! – na ja, Unkenntnisse, aber die Verlängerung des Gerüchtes: Über Göbel sei wenig überliefert).

Diese Fragen zum Lügenbetrieb muss sich auch der Aufsichtsherr über den Rechtsstaat im deutschen Föderalismus, der Ministerpräsident Stephan Weil stellen, so lange er nicht repressiv eingreift – so verlangt es das Gesetz im deutschen Rechtsstaat.

Mir ist deshalb die „ewige“ Propagandalüge deutscher Politikobrigkeiten nicht plausibel, dass ganz konkret immer wieder auf die USA-Souveränitätsdeklaration von 1951 hingewiesen wird, die Behauptung nämlich, Deutschland sei völkerrechtlich souverän.

Deutschland ist nicht souverän – Deutschland ist immer noch besiegter Hitlerstaat – so wie ein Hitlerstaat nach über 70 Jahren us-amerikanischer Weltfinanz und Militärbündnis und einer ausgekochten LÜGENPRESSE durch Kulturindustrie eben unmündig ist und von Oben für unmündig gehalten wird.

Der US-Präsident Trump bestritt CORONA und empfahl Reinigungsmittel zu schlucken, trotzdem der US-Regierung die Pandemie und die Corona-Problematik bekannt war. (Deshalb saß Herr Fauci schweigend dabei). Wie wir heute wissen, war auch Trump sich der großen Todesmisere durch Corona völlig bewusst und im Bilde. Trump bestritt Corona mit einem staatspsychologischen Motiv, dass er eine Panik der US-Bürger verhindern wollte, die von der Wahrheit über Corona hätte ausgelöst werden können. Trump hielt die Amerikaner für zu blöde und unreif, die Wahrheit der Coronaendemie anzunehmen.

Westliche Regierungen halten ihre Bürger für zu blöd, eine freie Information von einer professionellen marktwirtschaftlichen Presse anzunehmen – man hält Propaganda und Lüge für verantwortungsvolle Staatsführung.

Bevormundung gibt es in jeder Despotie, ob Stalin oder Xi Jinping, ob Assad oder Merkel – sie lügen. Merkel beantwortet die Frage nach der Souveränität Deutschlands etwa so: In Deutschland gilt das Grundgesetz und die darauf homogen bezogenen Gesetze, für jeden Deutschen gleich (unter der US-Amerikanischen Militärpolizei).

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Der Lichtgott kam 1950 aus der Nazi-Reserve in Springe

April 3, 2021

Lichtgeschwindigkeit 10196

am Samstag, den 3. April 2021

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Als deutlich wurde, dass der Hitler-Furor Selbstzerstörung würde, und die NDZ voll der Todesannoncen war, lautet es am 31. März 1943:

„Aus „kriegsbedingten Gründen“ muß die Neue Deister Zeitung ihr Erscheinen einstellen.

Erstes Stadtfest nach dem Kriegsende fand nach Hunger und Elend im Sommer 1950 statt. Das Kriegsende wurde als deutsche Kapitulation am 9. Mai 1945 offiziell und als Zusammenbruch bereits einige Wochen vorher in Springe am Deister erlebt. Da kamen „desertierte“ Wehrmachtsoldaten zu Fuß aus Frankreich oder von der Brücke in Remagen ins Deistertal aus dem Krieg zurück. Das Wort „Lichtgott aus Springe“ hatten die damals nicht „ins Feld“ gebracht

Schon im April 1945 erlebten Springer russische Gefangene auf Transport von Sennelager, aber auch amerikanische Soldaten und Endsieg-Fliegerangriffe. Gleichzeitig gab es noch Panzerfäuste und Flugabwehrkanonen, die den Feind bis zur letzten Kartoffelschale bekämpften und SA-Uniformierte, die Einheimische zum Durchhalten zwangen. Es hieß anfang April 1945, Springe würde nicht gegen die alliierten Besatzer verteidigt. Während die Springer Frauen und Kinder den April 1945 Kriegsgetöse und Bomberflüge, Fliegeralarm und völlig übergedrehte Restnazi-Soldaten auszuhalten hatten, verkrochen sie sich im Wald, sogar in der Tropfsteinhöhle am Hallermuntskopf.

Springe war dann zunächst 1945 unter britischer Besatzung und britischem Militärregime. So haben es die beiden Zeitzeugen der „Zeitzeugengeschichte“, der Springer Postbote Heinrich Kalisch und der später zugewanderte Historiker Hans-Heinrich Seedorf, aufgeschrieben. Diese Überlebenden bezeichneten sich selbst als im Hitlerreich, in den damaligen NSDAP-Kinder- und Jugendorganisationen als überzeugte, begeisterte, verführte junge Deutsche.

Im Frühjahr 1947 löste der alliierte Kontrollrat den Preußischen Landtag auf. Damit erst begann die Geschichte eines neuen Landes – Niedersachsen, mit der Hauptstadt Hannover.

Das Springer Lokalblatt NEUE DEISTER ZEITUNG, des Familienunternehmers STÄDLER, der Mitglied der NSDAP war, wurde erst 1949 wieder – mit einer Publikationslizenz der britischen Besatzer – neugestartet. Lebensmittelnot und Wohnungsmisere waren nach dem Wiedererscheinen ab 22. Oktober die NDZ-Themen. Es war die ausdrückliche Neuaufbaulinie der Briten für Springe, demokratische Selbstbestimmung zu organisieren. Die Briten wollten ein gewisses „bottom-up“ der britischen Demokratie herleiten, anders als das gescheiterte „top-down“ der Weimarer Republik, das zum Hitler Despotismus geführt worden war.

Die Nazis von Springe erhielten 1945 von der Besatzungsmacht die Auflage, keine politischen oder gemeinschaftlichen Ämter wahrzunehmen, sie hatten zunächst weder passives noch aktives Wahlrecht. Doch anders als die brutale sowjetische Militärmacht gab die britische Militärregierung der aufzubauenden deutschen Verwaltung den Vorrang vor der politischen Säuberung und stellte zahlreiche ehemalige Beamte des sogenannten Dritten Reiches wieder ein bzw. beließ sie auf ihren Posten. So wurde der NSDAP-Bürgermeister Fritz Jürges, der seit 1918 auch schon in der Weimarer Republik seine Stelle erfüllt hatte, auch bei den Briten im Neuanfang 1945 geduldet.

Im Sommer 1949 stellten die drei Westalliierten die Entnazifizierung ein. Damit war auch der aus Goslar zugewanderte selbstentnazifizierte Dr. Gustav Degenhardt entsorgt, der NDZ-Verleger Städler war fein raus, der Bürgermeister Jürges usw. sagte man „PG“: Pech gehabt.

Bis dahin hatte jeder überlebende Deutsche, auch die Springer, einen Entnazifizierungsbogen mit 131 Fragen auszufüllen. Ein unentbehrlicher Amtsarzt in SA-Uniform, den jeder kannte, der noch im Februar 1945 einer 73-jährigen jüdische Mitbürgerin ihre Transportfähigkeit nach Theresienstadt attestiert hatte, war folglich für Jeden, der nach 1945 im öffentlichen Dienst tätig werden wollte, darauf angewiesen sich von diesem Mitläufer genannten Braunhemd-Nazi vertrauensärztlich untersuchen lassen. 1951 beschloß auch der Niedersächsische Landtag das „Gesetz über den Abschluss der Entnazifizierung“.

Und nun das:

Die neue Demokratie in Springe schuf eine Grünanlage mit Gold-Fischteich und Insel – sogar mit Schwänen. Mückenplage hin Gärtnerkosten her – der Park erhielt einen Namen. Die Stadträte beschlossen, den neuen Park nicht Heinrich-Göbel-Park zu taufen, wie jemand vorgeschlagen hatte, sondern lieber den sozialdemokratischen Begriff VOLKSPARK zu nehmen.

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Dietmar Moews meint: Mit meinem Gutachten zur Quellenkritik Goebel 2021 sind der Erfindergöbel und der Pioniergöbel wissenschaftlich überführt. Stattdessen hat man nun einen Verbrecher-Goebel hinzunehmen – zumindest mal den Begriff „Heiliger“ und „Vorbild für die Kinder“ zu streichen.

Schon kurz nach der Kapitulation, das war die Osterzeit – was ja mal zu Ostern anzumerken ist, wenn es sich doch nicht um einen Western handelt -, ist in Springe eine „britische“ Neuorganisation eingeleitet worden – segensreich, aber:

Mit dem vorhandenen Personal – bis die ganzen überlebenden Springer Sozis, Kommunisten und Bibelforscher aus den Lagern nach Springe entlassen worden waren, die dann Springe mit britischen Demokratievorgaben reorganisierten sollten – wurde nun aus Hunger und Not Demokratie gemacht werden.

Und dann übertrug man das Sumpfglände aus Kircheneigentum, östlich der Domäne (heute Rathaus und Museum, Richtung B 217), ins Grundeigentum der Kommune.

Und man wünschte sich statt eines Mückenbrut-Loches eine Grünanlage – einen Park. Das wurde sehr umstritten. Dann also Park. Und dann der Name des Parks. Und dann der Vorschlag Heinrich-Göbel-Park.

Und dann – 1950 – abgelehnt.

Vom Springer Volksvertretern wurde der eher sozialdemokratische Wertbegriff VOLKSPARK entschieden.

So viel 1950.

Erst 1951 war Niedersachsen mit Landtagsbeschluss entnazifiziert!

Und dann erst kamen die alten Nazis in Springer zur Göbellage.

Während das erste Stadtfest 1950 von Degenhardt noch völlig ohne Göbelnennung aufgepoppt worden war, suchte man Feieranlässe. Alljährliche lokale Jahresfeste wurden ab 1951 die Forst-Grenzbeziehungen. – Bald kamen die frischentnazifizierten Goebel-Springer hinzu.

Also erst nach 1950, als der NSDAP-NDZ-Städler, der NSDAP-Degenhardt-Stadtdirektor, der Bürgermeister und Landrat NSDAP Fritz Jürges dazukamen. – Wann kam – Ex-Dr. Achim NSDAP-Gercke zum Zuge?

Wann: schrieb der ehemalige Spitzen-Nazi-Rassentheoretiker, als „Dr. Achim Gercke, Adensen“ erstmalig in der NDZ über Heinrich Göbel?

Ab 1949/50 durfte die NDZ wieder erscheinen.

Frage: Wann erschien erstmalig eine Heinrich-Göbel-Park-Werbung in der NDZ?

Wann erschien erstmalig nach 1950 Göbel in der NDZ?

Wann durfte Gercke erstmalig in der NDZ auftreten?

Was wurde da bis 1954 für Göbel publiziert?

Dietmar Moews sieht hierin eine konkrete EX-NAZI-Ingroup (die den Heinrich-Göbel-Park noch nicht durchsetzen konnte), die danach aber aufdrehte.

Ob Lehrer Dr. Gresky – der mit der Übersetzungsfälschung der Göbel-Akten – Nazi war? Wie wurde man damals Doktor? 

So geht es doch munter weiter – weg von Beckmann – hin zu Springer-Goebel. Was haben nur die Legendenhüter Callies und Rohde da zur eigenen Verdummung im Jahre 2007 publiziert?

Wo wird Gercke in einer angeblichen Doktorarbeit erwähnt – oder als Gehrke vertuscht?

Und noch eine strukturelle Feinheit:

Während im Hitlerdeutschland von oben, von der Reichsregierung, die Landkreise und Regierungspräsidenten lebenswichtige Funktionen für die Kriegsorganisation ausübten (Luftschutz, Stellungsübungen, Lebensmittelkarten usw.), wurden die lokale Lebenswelt, die Kommunen davon weitgehend freigehalten. Statt lokaler Selbstbestimmung herrschten in Springer – in der Nazidoppelstruktur (analog zu Frick Reichsinnenminister/ Himmler SS-Innenterrorist) die SA-Standarten gegenüber den Bürgermeistern.

Staatsheoretisch war also die lokale Basis abgekoppelt und wurde von den lokalen SA-Größen quasi informell traktiert.

1952 war es umgekehrt: Die 1952-Nachkriegsnazis von Springer machten ihr Lokalidol, den Göbel gegen Edison, ohne Landkreis, ohne die Landräte und ohne die Landesregierung.

Der Springer-Göbel wurde vom Goebel-Springer-Nazis, zusammen mit den Industrieverbänden, den Elektro-Lobbyisten, von Osram, Siemens und ETZ, mit dem Brockhaus im Hinteergrund mobilisiert – so von Altnazi Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt, der als „Knochengustav“ auf dem Judenfriedhof sein Wohnhaus baute, organisiert und persönlich durchgesetzt.

Da mussten dann Jürges, Degenhardt, Gresky, Städler, Gercke nur noch ins Göbel-Geheul einstimmen, wenn der Lichtgott Göbel mit Schraubverschluss von dem schlesischen Holzbildhauer Helmut Benna, als Holzschnitt gedruckt, erschien.

Ich frage die heutigen Springer Bürger und Bewohner, was sehen Sie, wenn Sie das sehen? Als Internetzbenutzer bilden Sie eine Minderheit in Springer.

Aber glauben Sie nur nicht länger, dass heute, 2021, NDZ-Leser noch eine bedeutende Mehrheit wären.

Und glauben Sie nicht, den amerikanischen Nationalheld Edison zu beleidigen, sei kluge Politik. Edison wird in den USA ganz hervorgehoben geehrt, weil er einer der entscheidenden Menschen war, die die Epoche der Elektrifizierung in der ganzen Welt herbeiführten.

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Neues von der Neuen Deister Zeitung

März 26, 2021

Lichtgeschwindigkeit 10192

am Freitag, den 26. März 2021

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Heute las ich in einer älteren Ausgabe der Neue Deister Zeitung aus Springe am Deister. Die Redakteure in Springe haben sich einen Oberflächenstil zugelegt, weil vermutlich bei gründlicherer journalistischer Arbeitsweise kein Blatt zum Redaktionsschluss fertig würde – hat man dort doch auch immer gleichzeitig den NDZ.de-Auftritt im Auge, der nicht hinter dem Tageszeitungsrhythmus herhängen darf, sondern stets auf der möglichst aktuellen Höhe der Echtzeit-Agenturen sein möchte – dazu möglichst gute Abbildungen. Und jetzt hatte ich also eine Titelseite, die dem Lokalreiz entsprechen sollte. Es brachte die NDZ in ungewöhnlichem Großformat den folgenden Titel:

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Dietmar Moews meint: Ich weise auf das neue Gutachten 2021 zum Forschungsstand hin: Dr. Dietmar Moews zu >Goebel Quellenkritik 2021<, im asz Köln erschienen.

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Liebe Benutzer*ienen der LICHTGESCHWINDIGKEIT bei WordPress, es folgt ein Text/Bild-Beitrag, den ich für die Leser der NDZ (Neue Deister Zeitung Springe) verfasst habe. Der Text ist wegen meiner Urheberrechtsansprüche bislang nicht von der NDZ publiziert worden. Der informative Text bringt Fakten, die beweisen, dass und wie durch Jahrzehnte hindurch den Lokalblattlesern der Kleinstadt Springe am Deister durch die Neue Deister Zeitung (NDZ) eine IRREFÜHRUNG eingebrannt worden ist.

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In einem mit kommunalem Geld erstellten Bildband der beiden Springer Heimatzeugen, Heinrich Kalisch (1925-2003) und Dr. rer. nat. Hans-Heinrich Seedorf (1923-2020), mit dem Titel „Zeitzeugengeschichte von Springe von 1925 bis 1956“, wurden zahlreiche Erinnerungen von Zeitzeugen mit Briefen, Worten und Bildern und Archivgütern dokumentiert und leider auch geschichtsmanipulativ verschwiegen. Die historisch wertenden Teile von Kalisch/Seedorf sind wesentlich irreführend oder gar falsch. Sie behaupten z. B., der Springer Heinrich Göbel habe im Jahr 1854 die elektrische Glühlampe erfunden. Sie verschweigen den ersten Verfasser der Orts-Chronik, den umgekommenen Juden und Springer Lehrer, mit Nazi-Berufsverbot, Dr. Heinz Brasch. Dabei danken Kalisch/Seedorf allen möglichen Geschichtsfälschern, den Lehrern Wilhelm Hartmann, Friedrich Fischer und Wilhelm Haverkamp sowie dem Alt-Bürgermeister Jürges, der den Juden Brasch persönlich für diese Stadtgeschichte indienst genommen hatte und ekelhaft ist dann folgender Nachsatz:

„…Die Rücksichtnahme auf noch Lebende, die undurchsichtigen Verhältnisse dieser Zeit und die völlig unzureichende Quellenlage machten eine eingehende Behandlung der Zeit des Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit für die Verfasser unmöglich. Das nachzuholen war auch eine Aufgabe des jetzigen Buches …“. Und Kalisch/Seedorf schwingen sich geschichtsklitternd auf: „18. Bericht: Der Führerstaat: (Einparteienstaat) Die Nationalsozialisten verfügten über eine straffe Organisation, die sie befähigten, in kürzester Zeit von der Spitze bis zur Basis taktische Entscheidungen zu fällen und umzusetzen. Die Partei war eine lückenlose Superorganisation. Sie erfasste über die verschiedenen Gliederungen alle Berufe und Stände des deutschen Volkes. Keiner durfte abseits stehen. Alle wurden erfasst, nicht nur im öffentlichen Leben. Alle Organisationen der Partei waren hierarchisch aufgebaut und jede Stufe mit einem verantwortlichen Führer besetzt, der streng den Anweisungen seiner Vorgesetzten zu folgen hatte …“ (S. 37).

So ging es auch Brasch – aber unsere Springer Chronisten haben dafür eine Lücken-Superorganisation. Wer nicht studierter Historiker war, hätte in den Tagebüchern von Goebbels oder Rosenberg lesen können. In den Aufzeichnungen und Analysen zum NSDAP-Innenleben, dem SS/SA-Konflikt, den geografischen und linken/rechten Gruppenkämpfen, wird keineswegs mitgeteilt, dass – wie vom Führer gefordert – Staat und Politik sich führen ließen (vgl. Brendan Simms 2019). Und wer Zeuge war, wie die beiden Kalisch/Seedorf, sollte verstanden haben, dass und warum die „Superorganisation“ den totalen Untergang verursachte. Das entging den beiden heimatfreundigen Pioniere der Zeitzeugenschaft , auch auf sich selbst zu beziehen, offensichtlich:

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>Pioniere der Irreführung als lokale Domäne der Neuen Deister Zeitung von Springe< – 18. September 2020

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Heute brachte die NDZ in ungewöhnlichem Großformat den folgenden Titel:

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Im hinteren Teil des Provinzblattes NDZ, auf Seite 8, wird nämlich ein Pionier als Idol der historischen Wahrheit zuwider eingepflegt. Auch die aktuelle Leitung der NDZ deckt bis heute nicht die eigene führende Rolle daran auf. Ein Unterklassen-Auswanderer, 1848 aus Springer, wird 2020 weiterhin als Pionier der Entwicklung des elektrischen Lichts den einheimischen Lesern erklärt. Man tut so, als habe ein Heinrich Göbel (1818-1893) in USA gegen Edison prozessiert, vor Gericht gesiegt, als „Pionier“ große Abstandsgelder erhalten und sei dann zu früh gestorben. So lehrten auch die Lehrer nach dem Krieg (1939-1945) ihren Schülern in Springer. Man hatte sogar eine Heinrich-Göbel-Schule benannt und wollte den Volkspark „Heinrich-Göbel-Park“ nennen. Schon der Orts-Chronik-Verfasser, der Lehrer Dr. Heinz Brasch, erfand bereits 1943 die Göbel-Pionier-Idolisierung. Es wird noch im Jahr 2021 so gehalten.

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Als Göbel-Gutachter erhielt ich die Anfrage, ob ich die Einstein-von Braun Atomexperimente im Springer „Wegemeisterhaus“ für möglich halte, und habe darauf meinen folgenden Text für die NDZ geschrieben. Jedenfalls treten für mich ganz harte soziologische Tatsachen der proaktiven lokalen Führungs- und Meinungsmacht hervor zur Frage: „Was halten die Bewohner der Kleinstadt Springer für wahr? Woher haben sie ihr vermeintliches Wissen? Wozu schweigen sie lieber? Vielleicht können die Menschen aus folgendem Narrativ etwas über Massenkommunikation im Kleinen lernen:

>Springer* als moderner Pionierort mit Einstein

Der Springer Ortsbürgermeister Karl-Heinz Friedrich (CDU) freute sich über kostengünstige neue Idole und Pioniere für den kreativen Ort hinterm Deister. Zumal bereits Einsteins Familienunternehmen als Pioniere des elektrischen Lichts große Straßen-Beleuchtungsprojekte in München, Zürich und Wien realisierten, womit zusätzlich Bezug zur Lichtstadt Springer offenkundig ist. So könnte auch der Leuchtkörper am Ebersberg zur „Einstein-Bastei“ umgewidmet werden, der den ersten Atomsprengkörpern, von 1915 aus Springe, sehr ähnelt.

* Springer (sic!) nannte Henry Goebel Sr. seine Heimatstadt Springe in seiner ersten von sieben Eidesstattlichen Erklärungen im Januar 1893 in New York.

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Es ist zu vermuten, dass auch lange nach dem geistigen Aufkommen von Münchhausen in Springe (Göbels Lehrer), auch Einstein und Wernher von Braun bereits im Jahr 1914 in Springe die ersten erfolgreichen Experimente mit kleinen Atombomben durchführten (Jahrzehnte vor Großbritannien).

Wie die NDZ jetzt vom „Einsteinkreis“ erfuhr, der aus Mitgliedern des Springer Geschichtsvereins und dem damaligen Nachkriegs-Superintendent Heinrich Grimm bestand, gab es ein Labor im ehemaligen Wegemeisterhaus, nahe der Kaiserrampe. Dort sollen die ersten Testexplosionen erfolgreich stattgefunden haben

Einstein/ von Braun hatten jeweils die Nachtzeit des 31. Dezember genutzt, wo die Sylvesterfeiern und das übliche Feuerwerk, für akustische Deckung sorgte. Die radioaktiven Rückstände wurden in den Nebengebäuden des Laves-Jagdschlosses zwischengelagert. Sie sollen die ehemalige „Kaiserrampe“ und einen Sonderzug der Reichsbahn benutzt haben und direkt in der Einsiedlung (ehem. Lohöfer) gewohnt haben. Schwerer persönlicher Streit zwischen dem älteren Einstein und dem jüngeren Wernher von Braun um verfügbare Forschungsgelder beendete deren Zusammenarbeit in Springe.

Während die beiden Pioniere der Atomphysik, Einstein und von Braun, später von den USA angeworben wurden, hatte Hitler (in Springe) gegen Ende der Weimarer Republik noch selbst versucht, die fortschrittliche Waffentechnik in Deutschland zu halten.

Der NDZ liegen Auszüge der Korrespondenz zum Atomlabor „Wegemeisterhaus Springe“ vor, die aus dem Nachlass der Springer Geschichts- und Naturwissenschafts-Professoren, Horst Callies und Hans Heinrich Seedorf, stammen sollen. Vor einigen Jahren präsentierte Museumspionier Prof. Callies sogar ein Glasgehäuse (NDZ berichtete), das mutmaßlich zum Bau der Einstein/von Braun-Atombomben-Modelle verwendet worden sei. Callies bezeichnete dieses Gehäuse als „Fliegenfalle“. Dafür erhielt er sogar das Bundesverdienstkreuz.

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Der Springer Ortsrat besitzt vom eigenen Rang als Pionier-Stadt bislang nur Geheimpapiere im Stadtarchiv, die von Patent-Gerichtsprozessen zur Kernspaltung aus den USA stammen. Vom geheimen Atomlabor im Springer Wegemeisterhaus besitzt das Stadtarchiv keine Dokumente, obschon sowohl Prof. Callies wie auch Prof. Seedorf im Museum auf dem Burghof  jahrzehntelang aktiv waren. Man könnte allerdings im Museumsarchiv oder in den geheimnisumwitterten Oscar Musal-Papieren, des Amtsgerichtsrats, fündig werden.

Sollte jetzt ein Sturm der Springer, besonders auch der Schüler, auf das Stadtarchiv erfolgen, selbst zu sehen, was die geheime Orts-Geschichte noch alles sagt, hätte die NDZ allerdings viel zu tun, wenn sie die Führungsrolle fortsetzen möchte. Und es drängt erneut der akute Personalmangel für Stadtarchiv und Museum wieder auf die Tagesordnung von Stadtrat und Ortsrat (nach Abgang des Stadtarchivars Andreas Lilge; NDZ berichtete).

An sich kann preisgünstig die „Einstein-Bastei“ aus der bislang so genannten „Göbel-Bastei“ gemacht werden – der Leuchtkörper ist durchaus als Fantasieform eines Atomsprengkörpers gut geeignet. Auch ließe sich ein zweiter Pferdehalfter am alten Springer Amtsgericht neben dem ersten anbringen, der an den Stadtarchivar Andreas Lilge mit folgenden Worten erinnert: „Herausgeber der Ortschronik Springe im Jahr 2002 und Pionier des Archivwesens“.

Eine Verdi-Göbel-Lilge-Darstellung lässt sich als Idolisierungs-Symbol für den Fremdenverkehr und durchaus auch international vermarkten, sobald es um Idole und Pioniere geht. In der Pipeline des Springer Stadtmarketings befinden sich auch weitere Modelle, z. B. Bill Wyman als Hannah Arendt-Double, Keith Moon als Charles Aznavour und Mireille Matthieu.

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Dietmar Moews, Köln am 18. September 2020, meinte: Die beiden Zeitzeugen, Kalisch und Seedorf, haben ihre persönlichen Erlebnisse und ihre „Heimatverbundenheit“ – als Weltkriegsflüchtlinge – zusammengetragen und publiziert, wofür ich ihnen danken möchte. Springe hat kaum derart Sozio-Geistiges hervorgebracht – die beiden sind damit alleinstellend. Ich bedauere die Lücken, aber ich finde die Brasch-Verleugnung von Kalisch/Seedorf beachtlich. Die beiden Autoren haben weder Musal befragt, noch Achim Gercke, noch Hartmann 1954 korrigiert.

13. Änderung / Ergänzung des Wortlautes auf den Gedenktafeln von Heinrich Göbel. Herr Friedrich stellt den Antrag vor. Er bittet den Bürgermeister, Herrn Springfeld, eine Stellungnahme zu der Thematik abzugeben. Herr Springfeld stellt klar, dass aus seiner Sicht die Stadt weiterhin stolz auf Heinrich Göbel sein darf. Der Teil gehört zur Stadtgeschichte und dieser solle auch nicht gestrichen werden. Er informiert, dass es keine rechtliche Verpflichtung etc. gibt, die eine Anpassung, Ergänzung oder Ähnliches an den Göbel-Denkmälern vorsehe. Der Ortsrat sei hier vollkommen frei in der Entscheidung. Er könne sich vorstellen, kleine Tafeln zur Einordnung des Sachverhaltes zu ergänzen. Am Ende solle man einen positiven Schlussstrich unter die Thematik ziehen. Der Ortsrat befürwortet die Idee. Bis zur nächsten Sitzung solle nun ausgearbeitet werden, wie ein Hinweistext auf der Tafeln aussehen könnte.

Mittlerweile meint die NDZ, es gäbe eine Anti-Göbel-Truppe, und es sei inzwischen mit Gerichtsklage gegen die Stadt Springe gedroht worden. Denn man möchte doch trotz der wissenschaftlichen Belege, dass Goebel ein gerichtsnotorischer Krimineller war, was gerade durch seine eigeninitiativen Interventionen vor den US-Gerichten mit beeideten Falschzeugnissen (affidavits) gerichtsnotorisch ist. Dazu sind hierbei noch etliche diverse geschäftliche Betrugsdelikte Henry Goebel Seniors sowie seiner Söhne, gegen verschiedene Geschäftspartner und Freunde amtlich dokumentiert worden. Das weiß die NDZ entweder nicht – oder – oder man treibt die Irreführung für ein absurdes Lokalidol weiter.

Was bislang nicht gesehen wurde, ist EDISON, der einer der größten Epochen-Menschen war, auf den die USA ihre historische Identität stellen. Das sollte nicht amtlich von Springe am Deister und auch nicht presseethisch mit einer NDZ fortwährend beleidigt und herabgewürdigt werden – auch, wenn immer noch Alt- und Neu-Nazis in Springe schreiben.

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