Lichtgeschwindigkeit 5025
am Samstag, 25. Oktober 2014
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Warhol-Bilder kaufen? – warum eigentlich?
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Das Geschäft der Funktionäre im vor- und nachgelagerten Feld der Kunst kann sich auf eine staatliche (gesetzliche) Organisierte Kunstförderung (OKF) stützen, die Dietmar Moews in seiner Generalstudie von 1990 bis 2000 erarbeitet hat, mit der er zum Doktior der Philosophie als Organisationssoziologe promoviert worden ist:
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„Verirrte Kunstorganisation in der Bundesrepublik Deutschland und das BBK-Erlebnis“, Universitäts-Dissertation der Universität Bremen im Jahr 2000 – digitale Publikation:
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http://elib.uni–bremen.de/publications/dissertations/E-Diss1224_Moews.pdf.
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Diese Funktionäre, sind im Kunstprozess als „Nichtkünstler“ oder „nicht echte Künstler“ bezeichnet und okkupieren als „Salonpersonnage“ und „Schranzen“ die Empfänger-Rollen der staatlich budgetierten Kunstförderungs-Mittel anstelle der echten Künstler. Die Verbrechen der Salonpersonnage gegen die echten Künstler, Kunst und Kultur ist so gekennzeichnet und spielt konkret in die Warhol-Debatte ein.
Diese Salonersonnage besetzt auch die Posten in den Vergabegremien (sogenannte hochkarätige Kunstfachleute) und vertritt kunstpolitische Entscheidungen der
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a) Selbstbereicherung der Salonpersonnage durch Geldmittel und bezahlte Posten,
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b) für die Kulturindustrie entgegen den handwerklichen Prototyp-Künstlern und bestimmen
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c) überhaupt, was als Kunst förderungswürdig und welche Künstler von Förderungen ausgegrenzt werden.
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Spätestens bei der Ausgrenzung hört es allerdings auf, verfassungsgemäß dicht zu sein. Denn neben der Freiheit der Kunst (laut GG) gilt auch das Pluralismusgebot sowie das Verbot für den Staat staatliche Urteile über Kunst zu fällen.
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Schließlich ist dem staatlichen Kompetenzgebot für hoheitliche Handlungen ganz klar vorgegeben, dass die Auslagerung von Staatsaufgaben auf nichtstaatliches Personal oder Institutionen nicht gestattet ist. Das bedeutet, dass die meisten Vergabegremien für Fördereintscheidungen des Staates bei Bund, Ländern und Gemeinden definitiv verfassungswidrig tätig sind. Es müsste eindeutig staatliches Personal Künstler und Werke jurieren und dabei nach den rechtlichen Regeln – „ohne Hass und Leidenschaft“ – rechtsstaatlich-offizial handeln und Entscheidungen begründen.
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Das Gewerbe der Salonpersonnage besteht darin, von den ca. 95 Prozent staatlicher Finanzierung von Kunst und Kultur, sich selbst zum „Auguren“ zu küren, auf „hochkarätig“ mackieren und die Fördermittel sich selbst zu verteilen.
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Heute: Kölner Stadt-Anzeiger titelt und Kommentar Seite 4, Martin Gehlen: „Umstrittene Kunst-Auktion stopft Haushaltslöcher“ und Seite 24,, Fabian Klask „Kein besonderer Einzelfall“ AUKTION Der geplanten Warhol-Versteigerung ging 2006 bereits ein Beckmann-Verkauf voraus“:
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Nun also WARHOL-GATE, der angebliche Skandal und die Debatte um die beabsichtige Versteigerung von Kunstbesitz der Westspielbank.
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Laut Kölner Stadt-Anzeiger haben bereits vor langer Zeit alle landespolitisch Verantwortlichen – zwischen SPD, Grünen und CDU – miteinander abgestimmt, dass so eine Auktion der speziellen „Warhol-Werke“ aus dem Eigentum der staatlichen NRW-Spielbank GmbH akzeptiert wird. Beteiligt war namentlich auch der CDU-Führer im NRW-Landtag Armin Laschet aus Aachen. Dazu wurde die Zustimmung des Grünen-Fraktionschefs Reiner Priggen, ebenfalls Aachen, abgestimmt. Nun wird unterstellt, den Aachenern Lachet und Priggen ginge es vorrangig um die Quersubvention der Aachener Spielbank aus der Aachener Kunstveräußerung.
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DIETMAR MOEWS
im Jahr1976
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Dietmar Moews meint: Mir liegt daran, den Sinn und die Substanz der Kunstfreiheit für die echten Künstler, heute, herauszustellen und gegen die Kulturindustrie zu verteidigen.
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Es ist für Laien zunächst unverständlich, weil es voraussetzt, zu wissen, wie rechtliche Stellung und organisatorische Strukturen der Produktion, der Distibution, der Information und Kommunikation und der Konsumtion der Kunst, also das Kunstschaffen durch individuellen Künstler durch die OKF, wirken. Die Kunstproduktion und der Berufskünstler werden von den gesetzlichen Zwängen der Industrie vollkommen entmündigt.
Ich breche hier die Ausführungen ab. Denn hier geht es um eine aktuelle Diskussion:
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EINS Diese Diskussion über WARHOL-Gate dient nicht dem Ansehen der Künstler in Nordrhein-Westfalen. Es erzeugt auch keine allgemeine Aufwertung von Kunst und Kultur. Es entsteht eine Abwertung der Kunst insgesamt, und damit aller Künstler, weil minderwertige Kunstwerke, wie die Drucke von Andy Warhol, als hundertfach wertvoller hingestellt werden, als es Originalbilder sind.
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Ein casinoartiger Hochpreisrummel um Warhol-Drucke, die kaum das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt sind, weil es diese Warhol-Werke unbegrenzt häufig gibt – so lautet das ästheirische Diktum der Pop-Art von Warhol selbst.
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Das heißt: jeder mag, so gut und so tiefgründig er kann, ästhetisch für oder gegen die Warhol-Industriedrucke argumentieren – das steht frei.
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Was nicht geht, ist, den ästhetischen oder künstlerischen Wert auf die angeblichen oder tatsächlichen Kauf- bzw. Verkaufspreise zu beziehen oder daher zu leiten. Dabei geht es prinzipiell und zwar sehr fiktiv um „Marktwert“,keineswegs um „Kunstwert“.
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Das ist hier jetzt im NRW-Streit der Unfug: Man redet von den erhofften Kauferlösen (wir werden sehen, dass von illusionären und hochstaplerischen Selbstsignaturen geredet wird: Diese absurden Preise, wird bei Christies in New York keine Sau zahlen). Das könnte aber unbeachtet bleiben.
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Was für die Künstler entscheidend ist, dass hier über fiktive Kaufpreisbewertungen der kulturindustriellen Drucke von Warhol auf eine Vergleichsstufe mit anderen Kunstwerken geschlossen wird:
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Die Rede ist jetzt unter dem Stichwort WARHOL-GATE von der vor Jahren erfolgten Veräußerung eines Originalgemäldes von dem Maler Max Beckmann („Selbstbildnis im Hotel“ von 1932 – West-LB verkaufte angeblich im Jahr 2006 laut Kölner Stadt-Anzeiger vom 18. 10. 2014 – von West-LB-Bankchef Thomas Fischer in untransparenter Eigenregie für 13,9 Millionen verkloppt worden). (Ich sage es voraus: Ich schätze die Malerei und den Maler Max Beckmann nicht! Bei Beckmann konnte ich als jüngerer Maler nichts lernen! Beckmanns Kunst widerläuft meinen Gefühlen, meinem Können und meinem Geschmack – aber Beckmann hat gemalt, nicht von Maschinen drucken lassen).
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Beckmann Original für 13,9 Millionen – Warhol Siebruck auf Papier 100 Millionen! – Will da ernsthaft ein Nichtkünstler das Wort dafür erheben, hier seien Kunstwerte im Gespräch, hier sei Kunst gegen Verkauf zu verteidigen?
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Schon 13 Millionen sind für ein Gemälde ein absurder Preis – der Preis hat mit der Kunst gar nichts zu tun, sondern lediglich mit syndikalisierter Hochpreis-Inflationsbekämpfung bzw. Kaufkraftabschöpfung, man könnte auch Briefmarken, alte Autos, Rennpferde oder Giftpilze, Weinflaschen oder beliebige Raritäten hochpreisen und mit staatlichem Verkaufsverbot belegen.
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Aber wie kann ernsthaft staatlicher Veräußerungs-Schutz für ein Original vom Maler Beckmann verlangt werden, weil es „schützenswertes Kulturgut“ sei, mit dem Argument „Warhol“ darf nicht verkauft werden – Beckmann hätte auch nicht verkauft werden dürfen.
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NOCHEINMAL: Die Debatte entwertet die moderne Kunst und die zeitgenössischen Künstler, indem über deren Qualitäten hinweg Geldspiele der Willkür als Recht, als Fiskalrecht, als Handelsrecht, als „harte Fakten“ der „Ökonomie der Kunst“ hingestellt werden.
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Die heutige Wirklichkeit eines begabten rechtschaffenden Künstlers sieht ganz anders aus und benötigt Aufwertung statt Abwertung und Missachtung.
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Die Papierdinger von Warhol sollen sie doch einfach samt Provenienz und Zertifizierung fotokopieren und dann rahmen lassen und so schnell wie möglich, meistbietend versteigern. Geld kassieren. Dazu die ebenfalls gerahmten Kopien der NRW-Landesregierung bzw. dem Objektschutz am Regierungsgebäude einfach abgeben. Die können das gar nicht unterscheiden.
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Das AKTUELLE WARHOL/KULTURINDUSTRIE:
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BEISPIEL: Beteiligte sind FAZ, diverse Journalisten, die Verwertungsrechte Inhaber der Andy Warhol Foundation u. a. So wie eine Abbildung industriell vervielfaeltigt und mit der Verrechnungsnummer versehen ist, wie im Beispiel/Bild aus der FAZ, fliesst Geld zugunsten Warhol / kulturindustriell aus den Bild-Verwertungsrechten der ARS.
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Besonders beachtlich ist: Die Warhol/Fotokopie gehoert der Westspiel GmbH (Land NRW) die Verwertungsrechte sind bei Warhol geblieben. Der Warhol-Kaeufer hatte also nur das Papier gekauft, nicht die Verwertungs-Bildrechte.
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Hier sehen wir den deutschen Kuenstler nicht. Hier sehen wir Julia Voss mit Warhol. Die Abbildung Elvis und Ludwig ist einfache Foto-Reproduktion auf Papier).
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Dann können Andreas Rossmann, Rose-Marie Gropp, Fabian Klask, Martin Gehlen, Olaf Zimmermann, Gerhard Pfennig, Hannelore Kraft, Armin Laschet, Reiner Priggen, René König usw. sich alle über „Die Kunst im Zeitalter der Reproduktion“ verlustigen, als zeitgemäße Ausprägung des File Sharings.
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Hier scheint als schriebe Julia Voss (FAZ vom 24. Oktober 2014 Seite 11) vom deutschen Pop: Ein Ludwig nach Foto auf Papier sei 100 000 Millionen wert.
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