Chimes of Freedom vom Staunen über das Staunen und den innerwestlichen Diskurs zum blinden Staunen in der IT-Revolution.
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ZWECK oder MITTEL? Erstaunlich dass Barack Obamas Rede zur Lage – vor dem US-Kongress am 27. Januar 2014 – und Angela Merkels Regierungserklärung – vor dem Bundestag am 28. Januar 2014 – völlig gegensätzliche Vorstellungen vom Verhältnis von Zweck und Mittel herausstellen. Obama verlangt die freie amerikanische IT-Spionage weltweit, zum Zweck der Sicherheit – Merkel lehnt diese IT-Mittel der Demokratievernichtung ab (bzw. FAZ v. 30. Januar 2014 titelt “Merkel: Der Zweck heiligt nicht die Mittel – Kanzlerin kritisiert NSA/ Stärkeres Engagement in Afrika möglich/ Regierungserklärung”) Obama und Merkel stehen aber nicht an der Spitze der aufgeklärten gesellschaftspolitischen Grundsatzdiskussion, denn die findet mangels aufgeklärter demokratisch-gebildeter Bürger gar nicht statt (s. a. BERLINER MANIFEST zur IT-Revolution für die Piratenpartei Deutschland )
Die literarische Qualität von Bob Dylan, am Beispiel des Staunens in The Chimes of Freedom, meine kleine Poetologie zu Bob Dylan, hier aus Neue Sinnlichkeit 57, Blätter für Wertorientierung in Geselligkeit, 2007, Seite 17: Der noch sehr junge Bob Dylan dichtete, wenn die Verheißungen der Freiheit wie Glockenspiele aufklingeln, wer an sie glaubt, weil sie schön sind, der habe recht? Wer glaubt, dass solche Glockenspiele einfache Freiheit verheißen, sitzt einer Täuschung auf, wenn er glaubt, die Verheißung meine: Freiheit käme, Freiheit wäre mehr als eine Verheißung. Bob Dylan sagt gar nicht mehr zur Freiheit als, dass er von seinem Staunen über das Aufblitzen dieses Glockenspiels der Freiheit staunt. Er redet nicht von der Freiheit – er redet und singt vom Staunen. Es ist nicht ein Staunen des Kindes, das alle Sekunde staunen muss, weil es laufend interessanteste Neuigkeiten gibt, die erstaunen. Das Staunen über die aufblitzende Freiheit ist komplizierter: wir staunen, weil etwas völlig Absurdes, an das kein erwachsener Leser mehr glaubt: Freiheit, erstaunliche Freiheit, aufgleißende, auftrumpfende Freiheit, die noch aufblitzt, obwohl alle wissen, es gibt sie nicht, sie ist eine faule Verheißung. Kurz, wir staunen nicht über das Aufblitzen der glockenspielhaften Freiheit, wir staunen über uns, die wir staunen wollen, so, wie wir lachen wollen, wie wir belogen werden wollen, wie wir heucheln und geheuchelt bekommen wollen. So staunen wir über unser Staunen über das Glockenspiel der Freiheit im Dreivierteltakt bei Bob Dylan.
So können wir hier zumindest erfahren, was der geniale Bob Dylan über das Staunen erfand und was Dietmar Moews glaubte, der neugegründeten Piratenpartei ins Stammbuch schreiben zu können: Eine poetologische Ableitung über das Staunen von Bob Dylan in Chimes of Freedom. Inzwischen – seit dem Sommer 2009 – hat sich gezeigt, dass die überwiegende Piratenbewegung nicht für Parteipolitik geeignet ist und Piratenparteipiraten hauptsächlich als Doofpiraten in den Medien Belustigungsgeräusche erzeugen.
Youtube-WELTMEISTER 2013 wurde Dr. Dietmar Moews mit dem Video Lichtgeschwindigkeit 4098 am 27. November 2013. Samstag 18. Januar 2014, universal-poetisch-politischer Exposition zur Lage aus Köln
Thema: Youtube-WELTMEISTER-2013 wurde Dr. Dietmar Moews auf seinem Kanal dietmarmoews mit insgesamt 1.497 Videos zur politischen Lage im deutschsprachigen Massenmedien-Bereich.
1.497 aktuelle Videos im Jahr 2013 bei Youtube.
Der Youtube-WELTMEISTER 2013 erstellte im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 27. November 2013 in ununterbrochener, fortlaufender Folge, täglich mindestens ein aktuelles Video, insgesamt 1.497 einzelne Videos im Jahr 2013, her und auf dem Kanal dietmarmoews bereit. Aufnahmeorte waren überwiegend Berlin, Köln sowie diverse internationale Produktionsplätze (Lüttich, Brügge, Oostende).
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Geschränkte Souveränität Deutschlands bei Foschepoth
“Land unter Kontrolle” bei 3SAT “Kulturzeit extra” am 27. Jan 2014, 21 bis 21.45 Uhr
In der 3SAT-Fernsehsendung “Land unter Kontrolle – Die Geschichte der Überwachung der Bundesrepublik Deutschland” wurde mit Originaldokumenten und Zeitzeugen, wie dem langjährigen Bundesinnenminister Dr. Gerhard Baum (FDP), nachvollziehbar belegt, was Josef Foschepoth, Jahrgang 1947, Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Freiburg erarbeitet hat. Der Historiker stellte in seinem 2012 erschienenen Buch “Überwachtes Deutschland” dar, wie die Westalliierten USA, Großbritannien und Frankreich zur Zeit des Kalten Krieges die Postsendungen und Telefonate in Deutschland kontrollierten. Demnach schlossen die Westalliierten mit den Bonner Regierungen in den ersten Nachkriegsjahrzehnten zum Teil geheime Vereinbarungen, die den Diensten freie Hand einräumten. Mitunter sind diese Abkommen immer noch gültig, wie Foschepoth nachweisen konnte.
In diversen Vlog-Beiträgen von Dietmar Moews “Lichtgeschwindigkeit” auf dem dietmarmoews Youtube-Kanal wurde festgestellt und belegt, dass das heutige Deutschland in Fortsetzung hoheitlicher Vorrechte der Westalliierten nach 1945 bereits im Jahr 1955 der weiteren Bevormundung vertraglich zugestimmt hatte; diese Nichtsouveränität wurde im Jahr 1990/91, nach Beitritt der DDR, vom vereinten Deutschland erneuert und gilt heute, im Jahr 2014, ungebrochen. Das betrifft insbesondere die totale Kontrolle der gesamten Kommunikation der sozialen Beziehungen aller Menschen durch die NSA. Schon Bundeskanzler Willy Brandt hat seinerzeit die Deutschen und den Deutschen Bundestag zu dieser Frage belogen (s. 3SAT, “Land unter Kontrolle”).
Generalklausel des Besatzungsstatuts 1954 und Überleitungsvertrag zum Besatzungsstatut 1990
Lichtgeschwindigkeit 3561, Samstag, 20. Juli 2013, Bundesgesetzblatt 1955 und 1990 „Überleitungsgesetz des Besatzungsstatuts“ (zit. Nach “Briefe an die Herausgeber in FAZ v. 20. Juli 2013 – danach gilt die Generalklausel* des Besatzungsstatuts laut Protokoll vom 23. Okt. 1954 in der geänderten Fassung Bundesgesetzblatt 1955 II Art. 1 S. 301, 305 und S. 405 sowie Bundesgesetzblatt 1990 Teil 2 “Überleitungsvertrag zum Besatzungsstatut” vom 27. u. 28. Sept. 1990 S. 1386 ff, wo die ungebrochenen Kriegsgewinner-Rechte über das deutsche Rechtssystem für die drei Westmächte von Deutschland (nicht für Russland) vertraglich festgeschrieben sind. (in FAZ vom 20. Juli 2013 “Briefe an die Herausgeber” auf “FAZ/Reinhard Müller v. 16.7.2013”).
*Generalklausel ist auf einen noch ausstehenden Friedensvertrag zwischen Deutschland und den vier Siegermächten USA, UK, Frankreich, Russland, bezogen, sodass vorläufig die Regelung in kraft bleibt und ohne Zustimmung der drei alliierten Westmächte nicht geändert werden kann.
Der Deutsche Staat und der Bürger unter dem GG sind nicht politisch souverän und – weiterhin – unter Besatzungsstatut (sagt in Lichtgeschwindigkeit 3636, Sonntag, 4. August 2013 auch Gregor Gysi im Deutschlandfunk bei Gerhard Schröder) ohne Friedensverträgen mit den erklärten Kriegsgegnern. Nicht allein Westdeutschland, sondern die gesamte zweite Bundesrepublik, einschließlich die beigetretene ehedem russische Zone, DDR.
Im Zuge der durch Edward Snowden enthüllten Überwachungspraktiken der Vereinigten Staaten und Großbritanniens erfahren Professor Josef Foschepoths Recherchen in „Land unter Kontrolle“ bei 3SAT neue Aktualität.
Das Narrativ vom schnellen Aufstieg der Bundesrepublik nach dem Krieg unter gleichberechtigten Freunden stimmt auf jeden Fall so nicht. Es gibt dicke Fragezeichen. Dadurch wird ja nicht alles schlecht, aber einige Dinge waren eben anders, als wir bislang dachten. Fakt ist: Der ganze Überwachungskomplex ist ein wesentliches Element der Rechtstaatsentwicklung Westdeutschlands gewesen. Die Bundesrepublik wäre niemals das geworden, was sie ist: in ihrer ganzen Beschränktheit, aber auch in ihrer Eingebundenheit in den Westen. Aber natürlich auch in ihrer Aggressivität gegenüber dem Ostblock.
Es ist frappierend, was alles in irgendwelchen Vereinbarungen und Statuten versteckt ist. Aber irgendwann wurde klar: Wir haben nahezu symbiotische Zustände zwischen den Geheimdiensten. Und alles mit dem Segen und Wissen der Bundesregierungen.
Die Verwaltungsvereinbarung erläutert ja nur, was in den Hieroglyphen anderer völkerrechtlicher Verträge enthalten ist. Sie ist auch dafür da, um die Intensität der Zusammenarbeit zu präzisieren und sie vor Geheimnisverrat und Strafverfolgung zu schützen – Dinge, die durch die Causa Snowden momentan aktuell sind.
Nato-Truppenstatut 1963 und Artikel 38: striktes Geheimhaltungsgebot
Neben der Kooperation mit deutschen Diensten schnüffelten die USA aber auch auf eigene Faust. Deutschland unterliegt einem Passus im Zustandekommen zum Nato-Truppenstatut, der 1963 in Kraft trat und den Truppenvertrag von 1955 ablöste. Der öffnet in diesem Fall die Türe. Darin verpflichten sich beide Seiten zu engster Zusammenarbeit. Diese betraf insbesondere “die Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten”. Um die “enge gegenseitige Verbindung” zu gewährleisten, verpflichteten sich beide Seiten, weitere Verwaltungsabkommen und geheime Vereinbarungen abzuschließen. In Artikel 38 wurde zudem ein striktes Geheimhaltungsgebot vertraglich festgelegt.
Grundgesetzänderung G-10-Gesetz 1968 und geheime Zusatznote vom 27. Mai 1968
Solche Bestimmungen gelten in anderen Nato-Staaten nicht. Das Zusatzabkommen haben die drei Westmächte nur mit der Bundesrepublik geschlossen. In diesem Sonderrecht spiegeln sich nach wie vor Sieger- und Besatzungsrecht wider. Der Clou sind allerdings die Grundgesetzänderung, das G-10-Gesetz und die dazu abgeschlossene geheime Verwaltungsvereinbarung von 1968. Scheinbar großherzig gaben die Alliierten die Überwachung an die Deutschen ab, die nun Dienstleister in Sachen Überwachung für die drei Westmächte wurden. Eine völkerrechtlich verbindliche geheime Zusatznote vom 27. Mai 1968 berechtigte die Alliierten außerdem, im Falle einer unmittelbaren Bedrohung ihrer Streitkräfte auch weiterhin eigene Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Es war der Bluff des Jahres 1968. Truppenstatut, Verwaltungsvereinbarung und geheime Note überdauerten auch die Wiedervereinigung, sie gelten bis zum heutigen Tage weiter.
Das heißt für die Deutschen heute: Vieles deutet darauf hin, dass die Unterwerfung der Bürger unter fremde und eigene Staatspraktiken sogar noch viel schlimmer geworden ist. Die Vernetzung zwischen den Diensten ist enger, die technischen und finanziellen Möglichkeiten wurden immer gewaltiger. Gemessen an dem Umfang der Überwachung, haben wir heute nach Ansicht der Geheimdienste offenbar eine x-mal größere Bedrohungslage als zu Zeiten des Kalten Krieges.
Grenzen hat ein westalliierter Geheimdienst wie die NSA in Deutschland praktisch und im Prinzip keine. Die NSA darf in Deutschland alles machen. Nicht nur aufgrund der Rechtslage, sondern vor allem aufgrund der intensiven Zusammenarbeit der Dienste, die schließlich immer gewollt war und in welchen Ausmaßen auch immer politisch hingenommen wurde.
Zusatzvertrag zum Truppenstatut von 1955 Art. 38 Strafverfolgungseingriffe
Aufgrund des Zusatzvertrags zum Truppenstatut und einer weiteren geheimen Vereinbarung von 1955 hat die Bundesregierung den alliierten Mächten sogar den Eingriff in das System der Strafverfolgung gestattet. Wenn eine relevante Information im Rahmen eines Strafverfahrens an die Öffentlichkeit gelangen könnte, heißt es in Artikel 38, “so holt das Gericht oder die Behörde vorher die schriftliche Einwilligung der zuständigen Behörde dazu ein, dass das Amtsgeheimnis oder die Information preisgegeben werden darf”. Gemäß der geheimen Vereinbarung wurde sogar der Strafverfolgungszwang der westdeutschen Polizei bei Personen aufgehoben, die für den amerikanischen Geheimdienst von Interesse waren. Stattdessen musste die Polizei den Verfassungsschutz und dieser umgehend den amerikanischen Geheimdienst informieren. Dann hatten die Amerikaner mindestens 21 Tage lang Zeit, die betreffende Person zu verhören und gegebenenfalls außer Landes zu schaffen. Was nicht selten geschah. Im Übrigen hat natürlich die Bundesregierung keinerlei Interesse, sich auf einen neuen Kalten Krieg, dieses Mal mit den Vereinigten Staaten, einzulassen.
Ausschaltung der Gewaltenteilung 1968
Die Beschränkungen sind inzwischen so zahlreich, dass es ein Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses nicht mehr gibt. 1968 änderte die Große Koalition Artikel 10 folgenschwer ab. Ein Zusatz sieht vor, dass die überwachten Personen nicht das Recht haben, informiert zu werden. Zudem wird der Rechtsweg ausgeschlossen. Mit der Ausschaltung der Gewaltenteilung wurde ein verfassungswidriges Prinzip in die Verfassung geschrieben. Das ist eine der schlimmsten Beschädigungen des Grundgesetzes. Die heutige Fassung stellt den Grundgedanken unseres Staatsverständnisses auf den Kopf. Der Staat hat die Bürger und seine Grundrechte zu schützen und nicht diejenigen, die es verletzen. Er hat die Grundrechte zu gewährleisten und nicht zu gewähren.
Zusatzvertrag zum Nato-Truppenstatut 1963
Das hängt mit dem großen Wunsch nach Ablösung der alliierten Vorbehaltsrechte zusammen. Als Willy Brandt im Deutschen Bundestag erklärte, dass die Vorbehaltsrechte endgültig abgelöst seien, war das nicht falsch, aber nur die halbe Wahrheit. Über den Zusatzvertrag zum Nato-Truppenstatut waren die gleichen Rechte seit 1963 völkerrechtlich verbindlich weiterhin in Kraft und sind es bis heute. Mit den Alliierten wurden das G-10-Gesetz und alle weiteren Vereinbarungen mit den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs Schritt für Schritt und Wort für Wort abgestimmt. Das war übrigens auch in den Siebziger- und Achtzigerjahren und sicher auch noch in den folgenden Jahrzehnten der Fall, wenn das G-10-Gesetz wieder einmal im Interesse der Geheimdienste novelliert werden musste.
Die deutschen Dienste oder die G-10-Kommission können sich den Amerikanern nicht verweigern und haben das bislang nicht erkennbar versucht. Die deutschen Stellen, insbesondere die G-10-Kommission, haben nach Auskunft eines langjährigen Mitglieds in der Vergangenheit jedenfalls alles durchgewinkt. Verstöße gegen Abmachungen wurden hingenommen. Die G-10-Kommission bekommt ohnehin nur gefilterte Informationen.
Die Bundesregierung hat inzwischen zugegeben, dass die Verwaltungsvereinbarung von 1968 noch in Kraft ist. Aber sie werde nicht mehr angewandt, heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele.
Aktuelle Novelle zum G-10-Gesetz 2006
Vielleicht werden keine Anträge mehr gestellt. Ist inzwischen auch nicht mehr nötig. Stattdessen wird das G-10-Gesetz immer wieder angepasst, die letzte Novelle stammt von 2006. Da schreibt man dann eben das rein, was die deutschen Dienste angeblich brauchen. Selbst von jedem Skandal konnten sie bislang profitieren. Jedes Mal gibt es mehr Geld und mehr Personal, neue schwammige Vorschriften und neue Gremien. Die Apparate wachsen immer mehr und werden immer unübersichtlicher.
Als Erstes müsste Artikel 10 des Grundgesetzes korrigiert werden, damit das Post- und Fernmeldegeheimnis endlich geschützt ist. Es kann nicht sein, dass Eingriffe in ein Grundrecht vor der Justiz verheimlicht werden dürfen. Danach müsste man das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut aufkündigen und die übrigen Vereinbarungen außer Kraft setzen. Die Nachrichtendienste müssten ein klareres Profil erhalten – mit deutlichen Grenzen und unter echter deutscher parlamentarischer Kontrolle. Aktionen müssen vorher genehmigt werden und nicht im Nachhinein legalisiert werden. Erst wenn das erreicht ist, werden rechtsstaatliche Verhältnisse herrschen.
Bundeskanzler belügen die Deutschen in den Fragen der Souveränität
Wie der SPD-Bundeskanzler Willy Brandt bereits 1968 vor dem Deutschen Bundestag auf Anfrage log, so ist auch die Behauptung der CDU-Bundeskanzlerin Angela Merkel von heutzutage: “In Deutschland gelte deutsches Recht” ausdrücklich gelogen. Merkel weiß, dass auch nach internationalen Rechtsnormen in Deutschland das Recht der USA gilt. Es gilt für die USA und – so es gewollt wird – auch für Deutschland und deutsche Staatsbürger. Schließlich unterliegen alle Souveränitätsfragen der Generalklausel, die seit 1955 sowie erneut 1990/1991 von Deutschland bestätigt wurde.
Die Deutschen werden in Deutschland, in deutscher Sprache, von deutschen Medien und deren Funktionsträger, über die deutsche Nichtsouveränität fortwährend belogen.
Lichtgeschwindigkeit 4101 am Sonntag, 26. Januar 2014
EDWARD SNOWDEN, NSA und der freie WESTEN
Wir schauen BIG BROTHER auf die faschisierenden Finger
Wie frei sind wir im Westen? Wie weit reicht der Westen? Es wird kritisches Wissen veröffentlicht. Snowden war so frei. Die totalen Machtziele und die rücksichtslose Anwendung der Machtmittel der Mächtigen des Westens und ihrer NSA-Praktikanten zeigen: Sie sind doch nicht allmächtig, sondern löchrig. Ihre faschisierenden Ziele sind zwar total. Doch unsere alltägliche Integration und Reproduktion steht nicht unter totalitärem Zwang. Das moralische Individuum Edward Snowden wusste sich zwar nicht besser zu helfen, als den Totalitätsansprüchen der US-Macht zu widerstehen, indem er sich in den momentanen Schutz Russlands begab. Aber es fließen Informationen und freie Gedanken im totalen Machtkampf im Westen. Deshalb nennen wir den Westen frei und dürfen darin eine Wertegemeinschaft sehen.
Wie mächtig ist die Macht? Wie mächtig denken wir uns BIG BROTHER, wenn fortwährend und weltweit einzelne Publizisten aus den Snowden-Festplatten Geheimwissen öffentlich mitteilen können. Sowohl marktwirtschaftliche wie auch staatliche Massenmedien und Verlage in aller Welt geben diesen Spionage-Aufklärungs-Bereitstellern ihre Plattformen und zeigen sich damit als Informanden und Kommunikanden frei von der USA/NSA-Kontrolle. Den Interessenskonflikt klar vor Augen, handeln diese Medien so weit frei von Angst, dass sie eigene Ziele und Werte ihrer Publizistik verfolgen. Die NSA-Totalität im Namen der IT-Revolution ist damit nicht mehr geheimes Machtmittel der USA, sondern bekanntes Machtwissen der freien Welt.
Der angängige Fall des IT-Fachmanns und ehedem als Contractor Geheimdienstmitarbeiters der National Security Agency (NSA) Edward Snowden, der sich momentan unter dem Schutz Putins in Russland aufhalten kann, zeigt die Grenzen der Weltmacht USA. Snowden wird als Rechtsbrecher vom us-amerikanischen Rechtsstaat verfolgt. Es gibt offenbar Spielräume der Interessenpolitik im Spannungsfeld praktizierter Machtverhältnisse der Welt. Snowden hat seine beruftliche und staatsbürgerliche Diskretionspflicht verletzt, indem er seinen Zugang zum geheimdienstlichen Computersystem der USA, hauptsächlich der NSA und den it-gestützten Datensammlungen und Spionage-Praktiken, nutzte, davon digitale Kopien anfertigte und schließlich an ausgewählte Journalisten weitergab. Was davon bislang bekannt ist, beweist die politische beabsichtigte Totalverletzung der Selbstbestimmung aller Staaten und Gesellschaften der Welt. Die USA brechen das Völkerrecht in der Weltgemeinschaft und belasten das laufende Weltgewissen mit amerikanischem Totalitätsanspruch. Der Begriff Whistleblower ist ungeeignet, wenn man den Komplex Spionage und Gegenspionage, der hier die Balance der weltpolitischen Szenerie umstimmt, verstehen, würdigen und nicht abwiegeln will.
Snowden bekräftigte in dem im deutschen Fernsehen am 26. Januar 2014 bereitgestellten Interview, dass er selbst nicht mehr im Besitz des brisanten Materials sei, das er im Laufe seiner Tätigkeit für den US-Geheimdienst zusammengetragen hatte. Vielmehr habe er es ausgewählten Journalisten und somit der Öffentlichkeit übergeben. Einfluss auf mögliche Veröffentlichungen nehme er nicht.
Auch das deutsche Fernsehen verbreitet also Informationen über die USA-Spionage und die Totalität der IT-Revolution. Auch hier käme keine deutsche Staatsmacht damit durch, solche Informationsverbreitung zu sperren oder zu blockieren. Man kann sich selbst ein Bild machen, ob nunmehr Herr Snowden unter Druck und Zwang oder selbstbestimmt vor das Weltfernsehen getreten ist und wie und was er da zum Ausdruck brachte.
Freie Publizistik, gemäß den Grundrechten im Grundgesetz – hier können wir es sehen. Im Falle Snowden ist die Pressefreiheit in Deutschland von ihrer wertvollen Seite erkennbar.
Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 27. Jan 2014, S. 5, bringt „Snowden fürchtet Exekution“ einen kurzen als (AFP/dpa) gekennzeichneten, kurzen Einspalter, der das Thema „Nichtsouveränität“ sowie die Dimensionen der totalitären Zielsetzung der NSA-Bevormundung verschleiert.
Youtube-WELTMEISTER 2013 wurde der Kölner Dr. Dietmar Moews mit dem am 27. November 2013 in Köln aufgenommenen und bei Youtube als LICHTGESCHWINDIGKEIT 4098 auf dem Kanal dietmarmoews bereitgestellten Video:
Sotschi 2014 Olympische Winterspiele und Dietmar Moews-Sportflaggen vor der Münchner Rückversicherung an der Leopoldstraße in München-Schwabing.
Samstag 18. Januar 2014, universal-poetisch-politischer Exposition zur Lage aus Köln
Thema: Youtube-WELTMEISTER-2013 wurde Dr. Dietmar Moews auf seinem Kanal dietmarmoews mit insgesamt 1.497 Videos zur politischen Lage im deutschsprachigen Massenmedien-Bereich.
1.497 aktuelle Videos im Jahr 2013 bei Youtube.
Der Youtube-WELTMEISTER 2013 erstellte im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 27. November 2013 in ununterbrochener, fortlaufender Folge, täglich mindestens ein aktuelles Video, insgesamt 1.497 einzelne Videos im Jahr 2013, her und auf dem Kanal dietmarmoews bereit. Aufnahmeorte waren überwiegend Berlin, Köln sowie diverse internationale Produktionsplätze (Lüttich, Brügge, Oostende).
Am 27. November 2013 verzeichnete der Kanal dietmarmoews 793.000 Aufrufer (User), davon 351 Youtube-Abonnenten.
Dietmar Moews
Dietmar Moews (*8. November 1950 in Lauenau) ist ein deutscher Maler und Künstlergelehrter, Philosoph, Dipl.-Ing., Hafenbauer des Hafens der Insel Norderney (1972), Dr. phil., Soziologe „Die verirrte Kunstorganisation“, Musiker, und Publizist, in ununterbrochen über 1.500 Tagen täglich (September 2009 bis Dezember 2013), insgesamt über 4000 politische Echtzeit-Tageskommentare und Kritik in Youtube-Channel „Lichtgeschwindigkeit“ dietmarmoews, der international als bedeutender Künstler der „Neuen Sinnlichkeit“ im Kapitalistischen Realismus und der Postmoderne gilt.
Moews‘ war intensiv am Entstehen der Alternativbewegung und der GRÜNEN Partei (Gabl Hannover) beteiligt. Im Manifest der NEUEN SINNLICHKEIT (1979) fokussiert er das Problem der allgemeinen Verständlichkeit der Kunst durch ästhetische Inklusivität. Gibt seit 1979 die Zeitschrift NEUE SINNLICHKEIT Blätter für Kunst und Kultur, ISSN-14325268, heraus. Im „Berliner Manifest“ 2009 wird das Konzept für die Piratenpartei in der IT-Revolution entwickelt, lebt und arbeitet in Köln.
Hier folgen die Anmerkungen zum Video 4.098:
Veröffentlicht am 27.11.2013
>>Champions League ZSKA Moskau vs FC Bayern München 1: 3 in Lichtgeschwindigkeit 4098 am Mittwoch, 27. November 2013, universal-poetisch-politischer Kommentar zur Lage – live und ungeschnitten – aus Köln
Die bereits für das Achtelfinale qualifizierten FC Bayern hatten bei Winterwetter in Moskau die Pflichtaufgabe in der ersten Halbzeit bereits erledigt. Bayern war die enorme Qualität und Überlegenheit: 0 : 1 genialer Außenristschuß aus etwa 16 m Halblinks durch Robben auf Direktzuspiel von Thomas Müller von der Grundlinie links.
Götze mit unglaublichem Abschluss eines Einzeldribblings gegen die gesamte Hintermannschaft. Philipp Lahm schied verletzt aus. Thiago Alcantara kam und zauberte mit virtuoser Ballsicherheit, Kroos spielt unwiderstehlich, Martìnez hat diese Ballsicherheit, Thomas Müller, Götze – es ist einfach unglaublich gut.
Zweite Halbzeit: Bayerns Hintermannschaft spielte nun etwas großzügiger. Moskaus Fremdenlegion lief unermüdlich. Insgesamt kamen drei Flachpässe von links und rechts vor Manuel Neuers Tor, bis vor einen freistehenden Moskauer, der den Ball nicht reinmachte. Der etwas fragwürdige Handelfmeter gegen Dante ergab dann den Anschlusstreffen zum 1 : 2 durch Honda. Darauf gab es einen Konzessionselfer gegen Moskau nach Schwalbe von Robben, den Müller in bekannter Weise unhaltbar zum 1: 3 reinschoss. Dann kam noch auf eine super Ausspielung der Bayernhintermannschaft zu einem Lattenschuss der Moskauer, die so gesehen auch mit 5 : 3 hätten gewinnen können. Eingewechselt wurde noch der Bayer Julian Green.
Dietmar Moews meint: Sehenswert — aber wie Fremdenlegionäre.<<
Das erste im Jahr 2013 hochgeladene Video von Dr. Dietmar Moews auf Youtube-dietmarmoews am 1. Januar 2013 trägt die laufende Nummer Lichtgeschwindigkeit 2.601 und den Titel “Kai Diekmann hüpft im Gangnam-Stil”
Lichtgeschwindigkeit ist gewissermaßen umgezogen! Von Video bei Youtube jetzt im Text+Bild-Blog dietmarmoews‘ blog bei WordPress. Die Zieladresse lautet
Lichtgeschwindigkeit 4099 LICHTGESCHWINDIGKEIT UMGEZOGEN! am Freitag 17. Januar 2014, universal-poetisch-politischer Exposition zur Lage aus Köln
Thema: Lichtgeschwindigkeit ist umgezogen! Jetzt im Blog dietmarmoews‘ blog bei WordPress.
Dietmar Moews meint: Google entrechtet die Kanalautoren durch Google + bei Youtube. Youtube-Partner werden mit unüberschaubaren Folgeverwertungen durch Google dazu gezwungen, permanent als Beobachter und Moderatoren des eigenen Kanals rund um die Uhr kostenlos mitzuarbeiten. Andernfalls kommt es zu inkriminierenden Kommentaren, für die der Kanalbetreiber verantwortlich gemacht wird (BEISPIEL: “Judenfeindliche Einträge im Youtube-Blog von dietmarmoews…” siehe Google).
Man sieht, wie Google selbst und gegen den guten Leumund und das Interesse des Autors Dr. Dietmar Moews‘, keine idiotischen Flame-Diskussionen aufgezwungen zu bekommen, solche üble Nachrede inszeniert, wie hier (BEISPIEL: Google schaltet über Youtube falsche strafrechtliche Judenhetze antäuschende Online-Texte wie hier “Judenfeindliche Einträge im Youtube-Blog von dietmarmoews…” “Aussagen von Dietmar Moews über das Judentum bei Google-Drive … Die folgende Unterhaltung fand auf Dietmar Moews Youtube-Pinnwand statt: FuckZionisten diese dreckigen J…..!!!! Yiigiit67 vor 4 Wochen. Strafrechtliches …siehe Google).
Weder hat es jemals solche oder ähnliche Aussagen von Dr. Dietmar Moews gegeben. Noch würde oder könnte Dr. Dietmar Moews seine konkrete Kritik an der Kriegspolitik der derzeitigen Netanjahu-Regierung Israels‘ als Judentum oder Juden, nicht als „die Juden“ oder Semitismus/Antisemitismus bezeichnen.
Zunächst hatte Youtube den Kanalpartner Dr. Dietmar Moews versucht zu zwingen, facebook-artige Rechte an Google und google+ zusätzlich einzuräumen. Nachdem Dr. Dietmar Moews‘ dagegen sich wehrte und sich weigert, solche Zusatz-Verwertungsrechte und eigene Betreuungspflichen für seine Videos auf dietmarmoews Lichtgeschwindigkeit bei Youtube/Google zu akzeptieren, sperrte Google dem Kanalbetreiber dietmarmoews, den Zugang zu seinem eigenen Kanal und den Zugang seine eigenen Videos und die Fremd-Kommentare zu moderieren, zu beantworten oder auch zu löschen oder zu sperren. Dadurch können nunmehr Kommentatoren mit üblen Texten und Kommentaren in den Videokanal von außen eingreifen, ohne dass Dr. Dietmar Moews selbst da noch Zugang hätte, zu moderieren oder löschen zu können.
Exakt so kommt es zu dem angeblich bei Google-Drive zu findenden Judenschimpf, für den Dr. Dietmar Moews weder generell noch konkret aufkommt oder aufkommen kann oder aufkommen will. Damit greift Google zu strafrechtlich relevanten Aktivitäten in Richtung Volksverhetzung und Beleidigung, üble Nachrede und Falschbeleumundung, allerdings unautorisiert hierfür, den Namen Dietmar Moews anzugeben und zu missbrauchen.
Es gilt deshalb stets wieder der Hinweis auf die Video-Serie dietmarmoews „Lichtgeschwindigkeit“ mit der Vorlesung des Gesamttextes „Israel schafft sich ab“ von Gershom Gorenberg auf dietmarmoews Lichtgeschwindigkeit bei Youtube wie auch die Rede im Saarland-Landtag von Alphons Silbermann zu „Erinnern und Vergessen – Steinernes Gedenken an Auschwitz“ oder „Broder Grass Tragik des Judentums – soziologisch“.
Produktion, Performance, Autor, Direktor: Dr. Dietmar Moews 2014; Aufnahmetechnik und Admin: Lichtgeschwindigkeit-Crew Köln