Lichtgeschwindigkeit 5141
am Dienstag, 2. Dezember 2014
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Der Arbeitsstreik der ca. 5000 in der Gewerkschaft „Cockpit“ organisierten Lufthansapiloten legt den regulären marktwirtschaftlichen zivilen Luftverkehr lahm.
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Die Gewerkschaft fordert von der „Lufthansa“ als Arbeitsgeber der organisierten Piloten Verbesserungen in der Entlohnung und hinsichtlich der Möglichkeiten zum Altersvorruhestand.
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Durch den Streik werden angeblich ca. 150 000 Luftverkehr-Kunden in ihren Reiseabsichten erheblich behindert. Denn es lassen sich spontan keine Ersatzflugreisen finden, ohne erhebliche Nachteile der Kosten und des Zeitverlustes hinnehmen zu müssen. Wer als Fluggast der Lufthansa sein Reisegepäck bereits eingeliefert hat, bekommt momentan das Gepäck nicht heraus, um damit eventuell auf andere Art reisen zu können.
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Das Streikrecht ist grundsätzlich konstitutive Struktur der in Deutschland verfassten „sozialen Marktwirtschaft“. Dabei ist Streik als Druckmittel zu verstehen, Forderungen der Arbeitnehmer gegen Arbeitgeber auszuhandeln, gegebenfalls durchzusetzen.
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Welche Streikforderungen als ökonomisch, sozial und moralisch legitim sind, muss nach allgemeinen Urteilen „Dritter“ und im Vergleich zu ähnlichen Feldern der Arbeitswelt bezogen werden.
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Andererseits darf eine Gewerkschaft kein Kartell bilden, also nicht monopolistisch beliebige Sabotage der Gesellschaft und der Staatspolitik bewirken, indem eine revolutionäre Situation erstreikt würde.
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Dietmar Moews meint: Nach Vergleichen mit dem internationalen zivilen Markt der zivilen Fluggesellschaften – naheliegt die Tochter der „Lufthansa“ „German Wings“ – zielen die Forderungen der streikenden „Cockpit“-Piltoten exklusiv auf hohe Qualität und Kostbarkeit.
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Auguren beurteilen die Streikziele als nicht mehr marktgerecht – kurz, zu teuer. Denn die weltweite Arbeitswelt im Luftverkehr hat insgesamt durch Wettbewerb und Billiganbieter erheblich an Lohnniveau verloren. Dagegen streikt jetzt „Cockpit“ exklusiv und könnte sich den eigenen privilegierten Ast absägen, auf dem sie bislang schon sitzt.
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Ungeachtet von den Streikwerten der Forderungen der „Cockpit“ und der Vorstellungen der „Lufthansa“, ist allerdings nicht einsehbar, warum nicht die Lufthansa als Partner der Flugkunden eine organisatorische Absicherung für Flugausfälle schafft:
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Es muss doch heutzutage mittels der IT-Rechnerkapazitäten für jeden Flugwunsch eine alternative Reisemöglichkeit geben – sozusagen „Plan B“.
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Für den Fall, dass eine „Plan A“-Reise ausfällt, wird automatisch die reisealternative „Plan B“ bereits bei der Buchung der reise dem luggast mitgeteilt:
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Z. B. wenn der „Plan A“-Flug Lufthansa Frankfurt – Istanbul ausfällt für den Kunden aus Köln, kann der nach „Plan B“ von Köln nach Amsterdam und von dort „Plan B“-Flug Emirates Amsterdam – Istanbul nutzen.
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In einer harten Streiksituation, in der 150000 Fluggäste alternativ versorgt werden müssen, müssen entsprechend „leere Plätze“ errechnet und angeboten werden. Es sind mit „Plan B“ stets Belastungen verbunden. Aber es sitzt dabei niemand als „Gepäckgeisel“ unnötig herum.
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Sofern eine Pilotengewerkschaft eine zu verlangende Grundversorgung an Flugreisemöglichkeiten verhindert, sollten Kartellverbote durchgesetzt werden.
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Die heutige Lufthansa-Streiksituation scheint wie eine frühkapitalistische Blödheit, die vermutlich sowohl der Lufthasa wie den „Cockpit“-Piloten auf die Füße fallen wird – kurz, beide werden dadurch Nachteile erreichen.
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