Lichtgeschwindigkeit 6846
Vom Mittwoch, 19. Oktober 2016
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Dieses BILD dient der Beeinflussung der LESER der LICHTGESCHWINDIGKEIT, die bei einem Staatssender tätig sind – statt Apfelessig.
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www.deutschlandfunk.de stellt am 19. Oktober zu „SABINE DEMMER“ unter anderem eine dahindämmernde Sabine Demmer so aus, folgender Satz:
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„… Wir berichten aus den Ländern für die Länder – heißt: interessantes, Bedeutsames und manchmal auch Aberwitziges. Das Nebensächliche kann bei uns zur Hauptsache werden …“
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Dazu stand gestern nachmittag unter der Sendemoderation von SABINE DEMMER die ARD-TV-Abendsendung vom 17. Oktober 2016“, mit dem Titel „TERROR“,samt „PLASBERG HART aber FAIR-Publikums-Abstimmung“ zu „SCHULDIG oder UNSCHULDIG“, im DLF-Sendeplan.
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DLF-Sabine Demmer kam mal wieder so unkonzentriert, verplappernd und fehlerhaft daher, dass Sie nicht sendefähig war, aber gesendet worden ist. Sie hört sich selbst nicht zu.
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Vielleicht hatte sie von den Aachener Jodtabletten gegessen, die im Katastrophenfall eines ATOM-Supergaus von ihr selbst vor geraumer Zeit im DLF verkündet worden waren.
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SABINE DEMMER kündigte also zu Beginn der Sendung die Themen der vorbereiteten Einspieler an – zuerst von einer anderen Autorin.
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Dazu teilt DLF.de mit „Bei der Suche nach „Sabine Demmer am 18. Oktober 2016“ wurden keine Ergebnisse gefunden. “ (Hermann Lenz würde sagen: „Au net schlecht.“
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Darauf suchte ich in der DEUTSCHLANDRADIO MEDIATHEK und fand anderslautend:
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Unter DLF.de, Programmrückschau Deutschlandfunk findet sich dann aber:
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„Deutschland heute
Schuldig oder unschuldig? Wie Freunde über Schirachs Terror in der ARD abstimmten
Verbrechen auf der Spur – Berliner Ausstellung über die Lösung kniffliger Fälle
Konkurrenz für die Deutsche Bahn – Neuer Sylt-Autozug startet heute
Am Mikrofon: Sabine Demmer“
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„Schuldig oder unschuldig? … hier wäre nun für SABINE DEMMERS tatsächlich stattgefundener Sendung noch die Autorenangabe zu suchen, die da fehlt:
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Dieses die Autorin eine Sprecherin sagen lässt (sprach sie etwa selbst?):
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„Fast 78 PROZENT der Zuschauer stellen sich gegen das Bundesverfassungsgerichtsurteil …“
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Ein solches Verfassungsgerichtsurteil hat es bislang gar nicht gegeben!
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So sprach die Autorin des DLF-Beitrages bei SABINE DEMMER zum Ende ihr zur Hauptsache gemachtes NEBENSÄCHLICHES. Denn wie anders ist zu verstehen, wenn nicht sowohl dieses zum Fernsehformat breitgequetschte „TERROR“ und PLASBERG-Gemisch zunächst mal handwerklich gewürdigt worden wäre?
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Hatte denn das PUBLIKUM tatsächlich die EXPOSITION der daran geknüpften FRAGE wirklich vorgestellt bekommen?
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Oder war hier zum Zwecke einer wirklichkeitsfremden Pointierung das gesamte PROBLEM irreführend verschüttet worden?
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ES war so, wie gesendet und wie ANJA BUDDE es ebenfalls unfähig schien, begriffen zu haben, reine DEMAGOGIE am WERK:
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Wir können an diesem Beispiel sehen, wie Staatsfernsehen zur PROPAGANDA umgefickt werden kann, weil das PUBLIKUM nichts merkt und die „kritische Nachbereitung“ (Budde/Demmer DLF) es ebenfalls nicht erfassen und nicht herausstellen, sondern so tun, als habe das MUSTER einer Spielart direkter Demokratie ordentlich und professionell stattgefunden.
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HAT ES NICHT.
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Wir sahen:
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„TERROR“ – FERNSEH-SOAP bei der ARD mit Telefonumfrage. ENTSCHEIDENDE FALSCHDARSTELLUNGEN wurden inszeniert, bereitgestellt und nicht transparent gemacht.
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Der DLF, am 18. Oktober 2018, hat LUDGER FITTKAU an einem anderen Sendeplatz mit einer etwas abweichende Bewertung publiziert:
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Von Ludger Fittkau – „ARD-Fernsehspiel „Terror“ Ein fragwürdiges Experiment. Über das ARD TV-Event „Terror“ hat sich Ludger Fittkau sein eigenes Urteil gebildet: Durchgefallen! Mit dem TV-Event habe man dem Publikum schlichtweg zu viel zugemutet. Die Zuschauer am Ende der Inszenierung in eine Entscheidung zu schicken, die gegen den Geist unserer Verfassung verstoße, sei schwer verdaulich.“
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Ludger Fittkau huscht dann allerdings selbst über den unterernährten Aufklärungsbedarf der NORMALOS hinweg, wenn Jurisprudenz, Gerechtigkeit, Fairness, Politik-Primat und tragische Situationen zu Recht und Moral heruntergebrochen werden sollen.
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Man sagt so leicht auf „Würde“ bezogen dahin, wie Ludger Fittkau, „RECHT und MORAL verbieten es nämlich, menschliches Leben gegeneinander zu „verrechnen“. Indem der Staat etwa den Abschuss eines Passagierflugzeuges erlaubt, um die zahlenmäßig größere Menschenmasse in einem Fußballstadion zu retten, auf die das Flugzeug von einem Entführer gelenkt wird.
Um ein solches „Verrechnen“ von Menschenleben geht es aber im Kern in Ferdinand von Schirachs Theaterstück „Terror“, das gestern in einer Fernsehspielfassung in der ARD lief. Unschuldige Menschen, die sich in einer für sie hoffnungslosen Lage befinden, vorsätzlich zu töten, um eine größere Anzahl bedrohter Menschen vorsorglich zu schützen – diese rein quantitative Abwägung widerspricht dem Artikel 1 unseres Grundgesetzes.
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Die Würde des Menschen ist unantastbar!
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Deswegen war schon vor einem Jahrzehnt auch für das Bundesverfassungsgericht „eine gesetzliche Ermächtigung schlechterdings unvorstellbar“, den Abschuss einer entführten Passagiermaschine zu erlauben, damit sie nicht gezielt gegen andere Menschen als Waffe eingesetzt werden kann. Eine solche Abschussmöglichkeit sah 2005 das von der damaligen rot-grünen Bundesregierung verabschiedete Luftsicherheitsgesetz vor, dass dann vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert wurde.
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Dietmar Moews meint: Welche Soße der DLF anmischt, wenn man SABINE DEMMER und LUDGER FITTKAU angehört hat – da simmer dabei, datis prima: VIVA COLONIA – so geht’s NICHT.
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DLF-Fittkau versäumt es aber, das Stichwort „WÜRDE“ zu erörtern. Denn diese Würde in der Grundgesetz-Präambel ist nicht definiert. WAS IST WÜRDE? DAS IST NICHT ERKLÄRT. KEIN RICHTER oder LITERAT oder PHILOSOPH kommt aufs Alltägliche bezogen zu einer haltbaren tragfähigen Begriffserklärung, was praktisch „würdig oder unwürdig“ ist.
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Wer WÜRDE ernst nehmen will, muss akzeptieren, dass jedes Individuum eigene, durchaus auch situativ und sozial variierende WÜRDE-Kriterien hat, die als WÜRDE verfassungsgemäß schützenswert sein müssten, aber praktisch nicht werden können.
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FITTKAU räumt noch ein, dass „aus TV-Zuschauern keine Geschworenen machen“. Was grundgesetzwidrig ist, sollte auch eine Dekade später nicht in Form von TV-Unterhaltung dem Fernsehkonsumenten vorgesetzt werden – auch wenn sie noch so packend ist. Wohlgemerkt: Dagegen, dass der Streit vor dem Kadi oftmals wirklich unterhaltsam ist – vor allem dann, wenn man nicht selbst betroffen ist – dagegen ist nichts Grundsätzliches zu sagen. Durch nachmittägliche Justizshows ist man inzwischen mit Gerichtsverhandlungen aller Art vertraut.
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Doch am Schluss einer guten Inszenierung mit Spitzenschauspielern die Zuschauer in eine Entscheidung zu schicken, die gegen den Geist unserer Verfassung verstößt – eine solche TV-Kost ist zu schwer verdaulich.
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Verrechnungen von Menschenleben stehen in fundamentalem Gegensatz zur Kantischen Tradition unserer Verfassung. Es gibt überdies gute ethische Argumente, aus TV- Zuschauern keine Geschworenen zu machen – wie es in den USA üblich ist. Recht zu sprechen ist schwer, schon für Berufsrichter, sicher noch mehr für Laienrichter. Aber Schöffen wägen gemeinsam mit Profirichtern hinter verschlossenen Türen oft lange gut ab, bevor sie ein Urteil sprechen.
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Nach einem Theater- oder Fernsehabend mit Ferdinand von Schirach jedoch sollen die Zuschauer binnen weniger Minuten ein Urteil fällen, dessen ethische Implikationen sie niemals so schnell begreifen können. Zu einem Thema, bei dem es um Leben und Tod geht. Fernsehunterhalter sollten begreifen, dass sie ihrem Publikum damit schlichtweg zu viel zumuten. Die ARD hat das gestern nicht getan. Deshalb lautet mein Urteil zu diesem TV-Event: Durchgefallen!
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Dietmar Moews meint indes anders: SPITZENSCHAUSPIELER? NEIN. Es war „TERROR“ – FERNSEH-SOAP bei der ARD mit Telefonumfrage, und stellt in der Hauptsache die angenommene SITUATION irreführend dar:
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Der PILOT ist bei der BUNDESWEHR vereidigt. Wollte man seinen EID, sein Leben dranzusetzen, nicht als verfassungswidrig bewerten, dann trifft im akuten EINSATZ-FALL eben nicht, wie mehrfach in der ARD behauptet worden ist, ein STAATSBÜRGER in UNIFORM ein situatives persönliches URTEIL, abzudrücken oder nicht, in eigener Verantwortung, sondern als EIDESPFLICHT auf PROFESSIONELLES HANDELN. Damit ist das ERMESSEN eines ABSCHUSSES nur mehr eine handwerklich-professionelle Entscheidung gemäß „State of the ART“, wie handelt ein vereidigter PROFI-PILOT? Hat er Befehl und Weisung? Hat er nicht?
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Damit befinden wir uns schließlich über SOLDATEN-HIERARCHIE und diese Flugzeug-Opfer-Frage hinaus bereits oberhalb der eingeschränkten Rechtsposition eines vereidigten ELITESOLDATEN – nämlich beim PRIMAT der POLITIK:
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MERKEL II lässt die derzeitige Verfassungslage laufen und lässt fallweise die höchsten unabhängigen Gerichtserwägungen abtropfen:
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PRIMAT der POLITIK wird bei den kommenden WAHLEN vom Wähler abgesegnet oder bestraft – so will es die verfasste deutsche Demokratie. Der PILOT ist ein WERKZEUG der POLITIK.
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Folglich unterliegt der SOLDAT dem Militärrecht und einer MILITÄR-Gerichtsbarkeit und nicht einem zivilen Strafgericht, wie in der irreführenden ARD-Darbietung.
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BEISPIEL: Oberst Klein in Kundus hat über 100 Zivilisten gemordet bzw. deren Tötung unter schwerwiegenden handwerklichen Fehlern, veranlasst, hat die eigene NATO-Befehlshierarchie und Kontrolle unterlaufen, die internen Protokolle zu KUNDUS und KLEIN, die Akten der US-Aufsicht wurden später beseitigt und der Fall der deutschen BUNDESWEHR übergeben, die – skandalös aber bezeichnend – den KLEIN freiließ und noch beförderte (aber Kleins SEELE schmort – er hat viele Menschen auf seinem im Bundestagswahlkampf 2009 getricksten KUNDUS-Gewisssen).
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BEISPIEL: Bundeskanzler Helmut Schmidt traf die Entscheidung, ob Austausch oder ultimative Hinrichtung – sowohl im Falle der RAF-Geisel Hanns Martin Schleyer wie auch bei der LANDSHUT-Attacke in Mogadischu fraglos die ABWÄGUNGS-ENTSCHEIDUNG:
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HELMUT SCHMIDT entschied den TOD als KLEINERES ÜBEL, aus seiner Sicht, als PRIMAT der POLITIK. Schmidt war auch vereidigt.
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Kurz und zum Kern:
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Ich halte die Exposition von komplizierteren, geradezu metaphysischen Fragen, Problemerörterungen und Beurteilungsaspekten für eine wichtige Aufgabe der staatlichen Massenmedien.
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Bei diesem PAKET von öffentlichen Theateraufführungen sowie dieser Fernsehdarbietung des Regisseurs SCHIRACH bei ORF, Schweizer Fernsehen und ARD, sowie hier des ARD-Moderators PLASBERG nebst moderierten PUBLIKUMS-Abstimmungen, muss deutlich die AUFKLÄRUNG fokussiert sein, nicht die ANIMATION des LEICHTSINNS und der SPONTAN-Unterhaltungsstimmung eines immer heterogenen Massen-PUBLIKUMS.
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Ich habe vermisst, dass in der NACHBEREITUNG (s. DLF. SABINE DEMMER am 18. Oktober 2016) – bis jetzt – dieser massenmedialen „TERROR-Kampagne“ die empirischen Aspekte als politische Aufklärung überhaupt zugelassen werden.
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Dr. Gerhard BAUM, der in der PLASBERG-RUNDE dazu gerne mehr ausgeführt hätte, weil das Übergewicht des Abstimmungs-Klamauks gar nicht die Rechtsfrage und die Würdefrage, die Notstandsfrage und die Tragik zwischen analogem Geschehen und theoretischer Abwägungserörterung ermöglichte, wurde unterbrochen.
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Während eine als zukünftige Bischöfin reklamierte SCHNEPFE dahingackerte, selbstangemutete Theologiekompetenz behauptend, wovon sie aber gar nichts auspackte, stattdessen als Laienjuristin daherschwafelte, dem BAUM das Wort abschneidend – wie peinlich.
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Und PLASBERG, wie immer, freute sich über die Einschaltquote und das lebendige GEQUASSEL.
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Dr. Dietmar Moews fand sowohl den Auftritt der Schauspielerin GEDECK völlig ungeeignet. Eine Staatsanwältin müsste erheblich intelligenter sein, als das Buttermilchgesicht der FRAU GEDECK, die da juristisch Floskeln oder Spitzfindigkeiten so unförmig dahersprach, dass es nicht trug. Wie hierzu die Publizistik kurzerhand zu Höchstbewertungen von GEDECK, von REGISSEUR SCHIRACH und dem STAATSANWALT-DARSTELLER kam, bleibt klandestin.
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Kritik, dass die SCHÖNHEIT des PILOTEN-Darstellers die Zuneigung der Abstimmungsteilnehmer zu dessen Gunsten beeinflusst habe …? Ja, was?
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War der schön? Ist der schön? Stimmt man für den schönen Sünder? Für den schönen Engel? Hat der TV-Zuschauer Freizeit- und Unterhaltungsbedürfnisse, die mehr aufs abendliche Abschalten als auf Modeschau und Homosexualität oder überhaupt auf die Außenwelt zielen?
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Wer war das Publikum? Arbeitslose? Geile Mädchen? Lottogewinner, Betrunkene? Altersheim-Gemeinschaftsraum-Beherrscher?
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Ist doch egal, ob SABINE DÄMMER 78 PROZENT oder SABINE DEMMER 87 PROZENT verbreitet, setzt man das postfaktische Getue heutiger Publizisten zum Maß.
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Lediglich bei DLF-Fittkau und in der NEUEN ZÜRCHER ZEITUNG fand ich bislang Ansätze zur Kritik zu dieser TERROR-Kampagne.
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Herr Steul tritt angeblich ab. Südfrankreich soll auch im Herbst noch schön sein. Wenn der Papst stirbt, braucht man sich nicht zu freuen, sie haben sehr bald einen neuen.
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