DÜNNES MÜLLER mit Hosenspannung beim FC Bayern München

Oktober 7, 2015
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Vom Mittwoch, 7. Oktober 2015

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Das mal subjektiv die Hose zu eng ist, kennt jeder. Frauen in Westeuropa leben bereits traditionell mit eingequetschten Dirndlbrüsten oder knieengen Röcken, die die Bewegungsfreiheit erheblich verhindern und für körperliche Arbeit ungeeignet sind.

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Jetzt kann man sehen, wie die Bewegungsfreiheit von Fußballspielern eingeengt wird, wenn man die angespannte rote Hose des Bayern-Spielers „Dünnes“ Thomas Müller* sieht.

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Dietmar Moews meint: Die einmalige Gabe des Thomas Müller, höchst flink, angstfrei, schlau, geschickt, sozial und besonders beweglich und gelenkig macht ihn als Fußballspieler außergewöhnlich erfolgreich und leistungsstark.

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Müllers hohe Torquote ist aufgrund einer besonderen Alleinstellung so herausragend und auffällig: Müllers Beweglichkeit.

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Auf dem aktuellen Foto ist eindeutig erkennbar, dass Müllers rote Sport-Hose seine Oberschenkel einspannt und einengt, sodass seine freie Bewegungsüberlegenheit durch die Spannweite der Hosenbeine „gehandicapt“ wird.

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* Der berühmte Münchner Bayern-Torjäger und 1974er Weltmeister Gerd Müller, wurde von seinem damaligen Trainer Czik Cajkowski „Dickes Müller“ genannt.

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Sepp Blatter FIFA UEFA 1. FC KÖLN Overath Beckenbauer Illgner

Mai 28, 2015

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vom Donnerstag, 28. Mai 2015

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Bildschirmfoto vom 2015-02-13 03:28:08

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Heute findet das erste von zwei Entscheidungsspielen im DFB-Fußball statt:

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Der Hamburger SV war Drittletzter der Ersten Bundesliga des DFB geworden. Der Karlsruher SC war Dritter der Zweiten Bundesliga geworden.

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Nun geht es also um die Entscheidung, welcher der beiden, HSV oder KSC, in der kommenden Meisterschaftssaison 2015 / 2016 in der Ersten Bundesliga mitspielen darf und welcher in der Zweiten.

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Die Fußballer in aller Welt sind in Sportverbänden organisiert (NGO).

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Jeder Fußballspieler, bis in die unterste Kreisliga, in Deutschland, ist zwangsläufig persönlich/privat Mitglied in seinem Fußball-VEREIN BGB-Vereins-Mitglied.

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Sepp Blatter bei Dittsche

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Also Kölner sind zum Beispiel Mitglied beim 1. FC Köln oder beim ASV Köln oder bei Fortuna Köln oder Viktoria Köln (Jeder Bürger darf in vielen Vereinen gleichzeitig Mitglied sein, muss dann überall Mitgliedsbeiträge zahlen – darf dann aber überall bei den Vereinswahlen mit abstimmen, aber nur in einer Mannschaft gemeldet sein und spielen).

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So ist also möglicherweise ein Ostberliner Vereinsmitglied des 1. FC Köln. Damit ist er auch durch den 1. FC Köln Mitglied im Nordrhein-Westfalen-Fußballverband – der ist Mitglied im DFB (Deutscher Fußball Bund). Der DFB ist Mitglied in der UEFA (der europäische Fußball-(Zwischen-)Dachverband. Alle diese Verbandsebenen haben Verbandsorgane und regelmäßig „demokratische Wahlen“ und Arbeitsgremien – alles nach Satzung und Geschäftsordnung, Steuergesetz und BGB.

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Die UEFA ist, wie alle Kontinental-Dachverbände des Verbandsfußballs, Mitglied im Weltverband FIFA.

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Fifa – oder besser Fiffa – issene Drecksverein.

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Die Fifa mit dem (Schweizer) Fifa-Präsident Joseph Blatter, und jedem persönlichen Mitglied vom 1. FC Köln, betreiben Fußballsport und Fußball-Geschäft.

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Diese Fifa-Organisation wird von Jahr zu Jahr verändert und gibt sich, selbstbestimmt, neue eigene Regeln. Dabei müssen immer die allgemeinen gültigen Gesetze eingehalten werden (das geschieht aber nicht in allen Belangen).

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Beispielsweise darf jeder Spieler eines DFB-Fußballers nur für einen Mannschaftskader in der entsprechenden Spielklasse spielen – nicht in mehreren in verschiedenen Klassen und nicht in mehreren Vereinen gleichzeitig.

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Andererseits können in einer besonderen Berufsfußballer-Organisation (DFL Deutsche Fußball-Liga) die Erwerbsfußball-Vereine der „Profi-Ligen“ Berufsspieler unter Erwerbsverträge nehmen. Doch kein Spieler darf gleichzeitig für verschiedene „Vereine“ mitspielen.

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Besonderheit ist auch, dass die Erwerbs-Profis gar nicht Vereinsmitglied des Vereins sein müssen, für deren Profi-Mannschaft sie unter Vertrag spielen. (Es könnte also ein Katholik Hausmeister bei der Evangelischen Kirche werden). Es könnte also der bisherige Kölner Profi-Spieler Anthony Ujah Mitglied bei Werder Bremen sein, aber für Köln spielberechtigt in der DLF, im DFB, in der UEFA, in der FIFA sein – Ujah kommt aus Nigeria und gehört dem damit afrikanischen Zwischendachverband an.

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Dietmar Moews meint: Warum sind Millionen Fußballer, bei BLATTER in der FIFA?

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Wie blöd sind die alle, die über Blatter meckern, aber selbst bei ihm Mitglied sind?

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Wieso gibt es keine außerordentliche Mitgliederversammlung beim 1. FC Köln, wo ein

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Manifest gegen Fußballmanipulation“ in der Fifa

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diskutiert und dann mit großer Mehrheit verabschiedet und innerverbandlich, über den NRW-Verband, über den DFB, über die UEFA, bis zur FIFA in Zürich, publiziert wird:

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Darin konkrete Forderungen der REFORM der FIFA?

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Alle deutschen Fußballer, die in den deutschen Fußballvereinen Mitglied sind – meist, weil sie Fußball spielen wollen oder früher mal in diesem Verein gespielt haben (oder durch die persönliche Vereinsmitgliedschaft beim 1. FC Köln andere gesellschaftlichen Nebennutzen und Exklusivnutzen in der Lokalpolitik von Köln – oder bei der Wirtschaft, die den 1. FC Köln sponsert – haben wollen; z. B. ist der Manager von REWE oder von FORD privat Vereinsmitglied und redet da mit), sollten mal aufhören, die FIFA und Blatter weiter zu fördern und zu unterstützen und selbst stillzuhalten.

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Es ist möglich, dass berühmte Fußballspieler mal die Restintelligenz zusammentun und ein kurzes „Anstands-Papier“ herausgeben: Vor die Presse treten und mitteilen:

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Schluss mit dem BESCHISS in den FUßBALLVERBÄNDEN: FIFA, UEFA, DFB.

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Die Reformblockade und die bisherige Macht von Sepp Blatter liegt natürlich nicht an der Genialität von Blatter, sondern daran, dass auf allen Kontinenten und bei der UEFA, bis runter zum DFB und in die Vereine hinein, geschoben und bestochen wird:

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Wo ist also der FC Bayern AG / AUDI / ADAC /ALLIANZ / VW/ Telekom?

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wo ist der 1. FC REWE-KÖLN?

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Wo sind Hans Schäfer, Wolfgang Overath und Stefan Engels? Wo ist Tünn Schuhmacher, Pierre Litbarski, Bernd Schuster, Bodo Illgner, Hennes Löhr, Wolfgang Weber, Heinz Flohe und Helmut Rahn? Wie können wir die Lebenden von den bereits Gestorbenen politisch unterscheiden?

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Wo sind also heute die Fußball-Millionarios Beckenbauer, Overath und Illgner im FIFA-Absturz? Wo ist Uli Hoeneß? ach ja, im Zuchthaus.

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FIFA issene Drecksverein – hat Biggi in der Kölner Schtonkssendung 2015 vortragen dürfen: NOW GIVE ME FEVER.

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Uli Hoeneß – Kampfmoral und Unmoral eines Steuerkriminellen 24

Mai 13, 2014

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am 13.Mai 2014

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Laut heutiger Nachrichtenlage wurde der Straftäter Hoeneß Opfer einer Straftat und hat daraufhin den Rechtsstaat und die Polizei beanspruchen können. Es gab eine Schutzgelderpressung. Hoeneß sollte 200.000 Euro zahlen, damit ihm während seiner Strafgefangenschaft (dreieinhalb Jahre ohne Bewährung) nichts zuleide getan werden soll. Die Polizei hat am Samstag abend in Forstried/München den Erpressungsgeldabholer festgenommen.

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Die hier aufgeführten Kolumnen zum Thema von Moral am Beispiel Uli Hoeneß in unserer Zeit, bezogen auf die Prominenten-Berichterstattung des steuerkriminellen Fußballmanagers Uli Hoeneß aus Bad Wiessee und die Staatskrise des Freistaates Bayern unter der Prüfung als Rechtsstaat, kommt jetzt langsam zum Ende.

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Hoeneß hat pauschal eingeräumt, bis zu 60 Millionen EURO unversteuerter Gewinne auf dem schweizer Vontobel-Bankkonto versteckt gehandelt zu haben.

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Hoeneß hat aber seine Strafhandlungen und zum Verständnis diese Vorgänge dem Gericht nicht überprüfbar dargelegt. Er hat Wert auf Verschleierung so gelegt, dass nunmehr weitere Straftaten zu ermitteln sind. Wenn nicht die bayerische Staatskrise Hoeneß davor schützt.

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Nun wurde der prominente Millionär Opfer eines Erpressungsversuchs.

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Schlussfolgerungen über die Entwicklungsrichtung der angängigen individuellen und kollektiven Moralvorstellungen, über qualitative Anhaltspunkte, sind aus Sicht des empirischen Soziologen so zu fassen:

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Fragen der Moral und der Kampfmoral, Alles, was man zum guten Benehmen und zur Farbe im Alltäglichen hinzunehmen bereit ist, Sitte und Stil in den Spielräumen gesetzlicher Normen lassen sich vom Fall Hoeneß nicht ableiten.

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Der Fall Hoeneß in den öffentlichen und privaten Reaktionen und ausgesprochenen Bewertungen wie auch das öffentliche Verhalten des Schwerkriminellen Uli Hoeneß selbst, zeigen einen individuellen Fall. Und die Regelhaftigkeit liegt darin, dass Uli Hoeneß sich in einer sozialen Szenerie aufhält, die ihn trägt, und auf die er geradezu weltabgewendet bezogen ist.

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Es sieht so aus, dass die nicht gerade hochintelligente Fußballerschaft und Prominentengruppe des Uli Hoeneß sich eigentlich als überfordert versteht. Folglich nehmen diese Sozialkontrolleure nicht steuernd auf Hoeneß Einfluss, sondern schweigen sich aus. Während man intern mit „dumm gelaufen“, „Künstlerpech“, oder „Spielsucht“ sich behilft und dadurch einen Schulterschluss demonstriert, der den Uli Hoeneß zum Durchhalten ermuntert. Hoeneß muss sich nicht ändern, Hoeneß muss nichts bereuen, Hoeneß darf unsinnige Ausreden und Gegenangriffe öffentlich vortragen. Seine Gruppe geht stets nichtssagend mit.

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Möglich, dass der eine oder andere jüngere Hoeneß-Fußballer mal von Zweifeln beschlichen werden wird, dass es vielleicht nicht wünschenswert und stark ist, einer Verpitbullung in der Gesellschaft öffentlich Ausdruck zu geben, wie es Uli Hoeneß tut – denn der scheint sich ja verrannt zu haben, verzockt, nennt er das.

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Der Fall Hoeneß zeigt eine deutsche Variante der staatsfernen Lebensweise und der informellen gestattenden Gesellschaft (Permissivität). Klarer und schlichter kann man entsprechend Staatsferne in Italien beobachten – wenn die Republik Italien pleite ist, schaut der Italiener vergnügt, schnüffelt in der Luft und sagt bestenfalls: Mein Arsch furzt.

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Uli Hoeneß – Kampfmoral und Unmoral eines Steuerkriminellen 15

März 23, 2014

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am 23. März 2014
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Zum Fall Uli Hoeneß sind Fragen zur gesellschaftlichen Resonanz und zu Wirkungen auf das Wertverhalten der Menschen zu stellen. Die Antworten sind individuell und kollektiv sowie als soziales Geschehen zu fassen und zu interpretieren – nicht mit allgemeinen Statements wie, „kann ich nicht leiden“, „gehört sich nicht“, „die Sitten verkommen“ oder „Raubtierkapitalismus“ abzutun.
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Immer zur Hand und mehr oder weniger offen oder untergründig setzt sich die Anteilnahme an einem auffälligen Fall, wie es Uli Hoeneß geworden ist, nach einfachsten Mustern zusammen.

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Dabei spielen meist einfache Gleichheitspostulate mit, wie das Biblische, „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ und „wie du mir, so ich dir“ also Spielarten der Gegenseitigkeitsansprüche der „Goldenen Regel“.
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Entsprechend kommen Ausprägungen des „kategorischen Imperativs“ von Konfuzius über Christian Wolff und Immanuel Kant, Letzterer zuspitzte: „Jeder solle so handeln, dass danach allgemeine Gesetze geschrieben werden könnten“. Und Kant erklärte: handeln wie ein fürsorglicher Vater am Familientisch. Die europäische Aufklärung hat auf diesem Weg zu den drei Forderungen der „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ gefunden. Der Preußenkönig Friedrich II. erließ das Rechtsstaats-Prinzip, indem für alle, auch für ihn selbst, Gleichheit unter dem Gesetz gelten sollte.

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Im Alltagsleben wird daraus dann leicht: „Was erlaubt sich dieser oder jener?“, „Was sich Jemand herausnimmt“, „da könnte ja Jeder kommen“, „Wer, glaubst du denn, der Du bist?“

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Es ist also das Interesse vorausgesetzt, dass sich Jemand mit Fragen und gegebenenfalls mit einer öffentlichen Auseinandersetzung zur Sittlichkeit befasst und einlässt. Dabei sind Augenmaß, Bildung und Nüchternheit nicht immer in der angemessenen Balance gegeben, weil Interesse meist mit Eigennutz oder Selbstschutz verbunden ist.

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Nur bei individuellem Interesse werden wertende Gedanken ausgesprochen, entweder der Ablehnung und Distanzierung zum Fall und zum Akteur oder der Identifikation mit dem Fall oder dem Akteur durch Solidaritätsbekundung oder durch Abstreiten, Bagatellisieren, Beschönigung und sonstige abschwächende Urteile.
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Dabei sind Auffälligkeit und Skandalisierung eines solchen Falles nicht gleich den etwaig daraus folgenden Beachtung und Wirkungen.
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Wer selbst einmal vorbestraft worden ist, kann leicht Mitgefühle haben. Ebenso ist möglich, dass ein solcher Gleichheitsaspekt dadurch Ausdruck bekommt, nachdem man selbst seine Suppe ausgelöffelt hatte, auch dem Hoeneß dessen Strafe zu gönnen. Ebenso kann auch über die „Schergen“ und den „Obrigkeitsstaat“, den „Polizeistaat“, die „Bluthunde“ gezürnt werden oder es zu einer Gegenattacke kommen: „wer ohne Fehl ist, werfe den ersten Stein“.
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Bei genauerer Betrachtung auf der Suche nach Schäden an der Moral im Einzelnen und im Gesamten wird man jedoch sehen, bei aller Erregung und aller inszenierten Erregung, bei wirklicher oder künstlicher Betroffenheit, entstehen dem Individuum direkt kaum tiefgründige Verletzungen durch solche die Sitte verletzenden Regelverstöße wie beim Fall Hoeneß. Eher wird in sozialen Szenerien mit einem solchen Fallbeispiel im Dreieck hantiert, gedroht, getadelt oder gelobt, meist ohne große Sorgfalt wie und ob das Beispiel tatsächlich passt. Denn auf wen passt schon so ein Fall des prominenten reichen Provinzlers mit Weltgeltung, Uli Hoeneß?

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Anders liegt die Ambition für die „Goldene Regel“, wenn Menschen eine Verschwörung, einen Bund oder eine Genossenschaft bilden. Dann tritt man bei und wird aufgenommen, weil man wünscht, durch gemeinschaftliche Selbstverpflichtung Exklusivnutzen zu erlangen. Es ist hierbei widmungsgemäß nicht möglich, eigensüchtig Vorteile herauszunehmen, indem der Genossenschaft Schaden entsteht. Die Regelverletzung bedeutet Austritt und Verlust der Exklusivnutzen bzw. Fehlverhalten kann von einem Schiedsgericht nach der „Goldenen Regel“ geklärt verfolgt werden.

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Die Gesellschaft und der genossenschaftliche Zusammenhalt besteht anerkanntermaßen aus Triebverhalten. Wir erleben in Spielräumen der Sozio-Kultur Triebverwirklichungen neben Triebhemmungen und neben Triebverzicht. Damit hat jeder Mensch sein individuelles Päckchen zu tragen. Welche sozialen Gruppenbezüge mitspielen, ist in jedem Einzelfall anzuschauen und zu interpretieren. Wie konstant Sitten, Moral, Kampfmoral und Unmoral alltäglich oder ausnahmsweise vorkommen bzw. welchen Wandel wir dabei beobachten können, ist von hochrangiger politischer Bedeutung. Vorab ist aber gewissermaßen Entwarnung gegeben:

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Der Fall Hoeneß und die bedeutenden Erklärungen dazu, seitens des Landgerichts, seitens der Massenmedien und seitens der Bundeskanzlerin (Merkel: Respekt für die Hinnahme des Urteils) sowie wichtiger Rollenträger der Prominenz, hat als gerichtsnotorisches Beispiel Folgen im allgemeinen Ansatz von sittlichem Verhalten von Angeklagten in Strafprozessen. Wie respektabel ist eine Bundeskanzlerin, die anlässlich der Hinnahme eines Strafprozessurteils dem Straftäter dafür ihren ausdrücklichen Respekt öffentlich bezeugt. Oder, wie glaubhaft ist eine solche mutwillige Verbalattacke auf die moralischen Gepflogenheiten, wie dialektisch wird hier durch eine „Verpitbullung“ Mephisto angerufen, um das Gute zu bewirken?

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Wir bewegen uns also in Richtung ästhetischer Bewertungen von Sinn und Form –  die Reizsprache und die Mittel der Skandalisierung und Rücksichtslosigkeiten des investigativen Journalismus und der Publizistik werden wie eine leerdrehende Spirale weitergedreht, ohne dass wir damit Stoff und Träume wirklich treffen. Das spielt wohl stets an den Grenzen der Geschmacklosigkeiten, lässt sich aber bestenfalls als Stilwechsel der öffentlichen Kampfmoral, jenseits moralischer Qualität des Wertverhaltens der Individuen notieren.
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Schließlich müssen wir es für eine anthropologische Konstante anerkennen, dass stets in Gegenwart und Zukunft im menschlichen Wahlverhalten mit der „Macht des Schwertes“ und den Abwägungen des Mächtigen über die Anwendung von Gewalt zu rechnen ist. Zwar sind Rücksichtnahmen und Gerechtigkeit im Familiären üblich. Ansonsten vermeidet der Mensch aber Fairness und Gerechtigkeit, wenn es ihn kostet. Denn im sozialen Hintergrund handelt sich der Rücksichtsvolle den Verdacht auf Schwäche und Dummheit ein.
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Goldene Regel privat oder öffentlich
Als Vergleichsmaßstab des Verhaltens und des etwaigen Wandels werden zwei Hauptperspektiven – das private und das öffentliche Rollenverhalten – betrachtet, die prinzipiell gegensätzlich angelegt sind.
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Das informelle und private Individuum verhält sich egoistisch, zum eigenen Vorteil leistungsorientiert, selbstgerecht, gierig, rücksichtsvoll, empfindsam, sorgsam,  ehrgeizig u. ä.

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Das öffentliche Rollenverhalten der Individuen ist an gesetzten Verhaltensnormen auf Allseitigkeit wie Rechtsstaatlichkeit, Beamtenrecht, Marktgepflogenheiten, Freizeitspiele u. ä. auf Sitte und Alltagsgewohnheiten hin orientiert. Abweichendes Verhalten und ein gewisser Minderheitenschutz sind dabei üblich.

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Dazu verhalten sich Menschen privat-öffentlich in ihren Erklärungen gerne im Rahmen der „Goldenen Regel“: „Wie du mir, so ich dir“ bzw. „Was du nicht willst, das man dir tu, das füg‘ auch keinem andern zu“. Dabei ist jeder seinen eigenen, möglicherweise inkonstant moralischen Verhaltensweisen und Orientierungen zugeneigt, die er dem anderen ebenfalls einzuräumen bereit ist. Das bezieht sich auf „Großzügigkeit“ hinsichtlich „kleiner Sünden“, Eigenlob, Fehlerverzeihen, Kavaliersdelikte, Heuchelei, Lügen, Unehrlichkeit – jeweils qualitativ seitwärts von Vorschriften und Rechtsnormen. Täuschen, Tarnen, Abfälschen, Abstreiten und Bullshit sind üblich.

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Dabei handelt es sich einerseits um zu erfassende verbale Einlassungen und die darin steckenden Erklärungsnormen, andererseits um praktisches Verhalten und die darin steckenden Verhaltensnormen. Gesucht und untersucht wird ein möglicher prozessuraler Verhaltenswandel. Das beginnt schon mit der Schwierigkeit, eine empirische Bezugslage zu erkennen und in einem nachvollziehbaren Verfahren qualitativ feststellen zu können: Wie moralisch, kampfmoralisch, unmoralisch oder verpitbullend war der anerkannte und praktizierte Moralitätspegel zum Zeitschnittpunkt vor dem Fall Hoeneß eingestellt? Wie konstant oder inkonstant? Was bedeuten dynamisierende soziale Kontrolleinflüsse für Lebensglück und Entfaltung? Was bedeuten verwilderte Spielräume? Anarchie muss jedenfalls bedacht werden. Schließlich wiederum muss in mehreren Zeitschnitten, während des Fallverlaufes, nach dem Urteilsspruch durch das Gericht und zu späteren Zeitpunkten – mit dem Blick auf Veränderungen in den gesellschaftlichen Moralspielen, zersetzende oder inspirierende Wirkungen oder weitreichende Indifferenz erfasst werden.

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Schließlich kann alsdann als wissenschaftlicher Befund zur Hypothese „der kommunizierte Fall Hoeneß trägt zur Verpitbullung der Gesellschaft“ bei, gesagt werden, ob, Was und wie bewirkt worden ist.

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Hauptsächlich sind dirigierte, regulierte, moderierte und freizügige Spiele zu unterscheiden. Rollenverhalten unterliegen organisatorischen Anforderungen von Standardisierung, Elastizität und Flexibilität. Deshalb sind die staatlichen, intermediären, privaten und informellen Rollen verschieden ausgelegt, als Stellvertreter, als multifunktionale öffentliche, als private und als informelle Rollen ist von Rollenträgern Rollentreue verlangt.

Das bedeutet, dass in der heutigen hochintegrierten Lebens- und Arbeitswelt durch ein hohes Maß an Regelbindungen, vorausgehenden, begleitenden und nachträglichen Kontrollen und Steuerungen kaum wesentliche Veränderungen der Moralität und Sitten ohne sofortige Sanktionen zustatten kommen können. Also etwaige Anmutungen durch den miterlebten, mitkommunizierten Beispielfall Hoeneß zunächst bestenfalls Verstimmung, Motivationswirkungen oder Lähmung bzw. Dynamisierung bewirken mag, ohne dass dadurch gleich eine Reformpolitik oder sonstige Ausbalancierung veranlasst werden würde. Man freut sich oder leidet, man meckert oder wendet sich verächtlich ab und stänkert in seinen Familien und Freundschaften
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Fortsetzung folgt


Uli Hoeneß – Kampfmoral und Unmoral eines Steuerkriminellen 13

März 21, 2014

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am 21. März 2014

 

Zum Fall des prominenten Steuerkriminellen Uli Hoeneß ist zu erkennen, wie eine Person einerseits als erfolgreich und leistungsstark hervortritt, andererseits strafrechtsbrüchig zu Heuchlerei und Selbstgerechtigkeit greift und dabei hemdsärmlig auf „political Correctness“ oder Verantwortung als Vorbild verzichtet. Ist hierin eine Verpitbullung zu erkennen und findet das Resonanz in der weiteren gesellschaftlichen Praxis von Moral, Kampfmoral und Unmoral und als Stimulans der Aktivierung der sozialen Dynamik und der individuell empfundenen Lebenszufriedenheit?

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Heute, am 21. März 2014, veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung München eine ausgiebige Stellungnahme des im Falle Hoeneß tätigen Staatsanwalts am Landgericht in München zu den offenen Fragen und dem kurzen Prozess.

Diese Darstellungen des Staatsanwalts sind nicht ganz dicht.

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Unter der Überschrift „Die Herkunft ist restlos aufgeklärt“, im Sportteil der Süddeutschen Zeitung aus München auf Seite 27, berichtet Annette Ramelsberger: „Die Münchner Staatsanwaltschaft verwahrt sich gegen den Vorwurf, sie habe im Hoeneß-Prozeß nicht alles so genau wissen wollen. Wir haben lückenlos recherchiert“, sagt Sprecher Heidenreich. Für den Vorwurf einer schwarzen Bayern-Kasse finden sich keine Belege…“

Jedoch hat Staatsanwalt Achim von Engel dabei seine sauber zugeschnittene Anklageschrift im Auge, um deren Klärung und Beurteilung es in dem vorgegangenen Strafprozess allein ging.

Es ging also nicht um verjährte Straftaten. Es ging auch nicht um möglicherweise in den verspätet vom Angeklagten dem Gericht vorgelegten Dokumenten verborgene Straftaten. Staatsanwalt von Engel verfuhr in sanfter Einmut mit dem Richter am Landgericht, Rupert Heindl, eben lediglich die Klagepunkte abzuklären.

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Insofern kam es dadurch, dass die über 50.000 Bank-Buchungs-Dokumente lediglich auf die vier vierteljährlichen Zwischen-Bilanzen über die sieben Steuerhinterziehungsjahre berechnet (per Komputer) und festgestellt worden sind, zu einer oberflächlichen Klage-und Beweisermittlung. Denn die Bankbelege enthalten, neben diesen Vierteljahres-Salden, erheblich mehr Tatsachverhalte und durch die hierzu mögliche persönliche Vernehmung viel weitere Aufschlüsse über die Nutzungszwecke und Praktiken im Umgang des Steuerkriminellen mit diesem Schwarzkonto. Das wurde unterlassen.

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Wir haben das Verfahren so geführt, dass wir uns nicht verstecken müssen, sagt die Staatsanwaltschaft München II. „Und wir wollten auch nicht mehr ein Jahr warten, in der Hoffnung, dass die Bank noch was liefert. Wir hatten schon ein Jahr gewartet. Und bestand für uns nicht die Möglichkeit, die Bank hierzu zu zwingen“ … Es hat hier keiner angerufen“, sagt Heidenreich: „Es gab keine politische Einflussnahme.“

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Dieser Aussage zu folgen, wäre die Landesregierung durch den Justizminister gehalten, die Staatsanwaltschaft auf die politische Relevanz eines solch extremen Kriminalfalles hinzuweisen. Denn es mangelt nun an Aufklärung der Steuerkriminalität des Prominenten Uli Hoeneß, der lediglich für einen Teil seiner Straftaten die dreieinhalb Jahre Gefängnis ohne Bewährung erhielt.

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Es fehlen Aufschlüsse über den Gesamtschaden durch Steuerhinterziehung und Schwarzgeschäfte. Aufklärung ist auch für den verjährten Zeitraum zu ermitteln. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, wie hoch der angerichtete Schaden ist. Allgemein und normaler Weise, kann wer Schulden hat dreißig Jahre dafür belangt werden – in diesem Prozess gegen Hoeneß fehlt zumindest die Ermittlung darüber.

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Das letzte Woche mit dem Urteil abgeschlossene Verfahren hat weiterhin einen Betrugsstraftatbestand ergeben, der nicht in der Klageschrift stand und der nun nicht berücksichtig worden ist: Uli Hoeneß hatte mehrere, weitere legal und illegal benutzte Bank-Konten, die er für seine Zielgeschäfte benutzte.

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Hierbei kam es zu erheblichen Verlustvorträgen bei einer Bank in Deutschland, die steuerrechtlich ordentlich ausgewiesen und steuermindernd geltend gemacht worden sind. Hoeneß hat seinen Steuerberater hierzu nicht von dessen Schweigepflicht entbunden. Hier ist nunmehr der Betrugstatbestand herausgekommen – eine Spielart des „Herstatt-Dattel-Komplex“ -, indem gleichzeitig unversteuerte Gewinne aus Zielgeschäften auf dem Vontobel-Schwarzkonten in der Schweiz erzielt worden sind.

Hoeneß hat also gleichzeitig auf dem deutschen Konto Verluste abgeschrieben, während er über die schwarze Bankverbindung Gewinne erzielte. Es hätte also nicht zu unsaldierten Verlustvorträgen beim Rosenheimer Finanzamt kommen dürfen. Das Gericht erklärte hierzu, es handele sich um unbedeutende, zu vernachlässigende Angelegenheiten.

Hier haben Staatsanwaltschaft und Landgericht im abgeschlossenen Prozess nicht ordentlich ermittelt.

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Wir werden abzuwarten haben, ob Verfahrens-Residuen solcher Art bei den Prüfungen der 50.000 Bank-Buchungs-Dokumente – über die Ermittlung der reinen Steuerpflicht hinaus weitere kriminelle Tatsachverhalte herausbringt oder das Ganze nun einfach deckelt.

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Die abschließende Erklärung des verurteilten Uli Hoeneß zu seiner Art von Anstand, nämlich keinerlei Aufschluss der weiteren Umstände seiner schwarzen Zockerei gegeben zu haben, ist die Farbe der Verpitbullung des nunmehr vorbestraften.

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Die Kommentare von Respekt und Anerkennung der persönlichen Größe, durch die Bundeskanzlerin Merkel (CDU) und des bayerischen Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sind blanker machiavellistischer Zynismus, wie er in der Politik gewöhnlich zu erwarten ist.

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Schlechte Vorbilder in dieser Anerkennung von Verpitbullung sind sozusagen gerichtsrelevante Maßstäbe für Moral und Sitte in der Öffentlichkeit von höchster Stelle – MERKE: „Quod licet Jovi, non licet Bovi“.

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Wie weit Unmoral und Kampfmoral die Basisdistanz zwischen dem wirklichen Geschehen der Steuerstraftaten und der rechtsstaatlichen Behandlung in diesem Fall Hoeneß verringern, ist sehr schwer qualitativ einzuschätzen. Hier sind Grenzen der qualitativen empirischen Soziologie erreicht, weil die Beteiligten in eigener Sache lügen und vertuschen dürfen.

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Es darf aber angenommen werden, dass das Wohlsein oder Unwohlsein der Bürger im regulierten Rechtsstaat prozedurale Nutzen und Schäden erzeugen. Es handelt sich um schwächende Kollektivkräfte, indem der Bürger schlecht informiert und draußen gehalten wird, fühlt er sich eventuell erleichtert, kann aber nicht teilnehmen. Er wird sich deshalb abwenden und nicht mitdenken und mitverantworten.

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Stärkende Wirkungen sind fraglos die Folge der Entkopplung und Erleichterung in der subjektiv empfundenen Lebenszufriedenheit, einerseits nicht individuell mit dem Gerichtsstreit und dem Ärger zu tun zu haben. Andererseits ist jeder individuell betroffen, wenn das Unwesen eines oberflächlich wegprozessierten prominenten Steuerkriminellen mit unguten Ausstrahlungen der Verpitbullung in der Gesellschaft belastet bleibt.

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Wir erleben im Fall Hoeneß ein aktuelles Beispiel für die Kritik der zynischen Vernunft (Peter Sloterdijk): Der Fortschritt und die Aufklärung belehrt auch den kleinen Mann, wie heutzutage beschissen werden kann. Reichtum im Jahr 2014 bringt weder Moral noch Bildung, sondern Rücksichtslosigkeit.

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Während früher der Papst öffentlich Wasser predigte und heimlich Wein soff und seine Töchter schwängerte, macht heute jeder Versicherungsfall Gelegenheit zum Betrug als Kavaliersdelikt: Verpitbullung der Gesellschaft durch Verpitbullung in der Gesellschaft.

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Fortsetzung folgt