Lichtgeschwindigkeit 10301
am Freitag, 24. September 2021
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Unser Vorstellen und Denken ist oft Nachdenken, manchmal auch Vordenken, oft sind es kleine Entscheidungsfragen die man beurteilen müsste anstatt schnell mal eine spontane Meinung zu nehmen. So besteht unser Denken überwiegend aus Gedanken, die auf vorhandenen Kenntnissen und Informationen, Erinnerungen gestützt sind, dazu Meinungen, die von Vorbildern bezogen werden und überwiegend soziale Anpassung an eine Meinungsübermacht sein wollen.
Beim Denken kann es aber auch zu neuen Gedanken kommen, sogar zu neuen Erkenntnissen, Ideen und Urteilen, die unsere bestehenden Meinungen „verbessern“ oder weiterführen.
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Ich möchte mal den staatlich-kulturindustriell aktuell durchgesetzten Bedeutungswandel des Wortes „QUERDENKER“ aufgreifen. Falls hier ein Querdenker die Lichtgeschwindigkeit seiner IT-Anlage dazu nutzt, sein Denken zu erweitern, empfehle ich folgende Lektüre (und sage am Ende des Blogbeitrages auch noch kurz meine Meinung dazu).
Es gab „sakrale“ und „profane“ Neuregelungen durch das Hitlermenschentum. Die sakralen führten zur Judenvernichtung (Schoa), die profanen sind Ausgrenzungs- und Unterdrückungsmethoden, die man von anderen gegen andere weltweit finden kann:
„…einstimmiger Reichstagsbeschluss am 15. September 1935, das „Gesetz zum Schutze der deutschen Blutes und der deutschen Ehre“.
§ 1 Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten. Trotzdem geschlossene Ehen sind nichtig. (…)
§ 2 Außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes ist verboten.
§ 3 Juden dürfen weibliche Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes unter 45 Jahren in ihrem Haushalt nicht beschäftigen.
§ 4 Juden ist das Hissen der Reichs- und Nationalflagge und das Zeigen der Reichsfarben verboten. Dagegen ist ihnen das Zeigen der jüdischen Farben gestattet.
§ 5 (Enthält Strafbestimmungen: § 1 Zuchthaus, § 2 für Männer Zuchthaus oder Gefängnis, § 3 u. 4 Gefängnis und/oder Geldstrafe).
… Diese Gesetze hatten eine weitreichende Bedeutung, waren sie doch eng mit dem Phänomen des Nationalsozialismus in seiner Gesamtheit verbunden. Für den Erfolg des Dritten Reiches bildeten sie eine wesentliche Voraussetzung. Ohne sie wäre die Ausrottung der Juden nicht möglich gewesen. Wir werden sie (und einige weitere Gesetze, die auf sie folgen) daher „sakrale“ Maßnahmen nennen – im Unterschied zu den ersten antijüdischen Verordnungen, die man als „profane“ Maßnahmen bezeichnen könnte. Die letzteren entsprachen einer Politik der Diskriminierung von Minderheiten (nicht zwangsläufig von Juden, auch von Ausländern oder einheimischen Bevölkerungsgruppen), wie sie sehr häufig – zumeist aus wirtschaftlichen Gründen – auch anderswo und zu anderen Zeiten betrieben wurde. Die „sakralen“ Maßnahmen jedoch waren vollkommen neuartig. Und sie waren für den Erfolg der nationalsozialistischen Projekte absolut unerläßlich. Zum Verständnis dessen ist ein kleiner Exkurs nötig.
Die Welt beherrschen … „Heute gehört uns Deutschland und morgen die ganze Welt!“, so sangen die jungen SS-Männer. Die Ziele des Führers waren gigantisch. Um sie zu erreichen und die Menschenmassen, die er formte, in Bewegung zu setzen, konnte ihm kein politisches Programm, keine nationale Forderung genügend Ferment liefern. Diente ihm die deutsche Niederlage von 1914-1918, auf die er sich häufig bezog, nicht als Warnung? Träumte Hitler nicht von einem gänzlich neuen Menschen, wollte er nicht eine „gewalttätige, herrische, unerschrockene, grausame Jugend“ sehen, stark und schön wie das „freie herrliche Raubtier“? Die zahllosen konfusen Bestrebungen, die latente Dynamik und die individuellen Enttäuschungen, der nationale „Minderwertigkeitskomplex“ – zu einem einzigen kollektiven Elan umgeschmolzen werden. Er träumte davon, die christliche Religion zu beseitigen und sie durch einen neuen Kult und eine neue Moral zu ersetzen, „einen starken, heldenhaften Glauben an Gott in der Natur, an Gott im eigenen Volk, an Gott im eigenen Schicksal, im eigenen Blute“.
Pangermanische Lehren, Rassentheorien und Volksmythen, wie sie in Deutschland verbreitet waren, boten sich dem „großen Vereinfacher“ an. Er bezog daraus den Rohstoff für einfache, leicht eingängige Dogmen. Denn nur ein Kult, eine Religion, konnte ihn zum Ziel führen – mit allem, was eine Religion den Seelen an Enthusiasmus und Opferbereitschaft einflößt, mit jener „dynamisierenden Wirkung, die sie auf das Bewußtsein ausübt“ (um eine Formulierung des Soziologen Èmile Durkheim zu benutzen). Nur sie konnte Hitler die hörigen und fanatisierten Menschen zuführen, derer er bedurfte. Und mit einer bemerkenswerten Hellsicht, weil er den Seelenzustand der Deutschen richtig vorausahnte, schuf der Führer den dazu erforderlichen Kult.
Daß der Nationalsozialismus in erster Linie eine Religion war, ist oft behauptet worden. Ein Nachweis würde hier zu weit führen. Halten wir aber fest, daß die drei Wesensmerkmale, die zumeist zur Bestimmung einer Religion herangezogen werden – die Idee einer höheren Macht, die Unterwerfung unter diese und der Aufbau von Beziehungen zu ihr -, im Fall des Nationalsozialismus zweifellos gegeben sind. Die Rassenseele, das Blut und sein dunkler Ruf, bilden die immanente, höchste Macht, verkörpert durch das „Volk“; die Unterwerfung unter den Führer, als Emanation dieser Macht, ist bedingungslos und absolut; und der Führer, der die Gebote der Rassenseele unfehlbar erkennen kann, ist zugleich der Hohepriester, der den göttlichen Willen zum Ausdruck bringt.
Aber die Rassenseele, das Blut, das „Volk“, diese Objekte heiliger Verehrung, bleiben als Begriffe insofern vage und verschwommen, als die Gläubigen sie nicht berühren können. Daher benötigen sie eine Antirasse, ein vorhandenes und gut erkennbares Gegenvolk. Der Jude, das Prinzip der Unreinheit und des Bösen, symbolisiert den Teufel: Gäbe es den Juden nicht, „dann müßten wir ihn erfinden“, denn für die nationalsozialistische Religion war ein Teufel zwingend notwendig. Dieser Dualismus gehört zu ihrem Wesen. Die Existenz des Teufels erlaubte es, den Gott um so besser zu fassen: In der Entfesselung des Hasses gegen die Unreinheit sollte sich die Anbetung der Gottheit bewähren. Die maßgeschneiderte Religion der Herrenrasse würde es ermöglichen, die Gläubigen in totaler Furcht und totaler Unterwerfung zu halten. Und daher diskutierten die nationalsozialistischen Experten ernsthaft und höchst akribisch über die Frage, ob die Juden nun ein „Gegenvolk“ oder ein „Scheinvolk“ waren.
Um aber das Symbol des Bösen noch überzeugender, den Teufel noch greifbarer zu machen, mußte er mit einem heiligen Schrecken umgeben werden. Je stärker dieser Schrecken war, desto vollkommener würden Glaube und Anbetung sein. Um das Blut stärker in Wallung zu bringen, mußte die Judenfeindschaft mit den mächtigsten Instinkten und mit den heiligsten Vorstellungen verbunden werden: der Mutter, der Gattin. Von daher rührt der Appell an die Sexualität (und die ekelhafte Pornographie des „Stürmer“). Das ist der tiefere Sinn der sakralen Nürnberger Gesetze und der strengen Sanktionen, die sie begleiteten.
Die neuen Dogmen leisteten ihren Dienst, sie drangen rasch in die Köpfe. Nicht nur war der Jude selbst unrein. Auch der Kontakt mit ihm beschmutzte, und unrein war alles, was er besaß und woran er beteiligt war. Es existierte eine jüdische Wissenschaft, eine jüdische Kunst; es gab Kaffeehäuser, in denen Juden unerwünscht waren, Straßen waren ihnen verboten. Indem sie die Nürnberger Gesetze auf die Tiere ausdehnten, die von Juden gehalten wurden, untersagten Gemeinderäte den Juden, ihre Kühe auf dem örtlichen Viehmarkt anzubieten. Gleiches galt für die Ziegen: Sie durften von dem Ziegenbock der Gemeinde nicht berührt werden. Die Hundescherer weigerten sich, Hunde von Juden zu scheren. Zwischen den staatlichen Maßnahmen (wie den Nürnberger Gesetzen) und den Initiativen lokaler Machthaber oder auch einzelner Privatleute fand ein regelrechter Wettbewerb statt. Kaufte die Frau eines Parteigenossen etwa beim Juden? Ihr Ehemann wurde aus der Partei ausgeschlossen, seine Einlassung, wonach „nicht er, sondern seine Frau ohne sein Wissen Zehn-Pfennig-Postkarten bei dem Juden Cohn gekauft habe“, galt nichts. Die Gerichte verhängten großzügig Gefängnis- oder Zuchthausstrafen wegen „Rassenschande“. (Streicher hielt diese Strafen für unzureichend und forderte 1936 die Verhängung der Todesstrafe. Sei Wunsch wurde 1939 erfüllt.) Die Rechtsprechung hielt fest, daß Küsse und einfache körperliche Berührungen das Merkmal der „Rassenschande“ erfüllten. „Rassenschande ist schlimmer als Mord!“, rief ein Richter bei seiner Urteilsverkündung aus. „Das Schwarze Korps“, Organ der SS, teilte seinen Lesern mit, daß jeder Deutsche berechtigt sei, einen Juden festzunehmen, „der sich (…) mit einer deutschen Frau in der Öffentlichkeit sehen läßt“, und zwar notfalls mit Gewalt – allerdings sei „Fesseln oder Binden (…) nur in äußersten Fällen zulässig“; der Festnehmende mache sich nicht strafbar, falls die Festnehme irrtümlich erfolgte. Während manche Vorgehensweisen – Umzüge und Anprangerungen wegen „Rassenschande“, Verbrennung von „jüdischen und entarteten“ Büchern – eher an mittelalterliche Praktiken erinnern, gehören andere geradewegs in das Reich der Magie primitiver Völker – so das bemerkenswerte Gesetz vom 17. August 1938, wonach jüdische Männer den zusätzlichen Vornamen „Israel“, jüdische Frauen den Vornamen „Sara“ tragen mußten. (Tatsächlich bedienten sich Hexer und Schamanen der magischen Kraft der Namen, um zu heilen oder um zu zaubern; die modernen Hexenmeister verfolgten dagegen bösartige Absichten.) Das alles wurde von einer Pressekampagne begleitet, von deren Heftigkeit und Obszönität man sich kaum ein Bild machen kann, ohne die Texte zu zitieren. Der „Stürmer“ von Julius Streicher, der in einer Auflage von mehreren hunderttausend Exemplaren gedruckt wurde und vor allem Kinder und Jugendliche ansprechen sollte, führte den Reigen an. „Wo der Streicher bloß immer wieder das neue Material hernähme?“, soll der Führer gefragt haben; die Propagandakampagne sei „amüsant“ und „sehr geschickt“.
Der Schriftsteller Robert Kanters hat in diesem Zusammenhang trefflich bemerkt: „Durch die Vervielfachung von Tabus ist einem Deutschen jederzeit bewußt, daß die Welt in einem heiligen und einen profanen Bezirk eingeteit ist. Er lebt fast dauernd in einer religiösen Atmosphäre. Von der einfachsten Handlung bis zur wichtigsten, ob er ein Café betritt oder sich verheiratet, kann er nichts tun, ohne zuvor darauf zu achten, die Schwelle nicht zu überschreiten, die beide Welten trennt. Täuscht er sich, dann hat er nicht nur die diffuse öffentliche Meinung gegen sich, sondern auch die formellen Sanktionen des Staates und des Rechts. Ein Arbeitsvertrag, eine Heirat, alles kann von den Gerichten unwiderruflich für ungültig erklärt und aufgehoben werden, falls man einen Verstoß gegen die Reinheit heiliger Gesetze darin findet. Dieser Sachverhalt zeigt den eklatanten Unterschied zwischen einer Welt, in der Milde waltet, und einem Leben, das vom Glauben durchdrungen ist.“
Auf diese Weise breitete sich eine Atmosphäre heiligen Schreckens in Millionen deutscher Seelen aus. Während eine Minderheit den Juden verabscheute und einen mörderischen Haß gegen ihn hegte, ließ eine Mehrheit, die nicht grundsätzlich antisemitisch eingestellt war, es zu, daß er getötet wurde, und tat dabei mit, weil sie wußte, wie sehr der Jude verabscheut wurde. „Was geht es uns an! Seht weg, wenn es euch graut. Es ist nicht unser Schicksal.“ So konnte ein älterer Wachtposten der Wehrmacht, dem ein Gefangener berichtet hatte, daß er Jude sei, erstaunt entgegnen: „Warum erzählst du mir das? Wäre ich Jude, ich würde eher vor Scham sterben, als es zuzugeben.“ Eben das waren die Umstände, die den Genozid ermöglichten. Diese psychologischen Voraussetzungen waren unerläßlich, denn die wenigen Tausend SS-Angehörigen des Judenreferats der Gestapo oder der SS-Einsatzgruppen hätten, auch mit Unterstützung von 300.000-400.000 Männern der Waffen-SS, niemals sechs Millionen Menschen ermorden können, ohne das stillschweigende Einverständnis der deutschen Bevölkerung und der Wehrmacht zu besitzen.
Im übrigen wird man auf den folgenden Seiten sehen, wie Hitler bei der Entscheidung, die „überflüssigen Esser“ in Deutschland – Geisteskranke und sogenannte Schwachsinnige – umzubringen, ein einziges Mal gezwungen war, vor einer starken Opposition in der Bevölkerung zurückzuweichen und auf das großangelegte Programm der „Euthanasie“ zu verzichten.“
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Dietmar Moews meint: Wer Kenntnisse hat, kann Lagen beurteilen und Entwicklungen abschätzen. Wer wissenschaftliches Wissen hat, kann damit – wenn er hochintelligent ist und Geistesreserven dafür hat – QUERDENKEN.
Mit Querdenken wird man gelegentlich neue Perspektiven entdecken und kommt eventuell auf produktive Fragestellungen und Hypothesen, die möglicherweise den Forschungsstand befördern.
Querdenken mit Bauchgefühl? – wer’s nicht besser weiß, genügt sich gerne mit SPRUDELKÖPFIGKEIT – und fühlt sich gut. Doch die Wirkungen des Gesprudels – oft im Internetz gebloggt bzw. gepostet, sind ebenso orientierungsfeindlich und zersetzend wie jegliche LÜGENPRESSE es ist. Erkenntnisse sind so nicht zu haben.
Wer aber nicht überragendes Wissen hat, ist darauf angewiesen, Verständnis zu entwickeln, wo sein Wissen genügt oder eben unterbelichtet ist. (Soviel zur Frage an den hilflos im Dunkel Suchenden unter der Laterne:
Was suchen Sie? –
Meinen Hausschlüssel.
Haben Sie den denn hier verloren? –
Nein.
Warum suchen Sie denn hier? –
Weil hier die Laterne leuchtet).
Verbote gegen Dummheit und Unfug führen nicht zur Erhellung, sondern zu öffentlicher Aggression. Denkverbote für sogenannte Querdenker (die gar keine Querdenker sind) erzeugen kein besseres Verständnis dieser „Querdenker“. Man verschärft nur die Sprudelköpfigkeit und Aggression.
So viel zum Querdenken – wenn damit lediglich Urteilsschwäche verbunden ist.
Obigen Text habe ich auf Empfehlung eines Textes in der Tageszeitung „Die Welt“ vom 4. September 2021, eine Buchbesprechung von Hannah Arendt in der amerikanischen Monatszeitschrift „Commentary“ (Heft 3,1952), über das Buch von Léon Poliakov (1910-1997) „Bréviaire de la Haine. Le IIIe Reich et les Juifs“, publiziert im Jahr 1951 in Frankreich erschienen – erst jetzt, 2021, in Deutschland.
Léon Poliacov hat die kompletten Originaldokumente der „Nürnberger Prozesse“ die die Alliierten gegen die gefangenen Nazi-Führer von 1945 bis 1946 durchführten. In diesem jetzt bei TIAMAT in Deutschland erschienene Band, Titel „LÈON POLIACOV VOM HASS ZUM GENOZID DAS DRITTE REICH UND DIE JUDEN“; 600 Seiten; Berlin 2021, sind diese Dokumente von Ahlrich Meyer aus dem Französischen übersetzt und gut lesbar zusammengestellt. Das gesamte Dokumenten- und Quellenmaterial ist in den USA und in Frankreich vollständig archiviert. Die historisch-empirischen Sachverhalte wurden weitestgehend aus Originalaussagen der in Nürnberg angeklagten NAZIS zitiert und durch weitere Ermittlungsdokumente gesichert.
DIE WELT, 4. September 2021, „DIE LITERARISCHE WELT“ Seiten 25+32, tituliert: „DIE GESCHICHTE DES GROSSEN VERBRECHENS – warum jeder Léon Poliakovs Untersuchung über das Dritte Reich und die Juden lesen sollte. Von Hannah Arendt.
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FINE E COMPATTO
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WARNUNG: recommended posts (Zusätze, die als Empfehlungen oder Beziehungen von WordPress hier eingestellt werden)
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gegen das Einverständnis des Eigentümers Dr. Dietmar Moews
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hier gezeigt und sind keine Empfehlungen von Dr. Dietmar Moews. Nichts davon wird i.S.d.P. von Dr. Dietmar Moews verantwortet. Dietmar Moews klickt diese „recommendends“ nicht an und liest nichts davon.
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Ab jetzt werden alle Dietmar Moews‘ Blog-Beiträge mit dem SLOGAN
FINE E COMPATTO deutlich beendet.
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