Mollath und Hoeneß Gerechtigkeit

April 29, 2014

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am 29. April 2014

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Die bayerische Rechtsstaatsgeschichte kennt viel Übel. F. J. Strauß lässt noch immer grüßen – der Bäderkönig war ein Amigo von vielen.

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Nachdem nunmehr ein schwerer Straftäter, der Fußballprominente Uli Hoeneß, ein Urteil bekommen hat, ohne dass seine Straftaten geklärt worden sind.

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Ja, sogar wird von interessierter Seite verbreitet, Hoeneß sei geständig und habe an der Aufklärung mitgewirkt, sieht es ganz hart anders aus:

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Hoeneß lügt in entscheidenden Ermittlungsfragen bis heute und stützt sich auf Verjährung statt auf Klärung und hat während des Ermittlungsverfahrens entscheidende Akten und Dokumente verheimlicht. Damit ist am Tage des Urteilsspruches – übrigens bis heute – die Steuerhinterziehungen nicht beziffert und nicht ermittelt. So ist es bis heute.

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Hier hat die bayerische Landesregierung nicht politisch nachgefasst oder doch – man muss wissen, dass die Staatsanwaltschaft an Justizminister und Ministerpräsident Horst Seehofer weisungsgebunden ist,

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Nun haben wir eine gelebte Rechtsstaatlichkeit mit Uli Hoeneß und ein Gerechtigkeitserlebnis der herrschenden Kampfmoral.

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Lebendiger Teil der heutigen bayerischen Rechsstaatsgeschichte ist der Strafrechtsfall gegen den Nürnberger Gustl Mollath – im Vergleich zu Uli Hoeneß:

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Mollaths strafrechtliche Anschuldigungen wurden schließlich mit einem Freispruch im Urteil bewertet. Aber – im weiteren Sinn wie im Fall Hoeneß – wurde auch gegen Mollath nicht ausermittelt.

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Unterschied zwischen Mollath und Hoeneß: Mollath wollte, dass die Vorwürfe gegen ihn angemessen ermittelt worden wären, damit seine Unschuld deutlich geworden wäre.

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Aber Mollath erhielt einen Freispruch mit unzähligen Verfahrensfehlern, Amtsanmaßungen, Beweis- und Zeugnisunterschlagung durch Gerichtspersonal, insbesondere Richter Otto Brixner.

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Ja, Freispruch hieß für Gustl Mollath aber nicht FREI – man erklärte Mollath für gemeingefährlich und ließ Mollath im bayerischen Psychiatrie-Enigma verschwinden: Er galt als schuldunfähig und gefährlich.

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Dietmar Moews meint: Kam denn Niemand auf die Idee, Uli Hoeneß dem bayerischen Psychiatrie-Trogglodytmarismus zu übereignen? Dann hätte man sich die Schande der unermittelten schweren Straftaten von Uli Hoeneß erspraren können – ähnlich dem Verfahren gegen Mollath

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In dem kommenden Wiederaufnahme-Strafverfahren gegen Gustl Mollath kann keine Verschlimmbesserung für Mollath herauskommen. Kurz, schlechter als Freispruch kann es nicht kommen. Mollath darf hoffen, dass die gesamten Straftatenvorwürfe gegen ihn so gut es geht im Wiederaufnahmeverfahren geklärt werden wird. Das wäre die nach Gerechtigkeit schreiende Rehabilitierung für Gustl Mollath.

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Mollath will zusätzlich vor das Oberlandesgericht in Bamberg ziehen bzw. Mollaths Rechtsanwalt Strate hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt:

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Mollath will klären lassen, ab wann Mollath widerrechtlich in der Psychiatrie gesessen hat bzw. sein Anwalt Gerhard Strate habe beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Beschwerde gegen einen OLG Bamberg-Beschluß von 2011 eingereicht. Bamberg hatte bis zuletzt darauf entschieden, dass Gustl Mollath wegen seines gutachterlich-psychiatrischen Status in der geschlossenen Anstalt in Bayreuth bleiben musste (dpa / neues deutschland, 29. April 2014).

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Was sagen Uli Hoeneß, Gerechtigkeit und der freie Bürger?


Uli Hoeneß – Kampfmoral und Unmoral eines Steuerkriminellen 18

März 26, 2014

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am 26. März 2014

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Im Kriminalfall des Prominenten Uli Hoeneß kommen zu den bis hierher getroffenen Feststellungen und Erwägungen zu Fragen des Sittenverfalls oder Verpitbullung neue mitspielende Kraftrichtungen hinzu.

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Wir können heute an der breiten Medienresonanz zur 24. Deutschen Fußballmeisterschaft von Bayern München sehen, dass man trennt. Auf die Zusammenhänge zwischen dem Fußballverein, seinen Erwerbsfußballspielern und deren Sprechern und dem Kriminellen Hoeneß, wird weder innerhalb der Bayernmünchengruppe noch bei anderen Vereinen oder beim sonstigen Fußballpublikum zum Ausdruck gebracht, dass man bemerkenswert berührt wäre.

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Es ist ferner festzustellen, dass Instanzen der Gesellschaft, deren Thema und Gewerbe Moral ist, wie die christlichen, jüdischen, moslemischen und sonstige Moralunternehmen, keine grundsätzlichen Positionen zum Fall Hoeneß publiziert haben. Einzelmeinungen von Kirchenführern dringen nicht wesentlich durch und müssen deshalb hier nicht angefügt werden.

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Ja, und allerdings – es gibt wie bereits längst hier argumentiert worden ist – greifbare strafbare Tatsachverhalte des Uli Hoeneß, die nach zusätzlicher rechtsstaatlicher Klärung und Bewertung rufen. Dazu referierte gestern die FAZ im Wirtschaftsteil vom 25. März 2014, Seite15, hauptsächlich das Schweizer Wirtschaftsblatt „Bilanz“, wo es heißt:

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Die Aussagen des früheren FC-Bayern-Präsidenten Ulrich Hoeneß vor dem Münchner Landgericht erscheinen immer zweifelhafter. Hoeneß hat nach Angaben des Schweizer Wirtschaftsmagazins „Bilanz“für seine unversteuerten Devisentermingeschäfte in der Alpenrepublik stets einen konkreten Auftrag erteilt. „Hoeneß blieb beim Prinzip „Execution only“, das für jede Order einen persönlichen Kundenauftrag verlangt“, schreibt das Blatt in seiner neuesten Ausgabe. Dabei wartet es mit bemerkenswerten Detailkenntnissen aus der Privatbank Vontobel auf, wo Hoeneß zwei Geheimkonten führte. Der Vorwurf des Magazins: „Anders er als vor Gericht behauptete, musste er also am Telefon jede Order durchgeben.“

Auch der Vorsitzende Richter Rupert Heindl, dessen Strafkammer Hoeneß vor zwei Wochen wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte,ließ erhebliche Zweifel an seinen Aussagen erkennen. „Das hat Vontobel alleine entschieden?“, fragte er den Angeklagten ungläubig. „Sie können mit ihrem Geld machen, was sie wollen – aber ich kann das nicht nachvollziehen!“ Bei Transaktionen in Millionenhöhe müsse Hoeneß doch Gespräche mit der Bank geführt haben. Was dieser abstritt.

Zeitweise konnte Hoeneß dem Bericht zufolge auf Sicherheiten von 200 Millionen Euro zurückgreifen; daher müsse er zeitweise mehr als jene 155 Millionen Franken auf seinem Konto gehabt haben, die aus seinen Bankunterlagen ersichtlich waren. Damit sei Hoeneß am Züricher Bankenplatz über lange Zeit „der berühmteste deutsche Trader schlechthin“ gewesen. Das Magazin will überdies erfahren haben, dass Hoeneß entgegen seinen Beteuerungen sehr viel früher über die 70 000 Dokumente verfügen konnte, die er den Steuerbehörden erst zwei Wochen vor Prozessbeginn übergab. Hoeneß hatte sich darauf berufen, die Bank habe über ein Jahr gebraucht, um die Unterlagen zusammenzustellen. Dem widerspricht „Bilanz“ ausdrücklich: Für das Geldinstitut sei das keine große Sache gewesen; dessen IT-System erlaube solche Dokumentenrecherchen innerhalb weniger Tage.

Hoeneß Verteidiger äußerten sich dazu auf Anfrage dieser Zeitung (FAZ) bis Redaktionsschluss nicht. Auch weitere wichtige Fragen blieben in dem Turboprozess, der nur vier tage dauerte, ausgeklammert. Schweizer Finanzexperten weisen etwa darauf hin, dass die gleichartigen Finanzgeschäfte, die Hoeneß in derselben Zeit auf einem offiziell versteuerten Konto bei der Münchner Reuschel-Bank tätigte, auf ein lukratives Doppelspiel hindeuten könnten ( der „Herstatt-Dattel-Komplex“ A.d.V.). Bei solchen „Backup Deals“ setzen Kunden im Ausland auf einen Kursgewinn, im Heimatland dagegen spiegelbildlich bei derselben Währung auf einen Verlust. Gewinne bei der Offshore-Bank könnten dann unversteuert bleiben; die daheim anfallenden Verluste ließen sich dagegen steuerlich geltend machen (gewinnmindernde Verlustvorträge). Einen ähnlichen Vorwurf der Staatsanwaltschaft ließ das Gericht jedoch am Ende als unbedeutend unter den Tisch fallen.Schweizer Rechtsanwälte erläutern zudem, dass sich auf diese Weise auch Geld waschen, Korruption verschleiern und Scheingeschäfte abwickeln ließen.

Doch Ermittlungen darüber wird es nicht geben, denn das Urteil ist bereits rechtskräftig: Der Wurstfabrikant hat prompt auf eine Revision beim Bundesgerichtshof verzichtet; die Staatsanwaltschaft hat sich nach einer Schamfrist angeschlossen. Erfahrene Strafverteidiger gehen davon aus, dass dies vorab zwischen beiden Seiten verabredet war. „Bei so etwas fragt man vorher die Anklagebehörde, ob sie mitzieht, um kein Risiko einzugehen“, heißt es in Anwaltskreisen.

Die Münchner Strafverfolger beteuern zwar, es habe keine Einflussnahme der Politik gegeben. Doch Staatsanwälte sind weisungsgebunden, und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte umgehend seinen Respekt für Hoeneß‘ Entscheidung bekundet, auf Rechtsmittel zu verzichten. Auffällig ist auch, dass Aussagen eines angeblichen Informanten, der sich mehrfach über einen renommierten Anwalt für „Whistleblower“ mit zusätzlichen Vorwürfen bei den Behörden gemeldet hatte, am Münchner Justizministerium scheiterte. Denn dieses verweigerte ihm den geforderten Informantenschutz.“

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Wollte man mit Turbofall-Hoeneß ein neues System – den „unausgesprochenen Deal“ – so würde damit eine oberste Gerichtsentscheidung unterlaufen, wonach solche zulässigen Absprachen allerdings von strenger Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften abhängig gemacht ist. Das wäre hier hintergangen (Revisionsaspekt).

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Durch den völligen Verzicht auf denkbare und sich teilweise sogar aufdrängenden Beweisanträge hat sich die Verteidigung diesem Grundkonsens angeschlossen.“

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Unter obigen Befunden kommt die „klassische Herrschaftsmoral“ zur aktuellen offizialen Bestätigung: „Man lässt die Großen laufen, während die Kleinen hängen müssen.“

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Fortsetzung folgt