Mollath und Hoeneß Gerechtigkeit

April 29, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4350

am 29. April 2014

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Die bayerische Rechtsstaatsgeschichte kennt viel Übel. F. J. Strauß lässt noch immer grüßen – der Bäderkönig war ein Amigo von vielen.

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Nachdem nunmehr ein schwerer Straftäter, der Fußballprominente Uli Hoeneß, ein Urteil bekommen hat, ohne dass seine Straftaten geklärt worden sind.

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Ja, sogar wird von interessierter Seite verbreitet, Hoeneß sei geständig und habe an der Aufklärung mitgewirkt, sieht es ganz hart anders aus:

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Hoeneß lügt in entscheidenden Ermittlungsfragen bis heute und stützt sich auf Verjährung statt auf Klärung und hat während des Ermittlungsverfahrens entscheidende Akten und Dokumente verheimlicht. Damit ist am Tage des Urteilsspruches – übrigens bis heute – die Steuerhinterziehungen nicht beziffert und nicht ermittelt. So ist es bis heute.

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Hier hat die bayerische Landesregierung nicht politisch nachgefasst oder doch – man muss wissen, dass die Staatsanwaltschaft an Justizminister und Ministerpräsident Horst Seehofer weisungsgebunden ist,

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Nun haben wir eine gelebte Rechtsstaatlichkeit mit Uli Hoeneß und ein Gerechtigkeitserlebnis der herrschenden Kampfmoral.

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Lebendiger Teil der heutigen bayerischen Rechsstaatsgeschichte ist der Strafrechtsfall gegen den Nürnberger Gustl Mollath – im Vergleich zu Uli Hoeneß:

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Mollaths strafrechtliche Anschuldigungen wurden schließlich mit einem Freispruch im Urteil bewertet. Aber – im weiteren Sinn wie im Fall Hoeneß – wurde auch gegen Mollath nicht ausermittelt.

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Unterschied zwischen Mollath und Hoeneß: Mollath wollte, dass die Vorwürfe gegen ihn angemessen ermittelt worden wären, damit seine Unschuld deutlich geworden wäre.

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Aber Mollath erhielt einen Freispruch mit unzähligen Verfahrensfehlern, Amtsanmaßungen, Beweis- und Zeugnisunterschlagung durch Gerichtspersonal, insbesondere Richter Otto Brixner.

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Ja, Freispruch hieß für Gustl Mollath aber nicht FREI – man erklärte Mollath für gemeingefährlich und ließ Mollath im bayerischen Psychiatrie-Enigma verschwinden: Er galt als schuldunfähig und gefährlich.

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Dietmar Moews meint: Kam denn Niemand auf die Idee, Uli Hoeneß dem bayerischen Psychiatrie-Trogglodytmarismus zu übereignen? Dann hätte man sich die Schande der unermittelten schweren Straftaten von Uli Hoeneß erspraren können – ähnlich dem Verfahren gegen Mollath

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In dem kommenden Wiederaufnahme-Strafverfahren gegen Gustl Mollath kann keine Verschlimmbesserung für Mollath herauskommen. Kurz, schlechter als Freispruch kann es nicht kommen. Mollath darf hoffen, dass die gesamten Straftatenvorwürfe gegen ihn so gut es geht im Wiederaufnahmeverfahren geklärt werden wird. Das wäre die nach Gerechtigkeit schreiende Rehabilitierung für Gustl Mollath.

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Mollath will zusätzlich vor das Oberlandesgericht in Bamberg ziehen bzw. Mollaths Rechtsanwalt Strate hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt:

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Mollath will klären lassen, ab wann Mollath widerrechtlich in der Psychiatrie gesessen hat bzw. sein Anwalt Gerhard Strate habe beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Beschwerde gegen einen OLG Bamberg-Beschluß von 2011 eingereicht. Bamberg hatte bis zuletzt darauf entschieden, dass Gustl Mollath wegen seines gutachterlich-psychiatrischen Status in der geschlossenen Anstalt in Bayreuth bleiben musste (dpa / neues deutschland, 29. April 2014).

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Was sagen Uli Hoeneß, Gerechtigkeit und der freie Bürger?