Lichtgeschwindigkeit 8187
Am Mittwoch, 23. Mai 2018
.
.
ZUCKERBERG HAT HEUTE, STATT ALLE FRAGEN ZU BEANTWORTEN, DIE BEFRAGUNG IN STRASBOURG ABGEBROCHEN.
.
Bis zuletzt hatte Facebook-Chef Zuckerberg von Brüssel ein Gespräch hinter verschlossenen Türen gefordert. Wohl, weil er die Befürchtung hatte, von Abgeordneten des Europaparlaments ins Kreuzverhör genommen zu werden. Doch genau dafür haben sich Politiker eingesetzt.
.
Heute, am 22. Mai 2018 also, trat der FACEBOOK-Gründer, Betreiber und Oberchef, Mark Zuckerberg vor dem Europa-Parlament in Strasbourg an, sich den Fragen der Europäischen Union zu stellen. Die Fragesteller waren IT-Fachleute der Parteien bzw. Parteifunktionäre der IT-Revolution, die nicht zur Avantgarde der IT-Revolution gezähöt werden können, sondern vielmehr zum Durchschaukeln der Wünsche der IT-Wirtschaft von ihren Fraktionen nominiert werden.
.
EINS Was Zuckerberg an FACEBOOK ändern wird, damit Missbrauch von unberechtigter Umwandlung der FACEBOOK-Daten der FACEBOOK-Benutzer in profitorientierte FACEBOOK-Produkte durch ZUCKERBERG?
.
ZWEI Wie FACEBOOK Datenschutz praktisch durch das am 25. Mai 2018 in kraft tretende DATEN Gesetz verwirklichen will?
.
.
HEISE.de am 22. Mai 2018 mit folgender Anzeige:
.
- Mehr Servicequalität durch Prozessautomatisierung
- Whitepaper: kaufmännische Prozesse optimieren
- Live Webcast: DSGVO – gestern, heute, morgen
- Unter der Lupe: Hardware für den Endgeräteschutz
- Special: DSGVO Ratgeber
- 5 IT-Trends, die Sie auf dem Schirm haben sollten
- Arbeitgeber Bewerbungen: Heise Karriere-Netzwerk
- Heise IT-Jobtag 15.06. in Frankfurt
- Web-Betrug: Wenn Bots Login-Daten missbrauchen
und dazu redaktionell bei HEISE:
.
In wenigen Tagen, am 25. Mai, wird das neue EU-Datenschutzrecht (DSGVO) wirksam. Wer jetzt noch Hilfe sucht, um die drohende Abmahngefahr zu vermeiden, sollte mit unseren Tipps letzte Vorbereitungen treffen.
.
Am 25. Mai 2018 endet die zweijährige Übergangsfrist: Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die am 24. Mai 2016 in Kraft getreten ist, entfaltet ab diesem Datum ihre volle Wirkung. Kaum ein EU-Gesetz hat in den letzten Jahren für so viel Wirbel gesorgt. Angst vor Abmahnwellen und horrenden Bußgeldern herrscht bei Weltkonzernen, aber auch unter Bloggern, kleinen Firmen und Vereinen. Was ab dem 25. Mai tatsächlich passiert, ist kaum vorherzusagen.
.
Doch lassen sich Risiken minimieren, wenn man die Grundzüge der neuen Rechtslage kennt und notfalls auch noch kurzfristig darauf reagiert. Um Sie dabei zu unterstützen, hat sich c’t in der aktuellen Ausgabe 11/18 nochmals des Themas angenommen und einen kompaktes Booklet „Fit für die DSGVO“ beigelegt. Darin erfahren Sie die wichtigsten Neuerungen und erhalten Anregungen zur schnellen Umsetzung.
.
Dieses Booklet, aktuelle Entwicklungen und konkrete Leitfäden zur Umsetzung einzelner Aspekte der DSGVO finden Sie unter c’t.
.
Jeder sollte prüfen, ob er zumindest in groben Zügen beispielsweise mit seinem Shop oder Blog DSGVO-konform ist. Denn war bislang hierzulande das Datenschutzrecht zahnlos, drohen nun schon bei wenig gravierenden Verstößen erhebliche Bußgelder. Den Aufsichtsbehörden kommt also ab dem 25. Mai eine wesentlich höhere Bedeutung zu als bislang. Zuständig für den privaten Sektor sind in Deutschland die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer, nicht etwa die Bundesdatenschutzbeauftragte.
.
Besonderes Augenmerk gilt allen Handlungen, die – etwa auf Websites – von außen sichtbar sind, also beispielsweise Erklärungen gegenüber Nutzern oder Kunden. Deutsche Betreiber haben vergleichsweise Glück gehabt: Weil für große Teile der DSGVO das strenge deutsche Datenschutzrecht Pate stand, müssen sie gar nicht so viel umdenken.
.
Weiterhin gilt beispielsweise das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Demnach ist es untersagt, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern oder zu verarbeiten, wenn keine spezielle Rechtsgrundlage oder informierte Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Die Zweckbindung wurde sogar erweitert: Personenbezogene Daten darf man nur für einen zuvor festgelegten Zweck erheben und schon gar nicht weiterveräußern. Generell gilt in der DSGVO wie auch im alten Bundesdatenschutzgesetz das Gebot der Datenminimierung, nach dem so wenige Daten wie möglich und nur so viele wie unbedingt für den Zweck nötig erhoben werden dürfen.
.
Die DSGVO soll Betreiber dazu zwingen, die Verarbeitung personenbezogener Daten transparenter und sicherer zu gestalten. Von der Datenerhebung Betroffene sollen jederzeit gut informiert sein. Deshalb gelten nun erweiterte Auskunftspflichten und das Gebot zu klaren, verständlichen Erklärungen, beispielsweise für die Datenschutzerklärung und Einwilligungstexte. Um diese Prinzipien durchzusetzen, etabliert die DSGVO eine erweiterte Rechenschaftspflicht: Betreiber müssen einzelne Vorgänge in Verzeichnissen dokumentieren, von größeren Unternehmen fordert das EU-Recht eine fortlaufende Risikoabschätzung aller Datenverarbeitungsprozesse.
.
Mit der DSGVO ist die EU-Datenschutzreform noch nicht zu Ende. Derzeit durchläuft das Ergänzungsprojekt E-Privacy-Verordnung (E-Privacy-VO) den Gesetzgebungsprozess. Sie wird etliche eher allgemeine Vorgaben der DSGVO konkretisieren. Geplant sind etwa strenge Regeln zum Usertracking, die der werbetreibenden Industrie gar nicht schmecken. Vor 2019 ist allerdings nicht mit einer finalen Version der E-Privacy-VO zu rechnen.
.
Die hier aufgeführten Infos stammen aus dem Erste-Hilfe-Booklet der c’t, das Sie hier als PDF herunterladen können:
.
.
Dietmar Moews meint: Bei dieser IT-Revolution von OBEN, wird das us-amerikanische NACHSORGE-PRINZIP durchgesetzt:
.
Wenn was schiefging, kann Schadensersatz eingeklagt werden – während der Straftäter mal pleite geht und neugründet.
.
Das europäische VORSORGE-PRINZIP wird für diese elende DATEN-ENTRECHTUNG durch Gesetze wie DSGVO völlig verarscht, denn:
.
EINS Wie soll ein einzelner IT-User den (Selbst-)Verwaltungsaufwand der neuen Genehmigungsverträge wirklich organisieren? Damit wird jegliche Meinungspublikation durch Selbstverwaltungsaufwand erstickt.
.
ZWEI Was sollen denn jetzt CEOs ihren Mitarbeitern sagen, wenn die die Verpflichtungsformulare laut DSGVO als Selbstverpflichtung unterschreiben müssen, wie sie zukünftig anders arbeiten und anders kommunizieren sollen, als sie es bisher getan haben? – keiner weiß es.
.
DREI Wie sollen große Konzerne diese DSGVO-Pflichten normgerecht organisieren, wenn es sich dabei um grenzenlose Daten-Events handelt.
.
VIER Wie soll der heutige Rechtsstaat diese „Fallen für DSGVO-Wirtschaftskriminalität“ formal ordentlich leisten, wenn nicht eine Verdopplung der Anzahl der gerichtsstände und der professionellen Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, IT-Gerichtsvollzieher und so weiter kotzkotzkotz?
.
Folglich wird man das deutsche VORSORGE-Prinzip canzeln, und mit dem US-NACHSORGE-Prinzip werden die Schiedsgerichte wie Mark Zuckerberg davon kommen – NICHTS. der Überwachungs- und Terrorstaat ist damit perfekt aufgestellt.
.
DELETE FACEBOOK!
.
und BESTELLEN
subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews
Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln
Blätter Neue Sinnlichkeit
FINE E COMPATTO
.
WARNUNG: recommended posts (Zusätze, die als Empfehlungen oder Beziehungen von WordPress hier eingestellt werden)
auf dem Dietmar Moews‘ Blog eingeblendete „Recommended Posts“ oder sonstige „Pseudoempfehlungen“ werden von WordPress
.
gegen das Einverständnis des Eigentümers Dr. Dietmar Moews
.
hier gezeigt und sind keine Empfehlungen von Dr. Dietmar Moews. Nichts davon wird i.S.d.P. von Dr. Dietmar Moews verantwortet. Dietmar Moews klickt diese „recommendends“ nicht an und liest nichts davon.
.
Ab jetzt werden alle Dietmar Moews‘ Blog-Beiträge mit dem SLOGAN
FINE E COMPATTO deutlich beendet.
.
WARNUNG: recommended posts
.
und BESTELLEN
subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews
Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln
Blätter Neue Sinnlichkeit
.
.
Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.
Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)
Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 12.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 4.-
Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:
PANDORA KUNST PROJEKT
zu Händen Dr. Dietmar Moews
Mainzer Straße 28
D-50678 Köln am Rhein
.