ORGAN SPENDE POLITIK

November 28, 2018

Lichtgeschwindigkeit 8714

am Donnerstag, 29. November 2018

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Vorweg: Ich lehne konkret individuelle, irgendwie staatliche Bevormundung ab. Allgemeine Gesetze sind der Gemeinschaftsgeist. Der Rest ist Übermacht gegen Widerstand.

 

Warum soll ich einem CDU-Politiker Jens Spahn vertrauen, der von seinen ersten größeren Auftritten her auf mehr beißt als er kauen kann?

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Jetzt also CDU-Parteivorstandswahl und wieder – JENS SPAHN.

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Da passt sich ja hervorragend ORGAN SPENDE POLITIK.

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Der gegenwärtige Bundesgesundheitsminister, CDU-Jens Spahn, redet verstärkt über eine Gesetzesänderung zum Thema „ORGANSPENDE“. Spahn hängt sich dabei an Interessentenverbände, einerseits von Organsuchenden, andererseits von Organchirurgen sowie an die stets für Skandal, Tod und Teufel gern zu habende LÜGENPRESSE, denen nichts lieber ist, als ein weinender Mensch, der eine neue Niere sucht, aber das Geld für inoffiziellen Organimport nicht zu Verfügung hat.

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CDU-Spahn (38) will also CDU-Vorsitzender werden, ohne bislang politische Originalität oder herausragende Leistungen vorzuweisen – nimmt man seine Homoehe mal davon aus.

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CDU-Spahn meint, es solle ein Organspendegesetz von der aktuellen MERKEL IV-Regierung in den Bundestag eingebracht werden, wofür die Fraktionen von CDU/CSU plus SPD eine gesetzgebende Mehrheit hätten. In diesem Organspendegesetz, soll grundsätzlich eine mögliche ORGANSPENDE anders ermöglicht werden.

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BISLANG durfte ein Individuum, im sistierfähigen Gesundheitszustand, schriftlich verfügen,

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EINS dass ihm vom lebenden Körper ein Organ entnommen werden soll, das einem bestimmten bedürftigen Individuum implantiert werden soll.

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ZWEI dass ihm vom lebenden Körper ein Organ entnommen werden soll, das einem von ihm unbestimmten, ihm unbekannten bedürftigen Individuum implantiert werden soll.

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DREI dass ihm vor seinem Tod, wie es Fachmediziner attestieren müssen, vom lebenden Körper ein Organ entnommen werden soll, das entweder einem von ihm bestimmten oder unbestimmten, ihm bekannten oder unbekannten bedürftigen Individuum implantiert werden soll.

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Von Ausschlachten auf Vorrat ist dabei nicht die Rede.

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Es gehört hier unbedingt das Wissen, dass nur lebendige Organe, die einem Lebenden entnommen werden zur Weiterverwendung geeignet sind. Die für den Sterbenden endgültig lethale Organentnahme muss also vor Eintritt seines Todes durchgeführt werden.

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Der von JENS-SPAHN vorgelegte Gesetzentwurf zur Novelle der ORGAN SPENDE POLITIK sieht nunmehr vor, dass jeder Mensch grundsätzlich zur ORGAN SPENDE bereit ist und einverstanden ist, dass ihm als noch Lebender ein lebensnotwendiges ORGAN, zur Transplantation in einen anderen lebenden Menschen, entnommen werden darf, wenn dieser „ORGAN SPENDER“ nicht ausdrücklich formvollendet der ORGAN ENTNAHME widersprochen hat. Kurz – wer nicht Organspender werden will, muss ein offiziales Formular rechtsgültig unterschrieben einreichen bzw. bei sich führen bzw. seinen Pflegebevollmächtigten bzw. seinen Familienangehörigen.

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Nebenproblem ist in der Frage der ORGANSPENDE-BEREITSCHAFT immer, ob der zu Tötende, der „SPENDER“, zum Zeitpunkt seiner Zustimmung oder seines Widerspruches zurechnungsfähig ist oder in der unberechenbaren Todesangst zuletzt noch umdenkt, doch zu spenden oder eben nicht ausgeweidet zu werden.

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Die Propagandisten des vorgeschlagenen JENS-SPAHN-ORGAN-Spendeverfahrens argumentieren mit STATISTIKEN.

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Da wird vorgezählt, wie viele Notleidende, die wegen Organinsuffizienz gestorben sind, eventuell noch leben könnten, hätte man ein SPENDE-ORGAN implantieren können.

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Es werden auch Zahlen behauptet, wie viele der verschiedenen ORGANE aktuell gebraucht und gesucht werden.

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Da wird vorgerechnet, dass in Deutschland eine vergleichsweise geringe SPENDE-Bereitschaft herrscht – man unterstellt dabei Vergleichsländer, die mehr Organtransplantationen durchführen.

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Dabei wird vorgetäuscht, das ORGAN SPENDE und ORGAN EMPFANG ein nationalistischer Vorgang ist und nicht ein kommerzieller.

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Staaten mit geringer ORGAN-Transplantationsquote werden nicht genannt.

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Die Behauptung, das neue SPENDE-MODELL brächte (aus Vergleichserfahrungen mit anderen Staaten) eine höhere SPENDE-Bereitschaft – somit eine höhere Quote lebensrettender Implantierungen – gibt meiner klaren ABLEHNUNG des JENS-SPAHN-MODELLS die entscheidenen Motive.

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Dietmar Moews meint: Ich habe heute das Recht meine Spendebereitsschaft generell bzw. auch konkret auf eine Empfängerperson festzulegende ORGAN-Verfügung notariell gültig zu bestimmen.

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Ich laufe nach der heute gültigen Gesetzeslage zur ORGAN SPENDE nicht Gefahr, dass im Falle einer mir spontan zugestoßenen Todesgefahr oder tödlichen Verletzung ein gesuchtes ORGAN fremdbestimmt entnommen wird.

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Heute darf, wenn nicht ich selbst oder im Falle meiner Ohnmacht, eine Person meines Vertrauens einer Lebendentnahme nicht ausdrücklich zustimmt, NICHT entnommen werden.

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Doch auch heute schon ergreifen ersatzweise durchaus Ärzte die Handlungsmacht, mit dem Vorbehalt, dass einerseits der zu erwartende Tod des Spenders und der Zeitdruck zur ORGAN ENTNAHME noch vor dem Tod, nicht erlauben, darauf zu warten, dass eine Stellvertreter-Vertrauens-Person oder Familienangehörige des Sterbenden der ORGAN ENTNAHME noch rechtzeitig zustimmen können.

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Hier will man also mit dem neuen Gesetz jeden Wehrlosen ausweiden.

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Ich lehne diese Gesetzesänderung ganz klar ab.

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GRUND: Ich vertraue dem Personal nicht. Auch wenn tausend Ärzte verlässlich arbeiten, gibt es kriminelle, die dem kapitalistischen Irrtum aufsitzen, dass eine profitable Lösung auch jeweils die Würde des Lebens erfülle:

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LEBEND-ORGAN-ENTNAHME nur bei voller Zurechnungsfähigkeit und ausdrücklicher Zustimmung des SPENDERS.

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