Das bunte EU-Bild wird gemalt

Juli 31, 2014

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am Donnerstag, 31. Juli 2014

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Die Schüler werden gefragt:

Wie viele Länder sind Europa?

Die Schüler raten verschiedene Zahlen.

Eines ruft: Achtundzwanzig.

Ja, richtig – belohnt die Lehrerin.

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Und: Ist Malerei unvernünftig?

Antwort: je nach dem – es wird viel sinnlos rumgeschmiert.

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Das gewünschte Europa mag so zahlreiche Varianten haben, wie es europäische Menschen gibt. Das seinsgebundene, empirische Europa definiert sich selbst – lässt sich von der restlichen Welt den Namen Europa bestätigen.

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Wir wissen, die Rede ist hier gar nicht von Europa sondern überwiegend von der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten der E U.

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Während europäische Staaten, wie Norwegen oder die Schweiz, stets die Eigenständigkeit und die Differenzen zur EU herausstellen.

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Auch in Zukunft werden die Europäer vielfältig und eigenartig leben und sprechen – ob E U oder nicht.

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Die Europäische Union besteht aus vertraglich verbundenen autonomen Staaten. Die EU hat keine gemeinsame Verfassung auf dem Papier und keine gemeinsame gelebte Verfassung in den Hauptanliegen: MILITÄR und WIRTSCHAFT.

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Die EU-Europäer sind sozio-politisch nicht fähig, nicht hinreichend interessiert, einen Weg zur gemeinsamen Verfassung öffentlich zu diskutieren und zu erarbeiten.

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Man muss empirisch feststellen: Die E U besteht aus einer vertraglich festgelegten Schnittmenge von Interessen und einer Schere von Interessenskonflikten. Das ist eben vielfältig und uneinig.

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Dietmar Moews meint: Aus soziologischer Sicht hat man die Aufgabe zunächst zu erkennen und anzuerkennen, ob, was ist. Von der empirischen Lage aus, kann man miteinander kommunizieren.

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Der Zusammenschluss der E U hat seinen Ursprung aus der jeweiligen eigenen Schwäche in vielerlei Belang, innerstaatlich, und Schwäche gegenüber der Außenwelt. Man sucht die E U-Gemeinschaft zur eigenen Stärkung.

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Die im Zusammenschluss wirkenden Beschränkungen werden als Schwächung verstanden und stehen damit im Konflikt zu den erwünschten Stärkungen.

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Als eine E U-Übergangsform sehen wir nun erstaunt, wie die EU-Staaten die EU zur Stärkung nutzen, aber eigene „Schwächungen“ einfach aussetzen.

Ich spare mir Beispiele.

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Dietmar Moews meint: Ausgangslage eines jeden Beitrittsstaates zur E U ist seine staatliche Autonomie. Teilstaaten oder Kriegsgebiete können nicht beitreten – die E U hat Aufnahme-und Mitgliedschaftsbedingungen.

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Ich sehe nicht, dass an der sozialen Tatsache der Vielheit und Vielfalt vorbeizukommen ist. Selbst, wenn das E U-Politiker so wollten. Und warum auch? Zu fragen wäre eher, welche Vorteile und Synergien für die E U liegen in der Vielfalt?

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Leicht erkennbar kommen aus der Verschiedenheit der einzelnen E U-Staaten sehr besondere materielle und geistige soziale Tatsachen und Szenerien – Stärken und Schwächen.

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Es sollte eine E U-Maxime sein: Selbstbestimmung: Wer leidet, bestimmt was Leid ist – nicht der EU-Arzt.

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Wenn ein Staat auf eigenen Antrag hin E U-Staat geworden ist, lässt er sich auf die Gemeinschaftsbindung zum Zeitpunkt seiner Aufnahme ein und ist auf die gemeinsamen Politikverfahren angewiesen, wenn Änderungen gewünscht wären.

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Am Beispiel der staatsrechtlichen Eigenständigkeit hat jeder EU-Staat seine eigene Tradition, Verfassungslage und Gerichtsbarkeit. In Deutschland ist das oberste Gericht das deutsche Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

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Die EU-politischen Bestrebungen, dem Europäischen Gerichtshof schrittweise Kompetenzen der nationalen obersten Gerichte zu überstellen, ist staatsrechtswidrig.

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Solche Kompetenzverlagerungen haben Verfassungsrang und sind an demokratische, parlamentarische Verfahren und Zustimmung gebunden. Die schrittweise Abschaffung des Bundesgerichtshofs ist in Deutschland nicht gewünscht, jedenfalls nicht demokratisch beschlossen. Die DM-Stabilitäts-Verpflichtungen lassen sich nicht mit EZB-Aufsicht sicherstellen.

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Die momentanen verschleiernden Machenschaften, auch der Deutschen Bundesregierung, hin zu einer europäischen Bankenunion, insbesondere auch zu einer EU-Bankenaufsicht, die angeblich der EURO-Rettung dienen sollen, sind eine verfassungswidrige Kompetenzverschiebung – so klagen jetzt deutsche Professoren mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die EURO-Rettungspolitik, die hier heimlich untergeschoben zu werden scheint.

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Auf die politisch trotteligen und hitlerschlauen deutschen Bürger wird man nicht hoffen dürfen, wenn man die deutsche Verfassung (GG) schützen wollte. Das besorgt ohnehin der Bundesverfassungsschutz mit Hilfe er NSA.

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Verschwörung und Googles hoheitsfreie Expansion 1

April 17, 2014

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Dietmar Moews meint: Google hat übernommen. Die Menschheit muss sich besinnen. In der angängigen IT-Revolution hat Google mit dem 4.0-Netz das liberale demokratische Selbstbestimmungkonzept vernichtet.

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Google hält mit 91,2 Prozent Suchmaschinen-Marktanteil gegenüber der nächstgrößten google-unabhängigen Suchmaschine mit 16,4 Prozent, Baidu in China, den technischen Vorsprung und die diesen bedingende Kapitalmacht.

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Google ist nicht das Internetz, aber die Menschen hängen am Tropf von Google.

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Verschwörung und Verschwörungsglaube

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Mit der IT-Revolution ist die politische Betroffenheit der nachwachsenden Menschen angeregt. Dabei stehen nüchterne soziologische Empirie und folkloristische Hilfserklärungen einander gegenüber.

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Die große Zahl kann nicht urteilen, sondern bildet banale Meinungsmajoritäten. Dabei stehen Motive der Entlastung und der Selbsterleichterung im Mittelpunkt der unausgesprochenen Meinungen. Während die Artikulationen lediglich als mehrheitstaugliche Meinungsanpassung dienen, nicht als politische Problemlösung Seinsbindung und Gültigkeit haben. In allen Öffentlichkeiten erlebt man, wie Menschen, Professionelle, Alltagsmenschen, Interessenten und Uninteressierte über Verschwörungen, über mögliche Verschwörungen, verschiedene Verschwörungstheorien erörtern. Von Mafia bis Kirche, von Weltjuden und Geldjuden, von Fed-Bank, Rothschild, zum Militärischen Komplex, Bilderberg, Illuminaten, – es bringt gar nichts, sich mit Blick auf Verschwörungsdebatten um Vollständigkeit zu bemühen.

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Diese Debatten werden nicht als Problemlösungen betrieben, sondern als das Gestalten oder Finden von Hilfserklärungen. Von Stereotyp bis Sündenbock, Rassismus und Fremdenangst – nichts ist dem verwirrten Menschlein zu blöd, sich daran zu klammern zu versuchen.

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Selbst im Chaos Computer Club, wo sich die Elite der IT-Interessenten und der Hacker zusammenfinden, werden politische Themen lieber weggeschoben, d. h. mit Hilfserklärungen beiseite gelegt. Da ist auch die Verschwörungstheorie immer in Sicht. Dabei liegen die IT-Entwicklung und die Entscheidungsprozesse der it-rechtlichen Entwicklungen und der IT-Politiker vollkommen offenbar:

Die Googles verlangen Deregulierung, also Fundamental-Liberalismus.

Die Nichtgoogles machen „alternativlos“ mit oder glauben an die Juden, den Westen, das Kapital, – und an die unausgesprochenen Deals (also Verschwörung).

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Die IT-Revolution zu verstehen, erübrigt jegliche Verschwörungs-Hilfserklärungen.

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Mehrheitsbildung ist so gesehen immer Verantwortungsflucht und enthält nie probate Urteile. Minderheiten können noch so fundiert und zwingend argumentieren – sie werden als unerwünschte Belastung mehrheitlich abgelehnt.

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So hat die IT-Revolution den Fortschritt längst nicht aus krummem Holze gezimmert, sondern aus vollkommen geraden mathematischen Axiomen perfekte Rechenmaschinen entwickelt, die nunmehr mit sich selbst (4.0) vollkommen klare Prozessschritte liefern. Der Mensch ist nur noch durch einige profitorientierte Entscheider an 4.0 beteiligt – alles Weitere machen die vernetzten Prozessoren über Algorithmen unter sich aus.

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Immanuel Kant sprach vom krummen Holz der Menschheit:

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Aus so krummem Holze, als woraus der Mensch gemacht ist, kann nichts ganz Gerades gezimmert werden.“ Immanuel Kant, „Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht“ (1784)

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Der individuelle Mensch muss als Maßgabe unserer gesellschaftlichen Organisation gesetzt werden: Das Individuum! Bei allem Sozialverständnis und allen Soziologie-Irrtümern soll das anthropologische Grundverständnis – mit den vier Fragen Immanuel Kants unerbittlich im Zentrum der staatlichen Organisationspflichten für Bildung stehen: Was kann ich wissen? Was soll ich tun? Was darf ich hoffen? Wie ist der Mensch?

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Antwort: Der Mensch ist vor Allem ein einmaliges Individuum, allerdings mit vielfältigen sozialen Wirkungsbeziehungen. Aber immer muss das Individuum sich selbst für entweder Ja oder für Nein entscheiden (wobei Unentschiedenheit stets entweder Ja oder Nein bedeutet – da kommt keiner raus).

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Dietmar Moews meint: Auch unser Rechtsstaats-Konzept setzt das Individuum als anthropologisches Zentrum. Wir rechnen Schuld und Verantwortung auf individuelle Zurechnung, Abgrenzung gegenüber Nichtzurechenbarkeit und Unzurechnungsfähigkeit bzw. und sonstigen Schuldausschließungen.

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Google rules

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Es sind also nicht der Mensch als Individuum, sondern nur noch einige wenige Entscheider-Individuen am weltweiten Google-Regiment beteiligt.

Es sind auch nicht die Menschen als Google-Konsumenten-Kollektive nach eigenen politischen Maßgaben entscheidend.

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Damit stehen wir vor einer neuen Welt – infolge von zwei Hypothesen:

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EINS Wenn Google vorrangig profitorientiert arbeitet und dabei Wettbewerber und vor- und nachgelagerte Bereiche der eigenen Absatzziele zu beherrschen sucht, findet dieses unter Bedingungen des Weltfriedens, lokaler Kriegshandlungen oder totaler Kriegshandlungen statt.

Besteht folglich zwangsläufig die Erwägung, ob und wie die Macht- und Profitziele für Google mit Krieg und Frieden zusammenhängen?

Da Google auf freie private zivile Internetz-Kommunikation abgestellt ist, können weder NSA-Geheimdienst-Daten-Instrumentalisierungen noch der Einsatz der IT zu Zwecken des Cyber War die Umsätze für Google aus heutiger Sicht begünstigen oder fördern.

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Google ist eine Friedensmacht

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Unter den Erwartungen auf die möglichst großen Marktanteile an der Internetzkommunikation wird hier angenommen, dass Google Vorteile von freiem friedlichem Kommunikationsbetrieb und Nachteile von erheblichen Kriegsgleichschaltungen hat. Folglich ist Google eine Friedensmacht.

Welche Implikationen mit Googlefrieden zu denken sind, bleibt hier zunächst mal liegen.

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ZWEI Wenn Google Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Partnern aus verschiedenen nationalen und internationalen, nichtamerikanischen Rechtsspielen nutzt, selbst aber hauptsächlich durch US-amerikanisches bzw. Californisches Recht geregelt wird, können desungeachtet in Konfliktlagen Gerichtsprozesse gegen Google geführt werden bzw. Betriebserlaubnisse durch fremde Staatshoheiten beschnitten werden.

Hier knüpft nun die Hypothese ZWEI an die Hypothese EINS an: Wir kennen den Hitler-Witz, als ein einfacher SA-Mann einen Globus von Deutschland kaufen will, in der Annahme, dass das Hellblaue auf dem Globus das Dritte Reich wäre. Als er nun erfährt, wie geografisch klein Deutschland sich auf dem Globus ausnimmt, fragt er erstaunt: Weiß der Führer das?

Kurz: Google ist fähig und arbeitet bereits daran, den freien Luftraum und die hoheitsfreien Weltmeere als Offshore-Betriebsstandorte aufzusuchen. Google könnte sich damit außerhalb des Völkerbundes und jeglicher Rechtsspiele stellen. Google könnte sich auf einen Fundamental-Offshore-Liberalismus berufen und seine IT-Google-Produkte weiterhin weltweit auf dem fundamentalliberalen Konsumentenmarkt anbieten.

Google könnte sich mit konventionellen Waffen militärisch bewaffnen.

Google könnte sich eigene Offshore-Energiequellen aufbauen.

Google könnte seine eigene Geheimdienst- und IT-Kommunikationswaffen einrichten.

Google könnte mit Drohnen, die unbegrenzt die Welt umfliegen, photovoltaisch betrieben, jeden Punkt der Welt mit Internetz „versorgen“.

Wir werden es erleben, ob Google Friedenspolitik machen wird.

Wir werden erleben, dass Google in die hoheitsfreien Offshore-Zonen expandieren wird.