Lichtgeschwindigkeit 4731
am Donnerstag, 31. Juli 2014
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Die Schüler werden gefragt:
Wie viele Länder sind Europa?
Die Schüler raten verschiedene Zahlen.
Eines ruft: Achtundzwanzig.
Ja, richtig – belohnt die Lehrerin.
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Und: Ist Malerei unvernünftig?
Antwort: je nach dem – es wird viel sinnlos rumgeschmiert.
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Das gewünschte Europa mag so zahlreiche Varianten haben, wie es europäische Menschen gibt. Das seinsgebundene, empirische Europa definiert sich selbst – lässt sich von der restlichen Welt den Namen Europa bestätigen.
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Wir wissen, die Rede ist hier gar nicht von Europa sondern überwiegend von der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten der E U.
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Während europäische Staaten, wie Norwegen oder die Schweiz, stets die Eigenständigkeit und die Differenzen zur EU herausstellen.
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Auch in Zukunft werden die Europäer vielfältig und eigenartig leben und sprechen – ob E U oder nicht.
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Die Europäische Union besteht aus vertraglich verbundenen autonomen Staaten. Die EU hat keine gemeinsame Verfassung auf dem Papier und keine gemeinsame gelebte Verfassung in den Hauptanliegen: MILITÄR und WIRTSCHAFT.
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Die EU-Europäer sind sozio-politisch nicht fähig, nicht hinreichend interessiert, einen Weg zur gemeinsamen Verfassung öffentlich zu diskutieren und zu erarbeiten.
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Man muss empirisch feststellen: Die E U besteht aus einer vertraglich festgelegten Schnittmenge von Interessen und einer Schere von Interessenskonflikten. Das ist eben vielfältig und uneinig.
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Dietmar Moews meint: Aus soziologischer Sicht hat man die Aufgabe zunächst zu erkennen und anzuerkennen, ob, was ist. Von der empirischen Lage aus, kann man miteinander kommunizieren.
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Der Zusammenschluss der E U hat seinen Ursprung aus der jeweiligen eigenen Schwäche in vielerlei Belang, innerstaatlich, und Schwäche gegenüber der Außenwelt. Man sucht die E U-Gemeinschaft zur eigenen Stärkung.
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Die im Zusammenschluss wirkenden Beschränkungen werden als Schwächung verstanden und stehen damit im Konflikt zu den erwünschten Stärkungen.
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Als eine E U-Übergangsform sehen wir nun erstaunt, wie die EU-Staaten die EU zur Stärkung nutzen, aber eigene „Schwächungen“ einfach aussetzen.
Ich spare mir Beispiele.
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Dietmar Moews meint: Ausgangslage eines jeden Beitrittsstaates zur E U ist seine staatliche Autonomie. Teilstaaten oder Kriegsgebiete können nicht beitreten – die E U hat Aufnahme-und Mitgliedschaftsbedingungen.
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Ich sehe nicht, dass an der sozialen Tatsache der Vielheit und Vielfalt vorbeizukommen ist. Selbst, wenn das E U-Politiker so wollten. Und warum auch? Zu fragen wäre eher, welche Vorteile und Synergien für die E U liegen in der Vielfalt?
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Leicht erkennbar kommen aus der Verschiedenheit der einzelnen E U-Staaten sehr besondere materielle und geistige soziale Tatsachen und Szenerien – Stärken und Schwächen.
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Es sollte eine E U-Maxime sein: Selbstbestimmung: Wer leidet, bestimmt was Leid ist – nicht der EU-Arzt.
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Wenn ein Staat auf eigenen Antrag hin E U-Staat geworden ist, lässt er sich auf die Gemeinschaftsbindung zum Zeitpunkt seiner Aufnahme ein und ist auf die gemeinsamen Politikverfahren angewiesen, wenn Änderungen gewünscht wären.
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Am Beispiel der staatsrechtlichen Eigenständigkeit hat jeder EU-Staat seine eigene Tradition, Verfassungslage und Gerichtsbarkeit. In Deutschland ist das oberste Gericht das deutsche Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
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Die EU-politischen Bestrebungen, dem Europäischen Gerichtshof schrittweise Kompetenzen der nationalen obersten Gerichte zu überstellen, ist staatsrechtswidrig.
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Solche Kompetenzverlagerungen haben Verfassungsrang und sind an demokratische, parlamentarische Verfahren und Zustimmung gebunden. Die schrittweise Abschaffung des Bundesgerichtshofs ist in Deutschland nicht gewünscht, jedenfalls nicht demokratisch beschlossen. Die DM-Stabilitäts-Verpflichtungen lassen sich nicht mit EZB-Aufsicht sicherstellen.
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Die momentanen verschleiernden Machenschaften, auch der Deutschen Bundesregierung, hin zu einer europäischen Bankenunion, insbesondere auch zu einer EU-Bankenaufsicht, die angeblich der EURO-Rettung dienen sollen, sind eine verfassungswidrige Kompetenzverschiebung – so klagen jetzt deutsche Professoren mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die EURO-Rettungspolitik, die hier heimlich untergeschoben zu werden scheint.
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Auf die politisch trotteligen und hitlerschlauen deutschen Bürger wird man nicht hoffen dürfen, wenn man die deutsche Verfassung (GG) schützen wollte. Das besorgt ohnehin der Bundesverfassungsschutz mit Hilfe er NSA.
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