Wir lassen uns von dümmlichen Gebrauchstextern zumüllen:
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GREXIT = soll jemand verstehen, dessen Wort für Griechenland HELLAS ist
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BREXIT= soll jemand verstehen, dessen Wort für die vier Britenländer UK ist
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PEGIDA ist die Abbreviation von Herti und Haribo, LEGIDA und HORRIDO
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BREXIT – einen britischen Beitritt oder Austritt aus der E U?
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Was stellt man sich eigentlich vor? Was müsste man sich denn vormachen, wenn man glaubhaft auf BREXIT spekulieren will?
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Das Großbritannien, das sich selbst Vereinigtes Königsreich nennt, ist inzwischen nur noch ein Staatenbund von vier britischen Teilvölkern, Nordiren, Walisern, Schotten und Briten.
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Als Großbritannien trat diese parlamentarische Monarchie den zeitgemäßen Europäischen Verträgen bei. Dafür gilt die aktuelle Fassung die Übergangsverträge von LISSABON, die auf Maastricht gefolgt waren. Lissabon hängt jetzt mit Erwartung der langwierigen EU-Mitgliedstaaten-Abstimmungen zu einem Verfassungsvertrag der EU (Europäische Gemeinschaft), die abgelehnt worden sind.
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Die Verfassungsabstimmungen wurden in zahlreichen E U-Staaten inzwischen soweit durchgeführt, dass feststeht: Der bisherige Verfassungsentwurf wurde und wird nicht „amtlich-völkerrechtlich“, demokratisch anerkannt.
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ES GIBT KEINE E U.
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Die bisherigen, von der inzwischen ausgebauten EWG / EG (Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft) Institutionen allerdings gibt es längst. Sie arbeiten, es sind:
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Das E U-Parlament in Strasburg, dazu regelmäßige E U-Parlamentswahlen an einem gemensamen Wahltermin sowie die freiwillig gebildeten E U-Parlaments-Fraktions-Gemeinschaften.
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Die einzelstaatlichen Einrichtungen der E U-Kommission in Brüssel, wo die Administrationen der 28 Mitgliedsstaaten und deren Kommissare sitzen sowie die ressortierten Fachbeauftragten sämtlicher Arbeitsfelder der Gesamtkommission sowie der E U-Präsident.
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Dazu gibt es den E U-Rat und einen Ratspräsident – das ist derjenige politische Ort des E U-EUROPAS, von wo aus E U-Themen regiert werden bzw. an die E U -Kommission abgegeben werden.
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Inzwischen gibt es auch einen Europäischen Gerichtshof (EuGH), der als rechtsstaatliche und gewaltengeteilte unabhängige höchste Justiz der E U fungieren soll sowie ein E U-Strafgericht in Den Haag.
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Jedoch ohne demokratisch anerkannte E U-Verfassung liegt die jeweilige Oberste Gerichtskompetenz eines jeden E U-Mitgliedstaates bei dem jeweils eigenen obersten nationalen Gerichts – in Deutschland der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sowie das Bundesverfassungsgericht.
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Ferner hat die E U inzwischen eine eigene Notenbank, die EZB (Europäische Zentral Bank), die für die 17 E U-Staaten, die Gemeinschaftswährung EURO organisiert und erhebliche Weltwährungs- und Finanzpolitik macht sowie ein erhebliches E U-Bürgschaftssystem aufgebaut hat.
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Es wurden und werden durch die E U-Bürgschaften E U-Bankrottwirtschaften, wie von Irland, Portugal, Griechenland künstlich am Leben gehalten. Andere Überschuldungsstaaten, wie Italien, Zypern, Spanien, Frankreich werden von der EZB / E U am internationalen Finanzmarkt vorbei kreditiert und hinterfangen.
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Das Vereinigte Königreich Groß Britannien ist nicht Mitglied des EURO – GB hat weiterhin als freifloatende Landeswährung PFUND, SCHILLING, PENNY.
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Ferner hat G B eine erhebliche Zahl von Wirtschafts-, Sozialpolitik- und Handels-Sonderregelungen.
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GB ist auch an dem „Schengen-EU-Außengenzen-Regime NICHT beteiligt – GB hat seine eigenen Außengrenzen!“
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Die militärischen Verbindungen zwischen GB und E U basieren auf multilateralen internationalen Verträgen wie NATO und anderen.
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Natürlich kümmert sich GB nicht um die EZB, den EuGH oder andere Gemeinschaftsfelder einer eben nicht vorhandenen staatlichen Gemeinschaft der europäischen E U-Staaten.
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Nunmehr ist also das Unken oder Beschwören der britischen Europaferne, dem „Auseinanderfallen“ Europas oder was noch Alles angerufen wird, ziemlicher UNFUG.
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Europa hat als „ERSTE“ Welt eine erhebliche weltgeltende Tradition inmitten der heutigen Weltpolitik – es war nie eine EUROPA-POLITIK. Es war eine britische, eine portugiesische, eine niederländische, eine französische, eine russische, eine habsburgische, eine preußische, eine türkische, eine jüdische, zuletzt eine völkisch-deutsche mit Allianzen und Freunden und Feinden in aller Welt.
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Dietmar Moews auf dem Strasburger Münster
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Dietmar Moews meint: Betrachtet man den Globus als Geschichtsbuch mit klimatischen und geografischen Grundstrukturen, erkennt man Nähen und Fernen.
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Die britischen Inseln sind und waren und bleiben Inseln. Die historisch etablierten Bevölkerungsbeziehungen der europäischen Adels-Herrschaftshäuser drücken sich bis heute nicht so sehr in etnologischen Bindungen wie in sozi-kultureller Nähe aus:
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ABENDLAND
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CHRISTENTUM
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AUFKLÄRUNG
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NATURWISSENSCHAFT
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WIRTSCHAFT und HANDEL
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MILITÄRBÜNDNISSE
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Alle diese Beziehungen lassen sich nicht familiär, völkisch zusammenbinden, denn sie sind traditionell immer utilitaristisch optional gestaltet worden.
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Museum Strasburg
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Exakt so sehen auch die meist folkloristischen Stimmen GBs aus, wenn es um die Diskussion verbindlicher Gemeinschaftswerte in einer denkbaren E U-Verfassung geht:
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Der Unabhängigkeitsbedarf ist größer als eine Bindungsnot.
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Es werden also die europäischen Staaten nicht auseinanderdriften. Sie werden auch nicht zusammenwachsen.
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Das Prinzip der aufgeklärten europäisch-abendländischen Kultur ist Vertragsfreiheit unter Abwesenheit von Zwang.
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Es gibt kein gewichtiges Argument dafür, dass eine Europäische UNION als Staatseinheit gebildet wird.
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Es gibt bei sehr verschiedener heutiger Sicherheitslage keine Aussicht auf eine MILITÄREINHEIT der EU – sondern es werden Beistandsverpflichtungen okassional geschlossen.
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Es werden keine Zugeständnisse der Randstaaten zur angängigen Völkerwanderung auf die EU geben. Erst, wenn Millionen Irland überfluten, käme Nordirland in London in Bewegung.
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SCHLUSS: Ich halte es für politisch und sozial wünschenswert, dass alle europäischen Größen selbstbestimmt ihre konkreten Interessen an einer E U definieren und formulieren.
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Es belibt die demütige LÖSUNG, den Hauptnenner aller von allen akzeptierten Werten zu ermitteln und zum E U-Leitrahmen zu erklären.
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Es hat alles andere – weder Druck, militärisch, sozial, pekuniär – keine selbststeuernde Zukunft der Selbstbestimmungsprinzipien und der aufgeklärten Freiheitsnormen auf Gegenseitigkeit.
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P. S. Wenn Deutschland das deutsche Asylrecht anwendet und zudem die Fremden als Gäste beherbergt und in der Not hilft, dann ist das so weit ein wunderbares Zeichen in einer trostlosen Welt. Dass Deutschland in der E U Druck auszuüben versucht und auf diesem Weg auch die deutsche Bevölkerung gegen andere E U-Staaten eingenommen werden, so ist das dumm und verwerflich, moralisch unakzeptabel und EU-rechtlich Unfug.
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„GEGEN die DATENKRAKE“ – so müsste es eigentlich heißen. „Gegen weltumspannende Gestapo und Stasi mit elektronischer Telematik“.
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Während die Blockparteien, CDU, SPD und CSU, die die aktuelle Bundesregierung als Große Koalition unter Bundeskanzlerin Merkel (CDU) bilden, den deutschen POLITIK-MOGELPACKUNGEN statt POLITIK vorkommunizieren – und die LÜGENPRESSE spielt da eiskalt mit – haben sich frühere Erfolgsmodelle der deutsche LIBERALITÄT in der FDP, die beiden NRW-Politiker Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und die oberbayerische Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit einer DATENSCHUTZ-KLAGE beim Bundesverfassungsgericht rechtzeitig zum Wahlkampf gemeldet.
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Insgesamt 20 FDP-Politiker, hauptsächlich Berufsjuristen und erfahrene Fachpolitiker der Innen-, Geheimdienst- und Polizeipolitik, wie HIRSCH, BAUM und LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER treten als namentliche Unterzeichner dieser Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
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Der Kieler FDP-Chef, MdL-S-H und Rechtsanwalt Wolfgang Kubicki hat die Klage gegen das neue Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung (VDS) heute in Karlsruhe offiziell eingereicht.
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Auch die FDP tritt als Partei als Beschwerdeführer auf.Die FDP wird durch den Bundesvorsitzenden und NRW-MdL Christian Lindner vertreten.
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Das Beschwerde-Konvolut der FDP umfasst 198 Seiten Argumentation und kann als ein politikwissenschaftliches Standardwerk zu einem staatsrechtlichen Thema der IT-Politik des Jahres 2016 gelten.
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Neben Hirsch, Baum, Leutheusser-Schnarrenberger und der Partei FDP klagen bereits drei weitere Absender der grünen Abgeordneten und von Journalistenverbänden.
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WORUM GEHT ES?
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Es geht um die gesetzliche Verpflichtung, die seit Dezember 2015 in kraft ist, Speicherpflichten der Telekommunikation-Provider – der gesamte Internetz und Telefonverkehr, inhaltlich-semantisch sowie als Verbindungsdaten – über einen Zeitraum von vier bzw. zehn Wochen auf Vorrat (wozu?) zu speichern.
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Dazu zählen praktisch vier Wochen die Standortdaten aller Leute, die mobil telefonieren oder das Internet nutzen, Rufnummer, Zeit und Dauer, aller Telefonate, zehn Wochen die Daten der SMS, ebenso die IP-Adressen aller Internetzbenutzer, sowie Zeit und Dauer der Internetzbenutzung. Nach dem Gesetz werden diese Daten im Inland gespeichert und dann gelöscht. So ist die nationale Rechtsnorm – ABER Deutschland ist nicht souverän, hier herrscht die CIA. Die USA beziehen sämtliche Datenaufkommen nach eigenem Belieben – und sei es zur Wirtschaftsspionage.
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Das alte Gesetz, das der BGH bereits auf Klage als verfassungswidrig zurückwies, hatte Speicherfristen von sechs Monaten. Doch war die Argumentation zur Verfassungsgemäßheit nicht diese Dauer. So gesehen, ist das neue Gesetz, mit lediglich veränderter Speicherdauer, eine unbillige Umgehung des Schutzes der Verfassung durch das Bundesverfassungsgericht, gemäß der BGH-Zurückweisung der Vorratsdatenspeicherung:
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Heribert Prantl in SZ Seite 2 am Mittwoch, 27. Januar 2016 „KEINE LÜGENPRESSE“
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Die Bundesregierung setzt hier widerrechtlich den Datenwillkür-Willen der USA durch –. Das Gesetz der Speicherei der DATENKRAKE läuft seit Dezember 2015 für den Geltungsbereich des GG.
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Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen das Gesetz wurde vom BGH abgelehnt, weil (angeblich) noch nicht gespeichert wird. Noch gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Und die Bundesnetzagentur muss noch technische Standards definieren. Anschließend haben die Telekommunikationsanbieter weitere sechs Monate Frist die Technik zu installieren.
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Die FDP-Fachpolitiker haben bereits gegen den Großen Lauschangriff, gegen das Luftsicherheitsgesetz (das den Abschuss entführter Flugzeuge erlauben wollte) und gegen die staatliche Online-Durchsuchung von privaten Computern, erfolgreich geklagt.
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Was hier diese alten FDP-Leute leisten, trifft den Kern unseres heutigen und mittelfristigen Lebens, nämlich der ALLES überwölbenden IT-Politik. Es ist der politische Kern, den eigentlich die PIRATENPARTEI unter meiner Führung wahrzunehmen gehabt hätte, aber wegen Blödheit nicht vertreten kann.
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Dietmar Moews meint: EINS Mit dem Abstand der URTEILSKRAFT betrachtet, handelt die Totalspeicherung zuallererst von der unausweichlichen Zersetzung der einfach-sinnlichen Menschlichkeit eines jeden Individuums, selbst zur Gewissheit gezwungen zu werden:
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Man ist niemals mehr allein, niemals „unter sich“, sondern volkommen unter dem gigantischen Monitoring fremder Apparat-Mächte, die mehr über mich wissen als ich selbst:
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Das Urvertrauen sinnlicher Gewissheiten wird durch die IT-Telematik vernichtet. Von Diskretionsberuflern und deren Klienten, wie Ärzten, Anwälten, Geistlichen und Journalisten ganz zu schweigen.
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ZWEI Die zu dieser Speicherpflicht gesetzlich gedungenen Provider sind technisch gar nicht im stande diese Vollspeicherung sicher durchzuführen. Es gibt keine sichere Technik und also keine Verantwortbarkeit. Die Datenkrake ist wie die ATOMTECHNIK – man kann sie nicht beherrschen.
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DREI Während das erste Datenkrakengesetz mit sechs Monate Speicherdauer noch auf EU-Recht bezogen werden konnte, wurde dies EU-Richtlinie inzwischen zurückgezogen.
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Es war also das deutsche Bundesverfassungsgericht zu einer Entscheidung gegen die Europäische Union angetreten, wodurch auch die dauerschwelende Problematik der deutschen Souveränität und des Kompetenzrechtes aufleuchtet.
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Nach Verfassungslage und Völkerrecht gilt in Deutschland das Deutsche Grundgesetz im Zusammenspiel mit dem „unabhängigen“ BGH in Karlsruhe. Es herrscht also keine EU-Verfassung und nicht der oberste Europäische Gerichtshof (EuGH).
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Jetzt ist die Rechtslage eine andere. Will nach politischer Vorgabe der Deutsche Bundestag möglichst Gesetze machen, die auch mit der zukünftigen EU-Verfassungslage zusammenpassen soll, dürfen keine EU-widrigen Gesetze verabschiedet werden.
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Nun hat aber die EU-Charta als „Grundrecht“ festgelegt, dass keine unbegründete Verdächtigung als Grund für Vollüberwachung angenommen werden darf. Damit ist der unterschiedslose Generalverdacht in dem Vorratsdatenspeicherungsgesetz gegen jeden Menschen VOM TISCH.
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Darüber hinaus hat die E U 24 weitere Punkte gegen die Totalerfassung und Totalüberwachung aufgelistet und es darf danach nicht ohne Zusammenhang zu Straftaten „anlasslos verdächtigt werden“.
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Was sich der derzeitige SPD-Bundesminister Heiko Mass dabei denkt, seine Kritik gegen den Totalitarismus plötzlich in Zustimmung zu verwandeln, kann nicht in juristischer Professionalität begründet sein, sondern in der Unterwerfungsbegehrlichkeit als Schranze – peinlich peinlich (SPD-Juchhee).
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Fragt man die LÜGENPRESSE, wie wichtig der Vertrauensschutz für eine freie unabhängige Pressearbeit ist, wenn „Whisteblower“ ausgeliefert werden – wird man zum Rechtsradikalen erklärt und an die Wand gestellt:
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Denn Verschweigen ist doch nicht lügen. Doch heißt es nicht in MOSES-Gesetzestafeln: KEIN FALSCH ZEUGNIS!
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Wahrheit verschweigen ist lügen.
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Die Süddeutsche Zeitung und Heribert Prantl zumindest haben mit dem Bericht vom 27. Janaur 2106, Seite 2, anständig referiert:
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„Und wieder grüßt das Murmeltier. Erneut muss das Bundesverfassungsgericht über die Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger reichen an diesem Mittwoch ihre Klage ein. Die FDP-Politiker hatten bereits die frühere Regelung gekippt.“
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Gerhart Baum hat seine offensive Mentalität, auch mit der neuesten IT-Politik sowohl technisch wie juristisch und politisch sich einzulassen, überzeugend und einzigartig manifestiert. Besten Dank und viel Glück, Herr Citoyen Baum in der Kölner Südstadt!
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TATORT: Heute – Debatte zum Maut-Gesetz im Deutschen Bundestag beim Staatsfernsehen PHOENIX TV.
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Es war wie Operette einer schlechten Landesbühne: Die scheppernden, grölenden Mobabgeordneten, die für das Phonenix-Staatsfernsehen als Hinterbänkler die vorderen Parlamentsreihen besetzten, damit nicht sichtbar wird, welche Seifenoper da gespielt wird, schlugen enthemmt ihre Schenkel. Ich nennen keine Namen.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechtmäßigkeit des deutschen Maut-Gesetzes in Frage gestellt, bzw. es ist beantragt – und der Bundes-Mautminister aus Bayern hat schon mal sofort die Vorlage zur Abstimmung im Bundestag für einen Zeitpunkt nach einem EuGH-Spruchs verschoben.
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Als der meist schwer betrunkene sächsische CDU-Knaller Arnold Vaatz (MdB) in die Bütt trat, war das Geschäft klar:
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Ein Stakkato aus Gestammel und Ahs und Äh Ä ähs triefte aus seinem Maul, denn er konnte mal wieder nicht an sich halten: „Die EU widerspricht sich selbst“- erklärte Vaatz und: „Die EU ist überhaupt nicht zuständig für den Geltungsbereich des deutschen Gesetzgebers“ und schließlich: „Überall fahren Ausländer billigst auf deutschen Land- und Kreis- und Bundes-Straßen herum – jetzt wollen sie noch nicht mal Maut für die Bundesautobahnen zahlen“.
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Dietmar Moews meint: Die deutschen Blockparteien CDU, SPD, CSU sind den USA winselnd zu Diensten – egal welcher Krieg da angezettelt wird. Sogar Streit mit Russland wird mit Boykott und Sanktion und Aufrüstung und Propaganda aufgezogen.
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Wenn es um die Integration Europas geht, um die Agenda zur Feststellung, was eigentlich europäische Gemeinsamkeiten und Interessen sind? Wie etwa eine europäische Verfassung aussehen kann, damit alle Interessenten zustimmen?
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Dann kommt vom sächsischen Arnold Vaatz (CDU) keine einzige Umdrehung eines Moleküls zur Frage: Gibt es eine EU-Verkehrspolitik? Gibt es eine EU-Maut-Konzeption? Wie kann sich das deutsche Straßen-Finanzierungskonzept mit den anderen EU-Staaten auf ein gemeinsames Konzept einigen? Maut? – aber wie?
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In der heutigen Bundestagsdebatte griff keiner die Totalüberwachung an, die von den Maut-Brücken und elektronischen Kennzeichen-Erfassungsgeräten eine Totalerfassung des automoblien Verkehrs per Satelit durchführen wollen.
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Totalüberwachungstechnik für Maut und totale Vorratsdatenspeicherung beim CIA – was bleiben da dem Telematen noch für Wünsche offen, außer sich selbst von einem Tamagochi ersetzen zu lassen?
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IT-Revolution für die Selbsterleichterung von der Selbstaufklärung – das läuft ja wie geschmiert. Was sagt das Völkerrecht?
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Heute gab das Handelsblatt.de bekannt, dass die Europäische Zentralbank frische Euros gedruckt habe und an verschuldete EU-Staaten, z. B. Frankreich und Italien, gegen die Hinnahme schlechter ungedeckter Staatsanleihen ausgezahlt habe.
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Die EZB ist aber keine Geldmaschine und kein Goldesel. Die EZB muss sich an die „handwerklichen“ Vorschriften halten, wie viel Liquiditätsspielraum durch reales Wachstum aufgrund erfolgreicher volkswirtschaftlicher Leistungsbilanzen sowie der internationalen Bewertung des EURO durch Referenzwerte verfügbar ist.
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Das Geldausgeben, unerachtlich der Wirtschaftsleistung und ohne Kapitalkraft, bedeutet Geldentwertung, also Inflation, und ist Betrug an allen, die seriös wirtschaften.
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Auf EZB-Präsident Draghis Ankündigung folgte das OMT-Programm („Outright Monetary Transactions“). Dieses regelt die Modalitäten für den Ankauf von Staatsanleihen der Krisenländer. Der Rechtsstreit geht um die Frage: Wie weit kann die EZB gehen? Laut Mandat darf sie keine monetäre Staatsfinanzierung betreiben. Kritiker wie Bundesbank-Chef Weidmann sehen beim OMT-Programm diese Grenze überschritten. Ihr Argument lautet: Wenn die EZB Staatsanleihen bestimmter Euro-Länder kauft, senkt sie damit deren Refinanzierungskosten und entlastet die Staatshaushalte. Bereits 2011 gab es die erste Klage gegen Anleihekäufe der EZB. Das finale Urteil allerdings steht bis heute aus. Im Februar hat das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen. Dort findet heute die mündliche Verhandlung statt. Bis die Entscheidung fällt, könnte es aber schon zu spät sein.“
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Dietmar Moewsam 7. August 2014 in Köln nach einem zehn Km-Lauf mit einem Ohr im Sonnenschein
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Dietmar Moews meint: Hier sehe ich Vierlei Normverletzungen und darin schädlicher Fehler durch die EU und die EZB gegenüber Deutschland:
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EINS Ich halte es für unakzeptabel, dass das oberste Deutsche Gericht, das nach rechtsstaatlicher Kompetenzzuteilung für uns Deutsche die oberste Justizinstanz ist, eine Klageentscheidung an den EuGH weitergibt. Ein von deutschen Bürgern beantragter Prozess ist vom Bundesgerichtshof zu entscheiden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist keine „höhere Gerichtsinstanz“ als der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH).
Schließlich hat die EU keine geltende Verfassung und wird nicht demokratisch gewählt und nicht parlamentarisch-demokratisch regiert.
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ZWEI Die Aufgaben einer Notenbank sind finanzwirtschaftlicher Art und keineswegs finanzpolitischer Art. Denn für Finanzpolitik sind in der Demokratie von Wählern gewählte Repräsentanten zuständig. Während eine Notenbank, wie die Europäische Zentralbank, die den EURO herausgibt, oder die Deutsche Bundesbank, die die Deutsche Mark herausgab, an die Regierung angebundene Behörden sind. Eine Notenbank muss auf der Höhe der Kunst ihre Arbeit machen.
Die unverschämten Argumente der EZB-Vertreter und EZB-Claqueure – dass Geldpolitik eine „soziale“ und keine „materialistisch-naturwissenschaftliche“ Kunst sei, ist blanker Unfug.
Insbesondere, wenn hinter dem Begriff „sozial“ die Unterstellung versteckt wird, sozial sei:
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rein Alles zur Wahrheit zu machen, was gerade beliebt.
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Das ist grundlegend dumm bzw. frech und ungebildet: Auch jedes Soziale und Menschliche ist seinsgebunden und basiert zunächst auf Naturgesetzen und harten Fakten:
Eine Geldkasse zu führen, ist eine genormte buchhalterische Angelegenheit und in keinem Fall eine Volksabstimmung zur Frage: Wollt ihr Bongospielen?
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DREI Die Tatsache, dass unter den EU-Mitgliedsländern zu hohe Staatsschulden angehäuft worden sind und für Luxus- und Konsum verbraucht wurden, ist der sozialen Irreführung durch die politischen Parteien gegenüber den Wählern entsprungen. Die Parteien haben einfach durch überhöhte Wahlkampfversprechen, den Staat überschuldet – und so machte es Frau Merkel noch immer. Jetzt will die EZB EURO ohne Validität drucken und herausgeben, damit die Zinsen für diese Schulden bezahlt werden können.
Gleichzeitig wird von der EZB und den begehrlichen Schuldenstaaten erzählt, es sei Wachstum nötig, damit Konjunktur kommt, während indes wirklich die Lufteuros zum Zinsen zahlen und zum Ablösen fälliger Staatsanleihen verbraucht wird.
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VIER Wachstum und Reichtum, um Nachfrage und Konjunktur günstig zu beeinflussen – wie man sagt: die Wirtschaft ankurbeln – das geht nur, wenn Leistung, und Ideen oder gesteigerte Unlaufgeschwindigkeit Wachstum erzeugen.
Und Nachfrage, also höherer Absatz, ist nicht beliebig durch Angebote zu steigern. Sondern entscheidend sind die Konsumenten, die nicht über ihren Konsumbedarf hinaus nachfragen. Wieso sollte jemand kaufen, wenn er versorgt ist? Wieso sollte er Schulden machen, um zu kaufen, was er gar nicht braucht?
Die Klage der deutschen Bürger gegen die EZB, bereits vor Urteil der EuGH-Klage mit Schuld-Euros schlechte Staatsschuldscheine gegen Bares anzukaufen, damit die Schuldenländer Zinsen für Schulden zahlen können, statt sparsam hauszuhalten, ist höhere Wirtschaftskriminalität. Herr EZB-Präsident Draghi gehört hinter Gittern.
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Thema der Bundeskanzlerin Dr. Merkel in einer heutigen Pressekonferenz war das sogenannte transatlantische Freihandelsabkommen TTIP genannt, dass zwischen den USA, Kanada und der Europäischen Kommission (für die 28 EU-Mitgliedsländer) zur Zeit aushandelt.
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Merkel sprach zur Weltöffentlichkeit und zu den Deutschen, indem sie erklärte, sie halte das Freihandelsabkommen für vorteilhaft und deshalb für wünschenswert. Es ginge bei TTIP nicht um Chlorhühnchen oder Umweltzerstörung in Deutschland. Deshalb werde sich die Bundeskanzlerin durch Aufklärung um Zustimmung der Deutschen bemühen.
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Grundsätzlich bestehen internationale bzw. nationale Handelsregeln in selbstbestimmten nationalen Gesetzen und in Handelsverträgen. Solche Handelsverträge sollen immer die Ziele und Werte der Vertragsnationen dienen, sie schützen und ihnen nützen. Deshalb ist Souveränität, Selbstbestimmung und Transparenz unerlässlicher Grundsatz für Handelsverträge:
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Erst muss frei verhandelt werden – dann wird eventuell vertragen.
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Mit dem Prinzip FREIHANDEL geht es um ein möglichst freies Marktgeschehen – also das Recht der potenziellen Marktteilnehmer, Güter anzubieten und nachzufragen, wie es Anbieter und Nachfrager wünschen. Daher werden durch Freihandel prinzipiell die Konjunktur optimiert, der Wettbewerb um Leistungen verstärkt, die Kommunikation intensiviert, die Nachfrage und der Konsum gesteigert, insgesamt also Volkswirtschaften im Freihandel prosperieren können.
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Gegenteilige Wirkung sind Monopole, Syndikalisierung, Benachteiligung schwächerer Innovations- und Riskikounternehmen, Marktübermacht für großkapitalistische Casino-Unternehmen, deren Geschäftsidee darin besteht, das Marktgeschehen zu dominieren und zu eigenen Profiten zu kontrollieren.
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Kölner Stillleben im Fortschritt 2014
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Das TTIP Freihandelsabkommen geht also überhaupt nicht um Chlorhühnchen oder Fracking oder andere Einzelheiten. Sondern das wirkliche Problem besteht in zwei Tatsachen,die unakzeptabel sind:
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EINS Wenn das TTIP als Geheimhandelsabkommen ausgehandelt und über die Köpfe der Menschen hinweg völkerrechtlich geschlossen werden soll, ist das nach deutschem Recht verfassungswidrig, kurz: undemokratisch.Kanzlerin Merkel sollte mal aufhören von Chlorhühnchen rumzuspinnen und das Prinzip „Geheimverhandlung“ in der EU-Kommission bekämpfen. Ein Freihandelsabkommen muss frei und transparent diskutiert und verhandelt werden.
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ZWEI Es werden machtkapitalistische Unternehmensnormen gesetzt, die dann durch Gerichtsstandorte in den USA „Unrecht durch Verfahren“ ermöglicht. Z.B. Kann ein US-Investor nach dem Freihandelsabkommen bei einer deutschen Kommune ein Kaufgesuch für ein beabsichtigtes Unternehmen durch konkretes Angebot exponieren. Nach der geltenden Vertragsfreiheit kann so ein Angebot frei angenommen oder abgelehnt werden. Lehnt die Kommune ab, z.B. einen Steinbruch zur Ausbeutung von Bodenschätzen des Umweltschutzes halber, zu verkaufen, kann der US-Anbieter vor einem US-Gericht auf Schadensersatz wegen nachweislicher Gewinnverluste betreiben. Ein solches Vorgehen ist vor der Hand Unrecht. Dennoch auferlegt das der kleinen Kommune ein Verfahren gegen den US-Großkapitalisten einzugehen. Aber die kleine deutsche Kommune hat nicht die ausreichende „Kriegskasse“ für einen solchen Rechtsstreit. (Noch schlimmer: Jederzeit kann ein US-Akteur einen Mahnbescheid verschicken und schließlich vor einem US-Gericht klagen – Gott schütze UNS vor dem amerikanischen Recht): da heißt es Unterwerfung.
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Bei Attac-Online kann man sich eingehender Informieren: Konzerne sollen Staaten verklagen können, wenn neue Umwelt- oder Sozialgesetze ihre Gewinnerwartungen schmälern.
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Beispiel bei Attac: Im Supermarkt sollen Hormonfleisch und genveränderte Lebensmittel angeboten werden, ohne Kennzeichnungspflicht.
Energiekonzerne sollen sich die Erlaubnis zum Fracking erklagen können.
Diese Liste an Beispielen könnte endlos weitergeführt werden.
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Worum geht es?
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Mit einem umfassenden Pakt wollen EU und USA eine transatlantische Freihandelszone erschaffen. Verkauft wird uns die geplante Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) als gigantisches Wachstumsprogramm – bezahlen müssen es die BürgerInnen in EU und USA mit einem beispiellosen Abbau von Produktionsstandards, Verbraucherschutz- und ArbeitnehmerInnenrechten, Lohnniveaus, Umwelt- und Sozialauflagen, ja sogar unserer demokratischen Rechtsstaatlichkeit. All diese „Handelshemmnisse“ würden in den geheimen Verhandlungen beseitigt.
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Dietmar Moews meint: Die hinterlistige Art, wie die deutsche Bundesregierung verfassungswidrig Verhandlungskompetenz von Berlin weg, in die EU-Kommission nach Brüssel verschiebt und damit außerhalb des in Deutschland geltenden Rechtsstaats-Prinzips und dem Bundesgerichtshof als oberste rechtsstaatliche Instanz wichtige politische Entscheidungen auslagert, ist politisch Betrug.
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Es gibt bis heute keinerlei Europäische Verfassung, an die sich der EU-Bürger halten könnte.
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Es gibt bis heute keine parlamentarisch gewählte angebundene Politiktransparenz und Auskunftsrecht gegenüber der EU-Kommission. Wir wissen nur, was uns Kanzler Merkel an Brosamen zu wirft, wenn sie lustig ist.
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Der EuGH (Europäische Gerichtshof) hat nicht die Kompetenz des BGHs für uns Deutsche.
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Ein Geheimhandelsabkommen TTIP ist „niemals ein Freihandelsabkommen“ nach deutschen Rechtsstaatsnormen. TTIP ist überhaupt nur aus betrügerschen Motiven erklärbar. Unsere Regierung ist für diese Rechstsstaatsaussetzung die Begründung schuldig:
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Welches sind die Gründe, Motive und Zusammenhänge für die geheime Aushandlung diese Geheimhandelsabkommens TTIP?
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Wieso sollen wir erst nachdem die Verhandlungen abgeschlossen sind „informiert“ werden? Wieso wird gefürchtet, dass die Bürger vor klare Informationen, ungehinderte Diskussionen und demokratische Selbstbestimmung gesetzt werden?
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Es gibt viele Akteure der deutschen Wirtschaft und des Handels, die andere Vorstellungen von Handel und Wandel haben, als es us-amerikanische Multis wünschen: Wie wär es mit Rüstungsindustrie?
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Wir hören in den staatlichen Medien immer nur Wirtschaftslobbyisten, die für das geheime Abkommen eintreten, ohne dafür Argumente zu erörtern. Wieso bringt der Deutschlandfunk so wenig Gegenstimmen aus der Wirtschaft?
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Die Europäische Zentralbank (EZB) bringt die deutschen Anleger jährlich um 40 Milliarden EURO. So schreibt Professor Gunnar Beck in der Süddeutschen Zeitung vom Montag, 8. September 2014, Seite 20:
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„Zum Schaden der Sparer“ …
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Gunnar Beck listet die geltenden Rechtsnormen auf, gegen die durch willkürliche Entscheidungen zur Schuldenfinanzierung durch noch mehr Schulden durch den EZB-Präsident Draghi und dazu mehr Infos:
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„… Das Verfassungsgericht hat klargestellt, nicht ohne den EuGH entscheiden zu wollen. Beim integrationsfreundlichen EuGH sind die Erfolgsaussichten gleich null. Ein eindrucksvolles Beispiel für die politische Willfährigkeit der Luxemburger Richter gerade gegenüber der EZB und ihrem Präsidenten liefern die Entscheidungen des EuGH und EU-Gerichts im Fall Thesing und Bloomberg von 2012 und 2014, in denen die Gerichte die Klage der Nachrichtenagentur Bloomberg auf Herausgabe von brisanten EZB-Untersuchungen über dubiose Währungsswapgeschäfte der griechischen Regierung mit der US-Investmentbank Goldman Sachs von 2001 bis 2007 verwarfen. Ziel der Geschäfte war die Verschleierung der wahren Staatsverschuldung Griechenlands. Die EZB verweigerte 2010 die Herausgabe mit der Begründung, die Veröffentlichung widerspreche dem öffentlichen Interesse, und „könne das Vertrauen in die EU und griechische Wirtschaftspolitik untergraben“. Die Richter attestierten die EZB, dass sie nicht nur ihre Offenlegungsregeln, selbst bestimme dürfe, sondern zudem einen quasi engbegrenzten Spielraum bei deren Auslegung habe.
Grundsätzlich ist der Gedanke, Zentralbankdokumente seien marktrelevant, nicht ohne Plausibilität.
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Den Markt allerdings interessiert die nahe Zukunft – kaum jedoch im Jahr 2014, was die EZB 2010 über griechische Finanzmanipulationen im Bunde mit Goldman Sachs zwischen 2001 und 2007 in Erfahrung brachte.
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Offensichtlich gibt es andere Beweggründe für die fragwürdige EuGH-Entscheidung. EZB-Präsident Draghi hat seit über 30 Jahren engste Verbindungen zu führenden US-Investmentbanken und war von 2002 bis 2005 bei Goldman Sachs und anderen zuständig für das Bankgeschäft mit europäischen Regierungen. Draghis Ernennung zum stellvertretenden Chef der Bank im Januar 2002 erfolgte nur wenige Monate nach dem ersten, von Goldman Sachs eingefädelten Währungsswap der Griechen.
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Von 1990 bis 2002 war Draghi Generaldirektor des italienischen Finanzministeriums, das sich ähnlicher Währungsswaps bediente, um den bedrohlichen Schuldenstand Italiens zu beschönigen.
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Außerdem war Draghi in den 1990er Jahren federführend bei der Privatisierung italienischer Staatskonzerne, die erheblich unter Wert an internationale Investoren verscherbelt wurden. Goldman Sachs verdiente dabei prächtig…“
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Mir fällt heraus: Die Bundeskanzlerin Dr. Merkel hat Draghi in die EZB-Position hinein unterstützt: Das kostet.
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„…Nun lässt sich die EZB bei der Ausgestaltung ihres ABS-Programms vom US-Vermögensverwalter Blackrock beraten, zusammen mit Goldman Sachs einem der Hauptverantwortlichen für, aber auch Großverdiener an der US-Immobilienblase und Finanzkrise.
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Abgesehen von den Jahren bei Goldman Sachs war Draghi bis 2011 als Protegé Berlusconis 15 Jahre lang Zentralbank- und Finanzministeriumschef in Rom.
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Unter Draghi erwirtschaftete Italien von 1992 bis 2012 eine der weltweit höchsten Schuldenquoten und niedrigsten Wachstumsraten, vergleichbar mit Haiti oder Zimbabwe. Goldman Sachs hingegen profitierte von Draghis Staatsaufträgen.
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Dennoch votierte die vertrauensselige Bundesregierung 2011 für Draghi als EZB-Chef, auf Dringen von Goldman Sachs, dem bei zwielichten Bankenrettungen immer wieder hervorgetretenen Staatssekretär Asmussen und als US- und Investmentbanken-Wunschkandidat.
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Seit 2010 steht die Eurorettungspolitik im Zeichen zweier Leitmotive.
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Erstens geschieht so gut wie nichts, was nicht EU- oder nationales Verfassungsrecht verletzt. Zweitens sind es Sparer und Steuerzahler, die über Rettungsschirme, Schuldenvergemeinschaftung und Nullzinsen die Geldschwemme der EZB finanzieren. Die herausragende Rolle bei der Sozialisierung privater Verluste und öffentlicher Misswirtschaft kommt dabei den „unabhängigen“ Institutionen der EZB und der Justiz zu. Unter Draghi orientiert sich die EZB an den Interessen der US-Finanzindustrie und nicht am Recht Europas. Die unmittelbare Bedrohung für Rechtsstaat, Demokratie und unsere Volkswirtschaft kommt nicht aus Moskau, sondern aus der Spielhölle am Main unter ihrem Erfüllungsgehilfen der Wall Street.“
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Dietmar Moews meint: Ich weiß nicht, wer den Professor Beck bezahlt – vermutlich nicht Draghi und die Goldman Sachs-Klique.
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Auf die rechtlichen Widersprüche, die Beck hier aufruft, ist dennoch mal hin nachzufragen. Klar und zweifelsfrei ist die wissenschaftlich unhaltbare Behauptung: 2 Prozent Inflation umfasse das EZB-Mandat für eine EZB-Stabilitätspolitik. Das ist falsch und gelogen:
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Null Prozent sind Stabilität. Drunter ist Stagnation bzw. Deflation – drüber ist Inflation. Beides sind Folgen des Marktes. Jeder Eingriff in den Markt muss politisch sinnvoll sein. Geldentwertung und die Lüge, hierdurch würden Konjunktur und Wachstum geschöpft, ist niemals sinnvoll. Diese Pseudo-Keynesianer müssen Keynes lesen. S. Reicht.
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Dietmar Moews kopierte Angelo Musicante des Rosso Fiorentino, Florenz
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Kommenden Sonntag ist Wahltag. In 28 Staaten wird das neue Parlament der Europäischen Union in Strassbourg gewählt.
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Diese Wahlen sind nationale Wahlen.
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Der Wahlkampf wird außer von den paar bekannten EU-Parlamentskandidaten der Blockparteien, Juncker und Schulz, von den deutschen Bundes- und Länderparlamentariern geführt.
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Die Wahlkampfthemen sind gar keine EU-Themen.
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Weder die ordnungspolitischen Defizite der EU selbst, noch politische Vorhaben der EU finden in diesem EU-Wahlkampf statt.
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Die Blockparteien alternieren nicht substantiell.
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Was tut die EU mit der Ukraine-Krise?
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Was tut die EU mit der Schuldenkrise?
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Wann wird das EU-Parlament ein Medium der repräsentativen Demokratie?
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Wann hört das auf, dass gescheiterte einheimische Politiker auf hochdotierte Jobs in Brüssel geschoben werden (Öttinger, Stoiber, Mc Allister, Beate Merk u. a.).
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Wann beginnen die deutschen Mandatsträger, den Deutschen zu sagen, was vorgesehen ist, in Brüssel zu bewirken?
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Dietmar Moews meint: Bislang erfährt man stets nur vollendete Tatsachen, aber keinerlei Debatte auf dem Markt der europäischen Politikideen.
Der Grund liegt darin, dass die Bundeskanzlerin ihre deutsche EU-Politik als Omnibus für ihre eigenen Wahlergebnisse auf deutscher Bundesebene benutzt. Ebenso tun es die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer.
Diskussionen würden deren Machtlosigkeit erscheinen lassen und damit Wählerstimmen kosten.
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Das Verhalten der nationalen Politiker zeigt, dass demokratische EU-Strukturen nicht funktionieren und offensichtlich unerwünscht sind. Kein Wunder, dass die EU-Bürger ein solches EU-Kaspertheater als Abkopplung und Verschleierung ablehnen.
Wählen oder Nichtwählen entscheidet, ob man mitbestimmt oder ob man es den Wählenden überlässt, wie die Wahl entschieden wird. Nach unseren zivilisierten Regeln beinhaltet das geltende Wahlrecht auch das Nichtwählen.
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Man hat die staatsbürgerliche Pflicht, sich um Mündigkeit und Lebensdienlichkeit im Politischen zu bemühen und sich sozio-kulturell ausdrücklich zu beteiligen.
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Weiter so? Oder anders? Wie, durch wen?
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In wenigen Tagen wird das EU-Parlament für 505 Millionen Bürger gewählt. Tausende Kandidaten bewerben sich um die 751 Sitze.
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Eine Übung in lebendiger Demokratie und Wettkampf der besten Köpfe sollte das sein. Das ist es nicht. Momentan sind die für die EU zur Wahl Gestellten eher die von den Parteien Weggedrängten.
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Dietmar Moews meint: Wir leben praktisch in der totalen IT-Revolution.
Das heutige Leben und die zukünftige Reproduktion, in der gesamten Welt und in den staatsrechtlichen Einzelteilen, wird durch die digitale Technologie, von der sozio-dynamischen Inspiration der Benutzer und von den staats- und weltrechtlichen Regulierungen bestimmt und eingerahmt.
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EU-Wahl bedeutet also zuerst – eine der beiden Grundausrichtungen, nämlich ob Pro-Europa oder Anti-Europa – stets, welche Politik soll Europa als EU zur Ausprägung der fortlaufenden IT-Revolution anstreben:
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Weiterhin im militärisch-ökonomischen US-Privileg (mit dem militanten Israel im Gepäck) unter dem Signet „Der Westen“? – damit weiterhin die EU und Deutschland als vielfach in den Westen eingebundener und unterworfener Vertragsstaat?
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Oder eine tendenziell auf politische Selbstbestimmung zielende EU? – die sich allerdings auf einen eigenen systematischen EU-Wunsch-Programmkatalog einigen müsste, der die geltenden EU-Verträge, EU-Grundsätze und Beschlusslagen in konkreten EU-Wertsetzungen ausschreibt und umsetzt.
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Eine eigenständige EU hat heute eine zu geringe Schnittmenge übereinstimmender Politikonzepte der 28 EU-Staaten. Wer diesen Weg wählen will, muss einem repräsentativen Politiksystem zustimmen, indem die EU-Parlamentswahlen und das EU-Parlament schließlich zu einer EU-Regierung führen, anstatt der nicht direkt parlamentarisch kontrollierte Kommissare.
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Damit scheiden die heutigen in Deutschland zur EU-Wahl antretenden Blockparteien von der Wählbarkeit aus:
Wir erleben in Deutschland gerade, wie erneut eine Große Koalition (aus C-Parteien und SPD) die EU-Kommissionspolitik von Brüssel weitertreibt. Dabei sehen wir bei der CDU und dem EU-Kandidat Jean-Claude Junckers (Luxemburg) eine mehr als föderale, also regionale Konzeption, die dem US-Kapitalismus alle Türen öffnet. Während der EU-Kandidat Martin Schulz (SPD / Deutschland) zwar gegen die regional-föderale Auslegung, mehr für eine EU-zentralistische Vorstellung eintritt – allerdings Schulz ebenfalls sowohl militärisch wie ökonomisch-finanzpolitisch dem herrschenden US-Diktat zustimmt:
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NSA, US-Dollar-Inflation, Menschenrechte? Zwischen den beiden großen Parteiblöcken besteht keine Alternative.
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Dietmar Moews meint: Es sollte eine EU-Diskussion auf höchster EU-Ebene öffentlich geführt werden, in der es um die beiden Essentials jeder staatlichen Integration geht. Das haben die Blockparteien vermieden. Sie hoffen auf Zustimmung der Wähler mit diesem Europa-Wahlkampf der geistig anspruchslosen, aber unproblematischen Großen Koalition.
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ZWEI ESSENTALS FÜR EUROPA, die fehlen:
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Die Europäer haben ein gemeinsames Sicherheitsproblem und keine gemeinsame Militärpolitik.
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Die Europäer haben ein geradezu historisch gewachsenes (EWG) wirtschaftsgemeinschaftliches Leben entwickelt und benötigen zu den 28 betriebswirtschaftlichen Nationalkonzepten ein gemeinsames volkswirtschaftliches EURO-Finanzkonzept – oder es müsste zu nationalfinanzpolitischen EURO-Konzepten zurückkehren.
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Eine EU-Zukunft liegt allein darin, gemeinsame EU-Regeln zu gestalten, in denen sowohl betriebswirtschaftlich wie volkswirtschaftlich Gleiches unter Gleichen geltend gemacht wird. Dazu gehören unumgänglich Minderheiten-und Sonderregelungsanspruch verschiedener Regionen abzustimmen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte sich mit dem Thema „Erinnern und Vergessen“ im Internet zu befassen.
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Problem der Kläger bestand darin, dass in den jeweils bereitgestellten Such- und Findefunktionen auf der Google-Suchmaschine alle je von Google erfassten Textangaben von Google zeitlich unbegrenzt ausgeworfen werden. Dabei wird eine Rangfolge von Google nach unbekannten Schlüsseln bestimmt, wonach ganz veraltete Fundstellen – z. B. auch von Rufmord, übler Nachrede, Beleidigung, Flameing, Irreführung, Verleumdung – ganz Oben, also auf der ersten Seite erscheinen können, während aktuelle zutreffende Inhalte ganz hinten oder gar nicht gefunden werden.
Beispiel: Jemand hatte einen normalen Kreditvertrag – und infolge dessen eine Schuld und ein Zahlungsziel. Es findet sich bei der Googlesuche eine Quelle, in der eine Verschuldung behauptet wird. Dass dieser Kredit ordentlich und vertragsgemäß längst mit Zinseszins abgezahlt worden ist, wird nicht gefunden, weil das nicht oder ganz weit hinten irgendwo stehen mag.
Wer nach dem Namen des (keineswegs Verschuldeten) die Googlesuche startet, findet bei Google einen Schuldner. Das ist unzutreffend, irreführend und nachteilig für den Namensträger, den man für verschuldet halten kann.
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Der heutige EuGH-Entscheid bestimmt nun, dass ein Geschädigter bei seinem Gerichtsort Klage beantragen kann, wenn Google sich weigern würde, eine solche Falschnennung in der Googlesuche zu löschen.
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Der EuGH hat heute geurteilt: Nun kann eine Echtperson in Verbindung mit der Google-Suche, nachteilige alte Textangaben, die private bzw. persönliche Informationen enthalten löschen lassen.
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Außerdem sagt der EuGH, es gilt das Recht der „geografischen Goldgrube“ und nicht, „wo der Goldgräber herstammt“.
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Kurz gesagt, im deutschen Google und betreffs eines deutschen Suchnamenträgers in der Google-Suche, gilt deutsches Recht, also deutscher Datenschutz. Es gilt nicht, wie es Google sistiert, US-Recht, bzw. californisches Recht, weil Google in Californien sitzt. Oder, wie auch erklärt wird, es gälte irisches Recht, weil das europäische Google in Irland den Firmensitz hat.
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Das Recht auf „Vergessen“ besteht also in dem rechtlichen Anspruch, unerwünschte alte Google-Suche-Textangaben zu löschen, verlangen und vollstrecken zu dürfen (sofern nicht historische oder publizistische Dokumente im öffentlichen Interesse enthalten oder solche repräsentiert werden – die aus anderen Ansprüchen drinbleiben: möglicherweise ein auszustreitender Interessenskonflikt).
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Dietmar Moews meint: Europawahlkampf läuft. Was es wirklich nützt, werden wir abwarten müssen.