Lichtgeschwindigkeit 7990
am Samstag, 3. März 2018
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Die NDZ berichtete 1933 mehrfach, dass Hitler durch Springe fuhr (s. o.). Die NDZ wiederholt diese Publikationen auch bei sogenannten GOEBEL-Jahrestagen; ich verfüge über eine NDZ zur 750-Jahrfeier vom 4. Juni 2004. Und es wird auch mitgeteilt, „1933: NSDAP erhält in Springe 49,5 Prozent. Bei den Reichstagswahlen am 5. März 1933 wurde die NSDAP auch in Springe die stärkste Partei. Bei 49,5 Prozent lag der Stimmanteil – und damit sogar fast sechs Prozent über dem Reichschnitt. Ab sofort gehörten die braune Uniform und die Hakenkreuzfahne zum Straßenbild, regelmäßige Aufmärsche und Kundgebungen prägten den Alltag … Zweimal führte der Weg Adolf Hitler durch Springe … Die Verehrung für Hitler spiegelte sich sogar im Straßenbild wider. Zunächst wurde die Friedrichstraße in Adolf-Hitler-Straße umbenannt. Doch bald gab es Kritik. Es wurde bemängelt, nur eine Nebenstraße dem „Führer“ gewidmet zu haben. Die Folge: Die Bahnhofstraße hieß fortan „Adolf-Hitler-Straße…“. Quelle NDZ v. 4. Juni 2004, im asz-archiv
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SECHSTER BLOGBEITRAG zum 20. April 2018 in Springe, und wird fortgesetzt, in LICHTGESCHWINDIGKEIT von Dietmar Moews hier:
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KULENKAMP legte nach dem 5. April (LICHTGESCHWINDIGKEIT 7987) noch folgende weitere Bezeugung, am 18. April 1882, vor Gericht in Chicago ab. Ich durchbreche zwar damit den Ablauf in der Erschließung in den tatkräftigen Betrüger-Aktivitäten von Henry Goebel, die erst mit POPE und dessen großen „Goebel schlägt Edison“-Publikation im EE (nach Boston, nach dem 28. Januar 1893) begann. Während hier Chicago/Oconto und die EDISON vs. Columbia Co. Richter Seaman und Jenkins, zeitlich das letzte der drei Gerichtsverfahren war, also zuletzt, erheblich später erfolgte. Und KULENKAMP auf die von Goebel vorher in affidavits aufgestellten Behauptungen hier antwortet (während der Leser der LICHTGESCHWINDIGKEIT diese Dokumente erst weiter unten bereitgestellt bekommen kann.)
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Der PATENTPARTNER von Heinrich Goebel SR, John W. Kulenkamp, mit seinen am 18. April 1893 aufgenommenen vereidigten Aussagen vor dem USA Bezirksgericht, Östlicher Kreis von Missouri (Oconto bei Chicago) im von Edison / General Electric Co. beantragten Verfahren auf unverzügliche Unterlassung der Patentverletzung gegen COLUMBIA Incandescent Lamp Co. Sagt also persönlich aus.
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VORAB noch ein anderes Dokument – nämlich eine Abbildung der in LICHTGESCHWINDIGKEIT 7987 von Kulenkamp ausgesagten Tätlichkeit von HENRY GOEBEL gegenüber dem Patentanwalt PAUL GOEPEL, dem HEINRICH GOEBEL die Vertragsformulare wegnahm und zerriß, die sich GOEPEL zurückeroberte und wieder zusammengeklebt hatte (es ist ein Blatt mit US-Format, ich habe es in drei Aufnahmen vollständig erfasst):
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„Beweisstück D“. Gut zu erkennen, der Durchriss, den Goebel gewalttätig machte, um das Dokument zu vernichten. Patentanwalt Paul Goepel hat es „gerettet“ und wieder zusammengefügt, geklebt. Es ging um die Halbe/Halbe-Nutzungs- und Ausbeutungsrechte am Assesmentbezogenem Patent. Es ist das folgende Patent No. 266,358, zwischen Goebel und Kulenkamp, wie bereits bekannt.
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Quelle: Original-Aktenkopien im asz-Archiv Dr. Dietmar Moews Köln
Erstveröffentlichung in: Neue Sinnlichkeit, Blätter für Kunst und Kultur, Nr. 57, 28. Jahrgang, Dezember 2007; Springe;
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GOEBEL-KULENKAMP-PATENT von 1882:
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Das Patent von 1882, das „Glühlampen-Patent“ überschrieben ist, aber nur einen „abgeflachten Draht an einer „EDISON-LAMPE“ patentiert, den angeblich Heinrich Goebel erfunden hat – der aber niemals irgendwo angewendet worden ist; auch von Goebel selbst nicht.
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„Vereinigte Staaten Bezirksgericht
Östlicher Kreis von Missouri
Östlicher Bereich
Edison Elektrolicht Gesellschaft u. a.
gegen
Columbia Glühlampen-Gesellschaft u. a.
Staat New York
Stadt und Land New York
(18. April 1893 aufgenommen)
John W. Kulenkamp, hat ordnungsmäß geschworen und sagt unter Eid:
Ich habe bereits in diesem Fall eine Eidesstattliche Erklärung, datiert am 5. April 1893, für den Kläger abgegeben. Und man hat mir gerade drei Eidesstattliche Erklärungen für die Beklagten, in diesem Fall, datiert auf den 8. April, gezeigt, die auf mich persönlich und auf einige meiner Aussagen in meiner Eidesstattlichen Erklärung bezogen sind.
Eines dieser drei Zeugnisse ist das von Henry Goebel, der einigen Dingen, die ich gesagt habe, widerspricht. Aber, auch nachdem ich Henry Goebels Bezeugungen gelesen habe, halte ich meine Aussagen aufrecht. Herr Goebel behauptet, dass die Übereignung eines Anteils seines Patents von ihm an mich – das Original dieser Übereignungsurkunde wurde als Anhang meiner früheren Bezeugung als „J. W. K. Beweisstück D“, bezeichnet, eingereicht – ihm durch einen Betrug abgehandelt worden sei. Er sagt, gemeint wäre diese Übereignung zu jener Beteiligung an einem noch zu beantragenden Patent für ein Hobel-Werkzeug für Holzfasern gewesen. Aber es sei in betrügerischer Absicht zur Abdeckung einer Beteiligung an dem Patent der „Spriralhalterung“ gemacht worden. Herr Goebel hat hierin unrecht. So ein Ding, wie er behauptet, war nie zwischen uns erwähnt worden, noch hatte ich jemals von einer Beantragung oder der Absicht, ein Hobelwerkzeug oder irgend sowas zum Patent anzumelden, gehört. Der Patentanwalt, der die ganze Sache auch mir in Rechnung stellte, war sein eigener Anwalt, von Goebel selbst ausgewählt, namens Paul Goepel. Das hatte ich bereits in meiner anderen Bezeugung ausgesagt. Ich hatte niemals vorher Herrn Goepel gesehen oder von ihm gehört gehabt, bevor er mir von Herrn Goebel vorgestellt worden war, und er mir gesagt hatte, dass der die Goebelpatente herausbringen würde. Und ich hatte nie vorher in meinem Leben irgendetwas mit Herrn Goepel in irgend einer Angelegenheit zu tun, außer denen von Goebel. Welche Erinnerung Herr Paul Goepel hat, zu welchem Zweck diese Übereignung von Herrn Goebel vorgenommen worden war, weiß ich nicht. Ich habe mich mit ihm darüber nicht ausgetauscht. Aber meine eigene Erinnerung ist sehr genau und sicher, und ich hatte es wahrheitsgemäß und ausgiebig in meiner anderen Bezeugung angegeben. Ich erinnere mich bestimmt, dass die Übereignung im Formular ausgefüllt wurde, während der Raum für die Patentbeschreibung für die Erfindung noch leer blieb. Herr Paul Goepel erklärte uns, also Herrn Goebel und mir, die noch auszufüllenden Leerstellen, und sagte, er würde das ausfüllen, nachdem der Text im Antrag für das Patent amtlich sei. Im gemeinsamen Einverständnis, von Herrn Goebel und mir, wurde diese Abtretung bei Herrn Goepel deponiert, damit er es zu gegebener Zeit ausfüllen und dann diese Beteiligung dem Patentbüro mitteilen könne. Damit das Patent im Namen von Henry Goebel und mir selbst herausgegeben werden könne. So wie es später dann auch getan worden ist. Dieses war die Absicht und genau so war es von Anfang an gemeint, worüber auch überhaupt keinerlei Zweifel möglich ist. Und Herr Goebel hat Unrecht, wenn er das abstreitet.
Die anderen beiden Eidesstattlichen Erklärungen sind die von Frederick Gminder und Paul Todtschinder. Sie sind in der Substanz gleich und sprachlich beinahe identisch. Ich werde beide zusammen ansprechen. Sie sagen aus, dass ich mal ein Mitglied der „Deutschen Pilgerer Loge, Nr. 179, der Freimaurer“ war, dass ich aufgrund meines „schlechten Charakters“ „ausgeschlossen“ worden sei, und dass mir gesagt worden sei, ich „müsse gehen“ und sei „ohne irgend einen Protest gegangen“. In meiner anderen Aussage hielt ich mich absichtlich zurück, irgendetwas über diesen Vorgang in der Loge zu sagen, weil es eine Angelegenheit der Freimaurer ist. Ich dachte, es sollte nicht von mir in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Allerdings angesichts dieser beiden Eidesstattlichen Erklärungen fühle ich mich nun frei, zu sprechen.
Es ist wahr, dass ich ein Mitglied der Loge war. Ich trat im Jahr 1858 ein und verließ sie im Jahr 1886, war also ununterbrochen Mitglied über 28 Jahre. Die Loge war von Deutschen aufgemacht worden und unter denen war Henry Goebel, und da machte ich zuerst seine Bekanntschaft. Während meiner Verbindung mit der Loge war ich mehrere Male für Ämter gewählt worden. Das letzte Amt, das ich innehatte, war eines der höchsten der Loge, und ich gab es 1883 (oder 1884) aufgrund gesundheitlicher Schwäche, die mich an der ordentlichen Amtsausübung hinderte, auf. Das fünfundzwanzigjährige Jubiläum meiner Mitgliedschaft wurde begangen, während ich das Amt hielt. Henry Goebel war während der gesamten Zeit Mitglied der Loge, in der ich dazugehörte. Und ich glaube, er ist noch immer Mitglied. Meine eigene Mitgliedschaft endete auf die Weise, wie ich es unten aussagen werde.
Am 10. Dezember 1886 erhielt ich mit der Post eine gedruckte Mitteilung von der Loge, die mich aufforderte zum 9. Dezember bestimmte Pflichtzahlungen zu leisten, die auf siebzehn Dollars aufgelaufen waren. Die Mitteilung war verspätet bei mir eingetroffen und als ich sie erhielt, war der Zahlungstermin bereits verstrichen. Ich schaute auf dem Umschlag nach und fand, dass der Sekretär der Loge einen Fehler mit der Anschrift gemacht hatte. Ich habe den Umschlag noch immer aufgehoben und jetzt hier angehängt, bezeichnet als „J. W. K. Beweisstück G“. Die Adresse auf dem Umschlag war Vierundachtzigste Oststraße 413, aber müsste lauten Fündundachtzigste Ostraße 413. Die richtige Anschrift ist jetzt in Bleistift auf dem Umschlag zu sehen, so, wie er bei mir ankam. Aber beide Tage (der 9., der Tag an dem meine Zahlung fällig gestellt worden war) und der Tag, an dem mich die Mitteilung schließlich erreichte, was der Erinnerung nach am 10. war, war ich ans Bett gebunden und krank. Aber drei oder vier Tage später, etwa Mitte Dezember, fragte ich bei dem Logen-Sekretariat an, doch, des ungeachtet, wurde mir der Zutritt verweigert. Und man sagte mir, dass mein Name wegen Nichtbezahlung von Zahlungspflichten gestrichen worden war. Daraufhin erklärte ich dem Sekretär die ganze Sache, zeigte ihm den Umschlag und erklärte ihm, wie der Ärger mit seinem Fehler, die falsche Adresse geschrieben zu haben, begründet war. Aber ich machte keinerlei Umstände, in die Richtung, wieder als Mitglied zu gelten. Tatsache ist, ich hatte das Gefühl, die Loge hatte mich nicht anständig behandelt. Und zumal meine schlechte Gesundheit es mir erschwert hatte, an den Treffen teilzunehmen und, außerdem darüberhinaus aber, war es mir unerfreulich, Henry Goebel dort noch zu treffen. Zog ich es insgesamt vor, nicht meine Wiedereingliederung zu verlangen. Denn Goebel war ein großer und rücksichtsloser Quatschkopf, jederzeit bereit irgendetwas zu sagen oder zu machen, ganz gleich, wie falsch oder schlecht, eine Gelegenheit zu nützen oder einen Feind zu schädigen. Und deshalb wollte ich mit ihm nichts mehr zu tun haben. Tatsächlich fühlte ich seine Feindschaft und sah seinen persönlichen Einfluss darauf überhaupt, dass mein Name gestrichen worden war. Ich hatte den Hinweis, dass, wenn ich mich entschieden hätte, einen formalen Wiederaufnahmeantrag zu stellen, und dieser abgelehnt worden wäre, ich vor einem normalen Gericht die Wiederaufnahme erreicht hätte. Aber ich entschied mich, nichts dieser Art zu machen und damit endet die Sache.
Bezüglich dessen, was diese beiden Herren, Herr Gminder und Herr Todtschinder, in ihren Eidesstattlichen Erklärungen darüber sagen, dass mein Charakter „schlecht“ sei, glaube ich nicht, dass sie jemals absichtlich sowas sagten. Sie sind beide Männer von hohem Ansehen, wohlhabend und bereits im Altersruhestand, und ich bin sicher, dass sie niemals wissentlich falsche Behauptungen aufstellen würden. Tatsächlich, zu dieser Frage erfuhr ich, bei der Vorbereitung auf meine Aussage, dass Herr Gminder und Herr Todtschinder ihre beiden Eidesstattlichen Erklärungen vom 8. April 1893, die für die Beklagten abgegeben wurden, aufheben ließen, und verneinen, dass sie jemals irgend solche Eidesstattlichen Erklärungen abgegeben oder auch nur ansatzweise absichtlich so gemacht hätten. Mir wurde auch mitgeteilt, dass sie diese Widerrufe an Eides statt der Klägerin des Falles freiwillig erklärt haben. Damit ist diese Belastung gegen meinen „schlechten Charakter“ gefallen und ich werde nichts weiter dazu sagen.
Außerdem wird mir nun zu den drei oben erwähnten Eidesstattlichen Erklärungen, insbesondere jenen von Henry Goebel, Herr Gminder und Mr. Todtschinder, alle auf den 8. April datiert, eine Eidesstattliche Erklärung für die Beklagten von Moritz Seidenstock, auch am 8. April datiert, gezeigt. Und ich bin darüber informiert, dass Herr Seidenstock die gleiche Sache über seine Eidesstattliche Erklärung sagt, wie Herr Gminder und Herr Todtschinder über ihre sagen – und in einer Eidesstattliche Erklärung für die Klägerin, am Samstag, 15. April, die vorherige wie sie bestreitet. Mir wurden diese drei letzten Eidesstattlichen Erklärungen gezeigt, und ich habe sie gelesen. Mit Blick auf das Ausgesagte mag für die Eidesstattlichen Erklärungen vom 8. April von Seidenstock keine weitere Aufmerksamkeit notwendig sein – dass ich „wegen einer Anschuldigung der Vergewaltigung in Untersuchungshaft“ gewesen sei. Aber gleichwohl fühle ich mich meines eigenen guten Namens halber dazu gezwungen. Ich bin nicht bereit, so eine Beschuldigung unbestritten zu erlauben. Vielmehr fühle ich mich auch dem Gericht dahingehend verpflichtet, genau wie der Klägerin in diesem Fall, die wahren Tatsachen zu bekräftigen, damit eine genaue und korrekte Beurteilung gebildet werden kann, in Bezug darauf, wie sehr meiner früheren Eidesstattlichen Erklärung vom 5. April Glaubwürdigkeit zukommt.
Im Mai 1884 stellte meine Frau, die inzwischen gestorben ist, ein Hausmädchen namens Bertha Lange an. Damals lebten wir in der Sechsundachtzigsten Oststraße 530 in New York Stadt. Dieses Mädchen blieb bei uns als Dienerin für sechs Monate, bis meine Frau, ich glaube im November, sie wegen ihren schlechten Eigenschaften und Verhalten entließ. Ich denke, etwa nach ein oder zwei Monaten stellte die Mutter, deren Name war Ernestina Michells, Geldforderungen gegen mich, mit der Begründung, dass ich unzulässig intim mit ihrer Tochter gewesen sei, und sie in der Folge schwanger war. Die Beschuldigung war wirklich vollkommen falsch, und ich betrachtete es als Erpressung. Frau Michells setzte ihre Forderungen fort und drohte mir schließlich mit Haft. Wenn es auch ein schreckliches Gefühl war, dass diese ungeheuerliche Anschuldigung veröffentlicht würde, glaubte ich, wenn es denn dazu diente, meine Unschuld zu beweisen, seis drum. Nach weiteren Drohungen ließ mich Frau Michells verhaften. Der Vorwurf gegen mich lautete nicht Vergewaltigung, noch war ich jemals wegen solch eines Vorwurfs eingesperrt oder angezeigt. Die Anschuldigung lautete, uneheliche Vaterschaft. Und gemäß dem Gesetz und dem Umgang mit solchen Fällen in diesem Staat, wurde die Klage im Namen des New Yorker Staatsbeauftragten für Wohlfahrt geführt, um mich dazu zu zwingen, ein Kind von Bertha Lange zu unterstützen, von dem ich der behauptete Vater war, damit es nicht der Staatskasse zur Last fiele. In diesem Verfahren war ich auf richterliche Anordnung am 6. März 1885 in Haft. Der Fall war sofort in demselben Monat beim Ersten Bezirks-Polizeigericht, unter dem Vorsitz von zwei Polizeirichtern, angesetzt worden. Und am 26. März wurde ich als unschuldig entlassen. Das Verfahren wurde von Henry Steifel geleitet, der dann ein Assistenzbevollmächtigter der New Yorker Stadtjustiz wurde. Er hat mit dem Datum des 18. April 1893 eine Eidesstattliche Erklärung für die Klägerin in diesem Fall gegeben, die hier angefügt ist und meine Angaben zu den Details dieses Verfahrens bestätigt.
Nach meiner Entlassung in dem Vaterschaftsverfahren, strengte Frau Michells, als Mutter von Bertha Lange, am Stadtgericht von New York einen Zivilprozess um 5.000 Dollars Schadenersatz für den Ausfall der Arbeitskraft ihrer Tochter gegen mich an. In der Klage, nachdem Kläger und Verteidiger aufgenommen waren, erreichte mein Anwalt, Herr Henry C. Botty, eine Entscheidung zu meinen Gunsten, die Anklage verwerfend, ohne dass noch weiter verhandelt werden musste. Das war im Juni 1885. Die Kosten wurden zu meinen Gunsten entschieden, wurden auch festgesetzt, aber waren nicht zurückzuholen. In keinem dieser rechtmäßigen Verfahren, noch zu irgend einer anderen Zeit von anfang bis ende, bezahlte ich überhaupt oder machte Angebote auch nur einen Penny Zugeständnis zu zahlen, obwohl ich fortwährend so von Frau Michells und ihren Vertretern bedrängt worden war. Ich meinte, dass meine Unschuld so klar war, dass ich den Streit zuende bringen sollte, egal wie schmerzvoll es sein könnte. Seit Beendigung dieser beiden gerichtlichen Verfahren, beide zu meinen Gunsten, hatte ich niemals irgendwelchen weiteren Ärger dieser Art.
Als ich wegen des oben erwähnten Vaterschaftsvorwurfs inhaftiert war, zahlte ich sofort eine Kaution um meine Freilassung sicherzustellen. Die Summe der Kaution betrug 1,000 Dollars. Meine Gewährsmänner waren Albert Janicke und Charles Forschner, beide Einwohner von New York und beide, mit mir, Mitglieder der deutschen Pilgererloge. Ich bot ihnen eine Sicherheit für ihre Bürgschaft an und Herr Forschner, aber nicht Herr Janicke, nahm das an.
Zu der Zeit war ich ein großer Anteilseigner der Excelsior Gaslichtgesellschaft der Stadt New York. Und ich übertrug Herrn Forschner einen meiner Anteilsscheine dieser Gesellschaft als Sicherheit, und zwar namentlich die Zertifikatsnummer 73, für 100 Anteile, datiert auf den 20. Oktober 1882, geführt unter meinem Namen. Diese Anteile hatten mich tatsächlich 4,000 Dollars gekostet, 40 Dollars das Stück. Im März 1885, als ich sie auf Herrn Forschner als Sicherheit übertragen hatte, waren sie diesen Preis wert, insofern gab ich ihm den Gegenwert von 4,000 Dollars, während meine zu hinterlegende Kaution lediglich ein Viertel davon betrug. Ich übertrug und übergab ihm die Aktienzertifikate dieser 100 Anteile am 14. März 1885 und er rückübertrug sie und gab sie zurück an mich am 1. April 1885, als das Verfahren mit meiner Entlastung und der Aufhebung der Kaution beendet worden war. Diese Aktien waren nicht an der öffentlichen Wechselkursbörse geführt. Das gesamte Kapital dieser Aktiengesellschaft wurde nämlich nur von wenigen Investoren gehalten, die es zu Geschäftszwecken beisammen hielten; aber, nichtsdestotrotz hatten die Anteile einen jederzeit realisierbaren Marktwert. Und ich glaube, sie waren jederzeit über dem Preis, den ich genannt habe, verkaufbar. Einer der größten Anteilseigner war William R. de Kraft, und mir wurde gerade eine Eidesstattliche Erklärung, datiert auf den 13. April 1893, die er für die Klägerin in diesem Fall gemacht hat, gezeigt, in der er schwört, dass während des gesamten Jahres 1885 Angebote zu je 40 Dollars je Anteil vorlagen, und dass er über das gesamte Jahr diesen Preis auch selbst gezahlt hätte, jedoch keine bekommen konnte. Dieses untermauert meine eigene Meinung dazu, was die Anteile dazumal wert waren.
Mir wurde eine Eidesstattliche Erklärung für die Klägerin in diesem Fall von Paul H. Bate und eine von W. Laird Goldsborough gezeigt, beide am 14. April 1893 aufgenommen. Sie beschreiben die Einzelheiten eines Gesprächs, das die zwei Herren mit Albert Janicke, einem meiner oben erwähnten Bürgen, am 13. April 1893 hatten und ich bitte um Aufmerksamkeit für jene Eidesstattlichen Erklärungen, die unterstützen, was ich nun sage.
In meiner oben erwähnten Eidesstattlichen Erklärung vom 5. April hatte ich die Aufzeichnungen zu meinem Erwerbsleben über die vierzig Jahre, die ich in der Stadt New York tätig war, vorgelegt. Zu allererst war ich in Bremen in Deutschland, bei Eggers&Sauer, geschäftlich tätig, die schwedisches und englisches Eisen importierten. Als ich fünfzehn Jahre alt war ging ich zu denen und blieb vier Jahre dabei. Während ich da war, war ich zuerst ein Bürojunge und später ein Büroangestellter. Dieser Dienst in Bremen, zusammen mit meinen verschiedenen Anstellungen in diesem Land, die ich vollständig in meiner früheren Eidesstattlichen Erklärung angegeben hatte, vervollständigt meine gesamte Berufskarriere von 1844 fortlaufend bis in die Gegenwart.
Meine Arbeitgeber haben mir gewöhnlich anerkennende Briefe ausgestellt, wenn ich sie verließ. Einige dieser Briefe habe ich noch und werde dazu unten, hinsichtlich der Frage zu meinem Charakter und Glaubwürdigkeit, Bezug nehmen.
Der erste Brief, den ich noch immer aufgehoben habe, stammt von der oben erwähnten Firma Eggers&Sauer, die meine ersten Arbeitgeber waren, und er ist auf Bremen, den 1. März 1849 datiert. Deren Brief, das Original davon, ist hier angehängt und mit „J. W. K., Beweisstück H“ markiert. Er ist in Deutsch geschrieben, aber hier folgt eine gute Übersetzung.
„Dies ist die Bestätigung, dass John William Kulenkamp, aus dieser Stadt, als Büroangestellter in der Lohnbuchhaltung von Hermann Lampes Sohn und später bei seinen Nachfolgern im obigen Geschäft, der Firma Eggers&Sauer, zur Zufriedenheit seiner Arbeitgeber, die ihn ehrlich, vertrauenswürdig und fleißig fanden, beschäftigt war, was hiermit anerkannt wird.
Bremen, 1. März 1849
„Eggers&Sauer“
Mein nächster Brief ist von Herrn Bölting, mit dem ich fünfzehn Jahre im Geschäft war, von 1865 bis 1881. Sein Brief lautet wie folgt. Das Original findet sich hier angehängt und als „J. W. K., Beweisstück I“ gekennzeichnet:
„Wen es etwas angehen kann:
„Dieses ist zu bestätigen, dass Herr J. W. Kulenkamp in meiner Anstellung über fünfzehn Jahre gewesen ist – die ersten fünf Jahre als Buchhalter – die folgenden zehn Jahre hatte er Anteile in meinem Geschäft; während all dieser Zeit war seine Führung die eines Gentleman in jedem Betracht.
„Fr. Bölting.“
Ein dritter Brief ist von der Standard Gaslichtgesellschaft,“ das Original ist hier angehängt und als „J. W. K. Beweisstück K“ gezeichnet und lautet:
„Dies ist zu bestätigen, dass Herr J. W. Kulenkamp von Oktober 1882 bis August 1884 die Stelle eine Sekretärs, Schatzmeisters und Buchhalters der Standard Gaslichtgesellschaft auf Astoria (Long Island City) innehatte und seine verschiedenen Pflichten zur vollkommenen Zufriedenheit seiner Arbeitgeber ausgeführt hat. Seine Verbindung mit der besagten Gesellschaft wurde wegen der unkontinuierlichen Aktivitäten der Gesellschaft eingestellt.
New York, September 1884.
„Magnus Gross, Leiter der Gaswerke Sechsundachtigste Oststraße 541 E Stadt New York
William R. de Kraft, M. D.
Vizepräsident der Standard Gaslichtgesellschaft, Dreißigste Weststraße 30, Stadt New York
Ein vierter Brief ist von der Ostfluß-Gaslichtgesellschaft, das Original ist hier angehängt und mit „J. W. K., Beweisstück L“ bezeichnet. Der Brief lautet wie folgt:
„Die Ostfluß Gaslichtgesellschaft von Long Island Stadt, N. Y.
Ravenswood, 24. September 1885
„Wen es etwas angehen kann:
„J. W. Kulenkamp war über ein Jahr lang in der Anstellung dieser Gesellschaft, zunächst als Schatzmeister der Standard Gaslichtgesellschaft von Astoria, die auf diese Gesellschaft übertragen worden war. Während seiner Beschäftigung bei uns war er Buchhalter, und half beim Kassieren. Wir empfehlen ihn jedem, der solche Hilfe wünscht, weil wir ihn ehrlich und vertrauenswürdig fanden, während er bei uns war.
„Ihre aufrichtige Ostfluß-Gaslichtgesellschaft.
Chas. A. Kittle, Generalmanager
Ein fünfter Brief ist von der Rattan und Rohr Gesellschaft, die New Yorker Vertreter von H. C. Meyer junior, Hamburg, Deutschland und ist unten zitiert, das Original hängt als „J. W. K. Beweisstück M“ bezeichnet, an:
„New York, 24. September 1887.
„Wir bestätigen dass Herr J. W. Kulenkamp für ein Jahr in unserer Anstellung war, und wir haben ihn immer fleißig und vertrauenswürdig gefunden und würden uns freuen, von seinem Erfolg in dem zukünftigen Wirkungskreis zu hören.
„Rattan&RohrGesellschaft, „Fobbes&Partisch, Eigentümer“
Der letzte Brief, den ich habe, lautet wie folgt, das Original ist hier angehängt und mit „J. W. K., Beweisstück N“ bezeichnet:
„Wen es etwas angeht:
Wir, die Unterzeichnenden, bestätigen hiermit, dass Herr J. W. Kulenkamp in unserer Anstellung als reisender Vertreter, um mit Gasgesellschaften zur Übernahme der Magnus Gross Gasherstellung zu verhandeln, er seine Aufgabe zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt hat und außerdem anerkennen wir, dass wir durch seine Energie, Beharrlichkeit und Fähigkeit, bei der Elizabeth New Jersey Gasgesellschaft die Erlaubnis erreichen konnten, eine kleine Demonstrationsanlage zu etablieren, den „Magnus Gross Gasherstellungsprozess“ vorzuführen, und dass wir diesen Erfolg durch seine Fähigkeiten und Verdienste erreicht haben.
1. April 1890, Mitglieder der Gruppe William R. de Kraft,
Dreißigste Weststraße 30 New York
„Mark P. Brennan, Neunte Avenue 1164“
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Mein derzeitiger Arbeitgeber ist die New York Fortschritt Bündelanlagen-Gesellschaft, bei der Herr A. C. Schutz der Sekretär und Schatzmeister ist. Er hat freiwillig eine Eidesstattliche Erklärung zu meinen Gunsten abgegeben, aus der ich wie folgt zitiere:
Edison Electric Light Co. et al.
against
Columbia Incandescent Lamp Co.
et al.
State of New York
City and County of New York, ss.
(18. April 1893)
John W. Kulenkamp, being duly sworn, deposes and says:
I have already made an affidavit for the plaintiff in this case, under date of April 5, 1893, and I have just been shown three affidavits for the defendants in this case, dated April 8th, commenting on me personally and some of the statements in my affidavits.
One of the three affidavits referred to is that of Henry Goebel, who contradicts some of the things I said. But, after reading Mr. Goebel’s affidavits, I still adhere to my statements. Mr. Goebel avers that the assignment from him to me of an interest in his patent, the original of which assignment is annexed to my earlier affidavit and marked „J. W. K., Exhibit D,“ was obtained from him by fraud. He says that the understanding was that this assignment was to apply to a patent on his planing tool for cutting fibers,
but that it was fraudulently made to cover his patent on his spiral holder. Mr. Goebel is mistaken in this. Such a thing as he states was never mentioned between us, nor did I ever hear of his applying or intending to apply for a patent on any planing tool or any such thing. The patent lawyer who had charge of the whole matter was his own lawyer, selected by Mr. Goebel himself; namely, Mr. Paul Goepel I have already stated this in my other affidavit. I never saw or heard of Mr. Goepel before Mr. Goebel introduced me to him and told me that he would take out the Goebel patents, and I have never in my life had anything to do with Mr. Goepel in any matter except Mr. Henry Goebel’s. What Mr. Paul Goepel’s recollection may be about the purpose for which this assignment was executed by Mr. Goebel, I do not know. I have not conferred with him about it. But my own recollection is distinct and certain, and I have stated it truthfully and fully in my other affidavit. I remember particularly that the assignment was executed in blank, the space left for the description of the invention not being filled up. Mr. Paul Goepel explained that blank space to us, that is to Mr. Goebel and myself, and said he would fill it up after the application for the patent was filed.
Accordingly, by joint consent of Mr. Goebel and myself, the assignment was left with Mr. Paul Goepel for him to fill up the blank and then record the assignment in the Patent Office so that the patent would be issued in the name of Henry Goebel and myself, jointly, as was afterwards done.
This was the intention and distinct understanding from the start, as to which there is no possible doubt, and Mr. Goebel is wrong in denying it.
The other two affidavits are those of Frederick Gminder and Paul Todtschinder. These two affidavits are alike in substance, and are almost identical in language. I shall therefore speak of them together. They state that I was once a member of the „German Pilgrim Lodge, No. 179, of Freemasons,“ that I was „expelled“on account of my „bad character,“ and that I was told I „must go,“ and „went without any protest.“ In my other affidavit I purposely refrained from saying anything about this affair of the Lodge, because, it being a Freemason matter, I thought it ought not to be discussed by me in public; but in view of these two affidavits, I feel free to speak.
It is true that I was a member of that Lodge. I joined it in 1858, and left it in 1886, having been a member for twenty-eight consecutive years. The Lodge was made up of Germans, and among them was Henry Goebel, and there I first made his acquaintance. During my connection with the Lodge, I was several times ellected to office. The last office I held was one of the highest in the Lodge, and I resigned it in 1883 (or 1884) on account of failing health which prevented me from regular attendance. The twenty-fifth anniversary of my connection with the Lodge was celebrated while I held that office. Henry Goebel was a member of the Lodge during all the time I belonged to it, and I believe that he is still a member. My own membership ended in the way I shall state below.
On the 10th day of December, 1886, I received by mail a printed notice from the Lodge, requiring me to pay by the 9th day of December, certain dues amountig to seventeen dollars. The notice had been delayed in reaching me, and when I received it, the date when the due were payable had already passed. I looked at the envelope and found that the Secretary of the Lodge had made a mistake in the address. I have always kept the envelope, and now annexed it hereto, marked „J. W. K., Exhibit G.“ The address on the envelope was No. 413 East Eighty-Fourth street, but should have been No. 413 East Eighty-Fifth street. The correct address is now seen on the envelope in lead pencil, and this pencil writing was on when received by me. Both on the 9th (the day of the meeting on which my dues were payable) and on the day when the notice finally reached me, which I think was the 10th, I was confined to my bed with illness, but three or four days after, about the middle of December, I called on the Secretary of the Lodge, however, I was refused admittance, and was told that my name had been dropped for non-payment of dues. I thereupon explained the whole matter to the Secretary, showing him the envelope and explaining to him how the trouble was caused by his mistake in addressing it, but I never made any effort to be reinstated as a member. The fact is, I felt that the Lodge had not treated me fairly, and as my failing health made it difficult for me to attend the meetings, and, moreover, as it was unpleasant for me to meet Henry Goebel there, I concluded not to apply for reinstatement. He was a great and reckless talker, always ready to say or do anything, no matter how false or bad, to carry a point or injure an enemy, and I disliked to meet him. Indeed, I felt that it was through his hostility to me, and my means of his personal influence, that my name has been dropped at all. I was advised that if I chose to make formal application for reinstatement, and it were rejected, I could get back by means of legal proceedings. But I decided do to neither of these things, and that ended the matter.
As regards what these two gentlemen, Mr. Gminder and Mr. Todtschinder, say in their affidavits about my character being „bad,“ I do not believe that they ever intentionally said so. They are both men of high standing, wealthy and retired from business, and I am certain that they would never knowingly make false statements. Indeed, at this point, in the preparation of this affidavit, I learn that Mr. Gminder and Mr. Todtschinder renounce their two affidavits of April 8, 1893, filed by defendant, and deny that they ever made any such affidavits, or at any rate made them knowingly. I am also told that they have voluntarily given to the plaintiff in this case affidavits of such denial. That being so, this charge against my „bad Character“ falls, and I shall say no more about it.
In addition to the three affidavits for the defendant mentioned above, namely, those of Henry Goebel, Mr. Gminder and Mr. Todtschinder, all dated April 8, I am now shown an affidavit of Moritz Seidenstock for the defendant, also dated April 8th, and I am informed that Mr. Seidenstock says the same thing about his affidavit as Mr. Gminder and Mr. Todtschinder say about theirs – that it is false – and that he gave an affidavit to the plaintiff on Saturday, April 15th, disowning it. I have been shown those last affidavit, and have read it. In view of what it says, there may be no need of my paying any further attention to the statement in the Seidenstock affidavit of April 8th – that I was „arrested on a charge of rape;“ but, nevertheless, I feel compelled to do so out of regard to my own good name. I am unwilling to allow such a charge to go undenied. Moreover, I feel that I owe it to the Court, as well as to the plaintiff in this case, to set forth the facts, so that a just and correct opinion may be formed as to how much credence my earlier affidavit of April 5th in this case is entitled to.
In May, 1884, my wife, now ceased, employed as a domestic a girl by the name of Bertha Lange. We then lived at No. 530 East 86th street, New York City. This girl remained with us as a servant for about six months, when, I think it was in November, my wife discharged her because her habits and behavior were bad. A short time after her discharge, I think it was a month or two, the girl’s mother, whose name was the Ernestina Michells, made demands on me for money on the ground that I had been unduly intimate with her daughter, and that in consequence thereof she was pregnant. The charge was false, absolutely so, and I treated it as blackmail. Mrs. Michells then continued her demands, and finally threatened me with arrest. While it was painful to feel that this monstrous charge would be given publicity, still I felt that if that were necessary in order to prove my innocence, let it be so. After further threats, Mrs. Michells at last had me arrested. The charge against me was not rape, nor was I ever arrested or indicted on that charge. The charge was bastardy, and, according to the law and custom in such cases in this State, the action was brought in the name of the Commissioners of Charities of New York City to compel me to support a child of Bertha Lange of which I was the alleged father, so that it might not become a charge on the Country. In that proceeding I was arrested on an warrant issued March 6th, 1885. The case was tried that very month in the First District Police Court before two Police Justices then and there presiding, and on March 26th I was discharged as innocent. The prosecution was conducted by Henry Steifel, then and now an Assistant Corporation Attorney of the City of New York. He has made an affidavit for the plaintiff in this case,under date of April 18th, 1893, to be filed herein, and has set forth in it the details of the trial.
After my discharge in the bastardy proceeding, Mrs. Michells commenced a civil action against me in the City Court of New York, as the mother of Bertha Lange, to recover $5,000 damages for the loss of the services of her daughter. In that suit, after the complaint and answer were filed, my attorney, Mr. Henry C. Botty, obtained a judgement in my favor, dismissing the complaint, without going to trial. That was in June 1885. Costs were awarded in my favor, and were taxed, but were never collectable. In neither of these legal proceedings, nor at any other time from first to last, did I ever pay, or make overtures to pay, one penny to compromise, although repeatedly importuned by Mrs. Michells an her representatives to do so. I felt that my innocence was at stake, and that I must contest the matter to the end, no matter how painful it might be. Since the termination of these two legal proceedings, both in my favor, I have never had any further trouble from that source.
When I was arrested in the bastardy proceeding mentioned above, I at once gave a bond to secure my release. The amount of the bond was $1,000. My bondsmen were Albert Janicke and Charles Forschner, both residents of New York City, and both members with me of the German Pilgrim Lodge. I offered to give them security for going on my bond, and Mr. Forschner, but not Mr. Janicke, accepted it.
At that time I was quite a large stockholder in the Excelsior Gas Light Company of New York City, and I assigned to Mr. Forschner one of my certificates of stock in that Company as security, namely, certificate No. 73, for 100 shares, dated October 20th, 1882, made out in my name. These shares had originally cost me $4,000, being $40 a share. In March, 1885, when I assigned them to Mr. Forschner as security, they were still worth about that price, and I remember that I told Mr. Forschner that he was in any event amply secured, because I gave him the equivalent of $4,000, while my bond of release was only one-fourth of that amount. I assigned and delivered to him this certificate of stock for these 100 shares, on March 14th, 1885, and he reassigned and redelivered the same to me on April 1st, 1885, the proceeding in the meantime having been terminated by my discharged and by the cancellation of the bond. This stock was not the listed on the public Stock Exchange, the entire capital stock of the Company having been held by only a few investors who were keeping it together for puposes of gain; but, nevertheless, the shares had a sound market value, and, I believe, could have been sold at any time in 1885 at about the price I have named. One of our large stockholders was William R. de Kraft, and I have just been shown an affidavit made by him for the plaintiff in this case, dated April 13, 1893, wherein he swears that during all the year 1885, there were offers of $40 a share for the stock, and that during all of that year he would have paid that price himself, but could not obtain any. This corroborates my own opinion in 1885 as to what stock was then worth.
I have been shown an affidavit made for the plaintiff in this case by Paul H. Bate, and one by W. Laird Goldsborough, both verified April 14th, 1893. They describe the details of an interview had by those two gentlemen on April 13th, 1893, with Albert Janicke, one of my bondsmen as mentioned above, and I beg to call attention to those affidavits in support of what I am now saying.
In my affidavit of April 5th, above mentioned, I have given my business record during the forty years I have been in New York City. Prior to that, I was enganged in Business in Bremen, Germany, with Eggers&Sauer, of that city, importers of Swedish and English iron. I went with them when I was fifteen years old, and remained four years. While I was with them I was at first an office boy, and afterwards a clerk in the office. This service at Bremen, together with my various employments in this country, which I have fully set forth in my earlier affidavit of April 5th, complete my whole business career from 1844, when I was fifteen years of age, continuously down to the present time.
My employers have usually given me complimentary letters when I left them. Some of those letters I still have and shall refer to them below as bearing on the question of my character and credibility.
The first letter still preserved by me is from the above mentioned firm of Eggers&Sauer, who were my first employers, and is dated „Bremen, March 1st, 1849.“ Their letter, the original of which is annexed hereto, marked „J. W. K., Exhibit H,“ is given below. It is written in German, but the following is a correct translation:
„This is to certify that John William Kulenkamp of this city has been employed as clerk in the counting-house of Herman Lampe’s Son, and
later with his successors in the above business, the firm of Eggers&Sauer,
to the satisfaction of his employers, who found him to be honest, faithful and industries, which is hereby acknowledged.
Bremen, March 1st, 1849
„Eggers&Sauer“
My next letter is from Mr. Bölting, with whom I was in business for fifteen years, from 1865 to 1881. His letter is as follows, the original being annexed hereto and marked „J. W. K., Exhibit I:“
„To whom it may concern:
This is to certify that Mr. J. W. Kulenkamp has been in my employ for fifteen years – the first five years as bookkeeper – the following ten years had interest in my business; during all this time his conduct was that of a gentleman in every respect.
„Fr. Bölting.“
A third letter is from the „Standard Gas Light Company,“ and is as follows, the original being annexed hereto marked „J. W. K., Exhibit K:“
„This is to certify that Mr. J. W. Kulenkamp, from October, 1882, to August, 1884, has occupied the position of secretary, treasurer and bookkeeper of the Standard Gas Light Company of Astoria (Long Island City), performing his various duties to the entire satisfaction of his employers. His connection with said company was served for the reason of the discontinuance of its operations.
New York, September, 1884.
„Magnus Gross, Superintendent of Gas Works 541 E. 86th St., N.Y.
William R. de Kraft, M.D.
Vice-President Standard Gas Light, Company, No. 30 West 30th Str. N. Y.
A fourth letter is from the East River Gas Light Company, the original being annexed hereto, marked „J. W. K., Exhibit L.“ That letter is as follows:
„The East River Gas Light Co.
of Long Island City, N. Y.
Ravenswood, Sept. 24th, 1885.
„To whom it may concern:
„J. W. Kulenkamp has been in the employ of this company over one year, and prior to that he was treasurer of the Standard Gas Light Company of Astoria, which was brought by this company. During his employment with us he was bookkeeper, and also assisted in collecting. We recommend him to any one wishing help of that kind, as we have found him honest and trusty while with us.
„Yours truly, The East River Gas Light Co.
Chas. A. Kittle, General Manager
A fifth letter is from the Rattan and Cane Company, the agents at New York of H. C. Meyer, Jr., Hamburg, Germany, and is given below, the original being annexed hereto, marked „J. W. K. Exhibit M:“
„New York, Sept. 24th, 1887.
„We testify that Mr. J. W. Kulenkamp has been in our employ for about a year, and we have always found him diligent and faithful, and would be glad to hear of his success in his future sphere. „Rattan&Cane Co. „Foppes&Partisch, Proprs.“
The last letter I have is as follows, the original being annexed hereto, marked „J. W. K., Exhibit N:“
„To whom it may concern:
We, the undersigned, hereby certify that Mr. J. W. Kulenkamp has been in our employ as travelling agent to negotiate with Gas Companys, for the adoption of the Magnus Gross Gas process, which position he has managed to our utmost satisfaction, and we also acknowledge that by his energy, perseverance and ability, we obtained permission on the Elizabeth, New Jersey Gas Company to establish a small plant to show „The Magnus Gross“ process of making Gas, and that we placed the success to his ability and his merit.
April 1st, 1890
By Members of Syndicate,
William R. de Kraft,
30 West 30th Str. New York
„Mark P. Brennan No. 1164 9th Ave.“
My present employer is the New York Progress Bunching Machine Company, of which Mr. A. C. Schutz is
the secretary and treasurer. He has voluntarily made an affidavit in this case in my behalf, from which I quote as follows:
„I know John W. Kulenkamp, having first made his acquaintance about a year and a half ago, when I was looking for an assistant to aid me in my business duties just mentioned. As the position would be due of trust, I was particular in making the selection.
Mr. Kulenkamp was an applicant for the place. I found that he had a
business record in this City of nearly forty years, and without a blemish and
that his character was of the highest in all respects. I, therefore, selected him for the position, and he has been with me ever since. He has proven to
be all that I expected, and he has the entire confidence and respect of myself and of my associates in the company. I do not believe that he would say or do a dishonest thing.“
Adolph Charles Schutz.“
The above testimonials show what my employers and business associates thought of me, and, when read in connection with the affidavits I have called attention to, may also tend to show wether I am worthy of belief.
John W. Kulenkamp
Subscribed and sworn to before me
this 18th day of April 1893
Goldsborough, Notary Public (No.161)
New York Country“.
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Neue Deister Zeitung bringt jetzt den 20. April mit INFORMATION vor
März 2, 2018Lichtgeschwindigkeit 7990
am Samstag, 3. März 2018
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Die NDZ berichtete 1933 mehrfach, dass Hitler durch Springe fuhr (s. o.). Die NDZ wiederholt diese Publikationen auch bei sogenannten GOEBEL-Jahrestagen; ich verfüge über eine NDZ zur 750-Jahrfeier vom 4. Juni 2004. Und es wird auch mitgeteilt, „1933: NSDAP erhält in Springe 49,5 Prozent. Bei den Reichstagswahlen am 5. März 1933 wurde die NSDAP auch in Springe die stärkste Partei. Bei 49,5 Prozent lag der Stimmanteil – und damit sogar fast sechs Prozent über dem Reichschnitt. Ab sofort gehörten die braune Uniform und die Hakenkreuzfahne zum Straßenbild, regelmäßige Aufmärsche und Kundgebungen prägten den Alltag … Zweimal führte der Weg Adolf Hitler durch Springe … Die Verehrung für Hitler spiegelte sich sogar im Straßenbild wider. Zunächst wurde die Friedrichstraße in Adolf-Hitler-Straße umbenannt. Doch bald gab es Kritik. Es wurde bemängelt, nur eine Nebenstraße dem „Führer“ gewidmet zu haben. Die Folge: Die Bahnhofstraße hieß fortan „Adolf-Hitler-Straße…“. Quelle NDZ v. 4. Juni 2004, im asz-archiv
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SECHSTER BLOGBEITRAG zum 20. April 2018 in Springe, und wird fortgesetzt, in LICHTGESCHWINDIGKEIT von Dietmar Moews hier:
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KULENKAMP legte nach dem 5. April (LICHTGESCHWINDIGKEIT 7987) noch folgende weitere Bezeugung, am 18. April 1882, vor Gericht in Chicago ab. Ich durchbreche zwar damit den Ablauf in der Erschließung in den tatkräftigen Betrüger-Aktivitäten von Henry Goebel, die erst mit POPE und dessen großen „Goebel schlägt Edison“-Publikation im EE (nach Boston, nach dem 28. Januar 1893) begann. Während hier Chicago/Oconto und die EDISON vs. Columbia Co. Richter Seaman und Jenkins, zeitlich das letzte der drei Gerichtsverfahren war, also zuletzt, erheblich später erfolgte. Und KULENKAMP auf die von Goebel vorher in affidavits aufgestellten Behauptungen hier antwortet (während der Leser der LICHTGESCHWINDIGKEIT diese Dokumente erst weiter unten bereitgestellt bekommen kann.)
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Der PATENTPARTNER von Heinrich Goebel SR, John W. Kulenkamp, mit seinen am 18. April 1893 aufgenommenen vereidigten Aussagen vor dem USA Bezirksgericht, Östlicher Kreis von Missouri (Oconto bei Chicago) im von Edison / General Electric Co. beantragten Verfahren auf unverzügliche Unterlassung der Patentverletzung gegen COLUMBIA Incandescent Lamp Co. Sagt also persönlich aus.
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VORAB noch ein anderes Dokument – nämlich eine Abbildung der in LICHTGESCHWINDIGKEIT 7987 von Kulenkamp ausgesagten Tätlichkeit von HENRY GOEBEL gegenüber dem Patentanwalt PAUL GOEPEL, dem HEINRICH GOEBEL die Vertragsformulare wegnahm und zerriß, die sich GOEPEL zurückeroberte und wieder zusammengeklebt hatte (es ist ein Blatt mit US-Format, ich habe es in drei Aufnahmen vollständig erfasst):
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„Beweisstück D“. Gut zu erkennen, der Durchriss, den Goebel gewalttätig machte, um das Dokument zu vernichten. Patentanwalt Paul Goepel hat es „gerettet“ und wieder zusammengefügt, geklebt. Es ging um die Halbe/Halbe-Nutzungs- und Ausbeutungsrechte am Assesmentbezogenem Patent. Es ist das folgende Patent No. 266,358, zwischen Goebel und Kulenkamp, wie bereits bekannt.
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Quelle: Original-Aktenkopien im asz-Archiv Dr. Dietmar Moews Köln
Erstveröffentlichung in: Neue Sinnlichkeit, Blätter für Kunst und Kultur, Nr. 57, 28. Jahrgang, Dezember 2007; Springe;
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GOEBEL-KULENKAMP-PATENT von 1882:
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Das Patent von 1882, das „Glühlampen-Patent“ überschrieben ist, aber nur einen „abgeflachten Draht an einer „EDISON-LAMPE“ patentiert, den angeblich Heinrich Goebel erfunden hat – der aber niemals irgendwo angewendet worden ist; auch von Goebel selbst nicht.
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Der Goebel/Kulenkamp zuerkannte Patentinhalt U.S.Patent Office No. 266,358 gemäß der Textbeschreibung lautet ungekürzt:
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>>Vereinigte Staaten Patentamt.
Henry Goebel, aus New York, N. Y.,als Abtretender einer Hälfte an John W. Kulenkamp, aus dem selben Ort. (Dies ist nicht das Assesment!)
Elektrische Glühlampe.
Patentschrift, inhaltlicher teil der Patentanmeldung Nr. 266,358, datiert auf den 24. Oktober 1882.
An Alle, die es betreffen könnte: Soll bekannt sein, dass ich, Henry Goebel, aus der Stadt, dem Bezirk und dem Staat New York, eine bestimmte neue und nützliche Verbesserung der elektrischen Glühlampen erfunden habe, deren Patentschrift hier folgt.
Diese Erfindung bezieht sich auf eine verbesserte elektrische Lampe, die auf dem Prinzip des Glühens beruht; und die Erfindung setzt sich aus einer elektrischen Vakuumlampe zusammen, in welcher der Kohleleiter in abgeflachten und gewundenen Enden der stromführenen Drähte abgesichert und zusätzlich zementiert ist.
In den begleitenden Zeichnungen stellt Figur 1 einen vertikalen mittigen Schnitt meiner verbesserten elektrischen Lampe dar. Figur 2 ist eine Detailseitenansicht der abgeflachten Enden eines der Zuleitungsdrähte; und Figur 3 ist eine Seitenansicht des abgeflachten und zur Spirale gewundenen Ende des Zuleitungsdrahtes.
Die Buchstabenkennzeichnung zeigt die Beziehung der zusammenhängenden Teile.
A in der Zeichnung stellt eine Glasbirne dar, in welcher ein Hochvakuum mit irgendeinem geeigneten Apparat erstellt wurde. Durch den glasversiegelten Ansatz A‘ der Birne A überbrückt der Bogen die Metalldrähte B, die den Kohleleiter C unterstützen und den lichtgebenden Teil der Lampe formen, während der Strom eben dadurch fließt. Jeder verkohlte Glühfaden kann als Kohleleiter C verwendet werden, die Enden, die den Bogen an den Ansätzen B‘ sichern, sind an den inneren Enden der stromführenden Drähte B geformt, besagte Ansätze entstehen indem die Enden der Drähte B zunächst abgeflacht und dann spiralförmig gewunden werden. Ein Zement aus Lampenruß oder feingemahlenes Graphit wird mit einem Pinsel über die Ansätze B‘ aufgetragen, so dass die Zwischenräume zwischen den Spiralwindungen der Ansätze aufgefüllt werden und eine enge Verbindung zwischen dem Kohleleiter und dem Anschlussansatz B‘ der Drähte B. Auf diese Weise wird eine große Kontaktoberfläche zwischen den Zuleitungsdrähten und dem lichtgebenden Teilstück der Lampe erreicht, und hat den Vorteil das der Kohleleiter schnell und leicht mit den Drähten verbunden werden kann, ohne das irgend eine zusätzliche Zusammenpressung oder Verkohlung der Kontaktpunkte nötig wäre, außerdem wird dadurch die Verbindungsstelle nicht zum Schwachpunkt, der leicht bricht.
Indem ich meine Erfindung so beschrieben habe, beanspruche ich sie als neu und verlange die Zuerkennung durch diese Patentanmeldung –
1. In einer elektrischen Vakuumlampe die Kombination von einem Kohleleiter dessen Ansätze aus abgeflachten spiralförmig gewundenen Drähten, festverbunden mit den Zuleitungsdrähten, das untere Ende der Spirale damit in der Mitte der Ansätze gebogen, wodurch ein Sitz für die Kohle geformt ist, im Wesentlichen wie beschrieben.
2. In einer elektrischen Vakuumlampe, Ansätze aus abgeflachten spiralförmig gewundenen Drähte festverbunden mit den stromzuleitenbden Drähten, in Kombination mit dem Kohleleiter und einer Auskleidung mit einem kohlehaltigen Zement an den Enden der Ansätze und in den Zwischenräumen zwischen den Windungen, im Wesentlichen wie beschrieben.
Mit der Bezeugung, dass ich das Aufgeführte als meine Erfindung beanspruche, habe ich in Anwesenheit der beiden unterzeichneten Zeugen mit meinem Namen unterschrieben.
Henry Goebel
Witnesses: Paul Goepel, Carl Karp<<
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<<< und die US-Englische Textvorlage, alle im asz-Archiv
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>>United States Patent Office.
Henry Goebel, of New York, N. Y., Assignor of one-half to John W. Kulenkamp, of same place.
Electric Incandescent Lamp.
Specification forming part of Letters Patent No. 266,358, dated October 24, 1882
To all whome it may concern:
Be it known that I, Henry Goebel, of the city, county, and State of New York, have invented certain new and useful Improvements in Electric Incandescent Lamps, of which the following is a specification.
This invention has reference to an improved electric lamp based on the principle of incandescence; and the invention consists of an electric vacuum-lamp in which the carbon conductor is secured into the flattened and spirally-coiled ends of the metallic conducting-wires and cemented thereto.
In the accompanying drawings, Figure 1 represents a vertical central section of my improved electric lamp. Fig. 2 is a detail side view of the flattened end of one of the conducting-wires; and Fig. 3 is a side view of the flattened and spirally-coiled end of the conducting-wire.
Similar letters of references indicate corresponding parts.
A in the drawings represents a glass bulb, in which a high vacuum is established by any approved apparatus. Through the glass sealed neck, A‘ of the bulb A arc passed the metallic conducting-wires B, which support the carbon conductor C, that forms the light-giving part of the lamp when the current is passed through the same. Any carbonized filament may be employed for the carbon conductor C, the ends of which are secured into sockets B‘, formed at the interior ends of the conducting-wires B, said sockets beeing obtained by first flattening and then spirally coiling the ends of the wires B, A cement made of Lamp-Black or finely-ground plumbago is laid with a brush over the sockets B‘, so as to fill up the interstices between the spiral coils of the sockets B‘ of the wires B. In this manner a large contact-surface between the conducting-wires and the light-giving portion of the lamp is obtained, which has the advantage that the carbon conductor is quickly and easily attached to the wires without requiring any extra plating or carbonizing of the contact-points of connection therewith.
Having thus described my invention, I claim as new and desire to secure by Letters Patent –
1. In an electric vacuum-lamp, the combination, with a carbon conductor, of the sockets made of flattened spirally-coiled wire integral with the conducting wires, the lower end of the spiral being bent in toward the center of the sockets thereby forming a seat for the carbon, substantially as described.
2. In an electric vacuum-lamp, sockets made of flattened spirally-coiled wire integral with the conducting-wires, in combination with the carbon conductor and a coating of carbonaceous cement applied to the ends of the sockets and to the space between the coils, substantially as described.
In testimony that I claim the foregoing as my invention I have signed my name in presence two subscribing witnesses.
Henry Goebel.
Witnesses:
Paul Goepel,
Carl Kart“
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Es wird die GOEBEL-IDOLISIERER interessieren, dass und welche Ablehnungen die Patentieranträge Goebels vom PATENT-AMT erhalten hatten, weil Goebel sich in die bereits anderweitig patentierten Patentqualitäten versuchte einzuschleichen (vgl. LICHTGESCHWINDIGKEIT 7987):
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c. Dietmar Moews, 2007,
aus >MÜNCHENKRITIK 2006< nach der u.s.-amerikanischen Gerichtskopie ins Deutsche übersetzt – 16 SEITEN TEXT
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„Vereinigte Staaten Bezirksgericht
Östlicher Kreis von Missouri
Östlicher Bereich
Edison Elektrolicht Gesellschaft u. a.
gegen
Columbia Glühlampen-Gesellschaft u. a.
Staat New York
Stadt und Land New York
(18. April 1893 aufgenommen)
John W. Kulenkamp, hat ordnungsmäß geschworen und sagt unter Eid:
Ich habe bereits in diesem Fall eine Eidesstattliche Erklärung, datiert am 5. April 1893, für den Kläger abgegeben. Und man hat mir gerade drei Eidesstattliche Erklärungen für die Beklagten, in diesem Fall, datiert auf den 8. April, gezeigt, die auf mich persönlich und auf einige meiner Aussagen in meiner Eidesstattlichen Erklärung bezogen sind.
Eines dieser drei Zeugnisse ist das von Henry Goebel, der einigen Dingen, die ich gesagt habe, widerspricht. Aber, auch nachdem ich Henry Goebels Bezeugungen gelesen habe, halte ich meine Aussagen aufrecht. Herr Goebel behauptet, dass die Übereignung eines Anteils seines Patents von ihm an mich – das Original dieser Übereignungsurkunde wurde als Anhang meiner früheren Bezeugung als „J. W. K. Beweisstück D“, bezeichnet, eingereicht – ihm durch einen Betrug abgehandelt worden sei. Er sagt, gemeint wäre diese Übereignung zu jener Beteiligung an einem noch zu beantragenden Patent für ein Hobel-Werkzeug für Holzfasern gewesen. Aber es sei in betrügerischer Absicht zur Abdeckung einer Beteiligung an dem Patent der „Spriralhalterung“ gemacht worden. Herr Goebel hat hierin unrecht. So ein Ding, wie er behauptet, war nie zwischen uns erwähnt worden, noch hatte ich jemals von einer Beantragung oder der Absicht, ein Hobelwerkzeug oder irgend sowas zum Patent anzumelden, gehört. Der Patentanwalt, der die ganze Sache auch mir in Rechnung stellte, war sein eigener Anwalt, von Goebel selbst ausgewählt, namens Paul Goepel. Das hatte ich bereits in meiner anderen Bezeugung ausgesagt. Ich hatte niemals vorher Herrn Goepel gesehen oder von ihm gehört gehabt, bevor er mir von Herrn Goebel vorgestellt worden war, und er mir gesagt hatte, dass der die Goebelpatente herausbringen würde. Und ich hatte nie vorher in meinem Leben irgendetwas mit Herrn Goepel in irgend einer Angelegenheit zu tun, außer denen von Goebel. Welche Erinnerung Herr Paul Goepel hat, zu welchem Zweck diese Übereignung von Herrn Goebel vorgenommen worden war, weiß ich nicht. Ich habe mich mit ihm darüber nicht ausgetauscht. Aber meine eigene Erinnerung ist sehr genau und sicher, und ich hatte es wahrheitsgemäß und ausgiebig in meiner anderen Bezeugung angegeben. Ich erinnere mich bestimmt, dass die Übereignung im Formular ausgefüllt wurde, während der Raum für die Patentbeschreibung für die Erfindung noch leer blieb. Herr Paul Goepel erklärte uns, also Herrn Goebel und mir, die noch auszufüllenden Leerstellen, und sagte, er würde das ausfüllen, nachdem der Text im Antrag für das Patent amtlich sei. Im gemeinsamen Einverständnis, von Herrn Goebel und mir, wurde diese Abtretung bei Herrn Goepel deponiert, damit er es zu gegebener Zeit ausfüllen und dann diese Beteiligung dem Patentbüro mitteilen könne. Damit das Patent im Namen von Henry Goebel und mir selbst herausgegeben werden könne. So wie es später dann auch getan worden ist. Dieses war die Absicht und genau so war es von Anfang an gemeint, worüber auch überhaupt keinerlei Zweifel möglich ist. Und Herr Goebel hat Unrecht, wenn er das abstreitet.
Die anderen beiden Eidesstattlichen Erklärungen sind die von Frederick Gminder und Paul Todtschinder. Sie sind in der Substanz gleich und sprachlich beinahe identisch. Ich werde beide zusammen ansprechen. Sie sagen aus, dass ich mal ein Mitglied der „Deutschen Pilgerer Loge, Nr. 179, der Freimaurer“ war, dass ich aufgrund meines „schlechten Charakters“ „ausgeschlossen“ worden sei, und dass mir gesagt worden sei, ich „müsse gehen“ und sei „ohne irgend einen Protest gegangen“. In meiner anderen Aussage hielt ich mich absichtlich zurück, irgendetwas über diesen Vorgang in der Loge zu sagen, weil es eine Angelegenheit der Freimaurer ist. Ich dachte, es sollte nicht von mir in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Allerdings angesichts dieser beiden Eidesstattlichen Erklärungen fühle ich mich nun frei, zu sprechen.
Es ist wahr, dass ich ein Mitglied der Loge war. Ich trat im Jahr 1858 ein und verließ sie im Jahr 1886, war also ununterbrochen Mitglied über 28 Jahre. Die Loge war von Deutschen aufgemacht worden und unter denen war Henry Goebel, und da machte ich zuerst seine Bekanntschaft. Während meiner Verbindung mit der Loge war ich mehrere Male für Ämter gewählt worden. Das letzte Amt, das ich innehatte, war eines der höchsten der Loge, und ich gab es 1883 (oder 1884) aufgrund gesundheitlicher Schwäche, die mich an der ordentlichen Amtsausübung hinderte, auf. Das fünfundzwanzigjährige Jubiläum meiner Mitgliedschaft wurde begangen, während ich das Amt hielt. Henry Goebel war während der gesamten Zeit Mitglied der Loge, in der ich dazugehörte. Und ich glaube, er ist noch immer Mitglied. Meine eigene Mitgliedschaft endete auf die Weise, wie ich es unten aussagen werde.
Am 10. Dezember 1886 erhielt ich mit der Post eine gedruckte Mitteilung von der Loge, die mich aufforderte zum 9. Dezember bestimmte Pflichtzahlungen zu leisten, die auf siebzehn Dollars aufgelaufen waren. Die Mitteilung war verspätet bei mir eingetroffen und als ich sie erhielt, war der Zahlungstermin bereits verstrichen. Ich schaute auf dem Umschlag nach und fand, dass der Sekretär der Loge einen Fehler mit der Anschrift gemacht hatte. Ich habe den Umschlag noch immer aufgehoben und jetzt hier angehängt, bezeichnet als „J. W. K. Beweisstück G“. Die Adresse auf dem Umschlag war Vierundachtzigste Oststraße 413, aber müsste lauten Fündundachtzigste Ostraße 413. Die richtige Anschrift ist jetzt in Bleistift auf dem Umschlag zu sehen, so, wie er bei mir ankam. Aber beide Tage (der 9., der Tag an dem meine Zahlung fällig gestellt worden war) und der Tag, an dem mich die Mitteilung schließlich erreichte, was der Erinnerung nach am 10. war, war ich ans Bett gebunden und krank. Aber drei oder vier Tage später, etwa Mitte Dezember, fragte ich bei dem Logen-Sekretariat an, doch, des ungeachtet, wurde mir der Zutritt verweigert. Und man sagte mir, dass mein Name wegen Nichtbezahlung von Zahlungspflichten gestrichen worden war. Daraufhin erklärte ich dem Sekretär die ganze Sache, zeigte ihm den Umschlag und erklärte ihm, wie der Ärger mit seinem Fehler, die falsche Adresse geschrieben zu haben, begründet war. Aber ich machte keinerlei Umstände, in die Richtung, wieder als Mitglied zu gelten. Tatsache ist, ich hatte das Gefühl, die Loge hatte mich nicht anständig behandelt. Und zumal meine schlechte Gesundheit es mir erschwert hatte, an den Treffen teilzunehmen und, außerdem darüberhinaus aber, war es mir unerfreulich, Henry Goebel dort noch zu treffen. Zog ich es insgesamt vor, nicht meine Wiedereingliederung zu verlangen. Denn Goebel war ein großer und rücksichtsloser Quatschkopf, jederzeit bereit irgendetwas zu sagen oder zu machen, ganz gleich, wie falsch oder schlecht, eine Gelegenheit zu nützen oder einen Feind zu schädigen. Und deshalb wollte ich mit ihm nichts mehr zu tun haben. Tatsächlich fühlte ich seine Feindschaft und sah seinen persönlichen Einfluss darauf überhaupt, dass mein Name gestrichen worden war. Ich hatte den Hinweis, dass, wenn ich mich entschieden hätte, einen formalen Wiederaufnahmeantrag zu stellen, und dieser abgelehnt worden wäre, ich vor einem normalen Gericht die Wiederaufnahme erreicht hätte. Aber ich entschied mich, nichts dieser Art zu machen und damit endet die Sache.
Bezüglich dessen, was diese beiden Herren, Herr Gminder und Herr Todtschinder, in ihren Eidesstattlichen Erklärungen darüber sagen, dass mein Charakter „schlecht“ sei, glaube ich nicht, dass sie jemals absichtlich sowas sagten. Sie sind beide Männer von hohem Ansehen, wohlhabend und bereits im Altersruhestand, und ich bin sicher, dass sie niemals wissentlich falsche Behauptungen aufstellen würden. Tatsächlich, zu dieser Frage erfuhr ich, bei der Vorbereitung auf meine Aussage, dass Herr Gminder und Herr Todtschinder ihre beiden Eidesstattlichen Erklärungen vom 8. April 1893, die für die Beklagten abgegeben wurden, aufheben ließen, und verneinen, dass sie jemals irgend solche Eidesstattlichen Erklärungen abgegeben oder auch nur ansatzweise absichtlich so gemacht hätten. Mir wurde auch mitgeteilt, dass sie diese Widerrufe an Eides statt der Klägerin des Falles freiwillig erklärt haben. Damit ist diese Belastung gegen meinen „schlechten Charakter“ gefallen und ich werde nichts weiter dazu sagen.
Außerdem wird mir nun zu den drei oben erwähnten Eidesstattlichen Erklärungen, insbesondere jenen von Henry Goebel, Herr Gminder und Mr. Todtschinder, alle auf den 8. April datiert, eine Eidesstattliche Erklärung für die Beklagten von Moritz Seidenstock, auch am 8. April datiert, gezeigt. Und ich bin darüber informiert, dass Herr Seidenstock die gleiche Sache über seine Eidesstattliche Erklärung sagt, wie Herr Gminder und Herr Todtschinder über ihre sagen – und in einer Eidesstattliche Erklärung für die Klägerin, am Samstag, 15. April, die vorherige wie sie bestreitet. Mir wurden diese drei letzten Eidesstattlichen Erklärungen gezeigt, und ich habe sie gelesen. Mit Blick auf das Ausgesagte mag für die Eidesstattlichen Erklärungen vom 8. April von Seidenstock keine weitere Aufmerksamkeit notwendig sein – dass ich „wegen einer Anschuldigung der Vergewaltigung in Untersuchungshaft“ gewesen sei. Aber gleichwohl fühle ich mich meines eigenen guten Namens halber dazu gezwungen. Ich bin nicht bereit, so eine Beschuldigung unbestritten zu erlauben. Vielmehr fühle ich mich auch dem Gericht dahingehend verpflichtet, genau wie der Klägerin in diesem Fall, die wahren Tatsachen zu bekräftigen, damit eine genaue und korrekte Beurteilung gebildet werden kann, in Bezug darauf, wie sehr meiner früheren Eidesstattlichen Erklärung vom 5. April Glaubwürdigkeit zukommt.
Im Mai 1884 stellte meine Frau, die inzwischen gestorben ist, ein Hausmädchen namens Bertha Lange an. Damals lebten wir in der Sechsundachtzigsten Oststraße 530 in New York Stadt. Dieses Mädchen blieb bei uns als Dienerin für sechs Monate, bis meine Frau, ich glaube im November, sie wegen ihren schlechten Eigenschaften und Verhalten entließ. Ich denke, etwa nach ein oder zwei Monaten stellte die Mutter, deren Name war Ernestina Michells, Geldforderungen gegen mich, mit der Begründung, dass ich unzulässig intim mit ihrer Tochter gewesen sei, und sie in der Folge schwanger war. Die Beschuldigung war wirklich vollkommen falsch, und ich betrachtete es als Erpressung. Frau Michells setzte ihre Forderungen fort und drohte mir schließlich mit Haft. Wenn es auch ein schreckliches Gefühl war, dass diese ungeheuerliche Anschuldigung veröffentlicht würde, glaubte ich, wenn es denn dazu diente, meine Unschuld zu beweisen, seis drum. Nach weiteren Drohungen ließ mich Frau Michells verhaften. Der Vorwurf gegen mich lautete nicht Vergewaltigung, noch war ich jemals wegen solch eines Vorwurfs eingesperrt oder angezeigt. Die Anschuldigung lautete, uneheliche Vaterschaft. Und gemäß dem Gesetz und dem Umgang mit solchen Fällen in diesem Staat, wurde die Klage im Namen des New Yorker Staatsbeauftragten für Wohlfahrt geführt, um mich dazu zu zwingen, ein Kind von Bertha Lange zu unterstützen, von dem ich der behauptete Vater war, damit es nicht der Staatskasse zur Last fiele. In diesem Verfahren war ich auf richterliche Anordnung am 6. März 1885 in Haft. Der Fall war sofort in demselben Monat beim Ersten Bezirks-Polizeigericht, unter dem Vorsitz von zwei Polizeirichtern, angesetzt worden. Und am 26. März wurde ich als unschuldig entlassen. Das Verfahren wurde von Henry Steifel geleitet, der dann ein Assistenzbevollmächtigter der New Yorker Stadtjustiz wurde. Er hat mit dem Datum des 18. April 1893 eine Eidesstattliche Erklärung für die Klägerin in diesem Fall gegeben, die hier angefügt ist und meine Angaben zu den Details dieses Verfahrens bestätigt.
Nach meiner Entlassung in dem Vaterschaftsverfahren, strengte Frau Michells, als Mutter von Bertha Lange, am Stadtgericht von New York einen Zivilprozess um 5.000 Dollars Schadenersatz für den Ausfall der Arbeitskraft ihrer Tochter gegen mich an. In der Klage, nachdem Kläger und Verteidiger aufgenommen waren, erreichte mein Anwalt, Herr Henry C. Botty, eine Entscheidung zu meinen Gunsten, die Anklage verwerfend, ohne dass noch weiter verhandelt werden musste. Das war im Juni 1885. Die Kosten wurden zu meinen Gunsten entschieden, wurden auch festgesetzt, aber waren nicht zurückzuholen. In keinem dieser rechtmäßigen Verfahren, noch zu irgend einer anderen Zeit von anfang bis ende, bezahlte ich überhaupt oder machte Angebote auch nur einen Penny Zugeständnis zu zahlen, obwohl ich fortwährend so von Frau Michells und ihren Vertretern bedrängt worden war. Ich meinte, dass meine Unschuld so klar war, dass ich den Streit zuende bringen sollte, egal wie schmerzvoll es sein könnte. Seit Beendigung dieser beiden gerichtlichen Verfahren, beide zu meinen Gunsten, hatte ich niemals irgendwelchen weiteren Ärger dieser Art.
Als ich wegen des oben erwähnten Vaterschaftsvorwurfs inhaftiert war, zahlte ich sofort eine Kaution um meine Freilassung sicherzustellen. Die Summe der Kaution betrug 1,000 Dollars. Meine Gewährsmänner waren Albert Janicke und Charles Forschner, beide Einwohner von New York und beide, mit mir, Mitglieder der deutschen Pilgererloge. Ich bot ihnen eine Sicherheit für ihre Bürgschaft an und Herr Forschner, aber nicht Herr Janicke, nahm das an.
Zu der Zeit war ich ein großer Anteilseigner der Excelsior Gaslichtgesellschaft der Stadt New York. Und ich übertrug Herrn Forschner einen meiner Anteilsscheine dieser Gesellschaft als Sicherheit, und zwar namentlich die Zertifikatsnummer 73, für 100 Anteile, datiert auf den 20. Oktober 1882, geführt unter meinem Namen. Diese Anteile hatten mich tatsächlich 4,000 Dollars gekostet, 40 Dollars das Stück. Im März 1885, als ich sie auf Herrn Forschner als Sicherheit übertragen hatte, waren sie diesen Preis wert, insofern gab ich ihm den Gegenwert von 4,000 Dollars, während meine zu hinterlegende Kaution lediglich ein Viertel davon betrug. Ich übertrug und übergab ihm die Aktienzertifikate dieser 100 Anteile am 14. März 1885 und er rückübertrug sie und gab sie zurück an mich am 1. April 1885, als das Verfahren mit meiner Entlastung und der Aufhebung der Kaution beendet worden war. Diese Aktien waren nicht an der öffentlichen Wechselkursbörse geführt. Das gesamte Kapital dieser Aktiengesellschaft wurde nämlich nur von wenigen Investoren gehalten, die es zu Geschäftszwecken beisammen hielten; aber, nichtsdestotrotz hatten die Anteile einen jederzeit realisierbaren Marktwert. Und ich glaube, sie waren jederzeit über dem Preis, den ich genannt habe, verkaufbar. Einer der größten Anteilseigner war William R. de Kraft, und mir wurde gerade eine Eidesstattliche Erklärung, datiert auf den 13. April 1893, die er für die Klägerin in diesem Fall gemacht hat, gezeigt, in der er schwört, dass während des gesamten Jahres 1885 Angebote zu je 40 Dollars je Anteil vorlagen, und dass er über das gesamte Jahr diesen Preis auch selbst gezahlt hätte, jedoch keine bekommen konnte. Dieses untermauert meine eigene Meinung dazu, was die Anteile dazumal wert waren.
Mir wurde eine Eidesstattliche Erklärung für die Klägerin in diesem Fall von Paul H. Bate und eine von W. Laird Goldsborough gezeigt, beide am 14. April 1893 aufgenommen. Sie beschreiben die Einzelheiten eines Gesprächs, das die zwei Herren mit Albert Janicke, einem meiner oben erwähnten Bürgen, am 13. April 1893 hatten und ich bitte um Aufmerksamkeit für jene Eidesstattlichen Erklärungen, die unterstützen, was ich nun sage.
In meiner oben erwähnten Eidesstattlichen Erklärung vom 5. April hatte ich die Aufzeichnungen zu meinem Erwerbsleben über die vierzig Jahre, die ich in der Stadt New York tätig war, vorgelegt. Zu allererst war ich in Bremen in Deutschland, bei Eggers&Sauer, geschäftlich tätig, die schwedisches und englisches Eisen importierten. Als ich fünfzehn Jahre alt war ging ich zu denen und blieb vier Jahre dabei. Während ich da war, war ich zuerst ein Bürojunge und später ein Büroangestellter. Dieser Dienst in Bremen, zusammen mit meinen verschiedenen Anstellungen in diesem Land, die ich vollständig in meiner früheren Eidesstattlichen Erklärung angegeben hatte, vervollständigt meine gesamte Berufskarriere von 1844 fortlaufend bis in die Gegenwart.
Meine Arbeitgeber haben mir gewöhnlich anerkennende Briefe ausgestellt, wenn ich sie verließ. Einige dieser Briefe habe ich noch und werde dazu unten, hinsichtlich der Frage zu meinem Charakter und Glaubwürdigkeit, Bezug nehmen.
Der erste Brief, den ich noch immer aufgehoben habe, stammt von der oben erwähnten Firma Eggers&Sauer, die meine ersten Arbeitgeber waren, und er ist auf Bremen, den 1. März 1849 datiert. Deren Brief, das Original davon, ist hier angehängt und mit „J. W. K., Beweisstück H“ markiert. Er ist in Deutsch geschrieben, aber hier folgt eine gute Übersetzung.
„Dies ist die Bestätigung, dass John William Kulenkamp, aus dieser Stadt, als Büroangestellter in der Lohnbuchhaltung von Hermann Lampes Sohn und später bei seinen Nachfolgern im obigen Geschäft, der Firma Eggers&Sauer, zur Zufriedenheit seiner Arbeitgeber, die ihn ehrlich, vertrauenswürdig und fleißig fanden, beschäftigt war, was hiermit anerkannt wird.
Bremen, 1. März 1849
„Eggers&Sauer“
Mein nächster Brief ist von Herrn Bölting, mit dem ich fünfzehn Jahre im Geschäft war, von 1865 bis 1881. Sein Brief lautet wie folgt. Das Original findet sich hier angehängt und als „J. W. K., Beweisstück I“ gekennzeichnet:
„Wen es etwas angehen kann:
„Dieses ist zu bestätigen, dass Herr J. W. Kulenkamp in meiner Anstellung über fünfzehn Jahre gewesen ist – die ersten fünf Jahre als Buchhalter – die folgenden zehn Jahre hatte er Anteile in meinem Geschäft; während all dieser Zeit war seine Führung die eines Gentleman in jedem Betracht.
„Fr. Bölting.“
Ein dritter Brief ist von der Standard Gaslichtgesellschaft,“ das Original ist hier angehängt und als „J. W. K. Beweisstück K“ gezeichnet und lautet:
„Dies ist zu bestätigen, dass Herr J. W. Kulenkamp von Oktober 1882 bis August 1884 die Stelle eine Sekretärs, Schatzmeisters und Buchhalters der Standard Gaslichtgesellschaft auf Astoria (Long Island City) innehatte und seine verschiedenen Pflichten zur vollkommenen Zufriedenheit seiner Arbeitgeber ausgeführt hat. Seine Verbindung mit der besagten Gesellschaft wurde wegen der unkontinuierlichen Aktivitäten der Gesellschaft eingestellt.
New York, September 1884.
„Magnus Gross, Leiter der Gaswerke Sechsundachtigste Oststraße 541 E Stadt New York
William R. de Kraft, M. D.
Vizepräsident der Standard Gaslichtgesellschaft, Dreißigste Weststraße 30, Stadt New York
Ein vierter Brief ist von der Ostfluß-Gaslichtgesellschaft, das Original ist hier angehängt und mit „J. W. K., Beweisstück L“ bezeichnet. Der Brief lautet wie folgt:
„Die Ostfluß Gaslichtgesellschaft von Long Island Stadt, N. Y.
Ravenswood, 24. September 1885
„Wen es etwas angehen kann:
„J. W. Kulenkamp war über ein Jahr lang in der Anstellung dieser Gesellschaft, zunächst als Schatzmeister der Standard Gaslichtgesellschaft von Astoria, die auf diese Gesellschaft übertragen worden war. Während seiner Beschäftigung bei uns war er Buchhalter, und half beim Kassieren. Wir empfehlen ihn jedem, der solche Hilfe wünscht, weil wir ihn ehrlich und vertrauenswürdig fanden, während er bei uns war.
„Ihre aufrichtige Ostfluß-Gaslichtgesellschaft.
Chas. A. Kittle, Generalmanager
Ein fünfter Brief ist von der Rattan und Rohr Gesellschaft, die New Yorker Vertreter von H. C. Meyer junior, Hamburg, Deutschland und ist unten zitiert, das Original hängt als „J. W. K. Beweisstück M“ bezeichnet, an:
„New York, 24. September 1887.
„Wir bestätigen dass Herr J. W. Kulenkamp für ein Jahr in unserer Anstellung war, und wir haben ihn immer fleißig und vertrauenswürdig gefunden und würden uns freuen, von seinem Erfolg in dem zukünftigen Wirkungskreis zu hören.
„Rattan&RohrGesellschaft, „Fobbes&Partisch, Eigentümer“
Der letzte Brief, den ich habe, lautet wie folgt, das Original ist hier angehängt und mit „J. W. K., Beweisstück N“ bezeichnet:
„Wen es etwas angeht:
Wir, die Unterzeichnenden, bestätigen hiermit, dass Herr J. W. Kulenkamp in unserer Anstellung als reisender Vertreter, um mit Gasgesellschaften zur Übernahme der Magnus Gross Gasherstellung zu verhandeln, er seine Aufgabe zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt hat und außerdem anerkennen wir, dass wir durch seine Energie, Beharrlichkeit und Fähigkeit, bei der Elizabeth New Jersey Gasgesellschaft die Erlaubnis erreichen konnten, eine kleine Demonstrationsanlage zu etablieren, den „Magnus Gross Gasherstellungsprozess“ vorzuführen, und dass wir diesen Erfolg durch seine Fähigkeiten und Verdienste erreicht haben.
1. April 1890, Mitglieder der Gruppe William R. de Kraft,
Dreißigste Weststraße 30 New York
„Mark P. Brennan, Neunte Avenue 1164“
.
Mein derzeitiger Arbeitgeber ist die New York Fortschritt Bündelanlagen-Gesellschaft, bei der Herr A. C. Schutz der Sekretär und Schatzmeister ist. Er hat freiwillig eine Eidesstattliche Erklärung zu meinen Gunsten abgegeben, aus der ich wie folgt zitiere:
„Ich kenne John W. Kulenkamp, dessen Bekanntschaft ich vor eineinhalb Jahren machte, als ich einen Assistenten suchte, der mich in meinen Geschäftsaufgaben unterstützen sollte. Weil die Position zu Vertrauen verpflichtet, musste ich darauf besonders bei der Auswahl achten.
Herr Kulenkamp bewarb sich für den Platz. Ich sah, dass er einen beruflichen Lebenslauf von fast vierzig Jahren ohne Tadel in dieser Stadt hat, und, dass sein Charakter in jeder Hinsicht vom Besten war. Ich wählte ihn deshalb für diese Position aus und er ist seit dem bei mir. Er hat Alles bewiesen, was ich von ihm erwartet habe und hat mein volles Vertrauen und die Achtung von mir selbst und allen meinen Partnern in der Gesellschaft. Ich glaube nicht, dass er unehrliche Dinge tun oder sagen würde.“
Adolph Charles Schutz.“
Die obigen Bezeugungen zeigen, was meine Arbeitgeber und Geschäftspartner über mich dachten, sodass wenn man sie in Verbindung mit den Eidesstattlichen Erklärungen liest, auf die ich um Aufmerksamkeit bat, sich andeutungsweise zeigt, ob ich glaubwürdig bin.
John W. Kulenkamp
Unterzeichnet und geschworen vor mir, diesen 18. April 1893.
Goldsborough, Notary Public (Nr.161) New York Land“
.
<<< vorstehende Übersetzung ins Deutsche folgt im Original-US-Englisch-Text
.
Edison Electric Light Co. et al.
against
Columbia Incandescent Lamp Co.
et al.
State of New York
City and County of New York, ss.
(18. April 1893)
John W. Kulenkamp, being duly sworn, deposes and says:
I have already made an affidavit for the plaintiff in this case, under date of April 5, 1893, and I have just been shown three affidavits for the defendants in this case, dated April 8th, commenting on me personally and some of the statements in my affidavits.
One of the three affidavits referred to is that of Henry Goebel, who contradicts some of the things I said. But, after reading Mr. Goebel’s affidavits, I still adhere to my statements. Mr. Goebel avers that the assignment from him to me of an interest in his patent, the original of which assignment is annexed to my earlier affidavit and marked „J. W. K., Exhibit D,“ was obtained from him by fraud. He says that the understanding was that this assignment was to apply to a patent on his planing tool for cutting fibers,
but that it was fraudulently made to cover his patent on his spiral holder. Mr. Goebel is mistaken in this. Such a thing as he states was never mentioned between us, nor did I ever hear of his applying or intending to apply for a patent on any planing tool or any such thing. The patent lawyer who had charge of the whole matter was his own lawyer, selected by Mr. Goebel himself; namely, Mr. Paul Goepel I have already stated this in my other affidavit. I never saw or heard of Mr. Goepel before Mr. Goebel introduced me to him and told me that he would take out the Goebel patents, and I have never in my life had anything to do with Mr. Goepel in any matter except Mr. Henry Goebel’s. What Mr. Paul Goepel’s recollection may be about the purpose for which this assignment was executed by Mr. Goebel, I do not know. I have not conferred with him about it. But my own recollection is distinct and certain, and I have stated it truthfully and fully in my other affidavit. I remember particularly that the assignment was executed in blank, the space left for the description of the invention not being filled up. Mr. Paul Goepel explained that blank space to us, that is to Mr. Goebel and myself, and said he would fill it up after the application for the patent was filed.
Accordingly, by joint consent of Mr. Goebel and myself, the assignment was left with Mr. Paul Goepel for him to fill up the blank and then record the assignment in the Patent Office so that the patent would be issued in the name of Henry Goebel and myself, jointly, as was afterwards done.
This was the intention and distinct understanding from the start, as to which there is no possible doubt, and Mr. Goebel is wrong in denying it.
The other two affidavits are those of Frederick Gminder and Paul Todtschinder. These two affidavits are alike in substance, and are almost identical in language. I shall therefore speak of them together. They state that I was once a member of the „German Pilgrim Lodge, No. 179, of Freemasons,“ that I was „expelled“on account of my „bad character,“ and that I was told I „must go,“ and „went without any protest.“ In my other affidavit I purposely refrained from saying anything about this affair of the Lodge, because, it being a Freemason matter, I thought it ought not to be discussed by me in public; but in view of these two affidavits, I feel free to speak.
It is true that I was a member of that Lodge. I joined it in 1858, and left it in 1886, having been a member for twenty-eight consecutive years. The Lodge was made up of Germans, and among them was Henry Goebel, and there I first made his acquaintance. During my connection with the Lodge, I was several times ellected to office. The last office I held was one of the highest in the Lodge, and I resigned it in 1883 (or 1884) on account of failing health which prevented me from regular attendance. The twenty-fifth anniversary of my connection with the Lodge was celebrated while I held that office. Henry Goebel was a member of the Lodge during all the time I belonged to it, and I believe that he is still a member. My own membership ended in the way I shall state below.
On the 10th day of December, 1886, I received by mail a printed notice from the Lodge, requiring me to pay by the 9th day of December, certain dues amountig to seventeen dollars. The notice had been delayed in reaching me, and when I received it, the date when the due were payable had already passed. I looked at the envelope and found that the Secretary of the Lodge had made a mistake in the address. I have always kept the envelope, and now annexed it hereto, marked „J. W. K., Exhibit G.“ The address on the envelope was No. 413 East Eighty-Fourth street, but should have been No. 413 East Eighty-Fifth street. The correct address is now seen on the envelope in lead pencil, and this pencil writing was on when received by me. Both on the 9th (the day of the meeting on which my dues were payable) and on the day when the notice finally reached me, which I think was the 10th, I was confined to my bed with illness, but three or four days after, about the middle of December, I called on the Secretary of the Lodge, however, I was refused admittance, and was told that my name had been dropped for non-payment of dues. I thereupon explained the whole matter to the Secretary, showing him the envelope and explaining to him how the trouble was caused by his mistake in addressing it, but I never made any effort to be reinstated as a member. The fact is, I felt that the Lodge had not treated me fairly, and as my failing health made it difficult for me to attend the meetings, and, moreover, as it was unpleasant for me to meet Henry Goebel there, I concluded not to apply for reinstatement. He was a great and reckless talker, always ready to say or do anything, no matter how false or bad, to carry a point or injure an enemy, and I disliked to meet him. Indeed, I felt that it was through his hostility to me, and my means of his personal influence, that my name has been dropped at all. I was advised that if I chose to make formal application for reinstatement, and it were rejected, I could get back by means of legal proceedings. But I decided do to neither of these things, and that ended the matter.
As regards what these two gentlemen, Mr. Gminder and Mr. Todtschinder, say in their affidavits about my character being „bad,“ I do not believe that they ever intentionally said so. They are both men of high standing, wealthy and retired from business, and I am certain that they would never knowingly make false statements. Indeed, at this point, in the preparation of this affidavit, I learn that Mr. Gminder and Mr. Todtschinder renounce their two affidavits of April 8, 1893, filed by defendant, and deny that they ever made any such affidavits, or at any rate made them knowingly. I am also told that they have voluntarily given to the plaintiff in this case affidavits of such denial. That being so, this charge against my „bad Character“ falls, and I shall say no more about it.
In addition to the three affidavits for the defendant mentioned above, namely, those of Henry Goebel, Mr. Gminder and Mr. Todtschinder, all dated April 8, I am now shown an affidavit of Moritz Seidenstock for the defendant, also dated April 8th, and I am informed that Mr. Seidenstock says the same thing about his affidavit as Mr. Gminder and Mr. Todtschinder say about theirs – that it is false – and that he gave an affidavit to the plaintiff on Saturday, April 15th, disowning it. I have been shown those last affidavit, and have read it. In view of what it says, there may be no need of my paying any further attention to the statement in the Seidenstock affidavit of April 8th – that I was „arrested on a charge of rape;“ but, nevertheless, I feel compelled to do so out of regard to my own good name. I am unwilling to allow such a charge to go undenied. Moreover, I feel that I owe it to the Court, as well as to the plaintiff in this case, to set forth the facts, so that a just and correct opinion may be formed as to how much credence my earlier affidavit of April 5th in this case is entitled to.
In May, 1884, my wife, now ceased, employed as a domestic a girl by the name of Bertha Lange. We then lived at No. 530 East 86th street, New York City. This girl remained with us as a servant for about six months, when, I think it was in November, my wife discharged her because her habits and behavior were bad. A short time after her discharge, I think it was a month or two, the girl’s mother, whose name was the Ernestina Michells, made demands on me for money on the ground that I had been unduly intimate with her daughter, and that in consequence thereof she was pregnant. The charge was false, absolutely so, and I treated it as blackmail. Mrs. Michells then continued her demands, and finally threatened me with arrest. While it was painful to feel that this monstrous charge would be given publicity, still I felt that if that were necessary in order to prove my innocence, let it be so. After further threats, Mrs. Michells at last had me arrested. The charge against me was not rape, nor was I ever arrested or indicted on that charge. The charge was bastardy, and, according to the law and custom in such cases in this State, the action was brought in the name of the Commissioners of Charities of New York City to compel me to support a child of Bertha Lange of which I was the alleged father, so that it might not become a charge on the Country. In that proceeding I was arrested on an warrant issued March 6th, 1885. The case was tried that very month in the First District Police Court before two Police Justices then and there presiding, and on March 26th I was discharged as innocent. The prosecution was conducted by Henry Steifel, then and now an Assistant Corporation Attorney of the City of New York. He has made an affidavit for the plaintiff in this case,under date of April 18th, 1893, to be filed herein, and has set forth in it the details of the trial.
After my discharge in the bastardy proceeding, Mrs. Michells commenced a civil action against me in the City Court of New York, as the mother of Bertha Lange, to recover $5,000 damages for the loss of the services of her daughter. In that suit, after the complaint and answer were filed, my attorney, Mr. Henry C. Botty, obtained a judgement in my favor, dismissing the complaint, without going to trial. That was in June 1885. Costs were awarded in my favor, and were taxed, but were never collectable. In neither of these legal proceedings, nor at any other time from first to last, did I ever pay, or make overtures to pay, one penny to compromise, although repeatedly importuned by Mrs. Michells an her representatives to do so. I felt that my innocence was at stake, and that I must contest the matter to the end, no matter how painful it might be. Since the termination of these two legal proceedings, both in my favor, I have never had any further trouble from that source.
When I was arrested in the bastardy proceeding mentioned above, I at once gave a bond to secure my release. The amount of the bond was $1,000. My bondsmen were Albert Janicke and Charles Forschner, both residents of New York City, and both members with me of the German Pilgrim Lodge. I offered to give them security for going on my bond, and Mr. Forschner, but not Mr. Janicke, accepted it.
At that time I was quite a large stockholder in the Excelsior Gas Light Company of New York City, and I assigned to Mr. Forschner one of my certificates of stock in that Company as security, namely, certificate No. 73, for 100 shares, dated October 20th, 1882, made out in my name. These shares had originally cost me $4,000, being $40 a share. In March, 1885, when I assigned them to Mr. Forschner as security, they were still worth about that price, and I remember that I told Mr. Forschner that he was in any event amply secured, because I gave him the equivalent of $4,000, while my bond of release was only one-fourth of that amount. I assigned and delivered to him this certificate of stock for these 100 shares, on March 14th, 1885, and he reassigned and redelivered the same to me on April 1st, 1885, the proceeding in the meantime having been terminated by my discharged and by the cancellation of the bond. This stock was not the listed on the public Stock Exchange, the entire capital stock of the Company having been held by only a few investors who were keeping it together for puposes of gain; but, nevertheless, the shares had a sound market value, and, I believe, could have been sold at any time in 1885 at about the price I have named. One of our large stockholders was William R. de Kraft, and I have just been shown an affidavit made by him for the plaintiff in this case, dated April 13, 1893, wherein he swears that during all the year 1885, there were offers of $40 a share for the stock, and that during all of that year he would have paid that price himself, but could not obtain any. This corroborates my own opinion in 1885 as to what stock was then worth.
I have been shown an affidavit made for the plaintiff in this case by Paul H. Bate, and one by W. Laird Goldsborough, both verified April 14th, 1893. They describe the details of an interview had by those two gentlemen on April 13th, 1893, with Albert Janicke, one of my bondsmen as mentioned above, and I beg to call attention to those affidavits in support of what I am now saying.
In my affidavit of April 5th, above mentioned, I have given my business record during the forty years I have been in New York City. Prior to that, I was enganged in Business in Bremen, Germany, with Eggers&Sauer, of that city, importers of Swedish and English iron. I went with them when I was fifteen years old, and remained four years. While I was with them I was at first an office boy, and afterwards a clerk in the office. This service at Bremen, together with my various employments in this country, which I have fully set forth in my earlier affidavit of April 5th, complete my whole business career from 1844, when I was fifteen years of age, continuously down to the present time.
My employers have usually given me complimentary letters when I left them. Some of those letters I still have and shall refer to them below as bearing on the question of my character and credibility.
The first letter still preserved by me is from the above mentioned firm of Eggers&Sauer, who were my first employers, and is dated „Bremen, March 1st, 1849.“ Their letter, the original of which is annexed hereto, marked „J. W. K., Exhibit H,“ is given below. It is written in German, but the following is a correct translation:
„This is to certify that John William Kulenkamp of this city has been employed as clerk in the counting-house of Herman Lampe’s Son, and
later with his successors in the above business, the firm of Eggers&Sauer,
to the satisfaction of his employers, who found him to be honest, faithful and industries, which is hereby acknowledged.
Bremen, March 1st, 1849
„Eggers&Sauer“
My next letter is from Mr. Bölting, with whom I was in business for fifteen years, from 1865 to 1881. His letter is as follows, the original being annexed hereto and marked „J. W. K., Exhibit I:“
„To whom it may concern:
This is to certify that Mr. J. W. Kulenkamp has been in my employ for fifteen years – the first five years as bookkeeper – the following ten years had interest in my business; during all this time his conduct was that of a gentleman in every respect.
„Fr. Bölting.“
A third letter is from the „Standard Gas Light Company,“ and is as follows, the original being annexed hereto marked „J. W. K., Exhibit K:“
„This is to certify that Mr. J. W. Kulenkamp, from October, 1882, to August, 1884, has occupied the position of secretary, treasurer and bookkeeper of the Standard Gas Light Company of Astoria (Long Island City), performing his various duties to the entire satisfaction of his employers. His connection with said company was served for the reason of the discontinuance of its operations.
New York, September, 1884.
„Magnus Gross, Superintendent of Gas Works 541 E. 86th St., N.Y.
William R. de Kraft, M.D.
Vice-President Standard Gas Light, Company, No. 30 West 30th Str. N. Y.
A fourth letter is from the East River Gas Light Company, the original being annexed hereto, marked „J. W. K., Exhibit L.“ That letter is as follows:
„The East River Gas Light Co.
of Long Island City, N. Y.
Ravenswood, Sept. 24th, 1885.
„To whom it may concern:
„J. W. Kulenkamp has been in the employ of this company over one year, and prior to that he was treasurer of the Standard Gas Light Company of Astoria, which was brought by this company. During his employment with us he was bookkeeper, and also assisted in collecting. We recommend him to any one wishing help of that kind, as we have found him honest and trusty while with us.
„Yours truly, The East River Gas Light Co.
Chas. A. Kittle, General Manager
A fifth letter is from the Rattan and Cane Company, the agents at New York of H. C. Meyer, Jr., Hamburg, Germany, and is given below, the original being annexed hereto, marked „J. W. K. Exhibit M:“
„New York, Sept. 24th, 1887.
„We testify that Mr. J. W. Kulenkamp has been in our employ for about a year, and we have always found him diligent and faithful, and would be glad to hear of his success in his future sphere. „Rattan&Cane Co. „Foppes&Partisch, Proprs.“
The last letter I have is as follows, the original being annexed hereto, marked „J. W. K., Exhibit N:“
„To whom it may concern:
We, the undersigned, hereby certify that Mr. J. W. Kulenkamp has been in our employ as travelling agent to negotiate with Gas Companys, for the adoption of the Magnus Gross Gas process, which position he has managed to our utmost satisfaction, and we also acknowledge that by his energy, perseverance and ability, we obtained permission on the Elizabeth, New Jersey Gas Company to establish a small plant to show „The Magnus Gross“ process of making Gas, and that we placed the success to his ability and his merit.
April 1st, 1890
By Members of Syndicate,
William R. de Kraft,
30 West 30th Str. New York
„Mark P. Brennan No. 1164 9th Ave.“
My present employer is the New York Progress Bunching Machine Company, of which Mr. A. C. Schutz is
the secretary and treasurer. He has voluntarily made an affidavit in this case in my behalf, from which I quote as follows:
„I know John W. Kulenkamp, having first made his acquaintance about a year and a half ago, when I was looking for an assistant to aid me in my business duties just mentioned. As the position would be due of trust, I was particular in making the selection.
Mr. Kulenkamp was an applicant for the place. I found that he had a
business record in this City of nearly forty years, and without a blemish and
that his character was of the highest in all respects. I, therefore, selected him for the position, and he has been with me ever since. He has proven to
be all that I expected, and he has the entire confidence and respect of myself and of my associates in the company. I do not believe that he would say or do a dishonest thing.“
Adolph Charles Schutz.“
The above testimonials show what my employers and business associates thought of me, and, when read in connection with the affidavits I have called attention to, may also tend to show wether I am worthy of belief.
John W. Kulenkamp
Subscribed and sworn to before me
this 18th day of April 1893
Goldsborough, Notary Public (No.161)
New York Country“.
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FINE E COMPATTO
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