Atomverschwörung beim DLF

Mai 13, 2014

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Lichtgeschwindigkeit 4403

am 13. Mai 2014

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Gestern und heute musste ich im Deutschlandfunk (DLF), unserem seriösesten staatlichen Radioprogramm aus Köln, hören, wie über die angebliche Wunschidee der drei großen Energiewirtschafts-Monopolisten, E-on, RWE, und EnBW, folgendes Ansinnen publiziert worden sein soll:

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Der oder die DLF-Redakteure stellten das „Stiftungskonzept der Atomdrecksgeschäftler“ vor. Es wurde im Deutschlandfunk behauptet, mit Gründung einer solchen Stiftung und Übernahme als Stiftungsaufgabe durch den Staat, die Atomanlagen auf Staatskosten abzubauen und die verantwortlichen Betreiber, E-on, RWE und EnBW, davon zu befreien – damit könne sich der Staat vor Gerichtsverfahren schützen, die von E, R-onWE und EnNW veranlasst werden könnten.

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Der im Rahmen der Pressefreiheit und der Professionalität unabhängige DLF-Wirtschafts-Redakteur hat die Pflicht zur Wahrheit, zur Treue gegenüber dem gesellschaftlichen Informations- und Kommunikationsbedarf und der Aufklärung zur politischen Mündigkeit. Bullshit oder Irreführung, Propaganda oder Manipulation ist nicht erlaubt. Der Redakteur muss sowohl den wissenschaftlichen Stand seines Arbeitsfeldes kennen, „best practice“, „state of the art“ und die heiklen Argumente in etwaigen interessierten Meinungsstreiten. Irreführung ist die Disqualifikation des Redakteurs. Das ist hier der Fall.

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Was hindert einen Bundestagsabgeordneten daran treu und verlässlich der Wahrheit zu dienen? Antwort: die Bestechungsgelder und Lobbyistenvernetzung.

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Was hindert einen DLF-Redakteur daran, treu und verlässlich der Wahrheit und der Aufklärung durch Kommunikation zu dienen? Antwort: Seine Unreife und Blödheit.

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Der DLF-Redakteur unterstellte, als Ausgang solcher auf Schadensersatz zielenden Prozesse müsse der Staat vorgebliche riesige Atomgeschäft-Gewinnausfälle zahlen, die keineswegs erzielt wurden.

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Vorgebliche Begründung: Die von den AKW-Betreibern erwarteten Laufzeitverlängerungen der ausgeleierten Atomkraftwerke seien durch das Fukushima-Moratorium nicht wunschgemäß von der Regierung durchgesetzt worden. Also kämmen jetzt erhoffte Erträge aus Atomstromverkauf nicht zustande.

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Die unverschämte Idee ist: Dass die drei Großmonopolisten sich wünschen, eine Staatliche Stiftung unter Verantwortung und Beteiligung der Bundesrepublik solle gebildet werden, die die kostspielige Dreckentsorgung der Atomenergie-Drecksgeschäfte übernähme.

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Dietmar Moews meint: Die unter Wirtschaft rubrizierte DLF-Redaktion darf nicht falsche Prophetie oder irreführende Propaganda für Wirtschaftskriminelle betreiben- auch nicht für E-on, RWE, EnBW und Vattenfall.

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Die falsche Behauptung von staatlich zu verantwortenden Gewinnausfällen ist in jedem Belang vom DLF zu untersuchen und zu bewerten:

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Die Atomdreckgeschäftler haben ihr Leben lang den Atomstrom unter Preis verkauft. Sie haben behauptet, Atomenergie sei die preisgünstigste und sauberste aller gegenwärtigen Energieerzeugungstechniken. Denn sie haben die Atomanlagen nur aufgrund von gesetzlich festgelegten Betriebserlaubnissen bauen und in Betrieb nehmen dürfen. Damit sind sie aber verpflichtet, diese Betriebslizenzen inhaltlich qualitativ zu erfüllen. Das tun sie bis heute nicht: massenhafte offene Zwischenlager an Reaktorgebäuden, keine Endlager, kein Entsorgungskonzept und keine Finanzrückstellungen, die Altanlagen aus der Welt zu schaffen.

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Die angeblichen Rückstellung von ca. 36 Milliarden Euro (einschließlich Vattenfall) sind nicht flüssig vorhanden. Und 36 Milliarden hat nachweislich ein einzigen im Rückbau befindlichen deutschen Anlage bereits gekostet – so ein Abbau dauert ca. 40 Jahre. Es ist eine völlig unwirtschaftliche Arbeitsplatzbeschaffung.

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In dem Betriebsgenehmigungsgesetz steht ausweislich und für die Betreiber verbindlich: Die Betreiber müssen die in Betrieb zu nehmenden oder bereits laufenden Atomanlagen immer und zeitnah, auf eigene Kosten, auf dem besten neuesten technischen Sicherheitsstand halten:

Das betrifft die technische Weiterentwicklung der Sicherheit der Anlage selbst. Aber ebenso betrifft das von außen auf die Anlagen zukommende neue Unsicherheiten.

Während man also mit Supergau-Szenarios hantierte, nach denen ein vollgetanktes Großflugzeug auf eine Reaktorkuppel stürzen könnte, den Reaktor total zerstören könnte und damit eine Katastrophe entstünde, wurde immer von der Unwahrscheinlichkeit eines solchen Unfalls geredet.

Neuerdings kommen aber bewaffnete ferngesteuerte Drohnen ins Spiel des Sicherheitskalküls. Deutschland hat nicht die Hoheits- und Souveränitätsrechte, us-amerikanische Drohnen fernzuhalten. E-on, Vattenfall und RWE verfügen nicht über die eigene Luftabwehrtechnik gegen Drohnen.

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Ein ad hoc Anrecht auf Erweiterung oder Verlängerung der einmal ausgegebenen Betriebsgenehmigungen besteht ohnehin keinesfalls. Schon gar nicht, wenn der technische Stand der Sicherheit nicht stimmt.

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Ich zitiere den Generalbundesanwalt, der vom Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) weisungsabhängig ist, der erklärte der Öffentlichkeit: „Drohnen sind zulässige Kriegslist“: „…Heimtücke ..nicht. Beim Ausnutzen des Überraschungsmoments handele es sich vielmehr um eine „zulässige Kriegslist“. (zit. nach Uwe Kalbe in neues deutschland am 13. Mai 2014 Politik Seite 6)

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Folglich sind nach dem Betriebserlaubnisgesetz für Kernkraftanlagen die Betriebserlaubnisse unverzüglich erloschen. So steht es zweifelsfrei im Gesetz: Wenn die Sicherheit nicht der Lage entspricht, ist die Betriebserlaubnis erloschen. Das heißt: Alle in Deutschland laufenden Atomkraftanlagen laufen ohne gültige Betriebsgenehmigung. Sie müssten von der Staatsanwaltschaft unverzüglich zu Abschaltung polizeilich gezwungen werden.

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Den DLF-Wirtschaftsredakteur möchte ich sehen, der vorrechnet, wie eine Vollkostenrechnung für die Atom-Kilowattstunde ausfällt.

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Wir müssen wissen, dass der deutsche Staat über 200 Milliarden Euro an Fördergeldern den Betreibern geschenkt hatte, um die Drecksschleudern bauen zu können. Was haben die gemacht? Sie haben Gewinne abgescheffelt, statt für die Vollkosten und die Nachsorge sich ökonomisch einzurichten.

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Wieso behauptet ein DLF-Redakteur, dem deutschen Steuertzahler drohen kostspielige Schadensersatzprozesse?

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Zweifelsfrei müssen die Staatsanwälte tätig werden und die Vorstände der Atomanlagen anklagen: Landfriedensbruch, Untreue, Betrug, unlizensierte gefährliche Technikanlagen, nachweisliche Umweltvernichtung – siehe Tschernobyl, siehe Fukushima, siehe das Ozeanwasser, das jetzt zur Verdünnung der ewigen Verstrahlung missbraucht wird.

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Wann hört der EU-Kommissar Günter Öttinger endlich auf zu lügen, indem er die Subvention der Atomenergie unterschlägt. Dafür aber die geringere Subvention alternativer Energieerzeugung als höchste Subvention anklagt.

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Wann hören Politiker der CDU und der FDP auf, zu lügen, indem sie von europäischem Energieverbund reden, wie Jean-Claude Juncker für die CDU bei der Europaparlamentswahl und Graf Lambsdorf für die im Erdboden versunkene FDP, der neuerdings von Atom-Neubauten faselt.

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Ich habe keine Lust über all diese Abzocker-Frech- und Dummheiten eines unzurechnungsfähigen Kapitals zu schreiben, wenn es nicht sprachlich auf das Niveau versetzt wird: Gosse für Gosse.