LOK-FÜHRER-Streik und die gesellschaftliche Kommunikation im EISENBAHNERLEBNIS wird missbraucht

November 6, 2014

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am Donnerstag, 6. November 2014

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Zugverbindungen werden von Lok-Führern bestreikt.

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Die Betroffenen des hier am Eisenbahnerlebnis beteiligten soziale Systems begreifen nicht, was geschieht – und die Massenmedien skandalisieren den Streik, anstatt alle beteiligten Interessenten nüchtern zu informieren:

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Es sind nämlich drei soziale Interessengruppen, die hier am Eisenbahnerlebnis beteilgt und betroffen sind:

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Das Eisenbahnpersonal,

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die Eisenbahnunternehmer,

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die Eisenbahnkonsumenten –

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mitten in diesem sozialen System des Eisenbahnerlebnisses steht die Eisenbahn, Bahnhöfe, Züge, die Zugfahrten, die Fahrpläne und die Preise.

 

Ohne den Zugbetrieb hätten die drei sozialen Gruppen im Sinne des Eisenbahnerlebnisses gar nichts miteinander zu tun.

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Deshalb ist es absurd, dass die Öffentlichkeit und die sowohl staatsseitig wie marktförmig vorgehaltene Kommunikationsführung und Information das Eisenbahnerlebnis und seine sozialen Teilnehmer – Lokführer, Bahnunternehmer, Bahnreisende – überhaupt nicht darstellt, thematisiert, sondern den Streik lediglich skandalisiert.

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Momentan sind alle Menschen in Deutschland, die ihre wünschenswerte oder notwendige Kommunikation im Rahmen der marktförmigen Versorgungsangebote durch Eisenbahnfahren praktizieren, in der Klemme:

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Es sind die Bahnkonsumenten, Eisenbahnbenutzer, Reisekunden, Berufsmobilisten – großenteils gesellschaftlich gezwungene Erwerbsmitfahrer.

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Es ist eine bornierte Ideologie, zu glauben, dass Organisation und Problemlösungen durch den Markt entstehen würden. Das ist aber leicht einzusehen, dass der Markt nur Marktziele anstrebt: Profitstreben und marktgängige Leistung anzubieten. Sozialpolitik ist seitens des Marktes eine Kosten- und Ertragsfrage. Marktziel ist die Löhne betreffend zugunsten des Profitstrebens immer die Lohnkosten zu drücken.

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Es ist hinlänglich bekannt, dass in der Marktwirtschaft sowohl die Tradition der Gewerkschaftsorganisation, der Aushandlungen zwischen Unternehmen Arbeitnehmern und Bahnkunden auf Transparenz und Verständnis ausgelegt werden muss.

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Die gesellschaftlichen Kommunikation über „Grundbedarf“ an auskömmlich erschwinglichen Eisenbahn-Fahr-Angeboten, an Markt-Profitzielen der Eisenbahn-Unternehmen und der sozialen Balance mit den Personalkosten und der Sozialverträglichkeit der Eisenbahn-Arbeitswelt für das Bahnpersonal, gehört zu einer gelingenden Organisation der Eisenbahn.

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Die fahrplanmäßige Versorgung wird momentan durch einen LOK-FÜHRER-Streik zersetzt. Die Eisenbahnangestellten müssen durch Gewerkschaftsmitgliedschaft und permanentem Arbeitskampf ihre beruflichen und sozialen Interessen erkämpfen.

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Die Bahn-Reisenden, die von ihrer Gesellschaft eine anständige Eisenbahnversorgung verlangen müssten, haben sich im Laufe der Jahrzehnte die staatliche Bundesbahn (DB) wegnehmen lassen. Haben das Netz der Grundversorgung, bis in die peripheren Busanschlüsse aufs Dorf, verloren – warum?

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Die Privatisierer haben behauptet, eine Staatsbahn kann nicht wirtschaftlich propper organisiert werden. Schaut man sich den Gammel der ehemaligen Deutschen Bundesbahn an, weiß man den Unterschied zum TGV und zur DDR-Staatsbahn, wo man mit 30 Stundenkilometer von Hof nach Leipzig fuhr – auf den Bahnsteigen in Thüringen standen „Glatzen“ mit Baseballschlägern, aussteigen – besser nicht.

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Die Unfähigkeit der Bundespolitik, dafür zu sorgen dass die Bürger eine Bildung erhalten, die ihnen ermöglicht, die Notwendigkeit optimaler Kommunikation und Mobiltät durch ein kostenloses Eisenbahn-Fahrnetz verstehen und deshalb dafür stimmen, dass der Staat dieses Mobilitätsnetz durch Steuergeld vorhält – und zwar auf dem modernsten, besten Stand (einschließlich zu öffnender Fenster).“

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Bahn-Maut-Totalüberwachung durch CIA / NSA gibt es längst – dafür streiken die nicht)

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Das haben das Bildungssystem und die Politik nicht durchgesetzt. Während Waffenlieferungen in Kriegsgebiete und U-Boot-Geschenke an Israel am Wähler vorbei durchgezogen werden – was könnten wir für eine schöne Bahn haben!

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Die Massenmedien von Staat und Markt hetzen also nun mit massenhaften O-Tönen von gehetzten Menschen, die die monopolistische Marktbahn berufsmäßig kaufen müssen und nun hängen bleiben. Eine soziale problematik wird nicht aufgeschlossen. Schon gar nicht wird die geschädigte Gruppe der Bahnkonsumenten sozio-geistig zusammengeführt.imgegenteil -man stellt lauter versprengte „Pariser Kartoffelsäcke“ vor – jede Kartoffel im Sack ein frustrierter Bahnkunde.

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Dietmar Moews meint: Wieso es so lange dauert, dass sich hier alle nur an die eigene Nasenspitze zu fassen versuchen und das Bahn-Organisations-Problem weder verstehen noch lösen – das verstehe ich nicht bzw. ich erkläre es hier aus soziologischem Verständnis:

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Das Bahnerlebnis und seine drei konstitutiven Produzenten- und Konsumenten Gruppen bilden kein Gruppenverständnis und keine Interessenaggregation und – artikulation.

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Es müssen also die Bahnkunden sich als eine heterogene Interessengruppe verstehen und dann eine Homogenisierung herbeiführen. Die Öffentlichkeit und die Bahnkunden müssen sowohl mit den Bahnunternehmern und mit den Lok-Führern die Streik-Ziele aufklären,abstimmen und dann in kürzester Zeit eine Zielsystemorientierung zum Abschluss bringen.

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Die idiotische Zersetzung durch unsere Massenmedien ist heute die Ursache für das absurde „Gestreike“.

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Dieser Vorwurf trifft hauptsächlich den Deutschlandfunk (DLF), den WDR usw. Die Staatssender-Redaktionen. Die Staatssender von ARD und ZDF haben die Verpflichtung qua Staatsvertrag, vernünftig zu arbeiten.

 

Dagegen die BILD.de oder der SPIEGEL leben überwiegend von der marktgängigen Hetzerei . BILD schreibt gerade über OBAMA: „OBAMA ist schuld, dass Amerika nicht mehr richtig amerikanisch ist.“

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Ich warte jetzt darauf, dass der Deutschlandfunk genau diese Scheiße thematisiert, ohne zu hinterfragen, was das wohl sein soll, außer Hetzerei.

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Ja? Was schimpft der Bahnfahrer auf dem Bahnsteig? – er fragt: gibt es in USA eine Eisenbahn (Antwort: ja – eine! Marktförmig, alternativlos). Was macht das deutsche Staatsfernsehen – sie hetzen die Unappetitlichkeiten aufeinander los, bis sich alle angeekelt abwenden.

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Eon-AKW Grohnde macht STAATSSTREICH in Niedersachsen

Juni 21, 2014

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am 21. Juni 2014

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Wie ich gerade dem faz.net vom 21.Juni 2014 entnehme gibt es einen angängigen Staatsstreich im deutschen Rechtsstaat:

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Der Atomkraftwerk-Betreiber Eon widersetzt sich einer Einstweiligen Verfügung des Umweltministers.

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NEU AKTUALISIERUNGEN UNTEN AKTUELL NEU

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Das wegen konkreter bautechnischer Schäden abgeschaltete Eon-Atomkraftwerk in Grohnde / Weser südlich Hameln in Niedersachsen wurde nach Auffassung von Fachleuten nicht angemessen repariert. Bei der aktuellen Revision wurden Risse geschweißt, während Fachleute meinen, hier hätte ein gerissenes Metallteil ausgewechselt zu werden und durch ein neues Teil ersetzt werden müssen. Darauf hat der niedersächsische Umweltminister Wenzel (Grüne) gegen die Wiedereinschaltung des AKW-Grohnde den rechtsstaatlichen Einspruch in Form einer Einstweiligen Verfügung veranlasst.

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Eon erklärt laut faz.net: AKW-Grohnde ( offiziell Eon KKW-Süd Kirchohsen/Emmerthal) wird wieder hochgefahren und geht nach erfolgter Revision ordnungsgemäß wieder ans Netz. Eon zitiert auch den TÜV, der die erfolgreiche einwandfreie Reparatur bestätigt habe.

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Dietmar Moews meint: STAATSSTREICH – wenn der Vorsorge-Staat als Ordnungs- und Gewaltmonopol ein rechtsstaatliches Verfahren, wie die Einstweilige Anordnung ergehen lässt, aber der angesprochene Akteur sich dem widersetzt, wie hier Eon gegen das Land Niedersachsen.

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Dahinter steckt das Kalkül von Eon, dass die Landesregierung Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) als Koalition von SPD und Grünen sich nicht einig ist, wie weit das Prinzip „Vorsorgestaat“ hier dem amerikanischen Prinzip von Eon, der Nachsorge, gelten sollte. Eon steht auf dem Standpunkt: Wir verhalten uns vorschriftsmäßig und haften vollverantwortlich.

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Ja, lieber Leser – genau das ist erwiesener Maßen unzutreffend. Eon weiß nicht einmal, wie sie ihre Abfälle entsorgen bzw. wie sie die Entsorgung des AKW-Grohnde je bezahlen will. Heißt: falls Eon Schäden anrichtet, geht es pleite, statt Nachsorge zu leisten.

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Konkret rechtsstaatlich hätte nunmehr eine staatsanwaltliche Anordnung zum Einsatz der Polizei im Eon-AKW dafür zu sorgen, dass die Giftanlage von Grohnde nicht laufen kann.

NEU AKTUALISIERUNG am 23. Juni 2014: Die Berichterstattung zum Staatsstreich der Atompest-Betreiber Eon in Niedersachsen wird mit widersprüchlen Medien-Nachrichten angebuntet, wie folgt:

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Frankfurter Allgemeine Zeitung, Sa. 21. Juni 2014, Seite 4: „Reaktor Grohnde abgeschaltet“. Der Umweltminister habe die Staatsanwaltschaft bemüht und folglich sei Eon-Grohnde weiterhin abgeschaltet.

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Deutschlandfunk (DLF) Mittags-Nachrichten: Die zuständige vom niedersächsischen Umweltminister Wenzel (Grüne) angerufene Staatsanwaltschaft hat die Wiederanschaltung des AKW-Grohnde von Eon ans Netz zugelassen. Grohnde läuft wieder – entgegen dem Antrag des Umweltministers – auf Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Damit seien eventuelle hohe Entschädigungsforderungen von Eon gegen den Staat vermieden worden.

Dietmar Moews meint: Staatsstreich, so oder so: Die Staatsanwaltschaft wird vom Justizminister gesteuert. Der Justizminister wird vom Ministerpräsidenten Weil (SPD) gesteuert. Der Umweltminister wird hintergangen. Eon macht, was es will – das ist auch StaMoKap (Staats Monopol Kapitalismus = Der Staat macht, was das Kapital will).

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Uli Hoeneß – Kampfmoral und Unmoral eines Steuerkriminellen 23

April 19, 2014

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am 19. April 2014

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Im Fall Hoeneß dauert die bayerische Staatskrise an, während die Massenmedien wie auch der verurteilte Schwerkriminelle Uli Hoeneß nach wie vor den prominenten Reizfall in die aktuelle Nachrichtenlage bringen.

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Die Staatskrise in Bayern und die Schwäche des Ministerpräsidenten Horst Seehofer ist dadurch gekennzeichnet, dass wir bis heute nicht wissen, wie hoch genau die Betrugs- und Fiskalstrafsachen insgesamt sind, mit denen sich der Fußballmanager belastet hat. Es ist schon allerhand, dass das Landgericht ein Urteil spricht, ohne den Umfang der in der Anklage vorgetragenen Straftaten ermittelt zu haben.

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Hoeneß hat Steuerhinterziehung bis zu 60 Millionen Euro eingeräumt: SECHZIG MILLIONEN – das ist auch eine Staatskrise der nicht rechtsstaatlichen Ungleichbehandlung.

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Es ist auch als Spielart der Verpitbullung des Uli Hoeneß zu erkennen, der als Schwerkrimineller, der bis heute seine Straftaten gar nicht umfassend gestanden und aufgeklärt hat, seinerseits gegen Verlage und Redakteure Rechtsmittel taktisch bemüht. Hoeneß trägt dabei keine Fakten oder nachweisliche Rechtsansprüche vor, sondern er taktiert offenbar auch an den Rändern von Unrecht in den Verfahrensnischen.

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Der schwerkriminelle Bayern München-Manager trägt vollkommen unverschämt seine Variante der Kampfmoral vor, die sich keineswegs mit allgemeinen oder individuellen Moralbegriffen – oder nur eines einfachen „Wie du mir, so ich dir“ einer Goldenen Regel – vertragen. Unmoral und Rücksichtslosigkeit gegen allgemeinen Rechtsfrieden durch Kampfmoral – da wird dieser Uli Honeneß sein Leben nicht mehr raus kommen.

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Verfahrensnischen und Rechtsmissbrauch

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In der Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete kürzlich Joachim Jahn (Dienstag, 15. April 2014 Seite 13) unter der Überschrift: „Gab es keinen Deal?. Der „STERN“ muss vorsichtig über Uli Hoeneß berichten.“

… Manchmal ist es schon verboten, Fragen zu stellen – jedenfalls wenn es nach der Ansicht der Hamburger Presserichter geht. Der „Stern“ hat sich beim Landgericht der Hansestadt wieder eine einstweilige Verfügung eingefangen … Verboten wurde außerdem die (weiter gehende) Überschrift: „Ein Deal für Hoeneß“.

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Nach Informationen der FAZ war zwar nicht das Urteil, aber doch immerhin der Verzicht auf Rechtsmittel tatsächlich zwischen Anklagebehörde und Verteidigung verabredet.

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FAZ über den „Stern“: „Wichmann hatte Ende März – nachdem sowohl Hoeneß als auch die Staatsanwaltschaft auf eine Revision gegen seine Verurteilung zu einer Haftstrafe verzichtet hatten – geschrieben: „Dieser Verzicht legt einen Verdacht nahe: Kann es sein, dass hinter der Entscheidung des Münchner Gerichts ein sogenannter Deal steht, also eine stillschweigende Verabredung über den Verlauf und das Verfahren?“ Verboten wurde außerdem die (weiter gehende) Überschrift: „Ein Deal für Hoeneß“.

Bemerkenswert daran ist: Ähnliche Vermutungen wurden nach dem Turboprozess von nur vier Verhandlungstagen, der trotz des kurzfristigen Nachreichens von rund 70 000 Dokumenten nicht einmal verschoben wurde, von vielen Menschen und von etlichen Medien geäußert. In einem Gastbeitrag für diese Zeitung vermutete ein namhafter Strafverteidiger hierbei in ganz ähnlichen Worten ein Beispiel für ein neues Phänomen in Wirtschaftsstrafprozessen – einen „unausgesprochenen Konsens“ und eine „Verständigung jenseits des Deals“. Mehr noch: Nach Informationen dieser Zeitung war zwar nicht das Urteil, aber doch immerhin der Verzicht auf Rechtsmittel tatsächlich zwischen Anklagebehörde und Verteidigung verabredet.

Die Justiziarin des Verlages Gruner + Jahr, Kirsten von Hutten, vermutet hinter dem Vorstoß von Hoeneß‘ Presseanwalt daher „Nebelkerzen“. „Da werden Nebenkriegsschauplätze ausgesucht, um kleine Etappensiege zu feiern“, sagte sie dieser Zeitung. Immerhin wandere Hoeneß bald ins Gefängnis – „und unsere Recherchen haben nicht unbeträchtlich dazu beigetragen“. Kürzlich hatten die Hamburger Richter schon vier weitere Äußerungen des Magazins verboten. Dabei berief es sich auf einen ungenannten Informanten, der angeblich bei der Bank Vontobel arbeitete. Nach dessen Angaben soll der Fußballmanager und Wurstfabrikant noch höhere Summen auf Schweizer Konten besessen haben. Auch hatte der Stern über einen Zusammenhang mit Sponsorengeschäften des FC Bayern und über Steuertricks beim Leerverkauf von Aktien spekuliert. Hoeneß bestreitet all dies.

Der Verlag prüft, ob er Widerspruch gegen die neue Gerichtsentscheidung einlegt. Die Sitten im Presserecht sind rauh – insbesondere in Hamburg und weil sich jeder Kläger wegen des „fliegenden Gerichtsstands“ selbst aussuchen kann, vor welchem Gericht er ein Medium verklagt. Verbote werden im Schnellverfahren verhängt und meist, ohne die Journalisten oder ihre Anwälte vorher zu hören. Die Juristen des „Stern“ wissen deshalb nicht einmal, auf welche Argumente sich das Gericht gestützt hat. Die Anklageschrift des Hoeneß-Anwalts, in der sie das nachlesen können, ist ihnen noch gar nicht zugestellt worden.“

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Die Hamburger Presserechtler haben also den obigen Bann gegen den „Stern“ unverzüglich verfügt. Während die Argumente von Hoeneß als Antragssteller noch keinesfalls gerichtlich geprüft worden sind.

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Fortsetzung folgt