DIGITAL TRICKS von MERKEL IV gegen den deutschen Föderalismus

Dezember 4, 2018
Lichtgeschwindigkeit 8733

Vom Mittwoch, 5. Dezember 2018

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Bernhard Kretschmar malte Brühlsche Terasse in Dresden

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Seit Jahrzehnten streiten die drei Politik- und Kompetenzebenen des deutschen Föderalismus gegeneinander.

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KOMPETENZRECHT – was ist das?

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Das Grundgesetz (GG) ist die ordnende Grundlage des Politik- und Regierungssystems der Deutschen. Ein Strukturgrundsatz betrifft die Kompetenzzuweisung auf den drei Politikebenen – lokal, wo die Bürger leben, landesstaatlich und zuoberst die Bundesebene, mit dem Bundestag und der Bundesregierung.

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Geregelt werden die lokalen Rechtspflichten und -optionen in der „Gemeindeordnung“, die Landeskompetenzen und die Regional- und Kreiszuständigkeiten jeweils in den 16 Landesverfassungen, die Zuständigkeiten des Bundes besteht im Wesentlichen aus den wirklich den gesamten Staat gegenüber dem Ausland und der Welt betreffenden Staatsanliegen, außerdem in Kontrollaufgaben gegenüber den unteren Politikebenen, auch betreffs der Gewaltenteilung in Deutschland. Ferner ist es föderale Bundeskompetenz sich politisch subsidiär zu verhalten, dass die jeweils höhere Politikebene im Föderalismus dann eintritt, wenn es eine untere Ebene, Land oder Stadt und Dorf, nicht schafft, was die Ordnung verlangt. Nicht zuletzt hat die Bundesregierung und der Bundestag weitreichende Entscheidungsmacht, die Steuersätze, die zwischen Bund, Land und Gemeinde aufgeteilt werden, festzulegen.

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Die Zuständigkeit der Bundesfinanzminister waren in den vergangenen Jahrzehnten die Hauptgestaltungsstruktur, den deutschen Föderalismus kaputt zu machen, indem sich der Bund durch erhöhte Steueranteile ermächtigte, dagegen Länder und Gemeinden schwächte. Die deutschen Pleitekommunen sind inzwischen Legende.

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KOMPETENZ-RECHT? – was man nun wissen muss ist das Hauptprinzip im deutschen Föderalismus, dass es ein KOMPETENZ-TRENNUNGS-GEBOT gibt, was eine Politikebene nach der geltenden Gemeindeverfassung an Zuständigkeit darf, darf keine andere, höhere Ebene tun. (Ausnahme sind subsidiäre Hilfen, Bezuschussungen u. ä. aber die untere Ebene entscheidet und bestimmt; z. B. es ist Kommunalkompetenz Schulen zu bauen, das dürfen weder Land noch Bund, und es ist Landeskompetenz, für diese lokalen Schulen die Lehrer zu stellen, auszubilden, zu führen und zu bezahlen).

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Kompetenztrennungsgebot heißt: Der Bund darf nicht in den kommunalen Schulbau eingreifen, außer subsidiär zu helfen oder zu Bezuschussen; Ausnahmen sind Bundesschulen).

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Es ist also eklatant, dass der BUND ständig herumredet, über Bildungsnotstand, Lehrermangel, baufällige Schulen – aber der Bundesfinanzminister hat die Umsatzsteuer so verteit, dass die Kommunen verarmen. Jetzt will der BUND eine DIGITALISIERUNG in die kommunalen Schulen bringen (ohne vernünftiges flächendeckendes Breotbandnetz).

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HIER hat jetzt endlich mal einer die Meinung DAGEGEN gegeigt:

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ARMIN LASCHET (bravo!!), der CDU-Ministerpräsident aus Aachen von Nordrhein-Westfalen, hat der BUNDES-KOMPETENZ-ANMASSUNG die Zerbröckelung des deutschen FÖDERALISMUS vorgeworfen und fordert vom BUND kompetenzgemäß eine neugeordnete Verteilung der Steuereinnahmen zugunsten der Kommunen und der Länder.

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DLF. de am 4. Dezember 2018: Interview von Sandra Schulz mit Armin Laschet

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„Digitalisierung von Schulen„ – Wir brauchen dringend das Geld zum Digitalpakt“

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Für die Digitalisierung der Schulen sei Geld dringend erforderlich, sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet im Dlf. Doch die für den Digitalpakt vorgesehene Grundgesetzänderung lehne er ab. Um Geld vom Bund in die Schulen zu bringen, müsse nicht 70 Jahre bewährte Verfassungstradition aus den Angeln gehoben werden.

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Sandra Schulz: Bildung ist Ländersache und weil Bund und Länder ihre Finanzen fein säuberlich getrennt halten müssen, nach dem sogenannten Kooperationsverbot des Grundgesetzes, kann der Bund den Ländern im Bildungsbereich nicht einfach Geld überweisen, wenn ihm etwas wichtig ist. Darum will die Große Koalition unter anderem im Bildungsbereich eine nicht ganz so strenge Trennung der Finanzen. Mit dem Geld des sogenannten Digitalpaktes soll die Digitalisierung in Schulen vorangetrieben werden. In der vergangenen Woche hat der Bundestag sich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen. Für die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit waren auch FDP und Grüne an Bord. Aus immer mehr Bundesländern kommt jetzt aber Widerstand. Ob die Pläne auch im Bundesrat die nötige Mehrheit bekommen, das ist im Moment offen.

Schulz: Okay. Und trotzdem brauchen Sie das Geld nicht?

Laschet: Nein! Wir brauchen dringend das Geld zum Digitalpakt. Es ist eine etwas simple Frage. Natürlich ist das Geld erforderlich. Die Ausstattung der Länder in der Bildungspolitik erfordert immer größere Ausgaben bei der Inklusion, bei Ganztagsangeboten und auch natürlich in der Digitalisierung der Schule, und es gibt im Grundgesetz einen Weg, wie sehr schnell das Geld in den Schulen landen kann. Dazu muss man nicht den gesamten deutschen Föderalismus aus den Angeln heben.

Schulz: Der Weg, den Sie gehen wollen, ist über eine andere Verteilung der Mehrwertsteuer.

Laschet: Ja! Das ist ja relativ einfach. Es gibt im Grundgesetz klare Aufgaben, für die der Bund zuständig ist. Es gibt klare Aufgaben, für die Länder und Kommunen zuständig sind. Wenn man glaubt, dass bestimmte Themen in den Ländern bearbeitet werden müssen, weil sie ein gesamtgesellschaftlicher Konsens sind, dann muss man den Ländern im Steueraufkommen auch die Mittel dafür zur Verfügung stellen. Es gibt eine Aufgabe und die Regel, wie Steuern verteilt werden, folgt dann dieser Aufgabe. Das ist ganz schnell möglich und insofern …

Schulz: Da haben wir aber das Argument – Herr Laschet, lassen Sie mich das kurz vortragen – aus dem Bund, von vielen Bundespolitikern, aus der Perspektive, die sagen, das haben wir schon oft gemacht, dass wir den Ländern das einfach so überwiesen haben, sage ich jetzt ein bisschen flapsig. Es wurde dann leider nur anderes damit gemacht in den Ländern.

Laschet: Das stimmt begrenzt. Es mag solche Fälle geben. Dafür gibt es aber das Mittel, dass man einen Staatsvertrag macht zwischen Bund und Ländern. Da ist die Aufgabenzuweisung, wenn man es denn so vorgeben will, genau beschrieben. Aber man muss doch dafür nicht 70 Jahre bewährter Verfassungstradition nun aus den Angeln heben, nur weil man in dieser einen Frage sagt, wir wollen hier zielgerichtet Geld geben, und darüber hinaus einen zweiten Artikel einführen, wo der Bund bestimmt, welche Programme es für alle Zeiten gibt (das Grundgesetz gilt ja für immer, wird ja nicht nur für eine Aktion geändert), dazu auch noch sagt, wir geben vor, für was es Geld gibt, und ihr müsst es auch noch bezahlen, ihr Länder.

Qualität in der Bildung: „Bund nicht zuständig“

Schulz: Warum lesen Sie das denn überhaupt in diese neuen Bestimmungen so dezidiert rein? Es ist ja formuliert in diesem Artikel 104c eine Sicherstellung der Qualität im Bildungswesen. Was genau ist daran aus Ländersicht jetzt das Problem? Diese Qualität im Bildungswesen, die wollen Sie schlichtweg nicht zusagen?

Laschet: Für die ist der Bund nicht zuständig und meine Sorge ist, die Qualität geht nach unten. Hätten wir eine Bundesbildungspolitik gehabt in den 70er und 80er-Jahren, wäre die bestimmt nicht auf dem qualitativ hohen bayerischen Niveau gelandet, sondern auf dem Niveau der schlechtesten Länder. Jede ideologischen Debatten, die wir in den 70er und 80er-Jahren gehabt haben, würden dann auf die Bundesebene übertragen, und wir hatten immer im Föderalismus unterschiedliche Ansätze. In den Schulen Ostdeutschlands gab es andere Voraussetzungen als in Westdeutschland, in ländlichen Regionen andere Herausforderungen als in städtischen Brennpunkten. Das lässt sich föderal, ortsnah, nah bei den Menschen besser lösen als durch eine einheitliche Qualitätsvorgabe aus Berlin.

Schulz: Aber wir sprechen jetzt im Moment ja über die Qualitätszusicherung, die die Länder abgeben sollen. Welches Problem haben Sie denn zu garantieren, dass Sie sich für Qualität im Bildungswesen einsetzen wollen, als Land Nordrhein-Westfalen?

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Laschet: Wir setzen uns für Qualität ein. Wir sind gerade dabei aufzuholen. Wir sind mit großen Investitionen mit unserer Schulministerin in Qualität in der Bildung in Nordrhein-Westfalen tätig, weil wir in den Kreis der Besten in Deutschland aufschließen wollen. Dieser Wettbewerb der Länder ist immer ein Ansporn, in jedem Land und nach jeder Pisa-Studie es besser zu machen, damit am Ende bessere Bildung für die Kinder herauskommt. Insofern ist gerade das Gegenteil der Fall. Unser Ansporn ist beste Bildung.

Laschet: Wissen Sie, es ist beste Bildung. Was Sie gerade zitiert haben, hätte ich gar nicht zitiert. Aber natürlich sind wir derzeit auf den hinteren Plätzen. Wir haben mit diesem Thema übrigens, mit dem Thema Bildung, auch diese Landtagswahl gewonnen. Das war eines der wichtigen Themen im Wahlkampf. Und jetzt sind wir dabei, das besser zu machen, aufzuschließen zu denen in Bayern und Baden-Württemberg und anderen Ländern, die ganz oben in diesem Bildungs-Monitoring sind, mehr Lehrer einzustellen. Diese Anstrengung ist ja gerade der Reiz des Föderalismus, dass man in einem Land sagen kann, wir wollen zu den Besten in Deutschland gehören, die Voraussetzungen schaffen, die Lehrer schaffen, das Bildungssystem so organisieren, dass jeder Aufstieg durch Bildung schaffen kann, und da ist es aus meiner Sicht nicht hilfreich, wenn der Bund sagt, ich setze jetzt Qualitätsstandards, ich als Bund übernehme jetzt eine Aufgabe, für die ich gar nicht zuständig bin. Und das nur, weil es jetzt um Geld für Digitalisierung geht.

Schulpolitik möglichst ortsnah organisieren“

Schulz: Da gehen die Meinungen ja auseinander, ob das in diesen geplanten Änderungen überhaupt so drinsteht. –

Laschet: Erstens geht es ganz schnell, wenn der Bund nur will. Und wenn da fünf Milliarden in Berlin bereitliegen für die Schulen, erwarte ich von Berlin, dass sie mit der geltenden Verfassung dafür sorgen, dass dieses Geld in jeder Schule in Deutschland ankommt. Wir haben im Koalitionsvertrag uns darauf verständigt, dass wir in der Tat die gesamtgesellschaftliche Aufgabenstellung von Bund und Ländern umsetzen wollen, und wie das jetzt schnell geht, das wird sicher dann der Vermittlungsausschuss entscheiden.

Und nebenbei: Es sind neben den Ministerpräsidenten, die am Wochenende sich artikuliert haben aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen, inzwischen auch sozialdemokratische und grün regierte Länder und FDP-regierte Länder wie Schleswig-Holstein, wie Berlin, wie Thüringen, wie Mecklenburg-Vorpommern, die ebenfalls sagen: So wie das hier angelegt ist, kann das nicht funktionieren. Insofern ist das auch keine parteipolitische Frage, sondern eine Frage, wie kann man Schulpolitik möglichst ortsnah für beste Bildung im ganzen Land organisieren. Da sind einfach die Voraussetzungen in Mecklenburg andere als im Ruhrgebiet.

Laschet: Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Bund Geld, das bereitliegt, auf das Eltern warten, wegen einer Verfassungsänderung riskiert, in die Kommunen zu geben. Ich gehe fest davon aus, dass die, die im Berliner Koalitionsvertrag verabredet haben, das Geld ist erforderlich für die Schulen, dass die auch bereit sind, sich an die geltende Verfassung zu halten, dieses Geld dort hinzubringen, wo es dringend benötigt wird. Das wird die Debatte der nächsten Tage sein und ich bin zuversichtlich, dass wir in 2019 recht bald dann diesen Schub bekommen. Der Bund kennt das Problem seit 2016! Es hat zweieinhalb Jahre gedauert, über eine Bundestagswahl hinweg, und es wäre an der Zeit gewesen, wenn man wirklich es ernst meint, Schulen zu helfen, dass man das mit den Ländern abspricht und dann das Geld möglichst schnell in die Länder bringt. Das Gegenteil war der Fall und insofern hoffe ich, dass wir im Vermittlungsausschuss zu sachlichen, guten Ergebnissen recht bald kommen.…“

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Dazu gab nun auch eine DLF-Staatsredakteurin ihren Kommentar, Frau Christiane Habermalz, am 4. Dezember 2018:

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„Streit bei der Bildungspolitik – Kooperiert endlich!

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Der Bund will mehr Geld ins Schulsystem geben und dafür das Grundgesetz ändern.

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Das wollen mehrere Bundesländer verhindern. Sie befürchten, dass der Bund in ihre Zuständigkeiten eingreift und sie den Digitalpakt zu stark mitfinanzieren müssen.

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Ein überflüssiger Streit, meint Christiane Habermalz.

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Nehmen wir eine Schule in Berlin, es könnte aber auch Castrop-Rauxel oder Bremen sein. Das vor einem Jahr angeschaffte Smartboard ist seit Wochen kaputt, aber kein Geld für die Wartung da. Die Schule hat aus eigenen Mitteln eine Lernsoftware angeschafft, doch das Internet bricht ständig zusammen. Und die PCs im Computerraum sind so alt, dass sie den Schülern nur ein mitleidiges Lächeln abringen. Seit Jahren wird versprochen: Der Bund wird das dringend benötigte Geld bereitstellen, fünf Milliarden, um die Schulen für das digitale Zeitalter rüsten. Im Januar sollte das Geld fließen. Endlich! Doch nein, jetzt doch nicht. Denn da ist der Föderalismus im Weg, die Bildungshoheit der Länder ist in Gefahr.

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Warum?

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Weil im Bundestag in den Verhandlungen mit FDP und Grünen überraschend festgelegt wurde, dass der Bund künftig nicht nur für die Glasfaserkabel, sondern auch für die Schulung der Lehrer und die Wartung der Geräte bezahlen darf….

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Ein Einfallstor für Einheitsschulen und Bildungszentralismus, wie es die Ministerpräsidenten von Hessen, Baden-Württemberg, Sachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung heraufbeschwören?

 

Es braucht schon einiges an rhetorischen Verrenkungen, um zu erklären, warum dadurch die Grundfesten des Föderalismus ins Wanken geraten. Den Schülern und Lehrern wird die Föderalismus-Sorge ihrer Landesregierung herzlich egal sein – im Gegenteil: Angesichts verstopfter Schultoiletten, fehlender Lehrer und Unterrichtsausfall erscheint vielen Eltern der Begriff Bildungsföderalismus eher wie ein Schreckgespenst. In den Ohren leidgeplagter Eltern muss es fast zynisch klingen, wenn Armin Laschet, Ministerpräsident von NRW beklagt, der Bund wolle seine Kompetenzen überschreiten und Qualitätsstandards in der Bildung festlegen. Denn genau das ist es, was die meisten Menschen in Deutschland erwarten: Vergleichbare Bildungsqualität, unabhängig davon, in welchem Bundesland sie zufällig leben. Das aber sind die Bundesländer, trotz jahrelanger Debatten um Zentralabitur und Bildungsstandards in der Kultusministerkonferenz, bis heute schuldig geblieben. Und der vielbeschworene Wettbewerb der Bildungssysteme im Föderalismus hilft im Alltag wenig, wenn man den Ort, an dem man lebt, nicht frei wählen kann.

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Weg mit dem Prinzip von Gestern

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Es ist im Prinzip einfach: Der Bund will Geld für die Schulen bereitstellen, dort wird es dringend gebraucht. Wenn der Bund Geld gibt, muss er auch mitbestimmen dürfen, wofür es ausgegeben wird – und dass es auch da ankommt, wofür es gedacht war. Dafür muss das Grundgesetz geändert werden, denn das verbietet es dem Bund bislang, in Bildung zu investieren. Die Bundesländer können ihre Zuständigkeit für Bildung nutzen, um gemeinsam mit dem Bund die Probleme anzugehen, mit denen deutsche Schulen zu kämpfen haben – in dem einen Land mehr, in dem anderen weniger. Und auf die Art und mit dem Schulsystem, wie es jedes Bundesland für richtig hält. Nur: Kooperiert endlich! Es ist höchste Zeit!

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Dietmar Moews meint: Die Staatsredakteurin meint also: „Kleinkariertes Festhalten an der Kleinstaaterei“.

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Sie hat den Föderalismus nicht verstanden. Es ist eib Skandal, wenn politische Staatsredakteure das politische System nicht verstehen. SKANDALÖS.

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Der Föderalismus braucht das Vertrauen von unten nach oben. Und der Staat im repräsentativen System braucht Rechts- und Pflichttreue Stellvertreter, die man wählen kann, damit sie allerdings dann nicht die „Briefträger“ der Wähler sein sollen, sondern nur ihrem eigeen gewissen und ihrem Urteil folgend sich an den Parlaments- und Regierungsentscheidungen beteiligen.

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Die dümmliche Meinung der DLF-Redakteurin Habermalz: „Wenn der Bund Geld gibt, muss er auch mitbestimmen dürfen, wofür es ausgegeben wird …“ ist Folge schwerwiegender Defizite in der politischen Bildung – wie wird man ohne Kompetenz eine solche Redakteurin ohne Parteimitgliedschaft? – wir werden es erfahren. Es geht jedenfalls nicht um Wettbewerb unter den Bundesländern, sondern um die soziale Integration von Bildung und Kultur an die regionalen Werte. Dass der Bund bei der Toilettenreinigung mitbestimmen soll, ist doch Scheiße.

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Wer die Kompetenztrennung und den Föderalismus nicht respektiert, lockt damit Basisdemokratie, Volksabstimmungen und Plebiszite hervor, die aber schließlich nur Chaos und Polarisation zwischen millionenfachem Halbwissen und Einzelinteressen in Mord und Todschlag enden.

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LASCHET hat recht, gemäß der Kompetenz des Landes NRW, die Wahrnehmung des Föderalismus vom BUND zu fordern – nämlich den Ländern mehr Steueranteile zu geben, wenn man wünscht, dass für Bildung mehr aufgewendet wird. Nur bestimmen soll es das Land, nicht der Bund.

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Darin liegt der höhere Sinn des Föderalismus: Selbstbestimmung an der BAsis – und nicht „Kleinstaaterei“.

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CCC LEIPZIG 2017 Chaos Communication Congress

Dezember 28, 2017

Lichtgeschwindigkeit 7822

Vom Donnerstag, 28. Dezember 2017

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Alljährlich – zuerst in Hamburg, dann etliche Jahre in Berlin, zuletzt wider in Hamburg und heute, 2017 erstmalig in Leipzig, treffen sich voluntaristisch und auf eigene Rechnung INFORMATIKER aus dem Dunstkreis der deutschen HACKER des Chaos Computer Club.

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Der 34. Chaos Communication Congress – leidet an „Zu wenig Debatte über die Gestaltung einer digitalen Zukunft“, zu all den drängenden Themen, die der repräsentative Parlamentarismus der internationalen IT-Wirtschaft überlässt:

 

Totalüberwachung, Ausbremsung, Ungleichbehandlung: Der Ausblick auf das Internet im Jahr 2018 ist getrübt. Es mehr digitale Rechte und die Gleichbehandlung von Daten für alle gefordert werden. Wir haben inzwischen vier Jahre EDWARD SNOWDEN-Wissen, dass die ganze Welt unterwandert und algorithmisch verarscht wird.

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Und die nächsten Stufen von Künstlicher Intelligenz (KI), mit Telematik und Robotik, bringt uns die Fernsteuerung und Fernüberwachung in jedes Kleidungsstück bis unter die Haut, in jede Wohnung, bis ins Bett.

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Und wir konzipieren längst an SMART HOME und an SMART CITY, wobei die IT ALLES kann. der springende Punkt ist lediglich der Kostpreis von teuren Entwicklungen, die meist bereits nach kürzesten Produktions- und Konsumzyklen durch weitere Neuerungen ersetzt werden und sich dann nicht amortisieren können.

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Aber der massendumme Konsument macht freiwillig ALLES mit, wenn ihm nur das massenhafte Gefühl suggeriert wird, es sei ökonomisch schlau und vorteilhaft, IT-affin und konsumfreundlich mitzumachen.

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Warum keine Microchips unter die Haut, wenn Arzt und Krankenversicherung dazu raten und der monatliche Kosten-Beitrag sinkt?

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Dietmar Moews meint: Aus meiner Sicht als empirischer IT-Soziologe kommt eine weitere Malaise hinzu – am Beispiel der prominenten und durchaus kompetenten CCC-Informatikerin Constanze Kurz – Informatiker haben sehr wenig soziologisches Können und damit wenig Urteilskraft über die sozialen Wirkungen der telematischen Fernfuchtelei und der Algorithmen-gesteuerten Umwelt:

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Konstanze Kurz spricht das Thema „Netzneutralität“ an, wie jetzt in den USA gesetzlich durchgesetzt wurde, dass nunmehr die Geschwindigkeit des Datenverkehrs nicht mehr für alle gleich, gemäß der Belastbarkeit des Netzes, sondern ganz nach Tarif angeboten werden wird:

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Es wird die Europäische Union durchaus eine eigene IT-Marktmacht durchsetzen können, wenn das politisch gewollt wird.

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Wer viel zahlt, kann schnell Surfen, schnell Streamen, schnell Versenden, schnell Downloaden, schneller in die Cloud, schneller akute Up-Dates machen usw.

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Wer nur der normale Billigsttarifler ist, der privat das Internnetz benutzen will, kann von den Providern geradezu zugunsten der Mehrbezahler runtergebremst werden.

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Nun ja – das ist im gesamten marktwirtschaftlichen Chancenungleichheits-System des Kapitalismus genau so: Wer mit der Concorde an einem Tag über den Atlantik hin- und herfliegen fliegen kann, hat ein leistungsfähigeres Stellungsspiel als ein vierwöchiger Teilnehmer am BLAUEN BAND.

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Constanze Kurz behauptet nunmehr, sehr unsachlich und nicht dargelegt, wie und ob überhaupt, dass:

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„ich denke, dass die Tatsache, dass Daten gleich behandelt werden und nicht diskriminiert oder heruntergedrosselt oder verlangsamt werden, eine ganz wichtige Grundlage ist nicht nur für die einzelnen Bürger, sondern auch für Unternehmen, die sich mit Dienstleistungen oder mit Start-ups an den Netzen beteiligen wollen. Ich halte das nicht nur im Sinne der Informationsfreiheit, sondern auch im Sinne der Wirtschaft für ein unabdingbar wichtiges Prinzip.“ (DLF.de am 27. Dezember 2017)

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Frau Kurz fordert also Gleichheit und Gleichbehandlung der Bürger, entgegen der tatsächlichen ungleichen Kaufkraft der Kunden. Bürger oder Kunden, so lautet hier das gesellschaftspolitische Fragezeichen.

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Nun, das müsste sie vorrechnen können, ansonsten stirbt sie in Schönheit.

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Informationsfreiheit? – das ist ein Verfassungsabstraktum, wie Würde, Gleichheit, Gerechtigkeit – Fairness steht nicht im Grundgesetz. Nur, wie wird daraus nun ein profitables Werkzeug für die Geschäftemacher?

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Wie soll – im Sinne der Wirtschaft – Informationsfreiheit und Netzneutralität ein UNABDINGBAR WICHTIGES PRINZIP sein? Wie, Frau Doktor Kurz?

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Woran erweist sich, wie und ob ein „Prinzip“ unabdingbar ist?

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Doch wohl nur, wenn das unternehmerisch-wettbewerbsorientierte Investment obsiegt, ohne Fairness-Preise, sogar durch Betrug und ohne Manipulation der vor- und nachgelagerten Bearbeitungsszenerien der Arbeitsfelder zugunsten der eigenen Marktziele.

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Schönheits- und Fairnesspreise sind nicht im Wettbewerb vorgesehen, der auf Ausschaltung der Konkurrenz des Wettbewerbs am Markt strebt und nicht nach Fairness.

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Da sollten doch so viel empirische, der Wirklichkeit verpflichtete Wahrnehmungen das Auge des CCC schärfen, dass nicht Wünschen und Hoffen, sondern Tatsachenerfassung und konkrete handlungsmotivationale Sozialprozesse aufzudecken sind. Was folgt auf Ungerechtigkeit im Sozialverhalten? Werden Menschen solidarischer oder rücksichtsloser? Werden sie aktiviert oder unlustig?

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Wir wissen, dass für das US-Militär weltweit erhebliche Standleitungs-Kapazitäten vorbehalten sind, die in Kriegsumständen unverzüglich das zivile und private Internetz beschränken können und die Leitungskapazitäten übernehmen. Im Kriegsfall werden Atlantik-Leitungen von den USA militärisch weitgehend übernommen.

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Ist die heutige Aufregung um die ehemaligen STANDLEITUNGEN großer Medienhäuser, im Unterschied zum kleinen freiberuflichen Autor, wirklichkeitsrelevant? Wer sich ein schnelles Auto leistet, kann schneller fahren – ja, so ist das. Das mag für den PKW-Fahrer, der noch nie in einem Lamborghini mitfahren durfte, nicht tragisch. Ich erinnere mich noch an Diskussionen mit sächsischen Freunden nach 1990. Immer wenn wir schneller als das TRABANT-TEMPO fuhren wurde sie einsilbig und verstummten. Hernach erklärten sie, ein solches Hochgeschwindigkeitfahren mit 150 oder gar 180 km/h sei wirklich brutal.

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So kann man doch mal schön am Samstagnachmittag ein wenig im Internetz SURFEN – mal sehen, was es Neues gibt. STREAMING mit Ton und Video – wie viele Kanäle kann man wohl gleichzeitig ansteuern und abspielen?

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