Lichtgeschwindigkeit 5091
am Sonntag, 16. November 2014
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BundesKanzler Gerhard Schröder vor „Strohbild“
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Die Nachricht von dem Zuschnitt des kommenden Bundeshaushalts ist nicht „einfach“ zu lesen. Jedenfalls: Der Bundeshaushalt 2015 wurde vergangene Woche vom Haushaltsausschuss verabschiedet.
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Dietmar Moews 1997 DMW 513.5.97, Öl auf Zebra 140cm / 140 cm In Leipzig gemalt
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Ich möchte hier mit Interpretation der Bundesbemittelung für Kultur auf die Besonderheiten der Bundeskompetenz für Kultur im deutschen Föderalismus eingehen.
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Zweitens möchte ich auf die Widmungszwecke dieser Bundesgelder hin die Politik für Kunst und Kultur im deutschen etatistischen Föderalismus kritisieren.
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Aus der Verfassungsgeschichte Deutschlands als demokratische Bundesrepublik nach 1948 ist schrittweise erkennbar, dass Kunst und Kultur sowie Bildung, Schulen, Wissenschaften und Universitäten zunächst praktisch und kompetenzrechtlich von der Kultusministerkonferenz der Länder ausgingen.
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Die staatsrechtliche Zuständigkeit (Kompetenz) wurde auf die „Kulturhoheit der Länder“ festgelegt und so entfaltet.
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Den Gemeinden, als lokalpolitische Basis im Föderalismus, fiel – stets sorgfältig unter Einhaltung des politischen Kompetenztrennungsgebots (ohne Doppelkompetenzen oder Kompetenzüberschneidungen) – der Schulbau zu („Allzuständigkeit der Gemeinden“).
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Während das Land das Lehr-Personal finanziert („Kulturhoheit der Länder“).
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Dem Bund fallen wenige magere Gestaltungsmöglichkeiten zu, in dem der Bund an Länder und Gemeinden Projektbemittelungen oder -bezuschussungen vergeben darf. Mittels wachsender„Kulturgestaltungsmacht“ des Bundes, steigt die Bedeutung der Redewendung „Wer zahlt, bestimmt die Musik“..
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Dietmar Moews 1999 mit „Strohbildern“ vor dem Blauen Wunder in Dresden und bei Schröder in Berlin
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Im Haushaltsposten „Kulturetat des Bundes 2015“ werden also Haushaltsmittel bereitgestellt, die – ohne „Bundeskompetenz“ für die Kunst- und Kulturpolitik – zur Kulturgestaltungsmacht verwendet werden.
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Dietmar Moews 1996 mit „Strohbildern“ in Magdeburg an der Elbe
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Es muss der normale juristisch studierte Staatsbürger aber wissen, dass tatsächlich der Bund keinerlei spezielle Kunst- und Kulturpolitikkompetenz hat. Sei es die Gestaltung der Bundeswappen, der Rückseiten der deutschen EURO-Münzen oder die Frage, soll der Bundesadler den Kopf nach rechts oder nach links ins Bild setzen.
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Alle fiskalpolitischen Festlegungen, die die Finanzministerien der Länder festlegen, werden zwar mit den föderalistischen Steuereinzieh- und verteilungsschlüsseln mit dem Bundesfinanzminister und der Bundesregierung abgestimmt. Aber auch hierfür gibt es keine Bundeskompetenz.
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Der Minister von Sachsen-Anhalt hatte im Jahr 1997 ein „Strohbild“ von Dietmar Moews „abgezweigt“
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Es gibt auch kein Bundeskunst- oder Bundeskulturministerium. Sondern ganz funktionale Kontrolle im föderalen Kunst- und Kulturspiel nimmt seit eh und je ein Staatsminister im Bundeskanzleramt wahr, der sich seit einigen Jahren nunmehr „Kulturstaatsminister“ nennt.
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Dietmar Moews-Ausstellung in Magedburg 1997
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Dadurch, dass die Länder, denen kompetenzrechtlich die Hauptfinanzlast zukommt, in zunehmendem Maße kaum noch fähig sind, die laufenden Unterhaltskosten der Landskultureinrichtungen zu finanzieren, schiebt sich der Bund und die heutige Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) auch gestalterisch in das Zentrum wichtiger Entscheidungen durch Zuschüsse, Projekte, oder deren Verweigerung.
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Dietmar Moews-„Strohbild“ als Staatsankauf, im Jahr 2010 hinter dem Landwirtschaftsminister
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Angesichts des weithin wenig bekannten Sachverhaltes, dass innerhalb der volkswirtschaftlichen Verhältnisse von Kunst und Kultur im Kernbereich sowie in den Kunst und Kultur vorgelagerten (z. B. Künstlerausbildung oder Produktion von Arbeitsmaterialien, Farbe, Gitarrensaiten u. ä.) und nachgelagerten Bereichen (z. B. Kunstspeditionen, Aufsichtspersonal in Kultureinrichtungen, kulturindustrielle Medien wie TV, Presse u. a.), über 90 % der Finanzmittel aus staatlichen Budgets kommen, ist der Staat in Kunst und Kultur etwa, was der Staat für das Militär und den Krieg ist.
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Das heißt, etwa 5 Prozent bei den Gemeinden (für Pflicht- und Kann-Aufgaben), Land etwa 85 Prozent, Bund etwa 5 Prozent, nur der kleine Rest entspringt den Marktkonsumenten und Privatquellen.
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Diese gesamten Budgets werden überwiegend in festen Kostenpositionen im alljährlichen Zyklus für Personal ausgegeben. Dazu kommen sonstige feste Kosten.
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Die Vorstellung, der Bundeskulturhaushalt sage irgendetwas dazu aus, wie es dem einzelnen freien Künstler im kommenden Jahr gehen wird, kann bestenfalls darauf beschränkt werden, dass die Künstlersozialversicherung nicht abgeschafft wird.
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Dietmar Moews-„Strohbild“ mit Minister Dr. Hermann Onko Aeikens
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EINS die Kunstorganisation als ein vollkommen durchorganisierter Politikbereich im Deutschen Kulturrat, im Deutschen Kunstrat und in den einzelnen Kultur- und Kunstverbänden (wie z. B. Gema, Bundesverband der deutschen Galeristen, Deutscher Künstlerbund, Deutscher Musikrat u. v. a.) hermetisch als Struktur der Politik der Kulturindustrie ausgelegt und durchgesetzt wird.
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Gegen die Kulturindustrie und die massenmedialen standardisierten Verwertungsformen haben Einzelkünstler, die handwerklich arbeiten oder Prototypen herstellen, keinerlei berufspolitische Macht, ihre besonderen Interessen durchzusetzen.
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Dietmar Moews 2014 mit „Strohbild“ in der Mainzer Straße Südstadt Köln
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ZWEI Überall, wo solche Finanzmittel für Kunst und Kultur ausgegeben werden, entscheiden stets Gremien oder Parlamente und Ausschüsse, die von den Parteien, hauptsächlich von der SPD dominiert werden.
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Eine kleine Entschädigungsfreude ist der Umstand, dass das verfügbare Geld und die sämtlichen Posten an Hochschulen, Professuren-Planstellen und Projektmittel im Verhältnis zu der großen Zahl der Begehrlichen in den Mitgliederverbänden, hinten und vorne nicht reicht. Nicht jeder, der in die SPD eintritt, kann eine Professur bekommen.
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Dietmar Moews-Ausstellung 2003 im Goethe-Institut mit ZUGINFELD-Proklamation von Thomas Wipf, Lothar Lange und Dietmar Moews
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Dietmar Moews meint: Die Botschaft vom neuen Kulturhaushalt, aufgestockt um Plus vier Prozent, ist von den Künstlern kritisch aufzunehmen.
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Dietmar Moews 2008 „Das Heldenmotiv“ ZUGINSFELD 36 DMW 667.14.8 Öl auf Leinwand 190cm / 190cm in Berlin gemalt
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Es kommt darauf an, dass der Bund einerseits Kunst und Kultur am Markt kauft, ganz im Sinne des Wirkbereiches und der Kunstindienstnahme.
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Ferner sollte der Staat, insbesondere der Bund, keinen Einfluss auf Kunst und Künstler und Künstler- und Kunstorganisation nehmen – und: keine Auslagerung von Staatskompetenz auf nicht- oder außerstaatliche Gremien und Kuratoren.
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Dietmar Moews 1985 „Endsport“ DMW 352.5.83, 900cm / 600cm Öl und Kunststoff-Dispersion aif Leinwand, 1983 in Hannover gemalt – Ausstellung über dem Portal der Dortmunder Westfalenhalle
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Daneben soll der Bund die Kunstbereitsstellung – also Museen, Publikationen, Transporte, Versicherungen, Aufsichtspersonal und alle pluralistischen Distributions- und Konsumtionsformen ermöglichen. Dabei darf aber keine staatliche Kunstauswahl oder Vorzensur zur Anwendung, wie heute weitgehend intransparent, getroffen werden.
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Dortmunder Westfalenhalle 2010
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Die Künstler, egal in welchem Metier, ob Musik, Theater, Malerei, Literatur, sollen in ihren Verbänden und bei den Topleuten, wie Kulturstaats-Ministerin Monika Grütter (CDU), sagen, wie ein Geld von ihr bei dem einzelnen Künstler ankommt? Der Künstler und der Kunstkonsument müssen anfragen, wie man selbst selbstbestimmt an dieser Vergabeentscheidung beteiligt oder im Sinne der „Freiheit der Kunst“ bevormundet und entmündigt wird.
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Dietmar Moews 2004 „Mondstrohfeld“ DMW 634.3.4, Öl auf Leinwand 60cm / 60cm in Dresden gemalt
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