Startpage – anonymes Suchen statt Google + Mozilla OPERA Browser als Datensammelschutz

Februar 10, 2021

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am Donnerstag, 11. Februar 2021

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Seit Langem sucht der Bereitsteller der LICHTGESCHWINDIGKEIT praktische Nutzerformen zu prägen, die den individuellen Nutzer vor Ausbeutung und Ausspionage durch Datensammler beschützen.

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Lass dich nicht tracken. schütze deine persönliche Daten.

Lass dich nicht online tracken. Schütze deine persönlichen Daten.

Das versprechen die Bereitsteller von STARTPAGE, die Suchmaschine die indirekt und geschützt über Google sucht und findet.

– Die diskreteste Suchmaschine der Welt laut Stiftung Warentest

– Kein speichern, Teilen oder Verkauf deiner Suchdaten

– Kein Tracking durch Drittanbieter oder Cookies wie bei anderen Suchmaschinen

– Suchergebnisse ohne Userprofil

– Sieh dir andere Websites mit der anonymen Ansicht an

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Dietmar Moews meint: Meine erste Empfehlung ist das Bewusstsein, dass nur 10% Nutzer, die Verhaltenszwänge hintergehen, das gesamte Datenhandelsgeschäft unter Algorithmen zur individuellen Profilierung unmöglich zu machen:

Wenn zehn PROZENT der IP-Halter ihre Schnittstelle ANONYM selbst benutzen – d. h. Anreden, eigenen Namen und Adressatnamen und Grußformel vermeiden, also weglassen, statt Angela Merkel, App-Affe oder Till Münchhausen und lieber Leierlastenmann, sehr geehrter Empfänger dieser E-Mail usw. usf.

und

wenn häufiger mal Fremde an der IP surfen und „nutzen“, die ebenfalls nicht mit Echtnamen das Internetz benutzen und ihre E-Mails mit Hi und Servus

garnieren, dann lassen sich die Texte der E-Mails nicht personalisieren, auf Nutzernamen festmachen und das gesamte Sample der Inhalts- und der Verbindungsdaten nicht zuordnen (es sei denn man würde kriminalistische Profiler auf die IP-Eigentümer ansetzen).

Man nutzt keine Log ins und spart die Log outs. Man braucht keine Codierung, weil man seinen Echtnemen verschweigt, findet im Internetz – ebenso wie am Telefon – nur statt, was jeder öffentlich hören und wissen darf – keine PRIVATEN INFORMATIONEN KEIN ONLINE BANKING all diese Verratsanwendungen müssen boykottiert werden, bevor das letzte BARGELD abgeschafft ist.

Wer E-MAIL an eine bestimmte Person sendet – ob privatbekannt oder als kalte Akquise – kann ohne Echtnamen schreiben. Dazu den Hinweis, dass die E-Mail-Adresse nur geborgt sei, Empfängerin aber bei etwas Kuckucks-Use schon versteht, wer schreibt und was gemein ist. Denn keine E-Mail begint bei ADAM + EVA, sondern selbst eine Urlaubsgruß-Postkarte kann nur der Adressat verstehen – ein fremder Leser wird wenig vom Grußtext verstehen, außer Wetter schlecht, Geld knapp, Alkohol flüssig.

Dennoch erlebt jeder, dass täglich die Zugänge zu WEb-Adressen immer mehr durch EINVERSTÄNDNIS für COOKIES-Klick blockiert werden.

Dagegen gibt es nur, wer BILD.de anschauen möchte, der muss eben kurz COOKIES erlauben und anschließend den VERLAUF (OPERA + Startpage) oder CHRONIK (Mozilla Firefox) seiner Internetz-Schnittstelle löscht – mehrfach am Tag löschen.

Wer Cookies löscht, schließt das vorher geöffnete Fenster für die gespenstischen Cookie-Optionen, Nutzer völlig auszuspielen.

Ich benutze den Browser OPERA. Inzwischen sind allerdings sehr viele STREAMING-Angebote oder Mediathek-Formate bei ARTE oder DLF nicht mehr mit OPERA abspielen – dazu muss ich MOZILLA-Firefox nehmen, aber anschließend sofort die aktuell entstandene CHRONIK löschen.

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Freiheit der Meinung zu Beleidigung im Hass steht nicht im Grundgesetz

Oktober 19, 2020

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am Montag, 19. Oktober 2020

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Franzosen demonstrieren gegen den Lehrermord und für die Freiheit.

Wie schön ist doch, wenn geistig-seelische Bewegung in die soziale Öffentlichkeit durchgelassen wird, ohne von der Lügenpresse und der Lügenregierung mit Werbeworten gefälscht zu werden.

Was auch gar nicht funktioniert, wenn Millionen auf den Straßen in Paris aufbegehren, oder wenn die „Bürger von Belarus“ ihre politische Selbstbestimmung verlangen, während der Stalinist Lukaschenko an seinen Waffenträgern hängt. Es wird Zeit für einen übergangsmäßigen Putsch.

Ja – da versagt das klassische kulturindustrielle Machtmittel der Lügenpresse, einfach die allgemeine Öffentlichkeit NICHT ZU INFORMIEREN, nicht zu senden, nicht zu drucken.

Es bleibt abzuwarten wie nun die Lügner den Mord in Paris in die Meinungskampagne einstricken werden?

Internetz-Zensur?

Massendaten-Vollspeicherung samt NSA?

Hass?

Meinungsfreiheit der Nazi?

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Dietmar Moews meint: Hoffentlich treten alle die freien Demonstranten von Paris, die nicht groß mobilisiert werden mussten – die trotz Corona-Ansteckungsgefahr in Massenaufläufen drängen, wenn es drauf ankommt, wirklich für Meinungsfreiheit ein – wohlverstanden.

Zunächst soll sich jeder klar machen: Die Gedanken sind frei.

Selbst Gedankenlosigkeit steht nicht unter Strafe.

Gedanken aussprechen, allerdings, ist rechtlich geschränkt. Man darf nicht frei beleidigen. Rechtsstaat heißt, ein Konflikt zwischen freie Meinung und Beleidigung unterliegt dem Gericht, nach Sitte und Gebrauch. Wer Neger sagt, und nicht beleidigen will, kann an einen beleidigt empfindenden Neger kommen, der den Mund verbieten will und Bitte um Entschuldigung fordern kann. Hier ist die sozio-kulturelle Übung allerdings in Bewegung. Der Nazi der einer Vietnamesin in Ostdeutschland Fitschi sagt, und mit Adolf Hitler „in Deutschland wird Deutsch gesprochen“, hat schlechte Karten. Denn 1. das Wort Fitschi ist nicht Deutsch. 2. Wenn der Ostdeutsche nach Vietnam reist und dort die Einheimischen als Fitschi anspricht, mit der Erklärung, Fitschi sei das deutsche Wort für Vietnamese, könnte er damit durchkommen.

Nicht durchlasse ich allerdings alle, die mit pauschaler Ablehnung von Fremden, die eigene Rechtsstaatskultur durchbrechen. Denn ein Gast, der in Deutschland besucht, wird sich schon an die Gepflogenheiten halten, spätestens, wenn man ihm bescheid sagt (z. B. Ehefrau öffentlich schlagen, ist verboten!).

Der Einwanderer, der mit einer Religionsgläubigkeit in Deutschland leben möchte, in der die klare rechtliche Trennung zwischen Religionsmacht und Staatsmacht nicht anerkannt wird, sondern – wie beispielsweise beim Islam grundsätzlich – das heimatübliche Koranrecht leben möchte, verstößt damit gegen das geltende deutsche Gesellschaftsrecht und wird mit rechtspflegerischen Maßnahmen rechnen müssen.

Ich meine, dass die deutschen Regierungs- und StaMoKap-Kampagnen gegen den Datenschutz und gegen die Alltags-Meinungsfreiheit sozio-politische Fehler mangelhafter Regierungskunst sind. Die Behauptung, das Internetz müsse zensiert werden, weil darin Hassäußerungen bereitgstellt werden, in deren Folge dann Internetzaufrufer in strafrechtlich relevanten Hass verfallen würden, ist absurd und nicht erwiesen.

Auch, wenn jemand ganz plakativ zu Mord und Totschlag aufruft, folgt daraus nicht einfach Mord und Totschlag – aber hier ist dann die Grenze zur Gewaltanwendung überschritten. Dagegen ist dissidente Meinungsäußerung durchaus nicht nachweislich ein Nürnberger Trichter, mit dessen Hilfe Internetzkundschaft fremde Hassmeinungen übernähme.

Auch ist klar zu trennen, was auch rechtlich-definitorisch zu getrennten sprachlichen Wertungen führt, nämlich der Unterschied zwischen rechter Meinung und Nazi-Zitaten als Volksverhetzung oder Rechtsradikalismus als erlaubte politische Meinung und Rechtsextremismus als gewalttätiges Verhalten.

Aus soziologischer Sicht ist allemal vorzuziehen, die Dissidenz zu besprechen, zu befragen und über Wünsche und mögliche Folgen in der Zukunft zu spekulieren. Denn oft wird Gedankenlosigkeit durchaus menschliche Anregungen annehmen. Aus soziologischer Sicht ist allemal vorzuziehen, die Dissidenz zu besprechen, zu befragen und über Wünsche und mögliche Folgen in der Zukunft zu spekulieren. Denn oft wird Gedankenlosigkeit durchaus menschliche Anregungen annehmen.

Freiheit der Meinung zu Beleidigung im Hass steht nicht im Grundgesetz!!! Denn Beleidigung ist eine Rechtsverletzung, die auf Anzeige hin sanktioniert werden kann. Ob dabei der Beleidiger gerade unter Hassstimmung beleidigt hat oder Freitag, den 13. mit seinem Auto gegen einen Baum fährt, geht zu seinen Lasten, sofern keine Schuld- und Zurechnungsminderungen vorlagen.

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E-Mail Daten-Entrechtung bei GMX gegen das Datenschutzgesetz + Kuckucks-Use

September 15, 2020

Lichtgeschwindigkeit 10098

am Dienstag 15. September 2020

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Idiotische Rechtsbeugung bei GMX:

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Der Gesetzgeber verlangt meine Einwilligung zum totalen Datengebrauch durch GMX. Das lehne ich ab.

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GMX – wo ich seit 20 Jahren meine persönlichen, datengeschützen E-Mail-Accounts vertraglich nutze – zwingt mich ab heute, mein Datenschutzrecht hinzuschmeißen.

Ich muss GMX die freie Datenverfügung meiner persönlichen Daten entweder einräumen oder meine E-Mail-Konten LÖSCHEN.

Dabei geht es ausdrücklich um drei Datennaturen:

1. Die vollkommen und semantischen Inhalte meiner GMX-Benutzung

2. Vollkommene Verbindungsdaten

3. Das beinhaltet vollkommen alle Tastenberührungen auf meinem Keyboard während der GMX-Benutzung

GMX bittet um Meine Zustimmung.

Ablehnen kann ich aber nicht – nur kündigen

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Da heißt es:

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„GMX

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig!

Wir und unsere Partner verarbeiten personenbezogene Daten wie beispielsweise Cookie-IDs, um den Inhalt von GMX zu optimieren und an Ihre Interessen anzupassen und verwenden darüber hinaus gegebenenfalls Ihre genauen Standortdaten und fragen aktiv Ihre Geräteeigenschaften zur Identifikation ab. Dafür und für die unten aufgeführten Verarbeitungszwecke benötigen wir und unsere Partner fortan Ihre Zustimmung. Diese Verarbeitungszwecke können Sie jetzt ablehnen und unsere Partner hier einsehen und konfigurieren.

Verarbeitungszwecke

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Ihre Einstellungen können Sie jederzeit mit Klick auf Datenschutz im unteren Bereich unserer Webseite anpassen.

Weiterführende Informationen zum Datenschutz …“

Ich kann aber nicht durch Anklicken von ablehnen ablehnen. Mein GMX-Konto ist somit praktisch für mich gesperrt.

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Nach Absuchen des massenhaften Kleingedruckten – immer auf der SUCHE nach ABLEHNEN, kommt dann ganz weit unten dieses ULTIMATUM von GMX:

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„… 5.2.2. Kategorien und Herkunft personenbezogener Daten
Im Rahmen der Kundenpflege verarbeiten wir folgende Daten:

  • Bestandsdaten – z. B. Ihren Namen, Ihre Post- und E-Mail-Adresse und weitere Kontaktdaten
  • Inhaltsdaten – Inhalte, die Sie als Nutzer aktiv erstellen oder verwenden, also beispielsweise E-Mail-Filterregeln, die Sie in den Einstellungen erstellen.
  • Nutzungsdaten – alle pseudonymisierten Informationen, die bei der Verwendung eines Dienstes entstehen und die auf den Nutzungsumfang des Produktes schließen lassen, also Beispiel die Anzahl gesendeter oder empfangener E-Mails.

Bei Vertragsabschluss eines GMX Accounts hinterlegen Sie selbst Bestandsdaten, also z. B. Ihren Namen, Ihre Post-Adresse etc. Soll bei einem GMX Premium-Vertrag die Wirksamkeit bestimmter Kampagnen gemessen werden – zum Beispiel im Rahmen einer Kundenrückgewinnung nach Kündigungsaussprache – werden diese Kampagnendaten analysiert – jedoch in verschlüsselter Form.
Als GMX FreeMail-Nutzer und GMX Premium-Mitglied nutzen Sie bestimmte Dienstleitungen bzw. führen Aktionen durch. Diese betreffenden Daten werden von GMX dokumentiert.

5.2.3. Konfigurationsmöglichkeiten
Nutzen Sie die Widerrufsmöglichkeiten gemäß unserer 
GMX AGB.
Generell gilt: Bestandsdaten und Inhaltsdaten werden von uns erhoben, um das Vertragsverhältnis mit Ihnen zu erfüllen. Um der Verarbeitung zu widersprechen, müssten Sie daher den GMX Premium- bzw. FreeMail-Vertrag kündigen bzw. Ihren Account löschen.
…“

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Dietmar Moews meint: Mir bleibt lediglich die praktische Weiterbenutzung von GMX, gemäß des vorhandenen Nutzungsvertrages, diese GMX-Erpressung hinzunehmen oder auszusteigen.

Dafür bzw. dagegen habe ich das KUCKUCKS-USE entfaltet – indem 1. zunächst privater Mailverkehr zwischen einander bekannten Korrespondenten auf ECHTNAMEN – in der Anrede und in der Grußformel – verzichten. Und 2. Schriftliche Mitteilungen so knapp gehalten werden, dass zwar der Empfänger weiß, was der ihm bekannte Absender sagen will. Ein solcher Text aber für einen Fremden Mitleser unverständlich bleibt, es sei denn ein „E-Mail-Profiler“ würde daran seine Analysepraxis auslassen. 3. Sollte man seine privaten E-Mail-Konten so diskret wie eine Postkarte betexten und die E-Mailadressen mit offenen Lockins bzw. ohne Lockout auch für Dritte und Vierte benutzen lassen – möglicherweise auch hin und wieder verschiedene Absender-Rechner mit den eigenen E-Mail-Namen benutzen.

Dann geht es wie bei der Kfz-Halterhaftung – man könnte zwar nachweisen, dass deine E-Mail-Adresse zur Kommunikation genutzt wurde, aber dein E-Mail-Vertrag beweist nicht, dass du eine spezielle E-Mail verfasst und abgesetzt hattest. Mit geht es dabei darum, mein gesamtes Datenaufkommen aus Internetz-Benutzung so von der persönlichen Zuordnung auf mich abzukoppeln und zu beschädigen, dass es nicht möglich ist, auf meine Person beziehbare politische oder ökonomische Kenntnisse für missliebige Dritte zu verwerten. Ich will selbst diese Voll-Datenmassen – wie es GMX nennt – gar nicht als „dokumentiertes“ Gespenst zur algorithmischen Verfügung haben. Ich will das nicht und ich will nicht, dass das Dritte mit oder ohne mein Wissen machen. Die Behauptung von GMX, nur mit meiner Einwilligung zur Datenabzocke ihre Vertragsverpflichtungen erfüllen zu können, ist Müll.

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Ich will nicht, dass ein politischer Widersacher durch Datenauswertung jeden Tag und jede Bewegung und Handlung meines Lebens, wo ich bin, welche Wege ich gehe, wann ich zur Toilette gehe, mit wem ich was kommuniziere usw. aus Datensammlungen meiner Daten erschließt und jede Sekunde meines Lebens von Fremden beherrscht werden könnte.

Mir sind Einweckgläser mit Geruchsproben für Spürhunde des MfS lieber als die NSA-Datenkraken von GMX. Also:

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KUCKUCKs-USE

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BIG BROTHER IS WATCHING YOU –

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Ja, nachdem der >Patriot Act< (ein USA-Datenschutz-Gesetz um mehrere Ecken) von den USA aufgekündigt worden ist, kann niemand im westlichen Internetz-Betrieb noch seine eigenen Daten vor der CIA / NSA bewahren.

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Mir bleibt augenblicklich lediglich, alle COOKIES, die auf meinem UNIT feindlich figuriert werden, laufend zu löschen. Ich lösche COOKIES täglich.

Damit kann ich aber das GMX-SAMMELN meiner Betriebsdaten nicht abwenden.

Aber es soll niemand behaupten, APPs oder WhatsApp oder irgendetwas genösse den vom Gesetzgeber gebotenen DATENSCHUTZ.

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Das allgemeine Internetz hat sich als PRIVAT-WIRTSCHAFTS-GESPENST von der geltenden Verfassung befreit.

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Dabei ist es widerrechtlich, geltendes Recht durch private Verträge auszuschalten.

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Ich teile folglich meine deutschen Staat mit, „dass ich nicht bereit bin, mit GMX per Vertrag (also Einwilligung zur Datenschutzrechtsbeseitigung) das gelten Datenschutzrecht zu überspielen, zu unterlaufen, zu dispensieren, oder auszusetzen.

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Ballhofstraße  Hannover-Altstadt 1938 – mit Hitlerjugend

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Covid-19 Neuinfektionen 1445 und die Testquote

August 13, 2020

Lichtgeschwindigkeit 10075

am Donnerstag, 13. August 2020

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Liebe Aufruferin, lieber Benutzer – ich erinnere an Ostersonntag, als hier die konkrete APP-KRITIK bereitgestellt worden ist:

 

>Ulysses-App-Tracking als totalitärer Unfug, Lichtgeschwindigkeit 10020<. Man muss verstehen, dass die bilateralen „blue-Tooth“-Spuren, die zwischen zwei Corona-App-Mobiles bei zu engem Begegnungsabstand das Warnzeichen geben, nicht zum Tracking taugen. Aber wenn sich darauf der App-Kunde persönlich per IT-Medien offiziell mit seiner Corona-WARNUNG beim Gesundheitsamt meldet, landet er unweigerlich im staatlichen DATENSPEICHER. (Ohne seine Meldung geht das weitere Tracking nicht). Dann ist er damit namentlich, samt allen persönlichen Kenndaten, im Internetz und damit im Vollspeicher bei der CIA/NSA. Jeder muss einfach wissen, dass jedes Handytelefonat, jedes Whats-APP, jedes Twitter oder E-Mail über die Provider, egal ob Google oder Telekom o. a.: Alles was rausgeht, aufgefangen und persönlich zugeordnet, auf ewig gespeichert wird.

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https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=52501&action=edit

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Heute möchte ich auf eine weitere Propagandalüge hinweisen, die von den Wortpublizisten gedankenlos ständig wiederholt wird. Auch US-Präservativ Trump redet so daher: Man tut so, als erzeuge die Anzahl der Corona-Testuntersuchungen als Ursache die Anzahl der Schwerkranken an COVID-19 in der allgemeinen freien Öffentlichkeit..

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Heute, am 13. August 2020, wird die aktuelle allgemeine (staatliche RKI) Information mit 1445 neuinfizierten Schwerkranken, mit vollkommen ungewisser Krankheitsgeschichte, angegeben.

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Im selben Atemzug heißt es dann, die hohe ansteigende Rate würde durch die erhöhte Quote von durchgeführten CORONA-TESTs „erzeugt“. Besonders die liegengebliebenen Coronatests in Bayern (dass etwa 900 positive Testpersonen uninformiert frei ausschwärmen; und dass über 40.000 Testergebnisse mangels Arbeitskräften noch immer nicht vorliegen; also geistern noch 40.000 weitere Corona-Reiselustige umher).

Ja – so heißt es – in Bayern habe man eben die Testanzahl erheblich ausgeweitet.

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Dietmar Moews meint:  Besonders hinweisen möchte ich auf die sibyllinische Einlassung des CCC zur APP: Da ist keiner der CCC-Sprecher, der gesagt hat, er würde die APP benutzen, er hielte die APP für zielführend, er sähe beim Einsatz der APP die gewünsche Datensicherheit – NEIN – die sieht der CCC gar nicht. Der CCC redet nur von dem Blue-tooth-Effekt ohne weitere Datenerfassung. Doch die kommt ja anschließend immer in die Intrernetz-Datenkrake, bei jedem Tracking-Versuch.

 

Der Test erzeugt nicht die Infektion.

 

Der Test ist geeignet, frei umherschwärmende Leichtsinnsmenschen abzufischen, bevor sie im Coronabefall sich fortpflanzen.

 

Der Test kann einen Virusbefall nicht beseitigen oder heilen.

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Nur für komplizierte Naivmenschen ist es einen Gedanken wert, sich bösen Ahnungen hingebend zu wittern, dass es eine DUNKELZIFFER an Infizierten gibt, die durch Tests erhellt werden könne (wer heute befundfrei ist, also negativ, kann schon morgen damit nichts mehr groß anfangen; schon wenn man sich unmittelbar nach dem Test mit einem Virus-Kranken trifft und dadurch ansteckt), dann ist man positiv Corona-krank, entgegen seinem vorher gemachten Test durchaus als „negativ“-Zertifikat in Händen halten zu können.

 

Wer die Rede von Neuinfektionen und höhere Testquote führt, sollte nicht so tun als sei der Test eine Heilmethode oder ein Infektionsursache.

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Wer von den Downloads der APP schwadroniert, aber nicht endlich erklärt, dass es lediglich DATENSPIONAGE mittels der Anti-Corona-App ist, aber praktisch keinerlei CORONA-Tracking ermöglicht, der führt irre und lügt – warum lügen sie? ULYSSES gewann permanent weiteren Vorsprung.

 

Ich weise erneut auf die ULYSSES-Beschreibung zur Anti-Corona-Nichtfunktion einer APP aus sozialen Funktionsschwächen und die Ablehnung jeglicher Funktion der Totaldatenspeicherung durch die CIA (Google/Apple/NSA) hin.

 

Ein gemeinsamer offener Brief netzpolitischer Organisationen forderte die
Bundesregierung auf, das von ihr präferierte Konzept für eine
Tracing-App gegen die Corona-Pandemie aufzugeben. Verfolgt sie es
weiter, kann kein Vertrauen bei den Nutzern aufkommen, und ein Scheitern
wäre unausweichlich. Absender waren im April 2020 wichtige IT-Fachkreise appellieren an die große Politik, da sind:

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* D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e. V. * Chaos Computer
Club e. V. (CCC) * LOAD e. V. * Forum InformatikerInnen für Frieden
und gesellschaftliche Verantwortung e. V. * Gesellschaft für
Informatik (GI) e. V. * Stiftung Datenschutz
:Datum: Fri, 24 Apr 2020 06:23:02 -0000 von: Chaos Computer Club Updates

Die Bundesregierung zieht ein Konzept für die geplante „Contact
Tracing“-App vor, das eine zentrale Instanz beinhaltet. Damit ist sie
auf dem Holzweg. Denn es herrscht internationale Einigkeit unter
Experten und Wissenschaftlern, dass der dezentrale Ansatz der bessere
ist. Selbst Apple und Google haben das eingesehen und ihn implementiert,
obwohl sie sonst nicht gerade scheu sind, Daten ihrer Nutzer zu sammeln.

Daher wenden sich heute netzpolitische Organisationen, darunter der
Chaos Computer Club (CCC), mit einem offenen Brief an
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Kanzleramtsminister Helge
Braun. [1]

Blickt man realistisch auf das Ziel, dass nämlich die App massenhaft
genutzt werden soll, dann ist der zentrale Ansatz schon deswegen
hinfällig, weil sich die beiden großen Anbieter mobiler Betriebssysteme
bereits dagegen entschieden haben. Da kann sich die Bundesregierung noch
so verrenken, damit ist der zentrale Ansatz weit entfernt von jeder
Möglichkeit zur Realisierung.
Gesundheitsminister Jens Spahn kann einen nationalen Alleingang gar
nicht durchsetzen, wenn er nun auf den zentralen Ansatz pocht.

Die Corona-Tracing-App bringt ein hohes Risiko mit sich, da die
anfallenden Daten hochsensibel und besonders zu schützen sind. Je mehr
Daten verarbeitet werden, desto größer ist das Risiko einer
De-Anonymisierung – auch durch Dritte, vor denen die Daten geschützt
werden müssen. Gesundheitsdaten gehören per Definition zu den intimsten
Daten von Menschen. Das lückenlose zentrale Verfolgen der Aufenthalte
aller Bürger ist das Horror-Szenario schlechthin.
Andere Beispiele von sorglos hingeschluderten Corona-Apps [2] haben
gezeigt, dass die anfallenden sensiblen Datenhalden nicht angemessen
geschützt werden und von Innen- und Außentätern missbraucht werden könnten.

Dies wissen auch technische Laien inzwischen und werden daher die Finger
von einer solchen App lassen, selbst wenn sie grundsätzlich zur
Hilfeleistung bereit wären. Dass auch Minister Spahn das weiß, darauf
deutet die Peitsche hin, die er mit der App-Pflicht hinter dem Rücken
versteckt hält. Dass eine solche Pflicht in Hinsicht auf die Millionen
von Bürgern ohne Smartphone technisch hanebüchen ist, setzt der Posse
nur die Krone auf.

## Links

[0] CCC veröffentlicht die [Zehn Prüfsteine für die Beurteilung von „Contact
Tracing“-Apps](https://www.ccc.de/de/updates/2020/contact-tracing-
requirements).

[1] Offener Brief: Geplante Corona-App ist höchst problematisch, an
[Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
(pdf)](https://www.ccc.de/system/uploads/300/original/Offener_Brief_Corona_App_BMG.pdf)
und an [Kanzleramtsminister Helge Braun
(pdf)](https://www.ccc.de/system/uploads/299/original/Offener_Brie
f_Corona_App_Bundeskanzleramt.pdf)
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Dietmar Moews meint: Der CCC hat freundlicherweise auch die wichtigen Postadressen mitgeteilt – damit kann jeder Bürger, ohne lange zu suchen, seine Einstellung zur Überwachungs-APP persönlich einsenden.

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Es ist gut, dass diese Diskussion jetzt stattfindet, damit nicht Zeit verloren geht, wenn die konkrete Entscheidung anstehen sollte.

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Doch das ist sehr fraglich, weil auch die höchsten deutschen Repräsentanten inzwischen mitbekommen haben, dass die frommen Versprechungen der APPs praktisch – aufgrund unumgänglicher telematischer Strukturen – keine INFEKTION und eine erweiternde Wirkung auf die WELLE haben muss.

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Ich weise auf die ULYSSES-Beschreibung zur Anti-Corona-Nichtfunktion einer APP aus sozialen Funktionsschwächen und die Ablehnung jeglicher Funktion der Totaldatenspeicherung durch die CIA (Google/Apple/NSA) hin.

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Constanze Kurz: TTIP-Verhandlungstexte der Schiedsgerichte sind für die Öffentlichkeit geheim

Januar 26, 2016
Lichtgeschwindigkeit 6209

Vom Dienstag 26. Januar 2016

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Die erstaunliche Leere im TTIP-Leseraum. Die Verhandlungstexte der Schiedsgerichte sind für die Öffentlichkeit geheim. Der Widerstand dagegen wächst.“ von CONSTANZE KURZ, titelt das Feuilleton der FAZ am Montag, 25. Januar 2016:

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..TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) ist ein Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union, das bereits so viel Protest hervorriefe wie kaum ein anderes. Man weiß zwar nicht genau, was Verhandlungsstand ist, aber man streitet über Beschäftigtenrechte, Tierversuche, Umweltstandards, Datenschutz, Dienstleistungen und Investorenrechte beidseits des Atlantiks oder über Klagemöglichkeiten vor privaten Schiedsgerichten, die nach gängiger Definition gar keine Gerichte sind. Das Europaparlament sprach sich zuletzt dagegen aus.

Für den Mittelstand wäre das finanzielle Risiko von Klagen vor solchen Schiedsgerichten auch wegen der esklatanten Verfahrenskosten ohnehin nicht tragbar… das haben manche Mitelständler längst begriffen, und auch, dass es in dem Abkommen weniger um ihre Interessen als um diejenigen der multinationalen Konzerne geht. Kürzlich gründete sich in Großbritannien die Initiative „Business against TTIP“, in der sich mehr als einhundert mittelständische Unternehmer zusammengeschlossen haben … es kämpfen also neben unzähligen Bürgerinitiativen auch britische mittelständische Firmen gegen das geheime Abkommen für die Großkonzerne. Dass es das Ende der Demokratie sei, wenn sich deren Firmenlobbyisten selbst die internationalen wirtschaftlichen Regeln der Zukunft schrieben, werden Beobachter solcher Schiedsverhandlungen eher schulterzuckend zur Kenntnis nehmen. Zu alltäglich und tonangebend ist die Lobby der Konzerne geworden. …“

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…Aber die Tatsache, dass die Öffentlichkeit die Verhandlungstexte nicht einsehen darf, bleibt Kern des Protests. Es gibt Volksvertreter, die würden nur zu gern Klarheit schaffen und im Detail erfahren, was genau inhaltlich verhandelt wird. Denn die TTIP-Unterlagen mit den Verhandlungsoptionen sind nicht nur uns Normalsterblichen verschlossen, sondern auch Bundestagsabgeordneten und Parlamentariern anderer beteiligter Staaten…“

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. nur ausgewählte Mitglieder des US-Kongesses und des EU-Parlaments, die nach Abgabe ihrer Mobiltelefone .. den vorgesehenen Raum eintreten dürfen, um dort unter Aufsicht Einblick in einige der TTIP-Papiere zu nehmen. Den Vertretern der verhandelnden Wirtschaftseliten bürdet man indes nicht solche Restriktionen auf. Man vertraut ihnen stattdessen Passwörter an, damit sie bequem online und jederzeit auf die Dokumente zugreifen können.

Deutschen Regierungsmitgliedern – nicht jedoch den Abgeordneten – mutet man seit vergangenem Mai das Papierverfahren zu. Sie dürfen allen Ernstes in der deutschen Botschaft der Vereinigten Staaten in Berlin vormittags einen „Leseraum“ aufzusuchen, um ausgedruckte Seiten zu studieren …“

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…Beim SPD-Parteitag im Dezember …die Bundesregierung in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage aber offenlegen bestenfalls eine vage Ahnung haben, wofür die sozialdemokratischen Parteigenossen ihre Hand gehoben haben und die Bundesregierung heftig wirbt.“

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… In acht Monaten hatten 37 Personen aus Ministerien des „Leseraum“ aufgesucht, ein Minister war nicht darunter …“

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…Die absurde Diskussion um das undurchsichtige Abkommen ist unterdessen so polarisiert, dass Gegner die unbekannten Verhandlungsinhalte in allen Aspekten ablehnen und Befürworter jeden TTIP-Kritiker als ahnungslos oder wirtschaftsfeindlich oder beides hinstellen…“

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…Man mag darüber nur die Stirn runzeln und sich insgeheim denken, dass sich doch wohl niemand eine Katze im Sack andrehen lassen wird, erst recht nicht, wenn der Verkäufer sie allzu beflissen anpreist. .. Aber vielleicht sieht man bei den Details in den TTIP-Papieren auch deshalb nichtallzu genau hin, weil man sich so später besser mit Nichtwissen herausreden kann. CONSTANZE KURZ“

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Dietmar Moews meint: Demokratie verlangt eine Abstimmung über so wichtige politische Entscheidungen über unüberschaubare Zukunftszeiträume.

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Vertrag heißt nämlich – es werden im Vertrag von TTIP auch die Rechte und Pflichten, sowie eine Vertragskündigung, Vertragsende oder Vertragsänderungen geregelt – stets nur in übereinstimmender Werthaltung der Vertragspartner.

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Das heißt: Gegen die USA kommt da keiner mehr lebend raus.

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Folglich müssen in einer repräsentativen Demokratie die Volksvertreter tätig werden, aber doch nicht ohne bescheid zu wissen, und nicht, ohne die Wähleröffentlichkeit informiert zu haben und eine öffentliche Debatte durchgeführt zu haben:

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Repräsentative Demokratie bedeutet, die Parlamentarier sind lediglich ein Transmissionsriemen des Volkswillens – auch wenn es heißt: Parlamentarier sind ihrem persönlichen Gewissen verpflichtet – das Mandat ist nicht imperativ.

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Aber, ohne überhaupt wissen zu wollen, worüber TTIP-Vertragskautelen neue Handelsregeln festlegen, ist das UNTREUE und HOCHVERRAT.

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Bildschirmfoto vom 2015-11-06 12:12:01

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Der CCClerin Constanze Kurz, die anerkanntermaßen als IT-Fachfrau gleichzeitig eine der profiliertesten IT-Politikerinnen deutscher Sprache überhaupt ist, kann gar nicht hoch genug bezahlt werden.

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Kurz‘ Rubrik AUS DEM MASCHINENRAUM in der FAZ rührt noch vom Redakteur und Herausgeber Frank Schirrmacher (2014 gestorben) her, dem hierfür ebenfalls Anerkennung gilt.

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SNOWDEN sei Dank: SAFE HARBOUR wg NSA von EuGH gekippt

Oktober 8, 2015
Lichtgeschwindigkeit 5934

Vom Donnerstag, 8. Oktober 2015

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AUF NACH BERLIN!

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Der mutige, intelligente IT-Geheimdienstler der NSA, Edward Snowden, hatte es gewagt, auf sein persönliches Risiko, den vollkommenen Verrat der bundesstaatlichen CIA / NSA an den USA-Bürgern zu belegen und incognito zu publizieren.

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Edward Snowden bezahlte dafür, dasser seine Heimat verlassen musste und jetzt im russischen EXIL-Versteck, als „Gast-Geisel“ bei PUTIN in Russland, leben muss.

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Jetzt also das URTEIL, das dieses NSA / PRISM-US-Staatsverbrechen am Datenschutz durch IT-Privatfirmen und CIA / NSA zumindest als IT-Handelnorm zwischen US-IT-Konzernen und europäischen Konsumenten, vertreten durch die E U-Datenschutznormen, „SAFE HARBOUR“, gestern als rechtswidrig und hochgerichtlich disqualifiziert hat:

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befindet Daten in den USA nicht für sicher. Hoffentlich grätscht nicht wieder die Politik dazwischen.

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Es ist nicht so, dass seit den ersten Snowden-Enthüllungen über die Überwachungspraxis der Geheimdienste nichts passiert wäre. Es gibt einen Untersuchungsausschuss im Bundestag, der verdienstvoll vor sich hin arbeitet und immer mal wieder erstaunliche Aussagen von Geheimdienstlern zutage fördert.

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Zum Beispiel, dass auch BND-Mitarbeiter im Zweifelsfall lieber nicht so genau nachfragen, ob das, was sie da machen, eigentlich eine Rechtsgrundlage hat. Und was ist noch so passiert? Ein paar E-Mail-Provider bieten nun einfachere Methoden zur verschlüsselten Kommunikation an. Das ist doch nicht nichts, oder? Nur dieser Eindruck, dass ein paar Leute mit einem Haartrockner auf einem Eisberg stehen und jedes Mal, wenn ein bisschen etwas abgeschmolzen ist, es weiter unten wieder festfriert, will irgendwie nicht verschwinden.

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Die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, schafft erhebliche Unsicherheit für US- und EU-Firmen und Verbraucher“, sagte Handelsministerin Penny Pritzker. Die „florierende transatlantische Digitalwirtschaft“ würde durch die Entscheidung gefährdet.

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Die vom EuGH für ungültig erklärte Vereinbarung zur unkomplizierten Datenübertragung habe in den vergangenen 15 Jahren wichtige Beiträge zu Privatsphäre und Wachstum geleistet, sagte Pritzker. Nach der Entscheidung aus Luxemburg müsse so schnell wie möglich eine neuere Safe-Harbor-Vereinbarung getroffen werden. Die USA seien bereit, durch das Urteil entstehende „Unsicherheiten“ gegenüber der EU-Kommission zu klären. Die zuständige EU-Justizkommissarin Věra Jourová hatte zuvor schon gesagt, nun solle so schnell wie möglich ein neues Abkommen ausgehandelt werden.

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Zumindest ein US-Bürger jedenfalls freute sich über das Urteil. Edward Snowden, der NSA-Whistleblower der dem EuGH mit seinen Enthüllungen eine der Vorlagen lieferte, bedankte sich auf Twitter bei Europa. (mit Material der dpa)

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In der tageszeitung taz, kommentiert am 7. Oktober 2015 Svenja Bergt: „Während sich in Europa fast alle Seiten von dem EuGH-Urteil gegen Safe Harbor bestätigt fühlen, reagieren die USA mit Unverständnis. Man sei zutiefst enttäuscht und hoffe auf einen raschen Nachfolger für das Abkommen, teilte das US-Handelsministerium mit.

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15 Jahre lang war das Safe-Harbor-Abkommen eine der meistgenutzten rechtlichen Grundlagen für den Austausch personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA. Weil die aber keinen hinreichenden Datenschutz garantieren, erklärte der Europäische Gerichtshof das Abkommen im Oktober 2015 für ungültig.

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Die EuGH-Entscheidung dagegen hat zumindest das Potenzial, zu einer Stärkung der hiesigen IT-Industrie zu führen. Schließlich müssen sich Firmen, die Nutzerdaten auf US-Servern lagern, die ihren E-Mail-Verkehr über Google abwickeln oder gleich die gesamte IT in die USA ausgelagert haben, eine Alternative überlegen. Vorteil für Nutzer: Vor allem die verdeckte, nicht auf den ersten Blick zu erkennende Weitergabe von Daten nimmt ab.

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Dietmar Moews meint: Dieser NSA-Befreiungsschlag des EuGH ist für die Katz, wenn wieder die Politik dazwischengrätscht. Falls die EU-Kommission ein neues Abkommen aushandelt, mit den gleichen miesen Bedingungen, das erst wieder jemand vor Gericht kippen muss, wird erneut aus Unrecht neues Unrecht.

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Das Schlimmste ist: Zuzutrauen ist es der deutschen StaMoKap-Politik der Blockparteien in der Großen-Merkel-Koalition –  ihr: der absurde TTIP-Geheimvertrag, der auf alle Fälle von den Deutschen verhindert werden muss: DURCH BEDRÄNGEN DER BUNDESTAGS-ABGEORDNETEN UND DEREN PARTEIFÜHRUNGEN.

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Leider mischen die deutschsprachigen Massenmedien – ob Staatssender oder Kaufzeitungen – vollkommen amerikatrunken (oder gekauft) vollkommen auf TTIP  hin.

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Die Demonstration STOP TTIP am Samstag, 10. Oktober 2015 in BERLIN, ist deshalb der Prüfstein für eine kommunizierende Gesellschaft am Propagandastaat vorbei, die eigenen FREIHEITSINTERESSEN zu verteidigen.

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Deutschland ist als Staat nicht souverän.

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Die deutschen Bürger sind zunächst mal im Alltagsrahmen des geltenden Grundgesetzes frei genug, zu demonstrieren.

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Heiko Maas entlässt Generalbundesanwalt Range

August 4, 2015
Lichtgeschwindigkeit 5790

vom Dienstag, 4. August 2015

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Wie ich es bereits in LICHTGESCHWINDIGKEIT 5788 und 5789 analysiert hatte, musste der Generalbundesanwalt spätestens heute, nachdem er den Minister konkret öffentlich angegriffen hat, entlassen werden.

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Range (FDP) wurde also heute nachmittag von Heiko Maas(SPD) nicht erschossen, aber entlassen.

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Nachfolger wird der bisherige Münchner Generalstaatsanwalt Peter Frank werden.

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Bildschirmfoto vom 2015-06-02 14:42:06

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Dietmar Moews meint: Range hatte die Form verletzt. In der Sache hat Range die Rechtslage eines beantragten Vor-Ermittlungsverfahrens und eine Gutachter-Einschaltung recht –

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Nur hätte Range die politische Brisanz vorhersehen müssen und dafür die Koordinierung mit dem Justizminister Maas und der Merkel-Regierung suchen müssen.

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Nun steht der inkompetente Bundesjustizminister zur Entlassung durch die urlaubende Bundeskanzlerin an.

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Wirklich ernstzunehmen ist die politische Situation um die Geheimdienste, den BND, den MAD, die V-Leute, den BfV-Chef Maaßen und den Kanzleramtsminister Peter Altmaier.

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Denn anders als es die deutschen Massenmedien seit Tagen falsch behaupten, ist für den Auslands-Geheimdienst BND – sofern es Datenschutz und NSA betrifft – keineswegs der Bundesinnenminister zuständig (Thomas de Maizière), sondern das Bundeskanzleramt direkt.

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Und es drängt sich der Eindruck auf, als sei dieser Skandal auf konkretes Betreiben der Bundeskanzlerin inszeniert, letztlich um Ruhe an der CIA-NSA-Front zu erreichen. Merkel dient als Staathalterin den USA und verletzt dabei fortlaufend die deutsche Verfassung.

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Die deutsche Verfassung bestimmt die Steuerung und Kontrolle der deutschen Geheimdienste – auch in eventueller Zusammenarbeit mit fremden Diensten – durch den Bundestag bzw. Durch den betreffenden parlamentarischen Bundestags-Kontroll-Ausschuss.

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Diese Kontrolle, hinsichtlich verfassungswidrige Geheimdienstaktivitäten des BND und des BfV, im Auftrag der NSA gegen die EU-Staaten, wurde zuletzt von der Bundeskanzlerin verweigert.

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Bildschirmfoto vom 2015-02-06 15:35:42

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Merkel sieht sich in dieser Vorgehensweise mit der Kompetenz der EXEKUTIVE, das geltenden Recht zu beugen. Eine Verfassungsklage beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, wurde bislang nicht gegen Merkel veranlasst.

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Umfragen ergeben angeblich weiterhin die mehrheitliche Wählerzustimmung für die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel.

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Der Verantwortliche für den BfV-Chef Maaßen ist letztlich Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) bzw. Merkel selbst. Keineswegs entscheidend ist der Bundesinnenminister Thomas de Maizière, dem das Bundesamt für Verfassungsschutz untersteht, nicht jedoch das Zusammenwirken mit dem Auslandsdienst BND und dem CIA / CIA.

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Windows 10 das Störerbetriebssystem

August 3, 2015
Lichtgeschwindigkeit 5787

vom Montag, 3. August 2015

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Erstaunlich, in welch kurzer Zeit ein WELT-MONOPOLIST und gigantischer KAPITALIST wie die Firma Microsoft die stilbildende Dominanz verlieren kann.

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Noch nicht lange, verstand der normale zivile Computerbenutzer unter dem Systemzwang MICROSOFT / IBM – PC. Das Wort für Computer hieß „PC“. Der Personalcomputer von IBM, eng verbunden mit dem Software-Betriebssystem von Microsoft. Jeder, der zu hause Computer nutzen wollte, musste Microsoft-Lizenzen zahlen und die idiotischen Kinkerlitzchen der WINDOWS-Programme mitmachen, einschließlich datenvermüllte Festplatte, endlose Rechnerzeiten, Viren und Systemabstürze.

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Inzwischen wurde die kostspielige Luxusfirma APPLE auf Microsoft-Niveau hin verändert. Wobei bestimmte Software und Hardware-Vorteile (keine Viren) von Apple noch gehalten wurden, aber die Gerätschaften überteuert und kostspielig sind.

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Der Hit ist selbstverständlich die freie Software LINUX, die eine „soziale Leistung“ der IT-Intelligenz der westlichen Welt ist, inzwischen weitgehend systeme-kompatibel und fehlerfrei läuft (inzwischen Linux 14.)

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Jetzt versucht also Microsoft den inzwischen verlorenen Anschluss bei den mobilen Smart-Computern (z. B. Smart-Phones oder Pads) und den komplexen Systemsoftware-Konzepten mit dem neuen Betriebssystem WINDOWS 10 zu beantworten.

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WINDOWS 10 – das Betriebssystem für Rechner und Mobilvernetzungen – soll angeblich alle Nutzungen bieten, die Apple und Google und andere in den eigenen Kombinationssystemen bereits bieten.

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Dietmar Moews meint: Nun hat sich inzwischen herumgesprochen, dass Windows 10 da sei. Heute, 3. August 2015, berichtete der Deutschlandfunk, allerdings ohne kritische Anmerkungen, die nun DRINGEND GEBOTEN SIND, über Windows 10:

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Es ist bekannt, dass zwischen den Datenkraken Google, Facebook, Apple, Microfsoft usw. und solchen staatlichen Geheimdiensten wie CIA und NSA, MI5 und MI6, Five Eyes, BND oder BfV ein unglaublich menschenrechtsverletzender Wettlauf des Datenklaus und der Datenschutzverletzungen jedes einzelnen Menschen – sogar von Menschen, die gar nicht persönlich im Internetz auftreten, läuft.

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Markt und Staat wettlaufen um die Herrschaft der telematischen Robotik 4.0 – durch Computer-Chips in Plastikkarten, durch Bio-Metrie von öffentlichen Überwachungskameras, durch Mauterfassung im Straßenverkehr, durch Total-Sample und Größtrechner, die unvorstellbare algorithmisch operationallisierte Massendaten in Profit und Macht umsetzen.

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Und es gibt durch die neuartigen staatsgrenzenüberschreitende technischen Anwendungen per Internetz durchaus neue Formen des Missbrauchs dieser Techniken für die „normale Kriminalität“.

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Wer sein Automobli nicht abschließt und den Zündschlüssel stecken lässt, läuft Gefahr, dass Unbefugte sich des Autos bedienen, um damit kriminelle Taten auszuführen. Daher kennt jeder den Begriff „Halterhaftung“.

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Halterhaftung bedeutet, wenn ein fremder Fahrer mit einem angemeldeten Auto ein Straßenverkehrsordnungs-Straftat, -Vergehen oder eine Ordnungswidrigkeit begeht, muss der offizielle Halter, auch wenn er nicht selbst der Straftäter ist, als Halter seines Autos gewissermaßen nicht außerhalb der Haftpflicht haften.

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Wer einen Menschen mit einem fremden Auto totfährt, ist dennoch der Täter und nicht der Fahrzeughalter – es gibt eine solche „Halterhaftung“ nicht. Keiner wird verurteilt, der nicht nachweislich Täter ist.

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Anders nunmehr bei MICROSOFT 10:

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Wer Microsoft 10 installiert erhält alle möglichen Bereitstellungen von Funktionen der Nutzung. Er kann alle möglichen Netzwerkverbindungen, Kabel, Modem, Funk, W-Lan, WiFi und wie das Alles heißt, über seine IP (die Computer-Nutzer-Anmeldenummer – wie eine Autonummer) benutzen.

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Egal ob Smart-Phone, Tablet, Laptop, Handy, egal wo, über Steckdose, aus der Luft oder wo er Zugang findet, und sei es über fremde W-Lans, wenn diese offen sind.

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Hier kommt jetzt der WAHNSINN: Microsoft WINDOWS 10 loggt nach Start automatisch ins W-Lan ein. Der Halter-Nutzer kann dann jeder sonstige von Windows 10 angebotene Nutzungsform oder Applikation durch einfachen Click aktivieren, aber dann:

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Alles, was der Nutzer aktiviert hat auch die Öffnung gegenüber Microsoft zur Folge – wer WINDOWS 10 benutzt, wird quasi gleichzeitig durch die eigenen Startclicks von Microsoft „gehackt“.

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Alle Zugangsdaten und Inhalte sind für Microsoft und werden von Microsoft zu eigenen Zwecken gespeichert und Dritten zugänglich.

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Zugänge werden Dritten zur Verfügung gestellt – ohne Kontrollmöglichkeit für den „Halter“ der Original-WINDOS10-Schnittstelle.

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Und der Hammer ist: Sollte über diesen Zugang über die bestimmte Halter-IP von unbefugten Dritten Kriminalität ausgehen (Störer), dann ist der Halter haftbar.

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Ich teile folgende Ansicht, die in der Netzdiskussion von Insidern gepostet wurde:

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> Es geht ja eher darum, daß der unbedarfte Windows 10 Nutzer Dein WLAN
> Passwort verteilt ohne dass er wirklich weiss was er tut bzw. dass ers
> an seinem Rechner nich verhindern kann so im ersten Moment.

Das wär doch mal die Diskussion für „Chaos macht Schule – Elternabend“.

Wobei ich es immer noch unerhört finde, dass die Entscheidung nicht im
Einflußbereich des Netzbetreibers liegt, sondern beim Netznutzer.

Im schlechtesten, aber vermutlich häufigsten Fall hat der Netzbetreiber
keine Kenntnis darüber, dass die Zugangsdaten automatisiert an Dritte
weitergegeben werden.

In Zukunft also kommt nach der Facebook-Partysause zum Schaden an der
Wohnung auch noch ein Abmahnschreiben der Content-Multis dazu.

Insofern, wenn SSID-Ändern, dann auf _optout. Das _nomap hat ne andere
Qualität, meiner bescheidenen Meinung nach kann man damit noch eher
leben, wenn $Firma die Lokation einer ausgestrahlten Funkaussendung
kartografiert.

Das Äquivalent zu wifisense wäre ja, wenn google streetmap nicht nur das
Bild der Haustür, sondern gleich nen Abdruck vom Schlüssel mitspeichern
und verteilen würde.

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Kein vernünftiger Mensch wird noch WINDOWS 10 benutzen, selbst, wenn Microsoft es derzeit kostenfrei bereitstellt.

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LINUX 14 und die diversen UBUNTU-Varianten stehen zur vernünftigen vollwertigen „Freifunk“-Verfügung.

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Die politische Absicht der Polizeistaaten, die freie W-Lan-Nutzung zu kriminalisieren, geht mit WINDOWS 10 auf. Und, dass der DLF darauf heute nicht hingewiesen hat, ist ebenfalls ein Skandal.

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Ich empfehle dazu die Kommentare zum Thema „Störer“ / Wifi-Sense bei Windows 10 bei Heise.de.

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Es sollte das Internetz überall frei zugänglich sein. Und wenn bei mir zu hause jemand mit seinem Computer ins Netz will, muss das ohne Nachteile möglich bleiben: Mit WINDOWS 10 gehen aber mit Freigabe eines W-Lans im Wohnungsfestnetz-Anschluss die gesamte Störer-Kriminalisierung für den Halter des Festnetzanschlusses los.

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Natürlich können Krimelle auch anders das Netz benutzen als durch mein W-Lan. Was man will, ist die ausschließliche persönliche Nutzung eines Anschlusses (eines Autos). man will das freie SHARING verhindern – (das Auto), das Handy, den Internetz-Zugang, die man nicht verleihen soll, sodass jeder Nutzervorgang der konkreten Halter-Person zugeordnet werden kann.

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Die Datenkraken wollen, dass also alle Daten und Verkehrsdaten zur Voll-Profilierung eines jeden Nutzers total personfiziert, dokumentiert und instrumentalisiert werden kann, ZIEL:

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Vollüberwachung und Telematik: Der Mensch erhält das Diktat für seine Lebensregungen (auch dank WINDOWS10).

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Verein wehrt sich gegen totale Überwachung

März 21, 2015
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vom Samstag, 21. März 2015

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Der KÖLNER STADT-ANZEIGER berichtet am Freitag, 20. März 2015: „Verein wehrt sich gegen totale Überwachung. Eine parteiübergreifende Initiative von Juristen und Datenschützern wirft der Politik Versäumnisse vor“

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Wie komisch, wenn man als Mitgründer der Piratenpartei bereits vor zehn Jahren sah, wie die IT-Revolution die gesamte Politik durchwirkt – und dass es das Thema der Zeit ist, dem sich die politischen Parteien widmen müssten, sei es eine neue Partei der PIRATEN dafür zu gründen.

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Wie komisch ist, zu erleben, mit welch brutalen Mitteln der postmoderne Machiavelli es unmöglich macht, eine solche Partei zu organisieren – welche rigorosen direkten und indirekten, gewaltsamen und sozio-kulturellen Methoden und Machenschaften heimlich, d. h. unheimlich aufgezogen werden. Man schrickt auch vor Morden und Menschenvernichtung nicht zurück.

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Wie komisch, zu erleben, wie alle diese Blockparteien fünfzehn Jahre, nachdem Dr. Dietmar Moews mit gelben Plakaten BiBi4E – Breitband für Alle deutschlandweit – von Leipzig bis Springe und Köln – gefordert später auch gesungen hat: „BiBi4E Broad Band for Everyone“ und

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zehn Jahre danach, also heute, die Bundesregierung noch immer nicht begriffen hat, dass es für das Handelsland Deutschland absurd ist, im Breitband derart rückständig zu sein, dass es immer noch einen Schwarzen Atlas gibt, die Flecken, wo man in Deutschland im Internetz-Dunkel hängt.

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Wie komisch, nachdem Piraten kriminalisiert worden sind, mit Strafanzeigen und Volksverhetzungsvorwürfen, Kriminalpolizei und Verhören belastet worden sind, jetzt als in Köln aktive Juristen sich zu einem Datenschutz-ÜBERWACHUNGS-Verein konstituiert haben.

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Dietmar Moews meint: Wie schön, dass mit Ralf Dahrendorf und mit John Rawls, mit Immanuel Kant und mit Friedrich Nietzsche Menschen da waren, die in deutscher Sprache das Thema der Freiheit im Leben exponiert und durchdacht haben:

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Freiheit im Rechtsstaat als Gerechtigkeit, als Fairness“ – das ist die von mir hier soziologisch begriffene These, dass die Gemeinschaft vom Individuum herkommt: Am Anfang steht die Anthropologie, daran erst knüpft die Soziologie an und dann erst die Philosophie, dann erst die Jurisprudenz und Staatskunst.

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Lieber Herr Peter Thümmel und lieber Herr Gerhard Baum und lieber Herr Burkhart Hirsch!

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Klappern gehört zum Handwerk“.

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Ich danke Ihnen für Ihre Initiative, das IT-Revolutionsthema Numero EINS, die anthropologische Frage. Wie, was ist der Mensch? erkannt zu haben. Mit der selbstgesteuerten Freiheit des Individuums beginnt jede Gesellschaft.

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Mit der Regulation wird die anthroplogische Potenz beschädigt: Wir sollen also mit Gerechtigkeit als Fairness vom freien Individuum her den zweckrationalen nüchternen Nutzen im Auge haben, nicht den Utilitarismus als Gesellschaftstheorie.

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Das heißt: Das freie – auch von Totalüberwachung freie – Individuum ist überhaupt nur fähig die lebendig gelingende Gemeinschaft zu tragen.

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Deshalb soll es hier für den Liberalismus, gegen die Gängelung der Besserwisser, weitergehen.

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FAZ, Titelseite Samstag 21. März 2015: CHRISTIAN GEYER schreibt über Selbstmord und Gesellschaft: „Gefüttert und abgeputzt“ – Geyer irrt und verirrt sich in seiner Gesellschaftstheorie, weil er das sozio-kulturelle Denkmodell über den individuellen Impuls stellt.

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Christian Geyer hat das anthropologische Ich nicht verstanden. Immanuel Kant hatte alle seine Kritiken und metaphysischen Erwägungen letztlich auf das Individuum und die Freiheitsbegabung abgestellt: Der kleine Christian Geyer glaubt noch immer an Marx‘ Hegelagen, einer möglichen Gesellschaftsmodellierung.

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Vergiss deine Modelle – sieh‘ den einzelnen Menschen und seine impulsive Inkonstanz über der Erde und unter der Erde.

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