Lichtgeschwindigkeit 8210
Am Mittwoch, 30. Mai 2018
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„Keine Millionen-Entschädigung für Kohl-Witwe“
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so lautete der Richterspruch beim Oberlandesgericht heute, 29. Mai 2018, in Köln.
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WDR Rundfunk berichtete heute, 29. Mai 2018:
„Heute wurde in einer weiteren Instanz im Streit der Kohl-Erbin Maike Richter-Kohl gegen den Autor Heribert Schwan verkündet:
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Maike Kohl-Richter forderte Schadenersatz
- Schadenersatzansprüche sind nicht vererbbar
- Ghostwriter hatte Buch ohne Freigabe veröffentlicht
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Im Berufungsprozess ging es am Dienstag (29.05.2018) unter anderem darum, ob die Schadenersatzansprüche gegen die Autoren und den Verlag wegen der Veröffentlichung nicht genehmigter Zitate auf die Witwe Kohls übertragbar sind. Es geht um eine Million Euro. Dieses Geld wurde dem Altkanzler noch zu Lebzeiten zugesprochen….“
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Nach dem Tod von Helmut Kohl im vergangenen Jahr änderte sich die Situation. Seine Witwe Maike Kohl-Richter beansprucht die Entschädigung für sich und will auch das Ansehen ihres verstorbenen Mannes weiter verteidigen. Das Kölner Oberlandesgericht urteilte jetzt: Die Ansprüche sind nicht vererbbar.
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Die Autoren Heribert Schwan und Tilmann Jens hatten das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ geschrieben und mit einem Verlag, der jetzt ebenfalls beklagt ist, veröffentlicht. Die Grundlage des Textes bilden Interviews, die der damalige Ghostwriter Heribert Schwan mit dem Altkanzler geführt hat. Nach einem Streit endete die Zusammenarbeit. Kohl gab für das Buch, in dem viele pikante Zitate aufgelistet sind, in denen er auch andere Politiker verunglimpft haben soll, nie seine Genehmigung.
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Maike Kohl-Richter hat noch eine Chance: den Gang vor den Bundesgerichtshof.
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Dietmar Moews meint: Wie ich zu diesem Streit bereits mehrfach detailiert darlegte, teile ich die Rechtssicht des Autors Dr. Heribert Schwan. Schwan war fähig die ersten drei Bände KOHL-Erinnerungen zu schreiben. KOHL und seine Erbin Frau Dr. Kohl-Richter waren es nicht fähig den BAND IV, der von KOHL mit SCHWAN angelegt und erarbeitet war, ohne SCHWAN zu schreiben.
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Die Sicht des Gerichtes von heute – dass Kohl bestimmte ZITATE nicht ausdrücklich zur Publikation genehmigt hatte, sowie, dass die Publikation SCHWANS als unerlaubte Eigenmacht und Rechtsbeschädigung nachträglich gerichtlich zu unterbinden gewsen waren, halte ich für Übergriffe auf das Autoren-Recht Heribert Schwans, der im Sinne einer GbR als Autoren-Gemeinschaft und nicht als Dienstleister, der keine eigenen Urheberrechte erschrieben habe, volle Einrede und Eigenverfügung wahrnehmen durfte.
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Schließlich hatte KOHL Alles freiwillig in den aufgenommenen Gesprächs-Tonbandprotokollen so gesagt, so formuliert – wie er es für den Verfasser SCHWAN als Vorlage für BAND IV der KOHL-Erinnerungen zu berücksichtigen dachtte. KOHL hat bei Mitteilungen der informellen oder nicht für die Öffentlichkeit gedachten Aussagen die Aufnahmen abschalten lassen und ausdrücklich angemerkt, wenn es sich um ihaltlich oder wörtlich nicht zu Veröffentlichendes handelte.
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Schließlich handelt es – anders als es heute die SPRINGER-Medien verdrehen – um sehr wichtige und sehr bezeichnende Details des üblen Charakters des Altkanzlers Kohl, der sich Vertrauen erschleimte, um dann übel nachzureden – wie im Falle Gorbatschow und Jeltzin: Gorbatschow habe wenig gekonnt und Jeltzin war zwar besoffen, aber besser als die andern.
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Norbert Blüm ist auch ein verdienter Mann – mit eigenem Anstand. Gorbatschow nahm nicht an Kohls Aussegnung teil. Das hat Gorbatschow viele Buchverkäufe und westdeutsche Fernsehauftritte gekostet. Wer liest denn KAI DIEKMANNS Kohl Biografie, wenn er HERIBERT SCHWANS KOHL-Buch kennt?
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Da ist schon Heribert Schwan der verdiente Mann der Zeitgeschichte und nicht Kai Diekmann – doch der Ex-Springer-Mann Diekmann und die BILD-Pressuregroup ist so stark, dass sich kaum ein Deutschlandfunk an eine unabhängige Darstellung des Gerichtsurteils, heute in Köln, zugunsten Heribert Schwans ranwagt.
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HERIBERT SCHWAN hat RECHT und soll Recht bekommen, selbst wenn der BGH die wirkliche Produzentengemeinschaft Kohl/Schwan und die Schmerzensgeld-Forderungen auf Antrag der Kohl-Erbin Maike auf die Balkenwaage der höchsten Gerichtskompetenz legen wird.
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