Klares Votum im EU-Parlament für das absurde Urheber-Gesetz. 348 Stimmen dafür und 274 dagegen.
.
Der deutsche CDU/EVP-Abgeordnete Caspary, der offensichtlich unter DROGEN stand, musste formal wegen seiner exaltierten Auftritten gestoppt werden – er hatte insinuiert, dass die Demonstranten „gekauft“ worden sein (gegen diesen Vorhalt pejorizierte Caspary, er habe nicht „alle Demonstranten seien gekauft“, sondern „einige Demonstranten“ gesagt, und er habe dabei die Frankfurter Allgemeine Zeitung zitiert).
.
Frontal-Attacke auf CDU/CSU Edward Snowden mischt sich in Urheberrechts-Streit ein
.
Die EU-Urheberrechtsreform hat am Dienstagmittag grünes Licht vom Europa-Parlament bekommen.
.
Zuvor wurde heftig im Internet und auf der Straße gegen die Reform protestiert. Nach der Abstimmung sprachen Kritiker von einem schlechten Tag für die Freiheit im Internet, die Befürworter dagegen von einem positiven Signal an die Kultur- und Kreativwirtschaft.
.
.
BILD.de am 26. März 2019:
.
Jetzt meldete sich aus Russland Ex-NSA-Geheimnisverräter Edward Snowden (35) zu Wort – mit einer Frontalattacke auf die deutschen Unionsparteien! Die Abgeordneten von CDU und CSU haben im Europa-Parlament für die Reform des Urheberrechts gestimmt.
.
Snowdens Kritik: Das gefährde die Internetfreiheit. Bemerkenswert: Snowden selbst lebt seit Jahren in Russland, wo daran gearbeitet wird, das Internetz ganz abzukapseln. Mit Kritik an diesen Plänen hält er sich aber stets vornehm zurück.
.
Stattdessen zielt er jetzt auf die deutschen User ab. Er schreibt: „Vergiss nie, was sie hier gemacht haben“, twitterte Snowden auf Deutsch. „Da die @CDU_CSU_EP gestimmt hat für nie mehr Internetfreiheit, muss das Internet für nie mehr @CDU_CSU_EP stimmen. #nieMehrCDU.“
.
.
DLF.de am 26. März 2019:
.
„EU-Urheberrechtsreform – „Endlich mal die Kunst- und Kulturschaffenden schützen“
.
In der aufgeheizten Debatte über die EU-Urheberrechtsreform, die heute im Europaparlament zur Abstimmung steht, werde kaum über den verbesserten Schutz von geistigem Eigentum gesprochen, beklagte der EU-Parlamentarier Daniel Caspary im Dlf. Stattdessen werde gezielt Stimmung gegen Reform-Befürworter gemacht.
Daniel Caspary im Gespräch mit Sarah Zerback
.
„… wie Kreative stärker an den Erlösen beteiligt werden können, die im Netz mit ihren Werken erzielt werden. Vor der Abstimmung im Europaparlament heute Mittag hat sich die Debatte noch mal richtig hochgeschaukelt. Am Telefon ist jetzt Daniel Caspary. Er ist Vorsitzender der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament. Guten Morgen, Herr Caspary!
.
Caspary: Ich denke, wir haben die Widerstände nicht unterschätzt. Das war absehbar. Bei all den Themen, bei denen wir Regulierung im Internet andiskutieren, oder dies auch nur im Verdacht stehen könnte, erleben wir immer großen Widerstand. Nehmen Sie das Thema Datenschutzgrundverordnung, das massiv unter Beschuss stand. Nehmen Sie das geplante Handelsabkommen ACTA, wo es um den Schutz geistigen Eigentums im Internet auch gegangen ist – eine Riesenkampagne, die dagegen gelaufen ist. …“
.
.
Dietmar Moews meint: Es hätte keinen Sinn besserer Vermittlung, diesen drogenkranken CDU-Sprecher weiter zu zitieren.
.
ES IST UNWAHR, DASS KREATIVE durch diesen totalitären Überwachungsschritt geschützt werden könnten.
.
Die geltenden Rechtslage schützt Autoren und Autorenrechte und Folgerechte – mit Beginn des Patentrechts und des Gebrauchsmusterschutzes, Mitte des 19. Jahrhunderts. Das US-Copyright ist wirtschaftsfreundlicher und autorenfeindlicher als das deutsche Urheberrecht.
.
Der CDU-Quatschkopf sagt „natürlich“ kein einziges Beispiel, in dem ein Kreativer durch dieses neue EU-Urheberrecht irgendetwas bekäme, was ihm nicht auch gestern bereits zustand.
.
Totalitäre Übermacht holen sich durch diese CDU/EVP-Politik die internationalen Großkonzerne, Verwertungsgesellschaften, Intermediäre Käseglocken, die Künstler klientelisieren kommen hierdurch in Rechtsmacht, für die sie keinerlei Autorenqualität haben, sondern allein den Auftrag der Kulturindustrie zu dienen, indem die Kreativen niedergemacht werden.
.
Ich kann mich nach dem YOUTUBE-LICHTGESCHWINDIGKEIT-Aus im Jahr 2014 (Google+), nun auch hier verabschieden, nach knapp ZEHN JAHREN TÄGLICHER LIEFERUNG.
.
Das neue Gesetz wird auch WordPress dazu zwingen TOTAL-Speicher einzuschalten und UPLOAD-Filter zu benutzen. Dann wird LICHTGESCHWINDIGKEIT ausgehen.
.
.
FINE E COMPATTO,
.
WARNUNG: recommended posts (Zusätze, die als Empfehlungen oder Beziehungen von WordPress hier eingestellt werden)
auf dem Dietmar Moews‘ Blog eingeblendete „Recommended Posts“ oder sonstige „Pseudoempfehlungen“ werden von WordPress
.
gegen das Einverständnis des Eigentümers Dr. Dietmar Moews
.
hier gezeigt und sind keine Empfehlungen von Dr. Dietmar Moews. Nichts davon wird i.S.d.P. von Dr. Dietmar Moews verantwortet. Dietmar Moews klickt diese „recommendends“ nicht an und liest nichts davon.
.
Ab jetzt werden alle Dietmar Moews‘ Blog-Beiträge mit dem SLOGAN
FINE E COMPATTO deutlich beendet.
.
WARNUNG: recommended posts
.
und BESTELLEN
subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews
Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln
Blätter Neue Sinnlichkeit
.
.
Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.
Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)
Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 12.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 4.-
Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:
Alles was seit dem EU-Gesetz zum Urheberrecht in die öffentliche Kommunikation gelassen worden ist – außer den Einzelbereitstellungen in Internetz-Blogs, die keine Massenmedien sind, sondern Inhalts-Friedhöfe – waren Nebelkerzen, ungeeignet auch nur den Komplex von Normen und Alltagsfunktionen zu zeigen und zu erklären.
.
Niemand der Apologeten dieses absurden EU-Urhebergesetzes-Fassung, die da hingeht, wo überhaupt kein Regelungsbedarf oder ein rechtfreier Raum besteht, hat bis jetzt mal vorgerechnet, ob denn überhaupt AUTOREN mit der heutigen Praxis im Internetz LIZENZGELD-Forderungen verlieren – DEM IST NÄMLICH NICHT SO.
.
Ich werde das weiter unten mal vorspielen, worum sich hier an sich lediglich die Schraube der totalitären telematischen Lebensüberwachung gedreht wird.
.
Immerhin hat heute die DLF-Redakteurin in „INFORMATIONEN AM MITTAG“, Sylvia Engels, die seit Jahren ausgezeichnete, verlässliche und virtuose Darstellungstechnik all der Themen der Neuigkeiten und der Threads, in der Hörfunk-Text- und Sprechtechnik bringt, die widersprüchliche PROPAGANDA der deutschen Kulturindustrie, der kommerziellen und der staatlichen Veranstalter (auch des DLF).
.
.
DLF.de am 25. März 2019 mit Sylvia Engels:
.
„Zeitungen zur EU-Urheberrechtsreform betreiben „Lobbyismus in eigener Sache“… Die Berichterstattung vieler Zeitungen zur Reform des EU-Urheberrechts zuletzt sei „bestimmt nicht ausgewogen“ gewesen, sagte Niggemeier im Gespräch mit @mediasres. „Man sieht schon, dass einige wichtige Medien weniger Berichterstattung machen als Lobbyismus in eigener Sache.“
.
Besonders die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ habe am Tag vor der Abstimmung im Europaparlament eine „große Einseitigkeit“ und eine „Eskalation der Sprache“ bewiesen. In gleich drei Stücken im Feuilleton sei Stimmung für die Reform gemacht worden.
.
Die Kritik an sozialen Netzwerken wie Facebook oder Plattformen wie Google sei berechtigt. Doch inzwischen gehe es nicht mehr darum, diese US-Unternehmen „zu kritisieren, sondern darum, sie zu dämonisieren“, beobachtet der Medienjournalist.
.
Nicht alle Zeitungen würden so arbeiten. Als Beispiel für eine transparente Berichterstattung nennt Niggemeier die in Würzburg erscheinende „Main-Post“.
.
Für andere Zeitungen sei es dagegen „vielleicht verführend, zu sagen: Wir nutzen unsere publistische Macht“. Damit verspielten diese Redaktionen Vertrauen und schadeten so am Ende sich selbst.Stefan Niggemeier arbeitet als freier Medienjournalist und Blogger. Gemeinsam mit Boris Rosenkranz betreibt er das medienkritische Onlineportal „Übermedien“.
.
.
Dietmar Moews meint: Ich möchte einige anschauliche Beispiele vorstellen, damit der Alltagsnutzer und Laie verstehen kann, was hier auf dem Spiel steht.
.
Aus Geistlosigkeit und Kleinmut, die britische Massenmedienöffentlichkeit nur für RAMMELN TÖTEN LALLEN geeignet zu halten, akzellerieren die britischen Massenmedien, auch die staatliche BBC, ein absurdes, dümmliches und hetzerisches FRAMING des an sich wichtigen politischen EXIT-Themas im derzeitigen zugespitzten Stadium.
.
Also unsere deutsche Kulturindustrie, die deutschsprachigen Massenmedien des Kommerzes und des Staatsvertrages, berichten seit Langem über EXIT, dem britischen EU-Austritts-Prozess, nicht in der fortschreitenden Darstellung und Aufklärung der konfligierenden Interessen zwischen EU und UK, auch nicht die ungelösten anstehenden Probleme hinsichtlich einer regelungsbedürftigen britischen Unabhängigkeit als Ausland für die EU. Sondern ganz im Anschluss an die Skandalisierung der handelnden Personen und der Londoner Unterhaus-Situation, werden laufende Meter SÜNDENBÖCKE hochgejazzt – sogar John Bercow der geduldige ermunternde SPEAKER im Unterhaus.
.
Was wollen die Kommerzmedien – informieren oder aufreizen? ANTWORT: Sie wollen den Kommerz und die Quote.
.
Was machen die Staatssender – sie hängen sich an die Quotenerfolge der Kommerziellen an; jedenfalls, keinesfalls informieren und problematisieren die Staatsredakteure, wo die Kommerziellen vorher billigmachende Hetzslogans vorgegeben hatten. Das geht täglich so.
.
Hier versagen die Staatlichen, ihren Programmauftrag zu erfüllen – der lautet nämlich nicht „das Publikum ist der Souverän“, sondern hier gilt das Informationsgebot, der Bildungsauftrag, der Themenpluralismus, Minderheiten-Inhalte, überparteilich, überkirchlich … wers glaubt, wird selig.
.
So bekommen wir täglich mit Eintagesverzug den Abklatsch von:
.
Daily Mirror, Times, SUN und wie sie alle heißen, glauben ernsthaft, dass abseits der Problemstellung und daher einer möglichen Problemlösung des EXIT-Verfahrens UNFUG zielführend sein könnte, indem man KÖPPE gegeneinander hochjazzt:
.
Theresa May müsse weg (warum? was hat sie falsch gemacht?),
.
ein anderer Premier solle kommen (nachdem MAY zurücktreten müsste)
.
verschiedene Aspiranten der TORY-Partei (Konservatives) kämen als Übergangslösung in Betracht, sind aber untereinander verfeindet usw.
.
MAY solle doch ein eigenes Rücktrittsangebot mit einer Unterhaus-Zustimmung zum EXIT-DEAL anbieten und verbinden (damit LABOUR für MAYS Mehrheit sorgen könnte).
.
All dieses ist großer volksverhetzender UNFUG der britischen KULTURINDUSTRIE und der kommerziellen und staatlichen Massenmedien, PRINT, RADIO, TELEVISION.
.
Formal ist Mays Macht übrigens gesichert. Erst im vergangenen Dezember hatte die Tory-Chefin ein fraktionsinternes Misstrauensvotum im Parlament überstanden. Eine weitere Misstrauensabstimmung kann frühestens nach zwölf Monaten erfolgen.
.
ZWEI SACHVERHALTE sind für den stockenden EXIT beachtlich:
.
EINS Tory-Premierministerin Theresa May hat das Mandat aus dem Referendum angenommen, Großbritannien aus der EU zu führen. Das hat sie versprochen – das verfolgt sie formal genormt, Schritt für Schritt; davon wird sie nicht abweichen. Vorwürfe gegen Theresa May sind dafür schlichtweg nicht berechtigt.
.
ZWEI Die vor UK liegenden Möglichkeiten müssen die neue Austrittsterminierung, am 12. April 2019, beachten. Hierzu gibt es einen Katalog an Austrittswünschen und dazu deren schlechte Aussicht auf Unterhausmehrheiten. Hierzu gibt es einen ganzen Katalog an Rückzugsformen – Rücktritt vom EXIT, alle möglichen weiteren Fristerweiterungen, harter BREXIT, Rücktritte von Regierungsmitgliedern, aber auch Rücktritte von ganzen Fraktionen oder einzelnen Fraktionsmitgliedern aller Unterhausparteien, Schritte für Neuwahlen und Schritte für weitere Refendenden.
.
Es muss klar gesagt werden:
.
Alle kennen die diversen, teils konfligären Wünsche im Unterhaus und in der weiten Wähleröffentlichkeit – neben dem absurden Massenmedien-Gehetze in UK.
.
Alle wissen, dass augenblicklich niemand die Entscheidungskompetenz hat, irgendeinen EXIT-Modus durchzusetzen.
.
Die Problemstellung erfordert also zunächst, Wege zu einer Entscheidungsmehrheit des Unterhaus‘ zu gehen. Welche können das ein?
.
Wer könnte das besser führen, als es die derzeitige zuverlässige Führungskraft Theresa May macht?
.
.
BEISPIEL für die LÜGENPRESSE das Urheberrechtsgesetz und YOUTUBE/GOOGLE betreffend:
.
Es wird immer weiter verschwiegen, dass die angebliche Sorge um die Bezahlung der Leistungsrechte von Autoren und Künstlern eine Lüge ist:
.
Wer bei YOUTUBE als BLOG-Veranstalter einen Partnerschaftsvertrag für einen „eigenen Kanal“ mit eigener publizistischer Verantwortung und Belangbarkeit geschlossen hat (z. B. Kanal dietmarmoews LICHTGESCHWINDIGKEIT für die Piratenpartei seit 2009) ist redaktionell und presserechtlich voll verantwortlich für alles was in Text, Bild und Kommentaren in diesem KANAL publiziert und bereitgestellt weltweit zu finden sein kann.
.
Wer in seinem Kanal ein Video bereitstellt und dabei lizenrechtlich geschützte Bilder nutzt oder lizenzrechtlich geschützte Töne, Musik, Klangelemente nutzt, ist dafür von dem Inhaber des Autorenrechtes bzw. Vertretungsorganisationenen zu belangen.
.
Hier kommt es bislang zu folgender Praxis:
.
Ein Autor einer Musikproduktion (z. B. Paul McCartney) meldet bei YOUTUBE seine Rechte an und verlangt (nicht die Sperre), sondern die genormten Aufführungsgelder abgerechnet und ausgezahlt, die ihm zustehen (z. B. die GEMA vertritt Paul McCartney) und fordert.
.
Darauf zahlt aber YOUTUBE/GOOGLE (sie sind diejenigen, die mit diesem Video Profit machen) weder LIZENZ-Geld, noch legen sie Abrechnung darüber vor, wieviel konkrete öffentliche Quote und Nutzung dieser McCartney-Musik innerhalb eines Abrechnungszeitraums hatte. Statt zu zahlen, teilt YOUTUBE dem Kanalbesitzer per E-Mail mit: „Ihr Video Blabla mit Paul McCartney“ ist lizenzpflichtig – wir haben das Video gesperrt.
.
YOUTUBE profitiert durch all die vielfältigen VIDEOS der Youtube-Partner, sperrt aber sofort ein Video, wenn ein Lizenzrecht reklamiert wird.
.
Diese Praxis von YOUTUBE/GOOGLE ist absurd. Denn überall in der Welt gibt es verlegte Werke, die zur Nutzung publiziert werden, allerdings für die der Nutzer und Profiteur Lizenz zahlen muss (da liegen die Geldsätze fest und werden allgemein anerkannt).
.
Wenn ich ein Literaturwerk aus USA in Deutsch übersetzen lasse und verlege, muss ich spätestens, wenn Profit gemacht wird, dem amerikanischen Urheberrechtsinhaber Rechnung vorlegen und zahlen.
.
YOUTUBE zahlt nicht an die Autoren, sondern blockt die Videos ab. Youtube macht das nur, weil sie sich das leisten können.
.
Juristisch und kaufmännisch ist das noch etwas feiner gestrickt: Wenn der Videoproduzent und Kanalbetreiber mit der Nutzung der McCartneymusik weder direkt noch indirekt (durch Youtube-Werbevertrag oder sogenannte Monetarisierung) Profit erwirbt, entsteht auch keine Lizenzforderung des Rechteinhabers, aber auch kein Recht, das im Verlag befindliche publizierte Werk gegenüber dem Kanal-Videoherstellers zu untersagen oder sperren zu lassen.
.
Tatsächlich macht aber YOUTUBE mit allen VIDEOS als Gesamtkatalog Profite, selbst wenn das einzelne Video dem Kanalbetreiber nur Kosten verursacht, kann YOUTUBE damit den YOUTUBE-Video-Gesamt-Katalog vermarkten.
.
Der Lizenzrechte- oder Folgerechte oder Urheberrechte-Inhaber fordert also von YOUTUBE LIZENZ-Abrechnung und Bezahlung. Aber – wie gesagt – Youtube sperrt das Video und zahlt nicht.
.
.
BEISPIEL Wenn eine Kunstausstellung veranstaltet wird und dafür große Kosten der Organisation, Verpackung, Transporte, Personal, Werbung und Kommunikation, Versicherungen vorkalkuliert werden, werden darin gewisse Modalitäten vereinbart, die ein späterer Ausstellungsbesucher nicht kennt (Kleingedrucktes).
.
Man zahlt Eintritt, betritt die Ausstellungsräume, überall sind Hinweissignale „Fotografieren verboten“, Aufsichtspersonal passt genau auf usw.
.
Jemand „schießt“ heimlich mit dem Smartphone ein verbotenes Gemälde (worüber nämlich der Rechte-Eigentümer Verwertungsvertrag mit Dritten zur Exklusivpublikation beziffert und abgeschlossen hat. Das Aufsichtspersonal soll darauf aufpassen – ansonsten werden Konventionalstrafen fällig).
.
Der Ausstellungsbesucher hat das Meisterwerk von Karl SPITZWEG, aus der Stuttgarter Gemäldegalerie, „Fastnachtsmorgen“, digital aufgenommen und in seinem FACEBOOK-Account erfreut eingestellt: Kommentar: Tolle Ausstellung in Köln gesehen „The morning after the party“ von Spitzweg mit Katerstimmung – WUNDERBAR!“
.
Wer hätte das gedacht, die BILD- und Wortfilter-Algorithmen zeigen „SPITZWEG“ an. Und schon ist eine Konventionalstrafe bzw. eine Lizenzforderung juristisch angelegt.
.
Jetzt kommt aber die Alltagserfahrung hinzu:
.
Der FACEBOOK-Seiten-Autor hat das Fotografierverbot ignoriert, stellt ein BILD ins INTERNETZ, ohne das Recht dazu. Der Rechteinhaber laut Urheberrecht eber reklamiert bei FACEBOOK oder erstattet Anzeige (nachdem der FACEBOOK-Nutzer aufgefordert worden ist, das lizenzpflichtige Ab-Bild rauszunehmen; ansonsten wird die Verletzung eines Exklusiv-Bildrechtes berechnet).
.
Wer es hier darauf ankommen ließe, vor Gericht zu streiten, könnte den nicht gemachten Profit gegen den nicht geschaffenen Schaden des Eigentümers (es sei denn ein Exklusivvertrag wird gebrochen), aber den Nutzen des Rechteinhabers, dass sein wertvolles Bild in aller Welt bekannt gemacht wird und der Name SPITZWEG im Google aktuell erscheint usw.
.
Folglich das Gericht sagen kann: Schaden gering, Win-Win-Nutzen greifbar – mangels Substanz wird diese erwiesene Urheberrechtsverletzung nicht sanktioniert – kann sein, dass der Schädiger die Kosten tragen muss. Allerdings schneidet FACEBOOK hierdurch Profite heraus, die anteilmäßig den Urheberrechts-Inhabern – nach geltendem Recht auch bisher schon – abgerechnet werden müsste.
.
.
FAZIT:
.
Worauf die Internetzfreiheit und all die Blogger und Video-Portalnutzer plädieren, ist die freie Nutzung von Werten, die – zugegeben nichtgemeinfreie Autorenleistungen sind, die also auch lizenzrechtsfähig sind – nur:
.
Wo ein Anspruch ist, kann dieser realisiert werden – GEMA kassiert täglich bei Radiosendern, bei Kaufhaus-Beschallern, bei Tanzkapellen (ganz nach Platzanzahl, Stühlen, oder Konzerthallen, wo nicht gemeinfreie alte Musik, sondern eben musikrechtlich kostenpflichtige Stücke bezahlt werden müssen:
.
Rechteinhaber fordert vom Verwerter – Verwerter muss abrechnen und zahlen).
.
Es gibt dieses deutsche Urheberrecht. Es sollte keine Angleichung an die künstlerfeindliche Brutalität des US-Copyrights, wie es die EU auch anzielt.
.
Wir brauchen keine UPLOAD-Filter, die berechtigte kostenfrei Nutzung von materiellen und immateriellen (geistige) Gütern unterschiedslos beim Hochladen wegsperrt und abriegelt.
.
Es sollte bleiben, wie es bis heute funktioniert: Man spielt Musik, muss das anmelden und erhält von der GEMA die Rechnung – ohne Hass und Leidenschaft.
.
Mit dem neuen Gesetz wird die freie Blogger-Vielfalt, von Kreativen, die mit Rechten von Autoren keine Profite erzielen, PLATT GEMACHT – und zwar durch UPLOAD-FILTER, indem Videos gar nicht hochgeladen werden können..
.
Warum konnte das bis heute kein Deutschlandfunk oder keine BILD-Zeitung mal vorstellen und ausführen? – es ist argumentativ und redaktionell ganz einfach zu machen. Auch Sylvia Engels könnte das im Deutschlandfunk brillant leisten – warum tut sie das nicht?
.
Absurd, jetzt zu hadern, dass die (CDU und Blockparteien), die bislang frech behaupteten, es gälte eine Rechtslücke zu schließen, seit samstags Millionendemonstrationen in europäischen Großstädten gelaufen worden sind – nun ganz erstaunt auch andere Blickrichtungen einnehmen: deutsche CDU im Konflikt mit EU-CDU und EU-EVP.
.
.
FINE E COMPATTO,
.
WARNUNG: recommended posts (Zusätze, die als Empfehlungen oder Beziehungen von WordPress hier eingestellt werden)
auf dem Dietmar Moews‘ Blog eingeblendete „Recommended Posts“ oder sonstige „Pseudoempfehlungen“ werden von WordPress
.
gegen das Einverständnis des Eigentümers Dr. Dietmar Moews
.
hier gezeigt und sind keine Empfehlungen von Dr. Dietmar Moews. Nichts davon wird i.S.d.P. von Dr. Dietmar Moews verantwortet. Dietmar Moews klickt diese „recommendends“ nicht an und liest nichts davon.
.
Ab jetzt werden alle Dietmar Moews‘ Blog-Beiträge mit dem SLOGAN
FINE E COMPATTO deutlich beendet.
.
WARNUNG: recommended posts
.
und BESTELLEN
subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews
Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln
Blätter Neue Sinnlichkeit
.
.
Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.
Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)
Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 12.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 4.-
Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:
Es ist schon bemerkenswert, wenn – was jeder politisch aufgeklärte Bürger weiß – dass der Staat die Öffentlichkeit ununterbrochen mit geschönten, lückenhaften und irreführenden LÜGEN speist und abspeist, der HARTE LAUTE FALL wiedermal anklopft und hier vorgenommen werden will.
.
Der staatliche DEUTSCHLANDFUNK zitiert laufende Meter deutsche staatliche PROFESSOREN, die angeblich kompetent sind und Ahnung haben.
.
Und dann heißt es zum Beispiel, wie hier jetzt zitiert wird. Der Interviewtext wird beinahe vollständig wiedergegeben, damit die zusammenfassende Kritik, unten, nachvollziehbar sein soll. (Ich gehe davon aus, dass der Interviewte seinen Text abgesegnet hat und dass damit die Rechte beim DLF liegen, sofern der Autor Münchenberg keine eigenen Autorenrechte generiert, wenn er als Mitarbeiter des DLF Texte schafft:
.
.
DLF.de am 11. März 2019 von Axel Voss im Gespräch mit Jörg Münchenberg:
.
„Neues EU-Urheberrecht – „Den Plattformen ist jedes Mittel recht, falsch zu informieren“
.
Im Streit um das EU-Urheberrecht hat der CDU-Europapolitiker Axel Voss Kritik an großen Plattform-Betreibern wie Youtube geübt. Diese würden sich gegen eine wie auch immer geartete Haftung wehren und Proteste weiter erstarken lassen, damit das EU-Parlament entsprechend reagiere, sagte Voss im Dlf.
.
.
Jörg Münchenberg: Deutschland hat der geplanten Reform des EU-Urheberrechts längst zugestimmt, die jedoch auch bei Experten höchst umstritten ist. Bislang nämlich bestimmen die Nutzer auf Plattformen wie YouTube die Inhalte, die sie selbst hochladen. Künftig aber sollen die Plattformen haften, wenn Urheberrechte verletzt werden. Deshalb könnten in Zukunft sogenannte Upload-Filter zum Einsatz kommen, Computerprogramme, die automatisch die Inhalte überwachen und dann auch automatisch aussortieren. Tausende von Jugendlichen gehen seit Wochen in ganz Europa gegen diese Pläne auf die Straße.
.
Am Telefon ist nun der zuständige Berichterstatter des EU-Parlaments, Axel Voss von der CDU. Herr Voss, einen schönen guten Morgen.
.
Axel Voss: Ja, guten Morgen!
.
Münchenberg: Herr Voss, droht da ein zweites TTIP? Sprich: Hat die EU, haben Sie schlicht unterschätzt, was da mit der geplanten Reform losgetreten wird?
.
Voss: Hier geht es ja um grundsätzliche Dinge, ob eine Plattform eine Haftung auch haben soll, was sonst normalerweise jeder Betrieb hat, dass er sich darum kümmert, dass auch die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Und ich glaube nicht, dass das hier so unmöglich ist, und gerade bei den Plattformen, die sowieso schon so monopolartig sind, dass man hier auch eine entsprechende Verpflichtung durchaus einführen kann, ohne dass sich das Internet angeblich so verändern würde.
.
Münchenberg: Auf das Technische gehen wir gleich ein, aber erst mal das Grundsätzliche. Es gibt enormen Widerstand in ganz Europa. Haben Sie den schlicht unterschätzt oder so auch gar nicht erwartet?
.
Voss: Ganz zu Anfang habe ich den so nicht erwartet. Es zeichnete sich schon im Sommer letzten Jahres ab, nachdem wir eigentlich in das Plenum gehen wollten auf der Grundlage des Rechtsausschusses, was sich hier dann auch abzeichnete in Punkto Gegenwehr. Nur ich habe oftmals das Gefühl, die Begründungen, die dem zugrunde liegen, und auch die Wörter, die dann einfach so in den Raum geschmissen werden, was meines Erachtens völlig kritiklos einfach weitergegeben wird auch von den YouTubern, dass hier auf einmal das ganze Geschäftsmodell infrage steht, das halte ich absolut inhaltlich-sachlich für zu übertrieben. Deshalb habe ich oftmals das Gefühl, es mangelt aber auch an einer Art sachlichem Interesse, wie das denn überhaupt zustande kommt.
.
Münchenberg: Würden Sie sagen, die Jugendlichen haben sachlich keine Ahnung?
.
Voss: Sie haben Befürchtungen oder äußern Befürchtungen, dass das jetzt dazu führen muss. Das hatte man auch schon bei dem Netzwerk-Durchsetzungsgesetz, diese Befürchtung, und auch da ist es überhaupt nicht eingetreten. Was hier passiert: dass sich die großen Plattformen gegen eine wie auch immer geartete Haftung wehren und auch keine Gelder an die Kreativen abgeben wollen. Und deshalb ist ihnen jedes Mittel recht, hier aus meiner Sicht falsch zu informieren und deshalb die Proteste immer weiter erstarken zu lassen, damit wir im Europäischen Parlament dann entsprechend darauf reagieren.
.
Münchenberg: Schauen wir uns das trotzdem noch mal im Detail an. Umstritten sind vor allem diese sogenannten Upload-Filter, weil jetzt die Verantwortung künftig bei den Plattformbetreibern liegt, was da hochgeladen wird, und die Kritiker sagen, nur mit diesen Upload-Filtern ist es überhaupt möglich, so eine Kontrolle durchzuführen. Da geht es ja um enorm viel Material. Es sind Tausende von Stunden, die da allein pro Minute zum Beispiel auf YouTube hochgeladen werden. Auch aus Ihrer Sicht, Sie sind ja auch der Fachmann: Gibt es zu diesen Filtern überhaupt eine Alternative?
.
Voss: Bei großen Plattformen wie bei YouTube wird man ohne eine technologische oder softwaregestützte Haltung gar nicht das anders schaffen können. Aber auch hier ist eigentlich die Zielrichtung ja eine andere. Wir wollen zunächst mit Artikel 13, dass die Plattformen mehr lizenzieren und fairer vergüten. Das ist der eigentliche Hauptzweck.
.
Münchenberg: Aber wenn der Kollateralschaden, Herr Voss, auch das ist, dass hier quasi eine Art Zensur ausgeführt wird?
.
Voss: Nein, das ist nicht der Fall! Diese sogenannte Identifizierungssoftware für urheberrechtlich geschützte Werke basiert ja lediglich auf dem digitalen Fingerprint der Rechteinhaber. Das heißt, der Rechteinhaber entscheidet doch dann darüber, das darfst Du hochladen, das darfst Du nicht hochladen, und das ist auch das Prinzip eines Urheberrechts.
.
Münchenberg: Aber jetzt hat die Koalition zum Beispiel ausdrücklich selbst im Koalitionsvertrag festgehalten, dass man Upload-Filtern eine Absage erteilt hat. Weiß das Europäische Parlament das besser?
.
Voss: Ich würde nicht sagen, dass wir es besser wissen. Ich würde aber schon sagen, dass wir auch gar nichts von den Upload-Filtern in diesem Text drinstehen haben.
.
Münchenberg: Die aber eine Konsequenz sein werden.
.
Voss: Wir beschreiben nur eine Haftung, wie jeder Betrieb das auch hat, dass er die Dinge einhält, die rechtlich vorgegeben sind. Wenn wir jetzt anfangen wollen, bei Plattformen zu sagen, na ja, die brauchen das alles irgendwie nicht, dann müssen wir darüber diskutieren, ob das Urheberrecht überhaupt noch durchgesetzt werden kann, und dann müssen wir darüber diskutieren, ob wir überhaupt noch Urheberrecht haben wollen. Das will aber bislang jeder. Bloß keiner möchte die Konsequenzen daraus tragen, und da muss man schon mal ein bisschen darüber nachdenken, wie man denn dann, wenn man den Weg jetzt so nicht gehen will, das machen möchte.
.
Münchenberg: Herr Voss, das wäre jetzt meine Anschlussfrage. Wie geht jetzt trotzdem die Politik mit diesen Protesten, mit der Kritik um? Man hofft einfach darauf, dass das vorbeizieht am Parlament, oder gibt es doch auch noch mal Überlegungen, dass man hier im Detail nachjustiert?
.
Voss: Nachjustieren werden wir nicht können, weil das Verfahren als solches abgeschlossen ist und nur noch eigentlich die Abstimmungen über die Texte ausstehen. Es gibt mir ja auch keiner irgendeine Idee, wie man das nachjustieren sollte. Es ist ja nicht so, dass YouTube tatsächlich alles irgendwie „filtern“ müsste oder erkennen müsste. Sie können ja auch ihre Technologie so einstellen, dass sie sagen, alle Filmchen bis zehn Sekunden sind frei. Ja, sie haben das Risiko, dass dann mal etwas dabei ist, was vielleicht nicht der Ausnahme eines Urheberrechts entspricht. Aber letztlich muss man sagen, wir verpflichten keinen, das zu tun, und wenn sie nur so ihren Anforderungen nachkommen können, haben wir sehr deutlich auch gemacht, dass sie auch dann natürlich die Ausnahmen vom Urheberrecht, die zulässigen Memes, GIFs etc., auch hochladen lassen müssen.
.
Münchenberg: Herr Voss, eine kurze Frage noch mit Bitte um kurze Antwort. Das Europäische Parlament muss ja noch zustimmen. Steht die Mehrheit für dieses Gesetz?
.
Voss: Steht was bitte? Ich habe es nicht verstanden.
.
Münchenberg: Steht die Mehrheit für diese Reform?
.
Voss: Ich gehe im Moment davon aus. Ich habe zurzeit keinerlei Signale, dass die Mehrheit, die das im September mitgetragen hat, jetzt auf einmal abspringen würde. Deshalb gehe ich im Moment davon aus, dass die Mehrheit auch existiert.
.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.„
.
.
Dietmar Moews meint: Herr Voss wiederholt, was alle Gekauften der Urheberrechtsreform-Interessenten ostinat widersinnig wiederholen:
.
Es gehe um Rechtsschutz der Autoren, die bislang um ihre Autorenrechte betrogen würden.
.
So ist es aber gar nicht. Jeder Rechteigentümer kann auf der Grundlage seines geltenden Urheber-Rechtes seine Ansprüche beitreiben.
Irreführend behauptet man, jetzt lägen mit dem weltweiten Internetz neue Verbreitungspraktiken an, die nicht von den Lizenzschützern domestiziert und auf die Rechte der Urheber hin vertreten werden könnten – was mal im weltweiten Netz drin ist, wird weiterverbreitet und uferlos und unlizenzierbar.
.
Deshalb müsse schon vor jedem Upload, Lizenz erworben werden. Das wird vom neuen Urheberrecht erwartet – das würde durch Uploadfilter automatisch abfischbar und es würde nicht kassiert – auch der Rechteinhaber ginge leer aus.
.
Dietmar Moews meint hingegen, jeder Autor muss seine Autorenschaft und seinen Urheberanspruch, die sein Urheber als Urheber- und Folgerechte begründet, beweisen kann.
.
Das geht einfach, indem sich ein Urheber sein Dokument seiner Leistung für wenig Geld selbst als Zustellungsurkunde per Post zustellen lässt. Da steht dann schwarz auf weiß:
.
Komponist Moews hat sich am 1. April 2019 die Partitur seines Liedes „Ich binne Sülzer Jung, wat willste mache“, 5 Blatt bezeichnet 1-5 nebst vier Strophen Text gegen Unterschriften zugestellt und dokumentiert.
.
Damit kann ich, wenn jemand mit meinem Lied Geld macht, über die GEMA die Lizenzansprüche eintreiben lassen: Abrechung über Stückzahlen-Absatz, Verkaufssummen, Ertragssummen, Weiterverbreitung mit sonstigen Erträgen, Liveauftritten, TV-, Radio- Youtube etc.
.
So ist es bisher nach dem geltenden Urheberrecht – und nicht anders ist es betreffs Autoren und Konsumenten und Verwertern. Sobald ich ein Werk veröffentlicht habe, kann ich nicht mehr bestimmen, wie es von anderen weiter verwertet wird. Ich habe nur noch Anspruch auf Nachweise und Beteiligung an Erträgen, die im Folgerecht generiert werden.
.
Das neue Urheberrecht, soll diese Kultur der freien Benutzung von Geist, durch Sperrfilter stoppen lassen. So, dass Werke nur durch den Autoren selbst lizensiert genutzt werden dürfen: ALSO Erst Lizenvertrag, dann bei Youtube hochladen. Erst das DLF-Interview vom DLF lizensieren lassen, dann LICHTGESCHWINDIGKEIT hochladen.
.
KURZ: Ich steige sofort aus, wenn diese absurde Praxis durch die Urheberrechtsreform (nicht nur § 13) in der EU erzwungen wird. Ich kritisiere nicht mehr. Ich zitiere nicht mehr zu wissenschaftlichenZwecken. Denn Geld verdient man damit ohnehin nicht; selbst, sollte sich WORDPRESS damit goldene Eier legen – ich habe damit meine Arbeit und Freude zur Meinungsfreiheit in meiner Demokratie. Aber eine Anwaltskanzlei gründe ich nicht, damit Lizenzhändlerei entsteht – das ist absurd.
.
Und ich erkläre noch kurz aus meinem Leben:
.
Wenn in den USA ein literarischer BESTSELLER neu rausgekommen und aufgestiegen ist, dann gibt es deutsche Verlage, die ganz primitiv, anhand der Verkaufszahlenerfolge, sich ein solches US-Buch auf eigene Kosten ins Deutsche übersetzen lassen und in einer kleinen Auflage in den eigenen Verlagskatalog als Neuerscheinung rausbringen. Dafür werden keine Rechte erworben, davon erfahren der amerikanische Autor und sein Verlag vielleicht gar nichts.
.
Es kann sogar so sein, dass der Orignaltitel und der Originalautorenname, die im deutschen Urheberrecht UNVERÄUSSERLICH SIND, hier jetzt in der Neuübersetzung geändert erscheinen (das US-COPYRIGHT lässt sogar Namensanmaßung eines Werke zu).
.
ABER: Wenn mit dem „geklauten Büchlein“ mehr als nur Kosten für Übersetzung, Lektorat und Druck, sondern wirkliche Auflagen und Erträge erreicht werden – wenn also Profit entstanden ist, dann verhandeln der Original-Copyright-Owner USA mit dem deutschen Folgerechtler, es ist Pflicht des Nutzers Abrechnungen vorzulegen, belegen der Absatzzahlen, Auflage, Umsätze, Gewinne, und dann werden feste, übliche Anteile an den OWNER des Copyrights überwiesen; davon erhält dann der Schriftsteller in Long Island seine vertraglichen Anteile (so – nach heutigem alten Recht). Wenn allerdings das Ganze Buchnachmachen ein Flop wird, verschwindet der Titel aus dem Katalog des deutschen Verkages, er hatte leider Kosten und Verlust und versucht es mit dem nächsten US-Bestseller, hoffend, jetzt mal ein TO WHOME THE BELL TOLLS zu erwischen, der dann heißt WEM DIE STUNDE SCHLÄGT das deutsche Erfolgsbuch zugunsten der US-Copyright Owners des Autoren Ernest Hemmingway..
.
„Neues EU-Urheberrecht – „Den Plattformen ist jedes Mittel recht, falsch zu informieren“ ist eine völlig irreführend Darstellung der Lobby der Kulturindustrie, die dieses einschränkende neue Gesetz verfolgt, mit der blödsinnigen Behauptung „Autorenleistungen seien im Internetz anders zu handhaben als im Real-Life“;
.
dabei geht es immer und unverändert so, dass,
.
bevor von Zweiten und Dritten nicht direkt oder indirekt Profit gemacht wurde,
.
gibt es keine Forderungen.
.
(Den idealistischen, nonprofit- und notforprofit Gebrauch ist der Urheber nicht berechtigt zu verbieten und nicht selbst taxieren; sobald er publiziert hat). Hier wollen aber die Verwertungsgesellschaften wie GEMA, VG-Bild, VG-WORT, GVL u.a. jetzt dazwischen kommen.
.
Der Blödsinn wird auch nicht dadurch besser, das der Deutschlandfunk kürzlich sogar Mathias Döpfner von AXEl SPRINGER dazu als ein Echo brachte.
.
.
FINE E COMPATTO,
.
WARNUNG: recommended posts (Zusätze, die als Empfehlungen oder Beziehungen von WordPress hier eingestellt werden)
auf dem Dietmar Moews‘ Blog eingeblendete „Recommended Posts“ oder sonstige „Pseudoempfehlungen“ werden von WordPress
.
gegen das Einverständnis des Eigentümers Dr. Dietmar Moews
.
hier gezeigt und sind keine Empfehlungen von Dr. Dietmar Moews. Nichts davon wird i.S.d.P. von Dr. Dietmar Moews verantwortet. Dietmar Moews klickt diese „recommendends“ nicht an und liest nichts davon.
.
Ab jetzt werden alle Dietmar Moews‘ Blog-Beiträge mit dem SLOGAN
FINE E COMPATTO deutlich beendet.
.
WARNUNG: recommended posts
.
und BESTELLEN
subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews
Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln
Blätter Neue Sinnlichkeit
.
.
Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.
Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)
Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 12.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 4.-
Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:
Keith Richards komponiert seit Jahren synkopisierte Vierviertel-Takt-Varianten für eigenes Copyright
.
Der KRAFTWERK-Musiker erklärte im Interview zu seiner Rechtsposition:
.
KRAFTWERK kämpft für eine Position des freien Künstlers an seinem eigenen Werk (§ 5 GG Freiheit der Kunst“) sowie den Anschlussgesetzen des Urheberrechts und der Folgerechte. Der Schöpfer habe das Recht und darf bestimmen.
.
ER sagte:
.
KRAFTWERK akzeptiert nicht die Veränderung ihres einmaligen exklusiven eigenen Musikwerkes, auch nicht in Details.
.
Es geht KRAFTWERK angeblich um eigenes „Geistiges Eigentum“. Auch wenn es nur 2 Sekunden Beat aus einem alten KRAFTWERK-Studio-Mix betrifft, dass herauskopiert und in eine andere musikalische Weiterverarbeitung von dem Produzenten Moses Pelham gesampelt worden ist.
.
Moses Pelham postuliert seinerseits die Kunstfreiheit.
.
Man sinniert weiterhin: OHNE SAMPLES gäbe es keine HIP HOP – Musik.
.
Urheberrechtsanwälte und Rechte-Juristen diskutieren über eine Bagatellgrenze (so ein Sprecher der DIGITALGESELLSCHAFT e.V.).
.
Ein Urteil wird im Frühjahr 2016 erwartet.
.
.
Dietmar Moews meint: Als Fachwissenschaftler, studierter Jurist und selbst als Kunstschaffender in den diversen international verbundenen Urheberrechts-Vermarktungsgesellschaften, GEMA, VG-Bild-Kunst, GVZ sowie VG-Wort, möchte ich auf zwei banale Tatsachen hinweisen –
.
das us-amerikanische COPYRIGHT ermöglicht außerdem die Vernichtung des Urhebernamens: Wer z. B. ein Mozartwerk sich aneignet, darf seinen eigenen Namen dranschreiben und den Namen MOZART verschweigen.:
.
EINS Die Musik von KRAFTWERK wird überhaupt nicht berührt oder verändert, wenn man davon Fragmente KOPIERT.
.
Verarbeitet also heute ein Hip Hop-Bastler einen Beat von KRAFTWERK, hat KRAFTWERK kostenlose Werbung für den eigenen Namen und wird hierdurch konkret in Erinnerung gebracht – ein Schaden oder Nachteil ist durch ein Ausschnitts-Entnahme weit und breit nicht erkennbar, denn die Originalwerke werden durch „Zitatkopien“ nicht angerührt.
.
ZWEI In den Urheberrechtstexten werden Autorenrechte als unveräußerliche und veräußerliche unterschieden.
.
.
Der Künstlername muss immer am Werk bleiben (Keiner darf nach dem deutschen Urheberrecht Mozartmusik auf eigenen Namen anmelden und kassieren wollen).
.
Mick Jagger komponiert mit Hund auf eigenes Copyright
.
In der Musik wird Komposition anerkannt, wenn es mehr als ein Tonintervall oder ein banales Motiv ist. Sobald ein kompositorischer Zusammenhang bis zu sieben Takten zitiert oder einbezogen wird, um ein neues Werk zu komponieren, so ist das
.
a) erlaubt und
.
b) kostenfrei.
.
Ab sieben Takten und auch ein wiedererkennbares Melodiemotiv dürfen nicht ohne Quellenangabe (oder ohne Lizenz) weggenommen werden.
.
Die Weiterverwendung größerer Teile eines bereits vorhandenen Werkes können zwar bearbeitet werden, aber nur unter Angabe des Ursprungskomponisten, sowie unter Abführung festgesetzter Folgerechts-Lizenzgebühren an die Rechtehalter.
.
Bei geschützten Werken von noch lebenden Musikern, kann zwar die Aufführung und das Eigenarrangement, eventuelle Bearbeitungen, Textzusätze u. ä. nicht künstlerisch verhindert werden – aber die Schutzgebühren, die für die öffentliche Verwertung und Vermarktung bzw. die anfallenden Lizenzgebühren müssen in vollem Umfang an die Schöpfer und Autoren abgegeben werden.
.
Es besteht die Folgerechte-Vertragsregelung zwischen den eigentlichen Urhebern und den Verwertern bzw. denjenigen die sampeln und bearbeiten wollen (entweder grundsätzlich oder durch freiwillige Mitgliedschaft bei einer Urheberrechts-Verwertungsgesellschaft (e. V.) wie die GEMA).
.
Entscheidend ist, dass Geld mit Leistungsverwertung gemacht werden soll und eine Klärung der FRAGE:
.
Wessen Leistung wird hier zum Umsatz?
.
bzw. eine anteilig als Urheberrechts-Lizenzgebühr klar ausgewiesene Rechnung ist als Vertrags-Folgerecht zu vereinbaren und Geldflüsse zu belegen.
.
Wie weit erbringt der neue Schöpfer unter Verwendung von geschützten Teilen zitierter Werke eigene Urheber-Leistungen (z. B. als Komponist?)?
.
und wie weit erwirbt der neue Schöpfer eigene Rechte an einem Werk, das unter anderem auch unter Verwendung von künstlerischen Fremdleistungen erzeugt wurde?
.
Das ist bei konkreten Cut an Paste und sequenzierten Sample-Zitaten eindeutig materiell beweisbar – .
.
.
Aber es ist eben auch keine Berührung des zitierten Werkes, wenn ein digitales Dokument kopiert wird. Besonders, wenn das Ausgangsstück unbekannt und nicht erkennbar ist (z. B. hier: 2 Sekunden synthetische HIP HOP OFF-Beat-Sequenz von KRAFTWERK) kann nur von KRAFTWERK-Kunden wiedererinnert werden.
.
.
Schließlich ist ohnehin fragwürdig, ob man einen Vierviertel-Takt Beat rechtlich als eigenes Musikwerk urheberrechtlich schützen lassen kann?
.
Dann kommt demnächst jemand, der eine Generalpause für sich als Musikrecht schützen lassen will, einen C-Dur-Akkord oder einen Buchstaben aus dem Alphabet – Naturphänomene sind nicht dem Lizenz-Folgerecht zuzuordnen.
.
.
Yves Klein hatte das ULTRAMARINE-BLEU zum Anmalen seiner KUNST-Banalitäten auf sein persönliches Markenzeichen gezogen – aber, jeder, wer will, kann und darf, wie FRA ANGELICO, blaue Bilder malen oder auch seine Kleiderständer und seine Geige Blau anpinseln.
.
„Mach’s, wer kann!“
(Gottfried Keller: Der grüne Heinrich)
.
Auch ein Koch, der das SALZ in der SUPPE patentieren lassen wollte, müsste schon mit TTIP und MONSANTO kommen, sonst würde jeder Küstenbewohner an den salzigen Weltmeeren MONSANTO nur auslachen.
.
und BESTELLEN
subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews
Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln
Blätter Neue Sinnlichkeit
.
.
Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.
Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)
Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 12.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 4.-
Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:
Biblisch mehrdeutig ist der Vorschlag: „Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon“
.
Bekanntlich war bereits Paulus, der Erfinder der Römisch-Katholischen Kirche, ein Erwerbsredner. Paulus akquirierte seine Vortragsreisen bereits vor knapp 2000 Jahren brieflich. Wo er unter abendländischen Heiden (Saloniki, Korinth, Rom) Vergütung versprochen bekam, trat er auf.
.
Paulus redete und „missionierte“ für Erwerb. Nun ist allerdings „Mammon“ mehr ein anrüchiger Begriff für „Geldmissbrauch“, Wucher, kurz, unmoralische Praktiken mit Geld unter Menschen.
.
Und doch kann man das Thema, auf unsere christlichen Kirchen, einschließlich Bischofskonferenz, bezogen, nicht vertuschen.
.
Ob HUMOR oder WITZLOSIGKEIT – Päderastie und Kindervergewaltigung sind unakzeptable Umgangsformen, egal ob gewerblich (Zuhälterei) oder mit Liebe (Non-Profit) nicht nur seitens des Kirchenpersonals.
.
Aber mit Witzigkeit / Gewitztheit kann man sich oft retten bzw. die Kundschaft ablenken.
.
So war in den vergangenen Tagen in beinahe allen deutschen Massenmedien die Agenturnotiz zu lesen, dass eine Schriftstellerin, die als Erwerbsautorin Witze erfindet, schreibt und auf ihr Autorenrecht vermarktet, solche Neuwitze per Twitter bei der allgemeinen Twitteröffentlichkeit testete:
.
.
Sie stellte also Witze im Tweed ins Internetz und wartete auf die Resonanz – zu sehen, ob so ein Witz ankommt oder nicht, z. B.;
.
„Steht ein Kinderwagen vor der Uni.“
.
„Steht ein Rollstuhl vor der Uni“
.
„Steht ein Manta vor der Uni“
.
Nebeneffekt dieser lizenzfreien Witz-Publikationen war aber, dass Tweed-Leser solche Testwitze ihrerseits einfach im eigenen Namen weiterbenutzten, ohne Angabe der Ausgangs-Twitterin. Die stellte also Klageantrag auf Urheberrechtsverletzung bzw. Verletzung ihres „Copyrights“.
.
Also: „Welche Silbe beim Wort Sein“ gefällt dir nicht?“ – hahaha hihi und folglich erfand nun das „neue deutschland“ ebenfalls in der Titel-Kolumne „UNTEN LINKS“ eigenerseits was Witziges, das ich hier überliefere – allerdings ohne Autorenrechte-Verletzung:
.
UNTEN LINKS, neues deutschland, Seite 1vom 28. Juli 2015:
.
„Weil es nicht klappt, Wolfgang Schäuble als Finanzminister abzulösen (A. D. M. „Steht ein Rollstuhl vor der Uni“), wächst der Wunsch, zumindest die Euro-Banknoten zu reformieren. In Kooperation mit dem deutschen Tierschutzbund möchte der Bund der Steuerzahler auf alle Geldscheine Eulen drucken. Da die LINKE (A. D. M. „Steht ein Manta vor der Uni“) allerdings befürchtet, dass diese dann nicht mehr nach Athen getragen werden, will sie statt Eulen Igel. Schließlich ist der Ruf „Ick bün all hier“ nicht nur der Albtraum aller alten Hasen, sondern auch ein alter Traum der Linken. Die Grünen sähen gern die Forderung nach einer „Ehe für alle“ verbildlicht, indem gleichgeschlechtliche Pärchen das Papiergeld zieren – natürlich entsprechend quotiert und gern in den Farben des Lieblingskleids von Claudia Roth. Die Deutsche Bischofskonferenz präsentierte erst den Aufdruck „Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon“, hat sich inzwischen aber mit dem Museum für Naturkunde in Berlin zusammengetan und geändert in: „Ihr könnt Gott dienen und dem Mammut“.
.
Der Humor von Linken allgemein und in den Einzelfällen – nun ja – und nun also hier bei UNTEN LINKS im neuen deutschland – nun ja – ist mir hier mal einen Kommentar wert:
.
.
Dietmar Moews meint: Der Künstler-Ausbeuter Karl Marx hatte bereits in seiner „Mehrwerttheorie“ einen Ansatzpunkt „kreiert“, den er den Mehrwert-Ausbeutungsbetrag „PROFIT“ nannte. Aber es war eine Irreführung – Marx‘ Mehrwert, also der Profit des Kapitalisten, war nicht Ertrag aus der Arbeiterleistung, sondern war eigentlich nur die Ausbeutung der Kreativität, der Erfinder, Entwickler und Innovatoren. In Marx Mehrwerttheorie fehlt im Kostenansatz – von Marx vergessen bzw. unterschlagen, damit er daraus die Arbeiterausbeutung vorrechnen konnte – die Bezahlung derjenigen an der Wertschöpfungskette unerlässlich beteiligten Leute, die die Unternehmensidee, die Produktidee, die Verbesserungsidee schufen. All die Künstler, Erfinder, Entwickler, deren Werke nutzbar sind, werden bei Marx unterschlagen und nicht in seiner Theorie-Rechnung angesetzt. Selbst Schumpeter, der zeigte, dass in Marx‘ Theorie der Kostenansatz für Marketing fehlt, hatte die Ausbeutung der Kreativen nicht erkannt. Diese Ausbeutungskritik hat Dietmar Moews geschaffen – der dafür bislang nicht publiziert wurde.
.
Also – Marx, der ohnehin nur über seine eigenen Scherze lachte (nicht die seiner Frau jenny und nicht über sich selbst) kann durchaus als historisches Vorbild der humorlosen „Kommunisten“ gelten. Und bei UNTEN LNKS im „sozialistischen“ neuen deutschland finden wir diese Humorlosigkeit täglich wieder:
.
Ich will es abschließend kurz und klar sagen:
.
Die „Ick bün all hier“-Mammon / Mammut-Pointe wird mit endlosem Geschwiemel voll-gelinkst – weder die LINKE noch die GRÜNEN sind humorvoll – eher führen sie seit Jahren Angstschweiß auf Stirnen zu Markte, wenn sie nur die Tageslage kommentieren müssen (wenn mal Ironie bei Dietmar Bartsch oder Sarah Wagenknecht die Langeweile durchbricht, werden sie sofort nicht verstanden), so
.
der Witz hätte nach der Regel der Kunst: Alles weglassen, was man weglassen darf, lauten müssen:
.
„Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich mit dem Museum für Naturkunde zusammengetan“.
.
und BESTELLEN
subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews
Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln
Blätter Neue Sinnlichkeit
.
Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.
Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)
Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 12.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 4.-
Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:
Hier geht es um den Rechtsstaat und um Staatsräson.
.
Mit dem Streit zwischen Altkanzler Kohl und dem Autoren Heribert Schwan um Veröffentlichungsrechte liegt ein besonderer Fall von höherem Recht der politischen Selbstaufklärung der Deutschen vor, die wissen müssen, was sie und ihre Repräsentanten tun und taten.
.
Zunächst ist nicht klar, ob Kohl tatsächlich diesen Streit juristisch führt oder ob er lediglich eine juristische Streitperspektive nebst Mediengeräuschen prüfen lässt.
.
.
Heute haben die Medien die Publikation von „Helmut-Kohl-Protokollen“ erneut thematisiert und insbesondere den Autor des Buches Heribert Schwan, der für Kohl bereits die ersten drei Bände der Helmut-Kohl-“Autobiografie“ verfasst hat und acht Jahre lange sehr intensiv, erfolgreich und eng mit dem Alt-Bundeskanzler zusammengearbeitet hat.
.
im Fex-Tal
.
Dietmar Moews meint: Heribert Schwan nutzt und verteidigt die Pressefreiheit.
.
Sein Buch ist von höherem allgemeinen Interesse, dass quasi eine Frage der Würde der Deutschen ist, nämlich: Ein demokratisches Volk muss wissen und lernen können, was es selbst politisch bewirkt: Was wird durch gewählte Repräsentanten bewirkt, wie Bundeskanzler Kohl und jetzt der invalide Altkanzler Kohl es war und möglicherweise ist?
.
Wir wissen, so wie es nicht möglich ist, dass ein Bundestagsabgeordneter stets im Parlament sitzt, wenn Lesungen sind. Wir wissen, dass es Kompetenzen und informelle Entscheidungsprozesse gibt, dass Einfluss und Lobby, dass Parteiorganisation und Staatsmedien usw. üblich sind. Wir müssen wissen, dass der Spitzenpolitiker mit staatsmännischen Anforderungen vor eine enorme Beanspruchung eines Menschen gestellt ist, wenn er solche Rollen verantwortlich übernimmt und den Aufgaben pflichtgemäß entsprechen möchte: das ist Menschen vernichtender Stress.
.
.
Am Beispiel des Schwan / Jens-Protokolle-Buchs und der Kanzler-Kohl-Geschichte wird klar, wie viel vom Geschick des einzelnen abhängt und wie diesseits von Gut und Böse, die alltägliche Verpitbullung unserer Parlamentarier und Parteipolitiker Rechtschaffen erschwert bzw. unmöglich macht.
.
In der Organisation von Politik ist der nichtdirigierbare Zeit- und Entscheidungsfaktor ausschlaggebend für das Gelingen der Wertverwirklichungen oder die Abwehr von Not.
.
Kanzler Kohl hat in der schwerwiegenden Situation des Zusammenbruchs der DDR die notwendige individuelle Kapazität gehabt, Mut und Urteilskraft, das Richtige zu tun, und dabei in aller Kürze die wichtigsten Partner mitzunehmen bzw. vollkommen einsam zu entscheiden.
.
Kohl war ein großer Staatsmann.
.
Die Schwächungen seiner Arbeit, durch Allzumenschlichkeit, die sich andere zu Schulden kommen ließen und lassen, ist diesem schwer geschlagenen, sensiblen Kohl zuzubilligen, uns im Streit mit Schwan indirekt mitzuteilen. Schön ist nicht, was Schwan uns mitteilen musste. Aber es bringt mehr Wahrheit und Aufklärung – und es nützt Kohl: Es zeigt seinen nüchtern Weitblick und einsamen Mut.
.
.
und BESTELLEN
subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews,
Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln
Blätter Neue Sinnlichkeit
.
.
Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.
Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)
Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 10.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 2.-
Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:
Lieber Kuckuck, immer häufiger streiten Leute über Handyphotos. Es werden unfreundliche Gespräche angefangen, oft ohne dass da überhaupt die Anschuldigungen gegeben sind. Es geht um Photoaufnahmen in der Öffentlichkeit, wo auch Personen mit drauf sind, die da nicht drauf sein wollen und – dass die möglicherweise im Internet auf ewig abrufbar sind. Kurz, es geht um das Recht am eigenen Bild.
.
Ich muss ehrlich zugeben, das ich die hitzige Diskussion nicht verstehe. Wenn mein Kind bei einer Veranstaltung teilnimmt, muss ich damit Rechnen dass Fotos von ihnen gemacht werden, allein schon um die Egos der Eltern zu befriedigen.
.
Aber die Facebook Diskussion und die Angst, mag sie nun begründet sein oder nicht, nimmt schon groteske Formen an. Bin mal gespannt wie das in Zukunft endet. Vielleicht mit einem Warnschild vor jeder Veranstaltung „Achtung es können Fotografien und Videos von Ihnen in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden. Wenn Sie das nicht wünschen, bleiben Sie fern.“
.
Es wird damit angedeutet, man muss damit rechnen. Aber das ist doch blödsinnig. Wenn ich mich ab 22 Uhr auf der Strasse bewege und ausgeraubt werde, möchte ich das auch nicht hören.
.
Was ich eigentlich sagen wollte, lange bevor es das Internet in seinen heutigen Form gab, zum Beispiel in den 70ern, wurden auf Kindergarten und Schulveranstaltungen Fotos geschossen und diese Bilder dann im Freundes und Familien Kreis gezeigt. Es ist daher nichts ungewöhnliches dass bei solchen Veranstaltungen Fotografiert wird (keine Erfindung der Neuzeit). Da spielt der Stolz der Eltern auf den Nachwuchs eine große Rolle, da nehme ich mich nicht raus.
.
Daher verstehe ich die Entrüstung nicht, die meiner Meinung teilweise gespielt ist. Das ganze hätte Sachlich im Vorfeld geklärt werden können. Die Eltern Vertretung oder Leitung, hätte ein Schreiben aufgesetzt, die Eltern hätten Erklärt, vielleicht auch Schriftlich, das Sie Aufgeklärt worden sind dass keine Bilder veröffentlicht werden dürfen ohne Genehmigung der Personen die Abgebildet sind. Aber so wird nun die Kindergarten Leitung angegangen, sie müssten es unterbinden, anstatt direkt die Eltern anzusprechen die angeblich die Bilder öffentlich gemacht haben.
.
Was ist das Ergebnis von solchen Debatten? Ich kann meiner Tochter erklären das der Kindergarten keine öffentliche Veranstaltungen mehr abhält weil er Angst hat verklagt zu werden? Es wird eine Security eingeschaltet die am Eingang die Gäste abtastet und alle Geräte die Bild oder Video aufzeichnen könnten abgenommen.
.
Sorry das ist meiner Meinung nach weit am Ziel vorbei geschossen.
.
Ich werde in meiner Bekanntschaft als Spinner hingestellt, bzw. ich hätte zu viel Verschwörungstheorien gelesen, weil ich genau das Propagiere. Aber der Kindergarten wird ein Schild aufstellen müssen. Das Schild wird daher kommen, weil ansonsten der Veranstalter verklagt wird. Das wollte ich damit sagen.
Antwort
.
Die Entrüstung kann man eigentlich nur dann nicht verstehen, wenn man den Unterschied zwischen dem Internet und dem Familien- und Freundeskreis nicht versteht. Aber es geht um das persönliche Recht am eigenen Bild (der fotografierten Person), und es geht um das Verwertungsrecht und das Folgerecht des Urhebers des strittigen Bildes (das Autorenrecht der fotografierenden Person).
.
Das Argument an sich – man müsse mit Photografen rechnen – ist unsinnig, in so fern als dass ich, wenn ich in ein Bierzelt gehe, auch damit rechnen muss, dass mir einer das Bierglas über den Schädel zieht. Frage ist, geht man in dem Bild der allgemeinen Öffentlichkeit unter, wo Gemeinfotografie mit unbestimmter Zahl anonymer Passanten generell erlaubt ist? oder befindet man sich in einem abgegrenzten Raum oder einer geschlossenen Veranstaltung und/oder wurden dafür Pressefotografen zugelassen oder nicht?
.
.
Tatsächlich muss jemand, der vermeiden will im öffentlichen Raum oder an Orten, wo Pressefotografen zugelassen sind, mit abgelichtet zu werden, selbst darauf achten, nicht aufgenommen zu werden. Anders wäre es wiederum mit heimlicher Ablichtung mittels starker Teleobjektive.
.
.
Muss ich es also protestlos hinnehmen, weil ich damit rechnen musste?
.
Auf einer Bildungsplandemo muss ich damit rechnen, mit Farbbeuteln beworfen zu werden. Und wenn ich das nicht will, dann muss ich halt darauf verzichten, meine Meinung zum Bildungsplan öffentlich kund zu tun?
Wir sind hier nicht in den USA. Dort ist die Rechtslage tatsächlich so (bzw. so ähnlich): Wer öffentlichen Raum betritt, muß damit rechnen, fotografiert zu werden; wer in seinem Zustand nicht fotografiert werden will, der achte also auf sein Äußeres oder bleibe dem öffentlichen Raum fern.
.
.
(Es gibt im Gesetz über das Recht am eigenen Bild noch die Ausnahmen „Person des Zeitgeschehens“ und „Teilnahme an öffentlichen Aufzügen“, beides greift aber nicht bei der Kindergarten-Party).
.
Beenden lässt sich das ganz einfach: Nimm auf den nächsten Elternabend einen Stapel Einladungen für die nächste Krypto-Party beim CCC mit; dann erinnern sie sich alle ganz schnell daran, dass sie nichts zu verbergen haben.
.
Ganz im Ernst: Wenn man verlangt, dass jeder, der sich beschwert, das mit einer PGP-signierten Mail tut, um zu belegen, dass ihm Datenschutz genug am Herzen liegt, etwas dafür zu tun, und er sich nicht nur der Lieblingsbeschäftigung vieler Eltern von Kindergartenkindern hingibt,
.
nämlich anderen Vorschriften zu machen,
.
wie sie ihre Kinder zu behandeln haben, dann trägt das zu einer Versachlichung der Diskussion bei.
.
.
(Es gibt sicher auch andere Wege, zu sachlicheren Maßstäben zu kommen. Und der Maßstab, das man von anderen nichts verlangen sollte, auch keinen Datenschutz, das man selber nicht tut, scheint mir wesentlich sinnvoller.)
.
Insgesamt ist dabei zu bedenken, dass die Gesetze ja nicht speziell für Kindergärten gemacht wurden. Wenn beispielsweise Bilder von Demos auf politischen Blogs veröffentlicht werden, oder Bilder vom Badestrand, dann gelten ja die selben Gesetze, und die Menschen habe dort ihr Recht (triftigere Gründe), ihre Bilder nicht gegen ihren Willen veröffentlicht sehen zu wollen.
.
Wobei sich da wieder die prinzipielle Frage stellt –
.
mit einem Warnschild vor jeder Veranstaltung „Achtung es können Fotografien und Videos von Ihnen in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden. Wenn Sie das nicht wünschen, bleiben Sie fern.“
.
muss ich immer gehen, wenn ich nicht überwacht werden will?
.
Und wenn ich gehe, ist es dann ok?
.
Oder werde ich dann verhaftet, weil jeder, der keinen Facebook-Account hat, ja offensichtlich etwas zu verbergen hat?
.
.
Selber schuld, er musste schließlich damit rechnen?
.
Das ist eine unsinnige Haltung. Oder wie manche Eltern – da bin ich mir recht sicher – dass mindestens einer der Beschwerdeführer sein Handy so eingerichtet hatte, dass es die Bilder direkt zu Picassa schickt, auch die von seinen Kindern, einen Dropbox-Account hat, Googledocs nutzt, oder etwas ähnliches getan hat. Es werden doch recht viele Daten an die NSA geschickt.
.
Da gibt es tatsächlich eine Haufen Hysterie. Aber nur, wenn es für einen selber keine Arbeit bedeutet.
.
Entschuldigung? Wie gesagt, wir sind nicht in den USA – und in diesem Fall ist das auch gut so. Jemand, der mein Kind ohne meine Erlaubnis fotografiert und das dann auch noch bei Facebook einstellt, tut das mit dem (definitiv gegebenen) Risiko, daß mir das mißfällt und sich dementsprechend Ärger einhandelt.
.
Aber vielleicht erreicht die Message die entsprechenden Leute ja rechtzeitig (siehe die erwähnte Diskussion im Kindergarten), und die Leute gewöhnen sich etwas Fingerspitzengefühl im Umgang mit Fotos von/mit anderen Leuten an – und zügeln ihren Facebook-Enthusiasmus.
.
Und wer damals besonderes Interesse an einem Foto hatte, mußte extra nach einem Abzug fragen. Negative oder Diapositive gab man damals auch eher selten aus der Hand. Das ist etwas anderes als die Veröffentlichung und Freigabe (durch die Fotografen) für die meisten denkbaren Nutzungsarten.
.
Ein Smartphoneverbot ist natürlich auch nicht das Gelbe vom Ei. Wenn Fotos gegen den Willen der Abgebildeten veröffentlicht werden, ist das eigentlich eine Sache zwischen den Fotografen und den Abgebildeten.
.
Auf der anderen Seite kann es das Klima ziemlich vergiften, wenn diese Rechte tatsächlich durchgesetzt werden, insofern kann ich die Neigung zum Verbot zu einem gewissen Grad nachvollziehen.
.
.
Die IT-Revolution steckt technisch in der Zukunft und hängt sozio-kulturell und auch rechtlich noch in der zurückgebliebenen Gegenwart. Das wäre allein ein guter Grund eine Piratenpartei zu gründen, die sich die IT-Revolution zur Wertsetzung machte.