Zivilisierter Welthandel oder Wild-West-Freihandel?

Juni 1, 2018

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Am Sonnabend, 2. Juni 2018

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Dieser Blogbeitrag hat, was mir am besten liegt, nämlich das Selberdenken und dabei zu eigenen und neuen – besseren – Einsichten zu kommen, THEMA:

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WELTHANDEL, Anlass:

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USA-Einfuhr-Strafzölle für Stahl und Aluminium und Aktualität für Deutschland:

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Die politische Linie, die Lage und Problemstellung so zu integrieren, dass möglichst eher WIN-WIN als gravierende Rhythmusstörungen der internationalen Beziehungen daraus entstehen können.

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Heute wurde die durch den US-Präsident No. 45 verfügte Aufkündigung der bisherigen Handelsbeziehungen und z. B. Zollbedingungen zwischen den USA, Kanada, Mexico, China, Japan und den Staaten der Europäischen Union, jedoch aus Sicht der USA immer multilateral, so bezüglich Deutschland, wirksam.

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Der US-Präsident No. 45 verfolgt dabei zwei Motive:

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EINS Die USA erzeugen alljährlich erhebliche DEFIZITE zwischen den umfangreichen IMPORTEN gegenüber den eigenen EXPORTEN (Handelsbilanzdefizit).

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ZWEI Der US-Präsident hatte solche Zollstrafmaßnahmen bereits in seinem Präsidentschaftswahlkampf bis 2017 immer wieder gefordert und angekündigt, solche Aktivitäten mit dem Ziel „AMERICA FIRST“ zu ergreifen, falls ihn die US-Wähler zum US-Präsidenten wählen würden. Er erfüllt also seine Wahlversprechen.

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Sie haben ihn gewählt – jetzt löst er seine Wahlversprechungen ein.

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Dietmar Moews meint: Für mich lautet die Oberregel der Staatspolitik – nach innen wie nach außen – Respekt gegenüber dem Selbstbestimmungsrechts jedes demokratisch-verfassten Staates im Rahmen der Kulturgeschichte der Rechtspflege und Rechtsstaatlichkeit – schließlich Fairness

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Wenn die USA sich einen solchen Präsidenten wählen, wie 2017 den No. 45, dann haben sie ihren Repräsentanten in der Welt auf die kommenden vier Jahre bestimmt – einmalige Wiederwahl nicht ausgeschlossen.

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Sofern also der US-Präsident seine Wahlversprechen verfolgt, ist damit allerdings die Bedingung verbunden, dass diese Neubestimmungen geeignet sind, die damit verbundenen Ziele und Ergebnisse zu ermöglichen.

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Ich sehe DREI Fehleinschätzungen des US-Präsident No. 45:

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EINS Der US-Präsident scheint zu glauben, dass die rüstungstechnische, taktische und strategische Militärüberlegenheit jeder Zeit geeignet sei, politischen Gestaltungswünschen ausreichend Nachdruck gegenüber anderen Militärkomplexen anwenden zu können, um die USA-Ideen durchzusetzen.

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ZWEI Der US-Präsident scheint zu glauben, dass das Öl-Dollar-FED-BANK-Kartell den USA die Sicherheit gibt, auch bei finanzpolitischem HARAKIRI und Überschuldung und deficit-spendings permanent von allen sonstigen Teilnehmern am WELT-FINANZ-MARKT abgefangen und bezahlt würde.

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DREI Der US-Präsident No. 45 scheint wirklich zu glauben, dass eine handelspolitische USA-Insel die Weltmarkt-Macht halten könne, auch wenn sich KANADA, MEXIKO, Lateinamerika, E U, CHINA, RUSSLAND, (BRIC), JAPAN handelspolitisch zusammenschließen sollten.

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Dietmar Moews meint: Zehn Prozent ZOLLAUFSCHLAG bei Aluminium-Einfuhr deutscher Produktion in die USA bedeutet definitiv eine Verteuerung für den Kunden, die verarbeitende Industrie in den USA. Es bedeutet Druck auf die Kosten bzw. eine Verringerung der Erträge für die deutschen Exporteure aus US-Exporten.

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Fündundzwanzig Prozent ZOLLAUFSCHLAG auf Stahl deutscher Produktion … dito.

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Es ist davon auszugehen, dass kein Metallkunde Alu oder Stahl kauft, weil es so billig ist, sondern weil es in der angebotenen Qualität zur Weiterverarbeitung gebraucht wird. Da bekanntlich die US-Metallproduzenten nicht vorhaben die nachgefragten Metallqualitäten in der verlangten Menge herzustellen und zu liefern, wird die bisherigen Einfuhr dieser deutschen Produkte weiterhin laufen.

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Es entstehen Kosten. Das Zollamt der USA erhöht seine Einnahmen. Wenn der US-Präsident dadurch relevante Staatseinkünfte schöpfen kann, dass er damit seine Wählern wirksame materielle Verbesserungen liefern könnte, ist das schön.

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Die US-Produktion, die Arbeitsplätze, die Stahlstandorte usw. werden dadurch keineswegs verbessert. Die Wahlversprechungen zeigen sich als hohl, wollte man das mit Einfuhr-Zollerhöhungen bewirken.

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Das ist Problem der USA und der Wähler und Gegner des aktuellen No. 45.

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Ich kann nur raten, dass Deutschlands Regierung lediglich eindeutige Bewertungen dieser Fehlpolitik veröffentlichen, nicht beleidigend, eher Geduld mit dem freundlichen Kind.

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Ich kann nur raten, dass die EU samt EU-JUNCKER nicht so ein großes Maul haben. Denn JUNCKER hat keineswegs die 28 EU-Staaten-Führer hinter sich. JUNCKER kann mit Leichtigkeit von No. 45 gekippt und vorgeführt werden. Besser ist, wenn – wie es vorgeführt wurde – MERKEL, MAY und MACRON in zwei Sätzen sagen, was sie von der einseitigen Kündigung der Handelsbeziehungen halten:

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MERKEl, MAY, MACRON HALTEN VON ZIVILISIERTEN Handelsverträgen, die jedenfalls verlässlich eingehalten werden, VIEL.

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MERKEL, MAY, MACRON halten von WILD-WEST-FREIHANDEL gar nichts, allein, weil die nationalen Produzenten und Vertreiber Planungssicherheit benötigen um effizient zu wirtschaften.

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Dietmar Moews und Prof. Alphons Silbermann

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UND DR. DIETMAR MOEWS meint außerdem:

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Die deutsche Politikvertreter sollen unverzüglich damit aufhören, den Sprachgebrauch der deutschen LÜGENPRESSE zu übernehmen und ständig gegen TRUMP ihre Forderung für die Regelungen des Handelsbeziehung FREIHANDEL zu nennen.

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Deutchland darf auf keinen Fall FREIHANDEL mit den USA vereinbaren, wie etwa das verheerende TTIP oder CETA. Ganz egal, wenn hier auch Mexico und Kanada zusammen mit der EU die USA beeindrucken wollen, ist der BEGRIFF FREIHANDEL schlicht verboten und Betrug.

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Ganz egal, ob OBAMA oder TRUMP Freihandel, Chlorhühnchen, FRACKING oder SCHIEDSGERICHTE einführen wollen, ist unsere europäische Rechtsstaatskultur nur mit unabhängigen staatlichen Gerichten zu vereinbaren und keinesfalls mit privatwirtschaftlichen Richtern und Gefängnissen und nicht mit dem NACHSORGE-Prinzip mit Schadensersatz-Riesenmargen. Bei uns gilt das Vorsorgeprinzip und die unabhängigen Gerichte, die Schritt für Schritt auch für finanzschwache Kläger Recht verwirklichen können.

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Also: Keineswegs FREIHANDEL mit USA.

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Und wenn man die aktuellen TRUMP-Zollstrafen als Rechtsbruch einschätzt, ist es wohl nicht möglich, selbst darauf ebenfalls mit Zollerhöhungen zu antworten. Man sollte sich für den sicheren Misserfolg dieser TRUMP-Holzhammer-Politik gar nicht mitverantwortlich machen lassen.

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Besser ist – was heute von CHINA publiziert wurde – Einfuhrzölle gegenüber US-Lieferungen einfach zu streichen.

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CHINA sagt, die eigenen chinesischen Produkte sind qualitativ gut genug, sodass billige US-Einfuhren keine relevante Konkurrenz auf dem chinesischen Markt sein werden.

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Ich finde auch, solange TRUMP freiwillig DAIMLER fährt, werden in Deutschland weder CADILLACS oder CHEVROLETS oder FORDS die VW-Zahlen vernichten.

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Geheimhaltungsabkommen statt Freihandelsabkommen TTIP

September 23, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4919

am Dienstag, 23. September 2014

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DIETMAR MOEWS im Jahr1976

DIETMAR MOEWS
im Jahr1976

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Thema der Bundeskanzlerin Dr. Merkel in einer heutigen Pressekonferenz war das sogenannte transatlantische Freihandelsabkommen TTIP genannt, dass zwischen den USA, Kanada und der Europäischen Kommission (für die 28 EU-Mitgliedsländer) zur Zeit aushandelt.

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Merkel sprach zur Weltöffentlichkeit und zu den Deutschen, indem sie erklärte, sie halte das Freihandelsabkommen für vorteilhaft und deshalb für wünschenswert. Es ginge bei TTIP nicht um Chlorhühnchen oder Umweltzerstörung in Deutschland. Deshalb werde sich die Bundeskanzlerin durch Aufklärung um Zustimmung der Deutschen bemühen.

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Grundsätzlich bestehen internationale bzw. nationale Handelsregeln in selbstbestimmten nationalen Gesetzen und in Handelsverträgen. Solche Handelsverträge sollen immer die Ziele und Werte der Vertragsnationen dienen, sie schützen und ihnen nützen. Deshalb ist Souveränität, Selbstbestimmung und Transparenz unerlässlicher Grundsatz für Handelsverträge:

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Erst muss frei verhandelt werden – dann wird eventuell vertragen.

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Mit dem Prinzip FREIHANDEL geht es um ein möglichst freies Marktgeschehen – also das Recht der potenziellen Marktteilnehmer, Güter anzubieten und nachzufragen, wie es Anbieter und Nachfrager wünschen. Daher werden durch Freihandel prinzipiell die Konjunktur optimiert, der Wettbewerb um Leistungen verstärkt, die Kommunikation intensiviert, die Nachfrage und der Konsum gesteigert, insgesamt also Volkswirtschaften im Freihandel prosperieren können.

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Gegenteilige Wirkung sind Monopole, Syndikalisierung, Benachteiligung schwächerer Innovations- und Riskikounternehmen, Marktübermacht für großkapitalistische Casino-Unternehmen, deren Geschäftsidee darin besteht, das Marktgeschehen zu dominieren und zu eigenen Profiten zu kontrollieren.

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Kölner Stillleben im Fortschritt 2014

Kölner Stillleben im Fortschritt 2014

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Das TTIP Freihandelsabkommen geht also überhaupt nicht um Chlorhühnchen oder Fracking oder andere Einzelheiten. Sondern das wirkliche Problem besteht in zwei Tatsachen,die unakzeptabel sind:

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EINS Wenn das TTIP als Geheimhandelsabkommen ausgehandelt und über die Köpfe der Menschen hinweg völkerrechtlich geschlossen werden soll, ist das nach deutschem Recht verfassungswidrig, kurz: undemokratisch.Kanzlerin Merkel sollte mal aufhören von Chlorhühnchen rumzuspinnen und das Prinzip „Geheimverhandlung“ in der EU-Kommission bekämpfen. Ein Freihandelsabkommen muss frei und transparent diskutiert und verhandelt werden.

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ZWEI Es werden machtkapitalistische Unternehmensnormen gesetzt, die dann durch Gerichtsstandorte in den USA „Unrecht durch Verfahren“ ermöglicht. Z.B. Kann ein US-Investor nach dem Freihandelsabkommen bei einer deutschen Kommune ein Kaufgesuch für ein beabsichtigtes Unternehmen durch konkretes Angebot exponieren. Nach der geltenden Vertragsfreiheit kann so ein Angebot frei angenommen oder abgelehnt werden. Lehnt die Kommune ab, z.B. einen Steinbruch zur Ausbeutung von Bodenschätzen des Umweltschutzes halber, zu verkaufen, kann der US-Anbieter vor einem US-Gericht auf Schadensersatz wegen nachweislicher Gewinnverluste betreiben. Ein solches Vorgehen ist vor der Hand Unrecht. Dennoch auferlegt das der kleinen Kommune ein Verfahren gegen den US-Großkapitalisten einzugehen. Aber die kleine deutsche Kommune hat nicht die ausreichende „Kriegskasse“ für einen solchen Rechtsstreit. (Noch schlimmer: Jederzeit kann ein US-Akteur einen Mahnbescheid verschicken und schließlich vor einem US-Gericht klagen – Gott schütze UNS vor dem amerikanischen Recht): da heißt es Unterwerfung.

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Bei Attac-Online kann man sich eingehender Informieren: Konzerne sollen Staaten verklagen können, wenn neue Umwelt- oder Sozialgesetze ihre Gewinnerwartungen schmälern.

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Beispiel bei Attac: Im Supermarkt sollen Hormonfleisch und genveränderte Lebensmittel angeboten werden, ohne Kennzeichnungspflicht.
Energiekonzerne sollen sich die Erlaubnis zum Fracking erklagen können.

Diese Liste an Beispielen könnte endlos weitergeführt werden.

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Worum geht es?

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Mit einem umfassenden Pakt wollen EU und USA eine transatlantische Freihandelszone erschaffen. Verkauft wird uns die geplante Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) als gigantisches Wachstumsprogramm – bezahlen müssen es die BürgerInnen in EU und USA mit einem beispiellosen Abbau von Produktionsstandards, Verbraucherschutz- und ArbeitnehmerInnenrechten, Lohnniveaus, Umwelt- und Sozialauflagen, ja sogar unserer demokratischen Rechtsstaatlichkeit. All diese „Handelshemmnisse“ würden in den geheimen Verhandlungen beseitigt.

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Dietmar Moews meint: Die hinterlistige Art, wie die deutsche Bundesregierung verfassungswidrig Verhandlungskompetenz von Berlin weg, in die EU-Kommission nach Brüssel verschiebt und damit außerhalb des in Deutschland geltenden Rechtsstaats-Prinzips und dem Bundesgerichtshof als oberste rechtsstaatliche Instanz wichtige politische Entscheidungen auslagert, ist politisch Betrug.

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Es gibt bis heute keinerlei Europäische Verfassung, an die sich der EU-Bürger halten könnte.

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Es gibt bis heute keine parlamentarisch gewählte angebundene Politiktransparenz und Auskunftsrecht gegenüber der EU-Kommission. Wir wissen nur, was uns Kanzler Merkel an Brosamen zu wirft, wenn sie lustig ist.

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Der EuGH (Europäische Gerichtshof) hat nicht die Kompetenz des BGHs für uns Deutsche.

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Ein Geheimhandelsabkommen TTIP ist „niemals ein Freihandelsabkommen“ nach deutschen Rechtsstaatsnormen. TTIP ist überhaupt nur aus betrügerschen Motiven erklärbar. Unsere Regierung ist für diese Rechstsstaatsaussetzung die Begründung schuldig:

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Welches sind die Gründe, Motive und Zusammenhänge für die geheime Aushandlung diese Geheimhandelsabkommens TTIP?

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Wieso sollen wir erst nachdem die Verhandlungen abgeschlossen sind „informiert“ werden? Wieso wird gefürchtet, dass die Bürger vor klare Informationen, ungehinderte Diskussionen und demokratische Selbstbestimmung gesetzt werden?

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Es gibt viele Akteure der deutschen Wirtschaft und des Handels, die andere Vorstellungen von Handel und Wandel haben, als es us-amerikanische Multis wünschen: Wie wär es mit Rüstungsindustrie?

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Wir hören in den staatlichen Medien immer nur Wirtschaftslobbyisten, die für das geheime Abkommen eintreten, ohne dafür Argumente zu erörtern. Wieso bringt der Deutschlandfunk so wenig Gegenstimmen aus der Wirtschaft?

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