Der populistische Spalter, der bayerische CSU-Wahlverlierer und Ex-Ministerpräsident Horst Seehofer aus Ingolstadt, zieht nun seine letzten Luschen:
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Die Spaltung der Bundesregierung und der Sturz der Bundeskanzlerin Angela Merkel CDU. Verhängnis dabei ist allerdings, dass es eine besondere Fraktionsgemeinschaft von CDU/CSU gibt, die keineswegs eine nationale Wählermehrheit für die nur-bayerische CSU erreichen kann.
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Platzt die gegenwärtige Blockparteien-Koalition MERKEl IV, ist das der Sturz Seehofers und die Quittung zur Bayernwahl 2018 wird kommen, wie das KREUZ in MARKUS SÖDERS Gesicht.
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Dietmar Moews meint: Wer sich etwas vorausorientieren möchte, muss einfach erkennen, dass die AfD eine Nebenabrteilung aus abtrünnigen CDU-Profis ist, die immer schon eine „natürliche Fraktionsgemeinschaft mit der CSU“ bildeten. So gesehen sind die taktischen Brutalitäten Seehofers, die CSU auf die Spuren des VISEGRAD-Populismus zu bugsieren, nichts weiter ist, als der NATIONALISMUS der kleinen EU-Staaten, der jetzt bereits bis in die neue italienische Regierung durchgeschlagen ist.
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Will Seehofer nun die CSU dem Rechtspopulismus zutreiben, spaltet er Deutschland und die deutsch-französische Konsonanz, die zwischen dem Blockparteien-Gegner MACRON und der BLOCKPARTEIEN-Vertreterin MERKEL bis heute die politik in Brüssel und Strasburg dominieren, kurz – dann drückt SEEHOFER Deutschland auf AfD-Linie, anstatt z. B. auf eine liberale Linie.
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SEEHOFER will jetzt also seinen MASTER-ANKERZENTREN-PLAN wackeln lassen, aber mit Gewalt gegen MERKEL durchsetzen, während MERKEL ihre EU-RECHTS-IDEOLOGIE vor sich herträgt.
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FRAGE: ASYLANTEN an der Bayerngrenze abweisen (SEEHOFER)? oder
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ASYLANTEN nach Deutschland hineinlassen und das normative Antragsverfahren aufnehmen?
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EINLADUNG ZUR DEMO DÜSSELDORF am 7.7Dietmar Moews meint:
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Der C4 und der Chaos Computer Club unterstützen die Kampagne „Nein zum neuen Polizeigesetz NRW“ [1] und rufen zur Demo am 7.7. in Düsseldorf auf.
Die NRW-Landesregierung plant eine massive Verschärfung des Polizeigesetzes [2] . Noch im Juli soll diese ohne große Diskussion verabschiedet werden. Unter anderem wird die Hürde für den Einsatz sogenannter „Staatstrojaner“ drastisch gesenkt. Wie schwerwiegend auch die anderen Änderungen sind, wurde bei unserem OpenChaos zum Polizeigesetz [3] deutlich: Das neue Polizeigesetz ermöglicht es, Menschen auch ohne konkreten Verdacht anzuhalten und zu durchsuchen, bis zu einen Monat in Präventivgewahrsam zu nehmen oder mit Hausarrest zu belegen. Zudem wird die Videoüberwachung des öffentlichen Raums ausgeweitet.
Wir rufen zur Demonstration gegen das Polizeigesetz am Samstag, den 7. Juli in Düsseldorf auf. Flyer und Plakate liegen in unseren Räumen [4] aus.
Dietmar Moews meint: Wer seine demokratischen Rechte weiterhin auch von Gericht als „gute Sitte“ und „üblichen Gebrauch“ ausweisen möchte, muss was dafür tun.
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Hier wird die Demonstration Gelegenheit bieten, als Bürger auch den Polizisten selbst den Rücken zu stärken – denn, kein Polizist braucht Gestapo-Rechte zum Eingreifen. Die heutige Rechtslage ist geeignet Polizeieinsätze ausreichend zu hinterfangen.
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Die berühmte Hannover Messe hatte plötzlich eine IT-Abteilung, daraus wurde die alljährliche CeBit, eine Weltsensation, darauf kamen viele IT-Messen weltweit, darauf kamen Hardware, Software, Gamer usw. Aufgliederungen, und man kann die weitere Diversifizierung voraussagen, nur:
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Es wird ortsungebundene VIRTUELLE PERMANENTE „MESSEN“ geben – es wird aber auch weiterhin die analoge, konservative PRÄSENZMESSE geben, weil?
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Weil es einen Bedarf für Präsenz, für analoge Kommunikation und Geschäftsgespräche und weil das MAKER- und USER-Orientieren nach Neuigkeiten und Möglichkeiten, was auszuprobieren oder mal zu fragen immer weiterhin gefragt sein wird.
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Für 100 EURO Tageskarte ein wichtiges Gespräch? – das ist preisgünstig und billiger als einfache Arztbesuche oder Anwaltsberatung.
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So hat die traditionelle HANNOVER CEBIT den Termin von Frühling auf Sommer verschoben. Und CeBit hat jetzt mehr Kommunikations- und Eventcharakter – abzuwarten ist, wie sich das nun praktisch entfaltet, wenn die zahlenden Besucher mitgemacht haben werden.
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STAR-GAST und REDNER zur CeBit 2018-Eröffnung heute:
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JARON LANIER aus California.
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Heise.de am 11. Juni 2018:
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„Kranke Geschäftsmodelle“: Cebit beginnt mit Abreibung für die Tech-Branche
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„Würdelose Form des Geldverdienens“: Technik-Pionier Jaron Lanier hält werbefinanzierte Dienste wie Facebook und Google für hochgradig gefährlich.
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Zum Cebit-Start kritisierte Jaron Lanier das Geschäftsmodell von Firmen wie Facebook und Google: Es müsse sich ändern, um Schlimmes zu verhindern.
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Mutig, überraschend – und womöglich gar nicht so geplant: Die runderneuerte Cebit begann am heutigen Montag mit einem radikalen Plädoyer gegen das Geschäftsmodell großer Teile der Tech-Branche. Eigentlich sollte der Technik-Philosoph Jaron Lanier bei der Eröffnungs-Keynote über die tollen Möglichkeiten von Virtuell Reality sprechen, zumindest war das so von der Cebit angekündigt. In der echten Realität hatte Laniers Vortrag allerdings überhaupt nichts mit VR zu tun. Stattdessen gab es einen leidenschaftlichen, mitreißenden Rundumschlag gegen Facebook, Google und Co: Der Friedenspreisträger Lanier hält es nicht für ausgeschlossen, dass deren manipulative Mechaniken die Welt ins Chaos stürzen könnten – die womöglich durch clevere Manipulation in sozialen Medien entschiedene US-Präsidentschaftswahl sei nur der Anfang.
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„Keine Werbung, sondern Verhaltensänderungs-Schleifen
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Ich bin kein Technikfeind“, betonte Lanier während seines Vortrags mehrfach. Er sei nach wie vor optimistisch, dass Technik dabei helfen kann, dass Menschen besser miteinander klarkommen und dass Technik „magisch“ sei. Extrem gefährlich sei seiner Meinung nach aber das „Kostenlos“-Geschäftsmodell vieler Silicon-Valley-Unternehmen: Das was gemeinhin als Werbung bezeichnet wird, nannte Lanier konsequent „behavior modification loops“, „Verhaltensänderungs-Schleifen“. Es sei doch krank und bizarr, dass sich zwei Menschen unterhalten wollen, dafür eine Social-Media-Plattform nutzen – und diese Kommunikation von Unternehmen (den Werbekunden) finanziert wird, die die beiden Menschen manipulieren wollen. Werbefinanzierte Geschäftsmodelle seien „dumm, gefährlich und würdelos“ („undignified“).
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Der Grund sei nicht Werbung per se, dagegen hat Lanier gar nichts. Problematisch sei das Sammeln von persönlichen Daten, um auf den „Kunden zugeschnittene“ Werbung zu ermöglichen, was in Wahrheit aber nichts anderes sei als gezielte Manipulation. Dieses Geschäftsmodell sei „fake“, denn die Unternehmen würden keine direkte Beziehung mit ihren wirklichen Kunden (den Usern) unterhalten. Wie es besser geht, zeige beispielsweise Netflix: Hier bezahlt die Kundschaft monatlich einen Obulus an das Unternehmen – mit dem Resultat, dass Fernseh-Produktionen so gut sind wie nie zuvor und man sogar vom „Goldenen Zeitalter des Fernsehens“ spricht. Und vielleicht ist es ja denkbar, so Lanier, dass mit einem anderen Geschäftsmodell auch Social Media in ein goldenes Zeitalter aufbrechen kann.
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Hacker-Kultur: Die Glorifizierung des Kostenlosen war falsch
Die falsche Abzweigung hat die Tech-Branche ihm zufolge quasi versehentlich genommen, und zwar nicht einmal mit bösen Absichten, sondern im Gegenteil, durch Idealismus: Die Hacker-Kultur gründete sich auf der Idee, dass Informationen frei sein müssen und Software offen. Diese Glorifizierung des Kostenlosen war laut Lanier mitverantwortlich für das „kranke“ Geschäftsmodell von Facebook und Google. Lanier findet es bedenkenswert, dass diese Unternehmen zwar häufig Open-Source-Software verwenden – der User davon aber überhaupt nicht profitiere: Schließlich laufen die Programme auf „versteckten“ Computern, auf die nur die Unternehmen Zugriff haben.
Zum Schluss seines Vortrags schlug Jaron Lanier noch einmal versöhnliche Töne an: Er glaube daran, dass sich die Welt sich stetig verbessere. Das würde sie aber nicht automatisch – sondern nur durch Menschen, die Kritik üben, so Lanier: „Der Kritiker ist der wahre Optimist.“
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Dietmar Moews meint: Nun ja, „seh‘ ich einen Leichenwagen eine Leich‘ zum Kirchhof fahren, sag‘ ich mir, das muss es geben, alle Leute wollen leben.“
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JARON LANIER verdient mit dem IT-Kritiker-Metier sein Geld. Und seine Spzl von Microsoft schont er.
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Kommentatoren dieses CeBit-Auftaktes mit JARON LANIER war auch manchen IT-lern ein lausiges verfilztes Haar in der Suppe, wie man bei Heise.de findet (Autorennamen hier weggelassen):
Gähn.
Heise, Eure Wiederbelebungsversuche sind jämmerlich.
Und zur Krönung hat die Cebit die (offiziellen) Eintrittspreise der jetzt auch wieder für Nicht-Fachbesucher öffnenden Messe von 60 auf 100 Euro angepasst.
Es wird wertvoller, Beutelratten live zu erleben.
R.I.P. Cebit.“
oder ist Schuld an der kostenlos Mentalität vieler Internetnutzer!
Google wie auch Facebook hätten ohne weiteres Ihre Marktmacht auch ohne OpenSource unter Verwendung einer proprietären UNIX Lösung und kommerzieller Datenbanken umsetzen können.
Das einzige was den Erfolg von Facebook oder Google hätte bremsen können, wäre die alleinige Marktmacht Microsoft bei privater Software darstellen können, und deren totales Unvermögen einen funktionierenden Browser entwickeln zu können.
Dann hätte es aber einen nativen Windows-Facebock-Client gegeben und neben Facebook hätte uns auch Microsoft ausspioniert.
Es gibt die freie Software und die freien Daten, das sind 2 Paar Schuhe!
Die Cebit muß schon am Boden angekommen sein, um diesen armseligen Dummschwafel aufs Podium gehoben zu haben.
Was für ein Bockmist dieser Pionier von sich gibt. Für mich ist der Lanier ein lunatic Admiral, lange nicht mehr am Puls der Zeit und sich ausruhend und rückblickend an seine große Zeit, von der mir nichts bekannt ist.
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Nächstes Jahr lädt die CeBit wohl noch Kim-dot-com ein, der auch auf dem Podium sein Gesülze zum Besten geben kann. Welcher Idiot kommt dann? Bodo Schnabel, die Haffas?“
„Kranke Geschäftsmodelle“ gibt es wie Sand am Meer.
Siehe das Finanzwesen und alles, was damit zusammenhängt!
Alles vollkommen kranke Gierlappen, die Geld aus dem Nichts erschaffen, sich daran dumm und dämlich verdienen und den Rest der Welt für komplett blöd verkaufen!
Mittlerweile hat diese riesige Welle an Beschiss und Verarschung so dermaßen Dimensionen angenommen, dass es einem nur noch gruseln kann!
„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
Henry Ford
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Banken müssen verstaatlicht und beaufsichtigt, bzw. kontrolliert werden!
Diesen Quacksalbern und Seelenverkäufern muss endlich das Handwerk gelegt werden!“
Ist ja nicht so, dass wir es hier mit etwas Neuem zu tun haben. Die ganze „unethische“ Geldmacherei ist ja schon seit 2000 eher Mainstream.
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Heute darüber zu jammern, bringt überhaupt nichts mehr und es ist auch nicht die einzige Front, an der der Kampf schon längst verloren ist. Nach der Wirtschaft und den Geheimdiensten haben ja auch schon die Politiker den Weg auf die Bühne gefunden und nutzen sie fleißig für Lug, Trug und Manipulation. Und wenn die erst mal da sind… das ist wie nekrotisierende Fasziitis – da kann man eigentlich nur noch amputieren.
Der eigentliche Grund, aus dem solche Reden (auch von echten Fachleuten) mittlerweile auf taube Ohren stoßen ist der, dass der ganze Ausschuss, der von Hochschulen produziert wird, in der Klärgrube der beruflich Gescheiterten landet und dann „irgendwas mit Medien“ macht. Mittlerweile ist man ja schon so weit, dass man ganze Studienrichtungen mit Bullshit-Abschlüssen parat hält, damit jeder dieser Sackgassenbewohner auch ja ein Papier erhält, das ungefähr dem Gegenwert der Teilnahmeurkunde bei den Bundesjugendspielen entspricht.
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„Gratuliere, du bist der letzte Sieger
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Typen wie Lanier profitieren schlussendlich auch von diesem System. Als US-Amerikaner mit „künstlerischem“ Background über „evil communist haxorz“ zu schwadronieren, ist gerade total schick und angesagt. Kein Mensch würde sich sonst für ihn interessieren.“
hat er dabei nicht etwas oder ein Unternehmen vergessen?
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Microsoft?
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Wenn ja, warum wohl?
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Und vollkommen recht hat er doch nicht, weil es kostenlos und nur mit fairer Werbung und Spenden auch geht und es da auch noch andere Geschäftsmodelle gibt, jene die von zusätzlichen Services leben. Und dass dies funktioniert zeigen Geschäftsmodelle wie Blender 3D und auch verschiedene Distributionen.
Wie bei so vielen Dingen im Leben gibt es eine kleine Menge von „vernünftigen Irren“ die es wagen, so etwas wie Wahrheit zu verkünden, zum Nachdenken anzuregen etc.
Dies fällt dann wieder nur bei sehr wenigen auf fruchtbaren Boden, den Rest der Menschheit interessiert es schlicht nicht ( 97% ) oder er verdient super Kohle damit ( 1%) .
Leider.“
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Dietmar Moews
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ATTENZIONE
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dpa wird heute, 8. Juni 2018 gekürzt zitiert:
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„… Deutschland sitzt in den Jahren 2019 und 2020 wieder als nicht-ständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. 184 der insgesamt 193 UN-Mitgliedstaaten stimmten am Freitag dafür, die Bundesrepublik für zwei Jahre in das mächtigste Gremium der Weltorganisation aufzunehmen.
Die Wahl galt als ziemlich sicher, nachdem Deutschlands einziger Konkurrent Israel seine Kandidatur für den frei werdenden Sitz im Mai zurückgezogen hatte.
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Auf die weiteren vier frei werdenden Sitze wurden Belgien, Südafrika, die Dominikanische Republik und Indonesien gewählt, die mit Ausnahme Indonesiens ebenfalls konkurrenzlos kandidierten.
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Diese Länder und Deutschland nehmen ab 1. Januar 2019 an allen Ratssitzungen teil, stimmen über Resolutionen ab und können sich dort mit eigenen Beiträgen und Anträgen einbringen. Ein Vetorecht besitzen sie anders als die ständigen, sogenannten P5-Staaten – USA, Großbritannien, Frankreich, Russland und China – allerdings nicht.
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Die Bundesrepublik saß bereits fünfmal im mächtigsten UN-Gremium, die DDR einmal. Vertreten wird Deutschland derzeit durch UN-Botschafter Christoph Heusgen, der Schwerpunkte im Bereich Krisenprävention und Menschenrechte setzen will. Wichtige Themen im Rat sind der Krieg in Syrien sowie die Konflikte in Libyen und im Jemen.
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Auch der Ukraine-Konflikt könnte mit der deutschen Ratsmitgliedschaft wieder in den Fokus rücken. Zum regulären UN-Budget sowie zu den weltweiten Friedenseinsätzen zahlt Deutschland nach den USA, Japan und China jeweils den größten Beitrag.
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Die fünf Sitze für die Jahre 2019 und 2020 werden frei, weil Schweden und die Niederlande sowie Äthiopien, Bolivien und Kasachstan zum Jahresende ausscheiden“
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Dietmar Moews meint: Die Behauptung in BILD und dpa, dass mit diesem UNO-Mandat jetzt mehr Verantwortung für Deutschland verbunden ist, ist nur überheblich. Denn zu sagen hat Deutschland nicht mehr als sonst auch – man kann seine Wertvorstellungen im Sicherheitsrat publizieren, mehr nicht.
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Die Bundesrepublik ist wie erwartet wieder in den UN-Sicherheitsrat gewählt worden. Die größtenBaustellen nun: Syrien, Libyen und die Ukraine.
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Kommunikation ist für die vielteilige Welt die Voraussetzung dafür, dass eine Friedensgemeinschaft, vielfältige Synergien und gegenseitige Geschäfte möglich sind.
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Dass sich die Staatengemeinschaft U N sogar eine gemeinsame „Menschenrechts-Charta“ erkoren hat (die bei dem preußischen Philosophen Immanuel Kant bezogen worden ist), der alle Mitgliedsstaaten anerkannt haben – auch wenn häufig dagegen verstoßen wird und kein Weltgericht fähig ist die „Rechtsstaatlichkeit“ zu verwirklichen. Allzuoft herrscht das Gesetz der Militär-Übermacht und der Militär-Risikogemeinschaft.
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Für das vereinte Deutschland der zweiten Bundesrepublik gilt nach wie vor die Zielsetzung, Akzeptanz, Respekt und Gehör zu erlangen, dass durch das Hitlerdeutschland und den totalen deutschen Krieg auf Ewigkeit beschädigt wurde.
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So gesehen ist die Wahl Deutschlands durch die stimmberechtigten Staaten der UN auf zwei Jahre in das innere UN-GREMIUM (UN-Sicherheitsrat) eine wünschenswerte Anerkennung.
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Außerdem bietet der Sicherheitsrat direkteren Zugang zu den vielfältigen machtpolitischen Vorgängen – und damit den Finger am Puls der Zeit zu haben.
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Ich hoffe, dass die deutschen UN-Vertreter äußerst zurückhaltend und bescheiden mitwirken. Keinesfalls sollten heute „moderne“ nationalistische und populistische Töne angeschlagen werden, wie es inzwischen etliche Kleinstaaten sich erlauben.
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Deutschland sollte nicht die deutsche Flagge schwenken, wie es so viele machen. Es ist dumm und schadet dem Ansehen.
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Ich meine, dass all die Zuraunungen, wie, Deutschland soll in der E U führen, Deutschland soll in der NATO größere Verantwortung tragen, Deutschland soll für Überschuldungs-Finanzpolitik anderer Staaten haften, Deutschland soll die deutschen Wirtschaftsleistungen bremsen, damit die USA bessere Marktchancen haben – all das ist MÜLL.
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Durchaus gilt in der Staatengemeinschaft nicht ein „kategorischer Imperativ“. Wer sich nicht unterwirft, wird von den Overkill-Militärmächten fertig gemacht. Wo Schwachmaten wie US-Präsident No. 45 Regie führen, ist jegliche Rücksichtslosigkeit möglich:
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Es wäre ein Katz-und-Maus-Spiel, wenn sich Russland und USA für eine Bombenparty in Deutschland verabreden würden – weniger als ein „Manöver“ – und Deutschland wäre platt und zerstäubt.
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Hat jemand ein Gegenargument?
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Populistische Volksverhetzer der AfD
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Die repressive Exposition des US-Präsident No. 45 den NORDKOREA-DESPOTEN KIM JONG-un durch Androhung militärischer Vernichtung zu zwingen, die nordkoreanischen ATOM-Waffen und TRÄGER-Raketen abzuschaffen, mag den TRUMPISTEN vorkommen, wie eine geschickte weltpolitische DEALER-Politik.
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Man wird ein diszipliniertes NORDKOREA nicht ohne überzeugende eigene LEISTUNGEN der USA, lediglich zu Höflichkeiten in der WELTSPITZE bewegen können.
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Ansonsten hat sich angedeutet, dass sich KIM und der SÜDKOREANER MOON darin einig sind, KOREA überhaupt von fremden militärischen ATOM-Bedrohungen zu befreien. Das betrifft, so gesehen, die USA nicht anders als KIM und MOON.
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Wie will also TRUMP den KIM JONG-un am 12. Juni 2018 vorführen, wenn mehr als leere Versprechungen gar nicht zu haben sind?
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BILD.de am 7. Juni 2018 thematisiert die hochgeschraubten Erwartungen, die wohl kaum Realitätswert haben.
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„Lehnt sich der US-Präsident da nicht etwas voreilig aus dem Fenster?
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Donald Trump hat eine Einladung an den nordkoreanischen Machthaber Kim Jong Un in die USA in Aussicht gestellt: Sollte sein Gipfeltreffen mit Kim in der kommenden Woche gut verlaufen, würde er Nordkoreas Staatschef auch in die USA einladen, sagte er in Washington.
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„Ja… Ich glaube, wenn es gut läuft, dann denke ich, könnte das passieren“, sagte er auf Nachfrage eines Journalisten.Er wünsche sich eine „Normalisierung“ der Beziehungen, sagte er außerdem.
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„Wir haben das Potenzial, etwas Unglaubliches für die Welt zu schaffen. Und es ist mir eine Ehre, daran beteiligt zu sein“, sagte er außerdem vor Journalisten im Weißen Haus in Begleitung des japanischen Premierminister Shinzo Abe.
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Trump und Kim wollen sich am 12. Juni im asiatischen Stadtstaat Singapur treffen. Der US-Präsident will das abgeschottete kommunistische Regime dazu bewegen, vollständig atomar abzurüsten.
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„Das wird mehr als nur ein Foto-Termin“, hatte Trump zuvor am Donnerstag mit Blick auf den Mega-Gipfel gesagt.
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Den Brief, den der nordkoreanische Machthaber ihm geschickt hat, als freundlich beschrieben. Es sei nur eine Grußbotschaft gewesen, sie sei „sehr warmherzig” und „sehr nett” gewesen, sagte Trump weiter.
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Trump hatte in der vergangenen Woche den nordkoreanischen Parteifunktionär Kim Yong Chol im Weißen Haus empfangen, der ihm den Brief von Kim Jong Un übergab.
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Ein Bild zeigt ihn dabei, wie er dem US-Präsidenten einen übergroßen Briefumschlag überreicht. Über den Inhalt machte das Weiße Haus bislang keine Angaben.
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Nach diesem Treffen mit dem Nordkoreaner hatte Trump erklärt, dass der Gipfel zwischen ihm und Kim Jong Un nun doch am 12. Juni in Singapur stattfindet – nachdem er ihn einige Tage zuvor noch abgesagt hatte.“
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Dietmar Moews meint: Ich kann lediglich drei Optionen kommen sehen, die alle aus Sicht des USA-DEALS, Nordkorea zu entwaffnen, eine einzige große Enttäuschung werden muss:
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NULL Einen bisher seit dem Koreakrieg nicht abgeschlossenen Friedensvertrag braucht einer wie No. 45 nicht anzubieten – führt er doch gerade vor, dass er völkerrechtlich gültige Verträge einseitig kündigt bzw. nicht einhält).
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EINS Entweder der Termin SINGAPUR 12. Juni 2018 fällt ersatzlos aus.
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ZWEI KIM bezieht sich auch auf MOON und bietet TRUMP eine symmetrische Abrüstung an, die für TRUMPS Allmachtsblödheit wohl nicht zu erwarten ist. KIM wird sich keinesfalls beugen lassen.
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DREI KIM und TRUMP vertrösten über die Ergebnislosigkeit von Singapur, indem sie einen weiteren GIPFEL ankündigen.
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VIER Die chinesische DIPLOMATIE, die politisch immer einen riesigen Katalog geschickter Täuschungsmanöver ins Spiel bringt, wenn verhandelt wird. Alles anderen halten Chinesen und Koreaner für naiv oder dumm (KONFUZIUS kannte bereits machiavellistische Kommunikationstechniken).
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Jeder Biologe und jeder Zoologe weiß, dass gute Stimmung, Freundlichkeit, Zuneigung, Sympathie,- kein banales psychologisches Geschäft ist, sondern Bedingung des sozialen Gelingens.
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Die freundliche Form ist ganz fundamental die PHYSIKALISCHE VORAUSSETZUNG, für unsere molekulare, die genetisch-determinierte NATUR, ohne die KOEXISTENZ immer verschlechtert und suboptimal verläuft. Während eine Konsonanz der Gemüter allen nützt.
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Konflikt, Interessensgegensätze, ultimative Ausschließlichkeit zwischen den biologischen Teilnehmern, sind immer als OPTION zwischen NATUR und KULTUR und als Lebensmodus für alle vorteilhaft.
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So sind die großen Wirtschaftsstaaten – G 20 genannt – auf dem richtigen Weg, wenn sie miteinander kommunizieren und gemeinsame Treffen durchführen.
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So ist es auch mit G 8 gewesen.
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Dann haben G 7 entschieden RUSSLAND auszuschließen. Womit G 8 zuende ging.
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Wie schlau, dass jetzt G 7 sich in KANADA treffen, aber mit G 6 im Begriff sind, G 7 auszuschließen. Die USA haben auf Konfliktkurs umgeschaltet – statt Wirtschafts-Wettbewerb wollen die USA ihre MILITÄRMACHT und ihre MONOPOL-Finanzmacht weltpolitisch durchsetzen – jetzt sind nur noch G 6.
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BILD.de am 7. Juni 2018 von Kai Küstner:
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„G7-Gipfel in Kanada – Der transatlantische Graben ist tief
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Die G7-Staaten treffen sich ab morgen in Kanada zu ihrem alljährlichen Gipfeltreffen. Erwartet wird ein noch schwierigerer Gipfel als beim letzten Mal: Iran-Atomabkommen, Klimapolitik, Freihandel – bei all diesen Themen liegen die USA mit der EU im Streit.
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Es ist bekannt, dass der US-Präsident eine sehr direkte Sprache pflegt. Auch gegenüber der EU. Zumindest hier und da scheinen sich die Europäer dem in letzter Zeit anzupassen Und ihrem Ärger immer deutlicher Luft zu verschaffen: Beim letzten Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs Mitte Mai befand ‚Europas Donald‘, wie er von einigen genannt wird, der EU-Ratspräsident Donald Tusk mit bitterer Ironie:
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„Europa sollte Präsident Trump dankbar sein: Dank ihm sind wir nun frei von allen Illusionen. Er hat uns gezeigt: Sollten wir eine helfende Hand brauchen, finden wir sie am Ende unseres eigenen Armes.“
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US-Präsident und sein Handelskriegspfad
Dies sagte Tusk zu einem Zeitpunkt, als Trump das Inkrafttreten der Zölle auf europäischen Stahl noch gar nicht verkündet hatte. Heute ist die Lage noch ernster, seit sich der US-Präsident auf dem Handelskriegspfad befindet, ist die transatlantische Entfremdung noch weiter vorangeschritten.
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„Wenn man so mit uns umspringt, müssen wir adäquat, proportional, vernünftig und intelligent reagieren.“
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So EU-Kommissionschef Juncker, als er verkündete, dass die Europäische Union mit Gegenzöllen auf US-Waren wie Jeans, Motorräder oder Erdnussbutter antworten werde. Iran-Atomabkommen, Klima-Politik, Freihandel – bei all diesen Themen liegen EU und USA im Streit. Kein Wunder also, dass man in Brüssel von einem noch schwierigeren G7-Gipfel ausgeht als beim letzten Mal auf Sizilien.
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„Damals gab es noch viele Fragzeichen – jetzt haben wie leider zu viele Antworten.“ So drückt es ein hochrangiger EU-Offizieller aus. Und der Europa-Direktor des German Marshall Fund, Jan Techau, sagt im ARD-Hörfunk-Interview:
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„Was vorherrscht in den transatlantischen Beziehungen, ist vor allem Misstrauen. Es ist noch nicht alles zerstört, das Fundament ist noch nicht weg. Ein paar grundsätzliche Dinge scheinen noch in Takt zu sein. Aber es gibt so viel Misstrauen, dass dieses Fundament auch noch angegriffen werden könnte, dass man das Gefühl hat: Das Haus wackelt mächtig.“
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Hinzu kommt, dass Trump Dinge miteinander verknüpft, die seine Vorgänger fein säuberlich voneinander trennten: So knöpft sich der US-Präsident besonders gerne Deutschland vor, weil die aus seiner Sicht viel zu wenig in die NATO-Kasse einzahlen und gleichzeitig zu gute Geschäfte mit dem Export von Autos in die USA machten.
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Wie soll Europa mit den USA als Partner umgehen?
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Die große Frage lautet nun: Wie soll Europa mit einem solchen Partner umgehen? Die größte Stärke der EU ist die Einigkeit, hört man auch jetzt wieder in Brüssel -bei einer Spaltung in der Iran-Frage oder beim Handel hätte Trump leichtes Spiel. Und langfristig müsse Europa außenpolitisch wie militärisch effizienter und unabhängiger werden.
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Bütikofer: „Ich will jetzt nicht sagen, dass wir Präsident Trump dankbar sein sollten, dass er uns vor die Notwendigkeit stellt, zusammen zu arbeiten. Aber ohne diese Zusammenarbeit macht sich Europa hilflos.“
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Meint der Grüne Außenpolitik-Experte Reinhard Bütikofer. Wobei sich über eins alle im Klaren sind: Auf den militärischen Schutzschirm, den auch ein Donald Trump bislang über Europa aufgespannt hält, wird der Kontinent auf absehbare Zeit keinesfalls verzichten können. In dieser Hinsicht ist die „helfende Hand am Ende des eigenen Armes“, um die Worte von EU-Ratspräsident Tusk zu gebrauchen, im Ernstfall ganz sicher nicht stark genug.“
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Dietmar Moews meint: Die ständigen täglichen Wasserstandsmeldungen über Freunde, Partner, Feindschaft, Hass und dergleichen im weltpolitischen Tagesgeschäft, sind allein durch diplomatische Verbindlichkeit sinnvoll. Alles andere ist völlig unerheblich.
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Staaten sind keine Freunde.
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Politik ist ein Machtspiel.
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Es sollte die vielseitige Propaganda, die täglich aus allen Richtungen durcheinander-sülzt allein daran gemessen werden, was
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EINS TRADITION, VERÄNDERLICHKEITEN und ABHÄNGIGKEITEN hoffen lassen
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ZWEI Was – ohne herzlos oder herzlich sein zu müssen – an wirklichen Interessen NOTWENDIGKEITEN anzeigt, die in der POLITIK niemals mit FREIWILLIGKEIT verwechselt werden sollte.
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Und es kommt immer nur auf das NOTWENDIGSTE an.
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Deshalb sollten alle Akteure – G 20, G 8 und so weiter, diplomatische Verbindlichkeit praktizieren – weil wir doch alle – individuell wie kollektiv – zutiefst biologisch vorbestimmt sind.
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Egon Hoegen wurde am 28. September 1928 in Düsseldorf geboren und ist jetzt, 89jährig, am 1. Juni 2018 in Köln gestorben. Hoegen war ein deutscher Schauspieler, Synchronsprecher und Nachrichtensprecher.
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Egon Hoegen hat 1957 seine Frau Dorotea geheiratet.
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Schon zu Zeiten seines Abiturs war er an Journalistik interessiert. Zunächst machte er jedoch eine Ausbildung am Theater, wo ihm Gustav Gründgens die Bühnenreifeprüfung abnahm. Zunächst hatte Hoegen dann am städtischen Theater in Münster gearbeitet, wo er auch seine späterer Frau kennenlernte.1956 wechselte Hoegen dann zum damaligen NWDR, aus dem bald darauf der WDR hervorging. Hier wirkte Hoegen als Nachrichtensprecher.
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Schon in den 50er Jahren kannte man seine Stimme – von der Ansage des „Internationalen Frühschoppens“ mit Werner Höfer. Immer live kündigte er „sechs Journalisten aus fünf Ländern“ an. Bundeskanzler Konrad Adenauer wunderte sich damals, wie jung er noch war: „Ach, Sie sind der Mann von dem Höfer, nä, sone junge Mann!“
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Heute noch haben viele seine Stimme im Ohr, die meisten wohl aus der Verkehrserziehungssendung „Der 7. Sinn“. Es war ein besonderes Kunststück, dass der noch von Großmime Gustaf Gründgens (1899-1963) ausgebildete Bühnenschauspieler gerade in dem beschränkten Format der Fünf-Minuten-Sendung bleibenden Eindruck hinterließ.
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Glaubte er selbst daran, dass Frauen schlechtere Autofahrer sind? Die Deutsche Presse-Agentur fragte ihn das 2014 bei einem Besuch in seinem schönen Haus bei Köln – als seine Frau gerade mal in der Küche war, ob er wirklich glaube, dass Frauen schlecht Auto fahren.. Seine Antwort: „Dass Frauen generell die schlechteren Autofahrer sind, ist natürlich vollendeter Quatsch. Aber hier, Madame“ – er machte eine Kopfbewegung in Richtung Küche – „die fährt oft so, dass ich denke: „Mein Gott, Mädchen, willst du mich früh zum Witwer machen?““
„Der 7. Sinn“ lief ein halbes Menschenleben lang, von 1966 bis 2005
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Ob Kleinstparteien nur Stammtische sind oder Hobby-Fußballer oder eine Agentur von Jungunternehmern, die mal eine Kampagne machen wollen, ob Erzkommunisten oder andere „Gründer“, die gerne politisch mitwirken möchten, aber nicht rangelassen werden.
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Hat die BUNDESKANZLERIN MERKEL die MACHT oder die VERANTWORTUNG?
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ANTWORT: Beides nicht – keine Aufregung. Man kann auch als APO (Außerparlamentarische Opposition) in die politischen Geschehnisse seine Forderungen und Ideen einbringen: APO – bringt mehr als 1% im EU-Parlament.
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BILD.de am 7. Juni 2018:
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„Die Europawahl 2019 ihre die letzte Chance für den Einzug ins Europäische Parlament.
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Deutsche Kleinstparteien wie Freie Wähler, Piraten und NPD sollen spätestens von 2024 an keine Chance mehr auf einen Einzug ins Europaparlament haben.
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Auf Initiative von CDU, CSU und SPD hin einigten sich die EU-Staaten am Donnerstag in Brüssel auf die Einführung einer neuen Sperrklausel. Sie soll dafür sorgen, dass in Deutschland Parteien mit einem niedrigen einstelligen Wahlergebnis keinen Sitz im Europaparlament bekommen.
Derzeit besetzen sie sieben der 96 deutschen Sitze im Europaparlament.
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Sperrklausel zwischen zwei und fünf Prozent
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Eigentlich hatte die Sperrklausel bereits vor Monaten beschlossen werden sollen, um eine problemlose Einführung noch zur Europawahl am 26. Mai des kommenden Jahres zu ermöglichen. Länder wie Belgien und Italien zögerten den Entscheidungsprozess allerdings zuletzt wochenlang hinaus.
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Eine Umsetzung schon für die Wahl 2019 würde nun nach bisheriger Einschätzung der derzeitigen EU-Ratspräsidentschaft gegen den europäischen Verhaltenskodex für Wahlen verstoßen.
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Infografik Quelle: Europäisches Parlament, Stand: Mai 2018
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Die Leitlinien der sogenannten Venedig-Kommission des Europarates sehen nämlich vor, dass es in den zwölf Monaten vor einer Wahl keine grundlegenden Wahlrechtsänderungen mehr geben sollte. Hält sich die Bundesregierung daran, würde die Sperrklausel, die zwischen zwei und fünf Prozent liegen soll, erst bei der Wahl 2024 zum Einsatz kommen.
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Neben den Piraten, den Freien Wählern und der rechten NPD könnte die geplante Änderung des EU-Wahlrechts beispielsweise die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) und die Partei des Satirikers Martin Sonneborn treffen. Sie alle hatten bei der Wahl 2014 den Einzug in Europaparlament geschafft, weil das Bundesverfassungsgericht kurz zuvor die Drei-Prozent-Hürde im deutschen Europawahlgesetz ersatzlos gestrichen hatte.“
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Dietmar Moews meint: Das Ende der Piratenbewegung auf dem Weg eine wirklich gefragte sozial-liberale deutsche IT-Partei zu werden, war unweigerlich entschieden, als lauter begehrliche Party- und Doofpiraten in Landesparlamenten Mandate wahrzunehmen versuchten.
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Am Ziel der naiven Träume hatten sie nicht begriffen, dass Parlamentarier Fraktionen bilden müssen und eine eigene basidemokratische Anbindung brauchen – PARLAMENTARIER brauchen eine eigene PARTEI – die PIRATEN vergaßen ihre Orts- und Landesverbände auszubilden und aufzubauen.
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Deshalb ist die neue QUOTEN-HÜRDE für das EU-Parlament dem Anschein nach eine Unterdrückungsnummer der Kleinen.
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Wirklich hat das wenig zu sagen – wenngleich Parlamentsrang viele organisatorische und materielle Ressourcen bereithält, die in der APO fehlen.
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Doch der Aufbau einer Partei, die eine innerorganisatorische Sozialkraft entfaltet hat, ist auch aus der APO-Rolle einflussreich. Woraus unweigerlich Zustimmung bei allgemeinen Wahlen wird, wenn die PARTEI Bodenhaftung zeigt.
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Die PIRATEN sollten sich hier gar nicht mit der QUOTEN-Hürde aufhalten, sondern endlich PIRATEN-ALTERNATIVEN ARTIKULIEREN.
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Hierzu weise ich auf den aktuellen EuGH-Beschluss hin sowie die neue deutsche Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ich kann keinem Besucher Datensicherheit zusichern, weder steuern noch kontrollieren, noch haften.
Dietmar Moews
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ATTENZIONE
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LENOVO, die frühere IBM-Computer-Marke für Microsoft-Software-Betrieb, die seit einigen Jahren einem chinesischen Kapital-Konsortium gehört, soll angeblich jetzt mit FACEBOOK eine KUNDEN-TEILUNG vereinbart haben.
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Danach erhält LENOVO alle Facebook-Nutzer-Daten, die die Facebook-Nutzer zu einem heimlichen LENOVO-Produkt machen. LENOVO will damit ALLES über die weltweiten FACEBOOK-Klienten erlangen.
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Umgekehrt will FACEBOOK auf diesem Wege weiterreichenden geschäftlichen Zugang zum chinesischen Klientenmarkt der Milliarden-Bevölkerung erkaufen.
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FACEBOOK kommentierte heute, dass LENOVO keine Daten erhalten soll, sondern das gefragte Datenwissen lediglich in die SOFTWARE der LENOVO-Rechner integriert werden solle, ohne dass LENOVO diese Daten selbst herausholen könne.
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Das sind Hintergrundgeschäfte, die über die Köpfe der FACEBOOK-Klienten, aber besonders über die durch die FACEBOOK-Klienten zu trackenden Internetz-Kontaktpersonen, sogenannte Freunde und weitere Tracks.
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Nun gibt es eine EuGH-Urteil, wonach die Facebook-Klienten für die Datenschutz-Rechte der getrackten Abschluss-Klienten („Freunde“) mitverantwortlich, also haftbar und verklagbar sein sollen.
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Es ist angesichts dieser kriminellen Willkürgeschäfte von FACEBOOK überhaupt geradezu ein KOLLAPS der demokratischen Vernunft. denn die Bürger, die FACEBOOK nutzen, haben sich über die veröffentlichten FACEBOOK-Geschäftsbedingungen definitiv kaufmännisch-rechtlich dazu verpflichten lassen, für die SICHERHEIT der DATEN der getrackten Klienten und „Freunde“ zu garantieren bzw. zu haften:
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STRAFANTRÄGE gegen FACEBOOK-Nutzer und deren FAN-Seiten werden folgen.
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DIE WeLT, Seite 13, am 7. Juni 2018 mit Christian Meier:
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„EuGH: Facebook ist nicht allein verantwortlich. Seitenbetreiber muss Datenschutz-Hinweis geben.
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… Da kaum ein Fanseiten-Betreiber wird sagen können, was das soziale Netzwerk tatsächlich mit seinen Daten macht, ist die Verunsicherung groß. Es liegt nach diesem Urteil in ihrer Verantwortung zu klären, welche Datenschutzregelungen sie zu erfüllen haben. Der Anwalt Christian Solmecke sagte in einem Interview mit dem Mediendienst „Meedia“:
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„Das Abschalten der Fanpages ist strengenommen derzeit die einzige rechtskonforme Lösung.“
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Denn es drohten im schlimmsten Fall Bußgelder bei Datenschutzverstößen oder Abmahnungen von Wettbewerbern. Facebook reagierte:
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„Die Entscheidung enttäuschte uns.“
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In der Tat könnten nun Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen aller Art auf Facebook verweist darauf, dass sein Umgang mit Nutzerdaten vollkommen konform mit der neuen Datenschutzverordnung (DSGVO) sei.“
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Dazu schreibt heise.de am 7. Juni 2018, mit Thomas Schwenke:
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„Analyse zum EuGH-Urteil: Kein Grund, Facebook-Seiten zu schließen
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Laut EuGH sind Betreiber von Facebook-Fanseiten für den Datenschutz mitverantwortlich. Das ist kein Grund, in Panik zu verfallen.
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Es fällt derzeit schwer, mit den Entwicklungen im Datenschutzrecht mitzukommen. Wenn sich Experten über die Auslegung der Regeln der DSGVO streiten und Datenschutzbehörden mit Onlinekonzernen Kräfte messen, fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur datenschutzrechtlichen Mitverantwortung für Facebook-Seiten dürfte das Gefühl der Unsicherheit auf eine neue Ebene gehoben haben (C-210/16). Denn die Entscheidung kann auf die Nutzung aller sozialen Netzwerke, die Einbettung von Videos, die Nutzung von Onlinemarketing-Tools oder von Messengern wie WhatsApp übertragen werden. Plötzlich soll man für die Datenverarbeitungen einer Vielzahl von Anbietern mithaften.
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Das Ziel dieses Beitrags ist es jedoch nicht, Ihnen Angst vor möglichen Folgen zu machen. Ganz im Gegenteil ist sein Zweck, Ihnen die Angst zu nehmen und das Unbehagen zu mildern. Die Voraussetzung ist jedoch, dass Sie die rechtlichen Hintergründe und die Geschichte des Urteils kennen.
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Der Europäische Gerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob die datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde aus Schleswig-Holstein (ULD) einer von den IHK in Schleswig-Holstein beauftragten Wirtschaftsakademie den Betrieb einer Facebook-Seite im Jahr 2011 untersagen durfte.
Zur damaligen Zeit wurde die Behörde von Thilo Weichert geleitet, dessen Engagement für den Datenschutz und gegen Facebook berüchtigt war. Dabei störte sich die Behörde damals wie heute vor allem an mangelnder Transparenz der Verarbeitung sowie Speicherung von Interessens- und Verhaltensprofilen der Nutzer zum Einsatz für Werbe und Marktforschungszwecke.
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Allerdings konnte die Behörde nicht direkt gegen Facebook vorgehen, da für Facebooks EU-Niederlassung irische Datenschutzbehörden zuständig sind. Daher griff das ULD zu einer an sich einfachen aber effektiven Überlegung.
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Zu erwarten ist also Datenschutz mit Bauernopfern. Wenn lokale Unternehmen und öffentlich-rechtliche Stellen für Facebooks Verarbeitung der Nutzerdaten verantwortlich wären, dann könnte die Behörde ihnen die Facebook-Nutzung untersagen. Dadurch könnte sie zwar Facebook immer noch nicht die Datenverarbeitung untersagen. Aber sie könnte die Schließung von Facebook-Seiten anordnen und so dem Unternehmen zur Verfügung stehende Daten und die Mittel zu deren Verarbeitung wegnehmen.
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Um datenschutzrechtlich verantwortlich zu sein, müssten die Betreiber der Facebook-Seiten jedoch über die Mittel und Zwecke von Facebooks Datenverarbeitung mitentscheiden können. Das erscheint zunächst fernliegend, aber nur, wenn man unter „Mitentscheiden“ bloß an die Beteiligung an den laufenden Verarbeitungsprozessen denkt. Das ULD setzte jedoch viel früher an.
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Die Behörde erklärte, dass bereits mit der Entscheidung über die Frage, ob eine Facebook-Seite angelegt wird, eine Entscheidung über Mittel und Zwecke der Verarbeitung fällt. Damit seien die Betreiber von Facebook-Seiten mitverantwortlich und das ULD dürfe Ihnen den Betrieb der Facebook-Seiten untersagen. Dieser Gedanke erscheint nicht unlogisch, führte jedoch zuerst nicht zum Erfolg.
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Die anfänglichen Niederlagen der Datenschutzbehörde wurde jetzt von EuGH dekliniert. Nachdem Facebook die Nutzung der Facebook-Seite der Wirtschaftsakademie der IHK untersagte, wehrte sich diese und zog vor Gericht. Die Wirtschaftsakademie meinte unter anderem, dass sie nur Zugriff auf anonyme Statistiken der Facebook-Seiten, sogenannte Insights, hat. Daraus können zwar demografische Daten wie zum Beispiel die Alters- oder Geschlechterverteilung der Besucher der Facebook-Seite abgelesen werden. Jedoch nur als zusammengefasste und damit anonyme Prozent-Werte. Auch haben Betreiber von Facebook-Seiten sonst keine Einwirkungs- oder Kontrollrechte. Mithin entscheiden sie nicht über Mittel und Zwecke der Verarbeitung und seien nicht verantwortlich.
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Nachdem die unteren Gerichte der Wirtschaftsakademie Recht gaben, das ULD jedoch Rechtsmittel dagegen einlegte, landete der Fall schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).
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Da die Verantwortlichkeit in der damals geltenden EU-Datenschutzrichtlinie geregelt war, legte das BVerwG diese Frage dem EuGH zur Entscheidung vor. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass der Datenschutz in der EU einheitlich ausgelegt wird (die Regelung der Verantwortlichkeit findet sich im Art. 4 Nr. 7 der DSGVO wortgleich wieder, weswegen das Urteil auch auf die neue Rechtslage anwendbar sein könnte). Vor dem EuGH wendete sich das Glück vorerst zugunsten des ULD.
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Der EuGH schloss sich vollumfänglich der Argumentation des ULD an. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass Datenschutzvorschriften darauf abzielen, die Privatsphäre betroffener Personen umfassend zu schützen. Dazu gehört auch, dass die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit sehr weitreichend zu verstehen ist.
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So soll es laut dem EuGH für die (Mit-)Verantwortlichkeit ausreichen, dass Betreiber von Facebook-Seiten zwar anonyme, aber vorteilhafte Informationen erhalten. So können sie zum Beispiel die Altersverteilung oder Standortangaben nutzen, um ihre Marketingmaßnahmen gezielter einzusetzen.
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Kurz zusammengefasst sagte der EuGH, dass es bei der Verarbeitung personenbezogener Daten keine Vorteile ohne Verantwortung gibt. Nun liegt es an dem Bundesverwaltungsgericht, zu entscheiden, wie weit diese Verantwortung reicht. Dabei könnte das Gericht entscheiden, dass das ULD zwar 2011 Recht hatte, 2018 aber nicht mehr.
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Der Fall ist damit also noch nicht erledigt. Der EuGH hat nur entschieden, dass Betreiber von Facebook-Seiten mitverantwortlich sind und die Datenschutzbehörde den Betrieb einer Facebook-Seite untersagen könnte. Ob sie es in dem konkreten Fall auch tatsächlich durfte, muss das Bundesverwaltungsgericht prüfen.
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Dazu muss das Gericht zum einen feststellen, dass Facebook gegen die Datenschutzvorschriften verstieß. Darauf soll an dieser Stelle nicht vertieft eingegangen werden. Aber die bisherige Tendenz der Rechtsprechung gegen Facebook spricht dafür, dass auch das BVerwG Datenschutzverstöße annehmen könnte.
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Diese Prüfung könnte sich das Gericht jedoch ersparen, wenn es entscheiden würde, dass das ULD zwar 2011 gegen die Betreiber von Facebook-Seite hätte vorgehen können, aber jetzt nicht mehr. Das wäre der Fall, wenn die Datenschutzbehörde den „Umweg“ über die Betreiber der Facebook-Seiten nicht mehr benötigen würde, um sich gegen Facebook zu richten. Darauf setzt anscheinend auch die Wirtschaftsakademie laut der Stellungnahme der IHK zum Urteil und könnte damit sehr gut recht haben.
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Die Niederlage könnte sich in einen Sieg wandeln – doch das Risiko läuft.
Um zu verstehen, warum das ULD als zunächst scheinbar klarer Verlierer doch als Gewinner vom Platz gehen könnte, muss man auf die zwischenzeitlich erfolgte Rechtsprechung des EuGH gegen Google blicken (C‑131/12). 2014 entschied der EuGH, dass auch eine spanische Niederlassung von Google datenschutzrechtlich in Verantwortung genommen durfte, obwohl sie selbst keine Daten verarbeitete. Ausreichend war es, dass die Dependance das inländische Anzeigengeschäft verwaltete und dieses mit der Datenverarbeitung verquickt war.
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Auf dieses Urteil hat der EuGH auch in dem Fall der der Wirtschaftsakademie verwiesen und öffnete eine Möglichkeit, Betreiber von Facebook-Seiten aus der Schusslinie zu nehmen.
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Bauernopfer sind nicht mehr nötig. Das Verfahren begann damit, dass die Datenschutzbehörde nach einer Möglichkeit suchte, gegen Facebook vorgehen zu können. Daher wollte sie sich gegen die Facebook-Betreiber als „Bauernopfer“ richten. Eine Behörde muss bei der Auswahl ihrer „Gegner“ jedoch ermessensgerecht handeln. Das bedeutet, sie muss aus den ihr zu Verfügung stehenden Möglichkeiten und Adressaten ihrer Maßnahmen, die für die Beteiligten mildeste Alternative wählen. Das zumindest solange diese gleich wirksame Ergebnisse versprechen.
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Nach meiner Ansicht spricht vieles dafür, dass das ULD sich zuerst gegen die Facebook Deutschland GmbH richten, beziehungsweise sich an die Hamburger Kollegen wenden müsste. Denn in Hamburg sitzt die Facebook Germany GmbH. Sie verarbeitet zwar keine Daten, betreut aber das Anzeigengeschäft in Deutschland. Sie in die Verantwortung zu nehmen, erscheint zumindest nicht abwegig. Auch Google lenkte 2014 nach dem Urteil gegen Google Spain ein.
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Ferner sei noch angemerkt, dass das Oberverwaltungsgericht zudem meinte, statt einer Untersagung hätte zuerst eine Umgestaltung der Facebookseite angeordnet werden müsste. Zumindest als Möglichkeit, da es nicht ausgeschlossen ist, dass Facebook diese Forderung beachten könnte (Az. 4 LB 20/13). Auch diesen Gedanken könnte das BVerwG zu Ungunsten des ULD aufgreifen.
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Zusammengefasst halte ich es für verfrüht, Facebook-Seiten oder gar alle Social-Media-Accounts alleine aufgrund dieses Urteils zu löschen. Wenn, dann sollten Sie sie derzeit offline nehmen und abwarten, wie sich die Lage entwickelt. Als wirtschaftlich agierendes Unternehmen sollten Sie ohnehin abwägen, ob sich angesichts der Unwägbarkeiten der Verlust der Facebook-Seite lohnt.
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Auch bei öffentlichen Stellen wie Behörden sehe ich daher einen weiteren Betrieb der Facebook-Seiten (beziehungsweise Gruppen oder sonstiger externe Online-Präsenzen) im gleichen Maße wie bisher als zulässig an. Wenn ihnen die Datenschutzbehörde als zuständige Aufsichtsbehörde die Nutzung der Facebook-Seiten nicht untersagen darf, dann trifft die öffentlichen Stellen auch keine Pflicht, von sich aus tätig zu werden.
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Deshalb können wir zum einen davon ausgehen, dass Datenschutzbehörden die Entscheidung des BVerwG abwarten werden, bevor sie sich gegen weitere Facebook-Betreiber richten. Datenschutzbehörden sind zumindest nach meiner Erfahrung bemüht, fair und ermessensgerecht zu handeln. Dazu würde es nicht passen, das Ende eines Musterprozesses nicht abzuwarten.
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Ebenso denke ich nicht, dass dem Urteil eine Abmahnungswelle folgen wird. Dafür ist die Rechtslage auch für die Abmahnenden zu unsicher, sodass es für sie vernünftig wäre, den Ausgang des Verfahrens abzuwarten. Dass die Gefahr durch das EuGH-Urteil höher geworden ist und es schwarze Schafe geben wird, die sie ausnutzen, ist leider nicht ganz auszuschließen. Das ist jedoch weniger dem Datenschutzrecht, als dem deutschen Abmahnwesen anzukreiden.
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Privatpersonen haben ohnehin wenig zu befürchten. Zum einem könnten Sie sich darauf berufen, dass das Datenschutzrecht nicht anwendbar ist, da sie ihre Facebook-Seiten oder Profile nur zu rein persönlichen und familiären Zwecken nutzen dürfen. Zum anderen können sie allenfalls von deren Besuchern abgemahnt werden. Auch dies ist nach bisheriger Erfahrung sehr unwahrscheinlich.
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Am Ende könnte sich alles zum Guten wenden. Die Datenschutzbehörden gehen gegen Facebook vor, Facebook passt die eigene Verarbeitung an, wird transparenter und bietet eine Möglichkeit, die Insights für Facebooks-Seiten abzuschalten oder den Nutzern eine Option Facebook ohne Werbetracking zu verwenden.
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Hinweise zum Artikel:
Die dargestellten Rechtsansichten sind die des Autors. Er verweist darauf, dass das Datenschutzrecht in großen Teilen ein umkämpftes und ungeformtes Politikum ist. Das bedeutet wiederum, dass auf dem Weg zu einem möglichst gerechten Datenschutz jede Ansicht hinterfragt werden kann und hinterfragt werden sollte. Ferner stellt der Beitrag die wichtigsten Aspekte des Urteils dar und nicht dessen erschöpfende Würdigung. Zu beachten ist vor allem, dass die Verantwortlichkeit für Facebook-Seiten eine Vielzahl von Pflichten mit sich bringt (Informationspflichten, Auskunftspflichten, etc.), zu deren Übernahme sich Facebook entsprechend den Regelungen für gemeinsame Verantwortlichkeit im Art. 26 DSGVO vertraglich bereit erklären sollte.
Beide Optionen könnte Facebook gegen eine Gebühr anbieten und so etwaige Umsatzverluste vermeiden oder sogar den Gewinn erhöhen. Damit wären alle Parteien zufrieden. Unternehmen und öffentliche Stellen könnten ihre Facebook-Seiten ohne Angst vor Datenschutzbehörden und Abmahnungen nutzen, das ULD hätte Facebook zum Einlenken bewegt und Facebook hätte eine neue Einnahmequelle erschlossen.
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Dass damit die Datenschutzbemühungen zu einer Kommerzialisierung des Datenschutzes geführt hätten, könnte sich als der Treppenwitz der Bemühungen der Datenschützer entpuppen. Das ist jedoch eine Frage für sich, die nicht minder heiß diskutiert werden wird wie das besprochene EuGH-Urteil.
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Dass ein Unbehagen bleibt oder bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vertagt wird, müssen wir leider hinnehmen. Es ist gewissermaßen der Preis derzeitiger technischer und gesellschaftlicher Veränderungen und der Vorteile, die sie uns bringen. Es liegt nun in der Hand der Gerichte, der Datenschutzbehörden, vor allem in der Hand von Facebook, diesen Preis gering zu halten. (Dr. Thomas Schwenke) „
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Dietmar Moews meint: Ich möchte das mehrfache Durchlesen des HEISE-Textes von Thomas Schwenke empfehlen. Der Nichtjurist wird unzufrieden sein. denn wer weiß schon, wie eventuelle Streitfälle von unabhängigen Gerichten entschieden werden, wenn Schäden und Haftungsfragen zum Konflikt kommen?
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Deshalb habe ich hier folgend einige Kommentare aus dem HEISE-THREAD von heute, 7. Juni 2018 ausgewählt, ohne im Einzelnen die Wertungen selbst zu teilen – doch bedenkenswert sind die HEISE-USER:
alle inhalte und accounts gelöscht.
eine eigene seite zu haben, ist mir nun zu riskant.
zitate und links sind ja schon lange zu unterlassen.
back to the roots. internet ist lesen und emails.
dass man im recht ist, nützt einem nichts, wenn die abwehrung einer abmahnung in den finanziellen ruin führt.
denn recht bekommen muss sich leisten können.
und jetzt lösche ich meinen heise account.
gehabt euch wohl!“
mmm
Erstaunlich finde ich aber wie hier im Forum Facebook geradezu als Inkarnation des Bösen angesehen wird, und alles gefeiert wird, was Facebook schaden könnte oder am besten direkt zu dessen Untergang führt.
Seht es doch mal realistisch: Eine gigantische Menge von Menschen nutzt Facebook freiwillig, weil sie es nützlich finden. Und das ist es in vielen Bereichen eben auch.
Dass die Datenmenge, die Facebook dadurch ansammelt und die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben, durchaus problematisch sind, unterschreibe ich sofort und dass Facebook in letzter Zeit nicht gerade dadurch geglänzt hat, besonders sorgsam mit diesen Daten umzugehen, unterschreibe ich ebenfalls.
Dass man jetzt aber hergeht und einem Teil der Nutzer (der Betreiber einer Fanseite ist erstmal nichts anderes als ein Nutzer des Dienstes Facebook) die Verantwortung und Haftung für Fehler überträgt, die Facebook begeht, halte ich für komplett absurd. Da wird das Pferd von hinten aufgezäumt. Am eigentlichen Problem ändert das gar nichts.
Was mich z.B. am meisten an Facebook nervt ist, dass man dort landen kann, ohne überhaupt bei Facebook sein zu wollen, und zwar wenn ein Facebook-Nutzer mich über die „Freunde finden“ Funktion bei Facebook bekannt macht. Das wäre mal ein Punkt an dem man eingreifen könnte. Macht aber keiner.
Wenn es darum geht, dass Facebook Plugins auf Webseiten bereits Daten ermitteln und an Facebook senden, bevor man draufklickt, würde ich auch effizientere Maßnahmen sehen, als die, die mit der DSGVO in Kraft getreten sind.
Als drastischste Maßnahme hätte man das Verwenden solcher Plugins einfach komplett verbieten können.
Oder eben einfach mal das Offensichtliche erkennen: Wenn eine Webseite Dinge über mich ihn Erfahrung bringt, die ich eigentlich gar nicht preisgeben will, ist das eine Sicherheitslücke in meinem OS oder Browser! Die macht das doch überhaupt erst ermöglicht und die gehört geschlossen. Zumindest Apple hat ja angekündigt in der Richtung etwas machen zu wollen. Im meinen Augen ist das der sinnvollste Weg.
Im Gegensatz zu vielen anderen hier, möchte ich aber nicht, dass soziale Medien aus dem Internet verschwinden, auch nicht Facebook. Wer das nutzen möchte, soll das dürfen. Es muss aber gewährleistet sein, dass jemand der das nicht möchte, es nicht muss. Und dazu gibt es eben geeignetere Maßnahmen als die, die jetzt gerade verfolgt werden.
Okay, lassen wir mal ein paar Ereignisse Revue passieren, und dann erzählt mir bitte nicht, das ich meinen „Aluhut mal absetzen sollte“.
– Die neue EU-DSGVO ist an und für sich das BSDG Reloaded. Trotzdem werden Dinge dort restriktiver gehandhabt. Ein sicherer Betrieb von Webseiten ist aufgrund der teils schwammigen Formulierung des Gesetzes nicht gewährleistet. Experten reden von 5-10 Jahren Rechtsunsicherheit
– Fotografen sind mit der neuen DSGVO am Arsch, denn für Fotos gelten nun ganz andere Gesetze. Was die Bundesregierung/der Bundestag als Legislative tut? Nichts, wie immer. Und so steht jeder, der Fotos postet mit einem Bein im Knast.
– Am 5.6. wurde geurteilt, dass die DSGVO auch für Betreiber von Social Media Accounts und -Seiten gilt, und diese in der Mitverantwortung stehen. Der Betrieb einer Facebook-Fanpage oder -Unternehmensseite wird somit ein Lauf über ein juristisches Minenfeld
– „Unbemerkt“ und „verschleiert“ von der DSGVO unterliegt der Deutsche Internet-Zentralknoten DE-CIX vor dem BVerwG. Dieses urteilt, das der BND weiterhin am Zentralknoten „spitzeln“ darf.
Was kommt als nächstes? Fordern Datenschützer als nächstes die Abschaltung von TCP/IP? Müssen demnächst private Webseiten auf speziellen „Datenschutzservern“ liegen, wo sichergestellt ist, das keine Daten gespeichert werden…..
Leute Sorry, aber: So langsam geht das Internet im Namen des Datenschutzes und im Namen der nationalen Sicherheit zugrunde. Und als „Perversion“ der Situation fordert die Regierung den Breitbandausbau….. Was nützen schnelle Leitungen, wenn das Internet für’n Arsch ist?
In diesem Sinne: shutdown -h no„
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SEEHOFER will den VISEGRAD-POPULISMUS zur Bayernwahl durchsetzen
Juni 12, 2018Lichtgeschwindigkeit 8249
Am Mittwoch, 13. Juni 2018
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Der populistische Spalter, der bayerische CSU-Wahlverlierer und Ex-Ministerpräsident Horst Seehofer aus Ingolstadt, zieht nun seine letzten Luschen:
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Die Spaltung der Bundesregierung und der Sturz der Bundeskanzlerin Angela Merkel CDU. Verhängnis dabei ist allerdings, dass es eine besondere Fraktionsgemeinschaft von CDU/CSU gibt, die keineswegs eine nationale Wählermehrheit für die nur-bayerische CSU erreichen kann.
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Platzt die gegenwärtige Blockparteien-Koalition MERKEl IV, ist das der Sturz Seehofers und die Quittung zur Bayernwahl 2018 wird kommen, wie das KREUZ in MARKUS SÖDERS Gesicht.
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Dietmar Moews meint: Wer sich etwas vorausorientieren möchte, muss einfach erkennen, dass die AfD eine Nebenabrteilung aus abtrünnigen CDU-Profis ist, die immer schon eine „natürliche Fraktionsgemeinschaft mit der CSU“ bildeten. So gesehen sind die taktischen Brutalitäten Seehofers, die CSU auf die Spuren des VISEGRAD-Populismus zu bugsieren, nichts weiter ist, als der NATIONALISMUS der kleinen EU-Staaten, der jetzt bereits bis in die neue italienische Regierung durchgeschlagen ist.
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Will Seehofer nun die CSU dem Rechtspopulismus zutreiben, spaltet er Deutschland und die deutsch-französische Konsonanz, die zwischen dem Blockparteien-Gegner MACRON und der BLOCKPARTEIEN-Vertreterin MERKEL bis heute die politik in Brüssel und Strasburg dominieren, kurz – dann drückt SEEHOFER Deutschland auf AfD-Linie, anstatt z. B. auf eine liberale Linie.
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SEEHOFER will jetzt also seinen MASTER-ANKERZENTREN-PLAN wackeln lassen, aber mit Gewalt gegen MERKEL durchsetzen, während MERKEL ihre EU-RECHTS-IDEOLOGIE vor sich herträgt.
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FRAGE: ASYLANTEN an der Bayerngrenze abweisen (SEEHOFER)? oder
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ASYLANTEN nach Deutschland hineinlassen und das normative Antragsverfahren aufnehmen?
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