Lichtgeschwindigkeit 7968
Vom Freitag, 23. Februar 2018
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Die Hauptnachrichten aller Medien waren zwischen SYRIEN-KRIEG, Große Koalitions-Lügen und DIESEL-Lügen hin- und hergerissen.
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Der heutige Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, den Beschluss nicht zu verkünden, sondern zunächst um eine Woche zu vertagen, schien unserer LÜGENPRESSE am reizvollsten, sich darüber sinnzerstörend entfalten zu können.
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DENN, es war nirgends auch nur ein Wort darüber zu hören, dass hier ein entscheidender, geradezu präzedenter Richtungsanzeiger gefragt ist:
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Was machen die politische Eingriffs-Kompetenz der lokalen ALLZUSTÄNDIGKEIT der GEMEINDEN, der ERGÄNZENDEN subsidiären KOMPETENZ der LÄNDER, und die NATIONALE KOMPETENZ des BUNDES, bei der regelgebundenen verfassten KOMPETENZ-TRENNUNG der föderalen EBENEN des deutschen Staats?
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Indem also verbreitet wird, die deutschen Behörden seien verpflichtet, die LUFT sauber zu halten, NO2-Emissionen zu bändigen usw. dann muss man doch beim Gang vor das BUNDESVERWALTUNGSGERICHT wissen, dass damit keinswegs die BUNDESKOMPETENZ für Luftsauberkeit als gegeben anzunehmen ist. Sondern das BUNDESVERWALTUNGSGERICHT muss zunächst überhaupt die föderalistische KOMPETENZ-TRENNUNG des deutschen Politiksystems beachten.
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Es ist wohl eindeutig, sofern die Gemeinden die „gelben“, „roten“, „grünen“ und „blauen“ PLAKETTEN und VERKEHRSZONEN festlegen, wer wo fahren darf und wer nicht, dass die KOMPETENZ bei der lokalen ALLZUSTÄNDIGKEIT der GEMEINDEN liegt. Und so kommt es dazu, dass in allen Gemeinden, in Stadt, Land, Bund, andere Verkehrserlaubnisse erlassen und ausgeschildert sind. Das heißt, Autofahrer müssen an jedem Straßenverkehrsort in Deutschland die jeweils speziellen Regelungen kennen und beachten.
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dpa wird bei GMX.de am 22. Februar 2018 zitiert zu dem heute auf nächste Woche vertagten Bundesverwaltungsgerichts-Beschluss.
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„Es bleibt spannend: Erst am nächsten Dienstag will das Bundesverwaltungsgericht verkünden, ob Diesel-Fahrverbote nach geltendem Recht zulässig sind.
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Millionen Autofahrer sowie Wirtschaft und Politik müssen weiter warten: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat seine Entscheidung über mögliche Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten vertagt.
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Der 7. Senat will sein Urteil erst am 27. Februar verkünden, wie der Vorsitzende Richter, Andreas Korbmacher, am Donnerstag mitteilte. Das sogenannte Rechtsgespräch habe deutlich länger gedauert, als vorgesehen. Ursprünglich war für Donnerstag bereits eine Entscheidung erwartet worden. Ein Urteil könnte bundesweit eine Signalwirkung haben.
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In dem rund vierstündigen „Rechtsgesprächs“ ging es zunächst um Fragen des EU-Rechts, Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie der Straßenverkehrsordnung. Erörtert wurde auch, ob mögliche Fahrverbote verhältnismäßig wären oder zu Lasten von Diesel-Fahrer gingen, die dafür nichts könnten. Außerdem wurde die Frage beleuchtet, ob Fahrverbote in Städten überhaupt kontrollierbar wären.
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Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nach geltendem Recht eigenmächtig anordnen können – oder ob es neue, bundeseinheitliche Regelungen geben muss, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten.
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Verhandelt wurde über eine sogenannte Sprungrevision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf. Diese hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Behörden verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.
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Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Revisionen zurückweisen, könnte dies politisch äußerst folgenreich sein. Die Richter in Leipzig würden damit faktisch Fahrverbote für zulässig erklären. Ob es diese dann auch gibt, liegt an den Städten und Bezirksregierungen. Einen Automatismus gibt es nicht. Es könnte noch Wochen oder Monate dauern, bis Fahrverbote wirklich in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufgenommen werden.
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Der Vorsitzende Richter sagte, es gehe in der Verhandlung darum, ob Fahrverbote nach geltendem Bundesrecht zulässig sind. Es gehe nicht darum, die vielfältige Problematik des Diesel zu betrachten. Die Länder sind der Auffassung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz gebe Ländern und Städten keine ausreichende Möglichkeit, Fahrverbote eigenständig anzuordnen. Der Anwalt der DUH vertrat die Ansicht, dass Fahrverbote nach geltendem Recht möglich seien.
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Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) warnte vor Diesel-Fahrverboten in Eigenregie. Um das Thema zu regeln, brauche es Plaketten, sagte er in Stuttgart. „Anders ist das nicht zu handeln.“ Zuständig dafür sei der Bund. „Der ist für den Emissionsschutz zuständig.“ Plaketten seien kontrollierbar, mit wenigen Schildern umsetzbar, und sie führten in ganz Deutschland zu gleichen Spielregeln.
Seit Jahren werden in vielen Städten Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. Der Verkehrsbereich, darunter vor allem Dieselautos, trägt nach Angaben des Umweltbundesamts rund 60 Prozent zur Belastung bei.© dpa„
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Dietmar Moews meint: Die Sache ist klar. Unser staatlich gewaltengeteiltes schönes Deutschland wird momentan von einem geistigen Generationswechsel hart getroffen:
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Die Deutschen, die nachwachsen, haben nicht das notwendige republikanisch-liberale Wissen im Staatswesen, in der Gemeinschaftskunde. Kurz, die wachsende nachrückende Jugend ist stockdoof und auch unlustig zu verstehen, was eigentlich LIBERALISMUS der deutschen etatistischen Tradition sein könnte, welchen Wert FÖDERALISMUS und KOMPETENZTRENNUNG für die Transparenz, für die Partizipation, schließlich insgesamt für den Zugang und die Zulassung zur notwendigen alltäglichen Reproduktion und Integration des Staatswesens als lebendige Gesellschaft haben.
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Freiheit und dezentrale Selbstbestimmung bedeuten doch nicht das gesamte Leben mit politischen Nachrichten zu verbrauchen oder eine Volksabstimmung nach der anderen mitzumachen
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Es geht also bei der DIESEL-TECHNIK hier konkret nicht um BGB- oder StGB, sondern darum dass unsere REGIERUNG und die PARLAMENTE vollkommen versagen, ihre Pflichten zu erfüllen:
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Wenn die rechtsstaatliche Ordnung verletzt oder außer kraft gesetzt wird, wie bei den DIESEL-BETRUGS-SKANDALEN von VW, BMW, BOSCH und MERCEDES, muss der Rechtsstaat diese Rechtsbrecher sowohl zum vollständigen Schadensersatz und zu strafrechtlichen Beurteilungen beiziehen.
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Es kann also nicht die Frage an das Bundesverwaltungsgericht verschoben werden, welche Regierungsebene und welche Behörden zuständig wären, wenn zunächst mal die RECHTSBRÜCHE, die SCHADENREGULIERUNG und die PROBLEMLÖSUNG der Luftverschmutzung gefragt werden.
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Die angebliche DIESEL-FRAGE von LEIPZIG ist böswilliger UNFUG von BUNDES-Regierung, Bundestag, Landesregierungen und Landesparlamenten, die sich der kriminellen Autoindustrie unterwerfen und dafür Bakschisch kassieren.
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Das ist nichts anderes als No. 45 mit der Waffenindustrie in den USA macht.
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Das ist HOCHVERRAT und STAATSKRISE.
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Die LÜGENPRESSE nennt diese KRISE nicht beim Namen und hadert mit all den Wählern, die dem Betrüger-BLOCK bei den Wahlen weglaufen – die entweder NICHTWÄHLEN oder PROTESTWÄHLEN.
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Hoffentlich gibt es eine Minderheitsregierung. Dann werden die begehrlichen Oppositionsparteien mehr mit den Wahrheiten rausrücken müssen.
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FINE E COMPATTO
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