Der seit gestern amtierende neue französische Staatspräsident Mácron (en marche) hat heute seinen kommenden Ministerpräsident benannt – einen 46-jährigen Bürgermeister und ENA-Absolventen – und anschließend seinen unverzüglichen Antritt, mit Blick auf Europäische Union, bei Bundeskanzlerin Merkel in Berlin gemacht.
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Ungewöhnlichen Empfang gab es neben den höchsten zeremoniellen Staatsempfangsehren im Bundeskanzleramt durch Berliner Bürger und andere Zivilisten als Auflauf vor dem Kanzleramt. Das war besonders, doch man zeigte es nicht im Fernsehen, weil es nicht Zehntausende waren, sondern wenige hundert Sonnenbadende.
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Mácron und Merkel waren gut gestimmt und machten ihre Sache gut. Es wurde lediglich angesagt, was in den kommenden Wochen zur Vorbereitung neuer gemeinsamer EUROPA-Politik innerhalb der EU und in Brüssel und Strasbourg von Frankreich und Deutschland initiiert werden soll.
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Unausgesprochen blieb, dass zunächst noch die Bundestagswahlen am 24. September 2017 zeigen müssen, wer dann die deutsche Politik durch den kommenden Wählerauftrag wie zu führen hätte – das ist bis dahin vakant.
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Allerdings kann Mácron bis dahin sowohl seine eigene Regierung aufstellen, erste Reformen in Frankreich anpacken und eine erste EU-Ministerrat-Tagung der EU, die dem Kennenlernen dienen soll und der Exposition der künftigen Zusammenarbeit, wo Perspektiven und Vorhaben für EU-Brüssel entfaltet werden können.
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Dietmar Moews meint: Einen Webfehler hat dieser Beginn bei aller berechtigten und erwünschten Frömmigkeit der Akteure, Mácron und Merkel:
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Das heraufbeschworene Bild eines Tandems, von Frankreich und Deutschland, wie es auch bei dem Begriff „Europa der zwei Geschwindigkeiten“ und „Kerneuropa“ mitklingt, sieht ja einen Lenker des Tandems und zwei, die trampeln.
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Doch ob Lenker oder Trampler, ist die Denkrichtung, das EU-Thema ließe sich von den beiden taktisch entfalten und antreiben, völlig daneben. Die heutige EU ist nicht mehr eine von allen begehrte EWG. Sondern die heutige EU ist ein OMNIBUS, in dem ursprünglich etliche Begehrliche mitfahren dürfen wollten, die jetzt – einmal drin – auch gleichberechtigt lenken wollen.
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Es wird keine gemeinsame zustimmungsfähige EU-Verfassung geben, wenn nicht mulitaterale Strukturen zur Führung in Brüssel und Strasbourg geschaffen werden. Da sind Merkels oder Mácrons Vorstellungen unbedeutend, wenn es um Gewichts- und Rangfragen der kleinen EU-Staaten geht, die alle das Minderwertigkeitsproblem und die Geltungssucht der Kleinwüchsigen auf peinlichste Art vorführen.
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Die EU wird, abgesehen von dem Recht auf nationale Selbstveränderungen, sich vom Vollprogramm einer europäischen Verfassung verabschieden und auf die europäische Wirtschaftsgemeinschaft zurückschrumpfen müssen – und jeder schmollt dann in seiner eigenen Ecke.
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Dann erst können Frankreich und Deutschland EU-externe Verträge ausarbeiten, die in gemeinschaftliche Reformen und Fortschritte einmünden, sei es auch verteidigungspolitisch oder finanz- und steuerpolitisch.
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Und dann kann den anderen EU-Staaten eventuell ein freiwilliger Beitritt bzw. Anschluss an solche französisch-deutschen Kautelen angeboten werden, auch unter der Option gegebenenfalls mehrheitsfähig für EU-Brüssel und eine EU-Verfassung werden zu können.
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Die momentan geltenden Lissabon-Kautelen zwingen die EU zur Selbstbescheidung. Und der neue Mácron-Schwung wird sich kaum in EU-Brüssel umsetzen lassen – aber gemeinsam mit einem Merkel-Deutschland bilateral starten (wenn Merkel im Herbst zu Merkel VIER erneut bestätigt werden sollte.) ist möglich.
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Ohne eine Zentralismus bzw- Föderalismus-Abstimmung im ETATISMUS geht ohne hin gar nichts.
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Am Münchner Oberlandesgericht läuft ein unsägliches Unrechtsstaats-Strafverfahren gegen angebliches NSU-Mitglied, der Jenaer Berufsjugendlichen Beate Zschäpe.
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Die Strafanklage wird auf Vorwürfe von zehnfachen gemeinsamen Morden als Mitglied der „NSU“ genannten Untergrund-Gruppe, der inzwischen getöteten Uwe Mundlos, Uwe Böhnhard und eben Beate Zschäpe, gestützt. Der angängige Strafprozess prüft die Ermittlungen, Beweise, Zeugen, Zusammenhänge zur Beurteilung der Klage und soll schließlich Schuld und Strafmaß bestimmen.
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Die mittellose Angeklagte Beate Zschäpe muss im Prozess persönlich anwesend sein – dazu hat sie drei Fachrechtsanwälte im Strafrecht, die der Staat als Pflichtverteidiger vorhält.
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Seit einiger Zeit hat die Angeklagte keine Lust mehr, mit diesen drei Pflichtverteidigern zusammenzuarbeiten. Zuletzt hat sie angeblich ihre Kommunikation mit den drei Anwälten eingestellt – sie blickt sie nicht mehr an und hat um deren Entlassung und um neue Pflichtverteidigung ersucht.
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Das Gericht hat einen weiteren, nunmehr vierten Strafrechtsanwalt für Beate Zschäpe zugelassen.
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Heute haben die drei anderen Pflichtverteidiger selbst beim Gericht um ihre Entlassung aus der Strafverteidigerrolle für Beate Zschäpe in diesem Verfahren Antrag gestellt.
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Dietmar Moews meint: Bislang hat der Prozess seitens der Beklagten Zschäpe nur Schweigen gebracht.
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Es ist angeblich die Verteidigungslinie der Pflichtverteidiger, dass einerseits die Beklagte sich nicht mündlich einlassen soll und von ihrem Aussageverweigerungsrecht in eigener Sache Gebrauch zu machen.
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Andererseits beaufsichtigen die Pflichtverteidiger den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens und der Prozessführung. Ferner mischen sie sich in Zeugenvernehmungen und Staatsanwalts- und Nebenklägerinterventionen ein. Außerdem geben sie angelegentlich Interviews und Presseerklärungen an die Öffentlichkeit.
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Aus Sicht der Angeklagten ist der Prozess ein irres Erlebnis:
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Schrittweise wurden NSU-Untersuchungsberichte der verschiedenen Landtage bekannt, dazu der Fall EDATHY und der NSU-Bundestagsausschuss-Bericht. Dabei wurde ein Unmaß von Verfassungswidrigkeiten, Rechtsverletzungen, schweren Straftaten, unaufgeklärten Tötungsdelikten, Vertuschung und Vernichtung von Geheimdienstakten, von V-Leuten, von Polizeiakten, von Eingriffen in die Justiz durch den Verfassungsschutz usw. unsäglich unfassbar, was da auf die Kappe der Bundesregierung Frau Dr. Merkel und der speziellen Ministerpräsidenten, wie Bouffier von Hessen und Seehofer / Söder von Bayern, geht.
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Wenn der seltsam geknickte Lebenslauf der Beat Zschäpe in einer täglichen Therapie des völlig normwidrigen Staatsunwesens durch die vollkommen an den Tatsachen vorbeigeführten NSU-Strafprozess-Führung – NSU ist ein Kürzel, das der Geheimdienst selbst für seine V-Leute-Neo-Nazi-Strickereien in den neuen Bundesländern nach 1990 erfunden hatte: „Nationalsozialistischer Untergrund“ – erleben muss, überleben muss, dann ist das mit menschlichen Kräften nicht auszuhalten
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Es scheint inzwischen als in jeder Weise sinnlos, dass die Bayerische STAATSKRISE durch dieses NSU-Verfahren am Münchner Oberlandesgericht weiter ausgeformt wird, indem das Gericht versucht, die gesetzten Rechtsstaatsgebote durchzusetzen.
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Denn fast täglich trifft das untersuchende Gericht sowie auch durch die Interventionen der Nebenkläger und der teils unwiderlegbaren Zeugenaussagen, eine rechtsstaatswidrige eigene Wahrheit, die das ganze NSU-Verfahren als Nazi-Staats-Unwesen und kranken „Heimatschutz“ beleuchtet.
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Es muss für die Angeklagte völlig irre erscheinen, dass Zschäpe selbst noch lebt, während noch immer – also gegenwärtig – Zeugen der NSU-Zusammenhänge, auch V-Leute in Freiheit getötet werden.
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Während die Richter von München ohne Heuchelei die Grenzen ihrer beschränkten Kompetenz, den NSU-Komplex aufzuklären, durch die Verfahrensschritte dokumentieren, wird unzweifelhaft deutlich, dass der Begriff „Rechtsstaat“ vom „Heimatschutz“ täglich vernichtet wird.
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Die Staatsanwaltschaft ist ohnehin an politische Weisungen gebunden und so gesehen schon Teil der rechtsstaatswidrigen Staatsverschwörung.
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Es ist schwer nachzuvollziehen, wie hier hochausgebildete staatliche Agenten noch Sinn darin zu sehen oder sehen wollen, dass für diesen NSU-Heimatschutz das ehemalige kleine Biest, Beate Zschäpe, als Täterin in Frage kommt.
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Was STEFAN AUST und DIRK LAABS in ihrem Wälzer:
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„Heimatschutz – Der Staat und die Mordserie des NSU“ auf 864 Seiten, München 2014 darlegen, ist eine Krankheitsgeschichte der US-Amerikanischen Kolonie Deutschland, die noch heute mit preußischen, Nazi-geheimdienstlichen, Mielke und Gehlen-Staatskünsten umspringt.
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Man sieht förmlich, welch unmenschliche Staatskrisen-Entscheidungen fallen, wenn es um Gustl Mollath oder Uli Hoeneß geht – da wird der Mensch zum Fliegenschiss:
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Im „Heimatschutz heißt es: „V-Leute werden über den Tod hinaus geschützt“ – Dokumente werden beseitigt, Angeschuldigte werden aktiv von den V-Behörden und deren Personal, mit falschen Aussagen und gefälschten Beweisen verleugnet, über den Tod hinaus.
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Mit einer Ausnahme: Wenn ein V-Mann (V-Frauen hat man selten) sich zu stark der Führung widersetzt, wird der „Quellenschutz“ durch Tötung abgeschlossen.
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NSU ist dadurch heute inzwischen eine Horrorgeschichte Deutschlands, wie Tötungen gezielt vom „Prinzip Heimatschutz“ vertuscht werden.
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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, CDU, hat für die NSU-Brisantheiten 120 Jahre GEHEIMHALTUNG angeordnet. 120 – meines Wissens EINMALIG bislang.
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Heute, Samstag, 16. Mai 2015, trat erneut die Bundespitze der SPD (Bundesgeschäftsführerin) mit der Forderung an die Öffentlichkeit:
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„Die Bundesregierung soll aus eigener Souveränität und Kompetenz, ohne Rücksicht auf die USA, unverzüglich die NSA-Suchwort-Listen dem „Bundestags-Geheimdienst-Kontrollausschuss vorlegen, die bislang der gesetzlichen parlamentarischen Kontrolle entzogen blieben“.
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Der Bundesnachrichtendienst soll auf Wunsch der USA besondere Aufklärungsdienste auf bestimmte geheime Datenflüsse und Datenspeicher mit diesen Suchworten durchsucht haben. Es sollen solche dem BND nicht erlaubte Geheimfelder verletzt worden sein.
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Insbesondere steht die Mutmaßung im Raum, dass der BND mit Wirtschaftsspionage für die USA befasst war und ist. So liegen auch bereits Strafanzeigen aus Österreich gegen Unbekannt auf Wirtschaftsspionage vor.
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Dietmar Moews meint: Es handelt sich hier um mehrere Lügen und Irreführungen der deutschen Öffentlichkeit durch die deutschen Politikrepräsentanten:
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1. Deutschland ist heute nicht völkerrechtlich souverän. Deutschlands Souveränität ist, wie andere Staaten auch, durch bi- und multilaterale Vertränge und Bündnisse hoheitlich nicht in allen Belangen letztentscheidend. Z. B. die E U nimmt inzwischen verfassungswidrige Misch- und Doppelkompetenzen wahr, aber auch die NATO bietet den deutschen Partnern keine gleichberechtigte Entscheidungs-und Informationsrolle, wenn es zu NATO-Einsätzen kommt.
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2. Deutschland ist nicht völkerrechtlich souverän, weil im Jahr 1990 eine „GENERALKLAUSEL“ der westlichen Alliierten über Deutschland, aus der Kapitulation des Dritten Reichs im Jahr 1945, fortgesetzt worden ist. Dieses Generalklausel war die Voraussetzung und die Bedingung, die die westlichen Alliierten für ihre Willkür ausbedungen haben.
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Insbesondere die USA bestehen darauf, dass ihnen diese Generalklausel die vollkommene militärische Freiheit in Deutschland bietet – denn die Deutschen haben diese Unterwerfung verbindlich unterzeichnet.
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Die Ex-DDR-Beitrittsdeutschen wurden 1990 aus dem Besatzungsstatut der Russen entlassen und gerieten gleichzeitig unter die Generalklausel der Westalliierten.
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3. Der BND ist gezwungen mit den USA-Diensten – hier CIA und NSA – zusammenzuarbeiten. Die Bundesregierung resp. das Bundeskanzleramt, das die deutschen Dienste führt, hat hier kein Bestimmungsrecht gegen die USA.
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Unsere deutschen Regierungsträger verleugnen diese Kompetenzschwäche.
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Unverständlich ist, dass jetzt die SPD, die in der Bundesregierung sitzt, der deutschen Öffentlichkeit vormacht, hier läge ein Versagen und Irreführung durch die Bundeskanzlerin.
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Es ist aber die SPD selbst in dieser GENERALKLAUSEL gefangen – und verleugnet das gegenüber der Öffentlichkeit ebenfalls.
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4. Vollkommen absurd und irreführend ist das Vorgehen der SPD hinsichtlich der Verdächtigung auf „Wirtschaftsspionage“.
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Der formale, rechtlich gesatzte Arbeitsauftrag der US-Geheimdienste ist generell auf jedes Feld der Aufklärung und Aufklärung aller weltweiten Arbeitsfeder bezogen. Dazu gehört auch Wirtschaftsspionage zum Nutzen der USA.
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Die Klärung, wie weit hierzu marktwirtschaftliche US-Akteure Nutznießer von staatlichen Nutzern unterschieden werden können, kann weder vom Bundestags-Geheimdienstausschuss noch vom BND aufgeklärt werden. Die möglicherweise ausspionierten Wirtschaftsuntermehmen können extrem nachvollzierbar argumentieren. Es sind Siemens in einem High-Tech-Exportgeschäft nach Russland Milliarden geplatzt (Wer weiß, wofür das gut ist?).
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Die StaMoKap-Regierung der deutschen Blockparteien sollten endlich mal offiziell den deutschen Bürgern die GENERALKLAUSEL erklären, statt ständig mittels der LÜGENPRESSE die eigene Souveränitäts vorzugaukeln und Autarkie vorzutäuschen.
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Die Deutschen sollten sich ihrer Güterabwägung bewusst werden, indem klargestellt, wie teuer die „Freundschaft“ mit den USA sein darf.
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Es ist klar, dass aus der Hitler-Kapitulation von 1945 weiterhin keine Selbstbestimmung, keine gemeinsam abgestimmte Verfassung und kein Friedensvertrag wie auch keine Weltfriedensordnung hervorgegangen sind.
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Der US-Bürger Jaron Lanier hat heute in Frankfurt am Main den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels angenommen und eine Rede gehalten.
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Er prägte den Begriff Virtuelle Realität, mittlerweile kritisiert er den digitalen Kapitalismus – allerdings nicht realitätsfern, sondern kritisch.
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Lanier, 54, ist einer der schärfsten Kritiker der digitalen Ökonomie, dabei hat er selbst jahrelang in Tech-Konzernen gearbeitet. Anfang der Achtziger etwa war Lanier für den Unterhaltungselektronikkonzern Atari tätig. Er gilt als Pionier der Anfangsjahre des Internets.
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Sein jüngstes Buch „Wem gehört die Zukunft“ werde zu einem Appell, wachsam gegenüber Unfreiheit, Missbrauch und Überwachung zu sein.
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Lanier kritisiert das Geschäftsmodell von Internetunternehmen wie Google und Facebook, die massenhaft persönliche Daten von Internetnutzern sammeln und die damit verbundene Reichweite für Werbung nutzen. Der Reichtum werde so in den Händen einiger weniger Unternehmer konzentriert, fürchtet Lanier, während die breite Mitte der Gesellschaft leer ausgeht. „Wir brauchen eine neue Art von Balance“, sagte Lanier in Frankfurt.
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Er sieht sich als „digitalen Idealisten“. Der Schriftsteller Lanier plädiert für die schrittweise Einführung eines neuen Modells der Internetwirtschaft, bei dem die privaten Urheber von Informationen für jeden Aufruf ihrer Daten mit Kleinstbeträgen vergütet werden sollen.
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Dietmar Moews meint: Der IT-Fachmann Jaron Lanier ist kein Idealist im Sinne von Utopist oder Antirealist, sondern er setzt seine Begabung und seine Urteilskraft für das Ideal der Menschlichkeit und der Menschheit ein.
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Lanier weiß, dass Menschlichkeit Allzumenschlichkeit ist. Allzumenschlichkeit bedeutet, dass der Seinsschlüssel sich eben nicht nach realitätsfernen Idealen richtet, sondern immer auch ökonomisch aufgehen muss.
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Es ist lebenswichtig, dass IT-Fachleute wie Jaron Lanier prominent gemacht werden, denn nur von denen können Lösungen kommen.
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Laniers Forderung, heute in seiner Ansprache in Frankfurt, dass der Mensch über dem Computer stehen soll und nicht umgekehrt Computer, Rechnerkapazitäten und Algorithmen die Menschheit beherrschen, steht so bereits im Kern des „Berliner Manifestes“ von Dietmar Moews (Berlin: 2009):
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„Ohne Menschen sind Computer Raumwärmer, die Muster erzeugen“.
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Heute – am 4.Oktober 2014 – meldet der Deutschlandfunk: Bundeskanzlerin Merkel mahnt China zur Respektierung der Pressefreiheit in Hongkong. Pressefreiheit sei Recht laut Gesetz in China.
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Dietmar Moews meint: Hat die deutsche Regierungschefin Merkel diese Mahnung an den chinesischen Staatschef Xi Jinping persönlich gerichtet?
War diese Pressefreiheitts-Mahnung nur zum innerdeutschen Nachrichtenbetrieb gedacht?
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Darf jetzt der Regierungssprecher für die Bundesregierung deren Vernachlässigung der Informationspflicht der Bundesregierung gegenüber der deutschen Öffentlichkeit in allen Fragen und Belangen zu den
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Verteidigungspflichten der Bundeswehr zur wirklichen Landesverteidigung auffordern?
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Freihandelsabkommen mit USA und Kanada durch die EU, über den Kopf der Deutschen hinweg und Widersprüche und Rechtsmängel anmahnen?
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konkreten verfassungswidrigen Kampftruppeneinsätzen der Deutschen im IRAK und IN der UKRAINE verfassungsmäßige Entscheidungsverfahren abmahnen?
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zum Wechsel von Rennfahrer VETTEL in der FORMULA UNO die Firma FIAT vorschlagen?
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